Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Portofreiheiten in Südhessen
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(Nr. 1094.) Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Portofreiheiten vom 5. Juni 1869 in Südhessen. Vom 20. Dezember 1875. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
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