Gesetz über den Sitz des Reichsgerichts
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(Nr. 1182.) Gesetz über den Sitz des Reichsgerichts. Vom 11. April 1877. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: [Bearbeiten] §. 1.
[Bearbeiten] §. 2.
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