Erlass über die Aufstellung von Wegweisern im Herzogtum Magdeburg
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
| Basisdaten |
| fertig |
| Titel: |
[Erlass über die Aufstellung von Wegweisern im Herzogtum Magdeburg] |
| Abkürzung: |
|
| Art: |
Erlass |
| Geltungsbereich: |
Herzogtum Magdeburg, Grafschaft Mansfeld (Preußen) |
| Rechtsmaterie: |
Ordnungsrecht |
| Fundstelle: |
Scan eines Exemplars des Museums für Verkehr und Technik, Berlin (Archiv MVT II,50), nach Wolfgang Lotz (Hrsg.): Deutsche Postgeschichte. Essays und Bilder, Berlin 1989, ISBN 3-87584-249-9, S. 370–371 |
| Fassung vom: |
|
| Ursprungsfassung: |
|
| Bekanntmachung: |
26. August 1704 |
| Inkrafttreten: |
26. August 1704 |
| Anmerkungen: |
Der unterzeichnende Fürst ist König Friedrich I. in Preußen. |
| aus: |
{{{HERKUNFT}}} |
| Quelle: |
Scans auf Commons |
|
{{{EDITIONSRICHTLINIEN}}}
|
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
|
| Bild |
|
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
|
|
-
-
-
Rückseite mit Musterzeichnung
|
|[[1]]WIr Friderich[1] von Gottes Gnaden / König in Preußen / Marggraff zu Brandenburg / des Heil. Römischen Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst / Souverainer Printz von Oranien / zu Magdeburg / Cleve / Jülich / Berge / Stettin / Pommern / der Cassuben und Wenden / auch in Schlesien / zu Crossen Hertzog / Burg-Graff zu Nürnberg / Fürst zu Halberstadt / Minden und Camin / Graff zu Hohenzollern / Ruppin / der Marck / Ravensberg / Hohenstein / Lingen / Moerß / Bühren und Lehrdam / Marquis zu der Vehre und Vlißingen / Herr zu Ravenstein / der Lande Lauenburg und Bütow / auch Arlay und Breda / etc. etc. Geben Unsern sämbtlichen Ständen / Bedienten und Unterthanen Unsers Hertzogthums Magdeburg[2] und Graffschafft Mannßfeld[3] / Magdeburgischer Hoheit / nebst Entbiethung Unsers Allergnädigsten Grusses / hiemit zu vernehmen; Was massen Wir in Gnaden resolviret[4] / daß die auff Unserm Allergnädigsten Befehl in gedachten Unserm Hertzogthum und übrigen Landen / zur Beqvemligkeit der Reisenden gesetzte Wegweiser / auf |[[2]] einerley Art / und zwar mit blau / weiß und Orange Oehlfarbe / nach dem unten stehenden Modell, angestrichen werden sollen. Alldieweil Wir auch selbst wahrgenommen / daß auff denen wenigsten besagter Weiser die Weite oder Zahl der Meilen / nach dem Orte / wohin sie weisen / angezeichnet ist; So wollen Wir / daß solches zugleich auff einen jeden der mehrerwehnten Wegweiser mit angezeichnet werden solle. Solchemnach befehlen Wir Unsern zur Regierung des Hertzogthums Magdeburg verordneten Praesidenten und Räthen hiermit allergnädigst / dieserwegen Sorge zu tragen / und daß solches ungesäumt geschehe / gehörige Verfügung zu thun. Uhrkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrifft und vorgedrucktem Insiegel. So geschehen und gegeben Schönhausen den 26. Aug. 1704.
- Friderich.
- [Siegel:] L. S.
-
- Gr. v. Wartenberg.
|
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ König Friedrich I. in Preußen
- ↑ ursprünglich Erzstift, kam nach dem Dreißigjährigen Krieg 1680 als Herzogtum an Brandenburg
- ↑ fiel Ende des 17. Jahrhunderts durch Aussterben der Grafen von Mansfeld an Brandenburg-Preußen, da dieses Nachfolger des Lehensgebers, des Erzstiftes Magdeburg war
- ↑ auflösen, zerteilen, in diesem Zusammenhang eine Entschließung fassen und kundgeben