Landtagsdebatte 1872 über den Etat der königl. Kunstsammlungen. I. Kammer (Sachsen)

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Autor: Königreich Sachsen
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Titel: Landtagsdebatte 1872 über den Etat der königl. Kunstsammlungen. I. Kammer (WS)
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aus: Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags, I. Kammer, 1872, 30. Sitzung vom 27. März 1872, Seite 609 - 611
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Erscheinungsdatum: 1872
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Erscheinungsort: Dresden
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[609] Referent Rittergutsbesitzer Seiler: Es ist schon lange Jahre von Denjenigen, welche die Direction der königl. Sammlungen führten, sowie von Freunden der königl. Sammlungen schmerzlich vermißt worden, daß regelmäßige Fonds nicht existirten, um diese werthvollen Sammlungen zu ergänzen und fortzuführen. In neuerer Zeit ist auch in beiden Kammern der Wunsch ausgesprochen worden, daß für diese Zwecke eine Bewilligung von den Ständen ausgesprochen werden möchte. Im Verfolge dieser ausgesprochenen Wünsche hat die königl. Staatsregierung in dem Decret Nr. 11 ein solches Postulat gestellt und zugleich einen Plan zur Genehmigung mitgetheilt, nach welchem künftighin die Ergänzung und Vermehrung [610] der Sammlungen zu bewerkstelligen und zugleich ein bereits bestehender Separatfond fortgeführt, geordnet und mit zur Verwendung zu bringen sein soll.

Dieser Separatfond enthält, nachdem bereits aus demselben mehrere höchst werthvolle Ankäufe gemacht worden, noch über 50,000 Thlr. Fortlaufende Einnahmen für den Kunstfond fließen aus dem Ertrage der Elsterperlen im Voigtlande, den Garderobegeldern, den Verkäufen von Doubletten und den Katalogen und noch einigen anderen kleinen Zuflüssen, die Gesammteinnahme wird berechnet auf 6550 Thlr., die laufenden Ausgaben, die diesem Fond zur Last fallen, auf 1330 Thlr., so daß eine disponible Summe von 5220 Thlr. nach oberflächlichem Anschlag pro Jahr verbleiben würde. Bei dieser Gelegenheit muß ich eine kleine Berichtigung einfließen lassen, weil es zufällig meine Gegend betrifft. Es ist nämlich auf S. 149 gesagt: „die Elsterperlen, welche zwischen Oelsnitz und Adorf gefischt werden.“ Dies ist nicht ganz richtig. Die Hauptfundstätten sind in anderen kleinen Flüßchen, unter anderen in der Trieb; zwischen Oelsnitz und Adorf sind aber allerdings bisher die Erziehungsanstalten der jugendlichen Perlenmuschel gewesen, indem aus den übrigen Bächen dorthin die Perlenmuscheln zur weiteren Ausbildung transportirt wurden.

Die königl. Staatsregierung beabsichtigt nun, aus diesem Fund und einem beantragten Zuschuß von 3280 Thlr pro Jahr aus der Staatskasse ungefähr zu verwenden jährlich 1000 Thlr. circa zur Ergänzung des grünen Gewölbes, historischen Museums, mathematischen Salons, der Gewehrgalerie, sowie der Porzellan- und Gefäßsammlung. Sie spricht aus, daß diese Sammlungen als wohl mehr oder weniger abgeschlossen zu betrachten seien. Für das Antikenkabinet, welches leider ebenfalls nach Lage der Verhältnisse als abgeschlossen zu betrachten sei, würde für kleine zufällige Erwerbungen die Summe von 500 Thlr. genügen; für das Münzkabinet 500 Thlr., die Sammlung der Gypsabgüsse, die Naturalien- mineralogische, geologische Sammlung von je 500 Thlr., bei dem Kupferstichkabinet 1000 Thlr. Hier möchte ich als persönliche Bemerkung noch beifügen, daß mir 500 Thlr. für das Münzkabinet etwas viel erscheinen, indem Münzsammlungen nur wenig Praktisches haben, auch als directe Mustersammlungen leider zu wenig benützt werden. Das sehen wir an den neuen deutschen Goldmünzen; denn ein häßlicheres Gepräge hat lange die Münze nicht verlassen, so wie auch, was ich hierbei auch nicht verschweigen mag, nicht einmal so viel das Studium der Wappen und Münzen zu leisten vermochte, daß das Staatssiegel, welches unter jedem Decrete zu sehen, richtig gezeichnet sei. Die Rautenkrone, die über dem Schilde herüberliegt, ist so wenig correct gezeichnet, daß der ganze Schild wie eingedrückt aussieht. Ich wollte das nur bemerken, um zu zeigen, daß trotz der Münzsammlung wir Mangel an Künstlern haben, welche etwas Tüchtiges fürs praktische Leben, für weitere Kreise zu schaffen verstehen, sehr mangelhafte Leistungen vorliegen. Die königl. Staatsregierung legt in ihren Plänen Punkt 1 bis 8 Seite 153 bis 155 des Decrets dar, daß es zweckmäßig erscheinen müßte, wenn die königl. Staatsregierung freie Hand in der Verwendung dieser approximativ veranschlagten Bedürfnisse haben solle, daß dieselbe, wenn das eine Jahr bei einer Sammlung das Bedürfniß oder die Gelegenheit sich nicht findet zu werthvollen und günstigen Ankäufen, die Mittel zu Einkäufen für eine andere Sammlung oder, wenn ein Jahr ungünstig für Einkäufe sei, dann in einem anderen Jahre die Ersparnisse früherer Jahre mit verwenden könne, um dann eine größere werthvollere Acquisition möglich zu machen. Alle diese Vorschläge sind der Deputation für sehr zweckmäßig erschienen und sie kann blos beantragen, daß die geehrte Kammer ihre Zustimmung zu diesen Vorschlägen und Plänen giebt und ebenso zu den Gelderfordernissen, um dieselben zur Ausführung zu bringen. Sie beantragt deshalb zu Pos. 1d, den Vorschlägen, wie dieselben 1 bis 8 auf Seite 305 und 306 des jenseitigen Berichts zu lesen, Zustimmung zu ertheilen und folgende Postulate zu genehmigen: Einnahme Nr.21b mit 6550 Thlr. vom Verkauf der Kataloge, von den Garderoben und den Elsterperlen zu genehmigen und in Ausgabe zu stellen, Nr. 21d 8500 Thlr. normalmäßig zu neuen Erwerbungen für die übrigen Sammlungen, außer der Bibliothek, Zusatz zu Nr. 23, 1330 Thlr. normalmäßig und 2000 Thlr. transitorisch wegen der Kosten der Herstellung und des Verkaufs der Kataloge, sowie von Gypsabgüssen, Photographien u. s. w. Hierdurch würde sich Pos. 1d um 3280 Thlr. normalmäßig und 2000 Thlr. transitorisch erhöhen, folglich künftig unter Zurechnung der schon bewilligten Summen die Einnahme mit 15,350 Thlr. normalmäßig, die Ausgabe mit 67,410 Thlr., sonach als zu bewilligenden Zuschuß 52,060 Thlr. normalmäßig und 5600 Thlr. transitorisch anzunehmen sein.

Vicepräsident Oberbürgermeister Pfotenhauer: Ich frage, ob Jemand über den jetzt uns vorgetragenen Theil des Berichts zu sprechen wünscht? – Es ist nicht der Fall; ich habe also zur Abstimmung zu verschreiten. Die Deputation beantragt, den Vorschlägen der königl. Staatsregierung 1 bis 8 auf Seite 305 des jenseitigen Berichts die diesseitige Zustimmung zu ertheilen.

„Will die Kammer diese Zustimmung ertheilen?“

Einstimmig: Ja.

Sie beantragt ferner, zu genehmigen bei Pos 1d Einnahme 6550 Thlr., in Ausgabe 8500 Thlr. bei Nr. 21b.[611]

„Will die Kammer die genannten Summen bewilligen?“

Einstimmig: Ja.

Sie beantragt, daß als Zusatz zu Nr. 23 1330 Thlr. normalmäßig, 2000 Thlr. transitorisch bewilligt werden sollen.

„Ist auch hiermit die Kammer einverstanden? “

Einstimmig: Ja. Sie beantragt, daß schlüßlich die Pos. 1d um 3280 Thlr. normalmäßig, 2000 Thlr. transitorisch erhöht und künftig unter Zurechnung der schon bewilligten Summen dabei 15,350 Thlr. normalmäßig in Einnahme, 67,410 Thlr. in Ausgabe gestellt, demnach bei Pos. 1d als zu bewilligender Zuschuß 52,060 Thlr. normalmäßig, 5600 Thlr. transitorisch eingestellt werden.

„Ist die Kammer damit einverstanden, daß die Einstellung in der bezeichneten Weise erfolgt? “

Einstimmig: Ja.

Hiermit erkläre ich auch diesen Gegenstand für erledigt. –

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