Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten. Vom 21. Februar 1868
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(Nr. 48.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei dem Herrn Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Freiherrn von Gerolt, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
(Nr. 49.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige der Niederlande, Grafen von Perponcher, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
(Nr. 50.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Ihrer Majestät der Königin von Spanien, Freiherrn v. Canitz und Dallwitz, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
(Nr. 51.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige von Schweden und Norwegen, Freiherrn von Richthofen, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
[7] (Nr. 52.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der Ottomanischen Pforte, Grafen Brassier de St. Simon, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
(Nr. 53.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei dem Bundesrathe der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Generallieutenant v. Roeder, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
(Nr. 54.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Heiligkeit dem Papste, von Arnim, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
(Nr. 55.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland, Staatsminister Grafen von Bernstorff, zugleich als außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
[8] (Nr. 56.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige von Dänemark, v. Heydebrand und der Lasa, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
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