Der Hexenhammer (1923)/Erster Teil, Fünfzehnte Frage

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Es wird erklärt, daß wegen der Sünden der Hexen oft Unschul­dige behext werden; auch bisweilen wegen der eigenen Sünden, fünfzehnte Frage.

Damit der Umstand, daß mit göttlicher Zulassung viele Un­schuldige mit den genannten Schädigungen wegen fremder Sün­den, nämlich der Hexen, und nicht wegen eigener, geschädigt und gestraft werden, keinem ungehörig erscheine, zeigt S. Tho­mas II, 2, 108, daß dies von Gott mit Recht geschehe, indem er von den Strafen dieses Lebens auf dreifache Weise spricht: Erstens nämlich, weil der Mensch die Sache des anderen ist; und wie jemand an seinen Sachen gestraft wird, so kann auch der eine zur Strafe eines anderen gestraft werden. Denn die Söhne sind nach ihrem Leibe gewissermaßen Sachen ihres Vaters, ebenso wie die Sklaven und Tiere Sachen der Herren; und so werden die Söhne manchmal gestraft für ihre Eltern, wie z. B. der aus dem Ehebruche Davids geborene Sohn früh starb; oder wie der Befehl gegeben ward, das Vieh der Amalekiter zu töten; wiewohl hierin auch noch ein geheimnis­voller Grund liegt: Wie es heißt I, 4, § parvulos.

Zweitens, weil die Sünde des einen übergeht auf einen anderen, und zwar doppelt: (erstens) durch Nachahmung, wie die Söhne die Sünden der Väter nachahmen und die Sklaven und Untergebenen die Sünden ihrer Herren, daß sie dreister sündigen, wie es geschieht bei übel erworbenen Dingen, in denen die Söhne nachfolgen, die Diener bei Räubereien und unge­rechten Kriegen; daher sie öfters getötet werden. Die Unter­gebenen der Oberen sündigen frecher, wenn sie diese sündigen sehen, wenn sie auch nicht dieselben Sünden begehen: Weshalb sie mit Recht bestraft werden.

Es wird auch (zweitens) die Sünde des einen auf den anderen geleitet durch das Mittel des Verdienstes, wie die der Untergebenen auf einen schlechten Vorgesetzten, d. h. daß die Sünden der Untergebenen einen sündigen Vorgesetzten verdienen, nach dem Wort in Job: „Er läßt den Heuchler herrschen wegen der Sünden des Volkes.“ — Es wird auch die Sünde übertragen (und folglich die Strafe) durch Zustimmung oder Verhehlen. Das liegt vor, wenn die Oberen die Sünden nicht zurückweisen: dann werden oft die Guten mit den Bösen gestraft, wie Augustinus de civ. dei I sagt. Ein Beispiel. Einer von uns Inquisitoren fand einen Ort, der infolge der Sterblichkeit unter den Menschen fast verödet war. Dort ging das Gerücht, daß ein begrabenes Weib das Leichentuch, in welchem sie begraben war, nach und nach verschlänge, und die Pest nicht aufhören könnte, wenn jene nicht das Leichentuch ganz verschlänge und in den Bauch aufnähme. Nachdem ein Rat darüber abgehalten war, gruben der Schulze und der Vorsteher der Gemeinde das Grab auf und fanden fast die Hälfte des Leichentuches durch Mund und Hals hindurch bis in den Bauch gezogen und verzehrt. Als der Schulze das sah, zog er in der Erregung das Schwert, schlug der Leiche das Haupt ab und warf es aus der Grube, worauf die Pest plötzlich aufhörte. So also waren mit göttlicher Zulassung die Sünden jenes Weibes an den Unschuldigen wegen der Verheimlichung seitens der Oberen gestraft worden. Denn bei der angestellten Inquisition fand man, daß jenes Weib lange Zeit ihres Lebens eine Wahrsagerin und Zauberin gewesen sei. — Ein Beispiel ist auch die Strafe Davids durch die Pest wegen der Zählung des Volkes.

Drittens geschieht es durch Zulassung Gottes, damit die Einheit der menschlichen Gesellschaft empfohlen würde, wonach ein Mensch um den anderen ängstlich besorgt sein müsse, daß er nicht sündige, auch zur Verfluchung der Sünde, indem nämlich die Sünde eines übergeht auf alle, als ob alle ein Leib seien. Beispiel an der Sünde des Achor, Josua VII.

Wir können noch zwei Arten hinzufügen, wie die Schlechten bisweilen an den Guten gestraft werden; manchmal auch an anderen Schlechten. Denn es heißt bei Gratianus XXIII, 5, im letzten Paragraphen: Manchmal straft Gott die Schlechten durch die, welche die gesetzliche Macht dazu haben nach seinem Auftrage, und zwar auf zweierlei Weise: Manchmal zum Vorteile der Strafenden, wie er durch sein Volk die Sünden der Kananäer strafte; manchmal ohne Vorteil für die Strafenden, sondern auch zu ihrer eigenen Strafe, wie er den Namen Benjamin strafte und bis auf wenige vernichtete. Manchmal straft er auch durch seine Völker, die auf Befehl oder durch Zulassung erregt sind, nicht jedoch Gott gehorchen, sondern ihrer Begierde frönen wollen, und darum zu ihrem eigenen Schaden, wie er z. B. jetzt sein Volk durch die Türken straft, und öfters früher durch fremde Völker, auch im Alten Testamente.

Aber merke wohl, daß, aus welchem Grunde auch jemand gestraft wird, wenn er nicht geduldig ausharrt, es dann eine Geißel ist, nicht zur Genugtuung, sondern nur zur Rache, d. h. zur Strafe, nach Deuteronom. XXXII: „Das Feuer (d. h. die weltliche Strafe) ist angezündet in meiner Wut,“ d. h. in der Strafe, weil anders in Gott keine Wut ist; „und es wird brennen bis zum Untersten der Hölle,“ d. h. die Rache wird hier beginnen und brennen bis zur äußersten Verdammnis, wie Augustinus auseinandersetzt, und zwar steht es de poen. dist. 4 § auctoritas. Aber wenn die Geißeln geduldig ertragen werden, und (die Menschen) geduldig sind im Stande der Gnade, so haben sie Raum für die Genugtuung, wie Thomas IV sagt, auch wenn jemand vom Richter wegen eines Hexenwerkes oder als Hexe bestraft würde, und zwar je nach dem Mehr oder Weniger der Ergebenheit des Betreffenden und der Art des Verbrechens. Aber wiewohl der natürliche Tod das äußerste Schrecknis ist, reicht er doch nicht zu, weil er von Natur zur Strafe der Erbsünde gesetzt ist, mag er auch nach Scotus genugtuend sein können, wenn er freiwillig erlitten und mit Ergebung erwartet und Gott in all seiner Bitterkeit gebracht wird. Ein gewaltsamer Tod jedoch ist, mag ihn jemand verdient haben oder nicht, immer genugtuend, wenn er geduldig und voll Dankbarkeit getragen wird. — Dies bezüglich der Strafen, die wegen der Sünden anderer verhängt werden.

Wegen der eigenen Sünden aber geißelt Gott auch im gegenwärtigen Leben und besonders durch Antuen von Behexungen. Tobias VII: „Ueber die, welche der Lust ergeben sind, hat der Teufel Macht gewonnen,“ was auch aus dem Vorhergesagten ersichtlich geworden, durch die Erklärung der Hexereien an den Gliedern und an der Zeugungskraft, die Gott mehr behexen läßt.

Aber um das dem Volke zu predigen, ist zu bemerken, daß unbeschadet der vorerwähnten Strafen, mit denen Gott für fremde oder eigene Schuld straft, man folgende Rechtsregel als Grundsatz festhalte und dem Volke vortrage, welche besagt: „Ohne Schuld ist keiner zu strafen, wenn kein Grund vorliegt,“ extra de reg. iur.; und diese Regel hat ihre Geltung im Gerichte des Himmels, d. h. Gottes und im Gerichte auf Erden, d. h. im Gerichte der Menschen, sei es im weltlichen, sei es im geistlichen.

Erkläre bezüglich des „Gerichtes des Himmels“: Da nämlich Gott mit zwei Strafen straft, einer geistigen und einer zeitlichen, so zeigt sich bei der ersteren, daß es niemals ohne Schuld geschieht; in der zweiten wohl bisweilen ohne Schuld, nicht aber ohne Grund. — Die erste, geistige Strafe: Sie ist dreifach, nämlich sie besteht erstens in der Entziehung der Gnade, woraus erfolgt Beharrung im Vorgenommenen; sie dürfte nicht ohne Schuld erfolgen. Die zweite ist eine Strafe des Schadens, d. h. der Beraubung der Verherrlichung: Auch sie wird niemals verhängt ohne eigene Schuld, wie bei Erwachsenen, oder durch ererbte, wie bei Kindern, die in der Erbsünde geboren werden. Die dritte Strafe, des Sinnes, d. h. die Qualen des höllischen Feuers, ist ebenso klar (nicht ohne Schuld). Daher heißt es Exodus XX: „Ich, der Herr, bin ein Eiferer, der heimsucht die Sünden der Väter an den Kindern, bis ins dritte und vierte Glied.“ Das ist zu verstehen von den Nachahmern der Verbrechen der Väter, wie Gratianus I, 4, § quibus auseinandersetzt. Dort gibt er auch noch andere Auseinandersetzungen.

Betreffs der zweiten, zeitlichen Strafe straft Gott erstens wegen der Schuld eines anderen (wie oben festgesetzt ist, auf dreifache Weise), oder auch ohne fremde und eigene Schuld, aber nicht ohne Grund, oder auch aus eigener und nicht fremder Schuld. Wenn du die Gründe kennenlernen willst, aus denen Gott straft, und zwar ohne eigene und fremde Schuld, so siehe die fünf Arten, die der Magister IV, 15, 2 angibt; und zwar die drei ersten Ursachen; die anderen beiden nimm für die eigene Schuld. Er sagt nämlich, aus fünf Gründen geißele Gott den Menschen im gegenwärtigen Leben und verhänge Strafen: Erstens, daß Gott verherrlicht werde; und das geschieht, wenn auf wunderbare Weise die Strafe oder Geißel beseitigt wird. Beispiel von Blindgeborenen: Johannes 9; vom auferweckten Lazarus, Johannes 11.

Zweitens, trifft die erste Art nicht ein, dann wird die Strafe verhängt, daß das Verdienst gesteigert werde durch die Uebung der Geduld, und auch, daß die verborgene, innere Tugend anderer geoffenbart werde. Beispiele Job I und Tobias II.

Drittens, daß die Tugend bewahrt werde, durch Erniedrigung des Geißeln: Beispiel an Paulus, der von sich selbst sagt, Korinther II, 12: „Daß nicht die Größe der Eingebungen mich stolz macht, ist mir gegeben ein Pfahl in mein Fleisch, der Engel des Satans,“ welcher Pfahl nach Remigius eine gewisse körperliche Schwäche war. — Das sind die Ursachen „ohne Schuld“.

Viertens, daß die ewige Verdammnis hier schon beginne, daß nämlich ein wenig gezeigt werde, was man erst in der Hölle werde leiden müssen. Beispiel: Herodes, Apostelgeschichte XII und Antiochus Makkabäer II, 9.

Fünftens, daß der Mensch geläutert werde entweder durch Austreibung der Schuld, wenn dieselbe durch die Geißel gestraft wird: Beispiel: Mirjam, die Schwester Aarons, Numeri XIII, die vom Aussatze getroffen wurde; die Israeliten, die in der Wüste fielen, nach Hieronymus XXIII, 4, quid ergo; oder zur Genugtuung der Strafe. Beispiel: David, der nach Vergebung des begangenen Ehebruches hinsichtlich der Schuld zur Strafe vom Throne gestoßen ward, wie geschrieben steht Könige II; das merkt auch an Gregorius de poen. dist. 1 si peccatum David.

Es könnte auch gesagt werden, daß alle Strafe, die wir erleiden, hervorgehe aus unserer Schuld, wenigstens der ererbten, mit der wir geboren werden, weil sie selbst der Grund aller Kausalität ist; ar. dist. 5 ad eius.

Aber auch wenn man von der dritten Strafe, der des Schadens, spricht bezüglich der ewigen Verdammnis, die sie in Zukunft erleiden werden, möge niemand zweifeln, daß sie über alle Verdammten werden gepeinigt werden mit empfindlichsten Strafen. Denn wie das Sehen der Gnade im Reiche des Vaters, so folgt der Todsünde die Strafe in der Hölle; und wie die Grade der Glückseligkeit im Vaterreiche bemessen werden nach den Graden der Liebe und der Gnade im Leben, so auch das Maß der Strafen in der Hölle nach dem Maße der Vergehen im Leben. Dies ist es, was Deuteronom. II, 5 gesagt wird: „Nach dem Maße der Sünde wird auch die Art der Strafe sein“; und wenn es so ist bei allen anderen Sünden, so trifft dies im besonderen die Hexen, was Hebräer X berührt wird: „Wieviel größere Strafe, meint Ihr wohl, verdient nicht der, welcher den Sohn Gottes mit Füßen tritt und das Blut des Testamentes unrein nennt, durch welches er geheiligt ist?“ Das sind die Eigenschaften der Hexen, die den Glauben ableugnen und mit dem allergöttlichsten Sakramente die meisten Schandtaten verüben, wie sich schon im zweiten Teile des Werkes zeigen wird.