Dorfanlage und Hausbau in Deutschland

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Autor: Wilhelm Jungermann
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Titel: Dorfanlage und Hausbau in Deutschland
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aus: Die Gartenlaube, Heft 48, 49, S. 763–765, 778–780
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1864
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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[763]
Dorfanlage und Hausbau in Deutschland.
Von Wilhelm Jungermann.
Die Dorfanlage als geschichtliche Urkunde. – Dr. Landau in Kassel. – Der fränkische, der sächsische und der thüringisch-slavische Bauernhof. – Die Hufeisenform der thüringischen und lausitzer Dörfer. – Die Inschriften, Sinnsprüche und Rebus am fränkischen Hause. – Die Utlucht und die Dehle des altsächsischen Hauses. – Gemüthliche Behaglichkeit desselben.

Wie wir heutzutage andere Augen bekommen haben für uns selbst und unsere Rechte und Aufgaben im Leben, so haben wir auch das Leben der früheren Zeiten mit anderen Augen ansehen lernen. Mit dieser veränderten Anschauung aber über die Aufgaben der Geschichtschreibung ist nun auch die Art und Weise der Forschung eine ganz andere und gar Manches als werthvolle Quelle erkannt worden, woran wir früher gleichgültig vorüber gegangen sind. So wäre es wohl noch vor zwanzig Jahren Niemand eingefallen, die Anlage unserer Dörfer und den Bau unserer Häuser als Mittel zur Erkenntniß für Dinge und Zustände anzusehen, die auf weit über tausend Jahre in unsere frühere Geschichte hinabreichen, ja die einzigen sicheren Urkunden für die wichtige und interessante Frage sind, wie es in der vorgeschichtlichen Zeit im deutschen Lande ausgesehen und was wir eigentlich als ursprünglich deutsches Land zu betrachten haben.

Der Mann, der zuerst auf diesen Gedanken gekommen, ist in der gelehrten Welt bereits wohlbekannt; er verdient es aber auch um seines treuen Fleißes und seiner naturwüchsigen und echt volksthümlichen Forschungsweise willen, daß auch die weiteren Volkskreise von ihm und seinen Arbeiten Kenntniß erhalten. Es ist der Archivrath Dr. Georg Landau zu Kassel. Landau, der sich vielfach mit unserer ältesten Geschichte und deren dürftigen und unzureichenden Quellen beschäftigt hat, über dem Schweinsleder und Pergament aber das helle Auge für die Dinge des wirklichen Lebens nicht verlor, gewann nach und nach die Ueberzeugung, daß Häuser und Dörfer es wohl in Deutschland so lange gegeben haben müsse, als unser Volk überhaupt Ackerbau betrieben und feste Wohnsitze gehabt, daß ferner auch die Art und Weise, wie unsere Dörfer angelegt, unsere Feldfluren aufgetheilt und unsere Bauernhäuser gebaut und eingerichtet worden, jedenfalls Einrichtungen von einer solchen Zähigkeit und unverwüstlichen Dauer seien, daß von ihnen aus vielleicht ein sicherer Rückschluß auf die ältesten Zustände unseres Volkes möglich erscheine. Weitere Nachforschungen ergaben denn auch wirklich für den Theil von Deutschland, wo sie zunächst angestellt wurden, eine so überraschende Stetigkeit und Gleichmäßigkeit in allen diesen Dingen, daß der Versuch, auf diesem Wege weiter vorzudringen, in jedem Fall als lohnend erscheinen mußte. Mit diesen Ergebnissen trat Landau – ich glaube es war im Jahre 1855 oder 1856 – vor die Hauptversammlung des Vereins der deutschen Geschichts- und Altertumsforscher und sprach denselben um seine Unterstützung für die Ausführung derartiger Forschungen durch ganz Deutschland an. Der Verein ging auch bereitwillig auf diesen Vorschlag ein; es nahm sich jedoch auch König Johann von Sachsen der Sache an, und später bewilligte auch die preußische Regierung eine entsprechende Geldsumme zur Förderung dieses Zweckes. So wurde Landau in den Stand gesetzt, zunächst die Dörfer und Häuser in beiden Hessen, Nassau und baierisch Franken zu untersuchen, denn diese Art von Studien muß nicht blos mit den Augen, sondern auch mit den Beinen abgemacht werden. Eine zweite Reise führte ihn nach Westphalen und in das alte Sachsenland, eine dritte nach Thüringen, in die Lausitz, nach Schlesien und bis nach Polen. Seitdem haben die Untersuchungen geruht, weil der Alterthumsverein keine Mittel mehr hatte und auch sonst Niemand sich bereit fand, die nöthigen Mittel herzugeben. Noch aber stehen die Forschungen in einem großen Theile von Deutschland zurück: die Rheinlande fehlen noch, Baiern, Baden, Württemberg und die norddeutschen Länder sind noch nicht besucht, und ein Abschluß der ganzen wichtigen und mühevollen Arbeit ist daher vor Beendigung dieser Forschungen nicht möglich.

Und nun zur Sache selbst.

Vor Allem sei darauf aufmerksam gemacht, daß wir es hier nicht mit der Anlage der Städte und dem Bau der städtischen Häuser, sondern nur mit den Dorfanlagen und den Bauernhäusern zu thun haben. So wichtig die Entwickelung des städtischen Eigenthums für viele geschichtliche Fragen ist, so entscheiden doch die städtischen Bauten nichts für die hier in Beracht kommenden Verhältnisse, weil die ältesten Deutschen nicht in Städten, sondern nur in Dörfern oder etwa in Einzelhöfen gewohnt haben. Nach dem Charakter der Dorfanlage und dem bäuerlichen Hausbau aber hat Landau bis jetzt drei scharf gesonderte Gruppen unterschieden: den fränkischen Bauernhof in beiden Hessen, Nassau, dem fränkischen Baiern und bis zum Neckar; den sächsischen Bauernhof im alten Sachsenland (Westphalen, Engern und Ostphalen) und den thüringisch-slavischen Bauernhof an der Nordgrenze von Kurhessen, in Thüringen und in der Lausitz bis zum Queis. Daneben steht dann noch mit einem anscheinend dem altsächsischen Bauernhause ganz gleichen Hausbau der räthselhafte westphälische Einzelhof in dem Lande nordwärts von der Lippe. Dieser westphälische Einzelhof, der sich sonst nirgends weder in Franken, noch im alten Sachsenland, noch in Thüringen und in der Lausitz findet, der scharf abhebend von der Lippe nur in dem Lande nördlich von diesem Flusse vorkommt, wird uns weiter unten noch ausführlicher beschäftigen. Hier genüge nur die kurze Bemerkung, daß dieser Einzelhof – wie ja schon der Name erkennen läßt – den geraden Gegensatz zu der Dorfanlage bildet. In der Dorfanlage aber unterscheiden sich die echt deutschen Dörfer in Franken und im alten Sachsenland in keiner Weise von einander, wohl aber bilden sie einen sehr ausfallenden Gegensatz zu der Anlage der – nach dem Urtheil Landau’s wenigstens – ursprünglich nicht deutschen, sondern slavischen Dörfer in Thüringen und in der Lausitz.

Grundriß des thüringischen Dorfes Müncherode bei Jena.

Die echt deutschen Dörfer nämlich haben eine doppelte Art der Anlage. Die älteste Form ist diejenige, bei welcher das Dorf als eine Gruppe von Höfen sich darstellt, in der eine bestimmte Ordnung nach Gassen nicht erkennbar oder, wo diese dennoch sich zeigt, erst durch spätere Anbauten gebildet worden ist. Mit dieser Dorfform ist sodann regelmäßig auch diejenige Flurordnung verbunden, in welcher die Hufe aus einzelnen Ackerstücken besteht, die je nach der Beschaffenheit des Bodens (Gewanne) in der ganzen Feldflur zerstreut liegen. Eine jüngere Dorfform zeigen diejenigen Dörfer, welche entweder in einer oder mehreren Gassen angelegt sind, oder auch als eine lang sich hinziehende Reihe zerstreuter Höfe erscheinen, während in beiden Fällen die Hufen dieser Dörfer in der Regel ein zusammenhängendes Stück bilden. Dörfer mit solchen zerstreut liegenden Höfen finden sich hauptsächlich im Gebirge (Oberbaiern) und in den Marschen Norddeutschlands. Im Gegensatz zu dieser deutschen Dorfanlage haben nun die slavischen Dörfer in Thüringen und in der Lausitz eine bald mehr bald minder scharf ausgeprägte runde, hufeisenähnliche Form. Die einzelnen Hofreithen nämlich schließen sich fest an einander und die Einfahrten der Höfe gehen sämmtlich auf den inneren offenen Raum [764] des Dorfes aus, und das ganze Dorf hat in Folge dessen nur einen Zugang von außen. Der innere offene Raum des Dorfes, der Anger, ist meist mit Gras bewachsen und in der Mitte desselben befindet sich in der Regel ein kleiner, von Weiden etc. beschatteter Teich, zuweilen jedoch auch die Dorfkirche. Hinter den Häusern liegen die Gärten, und da diese sich wie die Hofreithen fest an einander schließen, so bilden auch diese eine mehr oder minder runde Form und, von ihren Hecken umgeben, vielfach einen das ganze Dorf umschließenden, undurchdringlichen Hag. Um diese Hecken herum lief sodann – wenigstens in alter Zeit – noch ein jetzt fast überall zugeworfener Graben von nicht unbeträchtlicher Breite und Tiefe, der in Verbindung mit dem Umstande, daß das Dorf nur einen Zugang von außen hatte, die Vertheidigung gegen äußere Feinde ziemlich leicht machte.

Die vorstehende Zeichnung ist der Grundriß des Dorfes Müncherode bei Jena. Die schwarz gehaltenen Stellen bezeichnen die Wohngebäude; die Wirtschaftsgebäude sind durch eine schieflinige Schraffur angegeben; die wagerechten Striche gelten dem Hofraum; die mit W bezeichneten Stellen und das Kreuz im Innern des Dorfes deuten die kleinen Weiher und die Kirche an; die abgetheilten Parcellen sind die Gärten. Wir erkennen aus dieser Zeichnung noch sehr deutlich die runde Hufeisenform der Dorfanlage, dagegen sehen wir, daß auf der Südseite sich ein zweiter Zugang zum Dorf gebildet hat; dies ist vielfach auch anderwärts,

Altsächsisches Haus in Kohlenstädt in Hessen.

theils durch die heutige stärkere Bevölkerung und die höhere Entwickelung der Landwirtschaft, theils auch unter dem Einfluß der Staatsbehörden mit Rücksicht auf die große Feuergefährlichkeit eines einzigen Zuganges nothwendig geworden. Ueberhaupt aber muß bemerkt werden, daß diese runde Form der Dorfanlage in Thüringen nur die Regel bildet, welche Ausnahmen, namentlich deutsche Coloniedörfer, nicht ausschließt. Thatsache aber ist, daß in Thüringen und jenseit der Saale und Elbe bis nach Schlesien hin noch heute die eben beschriebene, mehr oder weniger runde, eigenthümliche Dorfanlage herrscht und daß sich diese Dorfform niemals und nirgends in den ursprünglich deutschen Ländern, im alten Franken- und Sachsenland, vorfindet.

Gehen wir nun zu dem Hausbau über. Der Bauernhof im alten Frankenland, d. h. also in dem Land von der altsassischen Grenze – wir werden später sehen, wo diese hinläuft – rechts des Rheins bis nach Schwaben hin, hat durchweg folgende Eigentümlichkeiten: Haus und Scheune sind, mit alleiniger Ausnahme der Grundmauer, stets von Holz; beide sind, wenn auch oft verbunden, immer zwei selbstständige Gebäude; das Haus ist stets zweistöckig, hat im Erdgeschoß Stallungen und seinen Eingang stets auf der langen Seite. Im Uebrigen zeigen die Häuser wohl manche Verschiedenheiten, in diesen Punkten aber stimmen sie alle überein. Jeder größere Bauernhof bildet in der Regel ein ziemlich geräumiges Viereck.

Eine Eigentümlichkeit des fränkischen Hauses ist sodann noch die, daß die äußeren, mit weißer Kalkfarbe angestrichenen Wände des Wohnhauses und der Scheuer vielfach bald mit gemalten Blumen, Reitern und sonstigen Figuren, bald mit ernsten und scherzhaften Sprüchen, bald in beiden Weisen verziert sind. Sprüche dieser Art sind z. B.:

An Gottes reichem mildem Segen
Ist aller Menschen Thun gelegen;

oder:

Unse Mäd, di Ann,
Die hätt so gern en Mann.
Wetzt ü Nimäds, den se neme kann?

Selbst Rebus-Räthsel kommen oft vor. Auch am sächsischen Hause finden sich solche Inschriften, doch sind sie nicht auf die Balken gemalt, sondern in dieselben eingeschnitten und lauten gewöhnlich: „N. N. und seine Ehefrau haben Gott vertraut und dieses Haus gebaut“. Figuren werden dagegen zur Verzierung des sächsischen Hauses nicht angebracht, eigenthümlich aber sind dem Sachsenhaus die über einander sich kreuzenden obersten Dachsparren an den Giebelwänden, deren Spitzen fast stets zu Pferdeköpfen ausgeschnitzt sind. Das thüringische Haus hat weder Inschriften, noch Figuren, noch Pferdeköpfe.

Wesentlich verschieden von Haus und Hof des fränkischen Bauern ist Haus und Hof des altsächsischen Bauern, und zwar ist diese Verschiedenheit so in die Augen fallend, daß sie sich in die paar Worte zusammendrängen läßt: der sächsische Bauernhof vereinigt Alles unter einem Dach: Haus, Scheune und Stallung. Aus dieser Grundverschiedenheit ergeben sich nun noch folgende Einzelverschiedenheiten: das sächsische Haus hat stets nur ein Erdgeschoß und die Höhe desselben bis zum Dachstuhl mißt kaum zehn

Innere Einrichtung des altsächsischen Bauernhauses.

bis zwölf Fuß, darüber aber erhebt sich ein gewaltiges Strohdach, welches blos auf den äußeren Wänden ruht und nur Querbalken, nicht auch aufrechtstehende Säulen hat; das sächsische Haus geht zwar ferner, ebenso wie das fränkische, mit der schmalen (Giebel) Seite auf die Straße und mit der langen Seite auf den Hof, allein die Wohnung liegt nicht, wie bei dem fränkischen Hause, in dieser nach der Straße hin gekehrten Giebelseite, sondern in der gerade entgegengesetzten Rückseite, während die Giebelwand nur den Haupteingang, ein gewaltiges Thor, enthält. Außer diesem Thor erblickt man daher von der Straße aus nur etwa noch einige Stallthüren und Fensterluken, und das Ganze macht also, im Gegensatz zu dem freundlichen fränkischen Hause, einen überaus öden, unwirthlichen, abgeschlossenen Eindruck. Unsere zweite Zeichnung wird hiervon ein entsprechendes Bild geben; sie ist von einem Hause in Kohlenstädt, einem der ältesten Häuser der kurhessischen Grafschaft Schaumburg, aufgenommen, das freilich inzwischen einem neuen Gebäude hat weichen müssen. Die innere Einrichtung wird dagegen die dritte Zeichnung veranschaulichen.

Auf derselben bezeichnet 13 den Vorschoppen (die sogenannte Utlucht), 5 den Gänsestall, 12 den Pferdestall, 4 den Kälberstall, 11 den Hackstall (die Häckselkammer), der zugleich als Schlafkammer der Knechte dient (im fränkischen Bauernhaus schläft der Knecht stets im Pferdestall selbst), 3 den Kuhstall, 10 den Fohlenstall, 9 den Gemüsekeller, 8 die Mägdekammer, 7 die Kammer des Leibzüchters, 2 die Kammer des Hausherrn und der Hausfrau, 1 die Wohnstube derselben, 15 den Feuerheerd und die Küche, 14 endlich die Dehle, d. h. den vom Thor bis zur anderen Giebelwand offenen Raum, auf dem gedroschen wird und dessen Boden deshalb meist aus gestampftem Lehm, nicht selten aber auch aus Steinpflaster besteht. Diese Dehle ist ein ganz charakteristischer Bestandtheil des sächsischen Hauses. Sie ist in der Regel so breit, daß ein mit vier Pferden bespannter Erntewagen bequem darin einfahren kann (im vorliegenden [765] Falle sechszehn Fuß breit), auf ihr oder von ihr aus bewegt sich das Treiben des ganzen Hauses. Die sämmtlichen Ställe sind gegen die Dehle hin offen, so daß das Vieh seine Köpfe auf sie herausstreckt und von hier aus gefüttert wird; auf der Dehle wird der Flachs zubereitet, auf ihr treiben sich Hühner und Tauben, Gänse und Enten umher, um ihr Futter zu suchen und zu finden, auf ihr bewegt sich auch vorzugsweise die Kinderwelt des Hauses. Die Dehle ist sodann in entsprechender Höhe durch starke Eichenbohlen vom Dachraum abgeschieden, und auf diesem Raum, dem sogenannten Balken, wird das noch nicht gedroschene Getreide aufbewahrt. Die Räume über den Ställen und Kammern dagegen, rechts und links von der Dehle, sind ebenfalls durch Eichenbohlen vom Dachraum abgeschieden. Es sind dies die Böhnen, auf denen, je über den entsprechenden Ställen, das Viehfutter und außerdem das Obst, das Mehl, die Victualien und das gedroschene Getreide untergebracht wird. Zu diesen Böhnen sowohl, als zu dem Raum über der Dehle führen aber keine Treppen, sondern einfache Leitern. Nur der über dem Heerd befindliche Raum ist ganz offen. Es ist zwar daselbst aus Bretern ein Rauchfang angebracht, ein Schornstein aber fehlt. Der Rauch durchzieht das ganze Haus und sucht sich seinen Ausweg, wo er ihn eben findet.

Das soeben beschriebene Haus bildet, geräumig wie es ist und sein muß, den Hauptbestandtheil des altsächsischen Bauernhofs. Ein rechter sächsischer Bauernhof aber umfaßt mit dem Haus immerhin eine Fläche von mindestens zwei Morgen und bildet gewöhnlich ein längliches, von einem Zaune umfriedigtes und durch ein breites Thor (das Heck) verschlossenes Viereck, das sehr häufig von einem Kranze alter Eichen und anderer Waldbäume umschlossen wird.

So unvortheilhaft das finstere Aeußere des sächsischen Bauernhauses gegen das fränkische Haus absticht, ein so sinniges, patriarchalisches Familienleben gestattet doch dasselbe. Je abgeschlossener nach außen das Hauswesen des sächsischen Bauern auftritt, um so inniger verbunden zeigt sich dasselbe in seiner inneren Einrichtung. Vieh und Menschen, Herr und Knecht, Frau und Magd, Kind und Kegel – das Alles ist nur ein Ganzes und bewegt sich unter einem und demselben Dach, fast auf einem und demselben Raum. Wie der Hausherr zu jeder Zeit das Treiben der Knechte, so kann die Hausfrau auch in jedem Augenblick das Treiben der Mägde, die Pflege des Viehes übersehen. Der Theil des Hauses aber, an dem die Hausfrau die meiste Zeit des Tages, jahraus jahrein sich aufhält, ist der Heerd. Am westphälischen Haus versteht man erst den Sinn des Wortes: „sich einen eigenen Heerd gründen“. Hier brennt fast den ganzen Tag ein lustiges Feuer, hier wird das Mittag- und Abendbrod verzehrt, hier sitzt die Hausfrau hinter dem Spinnrad und betrachtet und übersieht Alles, was im Hause vorgeht. Namentlich aber ist dies in den Häusern der Fall, wo die Wohnstube nicht längs der Dehle liegt, sondern die der Utlucht entgegengesetzte Seite des Hauses abschließt, der Heerd also, der unmittelbar vor der Wohnstube gelegen ist, fast den Mittelpunkt des ganzen Hauses bildet.

Fragen wir nun nach dem Gebiet, in dem dieses sächsische, jedoch in manchen Gegenden bereits stark modificirte Bauernhaus sich vorfindet, so dürfen wir wohl annehmen, daß es ursprünglich in dem ganzen alten Sachsenlande verbreitet gewesen ist, also in dem Gebiet der alten Westphalen, Engern und Ostphalen, nämlich in den Ländern südlich von der Lippe bis zur Weser und von der Weser bis zum Harz. Die heutige Ausdehnung dieser Bauweise entspricht dagegen nicht mehr diesen Grenzen des alten Sachsenlandes. Gänzlich verwischt ist dieselbe namentlich im Osten, wo vom sächsischen Thüringen her der thüringische Hausbau seit ein paar Jahrhunderten – wir wissen nicht aus welchen Gründen – übergegriffen hat und zwar von den Ufern der untern Werra her bis zur Ostseite des Solling, ja bis zum Harz, so daß erst bei Elze und Hildesheim sich der sächsische Bau wiederfindet. Dagegen scheint der sächsische Bau in das Land nördlich der Lippe, wo der Einzelhof herrscht, bis an die Grenze Ostfrieslands sich ausgedehnt zu haben. Die Grenzen im Westen nach dem Rhein hin sind noch nicht festgestellt, wohl aber ist dies geschehen in der Richtung nach Süden, also nach dem Gebiet des fränkischen Stammes, und zwar geht hier die Scheide haarscharf auf der Grenze der beiden großen Volksstämme her, so daß wir z. B. im nördlichen Theil von Kurhessen und in Waldeck schon die dicht bei einander liegenden Dörfer mit fränkischem und sächsischem Bau genau erkennen.

[778]
Das thüringische Bauernhaus. – Der Einzelhof. – Dörfer und Städte ohne Grund und Boden. – Die Kämpe.

Wir kommen zum thüringischen Bauernhaus. Daß wir hier auf anderem Grund und Boden stehen, haben wir schon oben an der Verschiedenheit der Dorfanlage gesehen. Die hauptsächlichsten Eigenthümlichkeiten des Hausbaues aber sind: die stets viereckige Form und die Geschlossenheit des Hofes durch ein Thor und eine neben diesem stehende Pforte; die Einfassung der muldenförmig vertieften Miststätte durch einen vor den Gebäuden sich herziehenden gepflasterten oder geplatteten Gang (die s. g. Häuste); an der dem Hof zugekehrten Außenseite des Stallgebäudes eine offene Galerie (der s. g. Gang oder auch die Laube); das Taubenhaus in der Mitte des Hofes; die Holzwände des untern Stockwerks des Wohnhauses; die hohe Esse der Küche; die offene Durchfahrt in einem der Wirtschaftsgebäude, und der mangelnde Holzbau an den Wänden der letztern, die vielmehr meist aus reinem Lehm aufgeführt sind. Nicht sowohl im Hausbau als in wirthschaftlichen Verhältnissen beruhende Eigenthümlichkeiten sind sodann noch: der fast nie fehlende große Käsekorb an einem der Nebengebäude und die Umfriedigung der Miststätte mit einem Strohgeflecht oder in anderer Weise, eine Einrichtung, die wahrscheinlich damit zusammenhängt, daß sich vielfach das Vieh während des Tages auf der Miststätte aufhält.

Nicht alle thüringischen Bauernhöfe sind übrigens gleich geräumig, und es haben demnach auch nicht die Wirthschaftsgebäude aller dieselbe Ausdehnung. Die größere oder geringere Wohlhabenheit des Besitzers äußert hier wie überall ihre modificirenden Wirkungen, namentlich in der Richtung, daß mehrfach Wohnhaus und Stallung nicht zwei selbstständige, sondern ein zusammenhängendes Gebäude sind. Bei kleineren Höfen fehlt wohl auch das Taubenhaus im Hof, wogegen dann ein Taubenschlag im Giebel des Wohnhauses angebracht ist. Auch das Thor und die Pforte haben nicht überall die gleiche Ausdehnung. Nach Westen zu werden die geschlossenen Thoreinfahrten immer seltener. Um Heiligenstadt und Mühlhausen sieht man sie nur noch vereinzelt, an der Ocker gar nicht, im Werrathal nur hier und da. Thor und Pforte bleiben zwar auch in diesen Gegenden, aber, entsprechend dem geringern Umfang der Güter, sind sie meist oben offen, und nur hin und wieder liegt ein Querriegel oben auf den beiden Säulen. Südlich und östlich am Harze, in Meißen und im Altenburgischen sind die Pfeiler fast durchweg von Stein und oben entweder durch ein Dach oder durch einen Bogen geschlossen, in der Lausitz dagegen wird statt des Steines schon häufig Holz angewendet, während in Böhmen das hohe meist steinerne Thor sich ganz besonders bemerklich macht. Hin und wieder findet man auch wohl das Thor gänzlich überbaut, in welchem Falle dann gewöhnlich die offene Durchfahrt wegfällt. Auch der Gang oder die Laube wird nach Westen zu im Werrathale schon seltener und verschwindet mehr und mehr. Ebenso verdrängt die reine Lehmwand oder auch die gewöhnliche Gefachwand die Holzwand in dem untern Stockwerk des Wohnhauses. Ein Bild des äußeren und inneren Aussehens eines thüringisch-slavischen Hofes werden die beiden folgenden Zeichnungen gewähren, die von einem Hof in Altbernsdorf an der Pliesnitz, dicht beim Städtchen Bernstadt in der Oberlausitz, aufgenommen sind.

Es bleibt uns nur noch die Schilderung des Einzelhofs in dem Land nördlich von der Lippe übrig. Es ist bereits oben bemerkt worden, daß der Hausbau auf diesen Einzelhöfen der altsächsische zu sein scheint. Der Hausbau des Einzelhofs wird uns daher hier nicht weiter beschäftigen, es gilt davon ganz dasselbe, was oben über das sächsische Haus mitgetheilt wurde. Die Eigenthümlichkeit des Einzelhofs liegt vielmehr in dem gänzlichen Mangel jedes landwirthschaftlichen Gemeindeverbandes. Es giebt in dem Gebiet des Einzelhofs eine politische Gemeinde – die „Bauerschaft“, die von einer Anzahl von Einzelhöfen gebildet wird und unter einem „Schulzen“ stand, dessen Amt mit dem Besitz eines bestimmten Hofes verbunden war – und es giebt dort auch eine kirchliche Gemeinde, eine landwirthschaftliche Gemeinde dagegen, d. h. eine solche mit gemeinsamer, in Hufen abgetheilter Feldflur, gab und giebt es nicht. Die einzelnen Einzelhöfe sind und waren von jeher vollständig für sich abgeschlossene und stets zusammenhängende Ganze. Mit der Zeit haben sich allerdings auch Dörfer und Städte hier und da gebildet, aber weder die einen, noch die andern haben in Hufen eingetheilte Fluren; die Einzelhöfe hatten ja viel früher schon den gesammten bestellbaren Grund und Boden vorweg genommen. Etwas Land haben natürlich auch diese Städte und Dörfer, [779] die fast sämmtlich sich um ein ehemaliges Kloster, eine Burg oder Pfarrkirche entwickelt haben, allein dieses Land ist sehr unbedeutend und besteht nur aus einzelnen Stücken, die von benachbarten Höfen gekauft oder gepachtet worden sind. Die Hauptbeschäftigung dieser Stadt- und Dorfbewohner ist daher auch nicht der Ackerbau, sondern sie sind meist Krämer, Wirthe und andere Gewerbtreibende – gehört doch selbst die Stätte, worauf ihr Haus (Wort) steht, nicht ihnen, sondern einem andern Grundherrn, der für die Überlastung derselben einen Grundzins (Wortzins) bezieht. Diese erst spät entstandenen Städte und Dörfer sind also Ausnahmen, ursprünglich war das Land mit lauter Einzelhöfen besiedelt.

Bauernhaus in Altbernsdorf bei Bernstadt in der Oberlaustiz.

Der Schilderung des Einzelhofs sei hier der Grundriß einer bestimmten Hofflur zu Grund gelegt, der des Schulzenhofs Gaffel in der Gemeinde Ueberwasser, nordwestlich von Münsters.

Von den Buchstaben bezeichnen a die Ackerkämpe, wi die Wiesenkämpe, w die Weidekämpe, h die Holzkämpe. Von den Zahlen bezeichnet 1 die Hofstätte mit ihrem ringsherum laufenden Wassergraben; 2 die Wohnung des „Plaskötter“, nämlich eines Tagelöhners, der zum Hof gehört; 20 eine Quelle, von der ein Wassergraben ausgeht; 21 die beim Hof vorbeiziehenden Wege. Wir sehen also, mitten im Hofgut liegt die Hofstätte mit den Wirthschaftsgebäuden, und rings um diese schließen sich die Hofgründe an, Acker und Wiese, Weide und Holz in buntem Gemisch. Alle diese Gründe sind in einzelne Stücke von verschiedenster Größe (ein bis zehn Morgen) zertheilt und zwar, nach den unregelmäßigen Formen zu schließen, in größter Willkür. Diese einzelnen Stücke

Der Hof eines Bauerngutes in Altbernsdorf bei Bernstadt in der Oberlausttz.

nun werden Kämpe genannt und jeder Kamp wird vom andern durch Graben und Wall getrennt, der Wall aber ist mit einer Hecke bepflanzt und der Zugang mit einem Schlagbaum verschlossen. Dies ist aber nicht blos bei den Aeckern und Wiesen der Fall, sondern auch die Holz- und Weidekämpe haben dergleichen Verschluß. Selbst in der Benutzung dieser Kämpe findet zuweilen ein Wechsel statt; ein Ackerkamp bleibt wohl einmal zur Wiese liegen und ein Wiesenkamp wird zu Land umgebrochen. Liegt der Acker „triesch“, so dient er als Viehhut – der Schlagbaum vertritt die Stelle des Hirten. Die Wallhecken aber werden nach einem gewissen Kreislauf von etwa fünf Jahren nach und nach ausgehauen und liefern dem Besitzer den größern Theil seines Brennmaterials. Insoweit ist die Abgeschlossenheit des Einzelhofs vollständig durchgeführt. Es giebt jedoch einzelne Theile des Grundbesitzes, welche früher Gemeingut mehrerer Höfe waren und zum Theil noch sind. Diese Bestandtheile des Grundbesitzes liegen aber außerhalb des Hofgrundes: es sind Haide und Moor oder Holz oder kleine Waldstücke (Busch). Wo die Haide sich nun zum Fruchtbau eignete, hat man sie in neuerer Zeit umgebrochen und in einzelne Ackerstücke getheilt. Dies sind die sogenannten Eschen (esk), und für diese offen liegenden Feldstücke hat sich denn auch die Feldgemeinschaft gebildet, wie in den eigentlichen Dorffluren. Sie sind daher, auch vermessen, so daß man bei ihnen von Morgen und Ruthen Landes spricht – Bezeichnungen, von denen bei den Ländereien in den Kämpen ebensowenig die Rede ist, wie von Hufen.

Die Baumgruppen um den Einzelhof und die zerstreut durch die Hofflur liegenden Hölzer und Wallhecken sind es besonders, die

Grundriß des Schulzenhofs Gaffel im Münsterlande.

dem starr und streng abgeschlossenen Ganzen doch wieder einen eigenthümlichen, wechselvollen, ja poetischen Charakter verleihen und gegen das ermüdende Einerlei der Feldfluren im sonstigen Flachland sehr vortheilhaft abstechen. Starr und streng aber schließt sich dieser nordwestphälische Einzelhof ab, das ist nicht zu leugnen. Wie der Wassergraben um die Hofstätte darauf hinweist, daß vordem hier ein Geschlecht saß, das Grund hatte sich gegen feindliche Angriffe zu vertheidigen, so trägt auch die ganze Anlage des Gutes etwas Kraftvolles, Herrisches, Eigenmächtiges, Sichselbstgenügendes. Wer auch zuerst dies Land besiedelt haben mag, ob die Sachsen, die es jetzt innehaben oder – was viel wahrscheinlicher ist – ein anderes nichtdeutsches Volk, das von den Sachsen später vertrieben wurde – es waren freie, streitbare Männer, welche die Einzelhöfe gründeten. Aber so frei sie auch waren, sie hatten doch ihren Herrn, und das war ihr eigen Besitzthum, der Einzelhof selbst. Das Gut selbst ist nämlich im nördlichen Westphalen ein so übermächtiges, wichtiges Ding, daß davor die Persönlichkeit des Besitzers ganz zurücktritt, und das geht soweit, daß bis auf diesen Tag der Name des nordwestphälischen Bauern in seinem Gute ausgeht. Der [780] Besitzer des Oberhofs heißt und schreibt sich „Oberhöfer“, der Besitzer des Nordhofs heißt und schreibt sich „Nordhöfer“, und alle Die, welche vor ihnen den Oberhof oder den Nordhof besaßen, haben so geheißen und sich so geschrieben. Und wenn der Oberhöfer vom Oberhof wegziehen und den Westhof kaufen sollte, so heißt und schreibt er sich von Stund’ an „Westhöfer“ und sein Nachfolger auf dem Oberhof führt von da ab dessen früheren Namen. Der Einzelhof ist das wirkliche Bild im Kleinen von einem ackerbautreibenden Staat und wird es wohl auch noch lange Zeit bleiben.

Wir sind zu Ende. Die Ausführungen, die ich, vorzugsweise nach den vortrefflichen Abhandlungen Landau’s, gegeben, tragen, wie diese selbst, das Gepräge einer nothwendigen Unfertigkeit und können, weit entfernt einen wissenschaftlichen Abschluß zu bieten, eigentlich nur als die Anfänge einer gründlichen, streng methodischen Untersuchung gelten. Aber klar und bestimmt erkennen wir bereits, daß die vollständige und auffallende Verschiedenheit des fränkischen, sächsischen und thüringischen Hausbaues und der deutschen und thüringischen Dorfanlage im Gegensatz sowohl unter sich, als zu dem räthselhaften nordwestphälischen Einzelhof, nicht auf zufälliger und willkürlicher Laune der ersten Ansiedler, sondern auf tief im Volksleben, in Stammes- und nationaler Verschiedenheit begründeten Ursachen beruhen müssen. Dafür bürgt sowohl das Zusammenfallen dieser grundverschiedenen Bauarten mit den aus anderen Quellen uns bekannten Grenzen der einzelnen Volksstämme[WS 1] im Allgemeinen, als die ungeheuere Zähigkeit dieser Bauweisen auch unter später veränderten politischen Verhältnissen. Fast ein Jahrtausend ist es her, daß die fränkischen Hessen den angrenzenden sächsischen Stamm der Cherusker unterwarfen und das sächsische Hessen demselben Staat wie das fränkische Hessen angehört, und doch fällt noch heute die Grenze des sächsischen Hausbaues mit der alten Stammesgrenze genau zusammen. Gegenüber solchen Beweisen einer allen Einflüssen der Zeit trotzenden Stetigkeit ist es daher nicht zu viel gewagt, wenn man an der Hand derselben den Versuch macht, die vergangenen Jahrtausende jetzt noch zu zwingen, ihren stummen Mund zu öffnen und dem heute lebenden Geschlecht Zeugniß abzulegen von dem Kampf und Streit, dem Weben und Leben der Menschen, die nur sie gesehen. Das aber ist keine müßige Neugier. Je tiefer unser Blick hinabdringt in das Dunkel der Vergangenheit, um so schärfer und besser verstehen wir unsere eigene Gegenwart; ja das Volk spricht sich selbst das Recht auf eine Zukunft ab, das die Quellen seiner Geschichte verschüttet liegen läßt und es versäumt, an dem Leben und Treiben seiner Vorfahren, auch der ältesten Zeit, sich zu bespiegeln und zu erfrischen. Vergessen wir es nicht, daß mit dem Beginn des Studiums unserer alten Sprache und unserer nationalen Alterthümer auch unser selbstbewußtes nationales Leben wieder begonnen hat und daß dies kein Zufall war, sondern die lebendigste Wechselwirkung. Aber Eile thut hier Noth. Die heutige Zeit mit ihren Dampfpflügen und Dreschmaschinen, mit ihren Verkoppelungen und ihrer Auflösung der alten unwirthschaftlichen Flurordnung räumt in raschem Flug einen dieser alten werthvollen Zeugen nach dem andern hinweg. Unser Hausbau wird ein anderer, die alte Bauweise und Dorfanlage weicht mehr und mehr den heutigen veränderten Bedürfnissen. Zu säumen ist da nicht länger, und deshalb sei hier das echt nationale Werk von Georg Landau der allseitigsten Unterstützung dringend empfohlen.




  1. Vorlage: Volsstämme