Ordnung für die Bibliothek der Stadt Mainz 1814
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[1] Ordnung
für die Bibliothek der Stadt Mainz.
Der Oberbürgermeister, von der Wichtigkeit überzeugt, einerseits der Stadt die litterarischen Schätze, die sie besitzt, zu sichern, andererseits den gemeinnützigen Zweck ihrer Sammlung zu befördern, beschließt folgende Ordnung in Verwaltung der öffentlichen Bibliothek: Erstens. Die Stadtbibliothek ist von Morgens 8 bis Nachmittags 1 Uhr alle Tage für jedermann offen, jedoch mit Ausnahme der für ihre Reinigung bestimmten Samstäge, der Sonntäge und Festtäge. Bleibt sie wegen eintretender Krankheit oder von dem Oberbürgermeister genehmigter Abwesenheit des Herrn Bibliothekars geschlossen, so wird dieses durch Anschlagzettel am Eingange bekannt gemacht. Zweitens. Es können Bücher auf Empfangscheine ausgeliehen werden:
Niemand kann ein Buch länger als drei Monate behalten. Im Falle der Herr Bibliothekar sich genöthigt sieht, nach Verlauf dieser Zeitfrist, das Buch durch den Bibliothekdiener zurückfodern zu lassen, empfängt dieser von dem Uiberlieferer eine Entschädigung von 6 kr. für seine Mühe. Beschädigte Bücher müssen ersetzt werden. Drittens. Kupferwerke von Werth, und sogenannte Prachtausgaben, so wie Manuskripte, können nicht ausgeliehen, sondern müssen auf der Bibliothek mit möglichster Schonung gelesen werden. Viertens. Es ist Niemandem erlaubt, Bücher von ihren Gestellen zu nehmen oder wieder aufzustellen. Alle Bücher müssen dem Herrn Bibliothekar gefodert und ihm wieder überliefert werden. Ohne seine Begleitung darf Niemand in den Büchersälen, außer dem bestimmten Lesezimmer, sich aufhalten. Fünftens. Es kann nur jedesmal ein Band gefodert werden, mit Ausnahme der Wörterbücher. Sechstens. Alles was die Ordnung in den Lesezimmern stört, ist ernstlich untersagt. Siebentens. Der Bibliothekdiener steht unter den Befehlen des Herrn Bibliothekars. Er kann auf seinen Antrag abgedankt und nach seinem Vorschlage ersetzt werden. Achtens. Gegenwärtige Ordnung soll gedruckt und in den Büchersälen und Lesezimmern angeschlagen werden.
Der Oberbürgermeister,
Freiherr von Jungenfeld.
Mainz, gedruckt bei Johann Wirth, Betzelsgasse Lit. C. Nro. 128.
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