Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 12. Juli 1882
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[123]
|
(Nr. 1478.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 12. Juli 1882. Auf Grund des §. 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (Bundes-Gesetzbl. S. 245) hat der Bundesrath, vorbehaltlich der Genehmigung des nächstfolgenden Reichstags, beschlossen, in das Verzeichniß der einer besonderen Genehmigung bedürfenden Anlagen (§. 16 cit.)
aufzunehmen.
|