Beschreibung des Oberamts Ravensburg/A
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[Bearbeiten] A. Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.
[Bearbeiten] I. Lage und Umfang.
[Bearbeiten] 1. Geographische und natürliche Lage.
|[3] Der Oberamtsbezirk Ravensburg liegt im Süden des Königreichs zwischen 27° 4' 56" und 27° 29' 56" der Länge, und zwischen 47° 41' und 47° 55' 3" der Breite. Er gehört dem Gebiet des Bodensees und damit des Rheines an, mit Ausnahme eines kleinen, nordwestlich gelegenen Theiles bei Essenhausen und Wilhelmsdorf, welcher dem Flußgebiete der Donau angehört.
[Bearbeiten] 2. Grenzen.
Der Bezirk grenzt nördlich an das Oberamt Saulgau, östlich an die Oberämter Waldsee und Wangen, südlich an das Oberamt Tettnang und westlich an das Großherzogthum Baden. Die Länge der Grenze gegen das Ausland beträgt mit allen Krümmungen 6¾ geographische Stunden.
[Bearbeiten] 3. Größe.
Der Oberamtsbezirk hat einen Flächenraum von 134,212 3/8 Morgen oder 7 7/10 Geviertmeilen, mithin ungefähr 6/10 mehr, als bisher angenommen worden ist. Er gehört zu den größern Oberamtsbezirken, indem sein Flächeninhalt die mittlere Größe um mehr als 2½ Quadratmeilen übersteigt. Über die Vertheilung dieser Fläche gibt die Tabelle II. nähere Auskunft.
[Bearbeiten] 4. Figur.
Die Figur des Oberamtsbezirkes ist zwar besser gebildet als die mancher andern Bezirke; gleichwohl fehlt es auch hier nicht an Unregelmäßigkeiten. So liegen z. B. die Höfe Josenhalden, |[4] Goldegger, Buzers, ferner Thannberg, Knausenhaus, Hochrain ganz in dem Oberamt Wangen eingeschlossen; dagegen sind die auswärtigen Höfe Dietenweiler, Bildspitz, Edensbach O-A. Wangen, und das Haus Geiselmacher, O.A. Saulgau, von dem diesseitigen Bezirke umschlossen. Ferner sind die beiden großherzoglich badischen Orte Au, ein Hof, und Tepfenhardt, ein Weiler, jener ganz, dieser zum Theil von dem Bezirke Tettnang darin eingeschlossen. Auch ist ein Haus zu Sießen und eines zu Wolketsweiler noch badisch.*) Die Oberamtsstadt liegt zwar ziemlich an der Grenze, doch so, daß auch die entferntesten Orte nicht viel über 4 Stunden dahin haben. Die größte Ausdehnung des Oberamts beträgt in der Richtung von Nordwest nach Südost 8¾ Stunden, die größte Breite, von West nach Ost 7 5/8 Stunden; der entfernteste Ort von Ravensburg ist Wilhelmsdorf.
- *) Neuerlich sind beide Häuser (die Güter waren es schon) in würtemb. Steuer und Brandversicherung gezogen worden.
[Bearbeiten] 5. Bestandteile.
Der Oberamtsbezirk besteht, außer den unmittelbaren Orten, aus hofkammerlichen und standesherrlichen, zum Theil auch ritterschaftlichen Orten.
Hofkammerlich sind: der Gemeindebezirk Essenhausen mit dem Pfarrdorf Wilhelmsdorf und einem Theil von Blümetsweiler.
Standesherrlich, und zwar des Fürsten von Waldburg-Wolfegg-Waldsee, sind: der Gemeinde-Bezirk Waldburg.
Ritterschaftlich, und zwar des Freiherrn v. Rehling, sind: die Herrschaften Bettenreute, Danketsweiler und Zusdorf mit 15 Parzellen in den Gemeinden Berg, Frohnhofen, Haßenweiler, Zogenweiler und Zusdorf. Dazu kommen dann noch: das ritterschaftliche Gut Mosisgreut und verschiedene Lehenshöfe des Grafen v. Beroldingen-Ratzenried; auch ist der Fürst von Fürstenberg Lehensherr über 2 Höfe und 1 Sölde zu Haßenweiler. S. a. Grundherrschaften und Ortsbeschreibung.
|[5]Der ganze Oberamtsbezirk ist aus neuwürtembergischen Landestheilen zusammengesezt. Sie waren vor 1803 unter folgende Landesherrschaften getheilt:
1) Die schwäbisch-östreichische Landvogtei mit 326 Parzellen und 27 theilweise, zerstreut in sämmtlichen Gemeinden des Oberamts, mit Ausnahme der von Blitzenreute, Essenhausen, Wolpertschwende.
2) Das fürstliche Haus Waldburg-Wolfegg-Waldsee mit der Herrschaft Waldburg, bestehend außer den unter östreich. Landeshoheit gelegenen Orten in 50 jetzt zum Theil ausgetauschten Parzellen in den Gemeinden Bodneck, Grünkraut, Schlier, Vogt, Waldburg und in 11 theilweisen Parzellen.
3) Die Reichsstadt Ravensburg mit 109 Parzellen in den Gemeinden Ravensburg, Berg, Blitzenreute, Kappel, Schmaleck, Wolpertschwende und Zogenweiler.
4) Das Kloster Weingarten, (nach ihm der Fürst von Nassau-Oranien) mit 114 Parzellen und 13 gemeinschaftlichen in den jetzigen Gemeinden Ravensburg, Altdorf, Baindt, Berg, Blitzenreute, Bodneck, Essenhausen, Frohnhofen, Grünkraut, Haßenweiler, Schlier, Waldburg und Wolpertschwende, außer vielen andern Parzellen, welche unter östreichischer Landeshoheit standen.
5) Das Kloster Weissenau (von 1803–1806 der Graf v. Sternberg) mit dem vorm. Amt Oberhofen – 6 Parzellen und 2 theilweise in den jetzigen Gem. Eschach und Ravensburg. Die übrigen Besitzungen des Klosters standen,wie sämmtliche des Klosters Baindt, unter östreichischer Landeshoheit.
6) Der Freiherr v. Rehling mit den oben genannten Besitzungen.
Der Fürst v. Fürstenberg hatte, als Herr von Heiligenberg, vormals Criminal- und Forst-Gerichtsbarkeit über die auf dem rechten Ufer der Ach gelegenen Orte Wolfsbühl, Rothachmühle, Latten, Zusdorf, Essenhausen, Haslachmühle, Einhalden, Sießen, wie er denn noch jetzt das Jagdrecht bis an das rechte Achufer besitzt.
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[Bearbeiten] 6. Besonders benannte Bezirke.
Der Altdorfer Wald, auf den wir später zurückkommen werden, ist der größte Bezirk dieser Art; er schließt mehrere, theils ältere, theils neuere Ansiedlungen in sich, besteht aber in der Hauptsache noch jetzt aus Wald.
Allgäu. Dazu wird noch der an das Oberamt Wangen grenzende Bezirk Vogt gerechnet.
Schwendi, auf der Schwende, ist der alte Name des Bezirks um Blitzenreute und Wolpertschwende herum über dem Schussenthal. Der Name rührt ohne Zweifel von schwenden (Felder ausreuten) her; schwändten heißt noch jetzt in der Schweiz einen Wald lichten. Er ist also gleichbedeutend mit Reute, Reuti. Doch scheint es, daß er, wie hier, gemeiniglich nur bei Abhängen gebraucht wurde, wie noch jetzt in der Schweiz eine Bergwand „Schwand“ heißt.
Auf der Schnait, heißt die Höhe von Rinkenburg. Außerdem sind manche Ortsnamen bloße Bezirksnamen, wie z. B. Bodneck, Grünkraut, Tobel, Hotterloch etc., welche ehemals im Grünkraut, im Bodneck, im Tobel etc. hießen und zum Theil noch so heißen.
[Bearbeiten] II. Natürliche Beschaffenheit.
[Bearbeiten] 1. Gebirge und Berge.
A. Gebirge. Ravensburg gehört zu den bergigen Oberämtern, eigentliche Gebirge gibt es aber nicht; die Gebirgs-Formationen lassen solche anch nicht erwarten. Es gibt nur Landrüken und Hochflächen, welche übrigens ziemlich tief, und tiefer als man anzunehmen pflegt, eingeschnitten sind. Im Ganzen bietet die Oberfläche ein sehr regelloses Bild dar, wie dieß in Ober-Schwaben überhaupt der Fall ist. Die bedeutendsten Bergzüge sind diejenigen, welche das Schussenthal und das westliche Achthal auf beiden Seiten begleiten. Sie bestehen aus Molasse mit aufgeschwemmten Massen und erheben sich zu einer Höhe von 500 bis 1000 Fuß über den Thalgrund. |[7]Sie dachen in der Regel allmählich und meist stufenweise ab, doch gibt es auch sehr schroffe Einschnitte, hier gemeiniglich Tobel genannt. Sowohl die Rücken als die Abhänge sind entweder angebaut oder bewaldet.
B. Berge und Hügel. Besonders ausgezeichnete Berge gibt es wenige; dagegen erheben sich auf den Rücken und Flächen der Bergzüge eine Menge einzelner Hügel. Dieß ist vorzüglich der Fall auf dem linken Schussenufer, wo sich insbesondere eine von Norden aus dem Altdorfer Wald nach Waldburg hinziehende Hügelreihe auszeichnet, die gegen Nordost bei Wolfegg von dem schon bei Waldsee bezeichneten Hügelrücken durch die Ach getrennt ist, und von Waldburg aus gegen den Bodensee hinab sich weiter verbreitet. Die Burg Waldburg selbst steht auf einem solchen Hügel. Einen besondern sehr ansehnlichen Berg, oder eigentlich Bergstock, bildet die Rinkenburg bei Essenhausen am Achthal, die ihren Namen mit einer zerfallenen Burg theilte. Sie bildet die Bergecke zwischen den Quellen der Ach und Osterach, und steht auf der Wasserscheide zwischen Donau und Rhein, ist meist bewaldet und fällt ziemlich steil gegen Norden in das Ried ab. Ihre Höhe wird der um Waldburg wenig nachstehen. Außer diesen verdienen noch bemerkt zu werden, der Veitsberg bei Ravensburg, der Annaberg bei Baindt, das Butzenberger Köpfle bei Weingarten, die Stockhalde bei Ittenbeuren.
[Bearbeiten] 2. Thäler.
1) Das Schussenthal, das Hauptthal des Oberamts, tritt an der nördlichen Grenze im Altdorfer Wald aus dem Oberamt Saulgau in den Bezirk, und zieht in der Richtung von Norden nach Süden ungefähr 4½ Stunden lang durch das Oberamt, das es in zwei beinahe gleiche Hälften theilt. Bei Mariathal unterhalb Weissenau geht es in das Oberamt Tettnang über. Mitten durch fließt die Schussen. Von der Aulendorfer Achmühle im OA. Waldsee (s. Beschr. desselben S. 8.) bis Mochenwangen bildet es eine enge Waldschlucht |[8]und führt den Namen Mochenwanger-Tobel. Unterhalb Mochenwangen erweitert sich das Thal bis zu einer Breite von 1 Stunde, zwischen Weiler und Baindt, wo sie am größten ist, sogar von 1½ Stunde. Unterhalb Altdorf wird das Thal wieder enger, und ist beim Übergang in das Oberamt Tettnang nur noch ¼ Stunde breit, verliert sich aber dann bald in der Ebene des Bodensees. Die Thalränder sind zum Theil steil und bilden, vom Thal aus gesehen, schon ansehnliche Berge. Das Thal ist überhaupt, so lange es durch das Oberamt geht, tief eingefurcht. Die Bergwände steigen auf beiden Seiten allmählich zu einer Höhe von 2200' und noch höher über die Meeresfläche und über den Thalboden von 800' bis 900' an. Das Thal wird zum Acker- und Wiesenbau, von Altdorf bis Weissenau an den Abhängen auch zum Weinbau benutzt; an einigen Stellen ist Torfboden. Der Charakter des Thales ist, nachdem es einmal den Altdorfer Wald verlassen hat, sanft und ruhig, voll Segen und Schönheit, ob es gleich auch noch vielen sumpfigen Boden hat. Letzteres ist insbesondere der Fall in dem Kessel zwischen Mochenwangen und Ravensburg, der offenbar einst ebenso von einem See angefüllt war, wie der Kessel in dem obern Theil des Thales, zwischen Schussenried und Aulendorf, bis der Bodensee auf der andern Seite zurücktrat und die Schussengewässer nachdrangen. Vergl. Waldsee S. 19. Innerhalb des Bezirkes liegen 37 Dörfer, Weiler und Höfe, nebst der Oberamtsstadt Ravensburg in und an dem Thale.
- Nebenthäler des Schussenthals.
- a. Auf der rechten Seite.
- Der Ettishofer oder Sturm-Tobel (auch Sennetobel) ist auf dieser Seite das einzige Nebenthal von einiger Bedeutung. Es ist, wie schon sein Name anzeigt, ein enges, tief eingerissenes Thal, das von Ettishofen, wo es in das Schussenthal ausmündet, gegen Schmaleck hinaufläuft, dort bei der Gengenmühle in 2 Äste sich theilt, wovon der eine, der Rinkenburger-Tobel genannt, nördlich nach Fronhofen hinaufzieht, der andere, der Schmalecker Tobel genannt, sich gegen Westen verzweigt. |[9]
- Außer diesem Thale sind noch zu bemerken, nördlich das Krummenbachthälchen, das über Krummensbach zieht, und die Einschnitte bei Steig und Weiler aufnimmt, sodann südlich das Höllenthal, ein sehr romantisches ungefähr ¾ Stunden langes Thälchen, worin die Einöden Höll und Schmalzgrub liegen.
- b. Auf der linken Seite.
- Das (Wolfegger) Achthal. Es tritt im Altdorfer Wald unweit Bades des Waldbad aus dem O.A. Waldsee (s. dessen Beschreib. S. 9.) in den Bezirk ein, und mündet bei Baienfurth in das Schussenthal aus. Außer Waldbad liegt nur der Hof Stöcklis darin. Im Altdorfer Wald ist es sehr eng und wild, gegen Stöcklis erweitert es sich allmählich, innerhalb des Oberamts ist es noch ungefähr 1½ Stunden lang.
- Das Scherzachthal, auch Laurenthal genannt, das bei Schlier beginnt und von Südost gegen Nordwest in einer Länge von 1½ stunden nach Altdorf zieht, wo es in das Schussenthal einmündet. Es ist ein enges, wildes romantisches Waldthal, das die Scherzach bewässert. In demselben liegen die Schlierer Papiermühle und ein Theil von Altdorf. Ehemals standen auch mehrere Burgen in dem Thale, welche die Welfische Hauptburg Altdorf deckten. s. Altdorf.
- Der Oelschwang, ein enges Thal, das von dem Flattbach bewässert 1½ Stunden lang von Kemmerlang an über Ittenbeuren und Schornreute nach Ravensburg herabzieht und dort der Vorstadt Oelschwang den Namen gibt. Die Landstraße von Ravensburg nach Wangen führt durch den größten Theil des Thales.
Das Achthal, Rothachthal, ein zweites Hauptthal im Westen des Oberamts. Ee beginnt auf der Wasserscheide bei Wilhelmsdorf in dem Ried, von dem in der entgegengesetzten Richtung auch das Ostrachthal ausgeht, und zieht in südlicher Richtung nach dem Bodenseekessel hin. Sein Lauf durch das Oberamt beträgt 3½ Stunden. Ungefähr 1½ St. lang läuft in ihm die Landesgrenze gegen Baden hin, unterhalb Firmetsweiler geht es ganz in das Großherzogthum Baden über, kehrt jedoch nach ¾ St.unter Kappel in das Königreich zurück und zieht sich dann durch das Oberamt Tettnang weiter hin.
Bis Zusdorf ist es sehr weit und gleicht mehr einer Ebene, als einem Thale, ist übrigens auf beiden Seiten, besonders auf der Badischen, anfänglich von hohen Bergzügen begrenzt. Von Zusdorf an wird es regelmäßig und schmäler, bald aber auch |[10]so eng, und in seinen Thalwänden so schroff, daß es zu den wildesten Thälern gehört, besonders an der südwestlichen Grenze des Oberamts im Fuchstobel, bei der Geigenmühle. Bei letzterer mündet ein, der Urbanstobel, eine wilde von Winterbach herziehende Schlucht, worin die Teufelsmühle und das Haus Urbanstobel liegt, und mit der sich bei letzterem noch ein zweiter wilder Tobel, der von Eggartskirch herläuft, vereinigt.
Merkwürdig ist der Zusammenhang des Achthals mit dem in der ganz entgegengesetzten Richtung nach der Donau hinziehenden Ostrachthale, man hält beide für ein und ebendasselbe Thal, und wenn man ein Überfließen des Bodensees in das Donau-Becken in alten Zeiten annehmen will, so wird man zu dieser Annahme durch den Zug der beiden Thäler vollkommen berechtigt. S. O. A. Waldsee S. 15.
Außer diesen Thälern verdient noch einer besondern Erwähnung das Trokenthal zwischen Waldburg und Wetzisreute, das ein tiefes Waldthal bildet, und „Moser-Thal“ genannt wird.
[Bearbeiten] 3. Ebenen und Auen.
Große Ebenen sind keine in dem Oberamtsbezirke außer den Thalebenen des Achthals bei Wilhelmsdorf und des Schussenthals zwischen Altdorf und Mochenwangen.
[Bearbeiten] 4. Gewässer.
[Bearbeiten] A. Quellen.
Brunnenquellen haben die meisten Orte, einige derselben sind sehr reich daran, wie z. B. Ravensburg, Kemmerlang etc. Wasserarm dagegen sind, St. Christina und Waldburg. Letzteres hat fast lauter Cisternenwasser. Im Ganzen aber ist das Oberamt sehr wasserreich.
Mineralquellen sind die Quellen zu Waldbad, die Gangolfsquelle zu Wolpertschwende, das Sennerbad, und die Heiligkreuzquelle zu Ravensburg.
Die Waldbadquellen, 3 abgesonderte Quellen im Altdorfer Wald, nahe an der nordöstlichen Oberamtsgrenze, gehören |[11]nach Sigwart zu den bittererdigen Wassern und enthalten etwas schwefelsauren Kalk und schwefelsaure Bittererde.
Die Gangolfsquellen bei Wolpertschwende, ebenfalls in 3 Quellen bestehend, sind so ziemlich von derselben Beschaffenheit, wie die Quellen des Waldbades, nur noch schwächer als jene.
Das Sennerbad und die Heiligkreuzquelle bei Ravensburg sollen ebenfalls etwas kohlensauren und schwefelsauren Kalk enthalten.
Sämtliche obige Quellen liegen in der Molasse; es sind mit denselben Bade-Anstalten verbunden; s. Ortsbeschr.
[Bearbeiten] B. Flüsse und Bäche.
Der Oberamtsbezirk gehört mit einer ganz kleinen Ausnahme dem Rheingebiet an und theilt sich in diesem in die beiden Flußgebiete der Schussen und der Ach, und mit einer kleinen Strecke noch in das der Argen. Nur ein Theil der äußersten nordwestlichen Ecke des Oberamts gehört noch dem Gebiete der Osterach und damit der Donau an. Außerdem gehen sämmtliche Gewässer in den Bodensee und damit in den Rhein.
Die Schussen ist das bedeutendste Gewässer des Oberamts, dessen Gebiet sich weit über den größten Theil desselben erstreckt. Sie tritt nördlich 5/8 oberhalb Mochenwangen in dem Altdorfer Wald in dem Oberamtsbezirk ein, nachdem sie vorher auf einer schon bei Waldsee gerechneten Strecke von 1 Stunde weit die Grenze zwischen den Oberämtern Waldsee und Ravensburg gebildet hat. Sie setzt sodann ihren Lauf in südwestlicher und südlicher Richtung fort, bis sie das Oberamt unterhalb Weissenau bei Aich verläßt und in das Oberamt Tettnang übergeht, um sich an der Grenze desselben mit dem Bodensee zu vereinigen. Die Länge ihres Laufs in dem Oberamte beträgt von den beiden bezeichneten Endpunkten an, ohne die einzelnen Krümmungen, deren sie sehr viele hat, 4¾ St. Bett und Ufer sind verschieden, bis Mochenwangen herab, wo der Fall stark und der Lauf wild ist, sind sie ziemlich tief eingeschnitten, |[12] von da an aber flach. Der Grund des Bettes besteht hier abweichend von der Beschaffenheit desselben im Oberamte Waldsee in der Regel aus Kies und Sand, im Altdorfer Wald fließt sie meistens unmittelbar in der Molasse. Das Wasser ist klar. Die Wassermasse mag ungefähr der der Blau und anderer kleinen Alpflüßchen gleich kommen. Das Gefälle beträgt nach Duttenhofer und A. (s. Waldsee):
| Von Zollenreute bis Mochenwangen. | |||
| Entfernung 1 5/8 Stunden, Fall ... | 291 | W. F. | |
| Von Mochenwangen bis Meßhausen. | |||
| Entfernung ½ Stunde, Fall ... | 27 | – | |
| Von Meßhausen bis Ravensburg. | |||
| Entfernung 2½ Stunden, Fall ... | 58 | 5/8 | |
| Ravensburg bis in den Bodensee. | |||
| Entfernung 6 Stunden, Fall ... | 109 | 5/10 | |
Überschwemmungen der Schussen kamen sonst, besonders in der Gegend von Altdorf und Ravensburg, sehr häufg vor; Hauptursachen derselben waren, das enge Bett und die vielen Krümmungen, welche das Gefälle verminderten. Durch die Bemühungen des Oberamtmanns Hover kam endlich nach Besiegung mannichfacher Schwierigkeiten in den Jahren 1826 und 1827 eine ¼ St. lange Correction der Schussen bei Ravensburg zu Stande, wodurch dem Fluß eine gerade Richtung gegeben wurde.
Ein Canal der Schussen, der nach Weissenau geht, ist bei Ravensburg abgeleitet und mündet bei Mariathal wieder ein. Die Schussen selbst treibt im ganzen Oberamtsbezirk nur eine Mühle, zu Mochenwangen; der Schussenkanal zwischen Ravensburg und Marienthal in Weissenau 2 Mahlmühlen nebst 2 Sägen- und 1 Hammerschmiede.
Von Baienfurt bis Ravensburg fand früher Holzflößerei aus dem Altdorfer-Wald für das Aerar statt, bis i. J. 1809 der Verkauf des Holzes auf dem Schlag angeordnet wurde. In früheren Zeiten war auch von der Schiffbarmachung der Schussen die Rede; i. J. 1396 ertheilte K. Wenzel den Ravensburgern die ohne Zweifel nachgesuchte Freiheit, die Schussen oder, wie die Urkunde sagt, das Wasser, das von ihrer Stadt abrinnt, so |[13]zu bauen, daß es ein geladenes Schiff in den Bodensee tragen möge. Das Werk scheint aber nicht zu Stande gekommen zu seyn. Zur Wässerung wird die Schussen nicht benutzt.
Brücken führen über die Schussen im Altdorfer Wald, auf dem Weg von Mochenwangen nach Reute, in Mochenwangen, Meßhausen, Staig, bei Weiler und Kasernen, bei Berg, Friedberg, Sennerbad, Ravensburg und bei Weissenau, im Ganzen 11. Fischerei findet nur wenig in der Schussen statt; die gewöhnlichen Fischgattungen sind Hechte, Schuppfische, Barben, Schlaien etc.
- Nebenflüsse der Schussen.
- a. von der rechten Seite.
- 1) Der Krummensbach entspringt bei Segelbach im Altdorfer Wald, fließt in südlicher Richtung an Moosehren, Krummensbach, Preußenhäusle vorbei, nach einem Lauf von anderthalb Stunden bei Staig in die Schussen; zu Krummensbach treibt er eine Mühle.
- 2) Der Baienbach, der zu Staig eine Mühle treibt und zwischen Staig und Weiler einfließt.
- 3 Der Weilerbach zu Weiler, wo er eine Mühle treibt.
- 4) Die Ettishofer Ach, der bedeutendste Einfluß auf dieser Seite. Sie wird bei der Gengenmühle, unweit Schmaleck aus 3 Bächen gebildet, geht durch den Sturmtobel nach Ettishofen und von da, nach einem Lauf von 1½ St., bei Kasernen in die Schussen. Außer der Burgmühle oder Gengenmühle treibt sie noch zu Inntobel 1 Mühle. Die 3 Bäche, woraus die Ettishofer Ach gebildet ist, sind:
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- a) Der Feuertobelbach, der bei Ergetsweiler entspringt, von da nach Fronhofen, und an Bettenreute und Wiesenthann vorbei geht, und die Fenken- und die Adels-Mühle treibt. Er ist 2¼ St. lang.
- b) Der Buttenmühlbach, welcher aus verschiedenen Quellen von Zogenweiler, Röthenbach herkommt, und die Buttenmühle treibt.
- c) Der Bach, der bei Mühlsteig entspringt.
- 5) Der Schwalbenbach. Er entspringt bei Schlegel, bewässert das Höllthal, und fällt bei Mühlbruck in die Schussen.
- b. von der linken Seite.
- 1) Der Bampfen. Er entspringt im Altdorfer Walde, jenseits der nordöstlichen Grenze im Oberamt Waldsee in zwei Ästen, wovon der eine der obere Bampfen, der andere der untere |[14]Bampfen genannt wird. Jener geht über Sulpach, dieser über Baindt, wo er eine Mühle treibt; beide vereinigen sich nach einem Laufe von 2 bis 2½ St., und fallen dann vereinigt nach einem weitern Laufe von 2½ Stunden, Ettishofen gegenüber, in die Schussen.
- 2) Die (Wolfegger) Ach tritt bei Bolanden aus dem O.A. Waldsee (s. dessen Beschr. S. 15.) im Altdorfer-Wald in den Bezirk, geht in wildem Laufe an Waldbad und Stöcklis vorbei nach Baienfurt, wo sie eine Mühle treibt, und fällt bei der Berger Ziegelhütte in die Schussen, nachdem sie von der Oberamtsgrenze an einen Lauf in ihrem eigenen Thale bis Baienfurt von 1½ St., von da an in dem Schussenthale noch von 1 St. gemacht hat. Sie schwillt oft stark an, und verursacht vielen Schaden. Bis Baienfurt fand früher wie auf der Schussen Holzflößerei auf der Ach statt; von privaten wird noch jetzt darauf Scheiterholz geflößt.
- In die Ach gehen aus dem Oberamte verschiedene kleinere Bächlein, als der Schwarzenbach, der Eggbach, der Sulzmoosbach u. a.
- 3) Die Scherzach entspringt bei Grünkraut, fließt in nordwestlicher Richtung an Ritteln und Schlier vorbei, treibt an lezterm Orte eine Mühle und Papiermühle, bewässert das Laurathal, fließt durch Altdorf, treibt daselbst 4 Mühlen, und geht sodann, in 2 Arme getheilt, unter dem Namen, die große und kleine Rungs nach 2¾stündigem Laufe in die Schussen. Die Theilung ist künstlich und um der Wässerung willen gemacht. Im Laurathale führen 4 Brücken über die Scherzach. In die Scherzach münden mehrere kleinere Bäche ein, die bedeutenderen sind: der Schlier-Bach, welcher von Mühlenreute herkommt und in Schlier 4 Mühlen treibt, und der Stillebach, der von dem s. g. Lochmoos bei Hintermoos herkommt und in starkem Fall durch den Wald herab nach Altdorf und dort in die Scherzach geht. Der Bach ist größtenteils durch eine künstliche Wasserleitung gebildet; diese merkwürdige Leitung geht von dem Truchsessenweiher über Erbisreute nach dem Altweiher, von da in den Röslerweiher, von diesem, unter dem Namen der stille Bach, an der Wolfegger Straße durch den Wald herab in den Nessenreber Mahlweiher, und von dem letztern unter dem Namen „Mühlbach“ nach Altdorf, wo er Weingarten, das Kloster und was oben liegt, bewässert, und 4 Mühlen und Werke treibt.
- 4) Der Schussenbach wird aus mehreren Ouellen in dem moorigen Schussenthalgrunde bei Deissenfang gebildet, treibt bei Bleiche eine Mühle, und mündet unweit Ravensburg in die Schussen ein. Unterhalb Bleiche führt eine Brücke über ihn. |[15]
- 5) Der Flattbach wird aus 2 Quellen gebildet, die eine entspringt bei Kemmerlang, die zweite, welche bei Ittenbeuren 2 Mühlen treibt, unweit Meuschenmoos. Durch andere Quellen ansehnlich verstärkt, zieht der Bach mit vielen Krümmungen an Schornreute vorbei durch den Ölschwang, durchläuft Ravensburg und geht bei Mühlbruck in die Schussen. In Schornreute und im Ölschwang treibt er 14 Werke, worunter 5 Papiermühlen, in der Stadt Ravensburg selbst 5 und in der Vorstadt Pfannenstiel 3, zusammen 24 Werke. In Schornreute führt eine hölzerne Brücke über ihn. Der Bach wird bei anhaltendem Regenwetter sehr stark, und überschwemmt oft das ganze Thälchen; er führt Forellen.
- 6) Die Schwarzach, auch Grenzbach genannt, entspringt aus 2 Seelein bei Baltersberg, wo sie zugleich eine Mühle treibt, geht durch den Herzogenweiher und von da unter vielen Krümmungen in westlicher Richtung durch Hinter- und Vorder-Reute, an O. Sulgen und O. Eschach vorbei, durch U. Eschach und fällt bei Gutenfurt in die Schussen. Ihr Lauf beträgt ohne die kleinern Krümmungen 6 Stunden. Auf demselben treibt sie 7 Mühlen, und zwar zu Baltersberg, Ebersberg, die Achmühle zu Vorderreute, Tennenmoos, LIebenau, Untereschach.
- Den Namen „Grenzbach“ führt sie, weil sie früher die Grenze zwischen der Grafschaft Tettnang und der österreich. Landvogtei bildete, wie sie noch jetzt die Grenze zwischen den Oberämtern Tettnang und Ravensburg macht. Aus ihrer rechten Seite nimmt die Schwarzach bei Obersulgen den bei Tannacker entspringenden Eckbach auf, welcher an Dangrindeln, Klessen, der Lochenmühle, Siegmarshofen, Emmelhofen vorbeifließt, und in diesen Orten Mühlen treibt. Auf der linken Seite nimmt er unweit Gutenfurt den im Wasenmoos, OA. Tettnang, entspringenden Krebsbach unter dem Namen Moosbach auf.
Die Ach, Rothach, ein zweites Hauptgewässer des Oberamtes, entspringt im nordwestlichen Theil des Oberamtes auf der großen Wasserscheide zwischen Rhein und Donau im Wilhelmsdorfer Ried, fließt von Norden gegen Süden durch Rinkenhausen und bildet unterhalb der Buchmühle, in dem engen Waldthale bis in die Gegend von Kappel die Landesgrenze zwischen Baden, tritt unter Kappel ganz nach Baden hinüber, kehrt aber bei der Gengenmühle wieder in das Königreich zurück und läuft nun durch das Oberamt Tettnang dem Bodensee zu. Das Flüßchen bildete ehemals von seinem |[16] Ursprung an bis unterhalb Theuringen die Grenze zwischen der Grafschaft Heiligenberg und der östr. Landvogtei. Die Länge seines Laufes beträgt im Ganzen 9¼ St., davon innerhalb des Oberamts R. und an dessen Gränze hin 5½ St.; der Fall der Rothach von ihrem Ursprung bis in den Bodensee beträgt 543 P. F., die Wassermasse ist etwa 1/3 kleiner als die der Schussen, wie es auch das Flußgebiet ist. Auf ihrem Laufe treibt sie innerhalb des Oberamts 6 Mühlen, und zwar die Rothachmühle, 2 Mühlen zu Rinckenhausen, die Haslachmühle, Buchmühle, Geiggenmühle. Zu Rinckenhausen und bei Hassenweiler führen hölzerne Brücken über dieselbe. Die Rothach nimmt auf beiden Seiten mehrere kleine Bächlein auf, namentlich: den Zusdorfer-Bach, der im Dorf eine Mühle treibt, den Danketsweiler-Bach, der die Gattenmühle treibt und weiter abwärts den durch den Urbanstobel gehenden Fiselbach, der 2 Mühlen, die Teufelsmühle und eine zweite unterhalb dieser treibt.
In dem südöstlichen Theil des Oberamts als zum Argen-Gebiet gehörig und in die Argen gehend, sind noch zu bemerken:
Der Eckenbach, welcher bei Vogt und Waldburg entspringt und die Holzmühle treibt.
Der Rhonebach, welcher in dem Heckerweiher entspringt und die Baurenmühle treibt. Beide Bäche vereinigen sich in dem Oberamte Wangen und gehen unter dem Namen Haslach in die Argen.
[Bearbeiten] C. Seen und Weiher.
Seen und Weiher sind sehr viele im Oberamte. Die meisten gegen die Wasserscheide hin. Wir bemerken:
Der Häcklerweiher, auch der Blitzenreuter See genannt, unweit Blitzenreute an dem Hof Häge. Er enthält 294 7/8 Morgen, ist nicht sehr tief und größtenteils mit Schilf bewachsen, auch mit andern schönen Wasserpflanzen bedeckt. Ehemals war er sichtbar viel größer. In dem Weiher befinden sich kleine Inseln; auf einer derselben sieht man noch die Reste des Standes, worauf sich König Friedrich mit der Mövenjagd ergötzte. Der Weiher hat Federwild aller Art, besonders Möven in Menge, welche an und auf dem See nisten. Auch Blutegel findet man darin. Die Fischerei auf dem Weiher ist |[17]verpachtet; Karpfen, Schleien, Bersiche, Hechte, Weller, die eingesetzt werden, sind die Haupt-Fischgattungen. Das Seegras wird zu Sesselgeflechten benutzt.
Um den Häcklerweiher her liegen auf der gleichen Vertheilungshöhe noch mehrere kleinere Weiher und Seen, als: der Bibersee, der Buchsee, der Schreckensee, der untere und der obere Vorsee etc., – welche mit dem Häcklerweiher, dem nun ausgetrockneten Einödweiher und dem daran grenzenden Dornachried ehemals wahrscheinlich einen zusammenhängenden großen See gebildet haben. Der bedeutendste von diesen Seen ist dermalen noch der Schreckensee; er ist sehr tief und hat eine Fläche von 136 3/8 Morgen. S. Ortsbeschreibung.
Der Truchsessen-Weiher, auch Fuchsloch-Weiher genannt, im Altdorfer Wald unweit Erbisreute, ist der nächst größte Weiher nach dem Häcklerweiher. Er theilt sich in den vordern und den hintern Truchsessen-Weiher; der erstere ist 132 3/8 Morgen groß, der letztere ist viel kleiner. Beide bildeten einst einen Weiher, der, wie die Umgegend zeigt, ehemals eine dreifach größere Ausdehnung hatte und sich bis nach Hintermoos herüber erstreckte. Der Weiher hat einen schönen, reinen Wasserspiegel. An den Ufern steht der Hof Fuchsenloch mit einer Wirtschaft, wovon der See auch den Namen führt. Truchsessen-Weiher heißt er, weil er einst den Truchsessen von Waldburg gehörte.
Der Rößlerweiher zwischen Rößler und Kehrenberg; ein Damm, auf dem die Wolfegger Straße läuft, trennt ihn von dem Altweiher, er steht mit einigen kleinern Weihern in Verbindung, welche zusammen ebenfalls nur die Reste eines großen Sees sind.
Der Mollenweiher, im Bezirke Vogt, bei dem Weiler Mollen. Er ist 64 4/8 M. groß.
Der Langenweiher, der mit dem Hansenweiher zusammenhängt, nahe bei dem vorigen bei Unterholz; ersterer hat 26 4/8 und letzterer 22 4/8 Morgen.
Außerdem gibt es noch viele kleinere Weiher und Seen im Oberamte; im Ganzen werden noch an 40 gezählt. Noch weit mehr, und viel größere gab es ehemals; seit 50 Jahren wurde eine große Anzahl trocken gelegt. Übrigens sind manche auch künstlich und wurden zu Klosterszeiten erst angelegt.
|[18]Der Flächenraum sämmtlicher Gewässer im Oberamt beträgt 1492½ Morgen.
[Bearbeiten] 5. Abdachung und Höhe.
Die Hauptabdachung des Oberamts geht gegen den Bodenseekessel zu von Nord nach Süden, und dann in untergeordneter Richtung gegen das Schussenthal und das Achthal. Die große Wasserscheide zwischen dem Rhein und der Donau berührt den Oberamtsbezirk noch an seiner äußersten nordwestlichen Grenze, wo sie von Fleischwangen O.A. Saulgau aus hinter der Rinkenburg hinzieht und bei Lengenweiler in das Ried hinabfällt. S. Saulgau S. 35. Es gehören somit die Weiler und Höfe Reute, Rimmersberg, Nassach und Rinkenburg noch in das Donaugebiet.
Nach der Haupt-Wasserscheide sind die beiden bedeutendern: die Wasserscheide zwischen der Schussen und der Ach und die zwischen der Schussen und der Argen. Die erstere zieht nahe an der Ach über die Höhen von Dankertsweiler und Hassenweiler, über Rinkenweiler und Horgenzell nach dem Oberamte Tettnang hinab, die zweite wird durch den über Waldburg hinziehenden Hügelrücken gebildet und scheidet theilweise die Bezirke Vogt, Waldburg und Bodneck von dem Schussengebiet ab.
Der Oberamtsbezirk gehört zwar zu den niedrigem in Ober-Schwaben, im Ganzen aber liegt er doch ziemlich hoch. Der niedrigste Theil ist das Schussenthal bei Weissenau und Ravensburg, das hier aber immer noch eine Höhe von 1340–1350 P. F. über der Meeresfläche hat; die höchsten Bezirke, welche zugleich den größten Theil des Oberamts einnehmen, sind die Hochflächen auf beiden Seiten des Schussenthals, die eine Höhe von mehr als 2000 P. Fuß erreichen, s. u. In Vergleichung mit andern Bezirken hat das Schussenthal bei Ravensburg ungefähr die gleiche Höhe, welche die Filder bei Vaihingen oder das Ermsthal bei Urach haben, während die Hochflächen der mittlem Höhe der Alp gleich kommen.
|[19]Die bis jetzt bestimmten Höhen des Oberamtes sind:
| Par. Fuß. | Württ. Fuß. | |
| Die Schussen bei Ravensburg | 1349 | 1529 |
| Ravensburg, Erdflöche an der Post an der Hauptstraße M. u. S. | 1369 | 1552 |
| Meßhausen, Niveau der Schussen, D. | 1402 | 1590 |
| Mochenwangen, Schussen D. | 1427 | 1617 |
| Weingarten, Erdfläche unter der großen Line R. | 1453 | 1647 |
| Annaberg, bei Baindt R. | 1645 | 1865 |
| Veitsberg, bei Ravensburg | 1730 | 1962 |
| Wolpertschwende, im obern Theil des Ortes Mr. | 1775 | 2012 |
| – – Bad, Erdfläche am Badhaus Mr. | 1815 | 2058 |
| Wilhelmsdorf, Erdfläche an der Kirche, Mr. | 1823 | 2067 |
| Zogenweiler, Erdfläche am Wirtshaus, Mr. | 2100 | 2381 |
| Waldburg, Erdfläche am Fuße der Waldburg am Gasthof, S. | 2232 | 2591 |
| – – Spitze des Berges, an den Mauern des Schlosses, R. u. S | 2396 | 2716 |
| – – Belvedere der Spitze des Schlosses, trig. B | 2484 | 2816 |
[Bearbeiten] 6. Naturschönheiten und Merkwürdigkeiten.
Der Charakter der oberschwäbischen Gegenden ist sich im Allgemeinen ziemlich gleich; wenn aber sein Hauptmerkmal in ermüdende Einförmigkeit gesetzt wird, wie dieß häufig geschieht, so ist solches besonders in Beziehung auf das Oberamt Ravensburg sehr irrig. Es herrscht darin eine große Abwechslung, neben großen und weiten Hochflächen findet man bald schöne und anmuthige, bald wildromantische Thäler und Landschaften, malerische Burgen und Ruinen, neben großen und erhebenden Aussichten. Wie schön stellt sich nicht der Garten des Schussenthales mit Altdorf, Weingarten, Ravensburg und Weissenau, wie anmuthig die Gegend von Baindt dar; wie romantisch, wie malerisch und ernst das Laurenthal, der Sturmtobel, der Urbanstobel, der Schmaleckertobel etc.
Unter den ausgezeichneten Aussichten nennen wir die Aussicht auf Waldburg, s. Ortsbeschreib., die Aussicht bei Marsweiler, auf der Straße von Waldsee beim Austritt aus dem Altdorfer-Walde, die Aussicht auf der von Altshausen herziehenden Straße oberhalb Ettishofen und die von |[20] dem Orte Berg, ferner die Aussichten auf der Höhe von Zogenweiler und Wechsetsweiler, die Aussichten zu Wolpertschwende, auf dem Veitsberg und St. Christina. Bei allen diesen Aussichten hat man das große Schauspiel der Alpenkette im Hintergrunde.
[Bearbeiten] 7. Boden und Klima.
[Bearbeiten] a. Boden.
Der Boden ist von derselben Beschaffenheit, wie er in den benachbarten Oberämtern Waldsee und Saulgau vorkommt und dort schon näher bezeichnet worden ist – in den Thälern und Niederungen gemeiniglich Moor- und Torfboden, auf den Erhöhungen sandiger Lehmboden, die Unterlagen bilden Letten und Kies oder auch Sand. Die sumpfigen, noch wenig oder gar nicht cultivirten Moor- und Torfböden werden auch hier Riede und Möser genannt.
[Bearbeiten] b. Luft und Witterung.
Das Klima ist, wie natürlich, bei der großen Verschiedenheit der Lage sehr verschieden. Auf den Hochflächen, welche, wie oben gezeigt worden, mit der Alp gleiche Höhe haben, ist auch das Klima so ziemlich das gleiche, wie dort. Zu Zogenweiler z. B., und andern gleich hoch liegenden Orten geraten z. B. die Bohnen schon selten. Doch verbirgt sich die südlichere geogr. Lage, so wie die meist südliche Neigung des Bodens nicht; man findet hier z. B. Kernobst und Nußbäume auf Höhen, wo man sie auf der Alp vergeblich suchen würde. Im Schussenthal bei Weingarten, Ravensburg und weiter hin findet schon ein ergiebiger Weinbau statt, obgleich das Thal höher liegt, als manche der nördlichem Landstriche, die keinen Weinbau zulassen. Auch beginnt die Ernte verhältnißmäßig früher, als in den nördlichern Landestheilen. Die mittlere Temperatur vom Jahre 1833 betrug nach den Beobachtungen zu Weingarten 6,48° R. In Stuttgart betrug sie in demselben Jahre 7,87°, s. Würt. Jahrb. Jg. 1836 S. 5. Wie auf der Alp, so ist auch hier auf den Höhen die jährlich fallende Wassermasse |[21]viel größer, als die in tiefern Gegenden. Nach den Beobachtungen des Forstverwalters Zwicker in Waldburg war z. B. die i. J. 1825 in Waldburg gefallene Wassermenge doppelt so groß, als die in demselben Jahre in Tübingen gefallene Menge. S. Würt. Jahrbücher 1825. S. 13.
Sehr beschwerlich sind die häufigen dichten Nebel, welche aus den moorigen Gründen aufsteigen, und das ganze Moorbecken nach Länge und Breite scharf abzeichnen. Hagel ist sehr selten im Oberamt, mit Ausnahme des Bezirks Vogt, der ihm häufiger ausgesetzt ist. Die herrschenden Winde kommen vom Bodensee her in südlicher und südwestlicher Richtung, und sind im Schussenthal unter dem Namen Unterwinde bekannt. Sie sind sehr stark und heftig und richten öfters großen Schaden an. Ende Aprils oder im Mai stellt sich gewöhnlich der unter dem Namen Föhn oder Pfäh bekannte Sirocco ein. Bei seinem Erscheinen sieht der Landmann warmer Witterung entgegen. Jahrgänge von außerordentlicher Witterung führt Eben in seinem Ravensburg H. V. S. 307 u. s. f. aus Reischmanns Chronik an. S. 327 stehen auch einige Notizen von Erdbeben.
[Bearbeiten] 8. Gebirgsarten, Versteinerungen und Mineralien.
Die Gebirgsarten sind dieselben, wie sie uns schon bei Waldsee vorgekommen sind, und in ganz Oberschwaben vorkommen.
Die herrschende Gebirgsart ist der tertiäre Sandstein, die Molasse, welche häufig mit aufgeschwemmtem Gerölle, Torf, Lehm und Mergellagern bedeckt ist, beinahe in allen tiefen Thal-Einschnitten und steilen Bergwänden aber zu Tage geht. Sie erscheint meistens als loser, nicht erhärteter Sand, doch finden sich häufig Nester und Schichten im erhärteten und halbfesten Zustande. Namentlich wurde sie neuerlich bei Sulpach als fester kalkiger Sandstein entdeckt. Doch ist in dieser Formation bis jetzt noch nirgends ein fester Sandstein in solcher Ausdehnung der Schichten gefunden worden, daß ein förmlicher |[22] Bruch angelegt worden wäre, nur einzelne Brocken sind ausgebrochen und zum Bauen gebraucht worden.
Die Gerölle-Kies sind auch hier über das ganze Oberamt verbreitet, sie bilden Hügel und Bergrücken, doch ist ihre Verbreitung weniger allgemein. Merkwürdig sind die großen Urfels- Blöcke, welche man hier noch ganz scharfkantig besonders häufig findet. Sie werden als Bausteine benützt. Die beiden Römerthürme zu Hazenthurn und Frohnhofen sind aus solchen Steinen zusammengesetzt. Selten findet man das Gerölle im gebundenen Zustande, wie am Veitsberge bei Ravensburg, bei Waldburg, wo der das Schloß tragende Hügel daraus besteht.
Lehm und Mergellager finden sich in verschiedenen Höhen und Orten, meistens jedoch in Thälern und andern Vertiefungen. Häufig geht die Molasse nach oben in ausgedehnten Strecken in Lehm über, und dieser ist oft mit Gerölle gemischt.
Kalktuff, als fester Stein, und als Tuffsand findet man hie und da an Bergabhängen angelagert, und durch Quellen abgesetzt, welche aus der kalkhaltigen Molasse entspringen, z. B. in der Hölle und im Ölschwang bei Ravensburg, bei Schlier und südöstlich von Waldburg.
Metalle fehlen, nur findet man zuweilen Spuren von Eisen im oxydirten Zustande.
Torf ist sehr häufig, in ausgedehnten Lagern und zuweilen bedeutender Mächtigkeit, aber auch von verschiedener Qualität vorhanden. Die bedeutendsten Torflager sind unten angegeben.
Mineralquellen, s. o. Gewässer.
Versteinerungen finden sich in der Molasse, sie kommen jedoch selten vor, meistens findet man nur unkenntliche in kreideartige Masse verwandelte organische Reste. Bei Sulpach jedoch zeigte sich der dort entdeckte feste Sandstein mit einer Menge Muscheln angefüllt. Hie und da finden sich in der Molasse Braunkohlen, jedoch immer nur nesterweise. |[23]
[Bearbeiten] 9. Pflanzen- und Thierreich.
[Bearbeiten] A. Pflanzen (wilde).
a. Bäume. Von Laub- und Nadelhölzern kommen die gewöhnlichen Arten vor; als seltenere müssen angeführt werden: die Pimpernuß, Staphylea pinnata, welche bei der Waldburg, und der Eibenbaum, Taxus baccata, welcher bei Zogenweiler vorkommt.
b. Sträucher. Bemerkenswerth ist die Tamariske, Tarnarix germanica an der Schussen, und der breitblättrige Spindelbaum, Evonymus latifolius, welcher bis jetzt nirgends im Lande als am östlichen Abhange des Laurenthals gefunden wurde.
c. Krautartige Pflanzen. Von der sehr reichen Flora des Oberamtes sind folgende Pflanzen die bemerkenswertheren, die zu den selteneren oder gewissen Districten eigenthümlichen gehören,
- Veronica (Ehrenpreis) praecox, bei Ravensburg;
- Schönus (Knopfgras) ferrugineus b. Weingarten
- Galium (Labkraut) hyssopifolium, b. Ravensburg;
- Primula (Schlüsselblume) farinosa, auf allen Riedern;
- Gentiana (Enzian) cruciata, bei Wolfegg, Rav.; asclepiadea am Laurenthal bei Weingarten; ciliata bei Rav.:
- Lonicera alpigona (Alpenheckenkirsche) im Laurenthal
- Viola palustris (Sumpfveilchen), bei Rav.;
- Astrantia major schwarze Meisterwurz, bei Weingarten;
- Cicuta virosa, Wasserschierling;
- Galanthus nivalis (Schneetröpschen) bei Rav.;
- Ornithogalum luteum (gelbe Vogelmilch) bei Rav.;
- Rumex aquaticus (Wasserampfer) b. Rav.;
- Epilobium (Weidenröschen) tetragonurn u. simplex bei Rav.;
- Polygonum dumetorum (Knöterich) b. Rav.;
- Pyrola (Wintergrün) minor und secunda, b. Rav.;
- Sedum (Fetthenne) reflexum;
- Euphorbia (Wolfsmilch) ferrueosa bei Rav.;
- Ajuga (Günsel) chamaepitys b. Rav.;
- Galcopsis (Hohlzahn) versicolor b. Rav.;
- Orobanche (Ervenwürger) Galii und Epithymum bei Rav.;
- Lathraea (Schuppenwurz) squamavia bei Weingarten;
- Cochlearia officinalis; (Löffelkraut) bei Weing.;
- Herminium monorchis (Herminie) bei Rav.;
- Amaranthus (Fuchsschwanz) spicatus.
Folgende 4 Pflanzen wurden bisher nirgends im Lande, als an den angegebenen Plätzen im O.A. Ravensburg gefunden.
- Pyrola (Wintergrün); chlorantha im Laurenthal bei Weingarten.;
- Geranium (Storchschnabel) pyrenaicum, am Abhange der Waldburg;
- Orchis palustris (Sumpfknabenkraut) bei Ravensburg, und
- Carex alba, das weiße Riedgras, an der Schussen im Magenhauser Berghölzle.
[Bearbeiten] B. Thiere (wilde).
a. Vierfüßiges WiId findet man das im ganzen Lande vorkommende, am meisten Rotdwild.
|[24]b. Vögel. Auf den vielen Seen und Weihern des Oberamtes finden sich die meisten der in Würtemberg vorkommenden Entenarten, insbesondere die gewöhnlichen Stockenten, Moorenten oder Rothköpfe, die Löffel- und Krik-Enten, die gr. u. kl. Rohrente, der gr. u. kl. Taucher, der Blaß etc. Außer 20erlei Arten von Zugvögeln, die nur 2–3 Tage bleiben, nisten hier hauptsächlich die verschiedenen Möven-Arten in zahlloser Menge. Nachtigallen fehlen.
c. Fische. In den Weihern werden Karpfen, Hechte, Schleihen, Weller, Borster etc. unterhalten. Die Schussen und Ach haben Hechte, Schuppfische, Barben, Schleihen etc., die Scherzach Forellen.
d. Gelenkthiere. Hier ist der Blutegel bemerkenswerth, welcher im Häcklerweiher vorkommt.
[Bearbeiten] III. Einwohner.
[Bearbeiten] 1. Bevölkerung.
[Bearbeiten] A. Stand der Bevölkerung.
a. Anzahl. Die Zahl der Ortsangehörigen des Oberamtsbezirks betrug im Jahre 1812:18,590; 1822:19,831. nach der Zählung von 1832:21,782; am 15 December 1835 : 22,320.
Von der Zahl der Ortsangehörigen im Jahre 1822 waren abwesend 1593, dagegen Fremde anwesend 3356, mithin waren ortsanwesend 21,594. Nach der Zählung vom 15 December 1834 betrug die wirkliche Ortseinwohnerschaft 23,000. Nach dem Stande von 1832 kommen auf 1 □ Meile 3068 Menschen, die Dichtigkeit der Bevölkerung bleibt demnach unter dem Mittel des ganzen Landes, welches sich auf 4394 stellt, sie ist aber größer, als die der angrenzenden Oberämter Saulgau (2992), Waldsee (2518), Wangen (2629), dagegen kleiner als die von Tettnang (3442).
b. Geschlechtsverhältniß. Von der oben angegebenen Zahl der Ortsangehörigen am 15 December 1835 sind männlichen Geschlechtes – 10641, weiblichen 11679, mithin mehr weibliche 1038, ein auffallender Unterschied, wonach sich die männliche Bevölkerung zur weiblichen wie 100 zu 109 7/10 verhielte.
|[25]c. Altersstufen Von der Bevölkerung im Jahre 1832 mit 21,782 standen in einem Alter:
| 1.) | unter 6 Jahren | 2576 | oder auf je 1000. E. | 118,3. | |||
| 2.) | von | vollend. | 6–14 | Jahre | 3195 | . . . . . . | 146,7. |
| 3.) | " | " | 14–20 | " | 2261 | . . . . . . | 103,8. |
| 4.) | " | " | 20–25 | " | 2221 | . . . . . . | 102,0. |
| 5.) | " | " | 25–40 | " | 4813 | . . . . . . | 220,9. |
| 6.) | " | " | 40–60 | " | 4691 | . . . . . . | 215,3. |
| 7.) | " | " | 60–70 | " | 1429 | . . . . . . | 65,6. |
| 8.) | " | " | 70–80 | " | 524 | . . . . . . | 24,1. |
| 9.) | " | " | 80–90 | " | 69 | . . . . . . | 3,2. |
| 10.) | " | " | 90–100 | " | 5 | . . . . . . | 0,15. |
| Summe | 21,782 | 1000,0. | |||||
d. Familienstand im Jahre 1832:
| Verehelichte | 6,268 | oder 3134 Ehen. |
| Wittwer | 374. | |
| Wittwen | 724. | |
| Geschiedene | 6. | |
| Unverehelichte | 14,410. | |
| Summe | 21,782. |
Es kommen also auf 1 Ehe 6 9/10 und auf 1 Familie 4 9/10 Einwohner; das Durchschnittsverhältniß im ganzen Lande ist 6 5/10 E. auf 1 Ehe und 4 7/10 E. auf 1 Familie.
e. Kirchliches Verhältniß im Jahr 1832:
| Christen: | ||
| a. Evangelische | 1832. | |
| b. Katholische | 19,950. | |
| Juden | – | |
| Summe | 21,782. |
f. Standes-Verhältniß im Jahr 1822:
| Adelige | 38. |
| Bürgerliche | 19,793. |
| Summe | 21,782. |
g. Gewerbs- und Nahrungs-Verhältnisse im Jahr 1822:
| Bauern | 1451. |
| Taglöhner | 405. |
| Gewerbsleute | 1696. |
| Ohne Gewerbe | 94. |
| Summe | 21,782. |
|[25]Die Gewerbsleute sind meist solche, welche sich zugleich mit dem Feldbau beschäftigen.
Die größere Anzahl von Fremden rührt hauptsächlich von dem Bedürfnisse der Landwirthschaft her, welche, zumal in den Sommermonaten, mehr Hände erfordert, als vorhanden sind. Auf welche Weise die Arbeiter gedungen werden, davon wird noch unten bei Leben und Sitten die Rede seyn.
[Bearbeiten] B. Gang der Bevölkerung.
(nach dem 10jährigen Durchschnitt von 1812/22 und 1822/32)
a. Geboren wurden jährlich
| 1812/22 | 1822/32 | ||
| männlich | 339 | . . . . | 356 |
| weiblich | 330 | . . . . | 349 |
| – | 669 | . . . . | 705 |
| darunter unehelich | 83 | . . . . | 102 |
Todt kamen zur Welt 1812/22 im Durchschnitt jährlich 12.
b. Gestorben sind jährlich
| 1812/22 | 1822/32 | ||
| männlich | 344 | . . . . | 331 |
| weiblich | 333 | . . . . | 302 |
| – | 677 | . . . . | 633 |
Unter den Gestorbenen waren 1812/22 Kinder unter 1 Jahr 244, Personen über 60 Jahr 166.
c. Wanderung. Die Einwanderungen im Ganzen betrugen von 1822/32 1884 männlichen und 2107 weiblichen Geschlechts, zusammen 3991; die Auswanderungen in gleichem Zeiträume 2796, und zwar 1241 männliche und 1555 weibliche.
d. Veränderungen im Stande der Ehen. Von 1812/22 wurden im Durchschnitt jährlich 136 neue Ehen geschlossen, durch den Tod wurden 133, und durch Scheidung 3 Ehen getrennt.
e. Wachsthum der Bevölkerung und Verhältnisse. Die Bevölkerung des Oberamtes nahm von 1812/22 um 1241 oder 6/10 Proc. von 1822/32 um 1928 oder 9/10 Proc. zu. Ein ganz anderes Ergebniß liefert die Vergleichung des Wachstums der Bevölkerung durch sich selbst, d. h. durch den Überschuß |[27]der Gebornen über die Gestorbenen. In dem Jahrzehnt von 1812/22 fand nicht nur kein Wachsthum statt, Sondern es sind sogar (s. o.) 66 mehr gestorben, als geboren. Besser gestaltet sich das Verhältniß von 1822/32, wo ein Überschuß von 721 herauskommt, und zwar hauptsächlich aus Seite des weiblichen Geschlechtes. Es hat nämlich das männliche Geschlecht um 253 zugenommen, während die Zunahme bei dem weiblichen Geschlecht 468, also 215 mehr als bei dem männlichen ausmacht, eine Erscheinung, die von den Erfahrungen in andern Oberämtern ganz abweicht.
Die jährlichen Geburten verhielten sich zu den Lebenden von 1812/22 im Durchschnitt wie 1 : 29 1/6, von 1822/32 wie 1 : 29 6/10; im Vergleich mit andern Oberämtern gehört Rav. zu denjenigen , wo die Fruchtbarkeit am geringsten ist, das Durchschnitts-Verhältniß des ganzen Landes ist wie 1: 26,1. Die unehelich Gebornen verhielten sich zu den ehelichen von 1812/22 1: 8 1/12, von 1822/32 wie 1:6 9/10, also mehr als das Durchschnitts-Verhältniß vom ganzen Lande. Auf 100 weibl. Geburten kommen 102 männliche. Die Todtgebornen verhielten sich zu den Gebornen von 1812/22 wie 1 : 57, die Gestorbenen zu den Lebenden von 1812/22 wie 1 : 28 15/17, von 1822/32 wie 1 : 32 9/10. Die Sterblichkeit gehört also immer zu den größeren im Lande, da das Mittel in der letzten Zeit wie 1: 34 3/10 ist.
Von 100 Kindern unter 1 Jahre starben 1812/22 über 38 wieder, ehe sie ein Jahr alt geworden. Auf 100 Gestorbenen weiblichen Geschlechts kamen von 1812/22 : 103, und von 1822/32 109 männliche. Aus 146 Menschen kam 1812/22 jährlich 1 Heirath.
Außer von Ravensburg, Altdorf und Waldburg können wegen Mangels der frühern Specialtabellen keine Bevölkerungs-Verhältnisse der einzelnen Gemeinden angegeben werden, und auch von diesen nur sehr unvollständig, s. d. Ortsbeschreibung.
[Bearbeiten] 2. Stamm und Eigenschaften der Einwohner.
Die Einwohner gehören dem schwäbischen Stamm an, sie sprechen die südschwäbische, der schweizerischen nahe kommende |[28]Mundart und haben viele fremdartige Ausdrücke, die theilweise auf römischen Ursprung hindeuten, theilweise von den Berührungen mit dem benachbarten Italien herkommen mögen, als Faseole (faseolus) Bohne, Furka Gabel; Torkel (torcular) Kelter; Kriese (cerasus) Kirsche; Fazenette (Fazzoletto) Schnupftuch; Fürben (forbire) kehren, reinigen.
Die körperliche Beschaffenheit der Einwohner ist im Allgemeinen gut, übrigens minder stark und kräftig, als gut aussehend. Die Größe ist etwas unter der mittlern 5' 8". Unter 1000 Conscriptionspflichtigen sind nur 191, die sechs Schuhe und darüber groß sind, 114 sind unter 5' 5". Gebrechliche waren unter 1000 Conscriptionspflichtigen nur 278; nächst dem O. A. Mergentheim, am wenigsten im ganzen Lande. Vergleiche Würt. Jahrbücher 1833. S. 384. etc. Ausgezeichnet hohes Alter kommt nicht häufig vor; aber viele Personen stehen in einem Alter von mehr als 60 Jahren; das Oberamt ist sogar dasjenige, das verhältnißmäßig die meisten Einwohner im ganzen Königreiche hat, die in einem Alter von 60 bis 70 Jahren stehen, es kommen nämlich auf 1000 Einwohner 65 6/10, von jener Altersstufe, während das Durchschnitts-Verhältniß im ganzen Königreich nur wie 53 5/10 ist. Dagegen fällt das Verhältniß in dem Alter von 70 Jahren und darüber unter das Mittel des ganzen Landes herab. S. Würt. Jahrb. Jg. 1833. S. 119 u. ff. Auch will man frühzeitige Altersschwäche beobachten und diese theilweise dem immer häufiger werdenden Genusse des Brantweins zuschreiben. Außerdem sind auch hier Magenübel, namentlich der s. g. Magenschluß, herrschende Krankheiten. Bei dem weiblichen Geschlechte kommen manche Krankheiten vor, welche Folge des unterlassenen Stillens der Säuglinge auch verkehrter Wochenbettpflege sind. Der Charakter der Einwohner wird im Allgemeinen mehr, als in andern benachbarten Bezirken gelobt, er wird als einfach und zutraulich geschildert. Gleichwohl kommen auch hier viele und theilweise schwere Criminalprocesse, dagegen wenig Civilprocesse vor. Die geistige und sittliche Bildung leidet unter dem herrschenden Vereinödungs-System. Wohnung, Nahrung und |[29]Kleidung sind wie wir sie schon früher kennen gelernt haben. Jeder Bauer hat sein Bernerwägelchen, und geht auch bei kleineren Reisen selten zu Fuße. Die Kleidung der Weibsleute zeichnet sich durch bunte Farben, Zitz und Seide aus, ihr Kopfputz besteht in Gold- und Silberhauben, deren eine öfters 10–25 fl. kostet. Außerdem ziert manches Bauernmädchen seine Brust mit einer schweren, silbernen Kette, Regenschirme, hier Regendächer genannt, sind allgemein eingeführt.
Zu den gewöhnlichen Vergnügungen des Volkes gehören Scheibenschießen und Kegelschieben, an welch letzterm selbst das weibliche Geschlecht Theil nimmt. Besonders großer Aufwand wird bei Hochzeiten gemacht. Auf die Hochzeiten folgen am Sonntag darauf und später noch die sogenannten „Hochzeit-Schenken,“ welche in Tanz und Zechen bestehen. Es wird dabei nicht geschenkt, sondern bloß etwas mehr Zeche bezahlt, was den Verheirateten zu Gut kommt. Nur Verwandte geben eigentliche Hochzeitsgeschenke; diese aber sehr bedeutend. Die s. g. Hochzeitschenken werden mehrmals in den verschiedenen Wirthshäusern oft noch 1/4 Jahr nach der Hochzeit wiederholt. Daher kommt es auch, daß z. B. in Altdorf selten ein Sonntag vorübergeht, an welchem nicht öffentliche Tanzmusik statt findet. Das Übermaß solcher Tänze und Trinkgelage veranlaßte schon früher beschränkende Verbote, welche im Jahre 1829 wieder erneuert werden mußten. Eine alte Volkssitte waren hier auch die beiden in manchen Gegenden noch jetzt bestehenden, Feuerfeste, das Johannis-Feuer und das Funken-Feuer, oder der Funken-Sonntag. Jenes wurde am Tage Johannis d. T., dieses am Sonntag nach Ascher-Mittwoch gefeiert. Sie bestanden darin, daß auf den Bergen große Feuer angezündet und bei diesen Tänze und jugendliche Turn-Übungen gehalten wurden. S. auch O. A. Sulgau S. 49. Gegen diese Feuertänze, als einen Überrest des Heidenthums, eiferte schon die Constantinop. Kirchenversammlung im J. 680, gleichwohl erhielten sie sich bis auf die neueste Zeit; noch im J. 1833 sah sich das Oberamt Ravensburg veranlaßt, die Verbote derselben zu erneuern.
|[30]Unter den Güterbesitzern in Oberschwaben, namentlich in den O. A. Saulgau, Waldsee, Ravensburg, Leutkirch, sind wenige, die nicht Kinder aus dem benachbarten Voralberg oder Tyrol, oder aus den ärmern Gegenden der Schweiz in Diensten haben. Die Sitte, wie diese Kinder gemiethet werden, verdient hier noch eine besondere Erwähnung. Die Kinder kommen in der Fastenzeit unter Begleitung älterer Personen schaarenweise ins Land, begeben sich in die Oberamtsstadt und sitzen auf dem Markt herum, wo die Bauern sie den ältern Personen auf eine Zeitlang gleichsam abhandeln, und auf ihre Höfe hinaus nehmen. Um Martini ziehen sie in große Gesellschaften vereinigt wieder in ihr Vaterland zurück. Diese Kinder, Knaben und Mädchen, sind 8 bis 16 Jahre alt, und werden als Treib- und Hirtenbuben, die letztern als Kindsmägde gebraucht; sie erhalten freie Kost, Kleidungsstücke und im Ganzen 3–10 fl. Lohn, je nach dem mit dem Bauern bestehenden Vertrag. In Würtemberg sind es hauptsächlich die Städte Ravensburg, Wangen und Waldsee, wo diese jungen Älpler sich an bestimmten Tagen einfinden. In Ravensburg kommen jedoch die meisten zusammen, hier trifft man oft an einem Markttage im März 150–200 solcher Kinder. Arm und rauh erzogen, werden sie von den oberschwäbischen Bauern sehr gern angenommen; von einem Schulunterricht ist natürlich keine Rede.
Majorate sind allgemein eingeführt, doch hat der Nachgeborene die Heimath auf dem Hofe und kann nicht vertrieben werden.
[Bearbeiten] IV. Wohnorte.
[Bearbeiten] 1. Orte.
[Bearbeiten] A. Anzahl, Gattung, Areal.
Das Oberamt enthält 673 Wohnplätze, sie sind:
| Städte | . . . . | 1 |
| Dörfer | . . . . | 9. |
| Weiler | . . . . | 263. |
| Höfe | . . . . | 292. |
| Einzelne Wohnsitze . . . . | 110. | |
| Zusammen | 675. | |
Die Dörfer sind sämmtlich Pfarrdörfer, eines derselben hat Marktgerechtigkeit, 17 Weiler sind Pfarrweiler. Unter den einzelnen Wohnsitzen sind 15 Mahlmühlen und 1 Schloß. Das Areal sämmtlicher Gebäude und Hofstätten beträgt 756 6/8 Morgen.
[Bearbeiten] B. Lage, Größe und Beschaffenheit.
Im Allgemeinen ist das Vereinödungs-Svstem, d. h. die Weise, einzeln auf einem geschlossenen Gute zu wohnen vorherrschend. Die Neigung dazu ist so groß, daß selbst da, wo keine Vereinödung der Güter stattfindet, doch vereinzelt gebaut wird. Auch die Dörfer und Weiler des Oberamts bestehen meistens aus einzelnen Höfen, nur mit dem Unterschiede, daß diese etwas näher beisammen stehen; es gibt übrigens außer Altdorf, das eigentlich zu den Städten gehört, und Baienfurt nicht ein einziges Dorf, das über dritthalbhundert Einwohner zählte.
[Bearbeiten] 2. Gebäude.
[Bearbeiten] A. Anzahl und Gattung.
Die Zahl sämmtlicher Gebäude im Oberamte beträgt nach dem neuesten Cataster 6890 und zwar:
| Haupt- und Wohngebäude. | . . . . | 3496. |
| Nebengebäude. | . . . . | 3241. |
| Zu öffentlichen Zwecken. | . . . . | 153. |
| Summe | 6890. | |
Unter den Hauptgebäuden sind 8 Schlösser, unter den Gebäuden zu öffentlichen Zwecken 41 Kirchen, 44 Capellen, 24 Schulhäuser, 2 Rathhäuser, 7 Spitäler, Kranken- und Armenhäuser.
Auf 1 Wohnhaus kommen im Durchschnitt im Ganzen 6 4/10 Menschen, in der Stadt Ravensburg allein 16 1/19, in Wilhelmsdorf 8; s. die Tabelle Nro. 1.
[Bearbeiten] B. Bauart und Material.
Die Gebäude sind im Allgemeinen nicht so ansehnlich, wie im Oberamt Saulgau. Fast überall trifft man auch noch Strohdächer, |[32] auch Schindeldächer, letztere hauptsächlich auf der Wolfegger Höhe; ganz hölzerne Häuser kommen noch häufig vor.
[Bearbeiten] C. Werth und Eigenthum der Gebäude.
Der Werth sämmtlicher steuerbaren und der in der Brandversicherung liegenden Gebäude beträgt:
| a. nach dem Cataster | . . . . | 2,541,987 fl. |
| b. nach der Brandversicherung | . . . . | 4,118,150 fl. |
mithin der Werth eines Gebäudes im Durchschnitt nach a. 452 fl. nach b. 624 fl.
Der Staat besitzt in dem Oberamt 73 Gebäude, wovon 28 in der Gemeinde Altdorf liegen; den Grundherren gehören 139, wovon 48 in der Gem. Vogt, 46 in der Gem. Eschach sich befinden. Die Körperschaften haben 149 Gebäude. Theils durch die größere Zahl der Nebengebäude, theils durch die geringere Beschaffenheit der Gebäude überhaupt vermindert sich auch der Durchschnitt von dem Werth eines Gebäudes, der z. B. bei Saulgau und Waldsee bedeutend größer ist. Der große Unterschied zwischen dem Cataster-Anschlag und dem Brandversicherungs-Anschlag hat wohl seinen Grund hauptsächlich in dem Vereinödungssvstem und in der damit verbundenen größeren Gefahr von Brandstiftungen.
[Bearbeiten] V. Nahrungsstand.
[Bearbeiten] 1. Haupt-Nahrungsmittel.
Die Haupt-Nahrungsquellen des Bezirkes sind Ackerbau und Viehzucht, die Gewerbe erscheinen gegen diese als unbedeutend.
[Bearbeiten] 2. Vermögen.
Die drei ersten Tabellen enthalten den Bestand des Vermögens, welches hier in Betracht kommt, und nach dem früheren Maßstabe zu Geld berechnet beträgt
| 1) das Grundeigentum. | . . . . | 10,169,458 fl. | 40 | kr. |
| 2) die Gebäude. | . . . . | 3,119,587 fl. | – | – |
| 3) der Viehstand. | . . . . | 570,182 fl. | – | – |
| Zusammen | 15,859,227 fl. | 40 | kr. | |
|[33]davon ist
| a. steuerfrei: | . . . . | |||
| 1) Grundeigenthum | . . . . | 742,911 fl. | 20 | kr. |
| 2) Gebäude | . . . . | 577,600 fl. | – | – |
| Zusammen | 1,320,511 fl. | 20 | kr. | |
| b. steuerpflichtig: | . . . . | |||
| 1) Grundeigenthum | . . . . | 9,426,547 fl. | 20 | kr. |
| 2) Gebäude | . . . . | 2,541,987 fl. | – | – |
| Zusammen | 11,968,534 fl. | 20 | kr. | |
Das Verhältniß des steuerfreien Vermögens an Grundeigenthum und Gebäuden zu dem steuerpflichtigen ist wie 1 : 9. Mit Einschluß des Viehstandes ist das steuerpflichtige Vermögen 12,538,716 fl. 20 kr. groß oder das Vermögen eines Einwohners im Durchschnitt 563 fl., ohne Vieh 536 fl.
Der Wohlstand der Einwohner steht dem der benachbarten Bezirke Waldsee und Saulgau nicht nach. Insbesondere zeichnet sich die Gemeinde Berg durch Wohlhabenheit der Landleute aus. Auch Zusdorf und Bodneck sind sehr wohlhabend, am wenigsten ist es Vogt mit seinen gegen das Algäu liegenden Parcellen in Folge natürlicher ungünstiger Verhältnisse, da es durch Hagel und Mißwachs nicht selten heimgesucht wird. Bemerkenswerth ist, daß in der Stadt Ravensburg, wo der Wohlstand sich hauptsächlich auf die Gewerbsthätigkeit gründet, in der Regel die protestantischen Häuser die wohlhabenderen sind.
[Bearbeiten] 3. Wirthschaft.
[Bearbeiten] A. Landbau.
a. Gewinnung von Mineralien
Steinbrüche. Da es an Werksteinen fehlt, so wird der Bedarf an Quadersteinen von Rorschach bezogen.
Tuffsteine werden bei Ravensburg und Schlier gebrochen. Außerdem werden gewöhnlich die Steine zum Bauen der Häuser, theils einzeln auf den Feldern zusammengesucht, theils werden Backsteine dazu verwendet. Kalksteine zum Brennen werden theils in den zerstreuten Brocken und Geröllen zusammengesucht, theils von Weißenbrunnen, O. A. Waldsee, bezogen.
|[34]Sand- und Kiesgruben kommen überall vor; sie sind das einzige Straßenbau-Material.
Töpfer- und Ziegelthon wird an mehreren Orten gegraben; als die beste Töpfererde ist eine zu Wolpertschwende, sodann die im Krebser-Walde der Stadt Ravensburg bekannt. Nirgends aber wird eine Erde gefunden, woraus Kochgeschirre gefertigt werden könnten. Mergel wird hauptsächlich über der Schussen gewonnen. Gyps wird aus der Gegend von Tuttlingen und aus der Lichtenbergischen Herrschaft bei Bregenz (das Sr. zu 24–28 kr.) bezogen.
Torfstiche sind viele, theils größere, theils kleinere im O. A. Bezirk; die bedeutendsten sind zu Grünkraut, bei Wilhelmsdorf, Lengenweiler, Wolpertschwende, Vorsee, Fronhofen, Vogt (das Hankelmoos), Waldburg (Reichermoos), Edensbach, Unter- und Ober-Ankenreute, Hintermoos, Erbisreute etc. Es werden nicht unbedeutende Quantitäten Torf gestochen, im Vorseer Torfstich z. B. jährlich circa 200,000 Stück, im Hintermoos 150,000. Da aber kein Mangel an Holz ist, und das Bedürfniß der Landleute an Brennmaterial meistens durch Holzberechtigungen gedeckt wird, so benutzt man die Torfstiche noch nicht in dem Grade, als sie es gestatteten. Der Staat allein besitzt im Oberamte 662 Morg. Torffelder, welche größtenteils noch unangegriffen sind. Die Preise des Torfs sind daher sehr gering: 1000 Stück Rasentorf kosten an Ort und Stelle 15 bis 30 kr. Nach angestellten Beobachtungen sind 3000 Stück Rasentorf einem Klafter Buchenholz gleich zu achten. Der beste Torf wird auf dem Staatseigentum zwischen Grünkraut und Siegmarshofen gestochen.
Die Steinbrüche nehmen im Ganzen nur 5/8 Morgen ein, die Sand-, Mergel- und Lehmgruben 55 Morgen, die Torfstiche 71 4/8 Morgen.
b. Pflanzenbau
1. Verhältnisse des Feldbaues im Allgemeinen
Über Größe, Benutzungsart und Vertheilung der Bodenfläche enthalten die angeschlossenen Tabellen genügende Auskunft. Die nutzbare Fläche einschließlich der Waldungen ist |[35] nach dem Ergebniß der Landesvermessung um 10,341 2/8 Morgen größer, als nach dem provisorischen Steuer-Cataster, welches sie nur zu 94,465 Morgen aufnahm.
Das ungebaute Land verhält sich ohne Einrechnung der Wälder zu dem gebauten, wie 1 : 19,8. Von der ganzen Bodenfläche kommen im Durchschnitt auf 1 Menschen 6 2/10 Morgen, auf 1 Stück Rindvieh 8 4/10 Morgen, auf 1 Pferd 49 5/10 Morgen. Näheres enthalten die Tabellen II. u. III. Zu Vergleichungen können die früheren Oberamts-Beschreibungen Veranlassung geben.
Das Verhältniß der verschiedenen Culturen zu einander ist, wenn man Gärten und Länder als Einheit annimmt:
| Gärten und Länder | 1 | auf 100 Morgen im Ganzen | 2,1. |
| Äcker | 21,0 | . . . . . | 2,1. |
| Wiesen | 10,0 | . . . . . | 21,0. |
| Weinberge | 0,1 | . . . . . | 0,3. |
| Waldungen | 12,0 | . . . . . | 25,5. |
Die übrigen 8 3/10 Proc. kommen auf Weiden und Öden, Wege, Gewässer und Steinbrüche.
Vertheilung und Eigenthum. Von der ganzen nutzbaren Fläche mit 124,815 4/8 Morgen gehören dem Staate 21,2925 5/8, dem Adel 4,421 1/3, den Gemeinden 1,449 6/8, den Stiftungen 1,634 5/8, den Privaten 96,017 3/8 Morgen. Das Grundeigentum ist in 28,522 Parcellen vertheilt, und ein Güterstück im Durchschnitt 4 4/10 Morgen groß. In der Regel sind übrigens die Güter in Höfe abgetheilt, ein Hof umfaßt 50 bis 70 Morgen; was darunter ist, wird „Höfle“ „Gütle“ genannt. Nicht nur die Höfe, sondern auch der übrige Güterbesitz bilden ein zusammenhängendes, geschlossenes Besitzthum. Das Vereinödungs-System , d. h. die Arrondirung des Grundbesitzes, ist fast überall eingeführt. Die Vereinödungen geschahen fast alle von 1788 bis 1800, nur zu Erbisreute, Baienfurt und Schachen wurden sie erst 1806 und zu Trutzenweiler erst 1810 ausgeführt. Es wurden übrigens bei diesen Vereinödungen nicht, wie zum Theil anderwärts, auch die Dörfer abgebrochen. Mit Ausnahme von Ravensburg sind die Güter noch größtenteils Lehen. (s. u.).
|[36]Anbau. Der Anbau des Grund und Bodens ist im Allgemeinen neuerlich ziemlich vorangeschritten. In Folge der Vereinödung wurden alle früher vorhandenen Allmanden und Weideplätze vertheilt, und werden jetzt insgesammt cultivirt. Es fehlt nicht an guten Landwirthen, vorzüglich werden gerühmt: Gastwirth Kronberger in Waldbnrg, Benedict Rittler in Aichach, Anton Rittler in Altdorf, Schlosser Erb, Papierer Stadtmüller, Strumpfweber Rupp in Ravensburg. An eigentlichen Musterwirthschaften fehlt es jedoch noch, so bedürftig derselben eine Gegend wäre, wo der Futterkräuterbau erst 25 Jahre alt ist, und der Wiesenbau häufig noch in einem betrübenden Rückstande sich befindet. Außer Mergel, Gyps und Asche, besonders Torfasche, werden keine künstlichen Düngungsmittel angewendet, Versuche mit Knochenmehl wurden in einigen Gegenden ohne günstigen Erfolg gemacht; häufig ist noch das Felderbrennen, besonders in den höheren Gegenden. Die Gülle wird hauptsächlich nur in Ravensburg und Altdorf, außerdem selten benutzt. In der Gem. Berg erwarb sich Schultheiß Ortlieb durch Anlegung von verbesserten Düngerstätten und Jauchebehältern Verdienste, und wurde dafür auch von Sr. Maj. dem König mit einer Medaille belohnt.
Preise und Ertrag. Der Preis der Güter, der in vergangenen Jahren bedeutend gefallen war, hat sich in neuerer Zeit, wie überall, wieder sehr gehoben. Früher galt 1 Morgen Acker 20–60 fl. fl., Wiesen 60–150 fl., Gärten 100–300 fl., Weinberge 100–600 fl. Der Reinertrag von 1 Morgen Land ist nach dem Cataster ohne Errechnung der Zehnten und Gülten im Durchschnitt 3 fl. 48 kr.; der Capitalwerth 1 Morgens stellte sich mit Zehnten und Gülten auf 83 fl. 30 kr. Den einzelnen Culturen nach hat der Morgen :
| Reinertrag | Capitalwerth | ||||
| Gras und Baumgärten | 11 fl. | 59 kr. | – | 239 fl. | 40 kr. |
| Weinberge | 10 fl. | 31 kr. | – | 210 fl. | 20 kr. |
| Küchengärten und Länder | 8 fl. | 27 kr. | – | 169 fl. | |
| Wiesen | 5 fl. | 9 kr. | – | 103 fl. | |
| Äcker | 4 fl. | 47kr. | – | 95 fl. | 40 kr. |
| Waldungen | 54 kr. | – | 18 fl. | ||
|[37]Nach diesen Schätzungen ist der Werth und Ertrag der Gras- und Baumgärten einer der höchsten; die Preise der Äcker gehören zu den mittlern; sie sind höher als im O. A. Waldsee, dagegen etwas niedriger als im O. A. Saulgau; der Durchschnittsertrag von 1 M. Wald ist einer der geringsten.
Der Reinertrag von Grund und Boden beträgt nach dem Cataster 372,922 fl. 52 kr.; rechnet man dazu den Ertrag des steuerfreien Eigenthums, die Zehnten und Gülten, und den Ertrag der 10,341 2/8 Morgen, um welche das Areal bei der Vermessung größer gefunden wurde, so steigt der Reinertrag auf 508,473 fl.
2. Einzelne Culturen
a) Ackerbau. Die dem Ackerbau gewidmete Fläche mißt 59,145 4/8 Morgen, von denen 18,615 5/8 M. flürlich, 40,529 7/8 Morg. willkürlich gebaut werden. Dem Staate gehören 1282 6/8 Morgen, dem Adel 351 4/8 M., den Körperschaften 618 4/8 Morg. Obgleich die Arrondirung der Güter, die Verpachtung der Zehnten und die Weideverhältnisse jede Bewirtschaftung erlauben, so ist doch die Dreifelderwirthschaft wenigstens noch bei kleinern Bauern üblich; bei größeren Bauern dagegen ist die Vierfelderwirthschaft die gewöhnliche Betriebsweise. Außerdem baut jeder Gutsbesitzer seine Grundstücke ganz nach eigener Willkür. Das Brachfeld wird überall angepflanzt. Auf einigen Höfen wird eine bestimmte Fläche als Dreischweide benutzt. Die gewöhnlichen Pflüge sind ein Setz- und ein Wendepflug, an die 3 bis 4 Zugthiere gespannt werden. Der Verbreitung des flandrischen Pfluges tritt hauptsächlich der steinige Untergrund entgegen, um dessen so wie um des unter dünner Ackerkruste häufig liegenden Torfbodens willen auch viel seichter gepflügt wird, als im Unterlande. Die Bespannung des Pfluges geschieht meist mit Pferden, viel seltener mit Ochsen und Kühen. Das Rindvieh wird im Kummet eingespannt. Die Hauptgegenstände der Cultur sind im Winterfelde Dinkel und Roggen; im Sommerfelde Haber, Roggen, etwas Gerste, Erbsen, Ehmer. Im Schussenthal wurden |[38]mit dem Anbau von Talavera-Weizen glückliche Versuche gemacht. Der Ertrag an Dinkel, hier Veesen genannt, auf gutem Mittelboden stellt sich bei 8 bis 9 Sri. Aussaat auf 8 bis 10 Scheffel, der des Habers auf 5 bis 6 Scheffel. Kleine Bauern schneiden die Frucht mit der Sichel, größere mähen sie gewöhnlich mit der Sense; aus vielen Höfen wird das Getreide durch Pferde oder Ochsen ausgetreten. In der Brache werden Erbsen, Wicken, Kartoffeln, Bodenkohlraben, Rüben etc. gebaut. Von Ölgewächsen wird nur Reps angebaut, wovon jeder Bauer 2 bis 3 Morgen im Brachjahr säet.
Flachs und Hanf wird nur zur Deckung des eigenen Bedarfs gebaut; der Hanf gedeiht besser, als der Flachs; der Hanfsamen wird selbst gezogen, der Lein kommt aus dem Tyrol. Die Einwohner verspinnen und verweben ihr Erzeugniß gewöhnlich selbst.
Hopfen bauen einige Bierbräuer in Ravensburg, auch in Ankenreute wird etwas gepflanzt.
Die Weberdistel wird im Schussenthal, namentlich in Baienfurt, häufig angebaut, und gedeiht hier sehr gut. Sie wird zum Theil ins Unterland verschickt. Ihr Bau wurde auf den Betrieb des Tuchscherers Wasserrott in Ravensburg 1806 eingeführt, welcher deßhalb 1834 einen landwirtschaftlichen Preis erhielt.
Der Anbau von Futterkräutern ist jetzt ziemlich verbreitet. Besonders wird viel rother Klee gebaut, die Methode, den Klee auf Hainzen zu dörren, ist allgemein. Ein Morgen rother Klee trägt auf gutem Boden 24 bis 30 Ctr. Klee-Heu. Neuerlich wird viel Esper in Wolpertschwende gebaut. S. o. S. 36.
Der jährliche Reinertrag des steuerbaren Ackerfeldes ist nach dem Cataster 236,618 fl., mit Errechnung von 1/6 für Zehnten aber 276,054 fl.
b) Gartenbau, er wird mit Fleiß und Eifer betrieben, besonders zeichnet sich die Stadt Ravensburg durch schöne und mit Kunst angelegte Gärten aus. Gemüse und feinere Gartengewächse werden übrigens bloß für das eigene Bedürfniß gebaut. |[39]Der Handel mit Gartengewächsen ist unbedeutend. Zu Ravensburg werden auch einige Apothekergewächse gepflanzt. In Altdorf verdient der starke Zwiebelbau einer Erwähnung. Die Zwiebeln werden theils ins Unterland, theils in die Schweiz und nach Tyrol geschickt. Doch hat der Handel damit neuerlich abgenommen. Das Cataster der Gärten und Länder beträgt mit Errechnung der Gras- und Baumgärten 24,041 fl. 49 kr.
c) Wiesenbau. Unter den 28,210 3/8 Morg. Wiesen des Bezirkes sind 317 7/8 Morg. Baumwiesen, 10,017 7/8 zweimähdige und 17,245 4/8 1 mähdige, 3 2/8 Holzwiesen und 625 7/8 Moos und Sumpfwiesen. Dem Staate gehören 2,107 6/8 Morg., dem Adel 527 3/8 M., den Körperschaften 483 1/8 M. Sie verhalten sich zu den Äckern, wie 1 : 2 1/10. Die Beschaffenheit der Wiesen ist im Ganzen schlecht, und die Cultur auch noch ziemlich zurück. Die Besserung besteht gewöhnlich in der Wässerung; wo diese nicht statt finden kann, da findet häufig gar keine Besserung statt. Der Glaube , daß eine solche bei den Wiesen nicht nöthig sey, ist auch ein alt eingewurzeltes Vorurtheil, das jedoch in neuerer Zeit besseren Einsichten und Erfahrungen weicht. Die gedüngten Wiesen in guten Lagen können 3mal gemäht werden. Der Ertrag guter Wiesen ist 15–20 Ctr. Heu und 12–15 Ctr. Öhmd. Der Reinertrag sämmtlicher steuerbaren Wiesen beträgt nach dem Cataster 94,758 fl. und mit Hinzufügung des Zehnten 105,286 fl.
d) Weinbau. Unterbrochen durch die Alp und das Donau-Gebiet, beginnt der Weinbau gegen Süden wieder im O.A. Ravensburg bei Weingarten. Das Oberamt hat 387 3/8 Morg. Weinberge, wovon allein 294 Morg. in der Gemeinde Ravensburg liegen. Die Weinberge liegen meist an steilen Abhängen, sind jedoch ohne Mauern. Sie unterscheiden sich durch hohe, in Stämmen gezogene und an Stangen gebundene Rebstöcke, welche ziemlich eng stehen. Die vorherrschende Traubensorte ist eine Abart vom schwarzen Clevner, die übrigens noch nicht gehörig ausgemittelt ist. Die Weinlese wird gewöhnlich sehr früh begonnen. Die Trauben werden in Privat-Keltern oder Torkeln gekeltert, und mit jedem etwas bedeutendern |[40] Rebgut ist eine Torkel verbunden. Der Wein, in der Regel von rother Farbe, wird zu den (Boden-)Seeweinen gerechnet und hat auch den eigentümlichen Geschmack von diesen, der zwar nicht jedem Gaumen zusagt, aber doch viel besser ist, als sein Ruf. Der Ertrag der Weinberge ist sehr reichlich, und um so reichlicher, als hier das Verhältniß der im Ertrage stehenden Fläche zu der übrigen Fläche viel günstiger, als im Unterlande ist. Während z. B. im Unterlande im Durchschnitt ¼ der Weinberge und noch mehr nicht im Ertrage steht, ist es hier kaum 1/25. Der Grund davon liegt hauptsächlich in der Art der Verjüngung oder Fortpflanzung , welche hier in dem s. g. Vergruben, d. h. in der Fortpflanzung durch Absenkung besteht. Die Weinberge werden noch von frühern Zeiten her, da sie meist den Klöstern und Körperschaften oder sonstigen vermöglichen Besitzern gehörten, so weit sie nicht Eigenthum der Pflanzer selbst sind, entweder um den halben Ertrag, oder, was nun häufiger ist, in einem jährlichen Geldaccord gebaut. Dabei ist gemeiniglich dem Bauer die Nutzung von Holz, Laub und Gras überlassen, was freilich nicht den vorteilhaftesten Einfluß auf den Weinbau hat. ,,Wir haben heuer, Gott Lob, gut Futter gemacht!“ war die Antwort eines Rebmanns auf die Frage, wie es um die Weinberge stehe. Über den Weinbau am Bodensee und dessen Mängel sind neuerlich mehrere Schriften erschienen; eine sehr gelehrte Abhandlung darüber steht auch in dem landwirthschaftlichen Correspondenz-Blatt von 1834, von Hofrath v. Gock.
Der Weinbau im Oberamt ist schon sehr alt, wenn aber aus einer Urkunde bei Neugart geschlossen werden will, daß sogar die Orte Dankertsweiler und Hassenweiler Schon i. J. 875 Weinberge gehabt haben, so ist dieß wohl bloß eine Mißdeutung einer gewöhnlichen Urkunden-Formel. Die Reichsstadt Ravensburg gab mehrere Rebbauordnungen, deren erste von 1543 ist; in ihr wurde eine Rebschau angeordnet, und das Verhältniß zwischen Bauherren und Bauern nebst einigen Bestimmungen über die periodischen Verrichtungen in den Weinbergen festgesetzt.
|[41]e) Obstzucht. Mit dem Oberamt R. und dem Beginnen des Weinbaues in demselben fängt in O.Schw. auch die Obstzucht an, etwas bedeutender zu werden. Sie hat besonders unter würtembergischer Regierung sehr zugenommen, und ist in fortwährendem Zunehmen begriffen; überall sieht man neu angelegte Obstbaumpflanzungen, die schönsten um Ravensburg selbst. Im ganzen Oberamt sind 2656 5/8 Morgen Landes mit Obstbäumen angepflanzt. Besonders werden viele Kirschenbäume gezogen; die schönen Obstbaumalleen an den Straßen bestehen meist aus dieser Obstgattung. Von den Äpfelarten ist der s. g. Egger, eine dem Bezirk eigentümliche Art, am beliebtesten und verbreitetsten; er geräth gern, weil er spät blüht, und meist von dem Föhn – Pfähwind verschont bleibt, bei dessen Erscheinen die Raupen des Frostnachtschmetterlings aus den Eiern schlüpfen und, begünstigt von dem warmen Winde, große Verheerungen an den Obstbäumen anrichten. Gegenwärtig wird der eigene Bedarf an Obst noch nicht erzeugt. Das Obst wird theils gedörrt, theils zu Branntwein gebrannt, Obstmost wird sehr wenig bereitet. Aus den Kirschen wird das bekannte Kriesenwasser (Kirschengeist) – hauptsächlich zu Waldburg und Bodneck – bereitet und als Handelsartikel versendet. Auszeichnend für die Gegend ist der Mangel an Pflaumen und der Reichthum an Nüssen. In Weingarten ist eine große und an mehreren andern Orten sind kleinere Baumschulen, namentlich auch Kinder-Baumschulen in Ravensburg, Berg, Wolpertschwende, Hassenweiler, Zusdorf, Grünkraut, Vogt etc. Die erforderlichen Bäume werden theils aus der erstern Baumschule, theils vom Bodensee bezogen; der frühere Bezug aus dem Bambergischen hat ganz aufgehört.
f) Waldbau. Die Waldfläche des Oberamts umfaßt 1053 6/8 Morg. Laubwaldungen, 19,537 2/8 Morgen Nadel- und 13,675 7/8 Morgen gemischte Waldungen, zusammen 34,266 7/8 M.; davon gehören dem Staat 17,756 7/8 Morgen, dem Adel 3519 Morg., den Gemeinden 1163 6/8 M., den Stiftungen 697 3/8 Morg. den privaten 11,129 7/8 Morg. Das Areal der Waldungen verhält sich zur ganzen Fläche wie 1: 3,9 |[42]oder über ¼ der ganzen Fläche ist Wald, gerade soviel als im O. A. Saulgau. Zu dieser Fläche kommen dann noch die bedeutenden Torflager.
Der bedeutendste Wald ist der große „Altdorfer-Wald,“ der sich zum Theil noch über die Oberamtsgrenze hinaus erstreckt, und eine zusammenhängende Fläche von mehr als 20,000 Morgen umfaßt, die meist uneben, zum Theil bergig und von tiefen und schroffen Abhängen durchschnitten, von 4 Land- und Vicinal- Straßen und den flößbaren Flüßchen, der Ach und der Schussen, durchzogen ist. Über seine Eigenthums- und frühern Verhältnisse findet sich eine weitere Ausführung am Ende des Abschnitts „Geschichtlicher Ueberblick.“ Zu den größern Waldflächen gehört auch der auf der linken Seite des Laurathals gelegene „Haslachwald;“ sonst kommen aber wenige größere Waldstrecken vor.
Von den Holzarten ist vorherrschend die Fichte oder Rothtanne, eingemischt von Forchen, und in den jüngern Beständen hauptsächlich auch von Buchen. Die Tanne, Weißtanne, kommt nur in einzelnen Waldungen häufig vor, daß sie aber ehemals vorherrschend war, davon hat man noch die deutlichsten Beweise. Eichen findet man insbesondere in und an dem Schussenthale, wo sie gern aufkommen. Sehr häufig ist auch die Erle, theils in dem Nadelholz eingemischt, theils in ganzen Beständen. Eschen, Ahorne, Hagebuchen, Linden und Aspen sind selten. Die Lerche findet man in jüngern Waldungen und Horsten in einem Alter von 20–40 Jahren, sie verrathen aber kein glückliches Gedeihen. Der Waldboden ist in der Regel gut. Fröste, Schneebruch und Stürme schaden häufig; durch Insectenfraß sind 1835 große Verheerungen angerichtet worden. Die Betriebs-Art ist gewöhnlich die des Hochwaldes mit einer Umtriebs-Zeit von 80–100 Jahren, die um des Sägeholzes willen in den Staatswaldungen künftig auf 120 Jahre erhöht werden soll. Der Zustand der Waldungen hat sich neuerlich sehr gebessert. Der Holzertrag der Staatswaldungen wird |[43]jetzt größtentheils zu Brennholz aufgearbeitet und als Gerechtigkeits- oder Lehenholz abgegeben.
Der Durchschnitts-Ertrag von einem Morgen mag ½–¾ Klafter betragen, wird sich aber nach der Ansicht des Forstamts künftig leicht auf ein Klafter bringen lassen.
Die Nebennutzungen bestehen vornehmlich in dem Rindeschälen, dem Sammeln von Samen, dem Harzen. Da die Eichenrinde selten ist, so werden die Fichten, so weit sie in der Saftzeit gehauen werden können, für die Gerber geschält. Bei dem Forstamt ist neuerlich eine Holzsamen-Anstalt errichtet worden. Die meisten Waldungen werden auf Harz benutzt, und es steht das Harzrecht dem Staate zu. In den Staatswaldungen wird übrigens das Harzen allmählig eingestellt. Die früher zu großem Verderben der Waldungen betriebenen Waldweiden werden mit Hülfe der Stallfütterung immer mehr verdrängt. Waldstreue wird nach Zulässigkeit gereicht.
Die Waldpreise des Holzes sind für 1 Klafter Tannen-Brennholz 3–4 fl., für 1 Klftr. Buchen-Brennholz 5 fl. 30 kr. bis 6 fl. 40 kr., für 1 Klftr. Nadelholz 3 fl.30 bis 4 fl. 30 kr. Früher wurde das Holz aus dem Altdorfer-Walde von den Waldherrschaften auf der Ach und der Schussen geflößt; in neuerer Zeit geschieht es nur noch auf letzterer von Privaten.
Die unentgeldlichen Holzabgaben an Berechtigte und Lehenleute, welche besonders auf den Staatswaldungen, aber auch auf denen des Adels und der Körperschaften lasten, sind sehr bedeutend. Der Holzdiebstahl ist selten.
Das Cataster, welches jedoch die Morgenzahl der steuerbaren Waldungen nur zu 12,895 6/8 angenommen hat, schätzt ihren Ertrag auf 11,606 fl. 48 kr., oder auf den Morgen im Durchschnitt zu 54 kr. Er steht somit zwischen dem Reinertrage der Waldungen in den O. A. Saulgau und Waldsee mitten inne.
g) Weidewirthschaft. Die Weidefläche im engern Sinne beträgt 1654 1/8 Morg., wovon 1096 1/8 mit Holz und |[44] 558 M. mit Gras bewachsen sind; dazu kommen noch 2915 4/8 M. Öden.
Die größten Weideflächen haben noch Schlier, Vogt, Wolpertschwende und Wilhelmsdorf (das Ried). Außerdem gibt es keine gemeinschaftlichen Weiden; die Einödbauern treiben ihr Vieh nach der Ernte auf das Stoppelfeld. Aber vor wenigen Jahren noch wurde das Schussenthal großentheils als Weide benutzt; i. J. 1829 wurden 2200 Morgen Güter durch Vertrag weidefrei und zu zweimähdigen Wiesen umgeschaffen. Die Ablösungssumme war in einem Jahre bezahlt. Schafweiden gibt es gar nicht; die Bauern, welche Schafe haben, weiden sie auf ihren eigenen Feldern oder pachten Brach- und Stoppelfelder von andern, den Morgen zu 40–50 kr. Das Weide-Cataster ist bei dem Provisorium, wo aber die Weidefläche noch aus 3174 3/8 Morg. bestand, zu 1663 fl. 16 kr. eingeschätzt.
c. Viehzucht
Pferdezucht.Nach der Zählung vom ersten Januar 1834 hat das Oberamt 2547 Pferde, darunter 344 unter 2 Jahren. Es kamen somit auf 1 Pferd 52 7/10 Morg. Landes und auf 1 □ Meile 331 Pferde. Nach der Aufnahme von 1822 waren es 2419. In Vergleichung mit andern Oberämtern ist Ravensburg , im Donaukreise wenigstens, in Beziehung auf den Pferdestand eines der geringern. Seit ungefähr 20 Jahren legen sich die Bauern zum Nutzen der Landwirthschaft mehr auf die Rindviehzucht. Doch hat der größere Bauer immer noch 4–6 Pferde. Der Pferdeschlag erhebt sich übrigens selten über das Mittelmäßige; der Mangel an Weiden fesselt das Fohlen an die Krippe, und die besten Thiere werden öfters als Fohlen verkauft, oder auch zu früh, häufig mit dem zweiten Jahre, angespannt. In Weingarten ist eine Beschälplatte , die aber neuerlich weniger benützt wird, als früher; der Pferdehandel ist unbedeutend.
Rindviehzucht. Das Oberamt zählt 16,430 Stück Rindvieh, oder auf eine Quadratmeile 2134 Stück; auf |[ 45]1 Stück Rindvieh kommen 8 2/10 Morgen Landes und 1 4/10 Menschen. Obgleich die letzte Zählung i. J. 1834 zu einer sehr ungünstigen, futterarmen Zeit vorgenommen worden, so stellte sich doch eine Vermehrung des Rindviehstandes von ungefähr 4000 St. gegen das Jahr 1822 heraus. Im Ganzen ist das Oberamt verhältnißmäßig eines der stärksten an Rindvieh; es zeichnet sich insbesondere durch eine große Anzahl von Ochsen ans. Der Schlag ist vermischt: Landvieh, Algäuervieh und Montafuner oder s. g. Wäldervieh, am häufigsten aber der durch Kreuzung von Landvieh und Algäuervieh erzielte s. g. Bodensee-Schlag, welcher sehr milchreich und für die Ochsenzucht gut geeignet ist. Kreuzungen mit Schweizer Schecken werden in Altdorf, Aichach etc. betrieben, scheinen aber sonst keinen großen Eingang zu finden. Die Bauern halten auf gute Zucht und sind Verbesserungen zugänglich. Farren werden in der Regel von den einzelnen Gutsbesitzern gehalten, wobei zuweilen ein gewisser Turnus statt findet. Die Stallfütterung ist überall und nur an der Grenze gegen Baden und zum Theil auf der östlichen Grenze noch nicht vollständig eingeführt, s. o. Die Haltung des Viehes ist übrigens sehr verschieden, und einer guten Haltung steht häufig auch das schlechte Winterfutter von sauren, kraftlosen Wiesen entgegen.
Eine Hauptrücksicht bei der Viehhaltung ist die Auf-Zucht von Schmalvieh für den Handel; die Schweizer kaufen es gern zur Mastung auf ihren fetten Weiden. Mastung treiben im Oberamt selbst in der Regel nur die Brauer und Müller. Bemerkenswert ist, daß für den Zweck der Mastung nicht nur das Rindvieh des männlichen, sondern auch an manchen Orten, z. B. bei dem Wirth in Zogenweiler, das des weiblichen Geschlechts verschnitten wird. Käse wird auf einigen Sennereien, z. B. in Aichach, Nessenreben, Rieth, auch in Waldburg bereitet, und in der Umgegend abgesetzt.
Schafzucht. Die Zahl der Schafe beträgt 1838, und zwar 163 spanische, 962 Bastard- und 713 Landschafe. Die meisten Schafe haben Altdorf, Frohnhofen, Berg, Baindt. |[46]Die Schafzucht ist im Ganzen unbedeutend, nur in den Oberämtern Tettnang und Wangen ist sie noch geringer; sie eignet sich auch wenig für die natürlichen und Cultur-Verhältnisse des Oberamts.
Schweinszucht. Die Zahl der Schweine beträgt 1903 Stück, darunter 817 Zuchtschweine, verhältnißmäßig mehr, als in irgend einem andern Oberamte. Die Schweinszucht ist auch so bedeutend, daß nicht nur der eigene Bedarf erzeugt wird, sondern noch ein bedeutender Activhandel nach Bayern und in die Schweiz damit getrieben werden kann. Besonders ist dieß in den Bezirken Berg, Aichach und Dietenhofen, Kappel, Schlier, Zogenweiler und Frohnhofen der Fall. Mancher Bauer in der Umgegend von Ravensburg hat 5–6 Mutterschweine. Die gewöhnliche Race ist unter dem Namen der Ravensburger bekannt und wird der bayerschen vorgezogen; die Thiere sind sehr groß und ganz weiß. In größern Gemeinden sind gewisse Bauern gegen eine Entschädigung zur Haltung der Eber verbunden; auf den einzelnen Höfen halten mehrere Bauern dieselben auf gemeinschaftliche Kosten.
Ziegen sind im ganzen Oberamte nicht mehr als 183 Stück.
Bienenzucht ist nicht sehr bedeutend, 953 Stöcke; sie würde bedeutender seyn, wenn nicht die Liebhaber durch Unkenntniß und durch Furcht vor Diebstahl, welcher freilich mit vieler Keckheit betrieben wird, vor dem Betrieb sich scheuten. Einige Bienenhalter in Altdorf und Ravensburg zeichnen sich aus. Bei dem Beschneiden der Bienenstöcke im Frühjahr bedient man sich einer Art von Windmühle, die mit einem Schlauche versehen ist und durch deren starken Wind die Bienen vom Ausfliegen zurückgehalten werden.
Die Federviehzucht ist die gewöhnliche, nur Gänse werden sehr wenig gezogen; es kommen jährlich große Triebe aus der Gegend von Biberach, Laupheim, Ulm in das Oberamt.
|[47]Seidenwürmerzucht kommt bis jetzt nicht vor. Maulbeerbäume wurden 1829 in der Baumschule des Waisenhauses zu Weingarten angepflanzt.
d. Jagd und Fischerei
Jagd. Rothwild und Federwild aller Art sind die Hauptgegenstände der Jagd. Das Jagdrecht steht größtentheils dem Staate zu, in der Nähe von Waldburg, dem s. g. Grunder-Forst, hat es der Fürst von Waldburg-Wolfegg-Waldsee und an der Grenze jenseits der Roth-Ach der Fürst von Fürstenberg. Die Staatsjagden sind verpachtet. Klagen über Wildschaden und Beschwerden darüber gegen die Pächter kommen auch hier vor. Über die freie Pürs s. u.
Fischerei. Sie ist theils Teich-, theils Fluß-Fischerei; die erstere wird kunstmäßig fast in allen Weihern, zu Weingarten allein in acht Weihern betrieben. Man theilt die Weiher in Streichteiche oder Laichteiche, die zur Erzeugung, in Streckteiche, die zur Aufzucht, und in Satzteiche, die zur Ernährung und Mastung bestimmt sind. In denselben werden Karpfen, Hechte, Schleihen, Weller etc. unterhalten. Fluß-Fischerei findet in der Schussen, Ach und Scherzach statt; in den beiden erstern kommen Hechte, Schuppfische, Barben, Schleihen etc., in der Scherzach auch Forellen vor. Edelkrebse werden in dem Bettenreuter- und dem Schlier-Bach gefangen.
[Bearbeiten] B. Kunst- und Gewerbfleiß.
a. Hauptgewerbe
Kunstgewerbe kommen vor: 4 Maler und 2 Lithographen in Ravensburg und Altdorf. Eine Buchdruckerei ist in Ravensburg, wo auch ein wöchentliches Intelligenzblatt erscheint, früher war auch eine zu Weingarten.
Fabriken. Ihre Zahl beläuft sich auf 13, wovon die Stadtgemeinde Ravensburg allein 11 hat. Sie bestehen in 6 Papierfabriken, 5 zu Ravensburg und 1 zu Schlier; 2 Strumpffabriken, 1 Wollen-, 1 Baumwollen- und 1 Floretseide-Spinnerei |[48] und 1 Ölfabrik zu Ravensburg und in 1 Nudelfabrik zu Weissenau, s. Ortsbeschr.
Handwerker zählt das Oberamt 1482 mit 656 Gehülfen. Das am stärksten besetzte Handwerk ist das der Leineweber, 182 Meister mit 79 Gehülfen; es sind aber größtenteils Kleinbauern, welche nur einen Theil des Jahres weben; sie verfertigen meist nur glatte Waaren; die meisten hat die Gemeinde Bodneck, wo auch 4 Handelsweber sich befinden, während mit Ausnahme eines weitern zu Ravensburg alle übrigen bloß Lohnweber sind. Die Stadt Ravensburg hat viele Tuchmacher und mehrere lebhaft betriebene Gewerbe, wovon in der Ortsbeschreibung die Rede ist.
Zu den selteneren Gewerben im Oberamte gehören 4 Büchsenmacher, zu Ravensburg, Altdorf und Hassenweiler, 1 Feilenhauer in Ravensburg, 6 Goldsticker zu Ravensburg und Berg, welche hauptsächlich Hauben sticken, 1 Orgelmacher zu Ravensb., 1 Juwelier zu Altdorf und 14 Uhrmacher zu Ravensb., Altdorf und Bodneck, welche s. g. Schwarzwälder-Uhren und Thurmuhren verfertigen, und merkwürdig ist, daß einer der geschicktesten Uhrmacher ein von Kindheit an stockblinder Mann, Simon Brucker, Bürger zu Ravensburg ist. Ein Schmied in Ravensburg gibt sich hauptsächlich mit der Chaisenfabrication auf Bestellung und auf Verkauf ab. Der Schreiner Pfleghaar in Altdorf beschäftigt sich in ziemlichem Umfang mit Fabrication von Strohsesseln, die er auswärts absetzt. Bemerkenswert ist auch die in Ravensburg im Großen betriebene Wurstbereitung.
Getränkefabriken. Bierbrauereien gibt es 24, davon 7 in Ravensburg und 7 in Altdorf; Essigsiedereien 5, Branntweinbrennereien 191, wovon 30 in Ravensburg, 19 in der Gem. Schlier, 22 in der Gem. Vogt und 14 in Altdorf sind.
Wirthschaften sind im Oberamt: 81 Schildwirthschaften, 8 Speisewirthschaften, 50 Wein-, Branntwein- und Most-Schenken, 22 Bier- und Branntweinschenken, 1 Kaffeewirthschaft, 2 Billards und 3 Bäder, zusammen 230.
Apotheken sind in Ravensburg 3 und in Altdorf 2.
|[49]Ziegelhütten sind in den Gemeinden Ravensburg, Eschach, Essenhausen, Hassenweiler, Kappel, Vogt, zusammen 15; eine Bleiche befindet sich in Ravensburg.
Keltern, hier Torkeln genannt, sind 15 zu Ravensburg, und 5 in der Gem. Eschach.
Mühlen und Werke sind im Ganzen außer den Papiermühlen 134 im Oberamt, und zwar 51 Mahlmühlen 2 Gerstenrollmühlen, 28 Sägmühlen, 20 Ölmühlen, 28 Hanfreiben, 3 Lohmühlen, 1 Walkmühle, 1 Schleifmühle.
b. Nebengewerbe.
Spinnen, Spitzenklöppeln und Stücksticken sind die gewöhnlichen Nebengewerbe. Es wird viel auf den Handel gesponnen. Die Stückstickerei findet für Rechnung von Schweizer Häusern statt, besonders in Altdorf, Baienfurt, Baindt.
[Bearbeiten] C. Handel.
a. In Naturproducten. Frucht, Vieh und Holz sind die Hauptgegenstände. Ravensburg ist einer der Hauptmarktplätze für den Fruchthandel Oberschwabens. Im Jahre 1830 wurden aus der Fruchtschranne daselbst 20,387 Scheffel Früchte um die Summe von 175,863 fl. 49 kr. verkauft, darunter waren 14,238 4/8 Scheffel Kernen. 1835 betrug das daselbst verkaufte Quantum Früchte 23,721 Scheffel 4 Sri. wofür 224,844 fl. 41 kr. erlöst wurden. Die meiste Frucht geht in die Schweiz. In Altdorf, Ravensburg und Wolpertschwende gibt es bedeutende Getreidehandlungen. Ebenso ist R. der Hauptmarktplatz für den Viehhandel, der hauptsächlich in selbstgezogenem Schmalvieh besteht, das von den Schweizern gekauft wird. Im Jahre 1828 wurden auf diesen Viehmärkten 7334 Stück Vieh um 271,024 fl., im Jahre 1830. 6471 Stück um 223,000 fl., und im Jahre 1835. 12,339 Stück um 503,790 fl. verkauft, ohne die Schweine, deren viele hinausgehen. Außerdem werden noch Kardendisteln, Öl, Nudeln, Schneller etc. nach Außen verkauft.
|[50]b. In Gewerbserzeugnissen sind Gegenstände des Activhandels: Papier-, Wollen- und Baumwollen-Waaren, Strumpfwaaren, Kammmacher- und Bürstenbinder-Waaren etc. Von den Ravensburger Kaufleuten wird auch einiger Zwischenhandel mit Wolle, Leder, Colonial- und andern Waaren betrieben.
Zur Unterstützung des Handels dienen 4 Jahrmärkte und die sehr belebten Wochenmärkte – welche zugleich Frucht- und Viehmärkte sind – in Ravensburg, und 2 Vieh-, Frucht- und Krämer-Jahrmärkte in Altdorf. Ravensburg und Altdorf haben 5 Frachtfahrer.
Die Zahl sämmtlicher Handlungen im Oberamte beträgt nach der Gewerbsaufnahme von 1835. 69, worunter 7 Spezereiwaarenhandlungen, 2 Tuchhandlungen, 4 Cottonerie und Seidenwaarenhandlungen, 2 Leinwandhandlungen, 5 Eisenhandlungen, 1 Wollenhandlung en gros, 2 Lederhandlungen en gros, 1 Kunstwaarenhandlung etc.; dazu kommen 146 Kleinhandlungen.
Die allgemeine, alphabetisch geordnete Gewerbs-Übersicht des Oberamts enthält folgende Gewerbe und Gewerbende. |[50/51]
| M. | G. | M. | G. | |||
| Apotheker | 5 | 5 | Maurer | 74 | 38 | |
| Bäcker | 82 | 21 | Messerschmiede | 4 | 1 | |
| Barbierer | 14 | 6 | Metzger | 97 | 27 | |
| Beinringler | 2 | 1 | Musiker | 1 | – | |
| Bierbrauer | 24 | – | Müller, Mahl- | 51 | 29 | |
| Blättersetzer | 1 | – | Säge- | 28 | – | |
| Blechner | 5 | 3 | Schleif- | 1 | – | |
| Bleicher | 1 | 1 | Loh- | 3 | – | |
| Bortenwirker | 3 | 2 | Öl- | 20 | – | |
| Buchbinder | 7 | 2 | Walk- | 1 | – | |
| Buchdrucker | 1 | 3 | Mühlärzte | 5 | 2 | |
| Büchsenmacher | 4 | – | Nadler | 1 | – | |
| Bürstenbinder | 7 | 2 | Nagelschmiede | 16 | 14 | |
| Brunnenmacher | 2 | – | Orgelmacher | 1 | – | |
| Conditoren | 5 | 1 | Perüquiers | 1 | 1 | |
| Dreher, Bein- und Holzdreher |
14 | 5 | Papierer | 6 | 1 | |
| Färber | 6 | 4 | Pfeifenmacher | 1 | – | |
| Feilenhauer | 2 | 1 | Pflästerer | 1 | 1 | |
| Feldmesser | 2 | – | Rechenmacher | 24 | – | |
| Feuerspritzenmacher | 1 | 1 | Salpetersieder | 1 | – | |
| Formenschneider | 2 | 1 | Säckler | 9 | 7 | |
| Frachtfuhrleute | 6 | 1 | Sattler | 17 | 8 | |
| Gärtner | 2 | – | Schäfer | 1 | – | |
| Gerber, Rothgerber | 15 | 15 | Scheerenschleifer | 2 | – | |
| Weißgerber | 4 | – | Schirmmacher | 4 | – | |
| Glaser | 6 | 4 | Schlosser | 13 | 18 | |
| Goldarbeiter | 5 | 2 | Schmiede, Hammer- | 6 | 6 | |
| Goldsticker | 6 | – | Huf- | 51 | 36 | |
| Graveurs | 1 | – | Schneider | 57 | 23 | |
| Gürtler | 4 | 2 | Schreiner | 73 | 48 | |
| Hafner | 11 | 8 | Schuhmacher | 165 | 68 | |
| Haubenmacher | 5 | – | Seifensieder | 4 | 4 | |
| Harzbereiter | 2 | 1 | Seiler | 35 | 15 | |
| Hauderer | 6 | – | Siebmacher | 3 | 1 | |
| Hutmacher | 4 | 3 | Silberarbeiter | 2 | – | |
| Juwelier | 1 | 1 | Sporer | 1 | – | |
| Kaminfeger | 3 | 3 | Steinhauer | 8 | 2 | |
| Kammmacher | 7 | 15 | Strohhutfabrikanten | 1 | – | |
| Karrenfuhrleute | 8 | – | Strumpfstricker | 4 | 1 | |
| Kartenmacher | 1 | 1 | Strumpfweber | 12 | 5 | |
| Kaufleute u. Krämer | 69 | 21 | Tuchmacher | 12 | 14 | |
| Kleemeister | 1 | 2 | Tuchscheerer | 2 | 3 | |
| Kleinhändler | 146 | – | Uhrmacher, Groß- | 1 | – | |
| Knopfmacher | 2 | – | Klein- | 14 | 2 | |
| Kohlenbrenner | 4 | – | Wachszieher | 1 | – | |
| Korbmacher | 10 | – | Wagenspanner | 2 | – | |
| Kornmesser | 9 | – | Wagner | 52 | 18 | |
| Kübler | 5 | – | Wascherinnen | 5 | – | |
| Küfer | 56 | 22 | Weber, Leine- | 182 | 79 | |
| Kürschner | 3 | 3 | Baumwollen- | 4 | 7 | |
| Kupferschmiede | 7 | 2 | Wirthe | 95 | 23 | |
| Leimsieder | 1 | 1 | Ziegler | 15 | 25 | |
| Lithographen | 2 | – | Zimmerleute | 81 | 41 | |
| Leistschneider | 1 | – | Zinngießer | 2 | – | |
| Lumpensammler | 15 | – | Zirkelschmiede | 2 | – | |
| Maler | 4 | – | Verschiedene andere kleine Gewerbe |
34 | 1 | |
| Zusammen | 1931 M. | 735 G. | ||||
|[52]Das Gewerbs-Cataster beträgt nach der Revision von 1835
| von Handwerkern und Kleinhändlern | 2907 | fl. | 6 | kr. |
| Handlungen, Fabriken und Manufakturen | 1279 | " | 48 | " |
| Mühlen und andern Werken | 699 | " | 42 | " |
| Wirthschaften | 726 | " | 28 | " |
| Getränkefabriken | 539 | " | 29 | " |
| Zusammen | 6152 | fl. | 33 | kr. |
Auf 1 Gewerbenden kommt im Durchschnitt ein Cataster-Ansatz von 2 fl. 39 kr.
[Bearbeiten] VI. Gesellschaftlicher Zustand
[Bearbeiten] 1. Grundherrliche Verhältnisse.
[Bearbeiten] A. Grundherren und deren Besitzungen
Die Grundherrschaft im engern Sinne ist zwischen der Krone, der K. Hof-Domainen-Kammer, 3 standesherrlichen und 3 ritterschaftlichen Familien getheilt; den größten Theil besitzt die Krone als Nachfolgerin der Abteien Weingarten, Weissenau und der Stadt Ravensburg.
1) Die königl. Hof-Domainen-Kammer besitzt, wie schon oben angeführt wurde, das vormalige Weingartische Amt Essenhausen, welches die nunmehrige Gemeinde Essenhausen umfaßt, 4366 Morgen groß ist und 296 Einwohner zählt, und die Gemeinde Wilhelmsdorf mit 481 4/8 M. und 261 Einwohnern nebst einem Theile von Blümetsweiler, Gem. Zogenweiler.
2) Der Fürst von Waldburg-Wolfegg-Waldsee, mit der Gemeinde Waldburg, als Theil der Standesherrschaft ,,Waldburg-Wolfegg-Waldsee.“ Sie enthält 1 Dorf, 13 Weiler, 25 Höfe und 9 einzelne Wohnsitze, zusammen 7293 3/8 Morg. und 1163 Einwohner. Vergl. OA. Waldsee S. 57. Übrigens hat der Fürst nicht in allen Parzellen der Gemeinde die Gutsherrschaft, dagegen hat er sie noch in andern Gemeinden, wo er aber auf die standesherrlichen Rechte gegen Überlassung der erstern verzichtet hat. S. o. S. 4. und |[53]die königl. Deklaration vom 10 Februar 1831. Reggsblt. 1831. S. 115.
3) Die Fürstin von Salm-Reifferscheid-Dyk, geb. Gräfin von Waldburg-Wolfegg-Waldsee, mit dem Rittergut Baindt.
4) Der Graf von Beroldingen mit der im Oberamt liegenden Zugehörung des Rittergutes Ratzenried, s. Weingarten.
5) Der Freiherr von Rehling, mit dem Rittergut Bettenreute, s. Ortsbeschr.
6) Werner von Kreut, mit dem im Oberamt befindlichen Theile des Rittergutes Mosiskreut, bestehend aus 5 Parzellen der Gemeinde Vogt.
7) Der Fürst von Fürstenberg, mit 3 Lehen in Hassenweiler und dem Jagdrecht bis an die Wilhelmsdorfer Ach. Außerdem sind Grundherren im weitern Sinne, mit Ober-Eigenthums- und Gefäll-Rechten: der Spital, der Schulfonds, die katholische Kirchenfabrik zu U. L. F., die s. g. kathol. Geistlichkeits-Präsenz und die kathol. geistlichen Stellen in Ravensburg; ferner eine große Anzahl von Pfarreien und Kirchen-Pflegen, sodann die Ortsgemeinde Waldburg und endlich die großh. badische Domänen-Verwaltung Meersburg, vormals Spital Constanz, Stift Markdorf etc.
[Bearbeiten] B. Lehens- und Leibeigenschaftswesen.
Wie in Ober-Schwaben überhaupt, so hat sich insbesondere auch in dem Bezirk, welcher gegenwärtig das OA. Ravensburg umfaßt, mit Ausnahme von Ravensburg der Stadt und Altdorf, das Lehenssystem in voller Ausdehnung erhalten. Wo dieses System nicht von alten Zeiten her schon bestand, da wußten es die Größern, insbesondere die Klöster, vollends einzuführen. In den Weissenauer und Weingarter Büchern vom 12ten und 13ten Jahrhundert kommen noch viele Schenkungen und ebenso auch viele Käufe von Gütern freier Bauern vor, welche nachher zu Lehen gemacht wurden. Falllehen mit Belehnung auf beide |[54]Ehegatten waren allgemein, Erblehen gab es keine. Ordentliche Bestellung des Lehengutes, Beibehaltung der katholischen Confession waren die einfachen Verbindlichkeiten des Lehenmanns, unwürdige Dienstbarkeiten waren sehr selten. Außerordentliche Fälle ausgenommen, blieb das Gut auf der Familie des Belehnten; für die noch nicht lehensfähigen Deszendenten wurde durch Zeitpacht, gegen ein sogenanntes Sitzgeld, bis sie lehensfähig wurden, gesorgt. In der Regel kam der Erstgeborne auf das Gut. Nachgeborne hatten für den Nothfall stets ihre Heimath auf dem Hofe. Mit der Belehnung war eine Real-Leibeigenschaft des Lehenmanns verbunden; in den Weingartischen Ämtern bestand auch eine Personal-Leibeigenschaft, welcher Diejenigen unterworfen waren, die nicht in Folge eines Lehenbesitzes realleibeigen waren. Die in den Nebenhäusern der Weingartischen Schupflehenleute wohnenden Familien wurden dadurch leibeigen und zahlten ein jährliches Beisitzgeld.* Die gewöhnlichen Lehens- und Leibeigenschafts-Leistungen waren: Fruchtgülten, Ehrschätze, Mortuarien (Fall und Schlauf), Manumissions-Gelder , Küchen- und vogteiliche Gefälle, Schirm- und Beisitzgelder der Personal-Leibeigenen. Theilgarben, Theilgülten, Landachten, diese lästigen und lästigsten Abgaben, waren unbekannt. Die Kl. Weingartischen Personal-Leibeigenen hatten neben den Mortuarien noch die |[55] s. g. Drittheiligkeit zu entrichten, wonach der Leibherr von Kinderlosen oder von Eltern, deren Kinder schon versorgt waren, oder ihr eigenes Hauswesen führten, 1/3 des zurückgelassenen Vermögens erhielt. Dieses Drittheiligkeitsrecht wurde schon 1804 bei mehreren Pflichtigen in einen ewigen Zins umgewandelt, 1824 aber im Gnadenwege vom König ausgehoben. Die härteste Last waren die Frohndienste. Die Kloster-Weingartischen Realleibeigenen waren zu ungemessenen Hand- und Fuhrfrohnen verpflichtet. Schon im Jahre 1824 wurde für diese in acht vormal. Weingartischen Ämtern ein jährliches Aversum von 1200 fl. festgesetzt. Das Amt Hassenweiler ging allein damals nicht auf die Abänderung ein und contrahirte erst später mit der Finanz-Verwaltung. In den letzten 5 Jahren wurden auch diese Aversa im 16fachen Belauf abgelöst. Außerdem bestanden s. g. Seefahrten, um die klösterlichen Weingefälle am Bodensee abzuholen, ebenso Ziegel-Hütte-Fuhren und Küchenfuhren, die jetzt in Geld entrichtet werden. Die Weissenauischen und Baindtischen Bauern waren zu Natural-Frohnen nicht verpflichtet. Die Lehenslasten fanden sich sehr gemildert durch entsprechende Rechte auf Brennholz und Bauholz, auf freie Bewirthung von Mann und Roß bei der Gültlieferung, auf Frohnspeise etc. und durch jenes patriarchalische Verhältniß des Grundherrn zum Lehensholden, kraft dessen sich dieser in Unfällen nie verlassen sah. Und so zeigte sich auch hier, daß jedes Ding zwei Seiten hat.
- * Eine sonderbare Bestimmung, die aber ohne Wirkung blieb, enthält die s. g. Restabilitions-Verordnung der Kaiserin Maria Theresia vom 14 Novbr. 1750 für die Landvogtei Schwaben: „Und da man von Seiten dieser s. g. Lehensherrschaften sensim sine sensu anfanget, an ihre Lehensleute wirkliche Befehle von Lehensherrschaftswegen abzugeben; so ist es Unsere höchste Willensmeinung, daß das Wort Lehen und die davon vorkommende Denominationes gar abgeschafft und abgethan und dagegen Leibrecht, Leibherr eingeführt werden solle.“ Eine sehr wohlthätige Anordnung derselben Kaiserin war dagegen die Institution, wonach durch ihre als durch die Beamten der Souveränetät alle Acte des Lehenthums ihrer Hoheits-Unterthanen respicirt, controlirt, das Herkommen als Recht festgehalten, weiter gehende Ansprüche als Exactiones abgestellt und für Einhändigung richtiger Lehenbriefe gesorgt werden mußte. Dadurch erhielt der Unterthan einen Schutz, den er heutzutage kümmerlich in Processen erringen muß.
Die Grundlasten des Oberamts betragen nach Tab. IV an Geldgefällen und an zu Geld gerechneten Naturalgefällen 23,253 fl. 35 kr., wovon jedoch 1/5 ihres wahren Betrages abgezogen ist. In Vergleichung mit andern Oberämtern ist Ravensburg eines der minder Belasteten.
Die darunter nicht begriffenen vogteilichen und andern Gefälle sind im Verhältniß zu den übrigen Abgaben unbedeutend. Ein großer Theil der mehr persönlichen als dinglichen Gefälle des Bezirks, z. B.Tafern-Zinse, Metzig- und Schmitten-Gelder, |[56]Badstuben-Zinse, Branntwein-Jahres-Gelder u. s. w., sind dem oben angedeuteten kaiserlich Landvogteischen Bestreben entwachsen, die Rechte des Souverains auf niedergerichtliche Unterthanen zu bekunden. Schutz- und Schirm-Gelder bezogen früher Ravensburg, die Landvogtei, doch nicht von Juden, deren die letzten drei Jahrhunderte keinen einzigen im Bezirk angesiedelten sahen. Wie dieser Landvogtei aus allen Gauen des alten Allemanniens Gefälle verschiedener meist staatsrechtlicher Titel bis zu ihrem Erlöschen zuflossen, und wie besonders ihre Finanz-Zoll-Politik zur Plage ihrer vielen Nachbarn wurde, ist an einem andern Orte erwähnt.
Ablösungen kamen bis jetzt nicht häufig vor; die schon berührten Verhältnisse, die Macht der Gewohnheit, die an die Grundlagen geknüpfte geringere Steuerlast und andere Vortheile wirkten viel stärker, als alle für die Ablösung sprechende Gründe.*
- * Einen merkwürdigen Beitrag zur Geschichte der Gefälle-Ablösungen liefert eine Urkunde des K. Ludwig des Deutschen vom 17 August 867. Nach ihr hatten die Allemannen ein Gesetz, „Phath“ genannt, wohl das älteste Ablösungs-Gesetz, wonach ihnen das Recht zustand, den jährlichen Census, Grundlast, den sie zu entrichten hatten, um einen bestimmten Preis abzukaufen. Eine Anzahl von Bewohnern des Argengaues, welche dieses Recht nicht hatten, bitten nun durch den Gaugrafen Ulrich und den K. Kammerboten Hildebold den König, daß er auch ihnen dieses Gesetz verleihen möchte, daß sie den jährlichen Zins ablösen, den ihre Vorfahren bisher zur K. Kammer entrichtet haben. Der König bewilligt die Bitte und empfängt dagegen 9 Mansus mit den dazu gehörigen Leibeigenen. Neugart C. D. No. 445.
Allodificationen, oder wie sie die Bauern sehr richtig nennen, Eigenkaufungen kamen dagegen sehr häufig vor, und es ist in den letzten Jahren eine große Anzahl von Fallehen in zinsbares Eigenthum verwandelt worden.
Die Zehnten haben theils der Staat, theils die Grundherren, die Kirchenfabriken und Pfarrstellen zu beziehen. Die Fruchtzehenten des Staats sind meistens in längeren Zeitpacht gegeben. Der Ravensburger Weinzehnte ist durch die Betriebsamkeit des Stadtraths in eine feste Geldabgabe verwandelt. s. h. |[57]
[Bearbeiten] 2. Staats- und kirchliche Einrichtung.
[Bearbeiten] A. Einteilung und Ämter.
a. Weltliche
Das Oberamt Ravensburg gehört zum Donaukreis, und hat die gewöhnlichen Behörden. Altdorf ist der Sitz eines Amts-Notariats und eines Unteramtsarztes. Die Grundherrn haben auf die Ausübung der Polizei und Gerichtsbarkeit verzichtet, und es bestehen daher keine eigenen Patrimonialämter. Bürgerliche Gemeinden sind 20 im Oberamt, wovon 8 zweiter, 12 dritter Classe sind. Mit Ausnahme von Wilhelmsdorf sind alle Gemeinden vielfach zusammengesetzt; die Gem. Vogt z. B. hat 89, die Gem. Bodneck sogar 101 Parzellen; über die ehemalige Einrichtung und Einteilung s. u. Das Cameralamt Altdorf ist für den größern Theil des Bezirkes die finanzielle Behörde, dem C. Amt Friedrichshafen sind die Gem. Kappel und Zogenweiler, dem C. Amt Tettnang Bodneck und Eschach, dem Hof-Cameralamt Altshausen, und in Beziehung aufs Staatsgefälle wieder dem C. Amt Altdorf, Essenhausen und Wilhelmsdorf zugetheilt. Das Forstamt Altdorf umfaßt nicht nur den ganzen Oberamtsbezirk mit den 4 Revieren Altdorf, Baindt, Blitzenreute, und neuerlich auch Weissenau, sondern auch noch Theile der Oberämter Tettnang, Leutkirch und Wangen in seinen Revieren Hirschlatt, Leutkirch, Tettnang und Amtzell. Grundherrschaftliche Rentämter bestehen zu Baindt und zu Bettenreute, eine fürstlich Waldburg-Wolfeggische Forstverwaltung zu Waldburg.
b. Kirchliche.
Das Oberamt hat 27 katholische und mit Einschluß der Brudergemeinde Wilhelmsdorf und der kleinen (Waisenhaus) Pfarrei Altdorf drei evang. Pfarreien, zusammen in 28 Pfarrorten.
Die kathol. Pfarreien sind sämmtlich unter das kath. Dekanat Ravensburg, die evang. Pfarreien unter das evang. Dekanat ebendas. gestellt, mit Ausnahme der Pfarrei Wilhelmsdorf, welche in gleichen Verhältnissen wie die Pfarrgemeinde Kornthal steht und dem königl. Cultministerium unmittelbar untergeordnet |[58]ist. Mehrere Gemeindeparzellen des Bezirks sind als Filiale fremder Pfarreien, und fremde Parzellen den einheimischen zugetheilt. Das geistliche Personal besteht in 28 kath. Pfarrern und 7 Caplanen und in 3 evang. Pfarrern und 2 Helfern.
[Bearbeiten] B. Anstalten.
a. Schulen.
Eine lateinische und Real-Lehranstalt mit 8 Lehrern für beide Confessionen besteht zu Ravensburg s. h.; Elementarschulen hat das Oberamt (eingerechnet das Staatswaisenhaus) 39 und zwar 36 katholische und 3 evang. mit 40 Lehrern; Industrieschulen für Kinder 8, zn Ravensburg, Altdorf, Grünkraut, Bodneck, Schmaleck, Wolpertschwende, Mochenwangen und Baienfurt. In Ravensburg besteht auch noch eine Handwerker-Schule. Die kath. Schulen stehen unter der Aufsicht eines besondern Schulinspectors (dermalen zu Berg), die evangelischen unter der des evang. Dekans in Ravensburg. Im Ganzen hat sich der Zustand der Schulen seit 20 Jahren, wie fast überall, außerordentlich gebessert.
b. Wohlthätige Anstalten
Das Waisenhaus in Weingarten, verbunden mit einer Vagantenkinder-Erziehungsanstalt, eine Staatsanstalt.
Die Anstalt (der Brüdergemeinde Kornthal) für verwahrloste Waisen in Wilhelmsdorf, für das ganze Land.
Die Rettungs-Anstalt für entlassene weibliche Sträflinge auf dem Lindenwald bei Wilhelmsdorf.
Die Erziehungs-Anstalt für arme und verwahrloste Kinder zu Ravensburg, in der Ausdehnung auf den Oberamtsbezirk gestiftet 1834.
Die Spitäler und Armenhäuser zu Ravensburg, Altdorf, Schlier, sodann zu Bodneck, Grünkraut und Waldburg, welche theilweise auch Bezirksanstalten sind.
Der Local-Wohlthätigkeitsverein zu Ravensburg, 1817 – und der Bezirksverein für Besserung entlassener Sträflinge, 1830 gestiftet. Zu den wohlthätigen Stiftungen kommen auch noch einige Studienstiftungen in den Gemeinden Ravensburg, Altdorf und Schlier, s. h.
c. Landwirtschaftl. Anstalten.
Ein landwirtschaftliches Bezirksfest, das zugleich auch zur Auszeichnung gewerbswirthschaftl. Fortschritte dienen soll, wird alle 3 Jahre in Ravensburg gehalten s. h.
d. Anstalten für Handel und Verkehr
1. Posten und Landboten
Ein Postamt mit einem getrennten Poststall befindet sich zu Ravensburg. Dasselbe hat Eilwagen-, Postwagen- und Briefpost-Expedition. Frachtfuhrboten gehen nach Wangen, Biberach, Tettnang, Friedrichshafen; und jede Woche kommen 2mal aus allen Gemeinden Amtsboten in die Oberamtsstadt.
Der Jahr- und Wochenmärkte ist oben S. 50 schon gedacht; Näheres über diese Anstalten ist in der Ortsbeschreibung zu sieden.
2. Straßen und Brücken
a) Landstraßen.
- Die Biberach-Ravensburger-Straße nach Friedrichshafen, eine Hauptstraße für den Handelsverkehr;
- die Ravensburg-Tettnanger-Straße;
- die Altshauser Straße von Riedlingen und Sigmaringen herziehend und in die erste zu Altdorf einlenkend;
- die Mörsburger-Straße, von Ravensburg über Markdorf;
- die Straße nach Wangen;
- die Memminger-Straße.
Alle diese Straßen sind Staats- und Poststraßen. Auf den beiden erstern gehen auch Eilwagen. Der Zustand der Straßen ist, abgesehen von der zu wenig breiten Friedrichshafer-Straße , welcher aber demnächst abgeholfen wird, durchgängig befriedigend. Sie sind meistens mit Obstbäumen, vorzugsweise mit Kirschbäumen bepflanzt. |[60]
b) Vicinalstraßen.
Der Bezirk ist nach allen Richtungen hin von wohl unterhaltenen Vicinalstraßen durchzogen; die bedeutendsten sind:
- die s. g. Kornstraße, welche von Altshausen durch Frohnhofen, Zogenweiler, Horgenzell in gerader Linie nach Friedrichshafen geht, während die Staatsstraße einen großen Bogen macht; sie ist sehr stark befahren, besonders von Kornfuhren, und die Gemeinden genießen seit 1835 eines jährlichen Staatsbeitrags zu ihrer dagegen unter Regierungsaufsicht gestellten Unterhaltung;
- die Aulendorfer-Straße, welche von Ravensburg über Mochenwangen geht, und vorher auch Ablenker nach Baindt, Blitzenreute und Wolpertschwende hat;
- die Waldburger-Straße von Ravensburg über Schlier;
- die Waldburger-Straße über Ankenreute nach Altdorf;
- die Bodnecker-Straße, die von der Straße nach Wangen ablenkt;
- die Zogenweiler-Straße nach Altdorf, und
- die Zogenweiler-Straße nach Ravensburg durch den Rinkenburger Tobel über Schmaleck, eine erst unter Würtemberg 1818 angelegte Straße; endlich noch
- die Straße von Ravensburg nach Ettishofen, welche die Stadt Ravensburg 1828 angelegt hat, um den großen Bogen der Altshauser-Straße über Altdorf abzuschneiden, womit dann auch zugleich das Pflaster- und Brücken-Geld daselbst erspart wird. Alle diese Straßen sind chausseemäßig angelegt, und in vorzüglichem Zustande. Sie erinnern an das Verdienst, das sich der jetzige Oberbeamte schon als Oberamtmann in Münsingen um den Straßenbau erworben hat.
c) Brücken.
Da keine der vorbemeldeten Vicinalstraßen einen Fluß überschreitet, sondern überall nur kleine Bäche und trockne Schluchten, so bieten sie auch keinen Anlaß zu erheblicheren, |[61]über das Bedürfniß sich erhebenden Brückenbauten. Auch in dieser Beschränkung machen jedoch die hölzernen immer mehr den steinernen Brücken Platz.
Pflaster- und Brückengelder, diese lästigen Abgaben, werden noch in Ravensburg und Altdorf bezogen. Die Gemeinden Kappel, Fronhofen, Zogenweiler erhalten statt früherer Bezüge aus der Kornstraße vom Staate Entschädigung, die Gem. Baindt von der Mochenwanger-Straße.
d) Sonstige Anstalten
Von den Badanstalten war theilweise oben schon die Rede, und wird in der Ortsbeschreibung noch weiter die Rede seyn.
Eine Oberamts-Sparcasse wurde i. J. 1823 in Ravensburg auf den Auftrag des Stadtschultheißen v. Zwergern unter Garantie des Oberamtsverbandes errichtet: sie ist eine Leihcasse, welche aber auch den Zweck hat, Privaten und öffentlichen Cassen Gelegenheit zu sichern Anlehen zu verschaffen. Der Activstand der Casse besteht dermalen in 474,827 fl., der Passivstand in 451,015 fl.
[Bearbeiten] 3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.
[Bearbeiten] A. Oberamtspflege.
Erst seit 1811 besteht für das nunmehrige Oberamt Ravensburg eine Oberamtspflege, welche mit der 1806 für das Oberamt Altdorf bestandenen verschmolzen wurde; früher bestanden im Bezirke mehrere körperschaftliche Kassen, namentlich
- die Schuldentilgungs-Kasse Ravensburg;
- die Landschafts-Kasse der ehemals östr. Landvogtei Altdorf.
- – – – des vorm: Reichsstifts Weingarten.
- – – – des ehem. Reichsabtei Weissenau.
Ihr Umfang erstreckte sich in mehrere (bei Altdorf und Weingarten in 6) jetzige Oberamtsbezirke; ihre Schulden wurden bei deren Auflösung, so weit sie bei Ravensburg, Weingarten und Weissenau im Jahre 1821 nicht auf den Staat übernommen wurden, auf die einzelnen Gemeinden überwiesen, und erscheinen jetzt als Gemeindeschulden.
|[62]Der Stand der Oberamtspflege war:
| Vermögen | 1835. | 1832. |
| Verzinsliche Activ-Capitalien | 1025 fl. | 0 |
| Ausstände bei den Gemeinde-Kassen | 0 | 0 |
| Ersatz-Posten | 0 | 0 |
| Andere Ausstände | 195 fl. | 48 fl. |
| Summe | 1220 fl. | 48 fl. |
| Schulden | ||
| Verzinsliche Pasiv-Capitalien | 0 fl. | 0 |
| Rückstände zur Staatskasse | 0 | 0 |
| Andere Passiv-Rückstände | 12 | 36 |
| Summe | 12 fl. | 36 fl. |
Mithin betrug der Activ-Überschuß 1835. 1208 fl. 1832. 12 fl.
Aus veräußerten Grundstockstheilen wurden von 1832–35 erlöst 1025 fl.
Amtsschaden wurde umgelegt 1834/35 –2534 fl. und 1831/32 – 3338 fl.
Über den frühern Finanzzustand s. Ravensburg und Altdorf.
[Bearbeiten] B. Gemeinde- und Stiftungs-Pflege.
a. Gemeinde-Pflegen. Der Stand derselben im Jahre 1835 war:
| Vermögen | ||
| Verzinsliche Capitalien | 9,866 fl. | |
| Ausstände bei den Steuer-Contribuenten | 3,480 fl. | |
| Ersatz-Posten | 613 fl. | |
| Andere Activ-Posten | 24,038 fl. | |
| Summe | 37,997 fl. | |
| Schulden | ||
| Verzinsliche | 140,201 fl. | |
| Rückständige zur Amtspflege | 0 fl. | |
| Andere Passiv-Rückstände | 9,296 fl. | |
| Summe | 149,497 fl. |
Es bleiben also über Abzug der Activen noch 111,500 fl. Schulden.
Das Gemeinde-Vermögen an Liegenschaft ist nicht bedeutend, und kann es auch nicht seyn, da die Gemeinden meist |[63]aus einzelnen Höfen zusammengesetzt sind, und außer Ravensburg und Altdorf, nur da, wo sich schon in frühen Zeiten Dörfer und Dörfchen gebildet haben, ein Gemeinde-Eigenthum sich findet. Diese Dörfer sind: Baienfurt, Essenhausen, Waldburg, Wechsetsweiler, Wolpertschwende, Vogt und Zusdorf. Die Einkünfte der Gemeinden betrugen 1835 29,355 fl. die Ausgaben 53,728 fl., die Umlagen 22,824 fl. Unter den Einkünften befinden sich einige Lehensgefälle.
In Vergleichung mit andern Oberämtern ist Ravensburg, in Beziehung auf Gemeinde-Vermögen, eines der geringsten, in Beziehung auf Gemeinde-Schulden aber dermalen noch eines der stärksten, und in Beziehung auf Gemeinde-Umlagen nächst Tettnang das stärkste.
Die meisten Schulden haben noch die Gemeinden Ravensburg mit 49,466 fl., Schlier mit 15,405 fl., Schmaleck mit 23,058 fl., Blitzenreute mit 15,719 fl.
Eine Vergleichung mit frühern Jahren ergibt Folgendes. Es betrugen:
| 1832. | 1823. | |
| die verzinslichen Activ-Capitalien der Gemeinden | 3550 fl. | 4822 fl. |
| Ausstände bei den Steuer-Pflichtigen | 5131 fl. | 23,599 fl. |
| Andere Activposten | 9431 fl. | 60,703 fl. |
| Summe | 18,112 fl. | 89,124 fl. |
Die Schulden dagegen an:
| 1832. | 1823. | |
| verzinslichen Passiv-Capitalien | 164,411 fl. | 104,282 fl. |
| Rückständen zur Amtspflege | 0 | 4,273 fl. |
| Andere Passiv-Rückständen | 2,757 fl. | 21,381 fl. |
| Summe | 167,168 fl. | 129,936 fl. |
Der Grund der Vermehrung der Schulden liegt in der oben berührten und bei Ravensburg weiter ausgeführten Übernahme von alten Landschafts-Schulden, wie in Ablösung von Frohnlasten, Schulhausbauten etc.
b. Stiftungspflegen. Bedeutender als das Gemeindevermögen ist das Stiftungsvermögen; das Meiste davon |[64]besitzt aber das Spital Ravensburg; das Übrige besteht größtenteils in Stiftungen für die Kirchen und ihre Diener.
Das Stiftungs-Vermögen, einschließlich der Studien-Stipendien, betrug 1835 an Capitalien 548,328 fl. Die Einkünfte sind berechnet zu 65,170 fl., und die Ausgaben zu 59,831 fl. Von Schulden haftete nur ein kleiner Posten von 30 fl. auf der Stiftungspflege Eschach. Zu dem Capitalfonds kommen noch bedeutende Gefälle, und bei Ravensburg auch Grundeigenthum. Die vermöglichsten Stiftungen sind, außer Ravensburg und Altdorf, die der Gem. Schlier, Kappel, Zogenweiler, Zusdorf und Bodneck. s. d. Tab. IV.
[Bearbeiten] 4. Cataster und Steuern.
Das Cataster des Oberamts mit Einschluß der Grundherrschaften beträgt von
| Grundeigenthum | 366,218 fl. | 58 kr. |
| Gefällen | 12,991 fl. | 38 kr. |
| Gebäuden | 2,505,987 fl. | – – |
| Gewerben | 6,152 fl. | 33 kr. |
| Summe | 2,891,350 fl. | 9 kr. |
Die directe Steuer pro 1835/36 war:
| Grundsteuer | 37,590 fl. |
| Gefällsteuer | 1,369 fl. |
| Gebäudesteuer | 7,419 fl. |
| Gewerbesteuer | 5,529 fl. |
| Summe | 51,907 fl. |
Auf die Quadratmeile kommen demnach 8375 fl. Steuern, und auf die Person 2 fl. 19 kr.
Durch das provisorische Cataster von 1821 erhöhte sich die Steuer des Oberamts um 12,727 fl., welche Summe jedoch bei der Revision desselben im Jahre 1827 auf 10,991 fl. vermindert wurde. Vor 1823 hatte die jährliche Steuer an 2,400,000 fl.; – 38,980 fl., 1824 dagegen an 2,600,000 fl.; – 54,951 fl. betragen; nun beträgt sie 51,907 fl.
Das nicht unter dem Gemeinde-Cataster begriffene Cataster der Grund- und Gefällherren beträgt im Einzelnen Folgendes:
|[65]
Cataster der Grund- und Gefällherren.
| Grund- und Gefällherren | Grund- Cataster |
Gefälle- Cataster |
Gebäude- Cataster |
Gewerb- Cataster |
Grund- Steuer |
Gefäll- Steuer |
Gebäude- Steuer |
Gewerb- Steuer |
||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| fl. | kr. | fl. | kr. | fl. | kr. | fl. | kr. | fl. | kr. | fl. | kr. | fl. | kr. | fl. | kr. | |
| Königl. Hof-Domainen-Kammer | 586 | 27 | 935 | 10 | 767 | – | – | 64 | 42 | 103 | 6 | 2 | 17 | – | ||
| Fürst v. Fürstenberg in Heiligenberg | 2 | 45 | 97 | 55 | – | – | – | 18 | 10 | 48 | – | – | ||||
| Fürst v. Salm Dyk in Baindt | 1174 | 53 | 547 | 33 | 3133 | – | – | 129 | 37 | 60 | 23 | 9 | 20 | – | ||
| Fürst v. Waldburg-Wolfegg-Waldsee | 1962 | 6 | 1285 | 19 | 2266 | – | – | 216 | – | 141 | 44 | 6 | 45 | – | ||
| Graf v. Beroldingen-Ratzenried | – | 1597 | 3 | 233 | – | – | – | 176 | 6 | – | 42 | – | ||||
| Freiherr v. Rehling in Bettenreute | 2198 | 49 | 1130 | 25 | 10334 | – | – | 242 | 36 | 124 | 39 | 30 | 48 | – | ||
| Großherzogl. badische Domainen-Verwaltung Meersburg | – | 49 | 35 | – | – | – | 5 | 28 | – | – | ||||||
| Summe: | 5925 | – | 5643 | – | 49133 | – | – | 653 | 13 | 622 | 14 | 49 | 52 | – | ||
|[66]
[Bearbeiten] VII. Geschichtlicher Überblick und Alterthümer.
[Bearbeiten] 1. Politischer Zustand
Die Gegend von Ravensburg zur Zeit der Römer.*
- * Wir folgten hier größtentheils einer Mittheilung des Herrn Domcapitulars Dr. v. Vannotti, s. Schlußwort
Von den Bewohnern der Gegend, welche dermalen das Oberamt Ravensburg bildet, erhalten wir die erste Nachricht durch Strabo, welcher, in seinem VII. Buch, Deutschland, in so weit es unter den Kaisern August und Tiberius den Römern bekannt war, beschreibt. Als Anwohner eines kleinen Theiles des Bodensees benennt Strabo die Rhätier, des größern Theils aber die Vindelizier und Helvetier. Da nun das südwestliche Ufer des Bodensees die Helvetier, das südöstliche gegen Bregenz die Rhätier bewohnten, so bleibt für die Vindelizier (die Windlecher) nur der östliche und nördliche Theil des Sees, von Lindau bis unter Überlingen. Einige spätere Schriftsteller nennen sie Veneti, auch Consuantes, von erstern scheint der See auch Lacus Venetus, genannt worden zu seyn. In Folge des Kriegs, den Tiberius und sein Bruder Drusus führten, zogen sich die Vindelizier in ihre Gebirge zurück, die Römer aber drangen bis an das rechte Ufer der Donau vor, vereinigten diesen großen Landstrich mit Hohen-Rhätien, und bildeten aus der Gesammtmasse die beiden neuen Provinzen, die erste und zweite der rhätischen Länder. Bis etwa in die Mitte des dritten Jahrhunderts blieben die Römer im ruhigen Besitz unserer Gegend, im vierten Jahrhundert finden wir sie wieder im Kriege mit den Bewohnern derselben begriffen.
Nach Ammian Marcellin führten die Römer im J. 354 unter dem K. Constantius mit dem allemannischen Volke, die Lentienser genannt, Krieg. Die Lentienser wohnten am rechten Ufer des Bodensees. Ihr Name hat sich in dem des alten Gaus und des Landcapitels Linzgau erhalten. Kaiser |[67]Constantius rückte mit seinem Heere durch Rhätien vor, und schickte den Arbetio, den Anführer der Reiter, gegen die Lentienser. Er fiel in einen Hinterhalt, wurde von allen Seiten angegriffen, und konnte nur mit Mühe unter dem Schutze der Nacht in sein befestigtes Lager sich retten. Eine große Anzahl römischer Krieger war gefallen, zehn Oberste wurde vermißt. Constantius zog sich bald darauf in die Winterlager nach Mailand zurück.
Die Lentienser wiederholten nun ihre Einfälle, bis sie (378) unter Kaiser Gratian in einer Schlacht bei Argentaria (ohne Zweifel Harburg im Breisgau) aufs Haupt geschlagen wurden, wobei selbst ihr Heerführer Priareus, den Marcellin einen König und des Kriegs Urheber nennt, blieb. Gratian verfolgte diesen Sieg und nöthigte endlich die Lentienser sich zu unterwerfen, bis die römische Herrschaft auch hier ihr Ende erreichte.
Die Gaue und die Zeit der fränkischen Herrschaft bis auf die Welfen.
Nach der Schlacht bei Zülpich (496) kam auch die Umgegend Ravensburgs unter die Botmäßigkeit der fränk. Könige und theilte ihr Loos unter Herzogen und Gaugrafen mit dem übrigen Allemannien.
Die Gaue, in welche der jetzige Oberamtsbezirk Ravensburg getheilt war, waren der Argengau und der Linzgau. Der Schussengau, der in späterer Zeit erst, überdieß nur Einmal, bei der Stiftung des Klosters Weissenau, genannt wird, war entweder nur ein kleiner Untergau, oder hatte, was wahrscheinlicher ist, sein Name bloß eine geographische Bedeutung. Der Argengau, der seinen Namen von dem Flusse Argen erhielt und sich über die Oberämter Ravensburg, Tettnang und Wangen, zum Theil auch noch Waldsee erstreckte, war von dem Bodensee, der Schussen, der Lieblach und der Gebirgshöhe zwischen Essendorf und Biberach, so wie seitwärts von dem Federsee begrenzt. Die angrenzenden Gaue waren gegen Westen der Linzgau, gegen Osten der Nibelgau, gegen Nord und Nordosten der Erch- und der Rams- oder Ramech-Gau, welcher letztere nur ein kleiner Untergau des großen |[68]Nibelgaues gewesen zu seyn scheint. Mehrere Orte auf dem rechten Ufer der Schussen werden bald dem Linzgau, bald dem Argengau, ebenso östlich bald dem Argen- bald dem Nibel-Gau zugeschrieben. Als zum Argengau gehörig, werden aus dem diesseitigen Bezirke in Urkunden namentlich bezeichnet:
- Eschach, i. J. 785. Neugart Cod. D. No. 83.
- Englisreute und Schachen, i. J. 834. Ebend. No. 260.
- Ippenried, i. J. 779. Ebend. No. 47
- Lungsee, i. J. 885. Ebend. No. 555.
- Sibratsreute, i. J. 866, Ebend. No. 438.
Der Linzgau war von dem Argengau durch die Schussen getrennt, und verbreitete sich über den westlichen Theil des Oberamtsbezirks und über das angrenzende Großherzogthum Baden. Sein Name hat sich noch in dem badischen Ort und Landcapitel Linz erhalten. In Urkunden kommen folgende Orte als in den Linzgau gehörig aus unserm Oberamte vor :
- Dankertsweiler, i. J. 875. N. C. D. No. 489.
- Geratsberg, (?) i. J. 861. no. 405.
- Happenweiler, i. J. 875 und 879. Ebend. No. 489 und 516.
- Lengenweiler, i. J. 1158. No. 968
- Trutzenweiler, i. J. 879. No. 516.
- Wechsetsweiler, i. J. 818. Ebend. No. 195.
Ebendieselben und andere Urkunden (sämmtlich bei Neugart) nennen nachstehende Gaugrafen:
- Warin und Ruthardt, zugleich kais. Kammerboten. Jener kommt 764 als Graf im Linzgau, dieser 769 als Graf im Argengau vor. Warin war von 754 bis 775 auch Graf im Thurgau. Ruthardt stiftete das Kl. Lindau, woselbst er 798 begraben wurde.
- Rotbert, Rhadpert, nach der Urk. von 773 ein Sohn des Hnabi oder Nebi, also Bruder der Imma, der Mutter der Hildegard, Gemahlin Karls des Großen, und der Grafen Gerold und Ulrich, als Graf im Linzgau von 773 bis 787 in vielen Urkunden, und als Graf im Argengaue von 784 bis 800.
- Ulrich, Hodalrich, Odalrich etc., Bruder der Kaiserin Hildegard und des Grafen Gerold (vergl. Neug. Ep. Const. p. 65 u. 196), als Graf im Argengau erscheint er 802 und als Graf im Linzgau 805.
- Ulrich und Rotbert, Söhne des vorigen, unterzeichnen mit dem Vater im J. 805 und kommen nachher, Rotbert 867 und 813, |[69]Ulrich 815 als Grafen des Argengaues und des Linzgaues vor. Neug. a. a. O. u. Cod. Dipl. No. 150.
- Rochar, Ruochar, erscheint als Graf im Argengau von 822 bis 838 und im Linzgau 828 und 829.
- Conrad, Chuonrad, Graf im Argengau 839 bis 861, und im Linzgau 844.
- Welfo, Graf im Argengau 850 bis 858, im Linzgau 846 bis 849, also neben Conrad. Häufig waren die Gaue in mehrere Comitate getheilt.
- Pabo, Graf im Argengau 855, also wieder neben Conrad, wahrscheinlich von einem andern Geschlechte.
- Ulrich, nach Neugart, Sohn des obengenannten Rochar, Graf im Linzgau und Argengau 860 bis 883, im J. 879 erscheint er zugleich auch noch als Graf im Nibelgau. Kaiser Ludwig der Deutsche nennt ihn in einer Urkunde von 867 seinen nepotem, vermuthlich im weitern Sinne, entweder von der Judith her, oder weil er von dem Bruder der Kaiserin Hildegard, der Großmutter Ludwigs, abstammte.
- Ulrich d. j. Sohn des vorigen und Gemahl der Bertha, Graf im Linzgau und Argengau von 885 bis 895, und wieder von 907 als Graf vom Argengau.
- Conrad, 907 bis 915 als Graf im Linzgau.
Von dieser Zeit an findet man in den Urkunden keine Gaugrafen, d. h. keine Grafen mit einem bestimmten Gau mehr aufgeführt. Die Einfälle der Hunnen scheinen eine gänzliche Änderung in den politischen Verhältnissen hervorgebracht zu haben. Zwar erscheint ein Graf Ulrich, Sohn Ulrichs d. j. und Gemahl der Wendelgard in Urkunden von 907 bis 927, aber immer ohne Erwähnung des Gaues, dem er vorgestanden wäre. Dagegen wird er 927 Graf von Buchhorn, also nach dem Hauptsitze der Grafen im Argen- und Linz-Gau genannt.
Die Gauverfassung hatte demnach hier schon zu Anfang des 10ten Jahrhunderts insoweit wenigstens ihr Ende erreicht, als das Gaugrafen-Amt jetzt ein erbliches Hausrecht war. Durch Theilung der Gaubezirke in dem Hause der Gaugrafen entstanden die Grafschaften Buchhorn und Altdorf. Bei der letztern, der Grafschaft Altdorf, blieb als altes Erbgut auch noch ein Theil des Linzgaues auf dem rechten Schussenufer, während aus andern Theilen des Gaues die Grafschaft Heiligenberg |[70]hervorgegangen ist, wozu auch in spätern Zeiten noch einige Orte an der westlichen Grenze unseres Oberamts gehörten.
Die Welfen als Herren der Gegend von Ravensburg
Die angebliche Abstammung der Welfen von den Trojanern, oder von der römischen Familie Catilina, die Erzählung von den 12 Kindern Isenharts und von dem Ursprung des Namens Welf, von Ethiko und seinem Sohne Heinrich mit dem goldenen Pfluge, und von dessen Erwerb von 4000 Mansus in dem bayerischen Gebirgslande, alles dieses, und noch vieles Andere gehört wohl mehr in das Reich der Fabeln und unhaltbarer Hypothesen, als in das der Geschichte. Nach den vorliegenden hist. Urkunden sind die Welfen die Nachkommen der alten Gaugrafen des Argen- und Linzgaus.* Dieses stellt sich noch mehr dadurch heraus, das alle ältern Schriftsteller den ursprünglichen Stammsitz der Welfen nach Altdorf und Ravensburg verlegen; daß, als die Familie der Grafen von Buchhorn ausstarb, diese Grafschaft als Erbe, nicht durch Gewalt, den Welfen zufiel; daß mit wenigen Ausnahmen das weite Gebiet des alten Argengaus, theils Allodial theils lehnherrliches Eigenthum der Welfen war; daß man endlich die Welfen im Besitze derselben Güter findet, in deren Besitz der alte Graf Ulrich des Argen- und Linzgaus im Thurgau und Alpengau war.
- * Unter den neuern Schriftstellern, welche von dem Ursprunge des Welfischen Hauses handeln, verdient vorzüglich C. W. Böttiger „Heinrich der Löwe“ Hannover 1819 nachgelesen zu werden. S. 469 hält er es für wahrscheinlich, daß der Ursitz des Hauses die Julischen und Tyroler Alpen gewesen seyen, und allerdings ist bei der Frage über die Abkunft der Welfen deren großer Güterbesitz in dem bayerischen Hochlande und weiterhin sehr zu beachten. Gleichwohl kann man nicht anstehen, sich für unsere Gegend zu entscheiden und in dieser die Wiege des Welfischen Hauses anzunehmen. Aber eine andere Frage ist: ob man den Ursprung des Hauses, mit Herrn Dr. von Vannotti, dem wir hier folgen, von den Grafen des Argen- und Linzgaus ableiten, oder nicht vielmehr annehmen soll, daß diese Gaugrafen, theilweise wenigstens, aus dem Welfischen Hause genommen worden seyen, da die Gaugrafen gemeiniglich aus der Classe großer Allodialbesitzer gewählt wurden, für welche wir die Welfen zu erkennen haben.
|[71]Einen Welf finden wir namentlich in der oben aufgeführten Reihe der Gaugrafen, und vermutlich gehörten auch die Ulriche und Andere zu dem Welfischen Stamm. Der Gaugraf Ulrich d. j., der Gemahl der Bertha, sagt Herr Dr. von Vannotti, war der Vater des h. Conrads, Bischof von Constanz, und Rudolphs und Welfs. Der Anonymus Weingart., fährt er fort, nennt zwar den Vater des hl. Konrad Heinrich, den Sohn Ethiko's; allein der, wo nicht ältere, doch gewiß gleichzeitige Verfasser des Lebens des hl. Konrad, welcher seine Nachrichten von einem Zeitgenossen des hl. Konrad erhalten zu haben behauptet, sagt ausdrücklich, daß Konrads Vater aus dem edlen und alten Geschlechte der Grafen, die zu Altdorf gewohnt, seine Mutter aber, Beata oder Bertha, eine Gräfin von Hohenwart in Bayern gewesen sey, von deren Geschlecht vermutlich auch das Kloster Altomünster gestiftet worden ist. Wir finden ferner, daß dieser hl. Konrad zum Erbtheile von seinen Eltern, Alidorf, (Aulendorf), Wolpertsschwende, Berge, Fronhofen mit allen Zugehörden, und Alles, was über der Schussen liegt, erhalten, dieses sein Erbtheil aber durch Tausch an seinen Bruder Rudolph gegen Enslingen, Andelfingen, die Güter im Elsaß bei Colmar, und die Güter in Churrhätien zu Ems, Flims und Lugeniz abgetreten habe. Der hl. Konrad wurde im J. 934 Bischof zu Constanz, muß also beinahe um das J. 900 geboren worden seyn. Um diese Zeit war aber nicht Heinrich, sondern Ulrich Graf des Argengaus, im Besitze der obbenannten Orte, welche dem Konrad als väterliches Erbe zufielen. Seine Gattin heißt Bertha oder Beata; er besitzt, wie wir oben gesehen, Güter im Elsaß, dem Alpengau und Rhätien; es kann daher auch nicht wohl ein Anderer als Vater des hl. Konrad angenommen werden, als dieser Ulrich, welcher von 885–912 als Graf des Argengaues, unter den vier Primaten Allemaniens, in den Urkunden genannt wird. Möglich, daß der Vater der Bertha oder Beata Heinrich, ihr Großvater Ethiko geheißen haben, welche daher als die Voreltern des hl. Konrad von mütterlicher Seite, von dem Anonymus mit dessen Voreltern von väterlicher Seite verwechselt wurden, wie er denn auch statt |[72]des Welfs I. einen Ethiko, als Bruder des hl. Konrad, im Widerspruch mit andern gleichzeitigen Schriftstellern aufführt.* Von nun an unterliegt die Reihenfolge der Welfen keinem besondern Anstande mehr. Die drei Söhne Ulrichs theilten das väterliche und mütterliche Erbe; Rudolph und Konrad erhielten die väterlichen, Welf die mütterlichen im Lech- und Augstgau gelegenen Güter, weßhalb er auch Comes Licatiorum genannt wird.
- * Mit dieser Meinung, daß Ulrich der Vater des hl. Konrads und dessen Brüder gewesen sey, läßt sich jedoch schwer vereinigen, daß nach einer bei Neugart Nr. 574 abgedruckten Urkunde v. 30 Jul. 886 Ulrich und Bertha schon damals drei erwachsene Kinder hatten, und zwar einen Sohn Kerold, der die Urkunde mit unterzeichnete, und zwei Töchter, Namens Irmentrud und Bertrud, beide bereits Äbtissinnen, und daß man nirgends eine Spur von weitern Geschwistern derselben findet. Auch möchte Bertha, nach den vielen Vergabungen zu schließen, die sie urkundlich im Breisgau machte, schwerlich eine Bayerin gewesen seyn.
Welf I. erhielt nach dem Tode seines Bruders Rudolph (940) auch die väterlichen Stammgüter in Schwaben und starb 960.** Sein Sohn war Rudolph, um das J. 995 gestorben, dessen Gattin Itha, eine Tochter Gr. Cuno's von Öningen, oder nach Pfister von Singen. Mit ihr erzeugte er den Heinrich, welcher als Jüngling im J. 990 auf der Jagd verunglückte, den Gr. Welf II. und die Richgard oder Riklinda, welche, mit Adalbero, Gr. v. Ebersperg verehlicht, im J. 1045 ohne Kinder starb.
- ** Mit Übergehung des Gaugrafen Welf, wird Welf, der Bruder des Bischofs, gemeiniglich als Welf I. gezählt. Der Name Welf, Guelf, ist ohne Zweifel gleichbedeutend mit Wolfhard.
Welf II., dessen Gattin Irmengard, eine Tochter Friedrichs, Grafen zu Luxenburg war, trat zuerst den Kampf mit den Kaisern aus dem fränkischen Hause an. Er schloß sich an den Herzog Ernst von Schwaben, den Stiefsohn des Kaisers Konrad des Salikers, an, und bekriegte den Bischof Bruno von Augsburg, der auf Seite des Kaisers war, eroberte und zerstörte dessen Schlösser, erstürmte selbst Augsburg und plünderte die Stadt. Er starb im J. 1030. Seine Kinder waren Welf III. und Cuniza oder Cunegund, welche an den Markgrafen Azzo von Este verehelicht war.
Welf III. kämpfte mit K. Heinrich III. und erhielt von ihm |[73](1047) das Herzogthum Kärnthen; er starb unverehelicht zu Bodmann im J. 1055. Seine Mutter Irmengard starb erst 1060.
Welf IV., der Sohn Azzo's und der Cuniza, wurde von Irmengard aus Italien berufen und erhielt das Erbe seiner Voreltern in Deutschland. Das Kloster Weingarten sprach zwar nach einem Testamente Welfs III. dessen Verlassenschaft an, ließ sich aber mit einigen abgetretenen Gütern (40 mansus) abfinden.* Welf IV. war einer der angesehensten und tapfersten Krieger. Nach dem Tode Kais. Heinrichs III. (1056) schloß er sich an die Kaiserin Agnes und ihren noch unmündigen Sohn Heinrich IV. mit solchem Eifer an, daß er, als eine der ersten Stützen ihrer Macht, nach Absetzung seines Schwiegervaters, des Otto's von Nordheim, Herzogs von Bayern, auch dieses Herzogthum im J. 1071 erhielt. In dem großen Kampfe zwischen Kirche und Staat, welcher zwischen dem Papst Gregor VII. und Kaiser Heinrich IV. begann, war er anfänglich auf Seite des K. Heinrich und kämpfte mit ihm in der Schlacht an der Unstrut (1075) gegen die Sachsen. Allein nun trat Welf zurück, und schloß sich an seinen alten Freund, den Gegenkaiser Rudolph und dessen Partei an, eroberte und plünderte Augsburg, dessen Bischof Siegefried er gefesselt nach Ravensburg abführte, und war, als K. Rudolph (1080) starb, das Haupt der Gegenpartei gegen den K. Heinrich, den er auch selbst (1091) in Italien mit abwechselndem Glück bekämpfte. Des langen Krieges, welcher eine fast allgemeine Verheerung Schwabens herbeigeführt hatte, müde, und durch mehrere Unglücksfälle und die Zerwürfnisse zwischen seinem Sohn und dessen Gattin, der bekannten Mathilde, gebeugt, söhnte sich Welf endlich mit dem Kaiser (1096) wieder aus, und unternahm (1100) in einem schon hohen Alter einen Zug nach Jerusalem. Auf der Rückreise erkrankte er und starb auf der Insel Cyprus (1101). Seine Gebeine wurden 8 Jahre später nach Weingarten gebracht. Er vergrößerte seine schwäbischen |[74] Erbgüter durch die Erbschaft des Grafen Otto von Buchhorn († 1089) und der Grafen Cuno und Luitold von Achalm, und stiftete auch das Kloster Reitenbuch*. Es verdient noch bemerkt zu werden, daß Welf als Herzog von Bayern im Kampfe mit den Hohenstaufen sich und seine schwäbischen Erblande von der Herrschaft der allemannischen Herzoge frei machte, und diese nach dem Vertrage von 1096 als eine, dem Kaiser allein und unmittelbar unterworfene Herrschaft besaß. Vermählt mit Judith, einer Tochter des Königs von England und Wittwe des Grafen Balduin von Flandern, hinterließ Welf zwei Söhne: Welf V. und Heinrich den Schwarzen.
- [Anm. S. 73] * Mit Welf IV. beginnt also ein neuer Stamm. Übrigens soll auch sein Vater Azzo ein Abkömmling des Welfischen Hauses gewesen seyn.
- [Anm. S. 74] * Er war auch der Vollender der Stiftung Weingarten, s. u.
Welf V. hatte noch bei Lebzeiten seines Vaters (1091) Mathilde, die Tochter und Erbin des Markgrafen Bonifaz von Spoleto, geheirathet. Obgleich er dieselbe im J. 1095 verließ, behauptete er sich doch im Besitze der erheirateten Herrschaft. Nach seines Vaters Tode wurde er Herzog in Bayern, und besaß mit seinem Bruder die schwäbischen Erbländer. Er begleitete den K. Heinrich V. auf seinem Römerzuge (1110) und starb i. J. 1119, nach Andern 1120, zu Kauffringen.
Heinrich der Schwarze. Da Welf V. keine Kinder hinterließ, so ward sein Bruder Heinrich der einzige Erbe seiner Länder. Seine Gattin war Wulfhild, die Erbtochter des Herzogs Magino in Sachsen.** Dieser Heinrich, der Schwarze genannt, hinterließ drei Söhne: Konrad, welcher sich dem geistl. Stande widmete, Heinrich und Welf VI., und vier Töchter, von welchen Judith, mit Friedrich von Hohenstaufen, Herzog von Schwaben, vermählt, als Mutter des Kaisers Friedrich I. unserer Geschichte besonders angehört. Welf VI. und sein Bruder Heinrich scheinen die schwäb. Erblande anfänglich gemeinschaftlich regiert zu haben. Wenigstens führt Heinrich nach seinem mit Gertrud, einer Tochter des Kais. Lothars, Herzogs in Sachsen, zu Gunzlech im Jahre 1126 vollzogenen Beilager, dem außer den bayerischen auch die schwäbischen |[75] Edeln beiwohnten, diese seine Gemahlin auf sein Stamm-Schloß Ravensburg. Übrigens hatte Heinrich der Stolze, auch der Großmüthige genannt, das Herzogthum Bayern erhalten, und es scheint, daß er später die schwäbischen Erblande seinem Bruder Welf ganz abgetreten habe, da bei seiner Achtserklärung (1138) dieser Länder keine Erwähnung geschieht.* Welf heirathete die Utta oder Itha, die Erbtochter des reichen Grafen Gottfried von Calw, dessen Güter er größtenteils nach einem siegreichen Kriege mit Gr. Adalbert, des Gr. Gottfrieds Neffen, mit seinen Erbgütern vereinigte. Mit seinem Bruder Heinrich bekämpfte er die Herzoge Konrad und Friedrich von Hohenstaufen, als die Gegner des Kaisers Lothar. Herzog Friedrich drang deßhalb auch im Jahre 1131 in die Stammlande der Welfen ein, verheerte die Umgegend von Ravensburg und Altdorf mit Feuer und Schwert, und brannte Memmingen nieder, wogegen Heinrich im folgenden Jahre (1132) die Hohenstaufischen Besitzungen von Daugendorf an der Donau bis Staufen verheerte. Der im December 1137 erfolgte Tod Kaiser Lothars und die Wahl Kaiser Konrads III., eines Hohenstaufen, 1138, riefen nach kurzer Ruhe den Kampf aufs neue hervor: Heinrich wurde von dem neuen Kaiser in die Acht erklärt, und seiner beiden Herzogtümer Bayern und Sachsen entsetzt. Dieß veranlaßte die beiden Brüder zu einem blutigen Kampfe gegen den Kaiser, den Welf auch nach Heinrichs Tode (1139) fortsetzte, indem er die Erbfolge im Herzogtum Bayern jetzt für sich ansprach. Zwölf Jahre führte Welf den Krieg gegen den Kaiser, wobei die Namen Welfen und Gibellinen (Waiblinger), als Parteinamen zuerst gehört wurden. Nur ein kurzer Stillstand trat ein, da beide Gegner, K. Konrad und Welf, miteinander einen Kreuzzug nach Palästina (1147) unternahmen. Aber gleich nach seiner Rückkehr erneuerte Welf die Feindseligkeiten. Öfters geschlagen (21 Decbr. 1140 bei Weinsberg, 1148 bei Flochberg, 1150 |[76]bei Neresheim), eines großen Theils seiner schwäbischen Güter beraubt, legte er erst im J. 1151 unter Vermittlung seines Neffen, des K. Friedrich I., die Waffen nieder. Welf behielt seine schwäbischen Güter und empfing noch mehrere Reichsgüter zu Lehen.* Zu Constanz erhielt er überdieß von dem Kaiser das Herzogthum Spoleto, Tuscien und Sicilien und die Reichsvogtei über Augsburg, und ging nun selbst nach Italien, um die neuen Länder in Besitz zu nehmen. Nachdem er dieselben seinem Sohne Welf VII. übergeben hatte, kehrte er nach Deutschland um das J. 1160 zurück. Einige Jahre später entspann sich eine Fehde zwischen den Welfen und dem Pfalzgrafen Hugo von Tübingen. Während Welf VI. wieder in Italien sich aufhielt, griff sein Sohn Welf VII. zu den Waffen und zog (1165) vor Tübingen. Hier erlitt er eine Niederlage und floh auf sein Schloß Achalm. Pfalzgraf Hugo mit seinem Verbündeten, dem Herzog Friedrich von Schwaben, zog im Januar 1165 bis an den Bodensee und schlug den Herzog Welf bei Gaisbeuren an der Straße zwischen Waldsee und Ravensburg, zwang ihn, sich nach Ravensburg zu flüchten, und verwüstete die Welfischen Güter. Der alte Welf, aus Italien zurückgekehrt, rächte sich, und zwang, unterstützt von dem K. Friedrich I., den Hugo, sich seinem Sohne auf der Versammlung zu Ulm (1166) zu ergeben, der ihn gefangen nach Neuburg in Rhätien führte. Im folgenden Jahre verließen die beiden Welfen, Vater und Sohn, Deutschland, und begleiteten den Kaiser auf seinem dritten Zuge nach Italien. Doch nur der Sohn blieb bei dem kais. Heere, der Vater ging nach Jerusalem, wo er seine Osterandacht verrichtete. Dieser kehrte von dort nach Deutschland zurück, der Sohn aber starb in Italien (1167) an der Pesth. Welf VI., nunmehr kinderlos und alt, beschloß, den Rest seiner Lebenstage in Ruhe in seinen Lieblingsorten Ravensburg und Memmingen zuzubringen. |[77]Hier hielt er einen glänzenden Hof, und überließ sich dem Vergnügen. Um die nöthigen Mittel zu erhalten, überließ er, mit Übergehung Heinrichs des Löwen, seinem Neffen K. Friedrich I., welcher ihn mit Geld unterstützte, seine italienischen Besitzungen, und trat 1180 selbst seine deutschen Lande an ihn ab. Er behielt sich jedoch die Nutznießung von diesen, so wie das Eigenthum einzelner Güter vor, die er theils den Klöstern, theils seinen Freunden schenken wollte. In den letzten Jahren seines Lebens wurde er blind, nahm seine Gattin Utha, welche er von sich entfernt hatte, wieder zu sich, und starb im J. 1191.
- [Anm. S. 74] ** Durch die Heirath mit Wulfhild erbte Heinrich Lüneburg. Er starb zu Ravensburg den 28 November 1126.
- [Anm. S. 75] * Durch die Heirath mit der Kais. Prinzessin kam Heinrich auch in den Besitz der Herzogthums Sachsen, der Preis, um den er die Sache der Hohenstaufen verließ.
- [Anm S. 76] * Inzwischen war seines Bruders Heinrich Sohn, Heinrich der Löwe, längst wieder zum Besitz des Herzogthums Sachsen und nachher auch des Herzogthums Bayern gelangt. Daß er auch den Erblanden seines Hauses nicht fremd blieb, beweist eine Urkunde v. J. 1152, wodurch er die Stiftung des Kl. Weissenau bestätigt, s. h.
So erlosch die Schwäbische Reihenfolge der Welfen, und ihre Besitzungen in Schwaben gingen an die Hohenstaufen über.
- * Aber noch strahlt der Glanz des Hauses in den Nachkommen Heinrichs auf zwei Königsthronen – England und Hannover, so wie in dem noch regierenden Hause Braunschweig. Über die ausgebreiteten Besitzungen des Welfischen Hauses in Italien und Deutschland findet man die genaueste Zusammenstellung in der angeführten Schrift von Böttiger, S. 465 u. ff. Das Andenken an den alten Namen wurde durch die Stiftung des hannov. Guelfen-Ordens erneuert.
Ravensburg unter den Hohenstaufen und nachher der Landvogtei.
Nach dem Tode Welfs VI. gelangte Friedrichs I. von Hohenstaufen Sohn, K. Heinrich VI., zu dem vollen Besitz der Welfischen Güter. Gerne weilten die Hohenstaufen auf ihren Gütern in Oberschwaben, besonders war es Altdorf und Ravensburg, woselbst sie sich öfters aufhielten. K. Friedrich I. soll seinen Wohnsitz gewöhnlich im Schlosse bei Haslach gehabt haben. Der letzte Sprosse der Hohenstaufen, der unglückliche Konradin, brachte die letzte Zeit seines Aufenthalts in Deutschland größtentheils in Ravensburg zu. Noch in seinem letzten Testamente erinnerte er sich seines Statthalters (ministri) v. Braunsperg und des Nadelarius (Nadlers), eines Bürgers in Ravensburg, und bittet seine Oheime, die Herzoge von Bayern, obigen eine von ihm herrührende Schuld zu bezahlen; auch seiner schwäbischen Klöster gedachte er noch, indem er den Klöstern Weingarten und Weissenau, jedem 200 lb. Augsburgl. Hllr. vermachte. |[78]Die Verwaltung der Welfischen Lande wurde unter den Hohenstaufen gemeiniglich durch Statthalter (ministri) besorgt: als solche findet man den Gebizo v. Bigenburg, Bernhard von Bernried, Conrad v. Winterstetten, Eberhard den Truchsessen von Waldburg etc. Von letzterm, der die Verwaltung ums J. 1250 führte, heißt es: Gubernationem terrae ex parte Regis tenebat.
Die Welfen hielten einen eigenen Hof, theils in Altdorf, dann auf der Burg bei Ravensburg und später in Memmingen. Gleich den Königen und andern großen Fürsten hatten sie eigene Hofämter, welche dann auch unter den Hohenstaufen beibehalten wurden. So finden wir die vier großen Ämter des Marschalks, Schenken, Truchsessen und Kämmerers schon bei den Welfen. Selbst einen Hofnarren nennt das Weißenauer Traditions-Buch um das Jahr 1148–50, den Falkelin (Joculator de dominio Ducis Welfonis, habet in benef. agros juxta Schussam.)
Nach dem Untergang des Hohenstaufischen Hauses wurden die Welfisch-Hohenstaufischen Güter, nachdem sie schon 1254 zu Frankfurt für verfallen erklärt worden waren, von K. Rudolph von Habsburg und seinen Vorgängern Wilhelm und Richard zum Reich eingezogen, und als Reichsgut verbunden mit der Reichs Landvogtei in Ober- und Nieder-Schwaben durch kais. Landvögte verwaltet.* Von dieser Zeit an wurde der Bezirk häufig die Landvogtei im engern Sinn, zur Unterscheidung |[79]auch die Landvogtei Altdorf genannt ; es knüpfte sich die Benennung um so mehr daran, weil er den hauptsächlichsten Bestandtheil der Reichslandvogtei Schwaben ausmachte, wie er denn auch der Sitz der Landvögte war. Der Unterschied zwischen beiden war, daß die Landvogtei Altdorf noch ein eigenes Gebiet mit Territorialrechten darstellte, während die Reichslandvogtei Schwaben nur noch einen Überrest von kaiserlichen Rechten in fremden Gebieten, hauptsächlich von Ober-Schwaben zu verwalten hatte. Übrigens war auch die Landvogtei Altdorf fast ohne alle Grund- und Eigenthums-Rechte, nur noch ein Inbegriff von landeshoheitlichen Rechten und von Regalien, welche vielleicht ebenfalls ein Ausfluß der Reichslandvogtei in Schwaben waren. Der Grundbesitz scheint schon unter den Welfen und Hohenstaufen sehr beschränkt und geschmälert gewesen zu seyn. Abgesehen davon, daß es zu ihrer Zeit noch viele freie Gutsbesitzer gab, so war es eine natürliche Folge der ewigen Kriege und Fehden der Welfen, so wie der Verlegenheiten, worin sich zuletzt die Hohenstaufen befanden, daß schon unter ihnen die Güter, die sie besaßen, größtentheils als Kriegs- und Sold-Lehen oder unter andern Titeln in die Hände des zahlreichen Adels kamen, dessen Burgen die ganze Gegend bedeckten. Der Adel und die freien Gutsbesitzer verschwanden zwar allmählich, dagegen wuchsen die Klöster Weingarten und Weissenau um so mehr, hob sich das immer mehr erstarkende Haus der Truchsessen von Waldburg, so wie die Stadt Ravensburg, auf deren Geschichte wir in der Ortsbeschreibung zurückkommen werden, empor, und theilten nicht nur alle Grundherrschaft unter sich, sondern nahmen auch Antheil an der Landeshoheit.
- [Anm. S. 78] * Hr. v. Vannotti ist mit Andern der Meinung, der Kaiser Rudolph v. Habsburg habe nach seinem Regierungs-Antritt die vormals Welfischen Güter in unserer Gegend seinem Sohne Rudolph übergeben und sie so zu einer Hausbesitzung gemacht. Dieser Ansicht widersprechen aber völlig die späteren Verleihungen und Verpfändungen durch die nachfolgenden Kaiser, welche offenbar nicht bloß die K. u. Reichslandvogtei in Ober- u. Nieder-Schwaben, sondern insbesondere auch die Landvogtei Altdorf zum Gegenstande hatten, wie das unzweifelhaft aus der Verpfändung v. J. 1415 hervorgeht. Es widerspricht ihr ferner die Thatsache, daß die Kaiser später noch über einzelne Theile, z. B. 1330 u. 1332 über Altdorf, verfügten, die unläugbar Welfisch waren, daß die Verwaltung beider Landvogteien immer unter Einem Landvogt vereinigt war, und daß man nie eine Spur einer abgesonderten östreich. Verwaltung unsers Bezirks findet.
Im J. 1379 wurde die Reichs-Landvogtei von dem K. Wenzel an den Herzog Leopold für 40,000 fl. verpfändet, nachdem aber dieser 1386 in der Schlacht bei Sempach gefallen war, wieder zum Reich eingezogen und abermals von Reichslandvögten verwaltet. K. Sigismund verpfändete sie aufs neue 1415 an den Truchsessen Johansen von Waldburg um 6000 fl., und von dieser Zeit an blieb das Waldburgische Haus |[80]über 70 Jahre im Besitze. Nach dem K. Pfandbriefe umfaßte die Pfandschaft die Reichs-Landvogtei in Ober- und Unter-Schwaben mit den Freyen auf der Heide und darzu die Burg und Veste ob Ravensburg, also daß Er Hans und seine Erben dieselbe Landvogtei und Burg inne haben und mit ihren Zugehörungen genießen sollen. S. Wegelin historischer Bericht von der K. Reichslandvogtei 1794, B. II. Nr. 58. Unter der Veste Ravensburg und ihrer Zugehörung ist hier offenbar die sg. Landvogtei Altdorf verstanden. Nach mancherlei Versuchen gelang es endlich dem Herzog Sigmund 1486 die Pfandschaft zur Auslösung zu bringen, nachdem er schon 1404 von K. Friedrich die Ermächtigung dazu erhalten hatte. S. Wegelin Nr. 68–73.
Von dieser Zeit an blieb Östreich im Besitze der Landvogtei bis 1800, und es theilte sich jetzt mit den S. 5. angeführten Herrschaften in unsern Oberamtsbezirk in der Art, daß es als Inhaber der Landvogtei auch über einen großen Theil der fremden Besitzungen die Landeshoheit und über alle die hohe Gerichtsbarkeit ausübte. Bei der Unentschiedenheit der Rechte und Befugnisse der Landvogtei, bei der Unbestimmtheit der Grenzen ihres Gebiets und bei dem Streben, so viel als möglich um sich zu greifen, konnte es an Reibungen mit den Nachbarstaaten nicht fehlen, und es hörten daher auch die Klagen und Beschwerden der letztern bei den Reichsgerichten und auf Kreis- und Reichstagen nie auf.
Bei der großen Theilung im J. 1802 und 1803 fiel die Reichsstadt Ravensburg mit ihrem Gebiete an die Krone Bayern, die Abtei Weingarten an den Fürsten von Nassau Oranien, die Abtei Weissenau an den Grafen von Sternberg-Manderscheid, das Kloster Baindt, das übrigens ganz unter östreichischer oder landvogteilicher Landeshoheit stand, und daher vorn auch nicht unter die Landesherrschaften gezählt ist, an den Grafen von Aspermont-Lynden. Durch den Preßburger Frieden vom 26 Decbr. 1805 kam sodann die Landvogtei an die Krone Würtemberg, durch die rheinische Bundesacte vom J. 1806, wurden auch die Besitzungen Weingarten |[81] und Weissenau, Baindt, so wie die Herrschaft Bettenreute und die Waldburgischen Besitzungen in dem Oberamt der würtembergischen Hoheit unterworfen. Weingarten aber wurde bald darauf von Würtemberg ganz in Beschlag genommen, s. h, und durch den Staatsvertrag mit der Krone Bayern v. J. 1810 kam endlich auch die Stadt Ravensburg mit ihrem Gebiete an Würtemberg, wodurch sich Würtemberg im Besitze des ganzen Oberamtsbezirks befand.
Nach der Erwerbung der Landvogtei wurde von Würtemberg das Oberamt Altdorf, den 27 October 1810 aber mit Auflösung desselben das gegenwärtige Oberamt Ravensburg gebildet. Mit der neuen Einrichtung wurde auch die würtembergische Gemeinde-Verfassung eingeführt; aus den alten, geographisch in einander verschlungenen „Ämtern,“ in welche die verschiedenen Herrschafts-Bezirke getheilt waren, wurden durch die Thätigkeit des Oberamts 1826 die jetzigen Gemeindebezirke gebildet. Diese Ämter und ihre Vorsteher, welche Ammänner hießen, entsprachen unsern Schultheißereien, sie bildeten aber keine Körperschaften und hatten, außer Ravensburg und Altdorf, weder Gerichtsbarkeit noch einen die Rechte und Angelegenheiten des Bezirks verwaltenden Magistrat oder Gemeinderath. Eben so hatten auch ihre Vorsteher, die Ammänner, weder polizeiliche noch richterliche Gewalt; sie waren, wie schon ihre Benennung andeutete, bloß Werkzeuge der Herrschaft, durch welche diese ihre Befehle ausrichten ließ, und der herrschaftliche Bezirksbeamte führte allein die Verwaltung. In Beziehung auf Steuern bildeten die Ämter jeder Herrschaft zusammen eine sg. Landschaft mit einem Ausschuß und einer eigenen Landschaftskasse mit einem Landschafts-Einnehmer. Der Ausschuß bestand aus den Ammännern jeder Herrschaft, welche die Anlagen in ihrem Bezirke, die übrigens in der Regel nur auf Ausgleichung von Kriegsleistungen gerichtet waren, bezog, und sie an die Landschaftskasse ablieferten, aus der sie von der Landvogtei Altdorf in die allgemeine Landschaftskasse zu Ehingen, von den andern aber in die Kreiskasse |[82]flossen. Solcher Landschaftskassen gab es vier in dem Oberamte, nämlich die von Altdorf, Weingarten, Weissenau, und Ravensburg, welche schwer mit Schulden belastet waren*, s. Ortsbeschr. Nur der Landschafts-Einnehmer, nicht aber die Ammänner, legten öffentliche Rechnung ab.
- * Mit Ausnahme der Landvogtei-Landschaftskasse, die bei ihrer Auflösung im J. 1822 sogar ein Activ-Vermögen von 45,786 fl. zu vertheilen hatte. Der vieljährige Landschafts-Kassier (nachher Stände-Mitglied) Rhomberg drang jederzeit auf Beschaffung der Kriegs-Contributionen und anderer Leistungen durch Umlagen auf die Steuerpflichtigen, während seine Collegen zu Anlehen ihre Zuflucht nahmen.
[Bearbeiten] 2. Kirchliche Verhältnisse.
Einführung des Christenthums.
Erst mit dem Anfange des 7ten Jahrhunderts fielen die ersten Strahlen des Christenthums in unsere Gegend; sie wurden durch die irländischen Apostel Columban, Gall, Mang u. A. dahin verbreitet. Urkundliche Nachrichten von dem Daseyn christlicher Kirchen aus dieser Zeit in unserer Gegend fehlen übrigens ganz. Dagegen wird das Andenken an jene Väter der christlichen Kirche noch jetzt von dem Volke mit frommer Andacht gefeiert, und noch sind ihnen mehrere Kirchen und Kapellen geweiht.
Dem Bisthume Constanz, das schon im 6ten Jahrhundert bestand, war auch unser Bezirk über zwölf Jahrhunderte lang untergeordnet; und unter diesem, so lange es Archidiakonate gab, dem Archidiakonat Algau, dessen Umfang so ziemlich mit dem des Argengaues und Linzgaues übereinstimmte, mit
- a) dem Landcapitel Ravensburg, wozu in ältern Zeiten die Pfarreien Altdorf mit Schlier; Baindt, Berg mit Blitzenreute und Schmaleck; Bodneck, Fronhofen, Eschach, Gornhofen, Grünkraut, Ravensburg, St. Christina und Wolpertschwende gehörten;
- b) dem Landcapitel Theuringen, auf dem rechten Schussenufer mit den Pfarreien Dankertsweiler, Eschau, |[83]Essenhausen, Haßenweiler, Horgenzell mit Winterbach, Kappel, Rinkenweiler, Wilhelmskirch, Zogenweiler und Zusdorf;
- c) dem Landcapitel Isny mit den Pfarreien Karsee und Vogt.
Nachdem der ganze Oberamtsbezirk 1810 an Würtemberg gekommen, wurden sämmtliche katholische Pfarreien unter einem Dekanate vereinigt, welches mit der katholischen Stadtpfarrstelle in Ravensburg verbunden wurde.
Klosterstiftungen hatte das Oberamt drei von Bedeutung: Weingarten, Weissenau und Baindt, wozu dann noch einige kleinere Klöster in Ravensburg und Altdorf kamen. Die Reformation fand, wie in andern oberschwäbischen Reichsstädten, so auch in Ravensburg, wiewohl spät erst und auch nur hier Eingang. Auf dem Lande traten ihr Adel und Klöster im Bunde mit Östreich entgegen, selbst in Ravensburg blieben 2/3 der Einwohner der alten Lehre getreu. Das reformiere lutherische Drittel bildete die einzige evangelische Gemeinde im ganzen Oberamtsbezirke. Nachdem dieselbe seit der würtembergischen Herrschaft dem Dekanat Biberach untergeordnet war, wurde im J. 1830 ein eigenes evangelisches Dekanat in Ravensburg errichtet, das die wenigen oberschwäbischen Gemeinden des evangelischen Bekenntnisses, mit Ausnahme der dem k. Ministerium unmittelbar untergeordneten Brudergemeinde Wilhemsdorf, unter sich vereinigt.
[Bearbeiten] 3. Besondere Schicksale des Oberamtsbezirks.
Die Verwüstungen, welche die Kämpfe des Mittelalters, besonders die Kriege zwischen den Welfen und Gibellinen auch über unsere Gegend brachten, und noch mehr die noch ältern Kriegsdrangsale liegen zu entfernt, und die Nachrichten darüber sind zu unbestimmt, als daß sich etwas Näheres darüber sagen ließe. Einzelne Bedrängnisse der Klöster abgerechnet, haben uns die Geschichtsbücher überhaupt nur sehr unbefriedigende Berichte über die Schicksale unsers Bezirks aus dem Mittelalter hinterlassen.
|[84]Der Bauernkrieg verbreitete sich hauptsächlich auch über unsere Gegend. Zuvörderst nahmen die Weissenauischen, Waldburgischen und Montfortischen, dann auch die Landvogteiischen Bauern Theil daran. Der Truchseß Georg von Waldburg war bestimmt, ihnen zu beweisen, daß ihre Zeit noch nicht gekommen war; von Ulm an siegend, sie von Stellung zu Stellung drängend, lieferte er noch bei Altdorf ein Treffen, wodurch er ihnen am Ostertag 1525 den Unterwerfungsvertrag abdrang. Inzwischen hatten die Bauern an manchen Orten, insbesondere in dem Kloster Weissenau, gar übel gehaust; trotz ihres ausgesprochenen Grundsatzes: „Niemand beleidigen, sondern allein das heilige Evangelium handhaben und dem göttlichen Recht einen Beistand thun,“ plünderten und raubten sie Alles aus. Die größten Verheerungen richtete jedoch auch hier der 30jährige Krieg an; besonders unglücklich war das Jahr 1646; 32 Regimenter Schweden zogen im Herbste unter Wrangel in die Stadt und Umgegend ein und verübten 11 Wochen lang alle möglichen Unthaten. * Auch der würtembergische Oberst Wiederhold hatte in diesem Jahr von Hohentwiel aus die Gegend empfindlich heimgesucht, mehrere Ravensburgische Orte, namentlich Bitzenhofen, Dankertsweiler und Zusdorf, wurden von ihm in Brand gesteckt. Noch zwei Jahre nach dem Westphälischen Frieden lag schwedische Besatzung in der Stadt; sie sollte die Vollziehung der Friedensbedingungen über die Religions-Verhältnisse sichern. Es fühlte daher auch insbesondere die Stadt die traurigen Wirkungen dieser 30jährigen Schreckenszeit, und nie wurden die ungeheuren Verluste wieder ersetzt, welche sie dadurch erlitt. Ihre Bürgerschaft war von 1400 meist reichen und wohlhabenden Bürgern auf 400 meist bettelarme Bürger herabgeschmolzen. Handel und Fabrication –es blühte insbesondere die Linnen-Fabrication |[85] waren ausgewandert, und das zerrüttete Gemeindewesen sah sich mit einer halben Million Schulden belastet.
- [Anm. S. 84] * Im Februar 1647 hatten Wrangel und Turenne eine Zusammenkunft in Ravensburg, um sich über ihre weitern Kriegs-Operationen zu berathen.
Neue Wunden schlugen die französischen Kriege in den Jahren 1675, 1677 und 1678; der Schaden, den allein Stadt und Gebiet Ravensburg durch Quartier und Lieferungen erlitten, wurde auf 204,000 fl. berechnet. Auch bei dem Einfall der Franzosen im J. 1688 und nachher, so wie in dem spanischen Erbfolgekrieg 1702 bis 1704, blieb unser Bezirk nicht verschont; doch kam er mit Brandschatzungen und Quartierslasten davon. Die blutigsten Wunden schlug endlich der französische Revolutionskrieg. Im J. 1795 und 1796 war die Gegend theils von kais. Kriegshaufen, theils von dem Prinzen Condé, der sein Hauptquartier zu Weingarten hatte, besetzt. Am 3 August 1796 rückten die ersten Neufranken unter Tarreau, Abaduccy und Ferino ein; am 30 Sept. d. J. fiel ein kleines Gefecht zwischen Ravensburg und Altdorf vor; die Republicaner siegten und verkündeten ihre Freiheit durch Plünderung in beiden Orten und in ihren Umgebungen. Im März 1799 rückten die Östreicher wieder in Ravensburg und der Umgegend ein; am 24 April d. J. kam ein russischer Artilleriezug mit 4000 Mann an, und zog nach der Schweiz; ein russischer Feldspital blieb in Ravensburg. Am 8 Mai zogen abermals die Franzosen unter Molitor und Vandamme hier ein, und brandschatzten Stadt und Gegend. Auch i. J. 1805 hatte Ravensburg und die Gegend wieder sowohl östreichisches als französisches Quartier, und am 13 Julius 1809 nahm der verstorbene König Friedrich von Würtemberg, in dem Feldzuge gegen die Tiroler und Vorarlberger Insurgenten, sein Hauptquartier in Weingarten. Von dieser Zeit an aber war der Krieg nur noch durch Prästationen für die Gegend fühlbar. Den härtesten Schlag für Manche hatte er schon vorher, wie wir oben gesehen haben, durch die Friedens- und Reichsdeputations-Schlüsse zu Lüneville, Regensburg etc. versetzt. |[86]
[Bearbeiten] 4. Alterthümer.
[Bearbeiten] A. Römische.
Wenn gleich die Herrschaft der Römer, wie oben gezeigt worden, auch über unsre Gegend sich ausgedehnt hatte, so findet man doch fast gar keine Spuren derselben; weder Altäre noch Inschriften, weder Münzen noch Gerätschaften, noch andere Denkmäler zeugen von ihr. Es ist dieß auch kein Wunder: nach dem römischen Schriftsteller Ammianus Marcellinus waren die Ufer des Bodensees viele Stunden landeinwärts mit undurchdringlichen Wäldern bedeckt, und ungeheure Sumpf- und Wasser-Wüsten breiteten sich in ihren Niederungen und Thälern aus. Wurde ja doch selbst das jetzt so schöne, lachende und fruchtbare Schussenthal um Ravensburg noch bei der Stiftung des Klosters Weissenau (1145) als eine sumfige Wildniß geschildert. Indeß ist anzunehmen, daß die Römer jene Wildniß wenigstens durch Straßenzüge durchschnitten haben, um die nächste Verbindung zwischen ihren Niederlassungen an der Donau und denen an dem Bodensee herzustellen. Der oben angeführte Schriftsteller selbst spricht von Straßen, welche die römische Kraft (romana virtus) durch jene Wildnisse gebrochen habe. Von solchen Straßen findet man auch noch manche, wenn gleich sehr schwache Spuren. Hieher rechnen wir vornehmlich die noch üblichen Benennungen gewisser Bezirke im Achthale. Dort, nahe bei Essendorf, südlich an der Ach, heißt noch ein Bezirk „das Hochsträß“ und ein anderer die „Pflastergrube“ (vermutlich von dem Pflaster-Wege), ein dritter aber nördlich „hohe Mauern“, ein gewöhnlicher Ausdruck von römischen Bauwerken. Außerdem aber ist uns keine Spur einer Römer-Straße bekannt geworden. Ob eine Römer-Straße von Saulgau aus über Fronhofen an Schmaleck und Eschau vorbei nach dem Bodensee geführt habe, wollen wir vor der Hand dahin gestellt seyn lassen. Dagegen glauben wir mit ziemlicher Sicherheit annehmen zu dürfen, daß eine solche von Aulendorf aus in doppelter Richtung durch das Oberamt gelaufen sey, und zwar einerseits über die Höhe weg in der Richtung von Essenhausen und Zusdorf |[87]nach dem Überlinger See, andrerseits über die links vom Schussenthale gelegenen Höhen, vermutlich über Gaisbeuren, wo noch ein Thurm von röm. Bauart steht, und hinter Ravensburg weg, über Waldburg und von da hinab nach dem obern See, in welcher Richtung wieder eine Strecke im Oberamt Tettnang „Hochsträß“ heißt. Die Gründe für die Annahme des ersteren Zugs liegen zum Theil in den nach berührten Erscheinungen.
Gebäude. In dem Oberamte standen fünf Thürme, welche zu den merkwürdigsten Überresten des Alterthums gehören: nämlich die Thürme zu Hatzenthurm, Fronhofen, Dankertsweiler, Hassenweiler und Zusdorf. Zwei dieser Thürme stehen noch jetzt größtenteils, die andern sind erst in neuerer Zeit abgebrochen worden, s. h.; alle sollen von gleicher Beschaffenheit gewesen seyn, von einer Beschaffenheit, welche auf ein sehr hohes, wahrscheinlich römisches Alterthum hindeutet. Der Hatzenthurm, ¾ St. nördlich von Wolpertschwende, hat noch eine Höhe von ungefähr 70' und auf jeder Seite – er ist viereckig – von außen eine Länge von 30 – 32', im Innern aber von 15 – 16', so daß die Mauerndicke 7–8' ausmacht. Er hat keinen Eingang zu ebener Erde; der eigentliche Eingang ist, wie bei andern ähnlichen Thürmen, erst in einiger Höhe angebracht; es ist nun aber auch zu ebener Erde eine Öffnung durchgebrochen. Innen ist der Thurm ganz hohl, ohne allen Einbau, in den Mauern selbst führen von dem erwähnten Eingang an steinerne Treppen in die Höhe. Bei dem Thurm stand eine Burg, welche aber offenbar neueren Ursprungs war. Sie war auch von ganz anderer Bauart. Der Thurm ist von ungeheuren, Erstaunen erregenden Massen roher und unbehauener Steinblöcke von allen Gebirgsarten, wie man sie zerstreut umher findet, aufgeführt; die Mauern der Burg waren bloß von grobem Gerölle – s. g. Kieseln erbaut, und sind daher auch längst wieder zerfallen. Hatzenthurm soll zwar, wie Einige wollen, von Azzo, dem Vater Welfs IV. (s. S. 73.) erbaut und nach ihm genannt worden seyn, allein die Benennung Atz, Hatz, Haß etc. kommt auch |[88]sonst häufig vor, wie in Atzenberg, Atzenweiler, Haßenweiler, Haßenstein etc., und wenn auch, was jedoch noch sehr zweifelhaft ist, die Burg Hatzenthurm von Azzo erbaut worden wäre, so war der Thurm, der überdieß ganz unverbunden mit der Burg stand, gewiß schon lange vorher da.
Der Fronhofer Thurm ist von derselben Beschaffenheit wie der Hatzenthurm, nur mit dem Unterschiede, daß die Ecken behauene Buckelsteine zeigen. So wenig aber diese Steine zum Beweise für altrömisches Bauwerk dienen können, ebensowenig kann das Nichtvorkommen dieser Steine zum Gegenbeweis dienen, wie sich das bei vielen entschieden römischen Bauwerken am Rheine nachweisen läßt. Auch bei dem Fronhofer Thurm, so wie bei den andern Thürmen, findet man noch die Reste von einem Schlosse. Merkwürdig ist, daß die fünf genannten Thürme, mit einer kleinen Abweichung des Haßenweiler Thurms, in einer fast ganz geraden, von Nordost nach Nordwest ziehenden Linie lagen, und daß sich nördlich vom Hatzenthurm noch weitere ähnliche Werke anreihten, und zwar zunächst in Aulendorf, wo man die unverkennbarsten Spuren röm. Alterthums gefunden hat. S. OA. Waldsee S. 78. Noch näher, in Münchenreute, soll ein ähnlicher Thurm gestanden haben, wie uns der Herr Pfarrer Feuerle in Wolpertschwende, jetzt Dekan in Ravensburg, berichtete. Man ist daher vollkommen berechtigt, diese Thürme alle für römische Wachthürme zu halten, welche zum Schutz einer Straße dienten. Ebenso gehörten vermutlich auch Waldburg und noch andere alte Burgen in das Befestigungs- und Sicherheits-System der Römer.
Das Heidenhäuslein, ein räthselhaftes Monument im Thale zwischen Ravensburg und Berg, das jedoch 1831 vollends zerstört worden ist. Es war 20' hoch und 14' breit, von Backsteinen und Kieseln erbaut. Seine Lage und sein Bau ließen es zum Flurtempel der Römer oder Allemannen, auch zu einem Asyl der ersten Christen deuten. Der Name „Römerhalde,“ den die Anhöhe noch führt, an deren Fuße es stand, stimmen für den röm. Ursprung und für die Meinung, |[89]daß es ein röm. Wachposten war, dergleichen man auch sonst antrifft, z. B. bei Vaihingen auf den Fildern. Vielleicht war es aber auch nur der Behälter einer Wasserleitung für eine Ansiedlung; denn man hat unlängst Brunnen-Röhren entdeckt, welche von dem Gebäude zum nahen Fluß wiesen. Abbildungen des Heidenhäusleins und des Hatzenthurms sind bei Eben H. I. zu finden. Merkwürdig ist, daß sich in dem Bezirke noch viele römische oder lateinische Wörter erhalten haben, wie schon oben S. 28. bemerkt wurde.
[Bearbeiten] B. Deutsche Alterthümer.
Der sehr alten, freilich fast durchgängig erneuerten Klöster und Kirchen ungeachtet, findet man keine Merkwürdigkeiten deutschen Alterthums in dem Bezirke von Bedeutung. Eines verdient jedoch einer Erwähnung; es ist dieß aber kein Baudenkmal, sondern ein goldener Becher, welcher dem Kloster Weingarten angehörte. Dieser Becher oder Kelch war von getriebener Arbeit mit Figuren und hatte die Aufschrift: MAGR. (Magister) Cunr. de Huse AR (Artifex) Me Fec. (fecit). D’Agincourt setzt ihn nach der Arbeit ins zehnte Jahrhundert. Er ist abgebildet in dem Werke: Costume ancien et moderne par Jules Ferrario, Milan 1824. Vol. IV. Tab 81. Wohin dieser merkwürdige Becher selbst gekommen, darüber wurde vergeblich nachgeforscht.
Eine altertümliche Haupt-Merkwürdigkeit sind
a. die Burgen,
Schlösser und Edelsitze, deren Ravensburg mehr als irgend ein anderes Oberamt enthielt. Wir haben die Orte zusammengezählt, wo nach den in der Ortsbeschreibung berührten Spuren und Nachrichten Edelsitze gestanden haben; ihre Zahl beläuft sich auf nicht weniger als 68, und vermutlich war sie noch viel größer. Ihre Namen sind. |[89/90]
| Abesreuti | Greggenhofen | Rinkenweiler |
| Aich | Grünkraut | Rolgenmoos |
| Altdorf | Hallersberg | Rosenharz |
| Ankenreute | Haslach (Reute) | Schachen |
| Baienfurt | Haßenweiler | Schmaleck |
| Bekenweiler | Haßenstein | Schmaleck (Alt.) |
| Benzenhofen | Hatzenthurm | Schreckensee |
| Berg | Horb (Gem. Berg) | Segelbach |
| Bernhofen | Hübschenberg (Gem. Fronhofen) | Steinhausen |
| Bettenreute | Intobel (Zang) | Sigmarshofen |
| Bibersee | Kammerhof | Spinnenhirn |
| Bodneck | Kammerlang | Torkenweiler |
| Burach | Kleinzlistobel | Vogelsang |
| Byenburg | Lachen (Gem. Eschach) | Vockenweiler |
| Dankertsweiler | Latten | Waldburg |
| Dietenbach | Lochen (Gem. Ravbg.) | Wart |
| Emmelhofen | Meisenthal | Weihburg bei Staig |
| Erbisreute | Mosiskreut | Wildeneck |
| Essenhausen | Obersteig | Winterbach |
| Fronhofen | Ravensburg | Wolpertschwende |
| Gebelberg ob Zusdorf | Richlisreute | Zundelbach |
| Geratsreute | Rinkenburg | Zusdorf. |
| Grauenstein | Rinkenhausen |
|[90] Bewohnte oder noch bewohnbare Schlösser gibt es jetzt nur noch 2, nämlich Bettenreute und Waldburg; auch Ruinen, welche in die Augen fallen, gibt es nur noch wenige; sie sind: Hatzenthurm, Fronhofen, Schmaleck, Dankertsweiler, Zusdorf, sodann Beienburg, Zundelbach, und wenn man will Veitsberg zu Ravensburg.
Die andern alle sind dem Boden gleich, und wie von ihren Bewohnern, so ist auch von ihnen kaum mehr eine Spur übrig geblieben. Die ansehnlichsten adeligen Geschlechter waren, außer dem noch blühenden Hause der Truchsessen von Waldburg, die von Schmaleck, von Beienburg, von Rinkenburg, von Wildeneck, von Haßenweiler, v. Hundbiß.
b. Abgegangene Orte
finden sich in dem Oberamte wenige oder keine. Viele Namen, welche in ältern Schriften vorkommen, sind zwar nicht mehr bekannt; aber es haben die Orte oder Wohnsitze nur ihre Namen gewechselt, wie dieß bis auf unsere Zeiten häufig geschah. Der einzige Ort Bibersee, von dem in der Ortsbeschreibung bei Häge, Gem. Blitzenreute, weitere Nachricht gegeben ist, scheint |[91]ganz verschwunden zu seyn. Im Übrigen lag ja bei dem herrschenden Einöde-System nichts daran, wenn der Bauer seinen abgebrannten, oder dem Zerfalle nahen Wohnsitz auf eine andere Stelle versetzte.
[Bearbeiten] Der Altdorfer Wald.
Wir widmem diesem Gegenstande wegen seiner mannichfachen historischen Beziehungen noch einen besondern Abschnitt. Der Altdorfer Wald war einer der größten Wälder in Ober-Schwaben, und hatte eine Ausdehnung, die man nur ungefähr noch kennt, und wovon diejenige Fläche, welche zuletzt noch unter dem Namen des Altdorfer-Waldes begriffen wurde, s. S. 42. nur ein Theil des alten Altdorfer-Waldes war. Denn abgesehen davon, daß Vieles durch Anbau davon gekommen ist, so wird Manches nicht mehr dazu gerechnet, was dazu gehörte und noch damit zusammenhängt. Seinen Namen hat der Altdorfer Wald wahrscheinlich nicht sowohl davon, daß das Dorf Altdorf an seiner Grenze liegt, als vielmehr davon, daß er zu der alten Welfischen Grafschaft Altdorf gehörte. Nach den verschiedenen Eigenthums-Verhältnissen unterschied man ehemals und bis auf die neuesten Zeiten in dem großen Altdorfer Wald 1) den gemeinen (gemeinschaftlichen) Wald, oder die 7 gemeinen Forste, 2) die sonderbaren Forste, welche mit dem gemeinen Wald noch insoweit in Verbindung standen, daß sie mit jenem einer gemeinschaftlichen Behörde untergeordnet waren, und 3) die übrigen, mit den gemeinen und sonderbaren Forsten zwar zusammenhängenden, aber sowohl in Beziehung auf Verwaltung als Eigenthum ganz getrennten Waldungen.
Der gemeine Wald theilte sich wieder in drei dreiteilige und vier viertheilige Forste, die erstern, mit einem Flächenraum von 4659 Jauchert, waren gemeinschaftliches Eigenthum der Landvogtei, des fürstl. Waldburgischen Hauses und der Stadt Ravensburg; die andern, die viertheiligen Forste, mit einem Flächenraum von 3227 Jauchert, hatten außer den eben |[92]genannten noch die Familie Booser in Wetzisreute zum Miteigenthümer. Die sonderbaren Forste, 5 an der Zahl, und so genannt, weil sie nur Einen Besitzer hatten, gehörten der Reichsstadt Ravensburg und enthielten zusammen 5267 Jauchert. Die übrigen Waldungen gehörten dem Fürsten von Waldburg-Wolfegg, dem Kloster Baindt etc. Die Eigenthümer des gemeinen Waldes hatten auch die Forstgerichtsbarkeit und Forstpolizei darüber auszuüben; sie hießen darum auch die Waldherrschaften. Die Ausübung dieser Rechte sowohl, als die Verwaltung, wurde in Gemeinschaft geführt: die gemeinschaftliche Behörde war das Waldgericht zu Ravensburg, dem auch die sonderbaren Forste der Stadt unterworfen waren, während die übrigen unter der Landvogtei standen. Das Waldgericht wurde kraft einer besondern Verleihung Kaisers Friedrich III. v. J. 1478 in der Stadt Ravensburg gehalten, und war aus Abgeordneten der Waldherrschaften zusammen gesetzt. An der Spitze desselben stand der Oberst-Forstmeister, der von der Stadt Ravensburg aufgestellt wurde, die das Oberforstamt als Reichslehen inne hatte. Die Strafen, welche das Waldgericht ansetzte, wurden zwischen den Waldherrschaften getheilt. So lange noch das Haus Waldburg und die Stadt Ravensburg allein die Waldherrschaften waren, i. J. 1478, verglichen sich beide Theile dahin, daß Ravensburg wie von Alters her das Waldgericht halten möge, daß aber die Truchsessen 2/3 und die Stadt nur 1/3 an den Strafen haben sollen, den Maienschilling jedoch die Stadt als oberster Waldförster allein beziehen möge, während dagegen Weiher und Wiesen den Truchsessen gehören sollen.
Die Territorialherrschast über den ganzen Wald mit deren Ausflüssen, die hohe und niedere Jagd, das Harz- und Floß-Recht etc., hatte die Landvogtei auszuüben.
Wie die Waldherrschaften allmählich zu ihrem Besitze gekommen, erklärt sich auf folgende Weise.
Anfänglich war der ganze Wald Welfisches Eigenthum; als solches lernen wir ihn namentlich durch eine Urkunde des Herzogs Welf IV., die Stiftungs-Urkunde des Klosters |[93]Weingarten v. J. 1090, kennen, worin es heißt: „Sylva Altorfensis, quae proprietatis jure perhibetur ad nos spectare.“
Mit den Welfischen Besitzungen erbten die Hohenstaufen auch den Altdorfer Wald, und mit jenen wurde er nach dem Erlöschen des Hohenstaufischen Hauses zum Reich eingezogen und bildete als Reichsgut einen Bestandteil der Reichslandvogtei Schwaben, wie die unten angeführten Urkunden zeigen. Aber durch Belehnungen, durch Ertheilung von Berechtigungen und wohl auch durch eigenmächtige Zueignungen war der Besitzstand schon frühzeitig sehr verändert worden. So hatten insbesondere schon frühe die Herren von Waldburg und die von Wolfegg und Andere Theile des Waldes als Reichslehen inne. Sie waren bei jenen eine Zugehörung der Burg Waldburg und hafteten sehr wahrscheinlich ursprünglich als Amtslehen aus dem Reichs-Jägermeister-Amte, während sie bei den v. Wolfegg eine Zugabe zu dem Oberforstamte waren. Die von Waldburg wurden damit von den Königen und Kaisern immer in Verbindung mit dem Schloß Waldburg belehnt. So belehnte K. Ruprecht an St. Joh. d. T. 1402 den Truchseß Hans v. Waldburg mit der Veste zu Waldburg und allen Forsten, die er oder die Seinen haben in dem Altdorfer-Wald etc., die von uns und dem heil. Reiche zu Lehen rühren. Als i. J. 1478 sich die Truchsessen mit der Stadt Ravensburg wegen des Ober-Forstamts verglichen, wurde ausdrücklich dafür gesorgt, daß dem Schloß Waldburg seine Gerechtigkeit verbleiben möge. In einem Vertrage von 1587 geben die Waldburg „die Ober- und Jagdbarkeit“ in dem Altdorfer Walde gegen Abtretung des Heistergauer Forstes, der wohl ebenfalls einen Theil des Waldes ausmachte, an die Landvogtei zurück. s. O.A. Waldsee S. 70. Einen weitern Theil mögen die Waldburg mit der Herrschaft Wolfegg (1336) erlangt haben: in dem Vergleich des Truchsessen Hans v. Waldburg mit der Stadt Ravensburg v. J. 1389 verspricht letztere, den Truchsessen bei seinen Forsten und Rechten bleiben zu lassen, die er von seinem Ehne oder Vater in dem Altdorfer Wald |[94] ererbt, oder sonst durch Kauf oder von Erbs wegen an ihn gefallen. Der Ehne oder Großvater war aber eben derjenige Truchseß Hans, der ums Jahr 1338 die Herrschaft Wolfegg erheirathet hat, s. O. A. Waldsee S. 112 und 120. Im Jahr 1366 belehnt K. Karl IV. den Wölfle Wolfegger, Sohn des Conrads Wolfegger, Bürger zu Ravensburg, mit dem Obrist-Forst-Amt, das er, Conrad, und seine Vordern vom Reiche zu Lehen gehabt und erblich hergebracht. Diese Wolfegger aber waren höchst wahrscheinlich Abkömmlinge der alten Herren von Wolfegg. Daß sie dem Adel angehört haben, ist dadurch bewiesen, daß den von ihnen ausgestellten Urkunden ihr Siegel angehängt ist; sie führen einen Wolf in dem Wappen. Ein Hans Wolfegger war auch 1397 Mitstifter der adeligen Gesellschaft zum Esel in Ravensburg. Von ihnen kam das Oberst-Forstamt mit dem dazu gehörigen besondern Forst an die Reichsstadt Ravensburg: 1368 an St. Margarethen Tag verkaufte Conrad Wolfegger, jetzt (in Folge eines Zwists mit Ravensburg) Bürger zu Waldsee, mit seinem Sohne Wölfli “Unser Amt über den Altdorfer Wald, das man nennt das Obristforstamt, und dazu unsern Forst besonder in demselben Wald, der stoßt an das Rennthal und an des Bosers Forst“, um 350 Pf. mit dem Versprechen, die Belehnung der Stadt vom Reich auszuwirken. 1373 erhält die Stadt sodann wirklich einen Lehnbrief von K. Karl IV. und wurde von dieser Zeit an auch bis zur Auflösung ihrer Selbstständigkeit von den Kaisern damit belehnt. Außer den Waldburgern und Wolfeggern waren aber auch noch Andere von den Kaisern mit Theilen des Waldes oder mit besondern Forsten belehnt worden, namentlich die Ravensburger Geschlechter Hundbiß, Linder, Ranz, Carlin, deren Forste die Stadt ebenfalls käuflich an sich brachte. Am Neujahrstage 1380 wird daher die Stadt von K. Wenzel mit dem Obersten Forstamt und dreien besondern Forsten belehnt. Die weitern besondern Forste, in deren Besitz man nachher die Stadt findet, wurden später vollends von ihr erkauft. So kaufte sie z. B. in der Fasten 1412 (nicht 1468) von Jerg Ranz seinen |[95] Forst (nachher der Mochenwanger Forst genannt) „der Lehen vom Reich ist“, wobei noch bemerkt werden muß, daß mit solchen Käufen immer auch Gefälle von Lehensleuten, welche zu dem Forst gehörten, verbunden waren.
Auf diese Weise waren von dem alten Reichswalde schon frühe bedeutende Theile abgerissen und als besondere Forste in ausschließliches Privat-Eigenthum verwandelt worden, und es blieb nur noch ein Rest des Waldes als gemeiner Wald übrig. Aber auch dieser Rest hatte bald die Natur eines Privat-Eigenthums angenommen, indem er in den gemeinschaftlichen Besitz der obengenannten Waldherrschaften überging und zwar zuerst in den des Waldburgischen Hauses und der Stadt Ravensburg. Denn diese allein werden noch in einer Urkunde des K. Maximilians I. vom J. 1495 als die beiden Eigentümer bezeichnet. Erst nachher erscheint auch die Familie Booser, deren Namen übrigens, wie wir oben gesehen haben, schon i. J. 1368 ein besonderer Forst führte, als Mitbesitzerin. Sie trug ihren Antheil von dem Waldburgischen Haufe zu Lehen, von dem sie auch abstammen soll, s. Wetzisreute. Endlich suchte auch das Östreichische Haus, Namens der Landvogtei, Ansprüche an den gemeinen Wald hervor, und da weder die Stadt Ravensburg noch die Truchsessen ein besonderes Eigenthumsrecht auf den Wald nachzuweisen vermochten, so nahm es keinen Anstand, seine Ansprüche durch die That geltend zu machen, und sich sofort 1575 einen Theil des Holzes nebst der Ausübung anderer Rechte zuzueignen. Dadurch entstand zwar ein langer und heftiger Rechtsstreit, der bis zur Auflösung der Landvogtei dauerte, ohne sein Ende zu erreichen; aber indessen blieb die Landvogtei Miteigentümerin von dem gemeinen Wald, und nahm in Folge von Interims-Vergleichen v. J. 1591 und nachher nicht nur an dem Holzertrage, sondern auch an den Strafen mit 1/3 in den dreitheiligen und 1/4 in den viertheiligen Forsten Theil.
Die Nutzung der Waldherrschaften war jedoch sehr verkümmert durch die Mitgenossenschaft der Berechtigten, d. h. |[96] derjenigen, welche, ohne Waldeigenthümer zu seyn, bestimmte Ansprüche auf den Ertrag des Waldes hatten. Man theilte sie in Berechtigte, Belehner und Dinger. Unter die erstern gehörten die Klöster Weingarten, Weissenau, Baindt, das Stift Wolfegg, Stadt und Spital Ravensburg, mehrere Gemeinden u. a., deren Recht auf besondern Verleihungen beruhte; Belehner hießen diejenigen, deren Recht auf dem Lehngut haftete, und Dinger diejenigen, deren Recht blos persönlich war. Die Ersten, die Berechtigten, hatten ihr Recht theils noch von den Welfen, theils von den Kaisern erlangt. So ertheilte der Herzog Welf durch die Stiftungs-Urkunde von 1090 dem Kloster Weingarten das Recht, Bau-, Brenn- und anderes Holz in dem Walde zu hauen, die Schweine darin zu weiden, die Neubrüche, welche das Kloster darin anlege, mit vollem Eigenthum zu besitzen. Kaiser Karl IV. bestätigte durch Urkunde von Weihnachten 1366 den Bürgern zu Ravensburg all ihre Rechte und guten Gewohnheiten, die sie von längern Zeiten bisher in dem Wald, genannt Altdorfer Wald, hergebracht, und verlieh ihnen aufs Neue das Recht: zu fahren mit Wägen oder mit Karren in unsern und des Reichs Wald und Forst, der da geheißen ist der Altdorfer Wald, und da zu hauen und zu nehmen Holz zum Brennen, Zimmerholz etc. Im J. 1812 wurden die Holzabgaben in dem gemeinen Wald auf 6714 Klafter berechnet, wovon auf die Berechtigten 2714 Klafter, auf die Lehnsleute und die Dinger 4000 Klafter kamen. Außerdem hafteten noch Weiderechte für 5338 Stück auf dem Walde.
Mit der Landvogtei gingen 1805 auch deren Rechte auf den Altdorfer Wald und mit der Stadt Ravensburg 1810 auch die der letztern an die Krone Würtemberg über. Aber inzwischen hatten sich die Anstände wegen der großen mit dem Ertrage in keinem Verhältnisse stehenden Holzabgaben aus dem gemeinen Walde von Jahr zu Jahr vermehrt, und es wurde dadurch ein alter Vorschlag, den Wald zu vertheilen, neuerdings rege. Eine solche Theilung wurde denn auch wirklich 1812 ausgeführt. Aber es entstanden auch alsbald Klagen |[97]über das unförmliche Werk, und die jetzige Regierung sah sich veranlaßt, neue Verhandlungen eintreten zu lassen, die endlich durch Verträge zwischen den Betheiligten vom 6 Januar 1835 zu gegenseitiger Zufriedenheit ihr Ziel erreichten.
Der Fürst von Waldburg-Wolfegg erhielt für seinen Antheil 1570 Morgen Waldes als Eigenthum frei von allen Dienstbarkeiten und mit Ausnahme von 500 Morgen auch frei von allem Lehnsverband, und mit dem Jagdrecht in dem Grunder Forst. Die Familie Booser erhielt für ihren Antheil eine jährliche Rente von 474 fl. Die Bezüge und Ansprüche der Holzberechtigten wurden von dem Staat allein übernommen, und für immer festgestellt. So befindet sich denn nun der Staat mit Ausnahme der oben erwähnten 1570 Morgen im Besitze des ganzen gemeinen Waldes, und nachdem er mit der Stadt Ravensburg auch deren sonderbare Forste erworben hat, überhaupt im Besitze des Altdorfer Waldes, soweit derselbe im engern Sinne noch so genannt wurde.