Beschreibung des Oberamts Ravensburg/Kapitel B 20

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20. Gemeinde Zußdorf

mit Latten, 233 Einw. Der Gemeindebezirk liegt an der östlichen Grenze des Oberamts und an der Grenze des Großh. Baden, wovon der Hof Au zwischen den Markungen von Zusdorf und Haßenweiler eingeschlossen ist. Der Lage nach gehörte eben sowohl Zusdorf als Latten vormals zu der Grafschaft Heiligenberg, und der Fürst von Fürstenberg hat als Graf von Heiligenberg auch noch auf den heutigen Tag das Jagdrecht darin. Gleichwohl scheint auch die Landvogtei Ansprüche auf die hohe und forsteiliche Gerichtsbarkeit gemacht zu haben. Die Niedergerichtsbarkeit und das Steuerrecht hatte unbestritten die Gutsherrschaft. Die k. Hofkammer besitzt eigenthümliche Waldungen in dem Bezirke und hat in diesen die Jagd und die Forstgerichtsbarkeit auszuüben.

  • 1) Zußdorf, ein kathol. Pfarrdorf, 45/8 St. nordwestl. von Ravensb. in dem Achthale, von einem Seiten-Bache der Ach bewässert, an der Grenze des Großherzogth. Baden. Grund- und| Patronatsherr ist der Freiherr v. Rehling. Den Großzehnten bezieht zu Z. und Latten der Grundherr, den kleinen die Pfarrstelle. Die Allmanden sind theils durch Consolidirung mit dem Privateigenthum längst vertheilt, theils verpachtet.

    Z. ist ein ritterschaftliches Gut, über seinen Bestand und seine Verhältnisse s. Bettenreute. Der Fürst von Fürstenberg, welcher, wie oben schon bemerkt worden, das Jagdrecht hat, bezieht 191/2 Sri. Dinkel als Forstzins. Der Ort hat Kirche und Schule, ein gutsherrliches Brauhaus, 1 Schildwirthschaft, 1 Mahl- und Ölmühle und guten Feldbau. Die Kirche zu den heil. Aposteln Simon und Judas ist mit einem merkwürdigen alten Sattelthurm versehen. Nicht weit von dem Pfarrhause steht auch eine alte Kapelle. Die Baulast der Kirche und der Kapelle, sowie der Pfarrgebäude hat die Kirchenpflege. Dieselbe hat ein nicht unbedeutendes Vermögen, ist übrigens vor einiger Zeit durch den Vermögens-Zerfall der Gutsherrschaft empfindlich berührt worden. Zu dem Pfarrsprengel gehören außer Z. und Latten auch der Hof Wolfsbühl in der Gemeinde Essenhausen und der Weiler Hochreute im Großherzogth. Baden. Früher gehörten noch 5 weitere badische Orte dahin, die 1824 davon getrennt worden sind. Eine Zeit lang waren Zusdorf und Latten mit der Gemeinde Essenhausen verbunden, wurden aber 1829 wieder davon getrennt. Der verst. Pfarrer Enderle von Zusdorf stiftete 1815 einen Armenfonds mit 3000 fl. und zu einem Schulfonds 300 fl.

    In dem Orte befinden sich noch einige Überreste von der ehemaligen Burg Zusdorf. In dem Burgraume stand vermuthlich noch aus römischer Zeit frei ein mächtiger Thurm, gleich den Thürmen zu Haßenweiler, Fronhofen und Hatzenthurm. Die Burg wurde am 9 September 1646 von der Hohentwieler Besatzung auf einem Streifzuge mit dem Dorfe niedergebrannt. Der Thurm widerstand dem Brande, wurde aber auf Veranstalten des Rehlingischen Rentbeamten Speidel, der auch den Dankertsweiler Thurm zerstörte, 1823 gewaltsam niedergerissen, und dem Boden gleichgemacht. Von der Burg Zusdorf nannte sich ein adeliges Geschlecht. 1188 erscheint ein Wetzel von Zusdorf, einige Jahre später schenkt der Ritter Konrad v. Zusdorf dem Kloster Weissenau seinen Hof zu Zogenweiler. Seine Mutter war eine Tochter Heinrichs v. Schmalneck. Konrad diente im Heere des K. Philipp und blieb in einem Treffen zwischen 1198–1200. Hundert Jahre später, 1298, verzichtet nach einer Heilig-Kreuzthaler Urkunde Hainricus de Niuvrun auf das Castrum Zusdorf, den Hof und das Patronatrecht daselbst gegen den Grafen Ulrich v. Berg, genannt von Schelklingen und der| Graf belehnt die Brüder Ulrich und Mangold v. Hornstein damit.[1] Zwei Jahre später, 1300, verkauft Melchior von Hornstein Burg und Dorf Z. mit allen Rechten an Conrad Gremlich von Pfullendorf. Im J. 1443 verkaufte Hans Gremlich (Gremlingen) v. Pfullendorf das Gut an die Stadt Ravensburg um 9500 fl. Von der Stadt kam 1649 das Gut mit Bettenreute und Dankertsweiler durch Kauf an die Hyrus v. Homburg und endlich durch Heirath 1659 an die v. Rehling, s. Bettenreute. In der Nähe von Z. soll die Burg Gebelberg gewesen seyn.
  • 2) Latten, ein W. mit 29 Einw. Es war immer eine Zugehörung von Zusdorf und theilte mit diesem alle Verhältnisse und Veränderungen, s. o. Es soll vormals hier eine Ritterburg gestanden haben.



  1. Hainricus de Niuvrun schrieb sich vermuthlich von Neufra bei Riedlingen und gehörte wohl selbst auch dem Geschlechte der v. Hornstein an. Vergl. O.A. Riedlingen, S. 216. Wie das entfernte Zusdorf Eigenthum der Gr. von Berg (bei Ehingen) werden konnte, hierüber gibt eine Weissenauser Urkunde von 1208 einige Auskunft, nach welcher K. Otto IV. dem Markgrafen zu Rumsberg (Burgau, die ältere Linie der Gr. v. Berg, welche Gr. Ulrich erbte) Lehen in der Gegend von Zusdorf, zu Thaldorf, Sadirlisweiler, vielleicht als Belohnung seines Beistandes gegen den K. Philipp schenkte.