Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 3. Juni 1904

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Titel: Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1904, Nr. 24, Seite 215
Fassung vom: 3. Juni 1904
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 10. Juni 1904
Inkrafttreten:
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(Nr. 3046.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 3. Juni 1904.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (IX. Ausgabe 1904, Reichs-Gesetzbl. von 1904 S. 35) ist, wie folgt, geändert worden:

I. Unter Deutschland A. II. sind
a) aufgenommen mit Wirkung vom 26. Juni d. J.
14a. Brandenburgische Städtebahn.
19a. Butzbach−Licher Eisenbahn.
b) gestrichen
29. Ermstalbahn (Metzingen−Urach). [216]
II. Unter Österreich und Ungarn. II. Ungarn. ist gestrichen
10. Lokalbahn Eperjes−Bártfa.
Berlin, den 3. Juni 1904.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Schulz.