Index:De Steuergesetze Starkenburg Oberhessen (1820)

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De Steuerges Starkenb Oberh (Großh Hess)(1820) 45.jpg
Autor Großherzoglich Hessisches Geheimes Staats-Ministerium
Titel Verordnung, das bei Einbringung der direkten Steuern in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen zu beobachtende Verfahren betreffend.
Verlag
Erscheinungsjahr 1820
Erscheinungsort Darmstadt
Quelle Scan auf Commons
Seiten

Erster Abschnitt. Von der Erhebung der direkten Steuern.
45 46 47 48

Zweiter Abschnitt. Von der Beitreibung der direkten Steuern.
49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62

Dritter Abschnitt: Von der Einbringung der direkten Steuern in die Kassen und den uneinbringlichen Posten.
63 64 65 66 67 68 69 70 71

IV. Abschnitt. Von den Steuerboten, den Obersteuerboten, den Ortsvorständen und Beamten.
72 73 74 75 76 77

Formulare
78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88

Editionsrichtlinien
  • Es gelten die allgemeinen Editionsrichtlinien und die Vorlage "Gesetzestext", mit der Ausnahme, dass die einzelnen Absätze innerhalb eines Paragrafen um der besseren Lesbarkeit willen durch eine Leerzeile getrennt werden. Aufzählungen werden ausgerückt. Ziffern mit Bezeichnungen (Num., fl. usw.) im Fließtext werden mit diesen Bezeichnungen durch einen festen Leerschritt verbunden.
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