Benutzer:Moros/Muck Band 2

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Inhaltsverzeichnis

Band 2 [Bearbeiten]

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Sechster Abschnitt.
Stand des religiös–sittlichen Lebens in den sämmtlichen heilsbronnischen Klosterpfarreien im Reformationsjahrhundert.

Am Schluß des III. Abschn. hieß es: „Die wohlgemeinten Bestrebungen der Aebte und der Markgrafen, durch Einführung der Reformation das religiös–sittliche Volksleben zu reformiren, hatten nicht den gewünschten Erfolg. In ihren oben mitgetheilten Erlassen dieses Betreffs versichern sie mit innigem Bedauern, daß im Reformationszeitalter das Volksleben, wider Erwarten, nicht besser, sondern im Gegentheil vielfach schlimmer wurde. Liest man die Klagen der Aebte, Markgrafen und ihrer Räthe über Zunahme der Irreligiosität und Unsittlichteit im Reformationsjahrhundert, so drängt sich einem die Frage auf: ob nicht die Klagenden zu schwarz gesehen und allzu rigoristisch geurtheilt haben? Um diese Frage gründlich und wahrheitsgetreu beantworten zu können, ist es nöthig, die darauf bezüglichen ausführlichen aktenmäßigen Verhandlungen einzusehen, welche über das damalige Treiben in den Gemeinden und Familien, besonders in den Pfarrfamilien, Aufschluß geben.“ Dieser Aufschluß soll im vorliegenden Abschnitte gegeben werden, und zwar durch eine Rundschau nicht bloß in einigen wenigen, sondern in sämmtlichen, damals 21 Pfarrgemeinden des Klostergebietes. Leider ergibt sich aus dieser Akteneinsicht, daß obige Klagen gegründet, daß die religiös–sittlichen Zustände im Reformationsjahrhundert recht traurig waren.

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In Würzburg, Nürnberg und Onolzbach hatte das Kloster nur Vikariate zu besetzen. In Nördlingen war es zwar alleiniger Pfarrpatron, verlor aber das Patronat bald nach dem Reformationsanfang, wie oben Bd. I beim 26. Abt ausführlich berichtet wurde. Es blieb nach diesem Verluste noch Patron von 21 Pfarreien und mit diesen in stetem Verkehr. Seine Verhandlungenimit denselben waren bis 1871 in Heilsbronn noch vollständig vorhanden, so daß der ehemalige Stand des religiös–sittlichen Lebens in den Gemeinden, insonderheit in den Pfarrhäusern, vom Schreiber Dieses genau ermittelt werden konnte. Es sollen hier zuerst die in der Probstei Bonhof gelegenen Pfarreien, dann die entfernteren besprochen werden, zuletzt Heilsbronn selbst.


1. Bürglein.

Um die Zeit des Reformationsanfanges war Kaspar Bernbeck Pfarrer daselbst, über dessen Tagfahrt vor dem Abt wegen Zehnten Bd. I beim 26. Abt berichtet wurde. Im Jahr 1526 verkaufte er einen von seinen Eltern geerbten Hof in Kaubenheim an seinen Bruder Hans Bernbeck, Bürger in Windsheim, und bat den Abt, dem Kaufbriefe das Abts- und das Klostersiegel anzuhängen. An den Markgrafen Kasimir, der während des Bauernkrieges in Heilsbronn schaltete, schrieb er: „Die jährlichen Einkünfte des Gotteshauses in Bürglein reichen nicht aus zur Unterhaltung der Kirche. Ersparte 30 fl. sind uns des Nachts geraubt worden. Unser Filial Gottmannsdorf hat etwas mehr Vorrath, welcher in Heilsbronn verwahrt wird. Bitte um 15 fl. davon zur Reparatur unserer Kirche. Die Gottmannsdorfer sind dagegen, weil ihre eigene Kirche der Reparatur bedürfe; allein es ist Pflicht, zuvor der Pfarrkirche und rechten Mutter zu helfen.“ Bernbeck wurde, wie oben bereits erwähnt, in Folge des Befundes bei der Kirchenvisitation abgesetzt und verhaftet, auf Fürbitte seines Pfarrpatrons, des Abts Wenk, aus dem Gefängniß zu Onolzbach aus Urphed entlassen. Aus der von ihm geschworenen Urphed erhellt, was seine Verhaftung und Remotion herbeigeführt hat. Die Urphed lautete: „Ich Kaspar Bernbeck, Pfarrer zu

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Bürglein, bekenne, als ich dieser Tage um wohlverschuldeter Sachen willen in des Herrn Markgrafen Georg Gefängniß gen Onolzbach gekommen bin, nämlich darum: 1) daß ich der Herren Kasimir und Georg ausgegangene Ordnung, Abschied und christliche Deklaration nicht annehmen wolle; 2) daß ich keinem meiner Pfarrkinder in Todesnöthen das Sakrament habe geben wollen, er bekenne denn und glaube, daß die päpstliche römische Kirche die rechte, wahre christliche Kirche sei; 3) daß ich vergangenen Ostertag auf der Kanzel gepredigt: Welcher in der Fasten kein Fleisch gegessen und gebeichtet, der habe genug für seine Sünden gethan, der solle auf Ostern Fleisch essen und sich mit der Urstend (Auferstehung) Christi freuen; welcher aber Fleisch in der Fasten gegessen und nicht gebeichtet habe, der solle Kröten und Schlangen fressen und sich freuen im Teufel und Judas, der sich gehenket; 4) daß ich als ein Concubinarius in offener Schande und Lastern bei meinen Pfarrkindern und ihnen zum großen Aergerniß gewesen bin; 5) daß ich, nachdem etliche meiner Pfarrkinder oft gen Kleinhaslach (zum dortigen Frühmesser Hiller, I, 266) gegangen, um das alleinseligmachende Wort Gottes und das Sakrament unter beiderlei Gestalt zu empfangen, in der Beicht etliche meiner Pfarrkinder gefragt, ob sie das Sakrament zu Kleinhaslach empfangen, ihnen geantwortet: Habt ihr dann der Bösewicht Herrgott auch einen genommen; 6) daß ich bei der aus Befehl des Herrn Markgrafen Georg angeordneten Visitation nicht willige noch einige Antwort hab geben wollen. Für das Alles wäre ich aufs Höchste zu strafen gewesen. Aber auf Fürbitte des Herrn Abts Johannes (Wenk) und Anderer bin ich aus solchem Gefängniß entlassen worden, habe vor dem ehrbaren Sebastian Weißenmeier und Vogt zu Onolzbach gelobt und einen Eid geschworen, daß ich solch Gefängniß weder gegen den Herrn Markgrafen Georg noch sonst Jemand efern noch rächen will; daß ich alle Atzung zahlen, in acht Tagen meine Pfarr zu Bürgleß mit einem treuen gelehrten Priester permutiren, mich von derselben und außer der Herren Markgrafen Obrigkeit und Gebiet thun will. Ich setze zu Bürgen meinen Bruder Hans Bernbeck, meinen

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Schwager Eucharius Mayer, Beide des Raths, und Ludwig Regel, alle drei Bürger in Windsheim, welche, wenn ich Obgeschriebenes nicht halten sollte, nach mir trachten, mich wieder ins Gefängnis; bringen oder sich selbst stellen werden. Deß zu Urkund habe ich die edlen und vesten Herren Jörgen Vogler, markgräfischen Kanzler, und Friedrichen von Haldermannstetten, genannt Stettner, gebeten, daß sie ihre Siegel beidrücken. Onolzbach, Montag nach Nikolai 1528.“ Des Landes verwiesen, begab sich Bernbeck vermuthlich nach Windsheim, seine Vaterstadt, welche, dem heilsbronnischen Gebiete gegenüber, nach den damaligen Territorialverhältnissen, Ausland war. Sein Nachfolger Jod. Stoll blieb nicht lang auf der Stelle. Agnese, dessen Ehefrau, gabs mancherlei Aergerniß, insonderheit durch gemeines Verhalten gegen die Wirthin von Bonhos, „das wohl peinlich zu strafen gewesen wäre.“ Um dieses zu verhüten, nahm der Abt Schopper, auf Bitten der beiden Pfarrer von Kadolzburg und Ammerndors, die Sache selbst in die Hand. Die Pfarrerin leistete Abbitte und Ehrenerklärung und zahlte 2 fl. Strafe. Weiter heißt es in der gerichtlichen Verhandlung: „Wer von beiden Theilen wieder schmäht, zahlt 10 fl. Dieß zu halten haben beide Frauen in Gegenwart ihrer Männer, ferner des Kunz Haslacher von Münchzell, Oswald Schneiders, des Pfarrherrn Schwäher, und des Sekretarius Sturm versprochen.“ And. Schmidt, Stolls Nachfolger, starb 1553, während seiner drei letzten Lebensjahre, vermöge eines vom Abt Wirsing genehmigten Kontrakts, vertreten von einem heilsbronner Mönch, Leonhard Kettner, nachmals Kaplan in Mkt. Erlbach. Der folgende Pfarrer J. Entenberger verklagte gleich in seinem ersten Amtsjahre seinen Meßner, einen Töpfer, von welchem er nicht nur „Bösewicht, Diebs- und Hurenpfaff“ gescholten, sondern auch im Meßnershause zu Boden geworfen und geschlagen worden war. Der Meßner wurde verhaftet, zwar aus Urphaid und Bürgschaft entlassen, er mußte aber bis Lichtmeß sich unter eine fremde Herrschaft thun. Entenberger starb schon 1556. Seinem Nachfolger Mich. Grimm gaben Abt und Richter bei der Bd. I besprochenen Kirchenvisitation von 1558

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das Zeugniß, daß sie gegen seine Lehre und seinen Wandel nichts einzuwenden hätten. Allein bald darauf hatten sie sehr viel gegen ihn einzuwenden. Denn Grimm verklagte bei ihnen seinen Parochianen Engelbert aus Bürglein, „der ihn geschmäht, ihm sein Gütlein verkauft habe, aber den Kauf nicht halte.“ Einen andern Parochianen, Vorster zu Weiterndorf, verklagte er, „weil er ihn an einem Tisch voll Leute ausgeschrieen, als gehe er den Weibern nach, und weil er ihn auch sonst noch beschimpft habe. Das habe er bei einem Leichtrunk dem Verklagten vorgehalten.“ Der Verklagte deponirte dagegen bei Gericht: „Der Pfarrer hat gesagt: er gebe nicht einen Dreck für meinengnädigen Herrn (den Abt) von Heilsbronn. Viele hätten das mitangehört, die solle man vernehmen.“ Eine Klage anderer Art stellte Grimm beim Abt, abermals gegen einen seiner Parochianen in Weiterndorf, den Bauer Hörnlein, „einen ältlichen Mann, der seit Jahren nicht mehr zum Abendmahl gekommen sei, der nicht beten könne und daher bestraft werden müsse.“ Abt, Verwalter und Richter beriefen den Kläger und den Verklagten und fragten diesen: „Warum er sich so lang des Abendmahls enthalten habe?“ Auf die Antwort: „Weil er nicht beten könne“, wurde er ermahnt, fleißiger in die Kirche und zum Katechismus zu kommen und dann, wenn er wohl unterrichtet sei, auch zum Abendmahl. Hörnlein versprach es, hielt aber nicht Wort und wurde daher auf’s Neue vom Pfarrer verklagt. Abermals vorgerufen, erhielt er vom Abt, Verwalter und Richter den Bescheid: bis zur nächsten Kirchenvisitation im Dezember 1572 zum Pfarrer in das Haus zu gehen und beten zu lernen, um bei der Visitation zu bestehen; widrigenfalls würde man ihn, als einen Unchristen, nicht länger hinter dem Kloster dulden. Allein der Verklagte erschien abermals nicht, weder beim Pfarrer, noch in der Kirche. Mittlerweile nahte die Kirchenvisitation. Noch vor derselben ließen Abt, Verwalter und Richter den Verklagten gefänglich einziehen und baten den Markgrafen um Bescheid, wie weiter zu verfahren sei. Der Bescheid lautete: „Von Gottes Gnaden Georg Friedrich etc.. Ihr habt wohl gethan, da gute Worte nichts halfen,

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Ernst zu zeigen. Da aber die Gemeinde Weiterndorf, des Verklagten Sohn und Freundschaft um seine Erledigung nachgesucht haben und Niemand zum Glauben und Sakrament gezwungen werden soll, und Buße und Glaube eine Gabe Gottes ist, welche nicht in der Menschen Gewalt steht, so ist unser Befehl: ihr wollet ihn nach Bezahlung seiner Atzung entlassen, aber zuvor mit dem Herrn Pfarrer zu ihm gehen und ihn ermahnen, daß er sich bessere, beten lerne, die heiligen Sakramente gebrauche und vorstellen, was er, wenn er es thue, künftig für einen Lohn bekommen werde; wo aber nicht, daß ihm ewige Verdammniß bevorstehe; auch daß er, wenn er sein Leben nicht ändere, nach seinem Tode nicht auf den Kirchhof unter die Christgläubigen, sondern wie ein Heide aufs Feld begraben werde; daß er ihm selbst zu Gute mit Gefängniß bestraft worden sei, damit er sich bessere und durch Neue und Buße dem Teufel entfliehe und selig werde. Und weil solchen Personen nur gute Worte gegeben werden müssen, so wollet ihr seinem Pfarrer anzeigen, daß er allen Fleiß anwende, sich oft zu ihm verfüge, um ihn zu belehren und zu bekehren. Wird dieses bei ihm helfen, wohl und gut; wo nicht, so ist er nach seinem Absterben aufs Feld bestatten zu lassen ohne Geläut und Prozession.“

Das „Meßnersdienstlein“ des Ortes besetzte der jeweilige Ortspfarrer. Eine Schule war damals noch nicht vorhanden. Da aber der Pfarrer Grimm für seine eigenen Kinder einen Lehrer zu haben wünschte, so übertrug er im J. 1593 die Meßnerei einem gewissen Mich. Kilian, der zugleich Schulunterricht zu ertheilen im Stande war, aber bald in Unfrieden schied und nach Kolmberg zog. „Darauf hat der Pfarrer (laut Bericht der Klosterbeamten an das Konsistorium) einen Studiosum Erkinger Kießer von Gunzenhausen angenommen. Allein Pfarrer und Meßner vertrugen sich eine Zeit hero sehr übel, wird keine Schule gehalten und ist immer ihr Gezänk beim Dekan. Wir schlagen vor, daß das Dienstlein künftig vom Consistorio besetzt werde, damit der Schulmeister auch Schutz habe und nicht dem Pfarrer unterworfen sei; sonst wird der Pfarrer, welcher sui juris sein

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will, nicht leichtlich sich mit Einem vertragen. Der Kießer wird sich schwerlich in des Pfarrers seltsamen Kopf richten. Wir möchten die Pfründ lieber dem Schneider Hans Marx geben, welcher der Fürstenschul (in Heilsbronn) von Anfang her beigewohnt hat.“ Pfarrer Grimm fungirte noch während der letzten Jahre des Reformationsjahrhunderts in Bürglein. Die dortigen Zustände waren während dieser ganzen Periode unerfreulich und wurden durch die Reformation nicht besser. Ueber die dortigen Zustände vor und nach dem Reformationsjahrhundert wird im VII. Abschnitt berichtet werden.


2. Petersaurach.

Von dem wüsten Treiben daselbst in der Reformationszeit war oben wiederholt die Rede. Aus den Gerichtsakten des Richters Hartung geht hervor, daß drei aufeinander folgende Pfarrer und deren Familien aus einer sehr tiefen Bildungsstufe standen und großes Aergerniß gaben. Wegen eines großen Nußbaumes und eines Gartenzaunes haderten der Pfarrer Bauer und sein Nachbar Scherzer sammt dessen Weib fortwährend in gemeinster Weise miteinander, bis ders Richter Frieden gebot und den Bescheid gab: „Wer ferner zur Unnachbarkeit Ursach gibt, zahlt 5 fl. an den Abt, was sie auch mit Hand und Mund zugesagt.“ (1541.) Pfarrer Bischof, Bauer’s Nachfolger, predigte darüber, daß Etliche sich nicht ihrem Stande gemäß kleideten. Nach der Predigt lies der Krämer in das Haus des Pfarrers und hätte diesen an seinem Leibe verletzt, wenn nicht ein Nachbar zugegen gewesen wäre. Der Pfarrer machte Anzeige beim Gericht, welches Beiden Unrecht gab und Beiden im Wiederholungsfalle Strafe androhte. Bald darauf verklagte der Pfarrer des Krämers Frau, weil sie ihn einen Bösewicht, französischen Pfaffen und viel Anderes gescholten habe; worauf die Frau angab, daß sie vom Pfarrer, von dessen Kindern und Gesinde gleichfalls geschmäht worden sei. Auch hier gab der Richter Keinem Recht und gebot Beiden Frieden. Des Pfarrers Kinder warfen einem Schneider sechs Fensterscheiben ein. Der Pfarrer war zum gütlichen

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Ersatz nicht zu bewegen, mußte bei Gericht erscheinen und durch Gerichtszwang Ersatz leisten. Er und seine Frau wurden wegen Schmähungen wiederholt bestraft. „Wegen seines uns christlichen Wandels“ wurde er fortwährend von der Gemeinde bei den Behörden verklagt. Auch gab Aergerniß, daß er Bier schenkte. Der Eintrag im Gerichtsbuch am 1. Mai 1547 lautet: .,Pfarrherrin zu Petersaurach klagt zu der Krämerin auf dem Thorhaus: Am Sonntag hab sich ein Zank erhoben in ihrem Pfarrhof; sei sie, die Pfarrherrin, von der Krämerin eine öffentliche Hure gescholten worden, und daß sie eine solche sei, sehe man an ihrer Nase, die nicht heilen wolle. Weiter habe die Krämerin zu ihr gesagt: Dein Mann hat dich dem Henker vom Strick genommen. Darauf habe sie geantwortet: sie sei keine solche und habe 25 Jahre zu Nürnberg bei Reich und Arm gedient.“ Gleich darauf heißt es im Gerichtsbuche: „Pfarrerin allhie klagt wider Jak. Pirlein auf dem Thorhaus. Der sei zu ihr in’s Haus gekommen nnd habe ihren Herrn mit vielen bösen Worten angesprochen. Habe sie den Pirlein zum Haus hinaus gewiesen, worauf er gesagt: Du pfäffische Hure, ich habe so viel Macht hierin wie Du. Am nächsten Sonntag hat Pirlein zum Fenster heraus gesungen: Du pfäffische Hure, ist deine Nase geheilt? Um solche Schmach begehre sie Abtrag und Gerichtshilf.“ Im folgenden Jahr nach diesen Scenen wurde auf Bitten der Gemeinde „der Pfarrer wegen seines unchristlichen Wandels abgeschafft.“ Leider war sein Nachfolger, Joh. Stigler, ein Mann von gleichem Kaliber, der bald verklagt wurde „wegen Hochmuth, Wässerung etc.“, bald Klage führte bei Abt und Richter. 1550 klagte er: „Ich saß nechten mit Weib und Nachbarn vor meinem Hause. Kommt der Zimmermann Seubold schwörend und mit einem gezückten Beil, mich zu erschlagen, schreiend: ich gäbe Andern unsern Herrgott, und sei selbst ein Schelm und mein Weib eine Hure.“ Der Häfner Neithart lauft mit dem Degen des Nachts dem Pfarrer vor das Haus, von da in das Wirthshaus, verwundet einen fremden Schäfer und wird arretirt. Weiter klagt der Pfarrer über Verweigerung von Zehnthühnern. Dann

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wird er verklagt von einer Näherin, die seiner Tochter Unterricht ertheilt hatte, aber einen halben Gulden Lehrgeld nicht von ihm erhalten konnte. Dann klagte er wieder, weil man ihn beschuldigte, er habe von der Nichte der Wirthin heimlich Wein angenommen. Am Tage nach Palmarum 1556 gab er beim Klosteramt klagend zu Protokoll: „Ich saß in meiner Stube und las. Da kam der Schneider Zan zu meiner Tochter an der Thüre und sagte: Du Pfaffenhure, und deine Mutter ist auch eine! Dann ging er in das Wirthshaus und schalt mich einen diebischen Pfaffen.“ Wie der Pfarrer Stigler des Gottesdienstes wartete, erhellt daraus, daß er den Bader oder dessen Sohn zur Verwaltung des heiligen Abendmahles gebrauchte. Länger konnte er nicht auf seiner Stelle belassen werden; bis Michaelis 1556 sollte er dieselbe verlassen. Seine nachlässige Amtsführung bekennend, bat er, noch diesen Winter bleiben zu dürfen, was ihm aber nicht gestattet wurde. Nach seinem Wegzuge besorgte die Pfarrgeschäfte ein von Melanchthon empfohlener ausländischer Kandidat, Porphyrius, welcher aber schon nach einigen Wochen Klosterprediger in Heilsbronn wurde, wo wir ihn nachher näher kennen lernen werden.

Eben so anstößig, wie im Pfarrhause, war das Leben in der Gemeinde. Der Meßner Stenglein stahl Getreide, welches die Heiligenpfleger auf dem Kirchenboden ausgeschüttet hatten. Stenglein sagte den Kirchenpflegern ab und entwich. Im Wirthshause und auf der Gasse fortwährend Raufhändel und tödtliche Verwundungen. Wagner wird vom Schneiderssohn Zan des Nachts auf der Gasse mit einem Rappier erstochen. Rieger von Westernach, Amtmann zu Windsbach, durch Kauf Gutsherr von Neuendettelsau, „der Edel und Vest“, war ein Störenfried für die Umwohnenden, insonderheit für heilsbronnische Unterthanen. Er ließ seine Schafherden in die Felder und Wälder der Gemeinde Wollersdorf treiben, welche sich durch Pfändung dreier Schafe dafür entschädigte. Westernach revanchirte sich, indem er mit Gewappneten auszog und den Wollersdorfern ein Pferd wegnahm. Am Johannistage 1549 insultirte er sammt seinen

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Knechten „auf dem Mist vor dem Wirthshaus zu Petersaurach“ den dortigen Zimmermann Jak. Seubold, welcher deßhalb beim Abt Wirsing klagte. Der Abt fragte bei Westernach nach dem Grund seines Grolles gegen Seubold und erhielt zur Antwort: „Ich hielt am Johannistage auf einem Ritt am Wirthshause zu Petersaurach, that einen Trunk, traf den Seubold und fragte ihn, wer er sei? Anstatt zu antworten, hielt er die Thüre zu, griff zur Wehr, forderte seine Brüder auf, zuzuhauen und rief: „Wenn der Edelmänner zehn wären, so müßten sie sterben, sie hätten gleich rothes Blut wie er.“ Eine andere gefürchtete Persönlichkeit im Orte war der Wirthsknecht Hans Seubold, welcher ganz Petersaurach terrorisirte. Vor seinem Muthwillen und Gotteslästern war des Nachts Niemand auf der Gasse sicher. Als er am Ostertag 1550 im Wirthshause vom Leder zog, wurde er gebunden und in das Gefängniß nach Heilsbronn gebracht, aber vom Abt auf Urphed und Bürgschaft wieder entlassen. Schalkhauserin kommt blutend und klagend nach Heilsbronn, vom Schneider Zan und seinem Weibe geschlagen wegen Schadens, den Kinder und Gänse einem Acker zugefügt hatten. Gegen die im Orte herrschende Unsittlichkeit erließ der Richter Weikersreuter im J. 1556 folgendes Mandat: „Mein gnädiger Herr (der Abt) hat in Erfahrung gebracht, daß in Petersaurach allerlei Zerrüttung ist: Ungehorsam gegen die Bürgermeister, Unzucht und Gotteslästerung der jungen Gesellen und der Jungfrauen bei Tänzen, Rockenlichtern und Hairlossen. Sein Gnaden setzen daher als Amtmann des Orts den Friz Mehlführer, welcher neben den Dorfmeistern dieses abschaffen soll. Auch soll jeder Hausherr über Gesinde und Kinder wachen. Zuwiderhandelnde werden mit der Geige oder Pfeife bestraft.“ Das Mandat erwies sich als unwirksam. Man versuchte daher durch andere Strafarten dem Uebel, insonderheit der Unzucht, zu steuern. In einem Erlaß des Markgrafen Georg Friedrich vom 17. Mai 1576 hieß es: „Apollonia Scherzer von Petersaurach hat sich vor sechs Jahren zu einem Knecht ehelich versprochen, aber mit demselben nicht zur Kirche und Straße gehen wollen, sondern sich an einen Andern,

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L. Beck, gehangen und mit demselben Unzucht getrieben. Dieweil denn solche Laster je länger je mehr einreißen, so will vonnöthen sein, daß die Verbrecher, Andern zum Abscheu, desto härter gestraft werden. Wir befehlen euch demnach, ihr wollet den L. Beck zwei Tage lang im Thurm, die Apollonia aber eben so lang in Eisen mit Wasser und Brot speisen und hernach unseres Fürftenthums zu ewigen Zeiten verweisen lassen.“

Besonders roh und zügellos ging es bei den Sonntags- und Kirchweihtänzen her, obgleich der Amtsknecht von Heilsbronn das Friedgebot ausrief und den Kirchweihschutz hielt. Die bei diesen Gelegenheiten verübten Exzesse hatten gerichtliches Einschreiten zur Folge, wobei gewöhnlich Mord, Ehebruch, Dieberei und andere Laster und Verbrechen an den Tag kamen. Auch fehlte es dabei nicht an Anschuldigungen und Untersuchungen wegen Zauberei und Druterei. Hier ein Beispiel: Eine Frau aus Petersaurach wurde 1593 wegen Grasens in dem Acker eines Bauern in Ziegendorf gepfändet. Sie rächte sich in der Weise, daß sie zweien Töchtern des Bauern auflauerte und ihnen Stichwunden beibrachte. Die beiden Mädchen waren eines Sonntages nach Petersaurach in die Vesper, nachher zum Tanz gegangen. Des Abends auf dem Heimwege wurden sie von der Frau mörderisch überfallen. Es hieß: die böse Frau habe dem Bauer gedroht, sie werde es ihm anthun, daß auf seinem Felde kein Körnlein mehr wachse. Und wirklich sei über die Felder des Bauern ein Hagelwetter gekommen. Ferner habe die Frau bei dem mörderischen Anfall Einem der Mädchen den Zopf ausgerissen und dabei geschrieen: sie werde mit diesen Haaren dem Mädchen anthun, daß es verkrümmen und verlahmen müsse. Ueber das Alles erstattete der Richter in Heilsbronn Anzeige nach Onolzbach, worauf er beauftragt wurde: „die Sache weiter zu untersuchen, weil die Frau nicht nur die beiden Mädchen verwundet habe, sondern auch weil wider sie nicht geringer Verdacht der Druterei und Hexerei vorliege.“ Diesem Auftrag zufolge wurde die Frau vom Richter nicht bloß wegen des Mordversuches, sondern auch wegen Druterei inquirirt und befragt: „Ob sie eine

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Drut sei, von wem sie dieses Handwerk gelernt und ob sie der böse Feind gebuhlt habe?“ Die Frau antwortete: „Dem Vernehmen nach hat jede Drut ein Zeichen an sich; man möge sie untersuchen; finde sich ein solches Zeichen an ihr, so möge man sie bestrafen.“ Ob die Frau visitirt, ob ein Zeichen an ihr gefunden, ob und wie sie bestraft wurde, melden die heilsbronner Ausschreibungen nicht, da das Klostergericht in Kriminalfällen zwar die Voruntersuchung besorgte, das weitere Verfahren aber in der Regel benachbarten Fraischgerichten überließ. Siehe Abschnitt V, B. Weitere Nachrichten über Petersaurach aus der Zeit vor und nach dem Reformationsjahrhundert gibt der VII. Abschn.


3. Weißenbronn.

Grasse Auftritte kamen dort im Reformationsjahrhundert nicht so häufig vor, wie in Petersaurach. Im Allgemeinen war aber auch dort in jener Zeit das religiös–sittliche Leben höchst unerfreulich. In den Untersuchungsakten von 1548 (das Dorf zählte damals 38 Feuerstellen) heißt es: „In jedem Hause des Dorfes wohnt eine Hure.“ Dem P. Kolb daselbst wurde aufgegeben, wegzuziehen, weil sich sein Weib der Hurerei mit Ehemännern schuldig mache und diese verführe. Dem Wirthe befahl der Abt Wirsing: „solch öffentliche Hurerei in seinem Hause nicht zu dulden.“ In dem eingepfarrten Orte Haag wurde des Keyl Ehefrau „wegen schändlichen und öffentlichen Ehebruchs und Hurerei verhaftet, in das markgräfliche Halsgericht nach Windsbach gebracht und dann, nachdem ihr durch Fürbitte etlicher Weiber das Leben erbeten worden war, des Landes verwiesen.“ Ihr Ehemann wendete sich hierauf an den Abt mit der Bitte, daß ihm, im Hinblick auf seine neun Kinder, gestattet werden möge, ein anderes Weib zu nehmen. Der Abt befürwortete die Bitte in Onolzbach, insonderheit bei dem dortigen Pfarrer Moninger. Gleichzeitig (1550) ergab sich ein ähnlicher Fall in dem eingepfarrten Orte Aich. Zwischen den Pfarrern und der Gemeinde war viel Zwiespalt. Der letzte Pfarrer vor der Reformation war Joh. Keim, welcher 1525 wegen Krankheit resignirte. Noch im

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Jahre vor seiner Resignation mußte er den Abt Wenk bitten, wegen Zehntverweigerung in Wollersdorf einzuschreiten. Nach seiner Resignation versah seine Stelle eine Zeit lang Sebastian Wagner. Mönch zu Heilsbronn, nachmals der 28. Abt, lutherisch gesinnt. Die Oktroyirung der Reformation stieß in Weißenbronn, wie überhaupt auf dem Klostergebiete, beim Volke auf keine Opposition. Der nachfolgende Pfarrer Ul. Prunner „hielt zwar die Meß und predigte das Evangelium nach des gnädigen Herrn (Markgrafen Georg) Landesordnung“, hatte aber gleichwohl (1529) dieselben Kämpfe wegen des Zehnten, wie sein vorreformatorischer Ehevorgänger Keim. Pfarrer Ul. Reisacker (1537) heirathete die reiche Wittwe des Baders Eberlein, welche aber frühzeitig starb, worauf der Abt Schopper den Kindern aus der ersten Ehe Vormünder setzte und ihnen das von ihrem Vater Eberlein zugefallene Vermögen sicherte. Der auf Reisacker folgende Pfarrer Joh. Winkler schlug seinen Beichtsohn H. Freund sammt dessen Weib. Die Kinder der beiderseitigen Familien schmähten einander. Der Richter Hartung gebot beiden Theilen Frieden und verurtheilte den Pfarrer zur Zahlung von drei Ort an seinen Widersacher. Des Pfarrers Schopp ist oben bei der Kirchenvisitation im J. 1558 Erwähnung geschehen. Die Wollersdorfer erklärten, ihm den Zehnten zu verweigern, wenn er nicht ihre Kinder in der (damals noch stehenden) Kirche zu Wollersdorf taufen werde. Für ihn spricht seine Berufung nach Großhaslach; die dortige Gemeinde hatte (1567) gebeten, ihre Pfarrstelle dem Pfarrer Schopp von Weißbronn zu verleihen. Nach ihm erhielt seine Stelle Joh. Hausecker, gleichfalls der Besseren Einer. Als Student in Wittenberg erhielt er vom Abt jährlich 50 fl. Stipendium. Er wurde erst Kaplan in seiner Vaterstadt Roth und kam dann nach Weißenbronn auf Bitten der dortigen Gemeinde. Leider starb er schon nach zwei Jahren. Sein Nachfolger Kon. Stillkraut klagte beim Abt gegen seine Gemeinde wegen Verweigerung des Zehnten von umgerissenen Wiesen, von den darauf gepflanzten Obstbäumen und von den in Stoppelfeldern gebauten Früchten. Der Bescheid lautete: „Von

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den umgerissenen Wiesen und von den Obstbäumen darauf muß der Zehnte geben werden, dagegen nicht von den in Stoppelfeldern erbauten Früchten. Wer von beiden Theilen dieser Entscheidung zuwider handelt, zahlt 5 fl. Strafe.“ Nach Stillkrauts Tod war mehrere Jahre lang Joh. Redlein aus Rohr Pfarrer in Weißenbronn. In einer seiner vielen Klagen gegen Zehntpflichtige schrieb er: „Wernlein will mich nicht bezahlen. Wenn ich aus dem Hause gehe, kommt Eines seiner Kinder, schändet mich vor den Leuten und ruft: Der Pfaff zu Weißenbronn hat meinen Vater beschissen.“ Von den durch Zauberei und Druterei in der Gemeinde Weißenbronn veranlaßten Scenen wird nachher bei Merkendorf die Rede sein; von Weißenbronn vor und nach dem Reformationsjahrhundert im VII. Abschnitte.


4. Großhaslach.

Im Jahr 1567 verlieh der 35. Abt Wunder die dortige Pfarrstelle dem Pfarrer Schopp von Weißenbronn, welchen sich, wie soeben erwähnt wurde, die Gemeinde Großhaslach erbeten hatte. Er fungirte daselbst 33 Jahre lang bis zu seinem im J. 1600 erfolgten Tode. Während seiner langen Amtsführung rief er nicht, wie viele andere Geistliche, die wir im Reformationsjahrhundert auf dem Klostergebiete kennen gelernt haben und noch kennen lernen werden, triviale Scenen hervor. Dasselbe Zeugniß gilt seinem Vorgänger Pet. Braun, welcher von 1554 bis 66 in Großhaslach war und dann nach Windsbach kam. Dagegen gewähren die Verhandlungen aus der Zeit der vier früheren Pfarrer in Großhaslach einen recht schmerzlichen Einblick in das dortige Gemeinde- und Pfarrhausleben. Von 1502 an war 30 Jahre lang Mich. Preuß Pfarrer daselbst, sonach zur Zeit des Reformationsanfanges und des Bauernkrieges. An dem Kriege betheiligte sich Großhaslach nicht; doch ergaben sich, wie oben beim 26. Abt Wenk berichtet wurde, aufrührerische Reden, Widersetzlichkeiten und Arreststrafen. Aus den auf Befehl des Abts Wenk im J. 1524 gepflogenen Verhandlungen ergab sich, daß die Mißstimmung der Gemeinde großentheils durch den Pfarrer Preuß

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hervorgerufen worden war, welcher schon lang vor dem Kriege „wegen Abbruch von Opfergeldern, Kleinzehnten und etlichen Hellern“ mit seiner ganzen Gemeinde gehadert und beim Abt geklagt hatte. 1525 reichte er beim Abt eine neue Klage ein, welche dem Markgrafen Kasimir und den Räthen zur Entscheidung vorgelegt wurde. Vorläufig begab sich der Richter Hartung nach Großhaslach und befahl der Gemeinde, bis zur Entscheidung den Pfarrer unbekümmert zu lassen. Dem Pfarrer befahl er auf Grund eines markgräflichen Erlasses: „seine Magd von ihm zu thun.“ 1526 stritt der Pfarrer wider den Bader in Kleinhaslach über Marksteine, wider Hofmockel in Steinbach, der ihm in Gegenwart Anderer gesagt habe: „Pfaff, was forderst du? ich bin dir nichts schuldig! worauf er (der Pfarrer) ihm mit der flachen Hand über das Maul gefahren.“ Hofmockel referirte den Vorgang seinem Lehensherrn, dem Junker Rothan zu Bruckberg und betheuerte: „der Pfarrer habe gesagt, daß er auf ihn und seinen Junker hofire.“ Der Junker beschwerte sich deßhalb beim Richter Hartung, welcher darauf den Junker bat, dem Pfarrer nicht zu zürnen, ihm zu seinem Recht zu verhelfen und den Hofmockel zu verwarnen. 1527 verklagte der Pfarrer, wie oben beim 26. Abt berichtet wurde, seinen Kaplan, welcher sich in Kleinhaslach lutherische Neuerungen erlaubte. Gleichzeitig verklagte er beim Abt Wenk den Ziegelknecht Wening, der während der Messe mit einer Stange, an deren Spitze eine Schelle hing, in die Kirche getreten und klingelnd um den Altar gegangen sei. Am Osterfest sei dieser Gottlose, als er, der Pfarrer, gepredigt und die Messe gelesen habe, um den Altar gegangen und habe auf diesen einen Stein gelegt. Unter den vielen Gegnern des Pfarrers war Sebastian von Eib zu Vestenberg, dessen reformatorische, aber unlautere Gesinnung wir oben beim 26. Abt kennen gelernt haben. In seinem Bereiche lag ein Grundstück, dessen Gefälle von einem Gemeindeangehörigen, Odenberger, zur Abhaltung einer alljährlichen Seelenmesse in der Ortskirche vor Zeiten gestiftet worden waren. Sebastian von Eib verbot nach Einführung der Reformation die Abreichung jener Gefälle an den Pfarrer, worauf

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die Todtenfeier unterblieb. Nachdem aber der Markgraf Kasimir sich auf die antilutherische Seite geneigt und befohlen hatte, daß die eingegangenen Stiftungen wieder gehalten werden sollten, reklamirte der Pfarrer das gedachte Reichniß und zeigte zugleich an, daß er die Todtenmesse wieder halten werde. Es kam jedoch nicht zum Vollzuge, da Kasimir während der Verhandlungen starb und unter dem Markgrafen Georg die Reformation ihren Gang ging. Von allen Seiten beengt und gedrängt verließ Preuß Großhaslach und wurde Chorherr in Spalt. Durch sein Verschulden waren die Pfarrgebäude herabgekommen. Der Abt Schopper schrieb daher an ihn nach Spalt: er möge ehestens nach Großhaslach kommen und auf seine Kosten die Baureparaturen vollziehen lassen.

Dem darauffolgenden Pfarrer, Gg. Schmidt, schrieb (1535) der Abt Schopper: „Wir erfahren, daß man fast allenthalben, sonderlich in Großhaslach, den markgräflichen Mandaten nicht nachkommt, so daß, während in der Kirche gepredigt oder christliche Uebung mit den Kindern gehalten wird, auf dem Kirchhof rohe gottlose Menschen stehen und gehen und ein solch Geschrei haben, daß die in der Kirche geärgert werden.“ Der Pfarrer publizirte das der Gemeinde nebst einer beigefügten Strafandrohung. Gleichwohl wurde es schlimmer als zuvor. Der Pfarrer wurde daher zwei Jahre darauf beauftragt, Folgendes zu publiziren: „Das Mandat unseres Herrn Markgrafen gegen das Gotteslästern, Zusaufen, unter der Predigt keinen Brantwein feil zu haben und nicht auf den Kirchhöfen zu stehen, ist bei euch zweimal verkündigt worden. Dem will aber bis auf jetzige Stunde nicht Folge geschehen. Denn wir vernehmen, daß dem Mandat weniger als sonst Folge geschieht und daß sich die Bauern auf eurem Kirchhofe unter der Predigt und dem Abendmahl mit Schreien und aller Ungebührlichkeit, viel mehr als an andern Orten leichtfertig und dermassen ungehorsam erzeigen, daß wir uns mit Verwundern entsetzen. Ihr wollet das Mandat daher zum dritten Mal ob offener Kanzel verkünden, damit solche Ungeschicklichkeit denen von Großhaslach nicht nachgesagt werde. Die zuwider handeln, werden wir gebührlich strafen.“

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Der nachfolgende Pfarrer, Gg. Fabricius, belangte seine Zehntholden beim Abt Schopper wegen Defraudation von „Flachs, Dattel, Kartel, Hirse, Erbsen, Linsen, Hopfen, Obst, Schweinen, Gänsen, Hühnern und Enten“, und charakterisirte zugleich seine Parochianen in folgender Weise: „Sie achteten es gering, wenn dem Pfarrer gar nichts gegeben würde. Ueber 20 fl. sind ohnehin schon der Pfarrei von den zufälligen Einkünften entwendet worden. Die Arbeit eines Pfarrers hat sich gemehrt, die Belohnung gemindert. Das faßt aber der Posel nicht zu Herzen; meint: wenn ein Pfaff wie sie die Priester nennen nicht wie sie mit der Hand arbeitet, so sei er kein Pfaff für sie. Haben auch keinen gern, der gern ihnen das Wort Gottes auf das Fleißigste vortragen wollte. Denn sie sind dem Worte Gottes und der Verkündigung desselben aufs Aeußerste feind, und wenn sie nicht die Obrigkeit fürchteten, würde man bald sehen, was sie mit den Priestern, die sie, wie sie sagen, ernähren sollen, anfangen würden. Eichelrecht, Holzrecht und Anderes, was sie doch dem Hirten, Vader und Meßner nicht vorenthalten, das wird von ihnen dem Pfarrer vorenthalten, dem sie doch wohl mehr thun sollten, als einem andern gemeinen Knecht, wenn sie Gottes Wort lieb hätten. Es könnte Euer Gnaden kein besseres Gedächtniß im Himmel und auf Erden machen, als wenn E. G. die Pfarrer, so E. G. mit Lehen verwandt sind, mit guter Ordnung und ziemlichem Einkommen versehen würde. Denn man sieht augenscheinlich, wie alle Menschen den Pfarrherren zu entziehen geneigt sind. Und ist zu besorgen, es werde je länger je ärger werden.“ Der Abt verbot hieraus jede Zehntdefraudation bei einem Gulden Strafe. Gleichzeitig entschied er, nach vorgängiger Einvernehmung der Spruchmänner, in einem Prozeß zwischen des Pfarrers Weib und des Vogels Weib. Der Pfarrer Fabricius kam mit Frau und Kindern nach Merkendorf, wo wir ihn nachher wieder finden werden.

Der nachfolgende Pfarrer Joh. Winkler und seine Frau haderten fortwährend mit dem Nachbar Beck, wobei der Richter meist beiden Parteien Unrecht gab und Frieden gebot. Einmal

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ist in den Akten bemerkt: „Pfarrer Winkler ist eines Bauernweibes halben in Verdacht.“ Der Wirth Seider beschuldigt ihn des Diebstahls, der Verführung seiner Gäste, die Pfarrerin der Hurerei. Die Pfarrerin schimpft den Wirth einen Schelm und Unflath, der seinen Zehnten nicht gebe. Beide Theile geloben vor dem Richter, Frieden zu halten. 1549 verklagte Winkler mündlich und schriftlich seine ganze Gemeinde: „Der Hirt verderbe ihm durch die Herde Wiese und Hopfengarten; etliche Gemeindeglieder zerrissen ihm Zäune und Lautern; die Andern hätten ihr Frohlocken daran.“ Der Abt zitirt die Dorfmeister, welche erklären: „Auf der Pfarrwiese sei von jeher gehütet worden; der Pfarrer dürfe nur seinen Hopfengarten einlantern; übrigens möge er seines Berufes fleißiger warten.“ Gleichzeitig verklagte der Pfarrer einen Zehntholden, welcher von vier Züchet Gänsen nur zwei Stück gegeben habe. Der Meßner Horbacher verklagt den Pfarrer, dessen sechs Gänse dem Meßner das Gras auf dem Kirchhofe verdarben. Der Abt zitirte den Pfarrer, zugleich die Heiligenpfleger und andere Gemeindeglieder, welche erklärten: „Der Meßner Horbacher ist ein Zimmermann und daher meist auswärts. Bedarf man seiner bei Feuersnoth, so ist er nicht da. Er feindet nicht nur den Pfarrer an, sondern auch Andere und hat geäußert: er habe bereits Einen ermordet und werde noch Einen ermorden, und Dieser müsse ein Pfaff sein. Sein Weib ist auch nichts nutz. Wir haben ihm den Dienst aufgesagt und statt seiner einen Schneider gedingt, der täglich daheim bleibt und seines Amtes warten kann.“ Der Abt erklärte sich damit einverstanden. An einem unverheiratheten, ältlichen und geistesschwachen Manne übte der Pfarrer Winkler Kirchenzucht in der Weise, „daß er dessen Begräbnis auf dem Kirchhofe verweigerte, weil er in 22 Jahren die Kirche nicht besucht, das Sakrament nicht empfangen, die ihn dahin gewiesen geschmäht, Gott gelästert hatte und nicht beten lernen wollte.“ Kein Pfarrer durfte aber in einem derartigen Falle ohne höhere Genehmigung verfahren. Winkler erhielt vom Abt die nachgesuchte Genehmigung nicht, sondern folgenden Bescheid: „Der Verstorbene war

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sein Leben lang ein armer elender Mensch, nicht bei Vernunft, der an keinem Orte blieb und nie beten oder sonst etwas lernen konnte. Doch hat er die Taufe empfangen und ist daher auf den Kirchhof zu begraben, wenn auch an die Mauer.“ Oben beim 27. Abt wurde berichtet, daß Winkler ein Zögling der Schopper’schen Schule war und ein ehrenvolles Zeugnis erhielt. Nicht ehrenvoll war sein Verhalten in Großhaslach bis zu seiner Uebersiedelung nach Mkt. Erlbach im J. 1553. Nach seinem Abzuge wurde der von ihm zurückgelassene Feldbau auf Anrufen eines Gläubigers wegen einer Schuld in Beschlag genommen. Auch in Mkt. Erlbach war sein Verhalten unwürdig. Würdig war dagegen das Verhalten seiner schon gedachten Nachfolger Braun und Schopp. Allein auch diesen gelang es nicht, der Gemeinde einen reformatorischen, bessern Geist einzuhauchen. 1566 handelte sich’s um eine Reparatur des Kirchendaches. In Auftrag des Abts verkündigte der Pfarrer Braun von der Kanzel: „Der Markgraf wünsche zu erfahren, ob die Pfarrkinder bereit seien, zur Reparatur auch etwas gütlich beizutragen, und im Bejahungsfalle wie viel, außer den Hand- und Spanndiensten.“ Die Parochianen in Großhaslach selbst waren insgesammt heilsbronner Unterthanen, ingleichen die in Ketteldorf; die in den übrigen eingepfarrten Ortschaften aber waren meist vestenbergisch, bruckbergisch, eibisch, nürnbergisch oder markgräfisch. Die in Ketteldorf verweigerten jeglichen Beitrag mit dem Beifügen: „sie hätten erst kürzlich ihre Kapelle aus ihren Mitteln repariren müssen, das Kloster sei vermöglich genug, die ihm zustehende Kirche zu erhalten.“ Die übrigen Pfarrkinder verstanden sich zu einem Beitrag von 36 fl., welcher aber kaum den dritten Theil des Bedarfs deckte. Der Pfarrer zeigte dieses Ergebniß dem Abt an mit dem Bemerken: „Gerade die Ketteldorfer machten ihm am Meisten zu thun; er könne von ihnen nichts erhalten, könne sie nicht dahin bringen, ihre Kinder in die Katechismuslehren zu schicken, daher man ihren Unverstand in der Spezialvisitation wohl finden werde; sie seien nicht bedacht auf ihr Seelenheil, fragten weder nach Gott, noch nach seinem Worte und gäben

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nichts auf den Pfarrer.“ Der Abt sandte die Verhandlung an den Markgrafen mit dem Bemerken: „Das Gotteshaus in Großhaslach ist so arm, daß es dem Pfarrer die althergebrachten Jahrtage nicht mehr reichen kann.“ Ueber Großhaslach vor und nach dem Reformationsjahrhundert siehe Abschn. VII.


5. Ammerndorf.

In und über Ammerndorf wurde im Reformationsjahrhundert sehr viel verhandelt, aber nur ein einziges Mal über Religion, und zwar bezüglich einer religiösen Seite, welche dort, wie nachher berichtet werden wird, vorübergehend auftauchte. Die übrigen Verhandlungen zeigen, wie höchst traurig dort während jener ganzen Periode das Gemeinde- und Pfarrhausleben gestaltet war. Beim 26. Abt Wenk ist berichtet worden, daß Joh. Kopp von 1526–30 Pfarrer daselbst war, doch nur dem Namen nach; denn er bezog zwar die Pfarreinkünfte, wohnte aber als Domvikar in Würzburg und ließ seine Stelle in Ammerndorf durch einen Andern versehen. Im Jahr der Konfessionsübergabe in Augsburg (1530) bezog Lor. Lobenherbst die Pfarrstelle in Ammerndorf. Gleich bei seinem Amtsantritt mußte der Abt Schopper in Gegenwart des Pfarrers und der ganzen Gemeinde darüber Bescheid geben: „Ob der Pfarrer auch in Abwesenheit des Zehntpflichtigen auszahlen dürfe? ob er seinen Zehnten von Kraut und Rüben sogleich wegschaffen müsse? ob schon von 2 bis 6 Krautbeeten der Zehnte zu geben sei, ob von 3 bis 8 Hühnern eines?“ u. s. w. Lobenherbst mußte vom Abt aufgefordert werden, einen Bürger von Schwabach, der wegen einer Schuld wiederholt angerufen hatte, doch endlich zu befriedigen. Die in allen heilsbronnischen Pfarreien, sonach auch in Ammerndorf oktroyirte Reformation hatte Lobenherbsts Verehelichung, aber keine Reform seines pastoralen und häuslichen Lebens zur Folge. Er wurde von seinen Parochianen Hans Reiter beim Klostergericht verklagt, weil er, der Pfarrer, unter dem Spittler Thor zu Nürnberg auf ihn gehauen und gestochen habe. Nach Vernehmung der Augenzeugen, welche von Nürnberg in das Klostergericht Bonhof

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berufen wurden, ergab sich, daß des Pfarrers Frau von dem Kläger unter dem Thor zu Nürnberg geschlagen worden war. Dem Spruch des Richters und der beiden Theidingsmänner zufolge mußte der Kläger an die Pfarrersfrau als Vergütung für die empfangenen Schläge neun Pfund zahlen. Schließlich verglichen sich beide Theile durch Handgelübde dahin: „Wer diesen Vergleich bricht, zahlt 4 fl. an den Abt.“

Der nächstfolgende Pfarrer Joh. Herzog klagt wegen Zehntbeeinträchtigung. Der Abt Schopper entscheidet: „Dem Pfarrer gebührt der Blutzehnte auch von importirten Schweinen. Gänsen etc., wenn sie nicht auswärts verzehntet worden sind u. s. w.“ In Folge dieser Entscheidung brachte des Häfners Frau nach langem Hader eine schuldige Zehntgans in das Pfarrhaus, schon beim Eintritt schmähend über den eben abwesenden „Bösewichts–, Diebs- und Hurenpfaffen.“ Die Pfarrerin entgegnete: „Du Hure bringst mir die Gans!“ riß dann die Ueberbringerin zu Boden, schlug sie mit Fäusten und trat sie mit Füßen unter Assistenz der herbeigerufenen Magd. Der Abt, bei welchem der Pfarrer wegen dieses Vorfalls eine Klagschrift eingereicht hatte, beauftragte den Granarius sammt dem Eellarius und dem Richter Hartung, den Handel auszutragen. Pfarrer und Pfarrerin waren bereit, sich zu vergleichen; Häfner und Häfnerin aber erklärten: „sie wollten die Sache mit Recht austragen, und sollte ihr Häuslein darauf gehen.“ Gleichzeitig wurde der Pfarrer wegen Schmähungen über das Gericht von einem andern Parochianen denunzirt und zog den Kürzeren. Gleichzeitig stellte der Pfarrer den Antrag beim Abt, entweder ihm die Wirthschaftsgerechtigkeit zu ertheilen, oder seine Besoldung zu bessern; würde ihm weder das Eine noch das Andere gestattet, so müsse er seine Pfarrstelle ausgeben.“ Der Wildmeister und der Kastner Jäger in Kadolzburg befürworteten beim Abt das erstere Begehren, weil durch Ertheilung der Schenkgerechtigleit, durch das Umgeld der herrschaftlichen Kasse ein Gewinn zugehe. Der Abt war aber anderer Meinung und dekretirte: „Ueber den Pfarrer Herzog und sein unordentliches Leben wird von den Ammerndorfern stets geklagt. Wirthschaft

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und Weinhandel ziemen sich nicht für ihn; er bedarf dergleichen auch nicht, da er bekanntlich von seiner Pfarrei ein gutes Auskommen hat. Mehr Wohlgefallen, als an dem Gewinn durch das Umgeld, würde der Markgraf daran haben, wenn sich der Pfarrer nach S. F. G. Kirchenordnung hielte und nach St. Pauli Lehre nüchtern, züchtig, nicht weinsüchtig seines Berufes wartete, seine Gemeinde mit dem Worte Gottes versorgte, wozu ihm fleißiges Lesen nöthiger sei, als Tag und Nacht Gastung zu halten, Essen und Trinken auszutragen, anderen Wirthen zum Hohn und Trutz. Will er seine Pfarre vertauschen oder niederlegen, so wollen wir es ihm nicht abschlagen.“ Der Pfarrer hatte seinen Antrag durch ein althergebrachtes Recht motivirt; denn in dem alten von den Mönchen zusammengetragenen Baudungsbüchlein heiße es: „Item die von Ammerndorf haben die Gerechtigkeit, daß ein Jeglicher Macht hat, zu schenken: Kuhhirt, Sauhirt, Pfarrer, Bauern und Kübler mögen ums Geld Wein verkaufen; aber übernachten und Gastung halten gebührt nur denen, die Erbschenkstatt haben.“ In einer andern beim Abt eingereichten Klagschrift schrieb der Pfarrer: „Gehe ich des Nachts vor meiner Thüre der Nothdurft nach, so bin ich meines Lebens nicht sicher vor den Messern und andern Waffen der Knechte, die über mein Thor steigen, um bei des Nachbars Magd zu fenstern etc.“ Der Abt ließ durch den Gerichtsknecht Augenschein nehmen und nach Ammerndorf ein besonderes Mandat gegen das Fenstern ergehen. 1541 kam Herzog als Pfarrer nach Mkt. Erlbach, wo wir ihn und seine Frau unverändert wieder finden werden.

Sein Nachfolger in Ammerndorf war Joh. Eberlein, früher in Trautskirchen. Zu seiner Zeit befehdeten die Gemeinden Ammerndorf und Kadolzburg einander wegen des Fischens im Reichenbach. Den Kadolzburgern zum Trutz zogen die Ammerndorfer, darunter der Pfarrer sammt Adeligen, gewappnet zum Fischzug aus. 1548 „herrschte in der Gemeinde eine so unchristliche, ärgerliche und sträfliche Unordnung, daß kein Biedermann im Dorf auf der Gasse von und zu seinem Eigenthum sicher wandeln konnte. In den Wirthshäusern wurde gehadert, gerauft, geschlagen

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und Gotteslästerung getrieben. Der Amtmann Hans Schuh und die Vierer des Ortes sahen durch die Finger und machten keine Anzeige beim Vogt Steinmetz in Bonhof.“ Daher gebot der Abt Wirsing dem Amtmann und den Vierern, einzuschreiten, die Anstifter auszugreifen und in das Gefängniß nach Bonhof zu führen. 1550 blutige Händel zwischen Burschen und Männern des Orts im Wirthshause und auf der Gasse. Diese Händel waren immer blutiger Natur durch den Gebrauch von Schwertern. Diese zu tragen war damals allgemein gestattet, während man übrigens die freie Bewegung aus die kleinlichste Weise beschränkte.

Bisweilen tust ein Extrem das andere hervor. So trat auch in Ammerndorf, im Gegensatz zu der herrschenden religiös-sittlichen Verwilderung, ein Religionsschwärmer, der dortige Hausgenosse Friz Peck aus „und verführte und betrog etliche Manns- und Weibspersonen mit unchristlicher Lehre, worüber er, ein Uebelthäter und Bösewicht, entfloh.“ Die Sache wurde kriminell behandelt, daher nicht weiter vom Klostergerichte, sondern vom Amtmann in Kadolzburg, welcher einige Anhänger des Inkriminirten gefänglich einziehen ließ, aber wieder frei gab, da der Abt Wirsing vermittelnd eintrat und dem Gerichtshofe in Onolzbach vorstellte: „die Verhafteten seien nur von jenem Buben verführt worden, hätten aber nichts Ungesetzliches begangen und seien bereit, sich auf rechten christlichen Glauben weisen zu lassen.“ Was diese Sektirer lehrten und wie sich der Pfarrer Eberlein denselben gegenüber verhielt, geht aus den heilsbronner Ausschreibungen nicht hervor. Eberlein erkrankte und starb 1558, daher sein Nichterscheinen bei der oben besprochenen Kirchenvisitation. Der Abt Beck präsentirte als seinen Nachfolger den Kaplan Kon. Mair von Roßstall und bat in Onolzbach, denselben zu examiniren und zu ordiniren. Mair hatte vor dem Abt und in Arnmerndorf gepredigt und gefallen. Bei dem Examen ergab sich, daß er in der Schrift wohl erfahren war, aber kein Latein verstand; daher mußte ein Anderer präsentirt werden. Der Abt präsentirte den Kaplan Wolfinger von Dietenhofen, erhielt aber von den Examinatoren zur Antwort: „Wolfinger verstehe zwar Latein und

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habe auch sonst gute Kenntnisse; allein in Kreglingen und Wildenholz, wo er im Schul- und Kirchendienst gewesen, sei er wegen üblen Verhaltens entlassen worden.“ Nun schrieb der Abt an die Examinatoren: „Ammerndorf ist seit langer Zeit ohne Pfarrer und beklagt sich darüber. Den Mair habt ihr nicht würdig erachtet, weil er kein Latein versteht; die Gemeinde möchte ihn aber noch jetzt gerne annehmen. Da meldete sich bei uns Uriel Vader, hielt hier auch eine Predigt, ist aber im Predigen noch ungeübt, dürfte daher lieber als Kaplan angestellt werden.“ Bader bestand im Examen nicht, woraus schließlich doch Mair, obgleich des Lateins unkundig, aber vom Abt und der Gemeinde gewünscht, als Pfarrer in Ammerndorf bestätigt wurde und bis zu seinem Tode (1604) dort blieb. Auch er hatte viel Streit wegen des Kleinzehnten; das Gericht entschied aber gegen ihn. 1581 zeigte er dem Klostergerichte an: „Eine Magd hat heimlich und ohne Hilfe einer Hebamme geboren; das neugeborene Kind ist aber von der jüngeren Schwester der Mutter ins Wasser getragen worden. Da nun diese gleichfalls im Ruf der Hurerei steht und solch schreckliche Sünd und Laster ohne alle Scheu im Schwang geht, so zeige ich den Vorfall zur Bestrafung an.“ Der Richter Faber von Heilsbronn zeigte den Kriminalfall in Kadolzburg an, ohne sich weiter damit zu befassen, weßhalb seine Verhandlungen keinen weitern Ausschluß geben; doch ist am Rande bemerkt: „Die Dirne ist entlaufen.“ Auch über einen andern, die Pfarrersfamilie selbst betreffenden Kriminalfall berichten die heilsbronner Auszeichnungen nichts Näheres, während ein im zweiten Jahresbericht des mittelfränkischen historischen Vereins von 1831 mitgetheiltes Manuskript den Fall genau bezeichnet. Das Manuskript enthält die in den Jahren 1575 bis 1603 dem onolzbachischen Nachrichter ertheilten Aufträge. Während der drei letzten Jahre des letzten Abts wurden durch den Nachrichter folgende Individuen bestraft: 104 durch die Folter; 9 durch Territion; 9 durch den Daumenstock; 38 durch den Staubbesen; 1 durch Abhauen der Finger wegen Meineids: 1 durch Ohrenabschneiden; 2 durch Ertränken wegen Kindsmords; 54 durch Hinrichtungen anderer

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Art, namentlich durch das Rad. Die folgenden Jahre weisen eher eine Zunahme als Abnahme nach. Im Jahre 1591 heißt es u. A.: „22 Hingerichtete, darunter 6 Druten aus den Aemtern Heilsbronn und Kadolzburg.“ Im Jahre 1603: „4 bestraft durch den Daumenstock, darunter die Frau des Pfarrers Maier zu Ammerndorf wegen Ehebruchs.“ Weiteres über Ainmerndorf im 7VII. Abschnitt.


6. Linden.

Die dortige Pfarrstelle war wegen ihres geringen Einkommens in der ersten Reformationszeit bisweilen Jahre lang erledigt. So vom Jahre 1534 an, nachdem der Pfarrer weggezogen war, weil er sich nicht mehr halten konnte. Die Gemeinde mußte für Predigt und Sakramentreichung die Frühmesser von Mkt. Erlbach und Trautskirchen bestellen gegen Vergütung aus der Lokalkirchenstiftung. 1539 fand die Gemeinde einen Priester, Joh. Eberlein, der sich mit dem geringen Einkommen begnügen wollte, und bat den Abt Schopper, ihr diesen zum Pfarrer zu geben, vorerst aber das von einem markgräflichen Jäger bewohnte Pfarrhaus räumen zu lassen und dem Pfarrer einzuweisen, „damit sie nicht länger, wie das unverständige Vieh, des Wortes Gottes entbehren müßten.“ Ohne Zweifel hatte der Abt selbst oder der Richter Hartung diese Bitte angeregt. Allein das Pfarrhaus blieb noch lange Zeit Forsthaus und die Pfarrstelle unbesetzt. Der Abt Beck besserte Haus und Besoldung und verlieh 1559 die kombinirte Pfarrstelle Linden und Jobstgreuth einem ganz jungen unerfahrenen Manne, Thom. Hirn, da kein älterer aufzufinden war. Der junge Mann hielt sich aber gut, so daß er schon nach zwei Jahren mit einem ehrenvollen Abschied befördert wurde. Sein Nachfolger Derlein blieb sechs Jahre in Linden. 1567 verlieh der Abt Wunder die Stelle dem Kaplan Joh. Münch zu Mkt. Erlbach. Münch war bis 1555 ein Zögling der Schopper’schen Schule und hatte in derselben so viel gelernt, daß der Abt Schörner ihn für die Kaplanei in Mkt. Erlbach vorschlagen und seine Prüsung in Onolzbach beantragen konnte.

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Die Prüfung fiel so günstig aus, daß der Magister Karg und die übrigen Examinatoren ihm bezeugten: „Wir achten ihn wegen seiner Erudition und Frömmigkeit zu diesem Pfründlein (Kaplanei in Mkt. Erlbach) tauglich.“ Münch entsprach den Erwartungen, die man damals von ihm hegte, nicht. Nachdem er zwölf Jahre lang Kaplan in Mkt. Erlbach und darauf einige Jahre lang Pfarrer in Linden gewesen war, brachte ihn der Abt Wunder für Merkendorf in Vorschlag und wies ihn zur abermaligen Prüfung an die Examinatoren, deren Prüfungszeugniß nunmehr, nicht wie das frühere, also lautete: „Münch hat sich zwar zum Examen gestellt, wobei sich aber fand, daß er ein guter einfältiger Mann ist und sehr großen Mangel am Gesicht hat.“ Er lebte 13 Jahre in Linden, querulirte stets beim Abt, Verwalter und Richter, welche in einem von der Regierung von ihnen verlangten Berichte „seine und seines Weibes liederliche Haushaltung“ besonders urgirten. In einem seiner Berichte an den Abt schrieb er: „Man nimmt hier ohne alle Scheu, wo man es findet. Mir ist in zwei Nächten Stroh aus meiner Scheune gestohlen worden. Meine Aecker sind lang verpachtet gewesen, in 40 Jahren kaum zweimal gediingt worden, leiden dazu durch das Wild. Dabei hab ich sechs Mäuler zu versorgen.“ Der Schulz und Wirth Mantel beklagte sich in einem Schreiben an den Abt: „daß der Pfarrer öffentlich über ihn schände, alle seine Predigten gegen ihn richte, ihn nicht bezahle und das ganze Dorf gefährde. Denn er habe bei dem Hans Vischer Haussuchung thun lassen, dabei nichts gefunden, diesen (Vischer) aber dadurch so aufgebracht, daß man von ihm Alles zu befürchten habe, nämlich daß er sich zu dem gefährlichen Bösewicht Eberlein gesellen werde, dessen Sohn Hans neulich in Linden verhaftet, nach Neuhof geführt, zum Feuertod verurtheilt und in Mkt. Erlbach verbrannt worden sei.“ Der Pfarrer erwiderte auf diese vom Abt ihm mitgetheilte Klage: „Der Wirth und neugeborene Schultheiß thut, als wäre er in Linden die Herrschaft selbst, ist voll Unverschämtheit gegen mich. weil ich seine wucherischen Händel nicht bemäntele, im Katechismo und Predigt gegen Schwelger rede; möchte selbst gern Pfarrer

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sein, mehr Feiertage haben, als durch die brandenburgische Kirchenordnung eingeführt sind, während er selbst keine Feiertage hält und keine Predigt besticht. Daß er mich mit dem Dolch überlaufen, kann ich durch Herrn Pfarrer Lorenz zu St. Peter beweisen. Mit dem mit Landsknechten herumziehenden Vater des Pöckhans habe ich nichts zu schaffen, vielleicht–aber der Wirth, um mir zu schaden. Daß er wuchert und schlechten Wein ausschenkt ist offenkundig.“ Beide Theile erhielten einen Verweis wegen ihrer Rachsucht, der Pfarrer überdies wegen seiner fortwährenden Streitigkeiten mit seinen Beichtkindern. Senior und Kustos des Kapitels Langenzenn hielten die Kirchenvisitation in Linden (1572) und theilten dem Abt Wunder folgendes Visitationsergebniß mit: „Die Klosterunterthanen in Linden führen ein solch gottlos Leben gegen das heilige Ministerium und das Wort Gottes, und befleißigen sich gegen ihren Pfarrherrn aller Undankbarkeit, Verachtung und Muthwillens, daß wir dergleichen nicht gehört. Es ist zu erbarmen, solches bei Christenmenschen zu erfahren. Zauberei, Winkeltänze, Rockenstuben, Fenstern, an Feiertagen reiten, fahren und arbeiten geschieht ungescheut und ungestraft. Und dieses bei so hellem Licht des Evangelii und bei so vielfältigen christlichen Mandaten. Des Schmötzers Weib ist in öffentlicher Bezichtigung der Zauberei. Die ganze Gemeinde klagt über den Wirth, daß er die Maas Wein, die ihn 12 Pfennige kostet, um 24 verkauft, und um 8 Pfennige ein Brot, das ihn 6 kostet.“ Der Abt eröffnete dieses seinem Vogt Köhn zu Neuhof mit dem Beifügen: „Wiewohl wir dir unserer gnädigen Herrschaft gedruckte Polizeivorschrift und wie du dich mit Metzgern, Becken und Wirthen zu verhalten, zugeschickt und befohlen haben, darob zu halten, so ist doch solches von dir die ganze Zeit her verblieben; daraus folgt, daß die Wirthe, sonderlich der zu Linden, Wein und Brot ihres Gefallens geben. Dazu werden Zauberei, Winkeltänze etc. ungescheut getrieben, wie die Visitatoren berichten. Wir befehlen dir, gegen die Verächter des göttlichen Wortes streng einzuschreiten, des Schmötzers Weib mit Gefängniß zu strafen etc.“ Dem Pfarrer war auferlegt worden, die durch

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seine liederliche Haushaltung herbeigesührten Baumängel mit einem Aufwand von 5 fl. selbst wenden zu lassen. Aus ein Gesuch des Pfarrers, ihm diese 5 fl. zu erlassen und ihm sein Haus zu bessern, erwiderte der Abt: „Das Pfarrhaus wurde vor einigen Jahren auf Kosten des Klosters neu gebaut, vom Amtmann zu Neustadt, Friedrich von Lentersheim, als Jagdhaus benützt, dann aber wieder Pfarrhaus, aber durch Pfarrer Münchs liederliche Haushaltung so vernachlässigt, daß ihm die 5 fl. auferlegt werden mußten. Gleichwohl beschwert er sich fort und fort, obgleich sein Einkommen merklich gebessert worden ist, was aber bei seiner und seines Weibes liederlicher Haushaltung nicht reichen will. Ist sonach abzuweisen und zum besseren Haushalten anzuhalten.“ In einem Gesuch um 2 fl. zu Ofen- und Fensterreparaturen schrieb der Pfarrer: „Ich kann nicht bergen, daß mich die bösen Buben zum sechsten Mal angegriffen, bei mir eingebrochen, mir an 30 fl. Werth gestohlen und mit auch das übernächtige Stück Brot nicht gelassen haben, was insonderheit meine Kinder beweint, so daß ich des Morgens früh bei den Nachbarn einen Laib Brot hab müssen entlehnen. Ich sihe sammt Sieben zu Tisch.“ Am 13. Juli 1580 wurde der Pfarrer auf dem Heimwege von Mkt. Erlbach mörderisch überfallen und, nachdem ihm zwei Finger abgehauen waren, dermassen am Kopfe verwundet, daß er am siebenten Tage starb. Als der That verdächtig wurde Mich. Redel, ein wegen Ehebruchs bereits schlecht beleumundetes Subjekt, eingezogen und in Neustadt inquirirt.

Münchs Nachfolger war der bisherige Kaplan in Trautskirchen, Chph. Wittig, den sich die Gemeinde Linden zum Pfarrer erbeten hatte. Der Erklärungsgrund zu diesem Erbitten ist schwer zu finden, da, wie, nachher berichtet werden wird, Wittig schon in Trautstirchen übel beleumundet war, was der Nachbargemeinde Linden doch wohl bekannt sein mußte. Sein Verhalten war während seines vielfährigen Aufenthalts in Linden, wie zuvor in Trautstirchen, anstößig. In einem amtlichen Bericht des Klosterverwalters und des Richters an die Regierung im J. 1582 lautet das Urtheil über ihn: „Nimmt sich mehr um die Wirthshäuser

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als um die Kirche und seine eigene Haushaltung an, vertrinkt Alles.“ Er selbst schildert seine Lage als kümmerlich: „Vier Morgen Pfarräcker am ipsheimer Wald sind wegen des Wildes in 24 Jahren nicht bebaut worden. Ungebretterte Stuben und Kammern im Pfarrhause. Schwerer Haushalt, neun Kinder. Weil das Dorf an der Landstraße liegt, großer Anlauf von Armen, Landstnechten, Handwerksgesellen.“ Eben so betrübend lauten die Berichte der Dorfmeister, z. B. vom Jahre 1581: „Der Abendmahlskelch ist des Nachts gestohlen worden. Unser Feldbau ist durch das Wild so herabgekommen, daß der Zehnt, welcher sonst für 26 Sra. verliehen wurde, jetzt kaum um 4 Sra. verliehen werden kann. Wir sind vom Wald umgeben, müssen Tag und Nacht hüten, können unsere Gült unmöglich schütten, müssen des Tags dieselbe Kleidung tragen, in welcher wir des Nachts unsere Felder vor dem Wild hüten. Unsere Armuth ist unaussprechlich.“ Die Klosterbeamten bestätigten die Wahrheit dieser Aussagen und legten Fürbitte bei den Räthen ein. Der Markgraf war abwesend. Inmitten dieses Elends: vieljähriger Prozeß der Heiligenpfleger gegen die Gemeinde Ipsheim über Wiese und Wald, Chikanen der Beamten und Edelleute. Der Prozeß war 1587 bereits im Gang und 1596 noch nicht beendigt. Weiteres über Linden im VII. Abschnitte.


7. Trautskirchen.

Schon lang vor Anfang der Reformation lebte dort ein Pfarrer Namens Düring, welcher aber 1506 resignirte und wegzog. Der Abt Bamberger zeigte seine Resignation dem Bischof Lorenz in Würzburg an, erwählte zu seinem Nachfolger den Pfarrer Fischer und bat, diesen zu investiren. Düring stiftete ein Stipendium. Studirende aus Trautskirchen sollten vorzugsweise berücksichtigt werden. Die Stiftung berechtigt zu der Annahme, daß Düring ein Mann des Friedens war. Aber nach seiner Zeit wurde in der Gemeinde der Friede oft gestört. Der Pfarrer Schmit haderte wegen seiner Besoldung mit den Heiligenpflegern. Dem nachfolgenden Pfarrer Mack gestalteten die Heiligenpfleger

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nicht, die seine Besoldung betreffenden Dokumente einzusehen, so daß der Abt eingreifen mußte. Gegen Zehntholden mußte Mack das Gericht anrufen. Unter seinem Nachfolger Crämer störten die Dorfherren von Lochinger und von Seckendorf, welche ein Schloß im Orte hatten, den Frieden. Es war diesen fortwährend ein Dorn im Auge, daß Heilsbronn sowohl die Hauptpfarrstelle als auch die Kaplanei des Ortes besetzte und die Lokalkirchenstiftung kuratelamtlich überwachte. Daher ihre steten Chikanen gegen Heilsbronn und gegen die im Orte selbst und in Neuhof wohnenden heilsbronner Unterthanen. Die Bewohner von Trautskirchen waren theils heilsbronnisch, theils edelmännisch, theils deutschordenisch. Neuhof hatte damals noch keinen eigenen Pfarrer; den Gottesdienst daselbst besorgten die Kapläne von Trautskirchen. Dieses zu thun war 1569 der damalige Kaplan Hetzer wegen Alter und Krankheit außer Stand. Der Dekan von Langenzenn wies daher den jüngeren und rüstigeren Hauptpfarrer Crämer an, „je über den dritten Sonntag in Neuhof zu predigen, den Katechismum zu traktiren und der Jugend fürzuhalten.“ Dieser Anordnung widersetzten sich nun die Edelleute, indem sie verfuhren wie folgt: Wolf Lochinger zu Trautskirchen starb und hinterließ eine Tochter. Walburga, deren Vormünder Joachim von Seckendorf zu Jochsberg und Triesdorf, Ludwig Lochinger zu Walkershofen, Gottfried Lochinger zu Archshofen und Jopp von Ehenheim zu Hohlach waren. Diese Vier geboten dem Pfarrer Crämer, nicht mehr nach Neuhof zu gehen. Der Pfarrer zeigte das dem Dekanate an und erhielt von diesem den Auftrag, das angefangene Werk fortzusetzen, was er auch that. Da beriefen ihn die Vormünder in das Schloß und erneuerten ihr Verbot mit dem Bedeuten: „er solle seiner Kirche in Trautskirchen anstatt in Neuhof warten; wo nicht, so würden sie einen andern Pfarrer annehmen, der bei seiner Pfarrkirche bleibe; solches zu befehlen, hätten sie von Altersher Recht und Macht.“ Der Pfarrer theilte diesen Befehl dem Abt Wunder mit und bat um Verhaltungsbefehl. Zugleich beschwerten sich die Neuhöfer bei dem Abt, welcher nun an die Vormünder schrieb und sie bat, den

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Pfarrer Crämer nicht weiter zu hindern. Er erhielt aber zur Antwort: „Kein Pfarrherr (Hauptpfarrer) in Trautskirchen ist schuldig, außer bei Krankenkommunionen, nach Neuhof zu gehen, sondern die Neuhöfer haben nach Trautskirchen zu kommen, um die Predigt zu hören, taufen zu lassen etc. Wir haben niemals gehört, daß ein Pfarrherr zu Trautskirchen sich gein Neuhof hat brauchen lassen, wie durch den jetzigen Pfarrherrn geschehen, welcher der Fresser- und Trinkerei nachgelassen. Wir haben ihm angezeigt, sich der Predigt in Neuhof zu enthalten und seines Amtes in Trautskirchen zu warten. Doch wollen wir aus guter Nachbarschaft zulassen, daß ein Kaplan je zu Zeiten dem alten Brauch nach derselben (heilsbronnischen) Unterthanen zu Neuhof mit dem Wort Gottes und Sakrament versehe.“ So standen die evangelischen Brüder in Trautskirchen und Heilsbronn zueinander. Die Lochinger’sche Mündel heirathete den Junker Hans Joachim von Seckendorf, Herrn von Trautskirchen, welcher den Kampf gegen Heilsbronn Jahrzehnte lang fortsetzte, daneben beim Reichskammergericht zu Speier wegen der Jagd prozessirte, bis er (1620) nach Anfang des 30jährigen Krieges die Herrschaft Trautskirchen an seine Söhne Ernst und Valentin abtrat. Allein auch diese setzten, trotz der Kriegsdrangsale, den Kampf fort.

Hier noch ein paar Beispiele von gegenseitigen Quälereien. Heilsbronn war in Trautskirchen alleiniger Pfarrpatron und alleinige Kuratelbehörde über die vermögende Kirchenstiftung. Letztere bestritt die Ausgaben für Kultusbauten. Reichten die Mittel nicht aus, so schoß Heilsbronn zu. Hans Joachim von Seckendorf wollte aber die volle Baulast Heilsbronn aufbürden, das Kirchenvermögen mitverwalten etc. Die Regierung entschied (1587) für Heilsbronn, welches nach diesem Entscheid, um jeden Schein eines edelmännischen Anspruches zu beseitigen, vom Kirchthurm die Uhrtafeln (Zifferblätter) mit dem Seckendorf–Lochinger’schen Wappen abnehmen ließ. Schließlich gestattete Heilsbronn zwar das Seckendorf’sche Wappen aus der dem Seckendorf’schen Schloß zugekehrten Seite des Thurmes, aber nicht auf der Seite gegen die Gasse und das Wirthshaus hin. Heilsbronn besetzte (1612) die Todtengräbersstelle.

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Da es aber ohne Seckendorf’sche Genehmigung geschah, so legte der Seckendorf’sche Vogt ein Vorhängschloß an die Thüre der Todtengräberswohnung, damit der Neuernannte nicht einziehen konnte. Da kam der heilsbronnische Vogt, ließ zwar das Schloß unversehrt, aber den Kloben herauswiegen und den Todtengräber einziehen.

Zur Zeit des gedachten Junkers Hans Joachim lebte in Trautskirchen der Kaplan Chph. Wittig. Die Examinatoren hatten ihn als Kandidaten geprüft, tüchtig befunden und dem Abt Wunder zur Präsentation empfohlen, nicht ahnend, daß sie einen Unwürdigen empfohlen hatten. Beim Antritt seiner Stelle (1573) bat er bei der damaligen Theuerung um Addition und erhielt 20 fl. und ein Simra Korn. Die Besoldung seines obengenannten Vorgängers Hetzer belief sich aus 102 fl. 2 Ort, 8 dl und 3 Hühner (z. B. 5 fl. Zins aus 90 fl. Pfarrkapital, Handlohn von drei Weingärten an der Winterleiten bei Trautskirchen etc.) Der Kaplan hatte den Hauptpfarrer zu unterstützen, die beiden Feldbrecht zu pastoriren, auch Neuhof, wo er vom dortigen heilsbronner Vogt verköstigt wurde. Schon im zweiten Jahr seiner Amtsführung gab Wittig solches Aergerniß, daß sein Vorgesetzter, der Hauptpfarrer Johann Jon, sich veranlaßt sah, an den Abt Wunder Folgendes zu schreiben: „Von meinem Gewissen gedrängt muß ich anzeigen, was für Aergerniß der Kaplan Wittig gibt. Einem Mann dahier verkaufte er Korn, nahm das Geld dafür, gab ihm aber kein Korn. Vom Müller in Wilhermsdorf kaufte er zwei Schweine, verschrieb sich für die Zahlung, zahlte aber gleichwohl nicht, so daß zwei Neuhöfer, welche für die Zahlung eingestanden waren, zahlen mußten. Dem Wirth zu Neudorf verkaufte er Haber und erhielt 3 fl. Draufgeld. Da sich aber ergab, daß er gar keinen Haber hatte, so schlug der Wirth ihm die haut voll. Dann lieferte er zwar dem Wirth ein Malter Haber, den er aber einem frommen Mann zu Frickendorf abgeschweißt hatte. Kolberger in Neuhof verlangte auf dem Sterbebett das heilige Abendmahl, welches ihm der Kaplan nicht eher reichte, als bis er ihm 5 fl. zu leihen versprach. Kolberger starb

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bald darauf. Der Vorfall gab allgemeines Aergerniß. In seinem Haus führt er Gotteslästerung und Fluchen, wie sein Weib selbst aussagt. In seiner Scheune hat er Lager und anderes Holzwerk ausgebrochen und verbrannt. Es wird allgemein über ihn geschmäht. Er ist aus Hochmuth wohl in einem halben Jahr hier nicht in die Kirche gekommen, hat weder Consitentes gehört, noch zu einer Leichenbestattung geholfen. Auch hat er sich in Windsheim für mich, den Pfarrer von Trautskirchen ausgegeben und auf meinen Namen geborgt.“ Der Abt schickte dieses Schreiben nach Onolzbach an die Räthe, welche den Kaplan aufforderten, am 27. Mai. beim Magister Karg sich zu melden und vor dem Konsistorium zu erscheinen. Wie die Gemeinde Linden sich diesen Mann zum Pfarrer erbitten konnte, ist schwer zu begreifen.

So viel über die unerfreulichen Zustände in Trautskirchen, nachdem die Reformation dort allgemein eingeführt war. Im Gegensatz zu diesen Konflikten innerhalb der protestantischen Gemeinde wird ausdrücklich berichtet, „daß bis 1588 die Lutheraner mit den Katholiken dortherum friedlich verkehrt und ihre kirchlichen Akte bei ihren treffenden Kirchen gesucht haben.“ Dann aber störte ein katholischer Pfarrer in dem benachbarten Sondernohe den konfessionellen Frieden. Der zur Gemeinde Trautskirchen gehörende lutherische Bauer Förster in Buch wurde in Trautskirchen kopulirt, verlor seine Frau, heirathete wieder und wollte sich daselbst trauen lassen. Es wurde zur Trauung geläutet, aber das Brautpaar erschien nicht; es ließ sich vom katholischen Pfarrer zu Sondernohe trauen, dazu bewogen vom dortigen Pfarrer und vom Komthur zu Virnsberg, dessen Unterthan der Bräutigam war. Der Pfarrer Dölderlein zu Trautskirchen, welcher vergebens hatte läuten lassen, zeigte den Hergang beim Konsistorium an, welches hierauf den Komthur aufforderte, dergleichen Neuerungen abzustellen. Dölderlein war früher Kaplan in Mkt. Erlbach, wo wir ihn unten als einen achtungswerthen Mann kennen lernen werden. Näheres über Trautskirchen und Neuhof vor und nach dem Reformationsjahrhundert im VII. Abschnitt.

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8. Kirchfarrnbach

war in der Vorzeit ein Filial von Mkt. Erlbach und wurde von dort aus pastorirt. Durch den 22. Abt Kötzler (1433–63) wurde Kirchfarrnbach eine selbstständige Pfarrei. Wie allenthalben, so war auch hier viel Hader zwischen den Pfarrern und ihren Zehntholden, und zwar schon lange vor der Reformation, z. B. 1476 zur Zeit des Pfarrers Hans Eberhard. Kein Pfarrer in jener vorreformatorischen Zeit weilte lang. Von 1497 bis zum Reformationsanfang mußten die Aebte vier Pfarrer ernennen: Fingerhut, Kilian Beck, Georg Beck und Lorenz Beck. Die Oktroyirung der Reformation erfolgte zur Zeit des Pfarrers Kerer. Diesem folgte 1533 Erhard Fuchs, „gewesener alter Mönch, Franziskanerordens aus dem Kloster Langenzenn, welcher die Lehr göttlichen Wortes lauter und rein gepredigt und die Sakramente nach Christi Einsetzung ausgetheilt und gelebt hat bis 1550, da er am 5. Okt. selig verschieden und in der Kirche vor dem Altar begraben worden.“ Er hinterließ Frau und Kinder. Gleich nach seinem Tode verlieh der Abt Wirsing die Stelle dem Kaplan von Langenzenn, Paul Stock, welchen sich die Gemeinde Kirchfarrnbach erbeten hatte. Stock mußte sein geringes Einkommen mit den Relikten seines Vorgängers Fuchs theilen und zog daher schon im folgenden Jahre weg, da er mit seiner Familie Hunger litt. Zwei angehende Geistliche, welchen der Abt die Stelle anbot, schlugen sie aus. Endlich fand sich ein Bewerber, der Kandidat Pet. Braun aus Windsbach, welcher vom Abt an die Examinatoren gewiesen wurde und von diesen das Zeugniß erhielt: „Hat einen seinen Verstand, Kenntniß auch in Theologia. Wir zweifeln nicht, er werde in der Kirche Nutzen schaffen und bitten daher, ihn auf die Pfarrei kommen zu lassen. Hoffen auch, er werde sich nicht, wie die andern jungen ungeschickten Pfaffen halten, welches ihr ihm auch im Jurament einbinden wollet.“ Braun hielt in seinem Heimathsorte Windsbach Hochzeit und zog dann nach Kirchfarrnbach, begleitet von fünf Bauernknechten, welche seiner Hochzeit beigewohnt hatten und mit ihm aus dem Wege friedlich im Wirthshause zu Heilsbronn einkehrten. Hier trafen

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sie den bezechten Wildmeister von Onolzbach und Einen von Mang von Kuedorf, welche Zweien jener Knechte die Flinten abnahmen. Der auf Anrufen herbeigeeilte Richter Hartung schritt gegen die Ruhestörer ein, befahl ihnen, die Flinten zurückzugeben und friedliche Unterthanen unangefochten zu lassen. Dann ging der Hochzeitszug weiter nach Kirchfarrnbach. Dort fand der junge Pfarrer die Scheune so eingegangen, daß man kein Getreide darin aufbewahren konnte; im ganzen Pfarrhause kein Schloß, so daß Niemand bei Tag und Nacht darin sicher war. Auf seine Bitte um Abhilfe verfügte der Abt: „Die Heiligenpfleger hätten aus dem Gotteshaus, die Gemeinde mit Stroh und Diensten zu helfen, er selbst werde das Bauholz geben.“ Braun war schon nach zwei Jahren so leidend, daß er das Pfarrlehen dem Abt zurückgeben mußte. Ihm folgte der Kandidat Ambrosius Pretorius, der nach bestandenem Examen in Onolzbach sein Jurament in Heilsbronn that und, wie alle Klosterpfarrer jener Zeit, dem Abt angelobte: „das Wort Gottes zu lehren und die Sakramente zu verwalten nach unseres gnädigen Herrn Kirchenordnung.“ Wir haben vorhin Klosterpfarrer kennen gelernt, die von den Examinatoren tüchtig befunden wurden, in der Praxis sich aber nicht bewährten. Zu diesen gehörte auch Pretorius. In seinem Filial Hirschneuses wurde vor der Reformation allwöchentlich eine Messe gelesen und der Pfarrer dafür jährlich mit 3 fl. remuuerirt. Nach Einführung der Reformation wurde dort gegen dieselbe Remuneration alle 14 Tage gepredigt. Pretorius erklärte aber dem Abt, daß er für einen so geringen Lohn nicht alle 14 Tage predigen könne; er zerreiße auf dem Wege dahin für mehr als 3 fl. Schuhe. Gleichzeitig bat er den Abt, den Bauernsohn Schwarz von Dippoldsberg und dessen Mutter zu bestrafen. Auf die Fragen: „Ob er ein Sünder sei? ob er beten könne? wodurch er selig werden wolle? wer für ihn gestorben sei?“ konnte der Bursche nicht antworten, worauf ihm Pretorius das Abendmahl verweigerte mit dem Auftrage: vorerst zu ihm zu kommen und sich unterrichten zu lassen. Darauf überlief und schmähte die Mutter den Pfarrer, daher dessen Strafantrag. Der

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Abt antwortete: „Wenn der Bursche nicht beten kann und keinen Bescheid weiß, so fällt die Schuld auf den säumigen Pfarrer und dessen Vorgänger. Um so mehr thut es Noth, fleißiger in der Kirche zu sein und desto lieber alle 14 Tage und öfter nach Neuses zu gehen, um den Katechismus zu dociren, ohne auf den geringen Lohn zu sehen, sondern auf Beruf und Amt. Der Mutter wird das Schmähen bei Strafe der Geige oder Pfeife durch den Vogt von Neuhof untersagt werden.“ Pretorius blieb nicht lang in Kirchfarrnbach. Ihm folgte Gg. Vogel, ein wohlgesinnter Mann, der aber bald weiter zog, zum großen Leidwesen der Gemeinde, die beim Kundwerden seines Vorhabens an den Abt schrieb: „Ihr Pfarrer wolle wegziehen, da sie doch keine Klage über ihn hätte, er wohl auch keine über sie, es sei denn über die geringe Besoldung.“ Der Abt stellte dem Pfarrer vor: „nicht nur auf die geringe Besoldung, sondern auch und viel mehr auf das Seelenheil der Gemeinde zu sehen; der Markgraf sei eben im Begriff, Pfarrbesoldungen auszubessern; wolle er gleichwohl wegziehen, so möge er einen andern Pfarrer vorschlagen.“ Vogel brachte gemeinschaftlich mit dem Dekan von Langenzenn einen Joh. Reinhard in Vorschlag, welcher bisher Vikar im Papstthum gewesen war, nun von den Examinatoren geprüft, aber nicht tauglich befunden wurde, „da er im Latein wenig erfahren sei und in christlicher Lehre keinen Verstand habe.“ Der Abt schlug vor: „Der Dekan von Langenzenn möge den Zurückgewiesenen als Kaplan verwenden, damit er nicht in das Papstthum zurückfalle.“ Auf Vogel’s weitere Empfehlung präsentirte der Abt den bisherigen Pfarrer zu Wüstenrügling, Kaspar Keßler, welcher das Examen bestand und die Pfarrei Kirchfarrnbach erhielt. Man hätte vielleicht besser gethan, dem Richtlateiner die Stelle zu verleihen; denn Keßler war ein Mann, „der sich um fremde Dinge mehr bekümmerte, als um Kirche und Predigt, der eigenmächtig und eigennützig über Gotteshausgelder verfügte.“ Zu seiner Zeit wurde das Pfarrhaus aus Kosten des Klosters mit einem Aufwand von 371 fl. umgebaut. Während des Baues wohnte er in einem Nachbarhäuschen, welches er erst gemiethet,

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und dann von einem Juden gekauft hatte. Er bezog dasselbe eigenmächtig schon zwei Jahre vor dem Umbau und blieb darin noch ein Jahr lang nach Vollendung des Baues, indem er, oder vielmehr seine Frau, behauptete, das Haus sei noch nicht völlig ausgebaut. Auf Grund dieser Behauptung machte er ungemessene Hauszinssorderungen, wurde aber in Heilsbronn und Onolzbach abgewiesen. Um sich für den nichtbewilligten Hauszins zu entschädigen, zog er 11 fl. und 21 fl. Gotteshausgelder an sich, wie die Heiligenpfleger zu Protokoll erklärten. Ueber den Zehnten hatte er stets zu kämpfen, besonders mit dem Bauer Kunz Löslein in Oberndorf, dessen Lehensherr, Wolf Balth. von Seckendorf zu Jochsberg und Weidenbach, die Flamme der Zwietracht nährte, um dem Pfarrer den Zehnten zu entreißen. Der Abt Wunder dagegen schützte den Pfarrer und beantwortete Seckendorf’s gereizte Zuschriften mit seiner gewohnten Ruhe und Offenheit unter Mittheilung der urkundlichen Nachweise. Auf Befehl der Regierung, welche für den Pfarrer entschied, wurde Löslein, da er sich der Entscheidung: zu verkaufen und wegzuziehen, nicht fügte, zu Heilsbronn bei Wasser und Brot in den Thurm gesperrt und angekettet. Nach fünfzehntägiger Haft versprach Löslein in einer eingereichten Bittschrift, sich zu fügen, worauf die Regierung befahl, ihn gegen Bürgschaft und Urphed zu entlassen. Die am 2. Mai 1575 geschworene Urphede lautete: „Ich Kunz Löslein, als ich um wohlverschuldeter Sachen willen, nämlich daß ich Treue, Pflicht und Eid gegen meine gnädige Herrschaft zu Heilsbronn vielfältig vergessen, mich zum dickenmal widersässig erzeigt, auch des durchlauchtigsten Fürsten Georg Friedrich Befehl verachtet, anderer von mir begangener Unzucht und Buberei zu geschweigen, in derselben Gefängniß gekommen bin: so hab ich doch auf Anhalten meines Weibes und meiner Kinder und Freunde Milderung der Strafe erlangt und mit erhobenen Fingern einen gelehrten Eid geschworen, daß ich dieses Gefängniß nimmermehr will effern oder rächen, weder an meinem gnädigen Fürsten, noch an ihren Unterthanen, noch an meinem gnädigen Herrn zu Heilsbronn. Zum Andern, daß ich alle Unkosten

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zahlen, bis Lichtmeß 1576 verkaufen und hinter Heilsbronn ziehen will. Zum Dritten, daß ich mich mit dem Pfarrer zu Kirchfarrnbach des kleinen Zehnts halben vertragen und ihm für seine Kosten 20 fl. erlegen und ihm nichts Böses gewarten lassen will. Damit nun meine gnädige Herrschaft zu Heilsbronn desto gewisser sein möge, habe ich ihnen zu rechten Bürgen gestellt Konz Mair zu Weiterndorf etc., dergestalt, ob ich diese Urphed brechen würde, daß sie alsdann verpflichtet sein sollen, für mich 200 fl. meinen gnädigen Herren zu Heilsbronn zu erlegen, zu verkaufen und wegzuziehen. Wir, die Bürgen bekennen, daß wir uns zu dem Allen verpflichten und daß wir neben dem Hauptsacher einen gelehrten leiblichen Eid zu Gott geschworen haben. Deß zu wahrer Urkund haben wir die Bürgermeister und Rath zu Bonhof gebeten, ihr Gerichtsinsiegel hier vorzudrucken. Geschehen den 21. Mai 1575.“ Trotz all dieser Feststellungen fügte sich Löslein nicht und appellirte an das kaiserliche Landgericht. 1578 wurde der Pfarrer Keßler, „welcher etwas betrunken von einer Hochzeit heimging, von ihm angefallen und geschlagen.“ In diesem Jahr starb der letzte Abt Wunder, zwei Jahre darauf auch Löslein; aber seine Söhne setzten den Streit fort, ausgestachelt von ihren Lehensherren, dem vorgenannten W. B. von Seckendorf und den Herren Buchner und Trummer, Spitalmeistern zu Nürnberg. Wiederholt hatte der Pfarrer gebeten, versetzt zu werden, um aus seiner kärglichen und verdrießlichen Lage zu kommen. Endlich wurde (1588) seine Bitte gewährt. In seiner Bittschrift sagte er: „Ich bin 1562 gen Kirchfarrnbach gezogen, habe zwei Kirchen und acht Dörflein versehen, alle Jahre sechs Weiher besetzen und fischen müssen, meine Nahrung zu erwerben, habe mich im Wasser sehr verkältet und abgearbeitet, also daß ich solch schwere Arbeit nicht mehr ertragen kann. Dieweil ich aber 55 Jahre alt bin und meine Tage lieber in meinen operibus denn im kalten Wasser verzehren wollte, so ist mein hochfleißiges Bitten, ihro Durchlaucht möchten einen jüngeren Mann, der solchen Fischereien besser vorstehen möchte, an meine Statt, und mich anderswo versetzen.“ Jobst Wagner, Keßlers Nachfolger, verweilte

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weilte nur zwei Jahre unter steten Zehntstreitigkeiten. Ihm folgte 1591 Joh. Landes, Einer der 100 Alumnen, mit welchen neun Jahre zuvor die Fürstenschule in Heilsbronn eröffnet worden war. Er kam von Heilsbronn aus als Stipendiat nach Wittenberg und unmittelbar von da aus als Pfarrer nach Kirchfarrnbach. Ueber das Gemeindeund Pfarrhausleben zu seiner Zeit kann nichts berichtet werden.

In Betreff der Schulverhältnisse berichtet der Vogt von Neuhof unterm 25. Juli 1608: „Vor zwölf Jahren beantragten die Heiligenpfleger H. Schmidlein und Konz Löslein zu Kirchfarrnbach, dort ein Schulhaus zu bauen, der lieben Jugend zum Besten, zuvörderst aber zur Mehrung des Gottesdienstes, und baten um etliche Baustämme, welche ihnen auch verwilligt worden sind. Die ganze Gemeinde war damit zufrieden, bis seit vier Jahren ein Schneider darin wohnt unter dem Schein, als ob er den Schuldienst versehe, welches aber durchaus nicht geschieht. Denn der Pfarrer hat es also gehalten, daß er nur die Kinder solcher Eltern, die es ihm genugsam lohnen konnten, unter die Hand genommen, etwa drei Monate im Jahr Schule gehalten und, wie man sagt, die Kinder so lang gelehrt hat, bis die Bratwürste ein Ende genommen. Die übrigen Kinder, die unvermöglich sind und nicht bisweilen etwas durch die Gurgel jagen können, müssen in andern Dörfern und unter fremder Herrschaft in die Schule laufen, über welches die Gemeinde sehr verdrießlich ist. Der Schneider und vermeinte Schulmeister hat selbst ein Häuslein, welches wir ihm für den Wildmeister zur Wohnung haben abbestehen oder abkaufen wollen, welches er aber aus Verhetzung des Pfarrers nicht eingehen wollte. Er verkaufte es aber gleichwohl an den Schneider Enderlein von Wilhermsdorf, also an einen Fremden, und will sich, da er kein Losament mehr hat, durch Hilf des Pfarrers wieder in das Schulhaus einblicken, welches ich ihm aber nicht gestatten kann, er halte denn Schule, daß die Gemeinde mit ihm zufrieden ist. Da er aber solches nicht thun will, so hat sich schon allbereits ein ehrlicherer und wohlverständiger Schneidersmann, der auch eine schöne Handschrift

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macht, angegeben, solche Schule wiederum in Aeusserung zu bringen, welches ich für das Beste erachte. Denn hat der vermeinte Schulmeister und Schneider vorhin keine Schule gehalten, viel weniger wird er es hernach thun, wenn er sich wieder einschleicht. Ebenmäßig berichte ich, daß der Pfarrer selben Orts sein Besoldungsholz verkauft und zu seiner Haushaltung aus dem Heiligenholz hauen läßt, als wenn er Herr über die Heiligengüter wäre.“ Verwalter und Richter in Heilsbronn antworteten, dem Vogt beistimmend: „So wollet ihr den unfleißigen Schulmeister abschaffen und mit Vorwissen des Herrn Pfarrers den andern Tüchtigern annehmen und ihm einbinden, daß er neben seiner Verrichtung bei der Kirche auch die Kinder fleißig unterrichte. Den Herrn Pfarrer wollet ihr künftig keine Klaster mehr im Heiligenholz hauen lassen, sondern ihn an uns weisen und berichten, wie viel und an wen er verkauft hat.“ Aus die besprochenen Zerwürsnisse folgte der 30jährige Krieg, aus diesen der westphälische Friede; aber in der Gemeinde kam es nicht zum Frieden. Fast noch mehr wie zuvor haderten Pfarrer und Gemeinde über den Zehnten, namentlich über den Tabak, dessen Gebrauch und Anbau durch den Krieg auch nach Kirchfarrnbach gekommen war ein neues Streitobjekt. Mehreres über den Ort im VII. Abschnitt.


9. Markt Erlbach.

Auch dort trat bezüglich des religiös–sittlichen Lebens im Reformationsjahrhundert keine Besserung ein, weder in der Gemeinde, noch in den Pfarrhäusern. Pfarrer Pöschel hatte von 1530 an bis zu seinem Tode fortwährend zu kämpfen wegen Verweigerung der Zehnten und anderer Reichnisse. Eben so sein Kollege, der Kaplan Gresser. Pöschel starb 1539 und hinterließ weder Weib noch Kind. Kaum hatte er die Augen geschlossen, als der Bürgermeister Schweizer und die sämmtlichen Rathsherren des Ortes in das Pfarrhaus traten, die Verlassenschaft in Besitz nahmen und drei Mann Besatzung in das Haus legten. Das weitere Absehen der Gemeinde war dahin gerichtet, die Besetzung der Pfarrstelle dem Kloster Heilsbronn nicht mehr zu gestatten.

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Der Abt Schopper sandte sofort seinen Probst Hegwein zu Neuhof nach Mkt. Erlbach mit Protest gegen die Okkupation des Pfarrhauses und gegen die beabsichtigte Pfarrbesetzung, zugleich aber auch mit dem Erbieten, einen Mann zu berücksichtigen, welchen die Gemeinde ihm für die Pfarrstelle vorschlagen werde. Bürgermeister und Rath rechneten auf Unterstützung von Seite der Markgrafen allein die Markgrafen Georg und Albrecht erklärten sich gegen die Gemeinde und forderten den Abt aus, einen andern Priester zu ernennen und nach Onolzbach zum Examen zu weisen. Die Stelle erhielt (1540) Joh. Herzog, bisher Pfarrer in Ammerndorf, wo wir ihn vorhin bereits kennen gelernt haben. Wie dort, so war auch in Mkt. Erlbach sein Verhalten anstößig. Bald nach seinem Einzuge erkrankt, wurde er von seinem Kollegen Gresser treulich unterstützt. Kaum genesen, entzweite er sich mit demselben wegen eines Reichnisses von 2 fl. Gresser wurde in das Pfarrhaus gerufen, daselbst vom Pfarrer und der Pfarrerin geschmäht und schließlich geschlagen. Der Mißhandelte klagte beim Abt, welcher unter Strafandrohung dem Pfarrer sein rohes Verfahren nachdrücklichst verwies. Gleichwohl fuhr Herzog fort, seinem Kaplan und seinem Schulmeister die ihnen schuldigen 2 fl. und 2½ fl. zu verweigern. Er motivirte die Verweigerung in folgender Weise: „Die fragliche Zahlung wurde ehedem geleistet, da man noch Vigilien und Seelenmessen hielt, wobei die Leute ihr Seelgericht gaben und opferten. Diese Gaben und Opfer beziehe er aber nicht mehr, nachdem Markgraf Georg eine andere Ordnung eingeführt habe.“ Der Abt entschied gegen ihn. In demselben Jahr wurde ihm von seiner Gemeinde ein Faß Wein, das er nicht verungelden wollte, mit Gewalt aus dem Keller genommen. Auf Anrufen von Weinhändlern mußte der Abt wiederholt Weinschulden bei ihm eintreiben lassen. Trotz der ebengedachten Entscheidung des Abts konnte der Kaplan seine 2 fl. nicht erhalten und verklagte daher abermals den Pfarrer und zugleich die Pfarrerin „wegen täglichen Gezänks, Injurien, Schändens und Schlagens“, worauf der Abt dem Probst in Neuhof befahl, des Pfarrers Zehnten in Ziegenrück in Beschlag

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zu nehmen, um den Kaplan zu befriedigen. „Um Jakobi 1533 ist Pfarrer Herzog jämmerlich entleibt worden“, berichtet das Jahrbuch ohne näheren Bericht über das Wo und Wie, da Kriminalfälle bei dem Klostergerichte in der Regel nicht ausgetragen wurden.

Seyfried, 1554 Kaplan in Mkt. Erlbach, behauptete, vom Abt Heberlein nur auf ein Jahr angenommen worden zu sein und wollte nun, nach Ablauf eines Jahres, wegziehen. Allein der Abt Dürner, Heberleins Nachfolger, bedeutete ihm: „ein Pfarrer werde nicht, wie ein Knecht, nur auf ein Jahr gedingt; übrigens möge er nach Stellung eines Ersatzmannes wegziehen.“ Solcher Miethlingssinn war im Reformationsjahrhundert bei den Geistlichen auf dem Klostergebiete fast allgemein und nur selten hatten die Gemeinden ein Herz für ihre Geistlichen.

Bezüglich der unaufhörlichen Zehntstreitigleiten ist zu bemerken, daß besonders Wolf von Stetten, Anna Schenkin von Unternbibart und Wolf von Wilhermsdorf den beiden Pfarrern zu Mkt. Erlbach den Zehnten von Unterulsenbach und Wilhermsdorf verweigerten. Der Zehnt von Oberulsenbach war im J. 1510, sonach sieben Jahre vor der Reformation, für die Frühmesse von den Gebrüdern Adam und Sebastian Schenk von Schenkenstein zu Unternbibert gestiftet worden „dem allmächtigen Gott und seiner Mutter Maria zu Ehren, um Heil und Trost willen aller unserer Vorfahren seeliger Seelen. Der gegenwärtige Frühmesser Gebhard und all seine Nachfolger haben jährlich zweimal in der Messe das Volk zu ermahnen, für alle Verstorbene aus dem Geschlecht der von Schenkenstein ein Paternoster und Ave Maria zu beten.“ Diese Stiftung wurde 1553 von Frau Anna von Aw, geborne von Stetten, angefochten und reklamirt. Regenten und Räthe in Onolzbach pflichteten ihr bei und entschieden wie folgt: „Adam und Sebastian machten ihre Schenkung ohne Consens des Markgrafen, ihres Lehensherrn; sie ist daher ungiltig. Die Zehntreichung erstreckte sich nur auf den damaligen Frühmesser.“

An die Stelle des entleibten Pfarrers Herzog setzte der Abt

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Heberlein seinen Klosterprediger Adam Schneider, welcher aber wenige Wochen nach seinem Aufzuge in Mkt. Erlbach starb. (Siehe nachher bei Heilsbronn.) Die Stelle erhielt daraus (1553) Joh. Winkler, bisher Pfarrer in Großhaslach, wo er, wie oben berichtet wurde, viel Aergerniß gab. Wegen seines ärgerlichen Wandels dort war ihm nach Mkt. Erlbach ein übler Ruf vorangegangen. Hier sehen wir ihn bald in einen schmutzigen Prozeß verwickelt, da sein Parochian Hertlein zu Mkt. Erlbach ihn bezichtigte: „er habe als Pfarrer zu Großhaslach mit einer Elisabeth aus Beutellohe, deren Ehemann in Langenzenn enthauptet worden sci, ein Kind erzeugt.“ Der Pfarrer klagte in Heilsbronn beim Richter Weikersreuter, welcher einige Männer von Großhaslach eidlich vernahm, deren Aussage dahin ging, daß sie nie etwas davon gehört hätten. Der Richter schloß diese Aussage dem Pfarrer zu Winkler war 35 Jahre lang bis (1588) zu seinem Tode in Mkt. Erlbach. Von den in diesem Zeitraum ihm nach und nach zur Seite stehenden fünf Kaplänen waren die zwei ersten gleichfalls nicht wohlgesinnt: Seyfried, wieso eben berichtet wurde, wenigstens ein Miethling; er verweilte nur ein Jahr lang. Ihm folgte als Kaplan Joh. Münch, welcher nach 12 Jahren Pfarrer in Linden wurde, wo wir ihn und sein würdeloses Verhalten bereits kennen gelernt haben. Winkler und Münch waren Zöglinge aus Schopper’s Schule. Nach Münch’s Wegzug wurde 1567 Leonh. Kettner Kaplan, welcher zuvor Mönch in Heilsbronn war und dort mit G. Ernst, G. Oeder und dem Abt Wunder den letzten Rest des Konvents bildete. Er verehelichte sich mit Jungfrau Anna, Georg Döberlein’s von Forchheim nachgelassenen Tochter, wurde getraut vom Pfarrer Porphyrius in Heilsbronn, starb schon 1572 in Mkt. Erlbach, hinterließ Schulden, kleine Kinder und eine Wittwe. Sein Nachfolger, der Kandidat Jak. Dölderlein aus Nördlingen, „nachdem er neun Jahre lang mit besonderem Ruhme die Kaplanei in Mkt. Erlbach vertreten hatte“, wurde Pfarrer in Trautskirchen. Das Verhalten der Gemeinde gegen ihre Geistlichen war fortwährend feindselig, nicht nur gegen den Pfarrer Winkler und den Kaplan Münch,

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die durch ihren unwürdigen Wandel Anstoß gaben, sondern auch gegen den wohlgesinnten Dölderlein. Bürgermeister und Rath gestatteten den Geistlichen nicht mehr, 2 bis 4 Eichelschweine und Rindvieh unverpfändet zu treiben etc., bis sie von Heilsbronn und Onolzbach aus zurechtgewiesen wurden. Allein jede Zurechtweisung vermehrte die Erbitterung, so daß die heilsbronner Beamten nach dem Tode des letzten Abts bei den Räthen in Onolzbach bitten mußten, den Pfarrer und den Kaplan gegen die Beeinträchtigungen der Gemeinde zu schützen. Es handelte sich wieder um den Viehtrieb, um die Herstellung eines Zaunes etc. In ihrem Bittbericht sagten die Beamten: „Dieweil die Sachen jetztmals also geschaffen, daß fast Niemand dem Gottesdienst mit dem wenigsten Heller helfen will, auch wo man es zu thun schuldig ist, sondern vielmehr, wo ein Jeder kann, davon zu reißen sich untersteht, wie sich die zu Mkt. Erlbach unverständig genug gegen ihre Kirchendiener erweisen, aber solche Grobheit nicht zu billigen ist: so ist unser unterthänig Bitten, denen zu Markt Erlbach zu befehlen, den Pfarrer laut den alten Verträgen vier Stück Vieh weiden, auch dem Kaplan den Zaun machen zu lassen. Sieht man einem Jeden zu, so werden die Pfründen in Kurzem so schmal werden, daß sich die Diener nimmer behelfen können.“ Der Hader zwischen der Gemeinde und ihren Geistlichen über den Viehtrieb war schon lange vor der Reformation durch einen vom „Kurfürsten Albrecht Achilles im J. 1447 bestätigten Vertrag geschlichtet worden. Mit Bezugnahme aus diesen Vertrag entschied nun der Markgraf Georg Friedrich: „Die Gemeinde hat ihren beiden Pfarrern den Biehtrieb zu gestatten, den Zaun machen zu lassen, sich dankbar gegen ihre Seelsorger zu beweisen und diesen ihr Amt nicht zu erschweren.“ Trotz dieser Entscheidung dauerte der Hader fort, namentlich wieder wegen einer Zaunreparatur, welche von Bürgermeister und Rath dem Pfarrer Winkler zugemuthet wurde. In seiner deßfallsigen Anzeige und Beschwerde an das Klosteramt bemerkte der Pfarrer (1586) zwei Jahre vor seinem Tode: „Die Erlbacher sind Mißgänner alles dessen, was mit Gott zu meinem und der Meinigen Unterhalt gegeben, streiten

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mit mir als ihrem von Gott vorgesetzten Seelsorger, kühlen ihr Müthlein an mir, betrüben mich in meinem hohen unvermöglichen Alter. Aber der Herr wird es ihnen auf ihren Kopf vergelten. Ich muß mich wundern, daß mir von meinen Pfarrkindern, bei welchen ich 33 Jahre her Pfarrer gewesen, solche Beschwerungen aufgedrungen werden wollen.“ Drei Jahre nach dem Tode des letzten Abts begehrten Bürgermeister und Rath von dem markgräflich gewordenen Klosteramte Heilsbronn Reparatur ihrer Kirche auf Kosten des Klosteramts; sie erhielten aber von diesem zur Antwort: „Allerdings sind die beiden Pfarrstellen und der Heilige zu Markterlbach heilsbronnische Lehen. Allein Markterlbach hat seinen Heiligen immer selbst verwaltet und den Aebten nie Rechnung darüber gestellt. Auch hat das Kloster dort keinen Zehnten, sondern andere Zehntherren, welche sonach baupflichtig sind. Das Kloster hat überhaupt von dort nichts aufzuheben und gibt vielmehr den dortigen Pfarrern Addition.“

Aus den vorstehenden Mittheilungen erhellt, daß die Zustände in Mkt. Erlbach im Reformationsjahrhundert meist unerfreulich waren. Eben so waren die dortigen Zustände vor der Reformation: dieselben Zerwürfnisse zwischen Pfarrer, Bürgermeister und Rath. Die Streitenden wählten im J. 1498 den Amtmann von Kadolzburg zum Schiedsrichter, und dieser entschied wie folgt: „Ich M. von Wolmershausen, Amtmann zu Kadolzburg, thue kund, daß Herr Jobst Gumpelshofer, Meister der sieben freien Künste (ein heilsbronner Mönch), Anwalt des Herrn Pfarrers Jobst Nußer zu Mkt. Erlbach, eines Theils und andern Theils Bürgermeister und Rath mich zum Schiedsrichter erwählt haben etc. etc.“ Der Schiedsspruch ging nun dahin: „Dem Pfarrer soll man gestatten, vier Eichelschweine ohne Zins in die Eicheln zu treiben. Er soll in der Pfarrkirche St. Jakobs Kapell zu Erlbach, in der Kapell zu Clausaurach die wöchentlichen Messen fleißig halten, für eine Taufe 7 Pfennige, für ein Seelengered 72 Pfennige erhalten, und nicht mehr. Dem Meßner soll er das Graf aus dem Kirchhofe folgen lassen etc. etc..“ Dergleichen Zerwürsnisse und Schiedssprüche kamen in Markterlbach

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schon früher vor, namentlich zur Zeit des 22. Abts Kötzler. Mehreres über Markterlbach im VII. Abschnitt.


10. Merkendorf.

Bei der Rundschau in dieser Gemeinde begegnen wir einer recht erfreulichen reformatorischen Bewegung, die aber, wie ein leuchtendes Meteor, schnell vorüberging, so daß auch hier das religiös–sittliche Leben im ganzen Reformationsjahrhundert aus derselben tiefen Stufe, wie in allen übrigen Klosterpfarreien, erscheint. Auch hier wurde, wie aus dem Klostergebiete überhaupt, die Reformation oktroyirt und ohne Widerrede angenommen. Der Abt Greulich berichtet: „Die zu Merkendorf haben die neue Kirchenordnung gern angenommen und sich gehorsamlich an sie gehalten.“ Merkendorf hatte zwar längst eine eigene Kirche, aber bis 1481 keinen eigenen Pfarrer; es wurde von Eschenbach aus pastorirt. Nachdem es aber im Laufe der Zeit ganz heilsbronnisch geworden war, suchten die Aebte auch das Pfarrpatronat zu acquiriren, und erhielten es auch, wie im VII. Abschnitt berichtet werden wird.

Der Pfarrer, zu dessen Zeit die Reformation dort eingeführt wurde, hieß Matthias Pauer. Er verehelichte sich und machte 1539 zu Gunsten seiner Frau ein Testament, verfaßt in der unteren Stube des (1648 abgebrannten) Probsthofes. Als Zeugen waren anwesend: von Heilsbronn der Richter Hartung, der Kornschreiber Sebast. Wagner (nachmals Abt), des Abts Schopper Sekretär Sturm, des Abts Barbier Zellinger; von Merkendorf der heilsbronnische Vogt Steinmetz und die beiden Bürgermeister. Der Testator setzte seine Frau Margaretha, geborene Doplerin, die ihm bisher, sonderlich in seinen Krankheiten, alles Gute erwiesen habe, zur unumschränkten Universalerbin ein. Sein Amtsnachfolger war G. Fabricius, den wir oben als Pfarrer in Großhaslach kennen gelernt haben. Er bat den Abt und die Räthe des minderjährigen Markgrafen um Besserung seines kärglichen Einkommens, wurde nicht berücksichtigt und zog daher mit Weib und Kindern bald wieder weg, sehr ehrenvoll verabschiedet. Nur

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mit Mühe fand man für die kärgliche Stelle einen Geistlichen, Leonh. Silv. Scharpfenecker. Dieser machte sich aber (1544) bald nach seinem Auszuge „unwissentlich“ davon, was seine Frau in Heilsbronn anzeigte mit dem Betheuern, daß er ohne ihr Wissen sich entfernt habe. Nach seiner Entfernung wollten seine Stiefkinder seine Habe zu ihren Handen nehmen und aus dem Flecken führen. Die Mutter bat in Heilsbronn, dieses zu verhindern, damit sie nicht gar um das Ihrige komme. Darauf erhielt der Vogt von Heilsbronn aus den Befehl, Hab und Gut des Entwichenen zu inventarisiren, an Niemand etwas davon folgen zu lassen, um damit, so weit es reiche, die Schulden des Entwichenen zu tilgen und sein Weib zu befriedigen; stelle er sich nicht wieder, so wolle man den Merkendorfern nicht abschlagen, einen andern Pfarrer ihres Gefallens anzunehmen. Von den Stiefsöhnen war Einer Predikant in Heideck, ein Anderer in Windsbach.

Auf den Entwichenen folgten in den zwölf Jahren von 1544 bis 56 nacheinander zwei Pfarrer, deren Verhalten großes Aergerniß gab. Daher gegen Beide, und zugleich gegen die damaligen gleichqualifizirten Vögte, stets Beschwerden der Gemeinde und stetes Einschreiten der Aebte. In Auftrag des Abts Wirsing schrieb der Richter Hartung i. J. 1550 an den Vogt Gutzer in Merkendorf: „Sein Gnaden (der Abt) werden berichtet, wie ihr mit den Förstern in Saus und Braus lebt, schier täglich in den Wirthshäusern zecht und ein so unordentliches Leben führt, daß die Nachbarn, denen ihr zum Vorbild gesetzt seid, keinen Gefallen haben und auch von den vorigen Vögten nie gesehen worden. Auch habt ihr in des Klosters Haus und Hof mit Weib, Gesinde und Kindern einen unchristlichen und schändlichen Wandel geführt etc.“ Dann folgt ernste Drohung, auch gegen die Förster, welche die Wälder erbärmlich erösen ließen und täglich in den Wirthshäusern schlemmten und prassten. Gleichzeitig schritt der Abt gegen den Pfarrer Sig. Rummel ein, welcher einen Seiler, seinen Schwager, in Merkendorf einzuschmuggeln suchte. Dann wurde er von den Sechsern, vom Rath und von der Gemeinde zugleich verklagt, „weil er eine in einer Grenzstreitigkeit von den

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Sechsern diktirte Strafe nicht zahle, wider alten Brauch Vieh in seinem Hause halte, sein Haus voll Heu und Stroh stecke und doch keine Grundstücke habe, die Kirche ungebührlich zum Dreschen gebrauche, junges unvorsichtiges Gesinde in seinem engen Hause habe, durch welches leicht Feuer auskommen könne; redeten sie dagegen, so schimpfe er sie auf dem Predigtstuhl; stehe er nicht ab, so wollten sie einen andern Pfarrer.“ Zugleich beschwerten sie sich über den Vogt, und zwar mündlich bei Gelegenheit einer Anwesenheit des Abts und in Gegenwart des Pfarrers und des Vogts. Der Abt entschied gegen die beiden Angeklagten. Der Pfarrer versprach, sich zu fügen. Der Vogt eröffnete in Gegenwart seiner Ankläger dem Abt: „Et1iche in der Gemeinde haben sich verbunden, einen andern Pfarrer, Vogt und Förster zu wählen.“ Der Abt rügte dieses aufrührerische Gebahren. Der Pfarrer und der Vogt blieben wie sie waren und wurden daher Beide entlassen. Der nachfolgende Pfarrer Stephan Maier und der nachfolgende Vogt Kneupel lagen einander stets in den Haaren. Der Pfarrer erhielt vom Abt einen derben Verweis „Wegen seines notorischen Volltrinkens, Spielens, Kugelns, Pritschens und Herumtreibens außer dem Flecken Tage und Nächte lang mit Versäumung seines Berufes, was großes Aergerniß gebe.“ Im Januar 1555 kündigte ihm der Abt Schörner an, bis Walpurgis die Pfarrei zu räumen. Der Pfarrer bat um Frist bis Ende des Jahres, um sich nach einer andern Stelle umsehen zu können, und versprach Besserung. Die Frist wurde ihm gewährt, nachdem er versprochen, des Kirchenamts und der Kinderlehre fleißiger zu warten, überhaupt sich zu bessern. Allein am 21. Nov. zeigten Bürgermeister und Rath an: „sie könnten mit dem Pfarrer nicht auskommen. Der Abt habe verfügt, ihm 10 fl. Aufbesserung ein- für allemal zu geben; diesen Betrag verlange er aber alljährlich. Weiter habe er die Elevation abgeschafft, ohne vorher darüber von der Kanzel zu belehren; daran nehme das Voll Aergerniß.“ Zugleich klagten sie über den Vogt: „welcher den Schulmeister zum Schreiber angenommen habe, wodurch der Schulunterricht vernachlässigt werde. Weiter verlange der Vogt

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die Stadtthorschlüssel und wolle, zum Nachtheil für die Stadt, des Nachts keinen Fuhrmann aus- und einlassen. Item nehme der Vogt die Pauken, gehe damit nächtlicherweil auf der Gasse und treibe Muthwillen; thäte dieses ein Anderer, so würde er ihn strafen. Auch verkleinere er den Rath bei den Leuten, zahle ihnen 40 Malter Kalk nicht, verlange, daß ihm jeder Dienstbothe und Gesell bei seinem Ein- und Austritt eine Maas Wein zahle.“ Sechs Wochen daraus (Jan. 1556) kam der Abt zur Baudung nach Merkendorf, gab mündlich über Obiges Bescheid, gebot gebührliches Verhalten in den Wirthshäusern, Nachts Thorsperre und Einhändigung der Schlüssel an den Bürgermeister, Fleiß dem Schullehrer. Fünf Monate später gab er dem Pfarrer Maier seinen Abschied und, den Schullehrer betreffend, unter Strafandrohung den Bescheid: „Wir werden berichtet, daß es trotz unserem Befehl in der Schule, nach wie vor ganz übel zugeht und der Schulmeister seines Dienstes nicht wartet, weshalb schier gar keine Kinder zur Schule gehalten werden, dadurch die Wohlfahrt der Jugend versäumt wird und der christlichen Kirche nicht geringer Abbruch geschieht.“ Auf die drei genannten unwürdigen Geistlichen folgte ein würdiger Steph. Schnizlein (1556–68), später Diakon in Ansbach. Er erhielt aus Klostermitteln 16 fl. und 2 Sra. Korn jährliche Addition (der Schulmeister 25 fl.) Während seiner ersten Amtsjahre scheinen die materiellen Verhältnisse in Merkendorf mißlich gewesen zu sein, da es in einer Vorstellung der Gemeinde an den Abt heißt: „Unser Flecken ist hievor fast in Eggerten gelegen, so daß etliche und schier die besten Behausungen daselbst öde gestanden und nicht bewohnt wurden. Doch hat sich der Flecken in neuerlicher Zeit ein wenig geäussert, so daß Reisende wieder hier einkehren.“

Nach diesem Einblick in das Thun und Treiben der geistlichen und weltlichen Vorgesetzten richten wir den Blick auf das religiös–sittliche Leben in der Gemeinde überhaupt. Auch hier finden wir in der Reformationszeit wenig Erfreuliches, zeuge der an die Gemeinde ergangenen Erlasse. Der Markgraf Georg hatte 1531 „in Betreff der Thorsperre, des Zusausens und Gotteslästerns“

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nach Merkendorf ein Mandat erlassen, welches aber oft übertreten wurde, so daß es der Abt Schopper im folgenden Jahre aufs Neue einschärfen mußte. Darin hieß es: „Bürger sollen nicht über acht Uhr des Nachts in den Wirthshäufern sitzen und trinken. Auswärtige sollen zur Thorsperrzeit heimgehen. Nach 8 Uhr sollen die Wirthe keinen Wein mehr einschenken, es wäre denn ein ehrlicher fremder Gast, oder bei einer Hochzeit. Die Thorwarte sollen nach Thorsperre Niemanden das Thor öffnen, außer Fuhrleuten und ehrbaren Gästen. “ Der Abt Dürner schrieb 1554 an den Vogt, Bürgermeister und Rath: „Uns ist glaublich angezeigt worden, wie etliche Bürger zu Merkendorf in öffentlichen Sünden und Schanden, Ehebruch, Hurerei, Wucher, unehelicher Beiwohnung und dergleichen Lastern leben. Wir hätten uns versehen, ihr würdet solche Laster abgeschafft haben. Weil wir nun zu unserer jetzigen Würde verordnet sind, so ist unser Befehl, Alle, die in solchen Lastern leben oder verdächtig sind, vor euch zu fordern und zu bestrafen und derselben Keinen, es sei Manns- oder Weibsperson, im Flecken zu dulden.“ Das Mandat hatte keinen Erfolg; daher baten im Winter des folgenden Jahres der Bürgermeister und der neue Vogt den Abt Schörner bei ersten ersten Anwesenheit in Merkendorf: „er möge der ganzen Gemeinde ein Kapitel lesen, da es bisweilen mit Vollsaufen, Gotteslästern und anderer Unzucht übel genug zugehe und des Nachts Jedem das Thor geöffnet werde.“ Der Abt rügte die bezeichneten Laster und verordnete, um denselben zu begegnen: „Al1e Sonn- und Feiertage soll um 12 Uhr Mittags geläutet werden und dann der Pfarrer den Katechismus oder die Kinderlehre handeln, damit die Jugend zur Furcht Gottes auferzogen werde.“ Man war während der ganzen Reformationszeit der Ansicht, daß Einprägen des Katechismus und gezwungener Gottesdienstbesuch das religiös–sittliche Volksleben verbessern werde. Die Folgezeit hat gelehrt, daß jene Ansicht irrig war und daß Gottesdienstzwang keinen Segen bringt. A1s die erwartete Besserung nicht erfolgte, schrieb der Abt Wunder (1562) an Bürgermeister und Rath: „Noch immer ist bei euch keine Ordnung.

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Nachdem die Weinglocke bei euch geläutet, zechen noch eure Einwohner in den Wirthshäusern, trotz dem Verbot des im vorigen Jahr verstorbenen Abts, was euch bei euren Nachbarn schimpflich ist. Wir erneuern daher den Befehl, daß nach dem Läuten der Weinglocke kein Einwohner der Stadt in den Wirths- oder andern Häusern zeche und jubilire etc.“

Die Gemeinde Merkendorf hat, diesen Mittheilungen zufolge, durch die Reformation in religiös-sittlicher Hinsicht bis 1562 nicht gewonnen. Dagegen erhielt sie in dieser Periode einen Gewinn durch Erweiterung ihres Umfanges, durch die Einpfarrung von Hirschlach. Wie in der Vorzeit Merkendorf ein Filial von Eschenbach war, so war Hirschlach ein Filial von Ornbau, und zwar noch bis 1545, während in Merkendorf die Reformation längst eingeführt war. Der Gedanke und der Beschluß, auch in Hirschlach die Reformation einzuführen, wurde erst vom 29. Abt Greulich gefaßt und zwar in der Absicht, um das schon in der katholischen Zeit kärgliche, durch die Reformation noch kärglicher gewordene Pfarreinkommen in Merkendorf zu bessern. Der Pfarrer Fabricius war, wie vorhin erwähnt, wegen des geringen Einkommens weggezogen. Eine Bitte, vor der Wiederbesetzung der Stelle das Einkommen aus Klostermitteln auszubessern, beschied der Abt wie folgt: „Das Kloster gibt bereits zum Unterhalt des Pfarrers das Meiste, z. B. außer des Klosters Nutzung jährlich 42 fl. Nun wäre zunächst die Gemeinde schuldig, etwas zu thun, sie ist aber dazu außer Stand.“ Hieraus folgt das Projekt des Abts, die Kirchenstiftung Hirschlach in Anspruch zu nehmen. Um diesen Plan auszuführen, schrieb er vorerst an den Vogt, Bürgermeister und Rath zu Merkendorf: „In Hirschlach wird weder christlich gesungen, noch gepredigt. Es sollen daher aus dem hirschlacher Gotteshaus, welches jährlich 14 fl. Zinsen einnimmt und 145 fl. Kapital hat, jährlich 10 fl. zur Erhaltung eines christlichen Pfarrherrn, und zwar an den zu Merkendorf gezahlt werden, welcher der Gemeinde Hirschlach auf ihr Begehren mit der Taufe und anderer Sakramentreichung gewärtig sein soll. Dieses habt ihr Denen zu Hirschlach zu eröffnen.

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Sollten sie Beeinträchtigung ihrer Kapelle einwenden, so werden wir ihnen bei unserer Ankunft mündlich Bescheid geben.“ Gleichzeitig schrieb der Abt an die Räthe des minderjährigen Markgrafen: „Nicht weit von Merkendorf liegt ein stattlich Dorf, mit Namen Hirschlach, welches, ein einziges geringes eichstättisches Gütlein ausgenommen, des Klosters Heilsbronn sammt Grund und Boden frei lauter eigen ist. Darin steht ein Kapellein, welches gar zu keinem Kirchendienst gebraucht wird, als daß ungefährlich zweimal im Jahr, insonderheit an der Kirchweih, Vesper und Meß, wie im Papstthum, gehalten werden. An dasselbige Kapellein sind vor der Zeit etliche Aecker und Wiesen geschafft worden, davon es jährlich ungefährlich 14 fl. Einkommen hat, davon die Heiligenpfleger zuvor dem Pfarrherrn und dem Stadtschreiber in Armbaur, weil sie dahin gepfarrt sind, jährlich Rechnung gethan und nichts ausgegeben haben, als was sie dem Pfarrherrn oder dem Stadtschreiber gegeben oder selbst verzehrt haben. Dieweil kein Zweifel ist, daß die gemeldten Geschäfte von gottesfürchtigen Alten zur Erhaltung christlicher Gottesdienste verordnet worden sind und daß wir des Orts auf des Klosters Grund und Boden keiner andern Herrschaft, ausgenommen unseres Herrn Markgrafen hohe und niedere fraischliche Obrigkeit, einige Jurisdiktion zugestehen: so sehen wir nicht für unbillig an, daß die 10 fl. einem frommen Pfarrherrn zu Merkendorf zu seiner Erhaltung zugelegt werden, dagegen er in seiner Pfarrkirche das Wort Gottes lauter und rein predigen, auch andere Sakramente und christliche Kirchenbräuche getreukich handeln soll. Wenn die von Hirschlach nach dem gnädigen Willen Gottes jetzt oder nach dieser Zeit unserer gnädigen Herren Kirchenordnung und rechten Gottesdienst annehmen, – dahin sie Eure Herrlichkeit von Amtswegen, weil sie Alle heilsbronnisch und in markgräflicher Obrigkeit gesessen, zu vermögen schuldig sind – das Evangelium lauter und rein predigen hören, das Abendmahl und christliche Tauf zu Merkendorf, dahin sie eben so nahe als nach Armbaur haben, empfangen wollten: so sollen sie deß Fug und Macht haben. Jeder Pfarrherr soll sich aus ihr Begehren mit Kirchendiensten

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dermassen gegen sie halten, als wären sie in seine Kirche gepfarrt. Vom Uebrigen kann das Kirchlein in gutem Bau erhalten werden. Wir bitten durch den Briefzeiger um euer Gutachten.“ Der eichstättische Pfleger zu Arberg, Leonhard von Gundelsheim, machte Einsprache, da die Zahlung der 10 fl. nach Merkendorf vom Bischof zu Eichstätt und von den Hirschlachern selbst beanstandet werde. Allein der Abt antwortete: „Die Beanstandung von Seite der Hirschlacher beruht auf Eigennutz. Sie sollen künftig nicht mehr nach Gutdünken und ohne Wissen und Einrede ihres Eigenherrn schalten. Wir haben sie deßhalb beschieden, bei unserer nächsten Anwesenheit in Merkendorf vor uns zu erscheinen, um mit ihnen zu verhandeln.“ In Folge dieser bald darauf stattgehabten Verhandlung wurden die Hirschlacher vom Abt angewiesen, fortan jährlich 10 fl. an den Pfarrer in Merkendorf zu zahlen. Aber der Pfarrer wurde nicht angewiesen, Gottesdienste in Hirschlach zu halten, was er auch nicht wohl thun konnte, da er noch keinen zweiten Pfarrer an seiner Seite hatte. Daraus folgte: „die Kapelle zu Hirschlach war nach ihrer Absonderung vom Papstthum (Ornbau) öde und unbesucht mit Predigten, worüber sich die Hirschlacher hoch beschwerten.“ Vorerst beschwerten sie sich abermals über die Zahlung der 10 fl., erhielten aber vom Abt Wirsing zur Antwort: „Es bleibt bei der Zahlung; würde aber die Kapelle baufällig werden, so sollten sie es dem Abt anzeigen, welcher dann von des Klosters Gütern Hilfe und Handreichung thun werde.“ Ihr weiteres Verlangen, daß ihre Kapelle nicht öde und unbesucht mit Predigen bleiben möge, konnte erst später befriedigt werden, nachdem auf Betrieb des Pfarrers Korneffer ein Kaplan in Merkendorf angestellt worden war. Die Oktroyiruug der Reformation stieß in Hirschlach auf keinen Widerstand. Das Jahrbuch von 1545 meldet: „In diesem Jahr hat Hirschlach zum ersten Mal die evangelisch lutherische Lehr angenommen und die pfarrlichen Rechte zu Merkendorf gesucht.“

Nach dem Wegzug des Pfarrers Schnizlein präsentirte an dessen Stelle der Abt Wunder den Pfarrer Münch in Linden.

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Dieser war, wie bei Linden berichtet wurde, kein achtungswerther Charakter. Gleichwohl präsentirte ihn der Abt, indem er vorstellte: „Der Pfarrer in Linden muß alle 14 Tage in Kreuth predigen; das ist für Münch, welcher überdieß ein blödes Gesicht hat, zu beschwerlich. Zur Pfarrei Merkendorf gehört nur die Stadt mit der Vorstadt, ist daher minder beschwerlich als die Stelle in Linden.“ Allein der Abt erhielt vom Markgrafen zur Antwort: „Merkendorf ist eine Stadt, liegt mitten unter Papisten, hat vom Papstthum gar großen Zugang und bedarf eines tüchtigeren Mannes. Ihr habt uns also einen Tüchtigeren namhaft zu machen.“ Zugleich wurde vom Markgrafen als ein Tüchtigerer Lukas Korneffer von Weihenzell bezeichnet, nach Merkendorf ernannt und der Abt aufgefordert, ihn anzuweisen, sich beim Predigen des alleinseligmachenden Wortes, bei Sakramentreichung, sonderlich in tractatione catechismi, der brandenburgischen Kirchenordnung gemäß zu halten. Der Abt that es und bat zugleich den Dekan in Gunzenhausen, Korneffer einzusetzen. Zu derselben Zeit drang der Abt auf Trennung des Schuldienstes von der Stadtschreiberei, damit der Schullehrer sich ganz seiner Schule widmen könne; denn nur durch Schulerziehung könne das Volksleben besser werden. Korneffer wirkte leider nur sechs Jahre lang, da er schon im Nov. 1574 starb, hochgeachtet, laut einer Bittschrift, worin der Abt um einen halbjährigen Nachsitz für die Wittwe mit ihren kleinen Kindern gebeten wurde. Vogt, Bürgermeister und Rath, die Verfasser der Schrift, sagen darin von dem Verstorbenen: „Wir und die ganze Gemeinde hatten ein sonderliches Wohlgefallen an seiner uns fürgebrachten christlichen Lehr und an seinem ehrlichen, unsträflichen, priesterlichen Wandel.“ Er war ein talentvoller Prediger, hatte daher, wie der Abt berichtet, „einen großen Zulauf auch von den Papisten aus Eschenbach und dem Eichstättischen, so daß sich Viele bei diesem Pfarrherrn von dem leidigen Papstthum belehrt haben und sich in unserer christlichen Lehr und Ceremonien mit dem heiligen Sakrament des Altars, der Taufe und dem Katechismo unterrichten lassen. Im Sommer 1572 war der Zulauf

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so groß aus dem Papstthum von Eschenbach und den Weilern, daß Korneffer oft sechs Stunden lang Beicht sitzen, Abendmahl und Taufe reichen mußte.“ Er wurde manchen Tag 4–6mal in Weiler gerufen, die nicht zu seiner Pfarrei gehörten. Besonders energisch kämpfte er gegen die in seiner Gemeinde herrschende

Zauberei,

worüber hier Näheres mitgetheilt werden soll, zugleich auch über andere Ortschaften auf dem Klostergebiete, wo es zu Korneffers Zeit in dieser Beziehung eben so schlimm stand, wie in Merkendorf. Wir werden sehen, daß auch Höherstehende den herrschenden Volksaberglauben theilten. Vier Jahre lang hatte Korneffer bereits in Merkendorf gewirkt und – wie er an den Abt schrieb – „mit allem Fleiß sein Pfarrvolk vor Abgötterei und Zauberei gewarnt, dawider gepredigt und gehofft, daß er nunmehr solche Irrthümer und Mißbräuche, so etwo im Papstthum in Schwang gegangen, aus den Herzen seiner Zuhörer gerissen habe.“ Demungeachtet ergab sich, daß eine Wahrsagerin und Teufelsbannerin aus Absberg sich in Merkendorf einschlich und von vielen Leuten gesucht wurde. Korneffer bat den Abt um Untersuchung und Bestrafung. Die Untersuchungskommission bildeten der Vogt Feldner von Bonhof, der Vogt von Merkendorf, der Bürgermeister daselbst und Korneffer. Bei der Untersuchung am 28. Dez. 1571 ergab sich Folgendes: Am dritten Adventsonntage hatten mehrere heilsbronner Unterthanen in und um Merkendorf mit dem Weibe von Absberg zu schaffen, namentlich folgende vorgeladene und vernommene elf Personen: 1) Hans Winebrecht, welcher aussagte: „Ich habe am Freitag die Wahrsagerin wegen meiner Pferde, deren wieder eines gefallen ist, kommen lassen und beherbergt. Es kamen mehrere Mitbürger in mein Haus, sie zu befragen. Darüber haben wir den Katechismus sammt Anderem versäumt und unter der Kirche gezecht und jubilirt, was aber auch in andern Orten geschieht. Allen Rathfragenden hat sie geboten, neun Tage lang nichts auszuleihen, fünf Tage lang fünfmal den Glauben, das Vater Unser und das Ave Maria zu beten. Ich habe

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drei Kinder durch das Fraischlein verloren. Als Mittel dagegen hat sie mir folgenden Segen gelehrt: „Fraischlein, du gehest aus. Da begegnet ihm Gott der Herr, der sprach: Fraischlein, wo willst du hingehen? Antwort: Ich will über Regen und Wind, will stoßen Roß und Rind und mancher frommen Frau ihr Kind. Da sprach Gott der Herr: Fraischlein, das thue nicht. Darauf Bußzellen, im Namen Gottes des Vaters etc.“ Die Wahrsagerin blieb vier Tage und ich gab ihr einen Thaler und einen Laib Brot.“ 2) Ulr. Hezner ließ sie rufen zu einem Kind mit einem Leibschaden. Verordnung und Bescheid der Wahrsagerin: Am dritten Freitag im Mai ist das Kind zu einem weißen Felber zu führen, der Felber zu spalten und das Kind dreimal hindurch zu schieben, im Namen Gottes des Vaters etc. Das Kind ist neunmal beschrieen worden. Nun soll die Mutter dessen Windeln an drei Morgen vor die Thüre hinaushängen; dann wird die Thäterin kommen und dreimal an die Windeln spucken. Die Mutter that so, allein es ist Niemand gekommen. 3) Hans Kaufmann befragte sich wegen eines ihm gestohlenen Mörsers. 4) H. Rauscher kommunizirte und schickte dann seine Magd zur Wahrsagerin, um zu erfahren, wo sein verlorenes Farbzeichen hingekommen sei. Die Wahrsagerin schaute in ihren Krystallstein, konnte aber das Farbzeichen nicht sehen. 5) M. Heumann fragte wegen seiner gemüthskranken Frau und erhielt zur Antwort: „Der Frau ist ein Knaul und eine Haarlocke gestohlen worden, daher kommt ihr Leiden. Sie soll nun fünf Tage lang den Glauben, das Vater Unser und das Ave Maria beten.“ Die Wahrsagerin erhielt für den Bescheid zwei Thaler und einen Laib Brot. 6) L. Schmötzer fragte wegen eines Augenleidens seines Kindes. Die Wahrsagerin besichtigt die Windeln, bescheidet ähnlich wie oben und erhält Geld und Brot.“ 7) L. Stöcklein befragte sich wegen seiner lahmen Frau. Die Wahrsagerin zeigte ihm in ihrem Crystallstein den Teufel, aber ganz klein. Die Frau kann seitdem etwas besser gehen. 8) Bäcker Unfug fragte wegen eines kranken Gauls. Die Wahrsagerin bestrich diesen und murmelte etwas, worauf der Gaul anfing zu fressen, aber wieder umschlug, weil Jemand kam, um

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etwas zu entlehnen. 9) W. Böcklein’s Frau brachte kein Kalb auf, befragte sich und erhielt zum Auswendiglernen eine Formel, ähnlich wie oben. 10) H. Lutz zu Nehedorf fragte wegen eines kranken Pferdes. 11) P. Schneider von Winterschneidbach deßgleichen. Diese Aussagen erfolgten nach vorgängiger Bedrohung mit dem Thurm. Verwalter und Richter von Heilsbronn sandten die ganze Verhandlung „über diese wichtige und schwere Sache“ nach Onolzbach mit der Bitte um Verhaltungsbefehl und erhielten von den Räthen zur Antwort: „Wir sehen aus der Untersuchung, daß ihrer Viele in Merkendorf bei der Wahrsagerin Rath gesucht haben, obwohl sie von ihrem Pfarrer verwarnt worden sind. Alle sind mit dem Thurm drei Tage lang bei Wasser und Brot zu bestrafen und mit ernsterer Leibesstrafe im Wiederholungsfall. Läßt sich die Wahrsagerin wieder blicken, so ist sie zu verhaften.“

So stand es in Merkendorf, trotz der seit Jahrzehnten eingeführten Reformation. Nicht besser stand es in dieser Beziehung auch anderwärts auf dem Klostergebiete. Auf Grund der Verhandlungen über Zauberei bei einer Kirchenvisitation lautete der Bescheid des Abts und seines Verwalters und Richters: „Wittwe Planecker in Kettenhöfstetten soll verlaufen und wegziehen.“ Weitere Erlasse und Gutachten über Zauberei, Druterei und Hexerei mit der Unterschrift des Abts Wunder sind nicht vorhanden; es läßt sich daher nicht ermitteln, wie der Abt darüber dachte. Wie aber sein Verwalter Kornberger und sein Richter Faber darüber dachten erhellt aus vielen ihrer Berichte und Gutachten, aus welchen zugleich hervorgeht, daß aus dem durchaus protestantisch gewordenen Klostergebiete Zauberei, Druterei und Hexerei im ganzen Reformationsjahrhundert ihr Wesen trieben, wie zuvor. Jene Reate gehörten zu den Kriminalverbrechen, bei welchen dem Klostergerichte nur Anzeige und Voruntersuchung zustand, nicht die Entscheidung. Hier einige Beispiele über das Verfahren des Verwalters und des Richters. Im Todesjahr des letzten Abts Wunder verhafteten sie den Schmied zu Bürglein und dessen Frau und beantragten beim Markgrafen: „ihnen aufzugeben, binnen sechs Wochen zu verlaufen und nach geschworener Urphed wegzuziehen,

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weil sie durch Zauberei einen Mann der Mannbarkeit beraubt, so daß er einige Zeit lang blöd gewesen, bis ihm hernachmals wieder geholfen worden. Auch hätten sie durch Feuers holen aus dem Hause des Baders dessen Kind krank und dessen Kuh so unruhig gemacht, daß sie des Nachts brüllte und sich losriß.“ Vier Jahre darauf beantragten Verwalter und Richter: „Drei Frauen in Aich und Weißenbronn verhaften zu lassen, weil solch teuflische Zauberkunst je länger je mehr einreiße.“ Die Verhaftung erfolgte auch, besonders auf Grund einer Anklage des Bäckers Dörlein von Aich, welcher aussagte: „Meine Frau ist seit längerer Zeit schmerzhaft krank; dazu erkrankten auch mein Söhnlein und mein Töchterlein. Auf Anrathen etlicher Leute ging ich zu einer Wahrsagerin nach Stirn, welche mir sagte: das Alles sei von der alten Weinbauerin (eine der gedachten drei Frauen) meinem Hause angethan; diese sollte ich hinausschaffen und auch gebrauchen, was sie mir auf einen Zettel geschrieben habe, dann werde es besser gehen. Ich that es; allein es ging schlimmer: meine beiden Kinder starben. All dieses Herzeleid haben mir die drei Frauen angethan.“ Verwalter und Richter glaubten es auch, um so mehr, da noch andere in der Sache vernommene Personen aussagten, daß jene Frauen im Rufe der Druterei und Zauberei stünden. Zugleich ließen sie vier andere verdächtige Personen von Weißenbronn nach Heilsbronn zur Haft bringen, darunter den Schneider Brecht und seine Ehefrau, über welche sie Folgendes nach Onolzbach berichteten: „Brecht war des seligen Pfarrers Stillkraut zu Weißenbronn Meßner, wurde aber von diesem Zauberei halben enturlaubt. Der Pfarrer wurde bald hernach fast übernatürlich krank und ist schwerlich gestorben. Brecht und seine Mutter sind in hohem Verdacht gestanden, an des Pfarrers Tod schuldig gewesen zu sein. Im Gefängniß hat er unserem Gerichtsknecht bekannt, daß er ein Drutner sei und wie der böse Feind des Nachts zu ihm in das Gefängniß kommen und ihn mit den Haaren fast eines Mannes hoch gezogen. Sein Weib wäre eine Drut. Sein Weib hat auch bekannt, sie sei vom Teufel verführt worden und habe die Druterei von ihrem

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Mann lernen müssen, da sie sonst keine gute Stunde bei ihm gehabt haben würde. Brecht und sein ganzes Geschlecht sind längst wegen Zauberei und Druterei berüchtigt und gefürchtet und schon früher wegen übermäßiger Uebelthaten in Windsbach in Verhaft gelegen und dort hart peinlich gefragt worden, haben aber aus Verzauberung des bösen Feindes und gemachter Vereinigung mit demselben nichts bekannt und sind von Statten und im Land gelassen worden. Wiewohl Viele mit Wiero dafür halten, daß bei solchen Leuten allein eine Verblendung und falsche Einbildung sei, als die weder auf Gabeln oder in den Lüften fahren und Schaden thun können: so halten dagegen Podinus Antegauensis und Fischart, der Rechten Doktor, fast das Widerspiel. Nun will uns bedenklich sein, daß des Brechts Weib uns aus dem Gefängniß, aus Stock und Eisen entworden ist. Daß solches möglich sei, weil hier alle Zeichen von Druterei zu finden sind, setzt Podinus in seinem dritten Buch lauter.“ Aus den heilsbronner Aufzeichnungen erhellt, daß die Verhandlungen nach einem halben Jahre noch schwebten, nicht aber, wie in Onolzbach entschieden wurde. Verwalter und Richter hatten aus „Leibes- und Lebensstrafe“ angetragen; in Onolzbach aber scheint man auf Landesverweisung erkannt zu haben. „Die Gemeinde und Nachbauern zu Weißenbronn erklärten, daß sie die Leute wollten todtschlagen und nicht länger bei ihnen zu wohnen gedulden. Das Weib, nachdem sie bei Nacht aus den Eisen kommen, hat zwei ihrer fünf Kinder mit ihr hinweg genommen, Niemand weiß, wohin, vielleicht nach Bayerland, wo sie her ist.“

Die vorstehenden Aktenauszüge zeigen, wie Unstudirte und Studirte damals über Zauberei dachten und wie man dagegen einschritt, insonderheit Korneffer, dessen energische Handlungsweise nicht nur in dieser, sondern in jeder Beziehung beifällig anerkannt und auch unterstützt wurde. Der Abt Wunder und alle übrigen Vorgesetzten Korneffers erwarteten durch ihn „als einen frommen Pastor“ und durch sein imponirendes Wesen eine durchgreifende und bleibende Reform des religiös–sittlichen Lebens in der Gemeinde und unterstützten ihn daher auf mancherlei Weise,

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schon durch Aufbesserung seines geringen Gehaltes: vom Abt jährlich 3 Sra. Korn; dazu wurde für die Pfarrstelle ein walzendes Lehen für 160 fl. im Amte Waizendorf angekauft. Korneffer wirkte nur sechs Jahre lang; nach seinem Tode ging Alles wieder den alten Gang, und in Manchem wurde es schlimmer als zuvor.

Zu den Einrichtungen, welche der wohlmeinende Korneffer vorschlug und, unterstützt von seinen Behörden, ins Werk richtete, war die Anstellung eines zweiten Pfarrers. Abt und Regierung beschlossen auf den Vorschlag Korneffers: „da seine Kraft und Zeit bei den vielen Anläufen nicht ausreiche, ihm einen Gehilfen zu geben und zwar in der Art, daß man einen Kaplan oder Diakon anstelle, der zugleich Schulmeister sei und zu seiner Besoldung noch 20 fl. jährlich aus den Gotteshäusern in Hirschlach und Kleinhaslach erhalte.“ Leider ergab sich gleich bei der ersten Besetzung der neugegründeten Stelle ein arger Mißgriff. Der Abt erhielt i. J. 1573 vom Markgrafen den Auftrag, für die Stelle den „andächtigen“ Georg Buchner zu präsentiren. Korneffer starb schon bald nach dem Eintritt seines Kollegen Buchner, der ihm kein treuer Mitarbeiter, sondern ein Störer seines Wirkens war. Im Jahr nach Korneffers Tod sah sich der Abt gezwungen, „den Kaplan gefänglich einzuziehen, weil er sich mündlich und schriftlich, so wie im Leben uno Geberden sträflich und ärgerlich verhielt.“ Buchner wurde aus Urphed entlassen, gelobte dem Abt Wunder abzubitten, sich zu bessern und dem Pfarrer in Merkendorf Gehorsam zu leisten, hielt aber nicht Wort, worauf der Abt ihm den Dienst aufkündigte und ihm schrieb: „Der Pfarrer, der Vogt, der Rath und Andere beschweren sich über euch. Ihr führt ein ärgerliches Leben. In der Schule ist mit euch nichts ausgerichtet. Auf unsere Warnungen folgte keine Besserung, sondern noch größere Erbitterung. Seht euch also binnen einem Vierteljahr nach einem andern Dienst um.“ Um sich zu rechtfertigen, schrieb Buchner an den Abt: „Auf des verstorbenen Pfarrers Korneffer Supplikation bin ich als Kaplan und Schulmeister angestellt worden mit der Verpflichtung, alle

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vier Wochen in Hirschlach zu predigen. An den ausfallenden Sonntagen mußten die Hirschlacher nach Merkendorf gehen, erklärten aber: es sei ihnen dahin zu weit, sie gingen daher lieber ihren abgöttischen Gebräuchen in Ornbau nach. Darum befahl mir Korneffer, alle vierzehn Tage in Hirschlach zu predigen, was ich auch in Sturm und Schnee gethan. Allein Pfarrer Hofmann (Korneffers Nachfolger) entzieht mir dort meine Accidenzien aus Neid und Geiz. So ließ er mir gestern an der hirschlacher Kirchweih durch seine Magd sagen: ich sollte den Gottesdienst in Merkendorf versehen, während er den Gottesdienst in Hirschlach abhalte. Dadurch entzog er mir die füns Batzen von der Kirchweihpredigt. Alle Taufen nimmt er mir weg. An Feierabenden lauft er fort und bleibt aus. Ich bitte, dieses abzustellen und es zu belassen, wie es Korneffer eingerichtet hat.“ Der Pfarrer Hofmann, vom Abt zum Bericht hierüber aufgefordert, berichtete: „In Hirschlach bin ich Pfarrer; ich habe dort, wie auch Korneffer that, zu taufen, die Kirchweihpredigt zu halten, nicht der Kaplan, dem es nur um die fünf Batzen zu thun ist und um dort mit Bauern zu schlemmen. Er ist seit einem halben Jahr höchstens zweimal nach Hirschlach gekommen. Er läßt dort oft den Meßner vergeblich läuten und die Leute auf sich warten, worüber diese sehr unzufrieden sind. Am zweiten Pfingsttag hieß ich ihn nach Hirschlach gehen; er kam aber weder dort noch zu Merkendorf in die Kirche. Was kann aus der Schule eines Mannes werden, dem nicht in zwei Worten zu glauben ist? Wie er, so sind auch seine Schüler trotzig gegen mich. Er ist ein ehrenvergessener Mensch. Was er schrieb, sind gute fette Lügen und Kalumnien. Soll es in Hirschlach und Merkendorf wohl stehen, so brauche ich einen getreuen Gehilfen.“ Buchner erhielt vom Abt seinen Abschied. Hofmann, „einer der ältesten Klosterpfarrherren und eines sittlichen, eingezogenen Wandel“, wurde Pfarrer in Lentersheim.

Man hatte nun fast fünfzig Jahre lang Kirchenvisitationen abgehalten, Kirchenzucht geübt und keinen Geistlichen angestellt, der nicht in Onolzbach seine Prüfung bestanden hatte

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man wollte dadurch zunächst auf die Geistlichen und dann auf das religiös–sittliche Volksleben veredelnd einwirken. Allein aus den mitgetheilten Verhandlungen erhellt, daß die beabsichtigte Besserung nicht eintrat. Korneffer hatte wegen seiner gewinnenden Persönlichkeit und seiner rednerischen Begabung großen Zulauf in seinem kleinen Wirkungskreise, auch aus dem Papstthums allein nach seinem kurzen Wirken und nach seinem frühen Tode gestaltete sich Alles wieder, wie zuvor: was um Merkendorf deutschordenisch oder eichstättisch war, blieb nach wie vor katholisch, wie es noch ist, während Hirschlach nach wie vor lutherisch blieb und zwar aus dem Grunde, weil die dortigen Einwohner aus heilsbronnisch–onolzbachischem, das heißt lutherischem Grund und Boden wohnten. Das kirchliche Bekenntniß wurde beiderseits von den Landesherren beliebig eingeführt; das lutherische auf dem ganzen Klostergebiete. Mehr über Merkendorf vor und nach dem Reformationsjahrhundert im VII. Abschn.


11. Dambach,

am Hesselberg, war früherhin ein Filial von Lentersheim, wurde aber 1394 eine eigene Pfarrei auf Betrieb des 20. Abts Stromer zu Heilsbronn und des aus Dambach gebürtigen damaligen Pfarrers Joh. Mayninger zu Lentersheim. Näheres hierüber unten bei Lentersheim. Nach dem Tode des Pfarrers Finsterer zu Dambach i. J. 1505 wurde zu dessen Nachfolger Matth. Pauer vom Abt Bamberger ernannt und dem Bischof Gabriel zu Eichstätt zur Ordination und Investitur präsentirt. Pauer resignirte schon nach vier Jahren. Sein Nachfolger Joach. Newlein blieb 16 Jahre lang auf der Stelle, resignirte aber dann nach vielen Zehntbeeinträchtigungen, bei welchen er den Abt Wenk wiederholt um Beistand bitten mußte. Der Abt verlieh darauf die Stelle dem augsburgischen Priester Thom. Dutt, welcher 21 Jahre lang (1526–47) bis zu seinem Tode dort Pfarrer war. Zu seiner Zeit wurde auf dem ganzen Klostergebiete, sonach auch in Dambach, die Reformation oktroyirt. Dutt hatte, wie seine vorreformatorischen Vorgänger, stets Kampf wegen verweigerter

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Zehnten. Reichnisse für Seelenmessen, welche nach Einführung der Reformation cessirten, wurden ihm von den Heiligenpflegern in Dambach und Lentersheim verweigert. Daß er von keinem reformatorischen Hauche angeweht war, erhellt aus den Verhandlungen zwischen ihm und den Aebten. Er bat den Abt Wagner, sein Einkommen zu bessern, entweder durch 20 fl. baar, oder durch Ueberlassung eines Drittels vom Dambacher Zehnten; könne ihm diese Bitte nicht gewährt werden, so möge der Abt ihm 60 fl. vergüten, welche er, um die Pfarrstelle zu erhalten, habe geben müssen; würde ihm auch Dieses nicht gewährt, so müßte er sich weiter beschweren. Auf dieses „trutzige Gesinnen“ antwortete ihm der Abt mündlich: „Wie es scheine, so habe er die Pfarrei auf Berufung durch die Gemeinde erkauft; wäre sie ihm nicht mehr gefällig, so möge er sie wieder verkaufen; eine Addition bekomme er nicht. Und wie er darauf ganz trutziglich und üppiglich abgeschieden, ließen sich sein Gnaden (der Abt) vernehmen: Wenn sie Einem dieß Orts etwas wollten addiren, so gedächten sie es Einem zu thun, mit dem das Volk versehen und der keine solche volle Sau wäre. Hätte er gütlich angesucht, so wäre ihm gnädigere Antwort gegeben worden.“ Zwei Jahre darauf erneuerte er sein Gesuch bei dem folgenden Abt Greulich, welcher sein Gesuch um ständige Addition gleichfalls abwies, ihm jedoch etwas Geld und Getreide, dazu einen schwarzen Rock von dem verstorbenen Konventualen Purkel schenkte mit dem Bedeuten: für etliche Jahre nichts mehr zu fordern, „wozu er sich auch bereit erklärte und dann von Heilsbronn heim ging.“ Der nachfolgende Pfarrer P. Brunner hatte während seines vierjährigen Weilens auf der kärglichen Stelle dieselben Kämpfe über den Klein–, Obst- und Blutzehnten mit seinen Parochianen, die ihn überdieß zur Nachtwache und andern Diensten anzogen. Nach ihm verlieh der Abt Wirsing die Stelle dem Martin Killing, welcher aber gleichfalls schon nach vier Jahren wegzog, indem er dem Abt erklärte, daß er sich mit Weib und Kind nicht nähren könne. Da er aber mehr mitnehmen wollte, als ihm gehörte, so protestirte die Gemeinde gegen seinen Wegzug. Der Abt vermittelte die Sache,

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worauf Killing abzog und J. Rueb, bisher Pfarrer in Untermichelbach, einzog, nachdem er eine Probepredigt in Heilsbronn gehalten hatte. Bald nach seinem Amtsantritt stellte er dem Abt vor: „Bei vieler Arbeit, um seine Schäflein evangelisch zu erhalten gegen die Angriffe der Meßpfaffen und abgöttischen Seelenmörder zu Königshofen und Lellenfeld, sitze er auf einer Hungerstelle und bitte daher um Addition.“ Er erhielt vom Abt aus Gnaden ein Simra Korn, blieb in Dambach und starb daselbst nach neunzehnjähriger Amtsführung im J. 1574. Der Abt Wunder verlieh die Stelle dem von den markgräflichen Räthen empfohlenen Magister Sebast. Stieber aus Schwabach. Dieser eröffnete seine Funktion mit einer beim Abt eingereichten Beschwerde über seinen Vorgänger, der ihm das Haus baufällig hinterlassen habe. Verarmt und von seinen Gläubigern gedrängt, bat er den Abt um ein Darlehen. Er erhielt 60 fl., mußte sich aber einen jährlichen Besoldungsabzug gefallen lassen. Schon im vierten Jahre zog er weg nach Ursheim. Der heilsbronnische Vogt in Waizendorf ließ ihn aber nicht eher wegziehen, als bis er sein Darlehen heimgezahlt hatte. Ihm folgte Magister Erasmus Scheuerinann, welcher die Kandidatenprüfung in Onolzbach bestanden und in Heilsbronn mit Beifall gepredigt hatte, aber als Pfarrer durch seinen Wandel Aergerniß gab, weßhalb sich die Beamten in Heilsbronn folgendermassen über ihn äußerten: „Wir können uns über das unruhige Leben des Pfarrers nicht genugsam verwundern und hätten vermeint, er sollte billig seiner Kirche und nicht des übermäßigen Weinsaufens und Haderns abgewartet haben.“ Veranlassung zu dieser Aeußerung gab eine blutige Schlägerei, an welcher sich vorzugsweise der Pfarrer betheiligt hatte. Der Hergang war dieser: „In einer Winternacht (1583) ergab sich in der Stube des Pfarrers ein Schlaghandel zwischen dem Pfarrer und dem Bauern Michel aus Prunn einerseits und einem Eibischen Unterthan K. Gebhard andererseits. Letzterer erhielt durch Schläge mit einer Kanne neun Kopfwunden, daß er schier keinem Menschen mehr gleich gesehen, und wurde dann vom Pfarrer zu Boden geschlagen. Darauf des Pfarrers Weib die

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Nachbarn weckte und sie bat, zu Hilfe zu kommen, sonst werde ihr Herr und der Michel den Gebhard umbringen.“ So viel ergibt sich aus den Voruntersuchungsakten des heilsbronnischen Vogts Seifried von Waizendorf, ohne Angabe, wie vom treffenden Kriminalgericht und vom Konsistorium entschieden und der Pfarrer bestraft wurde. Gegen Ende des Reformationsjahrhunderts war ein Pfarrer Namens Joh. Heinrich in Dambach. Näheres über den Ort im VII. Abschnitt.


12. Lentersheim,

am Hesselberg. Diese Gemeinde erscheint im Reformationsjahrhundert in einem besseren Lichte als andere heilsbronnische Pfarreien; wenigstens hatte sie in dieser Periode ein Paar recht achtungswerthe Geistliche. Die Pfarrstelle war nicht so ärmlich dotirt, wie die meisten andern Klosterpfarreien, daher der Stellenwechsel nicht so häufig. Auf den 1505 verstorbenen Pfarrer H. Clauer folgte P. Kelner, welchen der Abt Bamberger in der üblichen stereotypen lateinischen Form dem Bischof Gabriel in Eichstätt zur Ordination und Investitur präsentirte. Keiner resignirte schon nach vier Jahren. Sein Nachfolger, Georg Tröster, starb 1544 nach 35jähriger Amtsführung. Die heilsbronner Aufschreibungen bezeichnen ihn als einen „frommen“ Mann, dem auch die Dekanatsführung übertragen wurde. Als zu seiner Zeit die Reformation auf dem ganzen Klostergebiete, daher auch in Lentersheim oktroyirt wurde, war er bereits im Alter vorgerückt und kränklich; daher sah man es ihm nach, daß er den lutherischen Ritus nicht vollständig einführte. Wegen seiner andauernden Kränklichkeit war die Anstellung eines Amtsgehilfen nöthig. Als solchen schlug der markgräfliche Kammermeister Leonh. Gendorf dem Abt Schopper einen Günstling vor; allein der Abt antwortete: „Der kranke Pfarrer und Dekan hat einen frommen, ehrbaren und gelehrten Priester, Kasp. Ludwig, als seinen Stellvertreter bestellt, der ihm schon länger Predigt und Sakrament verwaltet, an dem das Pfarrvolk ein gut Begnügen und sich an denselben gewöhnt hat; dem haben wir die Stelle bereits zugesagt.“

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Um diese Zusage festzustellen und etwaigen Einreden zuvorzukommen, hielt es der Abt für gerathen, den K. Ludwig nach Heilsbronn einzuberufen und durch den Richter Hartung, welcher auch kaiserlicher Notarius publicus war, folgendes Instrument fertigen zu lassen: Instrumentum obligacionis Caspari Ludwig, animarum curatoris in Lentersheim. In nomine domini. Amen. Per hoc instrumentum cunctis pateat, quod anno 1534, pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini Honorii, divina providentia papae quinti, anno ejus primo. die 17. decembris, circa horam duodecimam ve1 quasi post prandium in monasterio Fontis salutis in abbacia, in stuba quae nominatur marchionis, in mei notarii publici testiumque infra scriptorum praesentia, venerabi1is vir dominus C. Ludwig, presbyter eistetensis dioceseos, audiens infra scriptos articolus et juramentum, quae per se ore proprio, tactis digitis sacrosanctum evangelium sponize et voluntarie promisii; praetactos articulos per juramentum corporaliter praestitum inviolabiliter se obligaturum. Articulorum tenor est talis: Ego C. Ludwig promitto et juro, quod reverendo domino Johanni Abbati suisque successoribus fidelis et obediens esse volo, bonorum ipsorum procurando et malum amovendo. Etiam personalem residentiam facere in ecclesia parochia1i in Lentersheim et eandem nu11i locare aut resignare absque voluntate domini abbatis promitto. Deinde consuetudines et jura ipsius ecclesiae fideliter manutenere volo neo novas introducere absque speciali licentia collatoris. Si lis exsurgeret inter me et communitatem seu alios monasterio subjectos, eandem deducere volo ad praedictum abbatem et ejus monasterium. Etiam contentus esse volo in pensione pro perpetuo vicario dictae ecclesiae assignata. Postremo jure, quod contra praedictos articulos non volo dispensationem impetrare. Sic me Deus adjuvet et haec sancta Dei evangelia. Super quibus articulis reverendus abbas Johannes requisivit me notarium publicum infra scriptum, ut sibi conficerem instrumentum publicum. Acta sunt haec praesentibus

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domino Sebastiano granario (Sebast. Wagner, nachmals Abt) et Nicolao Castner bursario, Johanne Castner et Laurentio Sturm testibus. Et ego Johannes Hartung laicus, publicus imperiali auctoritate notarius, hoc instrumentum confeci signoque et nominibus meis in fidem signavi. Durch den mit diesem Instrument nach Lentersheim zurückkehrenden Ludwig schrieb der Abt Schopper an den Pfarrer und Dechant: „Dem würdigen, unserem lieben Herrn Gg. Tröster. Wir haben aus eurem Schreiben eures Leibes Schwachheit vernommen, die ist uns ein getreuliches Leid. Dieweil aber solche Gottes Wille ist, sollt ihr euch dieselbige gefallen lassen in Geduld zu Gott. Eurem Bitten nach über eure zugeschickte Resignation haben wir die Pfarre Briefszeigern nach unseres Gotteshauses Gebrauch verliehen. Worin wir euch freundlichen Willen erzeigen mögen, habt ihr uns gutwillig. Damit Gottes Gnade befohleN.“ So hatte denn der brave Pfarrer einen braven Amtsgehilfen und dieser die Anwartschaft auf die vermeintlich bald vakante Stelle erhalten. Allein diese erledigte sich vorerst nicht, da der Pfarrer genas und noch neun Jahre lang lebte. Daher bat der Abt Schopper den Martgrafen Georg, dem K. Ludwig die Frühmeßstelle in Röckingen zu verleihen. Der Empfohlene wurde auch für diese Stelle ernannt, jedoch sollte er dafür 10 fl. an die markgräfliche Kanzlei zahlen. Der Neuernannte meldete dieses klagend dem Abt, welcher hierauf dem Kanzler Heller die Armuth Ludwigs vorstellte mit der Bitte, die Zahlung zu erlassen.

Tröster starb 1544. Der vom Abt Greulich an seine Stelle ernannte Pfarrer J. Orth bat den Abt um Schutz gegen Zehntpflichtige und um Reparatur des Hauses. Beides wurde ihm gewährt. Er starb nach 16jähriger Amtsführung. Sein Nachfolger Richard Fuchs, zuvor Kaplan in Krailsheim, klagte 12 Jahre lang bis an seinen Tod stets bei allen Behörden über seine Gemeinde, die seinen schwachen und trauten Vorgängern Orth und Tröster Reichnisse aller Art freventlich, muthwillig und gewaltig geschmälert habe und nun auch ihm schmälere und vorenthalte. Der Abt Wunder schützte ihn kräftig. Dagegen schrieb

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derselbe Abt im Verein mit dem Verwalter und Richter in einem Bericht an die Regierung: „Uns befremdet, daß dieser Pfarrer bei seinem Pfarrvolk kein besseres Geschrei hat und sich so gar nicht sättigen lassen will, während die vorigen Pfarrer dort keine Klage hatten. Sein Pfarrvolk würde über seinen Wegzug nicht erschrecken und leichtlich ein Anderer, der sich sättigen ließe, an seiner Statt zu bekommen sein.“ Als er zwei Jahre vor seinem Tode verlangte, ihm Scheune, Stall, Keller zu bessern und zu erweitern, da antwortete ihm der Abt mit einem entschiedenen Nein! „da er zur Besserung bisher nichts gethan habe, vermögend sei, eigene Güter kaufe, die deßhalb erforderlichen baulichen Erweiterungen auf eigene Kosten zu bestreiten habe.“ Sein Nachfolger J. Gerhard, früher in Petersaurach, eine Zeit lang vom Kloster auf der Universität erhalten, kam schon 1579 als Dekan nach Wassertrüdingen. Dagegen blieb sein Nachfolger, Magister G. Hofmann, zuvor Pfarrer in Merkendorf, 33 Jahre lang, bis 1612. In dieser Zeit wurde viel über den ruinosen Kirchthurm verhandelt. Die baupflichtige Lokalkirchenstiftung besaß einiges Vermögen und begann den Bau unter der Leitung der markgräflichen Beamten in Wassertrüdingen. Hand- und Spanndienste leistete die Gemeinde. Um Steine wurde beim Junker zum Dentle (Dennenlohe) nachgesucht. Die markgräflichen Beamten, stets gespannt mit den heilsbronnischen, glaubten mit den bezeichneten Lokalmitteln den ganzen Bau ausführen zu können, ohne mit Heilsbronn verhandeln zu müssen. Anders gestaltete sich’s, als nach acht Jahren die vorhandenen Mittel erschöpft waren. Nun verlangte man onolzbachischerseits zur Vollendung des Baues einen Beitrag von 100 fl. vom Kloster, da dieses das Pfarrpatronat und den Großzehnten besitze. Hierauf antworteten 1577 Abt, Verwalter und Richter: „Zwar stehen Pfarrlehen, Zehnt sammt dem Heiligen dem Kloster zu; allein die Amtleute zu Wassertrüdingen haben sich des Einkommens des Heiligen jedesmal unterzogen. Wie sie damit gehaust, wissen wir nicht. Wohl aber wissen wir vom vorigen Pfarrer, daß sie beim Abhören der Rechnungen übermäßig gezecht und banketirt haben;

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daher wir unserem Vogt zu Waizendorf befohlen, künftig der Abhör beizuwohnen und solch Uebermaß abzuschneiden. Auch befinden wir, daß sie über das Alles keine Rechnung geführt haben. Bevor das Kloster etwas beiträgt, mögen die Amtleute spezifizirte Rechnungen Vorlegen.“ Die Rechnungen wurden zwar vorgelegt, sie entzifferten aber nur 640 fl. Ausgabe, nicht die noch weiteren Ausgaben, auch nicht die aus einem verkauften Lehen erlösten 315 fl. Im folgenden Jahr erfolgte mit dem Tode des Abts Wunder die Auflösung des Klosters. Ohne Zweifel leistete dann der Markgraf den erforderlichen Zuschuß zur Vollendung des Thurmbaues. Weiteres über Lentersheim vor und nach dieser Periode im VII. Abschnitt.


13. Adelhofen,

bei Uffenheim. In den Jahren 1526 bis 34 war dort Nik. Poxmann Pfarrer, der letzte vorreformatorische Geistliche daselbst. Nach seinem Wegzuge wurde auch dort, wie in allen heilsbronnischen Pfarreien, die Reformation eingeführt. Dem vor der Reformation häufig vorkommenden Mißbrauch der Nonresidenz folgend, hielt sich Poxmann meist in Ochsenfurt aus und ließ seine Pfarrei Adelhofen durch einen Vikar versehen, i. J. 1534 durch Sixt Vogelsang, welcher von der Gemeinde gern gesehen wurde, aber nicht vom Pfarrer, der ihn ohne vorherige Aufkündigung verabschiedete und einen andern Vikar annahm. Der Abt Schopper verwies dieß dem Pfarrer und forderte ihn auf: entweder den Vikar zu behalten, oder ihn erst nach vierteljähriger Kündigung zu entlassen. Bald nach diesem Vorgang und bald nach Einführung der Reformation erscheint an Poxmann’s Stelle Kon. Most, welcher 1536 beim Abt Schopper Schutz suchte und fand. Es handelte sich um 10 Malter Korn, welche dem Pfarrer von den Bauern, und um Reichnisse, welche ihm vom Frühmesser Peselt zu Holzhausen (Simmershofen) vorenthalten wurden. Auf Most folgte schon 1537 Hein. Warbeck, welcher vom Markgrafen Georg dem Abt Schopper empfohlen und von den Examinatoren als tüchtig befunden worden war. Auch er weilte nicht lange;

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denn schon 1539 erscheint als sein Nachfolger Barth. Reisacker, vermuthlich zuvor Kaplan in Vestenberg, da er vom dortigen Eibischen Vogt beim Abt Wagner wegen Schulden verklagt wurde. Nach sechsjährigem Weilen in Adelhofen beabsichtigte er, heimlich wegzuziehen. Die Gemeinde entdeckte seinen Plan und machte Anzeige beim Abt, welcher ihn zwar ziehen, aber auf Reichnisse, die er noch zu fordern hatte, Beschlag legen ließ zur Befriedigung seiner Gläubiger. Sein Nachfolger Holtzel blieb nur zwei Jahre. Dann folgte wegen Baureparaturen eine einjährige Vakanz, worauf K. Fuchs aus Aub, zuvor Verweser in Brodswinden, die Stelle erhielt, nachdem er, wie nunmehr alle heilsbronnischen Pfarrer, sich verpflichtet hatte, sich an die brandenburgische Kirchenordnung zu halten. Zur Zeit seines Amtsantrittes war sein Amtsnachbar, Pfarrer Lauer in Walmersbach gefänglich eingezogen und die Verwesung der dortigen Pfarrstelle ihm übertragen worden. Durch die Verwesung gerieth er in Konflikt mit dem Amtmann in Uffenheim, wo Lauer gefangen war, sogar in Gefahr, vergewaltigt zu werden, worauf er den Abt Wirsing bat, ihn zu entlassen und bei dem Magistrat Rothenburg für die Pfarrsielle in Neusitz zu empfehlen. Der Abt that es mit der Versicherung: „er habe sich in Adelhofen ehrlich und wohl gehalten.“ An seine Stelle kam 1550 B. Kraft aus Möttingen, welchen der Abt nach Adelhofen sandte mit einem Briefe, worin Schultheiß, Bauernmeister und Gemeinde angewiesen wurden: „sie sollten den Briefzeiger predigen hören und, wenn sie einen Mangel an ihm fänden, es dem Abt berichten.“ Man hörte ihn, fand keinen Mangel an ihm und behielt ihn als Pfarrer. Allein späterhin ergaben sich solche Mängel, daß (1554) die ganze Gemeinde beim Abt Heberlein sich über des Pfarrers unordentliches Haushalten, Verwüstung der Pfarrgebäude und Zäune beschwerte und um seine Entfernung bat. Die Bitte wurde gewährt und zugleich beschlossen, die Stelle fünf Jahre lang durch den benachbarten Pfarrer Pfister von Walmersbach versehen zu lassen, diesem jährlich 19 fl. vom Pfarreinkommen zu zahlen und den Rest des Pfarrertrags zum Bau des Pfarrhauses zu verwenden. Allein schon nach einem

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Jahr bat die Gemeinde, der Verwesung müde, den Abt, ihre Pfarrstelle wieder zu besetzen, und zwar durch den Kandidaten J. Streit aus Mellerstadt, welcher sich ihr angeboten hatte. Der Abt, damit einverstanden, wies den Kandidaten an die Examinatoren, deren Prüfungsresultat lautete: „Streit ist im Latein und Katechismus ziemlich berichtet, hat aber die hl. Schrift noch nicht fleißig gelesen. Gefällt er aber in seiner Probepredigt der Gemeinde, verspricht er künftig fleißig zu sein und Lehr und Weise vom Pfarrer in Uffenheim anzunehmen, so möge ihm die Stelle vom Abt verliehen werden.“ Streit zog auf, aber schon nach zwei Jahren wieder ab. Der Abt verlieh die Stelle dem Kandidaten Ph. Wilhelmi, dessen Examen und Ordination eine bissige und triviale, oben Bd. I beim 33. Abt mitgetheilte Korrespondenz zwischen dem Abt Schörner und dem Superintendenten Karg hervorrief. Wilhelmi blieb zwölf Jahre auf der Stelle. Der vom Abt Wunder (1569) zu seinem Nachfolger Ernannte hieß J. Streum, dessen Ernennung dem Amtmann zu Uffenheim, Hans Wolf von Schrotsberg, Veranlassung gab, seinen Groll gegen den Abt Wunder auf gemeine Weise auszulassen. Streum hatte ein seine Einsetzung betreffendes Schreiben des Abts dem Amtmann einzuhändigen. Allein der Amtmann gab fluchend das Schreiben dem Ueberbringer mit den Worten zurück: „Sag deinem Pfaffen (dem Abt), daß er mich salva venia etc.“ Streum hatte sein Examen in Onolzbach bestanden und war vom Marksgrafen dem Abt empfohlen worden, bewährte sich aber keineswegs. Bei Erbauung seines Hauses verkaufte er Bauholz und Ziegel. Es folgte gerichtliche Untersuchung und Besoldungssperre zum Ersatz des Defraudirten. Dazu haderte Streum fortwährend mit seiner Gemeinde, besonders mit dem Wirthe Dull „wegen Gotteslästerung und Verachtung des h. Ministeriums“, was gerichtliches Einschreiten zur Folge hatte. Der gedachte Amtmann von Uffenheim schürte den Brand, indem er die Gemeinde gegen den Pfarrer aufhetzte und es dahin brachte, daß der Flurer, des Pfarrers Feind, zum Meßner gewählt wurde. Regierung und Examinatoren zu Onolzbach verfügten: „Absetzung des Pfarrers die Bartholomäi.“

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Der Pfarrer remonstrirte und erklärte die Beschuldigungen für Verleumdung. Die Regierung kommunizirte die Remonstration dem Abt Wunder zur Berichterstattung, worauf der Abt berichtete: „Streum, roh und gottlos, stets toll und voll, wie auch sein Weib, zieht einher in Geberden und Kleidung nicht wie ein Kirchendiener, sondern wie ein Landsknecht oder Lotterbube, hat mit einer Wirthsmagd zu thun gehabt, verfrißt sein Einkommen in Kälbern, so daß ihn der gemeine Mann den Kälberfresser heißt.“ Streum wurde abgesetzt. An seine Stelle kam Magister Joh. Stiber, Predigerssohn aus Heilsbronn und daselbst in der Schopper’schen Schule erzogen, bisher in Weimersheim, „daselbst durch Ludwig Harder in Schaden und Unglück gebracht“ und dadurch bewogen, sich beim Abt um die Pfarrstelle in Adelhofen zu bewerben. Zu seinem Umzuge bat er die Gemeinde um Fuhren, „erlangte aber von ihr nicht ohne besondere Mühe nur etliche Wägen auf seine eigenen Kosten.“ Als Vergütung dekretirten ihm die Räthe 5 fl. aus der Klosterkasse mit dem Bemerken, daß die Eingepfarrten jedes Ortes auf ihre Kosten ihre Seelsorger mit der Fuhr billig zu sich bringen sollten. Nach kaum zweijähriger Funktion schrieb Stiber am 30. Jan. 1576 an den Abt Wunder: „Ohne all mein Anlangen und Wissen hat Junker Rud. von Rosenberg mich zur Pfarr Wermuthshausen berufen und werde in 3 oder 4 Wochen dahin abziehen. Danke für alle mir erzeigten Wohlthaten, die Gott Ew. Ehrwürden reichlich wolle vergelten. Ich kann solches nicht persönlich thun, da ich seit dem neuen Jahr in Gefahr schwebe mit Weib und Kindern und meinem geringen Vermögen, da in das sechste Mal mit Gefahr meines Lebens von Dieben und bösen Buben angegriffen, Läden und Fenster herabgerissen und geöffnet worden, also daß nichts denn Plünderung und Mord gewesen wäre, wo sie herein gekommen und meiner mächtig worden wären. Ich darf keine Nacht außer meiner Wohnung sein. Solches ist nicht allein mir widerfahren, denn neulicher Zeit Viele also angegriffen worden und die Kirchhäuser aufgebrochen und viel großer Schaden zugefügt, am Heftigsten aber mit zugesetzt worden, weil das

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Pfarrhaus vom Dorf gesondert ist.“ Dann folgt die Bitte: das Kloster wolle ihm vergüten, was er während seines zweijährigen Hierseins verbaut habe. Der Abt antwortete: „Er hätte nicht so kurz erst, sondern ein Vierteljahr zuvor die Pfarr aufsagen sollen, damit man Zeit gehabt hätte, sich nach einem andern Pfarrer umzusehen. Vergütung erhalte er nicht, da das Haus erst vor drei Jahren von Grund aus vom Kloster erbaut worden sei; er habe demnach noch herauszuzahlen, da jeder Pfarrer verbunden sei, jährlich 5 fl. zu verbauen, was er nicht gethan habe.“ Auf Stiber folgte 1578, im Todesjahr des letzten Klosterabts Wunder, Erasmus Tanner, welcher bis gegen Ende des Reformationsjahrhunderts Pfarrer in Adelhofen war. Näheres über diesen Ort im VII. Abschnitt.


14. Wallmersbach

bei Uffenheim. Die zunächst vor dem Reformationsanfang (1505 bis 1518) dort lebenden vier Pfarrer Edelmann, Eyselstat (1510 Kanonikus in Onolzbach), Dorner und Uttenhofer wurden vom Abt Bamberger in der üblichen Weise dem Bischof Lorenz in Würzburg zur Ordination und Investitur präsentirt. Uttenhofer bekleidete die Stelle von 1518 bis 37. Durch die ihm, wie allen heilsbronnischen Pfarrern, vom Markgrafen Kasimir auferlegte Besoldungssteuer wurde er hart betroffen. Schon die Zahlung der ersten Rate fiel ihm und seinem Kollegen Poxman in Adelhofen schwer. Wegen Regulirung dieser Steuer wurde er mit allen Klosterpfarrern nach Heilsbronn einberufen. Nach Oktroyirung der Reformation in allen Klosterpfarreien verehelichte er sich. 1537 erfolgte seine „Entleibung“; in welcher Weise? sagt das Jahrbuch nicht. Sein Tod wurde dem Abt Schopper von den Mitdorfherren Engelhard und Eringius von Ehenheim zu Geyern angezeigt mit der Bitte um Wiederbesetzung. Der Abt fragte in seinem Antwortsschreiben bei ihnen an, ob sie vielleicht ein taugliches Subjekt in Vorschlag bringen könnten? Die Gemeinde schlug dem Abt einen Pfarrer vor, „den sie gern hätten“, dessen Name aber im Jahrbuche nicht genannt wird. Der Abt,

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damit einverstanden, lud die Dorfmeister ein, zur weiteren Rücksprache nach Heilsbronn zu kommen und den Vorgeschlagenen mitzubringen. Der Neuernannte ließ sich „für das Predigen an den Feiertagen zu St. Leonhard, nächst bei Wallmersbach gelegen,“ 7 fl. vorauszahlen, starb aber schon 1542, worauf die Heiligenpfleger den Abt baten, die Wittwe zur Rückzahlung anzuhalten. Ferner baten die Dorfmeister in ihrem pekuniären Interesse, die Stelle bis auf Weiteres unbesetzt und vom Pfarrer Reisacker in Adelhofen mitversehen zu lassen. Allein der Abt gestattete ihnen nur eine halbjährige Verwesung: inzwischen sollten sie einen andern Pfarrer ausfindig machen und ihm vorschlagen. Der neue Pfarrer Flechtner zog schon nach zwei Jahren weg. Eben so kurz weilte der folgende Pfarrer Thanner, welchen sich die Gemeinde erbeten hatte. Er kam nach Equarhofen und starb daselbst. Der folgende Pfarrer Lauer kam 1548 (das Warum? ist im Jahrbuch nicht angegeben) nach Uffenheim in’s Gefängniß. Von dort aus bat er, zugleich auch seine Frau, den Abt Wirsing um ein genaues Verhör, aus welchem sich seine Unschuld ergeben werde. Das Reat war krimineller Natur und wurde daher nicht in Heilsbronn, sondern in Onolzbach verhandelt. Dahin richtete nun der Abt die Bitte, den Verhafteten, seinem Verlangen gemäß, genau zu verhüten. Ob es diesem gelang, seine Unschuld zu erweisen, berichtet das Jahrbuch nicht, wohl aber, daß er 1550 Wallmersbach verließ und daß der Abt zu seinem Nachfolger den Pfarrer Pfister von Unterlaimbach ernannte. Dieser fand bei seinem Eintritt Haus und Scheune baufällig und bat, „weil er in seiner Armuth den Pfarrhos zu bessern nicht vermöge“, den Abt Wirsing um einen Beitrag. Auch sein Dorfherr, der vorhin genannte Engelhard von Ehenheim zu Geyern, Amtmann zu Stauf, verwendete sich für ihn beim Abt, welcher dem Bittenden 6 Gulden gewährte: „die hat er zu hohem Dank angenommen und selbst nicht mehr begehrt.“ 1564 bat die Gemeinde den Abt Wunder, das Haus ihres Pfarrherrn Pfister, mit dessen Lehr und Leben sie zufrieden seien, zu bauen und erboten sich, die erforderlichen Fuhren zu leisten. Der Abt verlieh 1571 auf Empfehlung der

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Examinatoren die Pfarrstelle dem Kandidaten P. Lang und bat den Dekan Albinus in Uffenheim, den Neuernannten in Gegenwart des heilsbronnisehen Schultheißen von Equarhofen der Gemeinde Wallmersbach vorzustellen. 1572 ließ der Abt das Pfarrhaus mit einem Aufwand von 662 fl. neu bauen. 1578 bat Lang um Vergütung von Auslagen für kleine Reparaturen, erhielt aber vom Abt zur Antwort: „Ist uns nicht vorher angezeigt worden. Ueberdieß hat der Markgraf befohlen, daß jeder Pfarrer jährlich 5 fl. aus eigenen Mitteln verbaue, oder, wenn kein Bau nöthig ist, diese 5 fl. admassire. Da der Pfarrer in 5 Jahren nichts verbaut habe, so möge er nun aus den admassirten 25 fl. bauen.“ Bald darauf starb der Abt, zwei Jahre später auch Lang. Die folgenden Pfarrer ernannte der Markgraf, als nunmehriger Landesherr, z. B. den Magister Pangr. Geiger, früher Kantor (zweiter Lehrer) an der Schopper’schen Schule in Heilsbronn, welcher aber schon 1583 starb. Die nächstfolgenden Pfarrer waren J. Grosser und Magister J. Schulin. Mehreres über Wallmersbach im VII. Abschnitt.


15. Equarhofen

bei Uffenheim. Die von 1499 bis zum Anfang der Reformation vom Abt Bamberger dort angestellten und dem Bischof von Würzburg präsentirten Pfarrer waren Eberhard († 1499), Flurheim († 1507), Fabri und Stock. Letzterer resignirte 1525. Ihm folgte Ph. Hummel, vom Abt Wenk dem Bischof Konrad zur Ordination präsrntirt. Er zog 1538 auf eine einträglichere Stelle. Während seines zwölfjährigen Aufenthalts in Equarhofen wurde dort, wie allenthalben auf dem Klostergebiete, die Reformation eingeführt. Doch betreffen die vorhandenen Ausschreibungen aus seiner Zeit und auch aus den folgenden Jahrzehnten weniger die Reformation, als Streitigkeiten über Zehnten, Baulichkeiten, Kompetenz etc. Ein Parochian des Pfarrers Hummel, ein Unterthan der Aebtissin Anna von Cottenheim in dem nahen Kloster Frauenthal, verklagte ihn in einer Zehntsache, aber nicht bei dem heilsbronner Klostergericht in Neuhof, sondern beim markgräflichen

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Vogtamt in Uffenheim. Hiegegen remonstrirend schrieb der Abt Schopper an den Vogt: „Wir und unser Gottshaus haben zu Neuhof ein ehrbar besetzt Gericht, dahin unseres Gotteshauses Zugewandte allenthalben im Gau, auch unsere Pfarrherren und Lehensleute daselbst gerichtbar sind. Es befremdet uns, daß gemeldter Pfarrherr wider unsere Privilegien und kaiserliche Begnadungen an andere Orte fürgeladen wurde. Es ist unser freundlich Bitten, ihr wollet den Unsern bei seinem ordentlichen Richter und obgemeldten Gericht bleiben lassen.“ Heftiger und verwickelter war der Streit, welchen der Abt von 1536 bis 38 in mehreren Ortschaften jener Gegend wegen des Zehnten zu bestehen hatte. Ein Drittel des Zehnten von Equarhofen gehörte dem Kloster Heilsbronn. Der Zehnt von Langensteinach stand zum dritten Theil der dortigen heilsbronnischen Pfarrei zu; das zweite Drittel hatte das Kloster Heilsbronn, das dritte Drittel Philipp von Biberern zu beziehen. In Simmershofen, wo auch Unterthanen der Herren von Sainsheim und von Ehenheim wohnten, partizipirten die Gebrüder Wolfgang und Friedrich von Schwarzenberg mit zwei Dritteln, das Kloster Heilsbronn mit einem Drittel am Groß- und Kleinzehnten. Zum langensteinacher Zehntbezirk gehörten auch die Ortschaften Reichhardsroth, Groß- und Kleinharbach, Gickelhausen und Hollach. Es handelte sich bei dem ganzen Streit darum, daß man zehntfreie Wiesen und Hutschaften in Aecker verwandelte und dann von diesen den Zehnten verweigerte. In den ebengenannten Ortschaften waren 500 Morgen in Ackerland verwandelt worden. Zur Berathung über ein gemeinschaftliches Handeln lud der Abt seine obengenannten Mitzehntherren nach Onolzbach ein, vor Allen den vorzugsweise betheiligten Pfarrer Ziegler zu Langensteinach, auch den heilsbronnischen Schultheiß zu Equarhofen, welcher überhaupt alle heilsbronnischen Angelegenheiten in jener Gegend besorgte und dafür jährlich 9 fl. baar, 3 Malter Korn, 5 Ellen Tuch, Kollerzwillig und 2 Bockfelle als Besoldung erhielt. In Folge der Besprechung zu Onolzbach wurden alle Zehntverweigerer bei ihren Behörden in Uffenheim, Hohenlohe (Hollach) und Rothenburg

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verklagt; in Rothenburg zugleich ein heilsbronner Unterthan in Gumpeltshofen, welcher seine Gefälle seit 12 Jahren nicht entrichtet hatte. Die Verklagten waren besonders erbittert gegen den Pfarrer Ziegler. Sie erklärten: „dieser Pfaffe habe allein die Schuld; er reize seine Mitzehntherren zum nachdrücklichen Einschreiten gegen sie, die Zehntpflichtigen, damit sie nicht noch stolzer würden; dafür würden sie ihm nicht mehr mahlen und backen.“ Bald bot sich ihnen Gelegenheit zu weiteren Auslassungen über den Pfarrer und zugleich über den Abt.

Der Pfarrer Hummel zog, wie schon erwähnt, 1538 von Equarhofen weg. Der Abt Schopper entließ ihn mit einem ehrenvollen Abschied und eröffnete dem Markgrafen Georg und der Gemeinde, daß er die erledigte Stelle seinem bisherigen Prediger in Heilsbronn, Georg Erbar, zu verleihen gedenke. Allein noch vor dem Vollzuge lief ein Schreiben vom Pfarrer Ziegler in Langensteinach ein, welcher vorschlug: „Man möge die Pfarrstelle in Equarhofen ein Jahr lang unbesetzt lassen und vom Einkommen derselben das den Einsturz drohende Pfarrhaus zu Langensteinach bauen; inzwischen werde er das Pfarrhaus in Equarhofen bewohnen und von dort aus die beiden Pfarreien versehen.“ Der Abt und die markgräfliche Regierung billigten den Vorschlag. Der bereits designirte junge Klosterprediger Erbar konnte selbstverständlich nichts dagegen einwenden; doch fand er für gut, noch vor Schluß des Jahres von Heilsbronn wegzuziehen, Kaplan bei St. Sebald in Nürnberg zu werden und dort zu heirathen. Aber die betheiligten Gemeinden, im Geheimen aufgestachelt durch den Amtmann von Uffenheim, machten Einwendungen. Auf Anregen des Abts beauftragte der Markgraf Georg seinen Amtmann von Uffenheim, die Gemeinden zu verständigen, ihr eigenes Interesse bei der Sache ihnen klar zu machen, besonders der bevorzugten Gemeinde Langensteinach, und sie zu ermahnen, ein Jahr lang Geduld zu haben. Der Bericht des Amtmannes an den Markgrafen lautete: „Ich habe auftragsgemäß die Dorfmeister beider Gemeinden vernommen. Die von Langensteinach erklärten: „„Die im Kirchdorfe selbst wollten dem Pfarrer Ziegler gestatten, ein

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Jahr lang während seines Hausbaues auswärts zu wohnen, nicht aber die Eingepfarrten von Groß- und Kleinharbach, Hoeloe und zum Rodt, welche dem Pfarrer etlichen Kleinzehnt und Gült geben. Würde, gegen ihren Willen, ihrem Pfarrer gestattet, ein Jahr lang auswärts zu wohnen, so möge man ihnen für diese Zeit einen andern Pfarrer schaffen. Zum Pfarrhausbau trügen sie aus ihrem Beutel nichts bei, da jeder Taglöhner sein Haus aus eigenen Mitteln bauen müsse, und das könne auch der Pfarrer, dessen Stelle bei 250 fl. ertrage, wobei er, außer seiner Frau, keine sonderliche Verlegung (Aufwand) habe; davon könne er wohl etwas an sein Haus wenden. Sie hätten in ihrer Gemeinde und in ihrem Gotteshaus gar kein Aufhebens. Der Abt habe bei ihrem Thurmbau zwar 10 fl. Hilfe zugesagt, aber nichts gethan, wohl aber sie hin und her gesprengt, wobei sie 3 fl. hätten verzehren müssen. In noch größeren Schaden brächte sie der Abt und der Pfarrer durch den beim Landgericht anhängigen Zehntprozeß.““ Die von Equarhofen erklärten: „„Auch sie hätten eine Pfarre, darauf sich Einer wohl erhalten möge; die habe der Abt seinem Prediger verliehen, den sie aber noch erwarteten; sie möchten einen Pfarrer bekommen, der nicht bald da bald dort wäre.““ Der Markgraf schien geneigt, auf diese Erklärungen einzugehen, bis ihm der Abt und der Pfarrer die wahren Motive der Gemeinden und des Amtmannes darlegten, worauf der Markgraf dekretirte: „Die Gemeinden sollen sich ein Jahr lang gedulden, der Pfarrer inzwischen in Equarhofen wohnen und beide Pfarreien versehen. Langensteinach möge dem Abt besonders dankbar sein, der sich erbiete, das Haus ohne Zuthun der Pfarrvolks zu bauen.“ Der Pfarrertrag von Equarhofen wurde nicht nur zum Pfarrhausbau in Langensteinach, sondern auch zur Reparatur des Pfarrhauses in Equarhofen und zum Unterhalt des Pfarrers Ziegler verwendet. Dieser starb noch während des Baujahres, so daß nun die Pfarrstellen in beiden Gemeinden erledigt waren. Der Abt ernannte für Equarhofen seinen jungen Klosterprediger W. Peltzperger, gebürtig aus Messing in Niederbayern und nach Erbar’s Wegzug von Heilsbronn seit einem Jahr Klosterprediger

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Der Abt sah ihn ungern ziehen; allein von den beiden vakanten Stellen mußte wenigstens eine sogleich besetzt werden.

Peltzperger begab sich nach Equarhofen und überbrachte dem vorhin erwähnten heilsbronnischen Schultheiß Wendel Olgast und der Gemeinde einen Brief, worin der Abt Schopper schrieb: „Wir haben unsern Prediger Peltzperger zu euch abgefertigt, die Pfarre zu besichtigen und das Evangelium auf nächsten Sonntag zu predigen, damit ihn das gemeine Volk sehe und höre. Sofern sie dann an ihm Gefallen tragen, so wollen wir ihn als Pfarrherrn dahin verordnen. Darauf wollest du uns einer Gemeinde Antwort wissen lassen. Wir zweifeln nicht, sie sind mit ihm wohl versehen.“ Peltzperger zog 1539 in Equarhofen ein, starb aber schon nach fünf Jahren. Er war wohlgesinnt, blieb aber gleichwohl nicht ohne Anfechtung. Er zeigte dem Abt klagend an: „Einer seiner Parochianen habe ihm alljährlich an Weihnachten einen Gulden und eine Henne zu geben. Nun habe er zwar den Gulden, aber nicht die Henne erhalten. Er wolle zwar darüber nicht zanken, aber doch wegen seiner Nachfolger dem Abt als Lehensherrn Anzeige davon machen.“ Darauf ließ der Abt den Pflichtigen zur Zahlung anhalten, da das dortige Pfarreinkommen so gering sei, daß sich ein Geistlicher kaum halten könne. Der nachfolgende Pfarrer Gg. Hummel, welchen sich der Schultheiß Olgast und die Gemeinde vom Abt erbeten hatte, zog nach mancherlei Streitigkeiten schon nach zwei Jahren weg. Der Abt Greulich verlieh die Stelle dem bisherigen Pfarrer zu Wallmersbach, Joh. Thanner, welcher nach elfjähriger Amtsführung in Equarhofen starb. Er hinterließ sein Haus höchst bußwürdig. Dorfmeister und Gemeinde schrieben daher (1558) an den Abt: „Zur Zeit der vorigen Pfarrer war es gebräuchlich, daß ein Abt von dem nach Heilsbronn zu entrichtenden Drittel des Zehnten an solcher Pfarr nach Nothdurft bauen ließ, wozu auch der Pfarrer etlich Geld beitrug. Das hat aber der Pfarrer Thanner unterlassen und statt dessen sein in der Gemeinde besitzendes Gütlein gebessert und die Pfarrgebäu verfallen lassen,

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trotz alles Erinnerns von Seite der Gemeinde. Die Gemeinde wurde des Erinnerns müde, um mit ihm in Frieden zu leben. Nun begehrten wir von der Wittwe einen Beitrag zu den Reparaturen; sie verstand sich aber nur zu drei Schober Stroh, was nicht hinreicht, um die Scheune nur halb zu decken. Sie hat aber noch 20 Mltr. Korn auf dem Kirchenboden, dazu noch Geld von ihrem verkauften Gütlein einzunehmen. Wir bitten, Beschlag darauf legen zu lassen.“ Dann folgt die Bitte, daß der Abt selbst etwas beitragen möge. Der Abt Schörner trug 60 fl. bei; zugleich verfügte er die beantragte Beschlagnahme. Die Wittwe zog weg und verehelichte sich anderwärts. Einer der nachfolgenden Pfarrer, Gg. Pfeuffer, bat wiederholt den Abt Wunder um Schutz gegen Ludwig Lochinger, welcher den benachbarten Edelsitz in Walkershofen bewohnte, dem Pfarrer den Zehnten schmälerte und über eine Pfarrwiese einen Weg in sein Gehölz bahnte. Auf markgräfliche Empfehlung verlieh der Abt die Pfarrstelle dem Kaplan Berwind von Uffenheim. Dieser beantragte, zur Besserung seines geringen Einkommens das nahe Frauenthal mitpastoriren zu dürfen. Dem widersetzten sich die Bauern in Equarhofen, bis der Markgraf durchgriff und die Bauern durch den Abt verständigen ließ. Schon im folgenden Jahr war die Stelle wieder vakant und der Abt verlieh sie, abermals auf markgräfliche Empfehlung, dem bisherigen Patronatspfarrer W. Trepp in Fröhestockheim, welcher sich aber der Empfehlung nicht würdig erwies. Aus Grund der Kirchenvisitation von 1571 berichtete er an den Markgrafen: „Mein Haus ist so baufällig, daß ich täglich befürchten muß, mit Weib und Kindern erschlagen zu werden.“ Er beantragte einen zweistöckigen Neubau unter Beifügung eines Risses und eines Kostenanschlages zu 852 fl. Beides remittirte der Abt, indem er, unter Beifügung eines andern Risses und Voranschlages, erklärte: „Das Kloster hat erst voriges Jahr die Pfarrhäuser in Adelhofen und Wallmersbach mit einem Aufwand von 1000 fl. neu gebaut und muß demnächst das zu Kirchfarrnbach bauen. Das zu Equarhofen ist noch gar wohl zu repariren. Ungeachtet der martgräflichen Befehle repariren die

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Pfarrer nichts; sie lassen ihre Häuser geflissentlich verfallen, um neue zu bekommen. Der Voranschlag des Pfarrers ist viel zu hoch. Es soll für 514 fl. gebaut werden: massiv, einstöckig, unter dem Dache eine Studirstube.“ Der Markgraf billigte diesen Vorschlag. Der Bau wurde vollzogen. Die Bauern mußten durch Amtsgewalt zur Leistung von Hand- und Spanndiensten angehalten werden; daher folgende Aeußerung des Abts: „Die Equarhofer bauen lieber ihrem Kuhhirten als ihrem Pfarrer das Haus.“ Um diese Zeit starb dort, nach 37jähriger Dienstdauer, der vorhin genannte Schultheiß Olgast. Sein Sohn bewarb sich zwar beim Abt um die Stelle, wurde aber nicht angenommen, da man ihn nicht treu erfunden hatte. Der Abt übertrug das dortige Schulzenamt, auch die Aufsicht beim Pfarrhausbau, dem markgräflichen Verwalter Strebel in Frauenthal.

Nach Vollendung des Baues kaufte der Pfarrer Trepp ein Gütchen. Zur Zahlung des Kaufschillings kündigte er Gelder auf, die er bei Bewohnern seiner früheren Pfarrei, Fröhestockheim, stehen hatte. Auf gütlichem Wege erhielt er nichts. Daher seine Bitte an den Markgrafen: „dem Gutsherrn Ernst von Krailsheim in Fröhestockheim aufzugeben, bei seinen Unterthanen die schuldigen Gelder flüssig zu machen.“ Allein der Gutsherr ging nicht darauf ein und schrieb an die markgräflichen Räthe: „Trepp ist nicht werth, daß er den Namen und das Amt eines Pfarrers führe; er ist ein nichtswürdiger Pfaffe. Ich würde mich der Sünde fürchten, eine so nichtswürdige Person zu einem Kirchenamt zu gebrauchen. Sein F. Gnaden würden ihn nicht zu einem solchen Amt haben kommen lassen, hätten sie gewußt, was er für ein leichtfertiger Mensch ist. Ich bin kein Gelehrter, muß aber deutsch davon reden: er ist ein Dieb, ist mir zweimal treulos und meineidig worden, hat falsche Briefe in anderer Leute Namen geschrieben, ist in den Boden hinein nichts nutz, hat von mir keinen Abschied verlangt, daher ich ihm sein Geld nicht folgen lassen kann, bis er sich zuvor mit mir vertragen über die Frevel, die er auf meiner fraischlichen Obrigkeit zu Fröschstockheim verübt hat.“ Der Abt theilte dieses Schriftstück dem Pfarrer

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mit und forderte ihn auf, nach Heilsbronn zu kommen, um sich wegen so harter Beschuldigungen zu verantworten. Trepp bat, sich schriftlich verantworten zu dürfen, da er eben zwischen Ostern und Pfingsten, wegen der täglichen Kinderlehren, nicht abkommen könne. Ob er sich schriftlich oder mündlich verantwortet hat, ist nicht bekannt. 1578 zog er weg, nachdem er mit seinem Nachfolger P. Herbst wegen der Abrechnung gestritten und diesem in Gegenwart des Verwalters von Frauenthal einen Schlag in’s Gesicht versetzt hatte. Herbst war ein Zögling der Schopper’schen Schule, wurde Pfarrer in Unterickelsheim, that 1578 als designirter Pfarrer von Equarhofen sein Jurament beim Abt Wunder in Heilsbronn, erhielt dabei das observanzmäßige Barett, klagte 1580 schon wieder über sein schadhaftes Haus, in welches schon zweimal Diebe eingestiegen seien, und starb 1590, eine Wittwe und sieben unversorgte Kinder hinterlassend. Man suchte nun als Nachfolger einen Mann, der geneigt sei, die Wittwe zu heirathen und für die Kinder zu sorgen. Mehr über Equarhofen im VII. Abschnitt.


16. Langensteinach

bei Uffenheim. 17 Jahre vor dem Reformationsanfang war daselbst Pfarrer H. Kegel, Kanonikus in Muspach, d. h. er bezog zwar die Einkünfte von der Pfarrei Langensteinach, die er durch einen Vikar versehen ließ, wohnte aber anderwärts. Nach seinem Tode (1500) wurde L. Oeser vom 25. Abt Bamberger dem Bischof Lorenz in Würzburg zur Investitur präsentirt. Der 26. Abt Wenk, konsequent antilutherisch, wie oben gezeigt wurde, legte den Krummstab nieder. Eine seiner letzten Amtshandlungen war, daß er auf Empfehlung des markgräflichen Amtmannes von Uffenheim (1529) die Pfarrstelle zu Langensteinach dem W. Ritter verlieh und sich erbot, diesen dem Bischof von Würzburg zur Ordination und Investitur zu präsentiren. Allein Ritter lehnte dieses Anerbieten ab und erklärte: „er sei gesonnen, bei des Markgrafen Georg Landesordnung zu bleiben und bedürfe daher der bischöflichen Ordination und Investitur nicht.“ Ritter starb

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bald, eine Wittwe hinterlassend. Der 27. Abt Schopper verlieh die Stelle, wiederum auf Empfehlung des Amtmannes von Uffenheim, dem bisherigen Pfarrer zu Kustenlohr, Melch. Ziegler, dessen Besoldung in der ersten Zeit sehr gering war, da er einen Theil derselben an die Wittwe Ritter abgeben mußte. Schon in seinem zweiten Amtsjahre mußte er den Abt Schopper bitten, gegen seine eigene Gemeinde einzuschreiten. Der Abt befürwortete die Bitte bei der Regierung mit folgender Aeußerung: „Der Pfarrer Ziegler, ein ehrbarer christlicher verständiger Mann, war von Niemand geschmäht, unterwies und erzog mit Schulhalten die Ortskinder vergeblich (unentgeltlich) aus brüderlicher Lieb und Gottesfurcht, was sie ihm mit keinem zeitlichen Gut vergelten können. Der Dank dafür ist, daß man ihm jetzt, bei mehr Arbeit und weniger Einkommen, den allezeit gereichten Schirmhaber verweigert, obgleich die ganze Gemeinde seine Ehrbarkeit anerkennt. Die Verweigerer sind zwar nicht die ganze Gemeinde, doch der meiste Theil. Daher meine Bitte, den Amtmann in Uffenheim anzuweisen, gegen die Gemeinde einzuschreiten.“ Auch späterhin bat der Abt den Amtmann, gegen markgräfliche Unterthanen einzuschreiten, welche dem Pfarrer Reichnisse vorenthielten. Dazwischen lieh der Abt dem Pfarrer 15 fl. zur Reparatur von Haus und Scheune. Zur Zeit des Pfarrers Ziegler wurde die Reformation auf dem ganzen Klostergebiete oktroyirt. Wie der Mann bemüht war, reformirend auf seine Gemeinde einzuwirken, wie ihm aber mit Undank gelohnt wurde, haben wir eben gehört. Bei Equarhofen haben wir gesehen, wie er sowohl dort, als auch in seiner eigenen Gemeinde angefeindet wurde und mitten unter diesen Anfechtungen starb. Diese Anfechtungen insgesammt betrafen nicht die Reformation, sondern Novalzehnten, Hausbau etc.

Bis zum Schluß des Reformationsjahrhunderts lebten noch vier Geistliche in Langensteinach: Schweizer, Maisenfanger, Stark und Klopfer. Auch mit Diesen insgesammt wurde viel verhandelt, aber nur hier und da werden wir dabei an die Reformation erinnert, z. B. wenn es heißt: „N. N. wurde vom Abt zum Pfarrer ernannt, erhielt von ihm bei seinem Jurament in Heilsbronn

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ein Häublein oder Barett und versprach, daß er sich mit Predigen des alleinseligmachenden Wortes Gottes dem angeordneten corpori doctrinae, sonderlich in tractatione catechismi, der brandenburgischen Kirchenordnung gemäß halten wolle; worauf der Abt den Dechant in Uffenheim und den Verwalter in Frauenthal beauftragt hat, den Pfarrer einzusetzen.“ Die übrigen Verhandlungen betrafen ganz Anderes, z. B. Klagen. Der Pfarrer Stark klagt beim Abt „gegen die Gotteshauspfleger in Hohlach und gegen Frau Regina von Ehenheim, geborne v. Seckendorf, die ihm 3 fl. Jahresbesoldung vorenthielten; dazu habe Einer von den Knechten der Frau Regina ihn auf dem Wege abgepaßt und verfolgt; Ludwig von Sainsheim reize seine Hintersassen zur Verweigerung des Zehnten auf; seine eigenen Pfarrkinder thäten ihm Abbruch in einer Pfarrwiese und an seiner Viehhaltung.“ Darauf ersucht der Abt die treffenden Aemter und den Markgrafen, die Rechte des Pfarrers zu wahren und „gegen die halsstarrigen Bauern in Langensteinach und Simmershofen und gegen Frau Regina einzuschreiten.“ Inzwischen ist das Pfarrhaus schon wieder ruinos und Flickwerk nicht mehr ausreichend. Daher lange Verhandlung über Bauholz, welches dortherum nicht vorhanden sei und sonach entweder vom Main her, oder aus dem heilsbronnischen Wald Haag bei Flachslanden herbeigeschafft werden müsse. Das Haus war durch den verstorbenen Pfarrer verliedert, nach seinem Tode durch seine Kinder muthwilligerweise noch mehr verwüstet worden. Der Nachfolger bittet die Gemeinde, welche die Verwüstung mitangesehen und nicht verhindert habe, Baumängel zu wenden, erhält aber zur Antwort, daß sie keinen Heller dazu gäben. Der Abt ließ die Relikten durch Amtszwang zur Ersatzleistung anhalten. Mehreres über Langensteinach im VII. Abschnitt.


17. Ohrenbach

bei Rothenburg. Es ist oben beim 25. Abt Bamberger berichtet worden, daß die Geistlichen in Ohrenbach vom Magistrat Rothenburg ernannt, aber vom Kloster Heilsbronn präsentirt wurden.

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Die Präsentationsschreiben der Aebte bestätigen diesen eigenthümlichen Sachverhalt, z. B. das im Anfang des Reformationsjahrhunderts vom Abt Sebald Bamberger ausgefertigte, welches lautete: Reverendo in Christo patri ac domino Laurentio, episcopo herbipolensi frater Sebaldus, abbas in fonte salutis. Ad parochialem ecclesiam in Orembach pro nunc per liberam resignationem honorabilìs viri domini Conradi Gana, sacerdotis, ultimi possessoris vacantem, cujus jus nominandi ex jure patronatus ad consules opidi imperialis rottenburgensis, jus vero praesentandi ad nos meumque monasterium pertinere dìgnoscitur, honorabilem virum dominum Johannem Haim, presbyterum herbipolensis dioceseos a praefatis magistris civium et consulibus tamquam ydoneum nobis nominatum, vestrae reverendae paternitati duximus praesentandum, pro et cum ipso enixe orantes, quatenus Dei intuitu eundem de cura et regimine supradictae parochialis ecclesiae in vestrae reverendae paternitatis diocesi investire dìgnemini. In cujus rei testimonium sigillum nostrum abbaciale praesentibus est appensum. Datum in fonte salutis 12. Sept. 1502. Nach acht Jahren resignirte der genannte Pfarrer Haim, worauf dessen Nachfolger, J. Lunz, ganz in obiger Weise ernannt und präsentirt wurde. Ueber die nachfolgenden Pfarrer in Ohrenbach, über die Einführung der Reformation und über das religiös–sittliche Leben daselbst geben die heilsbronner Ausschreibungen keine Nachricht. Der unfreiwilligen Betheiligung dortiger heilsbronner Unterthanen am Bauernkriege ist oben beim 26. Abt Wenk gedacht worden. Ueber die Gründung der Pfarrei wird unten berichtet werden.


18. Kelheim,

am Einfluß der Altmühl in die Donau gelegen, fern von den bisher genannten heilsbronner Pfarreien. Es ist oben beim 17. Abt Friedrich berichtet worden. daß der Kaiser Ludwig der Bayer bei seinem letzten Besuche in Heilsbronn (1847) dem gastfreien Kloster das Pfarrpatronat von Kelheim geschenkt hat.

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Des Kaisers Sohn Albrecht und sein Enkel Johann bestätigten die kaiserliche Schenkung (1370 und 1400), so daß diese eine Zeitlang unangefochten blieb. Anders gestaltete sich’s, als spätere bayerische Herzoge im 15. Jahrhundert, dem Kloster abhold, die Besetzung der Pfarrstelle zu Kelheim durch einen fremden Eindringling und Zahlungen nach Heilsbronn nicht mehr gestatten wollten und deßhalb unaufhörlich prozessirten. Allein sie unterlagen jederzeit, da das Kloster die Kaiser, die Kurfürsten von Brandenburg, die Kirchenversammlungen zu Konstanz und Basel auf seiner Seite hatte, wie Abschn. VII, F berichtet werden wird. Erst den Herzogen des 16. Jahrhunderts gelang es, ihr Ziel zu erreichen, als das Kloster in Folge der Reformation bei Kaisern, Kurfürsten, Konzilien und Päpsten keinen Schutz mehr fand. Nur über diese Periode soll hier berichtet werden.

Zur Zeit des Reformationsanfanges war der Domherr Joh. von Wiersperg in Regensburg Pfarrer in Kelheim, d. h. er bezog die Pfarrbesoldung, ließ aber die Pfarrgeschäfte durch einen Vikar besorgen, während er selbst in Regensburg wohnte. Auf Befehl des Herzogs Ludwig zu Landshut zahlte Wiersperg nichts mehr nach Heilsbronn. Der Herzog motivirte seinen Befehl durch folgende Darlegung: „Unsere Ahnen (Kaiser Ludwig, dessen Sohn und Enkel) haben die Schenkung des Patronats lediglich zu Gunsten des Klosters gemacht. Da aber dermalen der Abt Wenk und seine Mönche abwesend und alle Klostereinkünfte in den Händen des Markgrafen Kasimir sind, so werden die Kirchenpfleger in Kelheim angewiesen, das Reichniß nicht mehr zu verabfolgen.“ Die Gegenvorstellung des Abts lautete: „Unser Kloster ist keineswegs in Folge der Reformation sekularisirt worden. Zwar hat der Markgraf Kasimir mich und die Meisten meiner Mönche während des Bauernkrieges auswärts in Sicherheit gebracht (siehe oben beim 26. Abt Wenk); allein nach einjähriger Abwesenheit und nach dem Aufruhr sind wir in das Kloster zurückgekehrt und wieder in völligem Posseß und Jurisdiktion. Wir haben daher vollen Anspruch auf das Reichniß.“ Der Markgraf Kasimir bestätigte diese Angaben und befürwortete die Gegenvorstellung so

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kräftig, daß der Herzog sich nicht abgeneigt zeigte, die Abgabe wieder folgen zu lassen. Allein er änderte seinen Sinn, als Kasimir 1527 starb und der Markgraf Georg zur Regierung kam, welcher mehr noch als Kasimir auf Sekularisation des Klosters hinzuarbeiten schien. Der Bote, welchen der Abt zum Empfang des Geldes nach Kelheim geschickt hatte, kam leer zurück; denn der Herzog hatte auf’s Neue jegliche Zahlung verboten. Daher schrieb der Abt an den Herzog: „Unser Bote, der die an Martini fällige halbjährige Rate erheben sollte, ist leer zurückgekommen und der Landrichter in Kelheim ließ uns bedeuten: er habe diese Rate auf herzoglichen Befehl an die Kanzlei nach Landshut geschickt. Es scheint, man hat euch berichtet, als gebrauchten wir nicht unsern geistlichen Stand und unsere weiße Ordenskleidung. Allein wir gebrauchen eine schwarze priesterliche Kleidung, nicht aus Frevel oder eigenem Fürnehmen, sondern auf Befehl unseres Fürsten (Georg), dem wir, als unserer von Gott verordneten Obrigkeit, Gehorsam schuldig sind. Sonst haben wir keinen weitern neuen Kirchenbrauch ausgerichtet und Niemand von uns wird, so Gott will, es thun. Wir bitten daher, dem Landrichter die Zahlung aufzutragen.“ Gleichzeitig bat der Abt Wenk die in Neustadt a. d. Aisch wohnende Wittwe des Markgrafen Kasimir, Susanna, um Fürsprache bei ihrem Bruder Ludwig zu Landshut. Er sagte in seinem Bittschreiben vom zweiten Ostertag 1529: „Eure Hofräthe und Amtleute, die zuweilen unsere Ordnung und Kirchengebräuche sehen und hören, mögen bezeugen, daß wir nie etwas Neues und Aergerliches in unserm Kloster ausgerichtet, auch nichts außen gelassen haben, und werden auch ferner in dem rechten Weg nach unserem alten Herkommen handeln und wandeln. Bitte daher um Fürsprache bei eurem Herrn Bruder, Herzog Ludwig, und diese Fürsprache uns zuzusenden, um sie unserer Bitte an den Herzog beilegen zu können.“ Die Markgräfin gab keine Antwort; ihr Bruder war eben auf dem bekannten Reichstage zu Speier. Wenk erneuerte daher um Pfingsten seine Bitte sowohl an die Markgräfin, als auch an den Herzog, erhielt aber wieder keine Antwort. Wenk resignirte im September und zog

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nach Ansbach. Sein Nachfolger Schopper setzte ungesäumt die Verhandlungen fort unter Fürsprache des Markgrafen Georg, welcher am vierten Weihnachtstage 1529 an den Herzog nach Landshut schrieb: „Hochgeborner Fürst, freundlich lieber Oheim und Schwager. Die Würdigen und Andächtigen, unsere Räthe und Lieben und Getreuen, Herr Johannes Abt und der Konvent unseres Klosters Haylsbronn, suppliziren um Fürschrift wegen vorenthaltener Inkorporation auf der Pfarrei zu Kelheim. Wir haben ihre deßfallsigen kaiserlichen Briefe und Siegel gesehen und wissen keine verständige Ursache der Vorenthaltung, da sie sich eines klösterlichen ordentlichen Lebens halten. Ob sie wohl bei Leben unseres Bruders Kasimir aus redlichen guten Ursachen den mönchischen Habit abgelegt, so haben sie doch derhalb von Rom nothdürftig Bewilligung erlangt, daß sie auch hinfüro in anderer ehrbarer priesterlicher Kleidung gehen dürfen, laut der Bullen, darüber ausgegangen. Bitten also, die Inkorporation ohne Verzug gütlich folgen zu lassen.“ Im Januar sendete Schopper seinen Prior Hegwein an den Herzog. Auch der Domprobst Friedrich in Würzburg, Bruder des Markgrafen Georg, machte Vorstellungen beim Herzog, aber gleichfalls ohne Erfolg. Inzwischen schrieb Schopper auch an den Domherrn J. v. Wirsperg in Regensburg, welcher noch immer Inhaber der Pfründe in Kelheim war, und erhielt von diesem zur Antwort: „Ich habe die Inkorporation niemals selbst eingenommen, sondern immer durch meine nach Kelheim beorderten Vikarien einnehmen und nach Heilsbronn abliefern lassen. Seit der Beschlagnahme hat der Vikar den Betrag an den Herzog abgeliefert, welcher das Geld theils für Klöster, die in ihrem Wesen geblieben sind, theils zur Türkenhilfe verwendet hat. In den letzten vier Jahren habe ich von der Pfarr Kelheim nicht über 20 fl. gehabt, im Jahr 1529 keinen Pfennig. Auch kann ich selbst für Geld keinen Vikar auftreiben, so daß die Pfarrei in der letzten Zeit vacirt und die Kelheimer auf fürstlichen Befehl selbst einen Vikar nehmen. Wendet euch an den Herzog Ludwig. Ich habe keine Schuld an der Beschlagnahme.“ Inzwischen erfuhr Schopper

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durch den Kanzler Vogler, welcher damals als Quieszent in Windsheim lebte, daß der Domherr von Wirsperg Gefälle in Külsheim, Birkenfeld und Feuchtwangen einzunehmen habe, und beantragte nun in Onolzbach, diese Gefälle in Beschlag zu nehmen. Das Kloster hatte nunmehr 600 fl. von Kelheim zu fordern, aber keine Aussicht auf Zahlung, um so weniger, als der Herzog im J. 1536 notifizirte: „Er und sein Bruder, der Herzog Wilhelm, habe die Lehenschaft oder das jus patronatus et praesentandi bei der Pfarrei Kelheim von päpstlicher Heiligkeit erlangt, sonach künftig die Pfarrei zu verleihen. Ueberdieß könne diese eine so große Pension künftig nicht mehr abgeben, da das Einkommen aller Pfarreien im ganzen Reiche sich gemindert habe: der Pfarrertrag reiche kaum mehr aus zur Ernährung eines Pfarrers.“ Zu gleicher Zeit resignirte von Wirsperg; er gab aber die Stelle nicht an den Abt zurück, sondern „an den Herzog als Collator und an den Bischof Johann zu Regensburg als Investator.“ Gegen dieses Verfahren legte Schopper durch den Markgrafen Georg Protest ein, „da nicht der Herzog, sondern das Kloster Heilsbronn Lehensherr sei.“ Hierauf gab der Herzog dem Markgrafen folgende Antwort: „Dem hochgebornen Fürsten, unserem lieben Oheim, Schwager und Bruder, Herrn Georgen, Markgrafen etc. Die Pfarr zu Kelheim ist durch die ihr auferlegten übermäßigen Beschwerden in solchen Abfall gekommen, daß uns als Landesfürsten wohl zustand, Einsehen zu haben, auf daß sie nicht gar zu Grund gehe. Und als der würdige J. v. Wirsperg von der Pfarre abgestanden, haben wir diese mit Zulassung päpstlicher Heiligkeit und sonderer Begnadung, die wir deßhalb von ihrer Heiligkeit haben, dem jetzigen Besitzer verliehen und ihn dem Ordinarius (Bischof von Regensburg) präsentirt, welcher ihn auch, wie sich’s gebührt, investirt hat. Demnach achten wir für unnöthig, den Pfarrherrn gen Heilsbronn zuverschaffen. Sofern aber der Abt dadurch beschwert zu sein meint, so sind wir nicht entgegen, daß die Sach vor dem Ordinarius gehandelt werde. Wir wollen Niemand wider die Billigkeit beschweren. Datum Landshut, 21. Dez. 1536. Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog

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in Ober- und Niederbayern.“ Nach dieser kategorischen Erklärung ruhte die Sache 13 Jahre lang, bis der Abt Wirsing noch einmal versuchte, das Verlorene wiederzubringen. Es ist oben beim 30. Abt Wirsing berichtet worden, wie in Folge des kaiserlichen Interims das Kloster durch den Markgrafen Albrecht Alcibiades restaurirt und rekrutirt wurde. Demzufolge machte der Abt gegen den ostensibeln Verweigerungsgrund des Herzogs geltend: „Das keineswegs sekularirte, vielmehr jetzt wieder vollkommen hergestellte Kloster habe vollen Anspruch an den stiftungsmäßigen Bezug von Kelheim.“ Er schrieb an den Markgrafen Albrecht, der ihm sehr geneigt war, unterm 8. Sept. 1549: „Im Bauernaufruhr haben wir uns nothgedrungen und auf Befehl des Markgrafen Kasimir eine Zeit lang zu unsern Eltern und Freundschaft begeben in priesterlicher Kleidung, die uns vom päpstlichen Stuhl zugelassen wurde. Dieses geschah uns und unserem Kloster zum Nutzen. Denn dadurch wurden wir erhalten, während andere Klöster unseres Ordens wegen ihrer Klostertracht geplündert und zerstört worden sind. Herzog Ludwig wurde durch unsere Mißgönner berichtet, als hätten wir unsern Habit aus eigenem Vornehmen abgelegt und ließ daher unsere Inkorporation in Kelheim arretiren. Jetzt sind aber auf kaiserlichen und markgräflichen Befehl von andern Klöstern unseres Ordens wieder Ordenspersonen in unser Kloster getreten und ist unsere alte Kleidung und Religion wieder hergestellt. Wir bitten daher, beim Herzog Ludwig die Zahlung der Rückstände, die sich nun aus 2000 fl. belaufen, zu erwirken und fügen eine Abschrift der Stiftungsurkunde des Kaisers Ludwig von 1347 hier bei.“ Auch der Markgraf Albrecht richtete nichts aus; auch dieser letzte Versuch mißlang; das Verlorene war unwiederbringlich verloren. Das Kloster verkehrte fortan nicht mehr mit Kelheim. Die heilsbronner Ausschreibungen geben daher keinen weitern Ausschluß über die religiös–sittlichen Verhältnisse in Kelheim während des Reformationsjahrhunderts. Ueber einige frühere Verhältnisse daselbst siehe Abschnitt VII. bei Kelheim.

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19. Hirschau,

in der Oberpfalz. Wie Kaiser Ludwig der Bayer, so waren auch die bayerischen Herzoge und Pfalzgrafen Ruprecht der Aeltere und der Jüngere dem Kloster Heilsbronn sehr zugethan. Sie schenkten im J. 1346, wie oben beim 17. Abt Friedrich erwähnt wurde und unten Abschnitt VII, F berichtet werden wird, dem Kloster das Patronat von Hirschau. Im Nachstehenden soll über die dortigen Vorgänge im Reformationsjahrhundert und über den Verlust der Errungenschaft berichtet werden.

Die in der Zeit unmittelbar vor dem Reformationsanfang von den Aebten ernannten und den Bischöfen von Regensburg präsentirten dortigen Pfarrer hießen Loher (oder Lehner), Sighart (zuvor Benefiziat in Regensburg), Joh. von Redwitz (1521) und Jak. Jäger, zu dessen Zeit die Reformation in Hirschau bereits Eingang gefunden hatte. Er resignirte 1524 und wurde Dechant in Feuchtwangen. Ihm folgte Gg. Neidecker, welcher ohne Widerspruch des Herzogs Friedrich vom Abt Wenk ernannt und dem Bischof zur Investitur präsentirt wurde. Doch verbot der Herzog die Zahlung von jährlichen 80 Pfund nach Heilsbronn. Der Abt remonstrirte vergebens sowohl beim Pfarrer, als auch beim Herzog. Auf Vorstellung des Markgrafen Kasimir nahm der Herzog das Verbot zurück, doch nur eine Zeit lang. 1541 starb Neidecker nach 17jähriger Amtsführung. Bürgermeister und Rath baten den Abt Wagner, einem gewissen Sim. Spatz, „welcher gelehrt, gottesfürchtig und das Wort Gottes lauter und rein zu predigen geschickt sei“, die Pfarrstelle zu verleihen. Der Abt erfüllte den Wunsch. Gleichwohl erscheint noch in demselben Jahre ein Anderer, Joh. Poß, als Pfarrer, vom Abt ernannt und dem Bischof Pangratius präsentirt. Nach kaum dreijährigem Weilen zeigte Poß nicht seinem Lehensherrn in Heilsbronn, sondern dem Bürgermeister und Rath in Hirschau an, daß er, und zwar schon nach wenig Tagen wegziehen werde. Bürgermeister und Rath notifizirten dieses nach Heilsbronn und erhielten darauf die Weisung: Poß nicht eher abziehen zu lassen, als bis er einen Andern ausfindig gemacht habe, den man präsentiren könne; binnen

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acht Tagen könne das Kloster keinen Pfarrer auftreiben. Poß war dem Protestantismus nicht geneigt, daher legte die protestantisch gesinnte Gemeinde seinem Abzuge nichts in den Weg. Auf Empfehlung des strenglutherischen Predigers Andr. Osiander in Nürnberg bot der Abt die erledigte Stelle dem Pfarrer Dürr in Maria Kapell an, welcher aber ablehnte mit dem Bemerken: „man habe in Hirschau noch nicht die rechte christliche Kirchenordnung ausgerichtet und vollkommen angenommen, und man fordere vielleicht gar, auf des Herzogs Befehl, Messe, Vigilien und andere unchristliche Ceremonien.“ Der Abt theilte dieses Schreiben dem Bürgermeister und Rath zur Aeußerung mit, worauf diese den Pfarrer Schmucker in Floß vorschlugen, „welcher ihnen das Evangelium lauter und rein verkündigen und die Sakramente nach Christi Einsetzung verwalten werde.“ Der Abt sendete diese Aeußerung durch Osiander an den Vorgeschlagenen, welcher aber ablehnte, worauf 1544 Singer die Stelle erhielt. Dieser kam in Konflikt mit der Gemeinde, weil man ihm die Verköstigung des Schulmeisters aufbürden wollte. Dieses gab der Gemeinde und dem Herzog und Kurfürsten zu Neumarkt erwünschte Veranlassung, Singer zu entfernen und an seine Stelle einen Pfarrverweser zu setzen. Sie thaten es eigenmächtig, ohne Wissen des Abts. Singer zeigte das eigenmächtige Verfahren dem Abt Wirsing an, worauf dieser auf Wiedereinsetzung Singer’s drang. Singer wurde wirklich wiedereingesetzt, aber fortwährend von seiner Gemeinde und von seinem Kaplan chikanirt, bald wegen des Genusses von einer Fischgrube oder von einem Grundstück, bald weil er gegen Ehebruch, Hurerei, Schinderei, Betrug und Wucher predigte, „welche Laster bei den Hirschauern ein Gottesdienst seien.“ Der Abt Heberlein machte deßhalb dem Bürgermeister und Rath Vorhalt und erklärte ihnen: „Seien sie mit ihrem Pfarrer nicht zufrieden, so sollten sie das Warum angeben; würde der Pfarrer schuldig befunden, so werde er ihnen einen andern Pfarrer geben.“ Singer starb 1555, worauf der Abt die Stelle dem M. Grindlinger verlieh, für den sich sowohl die Stadt, als auch der Herzog Wolfgang, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog in Bayern, Graf zu Veldenz,

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der oberen churfürstlichen Pfalz Statthalter, beim Abt verwendet hatten. Der Neuernannte wurde aufgefordert, in Heilsbronn eine Probepredigt zu halten und seines Gotteshauses Einkünfte anzuzeigen. Grindlinger resignirte schon 1558 und zog nach Oesterreich. Der Abt setzte an seine Stelle den Kaplan Kasp. Modler von Amberg, ihm von mehreren Seiten empfohlen: vom abziehenden Grindlinger, vom Prediger Pet. Katzmann in Amberg und vom Pfalzgrafen Friedrich, Grafen zu Sponheim und Statthalter der obern churfürstlichen Pfalz. Modler’s 11jährige Amtsführung in Hirschau fiel in die Regierungszeit des Herzogs Friedrich III., welcher das Lutherthum mit dem Calvinismus vertauschte und, nach damaligen Brauche, seine Konfession auch seinen Unterthanen aufoktroyirte. In welch stürmischer Weise er es that, zeigt folgendes Mandat, welches er für seine Lande am 20. Dez. 1568 aus seiner Residenzstadt Amberg erließ: „Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Pfalzgraf bei Rhein, des h. röm. Reichs Erztruchseß, Kurfürst und Herzog in Bayern. Unsern Gruß zuvor. Liebe und Getreue. Was wir unterm 15. Jan. 1567 wegen des noch übrigen Götzenwerkes, so von dem leidigen Papstthum wider den klaren Befehl göttlichen Wortes sammt anderem Greuel in der Kirche des Herrn eingeführt ist, befohlen haben, wisset ihr euch wohl noch zu erinnern. Wir erfahren aber, daß dem nicht allerdinge nachgekommen wird. Da wir aber solches als die hohe Obrigkeit in unserem Fürstenthum nicht dulden können als Götzenwerk und Abgötterei, wodurch der Lauf des reinen seligmachenden Wortes aufgehalten wird: so soll, wie unser christlicher Befehl bereits in Amberg, unserer Residenz und Hauptstadt in Bayern, in Lehr und Ceremonien ins Werk gerichtet ist, es auch in allen Orten unseres Fürstenthums gehalten werden. Daher befehlen wir euch, wenn das Götzenwerk nicht allerdinge weggethan und zerbrochen ist, daß es binnen acht Tagen gänzlich weggeräumt und zerschlagen werde, es seien erhabene oder flache Gemäldewerke in Kirchen oder an andern Orten. Deßgleichen ist Taufstein und Götzenhäuslein wegzuthun, der Chorrock nicht mehr zu gebrauchen, sondern eine andere ehrliche gewöhnliche Kleidung.

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Den Kommunikanten ist kein Tüchlein mehr unterzuhalten. Die Einsetzungsworte sind nicht mehr zu singen, sondern zu sprechen. Der Exorzismus ist bei der Taufe nicht mehr zu gestatten. Die 10 Gebote sind genau wie im 2. und 5. Buch Mosis der Gemeinde und Jugend vorzutragen. Der lateinische Gesang, das Ave Maria, Angst Christi und Tenebräläuten sind abzuschaffen. Ueber den Vollzug habt ihr binnen 14 Tagen an unsere Kanzlei in Amberg zu berichten.“ Modler vollzog das Mandat, „stürmte in seiner Kirche zu Hirschau alle Altäre und Kirchenzier“ und stellte sich unter den Schutz der calvinistischen Stadt Amberg, zum großen Mißfallen seines lutherischen Lehensherrn, des Abts Wunder in Heilsbronn. Dem wiederholten Befehl des Abts: sich in Heilsbronn zu stellen, um sein Jurament zu thun und das Verzeichniß über seine Einkünfte vorzulegen, folgte Modler nicht. Der Abt bat den Markgrafen Georg Friedrich, beim Herzog in Amberg zu erwirken: „daß in Hirschau der calvinistische Greuel abgeschafft und das dortige Pfarrlehen dem Kloster Heilsbronn erhalten werde.“ Der Abt erhielt vom Markgrafen zur Antwort: „Wir haben mit höchster Beschwerung gehört, daß die calvinistische Seele in der Oberpfalz mit Gewalt aufgedrungen wird; können aber unsern lieben Oheim, Schwager und Bruder, den Kurfürsten Friedrich, in seinem Lande nicht daran hindern, soweit es Lehre und Ceremonie betrifft, sondern müssen es Gott befehlen. Aber wegen Schmälerung der Einkünfte und Gerechtigkeiten werden wir uns bei ihm beschweren.“ Pfarrer Modler zog von Hirschau weg. Der Markgraf beschwerte sich versprochenermassen beim Kurfürsten und erhielt von diesem unterm 30. Juli 1569 aus Heidelberg folgende Antwort: „Was wir Liebes und Gutes vermögen, allezeit zuvor. Hochgeborener Fürst, freundlich lieber Oheim, Schwager und Bruder. Wir hätten auf das Schreiben, Hirschau und Thumbach betreffend, vor dieser Zeit geantwortet, haben aber zuvor Bericht einholen müssen. In den Pfarren Hirschau und Thumbach haben wir das jus nominati et praesentandi, wie denn auch in den Jahren 1547 und 58 die Pfarrer Modler und Knüttel von uns dem Abt präsentirt, aber vom Abt

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als Lehensherrn belehnt wurden, aber uns, dem Landesherrn, schwören mußten. Beide Pfarren sind gegenwärtig durch Modlers Wegzug und Knüttels Tod zugleich erledigt. Daß wir die Pfarreinkünfte zum Nutzen unserer Kammer eingezogen und den Pfarrern nur eine geringe Besoldung gegeben haben sollen, ist nicht wahr; wir haben nur in der gegenwärtigen schweren Zeit keine qualifizirte Pastoren finden können, haben daher einstweilen zwei junge Männer versuchsweise angestellt, nämlich zu Hirschau Joh. Maier und zu Thumbach Joh. Fleischmann, natürlich nicht mit der vollen Pfarrbesoldung. Wenn sich die zwei Verweser bewähren, so werden wir sie mit der Zeit nominiren und dem Abt zur Belehnung präsentiren. Die Einkünfte haben wir zu milden Zwecken, nämlich zur Unterhaltung von Kaplänen und Schulmeistern und zu Baulichkeiten verwendet, welche eigentlich der Lehensherr (in Heilsbronn) hätte bestreiten sollen. Auch ist es besser, die Pfarrgüter verwalten zu lassen, damit nicht die Pfarrer durch die Bebauung derselben von den Studien abgehalten werden, und ihnen eine fixe Kompetenz zu reichen.“ Der Markgraf schickte dieses kurfürstliche Schreiben zur Erklärung an den Abt Wunder, welcher darauf erklärte: „Die Pfarren Hirschau und Thumbach wurden 1568 von der Regierung zu Amberg eingezogen. Wir remonstrirten dagegen, worauf jene seltsame Antwort d. d. Heidelberg, 30. Juli 1569 erfolgte, worin sich der Kurfürst das jus nominandi et praesentandi anmaßt, weil sie in seiner Gerichtsbarkeit liegen. Die dortigen Pfarrer haben allezeit bloß dem Kloster Pflicht gethan, bis man dieses von Amberg aus durch geheime Praktiken, gegen die wir protestiren, verhindert hat. Die weiteren Angaben über Verwendung der Pfarreinkünfte zu milden Zwecken für Kirchen und Schulen sind leere Vorwände, bloß um sich in Posseß zu sehen. Ebenso ist es auch mit dem Vorgeben der einstweiligen Regulirung einer Besoldung für die neuen versuchsweise angenommenen beiden Männer. Ebenso ist es mit dem Vergeben: man müsse die Pfarrer von den Feldarbeiten entheben. Arbeiten dieser Art sind für wohlgesinnte Pfarrer ein angenehmes Exerzitium und lassen sie weniger aus Faulheit

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und böse verführerische Gedanken kommen, haben auch das Exempel Pauli für sich. Ebenso ungeeignet ist die Beschwerde des Kurfürsten über den von uns dem Pfarrer ertheilten Lehensbrief, der gestellt ist, wie von Alters her, nur daß darin auf die Lehre der augsburger Konfession verpflichtet wird, was aber eben der Stein des Anstoßes ist wegen des dort herrschenden Calvinismus. Wäre dieser nicht dazwischen gekommen, so würde die Belehnung eben so wenig beanstandet worden sein, wie zur Zeit des Papstthums und auch nach der Zeit Lutheri unverhindert geschehen ist. Der Kurfürst hat es bloß darauf abgesehen, uns die Pfarren Hirschau und Thumbach zu entreißen und sie, dem Religionsfrieden zuwider, calvinistisch zu machen. Erst mit Anfang dieser verführerischen neuen Sekte fing diese Neuerung an. Wir bitten daher um Schutz gegen diese neuen Eingriffe des Kurfürsten.“ Als nach Jahresfrist noch keine Antwort erfolgt war, bat der Abt den Markgrafen, den Kurfürsten zu erinnern und erbot sich zugleich, einem Calvinisten die Pfarrstelle zu verleihen, nur möge der Kurfürst das Belehnungsrecht dem Kloster nicht nehmen. Allein es erfolgte abermals keine Antwort; der Kurfürst besetzte die beiden Pfarren Hirschau und Thumbach, ohne dem Abt Kenntniß davon zu geben. Das Patronat war dem Kloster für immer entrissen und somit das Band zwischen Heilsbronn und Hirschau für immer gelöst. Darum finden sich in den heilsbronner Auszeichnungen keine Nachrichten über die späteren Vorgänge in Hirschau während des Reformationsjahrhunderts. Durch anderweitige Auszeichnungen ist aber bekannt, wie damals die pfalz–bayerischen Landesherren in Hirschau und anderwärts bald Lutherthum, bald Calvinismus, bald Katholizismus eingeführt haben.


20. Kirchthumbach,

nicht weit von Hirschau. Wie Ludwig der Bayer und die bayerischen Herzoge Ruprecht, so war auch der Herzog und Pfalzgraf Rudolf dem Kloster Heilsbronn sehr zugethan. Dankbarkeit, Bewunderung und Verehrung veranlaßten ihn, im J. 1348 dem Kloster das Patronat von Kirchtumbach zu schenken, wie oben

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beim 17. Abt Friedrich erwähnt wurde und unten Abschn. VII, K näher berichtet werden wird. Der Herzog stellte die Schenkungsurkunde in Heilsbronn aus, wo sein Name auf der Fremdenliste des Burggrafenhauses wiederholt vorkommt. Andersgesinnt gegen Heilsbronn waren 200 Jahre später seine Nachfolger, durch welche das Kloster im Reformationsjahrhundert das Patronat verlor, wie nun berichtet werden wird.

Der jeweilige Pfarrer von Kirchthumbach hatte jährlich 80 Pfund nach Heilsbronn zu zahlen. Der Pfarrer Seb. Pfreumdner leistete aber, auf Befehl des Herzogs Friedrich, von 1523 an keine Zahlung mehr. Auf Anregen der Aebte Wenk und Schopper remonstrirten die Markgrafen Kasimir und Georg Jahre lang gegen den herzoglichen Befehl; jedoch vergebens: der Pfarrer Schlammersdorfer erhielt denselben Befehl, nach Heilsbronn nichts zu zahlen. Nach der Restauration des Klosters in Folge des kaiserlichen Interims (s. oben beim 30. Abt Wirsing) remonstrirte der Markgraf Albrecht Alcibiades auf Anregen des Abts Wirsing, welcher 1549 an den Markgrafen schrieb: „Der Pfalzgraf und Herzog Rudolf hat vor 200 Jahren das Pfarrlehen von Kirchthumbach sammt dessen Gütern, Nutzungen und Rechten unserem Kloster, laut fürstlichem Briefe und Siegel, übergeben, davon uns jeder Pfarrherr jährlich 80 Pfund gereicht, was aber von den Herzogen verboten worden ist. Wir bitten E. F. G., bei dem Kurfürsten von Bayern zu erwirken, daß uns die Incorporation wieder gezahlt werde.“ Der Markgraf, welcher sich kräftigst verwendete, erhielt vom Großhofmeister und den Räthen des Kurfürsten aus Heidelberg zur Antwort: „Der Kurfürst ist nicht daheim, wird auch sobald nicht heimkommen; nach seiner Heimkunft werden wir ihm die Sache vorlegen.“ Allein nach der Heimkehr des Kurfürsten trat keine Veränderung ein. Bei Besetzung der Pfarrstelle wurde der Lehensherr zu Heilsbronn so wenig berücksichtigt, daß der Abt Schörner im J. 1557 seinen Pfarrer in Kirchthumbach nicht einmal dem Namen nach kannte. Denn er schrieb an ihn: „Unserem lieben Herrn N. N., Pfarrherrn zu Tumbach. Ihr habt weder von unserem Vorsahrer noch von

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uns die Pfarr weder begehrt, noch von uns zum Lehen empfangen. Ihr wollet euch also hieher verfügen, euer Jurament thun und euer und des Gotteshauses Einkommen verzeichnen. Wo nicht, so würden wir zur Handhabung unseres jus patronatus einen andern Pfarrherrn verordnen.“ Aus der Antwort erfuhr der Abt, daß der Pfarrer Nik. Knüttel hieß und bereits vor zehn Jahren zur Zeit des Abts Greulich sein Jurament in Heilsbronn gethan hatte, aber nicht vom Abt ernannt worden war. Knüttel schrieb: „Ich bin vor zehn Jahren vom Rath und von der Gemeinde vocirt und der fürstlichen Kanzlei in Amberg präsentirt worden, habe von derselben Fürschrift an euren Vorfahrer, Abt Greulich, empfangen und diesem 1547 mein Jurament gethan. Man wird meine Unterschrift in den Juramentsbriefen finden. Darauf empfing ich vom Herrn Abt Schrift an den Rath zu Tumbach, mich in die Pfarrei einzusetzen. Darauf habe ich zu Amberg in Gegenwart der Diakonen Rudel und Knauer durch Unterschrift folgende Obligation übernommen: „„Ich schwöre, dem Herrn Pfalzgrafen und Kurfürsten Friedrich, durch welchen ich zur Possession der Pfarrei Tumbach, so mit durch den Herrn Abt zu Heilsbronn geliehen, gekommen bin, getreu zu sein, dem Volk mit dem Wort Gottes, christlicher Lehr und gutem Exempel vorzugehen, das Pfarrgut zu wahren, davon keine Pension noch Incorporation zu reichen, ohne Bewilligung meines gnädigen Herrn. Würde ich das nicht halten, so soll mein Landesfürst mich strafen, oder einen Andern präsentiren.““ Knüttel starb 1566. Sein Nachfolger Seidler wurde ohne Rücksichtnahme auf den Abt ernannt und eingesetzt. Erst nach dem Vollzuge schrieben Bürgermeister und Rath des Markts Tumbach durch den Neuangestellten an den Abt Wunder: „Unser Pfarrherr Knüttel ist gestorben. Auf unser Anhalten ist Briefzeiger, Herr J. Zeidler, Prädikator zu Neunburg vorm Wald, vom Herrn Pfalzgrafen Ludwig, unserm Herzog in Bayern, zu unserem Seelsorger hieher geordnet, auch durch die ordentliche Obrigkeit bereits in Posseß eingesetzt worden. Weil aber die Pfarr vom Stift Heilsbronn zu Lehen rührt, so will Zeidler auch von euch die Lehen empfangen.

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Wir bitten also Ew. Gnaden, ihm die Pfarr zu leihen.“ Der Abt fügte sich in das, was er nicht ändern konnte. Er bestätigte die bereits vollzogene Wahl und Einweisung, bemerkte jedoch in seiner Antwort an den Bürgermeister und Rath, daß man ihm erst Knüttels Tod hätte anzeigen sollen, worauf er schon selbst ihnen einen tüchtigen Pfarrer präsentirt haben würde. Dann fuhr er fort: „Das jus nominandi et praesentandi und Posseßgebung der Pfarren Hirschau und Tumbach steht nicht dem Pfalzgrafen zu, sondern unserem Kloster, dem Pfalzgrafen bloß die hohe Obrigkeit, sonst nichts. Pfarrer Kniittel hat zwar dem Kloster sein Jurament gethan, wurde aber gleichwohl gezwungen, auch dem Kurfürsten einen Eid zu schwören, ganz in der Stille, um nur in den Posseß zu kommen. Nach Knüttels Tod bat uns die Gemeinde, dem J. Zeidler die Pfarre zu verleihen. Wir haben es gethan um des Friedens willen, doch unter Protestation.“ Zeidler fungirte nur kurze Zeit. Sein Nachfolger, Joh. Fleischmann aus Wunsiedel, wurde vom Kurfürsten Friedrich ohne Rücksichtnahme auf den Abt angestellt, aber mit einem so geringen Gehalt, daß er für gut fand, es nicht mit dem Kurfürsten zu halten, sondern mit dem Abt Wunder, von dem er eher als von dem Kurfürsten eine Gehaltsausbesserung erwartete. Auch hielt er es, wie der Abt, mit Luther und nicht, wie der Kurfürst, mit Calvin. Er folgte daher willig der Aufforderung des Abts, nach Heilsbronn zu kommen, um sein Jurament zu thun und zugleich einen Nachweis über den Pfarrertrag und über die vom Kurfürsten verordnete Schmälerung desselben vorzulegen. Bei einem so kärglichen Einkommen hatte er 25 Ortschaften, ohne Unterstützung durch einen Hilfsgeistlichen, zu pastoriren und Weib und Kinder zu ernähren. Nach geleistetem Jurament erhielt er vom Abt folgenden Lehensbrief: „Wir Melchior Abt verleihen dem etc. Fleischmann die Pfarre Kirchthumbach mit all ihren Gerechtigkeiten, nachdem er uns Gehorsam geschworen und gelobt, das Evangelium nach Verordnung der augsburgischen Consession zu lehren und dem Pfarrgut nichts entziehen zu lassen. Doch steht uns frei, ihm die Pfarre abzukündigen. Heilsbronn, 20. Jan. 1569.“

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Darauf wurde Fleischmann von den herzoglichen Räthen nach Amberg vorgeladen und beauftragt, diesen Lehensbrief und sonstige Verhandlungen über die Belehnung mitzubringen. Fleischmann theilte die Vorladung dem Abte mit und fragte an: „ob er der Ladung folgen sollte, oder nicht? man gehe in Amberg damit um, ihn abzusetzen.“ Nach gehaltener Rücksprache mit dem Markgrafen Georg Friedrich antwortete der Abt dem Pfarrer: „er möge getrost nach Amberg gehen und den Lehensbrief vorlegen.“ Fleischmann stellte sich in Amberg. Es erfolgte zwar nicht die befürchtete Absetzung, aber ein aus Heidelberg datirter, an den Markgrafen in Onolzbach gerichteter kurfürstlicher Protest, worin es u. A. hieß: „Besonders protestiren wir gegen den Inhalt des vom Abt ausgestellten Lehensbriefes. Schon das ist ein Eingriff in unsere Rechte, daß der Abt den Pfarrer zur Leistung der Lehenspflicht vorgefordert hat, bevor wir diesen ernannt und präsentirt hatten, und daß Fleischmann ohne unser Wissen und Willen nach Heilsbronn gegangen ist, um seine Lehenspflicht zu thun. Dazu heißt es im Lehensbriefe: Fleischmann werde bezüglich der Lehre und Ceremonien nicht an uns, sondern an den Abt gewiesen. Auch wird er darin nicht auf das reine Wort Gottes (d. h. Calvins Lehre), sondern auf Menschen (d. h. Lutherischgesinnte) gewiesen, zwischen welchen sich dieser Zeit viel gefährliche Irrungen ergeben (d. h. zwischen den lutherischen Theologen, die sich gegenseitig auf’s Heftigste befehdeten). Ferner mußte Fleischmann schwören, daß er bei Irrungen zwischen ihm und der Gemeinde nirgends als vor dem Abt stehen wolle, da doch dieses Recht allein uns zusteht. Wir haben daher dem Fleischmann aufgegeben, sich von seinem dem Abt geleisteten Jurament loßumachen. Will er das nicht, oder will ihn der Abt von seinem Jurament nicht entbinden, so werden wir ihn seines Kirchendienstes enilassen.“ Des Abts Gegenerklärung ging durch den Markgrafen an den Kurfürsten. Zugleich ersuchte der Abt die Räthe in Amberg, gegen Fleischmann nichts vorzunehmen, bis die beiden Fürsten sich verständigt haben würden. Die angedrohte Absetzung erfolgte nicht, aber auch keine Antwort vom

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Kurfürsten, weßhalb der Abt nach zwei Jahren den Markgrafen wiederholt bat, Antwort zu erwirken und die Rechte des Klosters zu wahren. 1572 bat Fleischmann um Addition; der Abt schloß die Bitte den Räthen in Amberg zu. 1576 starb der Kurfürst, zwei Jahre darauf der Abt Wunder, welcher vergeblich Alles versucht hatte, um dem Kloster das Patronat zu erhalten. Was vorhin von Hirschau gesagt wurde, gilt auch hier: Das Band zwischen Kirchthumbach und Heilsbronn war für immer zerrissen. Auch dort wurde bald Lutherthum, bald Calvinismus, bald Katholizismus von den bayerischen Fürsten beliebig oktroyirt. Es wurde vorhin berichtet, wie der Herzog im J. 1568 in seinen Landen den Calvinismus einführte und wie demzufolge der Pfarrer Modler zu Hirschau in radikalster Weise reformirte. Fleischmann in Kirchthumbach ließ sich, trotz angedrohter Besoldungssperre und Absetzung, zu einem solchen Verfahren nicht bewegen.


21. Heilsbronn.

Eine Rundschau bei den Klösterlingen, bei den weltlichen Beamten, in der untern Volksklasse, in der Schopper’schen Schule und in den Predigerfamilien gibt genauen Ausschluß über den dortigen Stand des religiös–sittlichen Lebens im Reformationsjahrhundert.


a. Die Klösterlinge.

Es ist oben berichtet worden, daß das Leben der heilsbronner Klösterlinge zu keiner Zeit ein dissolutes und daß die Geistesrichtung vieler Konventualen in Heilsbronn schon vor dem Reformationsanfang reformatorisch war. Als nun Luther klar aussprach, was ihnen noch unklar vorschwebte, besonders hinsichtlich der Klostergelübde, da verließen Viele das Kloster und wendeten sich zu bürgerlichen Handthierungen. Der 26. Abt Wenk, welcher im Jahr nach dem Reformationsanfang die Regierung antrat, dachte anders: er war der Reformation abgeneigt, dabei ein ehrenwerther Charakter, streng in der Handhabung der Klosterzucht und bemüht, das gelockerte Band fester zu knüpsen. Allein die Majorität im eigenen Hause trat ihm entgegen, dazu der

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Markgraf Georg, so daß ihm nichts übrig blieb, als aus dem Wege zu gehen und zu resigniren. Sein Nachfolger Schopper, gleich ehrenwerth, aber der Reformation sehr zugethan, hielt gleichfalls gute Zucht im eigenen Hause. In der Klosterkirche behielt er manches Mönchische bei, wenn es nicht geradezu gegen den lutherischen Lehrbegriff war. In der Katharinenkirche, der Kirche für das Volk, ordnete er Alles im lutherischen Sinne, predigte selbst dort in diesem Sinne, oder ließ Andere, wie wir nachher sehen werden, daselbst predigen und die Sakramente verwalten. Der darauf folgende Abt Wagner trat aus dem Kloster und heirathete. Die Aebte Greulich und Wirsing fuhren fort, reformatorisch zu denken und zu handeln, ungeachtet des von Albrecht Alcibiades zum Schein eingeführten kaiserlichen Interims. In Folge dieser Einführung kamen nach Heilsbronn ein Paar leichtfertig gesinnte Konventualen aus andern Klöstern, z. B. der oben beim 30. Abt Wirsing genannte Excedent J. Hiller und der ihm gleichgesinnte 33. Abt Schörner. Nach Beseitigung des Markgrafen Albrecht und seines Interims wurde Alles wieder, wie früherhin, im lutherischen Sinne gehalten. So blieb es unter den drei letzten Klosteräbten bis zur Auflösung des Klosters.


b. Die weltlichen Beamten.

Um die Zeit des Reformationsanfanges trat der oftgenannte achtungswerthe Hartung als Richter in Heilsbronn ein, wie oben beim 26. Abt Wenk berichtet wurde. Vor ihm gab es dort keine weltliche Beamte, da alle Aemter von Mönchen bekleidet wurden. Er entschied sich gleich von vornherein für die Reformation, diente dem Kloster 37 Jahre lang und starb 1554. Sein Nachfolger Weikersreuter war gleichfalls ein achtungswerther Charakter. Andersgesinnt waren einige Nebenbeamte, welche dem Richter Weikersreuter vom Markgrafen als Aufpasser und Spione beigegeben wurden. Daraus folgte stete Zwietracht, welche fortwährte, nachdem das Klostergebiet markgräflich geworden war, und ihren Höhepunkt erreichte, als die beiden Fürstenthümer

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nicht mehr von einem, sondern von zwei Fürsten regiert wurden, welche Heilsbronn gemeinschaftlich besaßen, alternirend die dortigen Stellen besetzten und die von ihnen dort angestellten Beamten aufstachelten, dem andern Fürsten und dessen Beamten Verdruß zu bereiten. Ueber die späterhin in Heilsbronn neben einander, aber fast nie mit einander Hand in Hand fungirenden Klosterverwalter und Richter Näheres im XIII. Abschnitt.


c. Die untern Volksklassen.

Das religiös–sittliche Volksleben in und um Heilsbronn erscheint im ganzen Reformationsjahrhundert auf einer sehr tiefen Stufe. Die Aebte in dieser Periode sprechen sich in den vielen, oben mitgetheilten Mandaten dahin aus, daß das Volk allenthalben, in Heilsbronn insonderheit, immer zügelloser werde. Vergebens boten sie Alles auf, um dem rohen Treiben auf der Gasse und im Wirthshause während der Gottesdienste Einhalt zu thun. In den Familien und im öffentlichen Verkehr herrschten Rohheit und Entsittlichung. Der Schafmeister und sein Geselle wurden wegen Nothzucht mit Gefängniß bestraft; der Klosterschmied Mayr, ein Familienvater, wegen Ehebruchs, nachdem alle Warnungen fruchtlos waren; der Gemeindeschmied von Weiterndorf und drei Andere daselbst wegen vieler böser Thaten. In Folge von Wein und Würfelspiel wurde Murr von Gottmannsdorf vom Müller Laubner von Aich im Klosterwirthshause mit einem Schrotbeil erschlagen. Die Sache wurde in Onolzbach verhandelt, Laubner auf beiderseitige Fürbitte aus dem Gefängniß entlassen und lediglich damit bestraft, daß er an die Wittwe des Erschlagenen eine Baarsumme zahlen mußte. Die Baderin und die Viehmagd haderten miteinander in der rohesten Weise. „Vischer hat dem Egersdorfer vor der Scharstube in der Abtei eine Hand abgehauen“, berichtet Hartung. Der Bader Vogt verspielt sein Geld und seines Kindes Vathengeld, wird mit Gefängniß bestraft, dann aus Urphed entlassen. Im Klosterwirthshause blutige Schlägerei zwischen dem Klostermetzger, dem Gerichtsknecht und den zwei Thorwarten; daher Gefängnißstrafe, der Gerichtsknecht wegen

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Ehebruchs seines Dienstes entlassen. Apollonia Scherzer und Leonh. Beck zu Heilsbronn werden wegen Hurerei und Ehebruchs aus fürstlichen Befehl mit Thurm und Landesverweisung bestraft. Kastenmesser Brodwurm und Konsorten werden nach gütlichem und peinlichem Verhör wegen Dieberei bestraft. Der Steinhof, damals das einzige Wirthshaus in Heilsbronn, eine Pachtwirthschaft, war fortwährend der Schauplatz von Exzessen aller Art, welche durch liederliche Wirthschaftspächter begünstigt wurden. Einer derselben, Weigenast, verdarb wegen liederlicher Haushaltung, zog nach Weißenbronn, wo er als Pachtwirth abermals verdarb. Eben so üppig und verschwenderisch wirthschaftete sein Nachfolger, Bened. Faber, welcher nicht bloß Pachtwirth in Heilsbronn, sondern auch Organist und obendrein bei seinem Vetter, dem Klosterverwalter Cornberger, Vormundschaftsschreiber war. Cornberger hatte feinem Vetter und Vormundschaftsschreiber Geld geliehen. Um wieder zu seinem Gelde zu gelangen, überredete er sechs Vormünder in seinem Amtsbezirk, Kindsgelder dem Bedrängten zu leihen. Ja er bedrohte die Vormünder mit dem Thurm, wenn sie das Darlehen verweigern würden, und formulirte die Schuldscheine anders, als mündlich verabredet worden war. Die Vormünder und deren Bürgen brachten die Sache an den Markgrafen mit der Bitte: die Darlehen von den reichen Relikten des inzwischen verstorbenen Klosterverwalters zu erheben. Außer den sechs Vormündern wurden noch viele andere Männer vernommen, und diese erklärten, daß Cornberger auch sie zur Bürgschaftleistung beredet und ihnen vorgespiegelt habe: es sei nur eine Scheinbürgschaft, er werde sie schon gegen Schaden schützen. Es folgte Verhaftung des Wirthes und Amtsentlassung des Verwalters, welcher seine Wohnung vorläufig im Burggrafenhause (jetzt Pfarrhaus) erhielt und daselbst noch vor dem völligen Auftrag der Sache starb. Mit diesem aktenmäßigen Charakterbild Cornberger’s steht nicht im Einklang folgende Grabschrift auf seinem Leichenstein in der Klosterkirche: Prudentissimo atque integerrimo viro domino Bartholomeo Cornbergero, fontium salutarium annos circiter 20 curatori, pie defuncto

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22. Jan. 1587. Ueber das Verhalten der Dienstbothen in Heilsbronn schrieb Cornberger in einem seiner letzten Berichte an die markgräflichen Räthe: „Nichts will einen Fortgang gewinnen; allenthalben geht es im alten Trapp. Das Gesinde gibt wenig auf mein Gebieten und Verbieten. Alt und Jung, Jedes thut seines Gefallens, was es will. Ich halte dafür, daß mit den jetzigen Knechten, welche des Müßiggehens gewohnt sind, keine Ordnung zu machen sein wird. Derwegen ich bedacht, die uns gehorsamen, halsstarrigen und nichtsnutzigen Knechte abzuschaffen und andere zu bestellen, mit welchen der Herrschaft Bestes geschafft wird.“


d. Die Schopper’sche Schule.

Es herrschte in derselben während ihres 48jährigen Bestehens zu keiner Zeit ein reges reformatorisches Leben, wie oben bei den sieben letzten Klosteräbten berichtet wurde. Während der ersten Jahre waltete noch der Geist ihres Gründers Schopper und ihres ersten Schulmeisters Gerstorfer, den wir nachher unter e. als ersten Klosterprediger kennen lernen werden. Allein schon im 6. Jahre des Bestehens der Schule verließ Schopper Heilsbronn und 3 Jahre darauf auch Gerstorfer. Die ganze Herde zählte nur 12 bis 20 Schäflein, aber auch unter diesen wenigen manches räudige. Auf Gerstorfer folgte Seb. Flock, der 2. Schulmeister, welcher aber bald wieder wegzog. Ihm folgte J. Salzer, der 3. Schulmeister, welcher nur anderthalb Jahre blieb. Ihm folgte Magister J. Drachenfuß, der 4. Schulmeister, welcher schon nach einigen Monaten wegzog. Magister Kaspar Othmair, der 5. Schulmeister, wirkte kaum ein Jahr lang in Heilsbronn, wurde dann Kanonikus in Onolzbach, lebte ganz der Musik und heirathete eine Tochter des Richters Hartung. Kränklich geworden, ließ er sich in das Spital der heilsbronner Mönche, in den heilsbronner Hof nach Nürnberg bringen, wo er starb. Seine Leiche wurde über Heilsbronn nach Ansbach geführt und dort in der Kirche zum h. Kreuz beerdigt. Einiges Nähere über ihn und seine beiden Vorgänger siehe oben beim 29. Abt Greulich. Adam

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Schneider, der 6. Schulmeister, stand sieben Jahre lang (1545 bis 52) der Schule vor, wurde dann examinirt und ordinirt, Klosterprediger in Heilsbronn, wo er eine Zeitlang Prediger und Schulmeister zugleich war, bis H. Eckhard, ein Nürnberger, als 7. Schulmeister, eintrat, aber schon nach einem Jahre (1554) ehrenvoll verabschiedet austrat, anderwärts Pfarrer wurde und heirathete. Der 8. Schulmeister, Grimm, zog schon nach wenigen Wochen auf eine andere Stelle. Die 8 Genannten waren, während sie als Schulmeister fungirten, unverheirathet. Der 9. Schulmeister, Magister Mich. Preu, war der erste verheirathete. Seine Frau, Felicitas, eine Tochter des Klosterverwalters Grätsch in Kloster Birkenfeld, starb im Wochenbett, ihr Kind zwei Tage darauf, vier Tage darauf aus Gram auch ihre Mutter und Kindbettpflegerin. Die drei Leichen wurden in der Klosterkirche begraben. Preu schloß seine zweite Ehe mit einer Tochter des Pflegers Hans Winkler in Nürnberg, erbat sich vier Jahre darauf einen kleinen Ruhegehalt und lebte von 1576 an in seiner Vaterstadt Weißenburg. Er hinterließ in der Kirche zu Heilsbronn als Vermäehtniß ein Oelbild, jetzt bei Nr. 115, die Taufe Christi am Jordan darstellend: rechts der Täufer; links ein Engel, das Kleid des Getauften haltend; oben Gott Vater und Engel und die Worte: „Dieß ist mein lieber Sohn etc. Was ihr den Vater bittet etc.“ Unter dem Gemälde der Stifter des Bildes mit seiner Familie. Preu war 21 Jahre lang in Heilsbronn, ein ehrenwerther Charakter; gleichwohl wurde die Schule durch ihn nicht gehoben. Er war, als er diese verließ, zwar erst 52 Jahre alt, aber schwerhörig, verdrießlich und des Lehrens müde, daher seine Bitte: im Kameralfache verwendet zu werden, nicht als Kirchen- oder Schuldiener. Regenten und Räthe gingen darauf nicht ein; sie schmälerten ihm überdieß seinen ohnehin geringen Quieszenzgehalt, was ihn tief kränkte. Der Stand der Schule, insonderheit das religiös–sittliche Leben der Schüler war bei seinem Austritt wie bei seinem Eintritt unerfreulich, wie oben ausführlich berichtet wurde. Sig. Beyhel, der 10. Schulmeister, Preu’s Nachfolger, starb schon nach zwei Jahren. (1578). In

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seine Zeit fällt der oben beim 35. Abt mitgetheilte Bericht über den schlimmen Stand der Schule. Magister J. Bermuth, der 11. Schulmeister, fungirte kaum ein Jahr lang. Magister Wenzeslaus Gurckfelder, der 12. und letzte Schulmeister, fungirte als solcher vier Jahre lang, bis 1582 die Schopper’sche Schule aufgelöst, d. h. erweitert und an deren Stelle die Fürstenschule errichtet wurde, bei welcher wir im IX. Abschn. Gurckfelder als dritten Lehrer näher kennen lernen werden.

Um die Schopper’sche Schule, welche bisweilen über 80 Schüler zählte, zu heben, gab man dem 9. Schulmeister Preu und jedem seiner Nachfolger einen jungen unverheiratheten Hilfslehrer bei, welcher den Titel „Kantor“ führte. Daß aber die Schule dadurch nicht gehoben wurde, haben wir vorhin gesehen. Diese Kantoren waren insgesammt Theologen, meist zugleich gute Musiker. Keiner von ihnen blieb lange in Heilsbronn. Man zählte während des zwanzigjährigen Bestehens des Kantorats acht Kantoren, nämlich 1) J. Span aus Ravensburg, wurde Schulrektor in Schwabach und starb daselbst 1563 an der Pest. 2) Balth. Luz aus Mellrichstadt, wurde anderwärts Diakonus. 3) Nik. Flessa aus Münchberg, ein guter Musiker, kam als Diakonus nach Hof. 4) Sig. Beyhel aus Hopferstadt, bis 1569 Kantor in Heilsbronn, dann Schulmeister in Schwabach, wo er sich verehelichte mit „Jungfrau Agnes, des ehrbaren und besten Herrn Hans Rosenhauer, weiland zu Werburk gesessen, nachgelassenen Tochter, welche sieben Jahre lang bei der hochgeborenen Fürstin, Fräulein Barbara, unseres gnädigen Herrn (Georg Friedrich) Schwester gedient hat.“ Es ist oben beim 35. Abt und in den Beitr. S. 147 berichtet worden, daß Georg Friedrich’s Schwester Barbara, bei deren Taufe der Abt Schopper Mitgevatter war, geistesschwach wurde und in den Jahren 1568 bis 70 periodisch im Burggrafenhause zu Heilsbronn lebte. Gleichzeitig lebte Beyhel als Kantor in Heilsbronn. Daher seine Bekanntschaft mit einer Dienerin der Markgräfin Barbara. 1576 kam er, wie eben berichtet, als Schulmeister wieder nach Heilsbronn, starb aber daselbst schon nach zwei Jahren. 5) W. Rudelius aus Reichenbach

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im Vogtland, von Paul Eber, Melanchthon’s Freund, empfohlen, war Kantor bis 1574, wurde kränklich, dienstunfähig, bat in einem lateinischen Gesuche zu einer Badekur um eine Beisteuer qau pecunia thermas invisere possim, und erhielt 4 fl. aus der Klosterkasse. Auf vielseitiges Wissen deutet eine Notiz, in welcher er als insignis musicus, componista, organista„ poeta et studiosus medicinae theophrasticae bezeichnet wird. 6) Ch. Egenolf, dedizirte dem Markgrafen ein Buch, erhielt dafür 4 fl. aus der Klosterkasse, sagte schon nach kaum drei Jahren den Dienst auf und zog nach Zweibrücken. 7) Pangrat. Geiger wurde von den Räthen nach Heilsbronn abgeordnet, da der Abt Wunder keinen ledigen jungen Mann für das Kantorat auftreiben konnte. In der Korrespondenz über die Besetzung der Stelle bemerkten die Räthe: „daß fast alle Zucht und Disziplin an diesem Ort so gar falle und zu Grunde gehe und daß Schulmeister und Cantores zum Theil seicht gelehrt, gute Gesellen und Zechbrüder gewest.“ Geiger wurde 1580 Pfarrer in Walmersbach. 8) Andr. Wetzel, ein heilsbronnischer Stipendiat in Jena, wurde von dort heimberufen, um das Kantorat zu übernehmen: der letzte Kantor an der Schopper’schen Schule, welche 1582 zur Fürstenschule erweitert wurde. Wetzel war nur zwei Jahre lang in Heilsbronn und kam von da nach Sammenheim. Wir haben den Richter Hartung und seinen Schwiegersohn, den Schulmeister Othmair, ferner einige heilsbronner Kantoren als gute Musiker kennen gelernt. Einige Lehrer an der Fürstenschule waren Freunde der Alchymie. Unter den ersten Ziiglingen der Fürstenschule (s. Abschn. IX) waren der Mathematiker und Astronom Sim. Marius aus Gunzenhausen und der Poeta laureatus Taubmann aus Wonsees. Den 10. Klosterprediger Ley werden wir gleichfalls als Poeta laureatus kennen lernen. Diese Konstellation veranlaßte die oft wiederholte Aeußerung: Omnis Heilsbronnensis aut Musicus, aut Poeta, aut Magus.


e.Die 11 ersten lutherischen Geistlichen.

Es ist oben beim 27. Abt Schopper berichtet worden, daß

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dieser reformatorisch gesinnte Abt unter Assistenz seiner Mönche das Predigen und die Verwaltung der Sakramente anfänglich selbst besorgte, aber für die Dauer nicht ausreichend besorgen konnte und daher diese Funktionen zwei jüngeren gleichgesinnten fremden Predigermönchen übertrug. Diese Beiden erscheinen daher als die ersten evangelischen Prediger in Heilsbronn, nämlich 1) Michael Gersdorfer, aus Gersdorf oder Gerasdorf in Bayern. Er fungirte als Prediger von 1532 an nur zwei Jahre lang, da Schopper bei Errichtung seiner Schule ihm die Funktion als Schulmeister übertrug. 1543 wurde er Erzieher des jungen Markgrafen Georg Friedrich, später Pfarrer in Kitzingen, zuletzt in Krailsheim. 2) Georg Erbar, der zweite der von Schopper berufenen Predigermönche, blieb Klosterprediger, während sein Kollege Gersdorfer Schulmeister wurde. Der Abt Schopper beabsichtigte, ihm die Pfarrstelle in Equarhofen zu verleihen. Da sich aber die Besetzung verzögerte, so nahm Erbar 1538 eine Kaplaneistelle in Nürnberg bei St. Sebald an und heirathete. 3) Wilh. Peltzperger aus Messing in Bayern, vom Abt Schopper sehr geschätzt, wurde 1538 von diesem als Klosterprediger nach Heilsbronn berufen, aber schon im folgenden Jahre nach Equarhofen befördert, wo er frühzeitig starb. 4) Sebast. Stiller, (1539–44), aus Oesterreich nach Heilsbronn gekommen, verehelichte sich im Jahr nach seinem Amtsantritt. Nach Beerdigung des Markgrafen Georg hielt er die Gedächtnißpredigt. Im Jahr darauf (1544) wurde er Dechant in Gunzenhausen. Sein erstes Kind hob der Richter Hartung aus der Taufe. Nach seinem Wegzuge erhielt er vom Abt Wirsing und Konvent und von Hartung folgendes Zeugniß über sein Verhalten und seine Trauung: „Nachdem im Fürstenthum und anderwärts der Ehestand frei zugelassen worden war, heirathete Herr S. Stiller noch als Prediger in Heilsbronn Ursula, welche beim Herrn Kammermeister Purkel Jahre lang treu gedient hat, und wurde am 3. Mai 1540 vom Pfarrer Ul. Reisacker von Weißenbronn in der obern Pfarrkirche vor der christlichen Gemeinde nach christlicher Ordnung kopulirt und hielt, wie andere Brautleute, sein Hochzeitsmahl im Wirthshause

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zu Heilsbronn. Beide haben sich fromm gehalten. Ihre Kinder sind daher für ehelich zu halten.“ 5) Magister Sebast. Stieber aus Schwabach, (1544–49), zuvor Prediger in Langenzenn und dort bereits verheirathet, wurde vom Abt und Konvent nach Heilsbronn berufen, nachdem die markgräfliche Regierung in seine Abberufung von Langenzenn gewilligt hatte. Gleich bei seinem Amtsantritt legte er die älteste in der Pfarrregistratur vorhandene Matrikel an, aus der sich ergibt, daß die Einwohnerzahl in Heilsbronn damals nicht groß war. Während der fünfjährigen Amtssührung Stieber’s ergaben sich nur neun Sterbfälle. Sein letztes Amtsjahr in Heilsbronn fiel in die Zeit der Scheinrestauration des Klosters durch den Markgrafen Albrecht Alcibiades in Folge des kaiserlichen Interims, gegen welches er sich mündlich und schriftlich, wie oben beim 30. Abt berichtet wurde, energisch aussprach. 1549 zog er nach Weißenburg. Seine Ehefrau wird von Hartung unvortheilhaft charakterisirt. Sie erschien beim Gericht mit der Baderin, ihrer Nachbarin, von dieser verklagt, weil sie ihr vorgeworfen: ihre, der Baderin, Kinder hätten ihr, der Pfarrerin, einen Beutel mit Geld gestohlen. Dagegen warf die Pfarrerin der Baderin vor: sie habe ihr einen Possen gemacht, der keinem frommen Weibe zustehe. Nach vielen gegenseitigen Injurien gebot Hartung Beiden Frieden und fügte der Verhandlung die Bemerkung bei: „Wie lang es Fried bleiben wird, will ich wohl inne werden.“ 6) Joh. Schilling (1550 bis 52) wurde ebenso wenig wie sein Vorgänger vom Interim und von der Klosterrestauration berührt: es blieb Alles in seiner Kirche und in der ganzen Gemeinde auf lutherischem Fuße. Der Richter Hartung hob ihm ein Kind aus der Taufe. Schon nach zwei Jahren kam er nach Uffenheim. Ihm folgte 7) Adam Schneider (1552–53). Dieser war, wie vorhin berichtet wurde, sieben Jahre lang treuer und fleißiger Schulmeister in Heilsbronn, bis ihn der Abt Heberlein zum Prediger daselbst ernannte und den Examinatoren in Onolzbach zur Prüfung und Ordination empfahl, laut folgender Zuschrift: „Damit das Wort Gottes in unserer Pfarrkirche vermöge unserer gnädigen Herren Markgrafen

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Kirchenordnung lauter und rein gepredigt und die Sakramente gemäß derselben gereicht werden, so haben wir zu solchem Amt den wohlgelehrten Ad. Schneider von Kulmbach, unsern Schulmeister, berufen. Weil er aber noch nicht examinirt und ordinirt ist, so bitten wir, dieses mit ihm fürzunehmen.“ Schneider erkrankte im dritten Monat nach seinem Amtsantritt, wurde (mit ihm Barth. König, einer der noch vorhandenen Mönche) nach Nürnberg in den heilsbronner Hof gebracht, vom Doktor Flosser behandelt, kehrte geheilt zurück und hielt im folgenden Jahre Hochzeit. Unter den Hochzeitsgästen waren der Richter Hartung, der Prior Immel und Joß, des Abts Sekretär. Der Abt Heberlein und sein Bursarius konnten wegen Verrichtungen in Merkendorf und Waizendorf nicht beiwohnen. Wenige Wochen nach der Hochzeit wurde der Pfarrer Herzog in Mkt. Erlbach „jämmerlich entleibt.“ Die dortige Gemeinde bat um baldige Wiederbesetzung der Pfarrstelle, worauf der Abt diese seinem Klosterprediger Ad. Schneider verlieh, welcher aber gleich in den ersten Wochen nach seinem Eintritt erkrankte. Der Richter Hartung, der Schulmeister Eckhard und der Vogt Sturm von Bonhof ritten nach Mkt. Erlbach, um den Kranken und dessen Frau zu trösten. Einige Tage darauf starb Schneider, nachdem er in Heilsbronn kaum ein Jahr lang, in Mkt. Erlbach nur einige Monate lang Pfarrer gewesen war. Der Abt fand vorerst keinen geeigneten Mann für die Predigerstelle in Heilsbronn, ließ diese drei Monate lang vom Pfarrer Winkler von Großhaslach verwesen und bat die Räthe in Onolzbach, ihm einen jungen ledigen Kirchendiener vorzuschlagen. Der Vorgeschlagene 8) Chph. Rurer (1553–57), bisher Diakonus in Windsbach, trat im Dez. 1553 in Heilsbronn ein, starb aber schon nach drei Jahren, kaum 30 Jahre alt. Längere lateinische Ausschreibungen zu seinem Gedächtniß rühmen seine dreijährige Wirksamkeit. 9) Stanislaus Porphyrius (1557 –83), geboren zu Glogau in Schlesien, kam 1556 auf Empfehlung Melanchthons von Wittenberg in’s Fürstenthum Onolzbach, wo er vom Markgrafen Georg Friedrich seine erste Bedienstigung in Petersaurach erhielt. Es ist vorhin berichtet worden, daß der

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dortige Pfarrer Stigler wegen unwürdigen Verhaltens seine Entlassung erhielt. Porphyrius kam an seine Stelle, aber schon nach einigen Monaten als Prediger nach Heilsbronn. Bald nach seinem Eintritt heirathete er eine Tochter des Predigers J. Weselius in Koburg, eine Schwester des Schulmeisters J. Weselius in Onolzbach. Im zweiten Jahre seiner Amtsführung (1558) fand die oben beim 35. Abt Wunder besprochene Kirchenvisitation statt, wobei sich ergab, daß gegen Porphyrius bezüglich seiner einjährigen Amtsführung und seines eben erst gegründeten Hausstandes nichts eingewendet wurde, daß seine bisher noch nicht vollzogene Ordination nachgeholt werden sollte, daß er keine Besoldungsbesserung erhielt und daß der religiös–sittliche Zustand seiner Gemeinde unerfreulich war. Im dritten Jahre nach seinem Amtsantritt erscheint sein und seiner Frau Verhalten, den gerichtlichen Verhandlungen zufolge, in einem ungünstigen Lichte. Zu seinen sassionsmäßigen Bezügen gehörte täglich eine Maas Milch, die seine Frau jederzeit selbst im Viehhofe abholte. Dieß veranlaßte Dissidien mit den Wieshüterseheleuten, welche die Milchwirthschaft zu besorgen hatten und von den Pfarrerseheleuten der Untreue und Dieberei beschuldigt wurden. Der Wieshüter revanchirte sich in der Art, daß er im Garten dem Prediger entgegen trat und ihn mit der Haue zweimal schlug. Der Prediger verklagte beim Abt Beck den Wieshüter, welcher bekannte, den Prediger zweimal geschlagen zu haben. Nach heftigen gegenseitigen Injurien der Parteien in der Gerichtsstube kam durch den Abt und Richter eine Versöhnung zu Stande: Die Wieshüterseheleute gelobten, die Milch unbeanstandet und ungeschmälert abzuliefern und beide Theile versprachen, künftig einander ungeschändet zu lassen. Im achten Jahre seiner Amtsführung bat Porphyrius den Markgrafen um Addition und um eine bessere Wohnung. Er sagte in seiner Bittschrift: „Ich bin als ein Fremdling von E. F. G. vor acht Jahren in E. F. G. Land vom Herrn Phil. Melanchthon aus Wittenberg verschickt und commendirt, auch mit Diensten in E. F. G. Kloster Heilsbronn vor Andern bedacht und befördert worden; habe geringe Besoldung, nämlich 80 fl. Geld,

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3 Sra. Korn, täglich ein Viertel Wein, täglich eine Maas Milch aus dem Viehhof, ein Fuder Rüben, am Sonntag und Mittwoch, da ich predige, den Tisch zu Hof (im Refektorium); damit reiche ich in dieser theuren Zeit nicht aus; habe kleine Kinder, deren mir sammt meinem Weibe, so lange wir im Ehestande beieinander gelebt, der Herr alle Jahre eines geschenkt hat. Daher meine Bitte um Addition. Des Predigers Wohnung dahier hat nur eine Stube, in welcher ich unter Kindergeschrei und Gesinde studiren muß. Ich bitte, mir dazu das Schulmeistershäuslein, welches neben meinem unter einem Dache steht und nur durch eine schlechte Wand davon geschieden ist, einzuräumen. Der Schulmeister hat einc lustige und gelegene Wohnung, welche öde und unbewohnt steht, dazu einen Garten.“ Dieses Bittgesuch wurde vom Markgrafen dem Abt Wunder, von diesem dem Schulmeister Preu mitgetheilt, welcher sich darüber äußerte, wie folgt: „Der Herr Prediger will mich aus meinem Hause vertreiben. Er geht schon lange damit um. Ich ließ ihm daher durch die Pfarrer von Petersaurach und Großhaslach vorstellen, daß er mein Beichtvater und nie von mir beleidigt worden sei, während ich oft Ursache gehabt hätte, mich über ihn beim Ministerio zu beschweren, was ich aber unterlassen, um nicht böse Nachrede zu verursachen. Allein umsonst. Seine trutzige und zornige Antwort war: „„Ego non desisto! Will er nicht, so muß er! Doctor Kargius will es so haben.““ Die Wohnung auf der Schule, in die er mich drängen will, kann von Eheleuten mit Kindern nicht wohl bewohnt werden, da kein Keller vorhanden, das Wasser fern, der Lärm durch die Knaben groß ist. Des Predigers Wohnung ist zweimal so groß wie die meinige, war seinen Antecessoren recht und ehemals Wohnung des Burschners mit seinem Hausgesinde. Bekommt er auch meine Wohnung dazu, so bleibt er doch immer nahe am Thor, Wirthshaus, Tanzboden, da sich doch allerlei Getümmel zuträgt. (Die beiden Häuser standen neben der Katharinenkirche.) Ich bitte, den Prediger mit seinem Begehren abzuweisen und bedauere, herausgefordert worden zu sein, gegen meinen Beichtvater auftreten zu müssen.“ Abt, Verwalter und

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Richter, vom Markgrafen zum Gutachten aufgefordert, erklärten sich einstimmig für den Schulmeister und gegen den Prediger, schlugen aber vor, dem Prediger ein Studirstüblein auf dem Siechhaus (Infirmitorium) einrichten zu lassen, was auch geschah. Der Markgraf dekretirte: dem Prediger sei die begehrte Wohnung nicht einzuräumen, wohl aber bei der gegenwärtigen Theuerung eine Addition zu bewilligen, und zwar 20 fl. baar, 2 Sra. Korn, 2 Sra. Haber, täglich der Tisch bei Hof, wie andern Klosterdienern, doch so, daß er seine Portion heimholen lassen dürfe; ferner eine Metz Erbsen, Linsen, Thatel (Heidel), Habermehl, 3 Mtz. Salz, ein Schwein, im Winter Lichter und Holz, wie dem Schulmeister und Kantor, und ein Gärtlein. 1578 verlor Porphyrius seine Frau. Seine zweite Frau war eine Schwester des Schulmeisters Preu, dessen Wohnung er 8 Jahre vorher zu annektiren beabsichtigte. Die Geburt seines letzten Kindes erfolgte erst nach seinem Tode. Im Jahr vor seinem Tode wurde die Fürstenschule eröffnet (1582) und von der Regierung verordnet, wie es von nun an in der Kirche mit den Gesängen, Ceremonien und Anderem gehalten werden sollte. Der erste Titularabt Limmer, der erste Rektor Raphael, der Verwalter Cornberger und der Richter ordneten zum Vollzug das Erforderliche an; allein Porphyrius legte Protest dagegen ein, besonders gegen die projektirte Versetzung der Kanzel in die Nähe des den Fürstenschülern angewiesenen Raumes. Man hielt diese Annäherung für nothwendig, da das neue Schulregulativ den Fürstenschülern das Nachschreiben der Predigten zur Pflicht machte. Die Räthe in Onolzbach, welchen der Konflikt mit dem Prediger angezeigt wurde, verlangten näheren Aufschluß, worauf Abt, Rektor, Verwalter und Richter berichteten, wie folgt: „Damit die Predigt von Jedermann besser verstanden werde, so haben wir die Verlegung der Kanzel beschlossen. Am Tage darauf, am 1. Mai, betrat der Prediger die Kanzel, um das Evangelium zu traktiren. Er hatte aber einen Groll, den mußte er zuvor ausgießen und es der Gemeinde anzeigen. Es sei, sprach er, des vorigen Tages eine Berathschlagung gewesen und beschlossen worden, die Kanzel an einen andern

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Ort zu stellen, damit er von allen Zuhörern vollkommen verstanden werde. Nun versehe er sich, daß seine Zuhörer bisher ihn deutlich hören konnten und daß sein gnädiger Fürst und Herr an ihm und seiner Lehr und auf derselben Kanzel ein gnädiges Gefallen gehabt. Die Kanzel habe über 50 Jahre allda gestanden (d. h. an der ersten nordwestlichen Säule bei Nr. 77); nun aber solle sie wieder auf ihren ursprünglichen Stand (d. h. an die erste südöstliche Säule bei Nr. 92) zurückversetzt werden. Das geschehe aber aus Frevel und Hochmuth und aus durstigem Gemüth. Der Hauptursächer (d. h. der Richter Faber, mit welchem Porphyrius nie gut stand) solle wissen, daß er weder für die Schule, noch für die Kirche etwas thue, seit zwei Jahren das h. Abendmahl nicht genossen habe, und daß er (der Prediger) ihm (dem Richter) nicht gestatte, den Predigtstuhl wegzureißen, ohne ausdrücklichen fürstlichen Befehl. Bist du – der Prediger wendete sich an den in der Kirche anwesenden Richter – ein Jedit oder Kuckuck, so bleibe einer und laß mich und meinen Predigtstuhl zufrieden. Willst andere Leute reformiren, und verträgst dich mit Niemand. Darauf fing er seine Predigt an. Aus dem Verichteten mögen Ew. Gnaden (die Räthe) ersehen, wie es mit seiner Predigt geschaffen ist. Ich, der Richter, habe dieselbe vornehmlich auf mich bezogen, da ich gerathen habe, daß man es dem Prediger nicht machen könne, wie es ihm gefalle. Allein der Herr Superintendent weiß, wie er sich zuvor in andern die Kirchenordnung betreffenden Punkten gesträubt hat. Daher seine Bitterkeit, welche er bei der Deliberation sehen zu lassen nicht gewagt, wohl aber vor der Gemeinde ausgegossen hat. Welches Alles wir auf derselben gnädiges Begehren unterthänig nicht verhalten sollen. Datum 29. Apr. 1582. Abt, Rektor, Verwalter und Richter.“ Zuverlässig hatte Melanchthon, als er vor 27 Jahren den Kandidaten Porphyrius dem Markgrafen empfahl, von seinem Empfohlenen eine andere Haltung und Predigtweise erwartet. Porphhrius starb im folgenden Jahre und wurde im Kirchhofe bei dem Ampelhäuslein gegen der untern Kirchthüre bei seiner ersten Hausfrau und seinem Kindlein begraben. Seine

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zweite Frau starb in ihrer Vaterstadt Weißenburg. Sein Sohn Balthasar war unter den zuerst aufgenommenen Fürstenschülern, studirte in Wittenberg und genoß daselbst ein heilsbronnisches Stipendium. Eine lateinische Inschrift aus einer vormals im Chor der Kirche aufgehängten Tafel besagte, daß Porphyrius in Glogau geboren wurde, seine Bildung aus den drei berühmten Schulen zu Breslau, Königsberg und Leucoreum erhielt, 27 Jahre lang in Heilsbronn treu und mit großem Eifer das Evangelium verkündigte und 53 Jahre alt ohne vorherige Krankheit vom Schlage gerührt am 6. Dezbr. 1583 starb. 10) Konrad Ley (1584–94), Magister und Poeta laureatus, aus Bergbronn bei Krailsheim, früher Pfarrer in Windsbach, 1584 von den Räthen des in Königsberg weilenden Markgrafen nach Heilsbronn berufen. Im zweiten Jahr seiner Amtsführung brach im Klosterwirthshause die Pest aus. Es erlagen der Krankheit binnen vier Wochen sechs Personen. Ley berichtet darüber im Todtenregister: „Pest allhie. Daran sind gestorben vom 26. Sept. bis 21. Okt. 1585: 1. Thom. Herold, des Pachtwirths Söhnlein. 2. Andreas, sein Brüderlein. 3. Anna, deren 21jährige Schwester. 4. Barbara, des Wirths Frau. 5. Veronika Kratzer, des Kochs Töchterlein. Diese Veronika habe ich, Prediger Ley, beim Schindelgarten todtkrank aufgehoben und ihr Herberg verschafft; ist in Bürgla begraben worden. 6. Christina, Schmiedsweib.“ In Heilsbronn kamen weitere Pestfälle nicht vor, wohl aber an andern Orten der Umgegend, namentlich in Ansbach, weßhalb das dortige Regierungspersonal nach Krailsheim übersiedelte. In einem von dort aus nach Heilsbronn ergangenen Befehl hieß es: „Gott läßt allenthalben über die Sünde seinen Zorn sehen durch die Pest, die auch in Onolzbach in vielen Häusern eingerissen, weßhalb die Regierung nach Krailsheim verlegt worden ist. Wir vernehmen, daß auch bei euch zu Heilsbronn im Steinhof die Pest ausgebrochen sein soll, von Personen, die dort zechten, dahin gebracht. Daher ist unser Befehl, Personen, die von Nürnberg oder andern sterbenden Orten kommen, in Heilsbronn nicht einzulassen, die Schüler nicht an unreine Orte zu lassen. Wir vernehmen,

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nehmen, daß der mit Recht aus seiner angesteckten Wohnung verwiesene Wirth wieder mit den Seinigen in seine Wohnung zurückgekehrt ist und daß ihm seitdem wieder zwei Personen gestorben sind. Wir befehlen, ihm sogleich wieder eine Wohnung außer dem Kloster anzuweisen und den Steinhof verschlossen zu halten.“ Gleichzeitig erhielten der Prediger Ley und andere Pfarrer folgendes Publikandum zum Verlesen von den Kanzeln: „Nachdem unverborgen, daß die Sterbensläufe allenthalben einreißen, was Jedweden zur Buße reizen sollte, so wird doch solches bei dem gemeinen Volk gar wenig in Acht genommen. Daher verordnen Abt, Verwalter und Richter, daß bis auf Weiteres alle öffentlichen Tänze, Rockenstuben, Fenstern, das Schreien, Poltern und Schlägereien auf den Gassen, vornehmlich aber das Gotteslästern soll abgeschafft werden. Die Beamten sollen dabei nicht durch die Finger sehen und in den Ortschaften 2 bis 4 Mann des Nachts Acht haben und Uebertreter gefänglich annehmen. Kein Wirth soll Gastung über 8 Uhr dulden bei Strafe von 5 fl. Weil die Leute bei jetziger Seuche furchtsam sind und die christliche Liebe ausziehen und Einer den Andern in Nöthen verläßt, so befehlen wir den Amtleuten und Dorfmeistern, in jedem Ort 2 bis 4 Leute dazu zu bestellen, den Kranken Speise und Trank zuzutragen, und deren Weiber sollen die Kranken pflegen und reinigen um gebührliche Belohnung aus den Mitteln der Herrschaft, oder der Gotteshäuser, oder der Gemeinden. Die angesteckten Häuser sollen gesperrt, aber die kranken Bewohner darin versorgt werden. Die Bader haben den Kranken gegen billige Gebühr beizuspringen bei Vermeidung der Strafe durch die Herrschaft. Kleider und Betten der Kranken sollen außerhalb der Dörfer gewaschen werden. Das Stroh auf den Wägen, worauf die Leichen aus den Weilern zur Bestattung geführt werden, darf nicht mehr beim Heimfahren an Kreuzwegen oder Martersäulen hingelegt werden, wodurch der Aberglaube die Seuche abzutreiben glaubt, sondern es soll eingegraben oder verbrannt werden, bei Strafe von 10 fl.“ Der Prediger Ley hatte in der eben errichteten Fürstenschule wöchentlich einige theologische Lektionen zu

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geben. Daß er mit Gewandtheit lateinische Verse schrieb, beurkundet die Pfarrmatrikel, worin er den Tod der beiden kurz nacheinander verstorbenen Titularäbte Limmer und Francisci eintrug und zu deren Gedächtniß lateinische Verse beifügte, die er am Schlusse seiner Gedächtnißrede recitirt hatte. Noch ausführlicher sind seine Ausschreibungen in gebundener lateinischer Rede zum Gedächtniß des von ihm bestatteten Verwalters Cornberger. Er unterschrieb sich gerne: „C.Leius, Ecclesiastes, Orocrenius (d. h. aus Bergbronn), P. L. (d. h. Poetus laureatus).“ Bisweilen nennt er sich „Soterocrenius“, d. h. Heilsbronner. Zum Gedächtniß seiner 12jährigen Tochter, die von einem Knaben durch einen Steinwurf getödtet wurde, schrieb er eine zweizeilige lateinische Grabschrift, aus deren Zahlbuchstaben sich das Todesjahr 1592 ergibt. 1594 kam er nach Lehrberg.

11) Magister Mich. Dreßler (1594–1610) aus Leobschütz in Schlesien, erhielt seine Vorbildung in Breslau, studirte in Wittenberg, bezog daselbst ein ansbacher Stipendium, wurde Diakon in Ansbach, Pfarrer in Gunzenhausen und dann in Heilsbronn. Ein begabter Prediger und Lehrer. Die Schrift auf seinem Grabsteine bezeichnete ihn als Ecclesiastes, hebraicae linguae Professor et Inspector scholae heilsbronnensis per annos 16, religiosissimus, meritissimus, pie in Christo obiit d. 15. Apr. 1610 aetatis suae 63. Ueber die folgenden Klosterprediger siehe den IX. Abschnitt.

Beim Rückblick auf den VI. Abschnitt ergibt sich das Resultat, daß der Stand des religiös–sittlichen Lebens in den Klosterpfarreien während des ganzen Reformationsjahrhnnderts, einige wenige Lichtpunkte ausgenommen, sehr unerfreulich war. Dazu kam, wie unten berichtet werden wird und in den Beitr. S. 192 bis 206 berichtet worden ist, fortdauerndes, immer steigendes materielles Elend und wenige Jahre nach dem Schlusse des Reformationsjahrhunderts durch den 30jährigen Krieg völlige Verödung und Verwilderung.

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Siebenter Abschnitt
Nähere Nachrichten über die einzelnen Bestandtheile des Mönchsstaates, seine Probsteien, Vogteien und Aemter.[1]

Die ersten Güter, welche das Kloster bei seiner Gründung vom Bischof Otto erhielt, lagen, wie wir oben Bd. I, 15 gesehen haben, bei den sieben Ortschaften Heilsbronn, Adelsdorf, Weiterndorf, Markt Erlbach, Oberndorf, Feldbrecht und Betzmannsdorf, sonach theils ganz nahe bei Heilsbronn, theils in der Zenngegend. Nach vier Jahrhunderten sehen wir das Kloster begütert in Hunderten von Ortschaften, im Besitze von Dörfern, Schlössern, ausgedehnten Landstrichen zwischen Main und Donau, auch im Besitze von 37 Pfarrpatronaten. Das Ganze bildete, was der Bischof Otto gleich bei der Gründung des Klosters im Auge hatte, einen Mönchsstaat, über dessen einzelne Bestandtheile nun Näheres berichtet werden soll. A. Die Erwerbungen um Heilsbronn bildeten einen Gerichts- und Verwaltungsbezirk unter dem Namen praepositura oder Probstei Bonhof, nicht Heilsbronn; denn zur Wahrung der klösterlichen Stille verlegte man den geräuschvollen Amts- und Gerichtssitz von Heilsbronn weg in den nahen Weiler Bonhof. B. Der aus den Erwerbungen in der Zenngegend gebildete Bezirk hieß Praepositura Cennae, oder Probstei An der Zenn, mit dein Amts- und Gerichtssitz Neuhof. Zu dieser Probstei gehörten auch die heilsbronnischen Besitzungen im Amte Rangau und im Schulzenamte Equarhofen (bei Uffenheim und Rothenburg). C. Die Besitzungen in der Maingegend bildeten die Probstei Sommerhausen oder Randersacker. D. Zu der Praepositura Altimoniae oder Probstei An der Altmühl, mit dem Amts- und Gerichtssitz Merkendorf, gehörte auch das Amt An der Wieseth mit dem Amtssitz Waizendorf. E. Zum Amt Nördlingen gehörten alle heilsbronner Besitzungen im Ries.

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F. Die heilsbronnischen Besitzungen im Bisthum Regensburg wurden unmittelbar vom Kloster aus administrirt. In diese sechs Bezirke (A bis F) war der Mönchsstaat eingetheilt. In den nun folgenden Berichten über die einzelnen Ortschaften bezeichnet Pfarrdorf einen Ort mit Kirche und Pfarrsitz; Kirchdorf einen Ort mit Kirche, aber ohne Pfarrsitz; Weiler einen Ort ohne Kirche und Pfarrsitz.


A. Die Probstei Bonhof.

Dazu gehörten ursprünglich nur Heilsbronn, Betzmannsdorf und Weiterndorf: drei von den vorhin genannten sieben Ortschaften, bei welchen das Kloster vom Bischof Otto seine ersten Besitzungen erhalten hat. Späterhin umfaßte diese Probstei die vielen nun zu besprechenden Ortschaften, von welchen einige nur theilweise, mehrere aber ganz vom Kloster acquirirt wurden, in Ammerndorf, Bürglein, Großhaslach, Petersaurach und Weißenbronn auch das Pfarrpatronat. Groß ist die Zahl der noch vorhandenen heilsbronner Urkunden; aber gleichfalls groß ist die Zahl der nicht mehr vorhandenen. Es läßt sich daher nicht immer genau nachweisen, wann, wie und von wem das Kloster diese oder jene Besitzung erhalten hat. Was im III. Abschnitt über die Erwerbungen nur angedeutet wurde, soll nun näher besprochen werden. Die Aufzählung der Ortschaften in alphahetischer Reihenfolge wird die Uebersicht erleichtern. Nur bei den sechs vorangestellten Ortschaften, wo gleich bei der Klosterstiftung oder noch zur Zeit des ersten Abts Rapoto Acquisitionen gemacht wurden, soll nicht die alphabetische, sondern die chronologische Reihenfolge eingehalten werden.


1. Heilsbronn

war, wie in den Beitr; S. 11 ff. nachgewiesen wurde, schon vor der Gründung des Klosters ein Kirchdorf mit zwei kirchlichen Gebäuden: Grabstätten der Grafen von Abenberg und der Herren von Heideck. Daß die fünf Abenbergischen Geschwister, welche das Areal zur Gründung des Klosters hergaben, Dorfherren

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in Heilsbronn waren, versteht sich wohl von selbst. Daß sie aber nicht alleinige Dorfherren daselbst waren, beweist zwar keine geschriebene Urkunde, wohl aber das Vorhandensein der Heideckschen Grabkapelle. (Beitr. S. 48–53.) Ohne Zweifel waren die Heidecke Mitdorfherren, neben ihnen wohl auch noch Andere; denn wir werden in diesem Abschnitte sehen, daß fast in jedem Orte, wo das Kloster sich ansiedelte, damals mehr als eine Dorfherrschaft war. In späterer Zeit erscheint das Kloster als alleiniger Dorfherr und als Eigenthümer aller Häuser und Anwesen in Heilsbronn. Jedes dieser Anwesen wurde vom Kloster fortwährend in eigener Regie bewirthschaftet unter Aufsicht eines Mönches. Ob das abenbergische Kastrum im Orte gleich bei der Erwerbung des Prädiums in den Besitz des Klosters kam, sagt die Stiftungsurkunde nicht. Späterhin erscheint es als Klostereigenthum, während jedoch die Burggrafen, dann die Kurfürsten und Markgrafen ein unbestrittenes Recht auf den Genuß desselben hatten und es wie ihr Eigenthum benützten. (Beitr. S. 54.) Ob die Mühle im Orte schon vor der Stiftung des Klosters vorhanden war oder erst vom Kloster erbaut wurde, ist nicht zu ermitteln. Ueber die übrigen Bauten im Orte und über die weiteren Vorgänge daselbst ist oben und in den Beiträgen bereits Vieles mitgetheilt worden. Mehreres hierüber in den folgenden Abschnitten.


2. Weiterndorf,

Witramdorf, ein Weiler bei Heilsbronn, einer der sieben Orte, bei und in welchen das Kloster seine ersten Besitzungen erhalten hat. Der Ort bestand schon zur Zeit der Klosterstiftung aus mehreren Höfen; einen derselben scheint der Bischof Otto dem Kloster zu dessen Dotirung geschenkt zu haben. Das Kloster vergrößerte dieses Gut (grangia), indem es 1252 einige daran grenzende Grundstücke von einem Ramungus de Boumen, welcher auch in Seitendorf begütert war, kaufte. Lehensherr dieser erkauften Grundstücke war Ulrich von Riselpurc, welcher mit Zustimmung seiner Söhne Eberhard und Konrad seinen Lehensansprüchen

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an diese Grundstücke zu Gunsten des Klosters entsagte. Wer damals sonst noch Dorfherr in Weiterndorf war, ist nicht bekannt. Späterhin erscheint das Kloster im Besitze von den Grundgefällen aller dortigen Anwesen. Seinen dortigen Hof, Schafhof genannt, bewirthschaftete es in eigener Regie. Es waren daselbst jederzeit mehr Hämmel als Mutterschafe, im Schafhofe zu Ketteldorf dagegen mehr Mutterschafe als Hämmel. Welche Gefälle von den andern Höfen des Ortes an das Kloster entrichtet werden mußten, ersieht man aus einem vom 21. Abt Waibler i. J. 1421 ausgestellten Kaufbriefe, worin es heißt: „Wir Bruder Arnold (Waibler) und der Convent vererben unser eigen Gut zu Weiterndorf dem Wolf Kolb und seiner Wirthin Elsbet etc. Sie haben unserem Kloster jährlich zu geben an Zins und Gült 8 Sra. Korn, 6 Sra. Haber, 1 Sra. Gerste, 3 Mtz. Erbsen, 4 Pfund Werung je 30 Pfennige für 1 Pfund, 12 Käse zu Pfingsten und 10 zu Weihnachten, 3 Herbsthühner und 2 Fastnachtshühner. Sollen das Gut in gutem Bau halten zu Dorf und Feld. Wie oft man das Gut verleihet, ist das Handlohn zu geben mit 8 Pfund Werung. Verkauf nur an Leute, die unserem Kloster fugsam sind.“ 89 Jahre später (1510) besaß diesen Hof Ulrich Kolb, welcher, außer Stand, seine Gültreste zu berichtigen, zur Tilgung seiner Schuld den Hof dem Kloster überließ. Außer den gedachten Bauernhöfen waren vor Alters noch drei Anwesen in Weiterndorf: die Schmiede, das Hirtenhaus und die Mühle. Letztere war dem Kloster nicht bloß zinsbar, sondern volles Eigenthum desselben und wurde i. J. 1552, schon vor der Auflösung des Klosters als Erblehen an Hans Mayr verkauft.

Im 30jährigen Kriege litt Weiterndorf viel, zwar nicht durch Feuer, da kein Gebäude dort abbrannte, aber 1631 durch den Tilly’schen Einfall, ein Jahr später durch Wallensteins und Gustav Adolfs Lager vor Nürnberg, und in den folgenden Jahren durch fortwährende Ueberfälle und Plünderungen. Die meisten Bewohner verließen den Ort und starben auswärts, sechs von den Besitzern der 8 Bauernhöfe starben in einem und demselben Jahre 1636. Beim Anfang des Krieges waren dort 14 besteuerte Anwesen,

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nämlich 8 Bauernhöfe, die Mühle, die Schmiede, das Hirtenhaus und drei Söldengüter. Von 1631 an standen diese 14 Anwesen meist unbewohnt. Nur 4 derselben blieben während des Krieges bewohnt, darunter die Mühle. Die Häuser der Weggezogenen, obgleich nicht abgebrannt, verfielen gleichwohl, da sie Jahrzehnte lang nicht bewohnt wurden. Die dazu gehörigen Felder lagen unbebaut. Die auswärts noch lebenden Eigenthümer und die Relikten der Verstorbenen waren nicht geneigt, auf ihr verfallenes und verwildertes Eigenthum zurückzukehren, da man ihnen zumuthete, sofort auch wieder Gülten, Zehnten, Steuern etc. zu entrichten. Ihre sämmtlichen herrenlos gewordenen, nicht mehr rentirenden Liegenschaften fielen dem Klosteramte heim. Nach Beendigung des Krieges ließen sich durch den Klosterverwalter Krebs drei Individuen bewegen, ein Bauern–, ein Köblersgut und die Mühle nach mehrjähriger Verödung zu übernehmen. Der vierte Ansiedler war (1649) der genannte Klosterverwalter Krebs. Er pachtete den eben besprochenen, vom Kloster in eigener Regie bewirthschafteten, nun aber seit 18 Jahren verödeten und verfallenen Hof, für den sich durchaus kein Abnehmer fand. Er hatte an das Klosteramt jährlich 50 fl. Pacht zu zahlen und erhielt dafür den Hof mit allen Zubehörungen, alles benöthigte Holz, insonderheit die herkömmlichen 20 Klftr. Brennholz, das Heu von 18 Tgw. Wiesen in der Zell (bei Münchzell); dazu wurden ihm das Wohnhaus, Oefen, Fenster, Thore etc. und die Schafscheune auf Amtskosten hergestellt. Durch die Wiederaufrichtung des Schafhofes hoffte man zugleich neue Ansiedler für die übrigen, noch verödeten Höfe zu gewinnen, und zwar durch die Aussicht auf Verbesserung der Felder mittelst des Pferches, welcher jedem Uebernehmer eines Hofes zugesichert wurde. Allein diese Lockung hatte den gehofften Erfolg nicht. Nur die Schmiede wurde 1651 für 25 fl. an den Mann gebracht, dann noch ein anderes Anwesen; die übrigen 6 Bauernhöfe blieben unbewohnt und öde; die unbebauten Felder flogen mit Wald an. Für einen derselben fand sich erst 1664 ein Uebernehmer. Die markgräflichen Räthe berichteten darüber: „Jak. Hofmann zu Weiterndorf hat seinen lange Jahre öd gestand

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väterlichen Hof unter gewissen Conditionen, wozu man ihn mit Mühe und Noth gebracht, übernommen. Sechs Höfe des Orts liegen noch in Ruin und hat sich zur Zeit noch Niemand zu deren Annahme finden wollen.“ Eben so trostlos berichteten die Räthe noch i. J. 1681: „Noch immer sind 6 öde Höfe vorhanden.“ Diese lagen 56 Jahre lang, von 1632 bis 1688, völlig verödet und unbewohnt. An dreien derselben soll gezeigt werden, welchen Verlust das Klosteramt durch den Entgang aller Renten erlitt. Den einen dieser Höfe kaufte 1629, drei Jahre vor dem Eintritt der Verödung, Cunz Röll von Joß Hofmockel für 1500 fl. Er hatte an das Amt 80 fl. Handlohn, dazu jährlich 15 Sra. Getreidegült und vierteljährlich 3 fl. Steuer zu entrichten. Zum Hofe gehörten 102 Morgen Aecker und gegen 8 Tgw. Wiesen. Im vierten Jahre nach dem Eintritt der Verödung war Niemand von den Relikten des inzwischen verstorbenen Röll und überhaupt Niemand zu bewegen, den Hof zu übernehmen. Den zweiten dieser 6 Höfe kaufte 1619, zwölf Jahre vor dem Eintritt der Verödung, Alban Hertlein von Stph. Spörlein für 785 fl. Er mußte an das Amt 52 fl. Handlohn, dazu jährlich 14 Sra. Getreide und vierteljährlich gegen 3 fl. Steuer entrichten. Zum Hofe gehörten 87 Mgn. Aecker und 7 Tgw. Wiesen. Im vierten Jahre nach dem Eintritt der Verödung fand der Hof Hertleins (dieser starb, wie Röll, 1636) keinen Uebernehmer und blieb verödet; die Relikten zogen weg. Den dritten dieser 6 Höfe kaufte 1629, drei Jahre vor der Verödung, H. Eckhardt von seiner Schwiegermutter für 1100 fl. Er mußte an das Amt 52 fl. Handlohn und jährlich 14 Sra. Getreide, vierteljährlich gegen 3 fl. Steuer entrichten. Zum Hofe gehörten 87 Mgn. Aecker und 7 Tgw. Wiesen. Der Hof fand 1636 (auch Eckhard starb, wie Röll und Hertlein, in diesem Jahr) keinen Uebernehmer und blieb öde und unbewohnt, da die Relikten wegzogen. So waren diese vormals so werthvollen Höfe durch den Krieg völlig werthlos geworden. Nachdem sich das Klosteramt 56 Jahre lang vergeblich abgemüht hatte, für diese 6 Höfe Pächter oder Käufer zu finden, so zerschlug man die Höfe in kleine Parzellen, die

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man an neu angesiedelte Handwerker in Heilsbronn, an den Wirth daselbst, an Leute in Weißenbronn, Bürglein und Berghof, an den Schafmeister in Weiterndorf und an den Müller daselbst verkaufte, den Morgen zu 2 bis 3 fl. Von jedem Morgen mußten jährlich vier Kreuzer Baudung, 1 Mtz. Korn und 1 Mtz. Haber entrichtet werden. 1688 war das Zertrümmerungswerk beendigt und Weiterndorf nicht mehr verödet. Nach der fast gänzlichen Verödung des Ortes siedelte der Gemeindeschmied Reuter nach Weißenbronn über, wo früherhin weder vom Kloster noch vom Klosteramt eine Schmiede geduldet wurde, nun aber nach der Verödung Weiterndorfs ein dringendes Bedürfsniß geworden war. Eines der nicht völlig verödeten Anwesen war die Mühle, deren Verkauf und Wiederverkauf gleichfalls entnehmen läßt, wie verderblich der Krieg eingewirkt hat. Sieben Jahre vor dem Kriege kaufte H. Volland die Mühle von P. Hassold für 2100 fl. und zahlte an das Amt 113 fl. Handlohn. Anders stellte sich der Kaufpreis nach der Verödung. H. Kettner kauste 1645 die Mühle mit zwei Gängen, 11 Mgn. Feld, zwei Wiesen und Garten für 192 fl. Er brachte die Mühle bald wieder in guten Stand: „ein sein Mahlwerk, fehlt aber an Wasser, daß man fast das ganze Jahr nur aus einem Gang mahlen kann.“ Der Schafhof, i. J. 1132 eines der primitiven Klosterstiftungsgüter, wurde vom markgräflichen Klosteramt i. J. 1705 verkauft. Weiterndorf war während der ganzen Klosterzeit und auch später nach Bürglein gepfarrt und kam erst im 19. Jahrhundert zur Pfarrei Heilsbronn.


3. Betzmannsdorf,

Pecemannesdorf. ¾ Stunden von Heilsbronn, ein Weiler mit zwei Bauernhöfen, wird, wie Weiterndorf, in der Stiftungsurkunde von 1132 unter den sieben Orten genannt, wo das Kloster gleich bei seiner Gründung vom Bischof Otto Besitzungen erhielt; ob, wie bei Weiterndorf, einen der Höfe, oder nur Gefälle, sagt der Stiftungsbrief nicht. Wer die Vorbesitzer waren, ist unbekannt. Das Kloster wurde alleiniger Besitzer der beiden Höfe,

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Wie in Weiterndorf, so wurde auch in Betzmannsdorf während des 30jährigen Krieges kein Gebäude ein Raub der Flammen. Allein die beiden Höfe standen von dem verhängnißvollen Jahre 1631 an unbewohnt, verödeten und fielen dem Klosteramte heim. Für den einen, welcher vor dem Kriege jährlich 14 Sra. Gültgetreide lieferte, fand sich nach elfjähriger Verödung ein Uebernehmer, H. Güntz, der den Hof mit 100½ Mrgn. Aeckern, 11 Tgw. Wiesen, 12 Mrgn. Holz für 125 fl. kaufte und anstatt 14 nur 5 Sra. Gültgetreide jährlich zu liefern sich verpflichtete. Er baute binnen 23 Jahren Haus, Scheune und zwei Hofhäuslein wieder auf. Den andern, etwas kleineren Hof übernahm G. Gilg, mit dem es in ähnlicher Weise gehalten wurde. Die beiden Höfe kamen bald wieder in guten Stand.


4. Ketteldorf,

ein Weiler bei Heilsbronn. Das Kloster erhielt dort seine ersten Besitzungen vom Bischof Otto, seine erste Besitzerweiterung vom Grafen Rapoto von Abenberg, welcher erst des Klosters Gegner war, dann aber dessen Freund und Wohlthäter wurde. Siehe oben Bd. I, 32 und Beitr. S. 8 und 9. Am Tage der Einweihung der Klosterkirche i. J. 1136 schenkte er dem Kloster Gefälle von einigen Gütern. Bei welchen Orten diese Güter lagen, sagt die Schenkungsurkunde nicht. Aber eine etwas spätere Ausschreibung in einem Heilsbronner Breviarium (von Irmischer mitgetheilt im 2. Jahresber. des hist. Ver. in Mittelfr. S. 28) besagt, daß sie bei Abenberg, namentlich bei „Tilemburch, Wilaren, Buoch, Hofstete, Wulfingesmule und Kurenhoven“ lagen. Diese Orte heißen heutzutag Theilenberg, Hohenweiler, Kaltenbuch, Hofstetten, Wolfsmühle und Kauernhofen. Das Kloster gab einige dieser Gefälle dem Grafen zurück und erhielt dafür von ihm seinen Antheil an einem Hofe in Ketteldorf. Mitbesitzer dieses Hofes waren Otrandus von Burgelin und Kanonikus Vollmarus in Tesersendorf (Defersdorf), welche ihren Antheil gleichfalls an das Kloster vertauschten. Einen zweiten Hof, Eigenthum der Gebrüder

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Diemarus und Ludewicus, erwarb das Kloster ebenfalls durch Tausch und war somit schon zur Zeit des ersten Abts im Besitz zweier Höfe in Ketteldorf. Nach und nach acquirirte es den ganzen Ort mit 14 Bauernhöfen, 3 Söldengütern und 969 Morgen dem Kloster zehntpflichtigem Ackerland. Die von den Pöpsten und Kaisern dem Kloster zuerkannte Zehntbesreiung führte dort, wie allerwärts, zum Streit. Das Kloster acquirirte 1295 von einem dortigen Hofe und zugleich vom Engelhardtshofe in oder bei Großhaslach Felder, welche der Pfarrei Großhaslach zehntpflichtig waren. Allein der Abt Edelwinus verweigerte die Zehntabgabe und wurde deßhalb vom Pfarrer Heinrich zu Großhaslach und dessen Vikar Herman beim Bischof Iring in Würzburg verklagt. Ueber diesen Prozeß wird nachher bei Großhaslach Näheres berichtet werden.

In einigen Weilern bei Heilsbronn standen oder stehen noch Kapellen, z. B. in Triebendorf, Münchzell und Bonhof. Diese drei Kapellen waren ohne Zweifel vor der Gründung des Klosters noch nicht vorhanden und wurden von diesem erst erbaut, nachdem die genannten Orte theilweise oder ganz heilsbronnisch geworden waren; sie sollten zur Befriedigung des kirchlichen Bedürffnisses der umwohnenden Klosterunterthanen dienen. Ohne Zweifel wurde in dieser Absicht auch die noch stehende Kapelle in Ketteldorf gegründet, nachdem der Ort meist oder ganz heilsbronnisch geworden war. Den Gottesdienst besorgten nach Ketteldorf exponirte und dort wohnende heilsbronner Mönche. Darüber gerieth das Kloster, wie fast überall, wo es sich ansiedelte, in Konflikt mit den Pfarrern, hier mit dem Pfarrer von Großhaslach, in dessen Sprengel Ketteldorf lag. Der Konflikt dauerte fort, bis das Kloster das ganze Pfarrdorf Großhaslach, 1300 auch das Pfarrpatronat erwarb und dann beschloß, daß der Gottesdienst in Ketteldorf nicht mehr von heilsbronner Mönchen, sondern vom Pfarrer in Großhaslach besorgt und Ketteldorf, als nunmehriges Kirchdorf, Filial von Großhaslach werden sollte. Demzufolge bat der Abt Heinrich von Hirschlach den Bischof von Würzburg um Bestätigung dieses Beschlusses. Die

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Bestätigung des Bischofs Andreas d. d. Würzburg XI Kal. Decemb. 1309 lautete: Ex parte vestra (Abt Heinrich von Hirschlach und sein Konvent) nobis exstitit supplicatum, quod cum grangiae vestrae (d. h. Bauernhöfe, welche früher einen Weiler bildeten, der aber nun, nach Erbauung der Kapelle, ein Kirchdorf ist) in Nova Curia (Neuhof bei Mkt. Erlbach) et in Ketelndorf sint in villas (Kirchdörfer) redactae et fratres, qui Capellas et homines earundem villarum regebant, ad vestrum monasterium sint translati, nos, ne dictae Capellae divinis carerent officiis, Capellam in Nova, Curia parochìali ecclesiae in Trutskirche et Capellam in Ketelndorf ecclesiae parochìali in Haselach annectere dignaremur: nos itaque supplicacionibus vestris annuentes, Capellam villae Novae Curiae ecclesiae Trutskirche, Capellam vero villae Ketelndorf ecclesiae Haselach utpote filias annectimus, ordinantes, ut quilibet plebanorum dictarum ecclesiarum suam Capellam suae ecclesiae utpote filialem sic annexam officiare et plebibus ad eam spectantibus tanquam ipsorum plebanus sacramenta perpetuo debeat ministrare, quodque plebes suo plebano ex qua decet reverentia obedire, de suis juribus respondere et habere de perceptione suorum ecclesiasticorum sacramentorum respectum, perpetim teneantur. Diesem Erlaß zufolge wurde Ketteldorf nicht mehr von heilsbronner Mönchen, sondern von den Pfarrern in Großhaslach pastorirt und dadurch manche Kollision beseitigt. Aus diesem Erlaß erhellt, daß die kirchlichen Verhältnisse in Neuhof in ähnlicher Weise geregelt wurden, wie in Ketteldorf, wovon unten bei Neuhof weiter die Rede sein wird. Die Reparaturen an der Kapelle in Ketteldorf bestritt Jahrhunderte lang das Kloster. Allein schon vor der Klosterauflösung, und noch mehr späterhin, mußten auch die Ortseinwohner, wider ihren Willen, zur Reparatur der Kapelle und des Thürmleins beitragen. Gleichwohl bestritt 1623 das Klosteramt Baukosten „von der Kirche zu Ketteldorf, da die eine Seite über den Hausen gefallen.“ Die Kapelle hatte damals eine eigene Kirchenstistung, aber ein sehr geringes Vermögen,

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weder Kapitalien noch Grundstücke, nur wenige Kreuzer jährlich „Beständigzinsen“, z. B. „vom Vogtshäuslein auf dem Berg und von einem Aellerlein“, 31½ Kreuzer vom Klingelsack bei den drei jährlichen Predigten. „Summa aller Einnahmen bei dem armen Gotteshäuslein 3 fl. 1 kr.“ Daher fortwährend subsidiäre Beihilfe der Klosteramtskasse. 1670 berichtete das Klosteramt: „Das Thürmlein steht auf dem Einfall; der Heilige hat nur 3 fl.; die Bauern werden nichts hergeben: so wird das meiste halt eben wieder auf das Kloster kommen.“ Die markgräflichen Räthe dekretirten hieraus: „Man hat nicht Ursach, dem Kloster neue Lasten aufzubürden. Jedoch läßt man geschehen, daß das Thürmlein, jedoch ohne Consequenz, reparirt werde.“ 1716 wurde die alte Kapelle niedergerissen und neu gebaut. Die dazu erforderlichen 546 fl. wurden mit Genehmigung der beiden Regierungen von Ansbach und Bayreuth aus dem Gotteshause von Kleinhaslach entnommen.

Eines der Anwesen in Ketteldorf mit 9 bis 10 Kühen und 2 bis 4 Pferden wurde vom Kloster in eigener Regie bewirthschaftet. Der dasselbe verwaltende Münch führt in den Rechnungen den Namen „Opilio, Schäfer von Ketteldorf“, da er zugleich eine Schäferei zu besorgen hatte. Diese bestand aus circa 900 Schafen, meist Mutterschafen, aus deren Milch jährlich mehrere Hundert Käse bereitet wurden. Nach Auflösung des Klosters wurde die Schäferei verpachtet. Der Pächter erhielt 1582 den Genuß von 34 Tgw. Wiesen, mußte dafür an das Klosteramt 51 fl. baar zahlen, an die Haushaltung in Heilsbronn (d. h. für die Fürstenschule) ein bestimmtes Quantum Käse liefern und den Erlös aus Stechschafen, Wolle und Schmalz gleichheitlich mit dem Klosteramte theilen. 1705 verkaufte das Klosteramt das Schäfereigut für 4000 fl. Die auf den Höfen in Ketteldorf ruhenden Lasten waren bedeutend. Um 1580 mußten von 12 Bauern jährlich über 200 Sra. Gült- und Zehntgetreide an das Klosteramt entrichtet werden. Es kam oft zum Streit mit den Pflichtigen. 1354 wurde in einem Prozeß gegen den Besitzer eines Hofes der Hof dem Kloster zugesprochen. 1541

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kamen sieben Bauern in’s Gefängniß, „weil sie dieses Jahr nichts von ihrer Gült in’s Kloster geführt.“ Im 30jährigen Kriege litt Ketteldorf nicht so viel, wie manche umliegende Orte, z. B. Weiterndorf. Der Ort blieb während des Krieges meist bewohnt. Doch verödeten vier Anwesen und fielen der Herrschaft zu. Eines derselben war 1688 noch öde.


5. Bonhof,

ein Weiler bei Heilsbronn, hieß erst Bondorf, Bonendorf, Curia fabae, später Bonhof oder Neudörflein. (Beitr. S. 23.) Die oben beim 1. Abt Rapoto angeführte Bestätigungsbulle des Papstes Innocenz II. von 1141 beweist, daß das Kloster schon in den ersten Jahren seines Bestehens dort Güter erwarb, von wem? ist unbekannt. Nachdem der ganze Ort heilsbronnisch geworden war, verlegte man den Sitz des Klosteramts von Heilsbronn weg nach Bonhof. Der Amtsbezirk wurde daher nicht „Amt Heilsbronn“, sondern „Amt Bonhof“ genannt. Der Amtsvorstand war ein Mönch, welcher bis um 1300 „Magister in Bondorf“, später „Präpositus, Probst in Bondorf“ genannt wurde. Seine Wohnung war nicht innerhalb des Ortes, sondern unterhalb desselben im „Schloß, Schlößlein, Probsthaus“, welches erst in neuester Zeit abgetragen wurde. Das ziemlich ausgedehnte Areal, worauf dieses Gebäude stand, war und ist noch jetzt von einem aufgemauerten Wassergraben umgeben und bildet sonach eine Insel. Schon der erste Blick zeigt, daß es bei dieser Schöpfung nicht darauf abgesehen war, eine widerstandsfähige Ritterburg zu gründen; denn wir sehen vor uns eine leicht zu bewältigende, vom Kloster gegründete Ansiedelung, umgeben nicht von hohen Wällen und Ringmauern, sondern nur von einem Wassergraben, über welchen eine „Schlagprucken“ (Zugbrücke) führte. Das Thor an dieser Brücke wurde jeden Abend geschlossen. Ludwig der Bayer gab durch ein Diplom von 1337 dem Kloster die Erlaubniß, diese Ansiedlung durch Mauern und Gräben zu befestigen. Ohne Zweifel wurde dieses Diplom vom Kaiser während seines Aufenthalts in Nürnberg oder in Heilsbronn

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selbst ausgefertigt. Auf dem insularischen Areal standen folgende Baulichkeiten: 1. das zweistöckige Schlößlein oder Probsthaus. Darin war ein Wohnzimmer mit Kammer für den Probst; ein zweites Wohnzimmer; eine Speisekammer; die sogenannte Sommerlaube; die Gerichtsstube; des Kellners Kammer; die Helmkammer; das Rüstkämmerlein; das Badstüblein; das Fleischkämmerlein; die Küche; ein Keller; unter dem Dache Gemächer mit vier Betten; eine Schlaguhr; in den Vorplätzen der beiden Stockwerke einige Hellebarden und Spieße. Schloßverwalter war der eben genannte Kellner. Dieser hätte den Probst zu bedienen, für Küche, Keller und Speisen zu sorgen, das Dienstpersonal zu beaufsichtigen, das Früh- und Abendgebet zu läuten, Acht zu haben auf Feuer und Licht, auf rechtzeitiges Oeffnen und Schließen des Thores. 2. Die Meierei, Grangia, mit Wohnhaus, Stallung, Scheune und Keller. Ersteres bewohnten der Hofrichter oder Vorreiter (Oekonomieverwalter), der Fuhrknecht, der Weingartsmann, der Pfahlspitzer, der Wieshüter, der Kuhhirt, der Schweinhirt, die Köchin und drei Viehmägde. Zur Meierei gehörten gegen 100 Mrgn. Ackerland, 20 Tgw. Wiesen und 100 Mrgn. Weinberge. 3. Die Kapelle mit Uhr und Glocke, 1 Kelch, 3 Meßgewänder, 2 Altarbekleidungen, 2 Leuchtern (lucibulae) von Zinn, 2 von Messing, 2 Meßbüchern und einem Weihkessel. Um 1577, nachdem die ganze Gegend protestantisch geworden war, predigten in der Kapelle die lutherischen Pfarrer von Bürglein. 4. Wohnungen für den Gerichtsknecht und für den Thorwart. Der Gerichtsknecht hatte ein Dienstpferd und erhielt für jeden Ritt in dienstlichen Funktionen, je nachdem einer der zum Amtsbezirk gehörigen Orte von Bonhof entfernt war, 6 bis 42 Pfennige. Auch erhielt er von Jedem, den der Probst einsperren ließ, 15 dl. bei der Aufnahme, 15 dl. bei der Entlassung des Arrestanten. 5. Das Gefängniß oder „Fuchsloch“. 6. Ein Badestüblein für das Gesinde. 7. Drei Thürme. 8. Das Thorhäuslein. Schloß und Meierei erhielten Quellwasser durch eine von dem nahen Berge herabgeleitete Röhrenfahrt.

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Man vermißt bei den genannten Baulichkeiten ein Wirthshaus, welches doch in dem so belebten Orte, besonders an den zwei Amts- und Gerichtstagen in jeder Woche, unentbehrlich war. Das Kloster befriedigte dieses Bedürsniß durch Erbauung eines Wirthshauses, zwar nicht auf dem insularischen Areal, aber doch nicht weit davon. Mehr davon nachher. Das Schloß oder Probsthaus war kein Prachtbau, aber wohnlich, so daß bisweilen Einlagerer im Burggrafenhause zu Heilsbronn von den Aebten nach Bonhof geführt wurden, z. B. der Kurfürst Albrecht Achilles nebst Gemahlin vor Michaelis 1460 und abermals 1461. Bei dieser Gelegenheit schrieb der Probst in seine Haushaltungsrechnung: „Do unser Herr Marggraff Albrecht zum Bonhoff gewest is im Herbst, das ausgeben für ayr 9 Talente, für rintflaisch 20 T., für 5 hemel 12 T., für ein kalb 4 T., für 23 hüner 3 T., für gollicht 2. T., und 6 sumer habern, do schreibt er nichtz für.“ Der Probst hatte den Gottesdienst in der Kapelle zu besorgen, die allwöchentlichen Amts- und Gerichtstage unter Assistenz von einigen Beisitzern aus der Bauerschaft abzuhalten, Gefälle aller Art, Strafgelder etc. einzunehmen und an den Bursarius und Granarius abzuliefern, den ganzen Haushalt zu leiten und die Ausgaben dafür zu bestreiten. Zur Besorgung der Oekonomie reichte aber sein obenbezeichnetes Dienstpersonal bei Weitem nicht aus; es mußten das her die umwohnenden Klosterunterthanen durch Frohndienste Beihilfe leisten. Alles Bier für das Schloß und das Wirthshaus mußte aus Schwabach von den heilsbronnischen Frohnbauern in Volkerskau herbeigeführt werden; die Rücklieferung der leeren Fässer besorgten zwei Frohnbauern in Rohr. Die Heuernte hatten Frohnbauern von Bonhof, Bürglein, Ketteldorf, Ammerndorf etc. zu besorgen. Bei der Getreideernte wurden die Schnitter von den Köblern in Bonhof und Bürglein gestellt, die Fuhren aber von Bauern geleistet. Aehnlich waren die Frohndienste bei den Holz–, Dung- und Zehntsuhren.

Der Probst hatte auch die Weinberge zu bewirthschaften. Der jährliche Ertrag von den bonhofer Weinbergen läßt sich

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nicht immer genau ermitteln, da in den älteren Rechnungen gewöhnlich der Weinertrag von Bonhof, Heilsbronn, Neuhof, Weigenheim, Randersacker etc. summarisch angegeben wird. Das gegen ersieht man aus den späteren Rechnungen, daß während der 84 Jahre von 1500 bis 1584 der Weinbau in Bonhof achtmal mißrathen ist. 1517 litten die Reben im Frühling durch Frost; im Sommer herrschte allenthalben Dürre; die Wein- und Getreidepreise stiegen auf das Doppelte; in Bonhof und Heilsbronn wurden nur 18 Eimer Most erzielt, in Neuhof gar nichts. Auch in Randersacker war die Weinernte sehr spärlich, die Qualität gering; daher die oben mitgetheilten Lamentationen des 26. Abts Wenk bei seinem Regierungsantritt. 1524 fehlt die Rechnung. 1568 heißt es: „Ist in Bonhof Alles erfroren und zu trinken gar nicht tauglich“. 1573: „Ist der Wein in Bonhof nicht gerathen, sondern bloß in Randersacker; ist alles erfroren; wird daher die Maas Wein zu 1 Pfund ausgeschenkt.“ 1576 keine Weinernte in Bonhof. 1579: „Nur acht Eimer, kein Nutz, erfroren, des Ablesens nicht werth.“ 1580: „Der Wein von Bonhof und Heilsbronn gar sauer; doch noch saurer der von 1579; daher man diesen im Herbst 1580 nach Randesacker geschickt, ihn dort über die Trester laufen zu lassen zu einem Gesindewein.“ Dagegen war in den ersten Dezennien des 16. Jahrhunderts der Weinertrag in Bonhof meist befriedigend und so qualifizirt, daß bonhofer Wein von Markgrafen und andern Weinkennern wohlschmeckend befunden und ausdrücklich begehrt wurde, laut Bericht in den Beitr. S. 142. Im Jahr 1539 wurden in Bonhof 40 Fuder erzielt. 1551 war dort Weinlese vom 8. Oktober an drei Tage lang, 1552 vom 17. Oktober an sieben Tage lang: ein vorzügliches Weinjahr, es ergaben sich 62 Kufen; im Jahr darauf 28 Kufen. Wie es in den Tagen der Weinlese gehalten wurde, ersieht man aus folgendem Programm von 1551: „Die Konventsherren kommen jeden Morgen heraus nach Bonhof in’s Schloß und gehen erstlich in das Kapellein, singen das Te Deum laudamus mit einer Kollekte, gehen hernach herauf in das Haus, wo ihnen der Probst oder Vogt eine

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Kollation gibt, als ein Gebackenes von Küchlein. Den Wein lassen sie aus dem Kloster holen. Der Bursner zahlt die Taglöhner und gibt dem Moster Stiefel, nimmt diese aber wieder zurück. Die Knechte und Maiden erhalten Musterbeeren, doch nicht alle Tage. Die Konventsherren führen Aufsicht über Alles und kehren jeden Abend in das Kloster zurück. Wenn das Lesen ein Ende hat, so trinkt der Konvent den Niederfall heraußen.“ Die Weinbergsarbeiten („auslassen, enträumen, schneiden, Pfähle stoßen, binden, hacken, aufheften, niederziehen, anschlagen mit Stroh, brachen, auslauben, dreibrachen, Psähle ziehen, decken“) mußten 51 Frohnpflichtige von Bonhof, Bürglein, Weiterndorf, Gottmannsdorf etc. verrichten, welche dadurch bei gutem Muth erhalten wurden, daß man ihnen vollständige gute Kost gab und täglich noch einige Pfennige. Nach Auslösung des Klosters beschloß die markgräfliche Regierung, die Frohnpflichtigen zwar etwas besser zu bezahlen, aber nicht mehr zu verköstigen. Die Pflichtigen gingen daraus nicht ein und erklärten: „Bei Uebernahme unserer Güter hat man uns Verköstigung zugesichert; dabei soll es bleiben, denn wir müssen zum Theil eine halbe Meile weit zur Weinbergsarbeit herkommen und bedürfen warmer und guter Kost.“ Nach Beseitigung des Weinbaues in Bonhof (1591) kam man mit den 51 zur Weinbergsarbeit Verpflichteten dahin überein, daß Jeder für die Befreiung von diesem Frohndienst jährlich einen Gulden an das Klosteramt zu zahlen sich verpflichtete. Schon zur Zeit der letzten Aebte fing man an, die kostspielige und wenig rentirende Weinkultur in Bonhof zu beschränken und Weinberge in Ackerland zu verwandeln. Im Todesjahre des letzten Abts Wunder waren anstatt 100 nur noch 60 Morgen Weinberge vorhanden, i. J. 1590 unter der markgräflichen Regierung nur noch 6 Morgen, „gar alte Fechser und der Arbeit nicht werth.“ Von 1591 an, nicht erst vom 30jährigen Kriege an, baute man auf Antrag der markgräflichen Klosterbeamten, in den bonhofer Weinbergen nicht mehr Wein, sondern Erbsen, Waizen, „Daddel“ (Heidel) etc. Ebenso verfuhr man an einigen andern Orten, wo das Kloster entweder selbst Wein baute, oder Weingülten

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und Zehnten bezog, wo aber jetzt keine Reben mehr zu finden sind, z. B. in Heilsbronn, Bürglein, Großhaslach, Neuhof etc., wo zwar die Flurnamen „Rebenzaun, Weinberg“ vorhanden sind, aber keine Rebenpflanzungen mehr.

Von den Pröbsten wurden alljährlich sogenannte „Baudingtage“ anberaumt und zu diesen alle Gült- oder Baudingpflichtige in sämmtlichen Ortschaften des Amtsbezirks nach Bonhof einberufen. Das Programm über das an diesen Tagen einzuhaltende Verfahren lautete: „Die Herren, so mit der Bauding zu schaffen haben, essen erst im Kloster, kommen dann heraus; der Gerichtsknecht holt einen Trunk aus dem Wirthshaus, und nachdem sich das Volk versammelt. hat, heben sie an, nämlich den Versammelten die 41 Baudinggebote vorzulesen, welche u. A. vorschrieben: „Alles zu Dorf und Feld ist in gutem baulichem Stand zu erhalten. Keiner darf ohne Zustimmung der Herrschaft zwei Güter zusammen bauen, noch ein Handroß, das einen eigenen Mann nähren kann. Alle Abgaben sind rechtzeitig zu entrichten; die Marksteine in Ordnung zu halten. Niemand darf Bürge werden für Einen, der hinter einer andern Herrschaft sitzt. Alles Würfelspiel ist bei zehn Pfund Strafe verboten, ausgenommen da Einer von Kurzweil wegen mit seinen Zechgesellen um eine schlechte Zech spielen will. Item verbeut man alle Scheltwort und besonders Großhauptschwur bei den Gliedern unseres Herrn Christi bei Straf des Leibes und 10 Pfund. Daß Keiner mehr als 30 Pfennige aus einer Hochzeit schenke oder gebe. Ehehalten soll man nicht abdingen oder verhetzen. Ein Köbler darf 3 Paar Tauben halten, ein Bauer 6 Paar. Item man verbeut bei 20 Pfund, daß keiner ein Messer, Schwert oder Waffe wider den Andern ziehe. Wenn man Gemeinde hält, darf Keiner bewaffnet erscheinen.“ Die übrigen Gebote betreffen Schlaghändel, Hehlerei, Feld- und Gartenfrevel, Flachsdürren, Feuerleitern, Ausnahme von Hausgenossen ohne Wissen und Willen der Obrigkeit, Einlassen mit Juden, Schmähungen gegen den Abt und Landesherrn. Dann heißt es weiter im Programm: „Wenn man dann mit den Leuten fertig ist, so gibt ihnen der Probst oder Vogt

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Brot, Würste oder Gebratenes. Man richtet ihnen zu in der Gerichtsstube auf hölzernen Schüsseln. Die Bauern von Ketteldorf erhalten ein Essen, zahlen aber den Wein selber; die Bäuerinnen von Ketteldorf bringen dagegen Eier. Am letzten Baudingtag kommt der Abt mit einigen Konventsherren, die Morgens und Abends ein Mahl von Karpfen erhalten etc. Den Wein gibt das Kloster. Der Bursner gibt aus diesen Tag ein Kalb.“

Den mitgetheilten Programmen für die Weinlese und die Baudingtage ähnlich lautete das für das jährliche „Solatium“: eine Bewirthung am Donnerstag nach Pfingsten, wie folgt: „An diesem Tag ist der Probst oder Vogt gehalten, den Herren vom Konvent ein Solatium zu geben: Morgenessen (10 Uhr) mit 5 Richten; Abendessen um 5 Uhr. Wenn die Herren vom Kloster hereinkommen, gibt man ein Zeichen mit dem Glöcklein. Dann gehen sie miteinander in’s Kapellein und singen das Responsorium de angelis, te sanctum dominum, darauf die Kollekte. Dann gehen sie herauf in die Gerichtsstube, wo sie miteinander essen, dabei der Gerichtsknecht, Kellner, Wieshüter und Weingärtner aufwarten. Gekocht wird in der Probsteiküche. Wein und Bier wird aus dem Kloster hergeschafft. Nach dem Morgenessen bekommen auch die Aufwärter, Knechte und Mägde von dem Uebriggebliebenen, auch Wein. Der Koch, den der Probst vom Kloster kommen läßt, erhält eine besondere Verehrung.“ Auch die Zöglinge in der Schopper’schen Schule wurden mit ihrem Schulmeister eingeladen und „durften nach dem Essen miteinander spazieren, im Stadel kugeln, oder sonst kurzweilen mit Kartei oder Würfel.“ Doch schärfte ihnen der Probst im Voraus ein, im Herbst die Weinberge nicht zu betreten. Im Programm für den Kirchweihtag, Sonntag nach Kilian (8. Juli) hieß es: „Da ist Brauch, daß der Abt mit einigen Konventsherren nach Bonhof kommt. Morgen- und Abendessen in der Abteistube, ohngefärlich 2 oder 3 Tisch (à 12 Mann). Auch hat der Abt etwon silberne Becher mitgebracht. Seine Knechte und Diener und des Probsts Kellner, Gerichtsknecht etc. helfen aufwarten. Die sollen Fleiß anwenden, damit der Wein stetig im frischen Kühlwasser

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stehe. Das Gesinde bekommt von dem Uebriggebliebenen. Der Kellner soll sonderlich Fleiß haben, daß er für das Gesinde Karten und Würfel habe; denn es selten ohne Kurzweil abgeht.“ Um Weihnachten erhielten die 6 Bauern in Bonhof eine Mahlzeit, weil sie die Zehnten in das Schloß führten.

Das Dienstpersonal des Probsts erhielt gute Verlöstigung und folgende Jahreslöhne: Der Vorreiter 13 fl. und für ein Paar Stiefel 5 Ort; der Fuhrtnecht 7 fl.; der Kellner 6 fl. und 1 fl. zu einem Rock; der Wieshüter und der Weingartsmann ebensoviel; der Hirt 37 Pfund; die Köchin 6 fl.; Jede der drei Viehmägde 36 Pfund. Das damalige Pfund ist ungefähr gleich 40 Kreuzern jetzigen Geldes, der damalige Gulden ein Goldgulden. Daraus ergibt sich, daß der Dienstbotenlohn damals nicht so gering war, wie man gewöhnlich glaubt. Dasselbe gilt auch von den Löhnen der Handwerker und Taglöhner. Jeder für den Probst arbeitende Maurermeister erhielt täglich 36 Pfennige und eine halbe Maas Wein, der Meisterknecht 28 Pfennige und Bier, der Mörtelrührer 24, der Handlanger 12 bis 15. Ein damaliger Pfennig war ungefähr das, was man heutzutage einen guten Kreuzer nennt.

Am 12. Sept. 1552 wurde Joh. Knörr, der letzte Probst von Bonhof, 72 J. alt, in Heilsbronn begraben. Altersschwach wurde er nicht mehr Herr über das zuchtlose Gesinde; der Haushalt ging rückwärts. Die Stelle konnte nicht mehr mit einem Konventualen besetzt werden, da die Zahl der Mönche bereits sehr verringert und von den noch vorhandenen keiner für eine Expositur entbehrlich war: Man übertrug daher die Verwaltung der Probstei einem weltlichen Beamten, Vogt, und zwar dem ehemaligen Sekretär des Abts Heberlein, Lorenz Sturm. Dieser wohnte, wie ehemals der Probst, im Schloß und bewirthschaftete die Weinberge, auch die Meierei, deren Pächter den halben Ertrag an das Kloster abzuliefern hatte. Amts- und Gerichtssachen wurden nicht mehr in Bonhos, sondern in Heilsbronn vom dortigen Verwalter und Richter verhandelt. Sturm starb 1563 und wurde in der Kirche zu Heilsbronn bestattet. Ihm folgte Gabt. Lanzenberger.

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Die nachfolgenden Vögte bis 1614, Feltner und Meyer, wurden in der Kirche zu Bürglein begraben. Bonhof kam mit dem ganzen Klostergute nach dem Tode des letzten Abts und Konventualen Wunder (1578) in den Besitz des Markgrafen Georg Friedrich. Es wurde stiller in dem sonst so belebten Orte; denn Bonhof war für den Markgrafen nicht, wie für die Aebte, ein Lieblingsaufenthalt. Die Weinpflanzungen wurden in Ackerland verwandelt. Die theils in eigener Regie, theils in Halbbaupacht bewirthschafteten Felder brachten wenig Gewinn und viel Verdruß. Die Unterhaltung „des weitläuftigen, innen und außen bußwürdigen Gebäues“ war kostspiellig. Daher wurde von den beiden Markgrafen von Ansbach und Bayreuth, Joachim Ernst und Christian, beschlossen, 1615 das Schloß nebst Zubehör zu verkaufen. Die Schloßinsel mit all ihren Baulichkeiten nebst mehreren Grundstücken kaufte der Klosterverwalter Balth. Straß von Heilsbronn für 2000 fl. mit der Verpflichtung, jährlich 14 fl. Ewiggült zu zahlen. Er starb schon am 7. Aug. 1617, 54 J. alt, und wurde in der Kirche zu Heilsbronn bei Nr. 182 begraben. Sein Leichenstein lag ursprünglich auf dem Grabe, wurde aber später an der Wand eingemauert. Seine Wittwe floh vor Tilly’s Truppen und starb in Nürnberg. Seine einzige Tochter Magdalena (gestorben 1536 und mit Regierungsgenehmigung in der Klosterkirche neben ihrem Vater und ihrem Kinde begraben) heirathete 1632 den Bürger und Kaufmann Paul Fornberger (oder Firbinger) von Nürnberg. Der Sohn desselben, Joh. Heinrich, verkaufte (1643) das Gut an seinen Schwager, den nürnberger Handelsmann Wolfg. Lanzinger (für 800 fl.) und dieser an G. P. Hainolt von Nürnberg. Hainolt „ließ sich beigehen, im Schloß oder Probsthaus (1663) eine hochzeitliche Kopulation und Mahlzeit zu halten, eine Schmälerung der bürgleiner Pfarrgerechtigkeit und des Wirthshauses zu Bonhof“, was gerichtliches Einschreiten zur Folge hatte. Das Gut kam in Sequester und wurde von dem Rittmeister Magnus Gebhard Schwoll von Falkenberg gekauft. Dieser verkaufte es 1667 an den Geheimrath Lor. Eyßelein, dieser 1675 an Jul. Rud. von Dachenroth,

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dieser 1696 an den Oberjägermeister Sig. von Heßberg, dieser 1712 an den Oberstwachtmeister von Rothschütz, dessen Sohn Karl Ludwig so übel wirthschaftete, daß das Gut Juden zufiel und zerschlagen wurde. Die Waldparzelle Birklohe (51 Morgen) kaufte das Klosteramt für 1500 fl., einen Theil der Felder der Wirth Humbser zu Bauhof, welcher auch die Schloßinsel mit ihren Baulichkeiten kaufte. Humbser, dem man zwei milde Stiftungen verdankt, starb kinderlos. Sein Anwesen kam an die Familie Lederer, die es noch besitzt. Die Schloßinsel mit ihren Gebäulichleiten wurde im 30jährigen Kriege nicht verwüstet; sie diente als Asyl, um das Vieh aus der Nachbarschaft in Sicherheit zu bringen, z. B. aus Habersdorf, weßhalb nach dem Kriege Vergütung gefordert wurde. Die Gebäulichkeiten wurden erst in neuerer Zeit abgetragen.

Das Wirthshaus, wie oben bemerkt, nicht auf, sondern oberhalb der Schloßinsel erbaut, vom Kloster unterhalten und bewirthschaftet, wurde vom Abt Schopper gründlich restaurirt, daher im unteren Wirthszimmer an einem Stützbalten das Cisterzienserwappen mit der Jahrzahl 1531. (Beitr. S. 28.) Darauf wurde das Wirthshaus vom Kloster verpachtet und 1563 an den damaligen Pachtwirth Gg. Muckas verkauft. Im Verkaufbriefe hieß es: „Wir Melchior (Wunder) Abt und Konvent bekennen, daß wir aus Befehl des Herrn Markgrafen Georg Friedrich dem Gg. Muckas unsere Schenkstatt in Bonhof mit Hofrait und Weiherlein daran, 4 Morgen Ackers etc., dazu jährlich 35 Klstr. Brennholz für 1600 fl. rheinl. verkauft haben.“ Muckas erscheint fast 60 Jahre lang als Vertrauter subalterner Klosterdiener, erst als Stallbube, dann als Stallmeister, oberster Förster des Klosters, Pachter des Wirthshauses und zuletzt als Käufer desselben. 1514 vor und nach besorgte er den Weiueinkauf in Franken. 1527 zog er mit dem Markgrafen Kasimir nach Ungarn wider die Türken und kehrte heil zurück, der Markgraf aber als Leiche. Er starb 1568 und wurde in Heilsbronn begraben. Eine weitläuftige Inschrift aus seinem Epitaph in der Klosterkirche meldete, daß er elf Aebten, die alle namentlich aufgeführt werden, gedient habe.

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Nach ihm besaß das Wirthshaus sein Schwiegersohn Weber, dann dessen Schwager Jak. Koen, Vogt zu Neuhof, dann Nik. Wendlein, dann L. Förster, welcher den ganzen 30jährigen Krieg durchlebte und in demselben seine Habe verlor; dann V. H. Oswald, ein oft bestrafter Injuriant und Raufer, welcher 1692 das Anwesen an den obengenannten G. Humbser verkaufte. Dieser erbaute unterhalb des Wirthshauses die Malz- und Mehlmühle.

Die Brauerei errichtete 1602 der obengenannte Wendlein in seiner Hofrait. Die Brauer in Schwabach (damals die größten Bierproduzenten im Fürstenthum) thaten Einsprache, aber vergebens. Verwalter und Richter in Heilsbronn stellten der Regierung vor: „Die Errichtung einer Brauerei in Bonhof sei in diesen bösen Weinjahren Bedürsniß und für das Staatsaerar vortheilhaft; Schwabach liefere nicht genug und zum Theil schlechtes Bier, weßhalb manche markgräfliche Wirthe gezwungen seien, ihren Bedarf bei fremden Herrschaften, z. B. in Lichtenau und Eschenbach, zu nehmen, wodurch dem markgräflichen Aerar das Ungeld entgehe.“ Bei den damaligen Territorialverhältnissen waren Lichtenau und Eschenbach allerdings Ausland. Im 30jährigen Kriege wurden von den 15 damals in Bonhof vorhandenen Anwesen 5 eingeäschert, die übrigen 10 blieben während des ganzen Krieges bewohnt.


6. Altendettelsau,

ein Weiler, eine Stunde von Heilsbronn. Aus der soeben bei Bonhof und oben beim ersten Abt Rapoto besprochenen päpstlichen Bestätigungsbulle von 1141 erhellt, daß das Kloster schon in der ersten Zeit seines Bestehens Güter in Tetelesouue (nicht Neuendettelsau, sondern Altendettelsau) erwarb. Der 19. Abt Arnold kaufte in den Jahren 1364 und 70 einen Hof, zwei Gütlein und Gefälle daselbst von Konrad Pfinzing zu Nürnberg und von der Adelsfamilie Weitersdorf. Von diesen Objekten standen dem Bisthum Würzburg lehensherrliche Reichnisse zu, welche aber der Bischof auf Bitten des Abts dem Kloster überließ: quod favor personis religiosis debetur. Nach und nach wurde der ganze Ort heilsbronnisch.

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So viel über die in der Probstei Bonhof gelegenen sechs Orte, wo das Kloster gleich bei seiner Gründung und zur Zeit des ersten Abts Besitzungen erhalten hat. Die übrigen Orte in dieser Probstei, wo sich das Kloster in späterer Zeit ansiedelte, folgen nun in alphabetischer Ordnung.


7. Aich,

ein Weiler bei Heilsbronn, erscheint in den beim 4. Abt Arnold besprochenen päpstlichen Bullen von 1182 und 1205 als einer der Orte, in welchen das Kloster schon sehr frühzeitig Güter erwarb. Der Nürnberger Bürger Ringer schenkte 1266 dem Kloster Gefälle in Aich. Ein dort und auch anderwärts begüterter Dietherus von Wunnenstein und seine Frau Mechthilde prozessirten lang und heftig gegen das Kloster. Es kam sogar zur Berufung an den päpstlichen Stuhl in Rom. Endlich wählten beide Theile den Bischof Otto von Eichstätt zum Schiedsrichter, welcher es 1280 dahin brachte, daß Dietherus gegen Zahlung einer Summe Geldes dem Streit entsagte. Bei der Vermittelungsverhandlung betheiligten sich Delegirte vom päpstlichen Stuhl und viele Andere von Nah und Fern, so daß der Vertragsurkunde nicht weniger als 10 Siegel angehängt wurden. Zwei Jahre darauf (1282) wurde das Kloster wegen Zuständigkeit zweier Familien in Aich beim Provinzialgerichte verklagt. Der Gerichtspräsident, Burggraf Friedrich III. war abwesend; an seiner Stelle fungirte der Vicejudex Otto von Dytenhoven in Gegenwart der Gerichtsbeisitzer Leopold von Schonenberch, Ulrich und Konrad von Kudorf, Milites, Schultheiß Berthold von Nürnberg, Konrad Pfinzing etc. Das Kloster hatte sein Eigenthumsrecht durch vierzigjährigen Besitzstand nachgewiesen und erhielt nun vom Provinzialgericht einen Bestätigungsbrief. Bald darauf folgte ein neuer langer Prozeß über Gerechtsame (super statu servitutis) in Aich mit Ulrich und Friedrich von Emmendorf. 1304 kam es zum Vergleich, welcher dahin ging: Das Kloster behält die Leute und Gefälle in Aich, verpflichtet sich dagegen, zum Seelenheil derer von Emmendorf und ihrer Altvordern alljährlich

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eine Seelenmesse zu celebriren. Die genannten von Emmendorf ließen, in Ermangelung eines eigenen Siegels, das Vergleichsinstrument vom Grafen Konrad von Oettingen besiegeln. Otto von Kipfenberg, von Schulden gedrückt, verkaufte 1335 mit Zustimmung seiner Söhne an das Kloster seinen Hof in Aich für 254 Pfund, das Pfund zu 40 Pfennigen gerechnet. Die Herren von Bruckberg ertheilten als Lehensherren ihre Genehmigung, bürgten für die Haltung des Kaufes und verpflichteten sich zur Leistung in einem Wirthshause zu Nürnberg, wenn der Verkäufer wortbrüchig werden sollte. Das Kloster kam allmälig in den Besitz aller Anwesen des Ortes. Von den 28 Anwesen blieben im 30jährigen Krieg 7 besetzt, 5 brannten ab, 16 verfielen und verödeten. Der Ort erholte sich früher als manche andere Orte in der Umgegend. Zwanzig Jahre nach dem Kriege waren 25 Anwesen wieder besetzt, aber großentheils „noch in Büschen“.


8. Ammerndorf,

„Amelratdorf“. Das Kloster erhielt zur Zeit seiner Stiftung dort keinen Besitz, erwarb aber nach und nach das ganze Pfarrdorf, zwei leonrodische Anwesen ausgenommen. Das Eindrängen des Klosters mit seinen Privilegien führte auch dort, wie überall, zu Prozessen, z. B. mit den daselbst bereits begüterten Dorfherren: den Burggrafen von Nürnberg, dem deutschen Orden und mit andern Adeligen. Besonders heftig stritten die beiden Burggrafen Konrad II. († 1261) und sein Sohn Friedrich III. († 1297) gegen den 9. Abt Edelwinus, wie oben bei diesem Abt berichtet worden ist, unterlagen aber und mußten in Folge richterlicher Entscheidung bezüglich der heilsbronnischen Güter und Unterthanen in Ammerndorf anerkennen, kein Recht und keine Territorialherrschaft zu haben, auch angeloben, künftig mit dem Kloster in Freundschaft zu leben und es nicht mehr zu hindern, seinen Besitz zu erweitern. Der energische Abt erhielt daher von ihnen folgende Erklärung:[2] ln nomine Domini. Amen.

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Conradus et Fridericus, Dei gratis. Burggravii in Nurembergh. Ad notitiam tam modernorum quam futurorum per praesens scriptum cupimus pervenire, quod propter amorem Dei et venerabilis Edelwini abbatis et conventus halsprunnensis licenciavimus universis ministerialibus et ceteris hominibus nostris, ut libere conferant eidem monasterio elemosinas suas de mobilibus et immobilibus bonis suis, ipsis ministerialibus et hominibus nostris in extremis infirmitatibus vitae suae laborantibus nulla obstante in posterum heredum nostrorum contradictione, ita tamen, quod ipsa collatio facta simpliciter careat omni fraude. Praeterea cum praelibato abbate et conventu concordare ac ipsos delectionis intimae brachiis convovere cupientes, omni jure nostro atque dominio, quod nos in bonis eorundem ac hominibus ipsorum in Amelradorf habere credebamus, totaliter renunciavimus, nihil prorsus et nos et heredes nostri juris et potestatis in illis deinceps et in aliis bonis suis, quae jam pessident, habitiui. Porro in signum perennis amiciciae inter nos et memoratum coenobium conservandae, dedimus saepefato abbati et conventui curiam nostram in Nuisese (Hirschneuses) cum omni jure suo perpetuo possidendam. Hanc igitur ad praelibatorum confirmationem perpetuendam praesentem paginam testibus adhibitis exinde conscribi et sigillorum nostrorum jussimus munimine roborari. Acta sunt haec anno 1246 kalen. Maji.. Als Zeugen sind in dieser in den Beitr. S. 65 gedachten Urkunde beigeschrieben: drei Mönche und zwei Laienbrüder von Heilsbronn und drei Milites. 23 Jahre später (1269) schenkte der Burggraf Friedrich III. dem Kloster noch andere Güter bei Linden und Oberndorf „als Ersatz für Schädigungen, welche er dem Kloster Heilsbronn zugefügt hatte“, laut seiner in den Beitr. S. 65 mitgetheilten Erklärung, inhaltlich welcher er seine Schuld bekennt und seine Hoffnung auf Gottes Gnade ausspricht.

Der ebengenannte Abt Edelwinus acquirirte vom Bisthum Würzburg das Pfarrpatronat in Ammerndorf. Allein der Bischof

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Iring verlor aus dem Gedächtniß, daß ihm das Patronat nicht mehr zustand und verfügte über die Besetzung der Pfarrrstelle. Er nahm aber 1258 seine Verfügung zurück und entschuldigte sich wegen seiner Vergeßlichkeit, als der 10. Abt Otto ihn auf sein Uebersehen (cum jus patronatus ecclesiae Amelratdorf monasterio attineat) aufmerksam machte. Der Abt ließ darauf die Stelle durch einen Vikar versehen, gab diesem einen Theil der Pfarreinkünfte und verwendete den Rest zum Nutzen seines Klosters (ad subsidium praebendarum suorum fratrum). Daß Heilsbronn auch vom Bisthum Bamberg einen Güterzuwachs in Ammerndorf erhielt, beweist folgender Eintrag im Vigilienbuch beim 3. März: Est anniversarium domini Alberti de Wertheym, episcopi babenbergensis et progenitorum suorum pis. pa. de 8 talentis Amelraczdorff. 1259 verkaufte Friedrich Cronfuß an den 9. Abt Edelwinus Gefälle von einem Anwesen in Ammerndorf. Der Kaufbrief wurde vom Schultheiß Heitvolcus in Nürnberg ausgefertigt. Das Kloster prozessirte in jener Zeit lang gegen Friedrich, genannt Hovemann, über einen Hof in Ammerndorf, gewann den Prozeß laut einer von dem ebengenannten Schultheiß Heitvolcus dem Kloster zugestellten Urkunde 1301 erhielt das Kloster von Heinrich von Buttendorf und dessen Frau des Fischens Gerechtsame in der Bibert zu Amelratdorf theils durch Tausch, theils durch Kauf; es gab dafür 12 Pfund Heller und Güter in Huselin (Hausen?). Heinrich von Buttendorf hängte an den hierüber zu Halprunnen ausgefertigten Brief sein Siegel und bestätigte, die 12 Pfund nebst den Gütern (Gefällen) in Huselin empfangen zu haben. In demselben Jahr 1301 erhielt das Kloster einen Novalzehnten in Ammerndorf. Verkäufer war Wirento, Amtmann (quondam officialis) in Roßstall, Lehensherr aber Burggraf Friedrich IV. († 1332), welcher auf Bitten des Verkäufers urkundete, daß der Abt und sein Kloster den Zehnten für 3 Pfund Heller gekauft haben. Zugleich entsagte der Burggraf seinen Ansprüchen (omni jura et dominio) an diesen Novalzehnten. Wie das Kloster nach Zank und Streit mit der Wittwe Reinbolt 2 Tgw. Wiesen

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acquirirte, besagt ein Brief folgenden Inhalts: „Ich Elsbeth, des Reinbotten seliger (ettewanne) von Kadoltsburch eheliche Wirthin, vergihe, daß ich mich mit den geistlichen Leuten, dem Abt (Gamsfelder) und der Sammung zu Halsprunne, wegen der Kriege und Mißhelligkeiten zwischen ihnen und mir um die zwei Tgw. Wiesmat zu Amelratdorf also verrichtet habe, daß sie mir geben 20 Pfund Heller. Und ich soll, dieweil ich lebe, die Wiesmat nützen und dem Kloster Zins davon geben. Wenn ich sterbe, so soll weder mein Sohn Gebhard noch sonst Jemand Recht daran haben, sondern es soll dem Kloster anfallen. Darüber zu Urkund gebe ich diesen Brief, gevestnet mit meines lieben Herrn Burggrafen Johannes († 1357) von Nürnberg Insiegel, der das um meiner Bitte willen daran gehangen. Wir auch, von Gottes Gnaden, Burggraf von Nürnberg, vergehen, daß wir unser Siegel an diesen Brief gehangen haben. Unter dem bekenne auch ich Gebhard, daß ich nach meiner Mutter Tod kein Recht an die Wiesmat habe. Dieser Brief ist gegeben 1333.“ Ein Streit des deutschen Ordens gegen das Kloster über die Fischerei in dem bei Ammerndorf in die Bibert fließenden „Herpsrichesbach“ wurde 1338 durch Schiedsmänner zu Gunsten des Klosters entschieden und diesem hierüber eine vom Hanskomthur Seyfried von Boxberg zu Nürnberg ausgestellte Urkunde zugestellt. Um 1387 erhielt das Kloster, wie oben beim 19. Abt Arnold berichtet wurde, vom Erzbischof Heinrich von Anavarsen Gefälle von Gütern in Ammerndorf. 1409 trat der nürnberger Patrizier Konrad Baumgärtner drei Güter in Ammerndorf an das Kloster ab und erhielt dafür von ihm ein Gut in Vincenzenbronn. Die über diesen Tausch dem Kloster zugefertigte Urkunde wurde vom Ritter Stephan von Absperg, Schultheiß zu Nürnberg und seinen Schöffen ausgestellt. 1410 verkaufte Peter von Weitersdorf, wie oben beim 19. Abt Arnold berichtet wurde, Güter in Ammerndorf an den 20. Abt Stromer. 1453 verlieh der 22. Abt Kötzler einen heilsbronnischen Hof daselbst an Hans Ulmer, Landschreiber beim Landgericht des Burggrafthums. 1476 verkaufte der Bürger Sebald Gronland von Nürnberg zwei Güter

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und eine Wiese zu Ammerndorf für 550 fl. an den 23. Abt Wegel. Der Kausbrief wurde von Sigmund von Eglofstein, Ritter und Schultheiß zu Nürnberg und seinen Schöffen ausgefertigt. Der Abt ließ den Brief in Onolzbach vom Lehensherrn der Güter, Kurfürst Albrecht Achilles, durch einen Eigenbrief bestätigen. Nach diesen Acquisitionen war nun in Ammerndorf alles heilsbronnisch, zwei Anwesen ausgenommen. Der 24. Abt Haunolt bat 1407 in einem lateinischen Briefe den Bischof Lorenz von Würzburg um Genehmigung eines Stellentausches zwischen dem Pfarrer Konrad Schenkel in Ammerndorf und einem Vikar des Stifts Spalt.

Zur Zeit des Reformationsanfangs regierte der 26. Abt Wenk, wie oben berichtet, ein Gegner der Reformation und daher nicht geneigt, einem lutherischgesinnten Geistlichen die Pfarrstelle in Ammerndorf zu verleihen. Im September 1527 schloß er in Onolzbach einen Vertrag über die hohe und niedere Jurisdiktion in Ammerndorf mit den beiden Markgrafen, d. h. mit den Räthen derselben; denn Kasimir war bereits in den Krieg gezogen, aus dem er als Leiche zurückkehrte, und Georg weilte außer Landes. Dem Vertrag zufolge sollte die hohe Obrigkeit den Markgrafen, die niedere dem Abt zustehen, ausgenommen Markt- und Kirchweihtage, an welchen auch die niedere Obrigkeit den Markgrafen zustehen sollte. Ueber die Zustände in Ammerndorf im Reformationsjahrhundert siehe oben Absch. VI, 5. Der letzte dortige Pfarrer in diesem Jahrhundert war Kon. Mair, welcher 1604 starb, „nachdem er durch sein Weib in alles Verderben gerathen war“. Ihm folgte Magister Joh. Ziegler, zuverlässig kein Antiquitätensammler, da er 1613 an den Titularabt Meelführer in Heilsbronn schrieb: „Hierbei überschicke ich das alte Pergament aus unserer Kirche, 27 Pfund an Gewicht, massen Ew. Ehrwürden und Herr Verwalter es zu Nutz der Kirche zu verkaufen bewilligt haben. Im kleinsten Buch sind etliche Bund ausgeschnitten. Die papierenen Bücher in Folio sollten auch zu Geld gemacht werden. Der Buchbinder in Schwobach kauft ein Pfund Pergament zu sechs Batzen, auch einen halben Gulden, nachdem es groß oder stark ist.“

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Während der zwei ersten Jahre des dreißigjährigen Krieges ging es dem Orte leidlich. Die erste größere Heimsuchung kam 1621, wie ein amtlicher Bericht sagt: „durch hochempfindliche Hausung der bayerischen Armee und andere Durchzüge.“ Die Heimsuchung war nicht verwüstend. Noch im folgenden Jahre 1622 erscheint Ammerndorf als ein gewerbreicher Ort, belebt durch die frequente Landstrasse nach Nürnberg, durch ein stattlich Mühlwerk, welches jährlich viele Tausend Simra Mehl nach Nürnberg lieferte. Es wurden wöchentlich zwei Getreidemärkte dort gehalten. Doch fehlte eine Brauerei, während der Bedarf von Bier durch den Krieg immer größer wurde und der Wein theuer war. Zur Befriedigung des Bedürfnisses beabsichtige einer der beiden Wirthe, Keser, der mit dem Ortspfarrer Krug stets haderte, auf seinem heilsbronnischen Wirthshause (das andere war leonrodisch) eine Brauerei zu errichten. Die Beamten in Heilsbronn stimmten dafür, die markgräflichen Beamten in Kadolzburg aber dagegen, wegen Beeinträchtigung der bereits vorhandenen Brauereien in Weinzierlein, Langenzenn, Schwabach und besonders in Kadolzburg mit seiner armen Burgerschaft von 89 Herdstätten, die ohne Zubehör von Feldern und Wiesen durch’s ganze Jahr kein Aufhebens hätten, als was vom Bierbräuhandel fällt. Kadolzburg sei eine arme Gemeinde, der man schon vor Alters den Bierbräuhandel zu ihrer Unterhaltung zugewendet und daher die Errichtung von Bräustätten in Roßstall, Zirndorf, Veitsbronn und anderwärts nicht gestattet habe. Ammerndorf sollte zufrieden sein mit seiner guten Nahrung und nicht Andere verderben wollen. Auf Grund dieser Darstellung wurde Keser mit seinem Projekt vom Markgrafen abgewiesen. Im folgenden Jahre ließ er sich durch die Beamten in Heilsbronn bewegen, seinem Pfarrer Krug Abbitte zu leisten, was dieser nach Heilsbronn anzeigte mit dem Beifügen: „Gott verhüte ferner unruhiges Wesen und vermehre bei uns Einhelligkeit und friedliche Nachbarschaft.“ Dieser Wunsch ging leider nicht in Erfüllung; die folgenden Kriegsdrangsale steigerten die Lieblosigkeit unter den Nachbarn. Noch beschränkten sich die Drangsale

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auf Durchzüge. Im Februar und März 1628 quartierten im Orte 1000 Mann Mansfeldische Truppen, dann Schönbergische Reiter. Doch gingen die Geschäfte noch, während die heilsbronnischen Aemter Merkendorf und Waizendorf bereits völlig ausgesaugt waren. 1630 im Sommer lag eine Compagnie Gräflich-Terzkisches Fußvolk dort im Quartier. Am 4. Juli 1631 konnte noch die Heiligenrechnung, wie sonst, abgehört werden. Es ergab sich dabei ein Kassebestand von 320 fl., welcher aber wenige Tage darauf vom Kriegsvolk weggenommen wurde. Damit begannen die schwereren Drangsale. „Der Pfarrer Krug wurde vom bayerischen Kriegsvolk weggeführt, geraume Zeit bei Hunger und Kummer erbärmlich gefangen gehalten, endlich aber durch Mitleid der Offiziere entlassen.“ Darauf zog er, vom Hunger weggetrieben, mit seiner Familie nach Nürnberg. Das Zirndorfer Lager brachte großes Elend über Ammerndorf. Der Schulmeister und Schneider L. Steinmetz schrieb unterm 8. Okt. 1632 an den Verwalter in Heilsbronn: „Die Dragoner in Cadolzburg kommen alle Tage und nehmen uns das Laiblein Brot, das wir geschafft und das Metzlein Korn, das wir gemahlen haben. So thun die uns befreundeten Truppen. Unsere Uhr wollten wir nach Nürnberg fahren. Da kommen die uns befreundeten Reiter, nehmen unser Pferd und sagen: besser, sie nähmen es, als der Feind. So mußten wir unsern Karren mit der Uhr nach Weinzierlein ziehen; bin selbst dabei gewesen. Nun können wir den Karren mit der Uhr nicht hereinbringen, da kein einziges Pferd mehr in unserer ganzen Nachbarschaft ist. Unsere Salva guardia haben wir in’s Schulhaus gelegt, wissen aber für den Mann nicht Brot, Fleisch und Trank zu schaffen, da der Nachbarn so gar wenige sind; denn über neun gesunde Mannspersonen sind nicht mehr im Dorf, sondern etliche liegen krank, etliche sind gestorben. Unsere Salva guardla sagt: Wenn er nicht Fleisch, Wein und Brot bekomme, so gehe er wieder nach Nürnberg. Der Müller und der Schmied sind seither auch gestorben, und der junge Weerlein liegt auch krank. Für unsere Salva guardla haben wir zwei Gulden zusammengebracht und dafür aus Onolzbach Fleisch

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und Brot holen lassen. Es sind in unserem Dorf nicht mehr denn 15 Haushalten. Von den gestorbenen Pferden haben wir etliche verbrannt, etliche liegen noch auf den Wiesen und Feldern, da kein Pferd mehr da ist, sie wegzuschleifen. Meine liebe Hausfrau ist von diesem Leben abgefordert und hab sie ehrlich zum Grab bestätigen lassen. Herr Pfarrer von Roßstall hat eine schöne Leichenpredigt gethan. Unser Herr Pfarrer (Krug) hat durch seinen Tochtermann sagen lassen, wir sollten das Pfarrhaus ausräumen und die Fenster machen lassen, er wolle auf das Erste zu uns kommen. Wir wollen nun zwei Fenster glasen lassen und ihm eine Stube zurichten. Auch haben wir etliche Weiber gebeten, das Pfarrhaus putzen zu helfen. Diese pochen und pollern aber: wer ihnen den Lohn gebe? So ist keine Lieb und Treu mehr unter den Nachbarn, sonderlich unter den Taglöhnern. Ferner fragt Herr Pfarrer: wie er seine Nahrung bei seinen Pfarrkindern haben könne, weil kein Getreide mehr vorhanden sei? Die Verstorbenen hab ich zu Grab besungen, eine Vermahnung aus dem Leichenbuch gelesen und geläutet. Der Herr (Verwalter) sei von mir fleißig gegrüßt und in den Schutz des Allerhöchsten befohlen. Dero dienstwilliger Unterthan L. Steinmetz, Schneider und Schulmeister in Ammerndorf.“

Vertragsmäßig erhielten 1637/38 kaiserliche Truppen ihre Quartiere im Fürstenthum Ansbach, aber mit dem ausdrücklichen Befehl des Königs Ferdinand, keine Gewaltthaten zu verüben. Gleichwohl wurden Gewaltthaten aller Art verübt. Die markgräfliche Regierung drang daher beim Kreistage auf Schadenersatz, namentlich auf eine Vergütung von 960 fl. an die Gemeinde Ammerndorf für den durch römisch–kaiserlicher Majestät Kriegsvolk zugefügten Schaden durch Brand, Plünderung und Wegnahme von Vieh. Im April 1642 litt der Ort theilweise durch eigene Schuld. Der Durchzug kaiserlicher Truppen war angesagt mit der Weisung, jedem Durchziehenden Fütterung und ein Stück Brot für eine Nacht zu reichen. Allein die Einwohner bewiesen sich beim ersten Durchzuge saumselig, und beim zweiten verließen sie insgesammt das Dorf, so daß die Soldaten keinen Bissen

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Brot und keinen Menschen in den Häusern vorfanden. Die Folge war, daß die Reiter des Rittmeisters Giuseppo Russie zwei Tage lang hausten, das Mühlwehr abhieben, in der Mühle Alles zerschlugen, 10 Simra Getreide verdarben und raubten, was sie fanden. Inmitten dieser Drangsale unterließen die markgräflichen und heilsbronner Beamten nicht, ihre Konflikte bezüglich der Jurisdiktion in Ammerndorf fortzusehen. Ammerndorf hatte vom Amt Kadolzburg Gerste entlehnt, verweigerte aber die Zurückgabe, worauf der Oberamtmann von Mußlo in Kadolzburg eine Strafandrohung nach Ammerndorf sandte unter der Adresse: „Meinen von fürstlicher Obrigkeit wegen angehörigen Amtsunterthanen.“ Verwalter und Richter zu Heilsbtonn reskribirten: „Der Flecken mit aller Vogteilichkeit steht Heilsbronn zu. Der Herr Oberamtmann scheint sich aber die Jurisdiction anzumassen, da ihm doch nur die Fraisch zusteht.“ Im September desselben Jahres (1642), an einem Sonnabend, zeigten die Ammerndorfer in Heilsbronn an: Der Hauptmann Rudolf Dietrich aus Ersurt sei mit seinen Dragonern bei ihnen eingerückt und wolle nicht bloß durchziehen, sondern, dem Kreistagsbeschluß entgegen, Rasttage bei ihnen halten. Der Richter Zimmetshäuser von Heilsbronn begab sich sofort nach Ammerndorf, wo der Hauptmann eben (es war Sonntag) dem Gottesdienst beiwohnte, machte nach dem Gottesdienst dem Hauptmann Vorhalt unter Hinweisung aus den Kreistagsbeschluß, worauf der Hauptmann erwiderte: „Es thue ihm leid, die armen Unterthanen beschwert zu haben; er sei von den Nürnbergern so angewiesen worden; man möge ihn entschuldigen; nach dem Frühstück werde er gen Rothenburg weiter ziehen.“ Eine seltene Humanität in dieser wüsten Zeit. 1643 sollten im ganzen Fürstenthum Ansbach, sonach auch in Ammerndorf, nur bayerische Reichsvölker ihre Standquartiere erhalten, im nürnberger Gebiete nur kaiserliche. Nichtsdestoweniger quartierten sich in Ammerndorf auch kaiserlich–hatzfeldische Truppen ein. Nach erhaltener Anzeige begab sich der heilsbronnische Verwalter Krebs in’s Hauptquartier nach Ammerndorf und remonstrirte, erhielt aber vom hatzfeldischen Generalquartiermeister zur Antwort: „Er,

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Verwalter, habe ihm nicht zu befehlen, wo er zu logiren und zu marschiren habe; doch wolle er seinen Soldaten befehlen, das Getreide für ihre Pferde nicht mehr vom Felde zu nehmen und auszudreschen.“ Auf diesen Befehl unterblieb das „Ausdreschen“. Allein noch unter den Augen des Verwalters steckten des Kommandanten eigene Knechte Sicheln in die Wand, schnitten die Aehren ab, weichten sie ein und gaben sie ihren Pferden zu fressen. So unterblieb freilich das „Ausdreschen“. Der Verwalter kehrte nach Heilsbronn zurück und lieferte ein Rind, Bier etc. nach Ammerndorf, wo die Hatzfelder sechs Tage lang lagen: bei G. Leybold des Generals Leute sammt 80 Pferden, bei Stinzendorfer 24 Mann und 80 Pferde, beim Schulmeister 4 Mann und 5 Pferde etc., ähnlich bei den übrigen Eingesessenen, namentlich bei dem Pfarrer Elias Ott. In dieser Weise war Ammerndorf fast das ganze Jahr hindurch bequartiert. Im Dezember flüchteten Viele des Orts nach Kadolzburg und Nürnberg. Krebs berichtete über seine Erlebnisse an den Markgrafen Albrecht und erhielt von diesem den Auftrag, die durch die widerrechtliche hatzfeldische Einlagerung verursachten Kosten zu verzeichnen, zur Rückvergütung bei den nächsten Reichsanlagen. 1645 zogen vom Frühling bis zum Herbst Freund und Feind, Schweden, Bayern, Hessen, Weimaraner, Franzosen, kreuz und quer im Fürstenthum umher. Am 7. April kam von Neustadt her der Hauptmann Aigmitsch mit 300 Mann „und überaus viel Huren und Kindern“ nach Ammerndorf. Laut kaiserlichem Befehl sollte den Truppen Vorspann, jedem Soldaten für eine Nacht Quartier, Brot und eine Maas Bier gegeben werden. Beigefügt war die Zusicherung, daß Niemanden etwas genommen werden würde. Dieser Zusicherung mißtrauend, slohen viele Eingesessene mit ihrer Habe nach Kadolzburg, wo man ihnen Aufnahme versprochen hatte, vorausgesetzt, daß sie sich nicht wieder, wie ehemals, störrisch betragen würden. Durch das Entweichen erbittert, zerschlugen die Truppen Fenster, Oefen und Geräthe. Im Späthherbst schlug Erzherzog Leopold, mit 1000 Pferden von Windsheim kommend, sein Hauptquartier in Ammerndorf aus. Im Juni und Juli 1646 raubten streifende

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sende Parteien um Roßstall und Ammerndorf 74 Stück Vieh, darunter 47 Kühe. Im Jahr des Friedensschlusses 1648 war wegen Vergütung viel Streit mit denen, welche sich mit Vieh und sonstiger Habe von Ammerndorf nach Kadolzburg geflüchtet hatten, aber eine Vergütung nicht leisten wollten, weil sie in ihrem Heimathsorte Kontributionen leisten müßten. Die markgräfliche Entscheidung lautete: daß sie an beiden Orten zu kontribuiren schuldig seien. Der westphälische Friede war geschlossen; gleichwohl zogen abgedankte Soldaten und anderes Gesindel plündernd umher. Daher wurden die Landbewohner durch ein marlgräfliches Mandat aufgefordert, beim Einfall von dergleichen Rotten sich zu bewaffnen und Sturm zu läuten. Der Verwalter Krebs erbat sich acht schwedische Sauvegatdisten, welche er da und dorthin verlegte, namentlich nach Ammerndorf. Er hatte Mühe, am Jahresschluß ihrer wieder loszuwerden.

Ammerndorf hatte während des Krieges durch Feuer nicht viel gelitten und erholte sich bald. Schon am 20. April 1650 konnten Verwalter und Richter berichten: „Anjetzo ist der Ort wiederum ganz besetzt. Nur der von den Kriegsvölkern vor vielen Jahren abgebrannte Pfarrstadel muß noch gebaut werden.“ Vor dem Kriege waren dort 40 besteuerte Anwesen und unter den Bewohnern 27 Bauern und Kübler, 2 Müller, 2 Wirthe, 3 Bäcker, 2 Metzger, 1 Schmied, 1 Weber, 1 Häfner, 1 Büttner, 1 Zimmermann, 2 Schneider, 1 Weber, 13 Hausgenossen und Taglöhner. Die mitgetheilten amtlichen Auszeichnungen beweisen, daß der Krieg nicht erweichend, sondern verhärtend auf die Gemüther der Bewohner eingewirkt hat. Wohlthuend lautet dagegen folgende Aufzeichnung: „Die beiden Wirthe haben die ganze Kriegszeit redlich in dem Orte ausgedauert und haben ratione ihrer Wirthschaften ein viel Mehreres beigetragen, als andere Inwohner.“ Dagegen zeugt von größter Herzenshärtigkeit ein amtlicher Bericht über einen, 15 Jahre nach dem Kriege in Ammerndorf lebenden Pfarrer. In dem Berichte heißt es: „Der Pfarrer paßte am 12. März 1663 Abends 5 Uhr seinen alten Schulmeister ab auf dem Kirchhofe vor der Kirchthür, redete ihn mit Schimpfreden

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an, schlug ihn im Angesicht der Leute zu Boden, daß er zwischen die Grabsteine hineinfiel, kniete auf ihn, schlug ihm in’s Gesicht und zwei Zähne ein. Der Ortsammann zeigte es dem Verwalter und Richter zu Heilsbronn an, vor Allem dem Fraischamt in Kadolzburg, worauf der Vogt mit zwei Reitern kam, Augenschein nahm und den Pfarrer vorerst bis aus Weiteres in’s Pfarrhaus konsignirte. Zugleich baten der Dorfsamman und die Gemeinde, einen Pfarrer, der die Leute so mörderisch traktire, von ihnen zu zu entfernen.“


9. Ansbach,

Onolzbach, kam in Folge des oben beim 13. Abt Heinrich und in den Beiträgen S. 217 besprochenen Dornbergischen Testaments 1291 an die Grafen von Oettingen. Der Abt Heinrich, Mitexekutor des Testaments, erhielt nach dem Willen des Testators Wolfram von Dornberg zwar an einigen Orten dornbergische Güter, aber keine in der Stadt Onolzbach. Auch in der Folgezeit machte das Kloster Heilsbronn nur uubedeutende Acquisitionen daselbst. Von einem dortigen Garten bezog es alljährlich drei Pfund Wachs laut einer Urkunde, welche 1295 vom Dekan Berthold dem ebengenannten Abt zugestellt wurde. Der Garten lag am SchleiFweg beim Hause eines Ulr. Summer und gehörte der Bürgersfrau Margaretha Gensler, welche ihn durch Legat an die onolzbachische Kirsche vergabte, aber die Kirchenpfleger verpflichtete, die drei Pfund Wachs alljährlich nach Heilsbronn zu liefern. 1331 verkaufte Graf Ludwig von Oettingen die Stadt Ansbach an den Burggrafen Friedrich IV. Siehe oben bei dem 16. Abt Gamsfelder. Die Verhandlungen darüber fanden in Heilsbronn statt; das Kloster erhielt aber bei dieser Gelegenheit keinen Besitz in der Stadt.

Eine der 37 Pfarrstellen, welche das Kloster Heilsbronn zu verleihen hatte, war das Vikariat beim St. Katharinenaltar in der Gumbertuskirche zu Onolzbach. Es wurde i. J. 1311 gestiftet und datirt, nicht vom Kloster Heilsbronn, sondern vom damaligen Kantor bei St. Guuibertus, Heinrich, nachmals Stiftsdekan. Auf Ansuchen des Kantors urkundete der Bischof

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von Würzburg: „Nos Andreas Episcopus notum facimus, quod Heinricus Cantor ecclesie onolspacensis zelo devotionis ad altare S. Katerine perpetuam instituit vicariam. In subsidium altaris Comes Ludevicus de Oetingen senior villam dictam Hennenbach, quam a nobis tenebat titulo feodoli, ad vicariam tradidit. Idem Comes nobis supplicavit, ut dotationem consensu nostro approbemus.“ Zwölf Jahre darauf schenkte der Stifter, nachdem er Dekan geworden war, dem ihm befreundeten Kloster das Patronat nebst den treffenden Einkünften laut folgender Erklärung in seinem Schenkungsbriefe: „Notum sit, quod ego Decanus Heinricus, zelo devotionis accensus, vicariam beate Katerine cum sufficientibus redditibus et jus collationis seu patronatus ex speciali benevolentia ad monasterium halsprunnense transtuli in Abbatem et conventum cum omnibus juribus et pertinenciis, propter Deum, in remedium anime mee, Actum in Halsprunne in vigilia Pauli 1323.“ Nach dem Tode des Dekans erwuchs aus seiner Schenkung ein Streit zwischen dem Kloster und dem Gumbertusstifte, bis man im J. 1340 sich verglich und beschloß, wie folgt: „Das Vikariat wird künftig alternirend verliehen. Der von Heilsbronn präsentirte Vikar wird vom Stiftsdechant konfirmirt und investirt. Derselbe hat, wie die übrigen Vikare, dem Dechant zu gehorchen, der dermalige Vikar Hurrer den Dechant ebensowohl wie den Abt als seinen Patron anzuerkennen.“ Das Vergleichsinstrument wurde von dem Nürnberger Protonotarius Friedrich in domo Infirmarie in stupa majori zu Heilsbronn verabfaßt in Gegenwart des Stiftsdechants Thomas, des Vikars Hutter, des 16. Abts Gamsfelder, des Priors, Bursarius und Kustos. In den Jahren 1463 bis 1512 fungirten am Katharinenaltar die Vikare Joh. Babenberger, (vom 23. Abt Wegel dem Dekan des Gumbertusstifts präsentirt), Doktor Jod. Locher und Joh. Rurer. Letzterer schloß sich früh der Reformation an. 1536 bekleidete die Stelle Kasp. Merklein, welcher 1545 starb. Sein Nachfolger wurde in der alten vorreformatorischen Weise präsentirt und investirt, obgleich die Reformation in Heilsbronn

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und Ansbach längst eingeführt war. Das Präsentationsschreiben des 29. Abts Greulich lautete: „Venerabilibus vivis, Decano et capitulo ecclesiae S. Gumberti. Nos Georgius Abbas in Fonte salutis. Ad vicariam S. Catherinae in vestra ecclesia per obitum Gaspari Merkelo vacantem, cujus collatio et praesentatio ad nos pertinere dignoscitur, Conradum Preussen praesentamus, orantes eum instituere ac investire“ etc.

Wie in Würzburg und Nürnberg, so erwarb das Kloster auch in Onolzbach einen Hof, aber in ganz anderer Weise und weit später, als dort. Es ist oben beim 26. Abt Wenk berichtet worden, wie theuer das Kloster den vom Markgrafen Kasimir beim Ausbruch des Bauernkrieges erbetenen Schutz bezahlen mußte. Der Markgraf wies die Mönche an, die den Aufrührern verhaßte Kutte abzulegen, das Kloster zu verlassen und in ihrer Heimath den Kriegssturm abzuwarten. Dem Abt Wenk wies er Ansbach als Asyl an; die Verwaltung des Klostergutes übernahm er selbst. Leicht hätten Kasimir und Georg für den Abt auf die kurze Kriegsdauer eine Interimswohnung in Ansbach ausmitteln können. Allein ihr Absehen ging dahin, bei dieser Gelegenheit durch Ankauf eines Hauses auf Kosten des Klosters größeren Raum für ihre „Harnaschkammer“ zu gewinnen. Sie wiesen daher den Abt an, das an ihre Rüstkammer stoßende, theilweise schon von ihnen zu diesem Zweck benützte Haus zu kaufen. Das Haus war alt und baufällig, daher der Kaufpreis gering. Die Markgrafen verfügten nun wie folgt: „Wir Kasimir und Georg etc. Nachdem wir in der Unterthanen Empörung, so noch nicht gestillt ist, unser Stift St. Gumbertus neben andern Klöstern und Stiftern aus redlichen beweglichen Ursachen zu unsern Handen einnehmen lassen und sich indeß zugetragen, daß unser Rath, Doktor Valentin Kifer, Chorherr vorgemeldten Stifts, sein Kanonikat abgeben und seinen Chorherrnhof, darin unsere Eltern und wir lange Jahre bisher unsere Harnaschkammer gehabt, nicht länger behalten will, so haben wir dessen Hof mit aller Zubehör für 192 fl. erkauft und unserem Rath und Gevatter, Abt Johannes (Wenk) von Heilsbronn eingegeben, denselben sein Lebenlang an unserer

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Statt innezuhaben und zu nützen, auch in gutem Stand zu halten und zu bauen, weil der Hof baufällig ist. Dagegen versprechen wir ihm: wenn der Abt mit Tod abgeht, so haben wir und unsere Erben alsdann Macht, den Hof wieder zu unsern Handen zu nehmen gegen Zahlung an seine Erben oder Andere seiner Legatarien der 192 fl. Kaufgeld und dazu bis in 200 fl. Baugeld, welche er Zeit seines Lebens verbauen würde. Gegeben 1525.“ Zwei Jahre darauf starb Kasimir, und Georg trat die Regierung an. Wieder zwei Jahre später (1529) resignirte der Abt Wenk (siehe dort) und zog nach Ansbach in den Klosterhof. Wieder ein Jahr später verfügte der Markgraf: „Von Gottes Gnaden, wir Georg etc. für uns selbst und als Vormund unseres unmündigen Bruderssohnes Markgraf Albrecht. Nachdem weiland unser Bruder Kasimir unserem Prälaten und Abt Johannes Wenk zugelassen, daß er den Hof hier zu Onolzbach, so unser Rath Doktor Kifer inne gehabt, kaufen, bauen und besitzen möge, doch so, daß wir oder unsere Erben den Hof nach seinem Absterben gegen Zahlung von 192 fl. und bis auf 200 fl. Baugeld wieder zu unsern Hemden nehmen können; nachdem aber unser Rath, Herr Abt Wenk, mehr als 200 fl. verbaut hat, aber noch viel daran zu bauen ist; nachdem ferner der jetzige Abt (Schopper) demüthig gebeten hat, den Hof ausbauen zu dürfen, so daß wir auch ferner unsere Harnaschkammer darin haben möchten: so bekennen wir mit diesem Brief, daß wir in diese unterthänige Bitte willigen. Das Kloster wird sich mit Herrn Abt Wenk wegen seiner aufgewendeten Baukosten vergleichen und den Hof besitzen, so lang das Kloster Heilsbronn ein Kloster ist und mit seinen Leuten und Gütern ungetrennt bleibt, oder bis wir den Hof mit 192 fl. und 500 fl. Baugeld einlösen. Wenn sich zutrüge, daß durch eine gemeine Ordnung des heiligen Reiches das Kloster nicht mehr bei Wesen bleiben sollte, dann sollen wir oder unser Vetter oder unsere Erben Macht haben, solchen Hof wieder zu unsern Hunden zu nehmen, Alles ohne Irrung und Eintrag des Abts und Convents. Deß zu Urkund haben wir diesen Brief mit unserem Siegel besiegelt, der geben ist zu Onolzbach am Tage Valentini 1530.“

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Einige Wochen nach der Ausfertigung dieses Briefes begab sich der Markgraf nach Augsburg, um dort dem denkwürdigen Reichstage beizuwohnen. Der Abt Wenk wohnte damals bereits im heilsbronner Hofe zu Onolzbach als Quieszent. Ein peinlicher Aufenthalt für ihn bei seiner antilutherischen Gesinnung. Noch peinlicher mußte ihm der Aufenthalt werden, als im folgenden Jahre 1531 der ihm feindliche, streng lutherische Kanzler Vogler sich in den Hof einmiethete und sonach mit ihm unter einem Dache wohnte. Um aus seiner peinlichen Lage zu kommen, entwich der Abt aus Onolzbach, wie oben berichtet wurde. Vogler hatte den Hof für sich und seine kinderlose Frau, Kleopha, auf Lebensdauer gemiethet, nicht ahnend, daß er schon nach zwei Jahren vom Markgrafen in Ungnade entlassen und wegen des Hofes in den oben beim 27. Abt Schopper besprochenen heftigen Konflikt verwickelt werden würde. Er zog nach Windsheim. Doktor Sebastian Heller, sein Gegner, wurde sein Nachfolger, als Kanzler am markgräflichen, als Miethsmann im heilsbronner Hofe zu Onolzbach. Der stattlich restaurirte Hof wurde fortwährend von den Aebten und Mönchen als Absteigquartier, auch als Ruhesitz benützt, theilweise aber vermiethet, zuerst an die Kanzler Vogler und Heller, 1534 an Kasimir’s und Georg’s Bruder, den Markgrafen Friedrich, Domprobst zu Würzburg, welcher den Hof für 600 fl. auf Lebenszeit miethete, 400 fl. sogleich erlegte, aber bald darauf starb, ohne den Rest von 200 fl. gezahlt zu haben. Die Exekutoren seines Testaments waren seine Brüder: Markgraf Georg und Markgraf Johann Albrecht, Coadjutor zu Magdeburg. Beide wurden vom Abt Schopper wiederholt an die Zahlung des Rückstandes gemahnt. Anstatt der Zahlung erfolgten Vertröstungen, 1540 Schoppers Einzug in den Hof nach seiner Resignation, 1543 Georg’s Tod. Der Abt Greulich erinnerte 1544 die in Heilsbronn versammelten Räthe der beiden Fürstenhäuser auf’s Neue an die Zahlung. Mittlerweile zogen in den Hof mancherlei Miethbewohner, zuerst Hans Sigmund von Absperg, welcher frühzeitig starb. Ihm folgte der markgräfliche Kammerer Mich. Denis, welcher gleichzeitig mit dem in die Ehe getretenen

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28. Abt Wagner den Hof bewohnte. Die beiden Hausgenossen vertrugen sich nicht miteinander, so daß Wagner darauf antrug, dem Kammerer die Miethe zu künden. Allein des Abts Greulich Bescheid lautete: „Der Kammerer bleibt im Hofe; die Wohnung darin ist ihm einmal zugesagt und man muß ihm Wort halten.“ 1548 erscheint als Miethsmann der Stadtvogt Kindler, welchem aber der Abt Wirsing die Miethe kündigte, weil man schon vorlängst dem vielverdienten Klosterrichter Hartung und seinem gleichfalls um das Kloster verdienten Schwiegersohne Othmayr die Wohnung zugesagt habe. Darüber ungehalten schickte die verwittwete Markgräfin Emilie ein pikantes Schreiben an den Abt Wirsing, der aber offen und entschieden antwortete, daß es bei der vorlängst gegebenen Zusage sein Verbleiben habe. Hartung bezog den Hof nicht, da er unerwartet schnell in Heilsbronn starb. Wohl aber zog Othmayr dort ein. Darauf baten Statthalter und Räthe, dem gewesenen Oberamtmann zu Schwabach, Arnold von Seckendorf, den Hof gegen Miethzins einzuräumen. Der Abt Häberlein schlug aber die Bitte ab, da er und seine Mönche den Hof als Absteigquartier nicht entbehren könnten und Othmayr’s Wittwe lebenslang darin zu wohnen zugesagt sei. Nach dem Tode der Wittwe bat der Doktor Chph. Tetelpach, seinem Schwager, dem Kanonikus Magister Albr. Hartung und seinem Gesinde, die sich insgesammt wohl verhalten würden, so oft der Abt dahin kommen würde, den Hof einzuräumen. Der 33. Abt Schörner antwortete ablehnend, da man den Töchtern des verstorbenen Richters Hartung lebenslang den Hof zugesagt habe. 1556 bezog den Hof gegen billigen Miethzins der Doktor Juris Adelmann, von welchem das Kloster 600 fl. entlehnt hatte: unter allen Miethsmännern der einzige, dem ein längeres Weilen in dem Hofe vergönnt war. Doch blieb, wie früher, eine Stube oben, deren Fenster in den Garten gingen, nebst Kammer und Speisekammer für den Abt und seine Klösterlinge, unten eine Stube für seine Dienerschaft reservirt. Zur Zeit des letzten, völlig machtlos gewordenen Abts Wunder erhielt Adelmann seine Wohnung definitiv in dem Hofe inhaltlich solgenden Erlasses des

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Markgrafen Georg Friedrich, manu propria von 1566, an Abt, Verwalter und Richter in Heilsbronn: „Wir haben die den Stiftern Heilsbronn und Feuchtwangen gehörigen Chorherrnhöfe und Vikareihäuser dergestalt vererbt, daß doch dieselben den gemeldeten Stiftern lehen- und zinsbar bleiben sollen. Wir haben daher den Hof, welchen der Advokat Adelmann inne hat, demselben vererbt in der Art, daß er an den 600 fl., welche er dem Kloster dargestreckt hat, 400 fl. fallen lassen soll. Wir befehlen, ihm den Hof zu cediren, die Uebergabsurkunde ihm auszustellen, über die noch stehen bleibenden 200 fl. ihm eine neue Urkunde einzuhändigen.“ Zwölf Jahre nachher starb der letzte Abt und Konventual, worauf der Hof mit dem ganzen Klostergut dem Markgrafen zufiel. Der Hof lag hinter der Stiftskirche bei dem Kornmarkt und dem bamberger Gäßlein. Die Röhrenfahrt zu dem im Hofe befindlichen Brunnen und Fischkasten kam vom „Stadtbrunnen“. Zum Hofe gehörte eine Stallung und ein Garten, darin ein „Lusthäuslein“.

Neben dem besprochenen Hofe lag der dem Gumbertusstift zugehörige „alte Hof“, welcher zwar niemals heilsbronnisches Eigenthum war, aber dem Kloster gegen ein Darlehen von 200 fl. verpfändet wurde. Das Kloster verzichtete, wie oben I, 490 beim 33. Abt berichtet wurde, auf die Rückzahlung der 200 fl. und erhielt dafür das Pfarrpatronat von Petersaurach. Was die Aebte für die Lateinschule und für das Hospital in Ansbach mehr oder minder freudig gegeben haben, ist Bd. I bei den Aebten Schopper und Beck berichtet worden. Die Klosterwaldungen lieferten Holz zu allen markgräflichen Bauten in der Stadt. Ueber das zur Hälfte nach Ansbach transferirte heilsbronner Gymnasium wird im IX. Abschnitt Nachricht gegeben werden.


10. Bechhofen,

Weiler bei Neuendettelsau. In Folge des dornbergischen Testaments von 1288 kamen dortige Güter an das Kloster, welches aber daselbst nie mehr als zwei Höfe acquirirte; die übrigen waren im Besitz der Stadt Nürnberg, der Markgrafen, des Gumbertusstiftes

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und der Herren von Neuendettelsau. In der Flurmarkung waren 16 Tgw. Rezatwiesen Eigenthum von Bauern in Neuses, Haag, Steinhof und Geichsenhof. Die Bechhofer, welche weniger besaßen, schonten ihre eigenen Wiesen, während sie die der genannten Auswärtigen abhüteten. Daher stets Hader. Die in all den genannten Orten eingeführte Reformation brachte keinen Frieden; man stritt in der Reformationszeit erbitterter als je. Der Abt Wirsing charakterisirt besonders die Gemeinde Bechhofen als streitsüchtig. In erster Instanz wurde gegen sie entschieden; allein sie fügte sich nicht und hütete nach wie vor, so daß den nürnbergischen, markgräfischen und heilsbronnischen Hintersassen mit 10 Thalern Strafe gedroht werden mußte. Der Prozeß war noch 1549 beim kaiserlichen Landgerichte anhängig, nachdem er bereits zwölf Jahre gedauert hatte.


11. Bellingsdorf,

Weiler bei Heilsbronn. Wir werden nachher bei Bürglein sehen, daß die Herren von Salzburg vormals dort begütert waren, aber 1268 zugleich mit ihrem Kastrum Bürglein auch ihre Güter in Bellingsdorf an das Kloster verkauften. Zur Zeit des 12. Abts Rudolf (s. dort) schenkte der Nürnberger Bürger Ringer dem Kloster Gefälle in Bellingsdorf. Der ganze Ort wurde heilsbronnisch.


12. Berghof.

Wann, wie und durch wen dieser ganz nahe bei Heilsbronn gelegene Hof an das Kloster kam, ist nicht bekannt. Jedenfalls wurde er, wie die sämmtlichen Anwesen innerhalb des Dorfes Halesprunnen, sehr frühzeitig acquirirt und vom Kloster in eigener Regie bewirthschaftet. Derjenige Mönch, welcher die Bewirthschaftung leitete und Rechnung stellte, hieß Magister in Monte oder Montis. Der Status: 4 Pferde, 2 Ochsen, 82 Kühe etc. läßt auf die damalige Größe des Gutes schließen. Späterhin wurde die Selbstbewirthschaftung aufgegeben und der Hof (bisher ein „Gunsthof“) vom 29. Abt Greulich 1548 verkauft. Der Käufer H. Vogel wurde verpflichtet, das übliche Handlohn, dann

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jährlich 20 Sra. 4 Mtz. Korn und 24 Pfund an das Kloster zu entrichten und die herkömmlichen Fuhren zu leisten; dagegen sollte er befreit sein von Raiß und sonstigen Diensten, gemeiner Steuer und Zehnt. Der nachfolgende Besitzer Kolb aus Wetterndorf verkaufte 1571 den Hof an K. Körner für 846 fl. Das Handlohn betrug 54 fl. Im 30jährigen Kriege erging es dem Hofe wie den meisten Höfen in Weiterndorf: er brannte zwar nicht ab, verödete aber gleichwohl, da der Besitzer Mayer 1636 starb, seine Relikten vom Hunger weggetrieben wurden, die Felder unbebaut blieben, die Gebäulichleiten unbewohnt standen und verfielen. Erst 1664 gelang es, das der Herrschaft heimgefallene verödete Anwesen wieder an den Mann zu bringen. Der Käufer war J. C. Agricola, herrschaftlicher Braumeister in Heilsbronn. Er erhielt für 50 fl. Kaufschilling, zahlbar in 10jährigen Raten, „den bisher öd gelegenen und an Gebäuen ganz eingegangenen Berghof mit 93 Mgn. Feld und 12 Tgw. Wiesen“, hatte im ersten Jahr 3 Sra. Korngült zu geben, dann alljährlich ein Sra. mehr, von 1671 an jährlich 10 Sra., 1672 einen alten Goldgulden, oder 26 Batzen, oder 1 Sra. Korn, 1673 das Doppelte, 1674 das Dreifache u. s. w. bis auf 20 Sra. 4 Metz, wie vor dem Kriege. Der auf Pergament geschriebene Kaufbrief wurde von den Markgrafen der beiden Fürstenthümer ausgestellt und besiegelt. Der Käufer stellte im ersten Jahre die Scheune wieder her; im zweiten nahm er den Bau des Wohnhauses in Angriff. Nach ihm besaßen den Hof zwei Bauern, Creuel und Pledel, gemeinschaftlich, welche fortwährend miteinander haderten, bis Pledel nach erlittener gerichtlicher Strafe seine Hofhälfte i. J. 1700 für 509 fl. verkaufte. Die Schrift auf dem Grabstein der Herren vom Berg[3] oder de Monte in der heilsbronner Kirche bei Nr. 52 lautet: Hic de Monte genus sepelitur non alienus. Bei dieser Inschrift bemerken die oben oftzitirien Monumentenkopisten: „Man hält dafür, es sei einer von Bauern auffm Berg, da vor Zeiten ein Schloß soll gewesen sein, wie auch der

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Geixenhof und andere Höfe mehr. Als nun das Geschlecht alles abgestorben, haben sie die Schlösser eingerissen und das Closter mit gebaut und anstatt der Schlösser Höfe gebaut.“ Handgreiflich eine Fabel. Der Hof erhielt seinen Namen von seiner Lage, nicht von den Herren von Berg, welche ihre Schlösser bei Zirndorf und ihre Grabstätte in Heilsbronn hatten, aber wohl nie ein Schloß auf der Anhöhe, wo der besprochene Berghof steht.


13. Betzendorf,

Weiler in der Pfarrei Bürglein. Laut Vries von 1306 hat Burkhard von Betzendorf, Bürger zu Nürnberg, seinen Hof, darauf er zu Betzendorf gesessen, dem Kloster aufgegeben. Das Kloster erwarb dort 9 Anwesen. Der Ort wurde im 30jährigen Kriege zwar nicht eingeäschert, aber gleichwohl so verwüstet und entvölkert, daß es in der amtlichen Erhebung von 1650, also zwei Jahre nach dem Kriege, heißt: „Ganz eingefallen; braucht gänzliches Aufbauen; 7 Höfe öde.“ Ein nicht verödetes Anwesen kaufte F. Trepp i. J. 1643 für 20 fl. Es gehörten dazu Haus, Stadel und Hofhäuslein, ziemlich bußwürdig, 68 Morgen Aecker, 7 Tgw. Wiesen und 2 Mgn. Holz. Im Jahre 1665 hatte die Herrschaft von den ihr im Kriege heimgefallenen verödeten 9 Höfen nur 4 an den Mann gebracht; die 5 übrigen lagen noch öde.


14. Breitenlohe,

Weiler bei Schwabach. Wie oben beim 24. Abt Haunolt ausführlich berichtet wurde, schenkten 1492 die Markgrafen Friedrich und Sigmund dem Kloster die Gefälle von zwei Höfen in Breitenlohe zur Feier eines Jahrtages für ihren verstorbenen Vater, den Kurfürsten Albrecht Achilles. Weitere Besitzungen erhielt das Kloster dort nicht.


15. Bruckberg,

Weiler in der Pfarrei Großhaslach. Zur Zeit des 1. Abts Napoto (siehe dort) machte der Kaiser Konrad III. zu seinem und seiner Gemahlin Seelenheil eine Schenkung an das Kloster. Das

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Objekt der Schenkung war ein Prädium im Orte (pago) Brucca und die Erlaubniß, Vieh in den an das Prädium stoßenden Wald treiben zu dürfen. Die dem Kloster hierüber zugestellte Schenkungsurkunde trägt das Datum 1147, gibt aber weder Tag noch Ott der Ausstellung an. Da aber zwei päpstliche Bullen, welche dieses Klosterbesitzthums in Brucche gedenken, vom Februar und Juni 1147 datirt sind, so wird das kaiserliche Schenkungsdiplom im Januar dieses Jahres ausgefertigt worden sein. Der Kaiser fertigte es ohne Zweifel entweder in Nürnberg, oder in Heilsbronn selbst aus. Da es darin heißt: „ut pecoribus fratrum ibidem (in coenobio) Deo servientium per totam silvam eidem predio adjacentem libere pastus et discursus permittatur,“ so muß der Ort Brucca ganz nahe bei Heilsbronn gesucht werden. Der Ort ist ohne Zweifel Bruckberg, nicht Bruck bei Erlangen, weil das Kloster in der dortigen Gegend damals noch nichts besaß, keinen Meierhof, kein Prädium, von welchem aus die Klosterherde, der kaiserlichen Genehmigung zufolge, in den angrenzenden Wald sollte getrieben werden dürfen. Auch an Wiesethbruck ist nicht zu denken, wenngleich das Kloster dort und in der Umgegend nach und nach Vieles acquirirte; denn dieser Ort lag zu fern vom Kloster und von seinen Viehherden. Bruckberg hingegen lag dem Kloster nahe, und noch näher den beiden Klosterhöfen zu Ketteldorf (s. dort), welche bereits vor der in Rede stehenden kaiserlichen Schenkung an das Kloster gekommen waren. Einen dieser beiden Höfe bewirthschaftete das Kloster, wie bei Ketteldorf berichtet wurde, fortwährend in eigener Regie, und die Viehherde dieses Hofes war es wohl, welcher durch das kaiserliche Diplom das Weiden in dem Walde zwischen Bruckberg und Ketteldorf gestattet wurde. Als Vorbesitzer des Prädiums nennt das Diplom einen nicht näher bezeichneten Dyepertus, der das Gut an den Kaiser verkaufte, welcher es dem Kloster schenkte (predium quod situm est in pago, qui dicitur Bruoca, aliquando a Dyeperto jure feoduli possessum, nunc autem ab eo juste recompensationis restitutione in nostram (des Kaisers) possessionem sine omni controversia retractam).

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164 Dyepertue war vermuthlich Dorsherr oder Mitdorsherr in Bruckberg, vielleicht der oben bei Ketteldorf genannte Diemarus. Weitere Acqnisitionen machte das Kloster in Bruckberg nicht. Mit den Herren von Bruckberg blieb das Kloster fortwährend in Verkehr. Mehrere derselben wurden in der Klosterkirche begraben. Um 1600 waren daselbst noch acht bruckbergischeTodtenschilde vorhanden. Aus sieben derselben waren lediglich die Nennen der Verstorbenen angegeben, nämlich: Friedrich, Heinrich, Friedrich, Berthold, Christoph, Konrad und Ursula von Bruckberg. Der achte Schild zeigte das Familienwappen (ein silberner Baumzweig mit fünf Blüthen im rothen Felde) und die Schrift: „1376 Sonntag nach Cgidii verschied Herr Conrad von Bruckberg.“*) 1361 feierte das Kloster die Cxequien eines Herrn von Bruckberg. Fiinf Jahre daraus lag es mit einem Herrn von Bruckberg im Streit. Im Vigilienbuche waren am 20. Mai und 6. Oktober die Jahrtage eines Konrad und eines Friedrich von Bruckberg verzeichnet. An der Nordseite der Ritterkapelle fanden sich am 3. Mai 1861 und im Kreuzgaug i. J. 1853 zwei Grabsteine mit dem bruckbergischen Wappen. Jener, sehr ruinos, war, den Kopisten von 1600 zufolge, beschriftet: Senne uobiiium C16 Zruolcberg. Nach dem Erlöschen dieser Familie trat in den Besitz ihrer Güter das adelige Geschlecht Rothan“) (nicht Rothenhahn), welches gleichfalls eine Grabstätte in Heilsbronn hatte. Auf einem Grabsteine im südlichen Seitenschiffe Nr. 87 sieht man das schön gehauene Familienwappen mit der Umschrist: „1486 am Erichtag nach sant Gallentag starb der erbar Sebald Rothan.“ An der nebenstehenden Säule hing ein Rundschild mit demselben Wappen (drei rothe Hähne) und der Rundschrist: „1514 am Tag Leonhardt starb der erbar und vest Christoph Rothan zu Bruckberg.“ Von den Erben dieses Rothan kaufte der Abt Bamberger Kleinodien für 65 fl. Friedrich Rothan, vermuthlich des Ebengenannten Sohn, kaufte 1515 vom Kloster 107 “) Vgl. Stillfried S. 208. st) Vgl. Stillsried S. 217.

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165 Pfund Setzlinge für 38 Talente, mußte aber zwei Jahre darauf an Zahlung erinnert werden. 1524 wurde er vom Kloster erinnert, ein Darlehen von 50 fl. zuriickzuzahlen, „da man Wein und Schmalz kaufen müsse.“ Die Erinnerung war sruchtlos; daher bat der Abt Wenk den Markgrafen Kasimir, den Schuldner zur Zahlung auszusordern. Uni seine Schulden zu zahlen, verkaufte Rothan Wiesen. 1531 bat er wieder um ein Darlehen von 50 fl., erhielt aber vom Abt Schopper zur Antwort, daß man im Kloster selbst Anleihen machen müsse. 1550 lebte in Bruckberg eine Wittwe Veronika von Eib, geborene Rothan und in Bruckberg geboren. Durch sie scheint Bruckberg an die Familie Eib gekommen zu sein. Sie lebte 1560 noch daselbst mitihrem Sohne Haus Martin von Eib. Daß Beide besser wirthschasteten, als der vorhin Genannte, erhellt daraus, daß der Abt Beck bei ihnen 400 fl. entlehnte. Zwei ihrer Nachkommen: Georg Ernst von Eib zu Bruckberg und die Wittwe Maria von Eib, geborne von Erailsheim, machten noch vor dem 30jähtigen Kriege zum Besten der Kirche in Großhaslach und der Hausarmen in Bruckberg zwei Stiftungen zu je 100 fl. Die der Kirche legirten 100 fl. sollten in den Händen des jeweiligen Herrn von Bruckberg bleiben, dieser aber gehalten sein, 5 fl. Zins jährlich an die Kirche zu zahlen. Während des Krieges unterblieb die Zahlung 28 Jahre lang, so daß der Rückstand sich aus 140 fl. belief. Nach dem Kriege erinnerte der Klosterverwalter in Heilsbronn an die Zahlung, erhielt aber vom Ritterhauptmann Hans Christoph von Eib 1657 zur Antwort: „Nachdem gleich andernfürstlichen und adeligen Häusern das Gut Bruckberg 20 Jahre lang öd gestanden, ohne daß keine lebendige Seel allda wohnen noch hausen können, die Unterthanen sämmtlich versagt, mit all den Ihrigen hinweggezogen, in der Fremde elendiglich verdorben und gestorben, also daß deren iiber drei nicht übrig geblieben, so sich in benachbarten Orten kümmerlich erhalten, und ich selbst dieses gleich alle meine andern Güter mit dem Rücken ansehen müssen, keines habe bewohnen, noch deren im Geringsten genießen können, bis endlich nach dem Friedensschluß

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sich nach und nach wieder etwas Leut eingefunden etc.“ Unter diesen Verhältnissen – erklärt der Ritterhauptmann – sei er außer Stand, die 140 fl. zu zahlen. 1672 verglich man sich dahin, daß Georg Bernhard von Eib aus Vesten- und Bruckberg, der Sohn des Ritterhauptmanns, 12 Thaler anstatt 140 Gulden zahlen sollte. Das überschuldete Gut Bruckberg fiel einem Gläubiger zu und kam dann durch Verkauf an einen Herrn von Rothschütz. 1716 verkaufte es die Oberstin von Krailsheim, geborne von Löwen, an den Markgrafen. Das Schloß wurde späterhin eine Porzellanfabrik, neuerlich eine Zeit lang ein Rettungshaus.


16. Bürglein,

Burgelein, Purglin, Burgles, Bürgel, Bürglau, eine Stunde von Heilsbronn. Aus einer benachbarten Höhe stand vormals ein Kastrum. In der Klosterstiftungsurkunde (s. Bd. I, 6) erscheint ein Ezzo von Burgelin als Zeuge, in einer etwas späteren Urkunde ein Otrand von Burgelin, welcher seinen Antheil an einem Prädium in Ketteldorf (s. dort) dem Kloster überließ, dafür aber ein dem Kloster gehöriges Prädium in Burgelin erhielt. Ob Ezzo und Otrand in Bergel bei Windsheim oder in Bürglein auf dem dortigen Kastrum wohnten, ist noch nicht ermittelt worden. Welches Adelsgeschlecht im 12. Jahrhundert das Kastrum Burgelin bewohnte, ist unbekannt. Im 13. Jahrhundert erscheint als Besitzer desselben Gottfried von Sulzburg (Wolfstein), welcher gemeinschaftlich mit seiner Frau i. J. 1249 das Cisterziensernonnenkloster Seligenpforten, Felix porta, stiftete. Dabei unterstützte ihn besonders der 9. Abt Edelwinus in Heilsbronn, welcher bei Gelegenheit einer Reise nach Cisterz (Citeaux) in Frankreich bei dem dortigen Mutterkloster die Sache persönlich betrieb. Ueber den fortwährenden Verkehr zwischen Heilsbronn und Seligenpforten ist im I. Bande berichtet worden. Bei Ober–Reichenbach werden wir sehen, daß ein Gut des Klosters Seligenpforten an das Kloster Heilsbronn verkauft wurde. Gottfried und seine Frau wurden nicht in Heilsbronn, sondern in Seligenpforten begraben. Konrad von

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Sulzburg, vermuthlich Gottfried’s Sohn, war nicht, wie fein Vater, dem Kloster Heilsbronn zugethan; er prozessirte gegen das selbe, entsagte aber dem Streit und behändigte 1258 dem Kloster einen Brief, worin es u. A. hieß: renunciavit liti, guam intenderat monasterio propter distractionem castri ipsius in Burgelin. Konrad’s Kinder verkauften 1266 an das Kloster den Wald „Wuneßbach.“ 1268 wurde auch das Kastrum nebst andern Sulzburgischen Gütern in der Gegend von Heilsbronn zur Zeit des 12. Abts Rudolph an das Kloster verkauft, offenbar nach manchen unfreundlichen Begegnungen; denn der Eingang des Kaufbriefes lautet: „Je mehr Verwegenheit und der Menschen Bosheit überhand nehmen, desto nöthiger ist, um Streitigkeiten vorzubeugen, Feststellung durch Briefe und Zeugen. Daher wird durch vorliegendes Instrument erklärt, daß Herr Abt Rudolphus und sein Konvent zu Halesprunne das Schloß Burgelin von den Töchtern des verlebten Konrad von Solzburch, Adelheid und Petrissa, mit Zustimmung ihrer Ehemänner Heinrich und Hildebold, Söhne des Herrn Heinrich von Steini[4] (de Lapide), gekauft haben.“ In den Kauf eingeschlossen waren: das ganze Areal innerhalb des Grabens (intra fossatum) und sämmtliche Sulzburgische Besitzungen in Bürglein selbst, dann in Bellingsdorf, Gottmannsdorf (Godmuzelsdorf), Kapsdorf (Kaphesdorf), ein Hof in Schwaichhausen, ein Haus in Petersaurach (Urach), alle zu den genannten Gütern gehörigen Gärten, Wiesen, Wälder, ein Weinberg und ein Weiher. Vom Kauf ausgeschlossen war ein Haus, welches der Kirche zinspflichtig war (quae doti ecclesiae coherebat). Eine der beiden Verkäuferinnen, Petrissa, war noch minderjährig. Dieser Umstand konnte bei der „überhandnehmenden Verwegenheit und Bosheit der Menschen“ dem Kloster dereinst leicht Nachtheil bringen. Daher ließ der Abt Rudolph fürsorglich folgende Bestimmung in den Kaufbrief aufnehmen: „Der Schwiegervater Heinrich von Stein und seine Söhne verpflichten sich (fide data yice sacramenti),

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wenn der Kauf innerhalb eines Jahres angefochten werden würde, das Kloster schadlos zu stellen. Die großjährige Tochter Adelheit entsagt ihren Ansprüchen an das verkaufte Schloß und die genannten Güter sogleich; und daß auch Petrissa nach erlangter Volljährigkeit keinen Einspruch erheben werde, dafür verbürgen sich ihre mitanwesenden Fidejussores.“ Das Instrument wurde aus dem Kastrum Solzburc i. J. 1268 am Sabbath nach Pauli Bekehrung ausgefertigt und besiegelt vom Burggrafen Friedrich III. von Nürnberg, von Heinrich von Stein und von dem Unterhändler (mediator) beim Kauf, Heinrich von Absperg. Angehängt wurde das nürnberger Stadtsiegel. Von den vielen anwesenden Zeugen sind 16 namentlich aufgeführt, darunter Heinrich von Maienthal, Ulrich Grossus, Stephan und Ulrich von Solzburc und der Amtmann (officialis) Herman von Burglin. Die Gebrüder Heinrich und Hilpolt von Stein besaßen auch nach diesem Verkauf noch einige Eigenthumsrechte in Bürglein, entsagten jedoch denselben in den Jahren 1284 und 86 zu Gunsten des Klosters, welches 1292 abermals Güter daselbst kaufte. Der wiederholt genannte Heinrich vom Stein, kaiserlicher Butiglarius in Nürnberg, und seine Frau, Gertraud, schenkten zu ihrem Seelenheil dem Kloster Gefälle von Gütern in Pollisdorf und Husin, laut einer Urkunde von 1266, welche unten bei Wollersdorf besprochen werden wird. Konrad von Sulzburg starb zwischen 1262 und 68, Ulrich und Gottfried von Solzburg schenkten i. J. 1256 dem Kloster zur Zeit des 13. Abts Heinrich von Hirschlach das Patronat von Bürglein und Gottmannsdorf. In der zu Seligenpforten ausgestellten Schenkungsurkunde (jetzt in Erlangen), ist unter den Zeugen vor Allen der Abt Heinrich genannt. Das angehängte, nur noch halb vorhandene Siegel zeigt das Solzburgische Wappen: zwei übereinander gehende Leoparden, konform mit einer ehemals in der heilsbronner Kirche vorhandenen Todtentafel, daraus zwei Leoparden, roth im goldenen Felde, und die Beischrift: „A. D. 1347 (1327) starb Herr Conrad zu der Sulzburg am Oberstabend, dem Gott gnädig sei.“ Wohn- und Sterbeort ist nicht genannt. Auf die

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Schenkung des Patronats bezieht sich folgender Eintrag im Vigilienbuch beim 21. Oktober: Servitur de Ulrico et Gotfrido 8o1zburg, qui dederunt nobis ecclesiam in Burgles cum filia sua Gottmansdorf. Außer den genannten Dorfherren von Bürglein waren auch die Burggrafen von Nürnberg daselbst begütert, bis Burggraf Johann II., dessen ehrliche Wirthin Elisabeth und Burggraf Albrecht (der Schöne) all ihre Güter in Mirckendorf, Pürglin, Obern– und Niedern–Velprecht, Andorf, Frickendorf und die Neumühl unter Hartmannsdorf an das Kloster verkauften. Siehe oben I, 116. So wurde allmälig das ganze Dorf Klostereigenthum, eines der beiden Wirthshäuser ausgenommen, welches Vestenbergisches, Pfinzingisches, zuletzt Krailsheimisches Eigenthum war.

Die Ansiedelung des Klosters war auch in Bürgleiu, wie überall, das Signal zu Prozessen, besonders wegen der privilegirten Zehntbefreiung. Je mehr das Kloster seinen Besitz in Bürglein erweiterte, desto mehr verlor an seinem Einkommen der Ortspfarrer, dem nicht nur der kleine, sondern auch der große Zehnt zustand. Besonders heftig wurde 1368 und 1408 prozessirt, erst beim Bischof in Würzburg, schließlich beim römischen Stuhl, bis es endlich durch den Bischof zu einem Vertrag zwischen dem 20. Abt Stromer von Heilsbronn und dem Pfarrer Ulrich von Bürglein kam. Es wurde bestimmt: „Die Pfarrgrundstücke sollen gült- und zehntfrei sein; der Großzehnt steht dem Kloster zu, der Kleinzehnt dem Pfarrer. Der jeweilige Pfarrer überläßt dem Kloster den Kleinzehnten, empfängt aber dafür vom Kloster jährlich 10 Sra. Korn und 4 Sra. Haber. Der jeweilige Pfarrer hat das benöthigte Brenn- und Bauholz vom Probst in Bonhof zu verlangen und, bei nachlässiger Verabreichung, sich an den jeweiligen Abt zu wenden, welcher für die Abreichung durch seine Förster sorgen wird. Im Filiale Gottmannsdorf hat der Pfarrer wöchentlich wenigstens einmal Messe zu lesen.“ Die vom Notarius publicus Schemitzer und vom Bischof Johann von Würzburg besiegelte Urkunde schließt mit den Worten: Acta haec sunt in Nurmberg in habitatione strenui yiri Cunradi Waltstromerii in aula superiori 1408.

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Das Kastrum Bürglein, von welchem nichts mehr vorhanden ist als die Umwallung, wurde, der Sage zufolge, im 30jährigen Kriege niedergebrannt. Diese Sage ist grundlos. Wäre das Kastrum in diesem Kriege abgebrannt, so würde es in den genauen heilsbronner Aufzeichnungen nicht unerwähnt geblieben sein; denn diese bezeichnen genau fast jedes Haus, welches in oder um Bürglein zur Zeit des Krieges in Asche gelegt wurde, z. B. das eine der beiden Wirthshäuser, welches heilsbronnisch war und dem Wirthe Ott gehörte, das Schulhaus, die Weihersmühle nebst Scheune, fünf Häuser in Bonhof, darunter das Förster’sche Wirthshaus u. s. w. Dagegen wird ausdrücklich bemerkt, daß das 1621 neuerbaute Pfarrhaus und die meisten übrigen Häuser in Bürglein während des ganzen Krieges nicht durch Feuer gelitten haben. In einigen Orten bei Bürglein, z. B. in Ketteldorf und Weiterndorf, brannte gar nichts ab. Das Kastrum Bürglein konnte in diesem Kriege nicht abbrennen, da es damals, und auch schon während der drei vorigen Jahrhunderte, nicht mehr existirte. Wäre es in der Periode von 1268 bis zum 30jährigen Kriege vorhanden gewesen, so müßten sich in den so ausführlichen Mönchsrechnungen Ausgaben für Reparaturen finden, wie beim Kastrum Bonhof fortwährend; allein in den Mönchsrechnungen und in allen übrigen Ausschreibungen von 1268 an wird des Kastrums Bürglein gar nicht mehr gedacht. Aus der vorstehenden Darlegung ergibt sich folgendes Resultat: Das Kastrum war schon im Vertauksjahre 1268 zerstört, verfallen, abgetragen, oder es wurde sogleich nach dem Verkauf abgetragen, weil die Unterhaltung desselben dem Kloster keinen Vortheil, wohl aber pekuniären Nachtheil brachte.

Das Patronatsrecht übten die Aebte in der Weise, daß sie den Bischof ersuchten, den von ihnen ernannten Pfarrer zu investiren. Ein solches Gesuch des Abts Bamberger lautete: Reverendissimo in Christo patri ac domino Laurencio episcopo herbipolensi frater Sebaldus abbas humiles in domino preces cum reverencia debita et devoto complacendi animo. Ad parochialem ecclesiam S. Johannis Baptistae in Burgles

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vacantem ex libera resignatione honorabilis viri domini et magistri Jodoci Beck de Windscheim, sacerdotis herbipolensis, ejusdem novissimi possessoris, cujus collatio ad nos dinoscitur pertinere, discretum virum dominum Caspar Beck, presbyterum herbipolensem, pro rectore perpetuo vestrae reverendae paternitati praesentibus duximus praesentandum. Datum in fonte salutis 1498 quinta mensis Octobris.

In keinem der Pfarr- und Kirchdörfer, welche das Kloster acquirirte, wurde das Lokalkirchenvermögen dem Klosterfond einverleibt. Auch Bürglein behielt nach wie vor sein eigenes Kirchenvermögen, aus welchem die Kosten für Kirchenbedürfnisse und Kultusbauten bestritten wurden. Das Kirchenvermögen war aber zu allen Zeiten gering, daher oft unzureichend für das Bedürfniß. Trat dieser Fall ein, so leistete das Kloster Zuschuß, z. B. i. J. 1445 plebano in Burgles pro constructione domus suaeo 20 fl. = 106 talenta; i. J. 1488 für das Pfarrhaus 10 Sra. Getreide. Ueber die Zustände in Bürglein im Reformationsjahrhundert ist oben, besonders Abschn. VI, 1 berichtet worden.

Während der drei ersten Jahre des dreißigjährigen Krieges trat in Bürglein noch keine sehr empfindliche Störung ein, so daß 1621 der Neubau des Pfarrhauses ungestört vollzogen werden konnte. Im darauffolgenden Jahre 1622 beschränkten sich die Kriegsschäden im Pfarrhause auf „etliche von den bayerischen Reitern und Streunern eingeschlagene Kacheln und Fenster, für deren Reparatur die Kirchenstiftung 1 fl., 4 Ort, 6 dl. zahlte. 1623 wurde die Synode „wegen durchziehenden fremden Volks“ vertagt; doch hielt der Pfarrer G. L. Renner seine Kapitelspredigt nachholend am 18. Juli in Langenzenn und erhielt seinen Gulden Diäten aus der Kirchenstiftung vergütet. Bei dieser Stiftung ergab sich noch sieben Jahre lang keine wesentliche Aenderung bezüglich der Einnahmen und Ausgaben. Jahr für Jahr konnten die Rechnungen abgehört, auch an Durchreisende, „die anderwärts durch das Kriegsvolk verderbt worden waren,“ Almosen gezahlt werden. Die Diöeesansynode wurde bisweilen

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abgesagt, aber 1630 wieder gehalten. In diesem Jahre wurde in Bürglein die Jubelfeier zur Erinnerung an die Konfessionsübergabe begangen und ein Theil der bei dem Pfarrhausbau gemachten Schuld gezahlt. 1631 ergaben sich einige Zahlungen „für Fenster, durch die Tilly’schen Reiter zerbrochen.“ Diese „Tilly’sche, potius diebische Plünderung“ erfolgte im November, gleichzeitig mit dem Tilly’schen Einfall in Heilsbronn; es kam aber dabei in Bürglein nicht zum Sengen und Brennen. Nach Abzug der Reiter wurde der durch sie verursachte Schaden amtlich ermittelt. Größere Drangsale kamen über Bürglein im folgenden Jahre 1632 durch das Zirndorfer Lager. „Da ist nun das friedländische kaiserliche Volk eingefallen und ist das Rauben und Stehlen, Verwüsten und Verheeren, Verwunden und Morden verübt worden. Gott steure solchem Uebel!“ Brandstiftung kam jedoch nur selten vor. Durch Pikolomini’sche Reiter in Brand gesteckt wurde das untere, größere Wirthshaus, auch das Schulhaus, welches 1651 noch in Asche lag. Jedoch wurde Bürglein nicht so schwer heimgesucht, wie einige andere Orte der Umgegend. Auch erholte es sich bald. 1636 werden sieben Höfe daselbst als öde bezeichnet. Zwei Jahre nach dem Kriege heißt es: „Ganz bewohnt, außer zwei mehrentheils eingefallenen Höfen.“ Doch waren die Zustände von 1632 an immerhin traurig genug. „In dieser bösen Zeit wurden elf Jahre lang keine Heiligenpfleger bestellt. Nur in zwei Jahren nahm das Gotteshaus einige Gefälle ein; von den Wiesen gar nichts. Die zwei Tgw. Wiesen bei Kleinhaslach und der Weihersmühle wurden gar nicht verliehen; durch den Klingelsack in diesen elf Jahren nur 6 fl., ½ Ort, 10 dl. eingenommen. Doch konnte die Kirchenkasse jährlich dem Pfarrer einen Gulden an seiner Besoldung zahlen, einige Almosen reichen und einige Reparaturen am Pfarrhause bestreiten. Der Pfarrer Renner, früher Diakonus in Windsbach, kam lang vor dem Kriege nach Bürglein und starb daselbst 1645. Von den Kriegsvölkern vertrieben, floh er einmal nach Ansbach. 1642 vor und nach versah er zugleich die Pfarrstelle in Gtoßhabersdorf, welche nicht sofort wieder besetzt werden konnte, weil dort

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die Einnahmsquellen zur Subsistenz eines eigenen Pfarrers versiegt waren. Aus gleichem Grunde war dort Jahre lang kein Schulmeister. Der Pfarrzehnt ertrug fast nichts, da die Felder meist unbebaut und die Leute gestorben waren. Renner mußte nicht nur Großhabersdorf, sondern auch, im Verein mit andern benachbarten Pfarrern, Heilsbronn Jahre lang pastoriren, weil der dortige Pfarrer Snoilsik vom Hunger vertrieben worden war, worauf eine achtjährige Vakanz eintrat. 1642 berichtete Renner: „Ich bin 59 Jahre alt, habe zwei Töchter, nachdem meine andern Kinder und mein Weib von Hunger und Kummer verschmachtet und verkommen sind. Möchte künftig vielleicht auch uns also geschehen, welches Gott im Himmel geklagt und befohlen sei.“ Nach seinem Tode ergab sich, daß er noch 56 fl. baar, 38 Sra. Korn und 2 Sra. Haber vom Klosteramt zu fordern hatte. Die Regierung beschloß, dieses Guthaben nach und nach an die beiden Töchter auszuhändigen, eingedenk, daß ihr Vater bei Regen und Wind zu Fuß nach Großhabersdorf habe wandern müssen, um die Pfarrakte zu verrichten, und daß er, in Folge des Krieges, fast ohne Besoldung und daher gezwungen gewesen sei, das Heirathsgut seiner beiden Frauen zuzusetzen und bei den Gotteshäusern in Bürglein und Langenzenn Gelder zu entlehnen. Eine seiner Töchter heirathete den Schuster Merk in Bürglein. Aus Renner folgte 1645 Kasp. Iring, welcher zuvor Pfarrer in Weißenbronn war, nach dem Kriege aber nach Großhabersdorf kam, wo durch Wiederanbau der Felder die Existenz eines Pfarrers ermöglicht worden war. Auf den Krieg folgte in Bürglein, wie auch anderwärts, kein besseres religiös–sittliches Leben. Vier Jahre nach dem Kriege zog dort der Pfarrer M. Wattenbach auf. Die Berichte von ihm und über ihn kennzeichnen ihn und seine Gemeinde. Von den Behörden aufgefordert, berichtete er i. J. 1656: „Die Pfarräcker kann der Pfarrer kaum zur Hälfte benützen, weil noch etliche mit Holz bewachsen sind, weil er keinen Anspann halten kann und weil der Feldbau in jetziger Zeit viel kostet. Zwar soll der Pfarrer jährlich 9 Pfund Geld aus dem Gotteshaus empfangen; weil

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aber dieses nichts vermag, als was in der Kirche gesammelt wird und solches bisher zur Erhaltung der Kirche hat verwendet werden müssen, so habe ich davon noch nichts empfangen. Die Accidenzien sind gering, weil die Leute arm, die eingepfarrten Weiler noch nicht völlig besetzt sind und die Pfarrkinder mit ihren Diensterzeigungen je länger je hartnäckiger und in Abrichtung des kleinen Zehnten von Tag zu Tag vortheilischer werden.“ 1664 gerieth er in Konflikt mit dem Rittmeister Schwoll von Falkenberg, Besitzer des nach Bürglein gepfarrten Schloßgutes Bonhof (s. dort). Da dieser wegen pfarrlicher Akte sich nicht nach Bürglein, sondern nach Heilsbronn wandte, so schrieb ihm Wattenbach einen derben Brief. Schwoll schickte den Brief an den Richter Eyermann in Heilsbronn, welcher erwiderte: „Wattenbach ist ein einrissiger Pfarrer. Sein eigenes Weib kam durch ihn aus etliche Tage nach Ansbach in’s Gefängniß, die sogenannte Kohlenkammer, daraus ich sie mit harter Mühe gebracht. Dieser unruhige Mann hat sein waschhaftes Weib schon öfter dahin gebracht, daß sie ihn zerkratzt und er mit zerkratztem Angesicht aus die Kanzel steigen mußte. Ich will ihm, wiewohl ungern, dergestalt begegnen, daß er auf eine Pönitenzpfarre promovirt wird. Dieses Mannes Ungestümen ist nicht länger auszudauern.“ Verwalter und Richter berichteten (1670) über ihn an die Regierung: „Es ist bekannt, daß man ihn öfter im Viehstall, oder beim Mistwagen und hinter dem Pflug, als über der Bibel antrifft. Das Ackern am Sonnabend ist ihm angelegener, denn das Beichtsitzen, und müssen die Pfarrkinder deßwegen oft lange warten, oder wohl gar unverricht wieder nach Haus gehen. Dagegen muß die Fastnacht celebrirt werden. Da läßt man zweimal in die Kirche läuten. Dann geht man aufs Küchleinessen nach Kelmünz und bleibt das Zusammenläuten und Betstundhalten unterwegs. Da ist stetiges Zanken. Er führt ein ärgerliches Leben, macht aus der Kanzel die ganze Gemeinde zu Todtschlägern.“ Darauf wurde Wattenbach nach Buchheim versetzt. Gleiches Aergerniß gab der nachfolgende Pfarrer V. Ziegelmüller. In seinem Betreff erging folgender Konsistorialerlaß: „Nachdem beim Konsistorio vorgekommen,

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als sollte der Pfarrer Ziegelmüller auf offenem Platz mit dem Bauerngesinde ohne Scheu herumgetanzt, zu Dietenhofen mit Schergen und dergleichen Burschen sich toll und voll getrunken, auch übermäßige und ihm nicht gehörige Gebühren erfordert haben: also haben Verwalter und Richter zu Heilsbronn hierüber zu berichten. Onolzbach, 9. Aug. 1675.“ Verwalter Junius und Richter Appold vernahmen viele Qrtsleute, welche protokollarisch erklärten: „Ja, der Pfarrer Ziegelmüller tanzte bei einer Hochzeit mit dem Bauerngesinde. Er betrinkt sich in Wirthshäusern, schimpft im Beichtstuhl grobe Flegel, die ihm nichts geben, zecht mit liederlichem Gesindel. Da ist Fluchen und Gotteslästern, wenn ihm der Mund aufgeht, und stetes Zanken mit den Gemeindegliedern, was er dann auf die Kanzel bringt. Letzten Sonntag nannte er den Schuhmann auf offener Kanzel einen Dieb, weil er ihm von einem Wieslein, auf dem 11 dl. Zehnt ruhen, den Zehnten nicht in natura gibt.“ Ziegelmüller wurde kassirt.

Daß der westphälische Friede in den Herzen der Geistlichen nicht nachklang, haben wir gesehen. Dasselbe galt auch von der Gemeinde und den Dorfherren. Da war Haß und Hader weit über hundert Jahre lang, besonders wegen der beiden Wirthshäuser. Das eine, größere war heilsbronnisch und tabernberechtigt. Das andere, kleinere war bloß Schenk- oder Heckenwirthschaft, Pfinzingisch, dann Vestenbergisch, dann Krailsheimisch. Schon im Reformationsjahrhundert war steter Hader unter den Dorfherren. Die Herren von Heilsbronn verboten ihren Unterthanen, Hochzeiten und andere Zechen im Pfinzing’schen Wirthshause zu halten. 1562 verglich man sich dahin, daß alle Hochzeiten und Kindschenken im heilsbronnischen Wirthshause gehalten werden sollten, Leihkäufe aber nur, wenn der Käufer markgräflich sei. Da aber der Vergleich nicht gehalten wurde, so folgte neuer Hader und nach langen Verhandlungen 1570 abermals ein Vergleich zwischen den Herren von Heilsbronn und den Gebrüdern Martin und Martin Seyfried Pfinzing. Gleichwohl währte der Hader fort und wurde noch heftiger, nachdem die Markgrafen

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Herren von Heilsbronn geworden waren. Endlich gebot die gemeinsame Kriegsnoth momentan Waffenstillstand. Das heilsbronnische Wirthshaus wurde von den Pikolominischen Völkern in Asche gelegt. Kaum hatte es sich wieder aus der Asche erhoben, da war wieder der alte Hader. Der Pfarrer Wattenbach publizirte (1663) auf markgräflichen Befehl von der Kanzel: „Den bürgleiner Pfarrkindern wird bei 10 fl. Strafe von Amtswegen befohlen, alle Zechen und Zehrungen bei dem heilsbronnischen Pfarrwirth Riegel anzustellen, auch des Getränkeabholens bei fremden Wirthen sich zu enthalten.“ Daraus erwuchsen neue Konflikte und Verhandlungen. Dem Pfarrer Ziegelmüller wurde befohlen, von der Kanzel Folgendes zu publiziren: „Nachdem sich der Zapfenwirth unterstehen will, an heutiger Kirchweih (1674) warme Speisen aufzutragen, einen Tanz im Stadel zu halten und einen Kegelplatz anzurichten: als wird allen klösterischen Unterthanen und Dienstbothen bei Strafe von 10 fl. geboten, im besagten Wirthshaus keine warme Speisen zu genießen oder zu kaufen und seines Tanz- und Kugelplatzes sich nicht zu bedienen, sondern dergleichen bei der klösterischen Erbwirthschaft zu suchen.“ Der Zapfenwirth wendete sich an seine Patrone Adam Erhard von Vestenberg und Chph. Gottfr. Pfinzing von und zu Henfenfeld, welche sich an den Markgrafen Johann Friedrich wendeten. Dem Pfarrer Schenk, Ziegelmüllers Nachfolger, wurde befohlen, das Publikandum von 1674 abermals und 1679 und 93 zum dritten und vierten Mal von der Kanzel zu verkünden. Ueber die Heckenwirthschaft in Bürglein wurde zwischen dem Magistrat Nürnberg und den beiden Markgrafen außerordentlich viel verhandelt. Der Magistrat drohte mit Repressalien an markgräflichen Unterthanen in und bei Nürnberg und Lichtenau, die beiden Markgrafen mit Repressalien an Pfinzing’schen Unterthanen in Weigelshof. 1706 schwebten die Verhandlungen noch. Dieselben Konflikte ergaben sich in Großhaslach, wenn ein Pfinzingischer oder Eibischer Unterthan in Reckersdorf, Steinbach und Bruckberg im heilsbronner Wirthshause Kindschenk oder Hochzeit hielt oder halten wollte, oder heilsbronner Unterthanen in einem Pfinzingischen oder Eibischen.

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17. Büschelbach,

Bischofsbach, Weiler in der Pfarrei Immeldorf. Dorfherren daselbst waren in der Vorzeit die Herren von Heideck, von Vestenberg, die Stadt Nürnberg, das Gumbertusstift, die Burggrafen von Nürnberg, später die Markgrafen. Die Heideck’schen und Vestenberg’schen Güter erwarb nach und nach das Kloster Heilsbronn. Ueber die Herren von Heideck, ihr Verhältniß zu Heilsbronn und ihre Grabdenkmale ist in den Beiträgen Seite 3, 21, 48, 228 bis 32 berichtet worden. Bon den vielen Gütern, welche von der heideck’schen Familie an das Kloster gekommen sind, lagen drei in Büschelbach. Gottfried von Heideck[5], reich an Kindern und Schulden, verkaufte i. J. 1327 diese drei Güter an den 15. Abt Suppanus (s. dort). Im Kaufbriefe heißt es: „Wir Gottfried der Edel Heydegge und Frau Kunigunde, unsere eheliche Wirthin, und Konrad unser Sohn (1357 in Heilsbronn begraben) vergehen öffentlich, daß wir mit unserer Söhne Brendelins, des Chorherrn zu Babenberg, Marquardus, des Chorherrn zu Würzburg, Heinrichs und Friedrichs und mit unserer Tochter Elsbeth Willen und Gunst unsere drei Güter zu Bischofsbach mit Aeckern, Wiesen, Holz, sonderlich das Reisech, verkauft haben dem Abt und der Sammunge zu Halsprunne um 100 Pfund gezalter Heller und geloben ihnen Wertschaft nach des Landes Gewohnheit. Darüber setzen wir ihnen zu Bürgen unsern Sohn Konraden und Konraden den Heggen, unsern Richter zu Lichtenau, also: ob sie Hindersal an den Gütern hätten, so soll Konrad, unser Sohn, für sich senden einen Knecht und ein Pferd und der Hegge selbst mit einem Pferd zu einem offenen Wirth in Nürnberg einfahren und laisten, als lange, bis die Hindernisse abgeht. So geben wir ihnen diesen Brief, gevestnet mit unsern dreien Insiegeln, 1327.“ 1331 erhielt das Kloster durch Schenkung Gefälle in Büschelbach von einem fernwohnenden Wohlthäter. Er nennt sich in seinem, jedenfalls in Heilsbronn ausgefertigten Uebergabsbriefe Magister Peregrinus, rector

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ecclesiae parochialis in Sulchen, diocesis Constantiensis, bezeugt seine besondere Verehrung gegen den Abt (Gamsfelder) und sein Kloster und versichert, daß er die geschenkten Gefälle in Büschelbach (jährlich 32 Denare, 1½ Sra. Korn etc.) für 50 Pfund Heller gekauft habe. Inhaltlich desselben Briefes schenkte er dem Kloster zugleich noch andere von ihm gleichfalls gekaufte Gefälle in Waldmannshofen (bei Uffenhetm), in Willendorf (bei Merkendorf), und in Kuhdorf (bei Schwabach). Er machte diese Schenkungen theils, um dem Kloster seine Verehrung zu beweisen, theils, um nicht nackt und bloß dereinst vor Gott zu erscheinen (ne nudus et vacuus in summi regis conspectu videar). Ein weiterer Beweggrund war Mitleid mit den überaus kurz gehaltenen Mönchen. Um diesen wenigstens dann und wann eine Tafelfreude zu bereiten, verordnete er weiter: „Von diesen dem Kloster von mir zugewiesenen Gefällen soll der Subcellarius Zeit meines Lebens am Tage Gregorii gute Fische reichen und nach meinem Ableben alljährlich an meinem Todestage und von Ostern bis Pfingsten täglich zwei gewürzte Eier (ova cum bono pipere condita). Die Visitatoren von Ebrach mache ich verbindlich, darauf zu sehen, daß das Alles den Mönchen gereicht werde; wenn nicht, so sollen alle obigen Gefälle dem Kloster Ebrach zufallen.“ Darauf folgen die Namen der Zeugen: Pfarrer Konrad von Ammerndorf, Friedrich von Putendorf, der Prior, Subprior, Bursarius, Cellarius und der Notarius Eckenbertus. Schließlich das Siegel des Schenkers und des Abts Gamsfelder. Letzterer erklärt, daß er den obigen Bestimmungen seines theuersten Gönners genau nachkommen werde. Im Vigilienbuch ist beim 12. März eingetragen: De magistro Peregrino de bonis in Waltmanshoffen, Bischofsbach, Chaundorf et Willendorf per cum nobis emptis. Band I, 122 wurde berichtet, daß Burggraf Friedrich IV. († 1332), fünf Jahre vor seinem Tode, in ähnlichem Sinne wie Magister Peregrinus, eine Schenkung an das Kloster machte, jedoch nicht in Gefällen bestehend, sondern in einer Baarsumme von 256 Pfund, welche aber theilweise zum Ankauf von Gefällen in Büschelbach verwendet wurden.

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Konrad von Vestenberg verkaufte 1339 an das Kloster einen Hof zu Büschelbach und 1344 gemeinschaftlich mit Margaretha seiner Wirthin, für 168 Pfund Heller einen zweiten Hof daselbst. Durch Schenkung erhielt das Kloster Gefälle in Bischofsbach von einem Pfarrer Seyfried in Großenhaslach, laut Eintrag im Todtenkalender am 28. Sept.

Die Herren von Heideck und Vestenberg waren nun aus Büschelbach verdrängt; gleichwohl geboten dort immer noch viererlei Dorfherrschaften, oft in einer für die Dorfbewohner recht empfindlichen Weise. Recht erbittert und langwierig waren die Konflikte wegen der Gerichtsbarkeit, z. B. 1523 vom 25. Juli an. Hans Willberger, ein aus dem bündischen Kriege zurückkehrender Landsknecht, schlug auf dem Felde einen mit der Ernte beschäftigten heilsbronner Hintersassen von Büschelbach, M. Berchtold. Diesem kam sein gleichfalls heilsbronnischer Nachbar H. Bischof zu Hilfe und es gelang ihnen, den Landsknecht zu überwältigen und in das heilsbronnische Gefängniß nach Bonhof zu transportiren. Sofort insinuirte der nürnbergische Pfleger zu Lichtenau, Löffelholz, den beiden Bauern: „Binnen zwei Stunden den Landsknecht an den Ort seiner Gefangennehmung zurückzubringen, da der dortige Grund und Boden zur nürnberger Gerichtsbarkeit Lichtenau gehöre; wo nicht, so sollten sie sehen, was ihnen noch vor Abend geschehen werde.“ Die beiden Bauern eilten zum Abt Wenk nach Heilsbronn, und dieser ließ sich von ihnen erbitten, den Landsknecht frei zu geben und durch den Gerichtsknecht noch vor Abend von Bonhof nach Lichtenau eskortiren zu lassen, begleitet von den beiden Bauern, welchen vom Pfleger befohlen wurde, 20 fl. Strafe zu zahlen, die zerbrochene Hellebarde zu ersetzen und künftig ihr Recht nicht mehr in Bonhof, sondern in Lichtenau zu suchen. Der Abt remonstrirte, aber vergebens. Als die diktirten 20 fl. am bestimmten Tage nicht eingingen, gebot der Pfleger, die Bauern zu verhaften und nach Lichtenau in den Thurm zu bringen. Der Vollzug wurde vereitelt, da der Markgraf Kasimir, dem der Vorfall angezeigt worden war, die Bauern nach Onolzbach in Verhaft bringen, jedoch

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bald wieder heimkehren ließ, da die Angehörigen um ihre Entlassung, wegen der dringenden Erntearbeiten, baten. Bei der Entlassung wurde ihnen befohlen, die Zahlung der 20 fl. standhaft zu verweigern. Aus markgräflichen Bescheid erklärte der Abt dem Pfleger, daß in Büschelbach alle Gerichtsbarkeit nicht Nürnberg, sondern Brandenburg zustehe. Der Abt erhielt vom Pfleger zur Antwort: „Al1e fraischliche Gerichtsbarkeit in Büschelbach stehe Nürnberg zu; er, der Abt, möge für Einzahlung der 20 fl. sorgen.“ Da keine Zahlung erfolgte, so ließ der Pfleger nach den zwei Bauern fahnden und Einen, dessen er habhaft werden konnte, nach Lichtenau in den Thurm führen, in Folge dessen der Abt am 4. September eine Klageschrift beim kaiserlichen Hofgericht einreichte. Die Anrede in der Schrift lautet: „Durchlauchtigster Fürst, römischer kaiserlicher Majestät Regiments im heiligen Reich, Statthalter, ehrwürdige, gestrenge, edle, ehrbare, hochgelehrte und veste, als verordnete Räthe desselbigen kaiserlichen Regiments, gnädige, günstige, liebe Herren und Freunde.“ Nach der Darlegung des Sachverhalts heißt es: „So ist in Abwesen römisch kaiserlicher und hispanischer königlicher Majestät an euerfürstlich Gnaden mein unterthänig Bitten: E. F. G. wolle einen ehrbaren Rath zu Nürnberg und dessen Pfleger zu Lichtenau mit Ernst anhalten, daß sie meinen Unthan des Gefängnisses bis auf Auftrag der Rechte aus Urphede ledig geben, daß auch der Andere meiner Unterthanen, der sich dergleichen Gewalt auch täglich besorgen muß, keines Argen gewarte. Haben sie an diese meine Unterthanen Forderung, so bin ich erbötig, sie vor dem Gericht meines Gotteshauses bürgerlich, oder vor dem Halsgericht meines Herrn Markgrafen zu peinlichen Rechten zu stellen.“ Diese Beschwerde und Bitte ging vom kaiserlichen Kammergericht an den Rath zu Nürnberg, welcher dem Kammergericht antwortete: „Die hohe Obrigkeit von Büschelbach gehört zu unserem Schloß Lichtenau und nicht dem Herrn Markgrafen. Gleichwohl haben sie den Landsknecht Willberger aus unserem Halsgericht in ein fremdes Gericht gebracht. Lediglich wegen dieser Verletzung unseres Rechts und nicht wegen des an dem Landsknecht begangenen

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Frevels haben wir den zwei Büschelbachern 20 fl. Strafe diktirt. Aus des Abts Vorstellung haben wir diese 20 fl. auf einen Gulden ermäßigt. Da aber auch dieser nicht gezahlt worden ist, so hat der Pfleger den einen Bauern verhaftet. Nach Zahlung des Guldens und der Azung sind wir noch erbötig, den Gefangenen zu entlassen.“ Dieses Antwortsschreiben erhielt der Abt schon am 12. September durch das Kammergericht. Seine Replik vom 16. lautete: „Die hohe Obrigkeit in Büschelbach steht dem Markgrafen, die niedere dem Kloster zu. Der andere Büschelbacher hat sich, um nicht auch verhaftet zu werden, nach Heilsbronn geflüchtet und seinen Feldbau liegen lassen müssen. Er sei erbötig, den Gulden zu zahlen; dagegen möge man dem Rath zu Nürnberg aufgeben, den Gefangenen zu entlassen und die beiden Büschelbacher, bis zum Austrag der Sache auf dem Rechtswege, sicherzustellen.“ Das Kammergericht entschied in diesem Sinne, worauf der Abt seinen Richter Hartung nach Lichtenau sandte, durch Zahlung des Guldens die Entlassung des Verhafteten erwirkte, aber sich vorbehielt, sein Recht bezüglich der Jurisdiktion in Büschelbach auf dem Prozeßwege geltend zu machen. Hartung übergab dem Pfleger einen Protest, erhielt aber sogleich vom Pfleger einen Gegenprotest. Darauf wurde der Prozeß eröffnet. Die beiden Parteien erhielten vom Gerichtshofe eine Vorladung mit der Auforderung, entweder persönlich zu erscheinen, oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Die an den Rath von Nürnberg ergangene Borladung lautete: „Wir Karl V. von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser etc. entbieten dem Bürgermeister und Rath unsere Gnade und alles Gute. Aus kaiserlicher Macht gebieten wir euch, auf den 21. Tag, nachdem euch dieser unser kaiserlicher Brief überantwortet wird, entweder selbst, oder durch euren bevollmächtigten Anwalt vor unserern Kammergericht zu erscheinen, um dem Abt oder seinem Anwalt zu antworten etc. Gegeben in unserer Reichsstadt Nürnberg am 23. Sept. 1523.“ Am 29. stellte der Abt seinem Anwalt, Doktor Jak. Kröll, die erforderliche Vollmacht aus, welche dieser dem Gericht übergab nebst einer Klageschrift, deren weitausholender Eingang

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kaum ahnen läßt, daß es sich um einen vagirenden Landsknecht und um die Jurisdiktion in dem Weiler Büschelbach handelte. Es heißt darin: „Abbas Monasterii in Heilsbronn contra Consulatum Nürnbergensem. Wohlgeborner gnädiger Herr, kaiserlicher Majestät Kammerrichter. Vor Ew. Gnaden erscheint der Anwalt des ehrwürdigen Herrn Johannes, Abt zu Heilsbronn, in Kraft ausgegangener verkündeter Ladung und seines habenden Gewalts, die er hiermit vorlegt und zu verlesen bittet, und klagt gegen den Rath zu Nürnberg mit der Bitte, diesen anzuhalten, den Krieg anzunehmen und auf diese Klage zu antworten, nach Schwörung des Eides, wie auch der Anwalt zu thun erbötig ist, für Gewähr Inhalt seiner Kapitel. Erstlich sagt und setzt Anwalt, daß in der Herrschaft Brandenburg eine löbliche und wohlbegabte Abtei gelegen sei, habende ihre eigenen Dörfer, Weiler, Wiesen, Leute, Zins, Gült, Vogteien und Gerichte, genannt Haylsbrunn. Item sagt und setzt er, daß der Abt unter andern Klosterdörfern und Gütern eine Probstei hat, Bonhof genannt, wo das sogenannte haylsbrunner Gericht in bürgerlichen Sachen ist, vom Abt und seinen Vorfahren und Convent seit 10 bis 70 und viel mehr Jahren gebraucht und geübt. Item wahr ist, daß unter den Gerichtszwang dahin gehört Büschelbach, welches mehrentheils dem Kloster zuständig ist, daß die Büschelbacher seit Menschengedenken ihr Recht beim Gericht in Bonhof gesucht haben. Item ist wahr, daß sich dort in der Woche nach Jakobi Folgendes zugetragen hat. (Hier folgt nun eine weitläuftige Erzählung des Herganges mit dem Landsknecht.) Item ist wahr, daß aus dem Grund und Boden der That Lichtenau niemals seit Menschengedenken weder hohe noch niedere Gerichtsbarkeit gehabt und gebraucht hat. Anwalt bittet daher: das Kammergericht wolle dahin erkennen, daß Lichtenau Unrecht habe, daß es seine Ansprüche an die zwei Büschelbacher und an die Gerichtsbarkeit des Ortes ausgebe, und daß diese dem Abt zustehe, und daß Lichtenau, das heißt Nürnberg, die Kosten zu tragen habe.“ Hier brechen die heilsbronner Akten ab mit der Bemerkung des Richters Hartung: „Das Responsum derer von Nürnberg habe ich aus Hofmeisters Schreiben

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gen Onolzbach geschickt.“ Der Prozeß muß sehr lang gewährt haben; denn nach zwei vollen Jahren wurde der Richter Hartung vom markgräflichen Kanzler beauftragt, durch lebende Zeugen zu ermitteln, wer die Gerichtsbarkeit in Büschelbach bisher gehabt habe. Die Aussage von Leuten aus fünf umliegenden Ortschaften lautete: „Die Büschelbacher haben allezeit ihr Recht in Bonhof gesucht. Da aber in Büschelbach seit Menschengedenken kein Fraischfall vorgekommen ist, so ist es ungewiß, ob die Fraisch daselbst Onolzbach oder Nürnberg zusteht. In dem nahen Immeldorf aber hat Lichtenau die Fraisch geübt und Einen von dort enthauptet.“

In dieser Weise haderten die büschelbacher Dorfherren miteinander. Dazwischen gingen sie auch wieder Hand in Hand, wenn es galt, einem gemeinschaftlichen Feinde zu begegnen. Ein solcher war Sebastian von Eib zu Neuendettelsau, von dessen Schäfern Büschelbach stets beeinträchtigt wurde. Wir haben ihn oben wiederholt als Störenfried kennen gelernt. Sein gleichgesinnter Sohn Hans fuhr fort, Büschelbach zu belästigen. Eine Remonstration des Abts Schopper beantwortete er trotzig, und seine Schäfer trieben nach wie vor gen Büschelbach. Dafür ließ ihm der Pfleger von Lichtenau acht Schafe wegnehmen. Hans von Eib reichte in Onolzbach eine Beschwerdeschrift ein, zu deren Beantwortung die Dorfherren von Büschelbach sich in Heilsbronn versammelten. Der Markgraf lud (1531) die Streitenden nach Onolzbach ein, um die Sache in Güte beizulegen. Wie die drei Dorfherren einander befehdeten, so prozessirten auch ihre Unterthanen oft untereinander über die Hut, über Feldwasser, Brunnen und deren Abfall, über den Wolfsgraben etc. Trat dieser Fall ein, so wurden die Dorfherren eins, um gegen ihre eigenen Unterthanen einzuschreiten. 1549 verfaßten sie für Büschelbach eine Gemeindeordnung zur Beseitigung jener Differenzen und bedrohten ihre Hintersassen mit Strafen. Die Dorfherren und ihre Dorfbewohner, auch die Herren von Eib, waren längst evangelische Glaubensbrüder; gleichwohl findet sich in den besprochenen weitläuftigen Verhandlungen keine Spur von Brüderlichkeit.

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18. Clarsbach,

Weiler bei Roßstall. Nur zwei Anwesen daselbst wurden heilsbronnisch.


19. Deberndorf,

Weiler bei Kadolzburg, mit nur einem heilsbronnischen Anwesen.


20. Eib,

Iwe, Ibe, Pfarrdorf bei Ansbach. Von 1408 an bis 1570 wurden 22 Personen aus der Adelsfamilie von Eib in Heilsbronn begraben. Die Orte, wo sie wohnten oder starben, werden aus den Grabdenkmalen oder in andern heilsbronner Aufschreibungen bisweilen genannt; aber bei keiner dieser 22 Personen wird Eib als Wohn- oder Sterbeort bezeichnet. Aus den heilsbronner Urkunden ist nicht zu ermitteln, ob die Herren von Eib aus Eib stammten, dort ein Schloß hatten, auch nicht, ob schon vor 1408 Personen ihres Geschlechts in Heilsbronn begraben wurden. Was über ihr Verhältnis; zu Heilsbronn und ihre Grabdenkmale daselbst aus heilsbronner Urkunden ermittelt werden kann, soll nachher den Notizen über den Ort Eib beigefügt werden. Aus anderweitigen Urkunden erhellt, daß Herren von Eib bis in’s 14. Jahrhundert dort Güter besaßen, dieselben aber verkauften. (34. Jahresber. des mittelf. histor. Vereins.) Das Kloster erwarb dort nur zwei Güter, deren Vorbesitzer aber nicht Eibe, sondern Herren von Ellrichshausen und von Brand waren. In der Urkunde von 1311 über die Erwerbung des einen dieser Güter heißt es: „Ich Ludwig von Ellrichshausen[6] vergiehe, daß mit Gunst meiner Mutter Elsbeth und meiner Schwester Elsbeth von Seldeneck und anderer zweier meiner Schwestern einen Hof in dem Dorf zu Iwe, der jährlich gibt 4 Malter Haber und ein Pfund Heller, mein Vater Ludwig, Vogt zu Gailnawe, genannt von Ellrichshausen, auf seinem Todtbett

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zu seiner Seelen Heil dem Kloster zu Halsprunne gegeben hat mit sotaner Bescheidenheit, daß wir denselben Hof sollten lösen um 20 Pfund Heller.“ Dann heißt es weiter, daß der Hof weder von dem Sohne Ludwig noch von seinen Angehörigen gelöst, sondern dem Kloster gegen eine kleine Baarsumme (8 Pfund) überlassen wurde. Als Zeugen sind beigeschrieben: „Herr Pfarrer zu Wettringen, deß Insiegel an diesem Brief hanget, Bruder Friedrich, der Untergastmeister zu Halsprunn, Wichman von Grunach, Heinrich von Creuwelsheim, Heinrich Vischer der Habner. Mein Siegel hab ich auch an diesen Brief gehangen.“ Dieser Brief ist zuverlässig aus dem Schlosse Gailnau, wo der verstorbene Heinrich von Ellrichshausen Vogt war, ausgestellt worden. Am Fuß des Schloßberges wohnte der Pfarrer von Wettringen. Der nach diesem genannte Urkundenzeuge war ein Laienbruder, welcher als „Gastmeister, Magister hospitum,“ das Gasthaus, Fremdenhaus, Burggrafenhaus in Heilsbronn zu verwalten hatte. (Beitr. S. 58 ff.) Das Kloster besaß zwar nun den Hof, wurde aber darüber in einen langen Prozeß verwickelt, bis es 1322 in Ornbau zu einem Vergleich kam. In der Vergleichsurkunde hieß es: „Ich Ludwig von Ellrichshausen vergihe, daß die Mißhaltungen und der Krieg zwischen mir und dem Abt (Suppanus) und der Sammuuge zu Halsprunne um das Gut zu Jwe also verschlicht ist zu Armbur (Qrnbau) durch die Schiedsleute Hermann von Vestenberg, Gottfried von Vestenberg und Nolt, Richter zu Windsbach, daß mir die Leute zu Halsprunne geben sollen 5½ Pfund Heller, und sie sollen das Gut behalten ewiglich ohne Krieg. Und weil ich nicht eigen Siegel hab, so hat diesen Brief gevestent Herr Conrad von Mur mit seinem Insiegel 1322.“ Gleiche Anfechtung hatte das Kloster wegen seines zweiten, von der Brand’schen Familie acquirirten Hofes in Eib, inhaltlich folgenden Briefes: „Ich Heinrich der Brandt von Krülsheim vergieh, daß ich hab abgelassen dem Abt (Konrad von Brundelsheim) und der Sammunge zu Halsprunne ein Gut, das Ibe, um 6 Pfund Heller, nachdem der ehrbar Ritter Heinrich der Truchsez von der Lintburch zwischen uns Schiedsmann

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ist gewesen, und ist dieser Brief gevestent mit seinem und meinem Insiegel. 1318.“ Mit einem Miles Brant de Saunsheim prozessirte das Kloster in den Jahren 1341 und 42. Von einem Brandt von Kemmathen kaufte es in den Jahren 1311, 1331, 1394 Gefälle in Dambach und Fetschendorf (s. unten bei diesen Orten). Die in der besprochenen Urkunde von 1311 vorkommenden Namen Gailnau und Selteneck sind Namen von längst zerstörten Schlössern bei Rothenburg.

Den Namen Ellrichshausen führte ein Adelsgeschlecht, an welches man in Heilsbronn durch Bild und Schrift oft erinnert wird. An der Nordseite des östlichen Chors der Kirche bei Nr. 135 ist ein Gedenkstein eingemauert, welcher das Ellrichshausensche Wappen zeigt und die Umschrift: „Herr Heinrich der Ellerichshauser hat gestift ein ewiges Licht für St. Magdalena Altar.“ Der Altar ist längst abgetragen. In der Ritterkapelle hing vormals eine um 1600 genau abgebildete viereckige Todtentafel, oben mit dem Familienwappen: ein roth und weiß, diagonal gestreifter Schild, als Helmschmuck ein Bockskopf; unten die Inschrift: 1368 in conversione S. Pauli obiit dominus Cunradus de Ellerichausen. Gleichfalls in der Ritterkapelle hing eine nicht mehr vorhandene Gedenktafel mit der Inschrift: 1424 Jar do starb der erbar und vest Cunrat von Ellrichshaußen am Vigilien Donnerstag nach St. Georigentag, dem Gott gnädig wolle seyn. Ein in der nördlichen Wand der Ritterkapelle eingemauerter Leichenstein zeigt einen jugendlichen geharnischten Ritter mit der Schwanenordenskette und die Umschrift: 1482 am Mittwoch nach St. Sebastiantag starb der ehrbar und vest Junker Wilhelm von Ellerichshausen dem G. G. An den vier Ecken sind vier Wappen eingehauen, oben zur Rechten des Rittets das Ellrichshausensche, d. h. väterliche; oben zur Linken das Seckendorfische, d. h. mütterliche, nicht das seiner Frau, da er unverheirathet war. Die zwei Wappen unten zu seiner Rechten und Linken sind vielleicht die von Onkel und Tante. Seiner Beerdigung wird in der Rechnung des Kustos mit den Worten gedacht: De panno funerali (Leichentuch) Elrichshusen

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8 talenta. Dabei bemerkt der Kustos, daß die Erben des Verstorbenen noch mit 5 Pfund Wachs im Werth von 6 Talenten und 7 dl. im Rückstand seien. Bei allen Beerdigungen erhielt das Kloster eine Vergütung für den Gebrauch des Bahrtuches und für die verwendeten Kerzen. Neben dem besprochenen Leichenstein ist nochmals das Familienwappen in Stein gehauen. Nach 1482 ist nicht mehr die Rede von der Bestattung einer Leiche aus dieser Familie. Im Todtenkalender heißt es beim 7. Nov. An. Friderici de Elrichshausen et uxoris et filii sui.


Die mit Heilsbronn befreundeten oder dort begrabenen Eibischen Familienglieder und ihre Grabdenkmale.[7]

Von keinem Adelsgeschlecht – das Abenberg Zollern’sche ausgenommen – wurden so viele Angehörige in der Kirche zu Heilsbronn bestattet, wie von dem Eibischen. Ueber die in der ersten Klosterzeit mit Heilsbronn befreundeten und daselbst begrabenen Herren von Eib kann nichts berichtet werden. An der ersten südöstlichen Säule des Kirchenschiffes bei Nr. 92 hing vormals eine Tafel (jetzt bei Nr. 35) mit der Inschrift: „Herr Ludwig von Eib, Ritter, Kaiser Karls Gemahl Hofmeister, hat die Flügel und Muschel und den Pfauenhals eigen zugebracht.“ Jahrzahl und andere nähere Data fehlen. Die oben beim 18. Abt Heinrich besprochene, vom Kaiser Ludwig dem Bayer i. J. 1317 dem Kloster zugefertigte Urkunde nennt unter denen, welche mit dem Kaiser im Gericht saßen, auch einen Ludwig von Eib. Dieser ist vermuthlich der auf der Tafel Genannte und derjenige Ludwig von Eib, von welchem berichtet wird, daß er auf der See glücklich gegen die Türken gekämpft und daß er zum Gedächtniß sich vom Kaiser die Gnade ausgebeten habe, in sein Wappen die obigen Insignien, insonderheit drei Seemuscheln, aufnehmen zu dürfen. Auf den Kaiser Ludwig folgte Karl IV. und bei einer der Gemahlinnen desselben fungirte, obiger Inschrift zufolge, Ludwig von Eib als Hofmeister. In

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Gemeinschaft mit seiner Frau, Adelheid, und seiner Erben schenkte er i. J. 1352 dem Kloster Gefälle von Gütern in Gotzendorf (bei Immeldorf) „um sein und seiner Vordern Seel willen.“ Er kann sonach nicht vor 1352 in Heilsbronn begraben worden sein. Eine andere Gedenktafel, ein Rundschild an der bezeichneten Säule, wird um 1600 von den oftgedachten Kopisten beschrieben wie folgt: „Herr Ludwig von Eib zu Eibburg, Ritter, der Zeit Landherr, ist geboren im 17. Jahr. Der hat sich abconterfeien lassen im 91.“ Daneben war ein viereckiges Täfelein, zu welchem die Kopisten bemerkten: „In diesem Täfelein ist seine Abconterfeiung und auf der andern Seite sein Gebet wie folgt: „O Mutter Gottes, bitte deinen Sohn für mich armen Sünder, hie begraben, und für alle gläubige Seelen. Amen.“ Ohne Zweifel war der Sachverhalt folgender: Dieser 1317 geborene Ludwig von Eib ließ sich als 91jähriger Greis, sonach im Jahre 1408, porträtiren und starb noch in demselben Jahre. Sein Todtenschild wird im nachfolgenden Verzeichniß der Eibischen Grabdenkmale unter Nr. 1 vorangestellt, weil er das Todesjahr des Verstorbenen genau angibt, während auf der zuerst bezeichneten Eibischen Gedenktafel kein Todesjahr angegeben ist. Die Kopisten von circa 1600 schrieben wie folgt:

1) „1408 Freitag nach Johannes ante portam latinam starb Herr Ludwig von Eib, Ritter.“ Rundschild. 2) „1438 an Fastnacht verschied Ludwig (nicht Christoph, wie Hocker: Ant. S. 51 schreibt) von Eib.“ Rundschild. 3) „1450 Montag nach St. Georgentag starb der ehrbar und vest Martin von Eib.“ Rundschild. War Oberamtmann zu Onolzbach; kaufte den Herren von Heideck das Schloß Vestenberg ab. Des Epitaphs seiner Frau, Anna von Stetten, wird nachher gedacht werden. 4) „1472 am St. Kilianstag starb der streng und vest Herr Conrad von Eib, Ritter.“ Rundschild mit den drei rothen Muscheln im weißen Felde. Als Helmschmuck Pfauenhals und zwei Flügel. Das Epitaph seiner Frau, Elisabeth von Helmstett, siehe unten. 5) „1473 Donnerstag nach St. Martinstag verschied die ehrbar und tugendsame Fran Magdalena von Eib,

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von der Geburt eine Adelmännin (von Adelmannsfelden) aus Schwaben.“ Grabstein. Sie war die Frau Ludwigs von Eib des Aelteren. 6) „1477 am h. Dreikönigtag verschied der ehrbar und vest Ritter Herr Anßelm von Eib, Doctor der beiden Rechte.“ Rundschild. Seine Eltern waren die ebengenannte Magdalena, geborene Adelmann, und Ludwig von Eib, der Aeltere. 7) „1492 ist gestorben der ehrbar und vest Sigmund von Eib am Astermontag vor Bartholomäi.“ Rundschild. Dieselben Worte „im Stein unten an fürstlicher Durchlaucht Begräbnus, des Theil im Gitter[8] ist.“ 8) „1492 an der ailftausend Maidtag starb der ehrbar und vest Martin von Eib.“ Rundschild. Dieselben Worte „aus einem Marmelstein an der Erde.“ 9) „1502 Samstag nach St. Pauli Belehrung ist der gestreng und ehrenvest Ludwig von Eib, Ritter, gestorben.“ Rundschild. Die Schrift auf dem Grabstein lautete: „1502 ist verschieden der gestreng und ehrenvest Herr Ludwig von Eib zu Eibburg, Ritter, am 29. Januarii.“ 10) „1507 Samstag nach Katharinentag starb der gestreng und vest Herr Hans von Eib, Ritter.“ Die Epitaphien seiner beiden Frauen siehe unten. 11) „1507 Mittwoch nach St. Luciatag verschied der ehrbar und vest Herr Hans von Eib zu Sommersdorf.“ Rundschild. Seine Frau, Veronika von Hirnheim, wurde nicht in Heilsbronn begraben. Bei einem Hans von Eib hatte der 24. Abt Haunolt i. J. 1484 eine Gevatterschaft, laut Eintrag in der Abtsrechnung: „50 talenta Johanni de Eyb quum levavi puerum de fonte sacro.“ 12) „1513 ist gestorben der hochgelehrt, ehrbar und vest Caspar von Eib, Doctor.“ Auf dem Rundschild fehlt der Todestag. Auf dem Grabstein stand: „1513 am St. Wilwoldstag starb der hochgelehrt ehrbar und vest Herr Caspar von Eib zu Summersdorf, Doctor.“ Er war eichstättischer Pfleger in Arberg. 13) „1517 am Tag Judica starb der ehrbar und vest Martin von Eib.“ Rundschild. Auf dem Grabstein stand: „1517 am 20. Tag des Merzen starb der edel und vest Martin

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von Eib, von dem man hat einen großen Stein geschnitten.“ Laut Mittheilung oben beim 25. Abt Bamberger verkaufte er 1503 an das Kloster eine Gült in Rückersdorf für 160 fl., schenkte aber dem Kloster 100 fl. vom Kaufschilling zur Stiftung eines Jahrtages. In der Stiftungsurkunde hieß es: „Ich bekenne, daß ich meinen Hof zu Rückersdorf an der Rezat, den Hans Prinster baut, der jährlich Gült gibt 1 Sra. Korn, 3 Sra. Haber, 8 Pfund etc., thut in Summa 160 fl., solche ich zu kaufen gegeben habe dem Herrn Sebald Abt, also daß ich ihm gegeben habe 100 fl., mir, meinen Eltern und Geschwistern für einen Jahrtag. Die andern 60 fl. hat mir sein Gnaden baar herausgezahlt. Und ich gebe sein Gnaden den Hof und hänge mein Siegel an diesen Brief.“ Der Stifter starb in Folge der Operation. Der von ihm genommene Stein wurde angeblich in der Kirche zu Sommersdorf aufbewahrt. Der Name Martin von Eib kommt im Vigilienbuche dreimal vor: am 26. April, 5. Mai und 9. August. 14) „1521 am 21. Tag des Monats Mai ist verschieden der gestreng und ehrenvest Herr Ludwig von Eib[9] zu Eibburg und Hartenstein. Diese Worte stehen im Marmelstein gegraben an der Wand gegen den Kirchhof hinaus.“ Darüber hing ein Täfelein, worauf stand: „1521 am Dinstag nach Pfingsten starb Herr Ludwig von Eib, Ritter zum Hartenstein, der des hochwürdigen Fürsten und Herrn Wilhelm, Bischof zu Aistatt Hofmeister acht Jahr gewesen und darnach des durchlauchtigen Fürsten und Herrn Otten, Pfalzgrafen bei Rhein, Herzogs in Bayern Hofmeister, und darnach des durchlauchtigen Fürsten Herrn Philippen, Pfalzgrafen, Herzogs in Bayern, Churfürst, Vietzthum zu Bayern zwölf Jahr, und nachfolgend des durchlauchtigen Fürsten Herrn Friedrichs, Markgrafs zu Brandenburg Hauptmann auf dem Gebirg elf Jahr, und darnach wieder des durchlauchtigen Fürsten Herrn Friedrichs, Pfalzgrafen bei Rhein und Herzogs in Bayern Hofmeister drei Jahr. Deß Seel Gott der Allmächtige und aller Gläubigen Seelen gnädig und barmherzig

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sei.“ Auf dem bei Nr. 109 noch vorhandenen, in der Oberpfalz gefertigten Grabstein ist die Krönung der h. Jungfrau und das Schweißtuch der h. Veronika abgebildet. 15) „1551 am Freitag nach Georgentag ist verschieden der edel und vest Hans Christoph von Eib[10] zu Summersdorf.“ Rundschild. Dieselbe Inschrift „auf dem Grabstein auf einem messen Täfelein.“ Neun Jahre vor seinem Tode hatte er eine Fehde mit Edelleuten, wobei heilsbronnische Unterthanen in Wieseth und Bechhofen gefährdet waren. Ueber sein Auftreten und seine Verhaftung siehe oben beim 28. Abt Wagner. Er wurde irrsinnig und starb kinderlos. Ueber seine Bestattung bemerkt der Richter Hartung in seinem Tagbuch: „Christoph von Eib seliger ist hieher geführt und begraben worden. Sein mit ihm gangen drei Brüder, Westenacher, die alte Frau von Vestenberg, ihre Tochter und Frau zu Pruckberg.“ 16) „1564 den 25. Martii ist verschieden der edel und ehrenvest Ludwig von Eib der Elter auf Runding, so hier begraben.“ Rundschild und Grabstein. In der Pfarrmatrikel ist bemerkt: „Ludewick von Eib stirbt den 25. Martii am beheimer Wald auf seinem Schloß, wird allhie zu Heilsbronn begraben am Charfreitag den 31. Martii.“ 17) „1570 starb zu Onolzbach am 10. Dez. der edel und vest Junker Christoph von Eib, markgräflicher Rath, begraben den 12. in der untern Kirche unter dem Stein, der gelegt gewesen im Jahr 1450“, heißt es in der Pfarrmatrikel. Dieselben Worte standen auf dem Grabstein mit dem Bemerken, daß der Verstorbene in das Grab seines i. J. 1450 gestorbenen Vetters Martin von Eib begraben worden sei. An einer Tafel standen folgende Verse:

Im fünfzehnhundert und siebenzigsten Jahr
Am zehnten Decembris es war,
Da Christoph von Eib die Statt,
Einnahm, die Martin von Eib inne hatt,
Vor nur wohl hundert und zwanzig Jahr,
Die er vorlängst abgestorben war.

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Mein Leben, Wandel und mein End
Der gerechte Gott wohl weiß und kennt.
Mein treue Dienst in Rath und That
Zu Hof man gespürt und gesehen hat
Im markgräflichen lüblichen Regiment,
Dabei ich auch mein Leben end.
Jetzt wart ich mit den Vätern mein,
Bis uns ausgeht der Gnadenschein.

Es folgen nun die Namen von fünf Frauen, welche andern Adelsfamilien angehörten, aber mit Herren von Eib sich verehelichten und daher gleichfalls in den Eibischen Gräbern in Heilsbronn bestattet wurden. Ihre fünf Todtenschilde waren auf einer oblongen Tafel nebeneinander abgebildet und zeigten folgende Wappen und Inschriften: 18) Wappenschild mit drei Beilen, darüber die Worte: „1417 starb Anna von Stetten.“ Sie war die erste Frau des vorhin verzeichneten, 1450 gestorbenen Martin von Eib, dessen zweite Frau, Elisabetha von Schweiningen, nicht in Heilsbronn begraben wurde. 19) Wappenschild mit zwei Vögeln übereinander in sitzender Stellung, darüber die Worte: „1462 starb Elisabetha von Helmstedten.“ Sie war die Frau des 1472 verstorbenen obenverzeichneten Konrad von Eib. 20) Ein roth–weiß viergetheiltes Wappen; darüber die Worte: „1481 starb Anna von Liechtenstain.[11] Sie war die erste Frau des 1507, Samstag nach Katharina gestorbenen obenverzeichneten Hans von Eib. 21) Das Knöringische Wappen mit der Aufschrift: „1486 starb Anna von Knöringen.“ Sie war die zweite Frau des soeben genannten Hans von Eid. 22) Das Seckendorfische Wappen mit dem rothen achtblätterigen Lindenzweig; darüber die Worte: „1506 starb Margaretha von Seckendorf.“ Sie war die Frau des oben wiederholt genannten, aber nicht in Heilsbronn begrabenen Sebastian von Eib zu Vestenberg und Tetelsaw. Ueber diesen fünf Wappen von Frauen standen die Worte: „Hans von Eib, Ritier,“ ohne

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weitern Zusatz. Zwei dieses Namens starben, wie vorhin berichtet wurde, i. J. 1507. Vermuthlich ließ Einer derselben die Tafel mit den fünf Wappen fertigen. Unter der Tafel lag auf der Erde eine oblonge Marmorplatte, auf welcher dieselben Wappen und Inschriften eingehauen waren.

So viel über die in Heilsbronn begrabenen Eibischen Familienglieder. Vermuthlich wurden aber noch mehrere derselben dort beerdigt. In dem Vigilienbuche sind sieben Eibische Jahrtage verzeichnet: am 26. April, 5. Mai, 1. August, 9. August, 6. Sept., 30. Sept. und 16. November. Unter den im obigen Verzeichniß Genannten führen die in den Jahren 1450, 1492 und 1517 Verstorbenen den Namen Martin, und für sie oder ihre Frauen wurden drei Jahrtage gefeiert, laut folgender Einträge im Vigilienbuche: Am 26. April: de Martino de Eyb. Am 5. Mai: annivers uxoris Martini de Eyb. Am 9. August: de Martino de Eyb in Reichenpach, parentum, fratrum et sororum: dantur pis. pa. vi. mel, offa speciebus condita, caules aceto decoctae et unum frustum de luceis. Einer der sieben Eibischen Jahrestage galt dem 1472 verstorbenen Konrad, seiner Frau und seiner Mutter, laut Eintrag am 30. September: Anniv. Conradi de Eyb et Elisabeth de Helmstat uxoris sue et Anne de Steten matris ejus. Die Einträge bei den übrigen drei Eibischen Jahrtagen nennen den Namen Ludwig. Am 1. August heißt es: de Ludewico de Eyb et uxore ejus, missa de defunctis in choro; officia. dant pis. pa. vi. dedìt 40 florenos. Am 6. September: Ludewico de Eyb, senìoris, mìlitis, missa pro defunctis, de bonis in Gotzendorf. Am 16. November: Sexta feria post Maxtini servitur de Ludewico de Eyb milite seniori et Magdalena, uxore ejus; dantur duo frusta piscium conditorum, unum frixum caulibus acetosis et offa condita, mel, libetum cum una urna vini per subcellarium. Des zuletzt genannten Ludwigs Frau, Magdalena Adelmenin, starb, wie vorhin berichtet, 1473. Im Jahre 1487 schenkte Ludwig von Eib dem Kloster, wie oben beim 24. Abt Haunolt berichtet wurde, 100 fl. zur

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Stiftung eines ewigen Lichts und eines ewigen Jahrtags. Wie es, nach seinem Willen, bei dieser Feier gehalten werden sollte, zeigt der Eintrag beim 16. November. Für die stipulirte reiche Spende an 70 Mönche reichten aber die Zinsen aus 100 fl. nicht zu; er schenkte daher dem Kloster noch Gülten von seinem Hofe in Kirchfembach (siehe dort). 1487 ließ er die bei Nr. 158 noch vorhandenen Oelbilder am Martin- und Ambrosiusaltar[12] malen, vielleicht von Wolgemut, jedenfalls auf eigene Kosten, da in den Klosterrechnungen keine Ausgabe dafür vorkommt und unter dem Altar geschrieben steht: „Die gegenwärtige Tafel hat lassen machen und malen Herr Ludwig von Eyb, Ritter, der Elter in dem 87 (1487) Jahr.“ Unter dieser Inschrift sieht man auf einem ruinosen Miniatur–Familienbilde[13] den Ritter mit Frau und Kindern, einen der vier Söhne, Gabriel, im geistlichen Kostüm, weil er Bischof zu Eichstätt wurde; die andern drei Söhne sind Anselm, Kaspar und Ludwig, deren Epitaphien vorhin bei ihren Todesjahren beschrieben worden sind. Die Schnitzbilder im Altarschrein ließ elf Jahre früher der 23. Abt Wegel auf Kosten des Klosters fertigen, wofür (1476) der Bursarius 19 fl. verrechnet, ohne den Bildschnitzer zu nennen. In den Heiligenscheinen der beiden Heiligen außen an den Oelbildern standen die Namen „St. Ambrosius und St. Quirinus.“ Bei Renovatur der Vergoldung i. J. 1854 wurden beide Namen nicht wieder angebracht. Auf dem Bilde ist der Kaiser Thodosius dargestellt, eben im Begriff, den Dom in Mailand zu betreten. Allein Ambrosius verweigert ihm den Eintritt wegen seines grausamen Verfahrens gegen die Stadt Thessalonich, und befiehlt ihm, erst hinzugehen und Buße zu thun. Seltsamerweise zeigt das Bild auf den Grabsteinen vor der Domkirche hebräische Bubstaben und daneben eine Inschrift, laut welcher Ambrosius dem Kaiser verwehrte, den Judenkirchhof zu betreten. Ohne Zweifel eine absichtliche Mystifikation, weil man besorgte, die

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Kaiser, welche oft nach Heilsbronn kamen, möchten mißliebig berührt werden beim Anblick des Bildes, welches einen Kaiser darstellt, der sich als reumüthiger Sünder vor einem Bischof demüthigen mußte. Die Oelbilder auf der Inseite der Altarflügel zeigen Legenden aus dem Leben des Bischofs Ambrosius: Heilung eines tauben Bettlers durch einen Kuß, Wiederbelebung eines vom Galgen Gefallenen, Austreibung von Teufeln.

Ludwig von Eib, von den Mönchen in ihren Rechnungen bald Magister Curiä, bald Hofmeister, bald Hausvogt titulirt, war, wie sein fürstlicher Gebieter, ein stabiler Gast im Kloster, von welchem er, wie sein Gebieter, oft Geschenke erhielt. Fast alljährlich kehren die Ausgabspositionen wieder: Pro propina Marchioni 20 fl.; Magistro curiae 2 fl. Oft leistete das Kloster ihm und seinen Angehörigen Fuhren aller Art, z. B. 1448: „Die Hofmeisterin gen Einsiedeln (Wallfahrtsort in der Schweiz) zu führen.“ Der Altarstein wurde 1857 völlig abgetragen; er stand dicht am Nassauischen Sarkophage bei Nr. 153. Die Eibischen Grabdenkmale waren insgesammt nicht in der Ritterkapelle, sondern vor und neben dem besprochenen Eibischen Altar. Von den vielen Eibischen Todtenschilden, deren 12 an der zunächst beim Altar stehenden bizantinischen Säule hingen, ist nur der jetzt in der Ritterkapelle aufgehängte noch vorhanden; von den vielen Grabsteinen nur der bei Nr. 81 horizontal liegende Sigmund’s von Eib († 1492), daneben die kleine Messingtafel für Hans Christoph von Eib († 1551), und bei Nr. 109 der senkrecht stehende Grabstein Ludwigs von Eib († 1521). Bei den Ausgrabungen i. J. 1855 fanden sich unter der Pflasterung mehrere Bruchstücke von den obenbeschriebenen Grabsteinen, z. B. die linke Hälfte von dem Leichenstein und der Statue des 1564 verstorbenen Ludwig; ferner Bruchstücke von einem Martin von Eibischen Grabstein.


21. Geichsenhof,

ein Bauernhof (jetzt zwei) zwischen Heilsbronn und Windsbach, vor 600 Jahren Geseze, später Gissendorf, Geissendorf, Geissenhof,

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Geichsenhof genannt, war Eigenthum der Herren von Pfefferbalk, wurde aber 1259 an den 9. Abt Edelwinus verkauft. Die Verkaufsurkunde läßt entnehmen, daß der Verkäufer Heinrich Pfefferbalk[14] in den Händen von Juden, von Schulden gedrückt und dadurch zum Verkauf veranlaßt war. Andererseits erhellt daraus, daß der Käufer Edelwinus, im Hinblick auf mögliche Anfechtungen, gleich von vornherein sein Kloster recht sicher stellte. Er ließ daher den Kaufbries vom Stadtgericht Nürnberg ausfertigen und dieses urkundete: In nomine etc. Noverint universi, quod abbas Edelwinus et fratres emerunt curiam Geseze juxta villam Ruth (Reuth) juxta Windisbach ab Henrico Pfefpherbalg pro 43 libris hallens. cum quibus ipse a Judaeis in Nurmberg se absolvit, coadunata manu uxoris suae Elisabeth et praesente matre Mechthilde. Verum quia frater ejus Eberhardus extra partes Alimanie constitutus erat, dominus Albertus Rindismul de Windisbach cum suis militibus et hominibus C. Hager, C. Spiseling, F. de Techindorf, C. de Grundisperc, G. de Wisach, Ramungus lapicida, Erafft sagittarius veraciter testabantur, Eberhardum de provincia profecturum de hoc consensisse et etiam permisisse, quod frater ipsius eo absente vendere posset de propietatibus amborum ad usuram amputandam et talem suum consensum in manus ejusdem Rindismuli pro ratihabitatione in praedictorum praesentia posuisse. Sed et ipse Henricus pro habundanti Warandia, quod vulgo dicitur Werschaft, curiam suam in Hohinholz, quam mater ejus jure dotis possidet, cum sua matre fratribus obligavit. Actum 1259 mense augusto. Dann folgen die Namen des Scultetus Berthold zu Nürnberg und seiner 12 Schöffen. Angehängt sind die Siegel des Abts Edelwinus, des Scultetus Berthold, der Stadt Nürnberg und Rindsmauls.

Das Kloster bewirthschaftete den Geichsenhof Jahrhunderte lang in eigener Regie und übertrug die Verwaltung bald dem

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Textor, bald dem Granarius, bald dem Bursarius, z. B. dem vieljährigen Bursarius Heinrich Holzschuher. Dieser fand 1369 bei Uebernahme der Verwaltung den Hof wohl bestellt: 400 Schafe, 6 Pferde, 5 Kühe, 3 Kälber etc. und debita nulla. Um die Zeit der Klosterauflösung wurde der Hof verkauft. 1578 übernahm ihn der Sohn des Käufers um 1600 fl. Im 30jähtigen Kriege hatte der Hof gleiches Schicksal mit dem benachbarten Reuth (s. unten). Schon 1636 lautete der amtliche Bericht: „Dieser ansehnliche Hof ist abgebrannt, dem Amt heimgefallen, öde, der Eigenthümer todt.“ In dieser Verödung blieb der Hof 21 Jahre lang, bis sich endlich 1657 zwei Käufer fanden: Gg. Appold und H. Geiger. Sie erhielten den Hof mit 136 Mgn. Ackerland, 14½ Tgw. Wiesen, 9 Mgn. Waldung für 66 Gulden und verpflichteten sich, im ersten Jahre 4 Sra. Korngült zu geben, dann jährlich 1 Sra. mehr, bis 10 Sra. erreicht werden würden. Allein die Käufer konnten in den ersten 8 Jahren von ihren 139 Morgen kaum die Hälfte anbauen; die andere Hälfte lag fortwährend „in Büschen.“ Der Hof fiel schon 1669 wieder der Herrschaft heim, da der eine Besitzer starb und seine Wittwe Grund und Boden, Sommer- und Wintersaat, Anspann etc. der Herrschaft heimschlug. Man überließ den Hof versuchsweise ihrem Bruder, welcher aber gleich seine erste Rate von 27 fl. nicht zahlen konnte und den Hof verließ, woraus das Amt die Bewirthschaftung selbst besorgte, bis sich nach sieben Jahren wieder ein Käufer fand, welcher den Hof für 180 fl. erhielt.

Die Geichsenmühle, ganz nahe beim Geichsenhofe, vermuthlich gleichzeitig mit diesem vom Kloster acquirirt, wurde lange Zeit gleichfalls in eigener Regie bewirthschaftet, 1408 aber vom Abt Stromer vererbt an den Müller Eberhard. Sechzehn Jahre vor dem 30jährigen Kriege wurde die Mühle für 1600 fl. verkauft; sieben Jahre nach dem Kriege („mit etwas bezimmertem Bauholz, 3¼ Mgn. Acker und 1 Tgw. Wiese“) für 32 fl. Der amtliche Befund lautete: „Ist von Grund aus abgebrannt und das Geringste nicht mehr vorhanden.“

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Die Herren von Pfefferbalk[15], von welchen nicht nur der Geichsenhof, sondern noch mehrere Güter an das Kloster kamen, wohnten in dem Pfarrdorfe Bertholdsdorf, wo ihr Schloß ohne Zweifel an der Stelle des jetzigen Pfarrhauses stand. Sie waren Vasallen der Burggrafen von Nürnberg, verkehrten daher oft mit Heilsbronn und hatten dort ihre Familiengrabstätte. Ihr Name kommt in den Mönchsrechnungen oft vor bei der Verrechnung von Kosten, welche sie der Klosterlasse verursachten; gewöhnlich fehlt aber dabei die Angabe ihrer Taufnamen. So heißt es beim Bursarius i. J. 1366: pro expensis Pfefferbalg etc., und i. J. 1370: famulo Burggravii (Friedrich V.) Pfefferbalg 84 dl. Neben ihrer Familiengrabstätte in der Ritterkapelle hing eine nicht mehr vorhandene oblonge Tafel mit Inschrift und Familienwappen. Letzteres zeigt einen Schild, welcher durch vier diagonale, schwarz, gelb, roth und weiße Bänder oder Balken ganz ausgefüllt ist. Darunter die Schrift: Genus nobilium dictorum Pfefferbelg, qui hic infra babent sepulturam suam. Das Geschlecht erlosch, nachdem es seine Güter großentheils an das Kloster verkauft hatte. 1336 verkauften die Gebrüder Konrad und Burkhard Pfefferbalg an das Kloster den Zehnten von Watzendorf (s. unten), drei Jahre darauf Güter in Defersdorf bei Roßstall, laut „Eigenbrief über etliche Güter zu Teverßdorf, die Graf Gottfried von Hohenlohe den Pfefferpelgen geeignet hat, und Kaufbrief, darin Conrad und Burkhard solche Güter dem Kloster für eigen verkauft.“ Von den genannten Brüdern starb Burkhard zuerst. Der überlebende, Konrad, fuhr fort, Güter in Triebendorf und anderwärts zu verkaufen. In einem Kausbriefe aus der Zeit des 19. Abts Arnold hieß es: „Ich Conrad Pfefferbalk, gesessen zu Pertholtzdorf, bekenne, daß ich verkauft habe dem bescheidenen Mann Walther Daum, gesessen zu Suddersdorf, das Holz und den Boden, das heißt der Urlazz, zwischen Suddersdorf und Mosbach, um 114 Pfund Heller. 1373.“ Ein anderer Brief lautete: „Ich

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Walther Stüchs zu Veitsaurach, meine Wirthin Cecilia Elsbet, und Adelheid, unsere Tochter, thun kund, daß wir verkauft haben dem Herrn Abt Arnold und Convent zu Halsprunn 15 Morgen Holz im Urlaß für 100 Pfund Heller. Actum Windsbach 1383.“ Beigefügt sind das Stadtsiegel und die Namen der Bürgen, welche eventuell angelobten, in Windsbach zu „laisten.“ 1391 belehnte der Bischof Friedrich von Eichstätt Burkharden den Pfefferbalg zu Berchtolffsdorf mit dem Ebenholz und andern in des Bischofs Veste Abenberg gehörigen Hölzern. 1404 verkaufte Michael Pfefferbalg zu Bertholdsdorf die Wollersdorfer Mühle an das St. Klarakloster in Nürnberg, welches aber schon im folgenden Jahre die Mühle an den 20. Abt Stromer zu Halsprunn verkaufte.


22. Glaizendorf,

Kirchdorf, Filial von Petersaurach. Das Kloster kaufte nach und nach die Gefälle von allen dortigen Höfen, damals sechs an der Zahl. Die Verkäufer waren Edelleute und nürnberger Patrizier. Die erste vom 13. Abt Heinrich von Hirschlach i. J. 1297 gemachte Acquisition bestand in 2 Sra. Korn, 1½ Sra. Haber, 20 Käsen, 3 Hühnern und 2 Pfund Heller von einem Hofe. Der Verkäufer, Ritter C. Gunzlin, Lehensmann der Grafen von Oettingen, durfte ohne deren Zustimmung nicht verkaufen und bat daher um diese den Grafen Ludwig von Oettingen, welcher darauf urkundete wie folgt: In nomine etc. Nos Ludovicus, comes de Otingen etc. Cum dilectus nobis C. miles dictus Gunzlin curiam in Glizendorf, guam de manu nostra jure feoda1e tenuit, in re1igiosos in Halsprunn venditionis nomine transtulisset et, ut eandem venditionem nostris dignaremur confirmare litteris postulasset, nos pro favore tam ipsius C. militis fidelia servitia intuentes, guam bonorum operum, quae perdictos religiosos Deo exhibentur, participes fieri cupientes, eandem venditionem gratam et ratam approbamus, transferentes in saepedictos religiosos ob ampliorem nostri favoris gratiam, qua nos prae ceteris Deo famulantibus sincero affectu prosequimur, praefatae curiae jus

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proprietatis etc. Datum in Dornberg 1295.“ Angehängt ist des Grafen Siegel. Zwei Söhne des Grafen hatten zu Frauen zwei Töchter Wolframs von Dornberg, welcher 1289 gestorben war, ohne Söhne zu hinterlassen, weßhalb seine Güter seinen Töchtern und ihren Ehemännern zufielen. Mitexekutor des Dornbergischen Testaments war der Käufer des Hofes in Glaizendorf, der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (siehe dort und Beitr. S. 217).

Der Verkäufer des zweiten Hofes in Glaizendorf, Ritter Ramungus von Vestenberg[16], gleichfalls ein öttingischer Lehensmann, erhielt den lehensherrlichen Consens laut folgender Urkunde: „In nomine etc. Nos Ludovicus comes de Otingen. Cum Ramungus de Vestenberg bona sua in Glizendorf rite vendiderit religiosis in Halsprunne pro libris hallensium et 46 denariis, supplicans, ut ipsa bona eisdem religiosis, appropriare dignaremur, bona praefata religiosis supradictis appropriavimus etc. In cujus rei testimonium praesens scriptum saepedictis religiosis ad petitionem Ramungi dedimus. 1335.“ In diesem Briefe erklärt Ramungus, daß auch seine Frau, Sophia, in den Verkauf willige und daß er den Conrad von Vestenberg und seinen Bruder Craft von Vestenberg zu Bürgen stelle, welche sich verpflichteten, auf Erfordern in Windsbach zu laisten. Der Verkäufer des dritten Hofes in Glaizendorf, Ritter Craft von Vestenberg, verkaufte mit Zustimmung seiner Frau Agnese i. J. 1340 die Gefälle an den 16. Abt Gamsfelder für 73 Pfund Heller. Seine Bürgen: Herman von Bruckberg und Ramungus von Vestenberg, erklärten sich bereit, in Nürnberg zu laisten. Zeugen: Prior Friedrich von Hirschlach (nachmals Abt), Kellner Gottfried Büchelberger (später gleichfalls Abt) und Bruder Eckhard. Das verkaufte Objekt war öttingisches Lehen, daher urkundete der Oberlehensherr: „Wir Ludwig von Gottes Gnaden Graf zu Oettingen, der elter, genehmigen den Verkauf eines Hofes des Craft von Vestenberg

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zu Glizendorf an das Closter, angesehen der Freundschaft, die wir haben zu denen von Halsprunn und haben ihnen geeignet das Gut.“ Verkäufer des vierten und fünften Hofes in Glaizendorf (1446 und 1454) waren Hans Eisenmann und Pangraz Imhof von Nürnberg, Vormünder der Barbara Köler, Tochter Sebald Kölers zu Nürnberg, nachmals verehelichte Pewrlein zu Nürnberg. Der 22. Abt Kötzler zahlte für beide Höfe 403 Gulden und ließ die Kaufbriefe durch Wernherr von Parßperg, Ritter und Schultheiß zu Nürnberg und die Schöffen ausstellen. Ueber die Acquisition des sechsten Gutes in Glaizendorf gibt folgender Eintrag im Anniversarienkalender am 1. Februar Aufschluß: Anniversarium Bertholdi Pfinzinger, civis Nurnbergensis et Gutte, uxoris suae, de bonis in Glitzendorff. Die genannten Eheleute schenkten dem Kloster Gefälle von dem dortigen Scherzershofe. Bulenhofer in Ketteldorf schenkte dem Kloster 1 Talent jährlich von einem Gute in Gleizendorf zur Feier seines Jahrtages.

Die St. Mauritiuskapelle in Glaizendorf betreffend bezeugen Pfarrer Pet. Lefflinger zu Petersaurach und Seytz Bitzheil, gesessen zu Vestenberg, in einem von ihnen besiegelten Pergamentbriefe von 1435: „daß die Herrschaft von Heideck gestiftet hat, daß in der Kirche daselbst in der Woche eine Tagmesse gehalten werde, für welche jeder Pfarrer zu Petersaurach aus dem Gottshaus zu Glaizendorf 1 Sra. Korn etc. erhalten soll.“ Der Rechnung von 1569 zufolge erhielt der Pfarrer von Petersaurach jährlich aus der glaizendorfer Kirchenstiftung 2 Sra. Korn, 4 Käse, 50 Pfennige und 30 Pfennige für Kirchweihwein, wofür er den Katechismus zu halten hatte. Die Kirchenkasse bezog Grundgefälle von Wikleskreut, Bruckberg etc. und bestritt damit die Baulichkeiten an der Kapelle. Aus dieser wurde zweimal der Kelch sammt etlichem Geld, auf 200 fl. geschätzt, gestohlen. Gleichwohl war der Vermögensstand erwünscht, der Kassebestand alljährlich über 100 fl. Im Jahre 1612 konnten 559 fl. ausgeliehen werden. Während der ersten 12 Jahre des 30jährigen Krieges trat bezüglich der Einnahmen und Ausgaben keine Störung ein.

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Die erste Hindeutung auf den Krieg findet sich in der Rechnung von 1629/30, wo es heißt: „5 fl. ausgegeben an etliche Musketire, so mit Herrn Richter von Hailsbronn hinausgegangen um der Unterthanen–Schutz willen, als sich etliche Reuter bei ihnen hatten einquartirt.“ Der Rechnungsrevisor bemerkte bei dieser Position: „Forthin ist dergleichen nicht mehr passirlich.“ Der Revisor ahnete nicht, daß in den nächsten Jahren größere Opfer „passirlich“ werden würden. Von der Zeit des Zirndorfer Lagers an lauten die amtlichen Berichte wie folgt: „In diesen 36 Jahren nichts auf das Kirchlein verwendet. Nur 3 fl. Einnahme und keine Ausgabe, als 3 fl. 30 kr. an den Schulmeister. Keine Heiligenpfleger mehr bestellt. Die Personen, welche kleine Kapitalien aus dem Gottshaus zu verzinsen hatten, sind während der 36 Jahre Alle gestorben, bis aus Einen, ihre Kinder, Erben und Bürgen zerstreut und verarmt, die Güter der Verstorbenen der Herrschaft heimgefallen und noch nicht an den Mann gebracht. Alle sechs Höfe in Gleizendorf öde, von ihren 6 Besitzern 5 todt, der sechste in der Fremde. Alles auf dem Einfall.“ Keiner der sechs Höfe brannte ab, aber alle standen Jahrzehnte lang unbewohnt und verfielen, wie wir es oben bei Weiterndorf gesehen haben.


23. Götteldorf,

Weiler bei Rohr. Das Kloster erwarb dort vier Höfe, einen derselben i. J. 1245. Keiner der vier Höfe brannte im 30jährigen Kriege ab, aber alle verödeten, verfielen und fielen der Herrschaft heim. Ein Hof mit 59 Mgn. Aeckern, 6 Tgw. Wiesen und 14 Mgn. Holz wurde nach dem Kriege von der Herrschaft für 20 fl. an den Mann gebracht; einer stand 17 Jahre nach dem Kriege noch öde.


24. Gottmannsdorf,

Gottmannshove, Godmuzelsdorf, jetzt Weiler, vormals Kirchdorf, Filial von Bürglein. Die ehemals dort vorhandene Kapelle war 36 F. lang, 20 F. breit, der Chor 12 F. lang und breit. Der 9. Abt Edelwinus erhielt 1249 durch Schenkung von Gottfried

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von Sulzburg das Patronat von Bürglein und zugleich vom Filiale Gottmannsdorf.[17] Adelheid und Petrissa von Sulzbürg verkauften 1268 das Kastrum Bürglein nebst Gütern in „Godmuzelsdorf“ an den 12. Abt Rudolf, welcher schon zwei Jahre zuvor entfernt gelegene Güter in „Pollisdorf und Husin“ gegen näher gelegene in Wollersdorf und „Gotmannshove“ vertauscht hatte (s. unten bei Wollersdorf). Von den 10 Höfen, aus welchen der Ort in der Vorzeit bestand, erwarb das Kloster 8, die 2 übrigen blieben nürnbergisch und waren daher 1552 sehr gefährdet durch die „Brennmeister“ des Markgrafen Albrecht Alcibiades, des Feindes von Nürnberg, des Freundes von Heilsbronn. Diese Freundschaft war dem ganzen Orte von großem Nutzen, da in Folge der in den Beitr. S. 160 mitgetheilten Korrespondenz des Abts mit dem Markgrafen und dessen Brennmeistern Gottmannsdorf ziemlich verschont blieb, während anderwärts nürnbergische Güter gebrandschatzt oder in Asche gelegt wurden. Die Kapelle wurde von den markgräflichen Soldaten zwar geplündert und übel zugerichtet, aber nicht angezündet. Wann und von wem die Kapelle erbaut wurde, sagt keine heilsbronner Auszeichnung. Zuverlässig ist sie nicht, wie die Kapellen in Ketteldorf, Münchzell, Neuhof etc. vom Kloster gegründet worden; sie wurde daher auch nicht von heilsbronner Mönchen, sondern von den Pfarrern in Bürglein pastorirt. Das Kirchenvermägen war stets unbedeutend, kaum 170 Gulden, welche in kleinen Summen ausgeliehen wurden, z. B. 25 fl. i. J. 1621 zum Pfarrhausbau in Bürglein. Von den Zinsen erhielt der Pfarrer von Bürglein eine kleine Remuneration für die Abhaltung der Gottesdienste. Weitere Ausgaben waren nicht zu bestreiten, Baureparaturen ausgenommen, zu welchen bisweilen das Kloster, als Pfarrpatron, beitrug, z. B. 1451. Diese Verhältnisse blieben unverändert, nachdem der Ort und die ganze Umgegend protestantisch und markgräflich

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geworden war: die Klosteramtskasse trug subsidiär zu Reparaturen bei, z. B. 1630 durch Lieferung von Bauholz zur Erneuerung des Langschiffes. Zwei Jahre darauf wurden zur Zeit des zirndorfer Lagers durch kaiserliche Truppen vier Höfe, darunter das nürnbergische Wirthshaus, niedergebrannt, auch die Kapelle. Diese wurde nicht wieder aufgebaut; gleichwohl wird an ihrem Standorte alljährlich ein Gottesdienst gehalten. Von den sechs nicht abgebrannten Höfen standen Jahre lang vier unbewohnt und verödet. Die zwei übrigen wurden während des ganzen Krieges bewohnt, der eine von Lor. Oswald. Dieser betrieb, da das Wirthshaus in Asche lag, während des Krieges Wirthschaft und bat, diese auch ferner betreiben zu dürfen. Die Beamten in Heilsbronn unterstützten sein Gesuch und bezeugten i. J. 1650: „Oswald hat von der Zeit des Lagers bei Nürnberg an bis jetzt, so gut er gekonnt, Wirthschaft getrieben, beherbergt, Pferde gestellt, auch wenn sonst auf der nürnbergischen Strasse fast kein Mensch beim Haus gewesen, sich gleichwohl daheim befunden und den Reisenden allen guten Willen erwiesen. Die Wirthe in Bürglein, Bonhof und Heilsbronn machen gegen sein Vorhaben keine Einwendung.“ Zehn Jahre nach dem Kriege gelang es endlich, von den der Herrschaft heimgefallenen verödeten Höfen einen an den Mann zu bringen. Der Käufer erhielt 95 Mrgn. Aecker, 9 Tgw. Wiesen und 10 Mgn. Waldung für 30 Gulden.


25. Großhaslach.

In den dahin gepfarrten Orten Ketteldorf und Bruckberg erwarb schon der erste Abt Rapoto Güter, im Kirchdorfe Großhaslach selbst das Pfarrpatronat, ein Geschenk a domina Adelheide Horburgensi, d. h. von Harburg; denn Frau Adelheid war zuverlässig eine Gräfin von Oettingen. Wir werden nachher sehen, daß die Grafen von Oettingen, zugleich mit den Herren von Vestenberg und Bruckberg, in Großhaslach sehr begütert waren und auch ein Kastrum daselbst besaßen. Die Schenkungsurkunde der Gräfin ist nicht mehr vorhanden, wohl aber eine andere das Patronat betreffende Urkunde von 1144, aus welcher

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Folgendes erhellt: Der Abt und sein Kloster blieben nur kurze Zeit im Besitze des Patronats und der damit verbundenen Bezüge, da sich Gelegenheit bot, durch Tausch rentablere Gefälle zu erwerben, und zwar vom Bischof Embrico zu Würzburg. Mit diesem schloß der Abt einen Tauschvertrag, inhaltlich dessen der Bischof das Patronat erhielt, aber dagegen Zehnten in Adelsdorf bei Markterlbach und in Bonhof bei Heilsbronn dem Kloster überließ. Der Abt machte im Tauschvertrag dem Bischof zur Pflicht: „ut nulla persona jure beneficiali vel ab Episcopo vel a successoribus suis, ut fieri solet, eam accipiat, sed presbyter, Deo inibi serviens, libere eam possideat, quem tamen Episcopus sine assensu Abbatis nullo modo investiat, nec advocatum quemcunque praeter Episcopum habeat.“ Wir sehen hieraus, daß dem Abt das Wohl seiner Patronatspfarrei am Herzen lag, da er den Bischof und dessen Nachfolger, als künftige Pfarrpatrone, verpflichtete, die Pfarrstelle nie als Sinekure einem Miethling, sondern stets einem treuen Hirten zu übertragen. Der Bischof erklärte sich bereit, dem Verlangen des Abts zu entsprechen und behändigte diesem die in Rede stehende Urkunde, deren Schlußworte lauten: Actum Wirzeburch in synodo nostro 15. Cal. Nov. 1144, Indic. 7 regnante Rege Cunrado III. et Boppone Comite. Unter den Zeugen sind genannt: Wolfram von Schalkhusen und Abt Adam von Ebrach. Somit besaß Heilsbronn das Pfarrpatronat von Großhaslach nicht mehr; es erwarb aber dasselbe 156 Jahre später zum zweiten Mal, wie nachher berichtet werden wird.

Größere Acquisitionen machte in Großhaslach der 10. Abt Otto (s. dort) im Jahre 1253 von Konrad von Bruckberg und dessen Frau, welche Gefälle vom Engelhartshofe in oder bei Großhaslach und von der Mühle bei Mausendorf (s. dort) an das Kloster verkauften. Friedrich von Bruckberg, Konrads Bruder, verpfändete 1255 alle seine Güter in Großhaslach dem 10. Abt Otto. Auch hier, wie überall, wurde das Kloster wegen seiner Privilegien angefeindet und in Prozesse verwickelt, zuerst mit dem zehntberechtigten Ortspfarrer Heinrich und dessen

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Vikar Hermann. Die Streitobjekte waren der ebengenannte Hof (praedium, quod dicitur Engelburtahouen) und Felder bei Ketteldorf. Pfarrer und Kaplan forderten, wie bisher, den Zehnten von diesen Grundstücken, wurden aber vom Abt Edelwinus mit ihrer Forderung zurückgewiesen und klagten daher bei ihrem Pfarrpatron, dem Bischof Iring in Würzburg. Nachdem acht Landleute (plebesani ad inspectionem agrorum missi) die beiden Grundstücke eingesehen und den Zehntertrag geschätzt hatten, wurde festgesetzt: Der Pfarrer Heinrich und seine Nachfolger empfangen jährlich vom Kloster 16 Unzen Heller und verzichten dagegen auf den Zehnten von den beiden Grundstücken. Abt, Pfarrer und Kaplan erklärten sich damit einverstanden, worauf der Bischof 1259 den Vertrag bestätigte und etwaigen Vertragsbruch mit dem Anathema bedrohte. Wie in Großhaslach, so gerieth das Kloster auch anderwärts wegen des Zehnten mit den Ortsgeistlichen in Prozesse, welche fast in allen heilsbronnischen Pfarreien damit endeten, daß das Kloster von der Entrichtung des Zehnten freigesprochen wurde, aber sich zu fixirten jährlichen Leistungen von Geld oder Naturalien an die Ortspfarrer verpflichtete. Diese Verpflichtung ging nach Auslösung des Klosters auf das markgräfliche, dann preußische, jetzt bayerische Staatsärar über. Der vorhin genannte Friedrich von Bruckberg hatte in Großhaslach auch ein Kastrum, welches er aber nebst den dazu gehörigen Wäldern und Wiesen an den Schwiegersohn des Burggrafen Friedrich III. von Nürnberg, den Grafen Ludwig von Oettingen und dessen Sohn Friedrich, welcher eine Tochter Wolsrams von Dornberg zur Frau hatte, verkaufte. An dieselben verkaufte und vertauschte er später auch seine übrigen Güter in Großhaslach. Da aber die Käufer den Kaufschilling von 400 Pfund Hellern nur theilweise erlegen konnten, so zahlte der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) 130 Pfund Heller und erhielt dafür von den bruckbergischen Gütern in Großhaslach zwei Höfe und zwei Söldengüter (duas curias cum duabus areis, dictis Selhuser). Zur nachhaltigen Sicherung seiner Errungenschaft ließ sich der Abt von den beiden Grafen von Oettingen

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über die 130 Pfund eine Empfangsbescheinigung ausstellen und diese vom Bischof Reinboto von Eichstätt kontrasigniren und besiegeln. Zeugen: Ulricus scultetus de Onoltzbach, dictus Spitz, Cunradus Urach, Heinricus Vogel, Cunradus dictus Gunzlin, milites, Gotfridus dictus Vogel (s. unten bei Turndorf), Otto de Lacu et alii. 1293.

Die Herren von Bruckberg waren somit auö Großhaßlach verdrängt. Nun kam die Reihe an die Herren von Vestenberg, welche im Orte sehr begütert waren, aber gleichfalls hinausgedrängt wurden. Auch sie besaßen im Orte, wie die von Bruckberg, ein Kastrum, und die größere Hälfte des Ortes war ihnen zinsbar. Alle diese Besitzungen verkaufte Albrecht von Vestenberg[18] an den 13. Abt Heinrich von Hirschlach. Der Verkäufer erklärte: „Ego Albertus miles, dictus de Vestenberg, ministerialis, confiteor, quod ego, Romanorum Regis invicti domini Adolfi favore adhibito, de consensu dilectae Juthe nunc meae conjugis ac heredeum meorum (die unmündigen Erben wurden durch einen fidejussor vertreten) bona mea in Grozen Haselach ad me propietatis titulo a progenitoribus meis deducta, id est domicilium habitionis, quatuor curias et unum feudum cum quibusdam areis sive domibus que dicuntur Selhuser, numero viginti quatuor, jus tabernae et jus stupe balnearis, medietatem juris judiciarii ac piscinam ibidem, duas silvas, quarum una Espach dicitur, altera vero sita est juxta villam Reckersdorf, cum fundo eorum, cum omnibus juribus, agris, ortis, pratis, pascuis, silvis, aquis et aquarum decursibus, cultis et incultis, viis et inviis, quesitis vel querendis et omnibus pertinenciis ad praedicta bona, vendidi pro certa pecunie summa, renunciato omni jure ac dominio. Ad habendam autem certitudinem et perpetuam memoriam de premissis praesentes literas sigillis illustrium comitum, videlicet domini Friderici (III. † 1297), Burggravii senioris, et domini Cunradi, fratris sui, Burggravii

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gravii junioris de Nuremberg, ac domini Ludovici, Comitis de Otingen, item sigillo meo proprio et Hermani fratris mei, dicti de Vestenberg, tradidi roboratas. Acta sunt haec apud Grozen Haselach 1295. II. Nonas Junii.“ Angehängt sind die fünf Siegel der Burggrafen Friedrich und Konrad, des Grafen von Oettingen, des Verkäufers und seines Bruders. Dann folgen die Namen von mehr als 30 Zeugen, z. B.: Johannes (I.). filius Burggravii senioris (siehe Beitr. S. 64 und 85) Cunradus frater meus, dictus Cropf, Ramungus de Vestenberg, Otto de Dietenhoven, Burchardus de Vendebach, Cunradus Pfinzing, Sifridus et Hermannus fratres de Lebzingen, milites, Hermannus de Vestenberg junior, Otto de Lacu, Ludwicus de Vendebach, Otto junior de Dietenhouen, militares; zuletzt fünf Mönche von Heilsbronn, darunter Cunradus Suppanus, nachmals Abt. Nach dem Wortlaut der Urkunde schrieb diese der Verkäufer selbst. Allein die gegen ihn selbst und die Seinigen gerichteten Eingangsworte floßen zuverlässig nicht aus seiner, vermuthlich nicht lateinkundigen Feder. Die in gehobener Sprache geschriebenen Eingangsworte lauten: In nomine etc. Quoniam radix omnium malorum, cupiditas, secretum virus, pestis occulta, malitiae fomes, virtutum erugo, mater discordiae, tinea largitatis propter diversorum eventuum casus fortuitos et praesenti temporum cursu per oblivionis dispendium emergentes jura humani federis ac bene gesta mortalium non solum turbat, frequenter impedit et invertit, sed aliquoties per abusum litigantium evertit simpliciter et extinguit, si non fuerint commendata testibus et scriptura: idcirco ego Albertus miles de Vestenberg u. s. w. wie oben. Dieß war zuverlässig nicht der Styl des von Schulden gedrückten Verkäufers, sondern des energischen Käufers, der mit dem Kaiser Adolf und mit dem Päpste gleich gut stand und in diesem Bewußtsein seiner Ueberlegenheit die Feder führte. Eines fehlte jedoch in der Urkunde zur völligen Sicherung der wichtigen Errungenschaft die Stellung von Bürgen. Noch in demselben

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Monat holte der Abt das Versäumte nach. Am 4. Juni hatte er sich in Großhaslach die von fast drei Dutzend Zeugen bestätigte Erwerbsurkunde einhändigen lassen; am 21. Juni ließ er sich zu Kadolzburg in deutscher Sprache weiter urkunden wie folgt: „Ich Albrecht von Vestenberg habe verkauft an den Abt und die Sammunge von Halsprunne in dem Dorf zu Grozenhaselach an meinem Halbtheil des Gerichts, an meinem Wiger (Weiher), an meinen Houen und an meinen Sehlhusen und was in sie beide gehört und an meiner selbes Hofstat, die ich da bezezzen het und mit der Mül, die ich da het mit der Tauern und mit der Badstuben mit allen dazu gehörigen Feldern, Wiesen, zwei Hölzern etc.“ Der Schluß lautet: „Dise Red und ditz Gelübde geschah in der Burge ze Kadelspurg umme Sunnwenden 1295 und han ich dem Abt und der Sammunge die vorgenannten Red und Gelübde gevestend mit meinem Insiegel.“ Als Bürgen sind beigeschrieben: Walther von Hohenegke, Johannes, Burkhard und der Pfaffe, alle vier Münche, C. Cropf, C. Pfinzing, C. Heyder. Martin Tanner, Herr von Thetelsauwe, Ramung von Vestenberg, welche für die Haltung des Kaufes bürgten und eventuell in Nürnberg zu laisten angelobten. Felicitas, eine Tochter des Verkäufers, war an Konrad von Bruckberg verheirathet. Um Einsprüchen von dieser Seite her zuvorzukommen, ließ sich der Abt von dem Verkäufer ein drittes, vom Burggrafen besiegeltes Dokument einhändigen. Darin hieß es: „Ich Albrecht von Vestenberg vergihe, daß ich mit meiner Tochter Felicitas, Wirthin Cunrads von Bruckberg Willen mein Gut an den Abt und die Sammunge von Halsprunne verkauft habe. Und daß dies Gelübde stete bleibe, deß geb ich ihnen diese Handveste, versiegelt und gevestent mit des ehrbaren Herrn Burggrafen Friedrich (III.)' von Nürnberg und mit meines Bruders Hermans von Thetelsauwe Insiegeln. Und darum wir Burggraf Friedrich vergehen, daß wir unser Insiegel durch Bete des Ritters Albrecht von Vestenberg haben gelegt an diesen Brief. Zeugen: Ritter Otto von Dietenhouen und mein Vetter Ramung von Vestenberg und Otto vom See, Abt Heinrich von Halsprunne und Bruder

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Friedrich Gunzelin der Prior, Bruder Lupold der Kellner und Bruder Heinrich von Meckenhusen und Bruder Cunrad Suppan (nachmals Abt), Münche des Closters. Diß ist geschehen ze Grozenhaselach am St. Nicodemustag 1295.“ Nächst der Tochter Felicitas konnte möglicherweise auch die Familie Pfinzing in Nürnberg, welche mit der Vestenbergischen nahe verwandt war, den Verkauf anfechten. Der umsichtige Abt ließ sich daher zu seiner Sicherstellung i. J. 1302 ein Dokument folgenden Inhalts einhändigen: In nomine etc. Nos Cunradus Phinzink et Agnes conjux ejus ejus profitemur, quod Albertus de Vestenberg miles castrum suum, 4 curias cum quibusdam areis sive domibus, quae dicuntur Selhüser, numero 24, jus tabernae et jus stupae balnearis et medietatem juris judicarii ac piscinam ibidem, item duas silvas abbati et conventui in Halsbrunnen vendidit, quam venditionem approbamus, renunciantes exceptioni hereditatis. Testes hujus rei sunt Bertholdus Phinzink, Cun. Stromair, Sif. Ebener, Fr. et Herdegenus dicti Holzschuher, cives norimbergenses. Albert von Vestenberg besaß nach dem Verkauf der bezeichneten Objekte noch einige Grundgefälle im Dorfe, verkaufte aber auch diese mit Zustimmung seiner Frau für 144 Pfund Heller an denselben Abt und behielt nur noch das Widemholz. Das lateinische Verkaufsinstrument wurde im Januar 1306 zu Heilsbronn vom Burggrafen Friedrich IV. besiegelt. Albert von Leonrod, Kon. Pfinzing, Milites, Hein. von Bruckberg, G. von Vestenberg, von Seckendorf genannt Hörauf, und Konrad genannt Viechtlin, Bürger in Nürnberg, verbürgten sich für die Haltung des Verkaufs und verpflichteten sich, zu laisten. Zwei Jahre darauf verkaufte Albert von Vestenberg mit Zustimmung seines Sohnes Johannes für 60 Pfund „bereiter Heller“ auch sein letztes Besitzthum bei Großhaslach, das ebengenannte Wiedemholz. Ein anderes Grundstück, die Kreuzwiese, kaufte derselbe Abt Heinrich von dem ebengenannten Ramung von Vestenberg, welcher zu Halsprunne am Samstag nach St. Andreas 1307 urkundete: „Ich Ramung genannt von Vestenberg,

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Ritter, vergie, daz ich die Ereuzwiesen, zwischen Grozen Haselach und Vestenberg verkauft han um drizig Pfund Haller dem Herrn Heinrichen und der Sammunge von Halsprunne, 3 dagwerch etc. Diesen Kauf gelob ich ze rechtfertigen dem Closter Jar und Tag. Zeugen sind Herr Philipps von Tannenberg, Herr Sifrid von Halle, Herr Heinrich von Meckenhausen, Herr Cunrad von Retzbach, die Brüder und Münch sind in dem Closter, Herman von Vestenberg, mein Vetter, und mein Sun Ramung und Andere.“

So hatte denn der Abt Heinrich von Hirschlach alle Vestenbergischen Güter in Großhaslach und das dortige Bruckbergische Kastrum mit Zubehör an das Kloster gebracht. Seine einzigen Mitdorfherren waren nun noch die Grafen von Oettingen, welche, wie schon erwähnt, dort das zweite Kastrum mit mehreren Gütern besaßen, aber 1299 alle ihre dortigen Besitzungen an denselben Abt Heinrich verkauften und dabei erklärten: „In nomine etc. Anno 1299 in crastrino nativitatis virginis Mariae Nos Ludwicus senior et Fridericus, comites de Otingen, et Elizabeth (von Dornberg) confitemur, quod abbati et conventui in Halsprunnen vendidimus pro 1000 libris hallensium castrum nostrum Haselach, curiam dictam Sunthof, item curiam Friderici, Maroldi, Schurzel et Snekken cum agris, pratis, nemoribus, aquis, piscariis, districta jurisdicatione et omnibus juribus ac pertinenciis suis et quidquid in villa et marchia Haselach habemus, pleno rerum dominio. Et promittimus, facere plenam gwarandiam, quae vulgariter Werschafft appellatur.“ Dann folgen die Namen der Garantie leistenden drei Bürgen: Ulricus, genannt Spiez, Scultetus in Onolzpach, und die Gebrüder Heinrich und Gottfried, genannt Vogel, Milites. Hierauf die Namen von 12 Zeugen und des gräflichen Notars Burgauer. Der Schluß lautet: Acta sunt haec in castro nostro Dornberch anno et die quo supra. Angehängt wurden die drei Siegel der Grafen Ludwig und Friedrich und der Frau des Letzteren, Elisabeth. Nach diesem Kauf war Großhaslach ganz heilsbronnisch.

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Auch das im Jahre 1144 an den Bischof von Würzburg vertauschte Pfarrpatronat kam 1300 aus Ansuchen des Abts Heinrich von Hirschlach wieder an das Kloster. Der dem Kloster Heilsbronn sehr gewogene Bischof Mangold entsprach gern dem Ansuchen des Abts, „eingedenk, daß man von Altersher in Heilsbronn des Gottesdienstes bei Tag und Nacht vor Anderen gewartet und ohne Ansehen der Person und des Standes Barmherzigkeit und Gastfreundschaft geübt habe.“ Die dem Pfarrpatron zustehenden Einkünfte sollten lediglich zur Speisung (ad mensam, non ad usus alios) sämmtlicher Mönche und Laienbrüder verwendet werden; Alle sollten bei der jährlichen Gedächtnißfeier des Bischofs Weißbrot, bessern Wein und Fische erhalten. Der Schenkungsbrief wurde zu Würzburg in Gegenwart von mehreren Domkapitularen ausgefertigt und besiegelt. Im Vigilienbuche ist beim 8. Juli eingetragen: Anniversarium Mangoldi epi. herbipol. qui dedit nobis ecclesiam in Haslach, et cantabitur missa pro eo in choro nostro. Obiit. 1303.

Nun galt es, diese ansehnlichen Errungenschaften dem Kloster dauernd zu sichern. Auch dafür sorgte derselbe Abt durch Erwirkung bischöflicher und kaiserlicher Bestätigungen. Zuerst wendete er sich an den Kaiser Adolf, welcher schon vor seiner Thronbesteigung i. J. 1292 in Nürnberg wohnte und dem Abt besonders zugethan war, mit der Bitte um Bestätigung des Kaufes der Vestenbergischen Güter in Haslach. Der Kaiser entsprach der Bitte und erklärte in seiner Bestätigungsurkunde: Nos Adolfus, Dei gratia Romanorum Rex. Ad universorum imperii romani fidelium noticiam deducimus, quod strenuus vir Albertus miles de Vestenberg, ministerialis noster et imperii, omnia bona sua, redditus et proventus, quo ipse et pater suus in villa Haselach possederunt, cum omnibus juribus suis, agris, silvis, pratis, poscuis, piscationibus et etiam partem judicii, videlicet medietatem juris judicandi in eodem loco, cujus altera medietas judicii ad nobilem virum Ludewicum, comitem de Otingen dinoscitur pertinere, de nostra voluntate et expresso consensu honorabilibus et religiosis viris abbati et

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conventui in Halsprunne vendidit. Unde et nos omnia supradicta bona cum suis juribus in praedictum monasterium transferimus pleno jure, ratam habentes et gratam venditionem, eandem ipsam confirmamus, praesentibus majestatis nostrae sigilli munimine roboratis, maxime, cum idem Albertus pecuniam pro praedictis bonis receptam de nostra permissione et suasione ad usus convertit meliores. Datum in Rotemburch IV. Nonas Maji, Indictione septima 1295, regni nostri anno tertio. Der nachfolgende Kaiser Albrecht I. war zwar seines Vorgängers Adolf Todfeind, aber wie dieser dem Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) gleichfalls sehr gewogen und wiederholt dessen Gast in Heilsbronn. Auch ihn bat der Abt um Bestätigung des Kaufes der Vestenbergischen Güter in Haslach. Gerne entsprach auch dieser Kaiser der Bitte, indem er dem Abt ein Diplom zustellte, worin er das soeben mitgetheilte Diplom seines von ihm erschlagenen Vorgängers von Wort zu Wort wiederholte und bestätigte und Folgendes beifügte: Nos igitur praedictorum Abbatis et conventus devotis supplicationibus tanto gratulabundius annuentes, quanto ipsi per hospitalitatis beneficia et alia sanctitatis opera, quibus se Deo et hominibus reddunt prae ceteris gratiores, memoratum privilegium in omnibus suis articulis ex certa scienta motu benignitatis regiae confirmamus. Nulli ergo hominum liceat, hanc nostrae confirmationis paginam infringere. Quod qui secus facere presumserit, indignationem et gravem offensam celsitudinis regiae se noverit incurrisse. Datum in Nuremberch, Nonas Februarii 1302, Indictione 15. regni vero nostri anno quarto.

Eben so gern, wie die genannten Kaiser, erfüllte auch der Bischof Mangold von Würzburg des Abts Bitte um Bestätigung der Errungenschaften in Großhaslach. Die bischöfliche Bestätigungsurkunde lautete: Mangoldus, Dei gratia Episcopus herbipolensis. Abbas et conventus in Halesprunnen insinuatione monstrarunt, quod licet ipsi duo castra sita in villa Haselach et ipsam villam nostrae diocesis cum omnibus

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juribus, jurisdictione seu jure judicandi, civiliter vel criminaliter, in causis sanguinis vel pecuniariis et omnibus aliis pertinentiis emerint a nobili viro Ludewico, comite de Oetingen et strenuo milite Alberto de Vestenberg pro 2000 librarum hallensium possidendam: tamen, quia praedicta in nostro ducatu sita noscuntur, praedicti religiosi futuris obviare periculis satagentes, nostrum consensum postularunt. Nos eorum postulationibus inclinati, ipsis jurisdictionem praedictae villae et jus judicandi civiliter seu criminaliter, in causis pecuniariis vel sanguinis concedimus praesentibus et donamus, emptionem et venditionem praedictas ratas et gratas habentes ipsaque in his scriptis confirmamus. Actum in Herbipoli 1301 in castro nostro in monte S. Mariae, feria tertia post diem pentecostes, praesentibus Heinrico de Katenstein, notario nostro, canonico novi monasterii etc. Heilmano et Heinrico de Wizzenburg, monachis in Halsprunne et aliis. Demzufolge erhielt das Kloster nicht nur die Civil–, sondern auch die Kriminalgerichtsbarkeit in Haslach. Die päpstliche Bestätigung des acquirirten Patronats wurde nicht mehr durch den Abt Heinrich, sondern erst nach dessen Tod durch den 15. Abt Suppanus (s. dort) erwirkt. Wie durch den Abt Heinrich die Kapelle zu Ketteldorf nach Großhaslach gepfarrt wurde, siehe oben bei Ketteldorf. Wie der 22. Abt Kötzler Jahre lang gegen seinen Patronatspfarrer Hertlein in Großhaslach prozessirte, siehe oben bei diesem Abt. Ueber die jahrelangen Zerwürfnisse zwischen dem Pfarrer Trebs in Großhaslach und seinen Beichtkindern in und um Reuth, über die Beseitigung dieses Konflikts durch die Errichtung der Pfarrei Reuth i. J. 1473 wird unten bei Reuth berichtet werden.

Der vorletzte Pfarrer in Großhaslach vor Anfang der Reformation wurde i. J. 1500 vom Abt in der üblichen Weise dem Bischoff zur Investitur präsentirt. Das Präsentationsschreiben Bamberger’s lautete: Reverendo in Christo patri ac domino Laurentio, Episcopo herbipolensi, frater Sebaldus, Abbas in Fonte salutis. Ad parochialem ecclesiam gloriosse Dei

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genetricis virginis Mariae in Grosshaslach per decessum Friderici Kammerer, ultimi possessoris vacantem, cujus collatio et praesentatio nos nostrumque monasterium respicit, honorabilem et discretum virum Johannem Bischoff sacerdotem, praesentium exhibitorem, pro perpetuo rectore ejusdem ecclesiae vestrae reverendae paternitati duximus praesentandum, pro et cum ipso supplicantes, quatenus eundem de cura et regimine ac juribus praedictae ecclesiae propter Deum investire dignemini. In cujus praesentationis testimonium sigillum nostrum praesentibus duximus impendendum. Der Pfarrer Bischof resignirte schon nach zwei Jahren. Seinen Nachfolger Mich. Preuß präsentirte der Abt dem Bischof in derselben Weise. Preuß gab während seiner dreißigjährigen Amtsführung viel Aergerniß. Ueber sein Verhalten, so wie über die Vorgänge in Großhaslach zur Zeit des Bauernkrieges und im ganzen Reformationsjahrhundert ist oben beim 26. Abt Wenk und Abschn. VI, 4 berichtet worden.

Im 30jährigen Kriege litt Großhaslach weniger, als mancher andere Ort in der Umgegend. Die erste Heimsuchung kam im Herbst 1621. Es lagen in und um Roßstall bayerische, auch Mansfeldische Truppen, theilweise befehligt von dem Oberstlieutenant Othmar von Ehewitz. Einige seiner Schnapphähne plünderten am 10. Oktober in Großhaslach, doch ohne zu sengen und zu brennen. Die Ortsbewohner bargen einen Theil ihrer Habe in der Kirche. Der Pfarrer Seitz that dasselbe, floh mit Frau und zwei Töchtern nach Ansbach und wartete dort den Abzug der Plünderer ab. Einige Soldaten, welche der Markgraf als Schutzwächter nach Heilsbronn verlegt hatte, setzten den Plünderern nach und entrißen ihnen einen Theil der Beute, behielten aber das Meiste davon für sich, oder gaben es nur gegen Lösegeld zurück, z. B. den Bindzeug des Baders. Die zwei Schlimmsten dieser Schutzwächter waren aus Ansbach und Windsbach. Diese erste Kriegsdrangsal wirkte zwar erschreckend, aber nicht läuternd auf die Gemüther ein, Zeuge einer Beschwerdeschrift, welche der Pfarrer Seitz, neun Monate nach dem Ueberfall, beim

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Amt in Heilsbronn einreichte. Das gegen den Meßner, Weber und Schulmeister Gg. Fischer gerichtete Schriftstück gibt zugleich Nachricht über einige Lokalverhältnisse, namentlich über den Stand der Schule. Es heißt darin u. A.: „Die Nachbarn klagen über den Schulmeister, weil er nicht genugsam Fleiß verwendet, so daß die Kinder vergessen, was sie gelernt haben und die Eltern dadurch veranlaßt werden, ihre Kinder anderwärts in die Schule zu schicken. Er und die Seinigen sind gegen mich herrisch und höhnisch, fahren mir übers Maul. Da wir voriges Jahr von unserer Flucht von Onolzbach wieder gen Haslach kommen, hat des Meßners Frau mich geschmäht: ich hätte bleiben sollen, wäre aber davongelaufen, treulos und meineidig geworden. Der Meßner redet mit mir, wie mit einem Hundsbuben, so daß ich einmal in meinem Ungestümm des Herzens vergessen und ihn schlechthin geduzet. Ich verklage ihn daher hiermit und bitte, ihn zu vermahnen, daß er mich nicht mehr mit groben Worten anschnarre, daß er und die Seinigen, wenn ich ihrer Hilfe bedarf, mir um gebührliche Belohnung zuspringen und helfen zum Heuen, Holzführen, oder wenn ich eines Zehnters oder einer Brecherin bedarf, inmassen andere Meßner zu thun pflegen. Auch soll der Schulmeister die Schule zu rechter Zeit anfangen und nicht allzubald aufhören, auch nicht so oft davon gehen. Wenn er aber ja nöthige Geschäfte hat, daß er davon gehen muß, daß er mir es anzeige, so will ich gern selbst das Beste mit den Schulkindern thun und entweder selbst sie verhören, oder durch meine Töchter verhören lassen, wie denn allbereits oft geschehen. Der Meßner hat bereits das Meßneramt aufgesagt und mich einen andern Meßner dingen heißen. Doch bin ich des Läutens und Singens halben mit ihm zufrieden.“ Vermuthlich kam es zwischen Pfarrer und Meßner zum Waffenstillstand durch die sich mehrenden Kriegsdrangsale. Pfarrer Seitz war noch Zeuge von dem Elend, welches das zirndorfer Lager über die ganze Gegend, auch über Großhaslach brachte. Er starb inmitten dieses Elends, nachdem er während der ersten Hälfte des Krieges in Haslach gelebt und gelitten hatte. Sein Nachfolger Oktavianus Lohbauer lebte und litt daselbst

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während der andern Hälfte des Krieges. 1637 plünderten bayerische Truppen den Ort, namentlich die Kirche. 1642 Standquartier des Labaischen Regiments. Ablassen der Weiher und Stehlen der Fische. Unter den in Asche gelegten Gebäuden war auch das Pfarrhaus, welches aber durch das Verwalteramt Heilsbronn bald wieder nothdürftig hergestellt wurde. Die Pfarrscheune wurde von dem unvorsichtigen Soldatengesindlein abgebrannt und lag 18 Jahre lang in Asche. Lohbauer gerieth in die kummervollste Lage, die er in seinen Bittschriften dem Markgrafen mit den düstersten Farben schilderte, und jederzeit bezeugten die Beamten in Heilsbronn und die Konsistorialräthe, daß seine Schilderungen wahrheitsgetreu und nicht übertrieben seien. Seine Einnahmsquellen waren meist versiegt. Das Amt Heilsbronn konnte ihm von 28 Simra rückständigem Besoldungskorn nur zwei Simra reichen. Nach vierzehnjähriger Amtsführung schrieb er im September des letzten Kriegsjahres unter Hinweisung auf die vielen Durchzüge: „Ich bin mit Weib und Kindern in der größten Noth, durch die jüngst ausgestandene Plünderung bis auf den Grund verderbt, da mir nichts geblieben ist, als vier kleine Kinder und zerrissene Kleider. Habe mir in die 14 Jahre nicht ein Buch kaufen können, mich bei dem Wasserkrug behelfen müssen, dabei schlechte spiritus et meditationes tbeo1ogicae sich befunden. Habe in diesen Jahren nicht so viel erübrigen können, daß ich hätte Papier zur Ausschreibung meiner Predigten können kaufen. Im weißen Kirchenhemd ohne Kirchenrock habe ich bisher meinen Gottesdienst verrichten müssen, und noch, dessen ich mich oft schämen muß, sonderlich, wenn fremde Leute diesen Kirchenhabit sehen.“ Die genannten Behörden bestätigten das Alles und fügten bei: „Vom halben Großzehnten erhielt ein Pfarrer vor dem Kriege circa 12 Simra, Lohbauer jetzt circa drei; die Pfarräcker ertrugen sonst 6 bis 7 Simra, jetzt eines. Zwar ist ihm Petersaurach, wo sich kein Pfarrer mehr halten kann, als Vikariat beigegeben worden, wo er alle drei Wochen Gottesdienst halten muß, aber dafür nur 9 Gulden, 2 Ort, 1 dl. und ein Sra. 10 Mtz. Korn beziehen kann. Sein ganzes Einkommen von

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Großhaslach und Petersaurach besteht in 36 Gulden an Geld, 8 Sra. 2 Mtz. Korn und 2 Tgw. Wiesen.“ Endlich dekretirte der Markgraf Albrecht i. J. 1649: „Weil man den Pfarrer in solchen Angustiis nicht länger lassen kann, als verwilligen wir, ihm 38 fl. und 3 Simra Rückstand zu geben zu Ergetzung seines lang erlittenen Elends und großer Dürftigkeit, damit er nach nothwendigem Kirchenhabit und Anderem trachten möge und die Ursach dieses Mangels uns nicht ferner beimessen werde.“ Lohbauer war über 35 Jahre lang in Großhaslach.

Das Dorf erholte sich früher, als mancher andere Ort. Von den 30 Wohnhäusern waren nur ein Paar abgebrannt. Zwei Jahre nach dem Kriege berichtete das Amt: „Der Ort ist gutentheils bewohnt, außer sieben Höfen, welche mehrentheils eingefallen und der Herrschaft heimgefallen sind. Hofmockel kaufte einen dieser Höfe mit 90 Mgn. Aeckern, 10½ Tgw. Wiesen und 13¾ Mgn. Holz für 75 Gulden, die er aber nur halb zahlen konnte. Kann wegen Armuth keine Dienstbothen halten. Sein halber Feldbau liegt noch in Büschen. Die von der Herrschaft wieder gebaute obere Mühl hat Seb. Keitel gekauft, aber Haus und Scheune dermassen zu Grund gehen lassen, daß zum Erbarmen; ist faul, hat ein bitterböses Weib, das die Mühl als unrein von Gespenstern ausschreit, damit sich kein Anderer um sie annehmen möge. Der Käufer der untern Mühl, Schön, setzte das Mühlwerk in guten Stand. Gleichwohl fand seine Wittwe mit sechs kleinen Kindern keinen Käufer, konnte wegen Armuth keinen Mühlknecht halten, daher nichts erwerben und nichts entrichten.“ 19 Jahre nach dem Kriege waren von den 30 Höfen vier noch nicht an den Mann gebracht, von 804 dem Amte zehntpflichtigen Morgen Ackerland 595 noch öde. Von den schon vor dem Kriege in Ackerland verwandelten Weinbergen „am Münchsweiher hinaus an der Weinleiten“ bezog das Kloster den Weinzehnten, z. B. i. J. 1428 von 10 Morgen. Damals bewirthschaftete das Kloster dortige Weinberge in eigener Regie. Das Lokalkirchenvermögen war stets gering und bedurfte zur Bestreitung von Baukosten stets der Beihilfe des Klosters, später des Klosteramts.

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Ueber die Herren von Vestenberg [19],

welche im Vorstehenden so oft genannt wurden, 200 Jahre lang mit Heilsbronn verkehrten und daselbst Gräber und Grabdenkmale hatten, geben die heilsbronner Aufzeichnungen folgende Nachrichten. Sie besaßen, wie soeben berichtet wurde, bis 1295 das Dorf Großhaslach zur Hälfte und auch ein Kastrum daselbst. Dagegen besaßen sie damals in dem benachbarten Dorfe Vestenberg das dortige (jetzt abgetragene) Kastrum nicht. Dieses war damals Dornbergisch. Dort testirte und starb 1289 Wolfram von Dornberg (s. unten bei Petersaurach und Beitr. S. 217), dessen Schwiegersohn Gottfried von Heideck das Kastrum erhielt. Die Vestenberge kamen nie wieder in den Besitz desselben. Konrad und Johann von Heideck verkauften es späterhin an Martin von Eib, dessen Nachfolger sich „Eib zu Vestenberg“ schrieben. Die Vestenberge wohnten anderwärts und schrieben sich nach ihren Wohnorten, z. B. Ramung von Vestenberg zu Berchtholsdorf, Herman von Vestenberg zu Thetelsau, Conz Christoph von Vestenberg in Breitenlohe, Hans von Vestenberg zum Fronberg und Wustenrüglingen. Die Vestenberge verkauften nach und nach fast Alles, was sie in der Umgegend von Heilsbronn besaßen, an das Kloster. Den Anfang machte, wie eben berichtet wurde, Albertus von Vestenberg, welcher 1295 und 1308 all seine Besitzungen in Haslach an das Kloster verkaufte. In der ersten Verkaufsurkunde nennt er seinen Vater Ramungus, ohne dessen Wohnort zu bezeichnen, und seinen Bruder Hermann, wohnend in Thetelsau. Ein anderer seiner Brüder hieß, wie sein Sohn, Johann. Zwei seiner Vettern hießen Hermann und ein dritter Gottfried von Vestenberg. Er verkaufte 1309 an das Kloster Gefälle von vier Höfen in Petersaurach und 1313 seine Besitzungen in Reckersdorf bei Großhaslach. Hermann von Vestenberg[20], ein Bruder Alberts, wohnte im Kastrum zu Neuendettelsau. Er lebte noch, als Hedwig, seine Frau, 1298 dem Kloster Gefälle von einem

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Hofe in Haag (s. dort) schenkte. Sie hatte diese Gefälle durch den Verkauf von Kleinodien erworben. Fünf Jahre darauf (1303) nach ihrem und ihres Mannes Tod bestätigte ihr Sohn Ruipertus von Vestenberg die mütterliche Schenkung. Einen Lupoldus von Vestenberg bezeichnet Gottfried von Heideck, damals Besitzer des Kastrums Vestenberg, in einem Verkaufbriefe von 1302 als castrensis noater. Ein Ramungus, genannt von Vestenberg (nicht Albert’s Vater Ramungus) verkaufte 1307 an das Kloster die obengedachte Kreuzwiese bei Großhaslach, und 1308 37½ Morgen Acker bei Rupeltsdorf (Ruppersdorf bei Flachslanden). In der oben I, 101 besprochenen, vom Kaiser Ludwig dem Bayer zu Gunsten des Klosters ausgestellten Urkunde von 1317 erscheint er nebst Schweppermann und Gottfried von Heideck als Zeuge. 1335 verkaufte er an das Kloster Güter in Glaizendorf (s. dort) unter Bürgschaftleistung seines Bruders Craft von Vestenberg und eines Conrad von Vestenberg. Sein Sohn hieß gleichfalls Ramungus. Der ebengenannte Craft von Vestenberg verkaufte 1340 an das Kloster Gefälle in Glaizendorf (s. dort) und nannte unter den Bürgen einen Ramung von Vestenberg, ohne Zweifel sein ebengenannter Bruder. Ein Gottfried von Vestenberg verkaufte 1351 an das Kloster eine Gült in Schlauersbach an der Rezat. 1390 verkauften zwei gleichnamige Hermann von Vestenberg Güter an das Gotteshaus zu Petersaurach. Die Frau des Einen hieß Agnes, sein Sohn Conrad; die Frau des Andetn hieß Else. In den Jahren 1401–4 zahlte der Bursarius an einen Johann von Vestenberg pro jure suo 12, pro consuetudine sua 4 talenta; ebenso 1423 an einen Conrad von Vestenberg. 1339 und 44 verkauften Conrad von Vestenberg und seine Frau Margaretha an das Kloster zwei Höfe in Büschelbach (s. dort). 1470 vettauschte Craft von Vestenberg an den 23. Abt Wegel Güter in Borsbach und Rügland. 1525 vor und nach hatte Veit von Vestenberg in dem übrigens heilsbronnischen Dorfe Bürglein zwei Unterthanen, welche ihrem Pfarrer den Zehnten verweigerten, wogegen

221 [Bearbeiten]

der Abt Wenk remonstrirte. Ein Veit von Vestenberg war um 1498 Landrichter. Erato von Vestenberg wohnte 1530 mit dem Markgrafen dem augsburger Reichstage bei.

Nach Wegnahme der Pflasterung und des Schuttes kamen i. J. 1861 in der Ritterkapelle 24 mehr oder weniger defekte Grabsteine zu Tag, darunter in der nordwestlichen Ecke ein Vestenbergischer mit dem Familienwappen: ein durch drei Querbänder ganz ausgefüllter geneigter Schild, oben als Helmschmuck ein Hundskopf zwischen zwei Büffelhörnern, von der Umschrift noch Einiges lesbar: Genus nobilium Vestenberg. Die ofterwähnten Kopisten von circa 1600 fanden einen Leichenstein vor mit der Umschrift: „Hie ligt begraben Herr Romung von Vestenberg von Berchtoltsdorf dem Got gnad.“ Die Jahrzahl fehlt. Der hier Begrabene ist ohne Zweifel der vorhingenannte Ramungus von Vestenberg, welchen wir als Begleiter des Kaisers Ludwig von Bayern i. J. 1317 kennen gelernt haben. Er starb vermuthlich 1358, da eine Ausgabsposition in der Mönchsrechnung von 1359 lautet: „Ad Sepulturam Vestenberg 3 Simra Korn.“ Seitwärts von diesem Leichensteine hing eine viereckige Todtentafel, oben mit dem Wappen, unten mit der Inschrift. Die drei Querbänder im Wappenschilde kopirte ein Kopist grün, weiß, grün, ein Anderer weiß, roth, weiß. Jeder kopirte im Helmschmuck den Hundskopf, aber nicht die Büffelhörner. Die Inschrift lautet: „A. D. 1423 starb Conrad von Vestenberg an dem Tag der sieben Schläfer, dem Gott genad.“ Einige der genannten Vestenberge wurden in Ansbach begraben.


26. Haag,

Weiler in der Pfarrei Neuendettelsau. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts bewohnte das Schloß zu Neuendettelsau Hermann von Vestenberg[21] Die Frau desselben, Hedwig, verkaufte Kleinode, kaufte für den Erlös Gefälle (jährlich 3 Sra. Korn etc.) von einem Hofe in Haag und schenkte sie dem 13. Abt Heinrich

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von Hirschlach und seinem Kloster, jedoch mit Vorbehalt der Nutznießung für ihre Lebensdauer und mit der Verpflichtung, daß nach ihrem Tode zu ihrem Seelenheil vom Kloster alljährlich 20 Heller an ihren Beichtvater (in Neuendettelsau) gezahlt und von diesem an Arme vertheilt werden sollten. Die von ihr dem Abt zugestellte Schenkungßurkunde schließt mit den Worten: Ne autem super hac donatione mea turbationis occasio valeat suboriri, praesens scriptum dilectorum filiorum meorum de Abbetsperge ac mariti mei sigillorum munimine roboravi. Datum in castro Tetelsaue 1298 in die Ambrosii. Bald darauf starben die beiden Eheleute. Auf dem Hofe ruhten gewisse lehensherrliche Gefälle, welche der dem Abt (s. dort) sehr gewogenen Adelsfamilie de Durne zustanden, aber auf des Abts Bitte dem Kloster geschenkt wurden. In dem Schenkungsbriefe hieß es: Nos Ruipertus nobilis de Durne et Ruipertus filius ejus notum esse cupimusuniversis, quod virorum religiosorum in Halsprunne supplicationibus moti, quos prae ceteris laudabilis extollit devotio et hospitatis exhibitio, ipsis et eorum monasterio in remedium animarum nostrarum donamus et resignamus jus feodale seu advocaticum, quod habemus in area cum domo et horreo in villa Hage, quae possessiones honoranda matrona quondam mater dominorum de Absperge, comparatas ab Salistario in Wizenburc, qui eas a nobis tenuit titulo feodali, praedictis religiosis donavit in remedium suae animae. Praeterea ut nobis apud Deum merces copiosior augeatur et ipsis religiosis plenius caveatur, renunciamus homagio et omni juris auxilio in praedictis possessionibus. In robur autem et munimen saepedictis religiosis praesens scriptum dedimus 1303 pridie Idus Augusti, sigilli nostri karactere roboratum. Testes horum sunt dominus abbas in Sponsa valle, frater Waltherus medius cellarius, frater Gotefridus de Oerengewe custos ibidem. 1335 verkaufte die Gotteshauspflege Immeldorf ein Gut in Haag an einen Schuster zu Mausendorf, Namens Heinrich

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Pestlin, welcher drei Jahre darauf nicht nur dieses Gut, sondern auch alle seine übrigen Güter dem Kloster schenkte, nach Heilsbronn übersiedelte, als Präbendarius oder Pfründner daselbst lebte und den Klostergarten besorgte. Der 16. Abt Gamsfelder versäumte nicht, durch ein notarielles Instrument seinem Kloster diese Acquisition zu sichern. 1404 und 5 erwarb der 20. Abt Stromer durch Tausch vier Güter in Haag. Die an das Klarakloster vertauschten Güter lagen bei Neunhof (Pfarrei Kraftshof) und bei Hegendorf[22] (B. A. Hersbruck). Nachdem der 22. Abt Kötzler 1436 vom Bürger Steph. Tetzel zu Nürnberg noch ein Gut in Haag gekauft hatte, besaß das Kloster acht Höfe daselbst. Von diesen brannte im 30jährigen Kriege keiner ab. Doch blieb nur einer bewohnt; die übrigen verödeten und fielen der Herrschaft heim. Erst vier Jahre nach dem Kriege gelang es, Käufer zu finden, welche für den Morgen 30 Kreuzer bis einen Gulden zahlten und sich zu successiven jährlichen Gülten verpflichteten.


27. Hennenbach,

Weiler bei Ansbach. Die dortigen heilsbronnischen Besitzungen bestanden in zwei Höfen, dem Kloster geschenkt von Ernst von Onolzbach, dessen Sohn Bruno Mönch in Heilsbronn war. Er besaß auch in Buch und Sainsheim (bei Marktbreit) Güter, welche er gleichfalls dem Kloster schenkte. Der Schenkungsbrief lautete: „Ich Ernst von Onolspach vergihe, daß ich gegeben habe luterlich durch Gott den geistlichen Herren Abt (Büchelberger; s. dort) und Convent zu Halsprunne zu einem sonderlichen Trost ihrer Sammunge mein Gut zu Hennenbach, das da bauet der Kekk und alle Jahr gibt 7 Unz Pfennig, ½ Malter Korn etc.; und mein Gut zu Buch; und mein Gut zu Saunsheim, das alle Jahr gibt 2 Mltr. Waizen, 1 Pfund Heller und 2 Eimer Wein, und setze die vorgenannten Herren und ihr Closter in derselben

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Güter in Gewer mit solcher Bescheidenheit, daß ich und mein Sohn, Bruder Bruno in Halsprunne, dieselben Güter inne haben sollen dieweil wir beide leben. Sollte sich das Kloster bei unsern Lebzeiten der Güter oder Gülten unterwinden wollen, so haben unsere Freunde Gewalt, die Güter dem Kloster für ewig zu entfremden. Darüber zur Sicherheit gebe ich diesen Brief versiegelt mit des Herrn Dechants Heinrich von Seckendorf zu Onolsbach Insiegel. 1353.“ Ernst hatte einige Jahre zuvor bestimmt, daß die Gefälle von den Weinbergen und Aeckern in Sainsheim nach seinem Tode seinen Kindern Götz und Else zufallen sollten. Vermuthlich starben aber diese beiden Kinder, worauf er gemeinschaftlich mit Agnes, seiner Frau, i. J. 1345 verfügte, daß die Gefälle in Sainsheim seinem Sohne Bruno in Heilsbronn und nach dessen Tod dem Kloster zufallen sollten. Acht Jahre später, nachdem auch seine Frau gestorben war, verfügte er in dem mitgetheilten Schenkungsbriefe von 1353, daß seine Besitzungen in Sainsheim, Buch und Hennenbach dereinst dem Kloster Heilsbronn zufallen sollten. Der Eintrag im Vigilienbuch beim 12. Dezember lautet: Anniversarium Ernesti de Henenbach et uxoris Agnetis de bonis in Henenbach, Saunsheim et Buch sitis.


28. Hirschbronn,

Weiler in der Pfarrei Sachsen. Der Ritter Gottfried von Sainsheim (Sauwensheim), Bertha, seine Frau, und Sophia, Wittwe Engelhard’s von Sainsheim, verkauften 1336 ihre drei Höfe zu Hirzbrunn an das Kloster Halesprunne für 104 Pfund Heller und setzten als Bürgen Heinrich von Bruckberg, Burkhard von Seckendorf, Vogt zu Onolzbach, und Herman von Bruckberg, die sich verpflichteten, erforderlichenfalls in einem onolzbacher Wirthshause zu laisten. Der Verkäufer und seine drei Bürgen hängten ihre Siegel an den Kaufbrief. Zur Kompletirung des Kaufschillings wurden 40 Pfund Heller verwendet, die dem Kloster geschenkt worden waren, laut folgender Empfangsbescheinigung des 16. Abts Gamsfelder: „Ich Johannes Abt und die Sammunge zu Halsprunne vergehen mit diesem

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Brief, daß unser lieb Freundin Fraw Hedwig von Herrieden, Cunrads Geusser selig von Tapfheim Tochter, unserem Closter von der Andacht, mit der sie sunderlich uns zugethan ist, gegeben hat 40 Pfund Haller, die wir an das Gut zu Hirzbronn gelegt haben.“ Die Geberin erklärte sich einverstanden mit der gedachten Verwendung ihres Geschenkes, bestimmte aber zugleich: „Von den Gefällen der drei Höfe sollen an Servatius, dem Jahrtage meiner Schwester (Gertraud), mir alljährlich zwei Pfund, dem Prior Heinrich von Liggarthusen lebenslang 60 Pfennige Haller, den Mönchen zum Gedächtniß Cunrads von Tapfheim und seiner Frau an meinem dereinstigen Jahrtage ein Dienst gereicht werden.“ Abt und Konvent machten sich verbindlich, das Alles zu halten und händigten der Geberin die eben mitgetheilie Empfangsbescheinigung ein. Der von der Tochter Hedwig für ihre Eltern, Konrad Geusser und Elisabeth, gestiftete Jahrtag wurde am 9. April gefeiert. Die beiden andern Töchter dieser Eheleute, Gertraud und Adelheid von Herrieden, machten i. J. 1331 dem Kloster gleichfalls Geschenke, die zum Ankauf von Gefällen in Haundorf (s. dort) verwendet wurden. Die Jahrtage der beiden Schwestern sind beim 13. Mai und 17. November vorgemerkt. Gertraud machte es dem Kloster zur Pflicht, die von ihr stipulirten Reichnisse den Mönchen nicht vorzuenthalten; geschähe dieses gleichwohl, so sollte der Betrag für immer dem Kloster entzogen und dem Daviser von Warberg zugewendet werden. Warberg liegt in der Nähe von Herrieden, dem Wohnorte der drei Schwestern. Erkinger von Reichenau schenkte dem Kloster 51 Talente, welche gleichfalls zum Ankauf von Gefällen in Hirschbronn verwendet wurden. Hermann von Vestenberg der Aeltere, Miles, seine Frau Hedwig und seine Söhne schenkten dem Kloster Gefälle von den Gütern des Rier in Hirsbrunne, laut Eintrag im Todtenkalender beim 14. September. Die drei heilsbronnischen Güter daselbst waren noch im vierten Jahre nach dem 30jährigen Kriege öde.

Der vorhingenannte Prior Heinrich von Liggarthusen war vermuthlich mit den drei Schwestern Geußer verwandt und

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wurde daher von ihnen mit einer besondern Gabe bedacht. Vierzig Jahre nach ihm lebte in Heilsbronn ein adeliger Mönch, Johann Liggartshusen, welcher in Prag studirte und Baccalaureus wurde, dann fünf Jahre lang in Heilsbronn verschiedene Aemter bekleidete, daraus zum zweiten Mal nach Prag ging und von dort als Doktor der Theologie zurückkehrte. Die Aebte waren (s. Abschn. IV) stets daraus bedacht, ihre talentvollsten Mönche in Paris, Prag, Wien und Heidelberg studiren zu lassen. Johann Liggartshusen starb frühzeitig. Eines Andern dieses Familiennamens gedenkt der Todtenkalender, wo beim 13. August eingeschrieben ist: Magistri Hermanni de Ligarthusen pis. pa. vi.


29. Höfstetten,

Weiler bei Bürglein. Der 9. Abt Edelwinus (s. dort) erwarb daselbst von der Domkirche zu Bamberg Güter durch Tausch; er gab dafür Güter in Laubendorf. Das Kloster erwarb daselbst sieben Anwesen. Der Ort litt im 30jährigen Kriege weniger als manche andere Orte der Umgegend; er wird i. J. 1636 nicht als verödet bezeichnet, und von einigen Anwesen werden die Namen der damaligen Besitzer genannt.


80. Hörrleinsdorf,

Weiler bei Bürglein. Der 9. Abt Edelwinus erwarb daselbst Güter schon vor 1249. Im Ganzen erwarb das Kloster dort vier Güter, welche im 30jährigen Kriege völlig verödeten.


31. Immeldorf,

jetzt Pfarrdorf, vormals Filial von Sachsen. Das Kloster erhielt, wie oben beim 13. Abt Heinrich von Hirschlach berichtet wurde, dem dornbergischen Testament zufolge, i. J. 1298 Gefälle in Immeldorf, dazu 1351 eine Schenkung von Götz Ribranst. Darauf blieb sein Besitz beschränkt; es besaß dort nie mehr als ein Anwesen, verkehrte aber gleichwohl oft mit Immeldorf, da es auch dort, wie überall, wo es sich ansiedelte, Streit hervorrief. Der 13. Abt Arnold verrechnet i. J. 1365 Prozeßkosten in Sachen

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gegen die Aebtissin von Kitzingen, gegen die Stadt Rothenburg, gegen den Pfarrer zu Hirschau, gegen Personen in der Nähe und Ferne, insonderheit contra rusticos in Ymelndorf. In anderer Weise verkehrte der 20. Abt Stromer mit Immeldorf, inhaltlich eines Vertrages von 1413, worin es hieß: „Die Gottshausmeister zu Immeldorf geben jährlich und ewig dem Custer zu Halsprunn ½ Pfund Wachs; der Custer gibt dagegen dem Gottshaus genug Oblaten, groß und klein. Geschähe aber, daß die Kirche zu Immeldorf künftig zu einer Pfarr werde, so soll das Gottshaus dem Kloster kein Wachs und das Kloster dem Gottshaus keine Oblaten mehr zu geben schuldig sein.“ Immeldorf war damals noch Filial oder „Frühmeß“ von Sachsen, weßhalb in dem Vertrage der damalige Pfarrer Johannes von Sachsen als Frühmesser von Immeldorf bezeichnet wird. Im 16. Jahrhundert waren daselbst Dorfherren das Kloster Heilsbronn, die Stadt Nürnberg und Sebastian von Eib zu Vestenberg und Tettelsau, Alle schon frühzeitig protestantisch, daher auch ihre Unterthanen. Pfarrpatron war Nürnberg, der Pfarrer Achatius bei seiner Patronatsherrschaft mißliebig. Die Gemeindeangehörigen nahmen sich aber des Pfarrers an und reichten 1552 beim 31. Abt Heberlein eine Fürbitte folgenden Inhalts ein: „In der Gemeinde geht das Gerücht, unser Herr Pfarrer werde entsetzt werden. Da aber derselbe in seinem Berufe sich gegen Jedermann christlich und ehrlich gehalten und da er Familie hat, so wolle der Herr Abt bei Bürgermeister und Rath zu Nürnberg dahin wirken, daß ihnen ihr Pfarrer belassen werde.“ Der Abt befürwortete das Gesuch und bezeugte, daß er von dem Pfarrer nur Gutes sagen könne.


32. Kapsdorf,

Weiler bei Barthelmesaurach. Die Töchter Konrads von Solzburg verkauften 1268 ihr Kastrum Burgelin (s. oben bei Bürglein) nebst andern Gütern an verschiedenen Orten, darunter auch in Kapsdorf, an den 12. Abt Rudolf. Der 16. Abt Gamsfels der kaufte daselbst 1341 Gefälle von zwei Gütern. Weitere Acquisitionen machte dort das Kloster nicht.

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33. Kehlmünz,

Weiler in der Pfarrei Kleinhaslach. Der 6. Abt Werner (s. dort) kaufte 1235 daselbst Gefälle von Rudolf von Leonrod und ließ sich den Kauf vom König Heinrich VII., seinem Gast, bestätigen. Im Ganzen erwarb das Kloster dort vier Höfe.


34. Kirschendorf,

Weiler bei Immeldorf. Das Kloster erwarb dort nur ein Anwesen.


35. Kleinhabersdorf,

Weiler in der Pfarrei Kleinhaslach. Der 20. Abt Stromer (s. dort) erhielt daselbst 1398 vom Vogt Friedrich Methsieder zu Onolzbach ein Anwesen zum Geschenk, die einzige dortige Errungenschaft.


36. Kleinhaslach,

bis in die Reformationszeit Filial von Großhaslach, dann von Dietenhofen, jetzt eine eigene Pfarrei. Im 13. Jahrhundert waren mehrere Dorfherren daselbst begütert; nach und nach wurde aber das Kloster fast alleiniger Dorfherr. 1233 schenkte ihm Sifrid Pfinzing von Nürnberg ein Prädium in Blindenhaslach (Kleinhaslach). 1253 kaufte es dort einen Hof von Friedrich von Beigerbach. Zur Zeit des 12. Abts (s. dort) kaufte der Nürnberger Bürger Ringer für 20 Pfund Heller Gefälle in Kleinhaslach und schenkte sie dem Kloster. 1258 wurde das Kloster wegen eines dortigen Hofes von Gottfried und Erkinger von Sansaum (Sainsheim) angefochten. Der Bischof von Würzburg entschied gegen diese. 1302 verkauften die Gebrüder Heinrich, Rudolf und Konrad von Bruggberg Gefälle vom Sandhof zu Kleinhaslach für 50 Pfund Heller an das Kloster. Einen andern Hof kaufte Hans von Leonrod 1419 von einem Nürnberger; Bernhard von Leonrod verkaufte ihn 1505 an den Wirth Glatz zum Steinhof in Heilsbronn und die Relikten desselben an das Kloster. In dieser Weise erwarb das Kloster 15 Anwesen, den größten Theil des Dorfes. Es wurde aber auch hier, wie allenthalben, wegen seiner privilegirten Zehntbefreiung

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in Prozesse verwickelt, z. B. mit dem Pfarrer von Dietenhofen (s. dort) i. J. 1359. Gleichfalls sehr begütert war die Lokalkirchenstiftung, deren Rechnungen vom Kloster abgehört wurden. Das ganze Dorf war dem Kloster Vogt- und gerichtbar. Beim Herannahen der Kriegsdrangsale i. J. 1631 brachten die Heiligenpfleger Sand und Windsheimer, laut ihrer Aussage bei Gericht, ein Buch in Folio mit schwarzen Tafeln, worin alle Gerechtigkeit der Kirche und wie solche erbaut, herein nach Heilsbronn und übergaben es dem Richter Zimmetshäuser. Das Buch ist nicht mehr in Heilsbronn, vielleicht gar nicht mehr vorhanden; es kann daher über dessen Inhalt, insonderheit bezüglich der kirchlichen Verhältnisse, nichts berichtet werden. Aus den vorhandenen heilsbronner Ausschreibungen erhellt hierüber Folgendes: Kleinhaslach war noch in der Reformationszeit nach Großhaslach gepfarrt. Der dem Parochus in Großhaslach untergebene Kaplan oder Frühmesser wohnte stabil in Kleinhaslach in einem der Lokalkirchenstiftung gehörigen Hause. So war es, wie oben beim 26. Abt Wenk berichtet wurde, noch i. J. 1527 zur Zeit des damaligen Frühmessers Hiller, welcher zu Luther hinneigte und daher mit seinem Parochus zu Großhaslach in Konflikt gerieth. Als sich aber in Folge der Reformation die Territorialverhältnisse änderten, wurde Kleinhaslach in das nähergelegene Dietenhofen eingepfarrt. Der Frühmesser wohnte fortan nicht mehr in Kleinhaslach, sondern in Dietenhofen bei seinem nunmehrigen Parochus. Das Frühmessershaus wurde vermiethet, aber von den Miethsleuten nicht gehörig in Bau und Besserung erhalten. Die Kirchenstiftung beschloß daher, es zu verkaufen. Als Käufer desselben erbot sich 1542 Hans Eichhorn, um darauf eine Bierbrauerei zu errichten. Der 28. Abt Wagner, die Gemeinde und der Markgraf Georg waren damit einverstanden. Gleichwohl kam das Projekt nicht zum Vollzug, wie oben beim 28. Abt Wagner berichtet wurde. Erst 1611 kam es zum Verkauf. Im Verkaufbriefe hieß es: „Wir die Gotteshauspfleger zu Kleinhaslach bekennen, daß wir zu unseres Gotteshauses Nutz und mit Bewilligung unserer Herrschaft, Herrn Verwalters und Richters zu

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Hailßbrunn, zu einem rechten Erblehen verkauft haben Hansen Derern zu Kleinhaslach unseres Gotteshauses eigene Pfarrbehausung sammt Garten für 200 fl. mit der Bescheidenheit, unserem Gotteshaus jährlich zu zahlen 2 Pfund an Geld, je 30 Pfennig für ein Pfund gerechnet. Verkauft darf nur werden mit der Herrschaft zu Hailßbrunn und unserem Wissen und gegen Zahlung des Handlohnes an das Gottshaus; die Steuer aber ist an das Klosteramt zu Hailßbrunn zu entrichten. Zu Urkund haben wir die Herren Verwalter und Richter zu Hailßbrunn gebeten, daß sie ihre Siegel an diesen Brief gehangen. So geschehen zu Hailßbrunn am 14. Feb. 16l1.“ Sieben Jahre nach dem Verkauf begann der 30jährige Krieg, in Folge dessen das verkaufte Frühmeßgut dem Gotteshause wieder heimfiel. Erst im sechsten Jahre nach dem Kriege konnte das Gut, bestehend in Haus und Scheune, mit Ziegeln gedeckt, ½ Tgw. Garten, 1 Morgen Acker, das Heiligenhölzlein genannt, für 54 fl. an den Mann gebracht werden. Die Lokalkirchenstiftung besaß vor dem Kriege 25 Morgen eigenes Feld, 12¾ Tgw. Wiesen und einiges Kapitalvermögen, welches an 11 Gutsbesitzer in kleineren Summen, keine über 60 fl., verzinslich ausgeliehen wurde. Allein während des Krieges ging 20 Jahre lang an Pachtgeldern und Kapitalzinsen fast nichts ein. Die 11 Höfe, auf welchen Kapitalien angelegt waren, brannten ab oder verfielen und standen öde. Geraubt wurden Kelch, Patene und Anderes, auch zwei von den drei Thurmglocken. Das Kirchenvermögen verwalteten zwei oder drei Heiligenpfleger, welche im Reformationszeitalter, nachdem der Ort von Großhaslach getrennt und nach Dietenhofen gepfarrt worden war, in Gegenwart des Pfarrers von Dietenhofen, des Vogts von Bonhof und des Richters von Heilsbronn gewählt wurden. Bei der Verwaltung des Kirchenvermögens ergab sich schon damals manches Ungehöriges daher lautete der Kuratelbescheid in Heilsbronn nach Revision der Rechnung i. J. 1568: „Weil vergangener Zeit von den Heiligenpflegern das Meisttheil unnützlich verbaut und durch die Gemeinde auch unnützlich verthan worden, so soll kein Heiligenpfleger ohne Wissen des Vogts von Bonhof nichts mehr verbauen noch verzehren.“

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Im Jahr 1637 hielt man Umfrage nach dem Orte, wohin die gestohlenen Kirchenglocken verkauft worden seien. Der Pfarrer Schneider von Dietenhofen berichtete an die Beamten in Heilsbronn: „Schneider Sand hat mit gemeldet, daß ein Mann zu Buch bei Kolmberg den Leuten sagen könne, wo Eines oder Anderes hingekommen sei. Als will er auf Kosten des Heiligen, doch mit Rath der Herrschaft, dahin gehen. Ob dazu zu rathen, weiß ich nicht; ich stelle es der Herrschaft heim.“ Die Glocken kehrten nicht wieder. Es wurden 1699 aus dem vermöglichen Heiligen und durch freiwillige Beiträge zwei neue Glocken im Werthe von 765 fl. angeschafft. Auch hier folgte auf die Kriegswehen und auf den westphälischen Frieden keine Einigkeit des Geistes. Vier Jahre nach dem Kriege berichteten die Beamten von Heilsbronn an den Markgrafen: „Die noch wenigen Inwohner und des Klosters Unterthanen zu Kleinhaslach beschweren sich bei uns über den Leonrodischen Pfarrer Gugler zu Dietenhofen wegen Neuerungen. Weder er noch sein Kaplan hält alle 14 Tage zu Kleinhaslach den Gottesdienst, wofür er doch den großen und kleinen Zehnten bezieht. Auch betet er nur für die Leonrodische Familie. Auch beschuldigt er den Schneider Sand des Diebstahls, weßhalb er von diesem beim Konsistorium verklagt worden ist. Durch Conniviren könnte leicht eine gefährliche Consequenz erwachsen, da die Leonrodischen katholisch sind.“

1703 wurde auf Empfehlung des Konsistoriums vom Verwalteramt Heilsbronn ein Schulmeister angenommen und dessen Besoldung regulirt. Die Ortskirche oder Kapelle zu St. Martin wurde wahrscheinlich, wie die Kapellen in Ketteldorf, Münchzell und Neuhof, vom Kloster gegründet, nachdem dieses den größten Theil des Dorfes acquirirt hatte. Selbstverständlich wurden Dorf und Kapelle an das entferntere Großhalach und nicht an das nähere Dietenhofen gewiesen, da das Kloster in Dietenhofen nur einen einzigen Hintersassen hatte, in Großhaslach aber das ganze Dorf sammt dem Pfarrpatronat besaß. Wie die kleine Kirche in den Besitz eines so ansehnlichen Kirchenvermögens kam, läßt sich aus den Heilsbronner Ausschreibungen nicht ermitteln.

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37. Kleinweißmannsdorf,

Weiler in der Pfarrei Regelsbach. Eine Urkunde (literae Alberti Rindesmu1i, quibus renunciavit juri, quod habere putaverut in Wismannesdorff) vom Jahre 1255 beweist, daß das Kloster dort schon frühzeitig begütert war, aber auch schon frühzeitig angefochten wurde. Es erwarb dort vier Höfe, welche in Folge des 30jährigen Krieges verödeten und einfielen und erst 1665 wieder besetzt wurden.


38. Langenlohe,

Weiler in der Pfarrei Sachsen. Das Kloster besaß dort nur ein einziges Gut, welches aber schon vor 1249 erworben wurde.


39. Leuzdorf,

Weiler bei Schwabach. Ramungus von Kammerstein schenkte 1266 zu seinem und seiner Eltern Seelenheil, mit Zustimmung seiner Lehensherren, der Burggrafen Friedrich III. und Konrad III., dem Kloster einen Weiher bei Leuzdorf. Er beabsichtigte noch andere seiner dortigen Güter dem Kloster zu schenken, wozu die Burggrafen schon im Voraus ihren lehensherrlichen Konsens ertheilten. Fünf burggräfliche Ministeriales und drei Milites werden am Schlusse des Schenkungsbriefes als Zeugen aufgeführt. Zwei Güter und eine Wiese kamen 1359 und 75 an das Kloster. 1395 kaufte der 20. Abt Stromer 4 Tagw. Wiesen daselbst für 110 Gulden. Eine der gedachten Besitzungen wird näher bezeichnet als „die Weyerstatt, unter dem Hohenberg bei Lutsdorf.“


40. Malmersdorf,

Weiler bei Immeldorf. Welche Objekte das Kloster i. J. 1335 dort erwarb, erhellt aus folgendem Kaufbriefe, welchen sich der 16. Abt Gamsfelder von der Verkäuferin einhändigen ließ: „Ich Frwe Adelheid, ettewanne Herrn Heinrichs Pleppings eheliche Wirtin, vergihe, daß ich mit meiner Kinde Adelheid, Gerhußen und Annen will verkauft han dem Abt und der Sammunge ze Halsbrunne mein gut, das ich hete ze Malversdorf,

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2 morgen eigenes Ackers und andere 2 morgen und ein Seldenhaus, das gültet 4 Unz jerlich Gelts, und 3 Tgw. wismatz, das ich ze lehen gehabt von Herrn Graf Johansen, Markgrafen ze Nürnberg, der dasselbe Gut geeignet hat den vorgeschrieben Lüten ze Halsbrunne, sunderlich ze ihrem Spital, um 64 Pfund gezalter Haller, die sie mir gewert haben. Ich gelobe in Werschaft und seze in ze Burgen Marquart Ueblin, Conrad Fyssen ze Liechtenaw und Eybrecht von Bürglin, die versprechen ze laisten in einem offenen Wirtshaus ze Windsbach. Wan aber ich Adelheid nicht eigen Insigel han, verbind ich mich unter meines gnedigen Herrn Cunrads von Haidegge[23] Insigel. Wir auch Cunrad Haidegge bekennen, daß wir unser Insigel an diesen Brief gehangen. Zeugen: Bruder Friedrich der Kellner (Cellarius), Bruder Cunrad der Spitalmeister (Hospitalarius), Vitzetum unser Knecht und Andere.“ In dem vom Burggrafen, als Lehensherrn, erbetenen Eigenbriefe hieß es: „Wir Johannes (II.) von Gottes Gnaden Burggraf zu Nürnberg veriechen, daß wir den ehrsamen geistlichen Leuten, Abt und Convent zu Halsbrunnen, geeignet haben das Gütlein zu Malbrechftors, das Heinrich Plepping selig und Adelheid, seine eheliche Wirthin, und ihre Erben bon uns hatten zu Lehen. Das sollen die geistlichen Leut nizzen als ihr eigen Gut also, daß das Gütlein soll in das Spital des Closters ewiglich mit allem Nüzze dienen, daß man der Siechen darin desto baß möge gepflegen. 1334.“ Mehr erwarb das Kloster dort nicht. Der ebengenannte Konrad von Heideck wurde 1357 in Heilsbronn begraben, wo auch seine Eltern, Gottfried von Heideck und dessen Frau, Kunigunde von Dornberg, ruhen.


41. Mausendorf,

Weiler bei Heilsbronn. Seine ersten Besitzungen erhielt dort das Kloster zur Zeit des 10. Abts Otto (s. dort) durch Schenkung und Kauf von der in Mausendorf begüterten Adelsfamilie Bruckberg. Konrad von Bruckberg[24] prozessirte mit dem Kloster,

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schädigte dessen Güter, verlor den Prozeß, erkannte sein Unrecht, zog in den Krieg, sühnte aber zuvor sein Unrecht dadurch, daß er im Verein mit seiner Frau in der Klosterkirche ein ewiges Licht stiftete und für dasselbe Gefälle vom Engelhardshofe (s. Großhaslach) dem Kloster überließ. In der betreffenden Urkunde hieß es: Cunradus de Bruggeberc, cum Apuliae partes adire propuisset, fratres in Halsprunnen in bonis suis enormiter se molestasse recognoscens, in remidium animae suae et pro habendo luminari ante altere sanctissimae virginis, bona sua in Engelhartshoue pro quadam pecuniae summa praedictis fratribus obligavit, irrogata sibi dampna per obligationem hujusmodi compensando. Konrad starb, ob daheim oder im Kriege, sagt die Urkunde nicht. Nach seinem Tode säumte der Abt Otto nicht, den Besitz der Gefälle von dem Engelhardshofe seinem Kloster durch ein gerichtliches Dokument zu sichern. Er ließ daher 1253 vom Stadtschultheiß Heinrich in Nürnberg und dessen Schöffen die ebenangeführte Urkunde ausfertigen, in welcher die Wittwe des Verstorbenen, seine Kinder und sein Bruder Friedrich von Bruckberg nicht nur die Bestimmungen bezüglich des Engelhardshofes anerkannten, sondern auch Gefälle von der Mühle bei Mausendorf dem Kloster schenkten. Der Stadtschultheiß schließt mit den Worten: Et ne quis propter sui improbitatem collationem hujusmodi praenotatis valeat fratribus in posterum infirmare, ego Heinricus scultetus, ab utraque parte rogatus, praesens scriptum fieri procuravi, sigilli mei munimine roberatum. Dann folgen die Namen von 15 Zeugen, z. B. Cunradus Hennangel, Sibot Pfinzing, Dominus Albertus von Vestenberg. Bald darauf scheint die gedachte Wittwe gestorben zu sein. Ihre Kinder und ihr ebengenannter Schwager Friedrich von Bruckberg bezogen in Mausendorf Schutzgeld (advocatiam) und Gefälle von einem Prädium, verkauften aber diese bereits verpfändeten Renten i. J. 1255 an den 10. Abt Otto und sein Kloster für 50 Pfund. Friedrich von Bruckberg mußte alle seine Besitzungen in Großhaslach dem Abt verpfänden, um ihn gegen etwaige Anfechtungen

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wegen der Errungenschaften in Mausendorf sicherzustellen. Die deßfallsige, gleichfalls vom Stadtschultheiß Heinrich ausgefertigte Urkunde beginnt und schließt mit den Worten: In nomine etc. Quo magis crescit temeritas, humanae necesse est prudentiae auctoritas. Ne ergo tractatus valeat contestari, ego Heinricus scultetus sigilli mei munimine roboravi. Unter den Zeugen werden wieder einige der vorhin genannten Schöffen genannt, dann einige Milites, der Verkäufer selbst, vor Allen aber der Abt Otto und drei seiner Mönche.

In demselben Jahre 1255 vergabte Guta (Gertraud), die Frau des Miles Supplinus de La. (Lapide, vom Stein), ihr Prädium zu Muselndorf an denselben 10. Abt Otto. Sie bestimmte in einer abermals vom Stadtgericht Nürnberg ausgefertigten Urkunde Folgendes: „Das Kloster soll mir Zeit meines Lebens 4 Pfund Heller und 12 Sra. Korn und Haber jährlich reichen. Ueberlebt mich mein Ehemann, so soll dieser 40 ta1enta denariorum beziehen. Stirbt er vor mir, so soll es mir frei stehen, jene Summe zuzuwenden, wem ich will.“ Während der nächstfolgenden acht Jahre starb Ritter Supplinus, daher konnte seine Wittwe Guta über jene Summe beliebig verfügen. Sie schenkte dieselbe dem Abt Rudolf und seinem Kloster zu ihrem Seelenheil und zu einer alljährlichen Gedächtnißfeier an ihrem dereinstigen Todestage. Guta heirathete wieder. Ihre Schenkung konnte möglicherweise von ihrem zweiten Ehemann dem Kloster strittig gemacht werden. Um sein Kloster sicher zu stellen, bewog der Abt die Schenkerin i. J. 1263, vom Butiglarius Heinrich von Stein in Nürnberg, vom Bürgermeister Ysoldus und seinen Schöffen abermals eine Urkunde zu Gunsten des Klosters ausfertigen zu lassen. Demungeachtet kam es zum Prozeß, da Guta starb und ihr Bruder Heinrich de Hus (von Hausen) die Schenkung seiner Schwester nicht anerkannte und das Kloster beim kaiserlichen Landgericht verklagte. Präsident des Gerichtshofes war der in Heilsbronn begrabene Burggraf Friedrich III. Nach heftigem Advokatengezänk kam es zu einem dem Kloster günstigen Vergleich. In dem Vergleichsinstrumente von 1265

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hieß es u. A.: „Fridericus, Dei gratia Burgravius in Nurinberc. Ne processu temporis u11a oriatur contentio, universitati fidelium duximus intimandum, guod cum religiosi viri abbas et conventus in Halsprunn villam (hier nicht Dorf, sondern Hofgut, Prädium) in Muselindorf a guondam Supplino ac ejus conjuge comparassent et super bonis eisdem Henricus de Hus, frater conjugis Supplini, eos impeteret, coram nobis in judicio provinciali in Norimberc multis a1tercationibus ac advacatorum tumu1tibus hincinde habitis, tandem mediantibus honestis personis idem Heinricus impetitioni ac omni juri coram nostro judicio renunciavit ac in domini Rudolphi abbatis manus resignavit.“ Folgen Siegel und Unterschrift und die Namen der Gerichtsbeisitzer, darunter Ramungus von Kammerstein, Fried. Rindsmaul, Stadtschultheiß Kon. Stromaier, Siboto Pfinzing. Diese Urkunde ist von den Meisten[25], die über zollern–brandenburgische Geschichte geschrieben haben, benützt worden.

Daß ein Schuhmacher Namens Pestlin in Mausendorf i. J. 1335 seine Güter dem Kloster schenkte, ist oben bei Haag gemeldet worden. Im Ganzen erwarb das Kloster dort 8 Anwesen, darunter die Mühle. Diese wurde am 26. März 1579 von 9 Mordbrennern überfallen. Der Müller, den diese gebunden hatten, machte sich los und lief, um Hilfe rufend, in das Dorf, worauf die Räuber die Mühle anzündeten und entflohen. Zwei Jahre darauf verloren fünf von den acht Klosterunterthanen im Orte ihre Häuser und Scheunen durch Brand. Im Ganzen brannten 11 Gebäude ab. Zwei von den Verunglückten konnten wegen Ueberschuldung nicht wieder aufbauen; ihre Güter fielen dem Kloster heim und wurden feilgeboten, fanden aber keine Käufer. Das eine, Mendlein’s Hof, mit 60 Mgn. Aeckern, 7 Tagw. Wiesen, war nach 13 Jahren noch öde, „ganz und gar zu Asche verbrannt, und noch (1594) begehrt Niemand zu laufen und wieder aufzubauen.“ Zwar wurde der Hof auf matlgräflichen

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Befehl und aus Staatskosten wieder bezimmert; gleichwohl vergingen noch Jahre, bis sich ein Käufer fand. So stand es dort schon vor dem 30jährigen Kriege. Während des Krieges brannte das Dorf nicht ab, verfiel und verödete aber gleichwohl. Vier Jahre nach dem Kriege konnte man nur mit Mühe den größten Hof mit 68 Mgn. Ackerland und 6 Tgw. Wiesen für 30 Kreuzer bis einen Gulden per Morgen, die Mühle für 50 fl. an den Mann bringen. Der Bienhof wurde zwar angebracht, aber der Käufer entlief, worauf der Hof abermals der Herrschaft heimfiel und erst nach 10 Jahren für 40 fl. wieder verkauft werden konnte. Noch i. J. 1721 lautet der amtliche Bericht recht unerfreulich: „Mausendorf ist das schlechteste Ort im Amtsbezirk, und für die darin feil stehenden Güter sind keine Käufer zu haben.“ Anders steht es dort heutzutage.


42. Mosbach,

Weiler bei Windsbach. Schon 1249 zur Zeit des 9. Abts Edelwinus war das Kloster dort begütert. Ulrich von Rechenberg verkaufte 1339 seinen dortigen Zehntantheil an den 16. Abt Gamsfelder. Der 19. Abt Arnold kaufte daselbst ein Gefäll und für 103 Talente ein Gehölz, genannt Urloz, bei Mosbach. Derselbe Abt erhielt dort 1370 von der Adelsfamilie Weitersdorf, welche in Heilsbronn eine Grabstätte hatte, die Gefälle von zwei Gütlein. Der 25. Abt Bamberger kaufte 1510 von Gg. Franken dort einige Grundstücke. Das Kloster erwarb daselbst vier Höfe. Einer dieser Höfe veranlaßte einen heftigen Konflikt zwischen Heilsbronn und Eichstätt. Der 23. Abt Wegel verlieh 1472 einen Hof an Hans Hofmann, dessen Wittwe sich weigerte, vor dem Gericht des eichstättischen Pflegers Sixt von Seckendorf in Wernfels zu erscheinen und in dieser Weigerung vom Abt bestärkt wurde. Als die Wittwe einer abermaligen Vorladung nicht folgte, ließ ihr der Pfleger ein Pferd mit Gewalt wegnehmen, was eine hitzige Korrespondenz zwischen dem Abt und dem Bischof Gabriel zur Folge hatte. Von den vier heilsbronnischen Höfen brannten drei im 30jährigen Kriege ab.

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Neunzehn Jahre nach dem Kriege berichtet das Amt: „Dieses Dörflein liegt noch ganz öd darnieder.“


43. Müncherlbach,

Weiler bei Heilsbronn, hieß vor der Klosterstiftung vermuthlich Mistelbach (s. oben I, 9) und wurde damals von Edelleuten bewohnt. Von Schürstabischen und Vestenbergischen Edelsitzen daselbst spricht eine ohne Zweifel aus Urkunden geschöpfte Mittheilung im 4. Jahresbericht des mittelfränkischen historischen Vereins Seite 32. Die heilsbronner Urkunden reichen nur bis 1132 zurück und geben daher keinen Aufschluß über die dortigen Verhältnisse vor 1132. Daß aber das Kloster schon 1147 in Müncherlbach begütert war, ist oben I, 9 erwähnt worden. Es erwarb daselbst drei Höfe. Im 16. Jahrhundert herrschte dort, wie auf dem ganzen Klostergebiete, Rohheit. 1575 wurden haussässige Bewohner von Ruitersaw (Reutersaich) und Irlbach (Müncherlbach), als einer Diebsbande angehörig, inquirirt. Diebs- und Räuberbanden zogen Jahrzehnte lang mit Weibern und Kindern durch’s Land, geritten sich bei Tag als Krämer, brachen des Nachts ein und zogen mit dem Raube davon. Die damaligen Territorialverhältnisse machten das Entkommen leicht. 1587 brachen 8 Männer und 2 Frauen in einem Hofe zu Müncherlbach ein. Der Bauer setzte sich mit einer Heugabel zur Wehr, wurde aber durch einen Schuß verwundet und flüchtete sich in den Taubenschlag. Die Frau wurde, da sie den Ausbewahrungsort ihrer Gelder nicht angab, mörderisch mißhandelt und in den Keller geworfen. Ein Paar von den Räubern hielt außen Wache und verhinderte jede Hilfeleistung von Seite der Nachbarn, insonderheit der Dienstbothen, die im Hofhause wohnten, aber mit dem Tode bedroht wurden bei jedem Versuch der Hilfeleistung. Nach dreistündiger Plünderung zogen die Räuber ab. 1582 herrschte Todfeindschaft zwischen einem heilsbronner und einem nürnberger Bauer im Orte. Jener erschlug diesen am Vogelhölzlein (zwischen Müncherlbach und Weiterndorf) mit einer Haue, ging dann zurück in das Dorf und rief der Frau des Erschlagenen zu: „Sie

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möge hinaus gehen und ihren Mann in des Teufels Namen heimführen.“ 1589 war Todfeindschaft zwischen dem Wirth Fichthorn und seinem Nachbar Keil wegen einer Schuldforderung. Jener hieb diesem ein Handbeil in den Kopf, „daß man es mit ganzer Gewalt herauszuziehen gehabt.“ Prügeleien, Gassenskandale etc. kamen dort, wie allenthalben auf dem Klostergebiete, oft vor. Im 30jährigen Kriege wurde der Ort meist niedergebrannt.


44. Münchzell,

bei Heilsbronn, soll bis zum 30jährigen Kriege ein großes Dorf gewesen sein. Diesem Sagebeticht widersprechen aber geradezu die heilsbronner Auszeichnungen, nach deren Angabe der Ort zu keiner Zeit mehr als vier Bauten zählte: eine Kapelle, ein Haus, ein Häuschen und ein Oekonomiegebäude. Der Ort erscheint urkundlich zum ersten Mal in einer Urkunde von 1142 (6. Jahresb. des mittelfr. histor. Vereins Seite 45), dann in einer päpstlichen Bulle von 1147 unter dem Namen Cella, später unter den Namen Zell, auch Cella monachorum, zum Unterschied von Cella juxta Spalt, wo das Kloster gleichfalls Güter erwarb, namentlich Gülten von einer dortigen Mühle. Die Kapelle wurde wahrscheinlich nicht vor, sondern (wie die Kapellen in Ketteldorf, Neuhof, Adelsdorf), von dem Kloster erbaut, um das kirchliche Bedürfniß der umwohnenden Klosterunterthanen zu befriedigen. Das Kloster acquirirte nach und nach die ganze Umgegend von Münchzell, z. B. im dortigen Grunde gegen 100 Morgen Wiesen, „Zellwiesen“ genannt. Von der Mitte des 15. Jahrhunderts an wurden die dortigen Besitzungen (officium capellae in Cell) von heilsbronner Mönchen verwaltet, welche die Namen Magistri oder Capellani Celle führten, den Gottesdienst in der Kapelle besorgten, eine kleine Oekonomie betrieben und das Haus neben dem „Kirchlein“ bewohnten. Dieses Haus erscheint auch unter dem Namen „Schlößlein“; allein der Haushalt der darin schaffenden Mönche war nicht schloßartig, sondern sehr einfach, wie aus den alljährlichen Rechnungsablagen erhellt. Als z. B. im Jahre 1371 der Bruder Hermann die Verwaltung an den Bruder Jakobus

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abtrat, übergab er diesem, dem Inventar zufolge, nur wenig Roggen, Haber, Waizen, Gerste, Erben, Lein, Butter, Honig, Käse, dann zwei Kühe, ein Schwein, kein Pferd, wenig Geschirr, zwei Betten, zwei Betttücher (linthea), zwei Tischtücher (mensalia), drei Handtücher; für die Kapelle: Meßgewänder, 1 Kelch, 2 Meßbücher, 2 Gradualia, 2 Psalteria, 2 eiserne, 2 zinnerne Candelabra, 22 Pfund Wachslichter. Aehnlich war der Status auch in den folgenden Jahren, z. B. 1407. Daß es hundert Jahre später mit der Pastorirung noch ebenso gehalten wurde, besagt ein amtlicher Bericht von 1526, worin es heißt: „Münchzell besteht aus einem Schlößlein und einem Kirchlein an einem Berg zu unterst an einem Wasser. Wird alle Zeit von Heilsbronn mit einem Mönch besetzt bis noch auf den heutigen Tag. Danach liegt ein großer Eichenwald hinauf den rechten Weg gegen der Neustadt zu, den heißt man das Eichig. Bei dem Schlößlein liegt noch ein einiges Haus, darin sitzt ein Fischer, Kunz Haßlacher, zugleich Waldknecht über das Aichig.“ Zur Zeit der Abfassung dieses amtlichen Berichts war die Zahl der Mönche von 72 auf 20 herabgesunken. Diese geringe Zahl reichte kaum für den Dienst im Kloster selbst aus, weßhalb man nicht mehr, wie ehedem, Mönche stabil in Seligenpforten, Nördlingen und Randersacker wohnen lassen konnte. Daher mußte auch die Station Münchzell aufgegeben und der Gottesdienst daselbst eingestellt werden. 1552 zersprang die kleine Glocke auf dem Thurme zu Merkendorf. Bürgermeister und Rath daselbst baten beim Kloster um eine andere Glocke, worauf der 31. Abt Heberlein das Glöcklein von der Kapelle zu Münchzell nach Merkendorf verbringen ließ. Nach Einstellung des Gottesdienstes bedurfte man des Glöckleins nicht mehr.

1530 erhielt der ebengenannte K. Haßlacher vom Abte Schopper das Oekonomiegut als Erblehen inhaltlich des folgenden Briefes: „Wir Johannes Abt bekennen, daß wir Kunzen Haßlacher und seiner Hausfrau und ihren Erben unser Gut zu Münchzell sammt dem Fischwasser zu rechtem Erblehen verliehen haben mit dem Geding, daß wir alle Wochen durchs ganze Jahr

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in unsere Kuchen, wie von Alters Herkommen, ein Essen Fisch, das man nennt einen Dienst, der 15 Pfennig wohl werth sein soll, dann jährlich 60 Pfennige und 3 Hühner empfangen. Dagegen erhalten sie jährlich ein Simra Korn von unserem Kasten. Sonst ist das Gut dienst- und zehntsrei. Sie dürfen nur verkaufen an Leute, die unserem Kloster fügsam sind, gegen Entrichtung des Handlohnes. Liefert Haßlacher an Fischen mehr, als er liefern muß, so erhält er für eine Maas Grundel 30 Pfennige.“ Daß der Abt Schopper (s. dort) seinen verarmten Bruder als Waldknecht in Münchzell anstellte, ist oben berichtet worden. Vor Kunz Haßlacher war sein Bruder, auch schon sein Vater auf dem Gute; nach ihm sein Sohn Hans, ein geachteter Mann, Beisitzer des Gerichts in Bonhof, zugleich Förster über die Waldungen Lindach und Aichach, bis er 1573 Hofrichter, d. h. Oetonomieverwalter in Heilsbronn selbst wurde und sein Gut in Münchzell seinem Sohne für 410 fl. überließ. Das „Schlößlein“ daselbst wurde nach Auflösung des Klosters Wildmeisterswohnung und daher gut unterhalten. Der erste Wildmeister, Gleiter, wohnte daselbst noch 1605. Zu seiner Wildfuhr gehörten die Flurmarkungen von Kleinhaslach, Herpersdorf, Lentersdorf, Unterschlauersbach, Bürglein, Betzendorf und Triebendorf, dann die Waldungen Lindach, Aichach, Habersdorfer- und Brünster Holz, Neuach, Langholz, Maßleiten, Burgstall, Mühl- und Peerleiten, Entenbuck und das Gigert (Vogelherd) bei Neudorf. Das Schlößlein in Münchzell erlitt im 30jährigen Kriege keine Verwüstung und wurde noch lang nach dem zirndorser Lager von dem Wildmeister Stöcklein bewohnt; allein es verfiel, wie auch die Kapelle, da die Klosteramtskasse außer Stand war, es in baulichem Stande zu erhalten. Man räumte dem Wildmeister eine Wohnung in Heilsbronn ein. Die Familie Haßlacher erhielt sich zwar auf dem Oekonomiegute während des Krieges, verarmte aber in Folge desselben, blieb mit allen Abgaben an das Amt in Rückstand und sah sich gezwungen, 1656 das verödete Gütlein sammt dem Fischwasser an Hans Bader für 25 fl. zu verkaufen. Der gegenwärtige Besitzer, welcher in einem von ihm

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neuerbauten Hause Schenkwirthschaft betreibt, ließ die Mauerreste von der Kapelle abtragen, verwendete die Steine zur Erbauung von Nebengebäuden und ließ in dieselben ein Bruchstück von einem Bogenfenster der Kapelle einmauern: der einzige Rest von dem, was ehemals dort vorhanden war. 1650 beantragte der Klosterverwalter, „die 63 Fuß lange doppelte Brücke zu Münchzell, so über die Bibert geht, aber bei dem Kriegswesen zu Grund gegangen ist,“ auf Kosten der Klosteramtskasse wiederherstellen zu lassen. Auch in der Folgezeit wurde diese Brücke, welche über die hier sich verbindenden Flüßchen Bibert und Haslach führt, vom Klosteramt in Bau und Besserung erhalten.

In einem Eichenwalde nahe bei Münchzell zeigt man Denkmale, die auf eine weit frühere Zeit, als die der Klosterstiftung, hinweisen, und zwar auf die vorchristliche Zeit. Man zeigt nämlich dort „Heidenhügel, Heidengräber,“ angeblich Hünnengräber, ferner einen liegenden Grabstein mit Runnenschrift, und kreisförmig gelegte Steinblöcke, auf welchen angeblich die Druiden bei ihren Gerichtssitzungen saßen. Diese Schäpfungen sind das Werk des preußischen Regierungsrathes Reinitzsch, welcher 1804 in Ansbach angestellt war, eine Tochter des Müllers Redenbacher auf der bei Münchzell gelegenen Bronnenmühle heirathete und in jenem Walde Hügel entdeckte, die er für Hünnengräber hielt. Er soll in einem der Hügel nachgegraben und einige darin gefundene Gegenstände nach Berlin gesendet haben. 26 Jahre später gab der Kandidat F. W. Huscher von Ansbach in der Zeitschrift „Variscia, oder Mittheilungen aus dem Archiv des vogtländischen Alterthums, 2. Lieferung, 1830“ eine Beschreibung und Abbildung des von Reinitzsch angeblich vorgefundenen Runnensteines und des Siebengerichtsplatzes. Eine Beleuchtung der Sache findet man im 1. Jahresber. des mittelfränk. histor. Vereins S. 14, im 7. Jahresber. S. 98, im 21. Jahresb. S. 8 und im 22. Jahresb. S. 8 und 107. Nach dieser Beleuchtung erscheint die ganze Schöpfung als ein archäologischer Schwank, ersonnen von Reinitzsch, welcher den Grabstein mit der Runnenschrift und die Druidengerichtsstätte durch den Maurer Roth in Bürglein und dessen Sohn fertigen ließ.

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45. Neuhöflein,

Weiler bei Heilsbronn. 1265 kaufte dort der 12. Abt Rudolf einen Hof. 1266 schenkte Ringer, Bürger in Nürnberg, dem Kloster dortige Gefälle zur Stiftung eines ewigen Lichts in der Kapelle St. Wilibaldi beim Spital (14 unciarum denariorum ad lumen capellae juxta hospitale).[26] 1344 kaufte der 16. Abt Gamsfelder dort einen Kleinzehnten. Das Kloster erwarb dort 7 Höfe, von welchen 6 im dreißigjährigen Kriege abbrannten.


46. Neuhof,

Neunhof, Weiler in der Pfarrei Kraftshof. Der 19. Abt Arnold kaufte dortige Gefälle von Herrn Berthold Holzschuher für 542 Talente. Der 20. Abt Stromer vertauschte zwei dortige Güter gegen ein näher beim Kloster gelegenes in Haag. Der 25. Abt Bamberger vertauschte gleichfalls Gefälle und erhielt dafür vom Spital in Nürnberg Gefälle in Wicklesgreuth.


47. Neukirchen, Neunkirchen,

Filial von Sachsen. Der 16. Abt Gamsfelder kaufte dort in den Jahren 1335 und 36 zwei Güter; das eine vom Nonnenkloster Sulz für 52 Pfund Heller, laut einer von der Meisterin Anna nebst der Priorin und Unterpriorin ausgestellten Urkunde, in welcher die Ritter Heinrich von Bruckberg und Gottfried von Sainsheim für die Haltung des Kaufes bürgten und eventuell „Laistung“ angelobten.


48. Neuses,

Weiler bei Windsbach. Es waren dort verschiedene Dorfherren begütert, welche aber ihre Güter nach und nach an das Kloster theils verkauften, theils vergabten. Den Anfang machte (strenuus miles) Ulrich von Ura (Urach, d. h. Petersaurach), welcher 1226 von einem Prädium 5½ Morgen in „Nusaze“ für

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55 Pfund verkaufte. Wie der 5. Abt Albertus die Errungenschaft seinem Kloster sicherte, zeigt folgende Feststellung: Der Verkäufer erschien nebst Frau, Söhnen und Töchtern vor dem Reichs–Butiglarius Konrad zu Nürnberg. Die Miterschienenen, Hildebold von Gründlach und seine beiden Brüder, verpflichteten sich: wenn der Kauf von irgend einer Seite angefochten werden würde, entweder den Streit ohne Nachtheil für das Kloster auszumachen, oder binnen 15 Tagen 70 Pfund zu erlegen. Zeugen: der ebengenannte „Poctilarius“ Konrad, Albert Rindismul von Windsbach, Konrad Scultetus von Nürnberg und Andere. Einige Jahre später verkauften die beiden Milites Konrad genannt Boemus und Konrad genannt Heider Gefälle in Neuses an das Kloster. Der Kauf wurde aber angefochten von Friedrich von Scheinvelt, welcher gleichfalls im Orte begütert war. Der Streit wurde durch den Scultetus Heitvolcus von Nürnberg und seine Schöffen beigelegt. Scheinvelt entsagte seinen Ansprüchen in Neuses zu Gunsten des Klosters und hängte sein Siegel an die dem 9. Abt Edelwinus zugestellte Urkunde d. d. Nürnberg 2. Kal. April 1251.

Auch das Prämonstratenserkloster Rockenburg, im Bisthum Augsburg, bezog Gefälle in Neuses von einem Gute, dessen Besitzer Bosse hieß, verkaufte aber dieselben 1313, mit Genehmigung seines Visitators, des Probsts von Ursberg, an das Kloster Heilsbronn. Der vom Probst des Klosters Rockenburg über den Verkauf ausgestellten Urkunde sind als Zeugen beigeschrieben: Bruder Berthold, vormals (antiquus) Probst von Ezlingen; Konrad, vormals (quondam) Probst von Ehingen, Konventualen unseres Klosters (Rockenburg); Rudiger, Miles von Dietenhofens Heinrich, Officialis von Spalt; Heinrich, genannt Ber in Spalt. Angehängt sind die ovalen Siegel der Pröbste von Ursperg und Rockenburg und das runde Klostersiegel von Rockenburg. Drei Jahre nachher (1316) verkaufte Heinrich Thanner, mit Zustimmung von Frau und Sohn, an das Kloster die Rütwiese zwischen Neuses und Bechhofen. In seinem dem Abt Heinrich von Hirschlach hierüber ausgestellten Briefe bezeichnet sich der

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Verkäufer als residens in Windesbach und als einen, der kein eigenes Siegel habe; er bat daher den Miles Rudiger Senior von Dietenhofen um Anhängung seines Siegels. Eine ansehnliche Schenkung von Gefällen in Neuses und zugleich an andern Orten erhielt das Kloster 1313 von Heinrich von Potenstein. In dem zu Bamberg ausgefertigten Schenkungsbriefe heißt es: „Ich Heinrich von Potenstein, Kanonikus St. Stephani in Babenberch, verlangend, durch die von Gott mir verliehenen Güter mir unvergängliche Schätze im Himmel zu sammeln, wo Diebe nicht nachgraben noch stehlen, noch Matten und Rost zerstören: so schenke ich den religiösen Männern, Abt und Konvent in Halsbrunne, aus besonderer Devotion, mit der ich ihnen geneigt bin, folgende Güter: 1) In den Dörfern Haundorf und Leidingendorf Güter, die jährlich 2 Pfund Heller, 16 Käse, 2 Hühner etc. geben; 2) in Neuses bei Windsbach Güter, welche dictus Storch baut; 3) in Niedereschenbach; 4) in Schlauersbach; 5) in Sperberslohe, Güter, welche 3 Sra. Roggen etc. geben. Den Genuß dieser Gefälle behalte ich mir vor für meine Lebenszeit. Nach meinem Tode soll der Subcellarius dieselben einnehmen und davon jedem der Brüder im Refektorium an gewissen Tagen beim Mahl zwei wohlgewürzte Eier abreichen. Herr Burkhard, Pfarrer in Westheim in der würzburger Diöcese, hat ihrem Konvent bereits in ähnlicher Weise Gefälle geschenkt zur Reichung von weichen Eiern (ova cocta) an gewissen Tagen. Davon soll den Brüdern nichts entzogen werden. Allein von der Zeit an, da diese weichen Eier aufhören, sollen jene zwei Eier fortwährend gereicht werden. Damit man aber keine Abänderung versuche, so füge ich folgende Drohung bei: Sollte in einem Jahr den Brüdern das Vorgeschriebene nicht gereicht werden, so sollen jene Gefälle der Vikarei der heiligen Jungfrau bei St. Stephan in Bamberg zufallen. Deß zum Zeugniß ist hier mein Siegel (mit der Inschrift: Sigillum Heinrici, plebani ad Sanctam Mariam in Babenberg) und das vom Magister Gerwieus, Scolasticus und Canonicus in gedachter St. Stephanskirche angehängt.“ Dann folgt von Seite des Klosters die

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Erklärung: „Auch wir Bruder Johannes Abt (Gamsfelder) und der Konvent von Halsbrunn erkennen, daß wir von unserem theuersten Freunde, Herrn Heinrich von Potenstein, obgeschriebene Güter unter obigen Bedingungen empfangen haben und verpflichten uns, dem uns Vorgeschriebenen nachzukommen. Ferner verpflichten wir uns zur devoten Feier des Jahrtages des Herrn Heinrich nach seinem Absterben mit Vigilien und Orationen.“ Zeugen: „Magister Gerwicus; H. Rynolt, Sohn meiner Schwester; die Brüder Heinrich der Prior, Conrad von Babenberg, Heinrich der Bursarius, Eckenbertus der Cantor, Mönche in Halsbrunne und Andere. Datum in Babenberg.“ Dann die Siegel des Schenkers und des Abts Gamsfelder.

Auch von der Adelsfamilie Wenkheim[27] (Benchheim) kamen Gefälle in Neuses an das Kloster. Reichhard von Wenkheim wurde 1385 in Heilsbronn begraben. Sein dort bei Nr. 104 noch vorhandener Todtenschild zeigt das Familienwappen (zwei senkrecht stehende Vogelflügel) und die Schrift: „Von Christi Geburt 1385 Jahr da starb Reichard von Benchheim am nächsten Tag nach St. Kilian.“ 1389 erhielt das Kloster von einem von Wenkheim einen Ornat zum Geschenk. Sechs Jahre darauf verkaufte Hans von Wenkheim, Vormund der Kinder seines verstorbenen Bruders Heinrich, 9 Tgw. Wiesen bei Neuses für 225 Gulden an das Kloster, starb aber bald darauf eines jähen Todes, ohne dem Abt Stromair eine gehörig formulirte Bescheinigung über den Empfang des Kaufschillings ausgestellt zu haben. Die Vormünder seiner Kinder: Ritter Hans Lemplein, Eberhard von Grunsbach, gesessen zu Vffikeim (Iffigheim) und Ernst von Wenkheim, holten das Versäumte nach, indem sie dem Abt bezeugten: „Wir Gewaltige der Kinder und Güter Heintzen seliget von Wenkheim bekennen mit diesem Brief um den Kauf der 9 Tagwerk Wiesen, die Braitwiesen bei Neweses an der Redenz, die den geistlichen Herren Berthold Abt und Convent des Closters Halsbrunne Herr Hanse

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von Wenkheim seliger zu den Zeiten, da er war ein Vormund der Kinder Heinrichs von Wenkheim seines Bruders seliger, bei seinem lebendigen Leibe und Frau Elsbet, seine Wirthin, zu kaufen gegeben und von denselben eingenommen haben 225 guter Gulden. Und wann ihnen der obgenannte Herr Hanse von Wenkheim von Krieges und mancherlei Irrsalen wegen bei seinem lebendigen Leibe, nachdem der Kauf geschehen war, keinen Kaufbrief gegeben hat, wie mit Worten in dem Kauf ausgesprochen war: so bekennen wir, daß die Bezahlung geschen ist und geloben, das alles stets zu halten, geloben dem Kloster Werschaft des Kaufs und setzen die nachgenannten Bürgen, die sie manen können zu laisten in einem Wirthshaus zu Onolzbach. Bürgen: Herr Heinrich der Schenk von Geyern; Wigilos von Zenn, von Seckendorf genannt; Hans und Sigmund von Leonrod. Montag vor St. Veit 1396.“ Angehängt sind die sieben Siegel der Ritter Lemplein, Grunsbach, Wenkheim, Schenk, Seckendorf und der beiden Leonrod. Die ebengenannten Namen der Vormünder weisen hin in den Iffiggau und in die Maingegend, wo die Familie Wenkheim noch mehr, als bei Heilsbronn, begütert gewesen zu sein scheint. Im 10. Jahresb. des mittels. hist. Ber. S. 28 wird mitgetheilt: „1575 starb J. M. von Wenkheim zum Schwanberg, Domherr zu Würzburg und Oberamtmann zu Iphofen. Sein Grabmal ist im Chor links am Hochaltar. 1603 kaufte Bischof Julius von dem bald darauf ausgestorbenen Adelsgeschlechte Wenkheim das Rittergut Schwanberg, nachdem solches lang in deren Besitz gewesen.“

Im Ganzen erwarb das Kloster fünf Anwesen in Neuses. Auch in Neuses bei Merkendorf und in Hirsch–Neuses bei Mkt. Erlbach war das Kloster begütert. Siehe unten bei diesen Orten.


49. Nürnberg.

Im Jahre 1254 erhielt das Kloster durch Schenkung ein Haus und Gefälle von Häusern in Nürnberg, wie I, 71 berichtet wurde. Gleichfalls durch Schenkung erhielt der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) von seinem Gönner, dem Kaiser

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Adolf von Nassau, welcher schon vor seiner Erwählung sich in Nürnberg aufhielt, ein Haus daselbst. (Beitr. S. 62 und 233.) Das vom Kaiser dem Kloster geschenkte, nachher besonders zu besprechende Haus stand neben der St. Lorenzkirche und hieß bis zu seinem Verschwinden i. J. 1851 „der heilsbronner Hof“. Ein drittes Haus erhielt derselbe Abt zum Geschenk vom Grafen Emicho von Nassau[28], des Kaisers Adolf Vetter, welcher gleichfalls in Nürnberg wohnte, dort und in der Umgegend begütert war und in Heilsbronn begraben wurde. „Der Salzmarkt“, an welchem das Haus stand, lag in dem Viertel zwischen dem Spital und dem laufer Schlagthurm. Das Haus war nach drei Seiten hin von der Strasse umgeben; an der vierten Seite war das Haus Hermann Eisvogel’s angebaut. (Domus sita est in foro salis juxta domum Hermanni, dicti Eisvogel, ex uno latere, et ex aliis tribus lateribus circumdatur via publica.) Es stand an der Stelle des neuen, jetzigen Rathhauses. Um diesem die erforderliche Dimension geben zu können, war man gezwungen, das dem Kloster gehörige Haus zu acquiriren und niederzureißen. Allein durch Kauf konnte dieses nicht acquirirt werden, da das Kloster, nach seinen Ordensstatuten, Liegenschaften zwar verpachten und vermiethen, aber nicht verkaufen durfte. Um dennoch zum Ziel zu gelangen, schloß man folgenden Vertrag: Die Stadt erklärte: „Das Kloster überläßt sein Haus am Salzmarkt sammt dem Areal der Stadt für einen Ewigzins (jure emphyteutico) von 100 Pfund Heller. Bürgermeister und Rath geloben, diese Summe in halbjährigen Raten kostenfrei in dem neben der St. Lorenzpfarre gelegenen heilsbronner Hofe zu erlegen. Datum, Nürnberg 1332.“ Abt Gamsfelder und Konvent erklärten sich damit einverstanden; Datum Heilsbronn, 1. Aug. 1332. Dieses Uebereinkommen scheint unerwartet schnell gereift zu sein; denn vier Monate zuvor verhandelte der Nachbar Eisvogel noch mit dem Kloster wegen Bauveränderungen inhaltlich folgender magistratischer Erklärung vom

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21. März 1332: „Es erscheint vor uns unser Mitbürger Hermann Eisvogel und zeigt vor einen Brief mit des Abts zu Halsprunn Insiegel, deß Inhalts: „„Wir Bruder Johannes Abt und die Sammung zu Halsprunn erklären, daß wir dem etc. Eisvogel aus sonderlicher Freundschaft gestatten, die Scheidemauer, welche uns zugehört, aus seine Kosten zu erhöhen, zwei Lichtfenster ob seiner Stiege zu machen, aber nichts weiter an die Scheidemauer zu bauen.““ Eisvogel erklärt vor uns, daß er alle diese Punkte halten wolle.“ Außer Eisvogel werden noch Andere des Raths genannt, welche am Salzmarkt wohnten, z. B. Friz Ebner, Landschreiber am kaiserlichen Landgericht, Albrecht Ebner, Friz Beheim, Jak. Ortlieb. Zur völligen Sicherstellung des Klosters bezüglich jener 100 Pfund urkundeten der Bürgermeister Berthold Pfinzing und seine zwölf Scabini (darunter auch Eisvogel) weiter: „Wir verpfänden dem Kloster unser am Judenmarkt gelegenes Brothaus. Sollte dieses abbrennen, so haftet die ganze Stadt für die Zahlung, welche der städtische Einnehmer vor Allem zu berichtigen hat. Auf diese Rente darf von uns niemals Beschlag gelegt werden, auch dann nicht, wenn wir mit dem Kloster in Streit gerathen würden. Auch werden wir niemals eine Steuer darauf legen.“ Auf das dem Kloster geschenkte, und dann zum Rathhausbau der Stadt überlassene Haus bezieht sich folgender Eintrag im Vigilienbuche beim 23. Februar: Missa pro functis in altara sanctae crucis pro domino Emich de Nassau, qui dedit nobis curiam in Nurmberga et pretorium.

Weiter acquirirte das Kloster drei Häuser in der Nähe von St. Lorenz, von St. Martha und außerhalb der Stadt, ferner die Gefälle von mehreren Häusern. Die Gefälle von 18 Häusern verkaufte der 26. Abt Wenk unter Zustimmung seines Konvents i. J. 1526 an die Almosenstiftung des armen Pilgram zu St. Martha (Pfleger Endreß Imhof). Unter diesen Häusern war auch das des Malers Wolgemut, welches in den Verkaufsverhandlungen so genau bezeichnet wird, daß ein Lokalkundiger Wolgemut’s Atelier wird ermitteln können. Im Verkaufbriefe ist

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bei jedem der 18 Häuser die Lage desselben und der daraus ruhende Grundzins angegeben. Von den 18 Häusern lagen 9 auf der Lorenzer–, 9 auf der Sebalder Seite. Bei letzteren heißt es z. B.: „20 Pfennige aus H. Nützels Erben Haus am Obstmarkt, zwischen Hieronymus Ebners Haus und Ehph. Kreßen Fenstern; 4 Pfund 15 Pfennige aus H. Tetzels Haus an der Ledergasse an Sigmund Fürers Haus; 40½ Pfund von Hieronymus Rudolfs Haus unter der Vesten bei der Schildröhren zwischen Endriß Wollmeisters und Michel Wolgemuts Malers Häusern und 15 Pfennige aus obgemelts Michel Wolgemuts Haus zwischen Jeronymus Rudolfs und H. Sydelmanns Häusern.“ Bei den auf der Lorenzer Seite gelegenen 9 Häusern heißt es: „13 Pfennige aus Kaspar Nützels des Jüngern Haus bei St. Lorenzen Pfarrkirche hinten über zwischen Kaspar Nützel seines Vaters und H. Löffelholz Häusern; 2 Gulden rheinisch aus der Tetzel Pfründhaus im Pfaffengäßlein; 6 Pfund Stadtwährung zu Nürnberg aus dem Pilgramshaus zu St. Martha.“ Am Schlusse des Briefes schrieb der Abt Wenk: „Wir bekennen, dafür erhalten zu haben 200 Gulden rheinisch an gutem Gold und 134 Gulden, 7 Pfund und 15½ Pfennige an guter Münz. Wann wir etliche Briefe über diese Zinse hätten, so wollten wir sie dem Pfleger aushändigen. Sollten wir aber über alle nicht Urkunden haben, sondern bloß unsere Saalbücher und Register, so wollen wir darin diese Einnahmen streichen und dadurch kraftlos machen. Deß zu Urkund haben wir unser Abteiund Conventssiegel an diesen Brief gehangen. Datum Martini 1526.“ An demselben Tage verkaufte der Abt an den Landkomthur Wolfgang von Eisenhouen für 10 Pfund grober Münz einen Ewigzins, den Heilsbronn vom deutschen Hause in Nürnberg einzunehmen hatte. Der Stadtmagistrat hatte außer obigen 100 Pfund auch „zwei Goldgulden Ewigzins von weiland Kaspar Nützels Behausuug gegen St. Laurentii Pfarrkirche über, oberhalb der Barfüsser“, jährlich an das Kloster zu entrichten. Obgleich alle diese Leistungen genau festgestellt waren, so ergaben sich doch bisweilen Differenzen nicht nur vor der Reformation,

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sondern auch nach derselben, obgleich Nürnberg und Heilsbronn im lutherischen Bekenntniß eins waren. Der 35. Abt Wunder hielt es daher für nöthig, zur Sicherstellung seines Klosters am 14. Januar 1572 sich urkunden zu lassen wie folgt: „Wir Bürgermeister und Rath bekennen für uns und die Bürger, daß wir dem Herrn Abt Melchior und Konvent zu Heilsbronn und ihren Nachkommen solche Ewigzinse alle Jahr geben sollen und wollen, unbeschwert einiger Losung und Steuer. Zu mehrerer Sicherheit haben wir ihnen zu Bürgen gesetzt vier Bürger aus unserem Rath, die sie erkiesen werden. Sollten diese Ewigzinsen nicht zu der bestimmten Frist gezahlt werden, so haben sie Gewalt, diese vier Bürger in die Laistung zu manen. Welcher dann von ihnen gemant wird, der soll in acht Tagen in die Laistung kommen in eines offenen Gastgebers Haus zu Nürnberg bis zur gänzlichen Zahlung. Sollte aber der Bürger nicht daheim sein oder selbst nicht laisten wollen, so soll er einen ansehnlichen Knecht anstatt seiner stellen.“ Zu den bezeichneten heilsbronnischen Besitzungen innerhalb der Stadt kam noch das Patronat bei einer Frühmesse. Wie in Ansbach, Windsheim und Würzburg, so stiftete das Kloster auch in Nürnberg (in der St. Marthakirche) eine Frühmeßstelle, über deren Besetzung der 20. Abt Stromer i. J. 1407 mit Bürgermeister und Rath verhandelte.

Das ansehnlichste Besitzthum des Klosters innerhalb der Stadt war und blieb der heilsbronner Hof, eine Schankung des Kaisers Adolf, wie oben erwähnt. Das Haus stand, wie das an seine Stelle getretene Bankgebäude, frei. Der dazu gehörige Stall, 166 Fuß lang, bot Raums für 40 Pferde, sonach weit mehr, als zur Klosterzeit nöthig war, während zur Zeit der nassauischen Vorbesitzer die Stallung wohl manchmal 40 Pferde beherbergen mußte. Der anstoßende ummauerte große Garten, mit einer „Sommerlaube“, lief hinab gegen das Findelhaus. Von dem Garten wurde i. J. 1348 eine 40 Fuß große Grundfläche zu einem Hausbau an Frau Irmgart die Lemblin, Bürgerin zu Nürnberg, verliehen. Der 17. Abt Friedrich von Hirschlach und sein Kloster erklärten: .,Frau Irmgart hat uns

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70 Pfund Heller gezahlt für 40 Schuh von dem Garten an unserem Hof, da die Altburggräfin (Margarethe von Kärnthen, Wittwe des Burggrafen Friedrich IV.) etwone innen wohnte, um darauf zu bauen. Sie hat uns weiter jährlich zwei Pfund Heller Zins zu zahlen.“ Frau Irmgart erklärte sich vor dem Stadtschultheiß und den Schöffen damit einverstanden, worauf das Dokument besiegelt und dem Konrad Waibler eingehändigt wurde. Dieser, ein heilsbronner Mönch, war damals Meister, d. h. Verwalter des heilsbronner Hofes in Nürnberg und wohnte daselbst. Das im Garten erbaute Gemüse wurde meist verkauft. Der Brunnen im Hofe war ein Ziehbrunnen. Die zum Hof gehörige, 1851 niedergerissene St. Nikolaikapelle stand zuverlässig noch nicht in der Zeit, da die Grafen von Nassau den Hof besaßen; sie wurde vermuthlich vom 13. Abt Heinrich von Hirschlach († 1317) erbaut, nachdem er den Hof vom Kaiser Adolf zum Geschenk erhalten hatte. 1381 und 82 wurden unter dem 19. Abt Arnold 1414 Talente aus Baulichkeiten an der Kapelle, insonderheit auf den Chor verwendet, wozu eine Gönnerin 25 Talente beitrug (decora Albrechtin ad structuram capellae in Nurnberg). Ueber die 110 Jahre später vollzogene umfassende Restauration in den Jahren 1490/92 ist oben I, 191 beim 24. Abt Haunolt berichtet worden.

Der heilsbronner Hof in Nürnberg diente, wie der Klosterhof in Würzburg (s. dort), als Getreidemagazin, als Absteigquartier für die Aebte und Mönche bei ihren Verrichtungen in Nürnberg, als Herberge für heilsbronner Fuhrleute und Pferde, besonders aber als Spital für chronisch leidende heilsbronner Klösterlinge. Im Kloster selbst war niemals ein Arzt, auch keine Apotheke; bei akuten Erkrankungen wurden Aerzte aus Nürnberg oder Ansbach dahin gerufen. Transportable Kranke wurden nach Nürnberg in den Hof gebracht, die daselbst Verstorbenen aber in Heilsbronn begraben. Die Kranken verpflegte ein in dem Hofe stationirter Mönch, Magister oder Meister in Nürnberg genannt, welcher mit einem ihm beigegebenen Kaplan den Gottesdienst in der Kapelle, die Einnahme der Gefälle, den

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ganzen Haushalt besorgte und alljährlich Rechnung stellte. Sein Dienstpersonal bestand lediglich in einem Knecht und einer Magd, welche 25 und 20 fl. Jahreslohn erhielten. Es waren bei dem Hofe keine Feldgüter, keine Pferde, kein Rindvieh, bloß einiges Federvieh, z. B. 38 Hühner. Die den Jahresrechnungen beigefügten Inventare zeigen, daß der ganze Haushalt, Zimmer- und Kücheneinrichtung etc. sehr einfach war: 10 bis 13 Betten, 15 Tischtücher etc., doch auch zwei silberne Becher und 13 silberne Löffel: coclearia cum manubariis arganteis es waren Löffel von Buxbaumholz mit silbernen Stielen. Der Status über die Nikolaikapelle von 1388 weist nach: 1 Kelch, 1 silbernes Kruzifix, 2 zinnerne Leuchter, 2 Altarbekleidungen, 2 Ampullen, 4 Meßgewänder, 1 Meßbuch, 1 Psalterium. Die Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen logirten während ihres Aufenthalts zu Nürnberg bisweilen im heilsbronner Hofe, z. B. 1445 und 47 die Kurfürsten Friedrich II. und Albrecht Achilles. Der Markgraf Kasimir wünschte während des aus Martini 1523 anberaumten Reichstags im Hofe zu logiren und sprach zugleich den Wunsch aus, daß dort zuvor einige Räumlichkeiten erweitert werden möchten. Der Abt Wenk erklärte sich zwar zur Aufnahme unterthänigst bereit, fügte aber bei: die Erweiterung sei wegen Kürze der Zeit nicht zu bewerkstelligen und bat den Markgrafen, mit der etwas engen Räumlichkeit, wie bisher, vorlieb zu nehmen. Die markgräflichen Beamten, Diener und Fuhrleute kehrten gewöhnlich im heilsbronner Hofe ein.

Wie fast überall, so wurde auch in Nürnberg das Kloster wegen seiner Exemptionen scheel angesehen und angefochten. Die Kollisionen mehrten sich, als die Zahl der Mönche in Folge der Reformation sich verminderte, so daß man gezwungen war, weltlichen Personen die Verwaltung des Hofes in Nürnberg zu übertragen. Die Stadt verlangte von diesen weltlichen Verwaltern Leistung der Bürgerpflicht, vom Hofe Umgeld, Steuer und andere Leistungen. Die Wirthe in der Stadt klagten wegen Beeinträchtigung, da im heilsbronner Hofe Schenkwirthschaft betrieben werde. Der Abt Wenk und sein Kloster mußten sich fügen und am

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27. April 1526 erklären: „Nachdem Bürgermeister und Rath unserem Hofe sammt dem anstoßenden Garten und andern seinen Gebäuden, Rechten und Zubehörungen und den Personen, so wir darein setzen, Schutz und Schirm zugesagt haben, so versprechen wir, immer eine redliche Mannsperson in den Hof zu setzen, die dem Rath annehmlich ist, Bürgerpflicht schwört, wie andere Bürger, Losung oder Steuer, vier Gulden rheinisch in Gold und Umgeld gibt.“ Acht Tage darauf erhielt der Abt eine zustimmende Erklärung des Raths. Allein der vom Abt in den Hof gesetzte Verwalter oder Pachter Werlein überschritt seine Befugnisse, indem er seinen Wirthschaftsbetrieb vertragswidrig ausdehnte, eine Hochzeit von vier Tischen bediente etc. Ein späterer Verwalter gestattete im Hofe eine Fechtschule. Darüber beschwerte sich der Magistrat beim Abt. Der Abt beschwerte sich, daß man vertragswidrig das Umgeld von seinem eigenen Getränk verlange, ingleichen von seinen Mönchen, die wegen Krankheit in den Hof kämen, oder in Geschäften, und einen oder zwei Eimer Wein dahin mitbrächten. „Wenn ich aber schreibt der Abt vier bis fünf Eimer mitgebracht habe, die ich natürlich in acht Tagen nicht austrinken konnte, so möge ein ehrbarer Rath bedenken, daß ich diesen Wein nicht für mich, sondern für seine Handwerksleute und für ehrbare Freunde, gelehrt und ungelehrt, die ich zu mir in den Hof geladen, verwendet habe. Auch möge der Rath bedenken, wie viel Nutzen die nürnberger Handwerksleute von Heilsbronn haben, auch daß wir in Nürnberg einen eigenen Doktor, Barbier und Apotheker haben.“ Die Beschwerden und Verhandlungen dauerten fort. 1554 während des Krieges des Markgrafen Albrecht Alcibiades gegen Nürnberg bequartierte der Magistrat den Hof fast ein Jahr lang mit Soldaten, Gefangenen und Pferden. Eben so 1557. Alle Gegenvorstellungen der Aebte waren fruchtlos. Dazwischen hatten die Aebte mit ihren eigenen betrügerischen oder unfügsamen Verwaltern und Pachtern des Hofes zu kämpfen, da bei ihnen gezecht, gespielt, geschmäht und gerauft wurde. Der Abt vermiethete den Hof hierauf an den Doktor Otto Flosser, dann aber wieder an einen Pachtwirth, an

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den wegen seiner langen und treuen Dienste als Küchenmeister um das Kloster wohlverdienten G. Baureis, welcher 1560 in Nürnberg starb, aber zu Heilsbronn begraben wurde. Siehe dort dessen Votivbild bei Nr. 108. Hierauf wurde der Hof bis zur Auflösung des Klosters fortwährend verpachtet. Der jeweilige Pachter war verpflichtet, jährlich 80 fl. an das Kloster, 4 Goldgulden an den Magistrat zu zahlen, die Zimmer für die Aebte und Mönche stets disponibel zu halten und Klosterfuhrleute zu beherbergen. Nach Auflösung des Klosters wurde der Hof Eigenthum der Markgrafen. Unter erbitterten Konflikten zwischen diesen und dem Magistrat schloß das Jahrhundert. Im folgenden gerieth der Hof während des 30jährigen Krieges in gänzlichen Verfall, um so mehr, da Ansbach und Bayreuth wegen der gemeinschaftlich zu tragenden Reparaturkosten stets miteinander stritten. Als Beide endlich sich einigten und gemeinschaftlich zu repariren anfingen, da protestirte der Magistrat, weil man nicht durch nürnberger, sondern durch heilsbronner Handwerksleute repariren ließ. Die onolzbacher Regierung drohte mit Repressalien und erklärte: sie werde Allen in ihrem Territorium verbieten, nürnberger Handwerkern Arbeit zu geben. Der Magistrat beantwortete diese Drohung kurz und bündig, indem er den heilsbronner Arbeitern ihre Werkzeuge wegnehmen ließ und den markgräflichen Beamten in Heilsbronn erklärte: „Die Bewohner des Hofes erhalten von der Stadt Schutz und Schirm, wie andere Bürger, und haben daher auch, wie andere Bürger, nürnbergische Handwerksleute zu nehmen.“ Während dieser Verhandlungen senkte sich die ruinose Stallung und ein Stück Gartenmauer fiel ein. Da augenblicklich geholfen werden mußte, so ließ der markgräfliche Pachter und Agent im heilsbronner Hofe (Prüger) 1694 die Reparatur durch nürnberger Arbeiter vollziehen. Im 18. Jahrhundert war der Hof wegen Baufälligteit Jahre lang unbewohnt. Er wurde 1754 reparirt mit einem Aufwande von 800 fl., welche die beiden Fürstenhäuser zu gleichen Theilen zahlten. Die Konflikte zwischen der Stadt und den Markgrafen endeten, als ein Stärkerer über Beide kam und ihnen Frieden gebot.

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So viel über die heilsbronnischen Acquisitionen innerhalb der Stadt Nürnberg. Ueber eine Erwerbung außerhalb der Stadt soll hier noch, wie oben I, 70 angedeutet wurde, berichtet werden. In dem Weiler Altenfurt (Altenwert) bei Feucht steht eine uralte, der Sage nach von Karl dem Großen erbaute Kapelle, welche i. J. 1255 zur Zeit des 10. Abts Otto (s. dort) vom Kaiser (König) Wilhelm dem Kloster Heilsbronn geschenkt wurde. In der Schenkungsurkunde erklärte der Kaiser u. A.: „Wilhelmus, Dei gr. Rom. Rex etc. Cupientes, religiosos viros, Abbatem (Otto) et conventum monasterii in Halsprunne, favoris prosequi gratia speciali, ipsos sub nostram et imperii romani protectionem suscepimus specialem, protestantes, quod ipsos et eorum bona nomini committemus; nec ulterius volumus, quod aliqua secularis persona de ipsis vel eorum bonis se aliquando intromittat. Insuper ipsis Capellam in Altenwert prope Nurmberg cum suis attinenciis, ut in ea faciant domino deserviri possidendam committimus usque ad nostrae beneplacitum voluntatie.“ Darauf wird Zuwiderhandelnden des Königs Indignation angedroht. Der Schluß lautet: „Datum Colonie, 6 Kal. Aprilia, Indic. 13. 1255.“ Die Urkunde wurde sonach weder in Heilsbronn noch in Nürnberg ausgefertigt, sondern in Köln. Im Jahre nach der Ausfertigung starb der Kaiser. Ob, wo und wie er persönlich mit dem Abt Otto verkehrte, kann aus heilsbronner Außeichnungen nicht ermittelt werden. In den von 1338 an vorhandenen lateinischen Rechnungen der Aebte und Mönche wird der Kapelle in Altenfurt weder bei den Einnahmen noch bei den Ausgaben gedacht, was zu der Annahme berechtigt, daß das Kloster die Kapelle schon frühzeitig vertauschte. Eine spätere Hand bemerkte am Schluß der Urkunde: „Ex libro privilegiorum consoriptum circa 1364.“ Zur Zeit des Abts Otto und seines Vorgängers wurde das Klostergut von Konrad und Friedrich von Bruckberg, Albert von Hohenlohe, Konrad von Sulzburg und von den Burggrafen von Nürnberg vielfach geschädigt. Daher in vorstehender Urkunde (auf Ansuchen des Abts) der kaiserliche

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Befehl: „daß keine weltliche Person sich mit des Klosters Gütern befasse.“


50. Petersaurach,

Aurach, Urach, Petriurach. Daß Kloster erhielt bei seiner Gründung dort keinen Besitz, erwarb aber allmählig das ganze Pfarrdorf, auch das Patronat. Zur Zeit des 5. Abts Albertus 1212 (s. dort) besaß dort einen Hof und Grundrenten das Domkapitel Würzburg, welches einen bischöflichen Ministerialen Ulrich von Wischenvelt und einen Ulrich de Durne mit diesen Besitzungen belehnte. Als Afterlehensleute erscheinen ein Konrad von Haselach, welcher auch in Haselach selbst einen Hof besaß, dann ein Wernhardus de Wazendorph. Das Domlapitel überließ alle diese Besitzungen in Petersaurach dem Kloster, wurde aber dadurch entschädigt, daß die genannten Lehensleute einen Hof in Haselach und entfernter gelegene Güter in Vilbrunnen, Volkamneresrute und Pollence (?) dem Domkapitel lehenbar machten. Zur Sicherung der Errungenschaft erhielt das Kloster vom Bischof Otto von Würzburg zwei Urkunden, in welchen jede Beeinträchtigung des nunmehrigen Besitzstandes mit dem Zorn Gottes und aller Heiligen und mit Exkommunikation bedroht wurde. Die beiden Dokumente deuten darauf hin, daß die genannten Adeligen ökonomisch bedrängt waren und darum ihre Güter und Gefälle an das Kloster verkauften.

Außer den ebengenannten waren damals noch andere Dorfherren in Petersaurach, darunter die Herren von Dornberg, über deren Verhältniß zu Heilßbronn in den Beiträgen S. 215 bis 18 Einiges mitgetheilt worden ist. Sie waren bischöfliche Vögte und erhielten von den Bischöfen zu Würzburg den Auftrag, daß Gumbertusstift und zugleich auch das Kloster Heilsbronn bezüglich seiner Acquisitionen in Petersaurach gegen Beeinträchtigungen zu schützen. Dafür bezogen sie von den Grundholden jährlich gewisse Renten. Bei Erhebung derselben erlaubten sich Rudolf von Dornberg und schon sein Vater, von Schulden gedrückt, Erpressungen. Die Grundholden beschwerten sich und veranlaßten die Bischöfe, gegen ihre eigenen dornbergischen

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Vögte einzuschreiten. Die heilsbronner Aebte befreiten ihre Grundholden in Petersaurach von den Erpressungen dadurch, daß sie die den Vögten zustehenden Reichnisse kauften, wozu die Bischöfe gerne ihre Einwilligung gaben. In dem oben beim 7. Abt Waltherus zitirten bischöflichen Erlaß hieß es: Hermannus, Dei gratia episcopus herbipolensis. Noverint omnes, quod cum abbas et conventus ecclesiae in Hahelsbrunn viderent, bona ipsorum in villa Vrach propter advocaciam super ipsa bona, quam Rudolfus, advocatus in Schalchusen in feodo ab ecclesia nostra tenet, quam pater ipsius pluribus personis pro 72 talentis obligaverat, immo propter nimias extorsiones, quas eaedem personae facere ibidem consueverant, penitus dissipari, cogitantes, per redemtionem ejusdem advocaciae ea eximere a tantis oppressionibus, humiliter petiverunt a nobis, ut eis liceret, advocaciam redimere: nos vero, cum utìlitatibus ecclesiarum intendere debeamus, redemtionem ejusdem advocaciae indulsimus eisdem. Datum apud Nuremberg 1235, 5. Kalend. Febr., episcopatus nostri anno 10. Der Bischof war nebst Andern vom jungen König Heinrich VII., welcher wiederholt in Heilsbronn einkehrte, nach Nürnberg einberufen worden, daher trägt sein Erlaß nicht das Datum Würzburg. Am Schluß des Erlasses erscheinen nicht bloß würzburger Domkapitulare, sondern auch Personen aus der Gegend von Nürnberg, Heilsbronn und Ansbach als Zeugen, z. B. Friedrich von Grindelach, Krafto von Warperg, Friedrich von Burleswac, Konrad von Dietenhofen und zwei Mönche von Heilsbronn. Wolfram von Dornberg, ebenso verschuldet wie sein Vater Rudolf, überließ gleichfalls dem Kloster mehrere vogteiliche Renten in Petersaurach, erst durch Legat, dann durch Verkauf. 1266 urkundete er: Ego Wolframus de Dornberg advocatus profiteor, quod jus advocaciae, quod in piscina ecclesiae halsprunnensis apud Vrach possideo, lego et trado ad ipsam ecclesiam libera donatione, ut proinde mei et meorum parentum memoria. apud dìctam ecclesiam uberius habeatur.[29]

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1266, Kal. Maji. Der Ausstellungsort ist nicht genannt. Fünfzehn Jahre darauf sah sich Wolfram gezwungen (am 18. Jan. 1281), auch seine noch übrigen vogteilichen Bezüge in Petersaurach an den 12. Abt Rudolf und dessen Kloster für 240 Pfund Heller zu verlaufen. Er that es mit Zustimmung seiner Frau, Richze, und seiner an Gottfried von Heideck verheiratheten Tochter Kunigunde und seiner sonstigen Erben. Er versprach dem Abt, auch den bischöflichen Konsens beizubringen, was aber im Augenblick nicht geschehen könne, da das Domkapitel in Würzburg nicht vollzählig sei; er verpfände aber als Garantie für die Haltung seines Versprechens Besitzungen in Warzfeld und Beutellohe (donamus monasterio in vadimonium, quod vulgo dicitur Vrsatz, villam nostram Wartsuelde, quae solvit annuatim 20 maldra siliginìs, et etiam villam nostram Butelloch, quas villas tam diu habeant, quousque litteras praedìcti capituli praesentemus eis). Zeugen des Verkaufs waren: Gunzelinus, Heinrich Vogel, Konrad von Dietenhofen, Marquardus Vogel, Milites, Konrad genannt Urach, Burkhard von Imelndorf, Konrad Rumel. Der oberlehensherrliche Konsens wurde schon nach einigen Tagen beigebracht. Darin hieß es: Bertholdus, Dei gratia herbipolensis episcopus. Noverint universi, quod cum vir nobilis Wolfram, advocatus de Dorenberg, aeris alieni necessitate compulsus, advocacionem super villam Vrach, quam a nobis in feodo tenuit, venerabilibus Rudolfo et conventui in Halsprunn de nostro assensu pro 240 libris vendidisset, nos, propter exhibita et exhibenda nobis per eundem nobilem servitia, vendìtionem gratam habentes, advocationem in Vrach cum omnibus attinenciis abbati et conventui in

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proprium damus. Actum Herbipoli 1281, 9 Kal. Febr. Im Jahr vor seinem Tode machte Wolfram aus seinem Schlosse zu Vestenberg das in den Beiträgen S. 217 besprochene Testament, durch welches das Kloster abermals einen Güterzuwachs in Petersaurach erhielt. Die obenerwähnte Urkunde vom 18. Januar 1281 war eigentlich kein Kauf-, sondern ein Hypothekenbrief und Schuldschein. Denn Wolfram erklärte darin: Pro nostra necessitate advocatiam super bonis monasterii halsprunnensis in villa Vrach vendidimus domino Rudolfo abbati et conventui pro 240 libris hallensium hoc tamen pacto, quod reemendi praedictam advocaciam infra, spacium 12 annorum habeamus facultatem, ita videlìcet, ut infra 12 annos 14 diebus 240 libras praedictis fratribus simul dederimus, tunc ad nos vel haeredes nostros advocacia reverteretur. Si autem rerum copia nobis defuerit, tunc reemtionis bonorum nullam habebimus potestatem, et praedicti fratres possidebunt advocaciam perpetuo. Die 240 Pfund waren sonach kein Kaufschilling, sondern ein Darlehen, welches Wolfram auf 12 Jahre erhielt gegen Verpfändung seiner vogteilichen Renten, die er dem Kloster auf 12 Jahre überließ, unter Vorbehalt der Wiedereinlösung gegen Heimzahlung des Darlehens. Diese Wiedereinlösung und Heimzahlung muß auch erfolgt sein, da Wolfram’s Erben i. J. 1294 als Besitzer jener vogteilichen Renten erscheinen.

Die Erben Wolfram’s waren seine Schwiegersöhne: Gottfried von Heideck und die Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen sammt ihren Frauen Kunigunda, Elisabetha und Anna, Wolfram’s Töchter. Allein diese Erben verkauften nach und nach ihre Besitzungen in Petersaurach an das Kloster. Den Anfang machte Gottfried von Heideck.[30] Er verkaufte 1294 die Gefälle von einem Hofe, dessen Besitzer, der Bauer Summersach, jährlich 6 Sra. Korn etc. abzugeben hatte. Gleichzeitig verkaufte er an das Kloster die Gefälle von vier kleineren

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Anwesen, genannt „Seelhäuser“ (Söldengüter), von welchen jährlich 24 Pfennige, 4 Käse etc. gegeben werden mußten. Er fertigte die Urkunde über diesen Verkauf in dem aus der Dornbergischen Erbschaft ihm zugefallenen Kastrum Lichtenau im Februar 1294 aus. An demselben Tage verkaufte er an das Kloster für 161 Pfund Heller die vogteilichen Gefälle von 6 Morgen, deren Lage (in colle, in valle) und Besitzer (Sawer, Eberlinus; der Schuhhof) im Verkaufbriefe näher bezeichnet sind. Kunigunde, Gottfrieds Frau, hatte diese Gefälle als Erb- und Heirathsgut erhalten, erklärte aber eidlich, daß sie für sich und ihre Erben allem Anspruch an diese Güter entsage. Sie verzichtete um so bereitwilliger, da sie von ihrem Manne Güter von nicht geringerem Werthe in Immeldorf erhielt. Die deßfallsige Urkunde trägt dasselbe Datum, wie die vorige: Lichtenau, 3. Idus Febr. 1294. Der Anwesenheit des 13. Abts Heinrich von Hirschlach ist darin ausdrücklich gedacht. Auch Burggraf Friedrich III. und sein Bruder Konrad waren bei dem Akt zugegen und besiegelten die Urkunde; eben so Gottfried von Heideck und seine Frau. Weiter sind als Anwesende und Zeugen genannt: 5 Milites, 4 Militares (z. B. Hermann von Ror, H. von Urach) und 5 Klosterbrüder. Der Bischof Mangold von Würzburg bestätigte den Verkauf durch eine von ihm und dem Domkapitel besiegelte Urkunde, in welcher er als Oberlehensherr seine deßfallsigen Rechte und seine jährliche Rente von 11 Pfund Heller an das Kloster abtrat, dafür aber dadurch entschädigt wurde, daß Gottfried und Kunigunde ihm in Immeldorf das Gut des Bauern Kruse mit einer jährlichen Rente von 15 Pfund lehenbar machten. Zugleich sprach er seine freudige Theilnahme an dieser Errungenschaft des Klosters aus, eingedenk der Bedrückungen, welche die Klöster von all’ ihren Schirmvögten zu erleiden hätten. (Consideravimus etiam commodum, quod ex hoc fratres in Halsprunne, quos sincere diligimus, consequi potuerunt propter nimias extorsiones et multas indebitas vexationes, quas quilibet advocati in talibus advocaciis et juribus circa monasteria facere conflueverunt.) Sechs Jahre darauf kam es zu Konflikten zwischen

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Gottfried von Heideck, dem Kloster und den Klosterunterthanen in Petersaurach über die Jurisdiktion im Orte, über die Jagd im Walde Urlaz, über die Weidegerechtigkeit und Anderes (super insultibus, qui Heimsuche nuncupantur). Gottfried unterlag im Streit und mußte in einer dem Abt Heinrich von Hirschlach eingehändigten Urkunde anerkennen, daß er keine Jurisdiktion im Orte habe, daß der Genuß des Waldes Urlaz nicht ihm, sondern dem Dorfe Urach zustehe und daß er in den Waldungen des Klosters nur mit Genehmigung desselben jagen dürfe; auch versprach er, daß durch seine Leute die Klosterunterthanen bezüglich der Weide nicht mehr belästigt werden sollten. Die Urkunde wurde in Petersaurach selbst am 20. Jan. 1300 ausgefertigt in Gegenwart von elf Zeugen. Der erste Zeuge ist Gottfried’s Capellanus Berthold, ohne Zweifel sein Pfarrer in Lichtenau. Die folgenden fünf Zeugen sind heilsbronner Mönche; die übrigen fünf sind Milites, darunter Konrad und Heinrich von Urach. Angehängt sind die Siegel Gottfrieds und des Abts. Ferner verkauften die genannten Heideck’schen Eheleute die Gefälle von 8 Gütern in Petersaurach an das Kloster für 150 Pfund Heller zur Zahlung ihrer Schulden. In der auf ihrem Schlosse Vestenberg ausgefertigten Urkunde versprachen sie „Werschaft“ des Verkaufs und benannten als Bürgen vier Milites, darunter den ebengenanuten Heinrich von Urach. Weitere Zeugen: drei heilsbronner Mönche und der vorhin genannte Berthold, Kaplan Gottfrieds von Heideck. Daß auch noch andere heidecksche Güter in der Umgegend theils von Gottfried, theils von seinen Nachkommen an das Kloster verkauft wurden, erhellt aus den Mittheilungen in den Beiträgen S. 231. Den letzten Rest von den heideckischen Besitzungen in Petersaurach verkauften Friedrich von Heideck, dessen Frau Beatrix und Johann von Heideck i. J. 1403 für 25 fl. an das Kloster.

Auch die vorhingenannten zwei andern Schwiegersöhne Wolframs von Dornberg, die Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen, verkauften die von ihrem Schwiegervater geerbten Gefälle und Güter in Petersaurach an das Kloster, zuerst

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i. J. 1299 für 306 Pfund Heller (pro suorum extenuatione debitorum) ihre vogteilichen Bezüge (vicedominatum seu jus advocaticum) von 12 Gütern, deren Besitzer in den Verkaufsverhandlungen sämmtlich genannt sind, z. B. Osterbronner, Merklin, Schüttlock, Hofmann etc. Jeder dieser Bauern hatte jährlich 40 bis 80 Pfennige, 1 bis 3 Malter Korn etc. zu geben, zusammen 6 Pfund Heller und 14 Heller, 18 Malter Korn etc. Der Kaufbrief ist datirt: in castro nostro Hohenburg 1299. Dann folgen die Zeugen, darunter zwei Mönche von Heilsbronn, der öttingische Notar und drei Milites. Angehängt sind die Siegel der Grafen Ludwig und Friedrich und der Frau des Letztern, Elisabeth von Dornberg. Anna von Dornberg, die Frau des Ersteren, scheint nicht mehr gelebt zu haben, da ihr Siegel fehlt. Der Oberlehensherr Bischof Mangold genehmigte d. d. Würzburg 1300 den Verkauf. Er trat, wie in der obenbesprochenen Urkunde von 1294, seine Rechte und Renten an das Kloster ab gegen Entschädigung durch andere Güter, welche die Grafen ihm lehenbar machten, und bezeugte, wie oben, seine Freude über die Erlösung des Klosters von seinen Advokaten, eingedenk extorsionum, vexationum, angariarum, exactionum aliarumque oppressionum, quas advocati in bonis advocaciaticis, maxime contra monasteria facere consueverunt. „Wird – schrieb der Bischof – die Bosheit abgeschnitten, so können die Klosterbrüder ruhiger den Gott des Friedens verehren.

Auch die Herren von Solzburg waren Dorfherren in Petersaurach. Daß die Schwestern Adelheid und Petrissa von Solzburg i. J. 1268 ihr Schloß Bürglein nebst Gütern in Petersaurach an das Kloster verkauft haben, ist oben bei Bürglein berichtet worden. Nach diesem Verkaufe scheint die Familie Sulzburg nichts mehr dort besessen zu haben.

Um 1294 waren auch Eberhard und Gottfried von Schlüsselberg (Schluzzelburch) Mitdorfherren in Petersaurach. Sie hatten gemeinschaftlich mit Gottfried von Heideck Gefälle vom Hofe des Bauern Sumersach zu beziehen. Gottfried von Heideck verkaufte aber nothgedrungen (pro necessitate) seinen Antheil

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an das Kloster und bat seine Verwandten (affini), Eberhard und Gottfried von Schlüsselberg, ihren Antheil gleichfalls dem Kloster zu überlassen, was sie auch thaten. Sie schenkten ihren Antheil dem Kloster zur Stiftung eines Jahrtages für sich und ihre Voreltern. Der Schenkungsbrief ist datirt: Non. Kal. Aprilis 1294, nennt aber den Ausstellungsort nicht. Vorhin wurde berichtet, daß Gottfried von Heideck und seine Frau ihre Bezüge von 8 Gütern in Petersaurach an das Kloster verkauften. Von vieren dieser Güter hatten auch Gottfried und Konrad von Schlüsselberg vogteiliche Renten zu beziehen, schenkten sie aber dem Kloster. Der Schenkungsbrief ist datirt: In castro nostro Brotselden 1302. Sie hatten bisher mit diesen Gefällen einen Rudigerus von Urach belehnt, welcher gleichfalls zu der Besitzveränderung seine Einwilligung gab. Was sie zu dieser Schenkung bewog, sagt ihr Schenkungsbrief: die Bitte des Abts (Konrad von Brundelsheim), die Bitte Gottsrieds von Heideck und die Aussicht auf Belohnung im Himmel. Dem Abt und seinem Konvent bezeugen sie ihre Verehrung durch die Worte: quos prae ceteris extollit devotio et hospitalitas. Konrad von Schlüsselberg schenkte 1308 dem Kloster, ut eorum oratio nobis impetret gratiam apud Deum, zwei Zehnten in Mkt. Erlbach und Eschenbach. Er sagt in der Urkunde über die Schenkung: Testes sunt dominus Chunradus Burggravius de Nurenberch, noster avus, et Gotfridus senior de Brunecke, noster avunculus, item abbas Henricus (von Hirschlach). Datum in curia Burggravii praedicti in Nurenberch. Sonach muß der Schenker ein Sohn Konrad’s von Schlüsselberch gewesen sein, dessen Frau Leukardis eine Tochter des Burggrafen Konrad des Frommen war.

Auch die Herren von Vestenberg waren in Petersaurach begütert. Albert von Vestenberg[31] und seine Frau Gertraud besaßen daselbst Gefälle von vier Anwesen „des Snitzer, Maylan, Mezzersmit und der Hereifelin.“ Von jedem mußten jährlich

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20 bis 44 Pfennige, 2 bis 4 Käse und Hühner, 20 bis 36 Eier, aber kein Getreide entrichtet werden. Diese Bezüge verkaufte Albert für 28 Pfund Heller an das Kloster, leistete „Gewerschaft“ und seine Vettern (germani) verbürgten den im März 1309 geschlossenen Kauf.

Gleichfalls begütert daselbst war Wolfram von Urach, ein Afterlehensmann, wie wir gleich sehen werden. Er bezog von dem „Herr Wolframshof“ genannten Gute des Bauern Beheim jährlich 10 Unzen Pfennige weniger 10 Pfennige, 6 Simra Korn, ½ Sra. Waizen etc., vertauschte aber diese Gefälle an das Kloster, welches ihm dafür Gefälle in Brunn bei Emskirchen überließ. Wolfram wohnte in der dortigen Gegend. Der Tauschkontrakt wurde im Juni 1312 in Heilsbronn ausgefertigt und verbürgt von „Gutende, Vitztum meines Herrn Burggrafen Friedrichs (IV.) von Nürnberg.“ Die vier Lehensherren des Wolframshofes: Graf Ludwig von Oettingen, dessen Sohn Ludwig, Gottfried von Heideck und Konrad von Schlüsselberg, genehmigten den Tausch, da Wolfram die Lehenschaft auf die von ihm eingetauschten Gefälle übertragen ließ.

1342 urkundeten Konrad Groz, Schultheiß in Nürnberg, und seine Schöffen, daß das Kloster von den Herren Alb. Ebner, Ulr. Kudorfer und Eysvogel das Gut zu Petersaurach, da Schmitner auf sitzet, das jährlich 5 Schillinge, 7 Sra. Korn etc. gibt, gekauft hat. 1345 entlehnten Heinrich Meyer und seine Wirthin Adelheid vom Kloster 12 Pfund Heller und verzinsten das Darlehen in der Weise, daß sie und ihre Erben jährlich 52 Pfennige Ewigzins von ihren sieben Morgen „auf der Röde“ zahlen sollten, „sonderlich in das Spital des Klosters.“ 1390 kaufte das Gottshaus zu Petersaurach, zur Zeit des Pfarrers Ulr. Hofstätter, von Hermann von Vestenberg, dessen Frau Agnes und Sohn Konrad, und von Hans von Vestenberg und dessen Frau Else ihre Hofstatt, Garten und Wieslein in Petersaurach gelegen.

In den besprochenen Urkunden werden gegen 50 Anwesen namhaft gemacht, oft mit Angabe der Namen ihrer damaligen Besitzer. 1605 zählte das Dorf 58 Anwesen.

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Die in den Urkunden von 1281, 1294, 1300, 1302 und 1313 genannten Konrad, Heinrich, Rudigerus und Wolfram von Urach werden bald als Milites, bald als Militares bezeichnet, Rudigerus als Lehensmann der Herren von Schlüsselberg, Wolfram als Lehensmann der Grafen von Oettingen, des Gottfried von Heideck, des Konrad von Schlüsselberg und von denselben belehnt mit dem „Herr–Wolframshofe“, dessen damaliger Besitzer der Bauer Beheim war. Wolfram, damals bei Emskirchen wohnend, besaß, wie auch alle vorgenannte Dorfherren von Petersaurach, von nun an nichts mehr daselbst. Als alleiniger Dorfherr erscheint nunmehr das Kloster, dem Eines nur noch fehlte, – das Pfarrpatronat, in dessen Besitz es erst 200 Jahre später kam, wie oben beim 33. Abt berichtet worden ist. Ueber die Herren von Urach wird nachher Einiges mitgetheilt werden. Ueber die Zustände in Petersaurach im Reformationsjahrhundert siehe oben Abschn. VI, 2.

Während der ersten 13 Jahre des 30jährigen Krieges kamen zwar Einquartierungen etc., aber keine größere Drangsale vor; die eigentliche Noth begann erst in dem für die ganze Umgegend so verderblichen Jahre 1632. Zwar wurden vom Kriegsvolk nur fünf Wohnhäuser in Asche gelegt; allein 37 von den vorhandenen 58 Häusern standen von 1632 an viele Jahre lang unbewohnt und verfielen, wie wir es oben bei Weiterndorf, Bürglein und Bonhof gesehen haben, und fielen der Herrschaft heim. Die Felder flogen mit Wald an; Niemand war geneigt, eines der verödeten Güter mit den darauf ruhenden Lasten zu übernehmen. Zwei Jahre nach dem Kriege wurde das eine und andere Gut an den Mann gebracht, aber für keines mehr als 8, höchstens 15 Gulden gezahlt. Der Pfarrer Walter, schon vor dem Kriege dort, wurde vom Hunger weggetrieben. Er übernahm 1633 die Pfarrstelle in Großhaslach und pastorirte von dort aus Petersaurach. Die Lokalkirchenstiftung nahm von 1632 bis 43 fast nichts ein. Der Klosterverwalter bemerkt in der Kirchenstiftungsrechnung: „Da nichts eingenommen wurde in diesen 11 Jahren, so konnte auch nichts ausgegeben werden für Flickwerk,

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Almosen etc. Nur Pfarrer und Meßner konnten ihre kleine Besoldung und 2 Maas Wein erhalten.“ Alle Ausstände mußten niedergeschlagen werden; „denn die Höfe, die Zins und Gült schuldeten, waren Brandstützen oder öde, dem Kloster heimgefallen, die Besitzer verdorben und gestorben.“ Der Pfarrer Walter starb in Großhaslach. Nach seinem Tode pastorirte Petersaurach der Pfarrer Kon. Renner von Weißenbronn (ermordet, s. bei Weißenbronn). Er vermiethete das ruinose Pfarrhaus in Petersaurach und verpachtete die sämmtlichen Pfarrgrundstücke (15 Morgen Aecker, 2 Tgw. Wiesen). Für Miethe und Pacht erhielt er in Summa 1 Sra. 8 Mtz. Korn. Seine übrigen Einkünfte für die Verwesung der Pfarrei bestanden in 21 fl. vom Klosteramte, 1 fl. 30 kr. vom Gottshaus und 29 Kreuzern Ewigzins von Altendettelsau, „dazu 15 fl. von der Gemeinde, bis sich die Pfarr mag bessern, aber zu keiner immerwähreuden Gerechtigkeit; thut also an Geld in Allem 37 fl. 59 kr.; dazu noch die Accidenzien und was der Junker zu Neuendettelsau zuschießen wird.“ Diese spärlichen Mittel boten keine Mannesnahrung. Da man aber für nöthig erachtete, der Gemeinde wieder einen eigenen Pfarrer zu geben, so schlug das Klosteramt 1652 dem Herrn Veit Adam von Eyb in Neuendettelsau vor, einen Zuschuß zu leisten, wofür der in Petersaurach anzustellende Pfarrer die in Folge des Krieges vakante Pfarrstelle Neuendettelsau mitversehen sollte. Der Vorschlag wurde genehmigt, der Unterstützungsbeitrag geleistet, aber nur vier Jahre lang, da Neuendettelsau wieder einen eigenen Pfarrer erhielt. Das Klosteramt deckte den Ausfall.

Nicht während des Krieges, wohl aber vor und nach demselben wurde Petersaurach durch Feuer schwer heimgesucht. 1603 brannten 8 Häuser ab; am 26. April 1658 15 Wohnhäuser, 4 Hofhäuslein, 17 Scheunen; die ganze Häuserreihe an der Ostseite, fast die Hälfte des Dorfes brannte nieder. Die meisten dieser Häuser waren nach dem Kriege neu erbaut worden. Das Brandunglück hatte Logler’s Frau durch brennend gewordenes Schmalz herbeigeführt. Sie und ihr eben im Walde beschäftigter Mann entflohen. Den Beschädigten wurde gestattet, auswärts

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zu kollektiren; auch blieben sie drei Jahre lang befreit von Abgaben. Das Dorf erhalte sich langsam. 1667 berichteten die Klosterbeamten: „Das Dorf ist mit lauter armen Leuten und dazu nicht völlig besetzt, überdieß ein großes Stück Feldes, darunter ein gut Theil Pfarräcker, mit Holz verwachsen, die andern sehr naß, kalt und unfruchtbar.“ Neunzehn Anwesen waren damals noch öde und unbewohnt; eben so die sämmtlichen 6 Anwesen in Ziegendorf; in den übrigen eingepfarrten Weilern stand es besser.

Der westphälische Friede brachte keinen Frieden in die Gemeinde. Sie erhielt zwar sechs Jahre nach dem Kriege wieder einen Pfarrer, Müller; allein der Verkehr zwischen Pfarrer und Gemeinde war nach dem Kriege nicht besser als vor demselben. Es kam zwischen dem Pfarrer Müller, dem Schulmeister Winter, dem Wirth Probst und Andern zu den pöbelhaftesten Auftritten, so daß Amt, Dekanat und Konsistorium strafend einschreiten mußten. Eine Hauptrolle spielten dabei die Frauen, über welche der Pfarrer u. A. berichtet: „Heute hat die Käserin in der Kirche geschrieen: Hat doch der Pfarrer zwölf Kopftück verspielt! Die Schulmeisterin hat ihren Kirchenstuhl mit Ungestüm zugeschmissen, daß sich meine Zuhörer heftiglich darüber beklagen.“ Im Konsistarialbescheid hieß es: „Wir haben alle Parteien, den zänkischen Wirth, den frechen Schulmeister etc. vernommen und befunden, daß der Streit mehrentheils von den abgebrochenen Weichseln und vom Hund der Käserin herkommt. Schulmeister, Wirth etc. haben dem Pfarrer abzubitten. Dem Pfarrer haben wir ernstlich vorgehalten, worin er limites defendendi überschritten und sonsten gefehlt, und ihm befahlen, wie er sich hinfüro verhalten und die Personalia auf der Kanzel unterlassen soll.“

Im Vorstehenden wurden die Namen einiger Herren von Urach genannt. Es kann urkundlich nicht erwiesen werden, daß eine Adelsfamilie in der Vorzeit ihren Stammsitz in Urach, Petersaurach, hatte und sich nach diesem Orte nannte. Die vorhin genannten Wolfram, Konrad, Ulrich, Heinrich und Rudiger de Urach gehörten dem niedern Adel an. Ihre Besitzungen

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in Petersaurach (Gefälle von dem „Herr–Wolframshofe“) empfingen sie, wie vorhin berichtet wurde, von den Dornbergen, Oettingen, Heidecken und Schlüsselbergen. Wegen ihrer dortigen Besitzungen nannte man sie „Herren von Urach“, ob sie gleich nicht in Petersaurach, sondern an andern Orten wohnten und ganz andere Geschlechtsnamen führten. Es verhielt sich mit ihnen, wie mit den Herren von Seckendorf, Dornberg und Vestenberg, welche sehr oft „Herren von Stopfenheim, Onolzbach, Haselach“, nach den Orten, wo sie begütert waren, genannt wurden, mit Hinweglassung der Geschlechtsnamen Seckendorf, Onolzbach, Vestenberg.


51. Poppenreuth,

Pfarrdorf bei Nürnberg. Das Kloster erhielt dort zur Zeit des 17. Abts Friedrich von Hirschlach Gefälle. In der Schenkungsurkunde hieß es: „Ich Walter Santman und meine Wirthin Hedwig versehen, daß wir gegeben haben dem Herrn Abt und Konvent zu Halsprunn von Andacht, mit der wir sonderlich ihnen geneigt sind, lauterlich durch Gott, unsern Garten zu Poppenreuth zunächst der Schmiede, drei Morgen und ein Viertel Wiesmath, und kauften ihn von Herrn Rudgern von der Brunst um 13 Pfund Heller. Dafür sollen sie unserer und unserer Vordern Jahrzeiten ewiglich mit andächtigem Gebet begehen, als uns von ihnen gelobt worden ist. Da wir kein Siegel haben, so bitten wir Frau Anna, Gräfin von Nazzawe[32], ihr Insiegel an diesen Brief zu hängen. Wir auch Anna, Gräfin von Nazzawe, bekennen, daß wir Sonntag nach dem weißen Sonntag 1350 unser Siegel an diesen Brief gehangen haben.“ Anna war die Frau des 1358 in Heilsbronn begrabenen Grafen Emicho von Nassau (I, 93. II, 248) und eine Tochter des 1297 ebendaselbst begrabenen Burggrafen Friedrich III.


52. Reckersdorf,

Weiler bei Großhaslach. Daß Albert von Vestenberg 1313 die Gefälle von einem Hofe daselbst an das Kloster verkaufte, ist

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bei Großhaslach erwähnt worden. Weitere Acquisitionen machte das Kloster dort nicht. Dem jeweiligen Besitzer des Hofes wurde die Aufsicht auf die benachbarten Klosterwaldungen übertragen. Es wohnten damals in dem Orte 2 Bauern und 4 Köbler, von welchen 5 den Kleinzehnten an den Pfarrer in Großhaslach abzugeben hatten.


53. Regelsbach,

Pfarrdorf bei Schwabach. Das Kloster erwarb daselbst zwei Höfe, einen durch Schenkung von Albert Rindsmaul i. J. 1253. Siehe oben beim 9. Abt.


54. Reitersaich,

Weiler bei Roßstall. Das Kloster erwarb dort vier Höfe, einen 1367 durch Kauf von einer Nürnberger Familie. Im 30jährigen Kriege verödeten drei dieser Höfe.


55. Reuth,

Kirchdorf, Filial von Neuendettelsau, wurde nach und nach ganz heilsbronnisch. 1213 kaufte das Kloster dort zur Zeit des 5. Abts Albertus (s. dort) einen Hof. Der Verkäufer war Friedrich von Haslach. Der Abt ließ den Kauf vom hohenstaufischen Kaiser Friedrich II. bestätigen. 1254 vertauschte das Kloster Güter in Michelbach, Grub und Baldingen und erhielt das für Güter (vermuthlich Oettingische) in Reuth. Weitere Erwerbungen daselbst von den Grafen von Truhendingen führten zum Streit, bis es 1282 durch ein Uebereinkommen zwischen dem 13. Abt Heinrich von Hirschlach und dem Grafen Friedrich von Truhendingen und dessen Frau Agnes zum Frieden kam.

Reuth war bis 1453 ein Weiler und nebst den umliegenden Weilern Neuses, Mosbach, Watzendorf, Wollersdorf, Aich und Mausendorf nicht in die naheliegenden Orte Windsbach, Neuendettelsau und Weißenbronn gepsarrt, sondern nach dem entfernteren Großhaslach. Das Verhältnis; zwischen den Eingepfarrten und ihrem Pfarrer war meist unerfreulich. Um 1433 haderten die Pfarrkinder in Reuth und in den ebengenannten Weilern

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fortwährend mit ihrem Pfarrer Hertlein in Großhaslach über Mein und Dein, über Offertoria und Anderes. Durch Vermittelung des 22. Abts Kötzler und der Pfarrer von Ammerndorf, Roßstall, Petersaurach und Kirchfarrnbach kam es endlich zu einem Vergleich. Der Pfarrer Hertlein und je ein Mann von den genannten Weilern wurden nach Heilsbronn einberufen und von einem gleichfalls einberufenen Notarius publicus ein weitschweifiges Instrument (In nomine etc. Anno 1447, regnante Friderico Rege romano, anno ejus septimo, 3. Maji, in Infirmitorio monasterii Fontis sa1utis, in stuba superiori in mei notarii testiumque subscriptorum praesentia etc.) verabfaßt. Darin hieß es: „Den Bewohnern jener eine Meile von Großhaslach entfernten Weiler wird gestattet, nach der ersten in Haslach gehaltenen Beichte das Sakrament bei den ihnen näher wohnenden Pfarrern zu empfangen, ohne Entrichtung von Stolgebühren an ihren Pfarrer in Haslach. Doch haben sie ihre Mutterkirche in Haslach jährlich dreimal zu besuchen, an Ostern, Pfingsten und Weihnachten, wenigstens eine oder zwei Personen aus jedem Hause, bei schlimmer Witterung, Krieg oder Seuchen wenigstens eine oder zwei Personen aus jedem Orte. Die nicht eine Meile Entfernten haben die Mutterkirche wenigstens siebenmal jährlich zu besuchen. Alle Parochianen sind zu drei Hauptoffertorien ihrem Pfarrer verpflichtet. Item haben sie ihm den üblichen Synodalhaber zu reichen mit dem großhaslacher Kornmaß, und dieses muß voll, mit beiden Händen einmal gedrückt und gehäuft sein. Item die Käse (caseos decimales ac caseos venillares sive rogationum); und wenn der Pfarrer diese als zu klein nicht annimmt, für jeden Käse drei Denare. Beide Parteien versprechen durch Handgelübde an Eidesstatt dieses Alles zu halten, und verlangen von mir, als Notarius publicus, ihnen dieses Instrument zu fertigen. So geschehen in Gegenwart des Subcellarius Töter, des Camerarius Püchsenmeister, der Herren Osterstickel und Schlosser von Weißenbrunn, als berufenen Zeugen. Et ego Pet. Sickinger de Heydelberga, clericus wormaciensis diocesis, publicus imperiali auctoritate notarius,

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hoc instrumentum confeci signoque ac nomine meo signavi.“ Dieß war der Stand der Sache i. J. 1447. Sechs Jahre darauf, 1453, beantragten die Bewohner der sieben Weiler bei dem Abt Kötzler die Erbauung einer Kapelle. deren Patrone die Jungfrau Maria, Johannes der Täufer und Kunigunde sein sollten. Der Bischof von Würzburg genehmigte den Antrag, bestimmte aber zugleich, daß dadurch die Parochialrechte des Pfarrers in Haslach nicht geschmälert werden sollten. 1473 beantragten die sieben Weiler beim 23. Abt Wegel die gänzliche Lostrennung von der Mutterkirche und die Gründung einer eigenen Pfarrei. Wegel berief hierauf nach Heilsbronn den öffentlichen Notar Krel, welcher in Gegenwart des Pfarrers Trebs von Großhaslach, der Chargirten des Klosters und der Zeugen Johann von Eib und Georg Haller das Instrument über die Lostrennung verabfaßte. Darin hieß es: „Der Pfarrer zu Haslach empfängt alljährlich 6 Sra. Korn als Entschädigung von den Ausgeschiedenen und verpflichtet sich dagegen, ferner keine Forderung weder an das Kloster, noch an die Ausgeschiedenen zu machen und diese nicht weiter zu molestiren, noch zu perturbiren.“ Anfangs und Schluß des Instruments lauten: „In nomine etc. Anno 1473 Indictione sexta pontificatus sanctissimi in Christo patris Sixti papae IV. 9. Junii in mea et testium subscriptorum praesentia, venerabilis pater Petrus (Wegel) sacrae theologiae professor cum senioribus monasterii ex una, dominus Heinr. Trebs de Nordling, vicarius perpetuus in Grosshaslach ex altera parte, quaestionem exortam ex parte separationis filialis ecclesiae in Rewt extinquendam cupientes etc. Acta sunt haec in Haylsprunn in domo abbaciali praesentibus Johanne de Eib armigero et Georio Haller, residente in Pruckberg. Et ego Wolfgangus Krel, clericus bambergensis, publicus notarius, hoc instrumentum confeci.“ Der Bischof Rudolf von Würzburg genehmigte den Inhalt dieses Instruments, verfügte aber weiter: „Das Patronat der neuerrichteten Pfarrei steht dem Kloster Heilsbronn zu. Der von diesem zum Pfarrer ernannte J. Baldrauß wird hiermit bestätigt, aber zugleich

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verpflichtet, der Mutterkirche Haslach alle Ehre zu erweisen, alljährlich an der Kirchweih, Sonntag vor St. Jakob, mit seinen Parochianen mit Fahnen und Reliquien in Prozession nach Großhaslach zu ziehen, dort dem Meßgottesdienst beizuwohnen, es sei denn, daß eben kapitale Feindschaften oder Kriege daran hinderten. Folgende Bezüge gehen von der Pfarrei Haslach auf die neuerrichtete Pfarrei über: Zehnten von Watzendorf, Triebendorf, Eich, Wernsbach, Bechhofen, Suddersdorf, Mosbach, Ziegendorf, Kleinhaslach, Reuth (spezifizirt), Gülten, Fastnachtshühner, auch 13 Pfund von Aeckern und Wiesen in Mosbach bei Spalt etc. in guorum testimonium sigillum nostrum appendimus. Datum Herbipoli 1473.“ Das geringe Kapitalvermögen der neugegründeten Pfarr- und Kirchenstiftung wurde in kleinen Summen von 20 bis 90 Gulden ausgeliehen gegen hypothekarische Verssicherungen, welche in der damals üblichen Form von Verkäufen verfaßt wurden. Der Abt Wegel (s. dort) entlehnte von der Kirchenstiftung 70 fl. zur Kompletirung eines Darlehens, welches er dem Kurfürsten Albrecht Achilles versprochen hatte. 1504 starb der dortige Pfarrer Heymann. Sein Nachfolger wurde vom Abt Bamberger ernannt und in der üblichen Weise dem Bischof präsentirt. Im Eingang des Präsentationsschreibens hieß es: Reverendo in Ebristo Laurentio, herbipolensis ecclesiae praesuli, Sebaldus abbas. Ad parochialem ecclessiam sanctorum Johannis baptistae et Kunigundis in Rewt per decessum Engelhardi Heyman vacantem, discretum virum Hermannum Molitor, clericum bambergensis dioceseos, pro rectore praefatae ecclesiae vestrae reverendae paternitati duximus praesentandum.

Unerfreulich war, wie wir gesehen haben, das Verhältniß zwischen den Pfarrern und ihren Parochianen in der katholischen Zeit. Es blieb unerfreulich nach der Lostrennung von Haslach und wurde nicht besser durch die in Reuth, wie allenthalben auf dem Klostergebiete oktroyirte Reformation. Wie die Errungenschaft der evangelischen Freiheit vom Landvolk auf dem ganzen Klostergebiete gedeutet und ausgebeutet wurde, ist oben berichtet worden,

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insonderheit in den Berichten über den Bauernkrieg. Auch in der Pfarrei Reuth wurde die reformatorische Freiheit dahin gedeutet, daß man nicht mehr schuldig sei, gewisse Abgaben an den Pfarrer zu leisten. Dieser Ansicht huldigend, verweigerten die Parochianen in Reuth, Aich und Mausendorf ihrem Pfarrer Thom. Meyr in Reuth Jahre lang, der angeführten Feststellung durch den Bischof i. J. 1473 entgegen, den sogenannten Rughaber. Der Pfarrer reichte daher 1529 beim Abt Wenk eine, vermuthlich vom Richter Hartung verfaßte Beschwerdeschrift ein, worauf die Schädiger und der Beschädigte nach Heilsbronn einberufen wurden. Der Abt übertrug die Bereinigung der Sache dem Probst Forchtenberger von Bonhof, dem Bursarius Fröhlich und dem Richter Hartung; die Verklagten versprachen, dem Ausspruch dieser drei Verordneten sich zu fügen. Jeder Bauer hatte bisher zwei Metzen Haber und einen Käse, jeder Köbler eine Metz und einen Käse zu geben. Der Ausspruch lautete: „Fortentrichtung, wie bisher.“ Dafür versprach der Pfarrer, seinen möglichen Fleiß anzuwenden mit Sakramentreichen in der Kirche und allem Andern. Die Bauern und Köbler hielten ihr Versprechen nicht, blieben renitent, wurden verhaftet, gegen Bürgschaft und nach geschworener Urphet zwar entlassen, mußten aber dem Abt angeloben, bis Ostern zu verkaufen und wegzuziehen.

In dem benachbarten Neuendettelsau lebte damals ein Pfarrer Namens Windisch, welcher die eheliche Tochter des Bauern Martin Keck in Reuth heirathete, daselbst mit den Verwandten seiner Braut den Kirchgang hielt und vom dortigen ebengenannten Pfarrer Meyr nach der brandenburgischen Kirchenordnung getraut wurde. Windisch zog von Neuendettelsau weg aus die Pfarrstelle in Pfaffenhofen, wo man von ihm einen Ausweis über seinen aufrichtigen und ehrlichen Ehestand verlangte. Windisch bat um Ausstellung dieses Zeugnisses den Richter Hartung, welcher hierauf verfuhr wie folgt: Er berief nach Heilsbronn den Kopulator Meyr, zwei Brüder der Pfarrerin Windisch und einen dritten Mann aus Reuth. Der Kopulator erklärte zu Protokoll: „Ich habe den Pfarrer Windisch nach meiner gnädigen Herren

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Markgrafen Kirchenordnung öffentlich und christlich in Reuth kopulirt.“ Die andern drei Zeugen erklärten: „Die Ehe ist mit unserem und der ganzen Freundschaft gutem Willen und Wissen geschlossen worden; wir haben der Trauung beigewohnt und bezeugen, daß sich die beiden Eheleute bisher fromm und ehrlich gehalten haben.“ Hartung, als Notarius publicus, fügte dieser „Kundschaft“ seine Beglaubigung bei. Die Art und Weise, wie derartige Atteste aus Grund von Matrikeln heutzutage ausgestellt werden, war damals nicht üblich.

Auf den Pfarrer Meyr folgte J. Behaim, dessen Verkehr mit der Gemeinde gleichfalls unerfreulich war. Einer seiner Parochianen in Watzendorf versprach, ihm einen Acker pachtweise zu überlassen, nahm aber sein Versprechen zurück. Der Pfarrer erhob Klage und verlangte, den Verklagten zu zwingen, sein Versprechen zu halten. Allein der Richter Hartung ging darauf nicht ein, bestrafte aber den Verklagten wegen Injurien. Kein Pfarrer blieb lang auf der gering dotirten Stelle; man sah voraus, daß die Pfarrei ihre Selbstständigkeit bald wieder verlieren werde. Dieses erhellt aus den Verhandlungen über die Meßnersstelle. 1531 verlieh der Abt Schopper das Meßnershaus für 10 fl. erblich an J. Groner „mit der Bescheidenheit und Fürgeding, daß er und seine Nachkommen das Meßnersamt treulich ausrichten sollen. Dafür soll ihm und seinen Nachkommen jährlich von H. Conrad in Raytersaich oder dessen Nachkommen ein Simra Korn gereicht werden. Auch sollen sie rayß- und steuerfrei sein, weil eine Pfarr zu Reuth beständig bleibt. Wo aber solche Pfarr mit der Zeit abging und man zu Reuth keines Meßners mehr nothdürftig sein würde, soll ein Herr in Hailsbrunn Macht haben, mit solchem Haus seines Gefallens fürzunehmen.“ Von 1545 an war kein eigener Pfarrer mehr in Reuth. Der Pfarrer von Weißenbronn predigte dort alle 14 Tage. Mosbach und Neuses hielten sich zur Kirche in Windsbach. 1559 wurde das Pfarrhaus sammt den zur Pfarrstelle gehörigen Grundstücken in Erbpacht verliehen an J. Hering, welchem aufgegeben wurde, 25 Gulden sogleich, und dann alljährlich 2½ fl. an den Pfarrer in

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Weißenbronn und 42 Pfennige an das Kloster zu zahlen. In dem Vertrage hieß es: „Trüge sich zu, daß Reuth wieder einen eigenen Pfarrer erhalten würde, so sollte der Besitzer des Anwesens gehalten sein, Alles wieder zurückzugeben gegen Rückempfang der 25 fl. und Vergütung der Reparaturkosten.“ Der Fall trat nicht ein: Reuth erhielt nie wieder einen eigenen Pfarrer.

Zur Zeit des 35. Abts Wunder gestalteten sich die Verhältnisse in Reuth sehr traurig. Das Kirchenvermögen war gering. Die Eingesessenen seufzten unter schweren Lasten, 1572 und 73 unter Mißwachs und Theuerung. Daher ihre Bitte um Erlaß ihrer rückständigen Gülten und Zinsen. Der wohlwollende Abt befürwortete ihre Bitte beim Markgrafen Georg Friedrich und berichtete: „Die Leute sitzen an einem bösen, sandigen, unfruchtbaren und kalten Ort, haben kein Futter, konnten lange Zeit her kein Jahr ihre Getreidgülten gewähren. Es gibt in ihrer Flur nasse und kalte Felder, aus denen in nassen Jahren das Getreide ausrostete und erfror, so daß 20 Morgen nur 5 bis 6 Schober Korn gaben, in trockenen Jahren aber austrockneten, so daß das Getreide umfiel. Das Korn war hutzelig, das Brot voll Kleie. Keiner baute seinen Bedarf. Keiner konnte sein Gut verkaufen, da Niemand kaufen mochte. Es blieb ihnen nichts übrig, als die Güter zu behalten, an den Bettelstab zu kommen und endlich ins Elend zu ziehen. Es ist zu fürchten, daß sie aus Armuth und Schulden Alle Haus und Hof verlassen und der Herrschaft die Güter liegen lassen müssen. Wir wissen nicht, warum ihnen vor Alters so schwere Gülten auferlegt worden sind. Völliger Erlaß ihrer Gülten ist nicht rathsam, um des Beispiels willen. Wir halten für das Beste, die Hälfte aller Rückstände zu dem geringen Anschlag von 1½ fl. das Simra in Geld entrichten zu lassen.“ In Folge dieser Befürwortung wurde auf fürstlichen Befehl den Schwerbelasteten bewilligt, ihre Gülten mit 2 fl. das Simra zu bezahlen. Das Simra Korn kostete in jener theuren Zeit 10 fl. und darüber.

Noch trauriger wurden die dortigen Zustände im folgenden Jahrhundert, da Reuth mehr als alle Orte in der Umgegend von

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Heilsbronn im 30jährigen Kriege durch Feuer litt. Am Ende des Krieges berichtete das Amt: „Reuth, ganz heilsbronnisch, ist hinweggebrannt, sammt dem Kirchlein.“ Schon 1636 lautete der Bericht bei 8 Höfen: „Alle öde und alle Besitzer todt“; und 1658, zehn Jahre nach dem Friedensschlusse: „Alle 10 Höfe öde und wüst und der Herrschaft heimgefallen.“ Die Herrschaft gab sich alle Mühe, die unbewohnten und unbebauten Güter an den Mann zu bringen. Erst 1658 gelang es, einen Ansiedler, Beckmeier, zu gewinnen. Er erhielt einen Hof zum Geschenk und hatte vorerst lediglich das Handlohn zu zahlen. Das Amt berichtete über ihn, nachdem er das Gut sieben Jahre lang besessen hatte: „Er ist ein arbeitsamer Mann, der am ersten in dieses verwilderte Dörflein gezogen, viel sauere Arbeit darin gethan und alles Vermögen zur Erbauung eines Hauses und Scheuerleins angewendet. Und weil zumal vor dem Wild fast keine Frucht davon zu bringen, der Grund von Natur kalt und unergiebig ist: als ist ihm von Amtswegen versprochen worden, ihn bei 50 fl. Steuer zu lassen. Er hat zwei Oechslein, drei Zweijährlinge und zahlt 1 fl. 56 kr. Baudung.“ Drei Jahre nach diesem ersten Ansiedler gewann die Herrschaft einen zweiten, Scherzer, und verkaufte an ihn für zehn Gulden 51½ Mgn. Aecker, 6½ Tgw. Wiesen und einen Mgn. Wald. Nachdem er vier Jahre lang gewirthschaftet hatte, berichtete das Amt über ihn: „Hat weder Haus noch Stadel gebaut, wohnt daher in Aich; hat von seinen 5½ Mgn. nur 8 angebaut und von seinen schuldigen Abgaben nichts entrichtet. Daher sollte ihm das Gut nicht länger gelassen werden.“ Gleichzeitig gewann die Herrschaft den dritten Ansiedler, Reingruber, und überließ ihm für 8 Gulden Kaufschilling und 32 Kreuzer Handlohn ein Heiligengütlein mit 12 Mgn. Aeckern und 5 Tgw. Wiesen. Nachdem er zwei Jahre lang gewirthschaftet hatte, berichtete das Amt über ihn: „Ein junger arbeitsamer Mann, konnte aber gleichwohl nach zweijähriger Arbeit von seinen 8 fl. Kaufschilling nur 2 fl. an den Pfarrer in Weißenbronn zahlen, da er genug zu thun hatte, in diesen zwei Jahren ein Haus zu bauen, aber noch keinen Stadel, auch

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die Aecker nicht, die noch in Büschen liegen. Nur die Wiesen lieferten einen Ertrag.“ So konnten bis 1665 von den 10 Gütern in Reuth nur diese 3 an den Mann gebracht werden. Erst 1687 waren alle Güter angebracht, nachdem mancher Käufer entlaufen und sein Gut der Herrschaft abermals heimgefallen war. Die während der dreißigjährigen Verödung in Rückstand gebliebenen uneinbringlichen Gülten beliefen sich bei einem Gute aus 176, bei andern aus 191 bis 207 Simra Korn.

Im Jahre 1652, da das ganze Dorf noch in Asche lag und keine Aussicht auf Wiederherstellung war, schrieb der Pfarrer Odontius in Rohr an die Regierung: „Zur Wiedererbauung unseres Gotteshauses (in Rohr) bedürfen wir eines Taufsteines. In der Kirche des abgebrannten Dorfes Reuth ist einer vorhanden und ein Altar, die Kirche aber sonsten ruinirt. Wir bitten um diese.“ Die Regierung verfügte, den Taufstein gegen Revers abzugeben. Zehn Jahre darauf beschloß man auch in Reuth, nachdem sich dort wieder einige Leute angesiedelt hatten, die Wiederherstellung des Kirchleins. Der Pfarrer Dürr von Weißenbronn, nachdem er die Gottshauswiese wieder erkundet und für 10 fl. verkauft und in den Nachbarorten kollektirt hatte, brachte 44 fl. zusammen. Das Klosteramt lieferte die Baumaterialien und 25 fl. So gelang es, das Kirchlein wiederherzustellen und Leichenkreuz, Bahrtuch etc. anzuschaffen. In ähnlicher Weise wurde 1669 der Thurm reparirt und 1681 das Glöcklein angeschafft.

Ein anderes Reuth, wo das Kloster gleichfalls Güter erwarb, nennt ein Schenkungsbrief folgenden Inhalts: „Wir Gebrüder Konrad und Heinrich, genannt von (Burg)–Salach, Ministeriales des kaiserlichen Hofes, erklären, daß wir auf göttlicher Eingebung (divinitus inspirati) unsere zwei Höfe, die Singol und Husner bebauen, in dem Dorfe Reot dem Abt (Heinrich von Hirschlach) und Konvent zu Halsprunne gegeben haben mit der Bestimmung, daß, wenn wir innerhalb dreier Jahre sterben würden, unsere Schenkung fest bleiben soll, so daß an unserem dereinst alljährlich Tags nach Martini zu feiernden Jahrtage die Gefälle von den zwei Höfen halb den Konventualen gereicht, halb

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aber zur täglichen Messe am Altar St. Georii verwendet werden sollen. Würden innerhalb der drei Jahre wir von unsern Ehefrauen Erben erhalten oder Einer von uns sterben, so soll die Schenkung gänzlich widerrufen sein und der Besitz der Höfe auf den Ueberlebenden und seine Erben übergehen. Deß zu Urkund wollen wir, daß dieser Brief mit des Abts und unsern beiderseitigen Siegeln versehen werde. Zeugen: Kunrad, Dekan in Ettenstat; Albertus, Pfarrer und Bruder in Ellingen; Albertus, Pfarrer in Waltingen; Morelinus, unser Präpositus, genannt von Nenslingen; Bertholdus von Reot und Andere. Actum in Halsbrunne am Tage St. Elisabeth 1288.“ Dieser Brief ist zwar in Heilsbronn ausgefertigt; allein das darin genannte Reuth ist nicht das zwischen Heilsbronn und Windsbach, sondern das bei Greding und Weißenburg gelegene Reuth am Wald. Nicht weit davon, in Burgsalach, Ettenstadt, Walting und Nenzling, lebten die beiden Schenker und die Urkundenzeugen.


56. Rohr,

Pfarrdorf zwischen Heilsbronn und Schwabach. Zur Zeit des 19. Abts Arnold (s. dort) erhielt das Kloster in den Jahren 1357 bis 86 in Rohr Gefälle theils durch Kauf, theils durch Schenkungen vom Magister Mengos, Arzt des Burggrafen Friedrich V. und der heilsbronner Mönche, ingleichen vom Erzbischof Heinrich Anavarsensis. 1511 kaufte der 25. Abt Bamberger daselbst ein Gut, laut Kaufbrief, besiegelt von Balthasar von Wolfstein, Pfleger zu Kammerstein. Die letzte Acquisition machte der 35. Abt Wunder. Er kaufte i. J. 1569 Gefälle, früher der Kirchenstiftung Neuendettelsau zugehörig. Nunmehr waren der heilsbronnischen Unterthanen in Rohr 6 an der Zahl. Neben diesen hatten Nürnberg, Onolzbach, Eichstätt, Deutschorden und das Spital Schwabach Unterthanen daselbst. Letztere waren zuvor Ehenheimisch. 1578 schrieb der dortige Pfarrer Redlein (später in Weißenbronn), daß seine ungehorsamen Pfarrkinder ihm seine Zehnten und andere Bezüge schmälerten, daß er in Güte nichts von ihnen bringen könne, daß er in stetem Zorn und

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Armuth bei ihnen sitzen müsse. Um dieselbe Zeit schrieb der 35. Abt Wunder: „Zu Rohr gibt es der verschlagenen Bauersleute viele; sie lassen sich lieber in den Wirthshäusern als in der Kirche finden.“ Der amtliche Bericht während des 30jährigen Krieges lautet: „Alle sechs heilsbronnischen Höfe sind öde, die Bewohner todt oder in der Fremde.“ Und vier Jahre nach dem Kriege: „Das Dorf ist mehrentheils abgebrannt.“


57. Rückersdorf,

Weiler bei Immeldorf. Das Kloster erwarb dort zwei Höfe, einen durch Kauf von Martin von Eib i. J. 1503 für 160 fl. (s. oben beim 25. Abt). Im 30jährigen Kriege „weggebrannt.“


58. Schlauersbach,

Weiler an der Rezat, bei Immeldorf. Oben beim 13., 16. und 18. Abt wurde berichtet, daß 1291 von der Dornbergischen Familie, 1333 vom Kanonikus Potenstein durch Schenkung und 1351 von Gottfried von Vestenberg durch Kauf Gefälle in Schlauersbach an das Kloster gekommen sind. Doch wurde der Ort nur zum kleinsten Theil heilsbronnisch.


59. Schwaikhausen,

Weiler bei Großhabersdorf. Adelheid und Petrissa von Salzburg verkauften 1268 (s. oben bei Bürglein) an den 12. Abt Rudolf mehrere Güter, darunter auch einen Hof in Schwaikhausen. 1282 schenkte Herman Steiner (lapidarius) von Nürnberg seinen Hof in Schwaikhausen dem Kloster (s. beim 13. Abt). Der 19. Abt Arnold und sein Nachfolger (s. dort) kauften daselbst 1362 und 1387 einen Hof und Gefälle von der Brandwiese. Auch von der (Nürnberger Familie Holzschuher wurden Gefälle in Schwaikhausen dem Kloster geschenkt. Das Kloster erwarb dort im Ganzen vier Höfe, im 30jährigen Kriege insgesammt abgebrannt.


60. Sendelbach,

Weiler bei Engelthal und Hersbruck. In Sendelbach, Oberasbach, Tiefenbach (bei Ellingen), Ammerndorf und Deberndorf

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schenkten Speiser von Kadolzburg und seine Frau zu ihrem Seelenheil zur Stiftung einer Grabstätte und eines Jahrtages mehrere Gefälle dem 14. Abt Konrad von Brundelsheim. Sie hatten kein eigenes Siegel und baten daher den Abt von Egidien und den Pfarrer von St. Sebald um Besiegelung ihrer Schenkungsurkunde, in welcher sie erklärten: Noverint omnes, quod nos Rudigerus dictus Speiser de Kadoltspurch et Juta conjux pro salute animarum nostrarum domino abbati Chunrado et conventui in Halsprunne omnes redditus nostros infra scriptos donavimus, videlicet in Sendelbach 1 lib. 30 den. 24 casei; in Aspach 5 sum. silig. in Tiefenbach 12 sum; item molendinum Bertholdi juxta Amelratsdorf 2 sum. item in Theberndorf etc. Volumus quod redditus utilitati conventus deputentur et nobis ibidem traditis ecclesiastice sepulture anniversarium nostrum peragatur in missis et orationibus, et conventui sollempne servicium ministretur. Datum in Nuremberg 1304 praesentibus dom. Heinr. Holzschuher, Cun. Katerbekke etc..


61. Steinhof,

Einzelhof (jetzt zwei Häuser) bei Weißenbronn. Ein Kaufbrief von 1340 lautet: „Ich Götz von Vestenberg[33] und ich Frau Agnes, seine Wirthin, thun kund, daß wir verkauft haben dem Kloster zu Halsbrunn unsern Hof, den Steinhof, und gültet alle Jahr 6 Sra. Korn etc. Die haben uns dafür gegeben 160 Pfund guter Heller. Und setzen zu Bürgen Ritter Burkhard von Seckendorf, Vogt zu Onolzbach, Heinrich von Otlingen, Albert und Conz von Vestenberg, welche manen und laisten: Herr Burkhard zu Onolzbach, der von Otlingen zu Wizenburg, die von Vestenberg zu Windsbach.“ Ueber einen am 6. Dez. 1506 im Steinhof verübten Raub und dessen Bestrafung durch die prompte Justiz der heilsbronner Laienbrüder siehe Bd. I beim 25. Abt. Der Steinhof, zu welchem 168 Morgen Aecker und

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17 Tgw. Wiesen gehörten, verödete im 30sährigen Kriege und fiel der Herrschaft heim. Haus, Hofhaus und Scheune brannten zwar nicht ab, standen aber Jahre lang öde und verfielen. Erst im zweiten Jahre nach dem Kriege fand sich ein Käufer, Eraft, welcher in dem etwas besser erhaltenen Hofhause wohnen mußte, da das Wohnhaus täglich den Einsturz drohte. Er erhielt das ganze zehntfreie Gut für 120 fl.


62. Suddersdorf,

Weiler bei Bertholdsdorf. Der oben Bd. I, beim 9. Abt zitirten Bulle zufolge erwarb das Kloster schon vor 1249 Gefälle in „Sudansdorf.“ Der 23. Abt Wegel kaufte 1473 von Heinz Apel, gesessen zu Suddersdorf den Zehnten von dessen 2 Höfen für 62 Gulden. Ueber die Acquisition der Waldung Urlazz bei Suddersdorf siehe Bd. II, bei Geichsenhof. Das Kloster erwarb dort vier Höfe, welche noch im 17. Jahre nach dem Kriege ganz verödet waren.


63. Trachenhöfstett,

Weiler bei Weißenbronn. Der 9. Abt Edelwinus erwarb 1245 Güter in „Traichshovestet“ durch Tausch von Konrad und Rudiger von Dietenhofen (I, 69). Der Ort bestand aus zwei Höfen, welche beide heilsbronnisch wurden, im 30jährigen Kriege zwar nicht abbrannten, aber verödeten und der Herrschaft heimfielen. Den einen, mit 78 Mgn. Aecker, 6 Tgw. Wiesen und 10 Mgn. Wald, kaufte für 30 fl. Hans Ammon, 76 Jahre alt, über den das Amt berichtete: „Muß alle Arbeit mit seinem 15jährigen Sohne thun, da kein Dienstbothe zu ihm in die Wildniß ziehen will; kann daher seine jährlichen 2 fl. 29 kr. Baudung und 6 Sra. Korn nicht einhalten.“


64. Triebendorf,

Kirchdorf, jetzt Filial von Bürglein, früher von Großhaslach, in den heilsbronner Außeichnungen „Markt–Triebendorf“ genannt, zum Unterschied von „Dorf–Triebendorf“ bei Weißenbronn. Peter Haller von Nürnberg verkaufte 1440 und 42 mit Konsens des

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Bischofs Antonius von Bamberg und des Kurfürsten Albrecht an den 22. Abt Kötzler Güter, Gülten und die Mühle zu Triebendorf. Ein dortiger Schneider schenkte seine Güter dem Kloster und lebte als Pfründner in Heilsbronn; daher im Vigilienbuch beim 27. April der Eintrag: Est anniversarium patris et matris Henrici Flocken, sartoris nostri et praebendarii nostri de bonis in Tribendorf. Ueber die Entstehung der dortigen Kapelle und der Jahrmärkte kann nichts berichtet werden. Die Jahrmärkte betreffend schrieb der letzte Abt Wunder: „Das Wirthshaus im benachbarten Bonhof (s. dort) kaufte 1569 Hein. Weber, welcher vorstellte: Zu Triebendorf, wo bloß drei Höfe sind, werden jährlich drei Märkte gehalten, die aber Niemand mehr besucht; keiner währt über eine Stunde. Ich habe mit schweren Kosten die Schenkstatt zu Bonhof gekauft und bitte, die drei Märkte nach Bonhof zu verlegen.“ Der Abt vernahm die Besitzer der drei Höfe, welche erklärten: „daß sie über die Entstehung der drei Märkte nichts wüßten und gegen die Verlegung zweier Märkte nichts einwendeten, wenn man ihnen den dritten am Tage Matthäus, ihrer Kirchweih, ließe.“ Der Abt sandte diese Erklärung an den Markgrafen Georg Friedrich mit folgendem Beibericht: „Zu Markt Triebendorf oder Merckendorf, wie es oft genannt wird, war vor Alters ein seiner Flecken mit drei großen Jahrmärkten. Der Flecken ist vermuthlich durch Hinfälligkeit der Inwohner also in Abnahme und die Güter in Oedung gerathen, daß die Herrschaft Hailsbrunn alle Güter daselbst in drei Höfe getheilt, auch zu den drei Höfen noch drei Köblersgüter gemacht hat. Die drei Märkte sind sehr gering und ist dem Kloster das mit nichts gedient. Es dürften daher dieselben auf andere des Klosters Flecken zu verlegen sein, z. B. zwei nach Bonhof und einer nach Weißenbronn, wodurch das Kloster und die Orte mehr Umgeld und größeren Nutzen haben würden.“ Der Markgraf verfügte, daß an jedem der drei genannten Orte ein Jahrmarkt gehalten werden sollte. Demzufolge wurde in Triebendorf fortan nicht mehr dreimal, sondern nur einmal jährlich Gottesdienst gehalten. Lokalkirchenvermögen war nicht vorhanden. Die baufällige

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Kapelle wurde 1606 durch Beiträge der Einwohner und des Markgrafen reparirt, im 30jährigen Kriege nicht niedergebrannt, aber ruinos und 1674 restaurirt. Nur die Mühle brannte während des Krieges ab, die übrigen Anwesen nicht, verödeten aber, fielen der Herrschaft heim und lagen 1665 meist noch in Büschen. Der Käufer eines Anwesens entlief und nahm anderwärts eine Hut an.


65. Turndorf,

Weiler bei Weihenzell. 1279 zur Zeit des 12. Abts schenkte Kastellan Siboto Grötsch[34] von Nürnberg mit Zustimmung seiner Frau, Hedwig, Gefälle in Brunn, ferner die Grötchenmühle und ein Lehen in Torrndorf dem Kloster. Er erklärte in seinem Uebergabsbriefe, daß er diese Schenkung aus Verehrung der glorreichen Jungfrau und ihres Sohnes mache in Hoffnung ewiger Vergeltung, und verordnete, daß ihm und seiner Frau Jahrtage in Heilsbronn gehalten, ihre Leichname dort begraben und während der Advents- und Fastenzeit allsonntäglich den Mönchen eine besondere Erquickurng (specialis refectio) gereicht werden sollte.[35] Zur Sicherung der Dotation habe er den Burggrafen Friedrich (III.) und Herrn Herdegen von Gründlach, dessen Kastellan er sei, gebeten, ihre Siegel diesem Instrumente beizufügen. Sehr begütert in Turndorf waren die Herren von Dornberg. Nach dem Tode Wolframs von Dornberg i. J. 1289 erscheint dessen Wittwe Richze und nach deren Tod ihre Tochter Kunigunde und deren Ehemann Gottfried von Heideck[36] im Besitz der dortigen Güter. Gottfried und Kunigunde (s. Beitr. S. 229 bis 231) verkauften nothgedrungen i. J. 1311 ihre fünf Höfe in Turndorf an den 13. Abt Heinrich. Der Verlaufbrief beginnt: Nos Gotfridus nobilis de Heidecke recognoscimus, quod nos de consensu Chunigundis nostrae

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conthoralis neo non amborum nostrorum heredum bona nostra in villa Thurndorf, quae ad ipsam Chunigundim jure hereditario ex obitu dominae Richze de Dornbergh seu matris et ad nos fuerunt devoluta, urgente nos necessitate gravium debitorum, religiosis ac dilectis in Christo abbati et conventui in Halsprunne vendidimus pro 300 libris hal. Dann werden die fünf Hofbesitzer und ihre schuldigen Leistungen genau bezeichnet, z. B.: „Hans Schnecke hat 1 Pfund Heller, 3 Matter Waizen, 1 Schwein, 12 Käse, 4 Hühner zu geben.“ Gottfried und Kunigunde versprochen dem Kloster „Werschaft“, hängten ihre Siegel an, benannten als Ausstellungsort ihr Kastrum Lichtenau und als Zeugen ihren Kapellanus Berthold (s. oben bei Petersaurach), den Schultheiß Sifrid, den Miles Konrad, genannt Probst, zwei Pröbste und drei andere Mönche von Heilsbronn. Von dem ebenbezeichneten Hofe des Bauern Schnecke mußten weiter 2 Pfund Heller, 3½ Malter Korn etc. jährlich abgegeben werden, damals an einen Lehensmann Gottfrieds von Heideck, an den Ritter Gottfried Vogel. Allein auch dieser verkaufte 1311 an das Kloster diese Gefälle mit Zustimmung seiner Frau und seines Lehensherrn. In der Urkunde über den Verkauf heißt es daher: „Ego Gotfridus dictus Vogel, miles, patere volo, quod religiosis in Halsprunne vendidi pro 80 libris hal. de consensu Alheidis, collateralis meae, neo non Gotfridi, filii mei, curiam meam in villa. Thurnclorf, quam Alheidi collaterali nomine dotis prius tradidi et eidem Alheidi nunc in recompensam tria feuda in villa Bischofsbach (Büschelbach), quae tenet Surheimer, dedi. Et ego Alheidis recognosco, quod omnia supra narrata ex mea voluntate processerunt. Et ego Gotfridus Vogel, miles, et ego Alheidis praesentes dedimus litteras sigillis nobilis Gotfridi de Heidecke, a quo antedictam curiam hactenus in feodo tenuimus, nec non Chunegundis conthoralis robore munitos. Et ego Gotfridus de Heidecke profiteor, quod saepedictam curiam, a nobis in feodo procedentem, religiosis in Halsprunne jure perpetuo appropriamus, jure feodali penitus

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renunciantes.“ Angehängt wurden das Dornbergische, Heideckische und Vogelische Siegel. Vier von den vom Kloster acquirirten fünf Höfen brannten im 30jährigen Kriege ab. Alle fünf fielen der Herrschaft heim und konnten erst nach Jahren an den Mann gebracht werden.


66. Unterschlauersbach,

Kirchdorf, Filial von Seubersdorf. Oben I, 32 wurde erwähnt, daß Otto der Heilige i. J. 1124, sonach acht Jahre vor der Stiftung des Klosters Heilsbronn, Güter in Unterschlauersbach (16 Morgen, das Kirchenlehen und die Mühle) dem Kloster Michelsberg schenkte und die Beschützung dieser Güter dem Grafen Rapoto von Abenberg auftrug. Der Anfang seines Schenkungsbriefes lautet: „In nomine etc. Otto, octavus Babenbergensis Ecclesie Episcopus, universorum noticie patere volumus, qualiter nos divini amoris instinctu Cellam in occidentali parte montis beati Michaelis in honore Domini et beate Fidis Virginia construximus eamque cum omnibus appendiciis suis Cenobio S. Michaelis donavimus et ad fratrum inibi Deo servientium sustentationem apud Slurspach 16 mansus donavimus una cum Ecclesia et dote ejus ac Molendino, ipsius allodii commissionem per manum domini Hermanni Abbatis ejusdem loci fidei Rapatoni Comiti tuendum commisimus.“ Dann wird der Schirmvogt ermahnt, sich gegen die Grundholden keine Erpressungen zu erlauben. Zeugen: Eberhardus Prepositus; Egilbertus Decanus; Cunradus Custos; Tuto Scolasticus. Laici: Fridericus de Luterbach; Arnolt de Kunstat et frater ejus Wirnt; Ezzo de Burgolin et frater ejus Uto de Willihalmsdorf. Die zuletzt genannten Ezzo und Uto werden auch in der heilsbronner Stiftungsurkunde unter den Zeugen genannt. Das St. Michaelskloster blieb 192 Jahre lang im Besitz der bezeichneten Güter, verkaufte aber dieselben 1316 an Gutend von Seckendorf. Im Verkaufsbriefe hieß es: „Eberhard, von G. G. Abt, Manigold Prior der Samunge gemeiniclichen des Gotshaus ze Sant Michel us dem Münchberg auzzerthalben der Mur ze Babenberg, veriehen,

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daz wir unser Dorf ze Slursbach mit Huben, Ekkern, Holz etc. und mit allem dem Rehte, daz wir an der Kirchen do haben, und an der Widam und an der Mül und mit allen anderen Rehten, ez si ze Dorf oder ze Velde, als ez von unsern Vorfaren an uns kumen, dem ersamen Man Herrn Gutende dem Viztum von der Newen Stat und seinen Erben haben verkauft umb hundert Pfunt Haller und drizzige Pfunt und umb ein halb Pfunt Haller fürbaz ewiclichen ze besizen etc. Geben us dem Münchberg 1316.“ Acht Jahre darauf kamen die bezeichneten Güter durch Tausch an das Kloster Heilsbronn. Der Lehensherr urkundete hierüber: „Wir Friedrich (IV.) von G. G. Burggraf zu Nürnberg, vergehen, daß für uns ist kommen unser lieber Ritter Gutende von Seckendorf und hat kund gethan, daß er all sein Gut und die Vogtei zu Nieder–Slursbach hat geben zu Wechsel den geistlichen Leuten, Abt (Suppanus) und Konvent der Sammunge zu Halsprunne um ihre eigenen Güter, die sie haben zu Neuses unter Schurberch, dazu sie ihnen haben aufgegeben etwieviel Pfennige. Darum eignen wir dem Abt die Vogtei zu den Gütern zu Niedern-Slursbach und verziehen uns daran unsere Lehenrechte. 1324.“ Vierundzwanzig Jahre früher erhielt das Kloster Güter in Schlauersbach von Konrad von Linde durch Tausch. Der vom Burggrafen Johann I. besiegelte Vertrag lautete: „In nomine etc. Ego Cunradus dictus de Linde confiteor, quod accedente dilecte Juthe, nunc uxoris mee, cum domino Abbate (Heinrich von Hirschlach) et Conventu in Halspnmne pro bonìs suis in Lubendorf pro bonis meis in Slgrsbach permutationem facere cupiens etc.“ Konrad von Linde hatte kein eigenes Siegel und bat daher um Siegelung den Burggrafen, welcher hieraus erklärte: „Nos vero Johannes Burggravius confitemur, quod predìcti Cunnradi nostri fidelis precibus invitati nostrum sigillum duximus appendendum. Datum Kadeltzpurch, 4 Id. Jan. 1300.“ Noch in demselben Jahre starb der Burggraf und wurde in Heilsbronn begraben.

Im Jahre 1357 kaufte der 19. Abt Arnold Gefälle in Unter-Schlauersbach für 120 Talente. Während der zwei folgenden

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Jahrhunderte war dort oft „Spen und Zwietracht“, z. B. 1471 zwischen dem Stift Haug in Würzburg, dem Pfarrer in Dietenhofen und Seiz Pfinzing in Nürnberg einerseits und der Ortsgemeinde andererseits wegen des Zehnten, bis vier erwählte Schiedsrichter, der 23. Abt Wegel als Obmann, den Streit schlichteten. 1581 waren die Streitenden: die heilsbronnischen Unterthanen in Schlauersbach, der Pfarrer Scherzer in Dietenhofen und die Pfinzinge in Nürnberg. Es handelte sich um Zehnten und einen Weiher. Die Verhandlungen wurden in Heilsbronn vom Richter Faber gepflogen. Im Ganzen erwarb das Kloster daselbst 14 Höfe, sonach wohl den größten Theil des Dorfes. Den Gottesdienst in der dortigen St. Andreas–Kapelle besorgte vor der Reformationszeit ohne Zweifel der jeweilige Kaplan zu Kleinhaslach, ein stabiler Expositus des heilsbronnischen Pfarrers von Großhaslach (s. oben Bd. II, bei Kleinhaslach). Später fungirten daselbst die Pfarrer und Kapläne von Dietenhofen. Der Verkehr zwischen dem Parochus in Dietenhofen und seinen Parochianen in Unterschlauersbach war bisweilen sehr unfreundlich. 1555 verklagten die Unterschlauersbacher beim 33. Abt Schörner ihren Pfarrer Rebner zu Dietenhofen, weil er nicht mehr an hohen Festen bei ihnen predige, auch nicht mehr bei ihnen Taufen und Abendmahl halte, ob sie gleich ihm den Zehnten reichen müßten. Eben so mache er es in Seubersdorf. Der Abt gebot, den Zehnten zu verweigern, worauf der Pfarrer sich fügte. Ueber die Gründung der Kirche geben die heilsbronner Aufzeichnungen keine Nachricht. Das Lokalkirchenvermögen war stets gering. Die Kirchenrechnungen wurden von Heilsbronn aus abgehört. „Die Gottshäuser in den drei Orten Kleinhaslach, Seubersdorf und Unterschlauersbach werden aus den Heiligenintraden unterhalten, dependiren aber von Heilsbronn.“ (1681.) Die Reparaturkosten i. J. 1689 bestritt zunächst die Kirchenstiftung Unterschlauersbach, da sie aber nicht viel besaß, größtentheils das Klosteramt Heilsbronn. Ueber die Rechnungsabhör war stets Streit zwischen den Herren von Leonrod und Heilsbronn. Jene unterlagen. Zwei Jahre nach dem 30jährigen Kriege

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berichtete das Amt Heilsbronn: „Dieses Dorf ist ganz wüste und eingefallen; alle 14 heilsbronnischen Höfe sind öde.“ Noch i. J. 1665 waren 11 dieser Höfe dem Amt heimgefallen und konnten nur mit Mühe an den Mann gebracht werden, die Mühle für 30 Gulden. Ueber Kompetenz wurde nach wie vor dem Kriege gestritten. In den Kirchen zu Kleinhaslach, Seubersdorf und Unterschlauersbach wurde für die gnädige Herrschaft, die Markgrafen, gebetet. Der Junkherr von Leonrod verlangte aber das Gebet lediglich für sich, schrieb einen Buß- und Bettag aus und verbot die Abhaltung des von der markgräflichen Regierung ausgeschriebenen Buß- und Bettages, was weitläuftige Verhandlungen zur Folge hatte. Der benachbarte Weiler Oberschlauersbach gehörte in die Probstei Zenn (Neuhof) und wird daher dort aufgeführt werden.

67. Volkersgau,

Weiler bei Schwabach. Die ersten Acquisitionen machte daselbst der 9.Abt Edelwinus (s. dort) und ließ sich dieselben vom Papst Innocenz IV. i. J. 1249 bestätigen. Wie die Bestätigungsbulle zeigt, wurde in der päpstlichen Kanzlei aus Volkersgau der ungehenerliche Name „Fokaldisgehor“. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach ließ sich den Besitz i. J. 1295 auch vom Kaiser Adolf von Nassau, seinem Gast und großen Gönner, bestätigen. Mitdorfherr des Abts war des Kaisers Vetter, der in Heilsbronn begrabene Graf Emicho[37] von Nassau (s. Bd. II, bei Nürnberg). Albrecht, des Kaisers Adolf Nachfolger und Todfeind, aber dem Abt gleichfalls sehr gewogen, besaß gewisse, dem jeweiligen Kaiser vom Kastrum Kammerstein und von der Stadt Schwabach zustehende Gefälle, verpfändete aber dieselben an den Grafen Emicho zur Sicherung eines Darlehens. Hieraus erwuchsen Differenzen zwischen dem Grafen und dem Abt bezüglich der Jurisdiktion und zwar bezüglich der Frage: ob die Klosterunterthanen in Volkersgau verbunden seien, in Kriminal- und Civilsachen ihr Recht in Schwabach beim Grafen zu nehmen. In

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wohlthuender loyaler Weise berief dieser zur Erörterung des Sachverhalts eine Kommission nach Schwabach, bei welcher er selbst präsidirte. Sein Sachwalter (officialis) war der Miles Ludwig von Seckendorf. Heilsbronnischerseits erschien als Sachwalter (procurator) der Mönch Hartmundus, welcher Männer aus Volkersgau als Zeugen vorführte und das ebengedachte Bestätigungsinstrument des Kaisers Adolf vorlegte. Der Graf überzeugte sich, daß das Recht aus Seite Heilsbronns war und stellte dem Kloster zur Anerkennung eine Urkunde zu, worin es hieß: In nomine etc. Nos Emicho, D. gr. Comes de Nassouwe et Anna, nostra. conjux dilecta, filia quondam Friderici (III.) illustris Burggravii de Nurenberg, constare volumus, quod cum serenissimus domìnus noster Albertus, Romanorum Rex, nobis castrum dìctum Cammerstein et oppidum Swobach cum omni-bus suis redditibus, homagiis, jurisdictione etc. obligaverit pro quadam pecuniae quantitate: de jurisdictione sollicite perquirentes quorundam recepimus ex relatu, quod religiosorum monasterii in Halsprunne homines in villa Volkerskaw residentes, singulis annis ter in anno in oppido Swobach deberent stare juri et super crimìnalibus et civilibus objectis parere, secundum quod inibi dictaret scabinorum sententìa; nonnullis asserentibus ex adverso, praedictos homines a nostra jurisdictione de jure fore exemptos: Ea propter de veritate informari plenius cupientes, antedictos homines ad judicium Swobach fecimus evocari, qui in nostra praesentia. probaverunt etc. Unde non potuimus praedictos homines salva conscientia compellere, ut in Swobach starent juri, sed ipsos duximus absolvendos a jurisdictione, quam habemus, et in his scriptis absolvimus, pronunciantes, eos lìberos ab omni jurisdictione in Swobach. Itaque nos eos ad judicia in Swobach non vocabimus super quibuscunque casibus perpetratis in villa. Volkerskaw. Angehängt wurden die Siegel des Grafen und seiner Frau. Der 18. Abt Büchelberger hielt es für rathsam, nach Emichoss Tod von dessen Sohn Johann[38],

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welcher gleichfalls in Heilsbronn begraben liegt, sich urkunden zu lassen, wie folgt: „Wir Johann Graf von Nazzawe und wir Johann sein Sohn veriehen, daß wir unterwiesen sind, daß der Abt und Convent zu Halsprunn also von römischen Kaisern und Königen gefreit sind, daß alle ihre Hintersassen für keinerlei Gericht gezogen sollen werden, denn allein vor desselben Klosters und vor seine Amtleute, oder vor römische Kaiser und Könige oder deren Hofrichter. So verzeihen wir der Ansprach, die wir hätten zu des Klosters Leuten in Valkerskawe, daß sie in unser Ehehaftes Gericht zu Schwabach sollten sein gegangen, und sagen sie desselben Ehehaften Gerichts zu Schwabach ledig und frei. Zeugen: Ritter Engelhart von Tanne; Heinrich und Ulrich unsere Schreiber; Rül Brunster unser Diener. 1360.“ Vater und Sohn hängten ihre Siegel an. Ueber die Nassauische Familie siehe Beitr. S. 23–35. Daß der 22. Abt Köhler aus Volkersgau gebürtig war und 1452 als Schiedsrichter dort fungirte, ist oben bei diesem Abt berichtet worden. Von den acht heilsbrannischen Höfen daselbst brannten sieben im 30jährigen Kriege ab und fielen der Herrschaft heim: „Ist nur ein Zimmer übrig geblieben, welches hernach auch eingefallen. Das ganze Dorf ist in Asche gelegt.“ Nach dem Kriege kaufte Hans Mayr von gnädiger Herrschaft für 15 Gulden den größten Hof: 46¾ Mgn. Aecker, 11¾ Tgw. Wiesen, 11 Mgn. Holz, 2½ Tgw. öde Weiher, und verpflichtete sich, 4 Sra. Korn, 2½ Sra. Haber und 1 fl. 40¼ kr. Gült jährlich zu entrichten. Während der ersten drei Jahre konnte er nur die Scheune bauen, aber nicht das Wohnhaus; er bewohnte das Hirtenhaus, das einzige im Kriege nicht abgebrannte Zimmer. Die übrigen Höfe wurden in ähnlicher Weise zu 5 bis 10 Gulden verkauft. Zehntberechtigt war das Kloster Ebrach.


68. Wasserzell,

Weiler bei Ansbach. Der einzige Hof, welchen das Kloster das selbst erwarb, wurde für ein Geldgeschenk gekauft, welches die 1357 und 1361 gestorbenen Burggrafen Johann II. und

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Albrecht der Schöne „zum Selgeret gegeben und geschickt haben.“ Ueber den jährlichen Gültertrag vom Hofe und über die vom Burggrafen Friedrich V. und vom 19. Abt Arnold gemachten Anordnungen bezüglich der dafür alljährlich abzuhaltenden Seelenmesse ist oben Bd. I beim 19. Abt Arnold Nachricht gegeben worden. Gilg, der Besitzer des Hofes um 1549, bat seinen Lehensherrn, den 30. Abt Wirsing, um Schutz gegen die markgräflichen Schäfer, welche von Lengenfeld aus Wasserzell und die umliegenden Orte belästigten. Auch gab es Streitigkeiten zu schlichten, welche Gilg mit einem Grenznachbar in Schmallnbach hatte.


69. Wattenbach,

Weiler bei Immeldorf. Gottfried von Heideck[39] und seine Frau Kunigunde, geborne von Dornberg, besaßen einen großen Theil des Ortes, verkauften aber ihre meisten dortigen Güter i. J. 1314 an Herrn Ulrich den Haller zu Nürnberg, zuerst „die Vogtei über den genannten Hallers Hof,“ und setzten zu Bürgen Herrn Cunrad den Probst, den Ritter Cunrad den Stameler, Cunrad den Feldener und Cunrad den Lotter, die versprochen, wenn nöthig, in Nürnberg zu laisten. In einem andern, an demselben Tage ausgefertigten Briefe hieß es: „Wir Gottfried von Haidegge und Frau Kunigund thun kund, daß wir gegeben haben dem Herrn Ulrich dem Haller 3 Güter und 3 Vogteien über die 3 Güter zu Waitenbach (Wattenbach) mit den Rechten darauf, das sind 14 Pfund 2 Schilling Haller Gelds, und kommt je das Pfund Gelds um 12 Pfund Haller. Darum haben sie uns gegeben 169 Pfund und 4 Schillinge Haller.“ Einbedungen war Gestattung des Rückkaufs binnen 4 Jahren gegen Erlegung der 169 Pfund. Ein Rücklauf erfolgte nicht. Die beiden Heideck’schen Söhne Konrad und Friedrich, welche noch zwei Höfe im Orte besaßen, stritten fortwährend mit der Familie Haller über die Jurisdiktion, bis endlich (1352) die Streitenden durch Schiedsmänner bewogen wurden, zu erklären:

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„Wir sollen das Vergangene auf sich beruhen lassen und Freunde sein. Wir, die Herren von Heideck, wollen mit dem Gericht des Dorfes nichts mehr zu schaffen haben, sondern es dem Franz Haller überlassen, zwei Höfe ausgenommen, über die uns die Vogtei zusteht.“ 43 Jahre darauf verkaufte die Haller’sche Familie ihre meisten Güter zu Wattenbach an den 20. Abt Stromer für 1260 Gulden laut stadtgerichtlicher Verhandlung, worin es hieß: „Ich Friedrich von Laufferholtz, Schultheiß, und wir die Schöffen der Stadt Nürnberg verliehen, daß für uns kommen ist Bruder Johann Hübner, Bursner zu Halsprunn, von des Herrn Abts Berthold und Conventswegen mit den Zeugen Herrn Carl Holzschuher und Herrn Friz Heymendorfer, die sagten aus ihren Eid, daß Herr Martin Haller und seine Wirthin das ihnen eigen Dorf Wattenbach, zwei Güter ausgenommen, von welchen die Vogtei den Herren von Heideck zustünde, an das Kloster verkauft haben. Darüber geben wir dem Kloster diesen Brief. 1395.“ Im Ganzen erwarb dort das Kloster 10 Höfe, im 30jährigen Kriege „alle hinweggebrannt, öde und der Herrschaft heimgefallen.“ Erst im 17. Jahr nach dem Kriege gelang es, vier Höfe à 8 fl. bis 9 fl. 30 kr. wieder anzubringen.


70. Watzendorf,

Weiler bei Bertholdsdorf. Das Kloster erhielt dort Zehnten theils durch Geschenk von Seyfrid Bruschentel, theils durch Kauf von den Herren von Pfefferbalk. Diese verkauften ihren Zehntantheil 1336 an den 16. Abt Gamsselder. Im Kausbriefe hieß es: „Wir Konrad und Burkhard Gebrüder, genannt Pfefferbelge[40], vergehen, daß wir verkauft haben den geistlichen Leuten zu Halsprunne unsern Theil des großen Zehnten zu Watzendorf bei Bertholdsdorf für 58 Pfund Heller und geloben, daß wir ihnen den Zehnten von unserem Herrn, dem Burggrafen, sollen eignen. Darüber setzen wir zu Bürgen Eberhard unsern Bruder, Götzen von Weitersdorf unsern Oheim und Marquart

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von Arberg. Ob sie an dem Zehnten gehindert würden, so haben sie Gewalt, die Bürgen zu manen, und die sollen laisten zu einem offenen Wirth zu Windsbach. Darüber geben wir ihnen diesen Brief, da ich Konrad mein Siegel angehangen habe. Unter demselben verbinde ich Burkhard auch mich, wann ich kein Siegel habe. Wir auch Götz von Weitersdorf, Marquart von Arberg und Eberhard Pfefferbelg vergehen der Bürgschaft. Darüber zu Urkund habe ich Götz mein Insiegel angehangen. Unter dem verbinde auch ich Markert mich, wann ich kein Insiegel habe. Und ich Eberhard verbinde mich unter meines Bruders Konrad Siegel, wann ich auch keines habe. Zeugen: Bruder Berthold Pignot der Unterkellner (Subcellarius), Bruder Konrad Schreiber der Förster (Forestarius), Heinrich unser Amtman (wahrscheinlich in Bertholdsdorf) und Stüchs unser Hübner zu Watzendorf.“ Weitere Verkäufe der Herren von Pfefferbalk siehe oben bei Geichsenhof und unten bei Wollersdorf. Die gedachte Gült kaufte 10 Jahre später der 17. Abt Friedrich von Hirschlach. Der Kausbrief lautete: „Ich Konrad Vogt von Watzendorf, Bürger zu Windespach, und Kunigund, seine Wirthin, vergehen, daß wir unsern Theil Wiese, die Auwewis, verkauft haben dem Abt und der Sammunge zu Halsprunn für 13½ Pfund Haller. Darüber geben wir ihnen diesen Brief, versiegelt mit des vesten Herrn Gottfried von Weitersdorf Insiegel. Bekenne auch ich Gottfried von Weitersdorf, Richter zu Windespach, daß ich mein Insiegel an diesen Brief gehangen. 1346.“ Derselbe Abt Friedrich kaufte i. J. 1349 Gefälle vom Hofe des Bauern Daum. Hermann Snöd, ein nürnberger Patrizier, hatte die Gefälle geerbt und verkaufte sie nun mit Zustimmung seiner Frau Veln, seines Sohnes Konrad und seiner Tochter Heilen an das Kloster. Man verfuhr dabei nach damaligem Brauche wie folgt: Beim Stadtgericht Nürnberg erschien, vom Kloster abgeordnet, ein Mönch, Bruder Konrad vom See, mit zwei Zeugen, aus deren Aussage das Gericht urkundete: „Ich Heinrich von Berg, Schultheiß, und die Schöffen veriehen, daß für uns im Gericht kommen ist Bruder Konrad vom See mit den Zeugen Herrn Hermann

295 [Bearbeiten]

Maurer und Herrn Hertel Volkmar, die sagten aus ihren Eid, daß sie Zeugen wären, daß Herr Hermann Snöd und seine Wirthin und ihr Sohn und ihre Tochter dem Bruder Cunrad vom See zu kaufen geben ihren Hof zu Watzendorf, den Eber der Daum baut, und hätten zu Bürgen gesetzt den vorgeschriebenen ihren Sohn Cunrad und Cunrad Ketelndorfer, des Herrn Hermann Snöd Bruderssohn. Da bat Frager um einen gerichtlichen Brief darüber, der wurde ihm ertheilt mit unseres Gerichts Insiegel 1349.“ Trotz dieser Feststellung ergaben sich nach 5 Jahren Konflikte, so daß der folgende 18. Abt Büchelberger eine nochmalige Feststellung für nöthig erachtete. Er beauftragte seinen Expositus im heilsbronner Hofe zu Nürnberg, mit denselben Zeugen beim Stadtgericht zu erscheinen und dieses erklärte: „Ich Chunrad Grozz der Schultheiß und die Schöffen veriehen, daß für uns kommen ist Bruder Chunrad der Waibler, Meister im halsprunner Hof, mit den Herren Maurer und Volkmar, die sagten auf ihren Eid, daß Herr Snöde, seine Wirthin, ihr Sohn und ihre Tochter dem Bruder Cunrad vom See zu kaufen geben ihren Hof zu Watzendorf. 1349. Zeugen: Herr Cunrad Tewfel, Herr Friz Krawter und Herr Berthold Tucher. 1354.“ Hedwig Nusserin von Nürnberg schenkte dem Kloster 26 Talente zum Ankauf eines Zehnten von einem Gute in Watzendorf. Das dortige Gemeindeleben war im Reformationszeitalter unerfreulich. Der 33. Abt Schörner äußerte sich darüber in einem Briefe an den Amtmann Christoph von Seckendorf zu Windsbach in folgender Weise: „Die dortigen Unterthanen der mancherlei (viererlei) Herrschaften sind alle voll Neid und Haß wegen Wasser, Weide, Hirtenpfründe und Weth. Da ist beständiges Klagen und Prozessiren. Wären sie Alle unter einerlei Herrschaft, so wäre der beste Rath, sie Alle zusammen in einen Thurm zu werfen und sie so lang bei Wasser und Brot darin zu lassen, bis sie einig würden. Ohne Zweifel würden sie dann bald einig werden.“ Im 17. Jahre nach dem 30jährigen Kriege lautet der Bericht über den Ort: „Oede und hinweggebrannt.“

296 [Bearbeiten]

71. Weißenbronn,

Pfarrdorf. Das Kloster erhielt bei seiner Gründung (s. Abschn. II, 1) zwar in dem nach Weißenbronn gepfarrten Weiler Betzmannsdorf ein Besitzthum, aber nicht im Pfarrdorfe selbst. Nach und nach kam es aber in den Besitz sämmtlicher 38 Anwesen, auch des Pfarrpatronats. Wann, wie und von wem es dort seine ersten Besitzungen erhielt und welche Dorfherren es damals neben sich hatte, kann nicht berichtet werden. Im 13. Jahrhundert besaß es bereits nicht bloß Gefälle, sondern auch drei Höfe, die es, wie auch andere naheliegende Höfe in Ketteldorf, Weiterndorf, Berghof und Geichsenhof, in eigener Regie bewirthschaftete. Die darauf ruhenden Gefälle hatte es an Wirntho von Dietenhofen zu entrichten, befreite sich aber von dieser Servitut durch Ablösung, indem es Gefälle an zwei andern Orten an Wirntho abtrat. In der vom Stadtgericht Nürnberg ausgefertigten und dem 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) zugestellten Tauschutkunde hieß es: In nomine etc. Ego Wirnto de Dietenhouen recognosco, quod ego et conjux pro quibusdam bonis domini Henrici abbatis et conventus in Halsprunne, quae habebant in Butendorf et Huslin pro redditibus meis, quos de possessionibus eorum, id est de tribus praediis in villa Wizenbrunnen habeo, permutationem facere desiderans, meos redditus in Wizenbrunnen, videlicet 6 sumerina avenae et 18 denarios conventui trado. Actum in Nuremberg 1286. Der 14. Abt Konrad von Brnndelsheim (s. dort) verlieh am 23. Juni 1318 ein dortiges Gut an einen treuen Klosterdiener. Die vom Käufer erlegten 36 Pfund Heller wurden zu Anschaffungen im Burggrafenhause verwendet, laut folgender Urkunde: „Wir Chunrad Abt und die Sammunge veriehen. Wann wir haben befunden, daß unser Gasthaus (Burggrafenhaus, Domus hospitum in Heilsbronn, Beitr. S. 53 f.) in Breten ist gefallen an Bettgewand, Tischlachen und anderem Hausrath, das Noth ist zu bessern, darum haben wir dem jungen Dyhßler zu Wizenbrunn, unserem besunderlichen und lieben Diener, und Frawen Adelheide, seiner Wirthin, das Gut verkauft

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um 36 Haller, die wir gelegt haben an unseres Gasthauses Nothdurft. Doch hat er und seine Erben jährlich an das Kloster zu geben 6 Sra. Haber, 3 Pfund Haller. Auch hat er seinem Vater zu Leibgeding zu geben 1½ Sra. Haber, 60 Pfennige, 28 Käse, 6 Hühner und 80 Eier bis an seinen Tod.“ Die Badstube und das Wirthshaus betrieb das Kloster in eigener Regie. Kurz vor Anfang der Reformation wurde auch das Pfarrpatronat nebst Gütern erworben, laut folgender Urkunde: „Ich Fritz Lidwach[41] zum Chammerstein, dieser Zeit Amtmann in Cadolzburg (er wohnte damals in Neuendettelsau) bekenne, zu kaufen zu geben dem Herrn Abt Sebald (Bamberger) und Convent meine nachgeschriebenen Güter: 1) Das Gut zu Ror, das Hermann Pauer besitzt. 2) Zwei Gütlein zu Weißenbrunn, auf welchen sitzen Friz Müllner, Pfister (Bäcker) zu Hailsbrun, und Marg. Sewerin. 3) Das Kirchenlehen oder jus patronatus daselbst. Für das Alles hat mir das Closter eine Summe Geldes (laut Abtsrechnung 200 fl.) gegeben. Deß zu Urkund hab ich mein Siegel angehängt und auch den vesten Albrecht von Wilmansdorf zu Wilmansdorf, meinen Oheim, gebeten, sein Siegel anzuhängen. 1516.“ Schon lange vor dieser Erwerbung stand dem Kloster die Jurisdiktion im Orte zu, auch die Abhör der Stiftungsrechnungen. Das Kirchenstiftungsvermögen war niemals bedeutend. Um 1500 bezog die Kirchenkasse jährlich 1 Sra. Haber oder 11 Pfund Gült von einem Hofe in Mitteleschenbach, 11 Pfund von einer Wiese bei Schwaikhausen, 20 Pfund von einer Wiese bei Bechhofen, 20 Pfund von einer Wiese bei Windsbach, 2 fl. aus einem Kapital von 25 fl., 14 Pfund ungefähr vom Opserstock, zusammen circa 36 fl. Damit mußten alle Kultusbedürfnisse und Baukosten bestritten werden. Der 1501 gestorbene Pfarrer Friedrich legirte 6 fl. zu einem Meßgewand. Sein Nachfolger Keim und die beiden Heiligenpfleger ließen den Schwibbogen am Chor erhöhen und den Kernter oder das Beinhäuslein hinter die Kirche verlegen. Ferner kauften sie für 11 fl. rhein. eine silberne Patene

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und einen silbernen Kelch mit einem Fuß von Kupfer. 1503 brachten sie durch freiwillige Beiträge 18 fl. rhein. zusammen zum Ankauf der „Tafel aus dem Choraltar“, d. h. Schnitzbilder für den St. Michaelsaltar, gefertigt in Nördlingen, vermuthlich von demselben Meister, der die Schnitzbilder auf dem Peter- und Paulsaltar in Heilsbronn fertigte. Der letzte dortige Pfarrer vor dem Reformationsanfang war der ebengenannte Hans Keim. Er resignirte 1525 wegen Krankheit. Ueber die meist unerfreulichen Zustände und Vorgänge in Weißenbronn im Reformationsjahrhundert ist oben Nachricht gegeben worden, besonders Abschn. VI, 3.

Der 30jährige Krieg hatte in Weißenbronn keine totale Verwüstung und Verödung zur Folge. Während der 12 ersten Kriegsjahre beschränkten sich die Drangsale auf Einquartierungen. Im Juni 1631 hatte man noch keine Ahnung von den fünf Monate später gekommenen größern Drangsalen, wie aus den weitläuftigen Verhandlungen über die Errichtung einer Schmiede hervorgeht. Der deßfallsige Antrag der Gemeinde lautete: „Unser Marktflecken (s. oben bei Triebendorf) hat 36 Herdstätten, eine Pfarrkirche und jährliche Marktgerechtigkeit, also wohl mehr als der Weiler Weiterndorf ein Recht auf eine Schmiede, die wohl errichtet werden kann, da die Kriegsunruhe verhoffentlich meist vorüber ist.“ Allein die Kriegsunruhe nahm zu, so daß über die Schmiede vorerst nicht weiter verhandelt werden konnte. Durch Tilly’s Zug gegen Nürnberg und seinen Rückzug im November wurde die Gegend um Weißenbronn und Heilsbronn schwer heimgesucht. Ebenso hausten im folgenden Frühling 1632 schwedische Truppen, die gleichfalls nach Nürnberg zogen, in Weißenbronn plünderten, auch einige Bewohner, die sich zur Wehr setzten, verwundeten. Noch größeres Verderben kam in diesem Jahr durch das zirndorfer Lager. In Folge der dadurch herbeigeführten Drangsale verödete Weiterndorf (s. dort), auch die dortige Schmiede. Weißenbronn litt weniger und erholte sich bald, weßhalb daselbst noch während des Krieges eine Schmiede errichtet werden mußte. Bei Errichtung derselben i. J. 1639 erklärte die Gemeinde: „Nachdem bei diesen noch schwebenden Kriegsläuften der benachbarte Fleck

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Weiterndorf in merklichen Abgang gekommen und ein Schmied nicht mehr dort wohnen kann, wir aber zur Fortsetzung des Ackerbaues einen Schmied jederzeit nöthig haben: als ist uns gestattet worden, einen Schmied anzunehmen, jedoch mit dem Vorbehalt, daß wir Weiterndorf seine Gerechtigkeit nicht nehmen. Demnach geloben wir, wenn es sich ergäbe, daß Weiterndorf an Inwohnern wiederum sollte wachsen, darum wir Gott bitten, daß wir alsdann unsere Schmiede wiederum gänzlich aufheben wollen.“ Besonders schwer heimgesucht wurde in Weißenbronn der Pfarrer Kasp. Ihring, Sohn eines Buchbinders und Meßners zu Heilsbronn und Zögling der dortigen Fürstenschule. Er sagt in einem seiner Berichte: „Ich bin 13 Jahre in Weißenbronn gewesen in höchster Gefahr Leibes und Lebens, Hunger und Kummer, von einem unbarmherzigen Eroaten am Haupt sehr verwundet, mit blutigem, bloßem Haupt bei kalter Nacht unbarmherzig umhergeschleppt worden (zur Erpressung einer Summe Geldes), bis ich endlich von einem deutschen Soldaten aus Mitleid heimlich bei Schwabach mit einem Sprung ins kalte Wasser bei eitler Nacht bin errettet worden.“ Am 2l.Dezember 1633 übernachtete Herzog Bernhard von Weimar mit einem Regiment Infanterie und 137 Pferden in Heilsbronn und hielt gute Mannßucht. Seine Mannschaft wurde zum Theil nach Weißenbronn verlegt. Am 28. desselben Monats lagen abermals schwedische Truppen daselbst. Der Befehlshaber derselben, Kapitän Schindler, schrieb an den Richter Ayrer in Heilsbronn: „Nachdem ich mit der Compagnie hier zu Weißenbronn angelangt und wenig Vorrath gefunden: als wolle Herr Richter unverzüglich Brot und etliche Eimer Bier verschaffen; sonst will ich die halbe Compagnie nach Heilsbronn quartieren und meinem Gefallen nach hausen lassen. Wonach er sich zu richten und Unheil zu verhüten. Signatum im Quartier Weißenbronn. Matthäus Schindler.“ Im Frühling 1637 wurde von Picolminischen Truppen, und zwar vom Volk des Obristen Ludwig von Fürth, des Wengler und des Oberstlieutenants Paradeiser von Schwabach, in Weißenbronn geplündert. Auf markgräflichen Befehl fertigte der Klosterverwalter Förster in Heilsbronn

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ein „Verzeichniß, was vom 1. Januar bis 17. Nov. 1638 des Klosters Heilsbronn Unterthemen von Nacht- und Winterquartieren, Durchzügen und Plünderungen von römisch–kaiserlicher Majestät Kriegsvolk, Brand, Abnahme des Viehes und Anderem für Schaden geschehen.“ Bei Weißenbronn ist der Schaden aus 372 fl. angegeben mit dem Bemerken: „Dieser Schaden wäre zu verschmerzen gewesen, wenn wir nicht acht Wochen lang an unserem Feldbau wären verhindert worden.“ Sechs Bewohnern des Ortes wurden zwölf Pferde weggenommen. 1642 im August wurden bei Weißenbronn, Betzmannsdorf und Höfstetten wieder 11 Pferde auf dem Felde von Reitern weggenommen. Der Verwalter Krebs bemerkt dabei: „Niemand wagte, den Dieben nachzusetzen. Habe mein Lebtage keine feigere Leute gesehen. Keiner hat das Herz, eine Büchse loßubrennen oder Reiter zu verfolgen.“ Von 1632 bis 46 wurde keine Rechnung über die Kirchenkasse gefertigt; doch gingen während dieser 14 Jahre 201 fl. ein, so daß man dem Pfarrer und Meßner ihre kleine Besoldung reichen, die von den Soldaten zerschlagenen Fenster, Thüren und Oefen in der Kirche und im Pfarrhause repariren und einen zinnernen Abendmahlskelch anschaffen konnte. Das Meßnershaus war ganz eingegangen und unbewohnbar. Der genannte mißhandelte Pfarrer Ihring pastorirte acht Jahre lang zugleich auch Heilsbronn, nachdem der dortige Pfarrer Snoilsik vom Hunger weggetrieben worden war und das Klosteramt nicht mehr die Mittel besaß, einen Pfarrer zu besolden. Für seine Funktionen als Verweser von Heilsbronn sollte Ihring jährlich 3–4 Sra. Korn beziehen; allein auch dazu reichten die Mittel der Amtskasse nicht aus, so daß er am Ende der Verwesung 37 Sra. zu fordern hatte, aber nur 2 empfangen konnte. Die Regierung war außer Stand, ihm mehr als 10 Sra. zu geben, entschädigte ihn aber dadurch, daß sie ihn nach Bürglein beförderte, wo sein Einkommen zwar auch kärglich war, aber dadurch etwas gebessert wurde, daß die Pfarrstelle in Großhabersdorf wegen Mittellosigkeit unbesetzt bleiben und mit Bürglein kombinirt werden mußte. Seine Lage in Weißenbronn schildert er – nach dem Zeugnis; der Beamten in Heilsbronn, wahrheitsgetreu

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getreu – wie folgt: „Ich habe all mein Vermögen, so ich von meinem Weib erheirathet, 123 fl. leichter Währung, allein in das trockene Brot aufwenden müssen, sintemal ich das Simra Korn zu 16 bis 32 Rthlr. hab zu Ansbach kaufen müssen, dabei sich’s oft begeben, daß mir auf dem Weg ist Alles abgenommen worden. Endlich hab ich halb Kleie und halb Korn gebacken, welches neben dem vielen Schrecken mir an meiner Gesundheit geschadet und ich auch in große Schuld und Verachtung gerathen. Mein Gehalt i. J. 1644 bestand in 84 fl., Geldanschlag von 3 Sra. Zehntkorn, 1 Sra. Gerste und 2 Mtz.. Waizen. Hab Alles selber ausgezählt und auf dem Felde zusammengetragen, die Kosten zu ersparen. An kleinen Gefällen 5 fl. Davon soll ich mit Weib und Kindern leben. Ein Knecht hat so viel. Die Accidenzien von 141 Seelen sind sehr gering. Reuth liegt noch ganz in Asche.“ Zach, Ihrings Nachfolger, war drei Jahre lang, bis zu Ende des Krieges, in Weißenbronn und „nagte am Hungertuch“, wie der Verwalter Krebs schrieb. Der darauf folgende Pfarrer Kon. Renner hatte bei seinem Amtsantritt i. J. 1650 ein noch kärglicheres Einkommen, da Heilsbronn und Rohr wieder eigene Geistliche erhalten hatten und keiner Pastorirung mehr von Weißenbronn aus bedurften. Er war, wie seine neuangestellten Amtsnachbarn Müller in Petersaurach und Knoll in Heilsbronn, durch den Krieg nicht milder geworden. Mit Ersterem, den wir bei Petersaurach näher kennen gelernt haben, haderte er wegen der Trauung eines Brautpaares in Aich. Mit Letzterem, dem Pfarrer Knoll in Heilsbronn, lebte er in geselligem Verkehr und starb in dessen Haus, indem er mit einem jungen Menschen bis tief in die Nacht hinein zechte, in heftigen Streit gerieth und von dem Jüngling durch einen Messerstich getödtet wurde. Der Mörder entfloh. „Ist das Fraischamt Windsbach in das Kloster hereingefallen und hat das Fraischzeichen mit Hauung eines Spanes aus dem Thürpfosten in der Prädikatur geholt.“ Die damalige Prädikatur wurde später abgetragen. Das jetzige Pfarrhaus in Heilsbronn war damals noch nicht Pfarrhaus. Siehe Beitr. S. 214. Die Existenz des nachfolgenden Pfarrers Dürr in

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Weißenbronn war immer noch höchst kümmerlich. Doch erhielt er endlich von den beiden Fürstenhäusern 10 fl. Addition in Folge einer Bittschrift, zu welcher der Klosterverwalter bemerkte: „Sein Anbringen ist der Wahrheit gemäß. Die von ihm benannten Orte sind annoch (1663) gar unbewohnt. Von Suddersdorf genießt er noch kein Körnlein. In Wollersdorf sind zwar etliche wenige Haushalten, sind aber allerdings verwachsen. In Reuth sind erst zwei Haushalten. Er muß sich kümmerlich betragen. Die Unterthanen sind mit ihm zufrieden und würden ihn ungern verlieren.“ Im Jahre 1665 waren in Weißenbronn nur noch 5 Anwesen unbewohnt, öde und der Herrschaft heimgefallen.


72. Weißmannsdorf,

Weiler bei Roßstall. Das Kloster, schon 1249 dort begütert, prozessirte zum Schutz seiner dortigen Unterthanen lange Zeit beim Gericht in Roßstall wegen eines Wasserflusses etc. 1255 mit Albert Rindsmaul von Grünsberg.


73. Wernsbach,

Kirchdorf, Filial von Neuendettelsau. Das Kloster erwarb dort eine Wiese und Gefälle von drei Höfen. In dem Briefe über den Kauf der Wiese hieß es: „Ich C. Könlein zu Winspach und ich C. Berold zu Mosbach veriehen, daß wir verkauft haben dem Herrn Ulrich (Köhler), Abt und Convent, die Kettelwiese, gelegen an dem Wernsbach gen Tetelsau hinauf 1½ Tgw. für 110 fl. rhein. Deß zu Urkund geben wir ihnen diesen Brief mit des Raths zu Winspach Insiegel. 1434.“ Besitzer der Grundgefälle von den drei Höfen waren um jene Zeit das Stift Elwangen, die Herren von Thann, von Seckendorf zu Dettelsau und von Absberg zu Frankenberg. Ihre Besitzungen kamen in folgender Weise an das Kloster: Wolf von Thann[42] und seine Frau Margaretha von Helpurg verkauften 1455 ihre Gefälle von dem Hofe, da Perolt auf gesessen, an den

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Bürger Schuster in Windsbach. Um eine größere Kaufsumme zu erzielen, bat er den Abt zu Elwangen, von welchem der Hof zu Lehen ging, um Transferirung des Lehens. Der Lehensherr ging darauf ein und urkundete: „Wir Johannes, Abt des Stifts zu Elwangen, der römischen Kirche ohn Mittel unterthänig, bekennen, daß Wolf Tanner uns gebeten hat, der Lehenschaft über den Hof zu Wernsbach zu entsagen, dafür er uns die Steigmühle bei Wieseth als Lehen geben wolle, was wir ihm gestatten, in Rücksicht auf seine treuen uns geleisteten Dienste.“ Wolf Tanner verkaufte von einem zweiten Hofe in Wernsbach Gefälle an Jörg von Seckendorf zu Tettelsawe, welcher aber 1456 die Gefälle an den ehrsamen und weisen Heinrich Schopper, zu Abenberg gesessen, verkaufte. Späterhin erscheint als Besitzer Hans Wolf von Absberg, welcher aber 1502 den Hof und ein drittes Gut zu Wernsbach, nebst andern Gefällen in Windsbach und Niedereschenbach, für 170 fl. an die Kurfürstin Anna verkaufte, welche die sämmtlichen Gefälle an das Kloster Heilsbronn vergabte. Hans Wolf bescheinigte, 170 fl. von der Kurfürstin erhalten zu haben und bezeichnete als Bürgen seine Brüder Hans Jorg und Hans Linhard von Absberg[43] zu Frankenberg, welche angelobten, auf Verlangen in einem Wirthshause in Neustadt oder Onolzbach zu laisten. Es ist oben beim 25. Abt Bamberger und in den Beitr. S. 123–25 berichtet worden, daß der Abt für die Schenkung der Kurfürstin als Gegenreichniß vielerlei zu leisten und zu beobachten hatte. Der Schenkungsbrief schließt mit den Worten: „So haben wir dem Herrn Abt Sebald und Convent die benannten Güter in Wernsbach etc., wie wir die von unserem lieben Herrn Wolf von Abßbergk erkauft haben, übergeben und deß zur Urkund unser Insiegel an diesen Brief thun henken, der gegeben ist zu Neustadt an der Aisch 1502.“ Der Kapelle in Wernsbach geschieht in keiner der besprochenen Urkunden Erwähnung. Von den drei heilsbronnischen Höfen daselbst verödeten zwei im 30jährigen Kriege.

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74. Wicklesgreuth,

Weiler bei Petersaurach. Der 19. Abt Arnold kaufte in den Jahren 1357 ff. mehrere kleine Gefälle in Neunhof bei Nürnberg. Dagegen trat der 25. Abt Bamberger dortige Gefälle i. J. 1518 an das neue Spital zum heil. Geist in Nürnberg ab und erhielt dafür Gefälle von einem Hofe in Wicklesgreuth. Der Ort bestand aus 8 Höfen, von welchen 4 heilsbronnisch wurden. In Folge des 30jährigen Krieges stand der Ort viele Jahre lang öde und verfiel.


75. Wollersdorf,

Weiler bei Bertholdsdorf, vormals Kirchdorf. Zur Zeit des 12. Abts Rudolf schenkten Heinrich vom Stein, Butiglarius in Nürnberg, und seine Frau Gertraud zur dereinstigen Feier ihrer Jahrtage dem Kloster Gefälle in Pollisdorf und Husin (Ballersdorf und Hausen). Der Abt beabsichtigte, diese Gefälle gegen näher gelegene zu vertauschen, welche der vormalige Schultheiß Berthold von Nürnberg, genannt Isolt, in „Wollinsdorf“ besaß. Dieses Tauschprojekt beanstandete Konrad von Altdorf als Vormund seines vaterlosen Mündels Arnold, welcher an den zu vertauschenden Gefällen in Wollersdorf Antheil hatte. Arnold’s Mutter war eine Tochter Konrad’s von Burgelin und Schwester der oben bei Bürglein gedachten Schwestern Adelheid und Petrissa von Burgelin. Das Tauschprojekt wurde aber nicht weiter beanstandet, nachdem der Schultheiß Isolt die Gefälle durch eine Baarsumme abgelöst hatte. Zur Sicherung seiner Errungenschaft ließ der Abt durch das Provinzialgericht, dessen Präses der Burggraf Friedrich III. war, eine Urkunde ausfertigen, in welcher die beiden Söhne des Butiglarius, Heinrich und Hildebold von Stein, Ehemänner der Schwestern Adelheid und Petrissa von Burgelin, angelobten, für die Aufrechthaltung des Tausches zu haften und bei etwaiger Anfechtung die Rechte des Klosters zu wahren. Der Schluß der Urkunde lautet: Ad perpetuum oommutationis firmamentum praesens instrumentum sigillo domini Friderici de Nurnberc et domini

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Heinrici de Lapide ac domini Cunradi de Burgelin ac ipsius Bertholdi est communitum. Acta sunt haec 1266. Im Todtenlalender lauten bezüglich der Familie vom Stein die Einträge beim 30. März, 1. 28. und 30. April: Gertrudis de Lapide. Hermani de Lapide. Heinrici et Engelhardi de Rotenburg, dicti de Lapide. De Heinrico de Lapide. De Gertrude de Lapide. Ueber die Familien vom Stein und Wolfstein Burgelin siehe oben beim 12. Abt und bei den Orten Bürglein und Gottmannsdorf.

Berthold Holzschuher von Nürnberg und seine Frau Gertraud, deren Sohn Berthold und dessen Frau Elisabeth schenkten nach dem Tode des vieljährigen Bursarius Heinrich Holzschuher dem Kloster zu einem Jahrtage 52 Talente, welche zum Ankauf von Gefällen in Wollersdorf verwendet wurden.

Ferner erwarb das Kloster Gefälle von der Mühle in Wollersdorf, bisher den Herren von Pfefferbalk gehörig, von diesen 1404 an das Klarakloster und 1405 an den 20. Abt Stromer (s. dort) verkauft, laut Brief, worin es hieß: „Ich Elspet, Aebtissin und Konvent des Klosters St. Klara zu Nürnberg, bekenne, daß wir verkauft haben um 100 guter rheinischer Gulden dem Herrn Abt Waldstromer und dem Konvent unsere Mühl an der Aurach zu Wollersdorf, darauf Engelhard Müller sitzt, und gibt jährlich 3 Simra Korn etc. Gült. Darein gehört ein Morgen Holz neben dem Mühlbach hinauf bisan die Stain und das Fischwasser von der Furth zu Wollersdorf bis an den neuen Weiher.“ Eine weitere Acquisition war die Gült von einem Hofe, laut Brief von 1469, worin es hieß: „Ich Hans von Mornßhaim und Margaretha seine Hausfrau bekenne, daß ich dem Herrn Abt Peter (Wegel) und Convent meinen Hof zu Wollersdorf, den Ul. Schneider besessen und der jährlich 2 Sra. Korn, viermal 60 Eier etc. Gült gibt, übergeben habe sammt dem Ledigbrief des Herrn Erafft, Grafen von Hohenlo, von dem solcher Hof zu Lehen gerührt hat, aber von ihm gefreit worden ist, nachdem ich ihm einen Hof zu Leukersdorf dafür zu Lehen gemacht. Dagegen geben sie mir zu Wechsel ihren Hof zu

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Mittel–Karpach, den man auch nennt zu den Höffen.“ In dem gedachten, dem Abt Wegel gleichzeitig zugestellten „Ledigbriefe“ hieß es: „Wir Erafft Graf von Hohenlo und zu Ziegenhain bekennen, daß wir dem vesten Hans von Mornshaim den Hof zu Wollersdorf gefreit haben, also daß er ihn verkaufen mag.“ In dem Briefe über die letzte dortige Acquisition von 1561 hieß es: „Ich Hans Menger zu Volkersgau und Christina seine Hausfrau bekennen, daß wir Herrn Abt Georg (Greulich) und Convent verkauft haben den halben Groß- und Kleinzehnten zu Wollersdorf, wie er durch meinen Vater an mich gekommen ist, für 220 fl. In Mangel eigenen Siegels haben wir erbeten das Siegel des Herrn Richters Weilersreuter zu Hailsbrunn.“ Die andere Zehnthälfte stand dem Spital in Schwabach zu. Im Ganzen erwarb das Kloster dort vier Anwesen, im 30jährigen Kriege „sämmtlich öde und eingefallen.“ Im 17. Jahre nach dem Kriege lautete der amtliche Bericht: „In dem Filial Wollersdorf sind zwar etliche wenige Haushalten, aber allerdings noch verwachsen.“ Schon vor dem Kriege, im ganzen Reformationsjahrhundert, waren die dortigen Zustände unerfreulich. Außer den bereits genannten Dorfherren geboten dort auch die Herren von Mussel, Derrer und Milchling von Wilhermsdorf. Diese Vielköpfigkeit veranlaßte oft Konflikte. Die Herren Stephan und Klaus von Mussel zu Eschenau und Ermreuth hatten dort einen einzigen Unterthan, gegen den der Abt Wenk i. J. 1524 einschritt, da er dem Pfarrer Keim in Weißenbronn den Zehnten verweigerte. Der Konflikt schwebte 1529 noch, so daß der Abt auf Anrufen des Pfarrers den Markgrafen Georg bat, gegen den Renitenten einzuschreiten. Balthasar Derrer, Rathsherr zu Nürnberg, hatte um 1580 dort drei Mannschaften, die aber in’s Abwesen kamen und ihre Gülten nicht mehr entrichteten. Einer der Hofbesitzer entlief, worauf Derrer dessen Hof an den Freiherrn Heinrich Hermann von Milchling zu Wilhermsdorf verkaufte. Dieser wollte den verlassenen und verödeten Hof, um leichter Käufer zu finden, in zwei Höfe theilen; dem widersetzten sich aber die anderen Dorfherren und die Dorfbewohner.

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Wollersdorf hatte, als sich das Kloster dort anzusiedeln begann, bereits eine eigene Kirche und einen eigenen Begräbnißplatz, über deren Gründung jedoch die vorhin besprochenen Urkunden von 1266 bis 1561 keinen Aufschluß geben. Der 26. Abt Wenk theilt eine Meßbuchnotiz mit, laut welcher Wollersdorf in der Vorzeit kein Filial, sondern eine selbstständige Pfarrei gewesen sein soll. Der Abt schreibt 1529 bei Gelegenheit der ebengedachten Zehntstreitigteiten: „Der Musselische Unterthan in Wollersdorf ist schuldig, dem Pfarrer in Weißenbronn den Zehnten zu geben; denn in dem Wollersdorfer Meßbuch stand: ‚Zu merken, wie ein jeglicher Pfarrer zu Weißenbronn der Kirche zu St. Stephan in Wollersdorf zu thun verpflichtet ist: Ueber den andern Sonntag Messe halten und predigen; alle Christtage die Mittelmesse; ebenso über den andern Marien- und Aposteltag und Kirchweih und St. Stephans- und St. Leonhardstag; item die erste Beicht zu Wollersdorf, die zweite zu Weißenbronn. Er ist das zu thun verpflichtet, weil St. Stephan und die Kirche zu Wollersdorf die rechte Pfarrkirche ist gewesen und Weißenbronn eine Tochter. Da es sich nun traf, daß ein Pfarrer zwei Messen zu lesen hatte, zu Wollersdorf und Weißenbronn, so wollte dieses der Bischof von Eichstätt nicht mehr dulden. Darum hat ein Pfarrer zu Weißenbronn den Groß- und Kleinzehnten von Wollersdorf zu beziehen.‘“ Die heilsbronner Aufzeichnungen von 1501 an bezeichnen Wollersdorf als Filial von Weißenbronn. Die Funktionen des Parochus im Filial in der vorreformatorischen Zeit bezeichnet die mitgetheilte Meßbuchnotiz. Nach Einführung der Reformation hatte der Parochus am Sonntage nach Michael oder Kirchweihfeste, an den Feiertagen, an den Sonntagen von Martini bis Ostern und am Tage des Kirchenpatrons Stephanus dort zu predigen. Als der Pfarrer Reisacker i. J. 1538 darauf drang, die Täuflinge vom Filial nach Weißenbronn zur Taufe zu bringen, verweigerten ihm die Wollersdorfer den Zehnten. Das Kirchenvermögen war schon vor der Reformation unbedeutend. Sieben Jahre vor Anfang des 30jährigen Krieges lautete der amtliche Bericht: „Das Filial Wollersdorf hat gar

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nichts Einkommen.“ Um diese Zeit begrub man noch in dem Begräbnißplatz, welcher die Kirche umgab und von einer großen Mauer umgeben war. 1738 waren noch zwei Leichensteine vorhanden mit den Jahrzahlen 1609 und 1617. Während des Krieges verödete und verfiel der ganze Ort. Die Leichen wurden nicht mehr dort, sondern in Weißenbronn begraben, wo die Wollersdorfer ihre Grabstätten unentgeltlich erhielten, während alle übrigen Parochianen ihre Gräber kaufen mußten. Die Kirche wurde im Kriege weder zerstört noch in Asche gelegt, verfiel aber, da die Mittel zur Restauration fehlten. Ziegel und Steine vom Thurm und Kirchlein wurden theilweise 1716 zur Restauration der Kirche in Weißenbronn verwendet, 1738 auch zum Bau des Pfarrhauses. Die dem Pfarrhausbau abgeneigten Wollersdorfer remonstrirten dagegen und stellten dem Markgrafen vor: „Unser Kirchlein ist noch gut und sollte reparirt werden zur Abhaltung der Freitagsbetstunden, welche vormals zwischen Michaelis und Ostern hier gehalten wurden.“ Hieraus verfügte die Regierung, mit dem Einreißen und Abführen der Steine innezuhalten, die herumliegenden Steine aber zum Pfarrhausbau zu verwenden. Das damals noch stehende Gemäuer war 26 Fuß lang und 18 breit. Seitdem ist Alles spurlos verschwunden.


76. Ziegendorf,

Weiler bei Petersaurach. Das Kloster erwarb daselbst fünf Anwesen, meist durch Kauf, z. B. 1344 von den Herren Eisvogel und Tucher in Nürnberg. Albert Ebner von Nürnberg und seine Frau Kunigunda schenkten dem Kloster Gefälle in Ziegendorf zur Stiftung eines Jahrtages. Auch die Familie Holzschuher schenkte dem Kloster Gefälle daselbst. Im 16. Jahrhundert hatte der ganze Ort durch die Herden des Herrn Hieronymus Gregor von Eib zu Neuendettelsau, Pfleger zu Abenberg, viel zu leiden. Nach langem Streit kam es 1562 durch den Markgrafen Georg Friedrich zu einer genauen Feststellung über die Triebsbefugnisse. Die acht Anwesenden, welche zur Abschließung des Vertrags kommittirt waren und den Vertrag besiegelten, waren von Seite

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Heilsbronns der Abt Wunder und der Doktor der Rechte Größer, von Seite Neuendettelsau’s Hieronymus Gregor von Eib mit seinen Freunden Georg Ludwig von Eib, Pfleger in Wernfels, Erkinger von Rechenberg, Amtmann zu Gunzenhausen, und Jörg Wolf von Leonrodi; von Seite Nürnbergs Hans Winkler, Almosenpfleger, und Hans Dietrich Löffelholz. Die fünf heilsbronner Anwesen in Ziegendorf waren noch 17 Jahre nach dem 30jährigen Kriege ganz öde und dem Amt heimgefallen.


B. Die Probstei Zenn oder Neuhof.

Von den sieben Ortschaften, bei welchen das Kloster seine ersten Besitzungen erhielt, lagen drei nahe bei Heilsbronn, die übrigen vier: Adelsdorf, Mkt. Erlbach, Oberndorf und Feldbrecht, in der Zenngegend. Die Besitzungen bei diesen bier Orten nebst den weiteren Errungenschaften des Klosters in dieser Gegend erhielten den Namen Praepositura Cennae, Probstei An der Zenn, auch Probstei Neuhof, weil Neuhof Amts- und Gerichtssitz wurde. Bald kam das Kloster in den Besitz von Gütern, welche näher bei Windsheim lagen, zwar gleichfalls von Neuhof aus verwaltet wurden, aber ein besonderes Amt, „das Amt Rangau“ bildeten. Ferner wurden Güter bei Uffenheim und Rothenburg erworben, welche gleichfalls von Neuhof aus verwaltet wurden, aber ein besonderes Amt, „das Schulzenamt Equarhofen“ bildeten. So erwuchs aus jenen kleinen primitiven Besitzungen Heilsbronns größte und zugleich einträglichste Probstei, deren einzelne Bestandtheile in den bezeichneten drei Distrikten: a) an der Zenn, b) im Amte Rangau, c) im Schulzenamte Equarhofen nun näher besprochen werden sollen. Zuvor aber Einiges über diese Probstei im Allgemeinen.

Die ebenbezeichneten drei Distrikte waren einem Mönch, „Präpositus, Probst“, untergeben, welcher stabil zu Neuhof (s. dort) in dem dortigen Kastrum wohnte und Verwaltungs- und Justizbeamter zugleich war. In Neuhof selbst bewirthschaftete er ein Oekonomiegut, bestehend in 24 Morgen Ackerland, 10 Tgw. Wiesen und 3 Mgn. Weinberg. Im Status von 1405 verzeichnete

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er 4 Wagen- und 2 Reitpferde. 16 Kühe und Kälber, 37 Schweine etc. Er besorgte die in der ausgedehnten Probstei dem Kloster zustehenden Einnahmen von Aeckern, Wiesen, Weinbergen, Waldungen, Zehnten, Gülten, Handlöhnen, Steuern, Schäfereien, Eichelschweinen und von den Weihern, deren 15 in der Probstei waren, z. B. der Katterbacher, Kettenhofstetter, Seubersdorfer, Neuseser, die Krebener, Flachslandener und Heubrucker Weiher. Die 172 Tgw. heilsbronnischen Wiesen im Zenngrunde wurden nicht verpachtet, sondern in eigener Regie vom Probst bewirthschaftet. Die Mäher (fenicidae) erhielten Wein und besonders gute Kost. Gelder lieferte der Probst an den Bursarius, Getreide an den Granarius in Heilsbronn ab. Ueber die Schäfereien, Waldungen und Weinberge hatte er mit drei andern Mönchen in Heilsbronn zu verhandeln, welche „Schäfer, Opilio in Nova Curia, Förster, Forestarius in Nova Curia, Weinbauer, Vinitor in Nova Curia“ titulirt wurden.

Heilbronnische Schäfereien waren in Neuhof, Dippoldsberg, Zu der Eben (Ebenhof bei Rügland) und Katterbach (nicht Katterbach bei Ansbach, wo das Kloster seinen Besitz hatte). Die Schäferei zu Neuhof mit 749 Schafen lieferte 1869, außer Wolle etc., auch 348 Käse, die zu Katterbach mit 474 Schafen gleichfalls 348 Käse an das Kloster ab. Aehnlich in jedem Jahr.

An Waldungen war das Kloster besonders reich in dieser Probstei. Die Waldparzellen, welche es dort besaß, waren folgende: Der Hirschberg sammt der Burkleiten und dem Kolenberg bei Neuhof, 2000 Morgen; das Vockenrother Holz sammt der Bömerleiten, 650 M.; der Münchwald bei Neuhof, 280 M.; daneben die Dornleite, 45 M.; die Bastleite bei Neuhof gen Eschenbach, 125 M.; der rothe Berg bei Neuhof und Oberfeldbrecht, 29 M.; der Steinberg bei Selingsbach 95 M.; die Ziegelhofleite bei Einersdorf und Trautskirchen 50 M.; das Guntermanns–Geseß, neben dem nach Windsheim gehörigen Schußbacher Wald, bei Linden, 150 M.; der Alt–Hohenroth, auch am Schußbach, dicht bei Steinbach, 50 Morgen; der Haag bei

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Flachslanden, 250 M.; Bergschlag und Blarrenholz am großen Kettenhofstetter Weiher, 80 M., darin liegen der Pfaffen–, Storchs- und Blarrenweiher; das Wäldlein beim Spielberg, 29 M., grenzt an den Kammerforst bei Virnsberg; zusammen 3869 Morgen. In der Probstei Bonhof acquirirte das Kloster nur 2884, in der Probstei Merkendorf nur 1650 Morgen Wald. Der Erlös aus verkauftem Holz war niemals bedeutend, denn nach Abgabe von Bau- und Brennholz an die vielen Eingeforsteten mit Waldrechten blieb nur wenig Holz zum Verkauf übrig. Benachbarte Edelleute erhielten auf Ansuchen oft von den Aebten Bauholz, z. B. 1527 Hans von Seckendorf zu seinem Bau in Sugenheim aus dem Gundermannsgeseß; 1533 der Markgraf Georg zu seinem Schloßbau in Kolmberg; 1534 Ludwig von Hullen zum Vordern–Frankenberg vom Abt Schopper zum Geschenk drei Eichen zu Faßdauben; 1555 Conz von Hutten zu Frankenberg, dem eine Scheune durch Blitz abgebrannt war, vom Abt Schörner Bauholz. Götz von Berlechingen zu Hornburg schrieb 1551 an den Abt Wirsing: „wie ihm zu Illesheim das Ungewitter ein Haus eingerissen, daher er um 10 Baustämme bitte.“ Allein der Abt antwortete abschlägig: „die Wälder um Neuhof seien durch Abgabe von Bauholz an die Unlerthanen und an die beiden Markgrafen so veröst, daß sie sich in einem Menschenalter nicht erholen könnten. Neustadt erhielt nach einem großen Brande vom 35. Abt Wunder einige Tausend Bäume aus dem Walde Haag. Derselbe Abt lieferte auch das Holz zum Schloßbau in Neuhof, auch zu den Schloß- und Pfarrhausbauten in Wilhermsdorf, Kirchfarrnbach, Adelhofen, Equarhofen und Walmersbach. Die Aebte waren überhaupt bezüglich der Holzabgabe nicht knauserisch und wucherisch. Ihre Freigebigkeit wurde aber oft mißbraucht von heilsbronnischen Hinterfassen, welche ihre Privatwaldungen devastirten, das Holz daraus verkauften und dann aus Klosterwaldungen Holz zu ermäßigten Preisen oder unentgeltlich verlangten und erhielten. Der Abt Schopper verbot daher i. J. 1539 bei Leibesstrafe, aus Waldungen, die zu heilsbronnischen Bauernhöfen gehörten. Holz zu hauen und zu verkaufen, ohne

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Anzeige bei den Pröbsten und Vögten. Alle Aebte im 16. Jahrhundert klagten über Holzmangel in den Klosterwäldern und bezeichneten jene Devastation der Privathölzer als eine Hauptquelle dieses Mangels.

Weinorte in der Probstei Neuhof, von welchen das Kloster Wein, Weinzehnten und Gülten bezog, waren Adelsdorf, Eschenbach, Feldbrecht, Hagenhofen, Ziegenrück, Bergel, Ulsenheim, Ergersheim und Neuhof. In Neuhof selbst bewirthschaftete das Kloster drei Morgen Weinberge in eigener Regie: ein geringer Komplex, daher auch in keinem Jahr ein großer Ertrag: von 1564 bis 1584 in keinem Jahr über 1 Fuder und 8 Eimer, in den 4 Jahren 1569, 1573, 1576 und 1579 war der Ertrag „nichts“, in den 7 Jahren 1564, 74, 75, 77, 80, 81 und 82 nicht einmal ein Fuder, in den übrigen Jahren 1565, 66, 67, 68, 72, 83 und 84 ein Fuder und darüber. Daß aber von den übrigen Bewohnern Neuhofs ziemlich viel Wein gebaut wurde, geht daraus hervor, daß das Kloster oft von dortigen Bewohnern Wein kaufte, z. B. 22 Fuder im Jahre 1565. Auch bezog es von Ortseinwohnern jährlich Weinzehnten; auch von den Orten Hagenhofen, Ziegenrück, Adelsdorf, Eschenbach etc. Ueber das Weiderecht bezüglich der Weinberge gab der Abt Bamberger 1513 eine besondere Ordnung. 1551 begann die Weinlese in Neuhof schon am 8. Oktober. Auch in manchen andern Jahren reiften dort die Trauben so früh. Gleichwohl fing man auch dort, wie in Bonhof und Heilsbronn, schon 1590 an, die Weinberge in Ackerland zu verwandeln, weil dieses rentabler war.

Nach diesem Ueberblick im Allgemeinen sollen nun die einzelnen Bestandtheile der Probstei in den bezeichneten drei Distrikten besprochen werden, und zwar beim Distrikt a zuerst die vier primitiven Orte Mkt. Erlbach, Adelsdorf, Oberndorf und Feldbrecht, hierauf in alphabetischer Reihenfolge die übrigen Ortschaften.

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a. In der Zenngegend.
1. Markt Erlbach,

Pfarrdorf, einer der sieben Orte, wo das Kloster von seinem Gründer gleich bei der Klosterstiftung i. J. 1132 Besitzungen, Geld- und Naturalgefälle von Grundstücken, erhielt. Ueber die weiteren Errungenschaften durch den zweiten Abt Nikolaus i. J. 1157 ist I, 47 berichtet worden. 1278 wurde das Kloster auch Pfarrpatron von Markterlbach und den eingehörigen Kapellen in Trautskirchen, Wilhermsdorf, Linden und Kirchfarrnbach. Bis dahin waren Pfarrpatrone die Bischöfe von Würzburg, welche aber gewöhnlich das Patronat an verschiedene Lehensleute verliehen, in älterer Zeit an Eberhard von Hertingsberg, dann an W. Hennangel (eine in heilsbronner Urkunden oft genannte Nürnberger Patrizierfamilie), dann an die Grafen Gerhard und Gebhard von Hirschberg, welche das Patronat und die·Advokatie dem Kloster Heilsbronn schenkten. Der Bischof Berthold ertheilte dazu d. d. Würzburg 6. Non. Martii 1278 seinen bischöflichen Consens. Konrad von Schlüsselberg schenkte dem Kloster Zehnten in Markterlbach und Eschenbach. Daß er den Schenkungsbrief d. d. 1308 im Hofe seines Großvaters, des Burggrafen Konrad III., des Frommen, in Nürnberg ausfertigen ließ, ist oben berichtet worden. Das Kloster erhielt nebst den Bezügen vom Patronat auch schirmvogteiliche Bezüge, machte sich aber dagegen verbindlich, jährlich 20 Pfund Heller an das Domkapitel zu zahlen. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) ließ diese Feststellung vom Erzbischof Gerhard von Mainz i. J. 1295 bestätigen; vier Jahre daraus befreite er sein Kloster von diesem Reichniß, indem er es ablöste. Um das Kloster recht nachhaltig zu sichern, ließ der 15. Abt Suppanus (s. dort) die Errungenschaft auch vom Papst Johann XXII. d. d. Avignon, 30. Juni 1328 bestätigen. Für den Bischof Berthold wurde alljährlich am 14. Nov. in Heilsbronn ein Jahrtag gehalten, laut Eintrag im Vigilienbuche: Domini Bertholdi de Sternberg, episcopi herbipolensis, qui dedit nobis ecclesiam in Erelbach. 2 ta1enta.

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Durch Errichtung der Frühmeßstelle i. J. 1384 unter dem 19. Abt Arnold erhielt Mkt. Erlbach einen zweiten Pfarrer.

Ueber die Einpfarrung der Orte Mucgenrute, Willehelmesrute und Breminrute i. J. 1164 siehe oben beim 2. Abt. Die vorhingenannten vier Kapellen in Trautskirchen, Wilhermsdorf, Linden und Kirchfarrnbach wurden von Mkt. Erlbach aus pastorirt. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) erhob mit Genehmigung des Bischofs Mangold von Würzburg i. J. 1297 Trautskirchen (s. dort) zu einer selbstständigen Pfarrei. Dasselbe geschah 1387 mit Wilhermsdorf nach mancherlei Streitigkeiten; denn die Freiherren von Wilhermsdorf und ihre Hintersassen machten fortwährend ihren Pfarrern in Mkt. Erlbach Gült- und Zehntreichnisse streitig. Durch den 19. Abt Arnold (s. dort) und seinen Nachfolger Stromaier kam es zu Verträgen zwischen der Pfarrei Mkt. Erlbach und dem Freiherrn; allein der Unfriede bestand fort auch nach der Lostrennung, auch nachdem Mutter und Tochter sich dem lutherischen Bekenntnis; zugewendet hatten. Linden wurde 1350 unter dem 18. Abt Büchelberger (s. dort) mit bischöflicher Zustimmung eine selbstständige Pfarrei. Ueber Linden nachher Mehreres. Ueber die dortigen Zustände im Reformationsjahrhundert siehe oben Bd. II, 25 bis 29. Kirchfarnbach wurde durch einen späteren Abt eine selbbständige Pfarrei. Als solche erscheint es zur Zeit des 22. Abts Kötzler (s. dort) in den Jahren 1445 bis 51. Unten Näheres über Kitchfarrnbach. Ueber die dortigen Zustände im Reformationsjahrhundert siehe oben Bd. II, 33 bis 40.


2. Adelsdorf,

(nicht Adelmannsdorf), Weiler bei Mkt. Erlbach, gleichfalls einer der sieben Orte, wo lt. Abschn. II, 1 das Kloster gleich bei der Gründung des Klosters vom Bischof Otto Besitzungen erhalten hat, und zwar nicht bloß Gefälle, wie in Mkt. Erlbach, sondern wie in Halesprunnen, ein ganzes Gut, praedium, welches der Bischof, wie der Stiftungsbrief besagt, durch Vermittelung Wigand’s von Beerbach für 195 Mart kaufte; jedenfalls eine

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bedeutende Summe, deren Betrag aber aus den gewärtigen Geldwerth nicht genau reduzirt werden kann. Die Verkäufer des Prädiums waren nicht, wie die Verkäufer des Prädiums bei Halsprunnen, adeligen oder gräflichen, sondern bürgerlichen Geschlechts, da der Bischof im Stiftungsbriefe sagt: „er habe das Prädium von einem gewissen Dietericus, von dessen Schwester und Eberhardus, ingleichen auch von Irmingarda und deren Kindern erworben.“ (S. Abschn. II, 1 u. 3.) Ueber die näheren Verhältnisse der genannten Verkäufer ist nichts bekannt. Ob der Abschn. II, 8 genannte Urkundenzeuge Megingot von Otlohesdorf sich nach dem Orte Adelsdorf schrieb, ist ungewiß. Der 2. Abt Nikolaus (s. dort) erwarb daselbst Zehnten i. J. 1164. Die bei Adelsdorf acquirirten Wiesen bewirthschaftete das Kloster in eigener Regie. In den Jahren 1451 bis 56 bestritt der 22. Abt Köhler Ausgaben zum Bau einer Brücke und einer Kapelle in Adelsdorf. 1503 verkaufte Kon. Deutsch wegen Schulden seinen Hof daselbst an das Kloster Heilsbronn. In den Jahren 1502 ff. bezog das Kloster dort Handlöhne: „Herolt zu Adelsdorf hat abgekauft Jorg Pawman einen Weingarten daselbst um 8 Gulden; Handlohn 3 Talente. Schuchmeier hat verkauft die Mühle zu Adelsdorf Hans Kremern um 41 Gulden; Handlohn 2 fl. ex gratia.“ Am 28. Nov. 1577 brannte in der Nacht das Haus des Bauern Schönknecht in Adelsdorf ab. Die Eltern retteten nur das nackte Leben und ihr jüngstes Kind; ihre vier übrigen Kinder kamen in den Flammen um, dazu ein Pferd, 8 Stück Rindvieh etc. Der Abt Wunder zeigte das Unglück dem Markgrafen an und bemerkte: „Das Kloster ist dem Verunglückten, wie andern Klosterunterthanen jenes Ortes, Bauholz aus Klosterwäldern zu geben schuldig. Auch bin ich sehr bereit, ihm zum Wiederaufbau Geld vorzuschießen, da er seine Gülten immer pünktlich gezahlt hat.“ Das Kloster erwarb daselbst sieben Anwesen, die im 30jährigen Kriege völlig verödeten, zum großen Nachtheil für das Klosteramt, welches vor dem Kriege z. B. von einem der Anwesen jährlich 8 Sra. Korn, 8 Sra. Haber, 5 fl. Pfenniggült bezog, während der Jahre langen Verödung aber gar nichts. Die

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erwähnte Kapelle wurde ohne Zweifel vom Abt Köhler 1451 bis 55 erbaut; in seiner Jahresrechnung von 1455 verrechnet er ad debita capellae in Adelsdorf 63 fl.


3. Oberndorf,

Weiler bei Kirchfarrnbach, gleichfalls genannt unter den sieben Orten, wo (Abschn. II, 1. 3) das Kloster gleich bei seiner Gründung i. J. 1132 Besitzungen erhielt. Dreißig Jahre darauf, zur Zeit des 2. Abts Nikolaus, entsagte der Graf Rapoto von Abenberg zu Gunsten des Klosters seinen Lehensansprüchen in Oberndorf. Der 12. Abt Rudolf kaufte 1272 daselbst den Maierhof und Lösleinhof von zwei Gebrüdern von Muhr. Ein weiteres Besitzthum erhielt das Kloster dort vom Burggrafen Friedrich III. von Nürnberg laut einer am 8. Sept. 1269 ausgefertigten Urkunde, aus welcher (s. Beitr. S. 65) Folgendes erhellt: Der Burggraf hatte das Kloster geschädigt. In dem vom Kloster deßhalb geführten Prozeß unterlag er und wurde zum Schadenersatz verurtheilt. In welcher Weise er das Kloster entschädigte, besagt die Urkunde,[44] in welcher u. A. gesagt ist: „Im Namen etc. Durch vorliegende Urkunde sei der Mit- und Nachwelt kund gethan, daß der edle Mann Friedrich, Burggraf von Nürnberg, wegen der von ihm der heilsbronuer Kirche zugefügten vielfachen Beschädigungen heilsam betrübt, auf göttliche Versöhnung hoffend (salubriter compunctus, spe divinae propitiutionis), seinen Hof in Oberndorf, dessen Nutznießung der edlen Frau Adelheid, Schwester des Burggrafen, Zeit ihres Lebens zusteht, dem Kloster Halsbrunn zugewendet hat. Nach dem Tode seiner gedachten Schwester tritt das Kloster in den vollen ruhigen und freien Besitz unter Zustimmung seiner Gemahlin Elisabeth und seiner Schwester und seiner drei Töchter, doch so, daß aus den Einkünften von diesem Hofe seiner verewigten Mutter Elementia und seiner gedachten Schwester und seiner Gemahlin in Jahrtagen freigebig gedient werde, damit der Schaden (defectus),

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welchen das Kloster durch ihn erlitten hat, durch solche Dienste (servitia, Seelenmessen) vergütet werde. Dazu gab er, um vollere Indulgenz zu erlangen, dem Kloster zum bleibenden Besitz zwei Wälder, deren einer Forst, der andere Condamsgeze (später Gunderamsgesesse, Guntermanns–Geseß) bei Linden (Tylia) heißt. Zur Evidenz dieser Schenkung wurde vorliegendes Instrument durch Unterschrift der Zeugen und durch das Siegel des Burggrafen Friedrich bekräftigt. Zeugen sind Marquard von Wilhelmsdorf, Wienhard von Rohrbach, Arnold von Seelendorf, Heinrich von Mayenthal, Heinrich von Hillnbach, Bruno von Schonenbeck, Konrad von Kurenberg, Woltoldus von Nurenberch, Milites, Marquardus Pfinzing, Konrad Strohmayer, Albertus Ebener, Friedrich Ungelter, Hermann Stainer, Bürger von Nurenberch und Andere. Geschehen 1269 juxta pontem Weikershoven, sexto Idus Septembris, indictione duodecima.“ Laut der Schlußworte wurde diese Urkunde in oder bei Weikershof, einem Weiler bei Nürnberg und Fürth, ausgefertigt. In der Nähe dieses Weilers führt eine Brücke, die Fernabrücke, über die Rednitz. Der Abt Rudolf ließ sich, wie wir gesehen haben, seine Errungenschaft nicht nur von dem Burggrafen durch Siegelung, sondern auch von den 13 ebengenannten Zeugen, darunter 8 Milites und 5 nürnberger Bürger, bestätigen. Die Urkunde ist von Allen, welche über die Burggrafen von Nürnberg geschrieben haben, ausgebeutet, aber meist inkorrekt mitgetheilt oder nicht wahrheitsgetreu besprochen worden; daher die vorstehende Darlegung des wahren Sachverhalts. Im Vigilienbuche lautet der Eintrag beim 14. Juni: Friderici Burggravii senioris, qui dedit nobis curiam in Oberndorf, 1 talentum. Der 19. Abt Arnold verausgabte 200 Talente zum Anlauf von Wiesen und Aeckern in Oberndorf; der 22. Abt Kößler taufte gleichfalls Wiesen daselbst. Späterhin saßen auf einem dortigen heilsbronner Gute die unfügsamen Hans Löslein und seine Söhne, von deren Treiben oben Bd. II, 37 bei Kirchfarrnbach die Rede war. Im 30jährigen Kriege brannte der Ort meist ab und verödete.

Die ebenbesprochene, den Burggrafen Friedrich III.

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betreffende heilsbronner Urkunde von 1269 ist in dem bayerischen Reichsarchive noch vorhanden. Dagegen befinden sich dort, wie es scheint, keine heilsbronner Archivalien bezüglich der Exkommunikation des Burggrafen und der Beanstandung seiner Grablegung in Heilsbronn. Gleichwohl kann der Inhalt dieser abgängigen Urkunden genau angegeben werden, da Urkunden dieses Betreffs, welche vormals dem Kloster Münchsteinach angehörten, noch vorhanden und in den Monumentis Zolleranis veröffentlicht worden sind. Diese Münchsteinacher Archivalien berichten Folgendes:

Der Burggraf gerieth, wie mit Heilsbronn, so auch mit dem Kloster Münchsteinach,[45] dessen Schirmvogt er war, in Streit. Er wurde vom Kloster wegen Uebergriff und Schädigung bei dem einschlägigen bischöflichen Gerichtshofe in Würzburg verklagt und von diesem zum Schadenersatz verurtheilt. Es vergingen fünf Jahre; der Burggraf entschädigte nicht, erschien auch nicht auf Ladung bei dem Gerichtshofe. Daher sprach das Kloster Münchsteinach die Exkommunikation über ihn aus und erwirkte die Bestätigung derselben beim apostolischen Stuhl. In der an den Gerichtshof zu Würzburg gerichteten Bestätigungsbulle erklärte Papst Nikolaus: Nicolaus servus servorum Dei Decano et Praeposito S. Johannis in Auge extra muros Herbipol. salutem. Abbas et Conventus monasterii in Steinach monstrarunt, quod, cum ipsi nobilem virum Fridericum Burgravium super possessionibus et rebus aliis coram officiali herbipolensi, ad quem hujusmodi causarum cognìtio pertinet, idem officialis, quia idem Fridericus citatus legitime coram eo in praefixo termino comparare non curavit propter hujusmodi contumaciam manifestatam in dictum Fridericum excommunicationis sententiam promulgavit, quam praedictus Fridericus quinque annos animo indurato non curat .... Idem Abbas et Conventus nobis supplicaverunt, ut eandem sententiam robur faceremus firmitatis debitum obtinere.

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Ideoque vobis mandamus, quatenus sententiam illam faciatis auctoritate nostra usque ad satisfactionem condignam invialabiliter observari. Datum Romae, Idus Apr. 1289. Es folgten weitere Verhandlungen. Der exkommunizirte Burggraf ließ sich herbei, d. d. Kadolzburg 1291 zu erklären: „daß er aus die Schirmherrschaft über das Kloster Münchsteinach gänzlich verzichte;“ wogegen das Kloster ihm versprach: „keinen Schirmvogt wider seinen Willen zu wählen.“ Von Konrad dem Frommen, Friedrichs Bruder, erholte das Kloster 1292 die Erklärung: „daß auch er, wie sein Bruder, auf die Schirmvogtei verzichte.“ Vier Jahre darauf starb Friedrich. Er wollte und sollte bei seinen Abenbergischen Stammverwandten in Heilsbronn, wo ohne Zweifel auch seine beiden Eltern bereits begraben waren, begraben werden. Da er sich aber bei Lebzeiten nicht herbeigelassen hatte, das Kloster Münchsteinach zu entschädigen, wie er das Kloster Heilsbronn entschädigt hatte, so suchten die Mönche von Münchsteinach sich bei oder nach seinem Tode bezahlt zu machen, indem sie verfuhren, wie folgt: Sie hielten schon bei Lebzeiten des Burggrafen einen Erlaß in Bereitschaft, worin der Abt Heinrich von Hirschlach zu Heilsbronn und seine Mönche den Befehl erhielten, die Beerdigung des Burggrafen nicht zu gestatten, solang das Kloster Münchsteinach nicht befriedigt sei. Friedrich starb am 15. August 1297. Er hatte kaum die Augen geschlossen, als der in Bereitschaft gehaltene Erlaß aus Würzburg nach Heilsbronn erging. Der Erlaß lautete: Cantor Novi Monasterii herbipolensis, judex seu executor et judiciatus sanctae moguntinae sedis deputatus, religiosis viris in Halisprunne salutem. Cum nobilis Fridericus Burgravius, ut intelleximus, sit defunctus et apud ecclesiam vestram elegerit sepeliri, mandamus, ne corpus ejusdem tradatis sepulturae, nisi prius abbati et conventui in Steinach, ad quorum instantiam pro manifestis injuriis illatis per nos excommunicationis vinculo exstitit innodatus, de hujusmodi injuriis et offensis satisfactum fuerit competenter. Alioquin pro inobedientia, si mandatis nostris parere contemseritis,

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quantum de jure poterimus, procedemus tam contra vos quam contra hos, qui vobis extiterint adjutores. Datum Id. April 1297. Friedrich starb, seinem Todtenschild in Heilsbronn zufolge am 15. August; dem vorstehenden Mandat zufolge war er schon am 13. April nicht mehr am Leben. Dieser Widerspruch findet seine Lösung durch folgende Annahme: Friedrich lag bereits Monate lang hoffnungslos in Kadolzburg darnieder, täglich erwartete man seinen Tod. Inzwischen verfaßte man in Würzburg, und zwar schon am 13. April, eventuell obiges Mandat und sendete es, nachdem der Tod am 15. August eingetreten war, nach Heilsbronn, unterließ aber, das Datum Idus Aprilis abzuändern. Da der exkommunizirte Burggraf in Heilsbronn begraben wurde, so muß zuvor eine Lossprechung von dem Bann und eine Befriedigung des Klosters Münchsteinach erfolgt sein. Ob das Kloster durch eine Baarsumme oder, wie Heilsbronn, durch Liegenschaften entschädigt wurde, ist nicht bekannt. Die heilsbronner Klosterkirche wurde nicht die Grabstätte der übrigens sehr klosterfreundlichen verwittweten Burggräfin Helene; in ihrem Testament von 1299 bezeichnete sie als ihre dereinstige Grabstätte die Barfüsserkirche in Nürnberg. Ihr Schwager, der Burggraf Konrad der Fromme, erwählte gleichfalls nicht Heilsbronn zu seiner dereinstigen Grabstätte, sondern seine Stiftskirche in Spalt. Bei der Vergabung seiner Güter bedachte er Heilsbronn nicht. Die Einträge im Todtentalender beim 22. November und 18. Dezember lauten: Anniv. domine Clementie Burggravie pis. pa. vi. de curia in Oberndorf. Anniv. domine Elisabet Burggravie de curia in Owerndorf. Die Mutter Clementia[46] und ihre Schwiegertochter Elisabeth wurden vermuthlich in Heilsbronn begraben.


4. Feldbrecht,

Oberfeldbrecht, Kirchdorf, Filial von Neuhof, auch einer der sieben Orte, wo das Kloster gleich bei seiner Gründung Besitzungen erhielt, wird im Stiftungsbriefe Velsendorf genannt, in der I, 10

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besprochenen Bulle von 1147 Velsenberc, in einer Urkunde von 1218 Vellkebrech, in der oben I, 71 d besprochenen Urkunde von 1260 Veldebrecht. Laut dieser Urkunde überließ der Burggraf Konrad II. als Schadenersatz alle seine Güter innerhalb und außerhalb des Dorfes Veldebrecht dem Kloster. Daß sein Sohn, Burggraf Friedrich III. das Kloster gleichfalls schädigte, aber auch durch Ueberlassung seines Hofes im benachbarten Oberndorf entschädigte, ist soeben berichtet worden. Burggraf Friedrich IV. urkundete d. d. Kadolzburg. Montag vor Veit 1312: „Wir verihen, daß wir Ulrichen von Veltgebreche und seiner Hausfrau haben versetzt unser Gütlein zu Niedernveltgebreche um 10 Pfund.“ Die Burggrafen Johann II. und Albrecht der Schöne verkauften an das Kloster Güter in Ober- und Unterfeldbrecht i. J. 1342. Der 19. Abt Arnold kaufte 1373 von Konrad und Jakob von Veltprech all ihre Güter in Oberveltprech für 450 Pund. Derselbe Abt kaufte 1387 gemeinschaftlich mit dem Erzbischof von Anavarsa von einem Hans von Veltbrecht und dessen Frau ein Gut daselbst. Ueber diesen Erzbischof und seine Schenkungen wurde oben Bd. I ausführlich berichtet. Der Inskribent seines Jahrtages schrieb im Todtenkalender beim 14. August den Namen des Ortes „Veltpach.“ Auch von der Familie Leonrod kamen Güter in Feldbrecht an das Kloster. Einer aus diesem Geschlechte wurde in Heilsbronn begraben. Die Schrift auf seinem Todtenschild[47] (jetzt bei Nr. 128) lautet: „A. D. 1481 am St. Barbaratag verschied der ehrbar und vest Wilhelm von Leonrod der Elter etc.“ Ein Wilhelm von Leonrod (vielleicht der Sohn) urkundete i. J. 1494: „Ich Wilhelm Leonrod zu Leonrod bekenne, daß ich verkauft habe an die tugendsame Wittwe Barbara Kreußin, Köchin des Herrn Hansen Korner, Probsts in Neuenhof,

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meine Gült zu Oberveltprech aus dem Hof des Hans Deelen für eine Summe Geldes, die sie mir baar gezahlt hat.“ Mit Zustimmung ihres Sohnes schenkte die Wittwe diese und noch andere von ihr gekaufte Gefälle dem Kloster zur Stiftung eines Jahrtages für sich und ihre Angehörigen. Wilhelm von Leonrod verkaufte (1508) für 1400 fl. Gefälle in Kettenhofstetten an das Kloster. Das Gotteshaus in Feldbrecht war Leonrodisches Lehen. Im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts war fortwährend Hader zwischen dem Kloster und den Herren von Leonrod über Kirchenschirm und Kirchenweihschutz in Feldbrecht, über Schaftrieb in Feldbrecht, Neuses und Neudorf.

Nachdem die Reformation oktroyirt, das Kloster aufgelöst und das ganze Klostergebiet markgräflich geworden war, predigten die Kapläne von Trautskirchen an den Heiligentagen in Oberfeldbrecht, an den Sonntagen in Neuhof. In Oberfeldbrecht erwarb das Kloster 8 Anwesen, von welchen im 30jährigen Kriege 7 verödeten. Von den 14 heilsbronnischen Anwesen in Unterfeldbrecht verödeten 9.


5. Andorf,

nicht das Pfarrdorf Ammerndorf, sondern der Weiler Andorf bei Unternbibert und Ansbach. Daß das Kloster schon unter dem 6. Abt Werner dort begütert war, aber auch bald in Prozesse verwickelt wurde, ist oben Bd. I, 59 angedeutet worden. Den Streit provozirte die Wittwe Konrads von Annendorf im Interesse ihres Sohnes. Der Abt legte den Streithandel dem jugendlichen römischen König Heinrich VII. vor, welcher eben bei ihm zu Gast und dem gastfreien Kloster sehr gewogen war. Der König ließ die Sache durch Heinrich von Nisin untersuchen und entschied d. d. Nürnberg, Kal. Sept. 1234 wie folgt: „Der Sohn der Wittwe soll lebenslang die streitigen Güter besitzen und jährlich 60 Denare an das Kloster zahlen; aber nach des Sohnes Tod tritt das Kloster in den Besitz.“ Am Schluß der Urkunde werden mehrere Zeugen genannt, darunter Heinrich von Vendebach und Konrad Butiglarius von Nürnberg. Daß der 16. Abt Gamsfelder i. J. 1342 von den Burggrafen Johann II.

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und Albrecht dem Schönen Güter in Andorf kaufte, ist Bd. I bei diesem Abt berichtet worden. Der 25. Abt Bamberger erwarb 1516 etliche Aecker in Andorf durch Tausch. Das Kloster kam dort in den Besitz von zwei Anwesen.


6. Auerbruch,

Auerbach, Pfarrdorf bei Ansbach. Berthold von Vendebach legirte 1291 seine Güter (Gefälle) in Auerbruch dem Kloster Heilsbronn (s. Bd. I, 76), um die Sünden seiner verstorbenen Frau Walburga zu sühnen. Graf Friedrich von Truhendingen bestätigte als Lehensherr das Legat. Die heilsbronner Urkunden nennen mehrere aus dem Geschlecht der Vendebach. In der soeben besprochenen Urkunde des Königs Heinrich VII. von 1234 und in der bei Großhaslach besprochenen Urkunde von 1295 kommen die Namen Heinrich, Burkhard und Ludwig von Vendebach vor. 1342 wurde Adam von Vendebach[48] in Heilsbronn begraben, laut nicht mehr vorhandenem Todtenschild. Die Kopisten schrieben „Weidenbach“ anstatt Vendebach. Das Wappen auf dem Todtenschilde zeigt einen gelben Herzschild, in dessen Mitte eine schwarze zirkelrunde Scheibe mit weißem Centrum; als Helmschmuck der langgestreckte rothe Hals eines Vogels, daran ein flatterndes Band, darüber zwei senkrecht emporgerichtete Vogelflügel. Neben dem Wappen die Schrift: A. D. 1342 obiit dominus Adamus de Weidenbach in crastino Andreae. Die Herren von Vendebach nannten sich vielleicht nach den bei Markterlbach gelegenen Orten Fembach. Todtenmessen wurden gehalten: am 30. Apr. und am 31. Aug. für Walburga de Vendebach, am 27. Okt. für Berthold de Vendebach und am 24. Dez. für BurKtardus Miles de Vendebach.

Außer den Acquisitionen von der Familie Vendebach erhielt das Kloster auch Gefälle von Leibeigenen in Auerbruch laut folgender Urkunde: Ego Cunradus miles de Tanne, dictus de Erelbach, et Felicitas uxor mea recognoscimus, quod

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Hildebranclum et Ulricum, filios quondam fabri de Urbruch, cum Jute et Elìsabeth, uxoribus eorundem, mancipia, et proprios servos nostros cum omnibus eorum liberis nunc exstantibus vendidimus pro 20 libr. hall. religiosis in Halsprunne Datum in Rotenburch 1300, sabbatho proximo post Epiphan. Testes: Fridericus senior, milet de Tanne,[49] pater meus: Fridericus de Seldenecke, frater et monachus Fridericus de Ellerichshusen in Halsprunne. Quia proprium sigillum non habeo, has literas sigillo domus Theutonice in Rotenburg petivi muniri. Sonach wurde die Urkunde im Johanniterhofe zu Rothenburg ausgefertigt. Das Kloster erwarb in Auerbruch zwei Anwesen. Eines derselben, welches 1553 abbrannte, erhielt zum Wiederaufbauen das erforderliche Holz aus den heilsbronner Waldungen in jener Gegend durch den in Schmalnbühl wohnenden heilsbronner Förster.


7. Ballersdorf,

„Pyllisdors“, Weiler bei Großhabersdorf. Das Kloster erhielt dort, wie vorhin bei Wollersdorf berichtet wurde, Gefälle vom Butiglarius Heinrich von Stein, vertauschte sie aber und erhielt dafür Gefälle in Wollersdorf. Friz von Lebzingen verkaufte 1343 Gefälle in „Baldersdorf“ an das Kloster für 147 Pfund Heller.


8. Blbert,

Obernbibert, Weiler bei Unternbibert und Ansbach. Das Kloster erhielt dort 1343 von Eggehardus von Ruppoldsdorf (Ruppersdorf) durch Schenkung eine Wiese, vertauschte sie aber 1488, und besaß fortan in Bibert nichts mehr.


9. Birkenfels,

Weiler bei Flachslanden. Die Markgräfin Elisabeth bewohnte um 1576 das dortige Schloß. Ein einziges Gut daselbst wurde heilsbronnisch.

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10. Borsbach,

Weiler bei Flachslanden. Der 23. Abt Wegel erwarb dort einen Hof und die Langwiese von Craft von Vestenberg zu Rosenberg durch Tausch gegen ein Gut in Rügland und eine Wiese bei Flachslanden. Der Kurfürst Albrecht Achilles ertheilte dazu d. d. Onolzbach 1470 den lehensherrlichen Consens. Zwei Höfe daselbst wurden heilsbronnisch.


11. Brunn,

Pfarrdorf bei Neustadt. Die Geschwister Hermann, Hans und Sophia von Lebzing[50] (Löpsingen) gaben dem Kloster Heilsbronn ihren Hof zu Brunn, laut Urkunde d. d. Heilsbronn 1344. „Zu Urkund dessen hat gesiegelt die hochgeborene Frau (Wittwe des Burggrafen Friedrich IV.) Margaretha, die alte Burggräfin, geborene Herzogin von Kärnthen.“ Sie wohnte (1348) als Wittwe im Heilsbronner Hofe zu Nürnburg, wurde aber (im Kloster Birkenfeld) nicht in Heilsbronn begraben; doch feierte man daselbst ihren Jahrtag, laut Inschrift im Todtenkalender beim 26. Juni: Anniv. dnne. Margarete Burgravie de Nurnberg senioris. Bei Turndorf ist berichtet worden, daß 1279 Siboto Grötsch von Nürnberg und seine Frau dem Kloster Gefälle in Brunn schenlten zur Erwerbung einer Grabstätte.


12. Buch,

Weiler bei Trautskirchen. Daß Ernst von Onolzbach 1353 dem Kloster Güter in Buch und Sainsheim dem Kloster schenkte, wurde vorhin bei Hennenbach berichtet. Mehr erwarb das Kloster dort nicht.


13. Clausaurach,

Weiler bei Markterlbach. Das Kloster erwarb dort Gülten, über welche aber nichts Näheres berichtet werden kann.


14. Dietenhofen,

Pfarrdorf. Jungfrau Gertraud Hantschucherin in Nürnberg

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war Besitzerin einer Korngült von einem Hofe in Dietenhofen. Peter Hantschucher, Mönch in Heilsbronn, erbte diesen Bezug und schenkte ihn 1354 dem Kloster. Dieses machte dort keine weitere Acquisition; es verkehrte aber gleichwohl oft mit Dietenhofen in Konflikten mit den dortigen Pfarrern und Edelleuten. Auch dort war die privilegirte Zehntfreiheit des Klosters ein Stein des Anstoßes. Unter dem 19. Abt Arnold (s. dort) wurde ein Vertrag geschlossen, wobei der Pfarrer erklärte: „Ich Hermann von Markolzheim, Pfarrer zu Dietenhofen, verzieh, daß ich, die Mißhelligkeiten zwischen Heilsbronn und mir wegen des Kleinzehnten und wegen zweier Häuser in Kleinhaslach zu beseitigen, mich mit den geistlichen Herren dahin verglichen habe: Den Acker des Konvents, den der Pfarrer zu Dietenhofen bisher gezehntet hat, spreche ich für mich und meine Nachkommen von allen Zehnten frei; dagegen darf der Pfarrer die Wiesen zehnten, in welchen jene zwei Häuser erbaut sind. Deß sind Schiedsleute gewesen Herr Nikolaus von Bruckberg, ein Bruder zu Heilsbronn, Hermann von Bruckberg und Friz von Leonrod. 1359.“ Von Konflikten mit den Pfarrern und Edelleuten in späterer Zeit war oben bei Kleinhaslach die Rede.


15. Dietenholz,

Weiler bei Dietenhofen, mit zwei heilsbronnischen Anwesen.


16. Dippoldsberg,

Weiler bei Kirchfarrnbach. 1253 zur Zeit des 10. Abts Otto erhielt das Kloster von einem Grafen von Hohenlohe als Schadenersatz Zehnten in Hagenhofen, Bullisheim und Holsberg, d. h. Dippoldsberg. Stephan von Wilhermsdorf verkaufte einen Hof in Dippoldsberg an den 19. Abt Arnold für 1940 Pfund. Das Kloster erwarb dort 9 Anwesen, welche im 30jährigen Kriege zwar bewohnt blieben, aber dem Amt nur wenig eintrugen. Das Kloster betrieb dort eine Schäferei.

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17. Dürrnbuch,

Kirchdorf, Filial von Laubendorf. Nur zwei dortige Anwesen wurden heilsbronnisch.


18. Dürrnfarrnbach,

Weiler bei Kirchfarrnbach, mit vier heilsbronnischen Anwesen, meist zur Zeit des 19. Abts Arnold gekauft, z. B. eines von Peter Trautwein für 366 Pfund der alten Währung.


19. Ebenhof,

ein Hof bei Rügland. Gefälle von demselben kamen schon 1242 von den Grafen von Hohenlohe an das Kloster. Gefälle von drei Tgw. Wiesen daselbst kaufte 1395 der 20. Abt Stromer. Das Kloster betrieb in „Zu der Eben“ eine Schäferei. Der Hof kam um die Zeit des 30jährigen Krieges an die Erben des Grafen Heinrich Wilhelm von Solms, verödete, so daß alle dem Klosteramt Heilsbronn zustehenden Gefälle niedergeschlagen werden mußten.


20. Einersdorf,

Weiler bei Trautskirchen. 1286 war das Kloster bereits daselbst begütert. Der 17. Abt Friedrich von Hirschlach kaufte dort 1346 einen Hof von Friedrich Derrer in Nürnberg. Der Erzbischof Heinrich von Anavarsa schenkte dem Kloster i. J. 1390 Gefälle von einem Gute daselbst. Er kaufte diese Gefälle von Burkhard von Seckendorf von Menheim und dessen Frau, laut Verkaufbrief, in welchem die Verkäufer erklärten: „Wir haben verkauft dem Herrn Erzbischof Heinrich von Anavarsa und dem Herrn Abt (Stromer) von Halsprunn unser Gut zu Einharzdorf um 180 Pfund. Die beigeschriebenen Bürgen geloben, in Windsheim zu laisten.“ Unter den beigeschriebenen Zeugen ist ein Ritter Brand von Veltprecht. Mit Zustimmung des 21. Abts Waibler legirte der Pfarrer Heinrich Meiler in Trautskirchen seiner Kellnerin Katharina auf Lebenszeit i. J. 1426 acht Gulden jährliche Gült von einem heilsbronnischen Gute in Einersdorf. Das Kloster erwarb dort sechs Anwesen (auch zwei Weinberge), welche im 30jährigen Kriege insgesammt verödeten.

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21. Eschenbach,

Weiler bei Markterlbach, mit acht heilsbronner Anwesen, von welchen vier im 30jährigen Kriege bewohnt blieben, vier verödeten.


22. Flachslanden,

„Flaskern“, Pfarrdorf. Das Kloster erwarb schon i. J. 1165 Güter daselbst. (Siehe I, 47. 48.) Vier Anwesen wurden heilsbronnisch, darunter das Wirthshaus. Eines dieser Anwesen wurde vom Pfarrer und den Gottshausmeistern an das Kloster verkauft. 1344 haderte das Kloster mit dem Ortspfarrer Conrad wegen des Zehnten. Im 16. Jahrhundert geboten dort gleichzeitig fünferlei Dorfherrschaften: der deutsche Orden, Hans von Schwabsberg, Ritter zum Wildenstein, Hans Kraft von Vestenberg zu Wusten Rügland (Rüglingen), der Markgraf und das Kloster Heilsbronn.


23. Frickendorf,

Weiler bei Ansbach und Unternbibert. Unter den Gütern, welche die Burggrafen Johann II. und Albrecht der Schöne 1342 an das Kloster verkauften, waren auch Güter in Frickendorf. Von den dortigen heilsbronner Anwesen blieben während des 30jähr. Krieges drei bewohnt.


24. Gerhardshofen,

Pfarrdorf. Arnold von Seckendorf, Advocatus in Dachsbach, verkaufte i. J. 1300 Gefälle von der Schmiede in Gerhardshofen an das Kloster. Der Erwerbsurkunde wurden die Siegel Seckendorfs und des Abts von Münchsteinach angehängt. Unter den Zeugen ist der Pfarrer Ludwig von Dachsbach genannt.


25. Götteldorf,

Kirchdorf, Filial von Dietenhofen. Das einzige heilsbronnische Besitzthum daselbst kam schon sehr früh an das Kloster; denn in der Schenkungsurkunde heißt es: Wolframus, advocatus de Dornberg, notum facit, quod Cunradus dictus de Einharsdorf, miles, castellanus nostor in Lichtenowe, de consensu

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matris, uxoris et sororum mansum suum in Godelndorf apud Lewenrode ob amorem virginis et in animarum matris et uxoris suae remedium legavit fratribus in Halisbrunnen. Datum Dornberg 1265 mense Febr. Siehe oben I, 75.


26. Hagenhofen,

Weiler bei Markterlbach. Laut Bericht oben I, 71 leistete Albert von Hohenlohe dem Kloster Schadenersatz durch Ueberlassung von Gefällen in Hagenhofen. Zwei Anwesen daselbst wurden heilsbronnisch.


27. Hainklingen,

Weiler bei Flachslanden. Von den heilsbronnisch gewordenen acht Anwesen daselbst blieben drei im 30jährigen Kriege bewohnt.


28. Hechelbach,

Weiler bei Unteraltenbernheim, mit zwei heilsbronnischen Anwesen.


29. Herpersdorf,

„Gerbotendorf“, Weiler bei Dietenhofen. Laut Bericht oben I, 47. 52 erhielt dort das Kloster seine ersten Besitzungen schon i. J. 1157, und zwar Zehnten von der Pfarr Markterlbach. Ueber die neun heilsbronnisch gewordenen Anwesen (darunter die Mühle und das Hirtenhaus) berichtet das Amt im 30jähr. Kriege: „Nur das von L. Stüx bewohnt; die andern acht öde, darunter das von L. Lienlein, welcher hinter das Kloster gezogen, sein Gut hat öde stehen lassen und wohnt zu Lendersdorf.“


30. Hohenroth,

Weiler bei Trautstirchen und Markterlbach. Das Kloster war laut der oben I, 50 und 53 besprochenen Urkunde schon um 1169 in „Mucginrute“, d. h. Hohenroth, begütert. Laut der oben I, 65 besprochenen päpstlichen Bulle erweiterte es dort um 1249 seinen Besitz. Schließlich besaß es daselbst fünf Anwesen, welche im 30jähr. Kriege insgesammt verödeten.


31. Hüttendorf,

Weiler bei Frauenaurach. Miles Herdegenus von Gründlach (I, 76)

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verordnete gemeinschaftlich mit seiner Frau Irmentraud zu seinem und seiner Angehörigen Seelenheil, daß nach seinem Tode 10 Pfund nürnberger Heller von einem Grundstück in Hüttendorf jährlich an das Kloster Heilsbronn entrichtet werden sollten. Dafür sollte alljährlich an Mariä Verkündigung (25. März) und an seinem dereinstigen Todestage eine Todtenmesse celebrirt, auch an seinem Grabe ein ewiges Licht unterhalten werden. Herdegenus starb vermuthlich am 11. Dezember 1272. Sein Sohn Herdegenus entsprach dem väterlichen Willen und stellte dem Kloster eine besiegelte Schenkungsurkunde zu. Als Zeugen sind genannt: zwei Leopolde de Grindela, beide bambergische Kanoniker, dann vier Milites, z. B. Siboto genannt Grötsch, ferner Heinrich genannt Holtschuher, Bürger von Nürnberg, und vier Mönche. Im Vigilienbuche ist beim 25. März eingetragen: De Hertegeno de Grindlach pis. pa. vi. Ohne Zweifel wurde Herdegenus in Heilsbronn begraben. Sein gleichnamiger Sohn und Testamentsexekutor, Präsident des kaiserlichen Landgerichts, behändigte 1303 dem 13. Abt Heinrich von Hirschlach aus dessen Verlangen ein Certifikat, worin er bezeugte, daß die Kaiser Albrecht I. und dessen Vorfahren durch kaiserliche Handvesten dem Kloster unabhängige Gerichtsbarkeit zuerkannt haben. Die vom Kloster acquirirten 5 Anwesen in Hüttendorf verödeten im 30jährigen Kriege völlig, erholten sich aber bald wieder.


32. Jobstgereuth,

Kirchdorf, Filial von Linden, kam, wie oben I, 50 und 53 berichtet wurde, i. J. 1164 an das Kloster. Es hieß damals Breminrute, erhielt aber, als man daselbst die dem heiligen Jobst geweihte Kapelle erbaute, den Namen Jobstgereuth. Die Lokalkirchenstiftung blieb fortwährend dem Kloster lehenbar. „1404 verkaufte Junker Heinrich Haußlade, zu Altenbauer gesessen, an das Gottshaus zum Gereutlein, darin St. Jobst Hauptherr ist, das Egerholz zwischen Andorf und Veldtbrecht, 40 Morgen, um 40 Gulden.“ Daß das Objekt lauter freies Eigen sei, bezeugten durch Anhängung ihrer Siegel zwei Bürgen: Vogt

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Heinz Truchseß zu Hohenerk und Herr (Pfarrer) Teuerlein zu Ipsheim. In dem Verkausbriefe wurde bestimmt: „Sollte das Eigenthum angefochten werden, so haben die Gottshausmeister zum Gereutlein das Recht, einen der Bürgen in die Laistung zu manen, und dieser soll unverzüglich einfahren und laisten mit einem Pferd zu Windsheim in einem offenen Wirthshaus und soll aus der Laistung nicht kommen, bis die Gottshausmeister völlig ausgericht sind.“ Die Verhandlung pflog der heilsbronnische Probst zu Neuhof. 1554 verkauften die Gottshauspfleger Braun zu Schußbach und Erhard zu Jobstgereuth mit Genehmigung ihres Lehensherrn, des 33. Abts Schörner, das ebengenannte Egerholz für 65 Gulden an die Gemeinde Oberfeldbrecht. Der Verkaufbrief schließt mit den Worten: „In Mangel eigenen Siegels haben wir obgedachten unsern gnädigen Herrn (Abt) von Hailsbrunn gebeten, dero Abteisiegel an diesen Brief zu hängen.“ Das Gottshaus hatte um diese Zeit jährlich nur etwa 20 fl. Einnahmen an Zinsen und Gülten und eben so viele Ausgaben; daher bat die Gemeinde i. J. 1550 das Klosteramt und den Markgrafen, den schadhaften Kirchthurm repariren zu lassen. Das Kloster besaß in Jobstgereuth 15 Anwesen, von welchen 12 am Ende des 30jährigen Krieges „abgestorben, eingefallen, öde waren.“


33. Katterbach,

Neu–Katterbach bei Neuhof, Alt–Katterbach bei Kirchfarrnbach. Schon der 2. Abt Nikolaus (s. dort) erwarb durch Tausch Zehnten in Katterbach. Das Kloster kam in den Besitz von 6 Anwesen und hatte daselbst eine ziemlich bedeutende Schäferei. „Ist ganz abgebrannt und ausgestorben“ im 30jährigen Kriege.


34. Kemmathen,

Weiler bei Mkt. Erlbach, mit nur zwei heilsbronnischen Anwesen.


35. Kettenhöfstetten,

Weiler bei Flachslanden. Wie das Kloster i. J. 1242 durch Schenkung, i. J. 1509 durch Kauf dort Güter erwarb, ist oben

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beim 7. und 25. Abt berichtet worden. Es besaß fast den ganzen Ort, 16 Anwesen, im 30jährigen Kriege „abgestorben, eingefallen, abgebrannt, ganz öde.“


36. Kirchfarrnbach,

jetzt Pfarrdorf, vormals Filial von Mkt. Erlbach. Das Patronat der Kirche Mkt. Erlbach mit ihren Kapellen und Filialen Trautskirchen. Wilhermsdorf, Linden und Kirchfarrnbach kam, wie bei Mkt. Erlbach berichtet wurde, laut Urkunde vom 16. März 1278 vom Bischof Berthold zu Würzburg an das Kloster Heilsbronn. Der jeweilige Pfarrer von Mkt. Erlbach erhielt aus dem Gottshaus zu Kirchfarrnbach für seine Funktionen daselbst eine jährliche Remuneration und mit Genehmigung des 22. Abts Kötzler zwei Gulden Addition. Nachdem durch diesen Abt Kirchfarrnbach eine selbstständige Pfarrei geworden war, wurden die dortigen Pfarrer in der üblichen Weise von den Aebten ernannt, belehnt und den Bischöfen zur Investitur präsentirt. Jeder Neuernannte mußte seinem Lehensherrn, dem Abte, schwören, dem empfangenen Lehen nichts entziehen zu lassen und Verschwiegenes ihm anzuzeigen. Einer der ersten Pfarrer, Eberhard, hatte 1476 viel Streit über Klein–, Blut–und Obstzehnten. Den Großzehnten bezog das Kloster Heilsbronn. Das Präsentationsschreiben für einen der letzten Pfarrer in der vorreformatorischen Zeit lautete: Reverendo in Christo patri ac domino Laurentio, Episcopo herbipolensi, frater Conradus (Haunolt) Abbas in Foute salutis. Ad parochialem ecclesiam Sanctorum Petri et Pauli in Kirchvarrenbach, vestrae reverendae paternitatis dioceseos, ex obitu Jodoci Heffner novissimi possessoris vacantem, discretum virum Udalricum Fingerhut presbytorum, exhibitorem praesontium, pro perpetuo rectore dictae ecclesiae vestrae reverendae patemitati praesentamus, pro et cum ipso humiliter supplicantes, quatenus eundem investire digneminì. Datum in nostro monasterio A. D. 1497. Pfarrer Fingerhut weilte nicht lange. Eben so sein Nachfolger Kilian Beck, welcher schon 1501 resignirte. Sein Nachfolger

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wurde an den Bischof mit einem ähnlichen Präsentationsschreiben abgefertigt, worin es u. A. hieß: Reverendo etc. Laurentio Episcopo etc. frater Sebaldus Abbas. Quia honorabilis Kilianus Beck, horum lator, rector ecclesiae in Kirchvarrenbach, eandem suam ecclesiam libere et simpliciter excausis eum ad id moventibus resignare intendit, ei ad hujusmodi resignationem consensum dedimus, supplicantes, eandem resignationem admittere et parochialem ecclesiam praedictam honorabili domino Georgio Beck conferre u. s. w. wie oben. Georg Beck resignirte nach acht Jahren, woraus (1509) derselbe Abt Bamberger einen Lorenz Beck dem Bischof präsentirte. Ueber die Zustände in Kirchsarrnbach nach Oltroyirung der Reformation ist oben berichtet worden. Im 30jährigen Kriege litt der Ort weniger, als die meisten bereits genannten Orte.


37. Kirchfembach,

Vendebach, Kirchdorf bei Markterlbach, Filial von Hagenbüchach. Das Kloster erhielt daselbst Gefälle durch Schenkung von Ludwig von Eib. Im Schenkungsbriefe von 1488 hieß es: „Ich Ludwig von Eib der Aeltere, Ritter, zu Eibburg, zu Sommersdorf, bekenne, daß ich lauterlich durch Gott zu meiner und meiner Hausfrau Magdalena Adelmännin und Herrn Anselms von Eib, Doctor, meines Sohnes, seliger Gedächtnis; Seelen Nutz gegeben habe dem Herrn Abt Conrad (Haunolt) und seinem Convent 4 Sra. Korn, angeschlagen auf 8 Gulden Geld und 1 Pfund neue Heller, das ist 4 Pfund Währung, auf meinem Hof zu Kirchfembach zu einem Jahrtag für mich, meine (1478) verstorbene Frau Magdalena und meinen (1477) verstorbenen Sohn Anselm. Auch begehre ich, des jüngsten Tages bei ihnen in Heilsbronn zu warten. Bei meinem Begräbniß am Martinsaltar ein Leichentuch, an den vier Ecken vier Kerzen, vor dem Altar ein ewiges Licht etc. An meinen Jahrtagen erhalten die Conventualen eine gelbe gewürzte Erbsensuppe, Kraut mit Kümmel und mit Wein gezenngert, zwei Stücke gesülzten Fisch etc. Geschehen in Hailßbrunn an Allerheiligen 1488.“ 1494 und 1501,

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kurz vor seinem Tode, schenkte Ludwig dem Kloster auch die noch übrigen Gefälle von seinem Hofe in Kirchfembach mit der Bestimmung, daß man an jedem Sonnabend und an jedem der sieben Marientage (er war Schwanenordensritter) vor dem Altar ein Unschlittlicht anzünden solle. Er starb 1502. Im Todtenkalender heißt es beim 20. November: „Sexta feria post Martini servitur de domino Ludewico de Eyb, milite, seniore, et Magdalena, uxore ejus, et domini Anselmi, filii, utriusque juris doctoris. progenitorum et univers. fidel. defunctorum. Missa pro defunctis; tapetum cum 4 candelis super sepulcrum Martini cum perpetuo lumine, et datur de bonis in Kirchfembach custodi 1 sum. silig. 1 sum. avenae, subcellario 3 sum. sil. et 1 sum. avenae. Subcellarius dat 2 frusta. pisc. candit., tertium frixum super caules acetosos offa condita pipere, lunam vini et semella.“ Mehreres über Ludwig von Eib oben bei dem Orte Eib. Sophia Colerin von Kadolzburg schenkte dem Kloster Gefälle in Vendebach; daher die Feier ihres Jahrtages am 4. Juni.


38. Kräfft,

Weiler bei Trautskirchen. Nur ein Anwesen daselbst wurde vom Kloster acquirirt.


39. Kreben,

auch Sperberslohe genannt, ein Weiler bei Kirchfarrnbach. Schon der erste Abt Rapoto erwarb daselbst Gefälle. Die Wittwe Bertholds von Dietenhofen, Elisabeth, schenkte 1357 dem Kloster Gefälle von drei Höfen in Sperberslohe, unter Siegelung ihres Vetters, des Ritters Rapoto von Külsheim und ihres Oheims Götz von Weitersdorf. Ihr Jahrtag ist beim 18. November vorgemerkt. Sie starb bald nachdem sie die Schenkung gemacht hatte. Gleich nach ihrem Tode erholte der Abt von ihrem Neffen Lutz von Dietenhofen die Erklärung, daß er gegen die Schenkung seiner Tante nichts einzuwenden habe. Daß der Ort zwei Namen führte, erhellt aus den während des 30jährigen Krieges gepflogenen amtlichen Erhebungen über die von verödeten

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oder abgebrannten Höfen rückständigen Gefälle, worin es bei diesem Orte heißt: „Kreben oder Sperberslohe. Vom Hof der Wittib des Mich. Löslein restiren 6 Sra. Korn, 5 Sra. Haber, 25 fl. in Geld aus den drei Jahren 1636/38. Vom Hof der Wittib des M. Ströhlein 3 Sra. Korn etc.“ Das Kloster erwarb in Kreben acht Höfe, von welchen sieben von 1636 an während des ganzen Krieges als abgebrannt oder öde bezeichnet werden.


40. Kurzenaurach,

Kotzenaurach, Weiler bei Wilhermsdorf. Ueber diesen Ort berichtete der Vogt Koberger zu Neuhof i. J. 1613, sonach vor dem Ausbruch des 30jährigen Krieges: „In der Kotzenaurach sind vor diesem neun Güter gewesen, aber nunmehr alle öde und eingegangen, daß also kein einziges Haus mehr dasteht. Dieselbigen Güter haben 30 Morgen Gemeindewald, Buchen und Fichten.“


41. Lentersdorf,

Weiler bei Dietenhofen. Schon zur Zeit des 9. Abts Edelwinus (I, 65) war das Kloster begütert in „Lentrichisdorf.“ Er erwarb daselbst vier Anwesen, von welchen drei während des 30jährigen Krieges ausstarben und verödeten. Eines dieser Anwesen hatte Herr Marquard Wanbauch, Miles, dem Kloster geschenkt.

42. Linden,

jetzt Pfarrdorf, vormals Filial von Markterlbach. Das Kloster erhielt 1278 vom Bischof Berthold zu Würzburg das Patronat der Mutterkirche Markterlbach und somit auch der Filialkapelle in Linden. Vom Bischof Herman hatte es schon 1226 einen Zehnten in Linden erhalten. Ein Marquardus dictus Minner de villa Linden wurde 1286 vom Burggrafen Konrad junior mit dem Drittel einer Wiese belehnt, die zwischen Fröschendorf und Trautskirchen lag und Großmatterin oder Gransmarterin genannt wurde. Der burggräfliche Lehensbrief wurde vermuthlich in dem benachbarten heilsbronnischen Kastrum Neuhof ausgefertigt, da in demselben der dort stationirte heilsbronnische Probst, Conradus

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de Halle, als erster und der unsern wohnende Pfarrer Walther von Illesheim als zweiter Zeuge genannt ist. Dann folgen die Namen der übrigen Zeugen: „Ludewicus dictus de Seckendorf, Fridericus dictus de Rore, Hans miles de Widansdorff, Hans de Urach.“ Oben bei Unterschlauersbach wurde berichtet, daß 1300 ein Konrad dictus de Linde Güter in Laubendorf an das Kloster vertauschte und daß er in Ermangelung eigenen Siegels den Burggrafen Johann I. um Siegelung bat. Das Seckendorfsche Wappen zeigt einen Lindenzweig; daher die Vermuthung, dieser Konrad de Linde sei ein Seckendorf gewesen. Dagegen spricht aber die ausdrückliche Versicherung Konrads, daß er kein eigenes Siegel habe. Die Existenz einer Adelsfamilie de Tilia, von der Linde, läßt sich auf den heilsbronner Urkunden nicht nachweisen; auf der Fremdenliste in Heilsbronn kommen keine de Tilia vor.

Zur Befriedigung des kirchlichen Bedürfnisses der dortigen Bewohner hielt der 18. Abt Gottfried Büchelberger für nöthig, die dem Täufer Johannes und dem heiligen Leonhard geweihte Kapelle in Linden von der allzugroßen Parochie Markterlbach zu trennen und zu einer selbstständigen Parochialkirche zu erheben. Der Bischof Albert von Würzburg, damit einverstanden, erklärte in seinem Bestätigungsbriefe von 1350: „Cum capella seu ecclesia zer Linden sic a nonnullis Christi fidelibus zelo devotionis perpetuìs bonis immobilibus et redditibus sufficienter dotata est, ut plebanus ibidem possit sustentari, Nos hanc dotationem confirmamus, ut possitis sacramentum porrigere in zer Linden, Rimpart et Zigilhove.“ Schließlich wünscht der Bischof ferneres Zusammenhalten mit der Mutterkirche und Residenz des vom Kloster Heilsbronn ernannten Pfarrers, d. h. daß die neugegründete Pfarrstelle keine Sinekure sein, sondern daß der Pfarrer an Ort und Stelle wohnen und seines Amts selbst warten möge. Die Dotation war unzureichend, das Pfarreinkommen spärlich, daher vor und nach der Reformation häufiger Stellenwechsel, die Pfarrstelle bisweilen Jahre lang vakant, das Pfarrhaus während dieser Vakanzen Wohnung des Wildmeisters.

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Ueber die recht traurigen religiös–sittlichen und kirchlichen Zustände in Linden im ganzen Reformationsjahrhundert ist oben ausführlich berichtet worden.

Noch schlimmer wurde es im folgenden Jahrhundert durch den 30jährigen Krieg.

Dem alten hinfälligen Pfarrer Vierzigmann folgte 1614 Bachmeier, welcher 1640 dort starb. Seine Wittwe stellte dem Markgrafen vor: „sie habe beim Absterben ihres Mannes nicht so viel besessen, um diesen begraben zu lassen, und bitte um Nachzahlung der Besoldungsrückstände.“ Der Vogt Schenk in Neuhof, zum Gutachten aufgefordert, berichtete: „Die Wittwe hat nicht vier, sondern nur zwei Kinder bei sich in Windsheim. Sie vertrinkt mehr, als ihr nutz ist. Ihren Kindern sollte man einen Kurator setzen, der sie zur Schule hielte. Mit ihrem öden Gut in Linden hat es diese Beschaffenheit: Der ganze Flecken ist noch (1642) ganz öde und unbewohnt, daher auch sie von ihrem öden Gut, welches auf der Landstraße an einem unsichern Ort liegt, nichts genießen kann. Aber das Haus ist noch gut, fast noch neu. Voriges Jahr hat sie beim Konsistotium um die Erlaubniß gebeten, die Ziegel auf ihrem Hause verkaufen zu dürfen. Ohne einen Bescheid hierauf erhalten zu haben, hat sie die Ziegel um ein schnödes Geld verkauft, eben so einen guten Acker, den sie halb vertrunken. So geht das Haus zu Grund, und dem Kloster eine Hofstatt ab.“ Nach dem Tode Bachmeiers und nach dem Friedensschluß konnte die Pfarrstelle bis 1662 nicht besetzt werden, da die Besoldungsbezüge von Heilsbronn und von den Kirchenstiftungen Linden und Jobstgereuth theils gar nicht, theils nur spärlich geleistet werden konnten, „und der Pfarräcker gar wenige, auch alle mit Holz verwachsen waren.“ Weiter war der Befund am Ende des Krieges: „Die 17 heilsbronnischen Anwesen sind meist abgebrannt oder öde, eingefallen und ausgestorben, nur hier und da eines bewohnt; bei einem der Schelm entflohen.“ Das Pfarrhaus war nicht abgebrannt, aber öde und unbewohnt. Gleichwohl wurde es 6 Jahre nach dem Kriege ein Raub der Flammen. Der Richter Eyermann zu Heilsbronn berichtete darüber:

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über: „Zimmermann Schmidt von Ketteldorf hat mit 2 Gesellen dem Schmied zu Linden sein Haus ausgebaut und wahrend der Arbeit sich mit seinen Gesellen in die etwas reparirte untere Stube des öden Pfarrhauses einlagirt. Als sie Sonntags den 5. Nov. Nachts zum Essen in’s Wirthshaus gegangen, haben sie vorher im Ofen ein Feuer angebrannt, auf dem Ofen Späne liegen lassen; selbige sind brennend und dadurch das Haus in Asche gelegt worden.“ In einem beigelegten Schreiben der Gemeinde hieß es: „Wir bitten, den Zimmermann anzuhalten, das Holz zu zimmern und den Bau auszurichten. Das Bauholz geben wir aus unserem Gemeindewald und führen es aus den Zimmerplatz. Die Heiligen zu Linden und Jobstgereuth können nur 60 fl. beitragen. Das Weitere wolle das Klosteramt beitragen, damit wenigstens eine Stube hergerichtet werde, darin, bis mit der Zeit wieder ein Pfarrer hieher gesetzt werden kann, ein Schulmeister seine Wohnung habe, den wir gern annehmen möchten, damit die Jugend unterrichtet werde. Wir haben aber keine Mittel, ihm ein Lasament zu geben.“ Dazu bemerkte der Richter: „Der Zimmermann, obgleich nicht sehr bemittelt, dürfte gleichwohl zu einem Beitrag anzuhalten sein. Das Uebrige sollte die Klosteramtskasse bestreiten, da die Pfarrrevier noch etwas öde ist und die Pfarr wohl in etlichen Jahren nicht bestellt werden kann, es sei denn, daß eines der öden Häuser auf ein Interim zugerichtet werde.“ Die Regierung genehmigte den Antrag der Gemeinde. Der liederliche Zimmermann mußte aber durch den Amtsknecht nach Linden transportirt und zur Arbeit angehalten werden. Die Pfarrstelle konnte nun nach 22jähriger Vakanz wieder besetzt werden, nicht so die Schulstelle; der nunmehrige Pfarrer Nigrinus mußte daher die pastoralen Geschäfte in Linden und Jobstgereuth und zugleich die Schule und das Läuten besorgen.


43. Meiersberg,

Weiler bei Kirchfarrnbach. Der 16. Abt taufte daselbst Zehnten, der 19. Abt Aecker von Hein. Geuder zu Nürnberg. Das Kloster erwarb dort acht Anwesen, von welchen im 30jähr. Krieg nur eines bewohnt blieb.

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44. Mettelaurach,

Weiler bei Mkt. Erlbach. Der 19. Abt Heinrich von Hirschlach hatte Prozeß wegen dortiger Zehnten.


45. Neuhof,

Nova Curia, an der Zenn, jetzt Pfarrdorf, vormals Filial von Trautskirchen, war, Heilsbronn selbst ausgenommen, der belebteste und besuchteste Ort auf dem Klostergebiete. Der 9. Abt Edelwinus erwarb schon während seiner ersten Regierungsjahre Güter an mehr als 30 Orten in verschiedenen Gegenden und säumte nicht, seinem Kloster den Besitz durch eine päpstliche Bulle sichern zu lassen. In dieser oben besprochenen Bulle von 1249 werden die 30 Orte namentlich aufgeführt, darunter Neuhof. Doch erhellt aus der Bulle nicht, ob diese Güter durch Schenkung oder durch Kauf erworben wurden, auch nicht, ob sie in liegenden Gründen, oder in Grundgefällen bestanden. Die damaligen Verhältnisse in Neuhof waren ähnlich wie die in Ketteldorf (s. dort). Auch in Neuhof wurde eine Kapelle erbaut, in welcher heilsbronnische Mönche fungirten, was aber, weil dadurch das Einkommen des Parochus in Trautskirchen geschmälert wurde, Konflikte hervorrief. Die Konflikte waren in Neuhof und Ketteldorf gleichzeitig und wurden auch gleichzeitig durch einen und denselben bischöflichen Erlaß beseitigt. Diesem II, 128 bei Ketteldorf mitgetheilten, an den 13. Abt Heinrich von Hirschlach gerichteten Erlaß des Bischofs Andreas von 1309 zufolge wurden die in Neuhof und Ketteldorf stationirten heilsbronner Mönche in ihr Kloster zurückgerufen, die beiden Kapellen als Filiale den Parochialkirchen in Trautskirchen und Großhaslach zugewiesen und der treffende Parochus angewiesen, seine Filialkapelle pflichtmäßig zu pastoriren. Daß Neuhof schon damals meist heilsbronnisch gewesen sein muß, erhellt daraus, daß der ebengenannte Abt i. J. 1312 die dortigen Güter in 12 Huben theilte und an 12 Mannen um jährliche Gült und Zins verlieh, jedoch nicht auf ewig, sondern nur auf sie und ihre Kinder vererbte. Eine oder die Mühle bei Neuhof erhielt der 16. Abt Gamsfelder (s. dort) i. J. 1337 durch Schenkung

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von Konrad Lüdershusen. Zur Zeit desselben Abts (s. dort) verkauften i. J. 1342 die Burggrafen Johann II. und Albrecht der Schöne „ihre Güter, die sie zu Neuhof gehabt,“ an Friedrich Derrer zu Nürnberg. Der Kaufbrief kam ohne Zweifel deßhalb in das Klosterarchiv, weil diese Güter späterhin vom Kloster acquirirt wurden.


Das Kastrum oder Schloß in Neuhof und seine Bewohner.

Durch welchen Grafen von Abenberg oder Burggrafen von Nürnberg dieses Kastrum an das Kloster gekommen ist, weiß Schreiber dieses nicht. Zuverlässig war es abenbergisches oder burggräfliches Eigenthum, welches aber in ähnlicher Weise, wie das Kastrum in Heilsbronn, an das Kloster gekommen sein muß. Das Kastrum in Heilsbronn kam, wie in den Beiträgen S. 54 ff. berichtet wurde, von drei abenbergischen Grafengeschwistern durch Kauf an das Kloster. Daß der Verkauf unter Vorbehalt des Fortgenuß- und Gebrauchsrechts geschehen sein muß, erhellt daraus, daß die Burggrafen und die nachfolgenden Kurfürsten und Markgrafen das Kastrum in Heilsbronn fortwährend wie ihr Eigenthum benützten, während alle Ausgaben für die Gäste und alle Baukosten vom Kloster bestritten wurden, worüber sich aber die Aebte nie als über eine widerrechtliche Auflage beschwerten. Gerade so verhielt sich’s mit dem Kastrum in Neuhof: die Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen gerirten sich dort wie in ihrem Eigenthum auf Kosten des Klosters, welches dieß Verfahren nicht nur nicht beanstandete, sondern vielmehr förmlich anerkannte. Nur dann vernehmen wir von Seiten der Aebte und Rechnungsteller Klagen, wenn das Kloster über Gebühr beschwert oder das Kastrum in Neuhof der Schauplatz von Schwelgereien wurde. Leider trat dieser Fall, wie nachher berichtet werden wird, oft ein. Neuhof war schon als Amts- und Gerichtssitz ein belebter und vielfach besuchter Ort. Ebenso auch als Haltstelle für Mann und Roß auf der Reise vom Kloster nach den Besitzungen in der Gegend von Uffenheim, Rothenburg und Würzburg und zurück. Der

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Verkehr hin und her war immer sehr belebt. Dort rasteten, richteten und schlichteten die Aebte alljährlich bei ihren Baudungsreisen. Das meiste Leben brachten aber im Kastrum Jahrhunderte lang die alljährlich wiederkehrenden Einlagerungen der Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen mit ihren Frauen, Vasallen, Jägern, Rossen und Hunden. Dann glich das Thun und Treiben ganz dem im Burggrafenhause zu Heilsbronn. Das Kastrum wurde 1570 umgebaut; davon hernach. Wie das frühere Kastrum gestaltet war, kann nicht berichtet werden. Was es enthielt, ergibt sich theilweise aus dem „Status im Hof“, welchen die Pröbste ihren Jahresrechnungen bisweilen beifügten. Diesen Inventaren zufolge war zur Zeit der Kurfürsten Friedrich I. und Albrecht Achilles immer ein kleiner Waffenvorrath vorhanden: „2 stählerne und 9 eiserne Panzer, 7 Armbrust, 7 Puchsen, 12 Handpuchsen, 3 Hundskappen, 3 Paar Eisenhendschuhe, 4 Paar Kettenhendschuhe, stählerne Schutz, Koller, Streitaxt, Pfeile.“ 1450 heißt es: „Der Panzer sollen 5 sein: einen hat Hans Geyer, die andern hat der Strauß geliehen in die Reiß (Krieg).“ 1476 veransgabt der Probst 44 Talente pro 4 balistis mit Winden.“ An Utensilien verzeichnet das Inventar von 1483: „2 silberne Becher cum credenciis, 8 beschlagene Löffel, 26 Zinnteller, 3 große discos, 8 kleine Zinnteller, scutellas, cantaros, ollas aeneas et alia necessaria coquinae, lectistrinia, lintheamina, mensalia et manutergia pro necessitate domus.“ Den Status der Kapelle siehe unten bei Zennhausen.

Der erste Band der Mönchsrechnungen fehlt; daher kann über die Einlagerungen der Burggrafen des 13. Jahrhunderts nichts berichtet werden. Ueber die Einlagerungen der Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen im Kastrum zu Neuhof während der folgenden Jahrhunderte berichten die Rechnungen Folgendes: Burggraf Albrecht der Schöne verkaufte 1342, wie oben erwähnt, seine Güter in Neuhof an das Kloster. Fünf Jahre darauf, um Martini 1347, erscheint er und mit ihm ein Landgraf (von Hessen?) als Gast in Neuhof und Mkt. Erlbach. Die hieraus dem Kloster erwachsenen Kosten notirt der Abt Heinrich von

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Hirschlach in der Bursariusrechnung ohne Jeremiade, ohne Randglosse, ohne Handweiser: ein Zeichen, daß der Burggraf Albrecht dem Kloster kein so theurer Gast war, wie so Mancher seiner Nachfolger. Sein unmittelbarer Nachfolger, Burggraf Friedrich V., hielt gleichfalls Maß und Ziel bei seinen Einlagerungen in Neuhof. Eben so dessen Söhne: Kurfürst Friedrich I. und Burggraf Johann, welche von 1435 bis 49 jährlich zwei bis dreimal dort jagten. Auch der Bischof von Eichstätt wird wiederholt als mitanwesend bezeichnet. Bei der Anwesenheit des Kurfürsten i. J. 1438 lautet der Vortrag in der Rechnung: Pro domino Marchione in Nova Curia temporo electionis Regis (d. h. des Kaisers Albrecht II., welcher an Sigmunds Stelle 1437 zum Kaiser gewählt wurde). Im Jahr vor seinem Tode war der Kurfürst dreimal in Neuhof. Nach seinem Tode erscheinen seine Söhne alljährlich zur Hirschprunst und Schweinshatz daselbst, besonders Albrecht Achilles mit seinem Hofmeister (Ludwig von Eib), seinen Jägern, auch oft mit seiner Frau. 1453 empfing er ein „Badhemd und ein kleines Hemd“, wofür der Rechner 12 Talente verausgabte. Das Badehemd blieb nach gemachtem Gebrauche Klostereigenthum und wurde daher 1458 im Status des Probstes unter dem vorhandenen Linnenzeug als Inventarstück mitaufgeführt. Mit Albrecht Achilles, dem Träger des Hemds, beginnen die Klagen der Rechnungssteller über inordinatas exactiones domini Marggravii. Während der 46jährigen Regierung des Kurfürsten kommt nur selten ein Jahr vor, in welchem er nicht in Neuhof jagte. Die darauf bezüglichen Rechnungspositionen lauten z. B. „1460 pro domino Marchione et uxore ejus in der Prunst in Novo Curia 131 talenta; Gattung der Jäger 10 Wochen lang 200 Talenta; 1461 7 Wochen lang; 1482 per 5 noctes et filiis ejus per 2 noctes 403 talenta et 60 Sra. Haber.“ Aehnlich lauten die Rechnungspositionen fast alljährlich. 1476 begleiteten den Kurfürsten zur Hirchprunst nach Neuhof seine Gemahlin und die Königin von Dacien. 1481 schrieb er während seines Aufenthalts daselbst unterm 21. Sept. einen Brief an den Kaiser Friedrich III., der

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sich oft nicht zu rathen wußte und dann beim Kurfürsten sich Raths erhalte. Dießmal handelte sich’s um Ausbringung von Geld und Truppen im Türkenkriege und um den jüngst in Nürnberg gehaltenen Reichstag. Der Schreiber ertheilte nun von „Newenhove“ aus seine Rathschläge und schloß sein Begleitschreiben mit den Worten: „Solches ich Ew. Gnaden zugeschickt, auf daß E. G. Wissen von mir hab, damit Ihr mich eigentlich findet und erkennt als den alten getreuen Albrechten und kein Anderes von mir glaube.“ (Minutoli, kaiserl. Buch, Seite 14.) Die ebenbezeichneten Ausgaben für Gastung waren nur die Baarausgaben, pro exponsis, nur ein kleiner Bruchtheil von dem Gesammtaufwand von Wein, Schlachtvieh, Getreide, Butter und Anderem, was der Probst nicht zu kaufen brauchte. 1463 kamen zu den Baarausgaben und Naturalleistungen für Gastung noch 300 Goldgulden, welche der Probst zu den in den Beitr. S. 104 besprochenen, dem Kurfürsten auf Nimmerwiedergeben dargeliehenen 2000 Goldgulden beitragen mußte. Die Bewirthung der Einlagerer war einfach, aber reichlich: Fleisch, Hühner, Fische, Lebkuchen, vor Allem Wein. Das Brot wurde nicht an Ort und Stelle, sondern in der Klosterbärkerei zu Heilsbronn gebacken und nach Neuhof geschafft. Diese Brotlieferungen waren in jedem Jahre bedeutend. 1446 lieferte die Klosterbäckerei 325 Simra Korn, zu Brot verbacken, nach Neuhof ab, und zwar 8 Sra. für die Arbeiter bei der Weinlese, 83 Sra. bei der Heu- und Grummeternte (ad primum et secundum fenum) und 234 Sra. für die Einlagerer und den übrigen Haushalt des Probsts.

Der Kurfürst Albrecht Achilles starb 1486. Sein ältester Sohn Johann erbte das Kurfürstenthum Brandenburg, siedelte nach Berlin über und jagte nicht mehr in Neuhof, wie bei Lebzeiten seines Vaters. Desto häufiger aber jagten dort seine Brüder Friedrich und Sigmund, Markgrafen von Ansbach und Kulmbach, Sigmund bis zu seinem Tode (1495), Friedrich bis zu seiner Depossedirung durch seine Söhne (1515). Ueber Friedrichs Thun und Treiben in Neuhof siehe Beitr. S. 111 und 112. Das dort aus den Rechnungen von 1497 und 1512

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Mitgetheilte soll hier nicht wiederholt werden. Nur ist beizufügen, daß während der fast dreißigjährigen Regierungszeit Friedrichs nicht nur in diesen beiden Jahren, sondern in allen übrigen von 1486 an die Rechnungspositionen und Randbemerkungen ähnlich lauten, z. B.: „Marchioni Friderico in der Prunst per 5 noctes 422 talenta, venatoribus ejus 237 t. 41 Sra. Haber. Ex parte Sigismundi in der Schweinshatz per 3 noctes et nobilium suorum per 8 noctes etc. Expensae praepositi Novae Curiae pro Marchione Friderico 219 fl., 47 Sra. Haber, praeter damna vinearum in aliisque illata, quae non parva fuerunt. Deus sua clementia et misericordia protegat in eum sperantes.“ Die Jahre 1505 und 1510 waren die einzigen, in welchen sich Friedrich bewegen ließ, Neuhof nicht heimzusuchen (s. Beitr. S. 119 u. 122). Sein Sohn und Nachfolger Kasimir lagerte sich mit seinen Schwestern und 60 Pferden im Sept. 1515 in Neuhof ein, „ut bacchia celebret“, sagt der Bericht erstattende Abt. Wie die Feier durch den Tod der Tante Barbara unterbrochen wurde, siehe Beitr. Seite 127. Der Markgraf Georg, Kasimirs Bruder, jagte gleichfalls oft in Neuhof. „Ist in diesem Jahr zweimal hier gewesen, auf der Hirschbrunst und Schweinshatz; 28 Gulden, 6 Fuder Wein.“ Im Jahr vor seinem Tode lautet der Bericht: „Waren Sr. Gnaden Wildmeister mit 240 Personen und 201 Pferden hier. Hab ich gespeist von Jakobi 1542 bis Walpurgis 1548 522 Personen und gefüttert 801 Pferde.“ Der Markgraf Albrecht Alcibiades, der unruhige Stammgast im Kastrum zu Heilsbronn, gab eine besondere Jägerordnung für Neuhof und jagte gleichfalls oft daselbst. Im Spätsommer 1549 (auch im folgenden Jahre) schickte er seinen Hauptmann Friedrich von Lentersheim mit Jagdgefolge dahin. Als dabei die vorgeschriebene Jägerordnung nicht eingehalten wurde, zeigte der Vogt Schadmann zu Neuhof dem Abt Wirsing beschwerend an: „Der Jägerordnung zufolge sind des Herrn Markgrafen Jäger und Hunde während des Jahres 14 Tage lang in Neuhof zu unterhalten. Deß weigere ich mich nicht, auch wenn sie etliche Tage länger bleiben. Nun aber will

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der Jägermeister des Herrn Hauptmanns seine Jäger und Hunde zur Fastenzeit 10 Tage lang hier einlagern, deß ich mich beschwere, weil es wider die Jägerordnung ist.“ Gleichzeitig trugen die Neuhofer und andere Amtsangehörige dem Abt beschwerend vor: „daß sie nun, wider alten Brauch, die Garne bis Dürrnbuch und weiter führen müßten.“ Oben beim 30. Abt Wirsing wurde berichtet, daß in diesem Jahre (1549) Einlagerer von ganz anderer Art auf fürstlichen Befehl in Neuhof bewirthet werden mußten, nämlich 6 Mönche, welche der Markgraf Albrecht über Neuhof nach Heilsbronn sandte, um in Folge des kaiserlichen Interims das Kloster zu restauriren. Bei dem verheerenden Kriegszuge Albrechts i. J. 1552 blieb Neuhof ziemlich verschont, da es, wie oben beim 31. Abt Heberlein berichtet wurde, auf Ansuchen des Abts vom Markgrafen eine Schutzwache erhielt.

Oefter als Albrecht Alcibiades kam sein Nachfolger Georg Friedrich mit Gefolge in das Kastrum Neuhof. „Auch tragen sich deß Orts mit Ab- und Zureiten übermäßige Gastungen zu, das vorhin nicht gewesen,“ lautete der Bericht von 1564. Wunder, der letzte Abt, mußte sich in alles fügen und den Markgrafen gewähren lassen. Dieser dekretirte i. J. 1562: „Der an die Stelle des Probsts getretene Vogt soll zugleich Förster sein. Das von den vormaligen Pröbsten in eigener Regie bewirthschaftete Gut in Neuhof soll man gegen Reichung von Handlohn und Gefällen vererben, nur die Wiesen in eigener Regie behalten. Der Kaplan von Trautskirchen, welcher den Sonntagsgottesdienst in Neuhof besorgt, soll nicht mehr beim Vogt für drei Batzen gespeist werden, sondern 6–8 fl. erhalten.“ Die Gottesdienste wurden nach Oktroyirung der Reformation auch in Trautskirchen und Neuhof im lutherischen Sinne gehalten. Ueber den unbrüderlichen Verkehr zwischen den evangelischen Brüdern in Trautskirchen und Neuhof siehe oben Abschn. VI, 7. Inzwischen wurde in Neuhof fortwährend fleißig gesagt. Im Sept. 1570 beauftragte der Abt seinen Vogt Koen in Neuhof für die von Georg Friedrich anberaumte Schweinshatz Vorräthe bereit zu halten: 13 Sra. Haber, 2 Ochsen, Schafe, Fische, Brot, Aas für die Hunde;

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von Heilsbronn aus werde er Bier senden nebst 100 fl. zum Ankauf von Wein.

In demselben Jahre 1570 verordnete Georg Friedrich den Umbau des Kastrums zu Neuhof auf Kosten des Klosters. Der Bau wurde auf 4000 fl. veranschlagt. Allein schon im ersten Jahre beliefen sich die Ausgaben auf 5951 fl. Die heilsbronnischen Unterthanen um Neuhof sollten, nach dem Willen des Markgrafen, auf eigene Kosten das Bauholz führen; sie remonstrirten aber dagegen beim Abt, da sie durch Fuhren mit Wild und Jagdzeug schon genug beschwert seien. Da die disponibeln Mittel des Klosters bei Weitem nicht ausreichten, so wies der Markgraf den Abt an, die weiter erforderlichen Tausende zu entlehnen und das Darlehen aus den Einkünften der Probstei Neuhof nach und nach zurückzuzahlen. Der Bau war nach drei Jahren vollendet, worauf der Abt auf fürstlichen Befehl dem Vogt Koen ein Inventar über alles Vorhandene übergab. Das Inventar gibt keinen Aufschluß über die Dimensionen des Kastrums, wohl aber über die innere Einrichtung und Ausstattung. Es waren in den beiden Stockwerken 18 Wohnzimmer, 11 daranstoßende Schlafzimmer und 10 Karren (kleinere Gemache). A. In dem einen Stockwerk waren 7 Wohnzimmer, nämlich 1. das Fürstengemach, darin ein steinerner Tischein schlechter Tisch, ein Schenktischlein, ein Gießfaß, ein zinnerner Kupferling und ein kupfernes Handbecken; in der Kammer daran eine schöne Himmelbettstatt; in dem Karren daneben ein Bett, ein Strohsack, ein Tisch und ein Nachtscherben. 2. In der Fürstin Stube ein grüner Tisch, ein Schenktischlein, ein zinnernes Gießfaß, ein zinnerner Kupferling und ein kupfernes Handbecken; in der Kammer daneben keine Bettstatt, denn allein ein Anschlagtischlein und zwei Nachtscherben von Zinn. 3. In der Stube bei der Altane zwei Tische, ein Schenktischlein, ein zinnernes und ein kupfernes Gießfaß und ein zinnerner Kupferling; in der Kammer dabei eine Himmelbettstatt; in dem Karren dabei ein Bett mit Strohsack; in dem andern Karren deßgleichen. 4. In der Ritterstube zwei Fürstentafeln, ein Credenztisch, drei schlechte Tische, ein Anschlagtischlein,

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ein messinger hangender Leuchter, ein zinnernes Gießfaß, ein kupfernes Handbecken und ein zinnener Kupferling. 5. In der hintern Stube, ein Schenktischlein, ein zinnerner Kupferling; in der Kammer daneben eine Himmelbettstatt; im Karren ein Bett mit Strohsack. 6. In der vordern Eckstube zwei Tische, ein Schenktisch, ein Gießbehälter mit Zinn beschlagen, ein zinnene Aichel und ein zinnerner Kupferling; in der Kammer daneben eine Himmelbettstatt; im Karren etc. B. Im obern Stock waren 6 Wohnzimmer: 1. In der vordern Eckstube ein Tisch, ein zinnernes Gießfaß und ein kupfernes Handbecken; in der Kammer daneben eine halbe Himmelbettstatt; im Karren etc. 2. In der Kanzleistube ein Tisch, ein Gießfaß und ein kupfernes Handbecken; in der Kammer daneben eine Bettstatt. 3. In der hintern Eckstube zwei Tische und ein kupfernes Gießfaß; in der Kammer eine halbe Himmelbettstatt; im Karren etc. 4. In der obern Eckstube über der Altane zwei Tische, ein zinnernes Gießfaß und ein kupfernes Handbecken; in der Kammer daneben eine halbe Himmelbettstatt; im Karren daneben etc. 5. In der mittlern Stube ein Tisch, ein zinnernes Gießfaß und ein kupfernes Handbecken; in der Kammer daran ein Bett; im Karren etc. 6. In des Kämmerers Gemach in der Stube zwei Tische, ein zinnernes Gießfaß und ein kupfernes Handfaß; in der Kammer daneben eine Bettstatt mit halbem Himmel; im Karren daneben etc. Ferner waren in dem Inventar verzeichnet: 60 Vorbänke (Stühle?), 24 Leuchter von Messing, Kannen und Teller von Zinn, 135 Pfund schwer, 38 Schüsseln von Blech, 40 Tischtücher, 69 Bettziehen und Luthers Hauspostille. Die oben im Status des vormaligen Kastrums vom Probst verzeichneten silbernen Utensilien finden sich in dem soeben mitgetheilten Inventar nicht mehr. Hundert Jahre später wurde der Thurm am Kastrum wegen Bußwürdigkeit abgetragen und die darauf befindliche Uhr sammt zwei Glöcklein nach Heilsbronn verbracht.

Der Personalstand im Kloster war 1544 so vermindert, daß von den noch vorhandenen Mönchen keiner mehr auswärts verwendet werden konnte. Man stellte daher zur Verwaltung der

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Probstei weltliche Personen, Vögte, an, ließ dieselben aber außerhalb des Kastrums wohnen und hielt dieses verschlossen, wenn nicht der Markgraf mit seinem Anhang anwesend war. Die letzten Pröbste von Neuhof, sämmtlich in Heilsbronn begraben, waren folgende: 1. Johann Körner aus Abenberg, 52 Jahre lang Mönch in Heilsbronn, von 1476 bis 1500 Probst in Neuhof, starb 1506. 2. Wolfgang Rösner, nur 2 Jahre lang Probst. 3. Johann Muratoris (Maurer) aus Gunzenhausen, Probst bis zu seinem Tode, starb 1507. 4. Johann Wenk aus Ansbach, Probst bis 1510, nachmals der 26. Abt. 5. Joh. Mack aus Spalt, erst Kantor, dann Probst, starb 1519 im hohen Greisenalter. 6. Nikol. Kastner aus Kadolzburg, 15 Jahre lang Probst, starb 1534. 7. Joh. Hegwein aus Nürnberg, oben oft genannt, Probst bis zu seinem Tode, starb 1540. 8. Hans Kastner, 1544 der letzte Probst. Der bei Nr. 6 Genannte veranstaltete i. J. 1526 ein harmloses Schützenfest, zu welchem er durch folgendes Schreiben einlud: „Ich Nikolaus Kastner, Probst zu Neuhof, entbiete euch Schützenmeistern und Schießgesellen zu Onoltzbach mein freundlich Dienst zuvor und thue euch zu wissen, daß ich auf Ansuchen etlicher guter Freunde ein Gesellenschießen mit dem Armbrust, 75 Schritte weit in ein Zirkelblatt, auf nächsten Samstag St. Michaelistag allhier zu Niewenhoff zu halten vorgenommen, zu welcher Gesellschaft ich aus gutem Willen einen Gulden in Gold zu geben bewilligt habe, dazu aufs Wenigste noch zwei Gulden nach Gefallen der Schützenmeister und Siebener gemacht, also daß das Beste drei Gulden würde sein, das Zweite zwei Gulden, die folgenden Gewinne Zinngeschirr und Einlagen. Ist derhalben mein freundlich Bitten, ihr wollet auf gemeldten Tag zu rechter Zeit hier erscheinen und solch Gesellenschießen um zwölf Uhr helfen anfangen. Und ob sich gleich Regen oder ander Ungewitter begeben würde, werden doch die Schützen trocken sitzen, deßgleichen die Poltz auch trocken stecken. Und wollet guter Gesellschaft und mit zu Gefallen solche Kurzweil helfen fröhlich vollbringen.“

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Kirchliche Verhältnisse.

Die Abschn. VI, 7 besprochenen Konflikte zwischen den Adeligen in Trautskirchen und dem Kloster Heilsbronn, zwischen der Parochialkirche Trautskirchen und der Filialkapelle Neuhof dauerten fort, auch nachdem alle diese Genannten luthetische Glaubensbrüder geworden waren. In Folge eines Kirchenvisitationsbescheids erhielt der Pfarrer Crämer in Trautskirchen den Auftrag, anstatt seines altersschwachen Kaplans Hetzer den Gottesdienst in Neuhof zu besorgen; dem widersetzten sich aber die Adeligen in Trautskirchen. Dagegen trugen Dorfmeister und Gemeinde von Neuhof dem Abt Wunder beschwerend vor: „Dem Herrn Pfarrer Crämer ist von den Visitatoren auf unser Ansuchen auferlegt worden, weil Herr Heßer alt und gebrechlich ist, je am dritten Sonntag in Neuhof zu predigen und den Katechismus zu lehren; das ist er zu thun schuldig, da wir zu seiner Pfarrei gehören. Eine Zeitlang hat er es gethan, nun aber nicht mehr. Wir bitten, ihn dazu anzuhalten, damit durch ihn und den Schulmeister, mit dem wir zufrieden sind, die christliche Jugend erzogen werde.“ In einer späteren Klageschrift beschwerten sich die Neuhöfer darüber, daß bei Verleihung der Kirchenstühle zu Trautskirchen die Seckendorfischen Unterthanen vor den Neuhof-Heilsbronnischen bevorzugt würden. Dazwischen kam es auf der Emporkirche zu Prügeleien, weil ein Neuhofischer Knecht mehr Platz beanspruchte, als ein Seckendorfischer. Unter solchen Dissidien wurde das 16. Jahrhundert geschlossen und das 17. begonnen. Noch schlimmer wurde es durch Kapläne, die von Trautskirchen aus in Neuhof den Gottesdienst besorgten, nach demselben zechten und Aergerniß gaben, namentlich der Kaplan Ziegler, welcher in der Trunkenheit obscöne Auftritte und Raufhändel herbeiführte, sich mit gemeinem Volke einließ und daheim seine Frau mißhandelte, so daß die Nachbarn des Nachts aus dem Schlafe geweckt wurden. 1619 wurde er seines Amtes entsetzt. Um diesen Uebelständen abzuhelfen, beschloß man, in Neuhof eine eigene Pfarrstelle zu errichten und die Kaplanei in Trautskirchen aufzuheben. Die Verhandlungen wurden 1617 begonnen und

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1621 beendigt. Die dabei Betheiligten erscheinen meist in keinem günstigen Lichte. Der neuernannte erste Pfarrer von Neuhof, Leonhard Künstock, war aus dem Papstthum übergetreten, daher aus der Oberpfalz vertrieben, vom Konsistorium zu Onolzbach aufgenommen, „ein guter gelehrter Mann, aber alt und blöden Gesichts.“ Er sollte, nach dem Beschluß des Konsistoriums und des Pfarrers Gg. Kremer von Trautskirchen, bis zur Ausmittelung einer Wohnung in Neuhof, vorerst im Kaplanshause zu Trautskirchen wohnen, konnte aber nicht einziehen, da der abgesetzte Kaplan Ziegler nebst Familie die Herberge nicht räumen wollte. Die Gemeinde Neuhof, der Vogt Bitthäuser daselbst und die Beamten zu Heilsbronn remonstrirten gegen obigen Beschluß und wollten, daß Künstock in Neuhof wohnen sollte. Dagegen remonstrirte der Pfarrer Kremer und stellte dem Konsistorium vor: „Der Vogt und mit ihm der Junker (von Seckendorf) zu Trautskirchen, haben es darauf abgesehen, daß das Kaplaneihaus geräumt werde, damit der Junker es kaufen und ein Wirthshaus daraus machen könne. Der Vogt nimmt seinen Amtsbefohlenen widerrechtlich Getreide und Geld ab, ist Tag und Nacht toll und voll, geschwind mit der Faust, hat mich schon oft bedroht, was mir mit Weib und kleinen Kindern leicht Unheil bringen kann, so daß ich bitte, mich aus dem Kapitel wegzuversetzen.“ Dem entgegen beantragten die Beamten zu Heilsbronn: „das baufällige Kaplaneihans in Trautskirchen zu verkaufen für bereits angebotene 750 fl., dafür ein in Neuhof für 560 fl. angebotenes Haus zur Pfarrwohnung zu kaufen und den Ueberschuß von 190 fl. zur Dotation der neuerrichteten Pfarrstelle zu verwenden.“ Dieser Antrag wurde vom Markgrafen Joachim Ernst 1621 genehmigt, die Selbstständigkeit der Pfarrei Neuhof bestätigt und zugleich verfügt, daß der Meßner und Todtengräber in Neuhof dem Pfarrer in der Feldarbeit gegen Taglohn an die Hand gehen soll. Das acquirirte Haus wurde noch in demselben Jahre 1621 auf Kosten des Klosteramts Heilsbronn für 60 fl. zur Pfarrwohnung eingerichtet, von Künstock bezogen und von ihm noch sieben Jahre lang bewohnt. Ihm folgte 1629 Johann

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Otto, zuvor Diakonus in Kitzingen, in Folge des 30jährigen Krieges mit Weib und Kindern von dort vertrieben. Zehn Jahre vor Errichtung der Pfarrei war das Kirchlein zu Neuhof baufällig geworden. Die Ortseinwohner baten 1607 durch das Verwalteramt Heilsbronn bei der Regierung um Reparatur und Erweiterung. Die Regierung verlangte Kostenvoranschläge, von dem Pfarrgenossen Spann- und Handdienste und freiwillige Beiträge, von der Kirchenstiftung Trautstirchen einen Beitrag. Der Gutsherr in Trautskirchen operirte aber dagegen und forderte seine Unterthanen auf, nichts beizutragen. Ueber diesen Verhandlungen gingen vier Jahre hin, am Dach und Gemäuer stürzte hier und da ein Stück ein, die Gottesdienste wurden unterbrochen, die Eingesessenen drohten, bei längerer Verzögerung der Reparatur ihre gezeichneten Beiträge zu verweigern. 1612 wurde endlich reparirt und dabei das Material von der in Zennhausen (s. dort) abgebrochenen Kapelle benützt. „Bei den Eingepfarrten hat der Vogt so viel mit gutem Willen erlangt, daß sie 105 fl. 3 Ort zuschießen und die Frohn ohne Belohnung verrichten wollten.“ Das ruinose Kirchlein war 50 Fuß lang und 40 breit. Die Reparaturkosten beliefen sich auf 836 fl. ½ Ort, 23 dl. 1613 wurde das restaurirte Kirchlein durch Predigt eingeweiht. Gegen Ende des Jahrhunderts brannte es ab, wobei Uhr und Glocken zerschmolzen; Uhr und Glocken wurden daher 1697 von der Katharinenkirche zu Heilsbronn nach Neuhof transferirt.


Schulverhältnisse.

Schule, Schulhaus, Lehrerbesoldung waren im Reformationszeitalter noch nicht vorhanden. Der jeweilige Schreiber der Pröbste und Vögte unterrichtete nebenbei die Kinder und bezog dafür das Schulgeld, übrigens als Lehrer keine weitere Remuneration. Den Unterricht ertheilte er bald in diesem, bald in jenem Hause; die Klosteramtskasse bezahlte den Hauszins. Die Vögte waren ziemlich unbeschränkt bei der Wahl ihrer Schreiber. Der Vogt Bulbeck nahm als Schreiber seinen eigenen Sohn, amtirte mit diesem nach Gefallen, ließ aber keinen Schulunterricht mehr

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ertheilen. Diese Mißstände zu beseitigen, berichteten die heilsbronner Beamten 1591 an den Markgrafen: „Der Vogt Bulbeck hat seinen gewachsenen Sohn als Schreiber angenommen und sich mit diesem das Amt zu regieren unterstanden. Der Schulunterricht ist eingestellt. Wollten wir wieder einen Schulmeister in der vorigen Weise haben, so würden wir bei dem Vogt keinen Gehorsam finden, da er Niemand neben sich leidet, der ihm in das Spiel sieht. Der Mangel eines Schulmeisters ist bei der Jugend und bei der Kirche zu spüren. Wir bitten daher um Abhilfe.“ Dieser Bitte entsprechend wurde als Gegenschreiber und Schulmeister Leonh. Hofmann aus Merkendorf angestellt. Er war einer der 100 Alumnen, welche 1582 bei Errichtung der heilsbronner Fürstenschule in diese aufgenommen wurden, eignete sich aber nicht für akademische Studien. „Ich bin – schreibt er selbst – von Jugend auf in der löblichen Fürstenschule zu Heilsbronn auferzogen und wegen stetiger Leibesschwachheit von der Schule genommen und erstlich zu einem Schulmeister, die liebe Jugend im Kloster selbst und daselbst herum zu unterrichten, verordnet worden, hernach aber nach Neuhof transferirt, allda mir neben der Schule auch die Schreiberei befohlen. Ich bin ein schwacher und blöder Mensch, der wegen Mängel und Gebrechlichkeit in das Ministerium mich zu begeben oder sonsten großer Unruhe und Schulmühe vorzustehen, nicht vermag.“ Nachdem Hofmann vom Klosteramt eine Addition von 6 fl. und 1 Sra. Korn erhalten und 25 Jahre lang fungirt hatte, beantragte er i. J. 1615 die Erbauung eines bisher nicht vorhandenen Schulhauses, indem er vorstellte: „Es ist hier keine Wohnung für die Schule; ich muß mit derselben hin- und wiederziehen und die Herrschaft zahlt den Hauszins. Mein Vorschlag ist, das Kalterhaus zum Schulhaus einzurichten.“ Es ist vorhin bemerkt worden, daß man um diese Zeit aufgehört hat, in Neuhof Wein zu bauen. Der Vogt in Neuhof und der Klosterverwalter in Heilsbronn unterstützten bei der Regierung den Vorschlag unter Beifügung eines Kostenanschlages zu 147 fl. Nach Hofmanns Tod bewarben sich (1622) um seine Stelle Martin

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Bulbeck von Uehlfeld, gewünscht von der Gemeinde, Heim, Schulmeister in Seukendorf, vormals Thorwart, empfohlen vom Pfarrer und Dekan, und Pleck, Schulmeister zu Langenzenn, empfohlen von den Beamten in Heilsbronn. Das Konsistorium befand die zwei Ersten nicht tüchtig genug. Um 1630 erscheint als Gerichtsschreiber und Schulmeister J. Striegel, um 1640 Kasp. Seligmann, um 1646 Waldmann von Hall, ein Theologe. Bei ihrer Verpflichtung in Heilsbronn wurde ihnen eröffnet: „Ihr sollt mit handgebender Treue und einem leiblichen Eid bestätigen, daß ihr den beiden Herren Markgrafen zu Bayreuth und Onolzbach treu sein, des Klosters Vogtei Neuhof Nutz und Frommen befördern, die Gegenschreiberei fleißig besorgen, die Protokolle führen, den Schuldienst betreffend euch der Gottesfurcht befleißigen, keine andere Religion, als die der unveränderten augsburgischen Confession euch belieben lassen, euch gemäß der brandenburgischen Kirchenordnung und des verordneten Pfarrers Befehl erzeigen, den Schulkindern mit guten Exempeln vorgehen, dieselben treulich im Lesen, Schreiben, Rechnen, auch Ueben des Catechismus, die Jugend zum Gesang eifrig anhalten, damit sie in der Kirche und bei Begräbnissen den Chor zieren und versehen, daran der liebe Gott und gnädige Herrschaft ein Gefallen und die die Kirche und Schule besuchen eine sonderbare Freude haben zu rechter Zeit die Kirchenactus, Geläute und Uhr bestellen, den Kirchenornat in guter Obacht halten und schließlich Alles thun wollt, was einem getreuen Gegen- und Gerichtsschreiber und frommen Schulmeister zu thun gebührt. Da ihr nun diesem gedenkt nachzukommen, so hebt zwei Finger auf und sprecht: Dem will ich wahr und fest und unverbrüchlich nachkommen, so wahr mir Gott helfe.“ Es ist vorhin bereits bemerkt worden, daß seit 1591 der Gerichtsschreiber und Schulmeister nicht mehr nur eine Kreatur des Vogts, sondern ein den Vogt kontrolirender Nebenbeamte war. Um 1667 wohnte der Gegenschreiber und Schulmeister Clemm im Amthause, da das Schulhaus abgebrannt war, der Vogt Schenk in seinem eigenen Hause.

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Der dreißigjährige Krieg.

In diesem Kriege litt Neuhof weniger, als mancher andere Ort. Das Kastrum oder Schloß diente gewöhnlich als Hauptquartier, was den Ort gegen Verwüstung durch Feuer schützte. Erhielt Heilsbronn für theueres Geld mehr als einen Mann Schutzwache, so wurde einer nach Neuhof abgegeben. Die ersten sechs Kriegsjahre gingen ohne große Drangsale vorüber. Als sich die Durchzüge mehrten, bildeten die Eingesessenen im Amte Neuhof eine Sicherheitsmannschaft. Die Beamten von Heilsbronn reisten stets mit Eskorte nach Neuhof. 1625 mehrten sich die Drangsale: Graf Wolf von Mansfeld mit Reiterei quartirte in Oberschlauersbach, Oberst Kratz in Kleinhaslaeh. Dann folgte das Schlittische Regiment. Kroatische Reiter plünderten in den heilsbronnischen Ortschaften, besonders in Lentersdorf, Andorf und Schlauersbach. Täglich kamen von dorther Unterthanen nach Heilsbronn, jammernd über Schädigung durch die Soldaten und durch das Wild. Beständig gingen Brotlieferungen von Heilsbronn nach Neuhof. 1626 Durchzüge und Gewaltthätigkeiten. 1627 lagerte dort eine Zeitlang der Markgraf Hans Görg. In den zunächst folgenden Jahren ging es leidlich. 1631 viele Durchzüge: erst das Göltzische Regiment, theils in Neuhof selbst, theils auf dem Berge gelagert; Truppen des Grafen H. W. von Solms; vom 20. bis 28. März Durchzug der schwedischen Armee. Der Vogt Meier berichtete, daß ihm von den Tillyschen Truppen 658 fl. aus der Amtskasse geraubt worden seien. Zehn Jahre darauf dekretirte die Regierung: „Der Vogt hat unvorsichtig gehandelt, an einem offenen Flecken so viel Geld zu behalten; culpa ex mora; daher sind 200 fl. von der Wittwe und den Amtsbürgern zu ersetzen.“ 1632 schwedische, weimarische, sperreuthische, vom 19.–29. März tillysche Truppen. 1633 während des ganzen Sommers Durchzüge und Einquartierungen, wobei in und um Neuhof die Freunde ebenso hausten, wie die Feinde. 1634 Kroaten in Mkt. Erlbach, Wilhermsdorf, Neuhof etc.; die Bewohner entflohen, theilweise nach Ansbach. 1634 Durchzug der Buttlerischen Armee; die Wiesen um Adelsdorf

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konnten nicht gemäht werden. 1641 am Charfreitag in Neuhof Neumarkische Truppen unter Oberst Creuz. 1645 gab Heilsbronn einen Sauvegardisten nach Neuhof ab. Da dieser aber nur den Flecken schützen konnte, so suchten die Bewohner der umliegenden Weiler Schutz in den Wäldern. Im Oktober und November 1645 hausten die Truppen des Generals Gallas im Flecken und in der Umgegend, wie seit dem Tillyschen Zuge nicht mehr geschehen. Im Schlößlein quartierte Erzherzog Leopold Wilhelm von Oesterreich mit seinem Generalstab; es mußten täglich tausend Pferde gefüttert werden. Im August 1646 war es um Neuhof ganz still. Im April und Mai 1647 lagen Wrangelische Truppen in der ganzen Gegend, raubten das Vieh auf den Feldern, gaben es aber zurück gegen 6 bis 10 Thaler Lösegeld. Im amtlichen Bericht über das Winterquartier von 1647/48 heißt es: „Die Dörfer, Kirchen, Mühlen von Trautskirchen bis Windsheim sind ruinirt. Die Soldaten brechen alles Eisen aus den Häusern, zerhauen die Thore um der Nägel willen, führen diese auf Schubkarren oder Schlitten nach Windsheim zum Verkauf.“ Diese Truppen standen unter dem kaiserlichen Oberst Rübland in Windsheim, welcher vom Amte Neuhof unerschwingliche Kontributionen forderte und seinen Soldaten jene Gewaltthaten gestattete, worauf der Markgraf Albrecht ihm nachdrücklich insinuirte: „vom Kaiser und vom Kurfürsten von Bayern sei zwar das Fürstenthum Onolzbach als Winterquartier angewiesen, aber vom kaiserlichen Oberkommissär jedem Soldaten seine tägliche Ration festgesetzt worden.“ Auch im Friedensjahre war noch kein Friede.Im Oktober erbat sich das Amt Heilsbronn von Wrangel’s Leibgarde vier Sauvegardisten, von welchen zwei nach Neuhof und Wilhermsdorf abgegeben wurden. Neuhof blieb während des ganzen Krieges vom Feuer verschont; nur das Haus der Schafmeisterswittwe brannte ab. Gleichwohl lautet der amtliche Bericht am Ende des Krieges traurig genug: „Von 35 Anwesen des Ortes 24 öde, die Mühle ausgestorben und eingefallen.“ Bezüglich des Amts Neuhof, ehedem das ergiebigste auf dem ganzen Klostergebiete – berichtet der Vogt schon 1645

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am Jahresschluß: „Die Unterthanen sind so verderbt, daß ich fast gar nichts an das Klosteramt Heilsbronn habe abliefern können.“ In einem andern Jahresberichte heißt es: „Heuriges und ferntiges Jahr ist keine Metz Getreide aus dem Amt Neuhof in das Kloster geliefert worden, da doch die Herrngült ohne die Zehnten auf 355 Sra. Korn, 12 Sra. Waizen und 206 Sra. Haber hiebevor sich hat erstreckt.“


46. Neuses,

Hirschneuses, Kirchdorf, Filial von Kirchfarrnbach. Die Burggrafen Konrad II. und Friedrich III. überließen, wie oben bei Ammerndorf berichtet wurde, die Gefälle von ihrem Hofe zu Nuisese i. J. 1246 dem 9. Abt Edelwinus als Sühne und Ersatz für Schädigungen, welche sie dem Kloster zugefügt hatten. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) kaufte Güter daselbst in den Jahren 1305 f. Ein Erbbrief im heilsbronner Archive: „Litterae hereditariae super 12 jugeribus pratorum dictorum Ketteldorfer Werth juxta Neuhof sitorum, quae hereditario jura translata sunt ad curias subditorum in Neusas“, bezieht sich ohne Zweifel auf dieses Neuses, da kein anderer Ort dieses Namens bei Neuhof liegt. Daß der Erzbischof Heinrich von Anavarsen Güter in Neuses dem Kloster schenkte, ist oben beim 19. Abt berichtet worden. Im Ganzen erwarb das Kloster dort 25 Anwesen. Die Reparaturen an der dortigen Kapelle bestritt die Lokalkirchenstiftung. Aus dem Gotteshaus erhielt der Pfarrer von Kirchfarrnbach 3 fl. Besoldung und 1½ Ort 10 ₰. für 3 Kirchweihzehrungen, der Schulmeister 1 Ort für das Schreiben der Rechnung und 21 ₰. „für Licht zu dem Wetterleuchten“. Die Rechnungen wurden vom Klosteramt Heilsbronn abgehört. Der amtliche Bericht von 1641 lautet: „Der Zehnt von Hirschneuses hat seit neun Jahren nichts ertragen. Es halten sich nur zwei sehr arme Haushalten dort auf, die gar Weniges mit der Hand erbauen. Es ist keine Hoffnung zur Besserung allda, weil das Meiste abgebrannt, Alles gestorben und verdorben und keine Leute mehr vorhanden sind. Die 25 Anwesen ganz öde.“

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47. Neustetten,

Weiler bei Flachslanden. Der 16. Abt Gamsfelder erhielt dort 1333 durch Tausch zwei Gütlein; der 17. Abt Friedrich 1347 durch Schenkung eine Wiese: geschenkt zum Seelenheil von Gottfried Nester von Neuenstetten und seiner Tochter mit der Bestimmung, daß die Renten für die Armen und Kranken im Spital verwendet werden sollten. Im Ganzen erwarb das Kloster dort 12 Anwesen, von welchen 9 schon i. J. 1688 verödet waren.


48. Oberreichenbach,

Kirchdorf, Filial von Seubersdorf, Landgericht Kadolzburg. Das neugegründete Nonnenkloster Seligenpforten erhielt von den Geschwistern Rudolf, Eckenbertus, Johann, Eberhard und Gertraud von Leonrod ein Gütlein in Reichenbach. Der Schenkungsbrief wurde vom Butiglarius von Stein (de Lapide) und dem Schultheiß Berthold in Nürnberg ausgefertigt. Im folgenden Jahrhundert wurde das Kloster Seligenpforten wegen dieses Besitzthums angefochten und bedurfte des Schutzes, laut folgender Erklärung des erwählten Schirmherrn von 1364: „Ich Burkhard von Seckendorf, genannt Hörauf, bekenne, daß ich von Frau Aebtissin und Convent zu Seligenpforten wegen Schirmer und Versprecher gewesen bin und noch bin, als lang sie mir das gönnen, des Gutes zu Reichenbach, das ihr eigen ist, und daß ich kein Recht daran habe.“ 1474 verkaufte die Aebtissin Agnes das Gut an den 23. Abt Wegel. 1409 verkaufte Johann von Leonrod einen Hof in Reichenbach an den 20. Abt Stromer. Das Kloster erwarb dort drei Höfe, alle im 30jährigen Kriege niedergebrannt und verödet.


49. Oberschlauersbach,

Weiler bei Dietenhofen. 1334, zur Zeit des 16. Abts Gamsfelder, verkauften die Gebrüder Burkhard und Ludwig von Dietenhofen ein Gut zu Oberschlauersbach an das Kloster. 1336 verkaufte Burkhard Hörauf von Seckendorf mit lehensherrlichem Consens des Burggrafen Johann II. dortige Güter

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theils an das Kloster, theils an den Nürnberger Bürger Konrad Hertel, dessen Wittwe, Adelheid, i. J. 1359 ihre dortigen Güter gleichfalls an das Kloster verkaufte. Das Kloster erwarb in Oberschlauersbach 6 Anwesen, im 30jährigen Kriege alle abgebrannt.


50. Riedeldorf,

Rudelndorf, Weiler bei Kadolzburg. Der 16. Abt Gamsfelder kaufte daselbst i. J. 1341 von Friedrich von Lepzingen[51] (Löpsingen) für 587 Pfund Heller drei Güter. Da sie burggräfliche Lehen waren, so erwirkte i. J. 1351 der Abt Büchelberger einen Eigenbrief von den Burggrafen Johann II. und Albrecht dem Schönen. Die 6 (4) heilsbronnischen Anwesen in Riedeldorf brannten im 30jährigen Kriege ab und verödeten.


51. Rosenbach,

Weiler bei Flachslanden. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) erwarb daselbst eine Hube von Ulricus Miles, genant Spies von Onolsbach, i. J. 1311. Die vom Kloster dort acquirirten 10 Anwesen werden i. J. 1632 als abgebrannt und ganz verödet bezeichnet.


52. Rügland,

Pfarrdorf. Der 23. Abt Wegel (s. dort) erwarb daselbst 1470 durch Tausch von Craft von Vestenberg die Gefälle von einem nachmals Crailsheimischen Hofe, die einzige dortige Erwerbung des Klosters. Bei der amtlichen Erhebung am Ende des 30jährigen Krieges ergab sich: „Der Hof ist so eingegangen, daß nur der bloße Platz vor Augen ist. Die Herren von Crailsheim sind mit 160 fl. für Handlohn, Steuern und andere Schuldigkeiten im Rückstande.“ Der Klosterverwalter Krebs drang nun auf Zahlung dieses Rückstandes, auf Wiederanbau des Hofes und auf Bestellung eines Lehenträgers.


53. Ruppersdorf,

Rupoltsdorf, Weiler bei Rügland. Bd. I, 61 wurde berichtet,

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daß i. J. 1242 hohenlohische Güter in Ruppersdorf an das Kloster gekommen sind. 1308 kaufte der 1. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) Aecker in Ruppersdorf von Ramungus von Vestenberg. Ein Brief von 1418 lautet: „Ich Apel von Seckendorf zu Birkenfels und Helena meine Wirthin bekennen wegen Freundschaft zu dem Herrn Abt (Waibler) und seinem Kloster und auch zu unserem Nutzen, da wir Willen haben, des jüngsten Tages in diesem Kloster zu warten, daß wir haben dem Kloster gegeben unsern Zehnten in Rupoldsdorf, den wir ihnen auch geeignet haben vom Herrn Markgrafen (Kurfürsten) Friedrichen, von dem er zu Lehen ging. Sie zahlten uns 50 rhein. Gulden und sollen unsern Jahrtag begehen mit 4 Kerzen und im Nebenter geben eine Maas Wein u. s. w.“ Apel starb bald darauf. Aus seinem nicht mehr vorhandenen Todtenschilde stand: „A. D. 1419 am St. Burchharttag da starb Appel von Seckendorf der Junge, dem Gott genad.“ In der Klosterrechnung von 1420 ist seiner Exequien gedacht. Im Vigilienbuche heißt es beim 29. November: Jeiunium cum pis. et minsura vini exparte nobilium de Pirkenfels. Der Bericht über die neuen heilsbronnischen Anwesen in Ruppersdorf am Schlusse des 30jährigen Krieges lautet: „Eingefallen und ganz öde.“ Eines dieser 9 Güter gehörte um jene Zeit dem Grafen Solms.


54. Schmahlenbühl,

Weiler bei Flachslanden. Ein dortiges Gut wurde 1441 von Wilhelm Schenk von Schenkenstein, gesessen zu Kadolzburg, an Friz Hirschmann und 1488 von Hans Heselein an das Kloster verkauft. Die vier heilsbronnischen Anwesen daselbst waren schon 1636 ganz verödet.


55. Schußbach,

Weiler bei Trautskirchen. Schon zur Zeit der zwei ersten Aebte Rapoto und Nikolaus (s. dort) erhielt das Kloster Besitzungen in Schußbach. Der 7. Abt Walther erwarb 1240 circa villam Schusbach einige Aecker, von welchen der Bischof von Würzburg, als Lehensherr, Gefälle zu beziehen berechtigt war; er überließ

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jedoch diesen Bezug dem Kloster.[52] Einen Hof, welchen das Kloster dort erwarb, bewirthschaftete es in eigener Regie, gerieth aber dabei in Streit mit der Gemeinde Lenkersheim wegen der Viehweide. Die meist burggräflichen Insassen von Lenkersheim verwehrten den Insassen des heilsbronnischen Hofes in Schußbach den Viehtrieb in das Lenkersheimer Holz. Die zur Vermittelung erwählten Schiedsrichter waren von Seite Lenkersheims: Johann von Hohenecke, Truchseß des Burggrafen Friedrich IV. von Nürnberg, der Schultheiß Geilneck, ferner Albrecht von Seckendorf und dessen Bruder Nolt; von Seite Schußbachs: drei heilsbronner Mönche. Man kam dahin überein: „Der heilsbronner Hof in Schußbach soll berechtigt sein, sein Vieh in das lenkersheimer Holz zu treiben, dagegen aber sich verpflichten, den Herdochsen zu halten und jährlich 60 Pfennige nach Lenkersheim zu zahlen.“ Diesen in Lenkersheim formulirten Vertrag ließ der 13. Abt Heinrich von Hirschlach vom Burggrafen Friedrich IV. ausfertigen und besiegeln. Hier der Anfang und Schluß des Vertrags: „Wir Friedrich von Gottes Gnaden Burggraf zu Nürnberg thun kund, daß der Streit zwischen unsern Bürgern zu Lenkersheim und den Bauleuten der Sammung von Heilsbronn in dem Hofe zu Schußbach also geschlichtet worden ist etc. Daß der Brief und dessen Satz stete bleibe und siehe, darum haben wir unser Siegel an diese Handveste gehangen. Diese Dinge sind geschehen zu Lenkersheim am St. Albertstag 1308.“ Der Vergleich war nicht nachhaltig; denn 1341 stritt man in der alten Weise über die Viehweide. Im folgenden Jahrhundert hielt es das Kloster für vortheilhafter, den Hof und die Wiesen in Schußbach nicht mehr in eigener Regie zu bewirthschaften, sondern zu verleihen. Im 16. Jahrhundert verhandelte der 28. Abt Wagner mit dem Markgrafen Albrecht Alcibiades in Neustadt über den Verkauf von heilsbronnischen Lehenhöfen in Schußbach, Hohenroth und den beiden Kreuth. indem er vorstellte: „dem Markgrafen lägen diese Güter näher zur Hand,

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er könne daher die Grundholden leichter in Schranken halten.“ Die vormals ordentlichen Grundholden waren faul und nachlässig geworden, nährten sich nur noch vom Fuhrwerken nach Windsheim, reichten weder Zins noch Gült, thaten weder Frohn noch Dienst; ihre Zehnten waren fast werthlos geworden. Die Verhandlungen mit dem Markgrafen zerschlugen sich. 1580 wohnten um Schußbach meist heilsbronnische Unterthanen, die in dem nach Windsheim gehörigen Schußbacher Walde und in den heilsbronnischen Waldungen Hochholz und Gundermannsgeseß großartig frevelten und das gestohlene Holz wegführten und verkauften. Einer der großartigen Holzdiebe, Stigler von Schußbach, wurde in Windsheim verhaftet, gütlich und peinlich verhört und bekannte sich nicht nur als langjähriger Dieb, sondern auch als Ehebrecher und Kindsmörder. Diese Reate veranlaßten lange Kompetenzkonflikte zwischen Windsheim und Heilsbronn wegen Untersuchung und Bestrafung. Von den 5 Anwesen, welche das Kloster in Schußbach erworben hatte, blieben 3 während des 30jährigen Krieges bewohnt.


56. Selingsbach,

Selzbach, Neuselingsbach, Weiler bei Neuhof. Das Kloster war schon zur Zeit des 4. Abts Arnold (s. dort) in Selehnsbach begütert. Von den 7 heilsbronnischen Anwesen daselbst blieben während des 30jährigcn Krieges 5 bewohnt, darunter die Mühle des Peter Rösch.


57. Seubersdorf,

früher Kirchdorf, jetzt Pfarrdorf. Laut der I, 65 besprochenen päpstlichen Bulle hatte das Kloster bereits i. J. 1249 durch den 9. Abt Edelwinus Güter in Sibroctisdorf (sic) erworben. Aus einer heilsbronner Urkunde von 1297 erhellt, daß Sibrechtsdorf (sic) damals bereits meist heilsbronnisch war, daß aber das Patronat an der Ortskapelle nicht dem Kloster zustand, sondern der Würzburger Familie von Tanneberg. Diese Herren von Tanneberg waren Pfarrpatrone in Dietenhofen, ernannten die dortigen Pfarrer, welche auch den Gottesdienst in Seubersdorf zu

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besorgen hatten und dafür den Zehnten bezogen. 1297 beschwerte sich die Bauernschaft (universitas rusticorum) bei der Patronatsherrschaft über den Pfarrer Kammervorster in Dietenhofen, „weil er nur selten bei ihnen in Seubersdorf Messe lese.“ Darauf kamen drei Herren von Tanneberg, Domkapitulare, nach Dietenhosen und beriefen dahin sieben Bauern vor: Seubersdorf, welche eidlich (jurando in animas suas) aussagten, daß seit Menschengedenken der jeweilige Pfarrer von Dietenhofen verbunden gewesen sei, je über den andern Sonntag in Seubersdorf Messe zu lesen. Demgemäß wurde nun die Sache geregelt und die Feststellung von den Herren von Tanneberg besiegelt, auch vom Abt Heinrich von Hirschlach, ad cujus monasterium proprietas dictae villae pertinet, und vom Pfarrer Kammervorster. Das Kloster erwarb dort einen Weiher und 10 Höfe. Am Schluß des 30jährigen Krieges waren diese 10 Höfe „alle ganz öde und eingefallen.“ Wie die Bewohner von Unterschlauersbach (s. dort), so beschwerten sich 1555 auch die von Seubersdorf über ihren Pfarrer in Dietenhofen, indem sie vorstellten: „Der Pfarrer Rebner bezieht vom Seubersdorfer Zehnten jährlich circa 20 Simra, muß dafür allwöchentlich einmal zu uns kommen und alle 14 Tage hier predigen, unterläßt es aber bisweilen und verlangt, zum Sakrament nach Dietenhofen zu kommen, was wider altes Herkommen und sonderlich den Alten und Kindbetterinnen beschwerlich ist.“ Ueber die Konflikte mit den Herren von Leonrod siehe Unterschlauersbach.


58. Siedelbach,

Weiler bei Markterlbach. In einem Schenkungsbriefe aus der Zeit des 10. Abts Otto heißt es: „Ich Heitvolkus übergebe mit Zustimmung meiner Ehefrau Guta den Brüdern in Halsprunn zu ihrem Unterhalt, zu einem Gottesdienst am Tage Simon und Judas (28. Okt.) und zur Feier meines dereinstigen Jahrtages, aus Verehrung der Jungfrau und zur Vergebung meiner Sünden, 6 Sra. Korn etc. von einem Prädium in Siedelbach, behalte mir jedoch den lebenslänglichen Genuß vor. Sterbe

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ich dießseits der Berge, so sollen die Conventsbrüder mich nach Halsprunn verbringen und dort begraben. Sie sollen aber die Gefälle von dem Prädium erst nach dem Vollzug erhalten. Zur Bestätigung hat der Abt Otto sein Siegel an diesen Brief gehängt und ich das meinige. Zeugen: Heinrich von Seckendorf, Heinrich von Erlebarh etc. 1254, Kal. Apr.“ Die Worte in der Urkunde[53] lauten: „Ubicunque jura carnis solvere me contigerit citra montes, me conventus teneatur sepeliendum ad suam ecclesiam deportare. Et si forte, quod absit, me sepeliri regulariter non valebunt, censum predii integraliter non percipient, nisi prius ecclesiastica sepultura mihi per ipsos fuerit impetrata.“ In den Todtenkalendern ist für Heitvolkus kein Jahrtag verzeichnet, auch keine Feier am Tage Simon–Judas; sonach ist der Testator wohl nicht dießseits der Alpen gestorben. Die heilsbronner Urkunden aus den Jahren 1251 bis 59 sprechen wiederholt von dem Schultheiß Heitvolkus von Nürnberg; aber keine gibt Ausschluß über die Lebensschicksale unseres Testators jenseits der Alpen oder über sein Verwandtschaftsverhältniß zu dem Nürnberger Schultheiß. Daß auch Andere in gleichem Sinne, wie unser Heitvolkus, testirt haben, werden wir unten sehen. Das Kloster erwarb in Siedelbach drei Anwesen, welche im 30jährigen Kriege einfielen und völlig verödeten.


59. Sondernohe,

Pfarrdorf. Von den sechs dortigen heilsbronner Anwesen verödeten und verfielen vier im 30jährigen Kriege.


60. Spielberg,

Weiler bei Oberdachstetten. Sophia, Advocatissa in Kolmberg, schenkte i. J. 1269 ihre Besitzungen in Spielberg und Bernheim dem Kloster. Ihrer Bitte entsprechend wurde der Sehenkungsbrief von ihrem Lehensherrn, dem Grafen Friedrich von Truhendingen, ausgefertigt und dem 12. Abt Rudolf zugestellt.

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Elf Jahre darauf starb die verwittwete Advocatissa. Da die Grafen von Truhendingen oft gegen das Kloster Streit erhoben, so erhalte der Abt zur Sicherung des Besitzes ein weiteres Dokument von dem Grafen. Dieser urkundete: „Nos Fridericus D. g. Comes de Truhendingen declaramus, quod Sophia, quondam advocatissa, omnes possessiones suas in Spilberg et Bernheim religiosis in Halsprunne contulit in remedium animae suae. Hanc donationem nos confirmamus, renunciantes omni juri in possessionibus supradictis. Actum in Gunzenhusen.“ Die vier heilsbronnischen Anwesen zu Spielberg verödeten und verfielen im 30jährigen Kriege.


61. Steinbach,

Weiler bei Trautskirchen. In einem Briefe des 4. Abts Arnold v. J. 1210 heißt es: „Konrad, genannt Nägelein, überläßt seine Güter in Steinbach und eine Wiese in Wilmersdorf dem Kloster 12 Jahre lang zur Nutznießung gegen Zahlung von 50 Talenten jährlich. Nach Ablauf der 12 Jahre fallen jene Güter (pleno jure) dem Kloster zu gegen Zahlung von 3 Talenten an Konrads Frau und Kinder.“ 1284 hatte das Kloster dort mit drei Brüdern Konrad, Hildebrand und Heinrich Ruf aus Windsheim einen Streit, welcher durch einen Vergleich geschlichtet wurde. Von den dortigen 5 heilsbronnischen Anwesen blieben 4 während des 30jährigen Krieges bewohnt.


62. Stöckach,

Weiler bei Trautskirchen. 1353 verkaufte Hans von Willmarßdorf die Stöckachmühl bei Trautskirchen an den ehrbaren Mann Ernst von Hennebach mit dem Beding, daß nach des gedachten Ernsten und seiner Kinder und Erben Tod die Mühle dem Kloster Heilsbronn zufallen soll. Das Kloster erwarb dort 3 Anwesen, von welchen zwei, darunter die Mühle, während des 30jährigen Krieges bewohnt blieben.


63. Stockheim,

Weiler bei Unternbibert. Ein Würzburger Pfarrer, Magister Joh.

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von Karlstadt, kaufte dort für 80 Talente ein Gefäll und schenkte es dem Kloster. Dafür sollten die Mönche alljährlich am Sonntage Estomihi Fische und Weißbrot erhalten. Im Unterlassungsfalle sollte das Gefäll (4 Pfund Heller) dem neuen Spital in Nürnberg zufallen. Die sieben heilsbronnisch gewordenen Anwesen blieben im 30jährigcn Kriege meist bewohnt.


64. Die Straußen- oder Körnersmühle

bei Neuhof verödete im 30jährigen Kriege.


65. Trautskirchen,

Pfarrdorf, vormals Filial von Markterlbach. Wie das Patronat von Markterlbach mit seinen Filialen, darunter auch Trautskirchen, i. J. 1278 an das Kloster Heilsbronn kam, ist bei Markterlbach berichtet worden. Der sehr ausgedehnte und volkreiche Pfarrsprengel konnte vom Pfarrsitz aus nicht ausreichend pastorirt werden. Daher trennte der 13. Abt Heinrich von Hirschlach die Filialkapelle St. Maria und Michael in Trautskirchen und erhob sie zu einer selbstständigen Parochialkirche. Der neugegründete Pfarrsprengel umfaßte die nachbenannten Orte: „Truteskirchen, Oberveltgebrech, Niedernveltgebrech, Stockach, Einaharsdorf, Ereste, Tauersbach, Tachenbach, Steinsberge, Hoherode, Vockerode, Fresendorf, Buche, Nuwendorfelin, Merzebach, Nutern, Eckehartsberge.“ Da die Stolgebühren von diesen Ortschaften fortan nicht mehr an den Pfarrer in Markterlbach gezahlt wurden, so wurde demselben eine Entschädigung (4 Sra. Korn) aus der Klosterkasse zuerkannt. Die diesbezügliche Urkunde wurde in Würzburg vom Bischof Mangold ausgefertigt und von diesem sowie vom Abt von Heilsbronn und vom Pfarrer Andreas von Gundelvingen zu Markterlbach untersiegelt. Darin wurde der jeweilige Pfarrer in Trautskirchen verpflichtet, alljährlich dreimal mit seinem Pfarrvolke und mit Reliquien die Mutterkirche in Markterlbach zu besuchen. Den ausgedehnten Pfarrsprengel konnte ein Geistlicher nicht ausreichend pastoriren, um so weniger, da von 1309 an (s. oben bei Ketteldorf) auch in der Kapelle zu Neuhof der Gottesdienst

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besorgt werden mußte. Daher errichtete der 22. Abt Kötzler, dem Wunsche der Kirchengemeinde entsprechend, i. J. 1446 in Trautskirchen eine zweite Pfarrstelle, eine Frühmesserei. Inhaltlich der Bestätigungsurkunde des Bischofs Gottfried d. d. Würzburg, 20. Jul. 1446, sollte der jeweilige Frühmesser ständig in Trautskirchen wohnen, den Parochus bei allen Amtshandlungen unterstützen, wöchentlich fünf Messen lesen, nämlich zwei in Trautskirchen, drei in capella curiae zum Newenhof; ferner sollte er den Parochus in seinen Rechten nicht beeinträchtigen, daher ohne dessen Auftrag keine Sakramente spenden; die zur Frühmeßstelle gestifteten Güter sollten von aller Besteuerung befreit sein. Guta Beheimin von Nürnberg stiftete für die Stelle Zehnten bei Frickendorf, der Schuster Jordan Gefälle von Aeckern und Wiesen bei Einersdorf. Das geringe Einkommen reichte nicht aus zu einer Mannsnahrung, bis 1491 eine Aufbesserung erfolgte. Der Ortspfarrer Joh. Düring hatte schon i. J. 1468 in Steft für 120 fl. eine Weingült gekauft, welche er nun zur Besserung des Einkommens der Frühmeßstelle schenkte. Melchior von Seckendorf spendete Zehnten in Holzhausen und Eichelberg. Dazu kamen noch einige kleinere Spenden. Der Bischof Rudolf bestätigte die Schenkung d. d. Würzburg, Sonntag Quasim. 1491.

Das Kloster Heilsbronn erwarb in Trautskirchen zwar nicht viele Gefälle, aber als Pfarrpatron ernannte es die Pfarrer, Frühmesser, Schulmeister, Heiligenpfleger und Todtengräber, kontrolirte das Lokalkirchenvermögen, ließ auf Kosten desselben die Kultusbaulichkeiten besorgen und revidirte die Rechnungen. Von allen diesen Befugnissen waren die im Orte wohnenden und dort am Meisten begüterten adeligen Gutsherren ausgeschlossen; doch wurde jederzeit ein Heiligenpfleger aus den edelmännischen oder deutschordenischen Bewohnern der Gemeinde gewählt. Wegen dieses Mißverhältnisses wurde das Kloster von den Gutsherren stets angefeindet und Jahrzehnte Jahrhunderte lang in Prozesse verwickelt. Ueber die unerfreulichen Zustände während des Reformationsjahrhunderts

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in Trautskirchen ist oben Bd. II, 29 bis 33 berichtet worden. Der 30jährige Krieg hatte bereits begonnen, als nach jahrelangen Verhandlungen und stetem Protest der Edelleute die Kaplanei in Trautskirchen aufgehoben und das bisherige Filial Neuhof (s. dort) eine selbstständige Pfarrei wurde. Die ersten Kriegsjahre gingen leidlich vorüber. Im siebenten Kriegsjahre schrieb der Pfarrer G. Kremer unterm 8. Sept. 1625 an die Beamten in Heilsbronn: „Meine Besoldung ist sehr gering geworden, zumal durch die Soldaten, davon ich am 17. Januar 50 bis 60 auf einmal gehabt. Ist das ganze Haus voll gesteckt. Dazu 32 Pferde zu halten. Belief sich mein Schaden auf 120fl. Um 10 Uhr zu Mittag sind sie angekommen, haben hernach bei mir eine Kindtaufe gehalten, getanzt und gesprungen bis in die Nacht. Meine obere Stube ist mit Wein begossen gewesen. Das Kalbfleisch mußte ich ihnen abkaufen und zurichten lassen. Dabei sind gewesen eine Hauptmännin, ein Fähnrich, ein Lieutenant, Fourire sammt ihren Schätzen, Feldwaibel, Feldschreiber sammt ihrem Gesind mit etlichen Weibern und der Kindsvater, dessen Frau aus Gunzenhausen war. Einer hat mich gefragt: ob Herr Abt zu Heilsbronn und Herr Dechant in Langenzenn noch leben? Ist ein feiner, sauberer Mensch gewesen, muß jeweil ein Schüler zu Onolzbach gewesen sein. Der Fähnrich war ein Edelmann aus Dresden und hat ihm die hiesige Taufe wohl gefallen lassen. Tag und Nacht hab ich ihnen schaffen müssen. Was sie nicht angeworden, das haben sie mit hinweggeführt. Seither hab ich mit den Meinigen darben müssen. Niemand gibt mir etwas. Am 17. Januar haben wir 800 Soldaten hier gehalten. Der Comthur von Virnsberg hat sie uns auf den Hals geschafft, nämlich zwei Fahnen, davon er eine zu seinen Unterthanen legen sollte; er hat aber Geld spendirt. Ferner habe ich zu berichten, daß sich der Predigtstuhl um eine halbe Hand gesenkt hat, und ist zu besorgen, es möchte mir gehen, wie dem gewesenen Pfarrer Albert zu Dachsbach, welcher, als ich noch bei meinen Eltern in Gerhardshofen gewesen, mit dem Predigtstuhl herabgefallen.“ Trübseliger lautet ein Bittbericht, worin der edelmännische Vogt Hertel

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in Trautskirchen an seinen Schwager, den Klosterverwalter G. L. Müller in Heilsbronn, am 23. Nov. 1632 schrieb: „Ich bitte, daß die zerbrochene Kirche wieder etwas reparirt werde, nämlich die zerbrochenen Fenster, Eisengitter und Schlösser an der Kirchen- und Sakristeithür. Denn da solches nicht geschieht, wird kein Pfarrherr vor dem Schnee beim Altar bleiben können. Und weil unser Pfarrherr vor einem Vierteljahr gestorben, er auch vorher bei ein Vierteljahr flüchtig umher gelaufen und die Pfarr ein halbes Jahrlang leer gestanden und keine Predigt oder Betstunde gehalten worden: haben die Pfarrkinder zwar bei dem Herrn Decanus zu Langenzenn wieder um einen Seelsorger angelangt, der ihnen aber aus Unwissen den Bescheid gegeben: ob denn unser Kirchgehen anjetzo so nöthig sei? und weiteres nichts vertröstet. Es sind seither an jungen und alten Personen über 150 gestorben und ziemlichentheils ohne Ceremonien begraben worden, welches gar erbärmlich ist. Ist keine einzige Communion gehalten worden. Habe vermeint, man hätte unterdessen die benachbarten Pfarrherren etwas predigen lassen können; aber da ist Niemand. Will also im Namen aller Eingepfarrten gebeten haben, daß unsere weitläuftige Pfarr wieder einen Seelsorger erhalte. Auch ist zu bejammern, daß aller Kirchenornat, sonderlich die zwei schönen Kelche sammt allen Meßgewändern und andern Pertinenzien ganz und gar verzogen worden.“ Dieser Bitte entsprechend erhielt die Gemeinde wieder einen Seelsorger, H. Ziegler, welcher unterm 9. Juli 1634 an den Klosterverwalter in Heilsbronn schrieb: „Vor einem Jahr und 20 Wochen habe ich die hiesige Pfarre angenommen, aber seitdem wenig Besoldung erhalten, nämlich aus dem Heiligen ein Kübelein mit Schmalz und etwas Geld. Statt der drei Kühe (diese mußten sassionsmäßig jedem Pfarrer aus dem Heiligen angeschafft werden) habe ich nur eine erhalten, die mir aber nach drei Wochen vom Kriegsvolk genommen wurde, wie damals alles Vieh in Trautskirchen, daher eine Maas Schmalz 7 bis 8 Batzen, abgenommene Milch einen Kreuzer bis 6 dl. kostet, so daß ich wöchentlich mit den Meinigen für einen halben Gulden Milch brauchte, sintemal sonst nichts zukaufen

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vorhanden gewesen. Mein Zehnt zu Buch ist sehr schlecht gewesen, weil die Bauern um ihre Pferde gekommen sind, darum nicht haben bauen können und Leibes und Lebens vor dem Kriegsvolke nicht sicher gewesen sind. Meine liebe Hausfrau haben sie dermassen tractirt und auf den Tod beschädigt, daß sie einen Arm noch nicht brauchen kann. In der Karwoche ist das (nach Errichtung der Pfarrei Neuhof anderweitig verwendete) Kaplaneihäuslein mit Stadel nebst andern Gebäuden durch das Kriegsvolk abgebrannt. Ich bin mit den Meinigen im Pfarrhaus zehnmal ausgeplündert worden, so daß wir nichts mehr haben, als wie wir stehen und gehen, und seit Ostern aus Borg leben müssen. Bitte also, als ein alter verlebter Mann, um Erwirkung meiner Besoldung. Niemand wird mir eine Ungebühr nachsagen können, außer den Verruchten, die lasse ich reden.“ Kuppelich, Ziegler’s Nachfolger, beantragte am 14. Nov. 1641 vor Allem den Wiederaufbau der abgebrannten Pfarrscheune. Da aber zu einem Neubau die Mittel fehlten, so schlug er vor: eine von den vielen öden Scheunen im Amtsbezirke Neuhof abbrechen und in Trautskirchen wieder aufrichten zulassen. Die Beamten in Heilsbronn unterstützten den Vorschlag bei der Regierung mit dem Beifügen: „daß aller Orten, sonderlich zu Hirschneuses, Scheunen öde stehen, davon die Häuser eingefallen, keine Besitzer mehr vorhanden sind, und auch die Scheunen verfaulen und nicht mehr lange stehen können.“

Inmitten dieser Kriegswehen fuhr man in Trautskirchen fort zu hadern. Klaus Dietrich, Freiherr von Sperreuth, kaiserlicher (bayerischer) Generalwachtmeister, war durch Heirath Herr auf Trautskirch, Wilhermsdorf und Königsbach geworden. Er protestirte aufs Neue gegen die Behauptung des Klosters: „daß er kein Mitkirchenherr, bei Abhör der Gottshausrechnung bloß Beisitzer sei etc.“ In Onolzbach mit seiner Protestation abgewiesen, reichte er diese 1643 beim Markgrafen in Bayreuth ein mit der Erklärung: „In Onolzbach finde ich kein Recht, da einige Räthe mir gehässig sind. Ob ich schon derentwegen ihrer fürstlichen Durchlaucht in Bayern, meines gnädigen Feldherrn

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Interposition mich bedient, hat es doch in Onolzbach nicht verfangen; man hat nur wiederum ein weitläuftig ungegründetes Geschmier darauf zurückgeschickt. Ich hätte diesem Fürstenthum oft wehe thun, selbiges exequiren und mich bezahlt machen können, habe es aber nicht gethan; und doch kränkt man mich. Kann ich während der Winterquartiere abkommen, so werde ich in Unterthänigleit mündlich mehr Relation davon erstatten und E. F. D. die Hand küssen. Bitte E. F. D. als Aeltesten des Hauses, meinen Beschwerden gegen die Beamten abzuhelfen, damit ich nicht Gewalt mit Gewalt begegnen und wider selbige meine Revanche suchen muß.“ Sperreuth fand auch in Bayreuth nicht das gewünschte Gehör. Er reichte nun abermals in Onolzbach 1645 eine weitläuftige Beschwerdeschrift deß Inhalts ein: „Die heilsbronner Beamten haben die Kirchenherrschaft in Trautskirchen usurpirt, die gegen sie beweisenden Dokumente weggeräumt, die Seckendorf’schen Wappen an der Kirchthurmfahne heruntergerissen und an deren Stelle die brandenburg–heilsbronnischen Wappen malen lassen, eine Glocke von Trautskirchen nach Neuhof transferirt, das Kaplanshaus verkauft, in Neuhof eine Pfarrei errichtet, einen Kirchhof angelegt und in Einersdorf einem heilsbronnischen Unterthan gestattet, eine Bäckerei zu errichten. Die Pfarrei Neuhof sollte wieder aufgelöst, die Kaplanei in Trautskirchen wiederhergestellt, das Wappen an der Thurmfahne wieder angebracht, dem Bäcker Arnold in Einersdorf das Backen verboten werden.“ Der Klosterverwalter Krebs, zum Bericht über dieses Begehren aufgefordert, berichtete ausführlich nach Onolzbach und Bayreuth, worauf Sperreuth abermals abgewiesen wurde. Allein ehe dieser Regierungsbescheid einlief, verfuhr Sperreuth bezüglich der Bäckerei wie folgt: Er schickte seinen Vater Kaspar Otho mit einem Schergen nach Einersdorf. Der heilsbronnische Bäcker Arnold, welcher eben früh 6 Uhr den Ofen geheizt hatte, wurde mißhandelt, der Backofen zerschlagen, der Teig in die Stube geworfen und mit den Füßen zertreten. Bald nach diesem Gewaltakt übernahm Sperreuth wieder ein Kommando bei der bayerischen Armee. Der Klosterverwalter machte in Onolzbach

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Anzeige von der Vergewaltigung des Bäckers und berichtete über Sperreuth: „Er läßt bedrohliche Reden hören. Des Absagens auf Leib und Leben ist kein Maß, nicht allein im Haus, sondern auch im bayerischen Hauptquartier zu Feuchtwangen in Gegenwart der onolzbachischen Herren Abgeordneten wider uns und den Herrn Markgrafen Albrecht und dero Landen. Als am 6. Mai des Obristen Sporken Weib mit 40 bis 50 Pferden unter den Rittmeistern Keller und Egerding bei einbrechender Nacht vor das Kloster gekommen, hierin zu logiren begehrt, haben wir zwar der Obristin und den beiden Rittmeistern einzukommen und aus ihren Säckeln zu zehren bewilligt, die Mannschaft aber im nächsten Dorf quartieren lassen. Weil dieß aber dem Rittmeister Keller nichts gefiel, hat er uns lutherische Schelme geheißen und gesagt: es wäre wahr, was Sperreuth gesagt: des Markgrafen Beamte seien Alle Schelme; er wolle das Markgrafthum noch helfen hinweg sengen und brennen, Herr von Sperreuth will bei seiner jetzigen Charge par force durchdringen.“ Sperreuth setzte jedoch seine Drohungen gegen Heilsbroun nicht in Vollzug. Im letzten Kriegsjahre berichtete der Klosterverwalter über ihn: „General Sperreutlj verweigert die Steuer von zwei Güter in Einersdorf und Trautskirchen, auch von der Mühle bei Stockach und restirt 40 fl. für Wiesenpacht.“ Sperreuth starb, aber die Competenzkonflikte dauerten fort zur Zeit seiner Wittwe Anna Katharina, gebornen von Lentersheim, die 1660 noch in Trautskirchen lebte.


66. Vockenroth,

Weiler bei Neuhof. Die heilsbronnisch gewordenen Höfe daselbst blieben im 30jährigen Kriege bewohnt.


67. Wilhelmsgereuth,

Wilehalmesreuth, Weiler bei Linden. Das Kloster erwarb schon zur Zeit der zwei ersten Aebte (s. dort) Güter daselbst, im Ganzen sechs Anwesen, welche zur Hälfte im 30jährigen Kriege verödeten. Der Bd. I, 49 besprochenen Urkunde zufolge wurde der Ort zugleich mit Hohenroth und Jobstgereuth (Breminrute) bezüglich

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der Seelsorge und des Gottesdienstes i. J. 1164 dem Pfarrer in Markterlbach zugewiesen.


68. Wllhermsdorf,

Pfarrdorf, vormals Filial von Markterlbach. Daß und wie das Patronat von Markterlbach mit seinen vier Filialen, darunter Wilhermsdorf, i. J. 1278 an das Kloster Heilsbronn kam, ist oben berichtet worden. Die drei andern Filiale: Trautskirchcn, Linden und Kirchfarrnbach (s. dort), wurden von den Aebten zu selbstständigen Pfarreien erhoben und blieben heilsbronnisches Patronat. Wilhermsdorf wurde zwar auch von der Mutterkirche getrennt und eine selbstständige Pfarrei, blieb aber nicht heilsbronnisches Patronat. Die neugegründete Pfarrstelle wurde von den jeweiligen Gutsherrn in Wilhermsdorf besetzt. Mit diesen lag das Kloster fortwährend im Streit, besonders wegen des Zehnten, welcher dort und in der Umgegend theilweise dem heilsbronnischen Pfarrer in Mkt. Erlbach zustand, aber oft von den Gutsherren in Wilhermsdorf und deren Hintersassen geschmälert oder verweigert wurde. Die dadurch beeinträchtigten Pfarrer suchten und fanden dabei jederzeit Schutz und Hilfe bei ihren Patronen, den Aebten, z. B. 1358 beim 19. Abt Arnold, welcher einen Vertrag zwischen dem Pfarrer einerseits und dem Gutsherrn Johannsen von Willmarßdorf mit seinen Unterthanen andererseits zu Stande brachte. Zur Zeit des 20. Abts Stromer i. J. 1386 wurde festgestellt: „Wer den Zehnten zu Wilhcrmsdorf genießt, ist schuldig, jährlich 2 Sra. Korn und 1 Sra. Haber an den Pfarrer in Mkt. Erlbach zu entrichten. 1387 folgte eine weitere Feststellung über die Pfarrgerechtsame. Gleichwohl kehrten die Konflikte wieder. 1549 verweigerte der Zehntherr Wolf von Wilhermsdorf dem Pfarrer Herzog in Mkt. Erlbach das stipulirte Reichniß; daher Beschwerde des Pfarrers beim Abt. Endreß Wolf von Wilhermsdorf gerirte sich lutherisch, verweigerte aber dem gleichfalls lutherischen Pfarrer in Mkt. Erlbach Jahre lang einen Heuzehnten. Schon die konfessionelle Konformität – meint der den Pfarrer vertretende 33. Abt Schörner –

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sollte den Edelmann bestimmen, vom Streit zu lassen. Er schrieb daher an den Edelmann: „Euer Ehrenfest sind vor Andern als Förderer und Liebhaber der christlichen Kirche berühmt und werden gern fördern helfen, was zu Gottes Ehre und Eusserung der christlichen Kirche dient.“ Der Ritter beharrte in seiner Weigerung; daher schickte ihm der Abt Abschrift von der oben wiederholt besprochenen Urkunde, laut welcher der Bischof von Würzburg i. J. 1278 die Pfarrei mit all ihrem Einkommen, Zinsen, Zehnten und Gülten dem Kloster übergab, und bemerkte, daß des Ritters Vorfahren diese Abgabe stets entrichtet hätten. Wolle er den Originalbrief von 1278 mit seinen sechs anhangenden Siegeln selbst einsehen oder einsehen lassen, so möge er nach Heilsbronn kommen, oder einen Abgeordneten dahin senden. Ueber die Verweigerung des Zehnten von Oberulsenbach siehe oben II, 42. Der Streit dauerte fort; daher 1572 „abermaliger Vertrag zwischen dem Freiherrn von Wilhermsdorf und dem Kloster von etlicher Güter wegen in der Kotzenaurach zu der Pfarr Linden und Mkt. Erlbach gehörig, item zweier Güter wegen bei der Vorachmühl.“ Fortsetzung des Streites, nachdem das Kloster aufgelöst und das Klostergut dem Markgrafen zugefallen war, erst durch den Freiherr Milchling von Wilhermsdorf, („ein wunderlicher Herr“) dann durch den Freiherrn Heinrich Hermann von Burg–Milchling zu Wilhermsdorf bis in die Zeit des 30jähr. Krieges.

Das Kloster erwarb in Wilhermsdorf selbst nur Renten von einem Gute und von einem dem Gutsherrn gehörigen Hölzlein. In der Nähe des Ortes erwarb es Gefälle von der Holz- und von der Bubenmühle. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach kaufte 1291 bei der Holzmühle einige Aecker, das Gereuth genannt, von Dietrich von Wilhermsdorf. Sechs Jahre zuvor urkundete Miles Ludwig von Wilhermsdorf: „daß er mit Zustimmung seiner Frau, Gertraud, die Holzmühle (situm juxta villam Wilhelmssdorf) mit ihren Häusern, Wiesen, Feldern, Wäldern etc. gegen eine alljährliche Rente von 4 Sra. Korn etc. an Frau Mechthilde de Hallis, genannt Halvegerin, für 44 Pfund

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Heller verkauft habe; die jeweiligen Müller sollten ihren Holzbedarf aus seinem Walde, Wildenholz genannt, erhalten; deß zu Urkund sei das Siegel des Burggrafen Friedrich (III.) und sein eigenes beigefügt. Datum, Wilhermsdorf, 27. Febr. 1285.“ Dann folgen die Namen der Zeugen: der 13. Abt Heinrich von Hirschlach, dann zwei Edelleute und ein Offizialis, genannt von Dippoldsberg. Zu der Zeit, als diese Urkunde ausgestellt und im heilsbronner Archiv niedergelegt wurde, lebten die Herren von Wilhermsdorf mit dem Kloster im Frieden; späterhin, wie wir gesehen haben, nicht mehr. Laut Kansbries über die Buben- oder Dentzelmühle bei Willmarßdorf wurde diese 1367 von Eberhard von Wilhermsdorf für anderthalb hundert Heller an das Kloster verkauft. Der 19. Abt Arnold (s. dort) gab dazu aus seiner Privatkasse 150 Talente. Daß und warum der 23. Abt Wegel von der Jorg Eberin aus der Bubenmühle 80 Gulden entlehnte, ist oben bei diesem Abt gemeldet worden.


69. Winrichsbach,

später Wintersbach, zur rothen Herberg genannt, jetzt Rothenhof bei Trautskirchen. Inhaltlich der oben beim 9. Abt und in den Beitr. S. 66 bespochenen Urkunde[54] von 1260 erklärten die Burggrafen Konrad II. und sein Sohn: „Wir übergeben dem Abt (Edelwinus) und seinem Konvent als Ersatz für die dem Kloster widerrechtlich entrissenen Güter omnia dona nostra in Veldebrecht quiete atque omni jure advocatiae possidenda, insuper villam Winrichsbach, jam desolatam et incultam.“ Ein Kaufbrief über diese Villa lautet: Ich Sebald Schenrer, Bürger zu Nürnberg, bekenne, daß ich an Herrn Abt Ulrich (Kötzler) das Gut zu Wintersbach, das man nennt zu der Rothen Herberg, mit Haus, Hof, Aeckern, Wiesen für 120 Gulden verkauft habe. 1440.“ Der Rothenhof war nur von einer einzigen Familie bewohnt. In Folge welcher Katastrophe der Hof verwüstet wurde und 1260 unbebaut lag, meldet die

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Urkunde nicht. Hans Scherzer betrieb auf dem Hofe auch während des 30jährigen Krieges Feld- und Gastwirthschaft, konnte aber seine jährlichen Geld- und Getreidegülten und das Ungeld nicht entrichten.


70. Wippenau,

Wippenauhof, Weiler bei Flachslanden. Bruder Eckhard, Mönch in Heilsbronn, wahrscheinlich aus Wippenau gebürtig, verschrieb i. J. 1335 dem Kloster ein Pfund Heller ewiger Gült auf seinem Gut zu Wippenau. Daß das Kloster um jene Zeit auch Anderes dort besaß, erhellt aus einem Verzichtbriefe von 1342 von Rühel Spiesen wegen etlicher Gülthühner aus den heilsbronnischen Gütern zu Wippenau; ferner aus einem Kaufbriefe über vier Güter zu Wippenau von Friedrich von der Aw. Zum Kauf dieser Güter trug der 19. Abt Arnold (s. dort) aus seiner Privatkasse 127 Talente bei. Zur Zeit des 30jährigen Krieges war Graf Heinrich Wilhelm von Solms dort begütert, aber wegen Verödung seiner Güter außer Stand, rückständige Gefälle an das Klosteramt zu entrichten.


71. Wittinghof,

Einzelhof bei Langenzenn. Wegen eines Simra Habers jährlicher Gült, welche Friz Wittinghofer dem Kloster nicht geständig sein wollte, wurde 1461 ein Vertrag geschlossen.


72. Zennhausen.

Das Kloster besaß schon im 6. Jahre nach seiner Gründung Gefälle in Zennhausen und erhielt vom Kaiser Konrad III. gleich nach dessen Thronbesteigungwährend seines ersten Besuches in Nürnberg (vermuthlich auch in Heilsbronn) den oben 1,46 und beim 1. Abt Rapoto besprochenen Bestätigungsund Schutzbrief d. d. Nürnberg, pridie kal. Aprilis 1138. Inhaltlich dieses Briefes nahm der Kaiser den Abt und das Kloster in seinen besondern Schutz, erklärte sich für den alleinigen SchirmVogt des Klosters, gewährte diesem unabhängige Gerichtsbarkeit und bestätigte demselben den Besitz aller seiner Güter, namentlich

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in den fünf Ortschaften Weiterndorf, Ketteldorf, Cennehusen, Adelsdorf und Schußbach. Von diesen 5 Orten tragen 4 noch dieselben Namen. Dagegen heißt heutzutage kein Ort Cennehusen, Zennhausen. Daher die wiederholt ausgesprochene Vermuthung: einer der Orte in der Zenngegend, etwa Neuhof, möge ehemals Zennhausen geheißen, aber seinen Namen geändert haben. Dem ist nicht also. Zennhausen war ein unterhalb Neuhof gelegener Ort, über dessen Verhältnisse die heilsbronner Auszeichnungen folgende Auskunft geben:

Ueber die Erwerbungen von Zehnten und Gefällen von dem Prädium und von der Kapelle in Zennhausen im Jahre 1169 ist beim 3. Abt Konrad berichtet worden. Zennhausen wird in der oben bei Mkt. Erlbach besprochenen Urkunde sina anno als villa bezeichnet, während die in derselben Urkunde neben Zennhausen genannten benachbarten Orte Muchen–, Wilhelmbs- und Breminrute vici genannt sind. Vermuthlich waren diese drei vici größer als Zennhausen, welches wohl nur aus einem einzigen Gute, hier villa, bestand. Die erst i. J. 1611 abgetragene Kapelle war schon i. J. 1169 dort vorhanden. In derselben wurde der Gottesdienst während der folgenden Jahrhunderte, wie in Adelsdorf, Ketteldorf und Münchzell, durch heilsbronner Mönche besorgt, und zwar durch den Probst von Neuhof und seinen Amtsgehilfen. Die Aebte verrechneten fortwährend Ausgaben für die Kapelle in Zennhausen, wie für die Kapellen in Adelsdorf, Ketteldorf und Münchzell. Die Pröbste von Neuhof verzeichnen in ihren Jahresrechnungen den Status der beiden Kapellen zu Neuhof und Zennhausen gesondert, z. B. in den Jahren 1472, 1482 und 1500: „In der Kapelle zu Neuhof 5 Ornate (casulae), 1 Kelch, 1 Missale, 2 Corporate etc.; in der Kapelle zu Zennhausen 2 Ornate, 1 Kelch, 1 Missale etc.“ Die Kapelle in Zennhausen bezog alljährlich einige kleine Renten. Noch i. J. 1530 verlieh der Abt Schopper „ein Wieslein bei Zennhausen, nicht weit von Neuhof, das jährlich zwei Pfund Zins an die Kapelle zu Zennhausen geben muß.“ Die Verminderung des Personalstandes im Kloster in Folge der Reformation

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hatte zur Folge, daß man die Probstei Neuhof durch weltliche Beamte, Vögte, administriren lassen mußte; Mönche konnten nicht mehr dahin exponirt werden. Daher cessirten die Gottesdienste in Zennhausen. Die nicht mehr gebrauchte Kapelle wurde ruinos, ebenso die den Kirchhof umfassende Mauer. 1552 verkaufte der 31. Abt Heberlein den dem Kloster zinsbaren, ¼ Morgen großen Kirchhof als Erblehen an Hans Büttner zu Neuhof mit der Auflage, einen Ortsgulden jährlich an das Kloster zu zahlen. Im Kaufbriefe bestimmte der Abt: „Trüge sich’s zu, daß solche Kapelle über kurz oder lang nach altem Brauche wieder versehen und damit wie zuvor gehalten werden sollte, so haben wir uns ausgedingt, denselbigen Brauch in keiner Weise zu hindern; alsdann wird diese Bewilligung und Erbschaft kraftlos.“ Der alte Brauch wurde nicht hergestellt, die Kapelle wurde baufällig, so daß, als die Kapelle zu Neuhof einer gründlichen Reparatur bedurfte, der dortige Vogt am 10. Januar 1611 beim Verwalter und Richter zu Heilsbronn Folgendes beantragte: „Vielleicht wird uns vergönnt, bei diesem guten Weg die alte Capell zu Zennhausen abzubrechen und anjetzo bei so mäßigem Wetter herauf über die Wiesen zu führen.“ Die Kapelle wurde nach Genehmigung dieses Vorschlages abgetragen, sonach nicht, wie die Sage geht, im 30jährigen Kriege von Kroaten zerstört. Auf Grund dieser Mittheilungen wird ein Lokalkundiger genau bestimmen können, wo die Kapelle stand und in welcher Richtung die Steine derselben über die Wiesen nach Neuhof transportirt worden sind. Die wohl nicht bedeutenden Gebäulichkeiten der villa scheinen gleichzeitig mit der Kapelle i. J. 1611 abgetragen und die dazu gehörigen Grundstücke anderen Güterkomplexen einverleibt worden zu sein. Nach Beendigung des 30jährigen Krieges ermittelten der Verwalter und der Richter von Heilsbronn auftragsgemäß den Stand in allen heilsbronnischen Orten des Amtes Neuhof. Bei Kappersberg in der Pfarrei Mkt. Erlbach bemerkten sie: „Dieser Weiler ist ganz ruinirt, daß man fast nicht sieht, wo er gestanden.“ Ueber Zennhausen bemerkten sie, wie sich von selbst versteht, nichts Derartigcs, weil dieser Ort sammt

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Kapelle schon vor dem Kriege verschwunden war; in ihren erst nach dem Kriege gefertigten Ortsverzeichnissen kommt daher der Name „Zennhausen“ gar nicht vor.


73. Ziegenrück,

Altziegenrück, Weiler bei Mkt. Erlbach. Schon die Aebte 1 und 4 erwarben dort Güter. Im Ganzen erwarb das Kloster daselbst 9 Güter, von welchen 7 im 30jährigen Kriege einfielen und verödeten.


b. Im Amte Rangau.

Der Distrikt um Windsheim, westlich vom Zenngrund bis zum Hohelandsberg, Geisberg und Entseerberg, wird in den Mönchsrechnungen „Amt Rangew“ genannt. Die darin wohnenden heilsbronnischen Unterthanen gehörten zur Probstei Neuhof. Die darin liegenden Orte, in welchen das Kloster begütert war, sollen hier in alphabetischer Reihenfolge genannt werden.


1. Bergel,

Pfarrdorf. Den größten Theil des Ortes acquirirten die Burggrafen von Nürnberg, namentlich Friedrich IV. Konrad Lieb, Bürger in Windsheim, vermachte dem Kloster Heilsbronn 3½ Tagw. Wiesen und 2 Morgen Weinwachs in Bergel. Nach seinem Tode protestirten seine Söhne gegen das Vermächtniß und klagten bei dem Ritter Eberhard von Kullensheim, Richter in Bergel, und bei seinen zwölf Schöffen. Die gewählten Schiedsrichter: Ritter Aberdar und Burkhart von Seckendorf, Vogt zu Onolsbach, entschieden zu Gunsten des Klosters, laut einer von Eberhard von Kullensheim i. J. 1337 besiegelten Urkunde. Der 22. Abt Kötzler kaufte 1433 ein Gut in Bergel und verlieh es zu Erbrecht an Heinz Vögelein.


2. Bergtshofen,

Weiler in der Pfarrei Buchheim bei Windsheim. 1363 vor und nach bezog das Kloster dort Grundgefälle. Reichert begütert war daselbst der in der Geschichte Rothenburgs oft genannte Toppler,

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laut einer heilsbronner Urkunde des Inhalts: „Eigenbrief vom Grafen Johannsen zu Hohenlohe, darin er einem Bürger zu Rothenburg, Heinrich Döpplern, nachfolgende Güter geeignet hat: 2 Güter zu Elvenßhofen (Ermetzhofen), 2 Güter zu Berghofen und 4 Güter zu Steinach.“


3. Birkenfeld,

Kirchdorf, Filial von Schauerheim bei Neustadt. Das Kloster Heilsbronn besaß daselbst 1354 ff. einige Grundgefälle. Das dortige, von dem 1297 in Heilsbronn begrabenen Burggrafen Friedrich III. gestiftete Cisterzienser–Nonnenkloster wurde von den heilsbronner Aebten visitirt.


4. Buchheim,

Pfarrdorf. 1349 kamen dortige Gefälle von Konrad von Seckendorf durch Kauf an das Kloster. Ingleichen 1404 zwei Tgw. Wiesen von Conz Walz. Schwester Adelheid von Rothenburg und ihr Schwiegervater Dietrich schenkten dem Kloster Gefälle von einem Hofe in Buchheim zur Stiftung eines Jahrtages.


5. Eichelberg,

Weiler bei Ipsheim. In den Jahren 1410 und 1414 kaufte das Kloster dort von Herman Rauh, gesessen zu Aichelberg, unter Siegelung von Wigelos von Seckendorf ein Gütlein für 22 Gulden, und ein Gütlein von Hertlein Frank unter Siegelung von Burkhard v. Wilhermsdorf.


6. Ergersheim,

Pfarrdorf. Die oben beim 9. Abt besprochene Urkunde beweist, daß das Kloster schon vor 1249 Güter in Ergersheim besaß. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach erweiterte den Besitz. Der 19. Abt Arnold kaufte 1377 von Hein. Göß und Kon. Kumpf eine Hofstatt um 50 Pfund Heller; der 21. Abt Waibler 1422 von Hans Günther 2 Mgn. Weingarten am Mittelberg unter Siegelung von Burkhard von Ehenheim, genannt Uebel, gesessen

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zu Ergersheim; der 22. Abt Köhler ¾ Mgn. Weingarten nebst 4 Mgn. Aecker in Ergersheim und 24 Mgn. Aecker in Pfaffenhofen von Seyfried Gößheim und ließ sich 1440 die Errungenschaft durch einen Urtelbrief vom Landgericht Würzburg bestätigen. Im Ganzen erwarb das Kloster 5 Anwesen in Ergersheim. Vor und während der Reformationszeit geboten im Orte mancherlei Dorfherren, woraus viele Kompetenzkonflikte erwuchsen. Um 1530 waren Dorfherren: der Abt Schopper zu Heilsbronn, Sigmund von Heßberg, Komthur St. Johannisordens zu Rothenburg und Reichhardsroth, Friedrich von Lentersheim zu Neuenmuhr in Neustadt, Christoph von Gebsattel, Christoph von Ehenheim, Georg von Knöring, Komthur in Virnsberg, und der Markgraf Georg. Die sieben Erstgenannten verbunden sich gegen den markgräflichen Ortsschultheiß, dem sie keine Vogteischaft zuerkannten und die Entrichtung von Henkergeld und Türkensteuer verweigerten, weßhalb der Abt Schopper die sämmtlichen Dorfherren zu einer Verhandlung nach Ansbach einlud. Vermöge der ausgedehnten Klosterprivilegien hatten die fünf heilsbronnischen Bauern des Ortes, außer Schutzhaber, an den Markgrafen keine Steuer, Bethe und Frohn zu leisten, nach richterlichem Erkenntniß auch keine Hundertpfennigsteuer. Daß sie aber 1549 ihrem eigenen Oberherrn, dem Abt, eine Steuer verweigerten, ist oben beim 30. Abt berichtet worden.


7. Ermetzhofen,

Elverßhofen, Pfarrdorf. Hans Deumling daselbst verkaufte 1573 an den 35. Abt Wunder Gefälle für 30 fl. unter Siegelung des Wolf von Schrabsberg, Amtmanns zu Uffenheim.


8. Galmersgarten,

Galmansgarten, Weiler in der Pfarrei Steinach. Das Kloster erhielt dort sein erstes Besitzthum im Jahre 1261 von Heinrich von Hohenlohe. Späterhin erhielt es Gefälle daselbst von einem Rothenburger Priester laut folgender Inskription im Todtenkalender beim 16. August: An. domini Cunradi sacerdotis de Rotenburk de curia in Galmarsgarten. Daß es dort, wie

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überall, wegen Zehntverweigerung Streit provozirte, wird bei Scheckenbach berichtet werden.


9. Habelsee,

Habelsheim, Habchstal, Kirchdorf, Filial von Mörlbach. Dort und in der Umgegend waren die Ritter und Küchenmeister Hübschmann[55] sehr begütert. Einige von ihnen beschenkten daß Kloster Heilsbronn und ließen sich dort begraben; zwei derselben wurden dort Mönche. Die hübschmannischen Güter, von welchen das Kloster Gefälle zum Geschenk erhielt, lagen bei Habelsee, Mörlbach, Hartershofen, Schwebheim und Sommerhausen. Die Schenkungsurkunden wurden in Nortenberg, Steinach und Rothenburg ausgefertigt. Der Familie Hübschmann wurde alljährlich an vier Tagen in der Kirche zu Heilsbronn gedacht, am 18. Mai besonders filiae Lupoldi Hübschmann de Habelshaym. Ulrich Hübschmann bestimmte in einer Schenkungsurkunde von 1288, daß, wenn er auf seinem Zuge über die Alpen sterben würde, sein Leichnam nach Heilsbronn gebracht werden sollte. Er urkundete: Ego Ulricus dìctus Hübschman dapifer de consensu conjugis meae Ottiliae possessiones meas in Svebenheim (Schwebheim), 16 maldra siliginis solventes, in remedium unimae meae dedi abbati et conventui in Halsprunne. Item mansum unum in villa Habchstal (Habelsee), solventem 3 maldra. Praeterea quia sepulturae meae lecum elegi in monasterio praelibato, cupio et moneo fratres monasterii, promissi mihi facti non esse immemores, videlicet, ut a loco in quo defunctus fuero infra alpes, corpus meum auferre et deferre dignentur in suo monasterio tumulendum. Datum in castro Nortenberg. Beigefügt ist Hübschmanns Siegel und das Rothenburger Stadtsiegel. Im folgenden Jahre schenkte Marquard Hübschmann dem Kloster Gefälle in Hartershofen bei Steinsfeld. Seine Frau war bereits todt. Zwei seiner Söhne, Mönche in Heilsbronn, standen

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an seinem Krankenbett. Deß eingedenk testirte er wie folgt: Ego Marquardus dapifer, miles dictus Hübschman de Rute (Reicherdsroth?), confiteor, quod ego in ultima infirmitate et in conspectu filiorum meorum, qui meo lectulo assistabant, de rebus necessariis testamentum faciens de ipsorum et aliorum heredum meorum, possessiones meas in Hartradshofe (Hartershofen) dono et resigno religiosis abbati et conventui in Halsprunne in remedium animae meaa et beatae recordationis Diemundis, meae uxoris quondam. Testes: filii mei: frater Fridericus sacerdos et frater Otto subdiaconus, monachi dicti monasterii; Ulricus dapifer miles etc. Sigillum universitatis civium de Rothenburg. Datum in Steinach (Steinach an der Ens bei Rothenburg) kal. Jan. 1289. Bei den Ausgrabungen i. J. 1853 in der heilsbrouner Kirche fand man an der Südseite der Ritterkapelle unter dem Schutt einen ruinosen Grabstein, darauf die Worte: Hic ... Hübschmani Marquardi stirpis tumul .... mo ... unt .. an ... leti quoque vi .... beata.. Die ebengenannten Eheleute Marquard Hübschmann und Diemunde, deren Söhne Friedrich und Otto Mönche in Heilsbronn waren, schenkten dem Kloster vier Pfund Heller jährliche Gült mit der Bestimmung, daß die Mönche vor der Fastenzeit vier Wochen lang Eier erhalten sollten; im Unterlassungsfalle sollten die vier Pfund dem Kloster nicht mehr gereicht werden. Ebenso verfuhren Leuboldus Miles, genannt Hübschman von Habelsheim und seine Frau Maria: sie schenkten dem Kloster vier Pfund Gült in Mörlbach mit der Bestimmung, daß die Mönche an gewissen Tagen besser verköstigt werden sollten; im Unterlassungsfalle sollten die vier Pfund den Erben zufallen. Ein Heinrich Hübschmann schenkte dem Kloster ein halbes Fuder Weingült in Sommerhausen.


10. Ikelheim,

Pfarrdorf. Inhaltlich der wiederholt zitirten päpstlichen Bulle von 1249 war das Kloster schon damals dort begütert. 1333 prozessirte es daselbst „über einen Hub Acker, dem Kloster durch

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Urtelbrief zugesprochen von Wilhelm von Wilhelmsdorf, der von Burggraf Johannsen wegen im Gericht zu Windsheim gesessen.“


11. Illesheim und
12. Ipsheim.

In diesen beiden Pfarrdörfern acquirirte das Kloster nur wenige Gefälle.


13. Kaubenheim,

Pfarrdorf. Das Kloster besaß hier, wie in Ergersheim, Güter schon um 1249. Späterhin erhielt es eine Schenkung von dortigen Eheleuten, deren Jahrtag mit folgenden Worten im Vigilienbuche eingezeichnet ist: Feria quarta paschae est anniversarium Hermanni Masselhausens et Margarethae uxoris suae, pis. et clausor vini vinum de bonis in Kauenheym, duos florenos perpetuos. Eine für Kaubenheim und Mailheim verfaßte Siebenerordnung wurde im Bauernlriege verbrannt, aber 1536 in Heilsbronn und Hoheneck, wo sie in Abschrift vorhanden war, aufgesucht, von den Dorfherren revidirt und wieder ausgerichtet. Aehnliches geschah 1542 mit der Dorfordnung von den damaligen Dorfherren: dem Abt von Heilsbronn, der Aebtissin von Birkenfeld, der Stadt Windsheim und dem Markgrafen.


14. Külsheim,

Kirchdorf, Filial von Windsheim. Das Kloster war, den oben beim 13. Abt Heinrich mitgetheilten Schutz- und Bestätigungsbriefen der Kaiser Philipp II. und Rudolf von Habsburg zufolge, schon sehr früh in Külsheim begütert. Es erwarb im Ganzen vier Bauernhöfe und eine Wiese, welche dem Kloster von einer Frau für die gute Pflege ihres kranken Sohnes geschenkt wurde. Der vermehrte Besitz führte auch dort zu unablässigen Zerwürfnissen zwischen Heilsbronn und Windsheim. Zwar wendeten sich beide der Reformation zu, haderten aber gleichwohl miteinander nach wie vor. Siehe oben beim 27. Abt Schopper.


15. Lenkersheim,

Pfarrdorf. Auch hier war das Kloster, den Bd. I mitgetheilten

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Diplomen der Kaiser Philipp und Rudolf zufolge, schon sehr früh begütert. Der größte Theil des Dorfes wurde jedoch nicht vom Kloster, sondern von den Burggrafen acquirirt, und diese waren, wie das Kloster, darauf bedacht, durch kaiserliche Bestätigungs- und Schutzbriefe sich das Errungene zu sichern. Der Burggraf Friedrich III. erbat sich 1282 nicht nur vom Kaiser Rudolph, sondern auch von den Kurfürsten Bestätigungs- und Schutzbriefe bezüglich seiner Errungenschaften in Lenkersheim, Erlbach und Bruck. (Schütz, S. 125–27.) Seinem Sohne Friedrich IV. und dessen Frau, Margaretha, überließ der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) die Gefälle von vier Höfen in Lenkersheim für 130 Pfund Heller. Wie dieser Erlös von dem Abt, durch welchen das Kloster seine ersten Besitzungen im Ries erhielt, zu Acquisitionen daselbst verwendet wurde, wird unten bei Nördlingen berichtet werden.


16. Mörlbach,

Pfarrdorf. Daß der Ritter Leuboldus Hübschmann von Habelsheim dem Kloster Heilsbronn Gefälle in Mörlbach schenkte, ist soeben berichtet worden. Das Kloster erwarb daselbst noch mehrere Gefälle und Güter. Ueber die Jurisdiktion daselbst stritt es mit der Stadt Rothenburg. Wie der Kaiser Friedrich III. i. J. 1474, zwei Tage nach seiner Anwesenheit in Heilsbronn, zu Gunsten des Klosters darüber entschied, ist oben beim 23. Abt Wegel berichtet worden.


17. Oberndorf,

Kirchdorf, Filial von Ipsheim. 1371 kaufte das Kloster für 200 Pfund von Friedrich von Selteneck 4 Tgw. Wiesen und 8 Mgn. Aecker in Oberndorfer Mark an der Aisch, und 1435 von dem Nürnberger Bürger Hermann von Massenhausen 4 Tgw. Wiesen.


18. Ottenhofen,

Pfarrdorf. Das Kloster erwarb dort nur Weniges.


19. Pfaffenhofen,

Kirchdorf, Filial von Buchheim. Daß Sehsried von Gößheim

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Aecker in Pfaffenhofen an das Kloster verkaufte, ist soeben bei Ergersheim gemeldet worden.


20. Schwebheim,

Pfarrdorf. Soeben bei Habelsee wurde berichtet, daß der Küchenmeister Ritter Ulrich Hübschmann i. J. 1288 einen Hof in Schwebheim an das Kloster vergabte. Von einem heilsbronnischen Gute daselbst mußte an den Lehensherrn, Heinrich von Hohenlohe, jährlich ein Gefäll (jus advocaticum) entrichtet werden; der Lehensherr verzichtete aber i. J. 1304 auf den Bezug zu Gunsten des Klosters, in remedium animae suae.


21. Senheim,

Pfarrdorf. Laut der beim 9. Abt besprochenen Urkunde von 1249 war das Kloster schon damals dort begütert.


22. Sontheim,

Weiler in der Pfarrei Westheim. Eine heilsbronner Urkunde von 1356 enthält „ein Geschäft von Hermann Bayern zu Sunthaim, da er seine Mühle daselbst dem Kloster Hailsbrunn dergestalt verschafft, daß er jährlich Herrengült geben soll ein Fastnachtshuhn und ein Pfund Wachs mit dem Geding, daß er und seine Erben auf gemelter Mühl gegen Reichung gedachter Gült ewig unvertrieben sein soll.“ Laut Brief von 1416 übergab Kunigund Trewin, vorgedachts Hermann Bayers Wittibin, erstgedachte Mühl völlig dem Kloster zu eigen. Die Mühle hatte nebst andern Gefällen auch das Handlohn an das Kloster zu entrichten, z. B. 1532 aus 300 fl. Anschlag 18 fl. Um 1358 war ein Friedrich aus Suntheim Mönch in Heilsbronn. Um 1585 erscheint die gedachte Mühle unter dem Namen „Beheleinsmühl.“ 1592 haben die Gemainsherrschaften Hailßbrunn, Windsheim und Seckendorf eine Gemeinsordnung in Sunthaim aufgericht.


23. Ulsenheim,

Pfarrdorf, wird in der beim 9. Abt Edelwinus besprochenen Bulle von 1249 unter den Orten genannt, wo das Kloster schon damals

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begütert war. Laut einer in Heilsbronn i. J. 1306 verabfaßten Urkunde kaufte der 13. Abt Heinrich vom Grafen Albert von Hohenlohe und dessen Frau Adelheid für 560 Pfund Heller Güter in den Orten Oberscheckenbach und Harbach bei Rothenburg, zugleich auch in Ulsenheim. (Stieber, Seite 856.) 1328 kaufte der 16. Abt Gamsfelder (s. dort) Güter daselbst, 6 Huben, für 500 Pfund Heller von Arnold von Geylingen, nachdem der Verkäufer von seinen Lehensherren, den Grafen Friedrich von Kastell und Ludwig von Hohenlohe, Eigenbriefe über diese Güter erwirkt hatte. 1455 kaufte der 22. Abt Kötzler Gefälle, welche zuvor die Spitalpflege in Windsheim bezog. Die in dieser Weise acquirirten, ziemlich bedeutenden Renten von Aeckern, Wiesen und Weinbergen vereinnahmte der „heilsbronnische Schultheiß“, ein dortiger Klosterunterthan, welcher auch die erforderlichen Ausgaben bestritt, z. B. 1403 an Zimmerleute beim Wiederaufbau nach einem Brande, 1414 und 1483 zum Einkauf von Wein, das Fuder zu 6–7 Gulden. 1509 lautete eine Einnahmsposition: „Hans Pfannus, Zöllner zum Hemelsteg, hat bestanden einen Weingarten zu Ulsenheim, angeschlagen um 25 fl., dedit Handlohn 1 fl. Wie 1530 der 27. Abt Schopper gegen seine unfügsamen Unterthanen daselbst einschritt, siehe oben bei diesem Abt. In demselben Jahre kam über die Unfügsamen eine schwere Heimsuchung. Sechs heilsbronnische Bauern (von welchen Einer jährlich 20, der Andere 12, der Dritte 9 Malter Gült, dazu Wachs etc. zu entrichten hatte) brannten völlig ab, darunter der Klosterschultheiß. Jeder der Verunglückten erhielt vom Abt Wirsing Erlaß der ganzen Gült auf ein Jahr, ein Darlehen von 8 Maltern Getreide und 10 fl. baar, dazu gratis alles Holz zum Wiederaufbau durch den heilsbronnischen Förster in Linden.


24. Ursersheim,

Pfarrdorf. Aus den beim 13. Abt und vorhin bei Külsheim und Lenkersheim besprochenen Urkunden erhellt, daß das Kloster schon sehr früh in Ursersheim begütert war und daß es i. J. 1312 vom Grafen Gottfried von Hohenlohe einen Verzichtbrief

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bezüglich zweier Güter in Urfersheim erwirkte. Das Kloster erwarb dort drei Höfe.


25. Uttenhofen,

Kirchdorf, Filial von Ulsenheim. Das Kloster erhielt schon frühzeitig durch Kauf und Schenkung Güter in „Outelnhofen.“ (I, 39. 95. 116.) Der 13. Abt Heinrich kaufte 1311 daselbst Gefälle von Hartung, Miles, genannt Kylholz von Rütenhausen. Der 16. Abt Gamsfelder prozessirte wegen eines dortigen Gutes. Um das Eigenthumsrecht des Klosters zu wahren, erschien i. J. 1340 der Abt selbst bei dem hohenlohischen Gerichte in Uffenheim und erwies sein Recht durch Zeugen. Der richterliche Entscheid lautete: „Ich Herman von Bernheim, Vogt zu Uffenheim, vergihe, daß ich am Gericht saß zu Uffenheim von Gewalt des Herrn Ludwig von Hohenlohe. Da kam für mich Herr Abt Johannes von Halsprun von des Gutes wegen zu Utenhoven, darauf sitzet Götz von Bernheim, darum Krieg war, und bewies, daß das Gut dem Kloster zustehe und Niemand anders. Dabei waren die Nachgeschriebenen, die sprachen auch Alle, daß dieses genug wäre. Zeugen sind die vesten Ritter der Aberdar, Herr Cunz und Herr Friedrich die Esel, Herr Dietrich Kropf, der Pfarrer von Uffenheim. Darüber zu Urkund habe ich mein Siegel an diesen Brief gehangen. Datum Uffenheim.“ Das Gut, über welches gestritten wurde, das sogenannte Breitersgut, hatte der genannte Abt zwei Jahre vorher unter Siegelung des Herrn Ludwig von Hohenloch an Götz von Bernheim und dessen Erben verliehen.


26. Weigenheim,

Pfarrdorf am Hohelandsberg. Das Kloster erhielt dort i. J. 1261 (s. Bd. I, 72) 14 Mgn. Weinberg etc. durch Schenkung vom Miles Heinrich von Hohenlohe und dessen Frau Herrade; 1303 durch Kauf von Albert von Hohenlohe[56] einige Güter und das Recht, Malmeister setzen zu dürfen. Der Graf reservirte sich zwar einige Gefälle, verkaufte aber auch diese im folgenden

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Jahr an das Kloster. Gleichzeitig verkaufte an dasselbe der Schultheiß Heinrich von Uffenheim 10 Morgen Weinberg, am Marquardsberg gelegen; deßgleichen 1392 Kunz Decker 4 Morgen. Der 22. Abt Kötzler „kaufte i. J. 1435 2 Mtz. Korn jährliche Gült, die Heinrich Trühinger zu Ippenßhaim auf einem heilsbronnischen Hof zu Weigenheim gehabt.“ Die Aebte faßten gerade dort recht festen Fuß, weil Weigenheim für das Kloster eine erwünschte Haltstelle war. Die Ansiedelung des Klosters in und um Würzburg hatte einen steten Verkehr zwischen Heilsbronn und der Maingegend zur Folge. Personen, Wein, Faßdauben, Reife, Weinpfähle etc. wurden beständig hin und her transportirt. Ein beladener Wagen brachte drei Tage auf dem Wege zu. Aufwärts kommend fanden Roß und Mann ihr erstes kostenfreies Nachtquartier in Weigenheim, ihr zweites in den heilsbronnischcn Herbergen und Stallungen zu Neuhof; abwärts gehend an denselben Orten, nur in umgekehrter Ordnung. So wurde es über 200 Jahre lang gehalten. Der als Haltstelle und Nachtlager dienende heilsbronner Hof in Weigenheim wurde vom Kloster in eigener Regie bewirthschaftet. Der den Hof verwaltende Mönch führte den Namen „Magister oder Provisor Weigenheim.“ In seinem Status finden sich durchschnittlich 4 Pferde, 9 Kühe, 20 Schweine. Die zum Hof gehörige Scheune wurde 1341 fast neu gebaut. Von den Anwesen im Dorfe waren sieben heilsbronnisch, zwei markgräflich; die übrigen gehörten dem Domstift Würzburg, den Herren von Hutten, den Herren von Sainsheim und den Freiherren von Schwarzenberg und Hohelandsberg. Letztere waren Pfarrpatrone. Eines der sieben heilsbronnischen Anwesen war das außerhalb des Dorfes stehende Wirthshaus. Der Magister Weigenheim erhob unter andern Gefällen auch das Handlohn, z. B. 16 fl. vom Maykes (Kaspar May), der 1507 seinen Hof verkaufte an Friz Hessen um 230 fl. 1571 zahlte der Wirth Knörr von seiner um 1200 fl. angeschlagenen Herberg 81 fl. Handlohn. Der gedachte Klosterhof wurde 1500 vererbt an Gabriel Heß von Weigenheim. Abt und Konvent verpflichteten ihn zu folgenden Leistungen: „Jährlich 20 Malter Korn, 10

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Malter Haber und dieselben zwei Meilen weit von Weigenheim aus zu führen, wohin wir es verlangen. Wir bedingen uns in dem Hof aus unser Wohnhaus, die Stallung mit der Stube vor dem Thor hinum bis zu dem Ort, da die Kelter gestanden, von uns und den Unsern, wenn wir da sind, zu brauchen, wobei er uns Brennholz, Stroh und Heu zu geben hat; ebenso unsern Dienern.“

Unter den genannten Dorfherren war oft Streit, z. B. vor und nach 1530. Ludwig von Hutten zum vordern Frankenberg hatte eine Schuldforderung an den heilsbronnischen Wirth Lanz in Weigenheim. Dieser zahlte nicht, kam ins Schuldgefängniß, wurde aber daraus befreit, nachdem er zu zahlen versprochen und ein Theil der Ortsbewohner für ihn gebürgt hatte. Als aber der Wirth nicht zahlte, so hielt sich Hutten an die Bürgen. Diese wendeten sich an Ludwig von Schwarzenberg, des Dorfes Oberherrn, welcher mit den Seinigen und den Bürgen bewaffnet in das Wirthshaus einfiel, um den Wirth zu verhaften. Allein dieser entfloh und wendete sich schriftlich an seinen Lehensherrn, den 27. Abt Schopper mit der Bitte: für ihn zu Onolzbach bei den Räthen, da der Markgraf Georg eben in Augsburg beim Reichstag sei, sicheres Geleit zu erwirken, damit er zu seiner Familie nach Weigenheim zurückkehren könne, von wo aus er, unter Verpfändung von Hab und Gut, vor des Markgrafen Land- und Hofgericht Red und Antwort zu geben erbötig sei.“ Der Abt bat um das sichere Geleit. Die weiteren Verhandlungen finden sich in den heilsbronner Auszeichnungen nicht. Um die fortwährenden Streitigkeiten über die Wildbahngrenzen zu beseitigen, proponirte der Freiherr Friedrich von Hohelandsberg, die sämmtlichen heilsbronner Besitzungen in Weigenheim durch Kauf an sich zu bringen. Allein der Abt Schopper antwortete ablehnend, „Weigenheim und Neuhof seien für die Klosterfuhren von und nach Franken kostenfreie und unentbehrliche Stationen.“ Die Herren von Hohelandsberg und Sainsheim prozessirten gegen einander Jahre lang beim kaiserlichen Kammergericht über die Gerichtsbarkeit, namentlich in Betreff Weigenheims, dessen vielherrschaftliche Bewohner nur bei ihren treffenden Gerichten in

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Bullenheim, Seehaus, Frankenberg und Neuhof belangt werden durften, jenachdem sie schwarzenbergisch, sainsheimisch, huttenisch oder heilsbronnisch waren. In Bullenheim war ein schwarzenbergisches, in Seehaus ein sainsheimisches Vogtamt. Vorübergehend war Herr von Hohelandsberg der Markgraf Albrecht Alcibiades: grausam gegen Viele, aber dem Kloster Heilsbronn zeitlebens zugethan, vom Kloster oft beherbergt und beschenkt, bei der Befestigung des Hohelandsbergs unterstützt durch Lieferungen von Bauholz, Brettern etc. (Beitr. S. 149 ff.) Gleichwohl besteuerte sein auf der Veste stationirter Hauptmann die heilsbronnischen Unterthanen in Weigenheim. Noch feindseliger verfuhren gegen dieselben die nach Albrechts Sturz wieder in den Besitz der Veste gekommenen Herren von Schwarzenberg. Graf Paul von Schwarzenberg schrieb an den 35. Abt Wunder: „daß er ihm in Weigenheim keine Gerichtsbarkeit zugestehe, auch nicht gestatte, daß sein (der schwarzenbergische) Pfarrer daselbst des Abts Gülten von der Kanzel verkünde, als wenn der Abt neben dem Grafen ein Dorfherr wäre. Datum in unserem Haus zu Bullenheim 1571.“ Der Graf Johann von Schwarzenberg setzte die Feindseligkeiten fort; daher schrieb der Abt 1577: „Alle Aebte mit all ihren Leuten und Gütern sind von Kaisern und Königen dermassen privilegirt, daß sie von keinem andern Herrn mit Steuer, Reiß, Frohn, Zoll beschwert werden sollen. Dennoch untersteht sich Graf Johann seit einigen Jahren, uns an unsern Rechten Eintrag zu thun und die Unserigen mit Reichsanlagen zu beschweren.“ Im folgenden Jahre 1578 starb Wunder, der letzte heilsbronner Klosterabt und Konventual, nach dessen Tod das ganze Klostergut dem Markgrafen Georg Friedrich zufiel. (Beitr. S. 184.) Auch unter dem neuen Regimente herrschte in Weigenheim kein Friede. Die nunmehr markgräflichen Klosterbauern daselbst wurden von Schwarzenberg unter Androhung von Gefängnißstrafe zur Steuerzahlung aufgefordert und wiederholt ausgepfändet. Der Prozeß hierüber war beim kaiserlichen Landgericht des Burggrafthums Nürnberg anhängig und am Ende des Jahrhunderts noch schwebend.

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Bezüglich des Wohnsitzes der Herren von Hullen ist zu bemerken, daß die Heilsbronner Aufzeichnungen niemals vom „hintern Frankenberg“ sprechen. Ludwig, Conz und Bernhard von Hutten werden stets als „Herren zum vordern Frankenberg“ bezeichnet. Ludwig und Conz von Hullen verhandelten mit dem Kloster über Bauholzabgabe, wie oben bei Neuhof erwähnt wurde. Mit Bernhard von Hullen verhandelte das Kloster 1567 wegen eines in der Gegend von Frankenberg beheimatheten „Vheders“ Namens Brand, der dem heilsbronnischen Bauer Löslein in Oberndorf wegen Forderung abgesagt und einen Feindsbrief in Kirchfarrnbach angeheftet hatte. Schreiber des Feindsbriefes war ein Schuster in Sainsheim. Brand wurde von dem Amtsverwalter des Grafen Paul von Schwarzenberg und Hohelandsberg zu Bullenheim verfolgt, in dem huttenischen Pfarrdorfe Reusch aufgegriffen und nach Frankenberg ins Gefängniß gebracht. „Dergleichen muthwillige Abklagen sind hin und wieder sehr viele“, heißt es in den Verhandlungen über dieses Delikt.


27. Westheim,

Pfarrdorf. Der Ritter Konrad von Külsheim urkundete i. J. 1252, daß er einen Hof zu Westheim an das Kloster Heilsbronn verkauft habe. Im Jahre darauf erhielt das Kloster einen Hof daselbst zum Geschenk von einem ansbacher Chorherrn, welchem die Pfarrei Westheim als Sinekure beigegeben war. Er sagt in der Schenkungsurkunde: Notum sit, quod ego Arnoldus, canonicus ecclesiae onolsbacensis et plebanus in Westheim curiam ibidem donavi monasterio halsprunnensi pro remedio animae meae. Datum Onolspach 1253. Die Schutz- und Bestätigungsbriefe, welche sich der 13. Abt Heinrich von Hirschlach in den Jahren 1285, 1292 und 1302 von den Kaisern Rudolf, Adolf und Albrecht einhändigen ließ, bezeichnen ausdrücklich die heilsbronnischen Besitzungen in Westheim als dem kaiserlichen Schuß befohlen. Der Abt Konrad von Brundelsheim vermehrte den Besitz, indem er 1304 einen Hof daselbst von Konrad und Burkhard von Seckendorf kaufte. Der 16. Abt Gamsfelder

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kaufte 1336 gleichfalls einen Hof daselbst. Einen andern Hof erhielt das Kloster zum Geschenk von Gottfried von Bernheim und dessen Kindern. Der 21. Abt Waibler erhielt 1413 vier Pfund Wachs von einer Wiese zu Westheim von Hans Wegel durch „ein Geschäft“ (Legat) von Hans Wegel. Ohne Zweifel wurde der 23. Abt Wegel daselbst geboren. Das Kloster erwarb dort elf Bauernhöfe. Daß auch die Stadt Rothenburg Unterthanen daselbst hatte, erhellt aus einem 1425 zwischen Rothenburg und Heilsbronn vereinbarten Vertrag, die Bestellung eines Flurwächters in Westheim betreffend.


28. Windsheim.

In den meisten der eben besprochenen Ortschaften war das Kloster früher begütert, als in Windsheim, wo es sich erst 1304 ansiedelte, und zwar durch Erwerbung eines am Marktplatz, der Pfarrkirche gegenüber gelegenen Hauses, welches von einem Juden an den Kaiser Albrecht gekommen, von diesem aber dem Notar Magister Hadmar geschenkt worden war. Bürgermeister und Rath sprachen 1303 das Haus von jeglicher Belastung frei. Im Jahr daraufüberließ der Notar Hadmar das Haus dem Kloster Heilsbronn. Der 14. Abt Konrad von Brundelsheim (Beitr. S. 62) säumte nicht, den Besitz seinem Kloster dauernd zu sichern. Der Kaiser war eben bei ihm in Heilsbronn zu Gast und stellte ihm bezüglich dieser Errungenschaft folgende Bestätigungsurkunde aus: Albertus, Dei gratia Romanorum rex, semper augustus, universis sacri imperii fidelibus gratiam suam ac omne bonum. Favor religionis exigit, ut quid a nostra clementia pie petitur, benignius admittatur. Ea propter devotis petitionibus Hadmari dilecti notarii nostri favorabiliter inclinati aream sitam in opido nostro Vuindesheim, quondam Joselini Judaei, quam eidem Hadmaro donavimus, ab omni exactione liberam et immunem ipsam cum pertinenciis suis et usibus quibuslibet in devotos ac dilectos nostros fideles religiosos viros Abbatem et conventum monasterii in Halsprunne, quos prae ceteris favore prosequimur speciali pure et libere

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transferimus per praesentes proprietatis titulo possidendam. Nec non translationem in ipsos religiosos per praedictum Hadmarum factam innovavimus, ratificamus et ex certa sciencia approbamus gratis ampliori, ita quod iidem religiosi dominio areae praedictae cum edificiis inibi oonstruendis perpetuo libere gaudeant et nullis steuris, serviciis, precariis seu exactionibus occasione praedictae arene seu edificiorum ullo unquam tempore pregraventur. Nulli ergo homini liceat hanc paginam nostrae donationis infringere aut ei ausu temerario oontraire. Quicumque vero contrarium fecerit, indignationem majestatis regiae se noverit incurrisse. Datum et aotum in Halsprunne XII. Kal. Aprilis a. d. 1304, indictione secunda, regni vero nostri anno septimo. Die Stadt Windsheim verlieh dem genannten Notar das Bürgerrecht laut folgender magistratischer Erklärung: Nos consules et universitas civium in Vuinsheim ad universorum notitiam volumus pervenire, quod nos honestum virum magistrum Hadmarum, serenissimi domini nostri Alberti, romanorum regis notarium, propter grata nobis impensa servicia et in antea impendenda cum omni juris plenitudine nostrum recepimus in concivem. Et ipsum nihilominus de bonis sibi in oivitate nostra Vuindsheim a praedicto domino nostro rege collatis, videlicet area quondam Joselini judaei et edificiis a quovis servicii, exactionis et confaributionis genere volumus et promittimus esse perpetuo liberum et immunem praesexitium testimonio literarum civitatis nostrae sigilli robore signatarum. Datum in Vuindsheim a. d. 1307 kal. marcii. Im folgenden Jahr wurde der Kaiser Albrecht, des Klosters und der Aebte Heinrich von Hirschlach und Konrad von Brundelsheim großer Gönner, in der Schweiz ermordet.

Der nachfolgende Kaiser Heinrich VII., dem Kloster und dem Abte Heinrich gleichfalls sehr zugethan, wurde bei seiner Anwesenheit in Heilsbronn vom Abt gebeten, die Klosterprivilegien zu bestätigen. Er entsprach sofort der Bitte d. d. Nürnberg, prid. Id. Mart. 1310. (Beitr. S. 62.) Die Privilegien bezüglich

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des heilsbronner Hofes in Windsheim bestätigte er in einem gesonderten weitläuftigen Diplom, das er aber nicht mehr in Nürnberg, sondern in Italien ausfertigte. Er wiederholte darin wörtlich, was sein Vorgänger in dem soeben mitgetheilten Schutz- und Bestätigungsbriefe erklärt hatte, nannte ausdrücklich den Namen des ihm so befreundeten Abts „Heinricus“ und schloß mit den Worten : Datum in castro ante Briciam in Lombaedia, octavo kal. Sept. 1311, Indicatione nona, regni vero nostri anno tertio. Er starb zwei Jahre darauf in Italien, angeblich an Gift. Im Todesjahr des Kaisers (1313) erwarb der Abt Heinrich einen an den heilsbronner Hof in Windsheim stoßenden Garten durch Tausch von dem Ritter Rapatho Schotter und erwirkte beim Magistrat einen Brief, worin Schultheiß Marquardus und die zwölf Schöffen erklärten, daß der Garten (situs inter aream monachorum et horreum Zollneri) von jeder Belastung (ab omni steura, a quolibet onere et gravamine cum suis edificiis desuper forsan erigendis) befreit sein soll. Der Hof diente, wie die heilsbronner Höfe in Nürnberg, Würzburg, Nördlingen, Merkendorf und Onolzbach, als Absteigquartier und Herberge für die von Heilsbronn kommenden Klösterlinge (z. B. dem 13. Abt Heinrich, welcher 1317 seinem Gast, dem Kaiser Ludwig nach Windsheim folgte) mit ihren Dienern und Pferden, der Speicher zur Aufbewahrung der Getreidebezüge von den umwohnenden heilsbronner Unterthanen. Der heilsbronnische Kastner, welcher diese Gefälle besorgte, wohnte nicht im Hofe. Dieser, weniger geräumig als die heilsbronner Höfe in Nürnberg etc., wurde in den folgenden Jahrhunderten verpachtet oder vererbt. Der jeweilige Pachter betrieb zugleich Schenkwirthschaft. In einem Vererbbrief von 1496 heißt es: „Wir Brüder Conrad Abt (Haunolt) und Convent bekennen, daß wir dem Hans Krellen und seinem Eheweib unser eigen Haus, Hofrait, Stadel, Brunnen und Herberg zu Windsheim zu Erb verliehen haben, nämlich das vordere Haus, aber ausgenommen das neu Haus hinten gelegen mit seinen Böden, drei Kammern und der Stube; wenn wir das wollen oder bedürfen, so sollen wir daran ungehindert sein. Auch

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haben wir ausgenommen die Stallung unter dem neuen Haus und den Keller darunter. Krell hat uns zu reichen jährlich acht Gulden gut an Geld.“ Das Kloster hatte an den Vicarier St. Hieronymi Altars in der Kirche zum h. Geist jährlich 10 fl. Ewigzins zu entrichten, löste aber denselben 1468 ab durch Zahlung von 200 fl.


29. Klein–Windsheim,

eine Mühlgut bei Windsheim. In einer Urkunde von 1405 heißt es: „Wir Bürgermeister und Rath von Windsheim und die Spitalmeister bekennen, daß für uns kommen ist Peter Kumpf von Windsheim und sagt: Er sei geneigt zu Werken der Barmherzigkeit an den Siechen in unserem Spital, und wolle ihnen ein Gut zu Kleinwindsheim geben, welches er, sein Vater und Anherr seit mehr als 120 Jahren vom Kloster Halsprunn inne gehabt und dem Kloster jährlich 2 Mltr. Walzen gültet. Also haben die Herren von Halsprunn unsere und des Peter Kumpf Bitte freundlich angesehen und wollen solch göttlich Werk gern mehren, und geloben, daß jenes Gut ewig bleiben soll bei dem Spital zu Windsheim. Doch sollen die Spitalmeister jährlich zwei Malter Waizen etc. an das Kloster Heilsbronn abreichen.“


c. Im Schultheißenamte Equarhofen.

Der Distrikt westlich von Weigenheim und vom Hohelandsberg führte, den Mönchsrechnungen zufolge, die Namen „Schultheißenamt Equarhofen, Franconia, der Gau“. Die heilsbronnischen Unterthanen dieses Bezirks wohnten in den nachgenannten Ortschaften bei Uffenheim und Rothenburg und gehörten, wie die im Rangau, zur Probstei Neuhof; In den fünf zuerstgenannten Pfarrdörfern Equarhofen, Langensteinach, Adelhofen (mit Simershofen), Ohrenbach und Walmersbach stand das Pfarrpatronat dem Kloster Heilsbronn zu. Die Einnahmen von Gülten, Zehnten etc. im ganzen Bezirke, die Zehntverleihungen, Zahlungen an die Patronatspfarrer, Bauausgaben für Kultusgebäude etc. besorgte der heilsbronnische Schultheiß in Equarhofen. Wendel Oelgast bekleidete im 16. Jahrhundert das Schulzenamt

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37 Jahre lang; fast eben so lang sein Vater und Großvater. Sein Sohn Georg bewarb sich zwar auch um dasselbe, erhielt es aber nicht, da man ihn bei der Abrechnung nach seines Vaters Tod nicht treu erfunden hatte. Der letzte Abt Wunder übertrug i. J. 1573 die Administration dem markgräflichen Klosterverwalter Hans Strebel in dem benachbarten, vom Markgrafen sekularisirten Kloster Frauenthal.


1. Equarhofen,

„Eckperhofen“, Pfarrdorf. Graf Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Brauneck lag ganz nahe bei Equarhofen) trat 1298, wie oben beim 13. Abt Heinrich und in den Beitr. S. 226 u. 227 berichtet wurde, zu Heilsbronn in den Orden ein. Durch Verkauf (siehe unten Waldmannshofen) und Schenkung kamen mehrere seiner Güter an das Kloster, vermuthlich auch das Pfarrpatronat von Equarhofen nebst dem Bezug von einem Zehnten, von Gülten, Handlöhnen und von einem Besthauptrecht. Diese Bezüge werden Jahr für Jahr bis zur Auflösung des Klosters in den Mönchsrechnungen des Kamerarius oder Sartors verrechnet. Dort schreibt der Rechner z. B. im Jahre 1460: „Recepi hoc anno in Eckperhoffen de siligine et spelta 55 maltra, de quibus plebano in Langenstaynach ex parte structurae domus suae data sunt 6 maltra.“ Wurden die Zehnten verliehen und in Geld erhoben, dann lautete der Eintrag z. B. i. J. 1534: „25 fl. von Eckperhouen, 23 fl. von Zimmershouen, 22 fl. von Langensteinach, 22 fl. von Großenharpach, 3 fl. von Kleinharpach, 15 fl. von Gückelhausen.“ Der 20. Abt Stromer kaufte 1405 einige Gefälle in Eckburghoven und ließ den Kauf durch den dortigen Vicarier Kon. Balbach bestätigen.

„ Aus den anderwärts vielleicht noch vorhandenen Urkunden über die Erwerbungen in jener Gegend dürfte sich ergeben, daß Manches in der dortigen Gegend, namentlich das Pfarrpatronat von Wallmersbach, von den ehemals in jener Gegend begüterten Herren von Ehenheim[57] (Enheim) erst durch Schenkung,

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dann durch Kauf an das Kloster gekommen ist. Diese Adelsfamilie stand bis zu ihrem Erlöschen in stetem Verkehr mit Heilsbronn. Als Grundbesitzer in und bei Equarhofen waren die Herren von Ehenheim Vasallen der Grafen von Hohenlohe. Durch den Erwerb von Forndorf wurden sie auch Vasallen der Burggrafen von Nürnberg und der Kurfürsten von Brandenburg. Forndorf liegt ganz nahe bei dem heilsbronnischen Amtssitze Waizendorf (s. dort), wo es wegen des Viehtriebes an der Wieseth zwischen dem 22. Abt Köhler und Wilhelm von Ehenheim–Steinsfeld zu einem Streit kam, den der Burggraf (Kurfürst) Albrecht Achilles i. J. 1441 schlichtete. 1464 wurde Georg von Ehenheim in Heilsbronn begraben. Sein um 1600 noch in der dortigen Ritterkapelle vorhandener und kopirter Todtenschild zeigte einen schwarz–weiß diagonalgestreiften Schild mit der Umschrift: „A. D. 1464. Montag nach St. Veitstag starb der streng und vest Ritter Georg von Ehenheim.“ Kunz von Ehenheim (vermuthlich Georg’s Sohn) zu Forndorf, Freund und Gevatter des 26. Abts Wenk (s. Waizendorf) verkaufte Forndorf an Apel von Seckendorf. Um 1536 wohnte Leonhard von Ehenheim in Hollach, ein Ehenheimischer Vogt in Brauneck. 1537 zeigten Engelhard und Eringius von Ehenheim dem 27. Abt Schopper die Entleibung des Pfarrers Uttenhofer in Wallmersbach (s. dort) an und baten um Wiederbesetzung der Pfarrstelle. Sie wohnten entweder in Wallmersbach, oder in Hollach und waren an beiden Orten begütert. Engelhard von Ehenheim zu Geyern, an welchen Schopper sein Antwortsschreiben richtete, erscheint bald als Amtmann zu Stauf, bald als Statthalter, als Landrichter beim kaiserlichen Landgericht des Burggrafthums, oft als Gast in Heilsbronn und in brieflichem Verkehr mit den Aebten. Feindselig erwies sich dagegen Frau Regina von Ehenheim zu Hohlach gegen den heilsbronnischen Pfarrer zu Langensteinach (s. dort). Ueber die Zustände in Equarhofen im Reformationsjahrhundert ist oben referirt worden. Die größte unter den im heilsbronnischen Schulzenamt Equarhofen gelegenen Pfarreien war Langensteinach; über

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dieselbe soll daher hier zuerst berichtet werden; dann über ihre Filiale Adelhofen und Grenbach, welche durch die Aebte von der Mutterkirche getrennt und zu selbstständigen Pfarreien erhoben wurden.


2. Langensteinach,

Pfarrdorf bei Uffenheim. Die ersten dortigen Erwerbungen des Klosters waren Grundgefälle, welche der 13. Abt Heinrich durch Kauf von Albert von Hohenlohe[58] und dessen Frau Adelheid erhielt, zugleich auch andere Hohenlohische Güter in der Uffenheim–Rothenburger Gegend, laut folgender Erklärung des Verkäufers: „Nos Albertus de Hohenloch recognoscimus, quod vendidimus abbati et conventui in Halsprunne pro 560 lib. hall. bona nostra, videlicet curiam in Scheckenbach (Oberscheckenbach), solventem 14 maldra siliginis, 14 spelte; item bona nostra in Wchstat (?); item mansum nostrum in Seheym (Seenheim); curiam nostram in Steinach (Langensteinacb); bona nostra in Ulsenheim; curiam nostram in Rische (Reusch); item in Harbach (Filial von Langensteinach) de una huba; item dictus Herder in Steinsfeld dat 10 uncias denariorum et unum pullum: item in Ippensheim (bei Uffenheìm) de curia relicti Heinrici Fabri 4½ libr. hall. et 2 maldra tritici. Datum et actum in Halsprunne 1306.“ Dann folgen die Namen der Zeugen und die der Bürgen, welche sich eventuell verpflichteten, in einem Rothenburger Wirthshause zu laisten: Henricus de Sauensheim; Henr. de Walmarspach; Ulr. dapifer; Frid. de Habelsheim, milites; Woltzon advocatus de Specvelt. Von einigen in dieser Urkunde genannten Orten wird hier nicht weiter die Rede sein, da das Kloster dort nichts weiter erworben oder das Erworbene bald wieder vertauscht hat. Anders war es in Langensteinach, wo schon im nächsten Jahr dem Kaufe eine Schenkung folgte, indem derselbe Albert von Hohenlohe dem 13. Abt Heinrich und seinem Kloster das Pfarrpatronat von Langensteinach schenkte. Die Schenkungsurkunde

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nicht in Heilsbronn, auch nicht in Hoheloch (Hollach bei Langensteinach), sondern im Hohenlohischen Kastrum zu Uffenheim ausgefertigt, lautet: „Nos Albertus, nobilis de Hoheloch, recognoscimus, quod, ne nudi et vacui in conspectu summi principis videamur, in remedium anime nostre jus patronatus ecclesie in Steinach sub Hoheloch donamus cum omni jure et utilitate abbati et conventui in Halesprunne, quos prae ceteris religiosis favore prosequimur ampliori. Cupimus, quod post obitum nostrum in dio anniversario nostre depositionis, itemque in anniversario Gotfridi, patris nostri, cum devotis orationibus nostri memoria habeatur et in vino bono, piscibus et pulchro pane solempne servitium ministretur. Datum in castro nostro Uffenheim 6. Id. Apr. 1307, praesentibus magistro Walmeno plebano in Sauensheim, plebano in Uffenheim, fratre Xegleinno, monacho in Ha1s- prunne, Waltuno scolare dicto de Reno, et Heinrico de Risohe, notario nostro.“ Als einige Zeìt darauf der Donator starb, ersuchte der Abt Heinrich den Bischof, dìe Schenkung zu bestätìgen, worauf der Bischof urkundete: Andreas, Episc. Herbipol. Abbati et Conventui in Halsprunne. Vestra nobis devotio humili precum instantia supplicavit, ut proventus et fructus universus ecclesie in Steinach sub Hohenloch, cujus jus patronatus ad vos ex donatione quondam Alberti de Hohloch dinoscitur pertinere. Nos igitur, qui sacrum ordinem vestrum, qui veluti splendidisimum luminare inter alia in katholicae fidei firmamento micantia sidera refulget specialis dilectionis ardore complectimur: fructus et proventus universos ecclesie memorate, reservata nihilominus vicario ejusdem ecclesie pro tempora praebenda congrua, qua sustentationem convenientem possit habere. Datum Herbipoli 1313.“ Von den nachgelassenen Söhnen Alberts wohnten drei als Kanoniker in Würzburg, Einer auf dem jetzt fast ganz zerstörten Kastrum Endsee. Fürsorglich erbat sich der 15. Abt Suppanus auch von diesen vier Söhnen ihre Anerkennung der väterlichen Schenkung. Die durch viele Zeugen bestätigte Anerkennung des

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Einen vom August 1326 lautete: „Nos Ludevicus, nobilis de Hohenloch et Elizabeth, conthoralis nostra, recognoscimus, quod Albertus de Hohenloch, quondam genitor noster, jus patronatus in Steinach sub Hohenloch monasterio in Halsprunne donavit, quam donationem approbamus. Datum in castro nostro Entse, in crast. assumpt. Marie 1326.“ Im Oktober waren auch die drei andern Söhne auf dem Kastrum Endsee anwesend und urkundeten in gleichem Sinne, wie der Bruder und die Schwägerin: „Nos Albertus, Fridericus et Heinricus, nati quondam domini Alberti de Hohenloch, canonici herbipolenses, recognoscimus, quod genitor noster jus patronatus in Steinach donavit monasterio in Halsprunne; quam donationem nos approbamus. Datum in castro nostro Entse, in crast. Simonis et Judae 1326.“ Im folgenden Jahr legte der 15. Abt Suppanus eine Abschrift von der zuletzt mitgetheilten Urkunde dem Bischof von Eichstätt vor mit der Bitte um Bestätigung des Gleichlauts mit dem Originale, woraus der Bischof erklärte: „Gebhardus Ep. Eystat. Nos literas Alberti, Friderici et Heinrici, fratrum de Hohenloch, non rasas, hujus tenoris reperimus.“ Dann folgt die wörtliche Einschaltung obiger Urkunde mit der verlangten Beglaubigung und der Schluß: „Actum in castro nostro Arberch.“ Der ebengenannte Abt Suppanus ließ sich den Besitz des Patronats auch vom Papst Johann XXII. bestätigen. 1476 kam der Pfarrer Joh. Haug durch Stellentausch nach Münster und an seine Stelle Wolfg. Staud. Ueber die Zustände in Langensteinach im Reformationszeitalter siehe oben.


3. Adelhofen,

Pfarrdorf, vormals Filial von Langensteinach. Der 13. Abt Heinrich erhielt, wie soeben berichtet wurde, i. J. 1307 das Pfarrpatronat in Langensteinach sammt den Filialkapellen in Adelhofen und Simershofen von Albert von Hohenlohe. Der 19. Abt Arnold erleichterte seinen Unterthanen in diesen Orten die Befriedigung ihrer kirchlichen Bedürfnisse dadurch, daß er mit Zustimmung des Pfarrers Konrad Bule in Langensteinach die

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Filialkapelle St. Bartholomäi zu Adelhofen i. J. 1385 von der Mutterkirche trennte, sie zu einer selbstständigen Pfarrkirche erhob und ihrem Sprengel die Kapelle St. Crucis in Simershofen einverleibte. Zur Dotirung des Pfarrvermögens kontribuirten sämmtliche Angesessene in Adelhofen, insonderheit Konrad Gebur, Heinrich Molle und Peter Schither, magistri fabricae, ferner die drei Gebrüder Konrad, Heinrich und Kraft, genannt Uebel, armigeri. Die neugegründete Pfarrstelle bezog u. A. Gefälle von einem Hofe in Simershofen (9 Malter Korn, 3 Malter Haber, 2 Maas Oel), Gefälle von 5 Aeckern in Pfalenheim, ferner den Genuß von 4 Mgn. Ackerland und von einem Krautgarten etc. Die neugegründete Pfarrstelle sollte das erste Mal der Pfarrer Bule von Langensteinach besetzen, fernerhin aber das Besetzungsrecht dem Kloster Heilsbronn zustehen. Jeder dortige Pfarrer sollte verpflichtet sein, wöchentlich an den Werktagen sechs Messen zu lesen: drei in Adelhofen, drei in Simershofen. 1446 kaufte der Pfarrer Hans Ulrich in Adelhofen „für sich und seine Nachkommen“ (d. h. zur Pfarrstiftung) um 75 fl. eine Gült (7 Mltr. Korn etc.), welche der Verkäufer, Peter Krauß zu Brackenlohr, alljährlich nach Rothenburg oder Ochsenfurt liefern mußte. Ueber die Zustände in Adelhofen im Reformationszeitalter siehe Bd. II, 69–73.


4. Ohrenbach,

jetzt Pfarrdorf, vormals, wie Adelhofen, Filial von Langensteinach, wurde 1307 sammt der Mutterkirche heilsbronnisches Patronat, 1449 aber durch den 22. Abt Kötzler von der Mutterkirche getrennt und eine selbstständige Pfarrei. Diese Abänderung erfolgte auf Bitten der Ortschaften Ohrenbach, Gickelhausen, Oberscheckenbach, Gumpelshofen, Gailshofen und Rückertshofen. Der Abt Kötzler und der Pfarrer in Langensteinach stimmten bei; die Petenten garantirten jährliche Reichnisse zum Unterhalt eines Pfarrers, worauf die Bestätigung durch den Bischof Gottfried von Würzburg erfolgte. An der im heilsbronner Archiv hinterlegten Bestätigungsurkunde (jetzt in Bamberg) hängen

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die Siegel des Bischofs von Würzburg, des Pfarrers von Langensteinach und des Abts von Heilsbronn. Die Bewohner der soeben genannten Orte, welche den neuen Pfarrsprengel bildeten, waren meist Rothenburger Unterthanen; daher in der Bestätigungsurkunde die Bestimmung, daß jeder Pfarrer von Ohrenbach vom Magistrat Rothenburg ernannt, aber vom Kloster Heilsbronn dem Bischof präsentirt werden sollte. Weiter heißt es in der Urkunde: „Haben die Consules und Proconsules der Stadt einen Türhtigen (dummodo sit persona discreta et abilis) vorgeschlagen, so sollen ihn Abt und Convent nicht zurückweisen. Die Consules sollen die Rechte der Kirche (Johannis des Täufers) in Ohrenbach und des Pfarrers wahren. Der jeweilige Pfarrer soll an Ort und Stelle wohnen, Messe lesen, predigen etc., an jeder Kirchweih mit Fahne, Kreuz und Reliquien zur Mutterkirche nach Langensteinach kommen. Die Gemeinde Ohrenbach hat ihrem Pfarrer Wohnung und Stallung zu geben, einen Acker und einen Garten in ihrer Flur, einen zweiten Garten am Kirchhof und Holz bei der jährlichen Holzvertheilung. Der Pfarrer von Langensteinach erhält als Entschädigung 16 Malter Korn, welche Schuh von Ohrenbach, Kraus von Harbach etc. jährlich zu liefern haben.“ Ein Präsentationsschreiben des 25. Abts Bamberger von 1502 ist oben Bd. II, 85 bei Ohrenbach mitgetheilt worden.


5. Wallmersbach,

Pfarrdorf. Heilsbronner Urkunden, welche über die Erwerbung des dortigen Pfarrpatronats Ausschluß geben, konnte der Schreiber Dieses nicht aufspüren. Das dortige Kastrum bewohnten ehemals Herren von Ehenheim, noch früher Herren von Walmarsbach. Diese beiden längst erloschenen Geschlechter verkehrten mit Heilsbronn. Von den Ehenheimischen Gräbern und Grabdenkmalen war oben II, 397 die Rede. Im Todtenkalender heißt es beim 4. März: Servitur de Adelheide Walmarsbach. Vielleicht wurden auch Angehörige der Familie Wallmersbach in Heilsbronn begraben. Das Patronat von Wallmersbach kam vermuthlich durch eine der beiden genannten Familien an das

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Kloster. Ueber die dortigen Zustände im Reformationsjahrhundert, über die Ernennung der Pfarrer durch die heilsbronner Aebte siehe II, 73–75, wo auch der jetzt gänzlich verschwundenen St. Leonhardskapelle gedacht wurde.


6. Uffenheim,

Stadt, war vormals hohenlohisch. Daß Graf Albert von Hohenlohe (er wohnte im Kastrum zu Uffenheim) im Jahre 1303 Güter in Weigenheim an das Kloster Heilsbronn verkaufte, gleichzeitig auch der Schultheiß Heinrich von Uffenheim, ist vorhin Seite 387 berichtet worden. Fünfundsiebenzig Jahre darauf wurde die Stadt von den Grafen von Hohenlohe an den Burggrafen Friedrich V. verkauft. Auf Ansuchen des 20. Abts Stromer schenkte dieser dem Kloster ein Haus in Uffenheim, zur Aufspeicherung von Gülts und Zehntgetreide, welches das Kloster in der Umgegend zu beziehen hatte. Der vom Burggrafen in Gemeinschaft mit seinen Söhnen, Burggraf Johann III. und Kurfürst Friedrich I. ausgestellte Schenkungsbrief lautete: „Wir Friedrich der Aeltere und wir Friedrich der Jüngere, Burggrafen zu Nürnberg, bekennen, daß wir von fleißiger Bitt und besonderer Gnad wegen, die wir haben zu dem Herrn Abt und Convent zu Halsprunn, ihnen geben eine Hofstatt in unserer Stadt zu Uffenheim, an unserem Burggraben gelegen, ihre Habe darein zu führen, mit einem ihrer Diener zu besetzen. Datum Neustadt an der Aisch 1397 an St. Bartholomäi.“ Im folgenden Jahre wurde der Burggraf in Heilsbronn begraben.


7. Seinsheim,

Pfarrdorf bei Marktbreit. Zur Zeit des 18. Abts Büchelberger schenkten Ernst von Onolzbach und Agnes seine Frau, deren Sohn Bruno Mönch in Heilsbronn war, dem Kloster in den Jahren 1345 und 1353 Güter in Hennenbach (s. dort) und Seinsheim. Die in und bei Seinsheim geschenkten Objekte waren: ein Haus; ein Morgen Weinwachs beim Berkbrunnen; 3 Mgn. Weinwachs im Tal; ein Acker am Wässerndorfer Weg;

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ein Acker am Hüttenheimer Weg. Die Schenker bezeichnen den Tag vor Lucia als ihren dereinstigen Jahrtag (13. Dez.) und erklären schließlich: „Da wir kein eigenes Siegel haben, so bitten wir Herrn Hermann von Grießheim, Pfarrherrn zu Saunsheim, und Herrn Johann von Uffenheim um Beifügung ihres Insiegels.“ Dann folgen die Namen mehrerer bürgerlicher Zeugen.


8. Gnodstadt,

Pfarrdorf. Eine nicht näher bezeichnete Wittwe Sinkram schenkte i. J. 1315 dem Kloster Getreidegefälle von einem Hofe in Gnodstadt, dazu ein Quantum Wachs, welches jedoch nicht nach Heilsbronn, sondern nach Sommerhausen in die dortige heilsbronner Kapelle alljährlich geliefert werden mußte. Im Schenkungsbriefe hieß es: „Noverint omnes, quod nos Margaretha vidua Cunradi dicti Sintram et Methildis filia ejus dedimus abbati et conventui in Halsprunne curiam nostram, quam Heinricus Triller ibidem colit, solventem 8 maldra siliginis etc. Promittimus, nos daturas singulis annis eisdem religiosis ad capellam, quae est in curia ipsorum sita in villa Ohusen, medium libram cere. In quorum testimonium sigillum domini officialis herbipolensis petivimus. Datum 6 Kal. Febr. 1315 praesentibus canonico Friderico de Lyrheim etc..


9. Scheckenbach,

Oberscheckenbach, Scheckenbach auf der Ebene, Kirchdorf, Filial von Ohrenbach. 1306 verkaufte Albert von Hohenloch[59] dortige Güter an das Kloster. 1346 erschien der heilsbronnische Probst Konrad von Neuhof beim kaiserl. Landgerichte in Rothenburg, klagend gegen Rapoto Troschler von Urnhofen wegen Schädigung der heilsbronner Güter in der Markung von Scheckenbach, über eigenmächtige Pfändung von Vieh und Arretirung eines Mannes. Der Landvogt Heinrich von Dürwang entschied für Heilsbronn, verbot eigenmächtiges Pfänden und verfügte sofortige

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Freilassung des Arrestanten. Ein anderer Streit wurde in Scheckenbach selbst geschlichtet. Im Erkenntniß hieß es: „Wir Ludwig von Hohenloch bekennen, daß für uns kommen ist in das Gericht zu Scheckenbach auf der Eben am Donnerstag vor dem Heiligenkreuztag Bruder Johann, Probst zu dem Neuenhof, von seines Klosters Halsprunn wegen, und Friz von Steten andererseits. Dieser klagt, daß ihn der Probst wegen seiner Huben in Scheckenbach und an seinem Hof in Galmarsgarten wegen des Zehnten hindere. Klagbeantwortung des Probsts durch die drei mitgebrachten Zeugen: Eberhard von Külsheim, Hermann von Bernheim und Otto Lesche. Frage an die Gerichtsbeisitzer, die Herren Lupold Küchenmeister (von Nortenberg), Friedrich von Gattenhofen, Eberhard von Külsheim, Craft von Gattenhofen und Hermann von Bornheim. Diese sprachen aus auf ihren Eid, daß die Huben, Höfe und Güter des Klosters zehntfrei, ledig und eigen seien.“ Dieser Entscheid wurde dem Kloster unter Ludwigs von Hohenlohe Insiegel zugestellt.


10. Frauenthal,

Cisterzienser–Nonnenkloster bei Equarhofen, hundert Jahre später als Heilsbronn gestiftet. Visitatoren und Beichtväter in diesem Kloster waren nicht die Aebte von Heilsbronn, sondern die Aebte des nahe bei Frauenthal gelegenen Cisterzienserklosters Brumbach. Das Kloster Heilsbronn erwarb einige Gefälle in der Frauenthaler Markung, darunter auch von Grundstücken, welche dem Nonnenkloster gehörten. Die Nonnen waren bei der Entrichtung dieser Gefälle bisweilen säumig, oder, wenn es sich um Zehnten von „Heidegerten“ (Neubrüchen) handelte, renitent, was manchmal Kollisionen und Prozesse herbeiführte. Bisweilen erholten sich die Klosterfrauen auch Raths in Heilsbronn, z. B. 1527 beim 26. Abt Wenk in folgender Angelegenheit: Nach dem Tode einer Aebtissin in Himmelthal fanden die dortigen Nonnen in ihrer Mitte keine, die sich zur Aebtissin eignete. Sie baten daher die Aebtissin Magdalena in Frauenthal, eine dortige Schwester, die sich zur Abtissin eigne, nach Himmelthal abzuordnen. Magdalena

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sandte zwei Schwestern dahin: Regina Truchseßin und Barbara Hirscheidin. Diesen gab sie ein mit dem Abteiund dem Konventssiegel besiegeltes Dokument mit, worin die beiden Abgeordneten ehenvoll charakterisirt und ihrer Verpflichtungen gegen das Kloster Frauenthal entbunden wurden. Dieses Dokument trug zwar das Datum Frauenthal; es war aber vom Richter Hartung in Heilsbronn gefertigt worden. Die Truchseßin wurde Aebtissin in Himmelthal; die Hirscheidin blieb gleichfalls dort. Im Jahre 1533 erbat sich die Aebtissin Anna von Cottenheim den Rath des 27. Abts Schopper (s. dort), als ihr von Onolzbach aus die Einführung der Kirchenordnung des Markgrafen Georg anbefohlen wurde. Der Markgraf Georg hob das Kloster Franenthal aus, zog die Güter ein und ließ dieselben durch den Verwalter Hans Strebel administriren.


11. Waldmannshofen,

Pfarrdorf bei Uffenheim. Der Inhalt einer heilsbronner Urkunde (jetzt in Bamberg) von 1293 ist: „Literae quibus Gotfridus de Brunecke, Elisabeth ejus uxor de consensu Andreae, Gotfridi, Cunradi filiorum, Elisabeth et Wilburgis filiarum corrundum possessiones in Waltmanneshouen monasterio in Halsprunne pro 110 lib. hall. vendideruut. Datum 1293 Kal. Jun. in die Albani.“ Ueber den Verkäufer ist oben beim 13. Abt und in den Beitr. S. 227 berichtet worden. Beim Hinblick auf diese Berichte und auf den ebenbezeichneten Kausbrief wird man wohl folgende Darstellung des Sachverhalts als richtig anerkennen: Gottfried von Brauneck verkaufte i. J. 1293 für 110 Pfund Heller Gefälle in Waldmannshofen an das Kloster Heilsbronn. 1293 kämpfte er für den Kaiser Adolf von Nassau in der Schlacht bei Gellheim, in welcher Adolf von seinem Gegner Albrecht geschlagen und erschlagen wurde. Nach dem tragischen Ausgang der Sache seines Herrn trat Gottfried von Brauneck als Mönch in Heilsbronn ein, nachdem er dem Kloster mehrere Gefälle durch Verkauf und Schenkung zugewendet hatte. Seine ebengenannten Kinder und Andere legten dagegen Protest ein und

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machten Forderungen an das Kloster. Der 13. Abt Heinrich, dem kaiserlichen Todtschläger Albrecht ebenso befreundet wie dem erschlagenen Adolf, legte Jenem bei seiner Anwesenheit in Heilsbronn die Sache zur Entscheidung vor. Der Kaiser entschied d. d. Nürnberg 1306: „daß weder der Bruder Gottfried, als ein geistlicher Mann, noch das Kloster Heilsbronn zur Klagbeantwortung verbunden sei.“


12. Königshofen

an der Tauber. Das Kloster erhielt dort eine Schenkung laut folgender Urkunde: Nos Gotfridus de Hohen1och,[60] accedente assensu matronae Elisabeth, conthoralis nostrae et nobilis Craftonis de Hohenloch, germani nostri, donavimus conventui in Halesprunne redditus 10 librarum hallens. et sex urnarum vini franconici de tota nostra curia in Kunigeshouen in remedium animarum nostrarum etc.“ Dann werden die Viktualien bezeichnet, welche den Mönchen alljährlich am Jahrtage des Grafen gegeben werden sollten. Würden ihnen diese nicht vorschriftsmäßig gereicht, so sollte das ganze Reichniß dem Kloster Heilsbronn entzogen und dem Frauenkloster Scheftersheim zugewendet werden. Hierauf die Namen mehrerer adeliger Zeugen (z. B. Cunrad von Wolsmarshusen) und der Schluß: Actum in opido nostro Rötingen 1335. Im Todtenkalender heißt es beim 4. August: „Anniversarium domini Gotfridi de Hohenloe et Elizzabeth uxoris sue, qui declerunt nobis annuos redditus 10 librarum et 1 karratum vini in Kungshouen tali pacto, quod si ter neglectum fuerit, praedicti redditus monialibus in Scheftersheim perpetuo assignentur.“ Beim 28. Februar: „Ferie quarta post Invoc. servitur de domino Gotfrido de Hohenloch et Elizabet uxoris sue.“ Beim 11. August: „Septenarium domini Gotfridi de Hohenloch et Elìzabet uxoris sue; pis. 2 t. pa. 1 t. Eod. die tapetum cum candelis.“ Beim 2. September: „Tricennarium

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