Hilfeersuchen Friedrichs von der Pfalz an die protestantischen Reichsstände

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Textdaten
Autor: Friedrich V. von der Pfalz
Titel: Hilfeersuchen Friedrich V. an die Reichsstände
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Entstehungsdatum: 1. Juli 1620
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Erscheinungsort: Prag
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Quelle: Digitalisat der Staatlichen Bibliothek Regensburg (Kps. 10, Nr. 12)
Kurzbeschreibung: Hilfeersuchen Friedrich V. an die Reichsstände mit handschriftlichen Anmerkungen und einem Spottvers über Friedrich
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Dieses Hilfeersuchen Friedrichs V., Kurfürst der Pfalz und König von Böhmen, entstand im Juli 1620 nach ca. acht Monaten seiner Herrschaft in Böhmen. Zu diesem Zeitpunkt war schon absehbar, dass Friedrich militärisch den kaiserlichen Truppen unter Maximilian I. nicht standhalten kann. Deshalb richtete Friedrich flehentliche Hilfeersuchen an die Stände des Reiches, aber in anderen Schriften auch an den englischen König und die niederländischen Generalstaaten. Die erhoffte Hilfe blieb aber weitestgehend aus. So unterlag Friedrich am 8. November den kaiserlichen Truppen in der Schlacht am Weißen Berg.

Leider liegt der Druck nur in Auszügen vor. Es fehlen laut VD17 ca. 15 Seiten des Drucks. Dies kann anhand anderer dort verzeichneter Ausgaben dieses Hilfeersuchens geschlossen werden. Diese Ausgabe ist dort nicht verzeichnet.

Durch einen zeitgenössischen Schreiber wurden dem Druck Kommentare und auch einige hämische Anmerkungen und Verse beigefügt. Diese werden vollständig dokumentiert.


Editionsrichtlinien:
  • überschriebenes e über den Vokalen a, o und u, werden als moderne Umlaute transkribiert
  • das Wort vn mit überstrichenem n ist die Abkürzung für vnd und wird dementsprechend transkribiert
  • Überstrichene Vokale am Wortende werden durch Anhängen eines n oder m (was, das muß sich grammatikalisch ergeben) transkribiert
  • Doppelte Großbuchstaben am Anfang eines Abschnittes auf Grund einer Versalie werden nicht mit dargestellt. Nur der erste Buchstabe wird groß geschrieben.
  • die handschriftlichen Anmkerungen werden mit übertragen, als Trennzeichen für die Zeilen wird | verwendet

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[Bearbeiten] Seite 1

Wir Friedrich von / Gottes
Gnaden / König zu Böhmen / Pfaltz-

graff bey Rhein / unnd Churfürst / Hertzog in Bayern / Marggraff in Mährern / Hertzog in Lützelburg und Schlesien / Marggraff in Ober vnd Nieder Lausitz / etc. Entbieten allen vnd jeden Christlichen Potentaten / Chur-Fürsten vnd Ständen / vnsere geflissene Dienst / Freundschafft vnd gnedigen willen.

Vnnd fügen denselbigen wie auch sonsten jedermeniglichen / was Standes / Würden oder Wesens dieselben sein / hiermit zu wissen / wie das Wir in glaubwirdige Erfahrung kommen / was gestalt kurtzverruckter zeit / unterm Nahme der Kays: Mtt:[1] vnterschiedliche / scharffe vngewöhnliche Mandata und Patenten, zu vnserm höchsten Praejuditz, Nachtheil und Verkleinnerungen inn: vnnd ausserhalb Reichs / hin und wider spargirt[2], auch etlicher Orten offentlich angeschlagen worden / darinnen mit Einführung allerhandt vnbegründeter narraten[3] , vnnd nichtigen Fundamenten zu förderst die durch gemeiner Ständ im Königreich Böhmen samt Incorporirter Länder einmütige Vergleichung / auff vns gefallenen / ordentliche rechtmässige Wahl zur Böhmischen Cron / vermeintlich vnd de Facto cassirt vnd annulirt, fürters allen deß H. Reichs Fürsten / Ständen vnd Mitgliedern / welche sich deren / mit eusserster Tyrannen / mord / raub / brand vnnd unschuldigem Blutvergiessen / verfolgten vnd bedrengten Christen / der Cron Böhmen

[Bearbeiten] Seite 2

vnd eigenthumblich deß H. Reichs / sampt den andern herrlichen Ländern / wol gar frembden außländischen zuschantzen könne / der gestalt vor Augen gestellet worden / das daraus mämmiglich zur gnüeg abzunehmen / wie gar zu viel vnnd vnrecht Vns / die Wir nemanden / auch geringen Standes wider Recht zu entziehen begerhen / mit angeregter Bezichtigung geschehe.

Und ob wol die Käys: Mtt: durch ein / vor diesem Publicirtes Edict mehr besagt von den Ständen der Cron Böhmen vorgenommen vnd auff Vns gefallene wahl und Crönung / mit erzehlung allerhand scheinbarer Vmbstände / eine geraume verflossen Zeit hernacher / nicht allein zu widersprechen / sondern auch allerdings zu cassiren vnd zu annuliren sich angemast / so stehen wir doch in vngezweiffelten Hoffnung / es werde ein jedweder bey sdich leichtlich ermessen können / das Ihre Mtt: als welche inn dieser Sachen / wegen deren von den Ständen besagter massen vorgenommenen Abdication[4] vnd erfolgten Wahl / ihre von etlichen ungültigen Praesuppositis[5], hergeführte Osterreichische Praetensiones[6] zu haben vermeynen / und also eine partey seind / die Cognition, ob nebmlich die Stände in Böhmen / hierinnen rechtmässig / ihren Reichs Satzungen und Privilegien gemäß gehandelt / und alsi die newe Wahl kräfftig oder nichtig / vnd von Vnwürden sey / keines wegs gebühre / noch im Rechten zu verantworten / ihre Privatsachen vnnd Ostereichische Praetensiones vnter dem Schein der Käyserlichen Authoritet, Vollmacht oder Obmässigkeit / mit angedrohten Executions Processen[7] durchzutringen / vnd sich selbsten in propria causa[8] allem Rechten vnd Reichs Ordnungen zugegen / eignes Gewalts zum Richter auffzuwerffen. So wenig als Kayser Friedrich[9] / Kayser Carl[10] / Kayser Rudolff[11] vnd andere vorgehende Römische Kayser / sich in ihren / gegen die Reichständ habenden Particalur Forderungen vnnd Strittigkeiten / deß Klägers vnd Richters stell sich zugleich angemasst oder vnternommen haben.

[Bearbeiten] Handschriftliche Anmerkung

hatt doch Kayser | Carol dem Saxen[12] | die Chur genummen | da er ihr May:stätt| zu wider war etc.

[Bearbeiten] Seite 3

Neben deme auch die Stände der Cron Böhmen vnnd Incorporirte Länder / einem Römischen Kayser keiner Jurisdiction vnd Botmässigkeit / ausserhalb was die von dem H. Reich rührenden Lehenschafft belanget / an solchem Königreich gestendig: Gestalt sie dann einem Römischen Kayser / vnd deß H. Reichs Gericht weder am Kayserlichen Hoff / oder der Cammer zu Speyer[13] / auch andern deß Reichs Constitutionibus, Kräyß Verfassungen[14] vnd gemeinen Abschieden[15] nicht vnterworffen / sondern ihre eigene Land Recht / Privilegia, Ordnung / Exemtiones vnd herkommen haben.

So ist auch hierauß nicht vnschwer abzunehmen / wie vnzeittig vnd vngeräumpt die Käyserliche Hoffräth sich in dier Privat Sachen / deß Richterlichen Ampts wider Vns anmassen thun / welche weder irer Person und Qualitet halben darzu nicht beruffe: noch von den Weltlichen Chur: vnd Fürsten darfür erkennet oder angesehen werden / das sie sich deß Fürstenrechts / eygnen Gewalts vnterfangen / auch gegen König vnd Churfürsten mit solchen vngereumbten / nichtigen Processen verfahren solten. Sondern wann I. Kay. M: als ein Ertzhertzog zu Osterreich dero vermeinte Böhmische Erbforderung mit ordentlichen Rechten außzuführen gewillet: so werden sie solchen nit vor ihren Privat Räthen vnd Dienern / sondern nach Inhalt der Cron Böhmen Privilegien, vor derselben / zu der gleichen hohen Sachen gehörigen Richtern / ihnen vnd nach allgemeiner Recht Verordnung / als der Kläger vnd Actor Forum rei suchen und verfolgen müssen / Wie auch hingegen widerumb / vnd wofern sie als ein Römischer Kayser von andern mit Recht besprochen werden / so sein sie vermög der Gulden Bull (Caroli 4.)[16] vor einem Pfaltzgrafebn vnd Chrufürsten red vnd antwort zu gebven schuldig / vnd daher also im nit selbst recht sprechen kann od solte.

Wie nun verhoffentlich kein Vnpassionirter[17] an der offenbahren Nullitet und Nichtigkeit obgedachter vermeynten Kays: Edictal cassation einigen zweyffel haben wirt / als seind Wir

[Bearbeiten] Handschriftliche Anmerkungen

[Bearbeiten] Links

Chur | Saxen | [...] | für| Chur | Brandenburg | [...]

[Bearbeiten] Rechts

Man [...] | [...] zu R[...] | under z | Speyer - | Rothwei[l] | noch [...] | Allein Gewaldt mit gewaldt zu begegnen und zu ferdilgn.

[Bearbeiten] Seite 4

[Im Scan fehlen hier ca. 15 Seiten]

lich / bevorab auch in vnsern Erblanden zuvergewaltigen / vnd als vber vorige in Böhmen / vnd dero benachbarschaffft Continuirte Feindseligkeiten / auch an andern Orten im Reich / noch newe Auffruhr / Zwitracht vnd andern Vnrath zuverursachen / vnnd also jhres theils den gemeinen Landfrieden / gleichsam gar auff´zuheben sich vnterstehen solte: So müsten Wir es zwar Gott dem höchsten Richter in Gedult befehlen / der tröstlichen Zuversicht / gleich wie Wir bißhero seine Wunderbarliche Versehung vnd starcke Hand augenscheinlich gespürt / das also seine Göttliche Allmacht Vns auch fürders Vätterlich nicht lassen / sondern solche mittel verleyhen werde / damit Wir durch seinen Beystand / vns wider so vnbilliche Gewalt / vnverhoffte Vnchristliche Thathandlung schützen vnd auffhalten können. Wollen Vns aber hiermit außdrucklich bedinget / vnd in bester Form vor Gott vnd der Welt protestirer haben / auff den fall (den doch der liebe Gott gnedig abwenden wolle /) durch mehr angeregte comminirte / widerrechtliche schaffe Executionsprocess in Vnserm geliebten Vatnerlande Teutscher Nationm wie zubeforgen ein allgemines Fewr angezündet werden solte / das alßdann solch Vnheil nicht Vns: sondern denjenigen Räthen vnd Dienern zu imputiren[18] sein werde / welche die Kays: Matt: dero geschwornen Capitulation, (inmassen jhnen Pflicht halber obgelegen / nicht alleine nicht erinnert / sondern auß eigen nutz / auch imaginirtem grossem Dominat[19], in Böhmischen Landen vnd Rachgirigkeit / solche mittel an die hand gegeben / welche mehrbesagter Capitulation vnd gemeinen friedlichen Wolstand / in viel wege zu entgegegen lauffen.)

Welches Wir also erheischender vnser Notturfft nach männiglich zuerkennen geben wollen / deß gäntzlichen Verhoffens / es werde sich niemand dem Recht vnd Billigkeit angelegen / nach eingenommenem diesem Warhafftigen Bericht / durch die / im Eingang angezogene / nichtige dem rechten vnd Käys: Capitulation

[Bearbeiten] Handschriftliche Anmerkungen

mit Schändtlich | flucht gn Preslau | Salviert.

wan die Roß Zu | Preßlau in [...]die Eysen [...] fellen.

mit Ratth d Churfürstn [...] d Kaiser.


[Bearbeiten] Seite 5

zuwiderlauffende Mandata, gegen Vns / Vnser angehörige vnd verwandte / in dieser / mit Ihrer Mtt: als einem Ertzhertzogen[20] zu Osterreich habenden strittigkeit / vngutem nicht bewegen / noch ihnen die Executionskosten zu vollführung solcher Privat praetensionen(?) vfflegen lassen: Welche das Hauß Osterreich hiebevor selbsten niemals respectiret noch geachtet / oder das wenigste [...][21]getragenen executionsfällen / gethan oder contribuiret: sondern sich vielmehr allenthalben davon eximiren, außziehen vnd befreyen wollen: Derenthalben deß H. Reichs Churfürsten / Fürsten vnd Ständ anjtzt vmb so viel weniger Vrsachen haben / sich mit derselben / auch jhrenthalben / wider vns zu beschweren vnd beladen: sondern hingegen geneiget sein / da Vns oder den Vnserigen obgemelter gestalt zugesetzt werden solt / mit Rath vnd That beyzuspringen / vnd vermög der Executions Ordnung[22] (die wir je vnd allezeit / in geürender acht vnd Observantz gehalten /) Vns vielmehr derselben Hülff zu leisten / so ein jeglicher Kreyß- vnnd Reichständ dem andern inn dergleichen feindseligen Bedrängnuß vnd einfallen zu erstaten schuldig vnd verbunden ist. Darumm Wir sie dann freundlich / günstig vnd Gnädig hiermit ersucht vnd Vns zu einem gleichmässigen hinwiderumb erbotten haben wollen.

Geben zu Prag / den 1. Julij, Anno 1620.

[Bearbeiten] Handschriftliche Anmerkungen

[Bearbeiten] Rechts

Curstio? und wan d Teüffel soldt den Ertz- | hertzog solch | hinführen, wo | mus d Kayser | blayben! | Wintterkinig, | Sumerkinig, | Lauchkinig, | Nimmerkinig, | Suppen kinig, ? | ReichsEchter,[23] | Responde![24]

[Bearbeiten] Unten

Ergänzend zur Schlußformel:

^ Auff Vnserm königlichn Schloß, vnserer Regirung Im | Ersten Jahr etc.

^ vnd letzten. Dixi.[25]


hr in deine hendt, bevilh ich mein Gaist.
dz Englisch hosenbandt hir. was thon?
R: Hencken


Amb: Spinola Symbolum.

[.???tz ad.] Hans Ich sag dir fürwar,
Ich bin kein Kriegsman auff ein Iar.

[Bearbeiten] Handschriftliche Seite

Dise gewißn bevelhen man soll sehen dz man den Mayestätt brieff in allen Clauseln und punkten Recht haldte. Darauff ervolgt, dz man der katholischen kirch und guetter einimbt, spoliren[26], die geistlich [Streichung] Jagt, Kaysers Rudolphi begrebnus, auch der haylig zerreist, auch andter der h. bildnuß und Crucifix ein Nacken Baderknecht nandt, An Statt des Evangelisch Abentmals, die Calvinisch brothbrechung einführt. Die wappen und schrifften d vorig Kayser zu Praßlau weck thuet, und dz heidelbergische an die stell macht. – Die vngarische Rebellen halten dz May:statt brieff noch strytter, hacken die Gaistlich zu Stuck und werffens in die prunst, laßens dan die henckt wiederumb herauß zihn Vnder den mist grabn. werffen ihnen auß und Copa[...], schlagens mit oxen feßlen, und kauffen der gaistlich giter Erblich. dz haißt bayde Religionen neben einander paßieren laßen. etc. vnd die Böhem werffen die [gestrichen] Stadthaldter und Räth bey d fenster hinauß.

Dise gewißn haben gutter May: Kinden diß und noch merhmit tragn. die ober österreicher Rebellen, nemen ihrem Landts fürsten dem Kaiser 80. Centtner pulffer. und wöllen ain Neuen hern wählen, fallen mit Krig die Vnd österreich ahn, welche gehorsame Stendt seind. Ecce homo.

[Bearbeiten] Anmerkungen (Wikisource)

  1. Ferdinand II.
  2. streuen, hinstreuen, wohl im Sinne von Gerüchte streuen
  3. Geschichten, Erzählungen
  4. Abdankung
  5. Voraussetzungen
  6. Ansprüche
  7. Reichsexekution
  8. Zeuge in eigener Sache
  9. gemeint sein könnten Friedrich I., Friedrich II. oder Friedrich III.
  10. Karl V., der nach dem Sieg über den Schmalkaldischen Bund Johann Friedrich I. von Sachsen die Kurwürde entzog
  11. gemeint ist König Rudolf von Habsburg
  12. Johann Friedrich I. von Sachsen
  13. Reichskammergericht, damals in Speyer ansässig
  14. Reichskreis
  15. Beschlüsse der Reichstage
  16. rechte Klammer ergänzt, fehlt im Druck
  17. Unbeteiligter
  18. jemand etwas anrechnen, schuldgeben
  19. lat. dominus Herr
  20. korrigiert, im Druck Erhertzogen
  21. unleserlich
  22. Reichsexekutionsordnung
  23. Unter der Reichsacht stehend
  24. antworte!
  25. lat. Ich habe gesagt
  26. plündern
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