Das Ehepaar Heinze wegen Ermordung des Nachtwächters Braun vor den Geschworenen

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Autor: Hugo Friedländer
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Titel: Das Ehepaar Heinze wegen Ermordung des Nachtwächters Braun vor den Geschworenen
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aus: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1, S. 72–77
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Erscheinungsdatum: 1908
Verlag: Continent
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Erscheinungsort: Berlin
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Das Ehepaar Heinze wegen Ermordung des Nachtwächters Braun vor den Geschworenen.

Das Leben und Treiben in der Weltstadt Berlin kennt keine Rast. Wenn die Schatten der Nacht sich über die Riesenstadt gesenkt haben, dann wird es wohl in einigen Nebenstraßen allmählich still, in den Hauptverkehrsadern tobt jedoch der Straßenlärm unaufhaltsam weiter. Im Dunkel der Nacht erscheinen Gestalten auf den Straßen, die Ursache haben, das Tageslicht zu scheuen. So war es auch bereits vor mehr als 20 Jahren. Weit draußen im Norden Berlins machte sich schon damals das Zuhälter- und Dirnenwesen in einer Weise breit, daß es zur öffentlichen Gefahr wurde.

In der Invalidenstraße und den angrenzenden Straßen war in den 1880er Jahren ein ungemein pflichttreuer Nachtwächter namens Braun postiert. Er ging dem in jener Gegend zur Nachtzeit geradezu schamlosen Treiben der weiblichen Halbwelt nebst ihren männlichen Beschützern scharf zu Leibe. Nachtwächter Braun wurde deshalb von dem in jener Gegend ihr Wesen treibenden lichtscheuen Gesindel arg gehaßt und gefürchtet.

Am Morgen des 28. September 1887 fiel es auf, daß Braun sich auf dem zuständigen Polizeibureau nicht, wie alle Morgen, abmelden kam. Es wurde nachgeforscht, und sehr bald fand man den Nachtwächter im Invalidenpark tot an einem Baum hängen. Der nähere Befund ergab, daß der Mann zunächst erschlagen und alsdann aufgehängt worden war. Der oder die Mörder hatten zweifellos den Ermordeten aufgehängt, damit man glauben solle, der Mann habe einen Selbstmord begangen. Es wurde ferner festgestellt, daß ein Einbruch in die daselbst belegene Kirche versucht worden sei. Wahrscheinlich seien die Einbrecher von dem Nachtwächter überrascht worden. Daß das sich in jener Gegend umhertreibende Gesindel den Beamten erschlagen hatte, schien kaum zweifelhaft, aber trotzdem blieb die Tat in Dunkel gehüllt.

Sehr bald aber fiel der Verdacht auf das Heinzesche Ehepaar. Hermann Heinze, ehemals ein hübscher, strammer Bursche mit blondgelocktem Haar, stammte aus sehr anständiger Familie. Er hatte das Töpferhandwerk erlernt und war ein geschickter, fleißiger Arbeiter. Dies ging bis zu seinem 23. Lebensjahre. Da lernte er zufällig eine 36jährige Dirne kennen. Diese fand Gefallen an dem hübschen jungen Mann. Auch die Dirne war trotz der 36 Lenze noch hübsch zu nennen. Ganz besonders hatte sie die Gabe, angenehm erzählen zu können. Sie eroberte das Herz des jungen Mannes, zumal sie ihm sagte: er habe nicht mehr nötig, zu arbeiten, sie verdiene so viel, daß sie beide sehr fein leben können. Dem jungen Mann leuchtete dies ein. Er war von diesem Augenblick ab der Liebhaber und zugleich der Beschützer der Dirne. Nach drei Tagen trat das Paar den Weg zum Standesbeamten an, um das Aufgebot zu bestellen. Die Dirne hatte nicht verabsäumt, den jungen Mann darauf aufmerksam zu machen, daß das Gewerbe eines Zuhälters nicht ganz gefahrlos sei. Deshalb empfehle es sich, einen Ehebund zu schließen, alsdann sei jede Gefahr beseitigt. Der junge Mann willigte ein, aber noch ehe die Flitterwochen vorüber waren, kam es zwischen den Heinzeschen Eheleuten zu sehr argen Zerwürfnissen. Alltäglich und allnächtlich prügelten sich die Eheleute auf offener Straße. Die anfänglich große Liebe verwandelte sich in ebenso großen Haß, so daß beide Eheleute die Scheidungsklage anstrengten.

Bald darauf wurden sie insofern voneinander geschieden, als sie beide wegen dringenden Verdachts, den Nachtwächter Braun ermordet zu haben, verhaftet wurden. Beide sollen oftmals mit dem Nachtwächter Braun Streit gehabt haben; sie sind auch beide in der Mordnacht mehrfach in der Gegend des Invalidenparks in verdächtiger Weise gesehen worden. Zudem fiel es Hausgenossen am folgenden Morgen auf, daß der Ehemann Heinze mit gänzlich zerrissenem Rock nach Hause kam. Auch soll Frau Heinze nach dem Morde ihren Mann oftmals „Braunscher Mörder“ oder auch „Nachtwächter-Mörder“ gerufen haben. Der Mann antwortete alsdann: „Du bist mit dabei gewesen. Wenn ick verhaftet werde, dann laß ick auch dir alle werden! Deine Kohlrübe (Kopf) muß auch runter.“

Diese und noch eine Reihe anderer Umstände gaben der Staatsanwaltschaft Veranlassung, das Ehepaar zu verhaften und die Anklage wegen Mordes zu erheben. Heinze und Frau hatten sich am 29. September 1891 vor dem Schwurgericht des Landgerichts Berlin I wegen Mordes zu verantworten. Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Rieck. Die Anklage vertrat Staatsanwalt Dr. Unger, die Verteidigung führten die Rechtsanwälte Dr. Coßmann und Dr. Ballien. Diese rieten den Angeklagten, von ihrer prozessualen Befugnis, ihre Aussage zu verweigern, Gebrauch zu machen.

Die mehrere Tage währende Verhandlung entrollte ein schauderhaftes Bild von den Sittenzuständen in gewissen Kreisen Berlins. Ganz besonders wurde das skandalöse Treiben der Zuhälter und Dirnen der breiten Oeffentlichkeit vor Augen geführt. Zwischen den beiden Ehegatten, die, wie erwähnt, beide die Ehescheidungsklage angestrengt hatten, herrschte eine große Gereiztheit. Sie leugneten wohl beide das ihnen zur Last gelegte Verbrechen, sie beschuldigten sich aber gegenseitig aller möglichen Schandtaten. Heinze beteuerte: er habe stets fleißig gearbeitet, seine Frau sei schuld, daß er Zuhälter geworden sei. Die Gattin dagegen behauptete: Er habe schuld, daß sie noch immer ihrem schimpflichen Gewerbe nachgehen müsse, er habe sie durch heftige Schläge dazu gezwungen.

Eines Tages erschien ein Zuhälter in elegantester Toilette als Zeuge. Bei seinem Eintritt in den Gerichtssaal entledigte er sich mit einer gewissen Vornehmheit seines feinen Sommerüberziehers und streifte seine Glacéhandschuhe von den Fingern. Beides überreichte er nebst seinem feinen Zylinderhut, ganz nach Art eines Grandseigneurs, dem Gerichtsdiener. Alsdann trat er vor den Richtertisch. Nach abgelegtem Zeugnis, das für Frau Heinze nicht besonders schmeichelhaft ausfiel, rief letztere schnippisch: „Herr Präsident, das ist nämlich ein Ludewig, ein Zuhälter, Kollege von dem da,“ dabei wies sie mit einem verächtlichen Blick auf ihren mitangeklagten Gemahl. Einige von der Verteidigung als Zeugen geladene Töpfermeister bekundeten: Hermann Heinze sei, bis er diese Frau geheiratet, ein braver, fleißiger Mensch gewesen.

Die Verhandlung mußte schließlich vertagt werden, da der Angeklagte Heinze darauf bestand, noch einen Zeugen aus Amerika, einen ehemaligen Liebhaber von Frau Heinze, zu laden, der alles aufklären könne.

Die Sache kam Ende Juni 1892 zur nochmaligen Verhandlung. In dieser wurde auf Antrag des Staatsanwalts die Oeffentlichkeit ausgeschlossen, da durch die Oeffentlichkeit der Verhandlung eine Gefährdung der Sittlichkeit zu befürchten sei. Der Zeuge in Amerika war dem Vernehmen nach, nicht gefunden worden. Nach etwa einwöchentlicher Verhandlung wurden beide Angeklagte von den Geschworenen im Sinne des § 214 des Straf-Gesetzbuches für schuldig befunden. Der Ehemann Heinze wurde zu 15 Jahren, seine Gattin zu zehn Jahren Zuchthaus, sowie zu Ehrverlust und Zulässigkeit von Polizeiaufsicht verurteilt.

Bekanntlich hat dieser Prozeß die „Lex Heinze“ zur Folge gehabt. Die Vorlage wurde wohl abgelehnt, die Strafbestimmungen betreffs des Zuhältertums aber wesentlich verschärft.

Als Frau Heinze aus dem Zuchthause kam, gelang es ihr sehr bald, wiederum einen sehr netten jungen Mann als Beschützer zu gewinnen. Dieser wurde jedoch nach sehr kurzer Zeit wegen Zuhälterei, sie selbst wegen Anstiftung hierzu, bestraft. Sie soll sich jetzt eines anständigen Lebenswandels befleißigen.

Der Ehemann Heinze ist im Sommer 1907 aus dem Zuchthause zu Sonnenburg entlassen worden. Aus Anlaß seiner musterhaften Führung hat er durch Fürsprache eine sehr gute Anstellung in einem großen industriellen Etablissement und die Erlaubnis erhalten, einen anderen Namen führen zu dürfen. Ob er inzwischen von seiner Frau geschieden ist, konnte ich nicht erfahren. Er hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Coßmann besucht und diesem versichert, er habe zu seiner Gattin keinerlei Beziehungen mehr. Er lebe vollständig zurückgezogen und erinnere sich mit Schaudern seiner Vergangenheit. Sein leichtsinniger Lebenswandel sei an seinem großen Unglück schuld. 15 Jahre habe er unschuldig im Zuchthause gesessen, der Ermordung des Nachtwächters Braun stehe er vollständig fern. –