Beschreibung des Oberamts Mergentheim/Kapitel B 3

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3. Althausen,
Gemeinde III. Klasse, mit 532 Einw., worunter 78 Katholiken, a. Althausen mit 518 Einw., b. Üttingshof, Hof, mit 14 Einw. Evang. Filial von Neunkirchen, die Kath. sind nach Mergentheim eingepfarrt.


Der Ort liegt, beherrscht von der erhöht stehenden Kirche, am Zusammenkommen des Lustbronner Baches und des Brunnenthal-Baches und zieht sich, rings von Obstbäumen umgeben, in | beide Thälchen hinein. Die ziemlich geraden und gehörig breiten wohlgekandelten Ortsstraßen, die reinlich gehalten sind, und mehrere freie Plätze geben ihm ein freundliches Ansehen.

Die im Südwesten samt dem Schulhaus erhöht gelegene Kirche wurde 1778/79 neu erbaut und hat den Thurm im Osten, derselbe zeigt am östlichen Fenster seines ersten Stocks, in das Gitter hineinschmiedet, die Jahreszahl 1778. Das in neuester Zeit ansprechend wieder hergestellte Innere der Kirche ist hell, hoch und geräumig und besitzt auf der im Westen sich erhebenden Empore einen spätgothischen Flügelaltar; außen auf den Flügeln mit dem englischen Gruß, einem schönen Gemälde mit reichem landschaftlichem Hintergrund, innen auf den Flügeln sieht man links die Geburt Christi und Anbetung durch die drei Weisen, rechts Beschneidung und Darstellung im Tempel. Im Schrein steht, in Holz geschnitzt, anmuthsvoll Maria mit dem Kinde, und neben ihr standen zwei Heilige, St. Jodokus und ein Bischof, die sich jetzt in der Sammlung im Rathhaus zu Mergentheim befinden. An der Emporenbrüstung sind König David, die vier Evangelisten und die 12 Apostel in Öl gemalt; dieselben wurden nach einer noch vorhandenen Heiligen-Rechnung im Jahre 1670 von einem Mergentheimer Maler gefertigt. An der Südwand der Kirche steht ein Grabdenkmal mit folgender Inschrift:

Anno 1696 den 7. Novembris ist der Hochwürdig Wohlgeborne Herr Stephan Franz von Newhoff des Hohen Teutschen Ordens Ritter und gewessener Comenthur zu Griffstett im Herrn entschlaffen, dessen Seel Gott gnädig sein wolle.

Außerdem besitzt die Kirche noch ein hübsches Tragkreuz von Holz, mit Christus am Kreuz.

Der oben achteckig werdende und mit einem geschieferten Zwiebeldach bedeckte Thurm enthält in seinem ersten Geschoß die Sakristei, darüber in einem feuerfesten Gewölbe das Archiv, worin sich in einer alten, großen, stark mit schönen gothischen Schmideisenbändern beschlagenen Truhe eine Menge alter Urkunden (s. u.) befindet.

Von den vier Glocken wurde die größte, mit dem Brustbild des Königs Wilhelm geschmückte, gegossen von Glockengießer Friedrich Claus in Bütthard 1845, die zweite, mit Christus am Kreuz gezierte, von (demselben) Friedrich Claus und Söhne in Heidingsfeld 1867 und trägt noch die Inschrift: „Ehre sei Gott in der Höhe.“ Die dritte gestiftete (s. u.) Glocke ist von | demselben gegossen 1867 und trägt folgende Inschriften: „Heilig, heilig, heilig ist Gott der Herr Zebaoth, alle Lande sind seiner Ehre voll“, ferner:

„Zur Ehre Gottes und zur Erinnerung an das Gotteshaus zu Althausen, in welchem ich die hl. Taufe und christlichen Religionsunterricht empfangen habe, stifte ich mit meiner Ehegattin Elise diese Glocke zum bleibenden Andenken Johann Riegler in Little-Rock, Staat Arkansas, Nordamerika.“

Die vierte Glocke ist alt, mit gothischem Fries umzogen und hat folgende Umschrift in gothischen Minuskeln: Christof glockengieser zu nurinberg gos mich. zu gottes lob gehor ich.

Die Unterhaltung der Kirche ruht auf der Stiftungspflege. Der hübsche Friedhof liegt nördlich von der Kirche, in seiner Mauer sitzt ein altes Steinkreuz. Bei der Kirche wurden im Jahre 1871 Anlagen angebracht und in der Mitte mit einer Friedenslinde bepflanzt.

Althausen ist Filial von Neunkirchen, woselbst auch der Pfarrer wohnt; jeden Sonn-, Fest- und Feiertag wird hier regelmäßiger Gottesdienst gehalten, des Nachmittags nur alle 14 Tage. Die Gottesdienste wechseln mit dem Mutterort in der Weise, daß abwechselnd je an einem Ort Sonntags Vormittag, am anderen Sonntags Nachmittag Gottesdienst ist.

Das sehr stattliche zweistockige Rathhaus wurde im J. 1839 neu erbaut und hat vor sich eine Freitreppe mit schmideisernem Geländer; hinter ihm, höher, steht, von 22 Holzpfeilern gestützt, eine alte, im J. 1833 durch einen Gewittersturm entwipfelte Sommerlinde; ihr Umfang war vor dem Neubau des Rathhauses um ein Dritttheil bedeutender.

Vom Rathhaus führt eine mit jungen kräftigen Lindenbäumen besetzte Allee hinauf zur Kirche und dem 1792 erbauten, 1842 und 1872 vergrößerten Schulhaus. Es unterrichtet ein Lehrer.

Dann besitzt die Gemeinde noch ein Armenhaus, gegenwärtig vom Gemeindeschäfer bewohnt, und die frühere fürstl. Langenburgische Zehentscheune.

Der Ort ist mit gutem Trinkwasser stets hinreichend versehen, das 5 laufende und 3 Pumpbrunnen spenden; die fünf laufenden Brunnen werden von einer starken, im Brunnenthal entspringenden, 370 m vom Ort entfernten Quelle gespeist. In demselben Thal finden sich noch drei Hauptquellen mit gutem, reinem Wasser, der Riedbronnen, der Schellenbronnen und der Affenthalbronnen, dieser zugleich der Ursprung des | Brunnenthalbaches. Im Thal gegen Lustbronn fließen dann, neben verschiedenen schwächeren, der Röhrigbronnen und zwei im „Birkach“. Von Bächen fließen über die Markung (schon oben genannte) der Lustbronner- und der im Affenthal beginnende Brunnenthaler-Bach; bei großen Gewittern treten dieselben aus. Periodisch fließende Quellen sind eine im verödeten Weiler Dainbuch, eine im äußeren Affenthal und eine im Eisenbach. Ein kleiner Weiher, der abgelassen werden kann, besteht im Ort.

Vizinalstraßen gehen von hier nach Üttingshof, Neunkirchen und Lustbronn; im Ort gehen über den Lustbronner Bach eine steinerne Brücke (mit zwei Bogengewölben) und drei hölzerne Stege über den Brunnenthalbach und unterhalb des Orts ein steinernes, gewölbtes Brückchen über den vereinigten Bach; sämmtlich von der Gemeinde zu unterhalten.

Die Vermögensverhältnisse der Einwohner sind gut, die Mittel des Auskommens gesichert, Arbeitsverdienst für den Ärmeren gibt es immer auf dem nahen Üttingshof; Gante sind sehr selten. Der vermöglichste Bürger besitzt an Feld, Acker, Wiesen und Weinberg 45, an Wald 25 Morgen, die vermögliche Klasse 25–35 Morgen Feld und 15–20 Morgen Wald, die Mittelklasse 10–15 Morgen Feld und 10 Morgen Wald, die ärmere Klasse 5–10 Morgen Feld. Ohne Feldbesitz ist Niemand. Auf angrenzenden Markungen haben hiesige Bürger ziemlich viel Feld und Wald.

Die Haupterwerbsmittel bestehen in Feldbau, Wein- und Obstbau (in neuerer Zeit wird auch viel Hopfen gepflanzt) und Viehzucht. Die Handwerker arbeiten hauptsächlich für den Ortsbedarf; ein Kramladen ist im Ort, eine Schildwirthschaft und eine Bierbrauerei; unterhalb des Ortes eine Mühle mit zwei Mahlgängen, einem Gerbgang und einem Schwinggang.

Die mittelgroße Markung hat einen ziemlich fruchtbaren, mehr leichten, stellenweise, wo er flachgründig ist, hitzigen Boden; die Wiesen sind stellenweise, im Thal gegen Lustbronn, „Röhrig“ genannt, sowie in dem westwärts liegenden Thal „im Ried“, feucht. Einige Steinbrüche im Muschelkalk, zu Pflastersteinen, sind auf der Markung. Das Klima ist mild, die Sommernächte gewöhnlich warm; Hagelschlag kommt selten vor, so 1811, 1824, 1848, 1867 und 1877.

Die Landwirthschaft wird mit Eifer betrieben und wurde in den letzten zwanzig Jahren durch Anlage besserer Feldwege bedeutend gefördert; die ganze hiesige Markung braucht eine | starke Düngung, die freilich nicht immer beschafft werden kann. Man pflanzt Roggen, Dinkel, Gerste und Haber, Flachs, Kartoffeln, Runkelrüben, der Futterkräuterbau hat zugenommen, besonders mit blauem und rothem Klee, auf den geringeren Feldern baut man auch ziemlich Esparsette; der Hopfenbau ist sehr im Zunehmen. Von Dinkel können jährlich 200–300 Ctr., von Gerste 400–500 Ctr. nach außen verkauft werden.

Der Wiesenbau ist ziemlich ausgedehnt, die Wiesen sind zweimähdig; ungefähr 20 Morgen können bewässert werden. Futter wird noch von außen bezogen.

Der Weinbau ist nicht unbedeutend, die unteren und mittleren Lagen geben besseren Wein, die oberen sind ergiebiger; man pflanzt (im Kurzschnitt) das sog. Grobschwarze. Auf den Morgen kommen 3000 Stöcke und darüber, über den Winter wird bezogen. Der Wein ist dickroth, gut, dauerhaft, der höchste Ertrag beläuft sich auf 3 Eimer für einen Morgen. Es wird viel Wein nach außen verkauft; die Preise eines Eimers bewegten sich in den letzten 10 Jahren von 16–72 Gulden.

Der nicht gerade bedeutende Obstbau nimmt zu, man pflegt vorzugsweise Kernobst (Äpfel) und hat einen eigenen Baumwart aufgestellt, die Jungstämme werden von Mergentheim bezogen.

Die Gemeinde besitzt 211 Morgen Laub- und 257 Morgen Nadelwaldungen (Forchen), die jährlich 4–5000 Mark in die Gemeindekasse bringen; außerdem erhält jeder Bürger 40 Stück Laubholz- und 15 Stück Forchenwellen und es haftet auf dem Laubwald eine Bauholzgerechtigkeit und zwar: zum Neubau eines Hauses 45, einer Scheune 27 Stämme, dann noch die Abgabe von Schwellen und Durchzügen bei vorkommenden Flickarbeiten.

Die Gemeinde hat 17 Morgen mit Bäumen bepflanzte Ödungen (Weiden) und 25 Morgen ohne Bäume; außerdem dürfen im Forchenwald 68 Morgen im Altersbestand von 40–55 Jahren beweidet werden. Dies Alles trägt der Gemeinde jährlich 300 Mark ein, die Pferchnutzung 900–1000 Mark.

Pferdezucht und Pferdehaltung höchst unbedeutend, dagegen wird die Rindviehzucht mit gutem Erfolg betrieben; man hält gewöhnlich die braune Heilbronner Race (Neckarschlag); seit neuer Zeit sind jedoch 2 Simmenthaler Halbblut-Farren aufgestellt. Der Farrenhalter hat dieselben anzuschaffen und erhält hiefür 4 Morgen der Gemeinde gehöriges Feld zum Benützen, sowie 18 Nächte den Pferch. Der Handel mit gezüchtetem und gemästetem Vieh ist mäßig. Im Sommer laufen 300–350, im | Winter 250–300 Stück Schafe (meist spanische Bastarde) auf der Markung; für ein Schaf bezieht die Gemeinde als Pachtgeld jährlich 1 Mark 20 Pf. Die Bienenzucht ist im Zunehmen.

Von Anstalten bestehen außer der Volksschule eine Winterabendschule, eine Industrieschule und eine Ortsbibliothek auf dem Rathhaus, mit etwa 200 Bänden, die jährlich um 12–15 Bände auf Gemeindekosten vermehrt und fleißig benützt wird.

Außer der Kirchenstiftung mit 14.373 M. 37 Pf. und 41/2 Morgen Feld, besteht die Peter Keller’sche Stiftung, gestiftet vor etwa 60 Jahren, jetzt mit einem Kapital von 5720 Mark, aus deren Zinsen die Vormittagspredigten an Sonn-, Fest- und Feiertagen gehalten werden, sowie alljährlich am Peter- und Paulstag 20 M. 80 Pf. unter die Ortsarmen vertheilt werden. Dann Stiftung von David Bayer (seit 20 Jahren) mit 100 Gulden, für arme Schulkinder, und seit 1871 die Stiftung der Wittwe Winter mit 300 Gulden, zu Vertheilung passender Kommunionbücher unter die Konfirmanden.

Die zum Theil noch versteinerte „hohe Straße“ zieht auf der Höhe östlich vom Ort gegen Neunkirchen.


Althausen hieß vielleicht noch 1219 (s. u.) Husen = Behausung, Wohnsitz, im Gegensatz zu einem jüngeren Ort etwa Neunkirchen (bei der neuen Kirche) Alt-Hausen genannt. Schon 1192 war einer von Boxberg (vgl. noch Reg. 1545) und durch ihn der Johanniterorden daselbst begütert. Seit dem ersten Viertel des 13. Jahrhunderts ist der Ort Hohenlohe-Brauneckisch, als ein Bestandtheil der Herrschaft Neuhaus, deren Schicksale, namentlich die Würzburgische Lehensherrschaft, die Verpfändungen und schließlich 1428 den Verkauf an den Deutschorden es theilte. Daneben erscheinen theils gleichzeitig, theils nach einander in Althausen begütert, berechtigt oder belehnt: Würzburg (1224. c. 1303.), Sützel von Mergentheim (c. 1303. 1444. 1482. 1501. 1523. 1550.), von Stetten (1318), von Assamstadt (1333), die Klausnerinnen zu Neunkirchen (1337 bis 1479), die Johanniter in Mergentheim (1355), die von Mulfingen (1342), die Reich von Mergentheim (1352), die Mertin von Mergentheim (1360. 1377. 1411. 1444. 1470.), von Ochsenfurt (1404), von Finsterlohe (1429. 1456. 1465.), von Ötzberg und von Berlichingen (1456), Spital in Mergentheim (1422. 1465. 1534. – s. auch 1192 Johanniter), Kloster Heidingsfeld bei Würzburg (1479–1534), Kurmainz (1533), Geyer von Giebelstat (1550. 1596–1615. 1628.), Kur-Brandenburg | (1708. 1719), endlich die Grafen von Wertheim und Kloster Schönthal (Schönhuth, Vorzeit und Gegenwart 49.).

Trotz dieser Herrschaftsverhältnisse hatte Althausen, wie es scheint, von Alters her einzelne besondere Gemeinderechte.[1] Die Benennungen Bescheidene Leute und Gebauerschaft zu Althausen gemeiniglich (1377. 1411.), Dorfmeister und Heimbürgen (1429. 1490.), Bürgermeister und Zwölfer (1596), Heimbürgen, Schützen (?) und ganze Gemeinde des freien Dorfs Althausen (1652), sowie der Verkauf des Rechts, einen Heimbürgen (s. u.) mit zu wählen, Seitens derer von Finsterlohe an die Männer und Gemeine zu Althausen (1429) – dies weist zurück auf eine alte Gemeindeverfassung, bei welcher zwar Gericht, Vogtei und andere Rechte den Grundherren zustanden (c. 1303. 1429. 1444.), welche es aber immerhin erklärlich macht, daß die Althauser fortwährend beanspruchten, als freies Reichsdorf zu gelten. Sie erhielten jedoch nicht weiter zugestanden, als das Verbleiben bei den guten und löblichen Herkommen und Gewohnheiten: 1. Heimbürgen mit Rath einer Gemeine zu setzen und zu entsetzen, welche die Feldpolizei handhabten, 2. Recht zu suchen nach Wahl vor dem Deutschordischen Dorf-Gericht in Markelsheim, oder vor ihren Grundherren 3 Meilen um Althausen gesessen, 3. Hasen- und Vogeljagd auf der Markung Althausen, 4. Dienstfreiheit, sowie Freiheit von Umlagen für Cent, Obrigkeit und Schirm, nicht aber von Reichssteuern. Im Übrigen blieb Cent- und Malefiz-Gerichtsbarkeit, sowie der Vogt-, Schutz- und Schirmhaber und das Herdhuhn fortan dem Deutschorden (1545.) Daß die Gemeinde hiebei sich nicht beruhigte und namentlich auf der Benennung Freidorf zu bestehen fortfuhr, zeigt das derselben nicht ungünstige Erkenntnis der Reichskommission von 1651 und der vergebliche, mit einer Ungehorsamsstrafe endende Versuch, sich einen Wappenbrief ausstellen zu lassen 1652 (s. u.) Mit dem im J. 1703 eingegangenen Verzicht auf das uralte Jagdrecht gegen Steuernachlaß ist thatsächlich auch der letzte Anspruch auf Reichsdorfsrechte hingegeben und Althausen in der Hauptsache Deutschordisch geworden.

Kirchliches. Althausen war schon im 14. Jahrhundert Filial von Neunkirchen. 1352 wurde am St. Jodoksaltar der Kapelle (Filialkirche) aus dem Heiligen und freiwilligen Gaben eine Frühmeßpfründe geschöpft. Das Patronat der mit | Neunkirchen (s. u.) gemeinsamen Frühmesserei, welches ursprünglich den Reich von Mergentheim zustand, wurde später gegen die Mertin und seit 1470 den Deutschorden von den Sützel beansprucht. Von diesen kam es 1550, unter Protest Deutschordens, an die Geyer von Giebelstatt, welche, wie es scheint, die Reformation in Althausen einführten, wogegen, als 1615 durch den Tod Hans Konrad Geyers das Kirchenlehen an Würzburg heimgefallen war, Deutschorden 1628 einen katholischen Priester einsetzte. Nach den Schwankungen, welche der Wechsel des Kriegs herbeiführte, schlug Würzburg 1649 einen Simultan-Gottesdienst vor, die Gemeinde setzte aber vor der Nürnberger Reichskommission 1651 die Aufrechterhaltung des evangelischen Gottesdienstes durch, für welchen der Ort einmal, freilich nur ganz kurze Zeit, nach dem Heimfall des Geyerschen Lehens an Kurbrandenburg 1719, einen eigenen Pfarrer bekam.

1192. Juni 6. Würzburg. Kraft von Bocksberg schenkt dem Johanniter-Orden unter Anderem 9 Unzen Jahreszinsen und 2 Jauchert Weinberge in Althausen. U.B. 2, 280.

1219 Dezember 22. Friedrich v. Hohenlohe tritt seinen Brüdern Eigenthum ab preter homines suos de Mergenthem et de Husen (Althausen?) U.B. 3, 97.

1224. Dezember 14. Würzburg. Gottfried und Konrad v. Hohenlohe entschädigen den Bischof von Würzburg für den Zehnten in Mergentheim, welchen derselbe dem DO. abgetreten, unter Anderm mit den Gütern und Rechten Konrads in Althausen und Neunkirchen. U.B. 3, 158.

1291. Februar 10. Gebhard v. (Hohenlohe-) Brauneck und seine Ehefrau Alheid schenken der Frauenklause zu Wachbach Hellerzinse auf Gütern in Althausen. W. F. 1853. S. 83.

1300. Gebhards v. Hohenlohe-Brauneck Witwe Adelheid und ihr Sohn Ullin (Ulrich) geben die Burg Neuhaus mit den dazu gehörigen Orten etc., worunter auch Althausen, dem Hochstift Würzburg freiwillig als Lehen auf und empfangen es wieder als Mannlehen. Jb.[2] 74.

1303. Berchtold Sützel v. Mergentheim trägt von Würzburg 1/3 Zehnten in Neunkirchen und Althausen sowie die Vogtei in Neunkirchen zu Lehen. Arch. d. h. V. v. U. F. XIV, 1, 69.

1315. Althausen wird mit der gesammten Herrschaft Neuhaus von den Hohenlohe erstmals an DO. verpfändet. Jb. 74.

1318. Gernot v. Stetten, gen. v. Gabelstein, und die Seinen, sowie Zürch v. Stetten und seine Ehefrau Mye verkaufen ihre Leute zu Althausen an DO. W. F. 4, 196.

1333. Konrad v. Assamstadt und seine Ehefrau verkaufen 2 eigene Leute um 10 Pfd. an DO. (B.)

| 1333. s. Neuhaus.

1337. s. Neunkirchen.

1342. Ulrich v. Mulfingen und seine Ehefrau Lutrat verkaufen an die Klause zu Neunkirchen 18 Morgen Weinberg zu Althausen. W. F. 10, 172.

1352. Mai 4. Würzburg. Der Bischof v. Würzburg bestätigt die Stiftung einer Frühmesse am St. Jodoksaltar in der Kapelle zu Althausen aus dem Heiligen daselbst und den Gaben einiger andern Christgläubigen, von Eifer der Andacht Beseelten, nachdem der Patronatsherr der Pfarrkirche, Rüdiger, gen. Riche von Wachbach, und der Pfarrherr Rüdiger von Sulz (OA. Gerabronn) ihre Einwilligung gegeben. Das Patronatsrecht der Frühmeß soll dem Patron der Pfarrkirche zustehen, der Frühmesser in Althausen wohnen und täglich seine Messe lesen, an Sonn- und Festtagen aber mit dem Pfarrherrn der Mutterkirche fungiren, demselben auch alle Opfer und Seelenmessen präsentiren, welche ihm am Altar, oder auf dem Kirchhof, oder im Weiler zukommen, Niemand die Sterbsakramente reichen und kein Vermächtnis annehmen, ohne sich vor dem Pfarrherrn über sein Recht auszuweisen. Jb. 83.

1355. November 7. DO. tritt gegen Anderes in Mergentheim seine Güter und Gilten zu Althausen an den Johanniter-Orden ab. W. F. 8, 275.

1460. April 23. Kunrad, Techant zu Elpersheim, Eberhard, Techant zu Hollenbach, und Kunrad Stimpach, Pfarrer zu Edelfingen, entscheiden einen Streit zwischen Kunrad Mertin v. Messelhausen (BA. Tauberbischofsheim) und den armen Leuten von Althausen, die 57 an der Zahl vor jenen erschienen waren, dahin, daß sie dem Mertin fürbaß zehnten sollen wie von Alter herkommen ist, sonderlich auch den rothen Wein und die Immen, die sie bisher nicht gezehntet haben wollten; im Übrigen sollen sie von dem Mertin ledig und los sein. (Nach den Originalien im St. A. und in Althausen).

1377. September 22. Eitel Mertin v. Mergentheim, gesessen zu Dörzbach, mit seiner Hausfrau Agnes und seinem Sohn Bezold verkaufen den bescheidenen Leuten Heinzen Humpff, Göz Ziegler, Vormund der Frühmeß, und der Gebauerschaft zu Althausen gemeiniglichen und der Frühmeß daselbst, ihren Theil des Zehnten zu Neunkirchen und zu Althausen in Mark in Feld in Dorf außer dem Weinzehnten, um 220 Pfd. Hlr. auf Wiederlösung. (Nach dem Original in Althausen.)

1394. November 30. Das Hochstift Würzburg verleiht mit der übrigen, auf Absterben der Herren v. Hohenlohe-Brauneck 1390 heimgefallenen, Herrschaft Neuhaus auch Althausen an die Grafen von Schwarzburg. Jb. 74. W. F. 1851, S. 17.

19. Juni 1394. Hans Lesch v. Mergentheim, Edelknecht, mit seiner Mutter Peternella v. Hartheim, verkauft der Frühmeß und Gotteshauspflege Althausen seinen Antheil am Zehnten zu Tambuch in Mark in Feld in Dorf um 32 Pfd. Hlr. Mergentheimer Währung. (Nach dem Original in Althausen.)

1394. Dezember 1. s. Neuhaus (Igersheim.)

| 1398. Juli 27. Die Grafen v. Schwarzburg verpfänden Althausen und die übrige Herrschaft Neuhaus an DO. W. F. 1851, Seite 17.

1404. Konz v. Ochsenfurt, gesessen zu Markelsheim, und seine Ehefrau Elsbet verkaufen ein Gut in Althausen an DO. um 221/2 fl. (B.)

1411 s. Neuhaus (Igersheim).

1411. Hans Mertin und Eitel Mertin von Mergentheim, Gebrüder, gesessen zu Dörzbach, erhalten von den Zinsmeistern der Frühmesse zu Althausen, Hans Hone und Reichart Pfatzelmann, und der Gebauerschaft gemeinlichen daselbst, 40 Gulden geliehen zu der Summe, welche ihrem Ahn Eitel Mertin von der Frühmeß für seinen Theil des Zehnten zu Althausen und Neunkirchen und die Gilten zu Oesfeld auf Wiederlösung bezahlt worden. (Nach dem Original in Althausen.)

1418. April 10. Konstanz. Fünf Kardinäle ertheilen der St. Jodoks-Kapelle in Althausen einen hunderttägigen Ablaß. (Nach dem Original in Althausen.)

1419. April 30. Albrecht von Finsterlohe und Margaretha Reichin, seine Hausfrau, verkaufen an den Frühmesser in Althausen Heinrich Ummeheim ein Viertel Acker, stößt von einer Seite an der Frühmeß Acker und liegt unter der Kirche. Jb. 88.

1420. Katharina v. Morstein und Anna und Margaretha v. Seldeneck, Klausenfrauen zu Neunkirchen, verkaufen 5/4 Wiesen hinter dem Dorf Althausen gegen Lustbronn an Kunz Hon. (Vom Original auf dem Rathhaus zu Mergentheim.)

1421. Mai 21. Der Bischof v. Würzburg als Lehensherr eignet der Frühmeß zu Althausen in Betracht der Armut und Gebrechen derselben den durch den Frühmesser Heinrich Ummeheim von Hans und Eitel Mertin von Mergentheim erkauften Theil an den Zehnten zu Althausen und Neunkirchen, wovon jedoch wieder der 18. Theil an den Lehensherrn gegeben werden muß. (Nach dem Original in Althausen.)

1422. Margaretha v. Seldeneck, Meisterin der Klause zu Neunkirchen, verkauft an den Spital zu Mergentheim 3 Morgen Wiesen bei Althausen sammt Wasserrecht für 74 Gulden. Schönh. Chron. v. M. 34.

1428. Mit der übrigen Herrschaft Neuhaus kommt auch Althausen an den Deutschen Orden. Jb. 74.

1429. Dezember 7. Albrecht von Finsterlohe und Götz v. Finsterlohe sein Sohn bekennen öffentlich: „solch Recht, als wir gehabt haben zu Althausen, dabei und mit zu sein, einen Heimbürgen daselbst zu kaufen und zu setzen, daß wir dasselbe Recht den Männern und der Gemein daselbst zu Althausen recht und redlich verkauft und zu kaufen geben haben um 15 gute rhein. Gulden, und sagen sie der quitt, ledig und los; darum sollen und wollen wir oder unser Erben oder sonst Niemand von unsertwegen keinerlei Ansprüche, Forderungen oder Klag haben noch thun oder Schicken gethan werden an die Vorgenannten von Althausen von des vorgeschriebenen Rechtes wegen.“ (Nach dem Original in Althausen.)

| 1441. Eitel Mertin und Hans Mertin von Mergentheim zu Wachbach bekennen, daß ihnen die Zinsmeister der Frühmesse zu Althausen 40 Gulden geliehen. W. F. 1819, S. 90.

1444. Eitel Mertin von Mergentheim verkauft seinem Vetter Rüdiger Sützel von Mergentheim um 350 rhein. Gulden die Wein- und Getreidezehnten zu Althausen und Neunkirchen, auch das Gericht, Vogtei, Zins, Gilt und Gut mit aller seiner Zu- und Eingehörung, mit allen Renten, Rechten, Gewohnheiten, was alles sein Vetter sel. Eberhard Mertin als Lehen von Würzburg innegehabt. Jb. 85.

[ER 1]

1456. Hans Georg v. Oetzberg (im Odenwald) und seine Ehefrau Margaret v. Berlichingen verkaufen an ihren Schwager und Muhme, Kunz v. Finsterlohe und seine Ehefrau Brigitta Truchsessin, alle ihre Güter, Gilten und Zinse zu Althausen. (B.)

1465. Brigitta v. Finsterlohe, geb. Truchsessin v. Baldersheim (bayr. BA. Ochsenfurt) verkauft alle ihre Güter zu Althausen an den Spital in Mergentheim. Schönh. Chron. 35. W. F. 4, 351.

1470. Karl Mertin v. Mergentheim übergibt dem DO. in M. zu seinem und seiner Altvordern Seelenheil die geistlichen Lehen der Pfarrkirche zu Neunkirchen und der Frühmesse zu Althausen. Diese Schenkung stätigt noch in demselben Jahr der Bischof v. Würzburg. Aber am 21. Dezember stellen die Brüder Kaspar und Wilhelm v. Mergentheim, gen. Sützel, dem DO.s-Kommenthur vor: das Kirchenlehen zu Neunkirchen und Althausen sei ein Erblehen des Ältesten v. Mergentheim, sie bitten darum, von jenem Vertrag abzustehen. Sie erlangen vom Bischof in Würzburg die Weisung an den Kommenthur: „des Stiftes Eigenthum und der Sützel Lehen sich ferner nicht zu ingeriren.“ Jb. 89. f.

1479. s. Neunkirchen.

1482 oder 92? (Jb. 91 steht, durch offenbaren Druckfehler, 1442.) Das Lehensgericht erkennt dem Bischof v. Würzburg als Beklagten und den Sützeln als Klägern zu Recht, daß die bischöfliche Bestätigung der dem DO.shaus in Mergentheim 1470 geschehenen Schenkung den Sützeln an ihrer Gerechtigkeit nicht schaden solle. Jb. 91.

1490. Juli 15. Würzburg, Cuntz Weygant und Hans Myner, Dorfmeister und Heimbürgen des Dorfs Althausen, an Statt einer ganzen Gemeind lassen sich durch Petrus Lupi v. Wimpfen, Kaiserlichen Notar, eine beglaubigte Abschrift des Kaufbriefs vom 7. Dezember 1429 fertigen für den Fall, daß diesen die Schaben und andere Würm zu nichte machen. (Nach d. Orig. in Althausen)

1491. s. Neunkirchen.

1501. Ein Schiedsgericht entscheidet, daß die Kirchenlehen zu Neunkirchen und Althausen Melchior Sützel v. Mergentheim und seinen Erben zu verleihen zustehen und DO. zu Stund davon abzutreten habe. Jb. 91.

1501. November 11. Der Generalvikar von Würzburg verleiht dem Altar der h. Maria und h. Anna in Althausen (in der Urkunde | bloß: hoc altare) einen 40tägigen Ablaß. (Nach d. Orig. in Althausen.)

1506. Juli 11. Das Wässerrecht für die Deutschordischen und Althauser Wiesen wird geregelt. (N. d. Orig. in Althausen.)

1523. In einem Streit wegen einer Fruchtgilt von einem Gut zu Oesfeld (bair. BA. Ochsenfurt), welche der DO.s-Kaplan aus Neuhaus für sich, Martin und Rüdiger Sützel v. Mergentheim für den Frühmesser in Althausen in Anspruch nehmen, wird entschieden, daß das Gut von den Sützeln v. Mergentheim an DO. als ein gänzlich unbeschwertes Gut verkauft worden sei. Jb. 92.

1524. Ordnung des Gerichts zu Althausen, auch Verschreibung wegen des Schirms gegen dem DO. St.A.

1533. Vertrag zwischen Kurmainz und DO. wegen der Cent und Obrigkeit, auch Schirm zu Althausen. St.A.

1534. Der Spital in Mergentheim kauft von den Klosterfrauen in Heidingsfeld (bei Würzburg) die von der Klause zu Neunkirchen an sie gekommenen Güter, Zinsen und Gefälle, darunter auch solche in Althausen. Schönh. Chron. 36.

1540. Kaiser Karl V. gewährt dem DO. die niedere Gerichtsbarkeit in Althausen. St.A.

1544. Auftrag desselben Kaisers an die Stadt Wimpfen, einen Streit zwischen DO. und Althausen zu untersuchen und zu entscheiden. St.A.

1545. Januar 20. Mergentheim. Vergleichung zwischen DO. „und unsern Cent- Schutz- und Schirmsverwandten, auch Leibeigenen und Hintersassen und lieben getreuen und besondern Heimbürgen und einer ganzen Gemeind zu Althausen“:

1. daß fürbaßhin alle Insassen und Inwohner von Althausen sammt dem Dorf Althausen mit seinen Gütern und Markungen, mit allen cent- und hohen Obrigkeitlichen Handlungen und Sachen, soviel Leib und Leben antrifft, zu und für unser (DO.s.) Cent- und Halsgericht, und was Straf, Frevel und Buß belangt vor unser Dorfgericht zu Markelsheim gehören, sie auch jederzeit einen geschworenen Schöpfen an die Cent geben und die Cent mit ihren Wehren, wie andere Cent-genossen, besuchen sollen;

2. daß die von Althausen uns für ihren einigen rechten Erbschirmherrn erkennen und in unserem und in unseres Ordens Erb-Schutz und Schirm bleiben und damit zu unserem Schloß und Amt Neuhaus wie vor Alters her gehören;

3. daß sie bei allen ihren guten und löblichen Herkommen und Gewohnheiten bleiben sollen, als mit Namen: Heimbürgen mit Rath einer Gemein zu setzen und zu entsetzen, die alles, das eine Gemein anbetrifft, es sei über Wasser oder Waid, zu gebieten und zu verbieten haben; sich außerhalb obgemeldter Sachen nach ihrem Gefallen zu Recht zu erbieten in unsere Vogtei zu Markelsheim oder vor ihre Leibs- oder Giltherren in 3 Meilen Wegs um Althausen gesessen; Hasen und Vögel in ihrer Markung zu fangen; dienstfrei zu sein, außerhalb derjenigen, die unserem Spital zu Mergentheim von Alters gedient haben; sie auch mit Schatzungen in Kraft obgemeldter Cent und hohen Obrigkeit oder von des Schirms wegen nicht zu | beschweren, es wäre denn, daß von kaiserlicher Majestät eine Landschatzung aufgelegt würde;

4. dagegen sollen sie uns und unserem Orden, wie von Alters her, jährlich auf St. Martinustag als Vogt- Schutz- und Schirmhaber 8 Malter Haber Mergentheimer Maß zum Neuenhaus antworten und dazu ein jedes Haus, ausgenommen des Frühmessers und Endriß Bocksteins Häuser, ein Herdhun geben, und sich sonst aller Dinge halten und erzeigen, wie ihnen als Cent- hohen Obrigkeit- und Schirmsverwandten von Recht und Gewohnheit wohl gebührt; doch haben die von Althausen hierinnen alle pfalzgräfischen Leibeigenen und Giltsleute, so damit gen Boxberg gehören und wir ihrethalben noch in Rechtfertigung stehen, ausgenommen. (Nach den Originalien im St.A. und in Althausen.)

1550. Wilhelm Sützel v. Mergentheim zu Unterbalbach verkauft an seinen Schwager Sebastian Geyer v. Giebelstadt, derzeit Amtmann zu Bütthardt, um 3330 Gulden seine Hälfte an den Sützelschen Besitzungen und Rechten in Neunkirchen und Althausen, während die andere Hälfte seinem Bruder Christoph Sützel bleibt. Jb. 80.

1596. September 18. Mergentheim. Bürgermeister und Zwölfer zu Althausen lassen durch den Notar Johs. Creutzer auf die Protestation, welche der Pfarrer von Neunkirchen im Namen Hans Conrad Geyers v. Giebelstatt zu Goldbach wegen des neuen Kirchhofs in Althausen eingereicht, (daß der Bau dem zwischen Deutschorden und Geyer der Frühmeß in Althausen halber am Kammergericht schwebenden Prozeß unpräjudizirlich sein solle etc.) eine Gegenprotestation ausfertigen und am 21. September dem Pfarrer von Neunkirchen eröffnen. (Original in Althausen.)

1615. Durch den Tod Hans Konrad Geyers v. Giebelstatt fällt das Kirchenlehen zu Althausen an Würzburg heim und wird sofort wieder vom DO. in Anspruch genommen. Jb. 94.

1628. März 11. Der Deutschordische Amtmann zu Neuhaus gebietet dem Prädikanten zu Neunkirchen, der Kirche in Althausen sich zu enthalten, den armen Leuten aber, sich zur römisch-katholischen Kirche zu bequemen und die Kirche in Neunkirchen nicht mehr zu besuchen. Jb. 94.

1628. März 12 ff. Ein katholischer Priester wird in Althausen eingesetzt, wogegen Hans Heinrich Geyer v. Giebelstatt bei dem DO. in Mergentheim protestirt. Würzburg schickt im August den Dominikaner Raimund Weidenbusch als Pfarrer nach Neunkirchen. Hans Heinrich Geyer v. Giebelstatt kommt im Oktober dahin und beschimpft den katholischen Gottesdienst aufs gröblichste. Jb. 94 ff.

1632. Der evangelische,

1635. der katholische Gottesdienst wird wieder eingeführt. Jb. 97. ff.

1644. Instrument über 2 Malter lauteres Korn, welche jährlich von Althausen an die Pfarrkirche nach Mergentheim fallen. (Or. a. d. Rathh. in Merg.)

1648. Sieg des evangelischen Gottesdienstes;

1649. Würzburg schlägt einen Simultangottesdienst vor. Jb. 97 ff.

1651. April 6. Nürnberg. In der vor Kur-Mainz und Brandenburg-Onolzbach als Reichskommission gebrachten Restitutionssache | zwischen der Gemeinde Althausen als Klägerin und der DO.s-Regierung zu Mergentheim als Beklagten wird entschieden: 1. daß es in Althausen nach dem Restitutionsedikt und dem Friedensschluß bei dem Exerzitium der Augsburgischen Konfession verbleiben soll; 2. Daß Althausen den Titel eines Freidorfs gegen ihre Benachbarten und sonst zu gebrauchen befugt sei, ausgenommen den Deutschen Orden, als gegen dem sie dergleichen Prädikat nit hergebracht; 3. im übrigen beide Theile an den klaren Buchstaben des Original-Schirmbriefs von 1545 gewiesen sein sollen. (Nach dem Orig. in Althausen.)

1652. „Auf Ansuchen der Heimbürgen, Schützen (?) und ganzen Gemeinde des freien Dorfes Althausen“ stellt der Pfalzgraf Dr. Georg, Prokurator des Kais. Kammergerichts zu Speier, der Gemeinde einen Wappenbrief aus. Auf Klage des DO.s aber wird derselbe durch den Gerichtshof zu Rhein für null und nichtig erklärt und die Gemeinde überdies von der Regierung zu Mergentheim wegen Ungehorsams um 200 Reichsthaler gestraft. Jb. 82.

1668. Bei einem Tausch zwischen Kurpfalz und DO. kommen auch die Kurpfälzischen Leibeigenen zu Althausen an letzteren. OR. 24, 271.

1703. Januar 17. Die DO.s Regierung schreibt der Gemeinde an ihrem Schatzungs-Hinterstand 1500 Gulden ab gegen Verzicht auf die Jagd- und Schießensbefugnis auf kleines Wildbret innerhalb der Markung Althausen. (Nach dem Or. in Althausen.)

1719. Kurbrandenburg, an welches nach Aussterben des Geyerschen Geschlechts (1708) die Besitzungen zu Althausen und Neunkirchen gefallen, entläßt den Pfarrer von Neunkirchen und setzt je einen Prediger in Althausen und Neuhaus ein, worauf Würzburg gleichfalls einen evangelischen Pfarrer ernennt, der aber nicht ins Amt tritt. Auch der Pfarrer von Althausen tritt wieder zurück. Jb. 99 f.


Der Üttingshof liegt in einem Kesselthale eine starke halbe Stunde nordwestlich vom Mutterort; die sehr stattlichen Gebäude wurden im Jahr 1871 neu erbaut, das Wohnhaus auf das Fundament des alten in Form eines Schlößchens. Zum Hof gehören 310 Morgen an Äckern, Wiesen und Weinbergen und 70 Morgen Wald, welches Gut von dem Besitzer äußerst rationell bewirthschaftet wird.

Der Üttingshof gehört zu den paar ältesten mit Namen aufgeführten Orten im Bezirk. 807 tritt Graf Audolf mit Einwilligung Kaiser Karls des Großen dem Bischof von Würzbürg verschiedene Güter im Gollach- und Taubergau ab, darunter auch solche in dem Weiler Odinga (Ort des Odo, Uto, Otto.) Gleichfalls im 9. Jahrhundert schenkt Graf Wago sein Eigenthum in dem Weiler Uotinga mit den Leuten und allen Zugehörungen und Rechten dem Kloster Fulda (Dronke, Tradit. et antiqu. Fuld. p. 21.) Erst 600 Jahre später hört man wieder von dem Hof, den der Spital in Mergentheim, die | Herrschaftsrechte von denen v. Rosenberg, das Gut selber von Hartrach Truchseß (von altem Mergentheimer Adel? oder Tr. v. Baldersheim?) und einem Bürgerlichen erkauft (1414–17.) Doch hat auch Deutschorden gewisse Rechte, namentlich die Vogtei daselbst, welche 1537 theilweise an den Rechtsnachfolger der Johanniter, den Spital in Mergentheim, veräußert werden.

Eingepfarrt war der Hof von Alters nach Unterschüpf (siehe 1649. 1740.), die Leute scheinen aber zu Zeiten das näher gelegene Dainbach vorgezogen zu haben (1740.)

807. Unter den Gütern im Gollach- und Taubergau, welche Graf Audolf mit Einwilligung Kaiser Karls dem Bischof von Würzbürg abtritt, sind auch solche in villa quae vocatur Odinga in ipso pago (Dubragaoe) quantumcunque Hundulfus quondam in ipso comitatu Audolfi visus fuit habere et filius eius Agilultus presbiter adhuc habere visus est. U.B. 1, 66. W.F. 4, 284.

1414. Der Spital in Mergentheim kauft von Hans Schütz den halben Üttingshof mit aller Zugehör, als Holz, Wiesen und Äcker, um 480 Gulden. Schönh. Chr. v. M. 33.

1416. Der Spital in Mergentheim kauft um die gleiche Summe die andere Hälfte des Üttingshofs von Hartrach Truchseß. a. a. O.

1417. Thomas v. Rosenberg verkauft an den Spital in Mergentheim die Vogtei, Obrigkeit und Gerichtsbarkeit auf dem Üttingshof um 270 Goldgulden, a. a. O.

1530. Der Spital von Mergentheim kauft von Leonhard Dorrer zu Boppstadt 11 Morgen Wald auf Uttingshöfer Markung gegen Boppstadt für 17 Gulden. Schönh. Chr. 36.

1537 Juni 25. DO. verkauft seine letzten Rechte an den Üttingshof um 530 Gulden an den Spital. W.F. 4, 354.

1649 Mai 27. Deutschorden verleiht (Namens des Spitals) den Hof Üttingen, bei Dainbach in Schüpfer Pfarr gelegen, dem Christof Elleßer, Jakob und Barthel Metzger und ihren Hausfrauen als Erblehen um 1205 Gulden fränk. Landwährung. (Orig. in Althausen.)

1740. Hohenlohe und Kurpfalz verständigen sich, daß der Pfarrer zu Dainbach sich des nach Unterschüpf von Alters her gehörigen Üttingshofs, der aus 5 Haushaltungen besteht, entschlagen soll. Wib. 4, 195.

Südwestlich von Althausen lag der Hof Tainbach, auch Teinbuch, Deinbuch genannt, wo 1336 die Mertin von Mergentheim begütert sind, 1353 ein bairisches Lehen von Rüdiger Reich von Mergentheim an Erkinger von Seinsheim (BA. Kitzingen) kommt, 1394 Hans Lesch von Mergentheim seinen Zehntantheil an die Frühmesse zu Althausen verkauft (s. o ) 1422 und 1456 ist der Hof Johanniterlehen und 1583 ist Deutschorden Mitbesitzer.

| 1336. Götz Mertin und Frau vertragen sich mit ihrer Schwester Juta in der Klause zu Neunkirchen wegen der von ihrer Schwester Irmengard hinterlassenen Güter zu Holzbronn, Reisfeld und Tainbach. St.A.

1353. Ludwig Herzog von Baiern, verleiht Erkingern v. Seinsheim 2 Morgen Weingarten zu Tainbach (vielleicht das badische?) welche ledig geworden, weil Rüger der Reiche von Mergentheim sie nicht zur rechten Zeit gefordert hat. W.F. 1853, S. 117.

1442. Die Johanniter in Mergentheim verleihen den Hof zu Deinbach an Hans Stadler zu Mergentheim,

1456. an Hans Schlör und Genossen zu Althausen. St.A.

1583. Deutschorden und die übrigen Besitzer des Hofs Dainbach vergleichen sich über eine neue Abgrenzung beider Theile. (Orig. in Althausen.)



  1. Vgl. M. Schliz W. F. 1855, S. 52 ff.
  2. Württemb. Jahrbücher 1849. II.

Errata

  1. S. 448 streiche 1452 als zu Mergentheim gehörend. Siehe Berichtigungen und Ergänzungen, Seite 836.
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