Die Siegel der Deutschen Kaiser und Könige:Band 5:Seite 161
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| Band: 5. | |
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von Ungarn, als Reichsverweser übertrug und sich unter dessen Vormundschaft begab, gebrauchte er nun den Doppeladler als sigillum imperii, wie die Umschrift sagt, nicht regni (II, Taf. 13, 1). Diesen Doppeladler führte er als Reichsverweser, wenn er auch als solcher nicht anerkannt wurde, bis zu seiner Königswahl (1410). Von da ab nahm er den ihm als König zustehenden einköpfigen Adler (II, Taf. 13, 3. 4) an, seit der Kaiserkrönung führte er wiederum den Doppeladler (II, Taf. 17, 2) und, wie die Anweisung an den Siegelstecher ergibt (S. 47) mit direkter Anweisung der Herstellung eines Doppeladlers, als Wappen des Kaisertums. Damit fand durch Sigismund die lange herrschende Ansicht von der Verschiedenheit des kaiserlichen und königlichen Wappens offizielle Anerkennung. Von Sigismunds Nachfolgern in der Kaiserwürde wurde nun der zweiköpfige Adler bis zum Ende des Reiches stets beibehalten, während diejenigen Könige, die die Kaiserwürde nicht bekleideten, den einköpfigen Adler führten. Der einköpfige Adler als Wappenfigur erscheint noch unter Friedrich III. ohne Nimbus (II, Taf. 23, 2), während der zweiköpfige auf dessen Siegeln stets nimbiert ist (II, Taf. 25, 2), mit diesem Schmuck zuerst auf den Siegeln Sigismunds nach dessen Kaiserkrönung vorkommt (II, Taf. 17, 2) und dann so bis zur Auflösung des Reichs dargestellt wird. Aber auch auf den Königssiegeln ist, soweit sie erhalten sind, seit Ferdinand I. der Nimbus zu finden (I, Taf. 21, 1—4; 22, 4; 24, 6—8; 26, 2; 29, 1—4; 33. 2), während das Königssiegel Ferdinands IV. des Nimbus entbehrt (III, Taf. 60, 4). Ferdinand I. führte schon als König dieselben drei Siegeltypen, wie seine, als er Kaiser geworden, im Jahre 1559 erlassene Kanzleiordnung vorschreibt: ein großes, mittleres und kleines Siegel (Sekret), und zwar im großen den einköpfigen nimbierten Adler, mit einem von Österreich und Kastilien gespaltenen (III, Taf. 21, 1) Herzschild; der Adler des mittleren Siegels trägt den Wappenschild von Österreich (III, Taf. 22, 2), während das Sekret ohne solchen ist (III, Taf. 22, 3). Diese drei Siegeltypen finden wir auch in der Königszeit Maximilians II. Deren Adler tragen auf der Brust einen von Böhmen und Ungarn quadrierten Schild, der als Mittelschild, wie das große Siegel Ferdinands I., den von Österreich und Kastilien gespaltenen Schild hat (III, Taf. 29, 1—4). Seit Rudolf II. scheint kein großer Königsstempel mehr gestochen zu sein. Der Adler des an Größe dem mittleren Siegel Maximilians entsprechenden Siegels trägt den böhmischen Schild (= III, Taf. 24,6), dem der von Österreich und Kastilien gespaltene Herzschild aufliegt (III, Taf. 35, 7), während der Adler des Sekrets den von Ungarn und Böhmen quadrierten Schild trägt, mit von Österreich und Kastilien gespaltenem Herzschild (III, Taf. 35,8). Hingegen zeigen die Sekrete der Königszeit Ferdinand III. und IV. — größere Siegel sind nicht bekannt — den Wappenschild der böhmischen Königskanzlei, den quadrierten Schild, mit einem von Österreich und Burgund gespaltenen Herzschild (III, Taf. 54, 3.4; 60,4). Königssiegel Josefs I. sind nicht bekannt. Seit Karl VI. bis zu Ende des Reiches sind dem einfachen Adler komplizierte Wappenschilde aufgelegt (IV,Taf. 15, 1.2; 36,4.5; 44/1; 48,2). [Bearbeiten] 4. Gebrauch mehrerer SiegelstempelIn der Reichskanzlei sind, von den unter Konrad II. aufkommenden besonderen Siegelstempeln für Deutschland und Italien abgesehen[1], seit der Zeit der Karolinger bis zu Friedrich I. zur Besiegelung der nämlichen Kategorien von Urkunden desselben
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