Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 29. April 1870
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(Nr. 473.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 29. April 1870. In Verfolg der Bekanntmachungen vom 29. Januar d. J. (Bundesgesetzbl. S. 32.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund
an Stelle des auf seinen Antrag aus dem Bundesdienste entlassenen bisherigen General-Postdirektors v. Philipsborn
zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernannt worden ist.
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