Programm für das Oktoberfest vom 7. Oktober bis 14. Oktober 1883

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Gesetzestext
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Titel: Programm für das Oktoberfest auf der Theresienwiese in München vom 7. Oktober bis 14. Oktober 1883.
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Fundstelle: Königlich Bayerisches Kreis-Amtsblatt von Schwaben und Neuburg, Band 1883, Nr. 79, Seite 954 - 968
Fassung vom: im August 1883
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 21. September 1883
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Ad. Num. 23375.  praes.17/9 83.
Programm
für das
Oktoberfest auf der Theresienwiese
in München
vom 7. Oktober bis 14. Oktober 1883.

A. Pferderennen.[Bearbeiten]

1. Flachrennen.[Bearbeiten]

a) Das Flachrennen für Pferde aller Länder findet Sonntag den 7. Oktober dieses Jahres unmittelbar nach der Preiseverteilung des landwirtschaftlichen Vereines statt.
b) Hiebei muß die 1,4 Kilometer lange Rennbahn dreimal umritten werden.
c) Für dieses Rennen werden 9 Preise verteilt, nämlich:
als 1. Preis 800 Mark mit gezierter Fahne,
als 2. Preis 500 Mark mit gezierter Fahne,
als 3. Preis 400 Mark mit gezierter Fahne,
als 4. Preis 300 Mark mit gezierter Fahne,
als 5. Preis 200 Mark mit einfacher Fahne,
als 6. Preis 150 Mark mit einfacher Fahne,
als 7. Preis 120 Mark mit einfacher Fahne,
als 8. Preis 100 Mark mit einfacher Fahne,
als 9. Preis 80 Mark mit einfacher Fahne.
d) Die Einlage für dieses Rennen beträgt 30 Mark. [956]

2. Trabreiten.[Bearbeiten]

a) Sonntag den 14. Oktober nachmittags 3 Uhr findet auf der gleichen Rennbahn das Trabreiten statt.
b) Die Rennbahn wird dreimal umritten.
c) Für dieses Wettrennen werden 6 Preise verteilt, nämlich:
als 1. Preis 700 Mark mit gezierter Fahne,
als 2. Preis 500 Mark mit gezierter Fahne,
als 3. Preis 400 Mark mit einfacher Fahne,
als 4. Preis 300 Mark mit einfacher Fahne,
als 5. Preis 200 Mark mit einfacher Fahne,
als 6. Preis 100 Mark mit einfacher Fahne.
d) Die Einlage beträgt für jeden Teilnehmer 20 Mark.

Allgemeine Bestimmungen.[Bearbeiten]

1) Die Leitung der Rennen ist einem Comité übertragen, dessen Mitglieder vom Magistrate berufen werden. Dasselbe entscheidet endgiltig über alle auf das Rennen bezügliche Fragen und erkennt die Preise zu.
2) Alle Einsprachen und Beschwerden, welche sich bei den Pferderennen ergeben, müssen unmittelbar nach jedem derselben bei dem Vorstande des Renn-Comités angemeldet werden.
Nach Beginn der Preisverteilung werden solche nicht mehr angenommen.
3) Die Anmeldungen für die beiden Rennen werden immer Tags vorher, also Samstag den 6. Oktober und Samstag den 13. Oktober nachmittags von 3–4 Uhr im Gasthause zur „Goldenen Sonne“ (Bögner) im Thal Nr. 72 entgegengenommen, wobei die Rennpferde und die Jockey’s, Letztere in der Jokeykleidung zu erscheinen haben. Daselbst findet auch um 4 Uhr die Verloosung statt. Bei der Anmeldung ist die Einlage zu entrichten. Nicht für die Rennen geeignete Pferde werden sofort bei der Anmeldung zurückgewiesen.
4) Unmittelbar vor jedem Rennen werden die Preisefahnen im festlichen Zuge vom Rathause auf den Festplatz gebracht. Hierauf findet der Umzug derselben durch die Rennbahn statt und darf von diesem Zeitpunkte an bis nach Beendigung des Rennens die Bahn von niemanden mehr überschritten werden.
5) Die Rennpferde müssen an den bestimmten Tagen bis längstens 3 Uhr in den in der Nähe des Ablaufthores befindlichen Versammlungsplatz gebracht werden.
6) Die Reiter haben bei beiden Rennen in anständiger Jokeykleidung (seidene Blouse und Mütze, weiße Reithose und Stulpenstiefel) zu erscheinen.
7) Der Gebrauch von Reitpeitschen, oder anderen als Rädersporen ist nicht gestattet; auch darf bei dem Trabreiten nur mit Sattel geritten werden.
8) Die Besitzer der Rennpferde und die Reiter haben sich genau nach den Anordnungen des Renn-Comités und der einzelnen Mitglieder desselben zu richten. Besitzer von Rennpferden sowohl als Jockeys, welche sich grobe Ungehörigkeiten zu Schulden kommen lassen, können durch Beschluß des Renn-Comités temporär oder für immer von den Rennen ausgeschlossen werden.
9) Nähere Bedingungen werden den Teilnehmern bei der Anmeldung der Pferde bekannt gegeben.
10) Der Beginn der Rennen wird durch einen Böllerschuß von der Theresienhöhe aus bekannt gegeben.
11) Mißhandlungen der Rennpferde seitens des Publikums [958] durch Zuschlagen mit Stöcken, Schirmen etc., um sie zu erhöhten Leistungen anzuspornen, sind strengstens untersagt.

B. Festschießen.[Bearbeiten]

Das Festschießen, welches aus Scheiben- und Hirschschießen besteht, und wozu alle zum Schießen nach der Schützenordnung befugten Schützenfreunde eingeladen werden, nimmt am Montag den 8. Oktober 1883 seinen Anfang und findet unter folgenden näheren Bestimmungen statt:

1. Schießen auf die Fest- und Perpendikelscheibe zum deutschen Reichsadler.[Bearbeiten]

1) Bei dem Schießen auf die Adlerscheibe werden sechs Preise verteilt, nämlich:
als 1. Preis 50 Mark mit einer gezierten Fahne,
als 2. Preis 40 Mark mit einer einfachen Fahne,
als 3. Preis 30 Mark mit einer einfachen Fahne,
als 4. Preis 20 Mark mit einer einfachen Fahne,
als 5. Preis 15 Mark mit einer einfachen Fahne,
als 6. Preis 10 Mark mit einer einfachen Fahne.
Außerdem werden noch die folgenden 7 besten Plättchen aus den Leggeldern prämiiert und zwar mit Prämien im Betrage von 14, 11. 9, 8, 7, 6 und 5 Mark.
2) Das Adlerloos ist in vier Serien geteilt und berechtigt jede Serie zu je 2 Schuß auf die Adler- und Perpendikel-Scheibe.
3) Jeder Schütze ist verpflichtet, die I. Serie à 2 M. zu nehmen; die weiteren 3 Serien können gleichfalls genommen werden und ist für jede derselben eine weitere Einlage von 2 M. zu machen.
4) Auf der Adlerfestscheibe werden obige sechs Preise ausgeschossen, auf der Perpendikelscheibe die Leggelder nach den meisten Ringen analog der Feldfestscheibe.
5) Auf der Adlerscheibe werden, unbeschadet der unter Ziffer 1 bezeichneten Preise und Prämien, für diejenigen Schützen, welche den Festzug mitgemacht und in Folge dessen rote Adlerloose erhalten haben, auf die erste Serie noch weitere 14 Prämien, bestehend in 30, 25, 23, 22, 20, 17, 15, 12, 10, 9. 7, 5, 3 und 2 M., zusammen 200 M., ausgeschossen, wobei 1 Schütze nur 1 Prämie gewinnen kann. Die roten Adlerloose werden während des Festzuges koupiert.
Nicht koupierte rote Loose haben keinen Anspruch auf die obigen 14 Prämien.
Wer Anspruch auf eine dieser letzteren Prämien, machen will, muß bis Dienstag, nachmittags 3 Uhr die Serie I des roten Adlerlooses abgeschossen haben, worauf alsbald die Verteilung genannter Prämien stattfindet.
Nach dieser können von den Besitzern koupierter roter Adlerloose die drei weiteren Serien gekauft und zugleich von jenen Schützen, welche den Festzug nicht mitgemacht haben, die unkoupirten roten Loose geschossen, sowie die schwarzen Adlerloose für das allgemeine Schießen auf Reichsadler und Perpendikel bezogen werden.
6) Sollte der Andrang auf den obennenannten Scheiben so groß sein, daß voraussichtlich die bereits begebenen Serien bis zum Schlusse des Schießens die Scheiben decken, so wird der Verkauf der II., III. und IV. Serie am Freitag so lange sistiert, bis Alles abgeschossen hat oder der allgemeine Schluß des Schießens eintritt.
7) Für ein verloren gegangenes oder nicht geschossenes Loos auf Adler und Perpendikel findet eine Rückvergütung der Einlage nicht statt; auch darf ein [960] Adlerloos an Andere weder verkauft, noch sonst wie abgegeben werden.
Nicht eingelieferte Loose sind von jedem Gewinnstbezug ausgeschlossen.
8) Serien des Adlerlooses, welche nicht mit der laufenden Serien-Nummer versehen, nicht abgestempelt und daher auch nicht bezahlt sind, dürfen nicht geschossen, sondern müssen durch den Stand-Schreiber zurückgewiesen werden.
9) Jene Schützen, welche die Adler- und Perpendikel-Scheibe allein schießen wollen, haben außer den treffenden Seriengebühren à 2 M. noch ein Standgeld von 2 Mark zu entrichten.

2. Schießen mit Stutzen und Büchsen auf Standscheiben.[Bearbeiten]

1) Die Besten für dieses Schießen sind auf Haupt und Kranz gleich und betragen:
das I. Beste 100 Mark mit gezierter Fahne,
das II. Beste 80 Mark mit gezierter Fahne,
das III. Beste 60 Mark mit gezierter Fahne,
das IV. Beste 40 Mark mit gezierter Fahne,
das V. Beste 30 Mark mit einfacher Fahne,
das VI. Beste 20 Mark mit einfacher Fahne,
das VII. Beste 10 Mark mit einfacher Fahne.
Die Besten auf dem Glücke dagegen betragen:
das I. Beste 100 Mark mit gezierter Fahne,
das II. Beste 80 Mark mit gezierter Fahne,
das III. Beste 70 Mark mit gezierter Fahne,
das IV. Beste 60 Mark mit gezierter Fahne,
das V. Beste 50 Mark mit einfacher Fahne,
das VI. Beste 40 Mark mit einfacher Fahne,
das VII. Beste 36 Mark mit einfacher Fahne.
das VIII. Beste 32 Mark mit einfacher Fahne.
das IX. Beste 28 Mark mit einfacher Fahne.
das X. Beste 24 Mark mit einfacher Fahne.
das XI. Beste 20 Mark mit einfacher Fahne.
das XII. Beste 16 Mark mit einfacher Fahne.
das XIII. Beste 12 Mark mit einfacher Fahne.
das XIV. Beste 10 Mark mit einfacher Fahne.
das XV. Beste 8 Mark mit einfacher Fahne.
das XVI. Beste 6 Mark mit einfacher Fahne.
2) Die Einlage beträgt je 8 Mark auf Haupt und Kranz und kann ein allenfallsiger Fehlschuß gegen 2 Mark gekauft werden.
Auf dem Glücke kann Ganz- und Halbverlegung stattfinden und zwar in der Weise, daß 4 Stechschüsse bei Ganzverlegung zu 8 Mark, bei Halbverlegung zu 4 Mark bezahlt und 100 Kaufschüsse vom Ganzverleger à 50 Pfg. und vom Halbverleger à 25 Pfg. gekauft werden können.
3) Die Standgebühr für dieses Schießen beträgt 2 Mark.

3. Schießen auf Feldfest- und Feldscheiben.[Bearbeiten]

1) Die sechs Gewinnste auf der Feldfestscheibe „Stadt München“ betragen:
1. Preis 60 Mark baar und ein silberner Pokal im Werte von 100 Mark.
2. Preis 40 Mark baar und ein silberner Pokal im Werte von 100 Mark.
3. Preis ein silberner Pokal im Werte von 80 Mark.
4. Preis ein silberner Pokal im Werte von 60 Mark.
5. Preis ein silberner Pokal im Werte von 50 Mark.
6. Preis ein silberner Trinkbecher im Werte von 30 Mark.
7. Preis ein silberner Trinkbecher im Werte von 20 Mark.
Die Besten auf der Feldscheibe sind:
1. Beste 70 Mark mit silbernem Pokale,
2. Beste 55 Mark mit silbernem Pokale,
3. Beste 45 Mark mit silbernem Pokale,
4. Beste 35 Mark mit silbernem Pokale,
5. Beste 25 Mark mit einfacher Fahne,
6. Beste 20 Mark mit einfacher Fahne,
7. Beste 16 Mark mit einfacher Fahne,
8. Beste 12 Mark mit einfacher Fahne,
9. Beste 10 Mark mit einfacher Fahne,
10. Beste 8 Mark mit einfacher Fahne.
[962]
Außer den vorstehenden Besten werden Prämien für die meistgeschossenen Treffer von 25, 20, 15 und 10 Mark erteilt.
2) Die Einlage auf die Feldfestscheibe beträgt 4 Mark und sind hiefür 3 Schüsse gestattet; ein allenfallsiger Fehlschuß kann nicht gekauft werden, auch findet ein Rückersatz dieser Einlage nur dann statt, wenn kein Schuß hierauf gemacht worden ist.
Auf der Feldscheibe findet Ganz- und Halbverlegung statt und zwar in der Weise, daß 60 Kaufschüsse vom Ganzverleger à 40 Pfennige und vom Halbverleger à 20 Pfennige gekauft werden können, wovon jedoch 20 Kaufschüsse vorausbezahlt werden müssen. Als besondere Bedingung wird hier noch erwähnt, daß auf Feld nur mit 2 offenen Visiren geschossen werden darf.
3) Die Standgebühr für dieses Schießen beträgt 1½ Mark.

4. Hirschschießen mit Bürschstutzen.[Bearbeiten]

1) Auf den laufenden Hirsch besteht:
Das 1. Beste aus 60 Mark mit gezierter Fahne,
Das 2. Beste aus 40 Mark mit gezierter Fahne,
Das 3. Beste aus 30 Mark mit einfacher Fahne,
Das 4. Beste aus 22 Mark mit einfacher Fahne,
Das 5. Beste aus 18 Mark mit einfacher Fahne,
Das 6. Beste aus 14 Mark mit einfacher Fahne,
Das 7. Beste aus 10 Mark mit einfacher Fahne,
Das 8. Beste aus 8 Mark mit einfacher Fahne,
Das 9. Beste aus 6 Mark mit einfacher Fahne,
Das 10. Beste aus 4 Mark mit einfacher Fahne.
2) Die Einlage für vier Stechschüsse beträgt 4 Mark 80 Pfennige; auch können 50 Schüsse à 40 Pfennige gekauft werden. Hiebei ist bedungen, daß von jedem Schützen, obwohl 2 Hirschstände vorhanden sind, nur ein Gewehr angelegt werden darf.
3) Die Standgebühr für dieses Schießen beträgt 1½ Mark.

Als besondere Bedingungen für das Hirsch- und Feldschießen werden festgesetzt:[Bearbeiten]

a) Das Gewehr darf keine Fingerbügeln haben;
b) mit dem Dupfer muß, auch ohne einzudupfen, das Schloß abgedrückt werden können;
c) Dupfersperren sind nicht gestattet und darf endlich
d) kein Guckerl, wohl aber ein Glas aufgestellt werden, dessen Durchmesser nicht unter 12,16 Millimeter halten soll.
Gabelvisire werden nur in dem Falle zugelassen, als die Oberfläche des Laufes durchaus glatt und ohne das geringste Merkzeichen ist.

Weitere Bestimmungen.[Bearbeiten]

1) Die Adlerfest- und Perpendikelscheibe, dann Haupt, Kranz und Glück sind in einer Entfernung von 130 Meter aufgestellt.
2) Die Entfernung der Feldscheibe beträgt 292 Meter.
3) Die Entfernung des Zieles bei dem Hirschschießen beträgt 110 Meter.
4) Das Treff-Feld auf sämmtlichen Scheiben hat 0,3 Meter im Durchmesser und ist in 3 Kreise geteilt; die Treffer werden nach der Scala bemessen und bestimmt. Für die bei der Messung gleichbefundenen Schüsse wird der Vorrang durch den auf der treffenden Scheibendistanz letztgemachten Schuß der Schützen entschieden; sind diese gleich, dann entscheidet der vorletzte Schuß u. s. w. [964]
5) Gewinnste werden auf dem Haupt und Kranz, nach zwei Drittel der Schußzahl, auf dem Glück und Hirsch aber nach Kreisen reguliert. Ein Schuß, der kein Bestes erhält und nicht über 180 Grade mißt, zählt 10 Kreise; Schüsse von über 180 bis 350 Grade zählen 8 Kreise.
6) Die Feldscheiben haben ein 0,9 Meter hohes und 0,45 Meter breites ovales Treff-Feld; dasselbe ist in zwei Kreise geteilt und befindet sich außer dem in der Mitte des Trefffeldes ein Plättchen im Durchmesser von 0,058 Meter, welches drei Kreise zählt und zur Ermittlung der besten Schüsse dient.
Die Feldfestscheibe ist bei gleicher Größe des Treff-Feldes wie auf der Feldscheibe in 20 Ringe geteilt, wovon sich jedoch die ersten 5 im Weißen befinden,
7) Die Gesammteinlage auf der Feldfestscheibe wird nach dem Zweidrittel-Systeme, auf der Feldscheibe nach Kreisen verteilt.
8) Vorbezeichnete Schießen beginnen am 8. Oktober heurigen Jahres mittags 12 Uhr, werden an den übrigen Tagen von morgens 8 Uhr an fortgesetzt und enden Freitag den 12. Oktober abends 6 Uhr.
An sämmtlichen Tagen wird das Schießen von 12–1 Uhr mittags ausgesetzt.
9) Nach beendigtem Schießen wird baldmöglichst abgezogen ; jedenfalls werden die Hauptpreise mit Fahnen am Sonntag den 14. Oktober vor dem 2. Pferderennen an die Preiseträger verteilt werden, welche gehalten sind, die Preise – wenn irgend möglich – persönlich in Empfang zu nehmen.
10) Jedem Schützen steht es frei, auf jedes einzelne Beste einzulegen. Das betreffende Leggeld für die Nachschüsse ist sogleich, der Betrag allenfallsiger Weißschüsse bei der Abgabe der Poletten zu bezahlen.
11) Von den inländischen Schützen, welche diesem Schießen beiwohnen, erhält der Aelteste nach dem Lebensalter einen silbernen Pokal im Werthe von 60 Mark, jedoch unter der Bedingung, daß er sich durch ein Geburtszeugnis über das Alter bei der Einschreibung ausgewiesen und auf das Haupt, Kranz und Glück geschossen habe.
Dieser Preis kann übrigens von ein und demselben Schützen nur im 10. Jahre wieder gewonnen werden, auch muß ein solcher Schütze einer bestehenden Schützengesellschaft wenigstens während der drei letzten Jahre einverleibt sein und sich hierüber gleichfalls bei der Einschreibung durch ein Zeugnis dieser Gesellschaft legitimieren.
12) Jeder Schütze ist verbunden, nach Beendigung seiner Schüsse, oder längstens bis 12. Oktober seine Schießpolette dem Schützenaktuar bei Verlust aller seiner Ansprüche an die Kassa abzugeben.
13) Sämtliche Beste werden freigegeben, das Schießen selbst wird nach Vorschrift der bayerischen Schützenordnung geleitet, soweit nicht im Gegenwärtigen eine andere Bestimmung getroffen ist.
Hiezu wird bemerkt, daß
a) Geschosse, die mehr als 12 mm. Durchmesser haben, nicht verwendet werden dürfen;
b) während des Schießens an keinem Gewehre ein Tragriemen sich befindet;
c) die Einsenkung der Kappe des Schaftes bei keinem Gewehre mehr als 4,5 Centimeter beträgt;
d) kein Gewehr mehr als 7½ Kilogramm wiegt;
e) das Glas nicht auf dem Gewehrlauf zwischen den Visirpunkten angebracht sein darf, dann
f) Krücken und Hacken, sowie Stützgriffe unerlaubt sind.
14) Schließlich werden die Herren Schützen eingeladen, Montag den 8 Oktober, um 9½ Uhr mit ihren Gewehren sich im Rathaussaale zu versammeln, [966] um sich dann Schlag 10 Uhr im feierlichen Zuge unter Vorantragung der Preise und Fahnen, sowie der Ehrengehänge der Hauptschützengesellschaft, von Musik begleitet, auf die Theresienwiese zur Eröffnung des Festschießens zu begeben.
Jener Schütze, welcher diesen Schützenzug nicht mitmacht, kann während des ersten Tages nicht schießen; die Serie I des roten Adlerlooses, und Schützenzeichen werden deßhalb ebenfalls Montag den 8. Oktober zwischen 7 und 10 Uhr auf dem Rathaussaale abgegeben.
Um einem allzu großen Andrange am ersten Schießtage in der Schützenkanzlei auf der Festwiese sowie im Rathaussaal vorzubeugen, werden Adlerloose und Standbillets am Sonntag, den 7. Oktober, von nachmittags 2–5 Uhr in besagter Kanzlei ausgegeben.
15) Als Schützenmeister fungiren:
von Seite des Hofes:
die Herren Fürst Oskar von Wrede
und Graf Carl von Arco-Valley, Reichsrat;
von Seite der Stadt:
die Herren Christ. Reithmann und Adolf Kroeber.
Dieselben entscheiden endgiltig über die Zulassung zu den Schießen, etwaigen Ausschluß im Verlaufe des Schießens aus den in der Schützen-Ordnung bezeichneten Gründen, sowie über alle sonst sich ergebenden Anstände.

C. Veloziped-Wettfahren.[Bearbeiten]

Donnerstag, den 11. Oktober lfd. Js. nachmittags 3 Uhr findet auf der Festwiese längs der Anhöhe auf der hiefür hergestellten Fahrbahn in der Länge von ½ Kilometer ein Veloziped-Wettfahren statt.
Dasselbe besteht aus zwei Rennen:

1. Eröffnungs-Rennen.[Bearbeiten]

a) Distanz: 2000 Meter (4 Runden), offen für jeden Velozipedisten, der noch nie bei einem Wettfahren erster Preisträger war.
b) Für dieses Rennen werden 5 Preise verteilt, nemlich:
als 1. Preis ein silberner Pokal im Werte von 60 M. und 1 Ehrenzeichen,
als 2. Preis ein silberner Pokal im Werte von 50 M. und 1 Ehrenzeichen,
als 3. Preis ein silberner Trinkbecher im Werte von 40 M. und 1 Ehrenzeichen,
als 4. Preis ein silberner Trinkbecher im Werte von 30 M. und 1 Ehrenzeichen,
als 5. Preis ein silberner Trinkbecher im Werte von 20 M. und 1 Ehrenzeichen.
c) Die Einlage für jeden Teilnehmer beträgt 3 Mark.

2. Haupt-Rennen.[Bearbeiten]

a) Distanz: 10.000 Meter (20 Runden), offen für jeden Velozipedisten.
b) Für dieses Rennen werden 6 Preise verteilt, nemlich:
als 1. Preis ein silberner Pokal im Werte von 150 M. und 1 Ehrenzeichen,
als 2. Preis ein silberner Pokal im Werte von 80 M. und 1 Ehrenzeichen,
als 3. Preis ein silberner Pokal im Werte von 50 M. und 1 Ehrenzeichen,
als 4. Preis ein silberner Trinkbecher im Werte von 40 M. und ein Ehrenzeichen,
als 5. Preis ein silberner Trinkbecher im Werte von 30 M. und 1 Ehrenzeichen,
als 6. Preis ein Ehrenzeichen.
c)Die Einlage für jeden Teilnehmer beträgt 5 Mark. [968]

Allgemeine Bestimmungen.[Bearbeiten]

1) Die Teilnahme an den vorbezeichneten beiden Wettfahren ist nur Amateurs gestattet.
2) Die Anmeldungen müssen bis längstens Mittwoch den 10. Oktober mittags 12 Uhr unter Nennung der Rennfarbe und Beilage des Einsatzes bei dem Vorsitzenden des Renn-Comités erfolgen.
Der Einsatz gilt zugleich als Reugeld.
3) Jeder Teilnehmer muß in Tricot und Kniehose fahren.
4) Velozipeds unter 1,20 Meter dürfen nicht verwendet werden.
5) Die Leitung des Veloziped-Wettfahrens ist einem Comité übertragen, welches aus je 2 Delegierten der drei hiesigen Veloziped-Vereine und einem von demselben gewählten Vorsitzenden besteht.
Dasselbe entscheidet endgiltig über Zulassung zum Rennen, erkennt die Preise zu und bescheidet endgiltig alle Reklamationen, welche unmittelbar nach dem betr. Rennen angemeldet werden müssen.
6) Unter fremden Namen darf nicht gefahren werden.
7) Die Reihenfolge beim Start entscheidet das Loos.
8) Die Rennbahn wird von rechts nach links gefahren.
9) Das Vorfahren hat auf der rechten Seite zu geschehen und darf nur dann links stattfinden, wenn der Vormann 2 Meter von der inneren Grenze fährt.
10) Das Zeichen „zum Start“ wird durch einen Böllerschuß und das Zeichen „Los“ und „letzte Runde“ mit der Glocke gegeben.
11) Die zu fahrenden Runden sind am Zählapparate ersichtlich.
12) Die Preiseverteilung findet gleich nach dem Rennen statt.
Mit allenfallsigen Anfragen im Betreffe aller Anordnungen des Oktoberfestes, welche von dem Magistrate getroffen werden, hat man sich an die Herren Magistratsräte Philipp Brunner und G. M. Hemmeter zu wenden, welche als Fest-Kommissäre ernannt sind.
München, im August 1883.
Magistrat
der kgl. Haupt- und Residenzstadt München.
Bürgermeister:
Dr. v. Erhardt.
Wirtl, Offiziant.