Das lebendig vergrabene Kind

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Autor: Jodocus Donatus Hubertus Temme
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Titel: Das lebendig vergrabene Kind
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 10–11, S. 125–128, 141–144, 146–147
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1856
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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[125]
Das lebendig vergrabene Kind.
Vom Verfasser der schwarzen Mare

Es ist ein schweres Amt, das Amt eines Criminalrichters; es ist schwer nach so manchen Seiten hin. Eine der gewöhnlichsten Klagen ist: der Criminalrichter habe es nur mit dem Auswurfe der Menschheit, nur mit der Schlechtigkeit der Gemeinheit der Niederträchtigkeit der Menschen zu thun. Aber darin liegt nicht die schwerste Seite seines Amtes. Ein Advokat in einer großen, reichen Stadt, dem Hauptorte einer großen, reichen Provinz, sagte mir eines Tages: „Sie sind dreißig Jahre lang Criminalrichter gewesen; ich bin seit funfzehn Jahren Advokat. Sie haben meist mit den untersten Ständen der Gesellschaft zu schaffen gehabt; ich hatte meine Geschäfte meist mit den vornehmsten und reichsten Leuten des Landes zu führen. Ich bin dennoch überzeugt, daß ich doppelt so viel Schlechtigkeit, Niederträchtigkeit und Gemeinheit der Menschen kennen gelernt habe, als Sie.“ Der Mann hatte Recht. Ich kam später nur auf sehr kurze Zeit in eine ähnliche Lage, wie die seinige; ich überzeugte mich, daß er Recht gehabt hatte. Es ist gewiß traurig, oft, recht oft – und das muß ja der Criminalrichter häufig – die Schlechtigkeit, die moralische Verkommenheit und Versunkenheit der Menschen zu sehen. Aber noch weit trauriger ist es, war es wenigstens immer für mich, tagtäglich sehen zu müssen, wie die Schwäche den Menschen unglücklich macht; – nicht ihn verdirbt, nicht ihn unempfänglich macht für das Gute, selbst für das Edle; im Gegentheil zwar sein Herz immer offen und warm erhält für alle Eindrücke, die das Gute, das Schöne, das Edle nur je auf das reinste und am zartesten organisirte Herz machen kann, aber dennoch ihn so tief, so völlig äußerlich wie innerlich unglücklich macht. Aeußerlich, indem der arme Verbrecher mit den herrlichsten Anlagen, mit den reichsten Ansprüchen an ein glückliches Leben entweder für sein ganzes Leben dem Elende und der Verachtung, oder gar dem schmachvollen Tode durch Henkershand sich überantwortet hat. Innerlich, indem er sich selbst sagen muß, daß er das äußerliche Unglück, das ihm wird, verdient hat, daß ihm, mit allen jenen Anlagen und Ansprüchen, durch das Elend und die Verachtung nur sein Recht ward. Nicht auch durch seinen Tod von Henkers Hand. Gerade der edlen, der bessere Mensch hat am meisten die Ueberzeugung, daß die Todesstrafe gegenwärtig keine gerechte Strafe mehr, daß sie nur noch eine Grausamkeit ist, wie Tortur und Hexenverfolgungen jetzt allgemein für Grausamkeit anerkannt werden. Daß er den Tod als Strafe verdient habe, das wird, das kann sich kein Verbrecher sagen, auch der aufrichtigste, der reuevollste nicht.

Und so hat der gebildete, der fühlende und denkende Criminalrichter schon längst die Ueberzeugung gewonnen, daß die Todesstrafe als eine der Gerechtigkeit entsprechende Strafe nicht mehr anerkannt werden kann. Und das trifft gewiß auch auf eine der schweren Seiten des Amtes des Criminalrichters

Noch vor wenigen Jahren lebte in Berlin der Stadtgerichtsrath B., ein alter Beamter mit mancherlei Eigenheiten und manchen Schwächen. Zu seinen Eigenheiten vielleicht gehörte eine unüberwindliche Scheu, für ein Todesurtheil zu stimmen; jedenfalls zu seinen Eigenheitem freilich auch zu seinen Schwächen, zählte man die Art und Weise, wie er sich, wenn es in dem Collegium sich um ein Todes-Urtheil handelte, seiner Pflicht des Abstimmens zu entziehen suchte. Mit „nein“ hätte er wohl nur selten abstimmen können; denn bei dem Stadtgerichte zu Berlin wurde damals namentlich in Criminalsachen mit einer solchen Gründlichkeit und Gewissenhaftigkeit gearbeitet, daß, wenn ein Referent sich für ein Todesurtheil aussprach, nach den Gesetzen schwerlich eine Einwendung dagegen zu heben war. Einzig und allein auf die Gesetze aber kam es an; die Stimme der Menschlichkeit, die Stimme einer andern Gerechtigkeit, als die der Gesetze, konnte, durfte sich dagegen nicht hören lassen· Hätte nun der Rath B. mit einem „nein“ stimmen wollen, so hätte er dafür seine Gründe und zwar gesetzliche Gründe angeben müssen, und das hätte er nicht gekonnt. Aus der Sitzung fortbleiben konnte er auch nicht, denn der Präsident des Stadtgerichts war ein eigener Mann, der, namentlich wenn es sich um wichtige Sachen handelte, seinen Collegen vorher keine Mittheilung von dem Tage der Verhandlung machte, sondern die Sache erst in der schon eröffneten Gerichtssitzung verlegte. Dem Stadtgerichtsrath B. blieb daher, wenn er an einem Todesurtheile sich nicht betheiligen wollte, nur übrig, mit guter Manier die Sitzung wieder zu verlassen. Das gelang ihm auch in der ersten Zeit. Der Präsident bemerkte aber bald die Absichtlichkeit solchen Entfernens, und nun gelang es ihm nicht mehr. Er suchte immer unter neuen Vorwänden zu entkommen; der Präsident wußte jedem neuen Vorwande zu begegnen. Zuletzt gelang ihm ein Manöver. Während die sämmtlichen Mitglieder des Gerichts mit der größten, gespanntesten Aufmerksamkeit dem Vortrage der Sache zuhörten, hatte der Rath B. auf einmal die Gelegenheit wahrgenommen, unbemerkt unter den großen und breiten, mit dem tief herabhängenden grünen Tuche bedeckten Sessionstisch zu schlüpfem Dort saß er still und unbeweglich. Sein Verschwinden wurde erst bemerkt, als nach Beendigung des Vortrags und der Debatte der Präsident jedes Mitglied einzeln abstimmen ließ.

[126] „Wo ist College B.?“ fragte der Präsident. Niemand wußte es; man glaubte, er müsse während der Hitze der allgemeinen Debatte das Zimmer verlassen haben. Glücklich hatte er sich dem Abstimmen entzogen. Er kroch unter dem grünen Tische hervor, als Alle fort waren, und freute sich königlich. Aber der Präsident ärgerte sich, und er schwor, das solle ihm nicht wieder passiren, und doch kam es ihm bei dem nächsten Todesurtheile wieder vor. Die Richter waren damals überall noch zu sehr Juristen, als daß sie gute Aufpasser hätten sein können. Beim dritten Male indeß sahen die wachsamen Augen des Präsidenten das plötzliche Verschwinden des Rathes. Er sagte nichts. Als er jedoch nach Beendigung der Debatte abstimmen ließ und die Reihe an den alten Rath kam, hob er ruhig die grüne Tischdecke auf und rief unter den Tisch:

„Herr College B., Ihr Votum!“

Der erschrockene Rath fuhr in die Höhe.

„Ach, ach, ich hatte meine Feder verloren,“ jammerte er in kläglicher Entschuldigung.

„Suchen Sie sie nachher. Ihr Votum!“

Das Todesurtheil wurde unter einem unaufhaltsamen Gelächter beschlossen.

„College B., Ihr Votum!“ das ist zu einem Sprüchwort geworden für jeden Rath, Assessor und Referendarius beim Stadtgerichte zu Berlin, und keiner kann sich dabei des Lachens erwehren.

Die Sache mag auch lächerlich gewesen sein, aber es ist eine traurige Geschichte, diese Anekdote. Traurig, daß Richtercollegien, selbst die ersten, die gewissenhaftesten, unter Lachen ein Todesurtheil beschließen können; noch trauriger, daß überhaupt Richtercollegien noch Todesurtheile beschließen müssen.

Und auch dies ist nur eine einzelne Seite der ganzen verkehrten und darum unglücklichen Stellung, in welcher der Criminalrichter sich befindet. In dieser steht er aber dem geschriebenen Gesetze gegenüber. Das wahre Recht ist das Recht des einzelnen Falles, nicht das Recht des Gesetzes; beide sind in einem ewigen, offenen Kampfe mit einander. Der Richter sucht vergeblich zu vermitteln, aber nur der fühlende und denkende, der andere hält sich nur an das Gesetz. Das Gesetz verbietet ihm sogar die Vermittelung: er soll seiner abstrakten Regel folgen, seiner todten Schablone, anstatt dem lebendigen Rechte des Falles. Daß ihm das vorgeschrieben ist, weiß auch der bessere Richter, und daß er es weiß, trägt nicht wenig dazu bei, ihm die Schwere seines Amtes recht fühlbar zu machen.

Doppelt schwer fühlt er es, wenn er sein Amt auszuüben hat einem jener unglücklichen Menschengeschöpfe gegenüber, die durch ihre Schwäche zu einem großen Verbrechen sich hinreißen ließen, durch das sie ihr ganzes Dasein zu einem verfehlten machten, ihr Lebensglück völlig und für immer vernichteten.

Kant sagt, man solle in den Collegien nicht nach der Majorität, sondern nach der Minorität die Beschlüsse fassen, da eben überall die Minderzahl der Menschen mit besonderen Gaben des Geistes versehen seien und diese ausgebildet hätten. Dieser Grund mag richtig sein, jene Folgerung daraus ist aber unrichtig. Die vis inertiae ersetzt auch in den Collegien Talent und Ausbildung: die ordinäre Menge folgt gern der Autorität der Ausgezeichneten. Aber etwas Anderes habe ich in meiner langjährigen richterlichen Laufbahn erfahren: die bei weitem größere Anzahl der Richter ist so von dem Geiste der Bureaukratie inficirt, daß ihnen klares Denken und richtiges Fühlen immer mehr und mehr abhanden gekommen und zuletzt ganz und gar unmöglich geworden ist. Solche Richter denke man sieh in jenem schweren Amte. Ihnen gegenüber denke man sich jene unglücklichen Geschöpfe, die nicht aus Schlechtigkeit, die nur aus Schwäche zu Verbrechern wurden. Die Strafgerechtigkeit wird unter ihren Händen zu einem Glücksspiele; einmal wird das wahre Recht getroffen, zehnmal fliegt die blinde entscheidende Kugel daran vorbei, und nur zu oft fehlt die weiße Kugel der Minerva.

Im März des Jahres 1835 wurde von dem Justizamte Heidekrug eine Frau an die Kreisjustiz-Commission zu Ragnit eingeliefert, deren Dirigent ich damals war. Es war eine große, wohlgebaute Person, mit einem im Ganzen ausdruckslosen, aber doch gutmüthigen und sanften, und nichts weniger als unangenehmen Gesichte. Sie war außerordentlich blaß; ihre großen, blauen, etwas matten Augen hatten einen ängstlichen Blick.

In dem Begleitschreiben, das der transportirende Gensd’arm übergab, stand, daß sie Mare (Maria) Müller heiße, dreiundzwanzig Jahre alt und unverheirathet sei, und ihr drei Wochen altes Kind am 11. desselben Monats lebendig vergraben habe.

Dies war ihr Verbrechen.

Und wie war dies gräßliche Verbrechen entstanden? Wie konnte das junge litthauische Mädchen mit dem sanften, gutmüthigen Gesichte zu einer so entsetzlichen Verbrecherin herabsinken?

Folge der Leser mir in eine armselige litthauische Hütte. Nicht weit von dem Dorfe Heidekrug, in dem landräthlichen Kreise gleichen Namens, liegt ein kleines litthauisches Dorf, Trokseden.- Das Dorf ist nur von litthauischen Bauern bewohnt, und die meisten dieser Bauern sind arm. Das Land ist dort unfruchtbares oder wenig ergiebiges Heideland, und die Bewohner sind dennoch für ihren Erwerb meist aus die Bebauung des Landes angewiesen.

Neben einem der Bauernhäuser dieses Dorfes befand sich, halb angebaut, eine kleine Hütte. Das Bauernhaus gehörte zu den ältesten und verfallensten des Dorfes. Die kleine Hütte bestand aus einem einzigen, ziemlich engen Raume, wie die sogenannten Flachspirten jener Gegend. Sie diente zum Aufbewahren von Haus- und Flachsvorräthen; im Sommer wurde Hanf und Flachs darin gebrochen. Am 18. Februar 1835 war sie die Wochenstube für Mare Müller geworden.

Mare Müller, oder Milleris, wie sie von den Litthauern genannt wurde, war nicht aus Preußisch-Litthauen gebürtig, sondern aus Szamaiten, und zwar aus dem, etwa eine halbe Meile von der preußischen Grenze entlegenen Städtchen Russisch-Neustadt oder Nowemiasto. Dort lebte nur noch ihre Mutter in großer Armuth, und Mare Müller hatte deshalb schon von früher Jugend an bei fremden Leuten als Magd dienen müssen. Seit fünf Jahren hatte sie Rußland verlassen und bei Bauern in dem an Rußland angrenzenden Kreise Heidekrug gedient. Seit etwa zwei Jahren diente sie in dem Dorfe Trokseden und zwar bei einer und derselben Herrschaft, einem Bauern, der zu den ärmsten des Dorfes zählte.

Mit ihr diente in demselben Hause ein Knecht, Namens Martin Jurrot.

Martin Jurrot war eine Waise aus einem Dorfe in der Gegend von Ruß am Memel- (eigentlich Ruß)- Strome und in gleichem Alter mit Mare Müller; auch sonst ein hübscher Bursch, wie sie ein hübsches Mädchen. Er war brav und gutmüthig wie sie, und er der einzige Knecht, sie die einzige Magd in dem Hause. Beide waren arm. Er hatte wie sie gar keine Verwandte und Angehörige in Preußen. In den fünf Jahren, die sie sich in Preußen aufhielt, war sie kein einziges Mal nach Rußland gekommen, hatte kein einziges Mal ihre Mutter sie besucht, und weitere Angehörige als ihre Mutter hatte sie auch nicht.

Es war unter den mitgetheilten Umständen kein Wunder, wenn zwischen Martin Jurrot und Mare Müller ein inniges Verhältniß entstand, und leider wurde es nur ein zu inniges.

Am 18. Februar 1835 genaß Mare Müller eines gesunden Mädchens.

Sie hatte ihrer Herrschaft immer treu und redlich gedient.

Es war in dem Hause noch keine bessere und unverdrossenere Arbeiterin gewesen. Martin Jurrot versprach, sie zu heirathen.

Ihre Dienstfrau war eine sehr mitleidige Frau. Mare Müller wurde daher nicht aus dem Hause gejagt, ihre Dienstfrau richtete vielmehr jene Flachspirte für sie ein, und bereitete dort aus Hanf und Flachs ein möglich weiches und warmes Lager für sie und ihr Kind. Auf ein Bette kann ein Dienstbote in jenen ärmeren Gegenden Litthauens keinen Anspruch machen, und an einen Ofen oder Feuerherd war in der engen, nur aus Holz zusammengefugten Hütte nicht zu denken.

Nur ihre Dienstfrau war mitleidig, ihr Dienstherr dagegen ein geiziger und hartherziger Mann. Er hatte sie ohne alle Barmherzigkeit aus dem Hause werfen wollen und nur den inständigsten Bitten seiner Frau hatte er augenblicklich nachgegeben, und auch nur unter Bedingungen. Martin Jurrot nämlich sollte die Mare heirathen, und Beide dann eine Zeit lang ohne Lohn bei ihm dienen. Dafür solle sie mit ihrem Kinde drei Wochen unentgeltlichen Aufenthalt im Hause haben.

Martin Jurrot mußte zu diesem Zwecke sofort nach der Entbindung Mare’s sich in seine Heimath begeben, um die zur Heirath erforderlichen Papiere herbeizuschaffen. Spätestens am 11. März, [127] dem Jahrmarktstage in Heidekrug, sollte er zurückkehren, und dann Alles so weit vorbereitet sein, daß die Verkündigung des Paares von der Kanzel in Werden, dem benachbarten Kirchdorfe, und später die Trauung erfolgen könne.

An das daraus entstehende Hinderniß, daß Mare Müller eine Ausländerin war, hatte man nicht gedacht, auch der Dorfschulze nicht, den man zu Rath gezogen hatte, und der doch für einen Mann galt, der sehr klug sei, weil er sehr klug sprechen konnte.

Martin Jurrot war in seine Heimath abgereiset und das Kind war am nächsten Sonntage in der Kirche zu Werden getauft worden. Die Dienstfrau Mare’s hatte Pathin gestanden. Das Kind gedieh und wurde mit jedem Tage sichtlich kräftiger. Es war ein hübsches Kind und die Mutter liebte es leidenschaftlich.

Mare Müller hatte sich von ihrer Entbindung nicht recht erholen können, sie hatte bis unmittelbar vor derselben die schwersten, anstrengendsten Arbeiten verrichtet und nach derselben keine Pflege gehabt. Der hartherzige Geiz des Hausherrn ließ ihr nur magere Kost zukommen, und die Armuth der mitleidigen Hausfrau gab es nur selten zu, der Kranken eine bessere, nahrhaftere Speise verstohlen verabreichen zu können. Desto mehr zehrte das kräftige Kind an der Brust der Mutter die schwachen Kräfte derselben auf. Dazu kam der strenge Winter des Jahres 1834 auf 1835, gegen dessen herbe Kälte die dünnen Holzwände der leicht gebauten Pirte, trotz der Verstopfung der Lücken mit Hanf und Werg, keinen hinreichenden Schutz gewähren konnten.

Mare Müller war von Tage zu Tage schwächer geworden, und arbeiten konnte sie gar nicht; sie konnte sich nur mühsam von ihrem Lager erheben.

So war der zehnte März herangekommen, und mit ihm seine Mittagszeit.

Mare Müller war in der Flachspirte mit ihrem Kinde. Sie lag auf ihrem Lager, das aus zusammengeschüttetem Stroh und Heu bestand; damit dieses mehr Wärme, waren zur Seite, zu den Füßen und nach dem Kopfende hin Bündel von Hanf und Flachs gelegt. Bedeckt war die Kranke mit einem alten, zerrissenen Schafpelze und neben ihr auf demselben Lager lag ihr Kind. Es war in alte zum Theil zerlumpte leinene Windeln eingewickelt und um dieselben eine gleichfalls alte, zerlumpte Marginee (litthauischer Frauenrock) gewunden. Es herrschte an dem Tage eine strenge Kälte; sie war auch in die Pirte gedrungen. Man sah bei jedem Athemzuge der Kranken deutlich ihren Athem in der kalten Luft; man konnte meinen, er friere sofort vor ihren Lippen zusammen; und es war doch ein heißer, glühender Athem, der aus der Brust der Kranken sich entwickelte. Um das Kind desto mehr gegen die Kälte zu schützen, hatte die Mutter es dicht an sich gelegt, und mit ihrem Arme umfangen.

Mare Müller lag angekleidet auf ihrem Lager; die Kälte, die in der Pirte herrschte, zwang sie dazu. Ihre Bekleidung war eine ärmliche. Man sah eine grau- und grüngestreifte, schon ziemlich abgetragene Marginee, ein Wamms von grobem grauen Zeuge, und darunter sogleich das Hemd von grober Leinwand. Ein Busentuch besaß sie nicht. Vielleicht hatte sie es zu dem Kopfverbande verwendet, mit welchem sie ihr Haupthaar verbergen mußte.

Frauen und gefallene Mädchen dürfen dieses in Litthauen nicht mehr sehen lassen. Ein Mädchenverführer heißt daher in der bilderreichen Sprache des Volkes ein „Kopfverbinder.“

Nicht einmal eine Schürze, dieses nothwendigste Putzstück der Litthauerin, besaß Mare Müller mehr. Für Wochenbett und Taufe des Kindes hatte sie Alles verwendet, was sie außer der allerentbehrlichsten Kleidung besaß.

Mare Müller war mit ihrem Kinde allein in der Pirte und das Kind schlief in ihrem Arm. Sie wachte; sie sah auf das schlafende Kind, mit schmerzlichem Nachdenken in dem abgemagerten, bleichen Gesichte.

Es war der letzte Tag der Frist, die ihr der Hausherr für ihr Bleiben im Hause gesetzt hatte, und noch war ihr Bräutigam nicht zurück; noch hatte sie in der ganzen Zeit seiner nun schon über vierzehn Tage dauernden Abwesenheit gar nichts von ihm vernommen. Hatten seine Bemühungen einen Erfolg gehabt, oder nicht? Er war noch minderjährig, er war erst dreiundzwanzig Jahre alt. Als Minderjähriger konnte er nicht heirathen ohne Einwilligung seines Vormundes und des vormundschaftlichen Gerichts, und das hatte der Pfarrer von Werden ihm auch bestimmt und deutlich erklärt und aus dem Allgemeinen Landrecht nachgewiesen. Um diese Einwilligung nun zu erhalten, war er in seine Heimath verreiset. Hatte er sie erhalten? Es mußte schon entschieden sein, wenn es noch von Nutzen sein sollte. Kam Martin Jurrot nicht heute oder spätestens bis morgen Mittag mit den Papieren zurück, so war es zu spät; ihr Dienstherr hatte geschworen, daß er sie und ihr Kind dann keine Minute länger in seinem Hause dulden werde.

Nur noch die kurze Frist von vier und zwanzig Stunden hatte sie vor sich, und noch war keine einzige Nachricht von Martin Jurrot da. Wohin sollte sie mit ihrem kranken Körper, mit dem hülflosen Kinde, wenn die Frist ohne Erfolg verstrich? Was sollte aus ihnen Beiden werden? Aus dem Hause ihrer Herrschaft geworfen, wußte sie keinen einzigen Zufluchtsort mehr. Ihre Mutter? Die alte Frau hatte ja selbst nichts, und sie war ja auch seit fünf Jahren nicht in ihrer Heimath gewesen und hatte auch in dieser ganzen Zeit keine Nachricht aus der Heimath erhalten. Sie wußte nicht einmal, ob ihre Mutter noch am Leben sei.

In den niederen, ärmeren Schichten der bürgerlichen Gesellschaft findet man Aehnliches oft. Die Kinder haben das elterliche Haus verlassen und nun hören Eltern, Kinder und Geschwister Jahre, Jahrzehnte, oft ihr ganzes Leben lang nichts weiter von einander, und dennoch leben sie oft nur wenige Meilen weit entfernt. Es ist wie mit den Vögeln, die ihr Nest verlassen haben. Noch wenige Tage füttern die Alten die Jungen und lehren sie fliegen und sich ihre Nahrung selbst suchen; dann bekümmern die Alten sich nicht mehr um die Jungen, und die Jungen nicht mehr um die Alten. Sie finden und kennen sich niemals wieder.

Doch ist ein Unterschied da. In den höheren, vornehmerem reicheren, den sogenannten gebildeten Klassen der Gesellschaft verkennt man ihn, und man spricht daher das Verdammungsurtheil der Gefühllosigkeit, des Stumpfsinnes oder der Rohheit über jenes niedrig stehende Volk aus, das Vater und Mutter, Tochter und Sohn, Bruder und Schwester vergessen kann. Vergessen? Jene Vögel vergessen, aber jene armen Menschen vergessen nicht; sie tragen die tiefe, innige Sehnsucht im Herzen, nur einmal einander wieder zu sehen, Eltern, Kinder, Geschwister, und wenn sie sich nicht sehen können, nur ein paar Worte Einer von dem Andern zu hören, wie es dem Kinde in dem fremden Lande ergeht, was die alten Eltern in der lieben Heimath machen, ob die Geschwister auch noch wohl an Einen denken; aber sie können nicht Geschriebenes lesen und nicht schreiben; sie haben oft nicht einmal so viel Geld, um sich einen Brief durch einen Dritten schreiben zu lassen und das Porto dafür zu bezahlen; zum Reisen fehlt es ihnen erst recht an Mitteln, und daß ein Bekannter von dem einen Orte zu dem anderen ginge und Grüße und Nachrichten hin und her brächte, das trifft sich so selten. So leben und sterben und verderben sie, ohne jemals etwas wieder von einander zuhören. Sie sind verdammt dazu, die Armen!

Mare Müller wurde in ihren traurigen Gedanken gestört.

Die Thür des Haupthauses, neben welchem die Pirte lag, wurde geöffnet, und gleich darauf wurde ein Gespräch zweier Personen laut.

„Was trägst Du da?“ fragte eine rauhe, harte Mannsstimme. Es war die Stimme des Hausherrn.

„Ich bringe der Mare ihr Mittagsbrot,“ antwortete eine Frauenstimme. Die Antwortende war die Hausfrau.

„Laß sehen,“ befahl der Mann.

Die Frau hatte ihm zeigen müssen, was sie trug, Gleich darauf rief der Mann mit polternder, zankender Stimme:

„Weib, Willst Du mich zum Bettler machen um der Betteldirne willen? Warmbier? Mit Zucker gekocht?“

„Nur mit Syrup,“ unterbrach entschuldigend die Frau.

„Gleichviel, Hafersuppe und Brot sind schon zu viel für die faule Person, die nun bereits seit drei Wochen nichts gethan hat.“

„Sie ist krank!“ entschuldigte wieder die Frau.

„Trag’ das Essen zurück.“

„Es ist doch nun einmal gekocht.“

„Zum Teufel, die Dirne soll nichts Besseres haben als ich.“

Mare Müller hörte einen Schlag, einen Fall, ein Klirren von Scherben. Sie richtete sich ängstlich weiter horchend auf.

Der Mann hatte der Frau den Napf mit der Biersuppe für die Kranke aus der Hand geschlagen, den Napf dadurch zerbrochen, und die Suppe floß auf die Erde.

Mare Müller war bleicher geworden; sie zitterte, sie weinte.

[128] Nach einer Weile trat die Hausfrau mit einem Napf Hafersuppe und einem Stück schwarzen Brotes in die Pirte; sie hatte gleichfalls geweint. Sie stellte Suppe und Brot. schweigend neben das Lager der Kranken und wollte sich wieder entfernen.

Mare Müller hielt sie zurück.

„Moterischka,“ sagte sie –

Moterischka (Mutterchen) sagen die litthauischen Dienstboten zu der litthauischen Hausfrau; den Hausherrn nennen sie Vaterchen.

„Moterischka, ist noch keine Nachricht vom Martin gekommen?“

„Nein, Mädchen; und morgen ist Jahrmarkt in Heidekrug,“ antwortete die Frau.

„Ich weiß es, Mutterchen.“

„Und der Gospadorus“ fuhr die Frau fort.

Gospadorus (Herr) nennt die litthauische Bauersfrau ihren Mann, wenn sie zu Dritten von ihm spricht. Sie sagt wohl zu ihm selbst so; in beiden Fällen nennt sie ihn auch manchmal Vaterchen

„Und der Gospadorus hat noch so eben auf seine Seligkeit geschworen, wenn nicht bis morgen Mittag, mit dem Glockenschlage zwölf, Deine Sache in Ordnung ist, so will er Dich mit dem Kinde vor die Thür werfen. Ich werde Dich nicht mehr beschützen können.“

Mare Müller weinte von neuem.

„Und mein Ohr vernimmt kein Wort vom Jurrot!“ sagte sie weinend.

„Kein Wort, Mädchen. Und mein Herz hat große Angst um ihn.“

„Welche Angst hätte Dein Herz?“

„Die jungen Burschen sind leichtsinnig. Wenn er Dich sitzen ließe mit dem Kinde!“

„Der Martin Jurrot hat keinen falschen Sinn.“

„Er hat Dir den Kopf verbunden.“

„Aber er wird sein Wort halten. Mutterchen, mache mir mein Herz nicht noch schwerer, als es ist.“

Die Frau antwortete nicht. Sie nahm die Klinke der Thür, um diese zu öffnen und die Pirte zu verlassen.

In demselben Augenblicke wurde die Thür von außen geöffnet.

Ein alter Mann, hager, lang, mit einem großen grauen Schnurrbart trat in die Pirte. Er war mit einem langen weiten Schafspelz bekleidet, auf dem Kopfe trug er eine Pelzmütze, die mit einem Rande von karmoisinrothem Tuche versehen war. Der rothe Rand der Mütze zeigte einen Beamten an. Diesen zeigten freilich auch seine kerzengerade steife Haltung, sein finsteres, würdevolles Gesicht, und ein großer Kantschu, den er in der Hand hielt.

Es war in der That der Berittschulz des Bezirks, eine Art von Executor des Landrathsamtes und zugleich von selbstständigem unterem Polizeibeamten. Dergleichen Beamten pflegen meist in hohem Grade von ihrer Würde eingenommen zu sein. Dieser war es doppelt, da er geborner Litthauer war, mithin gerade unter seinen Leuten seine amtliche Gewalt geltend machen konnte; er war es dreifach gegenüber ärmeren litthauischen Bauersleuten.

Er trat langsam und steif, mit strenger Amtsmiene in den engen Raum der Pirte.

„Guten Tag, Frau,“ sagte er kurz zu der Bäuerin.

Von der Kranken und ihrem Kinde nahm er keine Kenntniß.

Diekui, Pons Wachtmeisteris (Dank, Herr Wachtmeister),“ erwiederte die Frau demüthig.

„Frau, ist eine Person, Namens Mare Müller noch bei Dir?“

„Sie ist es, Herr Wachtmeister. Du siehst sie hier neben Dir.“

Der Schulz sah sich auch jetzt nicht nach der Kranken um.

„Rufe Deinen Mann her,“ befahl er der Frau.

„Was willst Du von ihm, Herr?“

„Rufe ihn, sage ich Dir.“

Die Frau verließ ängstlich die Pirte.

Der Beamte wandte sich zu der Kranken, steifer, finsterer, strenger.

„Mare Müller heißt Du?“ fragte er.

Mare Müller konnte vor Beben ihres ganzen Körpers kaum antworten.

„Ich heiße so,“ sagte sie, nur halb hörbar.

„Du bist aus Szamaiten?“

„Aus Russisch-Neustadt.“

„Also eine russische Unterthanin. Wohl gar eine Deutsche, Deinem Namen nach?“

Er stellte diese Frage mit großer Verachtung.

Mare Müller gewann einige Sicherheit wieder, als sie mit Genugthuung antworten konnte:

„Ich bin keine Deutsche, Herr; ich bin szamaitische Litthauerin.“

Der Litthauer hat eine Verachtung für den Deutschen, die größer ist, als sein Haß gegen diesen.

Der Beamte schwieg. Er schien sich in ein wichtiges Nachdenken zu versenken.

Die Hausfrau kehrte zurück; ihr Mann war mit ihr, ein kleiner, kräftig gebauter Mann, wie die meisten Litthauer mit einem breiten, harten Gesichte.

Er zog vor dem Beamten unterwürfig seine Pelzmütze ab.

Der Schutz rührte an der seinigen eben so wenig, wie bisher.

„Wie lange,“ fragte er mit seiner strengsten Amtsmiene den Bauern, „ist diese russische Unterthanin in Deinen Diensten?“

„Seit zwei Jahren. Morgen zum heidekruger Jahrmarkt werden es gerade zwei Jahre.“

„Warum hast Du sie der Polizei nicht angemeldet?“

„Mußte das geschehen, Herr Wachtmeister?“

„Es mußte. Und wer einen russischen Unterthanen bei sich verheimlicht, der verfällt in schwere Strafe bis zu zweihundert Thalern.“

„Ich meine, Herr, das zählte nur für russisihe Ueberläufer und Deserteure.“

„Schweig. Das muß ich besser wissen. Das königliche Landrathsamt kann Dich in eine Strafe von zweihundert Thalern nehmen.“

Auch der Mann wurde ängstlich.

„Zweihundert Thaler! Sechshundert Gulden! Soviel beträgt mein ganzes Vermögen nicht.“

„So wirst Du für den Rest sitzen müssen.“

Die Angst des Bauern verwandelte sich in einen großen Zorn.

„Was?“ rief er. „Um der Dirne willen! Das hat man davon, wenn man solch Gesindel bei sich aufnimmt! Sie soll mir auf der Stelle fort.“

Die Frau suchte ihn zu besänftigen.

„Vaterchen,“ sagte sie, „das Mädchen war immer treu und redlich und fleißig.“

„Eine liederliche Person ist sie. Sie soll mir auf der Stelle fort. Dirne, iß Deine Suppe, die neben Dir steht, und dann fort mit Dir und Deinem Balg.“

„Du hast ihr Frist gegeben bis morgen,“ hielt ihm die Frau vor.

Der Schulz kam dem Bauern zu Hülfe.

„Schweig, Frau,“ sagte er. „Die Person muß fort. Noch heute muß sie zurück über die Grenze. Wird sie in Preußen betroffen, so müßt Ihr die Strafe zahlen.“

„Aber warum, Herr Wachtmeister?“

„Sie hat sich heimlich im Lande aufgehalten, hat gar ein Kind hier geboren.“

„Sie will sich ehrlich verheirathen, Herr Wachtmeister.“

Der Schulz entsetzte sich.

„Verheirathen? Hier in Preußen?“

„Ihr Bräutigam wird heute oder morgen zurückkehren.“

Hier verheirathen? Das muß ich besser wissen. Dazu gehört für die Ausländerin obrigkeitlicher Consens, und der müßte von Berlin und von Petersburg kommen. Und daran kann man doch bei solchem Gesindel nicht denken. Höre, Frau, und auch Du, Mann: die Person muß noch heute fort. Als sie in der Kirche zu Werden ihr Kind hat taufen lassen, ist es bekannt geworden, daß die russische Unterthanin heimlich hier im Lande sei. Das königliche Landrathsamt weiß es noch nicht, wird es aber erfahren, wenn in einigen Tagen der Pfarrer die Tauflisten des vorigen Monats einschickt. Ist dann die Person noch da, so ist es für Euch zu spät; Ihr müßt dann die Strafe zahlen, oder Du, Mann, mußt dafür sitzen. Darum bin ich gekommen, Euch zeitig zu warnen. Jetzt thut, was Ihr wollt. Su Diewo (mit Gott)!

[141] Der Wachtmeister ging, in dem doppelt erhebenden Gefühl seiner Amtswürde und einer guten That, und die Frau weinte.

Mare Müller wischte sich mit den magern Händen den Angstschweiß aus dem bleichen Gesichte. Bald darauf trat der Bauer mit zornglühendem Gesichte zu ihr.

„Stehe auf und mache Dich fort mit Deinem Balg!“

„Du hattest ihr ja Frist gegeben bis morgen, Väterchen,“ wiederholte ihm seine Frau.

„Schweig, Weib, keine Stunde mehr!“

„Bitte, laß sie doch hier, bis ihr Bräutigam kommt!“

„Wozu? Er darf sie ja nicht heirathen. Hast Du das nicht gehört?“

„Er wird schon für sie sorgen.“

„Er ist selbst ein Bettler. – Iß, Dirne, und dann packe Deine Sachen zusammen.“

„Die Arme,“ sagte die Frau bitter. „Sie soll ihre Sachen packen; sie hat ja nichts, als die paar Lumpen, die sie auf dem Leibe trägt, und das Kind dort.“

„Was geht mich das an!“

„Und wohin soll sie in diesem Lande, wo sie keinen Menschen kennt?“

„Ueber die Grenze muß sie, wie der Wachtmeister befohlen.“

„In dieser Kälte? Es friert, daß der Schnee pfeift.“

„Soll ich zum Bettler werden für sie?“

Er verließ zornig die Pirte. Die Bäuerin setzte sich zu der Kranken.

„Iß Deine Suppe, Mare,“ sagte sie, „und verliere nicht Deinen Muth. Fort mußt Du von hier; der Gospadorus hat es befohlen, aber ich bringe Dich zu meinem Schwager Siporis in Laudszen; da bist Du dicht an der Grenze, und dort wird man Dich nicht finden. Du kannst da bleiben, bis Dein Bräutigam zurückkommt, wo wir dann das Weitere überlegen.“

Die Kranke hatte Hunger, denn ihre Krankheit bestand wohl nur meist aus Schwäche wegen Mangels an hinreichender Nahrung. Die Trostworte der gutmüthigen Bäuerin schienen sie etwas beruhigt zu haben, denn sie verzehrte anscheinend gefaßter ihre Suppe.

Die Bäuerin hatte sie verlassen, kam aber schon nach kurzer Zeit zurück, und zwar mit einem verstörten Gesichte. In ihrer Begleitung war ein alter Litthauer.

„Mann, sprich Du zu dem Mädchen, ich kann es nicht,“ sagte sie zu dem Litthauer. „Das ist die Mare Milleris.“

„Mare Milleris,“ wandte sich der Litthauer an die Kranke; „ich habe Dir einen Gruß zu bringen von dem Martin Jurrot.“

Mare Müller fuhr lebhaft und freudig erregt auf; freudig, trotz dem verstörten Gesichte der Dienstfrau, das ihr nicht entgangen war.

„Dein Bräutigam ist er nicht mehr, Mare Milleris,“ erwiederte der Litthauer.

Der Kranken entfiel der hölzerne Löffel, mit welchem sie den Rest der dünnen Hafersuppe zu verzehren im Begriffe stand; sie sah starr, sprachlos den alten Litthauer an.

„Sein Vormund und das Gericht,“ fuhr der Bote des Unglücks fort, „wollten ihm nicht die Einwilligung geben zu der Heirath mit Dir. Das Gesetz gestatte es nicht, gaben sie ihm zum Bescheid; er sei arm, und Du desgleichen. Und dazu seiest Du eine Ausländerin, die ohne Erlaubniß der preußischen und russischen Regierung gar nicht hier in das Land hinein heirathen könne. Die Obrigkeit müsse Dich über die Grenze zurückschaffen, so wie man erfahre, daß Du mit einem Kinde angekommen seiest. Unter solchem Bescheid wurde das Herz des armen Burschen sehr traurig, und da hat er sich davon gemacht in die weite Welt; er sagte, er wolle nach Memel gehen auf ein fremdes Schiff. Mich schickt er, Dich und das Kind zu grüßen. Geld könne er Dir nicht schicken, er selber habe nichts.“

Mare Müller war auf ihr Lager zurückgesunken.

Der Hausherr trat wieder in die Pirte. Sein Gesicht zeigte noch mehr Härte als zuvor.

„Bist Du noch hier?“ fuhr er die Kranke an. „Du hast von dem Boten gehört, daß auch Dein Bräutigam Dich verlassen hat!“

„Soll sie denn von aller Welt verlassen werden?“ fragte die Frau weinend ihren harten Mann. „Mag sie sehen, wer sich ihrer annimmt. Komm, Weib, manche Arbeit wartet auf Dich, und Du, Mann, folge mir, damit Du noch einen Schnaps trinkst, ehe Du den Rückweg antrittst. Dirne, Dir rathe ich, daß ich Dich nicht wiedersehe.“

Er zog die Frau gewaltsam mit sich fort aus der Pirte; und der alte Litthauer folgte ihm eben so schnell in Erwartung eines Schnapses. Mare Müller war wieder allein mit ihrem Kinde. Sie gehörte, wenn auch nicht zu den stumpfen, doch zu den stilleren, ruhigern Menschen, die lebhafter, und mit seltenen Ausnahmen auch starker Gefühle nicht fähig sind. Aber welche Gefühle mochten in diesem Augenblicke in ihrem Busen stürmen!

[142] Sie richtete sich von ihrem Lager auf; sie hatte keine Thränen und keinen Schweiß zu trocknen; ihre Augen brannten, ihr blasses Gesicht glühete, ihre Lippen zogen sich verdorrt zusammen.

Sie stand auf von ihrem Lager, zog die Marginne fester um ihren Leib, knöpfte das graue Wamms von oben bis unten zu, zog an ihre Füße ein paar Bastschuhe, die hinter ihrem Lager standen, und machte sich so fertig zu ihrer Abreise. Noch einmal blickte sie in der Hütte umher, ob sie noch etwas mitzunehmen habe. Ihre Dienstfrau aber hatte Recht gehabt, sie hatte nichts zu packen, es war nichts mehr da, was ihr gehörte; auch der alte Pelz, der ihr zur Decke gedient hatte, war nicht ihr Eigenthum, ihr blieb nichts als – ihr Kind.

Sie hob das Kind auf; es schlief; sie wickelte es fester und tiefer in die alte Marginne, in die es eingehüllt war. So nahm sie es in ihren Arm, und verließ mit ihm die Hütte, den Hof, das Dorf; sie ging still, ohne sich umzusehen. Es war ein kalter, rauher Wintertag, und der ganze Himmel war mit dichten Schneewolken überzogen. In Ragnit hatte damals, wie später ermittelt wurde, der Thermometer acht Grad Kälte nach Réaumur gezeigt, und da mochte es wohl in den Pirten des Kreises Heidekrug wahrscheinlich noch kälter gewesen sein. Unter dem fünfundfunfzigsten Grade der nördlichen Breite, zumal in jenem Osten an der russischen Grenze, pflegt auch im März der Winter noch sehr kalt aufzutreten.

Mare Müller zog der russischen Grenze zu, denn wo sollte sie anders bleiben, als in der Heimath! In Preußen kannte sie Niemanden weiter, als ihre Herrschaft, von der sie nun verstoßen war. Seit zwei Jahren hatte sie von ihren frühern Dienstherrschaften nichts mehr gehört; sie war, als Szamaitin, bei ihnen überall nur kurze Zeit im Dienste gewesen und hatte sie sämmtlich insoweit kennen gelernt, um überzeugt zu sein, daß sie, zumal mit ihrem Kinde, bei keiner ein Unterkommen finden werde. Und nun hatte sie heute auch von mehreren Seiten vernommen, daß sie in Preußen nicht ferner geduldet werden dürfe. Vertraute sie sich wieder Jemandem an, so hatte sie zu befürchten, mit Gensd’armerie über die Grenze transportirt zu werden; dann wäre sie den Grenzkosaken übergeben worden, und Mißhandlung, Plünderung bis auf ihr Hemd, und zuletzt Gefängniß standen ihr in sicherster Aussicht.

Sie war auch in der Heimath fremd, und dazu ihre Mutter arm; ja sie wußte nicht einmal, ob dieselbe noch am Leben war. Andere Verwandte hatte sie in Rußland nicht. Sonach war auch dort nur wenige, fast gar keine Aussicht, ein Unterkommen für sie und ihr Kind ausfindig zu machen. Doch wohin sollte sie? Es blieb ihr keine Wahl; keine andere als zwischen Rückkehr in die Heimath mit oder ohne Gensd’armen, mit oder ohne Mißhandlung und Plünderung und Gefängniß. Sie nahm den Weg nach der Heimath.

Es war etwa ein Uhr Mittags, als sie das Dorf Trokseden verließ. Nicht weit von dem Dorfe kam sie auf die große Landstraße, die von Heidekrug zur russischen Grenze nach Russisch-Neustadt führt. Die Grenze ist von Trockseden über anderthalb Meilen entfernt und eine kleine halbe Meile jenseits der Grenze liegt Russisch-Neustadt.

Mare Müller ging langsamen, aber festen Schrittes; ihre innere Aufregung schien den kranken Körper wunderbar gestärkt zu haben; selbst die große Kälte, in der sie ging, schien sie nicht zu fühlen.

Ihr Kind hatte sie vollständig in die alte Marginne eingewickelt, und nur eine kleine Oeffnung zum Athemholen gelassen; die Oeffnung selbst hatte sie nach ihrer wärmenden Brust zugekehrt.

Die Landstraße führte sie an mehreren Dörfern vorbei. Zweimal war sie in Bauernhäusern eingekehrt, um darin bei behaglicher Wärme dem Kinde die Brust zu reichen. Sie konnte später die Dörfer nicht benennen und die Häuser nicht bezeichnen. Man hatte die kranke, blasse Frau mit dem Säugling mitleidig aufgenommen, ihr auch Essen und Trinken gegeben; Quartier hatte man ihr aber nicht angeboten, weil sie um keins gebeten.

So war der Abend herangekommen, als sie in der Nähe des preußischen Dorfes Kullerspiszken die russische Grenze erreichte.

An der großen Landstraße befindet sich dort auf der Grenze ein russisches Grenzzollhaus. Von den russischen Grenzbeamten wird Niemand in das Land hineingelassen, außer wer sich durch hinreichende Papiere zu legitimiren vermag. Mare Müller wußte das, wie es in jenen Gegenden fast jedes Kind weiß. Sie verließ die Landstraße und ging seitab in ein Fichtengebüsch, von wo sie sich vorsichtig unmittelbar der Grenze nahete, die sie auch unbemerkt erreichte. Die russische Grenze wird durch einen Graben bezeichnet, hinter dem, schon auf russischem Gebiete, sich ein hoher breiter Wall befindet. Auf dem Wall patrouilliren zur Bewachung der Grenze beständig Grenzkosaken zu Pferde auf und ab. Mare Müller wartete daher, bis der Wall frei war, wo sie dann glücklich durch den zugefrorenen Graben über den Grenzwall gelangte, und so ihr Heimathland betrat.

Sie suchte bald wieder die Landstraße auf, und ging nun unbehindert auf dieser nach dem Städtchen Russisch-Neustadt.

Es herrschte völlige Dunkelheit in den engen schmutzigen Gassen des Städtchens, das meist nur von armen Ackerbürgern und armen mitunter allerdings auch reichen Handelsjuden bewohnt wird.

Mare Müller kannte die Straßen in der Dunkelheit alle noch, denn sie hatte ja hier bis zu ihrem achtzehnten Lebensjahre gelebt. Kein Haus, kein Fenster war ihr unbekannt; jeden Stein, auf den ihr Fuß trat, hatte sie schon früher betreten, wer weiß, wie oft. In einem solchen kleinen, von dem großen Verkehr abgelegenen Landstädtchen ändert das Aeußere sich oft in funfzig, in hundert Jahren nicht, geschweige in fünf Jahren. Alles weckte in ihr die traurigen Erinnerungen an ihre Jugend, an ihre Kindheit wieder auf, sie hatte von früh auf nur mit dem Elende kämpfen müssen, war von ihrer Kindheit an schwerer, harter Arbeit bestimmt gewesen. Das war der geringe und doch so inhaltvolle Verlauf ihrer Jugenderinnerungen; und doch hing ihr Herz daran, an allen jenen Entbehrungen und Mühen. Sie hatte die Heimath verlassen müssen, weil die Mutter kein Brot mehr für sie hatte, und weil sie in dem armen Städtchen keine Gelegenheit mehr fand, ihren Lebensunterhalt zu verdienen; war nicht mit frohen, lachenden Aussichten in die Fremde gegangen, sondern nur mit der Hoffnung, sich satt essen zu können für schwere, saure Tagesarbeit, die sie in der Heimath nicht fand. Das Loos der Armen ist ein trauriges und man kann es nicht genug wiederholen, wie bedauerungswürdig sie ein ganzes Leben unter Kummer und Sorge dahin wandeln müssen.

Und wie kam jetzt unsere Mare zurück. Ihre Hoffnung, jene geringe menschliche Hoffnung auf ein Stück Brot für saure Arbeit, war zerstört; sie fand auch in der Fremde kein Brot mehr, und kehrte jetzt zurück an den Ort, wo sie keins hatte finden können.

Und nicht für sich allein fand sie nichts mehr; noch ein zweites Wesen hungerte mit ihr, ging mit ihr zu Grunde, wenn sie nichts fand, und das war ihr eignes Fleisch und Blut.

Sie ging leise und still durch die dunklen einsamen Gassen des Städtchens, denn Niemand begegnete ihr. So gelangte sie am Ende desselben in jener schmutzigeren Gegend an, wo die ärmsten Juden des Orts wohnen, an ein krummes, enges Gäßchen. Hier wohnte ja ihre Mutter, hier hatte diese wenigstens vor fünf Jahren gewohnt. Und es entstand nun in ihr die Frage: wohnt diese noch dort? War sie überhaupt noch am Leben? Und wenn, in welcher Lage, in welchem Zustande befand sich diese arme, alte Frau?

Als Mare Müller vor fünf Jahren Nowemiasto verließ, hatte ihre damals schon betagte Mutter, zu anderen schweren Arbeiten nicht mehr fähig, sich nur dadurch kümmerlich das Leben fristen können, daß sie des Sonnabends bei einigen Juden des Städtchens häusliche Dienste verrichtete. Sie war so nur bei wenigen, und nur bei den ärmeren Juden beschäftigt gewesen, die sich nicht für beständig christliche Dienstboten halten konnten. Somit hatte die alte Frau nur einen spärlichen Verdienst gehabt, und war meist mit den Ueberbleibseln der Mahlzeit der Juden bezahlt worden; dazu erhielt sie etwas trockenes Brot und ein paar Kopeken, um Schnaps zu kaufen, ein Gegenstand, der schon früh für diese Frau ein unentbehrliches Lebensmittel geworden war. Armuth, Elend, jene Beschäftigung, und die rohe, übermüthige Behandlung, mit der die Juden sich an der armen, elenden, christlichen Sabbatsdienerin rächten, dazu der gemeine Geist des Schnapses, hatten die Frau gemein gemacht.

Was hatte also die arme, elende Tochter mit ihrem Kinde zu erwarten, wenn sie die Mutter noch lebend fand? Und wohin sollte sie, wenn die alte Frau todt war? Noch weniger als in Preußen, kannte sie in der russischen Stadt nicht einen einzigen Menschen, dem sie sich hätte anvertrauen, von dem sie Aufnahme und Hülfe hätte erwarten können. Die Straßen, die Häuser waren ihr nicht fremd geworden; den Menschen war sie, sie war ihnen fremd.

[143] In der dunklen Gasse war es leer und todt; es begegnete ihr Niemand, an den sie sich mit einer Frage nach ihrer Mutter hätte wenden können, und so ging sie auf das Haus zu, in welchem sie vor fünf Jahren von der Mutter sich getrennt hatte. Es war kein Haus zu nennen, nur eine elende, von altem baufälligem Holz zusammengefugte Hütte. In dieser Hütte hatte ihre Mutter einen kleinen, dunklen Raum, keine Stube, aber ein Loch, bewohnt, zu ebener Erde, halb in der Erde gelegen, mit Wänden blos von zusammengelegten Holzbohlen, mit einem Estrich von feuchtem Lehm, mit einem schmalen niedrigen Fenster von sechs kleinen trüben Scheiben, von denen mehr als die Hälfte zerbrochen und mit Papier verklebt war.

Mare Müller erreichte das Haus; sie erreichte es mit ängstlich klopfendem Herzen, und blieb an dem kleinen schmalen Fenster stehen. Das Fenster war dunkel, in dem Raume, zu dem es gehörte, war kein Licht; sie horchte an demselben; keine Bewegung darin war bemerkbar. Ihr Herz klopfte stärker, sie zitterte heftig, drückte das Kind fester an sich, um ihre Kräfte mehr zusammenzunehmen, dem Zittern ihres Körpers mehr zu wehren.

So trat sie in die Hütte, kam in einen engen dunklen Eingang, wo ihr noch Alles heimisch bekannt war; sie fand sich zurecht trotz der völligen Dunkelheit. Mare trat zu der Thür der Wohnung ihrer Mutter; dieselbe war, wie sie wußte, nur einzuklinken; sie fand die Klinke, öffnete die Thür, und trat in einen Raum, der vollkommen eben so dunkel war, als der Eingang, aus dem sie trat.

Aus einer Ecke des Raumes ertönte eine Stimme.

„Wer ist da?“

Mare Müller erkannte die Stimme ihrer Mutter.

„Ich bin da, Mutter, die Mare.“

„Bringst Du Geld mit?“

„Nein, Mutter!“

„Was willst Du denn da hier?“

Das war der Empfang der Tochter in dem Mutterhause nach fünfjähriger Trennung.

Mare Müller konnte sich nicht mehr aufrecht halten; sie suchte und fand im Dunklen eine alte zerbrochene Bank noch auf ihrer alten Stelle. Sofort ließ sie sich darauf nieder, und während sie sich setzte, erwachte ihr Kind, welches auch sofort schrie.

„Du hast ein Kind mitgebracht?“ rief zornig und höhnend die alte Frau. „Darum bist Du gekommen?“

Die Stimme der Mutter kam noch immer aus der Ecke des dunklen Loches, noch immer hatte sie sich nicht vom Platze gerührt, auch jetzt blieb sie in derselben Situation. In dem Raume war es kalt, die alte Frau lag in ihrem Bette, um sich da gegen die Kälte zu schützen; in ihrem Bette, wenn man ein Lager von roh zusammengeflickten, und wieder tausendfach zerrissenen Lumpen ein Bette nennen kann.

„Und was willst Du hier mit dem Kinde?“ wiederholte höhnischer ihre Mutter.

Mare Müller erzählte in gedrängter Kürze ihre Geschichte, ihr Unglück, ihr, Elend.

Sie fand kein Wort des Mitleids, des Trostes, der Aufrichtung; anstatt all´ diesem nur neuen Hohn.

„Wo Du das Kind geholt hast, da kannst Du es wieder hinbringen.“

Sie bat die Mutter, ihr etwas zu essen zu geben.

„Essen? Ich habe kein Stück Brot im Hause.“

Es war auch in der That so, denn die alte Frau lebte noch in ihrer früheren Lage; sie ernährte sich noch immer als Sabbatsdienerin bei den ärmern Juden; sie fristete womöglich noch kümmerlicher das Leben als früher, denn sie war älter und schwächer geworden, und konnte nur wenig schaffen, wurde daher auch schlechter behandelt und kärglicher besoldet. Ihre Leidenschaft für den Schnaps hatte zugenommen; sie lebte mehr von diesem als von Brot. Schnaps hatte sie im Hause, aber kein Brot.

Mare Müller hatte noch einige Brotkrusten aufbewahrt, die sie von den mitleidigen Leuten auf ihrem Wege erhalten hatte und damit stillte sie ihren Hunger, wenn auch nur kaum zur Hälfte. Nahrung für das Kind konnte sie der vertrockneten Brust dadurch nicht verschaffen.

Ihre Mutter bekümmerte sich nicht weiter um sie, vielmehr schlief das alte Weib bald ein, gefühllos, halb berauscht.

Mare Müller war mit ihrem Kinde sich selbst überlassen. Das hungrige Kind schrie, und die Unglückliche hatte nichts, seinen Hunger, sein Schreien zu stillen, was die ganze Nacht hindurch währte.

Buchstäblich so ist dies später zu den Acten festgestellt.

So kam der Morgen. Es mußte eine fürchterliche Nacht für die Unglückliche gewesen sein, denn über den Zustand ihres Innern während jener Stunden konnte sie später nicht die geringste Auskunft geben; kein Gefühl, kein Gedanke kam in ihre Erinnerung zurück. Vielleicht hatten auch Elend, Ermüdung, Hunger, Krankheit, das Schreien ihres Kindes, sie zuletzt völlig abgestumpft, so daß sie eines nur irgend klaren Gedankens oder Gefühles nicht mehr fähig gewesen war. Und somit wird auch ihre spätere That sich leichter erklären lassen.

Die alte Frau, als sie am andern Morgen erwachte, war ganz dieselbe geblieben. Ihre erste Bewegung war nach der Schnapsflasche, dem Einzigen, was sie außer den alten Lumpen noch besaß. Sie erklärte ihrer Tochter noch einmal, daß sie sie nicht bei sich behalten könne.

„Du hast Dir in Preußen „das Ferkel“ geholt, Du mußt damit nach Preußen zurück.“

Sie drängte sie, auf der Stelle aufzubrechen. Mare Müller war völlig stumpf und willenlos geworden; sie hockte ihr Kind auf, um sich damit wieder zu entfernen.

Da schien auch das Herz der alten Frau milder gestimmt zu werden; denn sie gegenredete:

„Stärke Dich erst durch einen Schluck Branntwein.“ Sie hielt ihr ihre Schnapsflasche hin. Mare Müller trank daraus, gleichfalls bewußtlos, willenlos; es wurde später sogar festgestellt, daß sie nur wenig getrunken hatte. Nun ging sie, und zwar mit dem schreienden Kinde.

Als sie die Schwelle des Hauses verließ, rief ihr die Mutter nach: „Wenn ich ein solches Ferkelchen hätte, so wüßte ich wohl, was ich thäte; ich schmisse es in den Dreck und träte es mit den Füßen.“ So hatten ihre Worte gelautet, wörtlich nach der in den Acten niedergelegten Uebersetzung aus dem Litthauischen.

Dies war der kurze Abschied zwischen Mutter und Tochter.

Ohne nur die Hand der Mutter berührt zu haben, ohne ein anderes Wort als das des Zornes und Hohnes von derselben mit auf den weiten Weg zu nehmen, schied die Tochter hungrig, erfroren, krank, elend, aber auch völlig stumpf, völlig todt in ihrem Inneren.

Darüber, was bei und nach der Trennung von ihrer Mutter in ihr vorgegangen war, konnte sie später niemals Auskunft geben; sie wußte nur, daß sie Neustadt wieder verlassen, und zu der preußischen Grenze zurück gekehrt sei. Auch Eins noch konnte sie versichern: sie hatte, seitdem sie das Haus ihrer Dienstherrschaft in Trockseden verlassen, nicht weinen können; keine einzige Thräne hatte ihr Herz erleichtert.

Wohin sie wollte, was sie ferner beginnen, was aus ihr und ihrem Kinde werden solle, über das Alles hatte sie nicht die geringste Vorstellung gehabt.

Hungrig, ohne ein Stückchen Brot, ohne ein Stückchen Geld, das weinende Kind an der Brust, in der Kälte eines strengen Wintermorgens in jenem Norden, ging sie mechanisch weiter.

Sie erreichte die Grenze in der Nähe des preußischen Dorfes Szlomiszken. Sie überschritt sie, ohne angehalten zu werden. Der Zufall hatte sie begünstigt, daß kein Grenzbeamter bei ihrem Herannahen an die Grenze sie bemerkt hatte; aber ein anderer Zufall führte einen Grenzkosaken herbei, als sie eben die Grenze überschritten hatte und schon auf preußischem Boden angelangt war.

Der Kosak sah sie. Sie trug ihr Kind in ihre alte Marginne gewickelt; es war eben so kalt, wie am gestrigen Tage, daher hatte sie dasselbe wieder fest eingehüllt und ruhig in ihrem Arm liegen; der Schnaps, den sie genossen, hatte, wahrscheinlich durch die Muttermilch betäubend auf das Kind eingewirkt. So sah sie der Kosak; er glaubte, sie trüge Salz, das bekanntlich häufig aus Rußland, wo es wohlfeiler ist, von preußischen Unterthanen nach Preußen eingeschmuggelt wird.

Der Kosak stürzte hinter ihr her. Solche Verletzungen des preußischen Gebiets von Seiten russischer Beamten fallen dort fast täglich vor. Der Kosak erreichte sie; er hielt sie fest, er riß ihr das Kind aus dein Arme, ehe sie nur seine Absicht ahnen, ehe sie nur daran denken konnte, sich zur Wehre zu setzen. Sie stand bestürzt, im ersten Augenblicke fassungslos. Der Kosak sprang mit seiner Beute zurück, über den Grenzgraben auf den Grenzwall. [144] Hier öffnete er das Paquet und fand statt des erwarteten Salzes das abgemagerte Kind. Er wurde wüthend darüber, riß dasselbe aus der Marginne, in die es eingewickelt war, warf es oben von dem Grenzwalle in den Grenzgraben, die Marginne aber behielt er zurück; ohne alle Beute wollte er nicht bleiben. Der Kosak mußte noch mehr haben; auch Rache für die erlittene Täuschung bemächtigte sich seiner.

Mare Müller war ihm unbewußt, unwillkürlich gefolgt; sie trat in den Grenzgraben, um ihr Kind aufzuheben; sofort sprang der Kosak zu ihr herunter, ergriff sie wieder, schlug und mißhandelte sie mit seinen Fäusten, bis er müde war; hierauf verschwand er mit der Marginne auf der anderen Seite des Grenzwalles.

Die Unglückliche nahm ihr Kind; es schrie, vor Hunger wieder, und jetzt auch vor Kälte. Der schützenden Marginne beraubt, war es nur noch von den alten, dünnen leinenen Windeln umgeben, und die waren doch wahrlich kein Schutz gegen jene strenge Kälte. Mare legte es fest an ihre Brust, aber dieselbe war selbst kalt; sie wickelte es in ihre Marginne, die sie an ihrem Leibe trug, ihren einzigen Rock; und sie hatte ja auch nichts Anderes, womit sie das Kind gegen die Kälte schützen konnte.

So ging sie weiter, selbst halbnackt, nur um ihr Kind zu bedecken, und gleichwohl war dasselbe kaum halb bedeckt.

Das kleine Wesen schrie fortwährend vor Hunger und vor Kälte; und auch die Mare war bis zum Tode erschöpft, und vor Kälte fast erstarrt.

Sie ging weiter in Preußen hinein.

So war sie in der Nähe des Dorfes Szlomiszken (sprich: Schlomischken) angelangt. Sie hätte dort bei mitleidigen Menschen Brot und, wenn auch nur auf eine Stunde, eine warme Stube finden können, daran aber dachte sie in ihrer Seelenangst nicht; sie ging vielmehr an dem Dorfe vorbei, seitab, auf die Landstraße nach Heidekrug zu. Welches Ziel verfolgte sie? Das wußte sie jetzt selbst nicht; kein einziger klarer Gedanke beherrschte sie, es war völlig wirr in ihrem Inneren. Sie konnte später in den Verhören nur Auskunft über die Thatsache geben, daß das Kind ohne Aufhören geschrieen und daß sie sich vergeblich bemüht habe, es zu beruhigen; daß sie sich mehrmals ermüdet habe niedersetzen müssen, und daß sie auf der Landstraße immer weiter fortgegangen sei.

So erreichte sie die Gegend des Dorfes Laudszen; hier war sie so ermüdet, daß sie gar nicht mehr weiter konnte. Das Kind war endlich eingeschlafen, die Schmerzen des Hungers und der Kälte hatten seine Kräfte erschöpft und waren dann dieser Erschöpfung gewichen. Am Rande der Landstraße ließ sie sich nieder. Dieselbe war dort zu beiden Seiten von Heideland umgeben, in der Heide selbst standen nur hin und wieder einzelne verkrüppelte Fichten; neben der Landstraße lief ein kleiner, schmaler Graben, der damals zugefroren war. Hier suchte die Mare Ruhe, ihr Kind aber legte sie vor sich auf ihren Schooß. Es schlief noch.

Und nun auf einmal kam wieder Bewußtsein in ihre Seele, aber ein Bewußtsein, das sie zu einer entsetzlichen That treiben sollte. Ihre Lage, ihr Schicksal trat vor sie. Verlassen und verstoßen von aller Welt, saß sie da mit dem armen Wesen in ihrem Schooße, das ohne sie gleichfalls von aller Welt verlassen und verstoßen war. Bei ihrer alten Mutter hatte sie keine Hülfe gefunden, keine Hülfe finden können; nicht einmal eine armselige Kruste trocknen Brotes; zu ihrer früheren Herrschaft konnte sie nicht zurück; ihr Bräutigam war fort, sie wußte nicht einmal wohin, und in der großen weiten Welt kannte sie keinen einzigen Menschen, der ihrer, der kranken, elenden Person, mit dem hülflosen Säugling, auch nur auf einen einzigen Tag sich angenommen, ihr Speise und Aufenthalt gegeben hätte. Und hatte sie nicht noch auf lange Zeit fremde Hülfe, Speise und Aufenthalt für sich und das Kind von Nöthen? Wohin? Wohin?

Dabei quälten sie Hunger und Frost, und schmerzte ihr noch die Mißhandlung des Kosaken.

Da kamen ihr die Worte in den Sinn, die ihre Mutter ihr zum Abschiede zugerufen hatte: wenn ich ein solches Ferkelchen hätte, so wüßte ich wohl, was ich thäte, ich schmisse es in den Dreck und träte es mit den Füßen.

Der Rand des Grabens, auf dem sie saß, bestand aus loser, sandiger Erde, der Schnee hatte sich an dem fast senkrechten Walle nicht festsetzen, der Sand war zu lose, als daß er hätte fest frieren können.

Als sie plötzlich der Worte der Mutter gedachte, kam ihr eben so unerwartet der Gedanke in den Sinn, in dem Walle des Grabens ihr Kind zu vergraben. Sofort schritt sie zur Ausführung. Ueber das, was sie that, über ihr Sinnen und Empfinden während der That kann keine Erzählung bessere Auskunft geben, als das mit ihr aufgenommene gerichtliche Verhörsprotokoll, in welchem in möglichst treuer Uebersetzung aus dem Litthauischen ihre eigenen Worte hier wieder gegeben sind.

Auf die Frage (des Inquirenten), was sie damals in ihrem Sinne gedacht habe, antwortet sie:

„Ich dachte über mein Schicksal nach, daß ich noch so jung und schon so unglücklich wäre, weil mich Niemand mit dem Kinde nehmen werde. Dabei schmerzte mich auch die Mißhandlung des Grenzkosaken, und es fiel mir wieder ein, was meine Mutter mir von dem Kinde gesagt hatte. Da nahm ich mir vor, mich des Kindes zu entledigen und es in der Erde zu vergraben, damit es sterben sollte und ich wieder frei würde. Aber sofort überkam mir auch eine solche Angst, daß ich dachte, ich müsse mir mit dem Kinde das Leben nehmen; es war mir, als wenn ich nur halb klug wäre; zuletzt hatte ich blos noch den Gedanken, daß ich das Kind vergraben und dann wieder einen Dienst suchen wolle. In solchen Gedanken saß ich wohl eine halbe Stunde da, dann stieg ich in den Graben an der Landstraße, kratzte in den Wall ein Loch mit der Hand, ungefähr so wie die Hunde die Erde aufzuwühlen pflegen, mit der andern Hand hielt ich unterdeß das Kind. In das Loch wollte ich das Kind legen.“

Auf eine nochmalige Frage nach ihrer damaligen Gemüthsstimmung sagt sie:

„So wie ich den Gedanken hatte, daß ich das Kind begraben wollte, war ich ganz dumm (sie sagte wörtlich „ganz dämelig“) und es war mir nur immer, als wenn ich das Kind jetzt vergraben müßte. An etwas Anderes dachte ich gar nicht mehr, und ich sah nur immer in den Graben, ob ich da nicht ein Loch fände. Als ich das Loch kratzte, war es mir ganz wunderlich; es war mir immer als wenn sich vor meinen Augen etwas in der Erde rührte.“

Sie fährt dann in ihrer Erzählung fort:

„Das Loch, das ich kratzte, war so groß, daß ich bequem das Kind hineinlegen konnte. Es war so tief, wie ein großer Mannesfuß lang. Ich legte das Kind hinein, mit den Lumpen, in die es gewickelt war; legte es auf die rechte Seite mit dem Gesichte nach dem Felde hin, dann warf ich den ausgekratzten Sand auf das Kind, bis es damit über und über bedeckt war. Das Kind weinte und wimmerte die ganze Zeit über.“

Auf die Frage, warum sie das Kind auf die rechte Seite gelegt, sagt sie:

„Ich dachte, wenn ich es so legte, so würde es noch länger leben, als wenn ich es auf den Bauch oder auf den Rücken legte. Es that mir leid, daß es so geschwinde sterben sollte; ich mußte auch viel weinen, als ich es hineinlegte, und ich küßte es noch einmal vorher.“

Sie wird gefragt, ob sie mit dem weinenden und wimmernden Kinde gar kein Mitleid gehabt habe.

Sie antwortet darauf unter heftigem Weinen nur:

„Wenn Einem der Teufel schon einmal im Rücken sitzt.“

Sie erzählt weiter:

„Als ich das Kind ganz zugedeckt hatte, setzte ich mich auf den Rand des Grabens und weinte. Und das arme Kind that mir sehr leid, auch dachte ich viel darüber nach, ob ich·es wieder herausnehmen oder liegen lassen sollte. So saß ich lange, bis ich einen Mann und eine Frau auf der Landstraße daher kommen sah; da lief ich fort. Das Kind wimmerte noch in der Erde, als ich mich entfernte. Ich dachte aber doch, es könne nicht mehr am Leben bleiben, weil es schon so lange gelegen hatte. Ehe ich die Leute kommen sah, wollte ich es wieder herausnehmen und sehen, ob es noch am Leben wäre; denn es that mir gar zu leid; ich hatte gerade diesen Vorsatz gefaßt, als ich die Leute kommen sah.“

Auf die Frage, ob sie nach dem Zukratzen des Kindes, als sie auf dem Walle gesessen, nicht daran gedacht habe, welch ein empörendes Verbrechen sie begehe? antwortet sie:

„Ich dachte wohl daran, daß ich eine große Unthat beginge, und ich sagte laut: mein Gott, was muß ich jetzt thun!“

So weit das Verhörsprotokoll.

Dazu nur noch eine Bemerkung:

Die ersten Thränen, die die Unglückliche seit ihrer Verstoßung [146] aus dem Hause ihrer Dienstherrschaft vergießen konnte, waren die, als sie das Kind küßte, um es lebendig in sein Grab zu legen.

Hier zugleich folgende actenmäßige Notizen über sie: Mare Müller war in der evangelischen Religion eingesegnet, aber sie hatte nie Religions- oder auch nur Schulunterricht genossen; sie konnte weder lesen noch schreiben; das Vaterunser hatte sie gelernt, aber sie hatte es längst vergessen; die zehn Gebote waren von ihr nie gelernt worden; sie war unbeschreiblich beschränkt und unwissend, hatte sich aber stets gut betragen und ein stilles Leben geführt; daß sie gutmüthig und sanften Charakters war, ist schon oben von uns bemerkt worden.

So war sie von dem lebendig vergrabenen Kinde fortgelaufen, querfeldein.

Es war an demselben Tage (11. März 1835) Jahrmarkt in Heidekrug. Von diesem selbst war schon zeitig eine Bauersfrau aus Szlomszken heimgekehrt; sie war aber bei dem Dorfe Laudszen von einem Manne, eingeholt worden, der desselben Weges ging. Beide waren Litthauer; sie setzten zusammen ihren Weg fort, sprachen von dem Jahrmarkte in Heidekrug, und daß er alle Jahre an Besuch und an Bedeutung abnehme. Auch sprach man darüber ziemlich klug; sie kamen auf die schlechten Zeiten überhaupt zu sprechen, und wie es mit jedem Jahre schlechter werde, und die Schuld davon besonders die Grenzsperre und die Kosaken trügen. So gingen sie auf der Landstraße weiter, bis sie zu der Stelle gelangten, wo Mare Müller ihr Kind vergraben hatte. Sie hörten hier plötzlich ein Geräusch neben sich; es kam aus der Erde, aus dem Wallgraben an der Landstraße. Sofort hielten sie ihre Schritte an.

„Hörst Du es nun auch, Mann?“

„Ich höre es, Frau.“

„Was mag das sein, Mann?“

„Ich weiß es auch nicht, Frau.“

„Es kommt mir vor, wie das Quieken von Mäusen. Man findet sie in der Heide in ziemlicher Menge.“

„Aber nicht im Winter, Frau. Ich habe einen anderen Gedankens“

„Welchen Gedanken hättest Du!“

„Hast Du schon von den Barstukken gehört?“

„Nein, Mann.“

„Das sind kleine Erdmännchen, Frau, die unter der Erde wohnen; viel findet man sie in Preußen und in Litthauen; man sieht sie nur des Nachts im hellen Mondschein. Dann tanzen sie auf der Heide herum, kommen auch wohl des Nachts zu den Menschen, absonderlich zu den Kranken, die sie hegen und pflegen; auch tragen Sie dem, dem sie gut sind, Korn und andere Sachen zu, aus den Scheuern und Speichern anderer Leute, die undankbar gegen sie gewesen waren. Man muß sie deshalb verehren, wenn sie einmal in ein Haus eingekehrt sind, und muß des Abends einen Tisch zurecht setzen, den muß man mit einem sauberen Tischtuch bedecken, und darauf muß man Brot, Käse, Butter und Bier stellen, und sie laut zur Mahlzeit einladen. Ist nun am andern Morgen nichts mehr auf dem Tische zu finden, dann ist dies ein gutes Zeichen, daß sie ferner helfen und wohlthun werden; ist aber die Speise unberührt geblieben, dann sind sie entwichen von dem Hause, um nicht wieder zu kommen, oder nur Böses zu thun.“

„Was willst Du hier mit dieser Geschichte, Mann?“

„Frau, wenn das in der Erde da von den kleinen Barstukken herkäme? Es lautet so, wie ein Wimmern; wenn nun so einem kleinen unterirdischen Männchen ein Unglück begegnet wäre, und es läge da hilflos und jammerte?“

„Du träumst Thorheiten, Mann. Es sind Mäuse, die hier ihr Unwesen treiben.“

„Sage das nicht, Frau.“

„Wir werden sehen.“

„Wir werden ja das bald!“

Sie gingen an den Rand des Grabens, hörten das Winseln in der Erde und fanden auch sofort das frisch gegrabene Loch.

„Frau, das sind keine Mäuse.“

„Aber auch keine Barstukken.“

„Hast Du die Frau gesehen, die eben in die Heide hineinlief?“

„Ich habe das! Hier, vermuthe ich, ist etwas Erschreckliches geschehen.“

Sie wühlten die Erde auf, kratzten den Sand bei Seite und fanden das vergrabene Kind. Es lag noch auf der Seite, wie die Mare Müller es gelegt hatte; ja es lebte sogar noch; es wimmerte und winselte noch immer, freilich immer schwächer und schwächer.

Sie hoben das arme Wesen aus seinem Grabe heraus.

„Frau, wo ist jenes Weib geblieben?“

„Ich weiß es nicht!“

„Wir müssen ihr nachsetzen, der Verbrecherin, der Kindesmörderin.“

„Mann, wir müssen zuerst das Kind retten.“

Das Kind war ganz blau im Gesichte; es schien vor Kälte erstarrt zu sein, und gab nur noch wenige Lebenszeichen von sich, konnte auch nur noch äußerst schwach ächzen.

Die beiden Leute eilten mit dem Kinde nach dem Dorfe Laudszen zurück, und brachten es in das nächste Haus des Dorfes.

Der Zufall hatte es gewollt, daß in dasselbe Haus Mare Müller gegangen war, willenlos, nur mit dem einen Gedanken, Wärme gegen die Kälte und ein Stück Brot gegen den Hunger zu suchen.

Die beiden Litthauer traten mit dem Kinde in die Stube, in der die Unglückliche am Ofen saß.

Sie sah das Kind. Sie sprang auf.

„Das ist mein Kind,“ rief sie. Sie riß es an sich, in ihre Arme, an ihre Brust, an ihre Lippen; sie konnte nur laut und heftig weinen.

Für das Kind wurde ein warmes Bett bereitet, worauf es sich sehr bald erholte.

Mare Müller gestand sofort ihre That ein und darauf hin wurde sie sofort auch verhaftet.

Ihr Geständniß hat sie später nie widerrufen und zeigte stets die größte Aufrichtigkeit und Reue. Ihre Angaben über die Umstände, die ihrer That vorhergegangen waren, wurden überall bestätigt.

Das Kind blieb am Leben; erst später, während der Untersuchung, starb es, wie der Gefängnißarzt erklärte, blos weil ihm die durch die Gemüthsbewegung der Mutter verdorbene Milch schädlich gewesen sei.

Mart Müller hatte sich von dem Kinde nicht trennen wollen, ja sie widmete ihm während ihrer ganzen Haft unausgesetzt die größte Liebe und Pflege, und war untröstlich, als es starb.

Sie wurde von dem ersten Richter – dem Oberlandesgerichte zu Insterburg – „wegen unternommener Tödtung ihres zwei Wochen alten Kindes“ zu einer zwölfjährigen Zuchthausstrafe verurtheilt. In der zweiten Instanz – vom Tribunal zu Königsberg – wurde das erste Erkenntniß bestätigt.

Beide Richter fanden es nicht bedenklich, daß die Angeschuldigte im Zustande des vollen Bewußtseins den Entschluß zu ihrer That, der Tödtung ihres Kindes, gefaßt und ausgeführt habe. Sie gingen nur darüber auseinander, ob Versuch des Mordes oder des Todtschlages vorliege. Mord und Todtschlag unterscheiden [147] sich bekanntlich strafrechtlich dadurch, daß bei jenem der Thäter mit voller Ueberlegung gehandelt hat, beim Todtschlage dagegen in einem Affekte, der die Ueberlegung ausschloß. Der erste Richter führte für seine Annahme aus: „Kurz nach ihrer von dem Grenzkosaken erlittenen Mißhandlung und dem Verlust ihrer Marginne überfiel sie Kummer und Sorge über ihren und ihres Kindes Zustand. Ihr ward sehr angst, so daß sie sich oder dem Kinde das Leben nehmen will. Da erwacht auf einmal der Gedanke in ihr, das Kind zu vergraben; sie denkt nun an nichts weiter und spähet nur an der Landstraße, ob sie nicht ein Loch finde, wohin sie das Kind legen könne. Ihr ist dabei ganz „dämelig“, wie sie ihren Zustand nennt, und ihr Blut ist bei Verrichtung der That so in Wallung, daß es ihr vorkommt, als wenn sich vor ihren Augen in der Erde etwas rege; Hiernach war sich Inquisitin zwar wohl ihres Verbrechens und des Zweckes desselben bewußt, aber eine wirkliche Ueberlegung, d. h. Abwägung der Verhältnisse und der Mittel zum Zwecke, fand bei ihr nicht statt.“

Der zweite Richter berechnete aus den Acten, daß die Angeschuldigte eine volle Stunde mit dem Gedanken, ihr Kind umzubringen, sich herumgetragen habe; und deducirte dann:

„In dieser Zeit überlegte sie wiederholentlich ihre und des Kindes trostlose Lage, und blieb nach allem Erwägen bei dem Vorhaben stehen, sich und dem Kinde durch dessen Tod zu helfen, und führte denselben trotz aller Bewegung ihres Herzens aus.“

Nach dieser Deduction hätte sie, wenn das Kind durch ihre Handlung getödtet worden wäre, laut des Allgemeinen Landrechts, Theil zwei, Titel zwanzig, §. 874, wegen Verwandtenmordes die Strafe des Rades von unten herauf mit Schleifung zum Richtplatze verwirkt. Da das Kind aber nicht getödtet war, konnte nur eine außerordentliche Versuchsstrafe gegen sie ausgesprochen werden, die auch vom zweiten Richter auf zwölf Jahre Zuchthaus bemessen wurde.

Es war dabei nur ein erheblicher Zweifel entstanden. Der §. 838 des Allgem. Landr. an der benannten Stelle verordnet:

„Ist die Absicht zu tödten schon in äußerliche Handlungen ausgebrochen, dadurch aber noch kein Schade verursacht worden, so hat der Thäter vier- bis sechsjährige Festungs- oder Zuchthausstrafe verwirkt.“ Der Paragraph wurde indeß darum beseitigt, weil im vorliegenden Falle wirklich ein Schade verursacht worden sei. Denn: „das Kind war, als man es fand, ganz blau im Gesichte, durch die Kälte erstarrt, es ächzte nur noch schwach und gab wenige Lebenszeichen von sich. Diese Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes ist ein, durch die That seiner Mutter ihm zugefügter Schade.“

Darum sechs Jahre Zuchthausstrafe mehr!

Es kann hier nicht Aufgabe sein, näher in eine Kritik der erlassenen Strafurtheile einzugehen. Ich hielt die Strafe für zu hart, wie ich sie noch für zu hart halte. Das legte mir in meiner damaligen amtlichen Stellung zwar nicht die Amts-, aber die Gewissenspflicht auf, ein Begnadigungsgesuch für die Verurtheilte zu entwerfen. Diesem wurde nicht unmittelbar stattgegeben, aber der König befahl, daß nach sechsjähriger Strafzeit über das Betragen der Verurtheilten Bericht erstattet werden« solle.

Bis zum Jahre 1836 hatte die Verurtheilte in dem Zuchthause zu Insterburg sich zur vollen Zufriedenheit der Beamten geführt. Ich wurde damals aus der Provinz Litthauen in die Provinz Sachsen versetzt, und hatte später keine Gelegenheit, Nachricht über Mare Müller zu erhalten.