Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. Vom 4. Juni 1884
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[64]
|
(Nr. 1548.) Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. Vom 4. Juni 1884. Auf Grund der Vorschrift im §. 4 Ziffer 1 der Verordnung vom 4. Juli v. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 153) bestimme ich Folgendes:
|