Diskussion:Reichsgesetzblatt (Deutschland)

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Bedarf es für jeden Jahrgang eine eigene Projektseite mit eigenen Editionsregeln oder sollte man so etwas nicht besser unter Deutsches Reichsgesetzblatt oder Reichsgesetzblatt (Deutsches Reich) festlegen? Die hier dargestellte Übersicht ließe sich auch auf den jeweiligen Jahrgangskategorienseiten wiedergeben. --AlexF 23:13, 15. Okt. 2007 (CEST)

Das stimmt, denn es birgt die Gefahr, das die Editionsrichtlinien dann von Jahrgang zu Jahrgang abweichen, wenn man das nicht im Griff behält, vielleicht sollte eine Projektseite für die Übersicht über die Jahrgänge angelegt werden. Ich würde dann aber dafür plädieren, daß man zwischen Kaiserzeit, Weimarer Republik und 3. Reich unterscheidet und dafür dann eigene Projektseiten anlegt. Für mich ist eh nur die Kaiserzeit in denkbarer Reichweite. Gruß--A. Wagner 23:22, 15. Okt. 2007 (CEST)
Ich glaube nicht, daß die Abweichungen zwischen diesen drei Epochen allzu groß sind, wenn doch kann auf der zentralen Projektseite darauf eingegangen werden. Die Gesetzblätter der Weimarer Republik und der Nazizeit sind auf dem ALEX-Server der ÖNB erreichbar. Siehe Wikisource:Gesetze --AlexF 23:29, 15. Okt. 2007 (CEST)
ist bekannt...um sich hier aber sinnvoll auszubreiten, werden 3 Dinge benötigt....1. Zeit, 2. Leute, 3. OCR für Fraktur mit Aufladung für 100 000 Seiten...Gruß--A. Wagner 23:36, 15. Okt. 2007 (CEST)
Ich würde es bei den Gesetzen zur Weimarer Republik und der Nazizeit erstmal bei punktuellen Bearbeitungen belassen. --AlexF 23:40, 15. Okt. 2007 (CEST)
da sind wir einer Meinung--A. Wagner 23:42, 15. Okt. 2007 (CEST)

[Bearbeiten] zu den ER

"Abbreviaturen wie RGBl. werden bis 1933 nicht verwendet, da nicht zeitgemäß." halte ich für fragwürdig, siehe [1], leider sehe ich das erst jetzt. Den falschen Gebrauch des Feldes Fundstelle möchte ich hier auch nochmal monieren. --AlexF 05:47, 31. Jan. 2008 (CET)

Die Verwendung von Abbreviaturen wurde von mir in (http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Auskunft#Abk.C3.BCrzungen_von_Gesetzesnamen) zur Diskussion gestellt und entspricht der mir zur Verfügung stehenden Quellenlage. Abkürzungen tauchen erst nach 1933 auf.

Die Verwendung des Feldes Fundstelle kann so falsch nicht sein. Da es damals kein Fundstellenverzeichnis wie für die heutigen Gesetze gab, wird mit diesem Feld ein eindeutiger Bezug zum Fundstelle im Gesetzeswerk hergestellt. Der Begriff Fundstelle ist eindeutiger als Quelle, da dies zu allgemein ist. Quelle wird hier im Projekt für die Herkunft der scans verwendet. Gruß --A. Wagner 08:44, 31. Jan. 2008 (CET)

Folge doch bitte einfach dem Link, den Froben damals schon in der Disk. genannt hat. Dann findest du bei GBS mehrere rechtswissenschaftliche Publikationen bis 1880, die diese Abkürzung verwenden. Wenn man den Erscheinungszeitraum bis 1910 ausdehnt, steigt die Anzahl der gefundenen Werke nochmal beträchtlich an. (Zugegebernermaßen finden sich in der Liste auch ein paar wenige Bücher aus den 30er Jahren, das ist jedoch auf falsche Metadaten zurückzuführen.) Wenn man einen US-Proxy verwendet, kann man in den Werken auch blättern. Also kann ich deiner obigen Aussage, es hätte diese Abkürzung nicht gegeben, einfach nicht zustimmen, sie ist sogar in wissenschaftlichen Publikationen verwendet worden. --AlexF 10:42, 31. Jan. 2008 (CET)
Nun gut, ich werde mir den Link nochmal genauer ansehen, aber meiner Meinung nach sind diese Abbreviaturen erst nach 1933 offiziell verwendet worden. Es gab bis dahin meines Wissens keine offiziellen Abkürzungen für Gesetze. Gruß --A. Wagner 21:32, 31. Jan. 2008 (CET)
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