Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten. Vom 29. Februar 1868
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(Nr. 65.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige von Griechenland, von Wagner, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
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