Bekanntmachung, das Verbot des Umlaufs der finnischen Silbermünzen betreffend

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Titel: Bekanntmachung, das Verbot des Umlaufs der finnischen Silbermünzen betreffend.
Abkürzung:
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1874, Nr. 24, Seite 126
Fassung vom: 16. Oktober 1874
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 26. Oktober 1874
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 1017.) Bekanntmachung, das Verbot des Umlaufs der finnischen Silbermünzen betreffend. Vom 16. Oktober 1874.

Auf Grund des Artikels 13 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 233) hat der Bundesrath nachstehende Bestimmung getroffen:

Die finnischen Silbermünzen (Stücke zu 2 und zu 1 Markka und Stücke zu 50 und zu 25 Penniä) dürfen in Zahlung weder gegeben noch genommen werden.
Berlin, den 16. Oktober 1874.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Delbrück.