Bekanntmachung, betreffend eine VIII. Ausgabe der dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste

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Titel: Bekanntmachung, betreffend eine VIII. Ausgabe der dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.
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Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1903, Nr. 16, Seite 125–146
Fassung vom: 27. März 1903
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Bekanntmachung: 6. April 1903
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(Nr. 2946.) Bekanntmachung, betreffend eine VIII. Ausgabe der dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 27. März 1903.

Die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 beigefügte Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Übereinkommen Anwendung findet (VII. Ausgabe 1901, Reichs-Gesetzbl. von 1901 S. 17 ff.), ist unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Änderungen in der nachstehenden, vom Zentralamte für den internationalen Eisenbahntransport mitgeteilten Fassung neu aufgestellt worden:

Liste der Eisenbahnstrecken,
auf welche
das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet.
VIII. Ausgabe vom 1. Januar 1903.

Deutschland.

A. Von deutschen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

I. Staats- und unter Staatsverwaltung stehende Eisenbahnen.

1. Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen.
2. Militäreisenbahn.
3. Königlich Preußische Staatseisenbahnen – einschließlich der gemeinschaftlich mit ihnen betriebenen Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen – sowie die unter preußischer Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen, mit Ausschluß:
a) der Oberschlesischen schmalspurigen Zweigbahn. [126]
4. Königlich Bayerische Staatseisenbahnen nebst den von ihnen betriebenen Lokalbahnen Augsburg–Haunstetten; Bad Aibling–Feilnbach; Murnau–Oberammergau; Lam–Kötzting, jedoch mit Ausschluß der Lokalbahnen:
b) Augsburg–Göggingen–Pfersee;
c) Augsburger Lokalbahn.
5. Königlich Sächsische Staatseisenbahnen und die unter Staatsverwaltung stehenden sächsischen Privateisenbahnen.
6. Königlich Württembergische Staatseisenbahnen.
7. Großherzoglich Badische Staatseisenbahnen und die unter Staatsverwaltung stehenden badischen Privateisenbahnen.
8. Großherzoglich Mecklenburgische Staatseisenbahnen, mit Ausschluß:
d) der Doberan–Heiligendammer Eisenbahn.
9. Großherzoglich Oldenburgische Staatseisenbahnen, mit Ausschluß:
e) der Ocholt–Westersteder Eisenbahn.

II. Privateisenbahnen unter eigener Verwaltung.

10. Achern–Ottenhöfener Nebenbahn.
11. Alt-Damm–Kolberger Eisenbahn.
12. Altona–Kaltenkirchener Eisenbahn.
13. Die von der Badischen Lokal-Eisenbahngesellschaft betriebenen Nebenbahnen:
a) Bruchsal–Hilsbach–Menzingen;
b) Bühl–Oberbühlerthal (Bühlerthalbahn);
c) Karlsruhe–Ettlingen–Herrenalb/Pforzheim (Albthalbahn);
d) Neckarbischofsheim–Hüffenhardt;
e) Wiesloch–Meckesheim/Waldangelloch.
14. Die bayerischen von der Lokalbahn-Aktiengesellschaft in München betriebenen Lokalbahnen:
a) Fürth–Zirndorf–Cadolzburg;
b) Markt Oberdorf–Füssen;
c) München–Wolfratshausen–Bichl;
d) Murnau–Garmisch-Partenkirchen;
e) Sonthofen–Oberstdorf;
f) Stadtamhof–Donaustauf.
15. Bentheimer Kreisbahn.
16. Braunschweigische Landeseisenbahn.
17. Braunschweig–Schöninger Eisenbahn.
18. Breslau–Warschauer Eisenbahn.
19. Brölthal-Eisenbahn.
20. Brolthal-Eisenbahn.
21. Cöln–Bonner Kreisbahnen. [127]
22. Crefelder Eisenbahn.
23. Cronberger Eisenbahn.
24. Dahme–Uckroer Eisenbahn.
25. Deggendorf–Mettener Eisenbahn.
26. Dessau–Wörlitzer Eisenbahn.
27. Dortmund–Gronau–Enscheder Eisenbahn.
28. Eckernförde–Kappelner Schmalspurbahn.
29. Eisern–Siegener Eisenbahn.
30. Ermsthalbahn (Metzingen–Urach).
31. Eutin–Lübecker Eisenbahn.
32. Filderbahn.
33. Frankfurter Verbindungsbahn (Frankfurt am Main).
34. Georgs-Marienhütte-Eisenbahn.
35. Gera–Meuselwitz–Wuitzer Eisenbahn.
36. Gernrode–Harzgeroder Eisenbahn.
37. Gotteszell–Viechtacher Lokalbahn.
38. Greifswald–Grimmener Eisenbahn.
39. Halberstadt–Blankenburger Eisenbahn.
40. Haltingen–Kanderner Nebenbahn.
41. Hildesheim–Peiner Kreiseisenbahn.
42. Hoyaer Eisenbahn (Hoya–Eystrup).
43. Kahl–Schoellkrippener Lokalbahn.
44. Kaysersberger Thalbahn, einschließlich der Bahn Colmar–Winzenheim.
45. Kerkerbachbahn.
46. Kiel–Eckernförde–Flensburger Eisenbahn.
47. Königsberg–Cranzer Eisenbahn.
48. Kreis Altenaer Schmalspurbahn.
49. Kremmen–Neu-Ruppin–Wittstocker Eisenbahn.
50. Krozingen–Staufen–Sulzburger Nebenbahn.
51. Lahrer Straßenbahn.
52. Lausitzer Eisenbahn (Rauscha–Freiwaldau; Muskau–Teuplitz–Sommerfeld; Hansdorf–Priebus).
53. Liegnitz–Rawitscher Eisenbahn.
54. Lübeck–Büchener und Lübeck–Hamburger Eisenbahn.
55. Ludwigs-Eisenbahn (Nürnberg–Fürth).
56. Marienburg–Mlawkaer Eisenbahn.
57. Meckenbeuren–Tettnanger Eisenbahn.
58. Mecklenburgische Friedrich-Wilhelm-Eisenbahn.
59. Meppen–Haselünner Eisenbahn.
60. Möckmühl–Dörzbacher Nebenbahn.
61. Mühlhausen–Ebelebener Eisenbahn.
62. Nauendorf–Gerlebogker Eisenbahn.
63. Neubrandenburg–Friedländer Eisenbahn. [128]
64. Neuhaldenslebener Eisenbahn.
65. Neustadt–Gogoliner Eisenbahn.
66. Niederlausitzer Eisenbahn.
67. Nordhausen–Wernigeroder Eisenbahn.
68. Oschersleben–Schöninger Eisenbahn.
69. Osterwieck–Wasserlebener Eisenbahn.
70. Ostpreußische Südbahn, einschließlich der Fischhausen–Palmnickener Eisenbahn.
71. Paulinenaue–Neu-Ruppiner Eisenbahn.
72. Peine–Ilseder Eisenbahn.
73. Pfälzische Eisenbahnen.
74. Prignitzer Eisenbahn.
75. Reinickendorf–Liebenwalde–Groß-Schönebecker Eisenbahn.
76. Rhein–Ettenheimmünsterer Lokalbahn.
77. Rhene–Diemelthal-Eisenbahn (Bredelar–Martenberg).
78. Rinteln–Stadthagener Eisenbahn.
79. Rosheim–St. Naborer Nebenbahn.
80. Ruppiner Kreisbahn[1].
81. Röthenbach b. L.–Weiler Lokalbahn.
82. Schaftlach–Gmund–Tegernseer Lokalbahn.
83. Stargard–Cüstriner Eisenbahn, einschließlich der Glasow–Berlinchener Eisenbahn.
84. Stendal–Tangermünder Eisenbahn.
85. Stralsund–Tribseer Eisenbahn.
86. Straßburger Straßenbahnen.
87. Die von der Süddeutschen Eisenbahngesellschaft betriebenen Nebenbahnen:
a) Bregthalbahn (Furtwangen–Hüfingen);
b) Kaiserstuhlbahn;
c) Mannheim–Weinheim–Heidelberg–Mannheimer Eisenbahn;
d) Osthofen–Westhofener Eisenbahn;
e) Reinheim–Reichelsheimer Eisenbahn;
f) Sprendlingen–Fürfelder Eisenbahn;
g) Worms–Offsteiner Eisenbahn und
h) Zell–Todtnauer Eisenbahn.
88. Südharz-Eisenbahn.
89. Teutoburger Wald-Eisenbahn
90. Die unter der Betriebsverwaltung thüringischer Nebenbahnen stehenden Linien:
a) Arnstadt–Ichtershausener Eisenbahn;
b) Eisenberg–Crossener Eisenbahn;
c) Greußen–Ebeleben–Keulaer Eisenbahn;
d) Hohenebra–Ebelebener Eisenbahn; [129]
e) Ilmenau–Großbreitenbacher Eisenbahn und
f) Ruhlaer Eisenbahn (Wutha–Ruhla).
91. Türkheim–Wörishofener Lokalbahn.
92. Vorwohle–Emmerthaler Eisenbahn.
93. Westfälische Landeseisenbahn.
94. Wittenberge–Perleberger Eisenbahn.
95. Die von der Direktion der Württembergischen Eisenbahngesellschaft betriebenen Nebenbahnen:
a) Amstetten–Laichingen;
b) Ebingen–Onstmettingen;
c) Nürtingen–Neuffen.
96. Die von der Direktion der Württembergischen Lokaleisenbahnen betriebenen Nebenbahnen:
a) Aalen–Ballmertshofen;
b) Reutlingen–Gönningen.
97. Zschipkau–Finsterwalder Eisenbahn.

B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb außerdeutscher Eisenbahnverwaltungen befinden.

I. Russischer Verwaltungen.

98. Die von der St. Petersburg–Warschauer Eisenbahn betriebene Strecke von der russisch-deutschen Grenze bei Eydtkuhnen bis Eydtkuhnen.
99. Die von den Südwestbahnen betriebene Strecke von der russisch-deutschen Grenze bei Prostken bis Prostken.
100. Die von den Weichselbahnen betriebene Strecke von der russisch-deutschen Grenze bei Illowo bis Illowo.

II. Österreichischer Verwaltungen.

101. Die von der Kaiser Ferdinands-Nordbahn betriebene Strecke von der österreichisch-deutschen Grenze bei Myslowitz bis Myslowitz.
102. Die von der Österreichischen Nordwestbahn betriebene Strecke von der österreichisch-deutschen Grenze bei Wichstadtl bis Mittelwalde.
103. Die von der Österreichisch-Ungarischen Staatseisenbahngesellschaft betriebene Strecke von der österreichisch-deutschen Grenze bei Mittelsteine bis Mittelsteine.

Die von der Südnorddeutschen Verbindungsbahn betriebenen Strecken von der österreichisch-deutschen Grenze:

104. bei Liebau bis Liebau.
105. bei Seidenberg bis Seidenberg.
106. Die von der Böhmischen Nordbahn betriebene Strecke von der österreichisch-deutschen Grenze bei Ebersbach bis Ebersbach. [130]

Die von der Buschtěhrader Eisenbahn betriebenen Strecken von der österreichisch-deutschen Grenze:

107. bei Reitzenhain bis Reitzenhain.
108. bei Klingenthal bis Klingenthal.

Die von den K. K. Österreichischen Staatsbahnen betriebenen Strecken von der österreichisch-deutschen Grenze:

109. bei Hennersdorf bis Ziegenhals.
110. bei Niklasdorf bis Ziegenhals.
111. bei Heinersdorf bis Heinersdorf.
112. bei Furth i. W. bis Furth i. W.
113. bei Passau bis Passau.
114. bei Braunau bis Simbach.
115. bei Lochau bis Lindau.

III. Schweizerischer Verwaltungen.

Die von den Schweizerischen Bundesbahnen betriebenen Strecken von der schweizerisch-deutschen Grenze:

116. bei Konstanz bis Konstanz.
117. bei Rielasingen bis Singen.
118. bei Waldshut bis Waldshut.
119. bei Lottstetten bis zur deutsch-schweizerischen Grenze bei Altenburg-Rheinau.

IV. Französischer Verwaltungen.

Die den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen gehörigen, von der Französischen Ostbahn mitbetriebenen Strecken von der französisch-deutschen Grenze:

120. bei Altmünsterol bis Altmünsterol.
121. bei Avricourt bis Deutsch-Avricourt.
122. bei Chambrey bis Chambrey.
123. bei Novéant bis Novéant.
124. bei Amanweiler bis Amanweiler.
125. bei Fentsch bis Fentsch.

V. Niederländischer Verwaltungen.

126. Die von der Nord-Brabant-Deutschen Bahn betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Gennep bis Wesel.
127. Die von der Holländischen Eisenbahngesellschaft betriebene und von der Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen mitbetriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Cranenburg bis Cleve.
128. Die von der Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen betriebenen Strecken von der niederländisch-deutschen Grenze:
a) bei Elten bis Welle;
b) bei Herzogenrath bis Herzogenrath; [131]
c) bei Aachen bis Aachen[2];
d) bei Dalheim bis Dalheim[3];
e) bei Gronau bis Gronau[2].
129. Die von der Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen betriebene und von der Holländischen Eisenbahngesellschaft mitbetriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Elten bis Emmerich.
130. Die von der Holländischen Eisenbahngesellschaft betriebene und von der Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen mitbetriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Gildehaus bis Salzbergen.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von deutschen Verwaltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Österreich, Ziffer 26 bis und mit 48.
Dänemark, Ziffer 3.
Frankreich, Ziffer 19, 20, 21, 22, 23, 24.
Luxemburg, Ziffer 2, 3.
Niederlande, Ziffer 6, 7, 8, 9, 10, 11.
Rußland, Ziffer 31, 32, 33, 34, 35, 36.
Schweiz, Ziffer 20, 21, 22, 23, 24, 25.

Österreich und Ungarn.

I. Im Reichsrate vertretene Königreiche und Länder (einschließlich Liechtenstein).

A. Sämtliche Linien, welche durch die nachbenannten Bahnverwaltungen und Gesellschaften mit dem Sitze in Österreich oder in Ungarn betrieben werden.

1. K. K. Österreichische Staatsbahnen, mit Einschluß der auf Fürstlich Liechtensteinschem Gebiete gelegenen Strecke der Linie Feldkirch–Buchs; – dagegen mit Ausschluß:
a) folgender dalmatinischen Linien der K. K. Österreichischen Staatsbahnen:
α) Spalato–Siverić–Knin,
β) Perković-Slivno–Sebenico; [132]
b) der schmalspurigen Kleinbahn Lupków–Cisna;
c) der schmalspurigen Lokalbahn Unzmarkt–Mauterndorf (Murthalbahn).
2. Außig–Teplitzer Eisenbahn.
3. Böhmische Kommerzialbahnen.
4. Böhmische Nordbahn.
5. Bozen–Meraner Eisenbahn.
6. Buschtěhrader Eisenbahn.
7. Friedländer Bezirksbahnen, bestehend aus den Lokalbahnen:
a) Friedland–Reichsgrenze nächst Hermsdorf;
b) Friedland–Reichsgrenze nächst Heinersdorf und
c) Raspenau–Weißbach.
8. Kaiser Ferdinands-Nordbahn.
9. Kaschau-Oderberger Bahn (auf österreichischem Gebiete betriebene Linien).
10. Lokalbahn Mori–Arco–Riva am Gardasee.
11. Neutitscheiner Lokalbahn.
12. Österreichische Nordwestbahn.
13. Österreichisch-Ungarische Staatseisenbahngesellschaft.
14. Přivoz–Mähr. Ostrau–Witkowitzer Lokalbahn.
15. Salzburger Eisenbahn- und Tramway-Gesellschaft.
16. Salzkammergut-Lokalbahn.
17. Südbahngesellschaft (auf österreichischem Gebiete betriebene Linien), mit Ausschluß der Lokalbahnen:
d) Mödling–Hinterbrühl nächst Wien (mit elektrischem Betriebe);
e) Preding–Wieselsdorf–Stainz;
f) Pöltschach–Gonobitz;
g) Kapfenberg–Seebach–Au;
h) Überetscherbahn (Lokalbahn Bozen–Kaltern).
18. Südnorddeutsche Verbindungsbahn.
20. Stauding–Stramberger Lokalbahn.
21. Eisenbahn Wien–Aspang, mit Ausschluß:
i) der Zahnradstrecke Puchberg–Hochschneeberg der Schneebergbahn.
21. Die von den Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen betriebenen Strecken der K. K. Österreichischen Staatsbahnen von Lawoczne bis zur ungarischen Landesgrenze und von Fehring bis zur ungarischen Landesgrenze, sowie der Österreichisch-Ungarischen Staatseisenbahngesellschaft von Marchegg bis zur ungarischen Landesgrenze, endlich die von der Raab (Györ)–Ödenburg (Sopron)–Ebenfurter Bahn betriebene Strecke der im Betriebe der Südbahngesellschaft stehenden Wien–Pottendorf–Wiener-Neustädter Bahn von Ebenfurt bis zur ungarischen Landesgrenze. [133]

B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.

I. Italienischer Verwaltungen.

Die durch die Italienische Adria-Eisenbahngesellschaft betriebenen Strecken von der italienisch-österreichischen Grenze:

22. bei Cormons bis Cormons.
23. bei Pontebba bis Pontafel in der Richtung aus Italien.
24. bei Peri bis Ala.

Die durch die italienische Eisenbahngesellschaft „Società Veneta per costruzione ed esercizio di ferrovie secondarie italiane“ betriebene Strecke von der italienisch-österreichischen Grenze:

25. bei Cervignano bis Cervignano.
II. Deutscher Verwaltungen.

Die durch die Königlich Bayerischen Staatseisenbahnen betriebenen Strecken von der deutsch-österreichischen Grenze:

26. bei Kiefersfelden bis Kufstein.
27. bei Salzburg bis Salzburg.
28. bei Waldsassen bis Eger.
29. bei Schirnding bis Eger.
30. bei Asch bis Eger.

Die durch die Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen betriebenen Strecken von der deutsch-österreichischen Grenze:

31. bei Brambach bis Eger.
32. bei Bärenstein bis Weipert.
33. bei Markersdorf bis Hermsdorf i. B.
34. bei Moldau bis Moldau.
35. bei Schöna bis Bodenbach.
36. bei Schöna bis Tetschen.
37. bei Neusalza-Spremberg bis zur österreichisch-deutschen Grenze bei Taubenheim.
38. bei Alt- und Neu-Gersdorf bis zur österreichisch-deutschen Grenze bei Ebersbach.
39. bei Seifhennersdorf bis Warnsdorf.
40. bei Groß-Schönau bis Warnsdorf.
41. bei Zittau bis Reichenberg.

Die durch die Königlich Preußischen Staatseisenbahnen betriebenen Strecken von der deutsch-österreichischen Grenze:

42. bei Grünthal bis Grünthal.
43. bei Neusorge bis Halbstadt.
44. bei Jägerndorf bis Jägerndorf.
45. bei Troppau bis Troppau. [134]
46. bei Oderberg bis Oderberg.
47. bei Goczalkowitz bis Dzieditz.
48. bei Neuberun bis Oświęcim.
III. Russischer Verwaltungen.

Die durch die Verwaltung der russischen Südwestbahnen in der Richtung aus Rußland betriebenen Strecken von der russisch-österreichischen Grenze:

49. bei Radziwilów bis Brody.
50. bei Woloczysk bis Podwoloczyska.
51. bis Österreichisch Nowosielitza.

C. Bahnstrecken, welche sich im Betriebe der bosnisch-herzegovinischen Staatsbahnen befinden.

52. Gravosa (Gruž)–Landesgrenze bei Uskoplje.
53. Landesgrenze bei Glavska–Landesgrenze bei Nagumanac.
54. Landesgrenze bei Igalo–Zelenika.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von österreichischen Verwaltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 101 bis und mit 115.
Italien, Ziffer 8.
Rußland, Ziffer 37, 38, 39, 40.
Schweiz, Ziffer 18, 19.

II. Ungarn.

Sämtliche Linien, welche durch die nachbenannten Bahnverwaltungen und Gesellschaften mit dem Sitze in Ungarn oder in Österreich betrieben werden.

1. Königlich Ungarische Staatsbahnen und die im Betriebe derselben stehenden Lokalbahnen und Linien anderer Bahnen, mit Ausnahme:
der schmalspurigen Linie Garam–Berzencze–Selmeczbánya,
der normalspurigen Lokalbahn Soroksár–Szt. Lörincz und
der schmalspurigen Lokalbahn im Taraczthal.
2. Südbahngesellschaft (auf ungarischem Gebiete betriebene Linien) und die im Betriebe derselben stehenden Lokalbahnen.
3. Kaschau–Oderberger Bahn (auf ungarischem Gebiete betriebene Linien) und die im Betriebe derselben stehenden Lokalbahnen und Linien anderer Bahnen, mit Ausnahme:
der schmalspurigen Strecke Gölniczbánya–Szomolnok der Lokalbahn im Gölniczthal.
der normalspurigen Flügelbahn Tarpatak–Tátra–Lomnicz und
der Zahnradbahn Csorba–Csorbató. [135]
4. Györ–Sopron–Ebenfurter Eisenbahngesellschaft und die im Betriebe derselben stehende Lokalbahn Fertövidék.
5. Vereinigte Arader und Csanáder Eisenbahnen, mit Ausnahme:
der schmalspurigen Lokalbahn Borossebes–Menyháza und der Ersten Alfölder schmalspurigen landwirtschaftlichen Eisenbahn.
6. Eisenbahn im Szamosthal und die im Betriebe derselben stehende Lokalbahn Zsibó–Nagybánya.
7. Lokalbahn Keszthely–Balaton–Szt. György.
8. Eisenbahn Mohács–Pécs.
9. Schmalspurige Lokalbahn Nagy-Károly–Somkut.
10. Lokalbahn Eperjes–Bártfa.
11. Slavonische Drauthalbahn.
12. Schmalspurige Lokalbahn Segesvár–Szentágota.
13. Lokalbahn Szatmár–Erdöd.
14. Die von den K. K. Österreichischen Staatsbahnen betriebenen Strecken der Königlich Ungarischen Staatsbahnen von Mezö-Laborcz bis zur österreichischen Landesgrenze, von Körösmezö bis zur österreichischen Landesgrenze und die der Kaschau–Oderberger Bahn von Orló bis zur österreichischen Landesgrenze.
15. Die von der Österreichisch-Ungarischen Staatseisenbahngesellschaft betriebenen Strecken der Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen von Trenczén-Teplitz bis zur österreichischen Landesgrenze am Vlarapaß, von Bruck a. L. bis zur österreichischen Landesgrenze und von Szakolcza bis zur österreichischen Landesgrenze.
16. Die von der Kaiser Ferdinands-Nordbahn betriebene Strecke der Holics–Gödinger Lokalbahn von Holics bis zur österreichischen Landesgrenze.

III. Bosnien-Herzegovina.

1. K. und K. Militärbahn Banjaluka–Doberlin.
2. Bosnisch-Herzegovinische Staatsbahnen, mit Ausschluß der Schleppbahn Podlugovi–Vareš, dagegen mit Einschluß der elektrischen Stadtbahn in Sarajevo.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von den Bosnisch-Herzegovinischen Staatsbahnen in Österreich betrieben werden, ist zu vergleichen:
Österreich, Ziffer 52, 53, 54.

[136]

Belgien.

A. Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

1. Belgische Staatsbahnverwaltung.
2. Belgische Nordbahn.
3. Gent–Terneuzen.
4. Mecheln–Terneuzen.
5. Westflandrische Eisenbahn.
6. Eisenbahn von Chimay.
7. Termonde–St. Nicolas.
8. Hasselt–Maeseyck.

B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.

I. Französischer Verwaltungen.

Die von der Französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der belgisch-französischen Grenze:

9. bei Comines bis Comines.
10. bei Halluin bis Menin.

II. Luxemburgischer Verwaltungen.

11. Die von der Luxemburgischen Prinz Heinrich-Bahn betriebene Strecke von der belgisch-luxemburgischen Grenze bei Rodange bis Athus.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Frankreich, Ziffer 15, 16, 17, 18.
Niederlande, Ziffer 11, 12.

Dänemark.

A. Von dänischen Verwaltungen betriebene Strecken.

1. Die dänischen Staatsbahnen, einschließlich die von denselben betriebenen Dampffährenverbindungen:
a) über den Limfjord (Oddesund Nord–Oddesund Syd und Nykjøbing Morsø–Glyngøre),
b) über den Kleinen [lille] Belt (Fredericia–Strib),
c) über den Großen [store] Belt (Nyborg–Korsør), [137]
d) über den Öresund (Helsingør–Helsingborg und Kopenhagen [Kjøbenhavn]–Malmø),
e) über den Masnedsund (Masnedø–Orehoved), aber mit Ausschluß:
der von der Südfünenschen Eisenbahngesellschaft betriebenen Staatsbahnstrecke Nyborg–Faaborg und
der Dampfschiffstrecke Korsør–Kiel.
2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisenbahnstrecken:
a) Orehoved–Gjedser,
b) Aalestrup–Viborg,
c) Soró–Vedde[4].

B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb auswärtiger Eisenbahnverwaltungen befinden.

Deutscher Verwaltungen.

3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von der deutsch-dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup.

Frankreich.

A. Von französischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

Die Linien von allgemeiner Bedeutung:

1. Der Nordbahn.
2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen Linien von Monthermé nach Monthermé, Vrigne-Meuse nach Vrigne-aux-Bois, Carignan nach Messempré, Charmes nach Rambervillers, Avricourt nach Blamont und Cirey, Saint-Dizier nach Vassy, Vassy nach Doulevant-le-Château.
3. Der Westbahn.
4. Der Paris–Lyon-Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und derjenigen von Arles nach Saint-Louis. [138]
5. Der Orléansbahn, einschließlich der unter den gleichen Bedingungen wie das Hauptnetz betriebenen Lokalbahnen der Sarthe.
6. Der Südbahn.
7. Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen Lokalbahnen von Ligré-Rivière nach Richelieu und von Barbezieux nach Châteauneuf.
8. Der beiden Ringbahnen von Paris, einschließlich der strategischen Linie von Valenton nach Massy-Palaiseau.
9. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen.
10. Der Eisenbahn-Gesellschaft von Somain nach Anzin und bis zur belgischen Grenze.
11. Der Gesellschaft des Médoc.

Die Linien von lokaler Bedeutung:

12. Der Gesellschaft für Departemental-Eisenbahnen.
13. Von Marlieux nach Châtillon-sur-Chalaronne.
14. Von Castelnau nach Margaux und von Pauillac nach Port des Pilotes (Gesellschaft des Médoc).

B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.

I. Belgischer Verwaltungen.

15. Die von der Belgischen Staatsbahnverwaltung betriebene Strecke von der belgisch-französischen Grenze bei Doische bis Givet.
16. Die von der Belgischen Nordbahn betriebene Strecke von der französisch-belgischen Grenze bei Heer-Agimont bis Givet.
17. Die von der Westflandrischen Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke von der französisch-belgischen Grenze bei Abeele bis Hazebrouck.
18. Die von der Eisenbahngesellschaft von Chimay betriebene Strecke von der französisch-belgischen Grenze bei Momignies bis Anor.

II. Deutscher Verwaltungen.

Die der Französischen Ostbahn gehörigen, von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen mitbetriebenen Strecken von der deutsch-französischen Grenze:

19. bei Altmünsterol bis Petit-Croix.
20. bei Deutsch-Avricourt bis Igney-Avricourt.
21. bei Chambrey bis Moncel.
22. bei Novéant bis Pagny-sur-Moselle.
23. bei Amanweiler bis Batilly.
24. bei Fentsch bis Audun-le-Roman. [139]

III. Schweizerischer Verwaltungen.

Die von der Jura-Simplonbahn betriebenen Strecken von der französisch-schweizerischen Grenze:

25. bei Delle bis Delle.
26. bei Vallorbe bis Pontarlier.
27. bei Verrières bis Pontarlier.

IV. Italienischer Verwaltungen.

28. Die von der italienischen Gesellschaft der Mittelmeerbahnen betriebene Strecke von der italienisch-französischen Grenze bei Modane bis Modane.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von französischen Verwaltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 120, 121, 122, 123, 124, 125.
Belgien, Ziffer 9, 10.
Italien, Ziffer 6.
Schweiz, Ziffer 26, 27, 28, 29.

Italien.

A. Von italienischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

1. Sämtliche von der Gesellschaft des Netzes der Mittelmeerbahnen betriebenen Linien.
2. Sämtliche von der Gesellschaft des adriatischen Netzes betriebenen Linien, mit Ausnahme der Linien:
a) Bologna–S. Felice,
b) Foggia–Lucera,
c) Foggia–Manfredonia,
d) Brescia–Iseo.
3. Sämtliche von der Gesellschaft des sizilianischen Netzes betriebenen Linien, einschließlich der Strecke über die Meerenge von Messina.
4. Die von der Società Veneta per costruzione ed esercizio di ferrovie secondarie italiane betriebenen Linien:
a) Padova–Bassano,
b) Vicenza–Treviso, [140]
c) Vicenza–Schio,
d) Cividale–Portogruaro,
e) Parma–Suzzara,
f) Bologna S. V.–Portomaggiore,
g) Budrio–Massalombarda,
h) Arezzo–Pratovecchio–Stia,
i) Conegliano–Vittorio und
k) S. Giorgio di Nogaro bis zur italienisch-österreichischen Grenze bei Cervignano.
5. Die Nord-Milano-Eisenbahnen in Mailand, nämlich:
l) Milano–Bovisa–Seveso S. Pietro–Merone Pontenuovo (Gemeinschaftsbahnhof der Linie Como–Lecco, adriatisches Netz)–Incino-Erba, mit Abzweigungen von Bovisa nach Milano–Librera (Mittelmeernetz) und von Seveso S. Pietro nach Camnago (Gemeinschaftsbahnhof der Linie Chiasso–Milano des mittelländischen und adriatischen Netzes),
m) Milano–Bovisa–Saronno,
n) Saronno–Malnate–Varese Nord–Laveno Nord, mit Abzweigung von Varese Nord nach Varese und von Laveno Nord nach Laveno Mombello (Mittelmeernetz),
o) Saronno–Grandate,
p) Como Lago Nord–Camerlata–Grandate–Malnate, mit Abzweigung von Camerlata nach Albate–Camerlata (Mittelmeer- und adriatisches Netz),
q) Novara Nord–Busto Arsizio Nord–Saronno–Seregno (Gemeinschaftsbahnhof der Linie Chiasso–Milano des Mittelmeer- und adriatischen Netzes), mit Abzweigungen von Novara Nord nach Novara (Mittelmeernetz) und von Busto Arsizio Nord nach Busto Arsizio (Mittelmeernetz).

B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.

I. Französischer Verwaltungen.

6. Die von der Französischen Paris–Lyon-Mittelmeerbahn betriebene Strecke von der italienisch-französischen Grenze bei Ventimiglia bis Ventimiglia.

II. Schweizerischer Verwaltungen.

7. Die von der Gotthardbahn betriebene Strecke von der italienisch-schweizerischen Grenze bei Pino bis Luino. [141]

III. Österreichischer Verwaltungen.

8. Die von den K. K. Österreichischen Staatsbahnen in der Richtung nach Italien mitbetriebene Strecke von der italienisch-österreichischen Grenze bei Pontafel bis Pontebba.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von italienischen Verwaltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Österreich, Ziffer 22, 23, 24, 25.
Frankreich, Ziffer 28.
Schweiz, Ziffer 30.

Luxemburg.

A. Von luxemburgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

1. Prinz Heinrich-Bahn.

B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.

Deutscher Verwaltungen.

2. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebenen sämtlichen Linien der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahn.
3. Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von der deutsch-luxemburgischen Grenze bei Ulflingen bis Ulflingen.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von luxemburgischen Verwaltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Belgien, Ziffer 11.

Niederlande.

A. Von niederländischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

1. Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen.
2. Holländische Eisenbahngesellschaft.
3. Niederländische Zentral-Eisenbahngesellschaft.
4. Nord-Brabant-Deutsche Eisenbahngesellschaft.
5. Nord-Friesische Lokalbahngesellschaft. [142]

B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.

I. Deutscher Verwaltungen.

6. Die von den Großherzoglich Oldenburgischen Staatsbahnen betriebene Strecke von der deutsch-niederländischen Grenze bei Neuschanz bis Neuschanz.

Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebenen Strecken von der deutsch-niederländischen Grenze:

7. bei Borken bis Winterswyk.
8. bei Bocholt bis Winterswyk.
9. bei Straelen bis Venlo.
10. bei Kaldenkirchen bis Venlo.
11. bei Dalheim bis Vlodrop.

II. Belgischer Verwaltungen.

12. Die von der Mecheln–Terneuzen-Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke von der belgisch-niederländischen Grenze bei La Clinge bis Terneuzen.
13. Die von der Gent–Terneuzen-Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke von der belgisch-niederländischen Grenze bei Selzaete bis Terneuzen.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von niederländischen Verwaltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 126, 127, 128, 129, 130.

Rußland.

A. Vom Staate betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

1. Nicolaibahn (mit Zweigbahn nach dem Hafen und den Eisenbahnen von Nowotorschok und Rjew–Wjasma).
2. St. Petersburg–Warschauer Eisenbahn.
3. Baltische Eisenbahn (mit Ausnahme der zweiten Sektion) und Pskow–Riga.
4. Moskau–Brester Eisenbahn.
5. Moskau–Kursk, Moskau–Nijninowgorod und Muromer Eisenbahnen.
6. Sysran–Wjasma-Eisenbahn,
7. Catherine-Eisenbahn.
8. Riga–Orel-Eisenbahn (mit der Riga–Tuckumer Eisenbahn).
9. Libau–Romny-Eisenbahn. [143]
10. Weichselbahnen.
11. Charkow–Nicolajew-Eisenbahn.
12. Kursk–Charkow–Sebastopoler Eisenbahn.
13. Samara–Zlatouster Eisenbahn.
14. Polessier Eisenbahnen.
15. Südwestbahnen.
16. Perm-Eisenbahn.
17. Sibirische Eisenbahn.
18. Transkaukasische Eisenbahnen.

B. Von Privatverwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

19. Warschau–Wien-Eisenbahn.
20. Wladikaukaser Eisenbahn.
21. Lodser Eisenbahn.
22. Moskau–Kiew–Woronesch-Eisenbahn.
23. Moskau–Kasan-Eisenbahn.
24. Moskau–Jaroslaw–Archangel-Eisenbahn.
25. Moskau–Windau–Rybinsker Eisenbahn.
26. Rjasan–Uralsk-Eisenbahn.
27. Südostbahnen.
28. Belgorod–Ssumy-Eisenbahn.
29. Die Lokalbahnen:
Pernau–Neval, mit den Linien:
Walk–Pernau,
Moisekull–Fellin,
Fellin–Reval-Hafen,
Allenkull–Weißenstein;
Swjenzjany;
Südbahnen, mit den Linien:
Rudniza–Olwiopol,
Dochno–Tschetschelnik,
Berschad–Berschad-Fabrik,
Choschtschewato–Mogiljanski-Fabrik,
Shitomir–Gaiworon,
Cholonewskaja–Ssemka,
Woronowizy–Winniza.
30. Die Lokalbahn Nowozybkow. [144]

C. Grenzstrecken, welche sich im Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.

I. Deutscher Verwaltungen.

Die von den Königlich Preußischen Staatsbahnen betriebenen Strecken von der deutsch-russischen Grenze:

31. bei Eydtkuhnen bis Wirballen.
32. bei Ottloschin bis Alexandrowo.
33. bei Schoppinitz bis Sosnowice (Linie der früheren Rechte Oder-Ufer-Eisenbahn).
34. bei Schoppinitz bis Sosnowice (Linie der früheren Oberschlesischen Eisenbahn).
35. Die von der Ostpreußischen Südbahngesellschaft betriebene Strecke von der deutsch-russischen Grenze bei Prostken bis Grajewo.
36. Die von der Marienburg–Mlawkaer Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke von der deutsch-russischen Grenze bei Illowo bis Mlawa.

II. Österreichischer Verwaltungen.

37. Die von der Kaiser Ferdinands-Nordbahn betriebene Strecke von der österreichisch-russischen Grenze bei Szczakowa bis Granica.

Die von den K. K. Österreichischen Staatsbahnen in der Richtung nach Rußland betriebenen Strecken von der österreichisch-russischen Grenze:

38. bei Brody bis Radziwilów.
39. bei Podwoloczyska bis Woloczysk.
40. bei Nowosielitza bis Nowosielitza.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von russischen Verwaltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 98, 99, 100.
Österreich, Ziffer 49, 50, 51.

Schweiz.

A. Von schweizerischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken.

1. Schweizerische Bundesbahnen.
2. Gotthardbahn.
3. Jura-Simplonbahn, ausschließlich der von ihr betriebenen Seilbahn Cossonay Bahnhof J.-S.–Cossonay Stadt.
4. Neuenburger Jurabahn.
5. Emmenthalbahn. [145]
6. Langenthal–Huttwilbahn.
7. Tößthalbahn.
8. Schweizerische Seethalbahn.
9. Schweizerische Südostbahn.
10. Rorschach–Heidenbahn.
11. Sihlthalbahn.
12. Thunerseebahn.
13. Önsingen–Balsthalbahn.
14. Bern–Neuenburgbahn (direkte Linie).
15. Freiburg–Murtenbahn.
16. Schmalspurige Eisenbahn Yverdon–Ste. Croix.
17. Schmalspurige Rhätische Bahn.

B. Bahnstrecken, welche sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.

I. Österreichischer Verwaltungen.

Die von den K. K. Österreichischen Staatsbahnen betriebenen Strecken von der österreichisch-schweizerischen Grenze:

18. bei Buchs bis Buchs.
19. bei St. Margrethen bis St. Margrethen.

II. Deutscher Verwaltungen.

Die von den Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen betriebenen Strecken von der deutsch-schweizerischen Grenze:

20. bei Gottmadingen bis zur schweizerisch-deutschen Grenze bei Wilchingen.
21. bei Stetten bis Basel badische Bahn.
22. bei Leopoldshöhe bis Basel badische Bahn.
23. bei Grenzach bis Basel badische Bahn.
24. Die von den Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen mitbetriebene Verbindungsbahn vom Basel badische Bahn und Basel schweizerische Bundesbahn.
25. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen betriebene Strecke von der deutsch-schweizerischen Grenze bei St. Ludwig bis Basel schweizerische Bundesbahn.

III. Französischer Verwaltungen.

Die von der Gesellschaft der Paris–Lyon-Mittelmeerbahn betriebenen Strecken von der französisch-schweizerischen Grenze:

26. bei St. Gingolph bis Bouveret.
27. bei Chêne-Bourg bis Genf-Eaux-Vives.
28. bei La Plaine bis Genf-Cornavin.
29. bei Col-des-Roches bis Locle. [146]

IV. Italienischer Verwaltungen.

30. Die von den italienischen Gesellschaften des Mittelmeer- und des adriatischen Netzes betriebene Strecke von der italienisch-schweizerischen Grenze bei Chiasso bis Chiasso.
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von schweizerischen Verwaltungen im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen:
Deutschland, Ziffer 116, 117, 118, 119.
Frankreich, Ziffer 25, 26, 27.
Italien, Ziffer 7.
Berlin, den 27. März 1903.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Schulz.

  1. Mit Wirkung vom 25. Februar 1903.
  2. a b Die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen besorgt nur den Zugdienst in beiden Richtungen.
  3. Auf dieser Strecke besorgt die Gesellschaft für den Betrieb von niederländischen Staatseisenbahnen nur den Zugdienst in der Richtung von den Niederlanden nach Deutschland und umgekehrt, die preußische Staatseisenbahn auf der niederländischen Strecke bei Dalheim bis Vlodrop (Liste: Niederlande B 11) in der Richtung von Dalheim nach den Niederlanden.
  4. Mit Wirkung vom 1. Februar 1903.