Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1884/85. Vom 18. Februar 1885

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Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1884/85.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1885, Nr. 7, Seite 17 - 18
Fassung vom: 18. Februar 1885
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 23. Februar 1885
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(Nr. 1587.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1884/85. Vom 18. Februar 1885.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

§. 1.[Bearbeiten]

Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1884/85 wird
in Ausgabe
auf 107.200 Mark an einmaligen Ausgaben,
und
in Einnahme
auf 107.200 Mark
festgestellt und tritt dem, durch das Gesetz vom 2. Juli 1883 (Reichs-Gesetzbl. S. 125) festgestellten Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1884/85 hinzu.

§. 2.[Bearbeiten]

Die Mittel zur Bestreitung des im §. 1 bezifferten Bedarfs sind, soweit dieselben nicht durch Mehrerträge bei den außer den Matrikularbeiträgen zur Reichskasse fließenden regelmäßigen Einnahmen ihre Deckung finden, durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung aufzubringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 18. Februar 1885.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.


__________________


[18]

Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1884/85.

Kapitel. Titel. A u s g a b e. Für das Etatsjahr 1884/85 treten hinzu.
Mark.
Einmalige Ausgaben.
2. 2. II. Auswärtiges Amt. 107.200
Summe der fortdauernden Ausgaben für sich.
Summe der Ausgabe. 107.200
Einnahme.
24. XII. Matrikularbeiträge.
1/26. Nach Maßgabe des §. 2 des Gesetzes 107.200
Summe XII für sich.
Summe der Einahme 107.200
Die Ausgabe beträgt 107.200
Balanzirt.
Berlin, den 18. Februar 1885.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.