Der Judenstaat/Die Jewish Company

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Der Judenstaat
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Die Jewish Company.



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Grundzüge.

     Die Jewish Company ist zum Theil nach dem Vorbilde der grossen Landnahmegesellschaften gedacht – eine jüdische Chartered Company, wenn man will. Nur steht ihr nicht die Ausübung von Hoheitsrechten zu, und sie hat nicht allein coloniale Aufgaben.

     Die Jewish Company wird als eine Actiengesellschaft gegründet, mit der englischen Rechtssubjectivität, nach den Gesetzen und unter dem Schutze Englands. Der Hauptsitz ist London. Wie gross das Actiencapital zu sein habe, kann ich jetzt nicht sagen. Unsere zahlreichen Finanzkünstler werden das ausrechnen. Um aber nicht unbestimmte Ausdrücke zu gebrauchen, will ich eine Milliarde Mark annehmen. Es wird vielleicht mehr, vielleicht weniger sein müssen. Von der Form der Geldbeschaffung, die weiterhin erörtert werden soll, wird es abhängen, welcher Bruchtheil der grossen Summe beim Beginn der Thätigkeit factisch einzuzahlen ist.

     Die Jewish Company ist ein Uebergangs-Institut. Sie ist ein rein geschäftliches Unternehmen, das von der Society of Jews immer sorgsam unterschieden bleibt.

     Die Jewish Company hat zunächst die Aufgabe, die Immobilien der abziehenden Juden zu liquidiren. Die Art, in der das geschieht, verhütet Krisen, sichert Jedem das Seine, und ermöglicht jene innere Wanderung der christlichen Mitbürger, die schon angedeutet wurde.


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Immobiliengeschäft.

     Die in Betracht kommenden Immobilien sind Häuser, Landgüter und örtliche Kundschaft der Geschäfte. Die Jewish Company wird sich anfangs nur bereit erklären, die Verkäufe dieser Immobilien zu vermitteln. In der ersten Zeit werden ja die Verkäufe der Juden frei und ohne grosse Preisstürze stattfinden. Die Zweigniederlassungen der Company werden in jeder Stadt zu Centralen des jüdischen Güterverkaufs werden. Jede Zweiganstalt wird dafür nur den Provisionssatz einheben, den ihre Selbsterhaltung erfordert.

     Nun kann es die Entwicklung der Bewegung mit sich bringen, dass die Immobilienpreise sinken und schliesslich die Verkaufsunmöglichkeit eintritt. In diesem Stadium spaltet sich die Function der Company als Gütervermittlerin in neue Zweige. Die Company wird Verwalterin der verlassenen Immobilien und wartet die geeigneten Zeitpunkte zur Veräusserung ab. Sie hebt Hauszinse ein, verpachtet Landgüter und setzt Geschäftsführer, wenn möglich auch im Pachtverhältnisse – wegen der nöthigen Sorgfalt – ein. Die Company wird überall die Tendenz haben, diesen Pächtern – Christen – die Eigenthumserwerbung zu erleichtern. Sie wird überhaupt nach und nach ihre europäischen Anstalten mit durchaus christlichen Beamten und freien Vertretern (Advocaten etc.) besetzen, und diese sollen durchaus nicht zu Judenknechten werden. Sie werden gleichsam freie Controlsbehörden der christlichen Bevölkerung abgeben dafür, dass alles mit rechten Dingen zugeht, dass redlich und in gutem Glauben gehandelt und nirgends eine Erschütterung des Volkswohlstandes beabsichtigt wird.

     Zugleich wird die Company als Güterverkäuferin auftreten, richtiger als Gutstäuscherin. Sie wird für ein Haus ein Haus, für ein Gut ein Gut geben, und zwar „drüben“. Alles ist, wenn möglich, so zu verpflanzen, wie es „hüben“ war. Und da eröffnet sich für die Company eine Quelle grosser und erlaubter Gewinne. Sie wird „drüben“ schönere, moderne, mit allem Comfort ausgestattete Häuser, bessere Landgüter geben, die sie dennoch viel weniger kosten, denn sie hat Grund und Boden billig erworben.


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Der Landkauf.


     Das der Society of Jews völkerrechtlich zugesicherte Land ist natürlich auch privatrechtlich zu erwerben.

     Die Vorkehrungen zur Ansiedlung, die der Einzelne trifft, fallen nicht in den Rahmen dieser Ausführungen. Aber die Company braucht grosse Landstrecken für ihre und unsere Bedürfnisse. Sie wird sich den nöthigen Boden durch centralisirten Kauf sichern. Hauptsächlich wird es sich um die Erwerbung der jetzigen Landeshoheit gehöriger Staatsdomänen handeln. Das Ziel ist, „drüben“ in’s Eigenthum des Landes zu kommen, ohne die Preise zur Schwindelhöhe hinaufzutreiben, gleichwie „hüben“ verkauft wird, ohne die Preise zu drücken. Eine wüste Preistreiberei ist dabei nicht zu besorgen, denn den Werth des Landes bringt erst die Company mit, weil sie die Besiedlung leitet und zwar im Einvernehmen mit der beaufsichtigenden Society of Jews. Die Letztere wird auch dafür sorgen, dass aus der Unternehmung kein Panama werde, sondern ein Suez.

     Die Company wird ihren Beamten Bauplätze zu billigen Bedingungen ablassen, ihnen für den Bau ihrer schönen Heimstätten Amortisationscredite gewähren und von ihren Gehalten abziehen oder nach und nach als Zulagen anrechnen. Das wird neben den Ehren, die sie erwarten, eine Form der Belohnung ihrer Dienste sein.

     Der ganze riesige Gewinn aus der Landspeculation soll der Company zufliessen, weil sie für die Gefahr eine unbestimmte Prämie bekommen muss wie jeder freie Unternehmer. Wo eine Gefahr beim Unternehmen vorliegt, soll der Unternehmergewinn weitherzig begünstigt werden. Aber er ist auch nur dort zu dulden. Die Correlation von Gefahr und Prämie enthält die finanzielle Sittlichkeit.




Bauten.


     Die Company wird also Häuser und Güter eintauschen. Am Grund und Boden wird und muss die Company gewinnen. Das ist Jedem klar, der irgendwo und irgendwann die Wertherhöhungen des Bodens durch Culturanlagen beobachtet hat. Am besten sieht man das an den Enclaven in Stadt und Land. Un-[36] bebaute Flächen steigen im Werthe durch den Kranz von Cultur, der um sie gelegt wird. Eine in ihrer Einfachheit geniale Bodenspeculation war die der Pariser Stadterweiterer, welche die Neubauten nicht an die letzten Häuser der Stadt unmittelbar anschlossen, sondern die angrenzenden Grundstücke aufkauften und am äusseren Rande zu bauen anfingen. Durch diesen umgekehrten Baugang wuchs der Werth der Hausparzellen ungemein rasch, und statt immer wieder die letzten Häuser der Stadt zu errichten, bauten sie, nachdem der Rand fertig war, nur noch mitten in der Stadt, also auf werthvolleren Parzellen.

     Wird die Company selbst bauen oder freien Architekten ihre Aufträge geben? Sie kann beides, sie wird beides thun. Sie hat, wie sich bald zeigen wird, einen gewaltigen Vorrath an Arbeitskräften, die durchaus nicht capitalsmässig bewuchert werden sollen, die in glückliche und heitere Bedingungen des Lebens gebracht und doch nicht theuer sein werden. Für Baumaterial haben unsere Geologen gesorgt, als sie die Bauplätze für die Städte suchten.

     Welches wird nun das Bauprincip sein?



Arbeiterwohnungen.


     Die Arbeiterwohnungen (worunter die Wohnungen aller Handarbeiter begriffen sind) sollen in eigener Regie hergestellt werden. Ich denke keineswegs an die traurigen Arbeiterkasernen der europäischen Städte und nicht an die kümmerlichen Hütten, die um Fabriken herum in Reih’ und Glied stehen. Unsere Arbeiterhäuser müssen zwar auch einförmig aussehen – weil die Company nur billig bauen kann, wenn sie die Baubestandtheile in grossen Massen herstellt – aber diese einzelnen Häuser mit ihren Gärtchen sollen an jedem Orte zu schönen Gesammtkörpern vereinigt werden. Die natürliche Beschaffenheit der Gegend wird das frohe Genie unserer jungen, nicht in der Routine befangenen Architekten anregen, und wenn das Volk auch nicht den grossen Zug des Ganzen verstehen wird, so wird es sich doch wohlfühlen in dieser leichten Gruppirung. Der Tempel wird weithin sichtbar darin stehen, weil uns ja nur der alte Glaube zusammengehalten hat. Und freundliche, helle, gesunde Schulen für Kinder mit allen modernen Lehrmitteln. Ferner Handwerker-Fortbildungsschulen, die, aufsteigend nach höheren [37] Zwecken den einfachen Handwerker befähigen sollen, technologische Kenntnisse zu erwerben und sich mit dem Maschinenwesen zu befreunden. Ferner Unterhaltungshäuser für das Volk, welche die Society of Jews von oben herab für die Sittlichkeit leiten wird.

     Es soll jetzt übrigens nur von den Bauten gesprochen werden, nicht davon, was in ihnen vorgehen wird.

     Die Arbeiterwohnungen wird die Company billig bauen, sage ich. Nicht nur, weil alle Baumaterialien in Masse da sein werden; nicht nur, weil der Grund der Company gehört, sondem auch, weil sie die Arbeiter dafür nicht zu bezahlen braucht.

     Die Farmer in Amerika haben das System, einander gegenseitig bei ihren Hausbauten zu helfen. Dieses kindlich gutmüthige System – plump wie die Blockhäuser, die so entstehen – kann sehr verfeinert werden.




Die „ungelernten“ Arbeiter.
(Unskilled Labourers.)

     Unsere ungelernten Arbeiter, die zuerst aus dem grossen russischen und rumänischen Reservoir kommen werden, müssen sich auch gegenseitig ihre Häuser bauen. Wir werden ja anfangs kein eigenes Eisen haben und auch mit Holz bauen müssen. Das wird später anders werden und die dürftigen Nothbauten der ersten Zeit werden dann durch bessere ersetzt.

     Unsere „unskilled labourers“ bauen einander zuerst ihre Unterkünfte und sie erfahren es vorher. Und zwar erwerben sie durch die Arbeit die Häuser in’s Eigenthum — allerdings nicht gleich, sondern erst dafür, dass sie sich durch eine Zeit von drei Jahren gut aufführen. So bekommen wir eifrige, anstellige Leute, und ein Mann, der drei Jahre in guter Zucht gearbeitet hat, ist erzogen für’s Leben.

     Ich sagte vorhin, dass die Company diese unskilleds nicht zu bezahlen braucht. Ja, wovon werden sie leben?

     Ich bin im Allgemeinen gegen das Trucksystem. Bei diesen ersten Landnehmern sollte es dennoch angewendet werden. Die Company sorgt in so vielen Beziehungen für sie, dass sie sie auch verpflegen darf. Das Trucksystem soll überhaupt nur für die ersten Jahre gelten und wird auch den Arbeitern eine [38] Wohlthat sein, weil es die Bewucherung durch Kleinhändler, Wirthe etc. verhindert. Die Company aber vereitelt so von vornherein, dass sich unsere kleinen Leute drüben dem gewohnten Hausirhandel zuwenden, zu dem sie hüben ja auch nur durch eine geschichtliche Entwicklung gezwungen wurden. Und die Company behält die Säufer und Liederlichen in der Hand. Es wird also in der ersten Zeit der Landnahme gar keine Arbeitslöhne geben?

     Doch: Ueberlöhne.




Der Siebenstundentag.


     Der Normalarbeitstag ist der Siebenstundentag!

     Das heisst nicht, dass täglich nur sieben Stunden lang Bäume gefällt, Erde gegraben, Steine geführt, kurz die hundert Arbeiten gethan werden sollen. Nein. Man wird vierzehn Stunden arbeiten. Aber die Arbeitertrupps werden einander nach je dreieinhalb Stunden ablösen. Die Organisation wird ganz militärisch sein, mit Chargen, Avancement und Pensionirung. Wo die Pensionen herzunehmen sind, wird später ausgeführt.

     Dreieinhalb Stunden hindurch kann ein gesunder Mann sehr viel concentrirte Arbeit hergeben. Nach dreieinhalb Stunden Pause – die er seiner Ruhe, seiner Familie, seiner geleiteten Fortbildung widmet – ist er wieder ganz frisch. Solche Arbeitskräfte können Wunder wirken.

     Der Siebenstundentag! Er macht vierzehn allgemeine Arbeitsstunden möglich – mehr geht in den Tag nicht hinein.

     Ich habe zudem die Ueberzeugung, dass der Siebenstundentag vollkommen durchführbar ist. Man kennt die Versuche in Belgien und England. Einzelne vorgeschrittene Socialpolitiker behaupten sogar, dass der Fünfstundentag vollkommen ausreichen würde. Die Society of Jews und die Jewish Company werden ja darin reiche neue Erfahrungen sammeln – die den übrigen Völkern der Erde auch zu Gute kommen werden – und wenn sich zeigt, dass der Siebenstundentag praktisch möglich ist, so wird ihn unser künftiger Staat als gesetzlichen Normaltag einführen.

     Nur die Company wird immerwährend ihren Leuten den Siebenstundentag gewähren. Sie wird es auch immer thun können.

[39]      Den Siebenstundentag aber brauchen wir als Weltsammelruf für unsere Leute, die ja frei herankommen sollen. Es muss wirklich das gelobte Land sein . .

     Wer nun länger als sieben Stunden arbeitet, bekommt für die Ueberzeit den Ueberlohn in Geld. Da alle seine Bedürfnisse gedeckt sind, die Arbeitsunfähigen seiner Familie aus den hinüber verpflanzten centralisirten Wohlthätigkeitsanstalten versorgt werden, so kann er sich etwas ersparen. Wir wollen den bei unseren Leuten ohnehin vorhandenen Spartrieb fördern, weil er das Aufsteigen des Individuums in höhere Schichten erleichtert und weil wir uns damit ein ungeheueres Capitalsreservoir für künftige Anleihen vorbereiten.

     Die Ueberzeit des Siebenstundentages darf nicht mehr als drei Stunden dauern und auch nur nach ärztlicher Untersuchung. Denn unsere Leute werden sich im neuen Leben zur Arbeit herandrängen, und die Welt wird erst sehen, welch ein arbeitsames Volk wir sind.

     Wie das Trucksystem der Landnehmer einzurichten ist (Bons etc.), führe ich jetzt ebensowenig aus, wie andere unzählige Details, um nicht zu verwirren. Die Frauen werden zu schweren Arbeiten überhaupt nicht zugelassen und dürfen keine Ueberzeit leisten.

     Schwangere Frauen sind von jeder Arbeit befreit und werden vom Truck reichlicher genährt. Denn wir brauchen in der Zukunft starke Geschlechter.

     Die Kinder erziehen wir gleich von Anfang an, wie wir sie wünschen. Darauf gehe ich jetzt nicht ein.

     Was ich soeben von den Arbeiterwohnungen ausgehend über die Unskilleds und ihre Lebensweise gesagt habe, ist ebensowenig eine Utopie, wie das übrige. Das alles kommt schon in der Wirklichkeit vor, nur unendlich klein, unbeachtet, unverstanden. Für die Lösung der Judenfrage war mir die „Assistance par le travail“, die ich in Paris kennen und verstehen lernte, von grossem Werthe.



Die Arbeitshilfe.

     Die Arbeitshilfe, wie sie jetzt in Paris und verschiedenen Städten Frankreichs, in England, in der Schweiz und in Amerika [40] besteht, ist etwas kümmerlich Kleines, doch das Grösste ist daraus zu machen.

     Was ist das Princip der Assistance par le travail?

     Das Princip ist, dass man jedem Bedürftigen unskilled labour gibt, eine leichte, ungelernte Arbeit, wie z. B. Holzverkleinern, die Erzeugung der „margotins“, mit denen in den Pariser Haushaltungen das Herdfeuer angemacht wird. Es ist eine Art Gefangenenhausarbeit vor dem Verbrechen, das heisst ohne Ehrlosigkeit. Niemand braucht mehr aus Noth zum Verbrechen zu schreiten, wenn er arbeiten will. Aus Hunger dürfen keine Selbstmorde mehr begangen werden. Diese sind ja ohnehin eines der ärgsten Schandmale einer Cultur, wo vom Tische der Reichen den Hunden Leckerbissen hingeworfen werden.

     Die Arbeitshilfe gibt also Jedem Arbeit. Hat sie denn für die Producte Absatz? Nein. Wenigstens nicht genügenden. Hier ist der Mangel der bestehenden Organisation. Diese Assistance arbeitet immer mit Verlust. Allerdings ist sie auf den Verlust gefasst. Es ist ja eine Wohlthätigkeitsanstalt. Die Spende stellt sich hier dar als Differenz zwischen Gestehungskosten und erlöstem Preise. Statt dem Bettler zwei Sous zu geben, gibt sie ihm eine Arbeit, an der sie zwei Sous verliert. Der lumpige Bettler aber, der zum edlen Arbeiter geworden ist, verdient 1 Francs 50 Centimes. Für 10 Centimes 150! Das heißt, die nicht mehr beschämende Wohlthat verfünfzehnfachen. Das heisst, aus einer Milliarde fünfzehn Millarden machen!

     Die Assistance verliert freilich die zehn Centimes. Die Jewish Company wird die Milliarde nicht verlieren, sondern riesige Gewinne erzielen.

     Hinzu kommt das Moralische. Erreicht wird schon durch die kleine Arbeitshilfe, wie sie jetzt existirt, die sittliche Aufrichtung durch die Arbeit, bis der beschäftigungslose Mensch eine seinen Fähigkeiten angemessene Stellung in seinem früheren oder einem neuen Berufe gefunden hat. Er hat täglich einige Stunden für das Suchen frei, auch vermittelt die Assistance Dienste.

     Das Gebrechen der bisherigen kleinen Einrichtung ist, dass den Holzhändlern etc. keine Concurrenz gemacht werden darf. Die Holzhändler sind Wähler, sie würden schreien, und sie hätten Recht. Auch der Gefangenenhausarbeit des Staates darf keine Concurrenz gemacht werden, der Staat muss seine Verbrecher beschäftigen und verpflegen.

     In einer alten Gesellschaft wird für die Assistance par le travail überhaupt schwer Raum zu schaffen sein.

[41]      Aber in unserer neuen!

     Vor allem brauchen wir ungeheure Mengen unskilled labour für unsere ersten Landnahmearbeiten, Strassenanlagen, Durchforstungen, Erdaushebungen, Bahn- und Telegraphenanlagen etc. Das wird alles nach einem grossen, von Anfang an feststehenden Plane geschehen.



Der Marktverkehr.

     Indem wir nun die Arbeit in’s neue Land hinüberlegen, bringen wir auch gleich den Marktverkehr mit. Freilich anfangs nur ein Markt der ersten Lebensbedürfnisse: Vieh, Getreide, Arbeiterkleider, Werkzeuge, Waffen, um nur Einiges zu erwähnen. Zunächst werden wir das in Nachbarstaaten oder in Europa einkaufen, uns dann aber möglichst bald selbstständig machen. Die jüdischen Unternehmer werden rasch begriffen haben, welche Aussichten sich ihnen da eröffnen.

     Allmälig werden durch das Heer der Company-Beamten feinere Bedürfnisse hinübergetragen werden. (Zu den Beamten rechne ich auch die Officiere der Schutztruppe, die immer etwa ein Zehntel der männlichen Einwanderer betragen soll. Das wird gegen Meutereien schlechter Leute genügen; die Meisten sind ja friedfertig.)

     Die feineren Bedürfnisse der gutgestellten Beamten erzeugen wieder einen feineren Markt, der zunehmend wächst. Die Verheirateten lassen ihre Familien nachkommen, die Ledigen ihre Eltern und Geschwister, sobald sie drüben ein Heim haben. Wir sehen ja diese Bewegung bei den Juden, die jetzt nach den Vereinigten Staaten auswandern. Wie Einer Brod zu essen hat, lässt er gleich seine Leute nachkommen. Die Bande der Familie sind ja so stark im Judenthum. Society of Jews und Jewish Company werden zusammenwirken, um die Familie noch weiter zu stärken und zu pflegen. Ich meine hier nicht das Moralische – das versteht sich von selbst – sondern das Materielle. Die Beamten werden Ehe- und Kinderzulagen haben. Wir brauchen Leute, alle, die da sind und alle, die nachkommen.


[42]
Andere Kategorien von Heimstätten.

     Ich habe die Hauptkette dieser Auseinandersetzungen beim Baue der Arbeiterwohnungen in eigener Regie verlassen. Nun kehre ich zurück zu anderen Kategorien von Heimstätten. Auch den Kleinbürgern wird die Company durch ihre Architekten Häuser bauen lassen, entweder als Tauschobjecte oder für Geld. Die Company wird etwa hundert Häusertypen von ihren Architekten anfertigen und vervielfältigen lassen. Diese hübschen Muster werden zugleich einen Theil der Propaganda bilden. Jedes Haus hat seinen festen Preis, die Güte der Ausführung wird von der Company garantirt, die am Hausbaue nichts verdienen will. Ja wo werden diese Häuser stehen? Das wird bei den Ortsgruppen gezeigt werden.

     Da die Company an den Bauarbeiten nichts verdienen will, sondern nur am Grund und Boden, so wird es nur erwünscht sein, wenn recht viele freie Architekten im Privatauftrage bauen. Dadurch wird der Landbesitz mehr werth, dadurch kommt Luxus in’s Land, und den Luxus brauchen wir für verschiedene Zwecke. Namentlich für die Kunst, für Industrie und in einer späteren Ferne für den Zerfall der grossen Vermögen.

     Ja, die reichen Juden, die jetzt ihre Schätze ängstlich verbergen müssen und bei herabgelassenen Vorhängen ihre unbehaglichen Feste geben, werden drüben frei geniessen dürfen. Wenn diese Auswanderung mit ihrer Hilfe zustandekommt, wird das Capital bei uns drüben rehabilitirt sein; es wird in einem beispiellosen Werke seine Nützlichkeit gezeigt haben. Wenn die reichsten Juden anfangen, ihre Schlösser, die man in Europa schon mit so scheelen Augen ansieht, drüben zu bauen, so wird es bald modern werden, sich drüben in prächtigen Häusern anzusiedeln.



Einige Formen der Liquidation.

     Die Jewish Company ist als Uebernehmer oder Verweser von Immobilien der Juden gedacht.

     Bei Häusern und Grundstücken lassen sich diese Aufgaben leicht construiren. Wie ist es aber bei Geschäften?

     Da werden die Formen vielfältig sein. Sie lassen sich gar nicht vorher in eine Uebersicht bringen. Und doch ist darin [43]      keine Schwierigkeit enthalten. Denn in jedem einzelnen Falle wird der Inhaber des Geschäftes, wenn er sich zur Auswanderung frei entschliesst, die für ihn günstigste Form der Liquidation mit der Company-Filiale seines Sprengels vereinbaren.

     Bei den kleinsten Geschäftsleuten, in deren Betrieb die persönliche Bethätigung des Inhabers die Hauptsache und das bischen Waare oder Einrichtung die Nebensache ist, lässt sich die Vermögensverpflanzung am leichtesten durchführen. Für die persönliche Bethätigung des Auswanderers schafft die Company ein gesichertes Arbeitsgebiet, und sein bischen Material kann ihm drüben in einem Grundstück mit Maschinencredit ersetzt werden. Die neue Thätigkeit werden unsere findigen Leute rasch erlernt haben. Juden passen sich bekanntlich schnell jeder Erwerbsgattung an. So können viele Händler zu Kleinindustriellen der Landwirthschaft gemacht werden. Die Company kann sogar in scheinbare Verluste willigen, wenn sie die nicht fahrende Habe der Aermeren übernimmt; denn sie erreicht dadurch die freie Cultivirung von Landparzellen, wodurch der Werth ihrer übrigen Parzellen steigt.

     In den mittleren Betrieben, wo die sachliche Einrichtung ebenso wichtig oder schon wichtiger ist als die persönliche Bethätigung des Inhabers, und dessen Credit als ein entscheidendes Imponderabile hinzukommt, lassen sich verschiedene Formen der Liquidation denken. Das ist auch einer der Hauptpunkte, auf denen sich die innere Wanderung der Christen vollziehen kann. Der abziehende Jude verliert seinen persönlichen Credit nicht, sondern nimmt ihn mit und wird ihn zur Etablirung drüben gut verwenden. Die Jewish Company eröffnet ihm ein Giro-Conto. Sein bisheriges Geschäft kann er auch frei verkaufen oder Geschäftsführern unter der Aufsicht der Company-Organe übergeben. Der Geschäftsführer kann im Pachtverhältnisse stehen oder es kann der allmälige Ankauf durch Theilzahlungen des Geschäftsführers angebahnt werden. Die Company sorgt durch ihre Aufsichtsbeamten und Advocaten für die ordentliche Verwaltung des verlassenen Geschäftes und für den richtigen Eingang der Zahlungen. Die Company ist hier Curator der Abwesenden. Kann aber ein Jude sein Geschäft nicht verkaufen, vertraut er es auch keinem Mandatar an, und will es dennoch nicht aufgeben, so bleibt er eben an seinem jetzigen Wohnort. Auch diese Zurückbleibenden verschlechtern ihre jetzige Lage nicht; sie sind um die Concurrenz der Abgezogenen erleichtert, und der Antisemitismus mit seinem „Kauft nicht bei Juden!“ hat aufgehört.

     Will der auswandernde Geschäftsinhaber drüben wieder dasselbe Geschäft betreiben, so kann er sich von vorneherein [44] darauf einrichten. Zeigen wir das an einem Beispiel. Die Firma X hat ein grosses Modewaarengeschäft. Der Inhaber will auswandern. Er etablirt zunächst an seinem künftigen Wohnort eine Filiale, an die er seine ausgemusterte Waare abgibt. Die armen ersten Auswanderer sind drüben seine Kundschaft. Allmälig ziehen Leute hinüber, die höhere Modebedürfnisse haben. Nun schickt X neuere Sachen, und endlich die neuesten. Die Filiale wird selbst schon einträglich, während das Hauptgeschäft noch besteht. Endlich hat X zwei Geschäfte. Das alte verkauft er, oder gibt er seinem christlichen Vertreter zur Führung; er selbst begibt sich hinüber in sein neues.

     Ein grösseres Beispiel: Y & Sohn haben ein ausgedehntes Kohlengeschäft mit Bergwerken und Fabriken. Wie ist solch ein riesiger Vermögenscomplex zu liquidiren? Das Kohlenbergwerk mit allem was drum und dran, kann erstens vom Staat, in dem es liegt, eingelöst werden. Zweitens kann es die Jewish Company erwerben, und den Kaufpreis theils in Ländereien drüben, theils in Baargeld bezahlen. Eine dritte Möglichkeit wäre die Gründung einer eigenen Actiengesellschaft „Y & Sohn“. Eine vierte, der Weiterbetrieb in der bisherigen Weise, nur wären die ausgewanderten Eigenthümer, auch wenn sie gelegentlich zur Inspection ihrer Güter zurückkehren, Ausländer, als die sie ja in civilisirten Staaten auch den vollen Rechtsschutz geniessen. Dies Alles sieht man ja täglich im Leben. Eine fünfte, besonders fruchtbare und grossartige Möglichkeit deute ich nur an, weil es dafür im Leben erst wenige, schwache Beispiele gibt, wie nahe das unserem modernen Bewusstsein auch schon liege. Y & Sohn können ihr Unternehmen ihren sämmtlichen jetzigen Angestellten gegen Entgelt übergeben. Die Angestellten treten zu einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung zusammen und können vielleicht mit Hilfe der Landescasse, die keine Wucherzinsen nimmt, die Ablösungssumme an Y & Sohn auszahlen. Die Angestellten amortisiren dann das Darlehen, welches ihnen von ihrer Landescasse, von der Jewish Company oder von Y & Sohn selbst gewährt wurde.

     Die Jewish Company liquidirt die Kleinsten wie die Grössten. Und während die Juden ruhig wandern, sich die neue Heimat gründen, steht die Company als die grosse juristische Person da, welche den Abzug leitet, die verlassenen Güter hütet, für die gute Ordnung des Abwickelns mit ihrem sichtbaren, greifbaren Vermögen haftet und für die schon Ausgewanderten dauernd bürgt.


[45]
Bürgschaften der Company.

     In welcher Form wird die Company die Bürgschaften leisten, dass in den verlassenen Ländern keine Verarmung und keine wirthschaftlichen Krisen eintreten?

     Es wurde schon gesagt, dass anständige Antisemiten unter Achtung ihrer uns werthvollen Unabhängigkeit gleichsam als volksthümliche Controlsbehörden an das Werk herangezogen werden sollen.

     Aber auch der Staat hat fiskalische Interessen, die geschädigt werden können. Er verliert eine zwar bürgerlich gering, aber finanziell hochgeschätzte Classe von Steuerträgern. Es muss ihm dafür eine Entschädigung geboten werden. Wir bieten sie ihm ja indirect, indem wir die mit unserem jüdischen Scharfsinne, unserem jüdischen Fleisse eingerichteten Geschäfte im Lande lassen, indem wir in unsere aufgegebenen Positionen die christlichen Mitbürger einrücken lassen, und so ein in dieser Friedlichkeit beispielloses Aufsteigen von Massen zum Wohlstand ermöglichen. Die französische Revolution zeigte im Kleinen etwas Aehnliches; aber dazu musste das Blut unter der Guillotine, in allen Provinzen des Landes und auf den Schlachtfeldern Europas in Strömen fliessen. Und dazu mussten geerbte und erworbene Rechte zerbrochen werden. Und dabei bereicherten sich nur die listigen Käufer der Nationalgüter.

     Die Jewish Company wird in ihrem Wirkungskreise den einzelnen Staaten auch directe Vortheile zuführen. Ueberall kann den Regierungen der Verkauf von verlassenen Judengütern unter günstigen Bedingungen zugesichert werden. Die Regierungen wieder können diese gütliche Expropriation in grossem Massstab für gewisse sociale Aufbesserungen verwenden.

     Die Jewish Company wird den Regierungen und Parlamenten, welche die innere Wanderung der christlichen Bürger leiten wollen, dabei Hilfe leisten.

     Die Jewish Company wird auch grosse Abgaben zahlen.

     Die Centrale hat ihren Sitz in London, weil die Company im Privatrechtlichen unter dem Schutze einer grossen, derzeit nicht antisemitischen Macht stehen muss. Aber die Company wird, wenn man sie officiell und officiös unterstützt, überall eine breite Steuerfläche liefern. Die Company wird überall besteuerbare Töchter- und Zweiganstalten gründen. Sie wird ferner den Vortheil doppelter Immobilienumschreibung, also doppelter Gebühren liefern. Die Company wird selbst dort, wo sie [46]      nur als Immobilienagentur auftritt, sich den vorübergehenden Anschein des Käufers geben. Sie wird, auch wenn sie nicht besitzen will, im Grundbuche einen Augenblick als Eigenthümer stehen.

     Das sind nun freilich rein rechnungsmässige Sachen. Es wird von Ort zu Ort erhoben und entschieden werden müssen, wie weit die Company darin gehen kann, ohne ihre Existenz zu gefährden. Sie wird darüber freimüthig mit den Finanzministern verhandeln. Diese werden den guten Willen deutlich sehen und sie werden überall die Erleichterungen gewähren, die zur erfolgreichen Durchführung des grossen Unternehmens nachweisbar erforderlich sind.

     Eine weitere directe Zuwendung ist die im Güter- und Personentransporte. Wo die Bahnen staatlich sind, ist das sofort klar. Bei den Privatbahnen erhält die Company, wie jeder grosse Spediteur, Begünstigungen. Sie muss natürlich unsere Leute so billig als möglich reisen lassen und verfrachten, da jeder auf eigene Kosten hinübergeht. Für den Mittelstand wird das System Cook, und für die armen Classen das Personenporto da sein. Die Company könnte an Personen- und Frachtrefactien viel verdienen, aber ihr Grundsatz muss auch hier sein, nur die Selbsterhaltungskosten hereinzubringen.

     Die Spedition ist an vielen Orten in den Händen der Juden. Die Speditionsgeschäfte werden die ersten sein, die die Company braucht, und die ersten, die sie liquidirt. Die bisherigen Inhaber dieser Geschäfte treten entweder in den Dienst der Company oder sie etabliren sich frei, drüben. Die Ankunftsstelle braucht ja empfangende Spediteure, und da dies ein glänzendes Geschäft ist, da man drüben sofort verdienen darf und soll, wird es nicht an Unternehmungslustigen fehlen. Es ist unnöthig, die geschäftlichen Einzelheiten dieser Massenexpedition auszuführen. Sie sind aus dem Zwecke vernünftig zu entwickeln und viele tüchtige Köpfe sollen und werden darüber nachdenken, wie das am besten zu machen sein wird.



Einige Thätigkeiten der Company.

     Viele Thätigkeiten werden ineinander wirken. Nur ein Beispiel: Allmälig wird die Company in den anfänglich primitiven Niederlassungen Industriesachen zu erzeugen beginnen. Zunächst für unsere eigenen armen Auswanderer: Kleider,

[47]      Wäsche, Schuhe etc. fabriksmässig. Denn in den europäischen Abfahrtsstationen werden unsere armen Leute neu gekleidet. Es wird ihnen damit kein Geschenk gemacht, weil sie nicht gedemüthigt werden sollen. Es werden ihnen nur ihre alten Sachen gegen neue eingetauscht. Verliert die Company dabei etwas, so wird es als Geschäftsverlust gebucht. Die völlig Besitzlosen werden für die Bekleidung Schuldner der Company und zahlen drüben in Arbeitsüberstunden, die ihnen für gute Aufführung erlassen werden.

     An diesen Punkten haben übrigens die bestehenden Auswanderungsvereine Gelegenheit, helfend einzugreifen. Alles was sie für die wandernden Juden bisher zu thun pflegten, sollen sie zukünftig für die Colonisten der Jewish Company thun. Die Formen dieses Zusammenwirkens werden sich leicht finden lassen.

     Schon in der Neubekleidung der armen Auswanderer soll etwas Symbolisches enthalten sein: Ihr beginnt jetzt ein neues Leben! Die Society of Jews wird dafür sorgen, dass schon lange vor der Abreise und auch unterwegs durch Gebete, populäre Vorträge, Belehrungen über den Zweck des Unternehmens, hygienische Vorschriften für die neuen Wohnorte, Anleitungen zur künftigen Arbeit, eine ernste und festliche Stimmung erhalten werde. Denn das gelobte Land ist das Land der Arbeit. Bei ihrer Ankunft werden aber die Einwanderer von den Spitzen unserer Behörden feierlich empfangen werden. Ohne thörichten Jubel, denn das gelobte Land muss erst erobert werden. Aber schon sollen diese armen Menschen sehen, dass sie zuhause sind.

     Die Bekleidungsindustrie der Company für die armen Auswanderer wird nicht planlos produciren. Durch die Society of Jews, welche von den Ortsgruppen die Mittheilung erhalten wird, muss die Jewish Company rechtzeitig die Zahl, den Ankunftstag und die Bedürfnisse der Auswanderer kennen. So ist es möglich, für sie umsichtig vorzusorgen.



Industrielle Anregungen.

     Die Aufgaben der Jewish Company und der Society of Jews können in diesem Entwurfe nicht streng gesondert vorgetragen werden. Thatsächlich werden diese beiden grossen Organe beständig zusammenwirken müssen. Die Company wird

[48] auf die moralische Autorität und Unterstützung der Society angewiesen sein und bleiben, gleichwie die Society die materielle Hilfe der Company nicht entbehren kann. In der planvollen Leitung der Bekleidungsindustrie z. B. ist der schwache Anfang des Versuches enthalten, die Productionskrisen zu vermeiden. Auf allen Gebieten, wo die Company als Industrieller auftritt, soll so vorgegangen werden.

     Keineswegs darf sie aber die freien Unternehmungen mit ihrer Uebermacht erdrücken. Wir sind nur dort Collectivisten, wo es die ungeheuren Schwierigkeiten der Aufgabe erfordern. Im übrigen wollen wir das Individuum mit seinen Rechten hegen und pflegen. Das Privateigenthum als die wirthschaftliche Grundlage der Unabhängigkeit, soll sich bei uns frei und geachtet entwickeln. Wir lassen ja gleich unsere ersten Unskilleds ins Privateigenthum aufsteigen.

     Der Unternehmungsgeist soll auf jede Weise gefördert werden. Die Einrichtung von Industrien wird durch eine vernünftige Zollpolitik, Zuwendung billigen Rohmaterials und durch ein Amt für Industrie-Statistik mit öffentlichen Verlautbarungen begünstigt.

     Der Unternehmungsgeist kann auf gesunde Weise angeregt werden. Die speculative Planlosigkeit wird vermieden. Die Etablirung neuer Industrien wird rechtzeitig bekanntgemacht, so dass die Unternehmer, die ein halbes Jahr später auf den Einfall kommen, sich einer Industrie zuzuwenden, nicht in die Krise, in’s Elend hineinbauen. Da der Zweck einer neuen Anlage der Society angemeldet werden soll, können die Unternehmungsverhältnisse jederzeit Jedermann bekannt sein.

     Ferner werden den Unternehmern die centralisirten Arbeitskräfte gewährt. Der Unternehmer wendet sich an die Dienstvermittlungs-Centrale, die dafür von ihm nur eine zur Selbsterhaltung erforderliche Gebühr einhebt. Der Unternehmer telegraphirt: Ich brauche morgen für drei Tage, drei Wochen oder drei Monate fünfhundert Unskilleds. Morgen treffen bei seiner landwirthschaftlichen oder industriellen Unternehmung die gewünschten Fünfhundert ein, welche die Arbeitscentrale von da und dort, wo sie eben verfügbar werden, zusammenzieht. Die Sachsengängerei wird da aus dem Plumpen in eine sinnvolle Institution heeresmässig verfeinert. Selbstverständlich werden keine Arbeitssclaven geliefert, sondern nur Siebenstundentägler, die ihre Organisation beibehalten, denen auch beim Ortswechsel die Dienstzeit mit Chargen, Avanciren und Pensionirung fortläuft. Der freie Unternehmer kann sich auch anderwärts seine Arbeitskräfte verschaffen, wenn er will. Aber er wird es schwerlich können. Die Hereinziehung nichtjüdischer Arbeitssclaven [49] in’s Land wird die Society zu vereiteln wissen durch eine gewisse Boycottirung widerspenstiger Industrieller, durch Verkehrserschwerungen und dergleichen. Man wird also die Siebenstundentägler nehmen müssen. So nähern wir uns beinahe zwanglos dem Normaltage von sieben Stunden.



Ansiedlung von Facharbeitern.

     Es ist klar, dass, was für die Unskilleds gilt, bei den höheren Facharbeitern noch leichter ist. Die Theilarbeiter der Fabriken können unter dieselben Regeln gebracht werden. Die Dienstvermittlungs-Centrale besorgt sie.

     Was nun die selbstständigen Handwerker, die kleinen Meister betrifft, die wir im Hinblick auf die künftigen Fortschritte der Technik sehr pflegen wollen, denen wir technologische Kenntnisse zuführen wollen, selbst wenn sie keine jungen Leute mehr sind, und denen die Pferdekraft der Bäche und das Licht in elektrischen Drähten zugeleitet werden soll – diese selbstständigen Arbeiter sollen auch durch die Centrale der Society gesucht und gefunden werden. Hier wendet sich die Ortsgruppe an die Centrale: Wir brauchen so und so viele Tischler, Schlosser, Glaser u. s. w. Die Centrale verlautbart es. Die Leute melden sich. Sie ziehen mit ihren Familien nach dem Orte, wo man sie braucht und bleiben da wohnen, nicht erdrückt von einer verworrenen Concurrenz. Die dauernde, die gute Heimat ist für sie entstanden.



Die Geldbeschaffung.

     Als das Actiencapital der Jewish Company wurde ein phantastisch klingender Betrag angenommen. Die wirklich nothwendige Höhe des Actiencapitals wird von Finanzfachleuten festgesetzt werden müssen. Jedenfalls eine riesige Summe. Wie soll diese aufgebracht werden? Dafür gibt es drei Formen, welche die Society in Erwägung ziehen wird. Die Society, diese grosse moralische Person, der Gestor der Juden, besteht aus unseren reinsten und besten Männern, die aus der Sache keinen [50] Vermögensgewinn ziehen können und dürfen. Obwohl die Society am Beginn keine andere als eine moralische Autorität besitzen kann, wird diese dennoch hinreichen, um die Jewish Company dem Judenvolke gegenüber zu beglaubigen. Die Jewish Company wird nur dann Aussicht auf geschäftliches Gelingen haben, wenn sie von der Society sozusagen gestempelt ist. Es wird sich also nicht eine beliebige Gruppe von Geldleuten zusammenthun können, um die Jewish Company zu bilden. Die Society wird prüfen, wählen und bestimmen, und sich vor der Gutheissung der Gründung alle nöthigen Bürgschaften für die gewissenhafte Durchführung des Planes sichern lassen. Experimente mit ungenügenden Kräften dürfen nicht gemacht werden, denn diese Unternehmung muss gleich auf den ersten Schlag gelingen. Das Misslingen der Sache würde die ganze Idee auf Jahrzehnte hinaus compromittiren und sie vielleicht für immer unmöglich machen.

     Die drei Formen der Aufbringung des Actiencapitals sind: 1. durch die Hochbank; 2. durch die Mittelbank; 3. durch eine volksthümliche Subscription.

     Am leichtesten, schnellsten und sichersten wäre die Gründung durch die Hochbank. Da kann das erforderliche Geld innerhalb der bestehenden grossen Finanzgruppen durch einfache Berathung in kürzester Zeit aufgebracht werden. Es hätte den grossen Vortheil, dass die Milliarde – um bei diesem einmal angenommenen Betrage zu bleiben – nicht sofort gänzlich eingezahlt werden müsste. Es hätte den weiteren Vortheil, dass auch der Credit dieser mächtigen Finanzgruppen der Unternehmung zuflösse. In der jüdischen Finanzmacht schlummern noch sehr viele ungenützte politische Kräfte. Von den Feinden des Judenthums wird diese Finanzmacht als so wirksam dargestellt, wie sie sein könnte, aber thatsächlich nicht ist. Die armen Juden spüren nur den Hass, den diese Finanzmacht erregt; den Nutzen, die Linderung ihrer Leiden, welche bewirkt werden könnte, haben die armen Juden nicht. Die Creditpolitik der grossen Finanzjuden müsste sich in den Dienst der Volksidee stellen. Finden aber diese mit ihrer Lage ganz zufriedenen Herren sich nicht bewogen, etwas für ihre Stammesbrüder zu thun, die man mit Unrecht für die grossen Vermögen Einzelner verantwortlich macht, so wird die Verwirklichung dieses Planes Gelegenheit geben, eine reinliche Scheidung zwischen ihnen und dem übrigen Theile des Judenthums durchzuführen.

     Die Hochbank wird übrigens durchaus nicht aufgefordert, einen so enormen Betrag aus Wohlthätigkeit zu beschaffen. Das wäre eine thörichte Zumuthung. Die Gründer und Actionäre der Jewish Company sollen vielmehr ein gutes Geschäft machen, und sie werden sich im vorhinein davon Rechenschaft geben [51] können, welche Chancen bevorstehen. Die Society of Jews wird nämlich im Besitze aller Belege und Behelfe sein, aus denen sich die Aussichten der Jewish Company erkennen lassen. Die Society of Jews wird insbesondere den Umfang der neuen Judenbewegung genau erforscht haben und den Gründern der Company auf eine vollkommen verlässliche Weise mittheilen können, mit welcher Betheiligung diese rechnen darf. Durch die Herstellung der Alles umfassenden modernen Judenstatistik wird die Society für die Company die Arbeiten einer société d’études besorgen, wie man diese in Frankreich zu machen pflegt, bevor man an die Financirung eines sehr grossen Unternehmens herangeht.

     Die Sache wird dennoch vielleicht nicht den kostbaren Beifall der jüdischen Geldmagnaten finden. Diese werden sogar vielleicht durch ihre geheimen Knechte und Agenten den Kampf gegen unsere Judenbewegung einzuleiten versuchen. Einen solchen Kampf werden wir, wie jeden anderen, der uns aufgezwungen wird, mit schonungsloser Härte führen.

     Die Geldmagnaten werden sich vielleicht auch nur begnügen, die Sache mit einem ablehnenden Lächeln abzuthun.

     Ist sie damit erledigt?

     Nein.

     Dann geht die Geldbeschaffung auf die zweite Stufe, an die mittelreichen Juden. Die jüdische Mittelbank müsste im Namen der Volksidee gegen die Hochbank zusammengerafft werden zu einer zweiten formidablen Geldmacht. Das hätte den Uebelstand, dass zunächst nur ein Geldgeschäft daraus würde, denn die Milliarde müsste voll eingezahlt werden – sonst darf man nicht anfangen – und da dies Geld erst langsam in Verwendung träte, so würde man in den ersten Jahren allerlei Bank- und Anleihegeschäfte machen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass so allmälig der ursprüngliche Zweck in Vergessenheit geriethe, die mittelreichen Juden hätten ein neues grosses Geschäft gefunden und die Judenwanderung würde versumpfen.

     Phantastisch ist die Idee dieser Geldbeschaffung durchaus nicht, das weiss man. Verschiedenemale wurde ja versucht, das katholische Geld gegen die Hochbank zusammenzuraffen. Dass man sie auch mit jüdischem bekämpfen könne, hat man bisher nicht bedacht.

     Aber welche Krisen hätte das Alles zur Folge. Wie würden die Länder, wo solche Geldkämpfe spielten, geschädigt werden, wie müsste der Antisemitismus dabei überhandnehmen.

     Mir ist das also nicht sympathisch, ich erwähne es nur, weil es in der logischen Entwicklung des Gedankens liegt.

[52]      Ob die Mittelbanken die Sache aufgreifen werden, weiss ich auch nicht.

     Jedenfalls ist die Sache auch mit der Ablehnung der Mittelreichen nicht erledigt. Dann beginnt sie vielmehr erst recht.

     Denn die Society of Jews, die nicht aus Geschäftsleuten besteht, kann dann die Gründung der Company als eine volksthümliche versuchen.

     Das Actiencapital der Company kann ohne Vermittlung eines Hochbank- oder Mittelbanksyndicates durch unmittelbare Ausschreibung einer Subscription aufgebracht werden. Nicht nur die armen kleinen Juden, sondern auch die Christen, welche die Juden loshaben wollen, werden sich an dieser in ganz kleine Theile zerlegten Geldbeschaffung betheiligen. Es wäre eine eigenthümliche und neue Form des Plebiscites, wobei Jeder, der sich für diese Lösungsform der Judenfrage aussprechen will, seine Meinung durch eine bedingte Subscription äussern könnte. In der Bedingung liegt die gute Sicherheit. Die Vollzahlung wäre nur zu leisten, wenn der ganze Betrag gezeichnet ist, sonst würde die Anzahlung zurückgegeben.

     Ist aber der ganze nöthige Betrag durch die volksthümliche Auflage in der ganzen Welt gedeckt, dann ist jeder einzelne kleine Betrag gesichert durch die unzähligen anderen kleinen Beträge.

     Es wäre dazu natürlich die ausdrückliche, entschiedene Hilfe der betheiligten Regierungen nöthig.


Empfohlene Zitierweise:

Theodor Herzl: Der Judenstaat, Berlin und Wien 1896. Seite 31-52 (Die Jewish Company). Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Der_Judenstaat/Die_Jewish_Company&oldid=527571 (Version vom 26.11.2008)

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