Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 6. Juli 1899

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1899, Nr. 29, Seite 367
Fassung vom: 6. Juli 1899
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 14. Juli 1899
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[367]


(Nr. 2598.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 6. Juli 1899.

Die in der Bekanntmachung vom 17. April d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 265) veröffentlichte Aenderung der Anlage B zur Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands findet, nachdem die Großherzoglich luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) ihr zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung.

Berlin, den 6. Juli 1899.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Graf von Posadowsky.