Beschreibung des Oberamts Gerabronn/Kapitel B 29

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29. Gemeinde Schrotzberg,[1]
bestehend aus 7 Parcellen mit 1713 Einwohnern.
Diese Gemeinde umfaßt den größten Raum von allen Gemeinden des Bezirks: 95843/8 Morgen. Dieß, die große Fläche bloß einmädiger Wiesen und die bedeutende Morgenzahl der Waldungen deutet hohe Lage und rauhes Klima an, und in Wirklichkeit finden wir uns in dieser Gemeinde auf den höchsten Punkten des Muschelkalkgebirges zwischen Tauber und Neckar bis zu 1517,8 pariser Fuß Höhe über dem Meer, eine Erhebung, welche von den höchsten Punkten im untern Theil des Jagstkreises, dem Burgberg, Oberamts Crailsheim, nur um 136,2, Waldenburg, Oberamts Oehringen, um bloß 55,2, dann von Schillingsfürst in Bayern nur um 171,2 pariser Fuß übertroffen wird. Die ganze Fläche ist noch einförmiger, als die meisten andern Gemeinden und unterscheidet sich nur durch größere Fernsichten, wie sie bereits im allgemeinen Theil bemerkt sind, von vielen derselben. Der größere Theil neigt sich gegen Norden und versendet seine Gewässer, so weit sie nicht in den häufig vorkommenden Erdfällen verschwinden, durch das Vorbachflüßchen, das unfern von Schrotzberg südlich, in unbedeutenden Anfängen entspringt und von da an dem Flecken vorüber gegen Oberstetten hin fließt: der übrige gegen Niederweiler gelegene Theil aber gehört in das Gebiet des Blaubachs und damit zur Jagst. Der höchste Punkt der sonach hier, zwischen Schrotzberg und Niederweiler, befindlichen untergeordneten Wasserscheide ist 1721 württ. Fuß über dem Meer, höher als das Niveau der Jagst bei Crailsheim 340, bei Kirchberg 547,5 und bei Bächlingen 657,7 württ. Fuß und erhaben über dem Niveau der Vorbach in Oberstetten 625 württ. Fuß. Weitere Bäche hat der Bezirk nicht, denn das Gewässer, das sich in der kleinen Niederung bei Niederweiler sammelt, fließt gegen Blaufelden unterirdisch ab. Dagegen finden sich überall genügende, das ganze Jahr nicht versiegende Brunnquellen und mehrere Seen und Weiher. Der Hauptort selbst hat, freilich nicht zur Verbesserung des Luftzustandes, 3 Seen in der nächsten, nördlichen und nordwestlichen Umgebung, zusammen von 4 Mrg. 92/8 R. Fläche, und die Orte Kälberbach, Sigisweiler, Kreuzfeld und Zell sind je mit 1 Weiher, etwas weniger als je 1 Mrg. groß, versehen. Von Mineralien finden sich bloß Kornsteine und Ziegler- und Töpfer-Thon. Was den Feldbau betrifft, so leidet durch die hohe Lage und die dadurch gegebene| rauhere Luft häufig der Garten- und Obst-Bau, dann der Anbau von Flachs und Hanf, und ist die Fruchternte bis zu 14 Tage später, als in den mildern Theilen des Oberamts. Auch ist es eine Abweichung, daß die Orte Könbronn, Kälberbach, Sigisweiler und Zell das Rindvieh noch zu jeder thunlichen Zeit auf die Weide treiben.

An Grundlasten werden Zehenten, Grundzinse, Handlohn und Sterbfall gereicht. Die jährlichen Grundzinse berechnen sich auf 2457 fl. 15 kr. An vogteilichen und steuerartigen Abgaben, sowie an Frohnen und Frohngelder aber kamen in Folge der Oktobergesetze von 1836 2150 fl. 57 kr. zur Ablösung. In den Nebenorten finden sich Gemeinderechte. Die Ausgaben der Gesammtgemeinde betragen 1130 fl.; an Gemeindekosten wurden 750 fl. umgelegt. Die mit Ausnahme eines Theils von Schrotzberg weitläufig gebauten Orte bestehen aus meist 2 stockigen, theils ganz aus Steinen, theils aus gemauertem Fachwerk errichteten Gebäuden: 294 Haupt- und 194 Nebengebäude. Der Bezirk hat zwei Schulen.

a. Schrotzberg, Pfarrdorf mit Marktrecht und mit den abgesonderten Wohnsitzen: Schrotzberg im Thal, Berghaus, Lohmühle, obere Mühle und Schloßmühle, 1099 Einwohnern, darunter 5 Katholiken und 8 Juden, liegt 3 Stunden nordöstlich von Gerabronn an der Nachbarschaftsstraße zwischen Blaufelden und Niederstetten, und der von Bartenstein über Schrotzberg nach Rothenburg, 1426 pariser Fuß oder 1617 württ. Fuß (Erdfläche an der Kirche) über dem Meer, im obern Ende des Vorbachthals, das jedoch hier nur wenig tiefer gelegen ist, als die nächste Umgebung.

Schrotzberg gleicht wegen seiner vielen gewerblichen, die nächste Umgebung mit dem ländlichen Bedarf versorgenden Einrichtungen, wegen mancher ansehnlicher Gebäude, der stattlichen Kirche und seines Schlosses mehr einem Städtchen als einem Dorfe; es hat mitunter geräumige, durchaus aber reinliche Straßen und gewährt im Ganzen ein hübsches Bild. Auch haben hier ein Amtsnotar, ein königl. Revierförster, ein fürstl. hohenlohe-öhringen’scher Rentamtmann und ein Revierförster, sowie ein fürstlich-hohenlohe-kirchbergischer Forstwart ihren Sitz. Der Ort war früher, wahrscheinlich seit Erlangung des Marktsrechts und Blutbanns mit einem Graben und Zaun, deren Überschreitung bei 3 fl. Strafe verboten war, eingefriedigt und mit 3 Thoren die noch stehen, versehen.

Gefällberechtigt ist ausschließlich die Standesherrschaft Hohenlohe-Oehringen, die auch Universalzehentherr und im Besitz der Jagd und Fischerei ist. Der Zehente ist auf 12 Jahre an die Gemeinde verpachtet, die ihn jedoch nicht in Natur erhebt, sondern den Pachtschilling an Früchten durch Umlage aufbringt.

| Auf den Gemeindebezirk fällt ein „Olmüschell“ genannter abgegangener Ort, noch 1570 in der Liste der zur niederstetter Cent angesprochenen Orte vorkommend; die Stelle wo er stand, ist nicht mehr bekannt. Weiter ist ganz abgegangen die zuvor erwähnte, wahrscheinlich auf dem höchsten Punkt zwischen Schrotzberg und Könbronn gestandene, Schrotsburg. Von ihr geben bloß die noch auf jener Stelle befindlichen Wälle, Gräben und die unter der Oberfläche noch vorhandenen Grundmauern Kunde.

Die Kirche, ein imposantes, geräumiges Gebäude, von gefälligen Verhältnissen, wurde 1615 neu erbaut, von der alten Kirche blieb der schöne Thurm stehen welcher nur ausgebessert und mit einem Kuppeldach versehen wurde. An Denkmalen des Alterthums finden sich Theile eines Hochaltars mit Ölgemälden, worunter namentlich ein Abendmahl von guter Arbeit, und Grabsteine einiger Herren von Berlichingen. Das schöne und geräumige Pfarrhaus wurde 1788, das Schulhaus 1781 erbaut und letzteres 1835 erweitert und zugleich eine besondere Wohnung für den Schullehrer erworben. Der Pfarrsprengel ist zusammengesetzt aus den Orten Krailshausen mit Reupoldsroth, Kreuzfeld, Kälberbach und Könbronn. Krailshausen, Kreuzfeld und Reupoldsroth waren bis 1748 Bestandtheile der Parochie Wildenthierbach. Auch war Kälberbach von 1531 an ausgeschieden, indem es sich in diesem Jahr, also früher als Schrotzberg der Reformation anschließend, dem Sprengel von Schmalfelden einverleiben ließ und von da erst im Jahr 1817 aus Anlaß der Aufhebung der, bis zur Reformation dort bestandenen Caplanei wieder getrennt wurde. Die Überweisung von Krailshausen, Kreuzfeld und Reupoldsroth im Reichsstadt rothenburgischen Gebiet aus der Pfarrei Wildenthierbach veranlaßten die vorgekommenen vielen kirchlichen Streitigkeiten zwischen den beiderseitigen Behörden. Außerdem war hier früher, wahrscheinlich von dem ehemaligen Kloster Kreuzfeld (s. unten) herrührend, eine Capelle, in welcher jedoch jährlich nur einmal, an der Kirchweihe, Gottesdienst gehalten werden durfte. Seit etwa 20 Jahren ist dieses Gebäude ganz abgegangen nach dem seit 1748 auch der bemerkte Gottesdienst aufgehört hatte. Die Reformation wurde in Schrotzberg 1571 vollendet.

Die Schulgemeinde begreift Schrotzberg, Könbronn, Kälberbach, Sigisweiler und Zell in sich. Die Schule hat 2 Lehrer. Die Ernennung derselben und die des Geistlichen steht dem Fürsten von Hohenlohe-Oehringen zu, dem auch die Baulast an der Kirche zu Schrotzberg und am Pfarrhaus daselbst obliegt. Das Rathhaus hat die Gemeinde zu erhalten. Der Begräbnißplatz liegt außerhalb des Orts und ist durch eine Umpflanzung mit Pappeln und| sonstige Anordnungen freundlich eingerichtet. Ein zweiter Kirchhof ist in Krailshausen; den ersteren erhält die Schulverbandskasse den zu Krailshausen die dortige Stiftungspflege. Die Stiftungspflege besitzt ein Vermögen von 17.759 fl. verzinslicher Capitalien, zu welchem der hiesige, im Jahr 1824 verstorbene, um die Gemeinde überhaupt verdiente, Pfarrer Knapp 5400 fl. gestiftet hat.

Das fürstliche Schloß, 1441 erstmals auf dieser Stelle erbaut, wurde durch breite Wassergräben und hohe Mauern geschützt, wovon die ersteren noch auf 3 Seiten mit Wasser gefüllt, vorhanden sind und nur die vierte Seite trocken gelegt ist. Das dermalige aus drei einen kleinen Hof umschließenden Flügeln bestehende Gebäude stammt aus verschiedenen Zeiten her. Es wird von dem fürstl. Rentbeamten und Revierförster bewohnt und dient dem Fürsten nur zur Jagdzeit zum Aufenthalt. Der sogenannte berlichingen’sche oder Tempelbau gehört der Zeit an, wo das Gebäude noch Veste war; der sogenannte hohenlohe’sche oder Kraftsche-Bau rührt aus dem 17ten und der neue Bau aus dem zweiten Viertel des 18ten Jahrhunderts her. Nachdem die ganze Besitzung an Hohenlohe gekommen war, ließ 1625 Graf Georg Friedrich neben Erweiterung des Gebäudes das baufällige alte Schloß repariren, mit schönen Gemächern versehen und den Garten in bessern Zustand bringen, welcher jedoch erst im vorigen Jahrhundert in einen Park umgewandelt wurde. Dieser ist vom Schloß durch einen der Wassergräben getrennt. Von den Besitzern residirten übrigens nur Graf Georg Friedrich zwischen 1610 und 1645 und Graf Magnus von 1648 bis zu seinem hier am 7. Oktober 1670 erfolgten Tode in diesem Schloß. Als 1701 Christian Kraft Schrotzberg erhielt, hatte er ebenfalls die Absicht, hier zu wohnen und zu diesem Ende weitere Gebäude aufführen zu lassen, es blieb jedoch bei der Absicht, indem er sich veranlaßt sahe, in Ingelfingen seinen Wohnsitz zu nehmen. Dagegen lebten dessen Sohn, Christian Ludwig Moritz und seine Gemahlin, eine geborne Gräfin von Stolberg, viele Jahre hier und wurden auch, nach ihrem 1785 und 1795 erfolgten Tode in der hiesigen Kirche begraben.

Die Bestandtheile der vormaligen Herrschaft Schrotzberg sind: die zur Gemeinde Schrotzberg gehörigen Parcellen sowie Schmalfelden mit Speckheim. Der Fürst hat übrigens auf die Ausübung der Justiz in erster und zweiter Instanz und der niedern Polizei verzichtet, wogegen er die Forstpolizei und Forstgerichtsbarkeit durch die königl. fürstlich hohenlohe-öhringen’sche Forstverwaltung zu Oehringen und den fürstlichen Revierförster zu Schrotzberg ausüben läßt.[2]

| Übrigens werden zu diesem Gute auch noch Grundzinse, Handlohn und Sterbfall in Alkertshausen, Engelhardshausen, Erpfersweiler, Hachtel, Lindlein, Naicha, Nieder-Stetten, Ober-Stetten, Wolfskreut und Wolkersfelden erhoben. Was die Zehentberechtigungen anbelangt, so sind außer denen bei den Orten der beiden genannten Gemeinden aufgeführten, noch weiter hieher gehörig: 1/3 des großen und kleinen Zehenten zu Ermershausen, Gütbach, Heuchlingen und Eichholz, 1/3 des kleinen Zehenten zu Herrenthierbach und auf der Markung des verödeten Weilers Gontershofen, 2/3 des großen Zehenten auf der Markung des verödeten Weilers Zürch und 1/3 des kleinen Zehenten zu Lentersweiler und des großen und kleinen Zehenten zu Reichertswiesen, 1/3 des großen und kleinen Zehenten auf den Markungen von Riedbach und des verödeten Orts Leopoldsweiler und 1/4 am Neubruch- und großen Zehenten zu Wildenthierbach. Gebäude besitzt die Standesherrschaft in diesem Amt 14, Äcker, Gärten und Wiesen nur wenige Morgen,[3] an Waldungen aber 13981/2 Morgen. Auch gehört ihr die von ihr selbst administrirte Jagd im ganzen Bezirk mit den dazu gehörigen eigenen Jagdberechtigungen auf den Markungen von Groß-Bärenweiler, Lindlein, Naicha, Oberstetten, Weilerhof, Heimburg, Hachtel und Wildenthierbach und den von der Krone im Erbpacht besitzenden Jagden auf den Markungen von Wiesenbach, Engelshardshausen, Brettenfeld, Roth am See, Bemberg, Blaubach, Saalbach und Emmertsbühl ganz, theilweise aber nur auf den Markungen von Oberndorf, Beimbach, Klein-Brettheim, Blaufelden und Niederweiler, Gerabronn, Rückershagen, Rechenhausen[4] und Michelbach an der Heide, und die unbedeutende Fischerei in der Vorbach im Bezirk. Das gleichfalls hieher gehörige Schafweidrecht auf den Markungen von Schrotzberg, Krailshausen mit Reupoldsroth, Könbronn, Kälberbach, Kreuzfeld, Sigisweiler, Zell und Speckheim wurde 1760 diesen Orten in Erbpacht gegeben und zugleich das bis dahin für die Weide von Schrotzberg | bestandene Recht des Übertriebs auf die Markung Niederweiler gegen einen Ablösungszins aufgehoben. Frohnen, Frohngelder und aus rein obrigkeitlichen Rechten herstammende Abgaben sind seit 1836 abgelöst worden. Handlohn und Sterbfall entrichten die ehemals von adelsheimischen, sogenannten althohenloheschen Güter und die von der verkauften Domäne herrührenden Parcellen 5 %, die sogenannten neuhohenloheschen oder ehemals von berlichingenschen Güter aber 10 % und 4 % Sterbfall; in den Orten Krailshausen, Sigisweiler und Schmalfelden, manche Güter 62/3 % Handlohn und Sterbfall und andere wieder bloß in jedem Veränderungsfall ein Viertel (etwa 1 Maas) Wein. Überdieß dürfen Bauernhöfe und sonstige in einem Complex stehende Erblehen nur mit Bewilligung der Lehensherrschaft und gegen Bezahlung eines hergebrachten Concessionsgeldes getrennt werden. Falllehen gab es im Bezirk nie. Die mit Grund und Boden meist auf Erblehen angesessenen Einwohner sind aber mit ihren Erb- und Zins-Gütern zu bestimmten Leistungen an ständigen Abgaben und an Sterbfall und Handlohn verpflichtet.

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Der erste bekannte Herr von Schrotzberg ist der im Jahr 1262 als Zeuge auftretende Dominus Conradus de Schrotsberg. 1283 finden wir einen kaiserlichen Rath Eberhardus de Schrotberg. Im Jahr 1330 kommt Friedrich von Schrotzberg, als Canonicus von Würzburg, und Friedrich von Schrotzberg, als Vorsteher des Stifts Oehringen vor. 1343 war Conrad Schrot von Schrotesberg, Ritter, des Reichs Dienstmann, Schöppe des kaiserlichen Landgerichts in Rothenburg o. d. T. Von ihren Besitzungen handelt erstmals eine Urkunde vom 14. Juni 1345, aus welcher ersichtlich ist, daß damals Heinrich von Rothenburg Antheil an Schrotzberg hatte, und daß er und Conrad von Schrotzberg auch in Oberhausen gemeinschaftlich mit einander Besitzungen hatten. Am 17. Mai 1346 verspricht der erstere dem zweiten, keine Ansprüche an die Mannschaft zu Schrotzberg und an das Dorfgericht zu Lindenbronn zu machen. 1349 erkauft Heinrich von Rothenburg an Schrotzberg den Antheil, den damals Dietrich von Gyssendorf an Schloß und Flecken besaß. Am 3. Januar 1351 vergleichen sich Heinrich von Rothenburg, Arnold von Abensberg, Chunrad, Ulrich und Eberhard, die Gebrüder von Schrötsperch, über alle Irrungen um Wiederkauf und Lösung der Güter des Chunrad Schröt selig, nach dem Ausspruch des Ritters Purkard von Seckendorf zu Jochsberg. Den 16. December 1364 gibt vor dem Landgericht zu Nürnberg „Arnold von Tann dem Arnold von Segkendorf von Zehn, die Hälfte der Summe auf, welche er auf den Gütern des| Conrat und Ulrich Schröt[5] von Schrotzberg, des Hans, Fritz und Heinz von Rothenburg und des Heinrich von Rothenburg erklagt hat.“ 1367 findet sich Hans von Rothenburg zu Schrotzberg gesessen. Von 1345 an war hienach die Familie von Schrotzberg nur noch theilweise im Besitz. Dieselbe besaß bis ins vierzehnte Jahrhundert das Bürgerrecht zu Hall. „1397 belehnt der römische König Wenzel Heintzen von Rotenburk, gesessen zu Schrotzberg, vnd zu Im Gözen von Newenstein vnd Anna sein Weipe, desselben Heinzen Tochter mit dem Teyle, den der egenannt Heincz an der egenannten Vesten Schrotzberg hat mit allen und iglichen seinen zugehorungen, das von vns vnd dem Reiche zu Lehen rurt etc.“ Anna von Rothenburg, Tochter Heinrichs, in erster Ehe mit Götz von Neuenstein vermählt, erhielt auf Ableben ihres Vaters ein Viertel an Schrotzberg und Könbronn „den Weiler unter der Veste gelegen.“ Diesen Weiler hatte 1347 Leupold von Selteneck „seinem lieben Oheim Heinrich von Rotenburg verkauft,“ und dabei angeführt: „unsere Gut zu kynbrunnen die Herr Ulrich Schrot selige und wir do kauften und Walter von Urbach.“ 1407 erkaufte gedachte Anna von Dietrich von Rothenburg ein weiteres Viertel von Schrotzberg; der römische König Ruprecht belehnte sie nun mit beiden Vierteln und mit Könbronn mit Vorbehalt des Rechts der Benützung eines Viertheils der Veste zu seinen Zwecken. Im Jahr 1409 verkauften „Cuntz Emhard Burger zu Rotenburg und Margarethe seine eheliche Wirthin den vesten Knechten Cuntzen, Schröten und Fritzen von Berlichingen, beden zu Schrötzberg gesessen und der Gemeinde zu Schrötzberg ihr Holcze zwischen Schrötzberg und Speckheim gelegen, etwa 57 Morgen groß, um 103 Pfd. Heller.“ Die hievor bemerkte Hälfte des Schlosses war durch Verehelichung der Wittwe Anna von Neuenstein mit Friedrich von Berlichingen in dessen Besitz gekommen, während die zweite Hälfte fortwährend bei den Herrn von Schrotzberg geblieben war. Die Streitigkeiten, die zwischen beiden Inhabern nun entstanden, suchten sie 1414 durch den sogenannten Burgfrieden, den Friedrich von Berlichingen mit Ulrich von Schrotzberg einging, zu beseitigen. Sie bestimmten einen gewissen Bezirk, innerhalb dessen sie vor einander sicher waren und setzten überdieß die Verwahrung der Veste[6] und ihre Vertheidigung im Fall eines Angriffs fest.| 1422 Sonntag nach St. Bartholomäi gestattete Sigmund, römischer König, „dem vesten Ulrich von Schroczberg seiner Frauen Anna seinen Antheil an dem Reichslehen Schrotzberg für ihre Morgengabe und Heimsteuer von 1200 fl. zu versichern.“ 1442 verlieh Kraft von Hohenlohe dem Cunzen von Schrotzberg einen Hof zu Wiesenbach mit allen Zugehörungen, so schon Ulrich von Schrotzberg von Hohenlohe als Mannlehen besessen hatte. 1447 versprach Conrad von Schrotzberg dem Grafen Kraft von Hohenlohe, statt der von demselben zu Mannlehen besessenen zwei Güter zu Braunsbach und des Hofs und der Vogtei in Zimmern, andere Besitzungen zu Lehen aufzutragen. 1457 verkauft Conrad von Schrotzberg die Mühle und zwei Güter zu Elpershofen an Heinz von Crailsheim. Conrad von Berlichingen, der am 14. Juni 1480 von Kaiser Friedrich und im December 1493 mit seinem Theil an Schrotzberg und Könbronn belehnt wurde, erwarb den 28. Juni 1488 auch den Blutbann. An demselben Tage erhielt er mit seinen Erben gleichfalls vom Kaiser die Erlaubniß, in den Dörfern Röttelsee, Schrotzberg oder in andern ihren Besitzungen Mühlen, Schmieden, Badstuben und offene Schenkstätten aufzurichten; und König Maximilian bestätigte diese Verwilligung in einer im Felde zu Ardennenberg in Flandern am 29. Juni 1488 ausgefertigten Urkunde, indem auch er die treuen und nützlichen Dienste rühmt, welche Conrad von Berlichingen nicht nur im kaiserlichen Felde bei Gent, sondern auch vor etlichen andern widerwärtigen Städten in Flandern geleistet habe. Kaiser Friedrich ertheilte am 7. Mai 1488 Conraden von Berlichingen und Eberhard von Schrotzberg das Privilegium, in ihrem Dorf Schrotzberg alle Jahre einen Jahrmarkt auf St. Georgi, einen Tag davor und einen Tag darnach während, aufzurichten und am 14. December 1491 erhielten sie die fernere Vergünstigung, nicht nur einen weitern Jahrmarkt am Tag der heil. Kreuzes-Erhöhung, sondern auch einen Wochenmarkt am Samstag jeder Woche halten zu dürfen. Im J. 1488 errichteten Conrad von Berlichingen und Eberhard v. Schrotzberg einen neuen Burgfrieden. Die Ausrüstung des Schlosses wurde dahin verändert, daß jeder Theil haben solle eine Schirmbüchse, zwei Hakenbüchsen, wovon jede 21 Pfd. habe, eine Steinbüchse, vier Handbüchsen, einen halben Centner Pulver, einen halben Centner Blei, drei Winden und Armbrüste und zehn Malter Mehl, sodann in Gemeinschaft eine „Darreßbüchse[b 1], die dritthalben Centner hob,“ und tausend Pfeile. 1488 trug Conrad von Berlichingen dem Hochstift Würzburg 36 Tagwerk Wiesen, bei dem Lindlein bei Schrotzberg gelegen, zu Lehen auf und 1497 demselben Bernhard von Berlichingen den dritten Theil des Dorfs Krailshausen als Mannlehen.

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| Die Familie Schrotzberg blieb im Besitz ihres Antheils bis zum Jahr 1521, wo Ludwig von Schrotzberg denselben an die Herren von Adelsheim verkaufte. Mit dieser Hälfte wurden 1521 die Brüder Albrecht und Hans und 1530 Albrecht mit seinem Viertheil belehnt. Dessen Sohn Albrecht kaufte auch das zweite Viertel, das sein Oheim Hans von Adelsheim besessen hatte, und verkaufte beide 1558 an Albrecht von Hohenlohe. König Ferdinand willigte in den Verkauf und stellte darüber am 2. Februar 1558 zu Prag eine Urkunde aus, welche zugleich die Belehnung für den Grafen Ludwig Casimir enthielt. Die förmliche Verkaufsurkunde wurde übrigens erst am Dienstag nach Ursula der heiligen Jungfrauentag 1558 ausgefertigt. Nach derselben verkaufte Albrecht von Adelsheim „ewig und unwiderruflich alle seine Güter sammt dem Sitz und Schloß Schrotzberg mit allen Gebäuden, den halben Theil aller hohen und niedern Obrigkeit mit der Hälfte der Pfarrcollatur und 21 Unterthanen mit ihren Diensten etc., Geld- und Natural-Gülten, mit ihren Gerechtsamen zu Schrotzberg, Kälberbach, Zell und Heuchlingen, den großen und kleinen Zehenten auf allen Gütern seiner Unterthanen, die Hälfte der Schäferei mit ihrer Triebsgerechtigkeit, den Weiler Kälberbach mit Gerichten und Rechten, Bußen und Freveln, Diensten etc., Gärten, Wiesen und Äckern zusammen über 150 Morgen, 352 Morgen Waldungen und verschiedene Seen zu Schrotzberg und der Umgegend, sodann die Jagdgerechtigkeit etc. zusammen für 20.000 fl. fränkischer Währung.“ Das Einzige, was der Familie der Herren von Schrotzberg in dieser Gegend noch geblieben, war ein Antheil an dem Zehenten zu Kälberbach, aber auch diesen verkaufte Hans Wolf von Schrotzberg, markgräfl. Hausvogt zu Onolzbach und Amtmann zu Uffenheim, „uf Cathedra Petri 1560 an den Grafen Ludwig Casimir von Hohenlohe für 2000 fl.“ Dieser Zehentantheil war ein Mannlehen des Bischofs von Würzburg, und Graf Ludwig Casimir wurde von dem Bischof Friedrich am Freitag nach dem Sonntag Exaudi 1563 erstmals damit belehnt.

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Die andere Hälfte an Schrotzberg aber, welche in den Händen derer von Berlichingen war, suchte Graf Wolfgang von Hohenlohe zu Weikersheim, zu dieser Zeit im Besitz der ersteren Hälfte, längst zu kaufen und hatte sich schon 1578 die kaiserliche Versicherung verschafft, daß im Fall einer Veräußerung Niemand als er vom Reich damit belehnt werden solle und es verstand sich auch am 22. Februar 1609 Hans Conrad von Berlichingen wirklich zur käuflichen Abtretung, freilich um die unverhältnißmäßig hohe Summe von 105.000 fl. fränkischer Währung.[7] Die Kaufsobjekte waren| „das Schloß zu Schrotzberg mit allen dazu gehörigen Geländen und Gärten, Alles aneinander gelegen, das halbe Dorf Schrotzberg durchaus mit aller hohen und niederen Obrigkeit, Gerichten und Rechten, Unterthanen, Leuten und Gütern, Diensten, kaiserlich befreitem Burgfrieden und Jahrmarkt, Standgeld, Roßgeld, Umgeld, Schatzung, Steuer etc., die Hälfte der Pfarrcollatur sammt dem Recht der Schulbesetzung, der große und kleine Zehente auf allen Gütern der berlichingen’schen Unterthanen, die Hälfte der Schäferei mit ihrer Gerechtigkeit des Weidgangs und dazu gehörige Gebäude, der Weiler Könbronn mit aller Obrigkeit, allen Gerichten und Rechten, Diensten etc.; das Dorf Krailshausen mit aller Obrigkeit Rechten und Gerechtigkeiten, Diensten etc., mehrere Güter zu Sigisweiler, der Hof zu Reupoldsroth. Ferner: jährlich beständige Zinse und Gülten zu Schrotzberg, Könbronn, Krailshausen, Sigisweiler, Lentersweiler, Reupoldsroth, Kreuzfeld, Ober- und Nieder-Stetten, den Novalzehenten zu Könbronn und Krailshausen und ein Viertel am Zehenten zu Wildenthierbach, mehreren hundert Morgen Acker, Wiesen, Weid, Waldungen, der Wildbann und Jagensbezirk alles großen und kleinen Waidwerks, so weit sich der gegen alle Orte und Enden erstreckt.“ Dazu hatte Graf Wolfgang schon 1605 durch Austausch mit der Reichsstadt Rothenburg die Rechte und Gefälle dieser Stadt in Speckheim, Groß-Bärenweiler, Naicha, Rapoldshausen, Reupoldsroth und Sigisweiler erworben und so in dem Amt oder der Herrschaft Schrotzberg, der Grafschaft Hohenlohe eine neue nicht unerhebliche Besitzung beigefügt. Dieselbe bestand nun aus den Orten: Schrotzberg, Kälberbach, Könbronn, Krailshausen mit Reupoldsroth, Kreuzfeld, Zell und Antheil an Speckheim, Groß-Bärenweiler, Naicha, Sigisweiler, Alkertshausen und Schmalfelden.

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Die erste Hälfte war 1586 an Graf Wolfgang von seinem Vater, Graf Ludwig Casimir, dem Stammvater der hohenlohe-neuensteinischen Linie gekommen. Er besaß zugleich die Ämter Weikersheim, Hollenbach und Ingelfingen und von 1606 an, nach dem Tod seiner beiden Brüder, die ganze neuensteinische Hälfte der Grafschaft. Auf den 1610 erfolgten Tod Wolfgangs kam sein 1569 geborner Sohn, Georg Friedrich in den Besitz, und als dieser 1645 kinderlos mit Tod abging, so kam seine Herrschaft zu 3/4 an 6 junge Herren von Neuenstein und zu 1/4 an zwei Grafen von Hohenlohe-Neuenstein-Langenburg, zwischen welchen aber erst 1671 die Abtheilung so geordnet wurde, daß das Amt Schrotzberg an Langenburg fiel, und zwar an Heinrich Friedrich. Von dessen Söhnen, welche nun den hohenlohe-langenburgischen Zweig der neuensteinischen Hauptlinie ausmachten, erhielt 1701 der| älteste, Graf Albrecht Wolfgang, geb. 1659 und gestorben 1715 zu seinem Amt Langenburg von dem Amt Schrotzberg: die Orte Groß-Bärenweiler, Lindlein und Naicha; der zweite Sohn, Christian Kraft, geb. 1668 und gestorben 1743, aber neben dem Amt Ingelfingen, das Amt Schrotzberg ausschließlich der nebenbemerkten Orte, welche von da an abgetrennt blieben. Von nun an gehörte dieses Amt mit voller Landeshoheit zu Hohenlohe-Ingelfingen, bis zur Vereinigung dieses Stammes mit Hohenlohe-Oehringen im Jahr 1805. Es wurde 1806 der Hoheit Württembergs unterworfen und bildet nun einen Bestandtheil der, im Besitz des Fürsten August zu Hohenlohe-Oehringen befindlichen Standesherrschaft dieses Namens, deren staatsrechtliche Verhältnisse durch die Königl. Deklaration vom 27. Sept. 1825 (Reg. Bl. S. 562) und die nachgefolgte Vollziehungsverordnung vom 7. December 1829 (Reg. Bl. S. 573) geordnet wurden. Zu der vormaligen Herrschaft Schrotzberg kam übrigens 1701 auch das sogenannte zu Werdeck gehörig gewesene Nonnenämtlein, das wahrscheinlich bei der Vereinigung des Klosters Kreuzfeld, zu dem es gehört haben dürfte, mit dem Kloster Schäftersheim (1253) zu diesem gekommen ist, bei der Säkularisation von Schäftersheim aber an Hohenlohe fiel; die hohe Obrigkeit über dasselbe und die vogteilichen und Gefäll-Rechte, die das Markgrafenthum Ansbach in den Orten Schmalfelden, Speckheim und Sigisweiler besaß, wurden durch Vertrag mit Preußen vom 21. Juli 1797 gleichfalls dazu erworben.

Zu Verwaltung der Justiz und Polizei war zu hohenloheschen Zeiten neben den Ortsvorstehern ein Amtmann zu Schrotzberg unter der Regierung zu Ingelfingen bestellt, woselbst auch ein eigenes Consistorium für die kirchlichen und Stiftungs-Angelegenheiten bestellt war. Das Amt handhabte von 1806 bis Mai 1809 in der Eigenschaft eines Patrimonialamtes die Justiz und Polizei in der untersten Instanz; dann war der Amtsbezirk bis 1806[b 2] hinsichtlich der, zu Bestreitung der allgemeinen Landes- und Kriegs-Lasten aufzubringenden Leistungen der in Ingelfingen befindlich gewesenen Landschaftskasse und dem dazu gehörigen Verband 1806 einverleibt.

Die ältere Burg zu Schrotzberg, welche auf einem Hügel zwischen Schrotzberg und Könbronn lag, wurde 1441 in Städtekrieg von den Rothenburgern zerstört. Gegenwärtig heißt der Platz, auf welchem im siebzehnten Jahrhundert kurze Zeit eine Windmühle stand, die Windmühle. Für die Annahme, daß dort wirklich einst die Burg gestanden habe, sprechen neben den bereits bemerkten Überresten noch die Thatsachen, daß die dortigen Grundstücke „im Burgstall“ genannt werden, und daß eine ältere Beschreibung besagt: „Schließlich von der Herrschaft Gütern zu Schrotzberg ist auch| zu wissen, daß ein Bühel[8] daselbsten gen Könbronn hinaus gelegen allein mit der Unterthanen Güter und einem Graben umbfangen, darauf vor Zeiten ein altes Schlößlein gestanden, welches das Burgstadel genannt wird.“ Der Platz ist jetzt, nachdem ihn die Herrschaft schon 1747 in Privathände verkauft hat, in einen freundlichen Garten umgewandelt.

Im Jahr 1634 nach der Schlacht bei Nördlingen wurde, mit der Herrschaft des Grafen Georg Friedrich von Hohenlohe, auch das Amt Schrotzberg vom Kaiser in Beschlag genommen und durch den Deutschmeister Grafen Stadion verwaltet, 1637 sogar dem deutschen Orden, in dessen Händen es bis zum westphälischen Frieden 1648 blieb, geschenkt. Stark mitgenommen wurden die Orte des Amts Schrotzberg, als vom 7. bis 20. Juli 1645 der Marschall Turenne mit 30.000 Franzosen hier und in der Umgegend von Rothenburg gelagert war.

b. Kälberbach, Weiler mit 120 evang. Einwohnern, 7/8 St. westlich von Schrotzberg, am Nachbarschaftsweg nach Herrenthierbach auf der Ebene gelegen, pfarrte bis 1531 nach Schrotzberg, von da bis 1817 nach Schmalfelden und gehört erst seit diesem Zeitpunkt wieder zur Pfarrei Schrotzberg. Hohenlohe-Oehringen ist wegen Schrotzbergs allein gefällberechtigt; der Pfarrei Schmalfelden gehörte 1/3 des großen und kleinen Zehenten und nur das Übrige der erwähnten Standesherrschaft, welche diese Rechte auf 18 Jahre an die Gemeinde verpachtet hat.

Kälberbach gehörte von jeher zur Herrschaft Schrotzberg, nur war der Zehente ein Lehen des Bisthums Würzburg (s. zuvor S. 216.).

c. Könbronn, Weiler mit der untern Mühle, 77 evang. Einw., ist an der Vicinalstraße von Schrotzberg nach Oberstetten, am Rande des Vorbachthals, nördlich 1/2 St. von Schrotzberg gelegen. Die Gefällrechte der Neubruchzehente stehen dem Standesherrn der große und kleine Zehente aber der Stadtpfarrei Nieder-Stetten zu. Die auf der Markung im Vorbachthal liegende sogenannte untere Mühle hieß früher Adolphsmühle.

Der Ort wurde in älteren Zeiten Kindbrunn, Kinnebrunn, Kenbronn, Kybrunnen geschrieben und gehörte mit allen Rechten, ausschließlich des Gerichts, dem Walter v. Vorbach, von welchem er an Lupolt v. Selteneck und Ulrich Schrot verkauft wurde, worauf Lupolt v. Selteneck 1347 seinem Oheim Heinrich von Rothenburg seinen Antheil überließ. 1345 machte sich Heinrich von| Rothenburg verbindlich, den Herrn Cunrad von Schrotzberg an den Nutzungen in Kinbrunn nicht zu hindern, und 1346 legte jener diesem das Versprechen ab, keine Ansprüche an das Dorfsgericht in Kindenbrunn[b 3] zu machen. „1384 verkaufen Hans von Rothenburg und Elsbeth, seine eheliche Wirthin, an Heinzen von Rothenburg den Viertheil des Weilers zu Kennebrunn, der mich den egenan Hannsen uferstorben ist von Fritzen seligen von Rothenburg meinem Bruder um 300 Pfund Heller.“ Heinrich von Rothenburg muß übrigens zuletzt den ganzen Weiler Könnbronn allein besessen haben, denn von ihm ging er an seine Tochter Anna über, und wurde so Eingehörung der Veste Schrotzberg.

d. Krailshausen mit Reupoldsroth, Weiler mit 162 evang. Einwohnern, 1 Stunde nördlich von Schrotzberg, am Vicinalweg von Schrotzberg nach Heimberg. Die Erdfläche an der Kirche liegt 1576 württ. oder 1390 pariser Fuß über dem Meer. Einer der Nebenzweige des Reubachthals, das bei Oberstetten in das Vorbachthal einmündet, nimmt hier seinen Anfang. Früher wurde der Ort Krailshausen und Reupoldsroth Ripoldsrode geschrieben. Auf der Markungsgrenze gegen Schrotzberg am Vorbachthal lag früher der nun abgegangene Ort Murrenthal. Gefällberechtigt ist bloß Hohenlohe-Oehringen. Der große und die Hälfte des kleinen Zehenten steht der Pfarrei Wermuthshausen und wegen der Pfarrei Wildenthierbach dem Staate, dem Standesherrn aber der andere halbe Kleinzehente und der Neubruchzehente zu. Die hiesige Kirche zum h. Martin war bis 1748 Filialkirche von dem nahegelegenen Wildenthierbach und war mit den Orten Kreuzfeld und Reupoldsroth durch einen eigenen Caplan, der hier seinen Wohnsitz hatte, pastorirte Filialgemeinde, welcher auch noch jetzt die Baulast obliegt. Im Jahre 1748 aber ist die Aufhebung dieses Verbandes (s. oben) erfolgt, und seither gehört diese Tochtergemeinde zum Pfarrsprengel Schrotzberg, dessen Geistlicher nicht nur alle Casualien hier zu verrichten, sondern außerdem zu bestimmten Zeiten ordentlichen Gottesdienst hier zu halten hat. Das Schulhaus hat die Schulgemeinde Krailshausen 1831 erkauft und 1834 ansehnlich erweitert. Das Vermögen der Stiftungspflege beträgt an verzinslichen Capitalien 591 fl.

Krailshausen war eine Zugehör von Schrotzberg; 1/3 freies Eigen, 1/3 aber rührte von dem Stifte Würzburg und 1/3 von dem Hause Brandenburg zu Lehen. Conrad von Berlichingen hatte nämlich 1480 dem Markgrafen Albrecht zu Onolzbach 1/3 am Dorf Krailshausen, 1/3 an seinen Gütern zu Sigisweiler und 1/3 an dem Hofe zu Reupoldsroth, welches Alles bis dahin freies Eigen war, zu Lehen aufgetragen. Übrigens erlosch der| Lehensverband gegen dieses Haus im Jahr 1796 in Folge eines Landesvergleichs zwischen Hohenlohe und Preußen. Das würzburgische 1/3 wurde 1497 von Bernhard von Berlichingen dem Stift Würzburg zu Rittermannlehen aufgetragen. Als Hans Conrad von Berlichingen seinen Antheil an Schrotzberg i. J. 1609 verkaufte, ist unter den Kaufsobjekten aufgeführt „Krailshausen mit aller Obrigkeit, allen Rechten und Diensten.“[9]

e. Kreuzfeld (Creuzfeld), Weiler mit 66 evang. Einw., ist 1 St. östlich von Schrotzberg gelegen und wird urkundlich schon 1253 genannt aus Veranlassung der Aufhebung des hiesigen Nonnenklosters, welches nur ein einziges Mal im genannten Jahre in der Geschichte erwähnt wird, als es gegen eine seiner Äbtissin gegebene Entschädigung von 21 Pfd. Heller dem Kl. Schäftersheim einverleibt wurde (Wibel Urk. II. S. 59). Gefällberechtigt ist wegen der Herrschaft Schrotzberg nur der Fürst von Hohenlohe-Oehringen; in Bezug auf die Zehenten finden dieselben Verhältnisse wie bei Krailshausen statt.

f. Sigisweiler, Weiler mit 118 evang. Einwohnern, 3/4 St. westlich von Schrotzberg gelegen gehört zur Pfarrei Schmalfelden, und zur Schulgemeinde Schrotzberg. Die Güter sind zum Theil zur Gotteshauspflege Schmalfelden, zum Theil zu der zu Blaufelden gült- und lehen-bar und nur von letzterer theilweise allodificirt. Die weiteren Lehen hier gehören von Alters her zum Amt Schrotzberg, außer 2 werdecker Amtslehen, die erst 1802 von dem preußischen Fürstenthum Ansbach eingetauscht wurden. Den großen und kleinen Zehenten auf den altzehentbaren Feldern haben die Pfarreien Schmalfelden und Blaufelden, für letztere jetzt der Staat, den Novalzehenten und einige besondere Zehenten aber die Standesherrschaft. Auf dem Feld „das Ölmezlein“[10] genannt, steht der Pfarrei Schmalfelden der Zehente zu.

g. Zell, Weiler mit 71 evang. Einwohnern, 1/2 St. nordöstlich von Schrotzberg gehört zur Pfarrei und Schule zu Oberstetten. Als 1605 eine Gefällbereinigung zwischen der Reichsstadt Rothenburg und Hohenlohe-Weikersheim vor sich ging, behielt sich Hohenlohe den Zehenten von Zell vor. Derselbe steht daher auch noch der Standesherrschaft Hohenlohe-Oehringen zum Amt Schrotzberg zu; in die Gefällberechtigungen dagegen theilen sich Hohenlohe-Oehringen und Hohenlohe-Langenburg.


  1. Vergl. hiezu J. Albrecht. Geschichtl. Nachrichten über Burg und Dorf Schrotzberg. Württb. Jahrb. von 1833, S. 297.
  2. Mit Ausdehnung der Forstgerechtsame auf die fürstlichen Waldungen auf der Markung von Lindlein und mit Ausschluß des fürstlich Hohenlohe-Kirchberg’schen, auf der Markung Schrotzberg gelegenen, Schorrenwalds und Duttenlohwalds mit zusammen 194 Morgen.
  3. Ein bedeutendes Maiereigut mit Schweizerei, das früher zum Schloß gehörte, wurde 1782 zugleich mit der um diese Zeit eingetretenen Vertheilung und Cultivirung der Allmanden in einzelnen Stücken an die Einwohner verkauft und dadurch die Einführung der Stallfütterung und Verbesserung des Nahrungsstandes des Orts herbeigeführt.
  4. Hievon haben jedoch als Afterpächter im Besitz der Fürst zu Hohenlohe-Kirchberg Antheil an der Markung Gerabronn und Rückershagen, und der Fürst zu Hohenlohe-Langenburg Antheil an denselben Markungen und den zu Rechenhausen und Michelbach.
  5. Die Herren von Neuenstein führten ebenfalls den Vornamen Schrot, auch Schrutto; Wibel hat in seiner hohenlohe’schen Kirchengeschichte nachgewiesen, daß sie, wenn auch nicht einer Familie angehörig, doch nahe Verwandte waren.
  6. In dem schrotzbergischen Antheil derselben hatte Pfalzgraf Otto bei Rhein und Herzog in Bayern das Öffnungsrecht.
  7. Die ganze Herrschaft war sonach auf 127.000 fl. fränkischer oder 158.750 fl. rheinischer Währung gekommen.
  8. Die Stelle ist ein unbedeutender Hügel auf dem höchsten dortigen Punkt.
  9. Vergl. über Krailshausen. Albrecht in den württemb. Jahrb. von 1833, S. 309.
  10. Vielleicht der Ort, wo der abgegangene, bei Schrotzberg erwähnte Ort Ölmüschell stand.
Berichtigungen
  1. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 214. L. 5. v. u. ist Darreßbüchse zu lesen.
  2. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 217. L. 13. v. u. statt „und wurde auch“ zu setzen: dann war der Amtsbezirk bis 1806.
  3. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 219. L. 4. l. Kindenbrunn.
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