RE:Antigonos 5

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
A. III. Doson oder Epitropos, maked. König 227-221 v. Chr.
Band I,2 (1894) S. 2418 (IA)–2419 (IA)
Antigonos III. Doson in der Wikipedia
GND: 118503375
Antigonos III. Doson in Wikidata
Bildergalerie im Original
Register I,2 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|I,2|2418|2419|Antigonos 5|[[REAutor]]|RE:Antigonos 5}}        

5) A. Doson oder Epitropos (Athen. VI 251 d. Plut. Aemil. 8. Liv. XL 54), auch Φοῦσκος genannt (Euseb. I 238), Neffe des A. Gonatas, Sohn Demetrios des Schönen (Euseb. I 243), wurde nach dem Tode des Königs Demetrios II. von den Makedoniern mit der Vormundschaft über dessen unmündigen Sohn Philippos betraut, vermählte sich mit der Witwe des Demetrios, der Epirotin Phthia, und wurde nachher selbst König (Plut. a. O. Euseb. I 238. Paus. VII 7, 4. Iust. XXVIII 1, 2. 3, 10). Er trat die Regierung unter sehr schwierigen Verhältnissen an; er beseitigte die von den Dardanern, die Demetrios besiegt hatten, den makedonischen Grenzen drohenden Gefahren und unterwarf die Thessaler, die sich erhoben hatten (Trog. prol. 28. Iust. XXVIII 3, 14). Dann unternahm er einen erfolgreichen Zug nach Karien, wahrscheinlich, um der ägyptischen Macht und ihrem Einfluss auf die griechischen Angelegenheiten entgegenzutreten (Trog. prol. 28. Polyb. XX 5, 11; vgl. auch Usener N. Rh. Mus. XXIX 40; hierauf bezieht Head HN 203f. Münzen mit Emblemen eines Seesieges, die aber mit Imhoof-Blumer Monnaies grecques 125ff. besser auf A. Gonatas zu beziehen sind). Den entscheidenden Moment in der Regierung des A. bildet aber sein Eingreifen in die peloponnesischen Verhältnisse. Der achaeische Bund war durch das Vordringen des Königs Kleomenes von Sparta so bedroht, dass Aratos, der die Bedingungen des Kleomenes nicht annehmen wollte, sich in Unterhandlungen mit A. einliess. Es wurde ihm Akrokorinth versprochen; er kam im J. 224 zur See von Euboia her, um nicht von den Aitolern am Durchmarsch durch die Thermopylen gehindert zu werden, und besetzte Korinth. Dann schloss er mit den Achaeern einen Vertrag, demzufolge sie in ihren inneren Angelegenheiten autonom blieben, aber die Selbstständigkeit der auswärtigen Politik verloren und dem A. die Hegemonie übertrugen (Polyb. II 52, 5ff. 53f. Plut. Arat. 44f.; Cleom. 20f.). Es war dieser Schritt des Aratos, durch den er allerdings seine ganze Vergangenheit blosstellte, nicht blos aus persönlicher Rivalität gegen Kleomenes hervorgegangen, sondern in der Lage, in der er sich befand, in gewissem Sinne eine politische Notwendigkeit; eine Verbindung mit Kleomenes hätte die Auflösung des achaeischen Bundes, wenigstens soweit er über die Grenzen des eigentlichen Achaia hinausging, bedeutet. Im folgenden J. 223 unternahm A. einen Zug nach Arkadien, der vor allem die Städte Tegea, Orchomenos und Mantineia in seine Gewalt brachte. Orchomenos blieb in seinem Besitze, zur Sicherung seiner Herrschaft im centralen Peloponnes (Polyb. II 54, 5ff. IV 6, 5ff. Plut. Cleom. 23; Arat. 45). Im Sommer 222 (nach der gewöhnlichen, durch Schoemann Ausg. von Plut. Agis u. Cleom. XXXVIIIff. begründeten Annahme 221) kam es bei Sellasia, nördlich von Sparta, zur entscheidenden Schlacht, in der A. einen vollständigen Sieg davon trug (Polyb. II 65ff. Plut. Cleom. 27f. Paus. II 9, 2. Trog. prol. 28. Iust. XXVIII 4; die Zeit der Schlacht ergiebt sich mit Wahrscheinlichkeit aus Polyb. IV 35, 8 – vgl. IV 37 – wie Niese Histor. Ztschr. XLV 489 bemerkt). Kleomenes floh nach Alexandrien, Sparta geriet in die Gewalt des A., der hier die [2419] frühere Verfassung wiederherstellte, wofür er von den Spartanern als Wohlthäter und Retter ausgerufen wurde, wie er auch sonst von den Hellenen, namentlich den Achaeern, die grössten Ehren empfing (Polyb. II 70. IX 36, 4f. V 9, 8. Plut. Cleom. 30. Euseb. I 243). Durch einen Einfall der Illyrier in Makedonien wurde er bald nach diesem Lande zurückgerufen; er schlug die Feinde zurück und starb nicht lange darauf, 221/20 (Euseb. I 239f. mit Gutschmids Note), indem er seinem Mündel Philippos die Herrschaft hinterliess. Er hatte dem makedonischen Königtum wieder eine feste und bedeutende Stellung gegeben; unter seiner Hegemonie waren ausser den Athenern und Aitolern die wichtigsten hellenischen Staaten, der achaeische Bund, Epeiros, Phokien, Boeotien, Akarnanien, Thessalien, zuletzt auch Sparta, vereinigt (Polyb. IV 9, 4. 6). Litteratur ausser dem schon angeführten: Droysen Hellenismus III 2. Freeman History of federal government I. Niebuhr Vortr. üb. a. Gesch. III 400ff. Klatt Forsch. z. Gesch. d. achaeisch. Bundes 1877.

[Kaerst. ]

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Band S I (1903) S. 90 (EL)
Antigonos III. Doson in der Wikipedia
GND: 118503375
Antigonos III. Doson in Wikidata
Bildergalerie im Original
Register S I Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|S I|90||Antigonos 5|[[REAutor]]|RE:Antigonos 5}}        
[Abschnitt korrekturlesen]
S. 2406ff. zum Art. Antigonos:

5) (Zu S. 2418, 8). Die Gattin des Antigonos Doson hiess nach Polyb. V 89, 7 Chryseïs und so ist daher für Phthia zu schreiben (s. auch Droysen Gesch. d. Hellen. III 2. 66). Phthia von Epeiros war die Gattin des Demetrios II., des Sohnes des Antigonos Gonatas (Iustin. XXVIII 1, 2; vgl. Droysen a. a. O. 25).

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Band R (1980) S. 30
Antigonos III. Doson in der Wikipedia
GND: 118503375
Antigonos III. Doson in Wikidata
Bildergalerie im Original
Register R Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|R|30||Antigonos 5|[[REAutor]]|RE:Antigonos 5}}        
[Abschnitt korrekturlesen]

Antigonos

5) A. III. Doson oder Epitropos, maked. König in den J. 227–221 v. Chr. (K) S I; vgl. XX 960,12f.