RE:Basilica

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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öffentliches Gebäude für Marktverkehr oder Rechtspflege
Band III,1 (1897) S. 83 (IA)–96 (IA)
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GND: 4004629-1
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Basilica, βασιλική, βασιλικὴ στοά, eine in römischer Zeit viel verbreitete Form eines öffentlichen, dem Marktverkehr und der Rechtspflege dienenden Gebäudes, bestehend, der Regel nach, aus einem hohen Mittelraum und einem niedrigeren, durch Säulen oder Pfeiler vom Mittelraum getrennten Umgange, oder auch zwei solchen Umgängen, mit Lichtöffnungen in dem oberen, von den Säulen und Pfeilern getragenen Teile der Wände des Mittelraumes. Meistens, aber nicht immer, hat die B. ausserdem noch, als besonderen Sitz der Rechtspflege, ein Tribunal, d. h. eine Erweiterung des Umganges, entweder in Form einer Apsis oder in Form einer erhöhten Exedra mit Säulen im Eingange.

Dass die Königshalle in Athen eine B. und das Vorbild der späteren B. gewesen sei, kann, da wir von der Form derselben zu wenig wissen, nicht bewiesen, sondern höchstens wegen der Ähnlichkeit des Namens vermutet werden. Zwar wird sie nie βασιλική, sondern ἡ τοῦ βασιλέως στοά oder βασίλειος στοά genannt (über Platon Charmid. 153a s. Loeschcke Vermutungen zur griech. Kunstgesch. und zur Topogr. Athens, Dorpat 1884, 16); doch nennt Josephus (ant. XV 411), dem die Gestalt der athenischen Königshalle bekannt sein konnte, die B. des Herodes mit dem für diese üblichen Namen βασίλειος στοά; denselben Namen braucht für B. Agath. III 1 p. 138, 15 Nieb., und ebenso ἡ βασιλέως στοά Procop. de aed. I 11, 1. Zos. III 11, 3. Andererseits konnte freilich der Name B. auch unabhängig von der Königshalle in einer der hellenistischen Monarchien entstehen. Was sich für den Zusammenhang der Königshalle mit den B. sagen lässt, ist ausgeführt von K. Lange Haus und Halle 60ff.

Unsere Nachrichten über B. beginnen mit dem Bau der B. Porcia in Rom durch Cato, 184 v. Chr. Dafür aber, dass auch die hellenistischen Hauptstädte B. hatten, kann geltend gemacht werden 1) der griechische Name, der schon vor dem von Cato durch eine Rede uti b. aedificetur eingeleiteten Bau in zweifelloser Weise feststand; 2) die Unwahrscheinlichkeit der Einführung einer neuen Gebäudeform in Rom ohne ein verbreitetes Vorbild; 3) die von Caesar 47 v. Chr. in Antiochia erbaute und Καισάριον genannte B. (Malal. 216 ed. Bonn.): es ist unwahrscheinlich, dass er dort eine römische Gebäudeform einführen gewollt hätte; 4) die seit 19 v. Chr. von Herodes auf der Südseite des Tempelplateaus von Jerusalem erbaute βασίλειος στοά (Joseph. ant. XV 411); teils die Verschiedenheit dieser B. von den römischen, teils die griechischen Neigungen des Herodes (Joseph. ant. XIX 329) machen es wahrscheinlich, dass er das Vorbild in hellenistischen Hauptstädten fand; 5) das auffallend häufige und frühzeitige Vorkommen der B. in dem unter dem Einfluss der griechischen Colonien stehenden Süditalien; in Copia (Thurii; CIL X 123) und Pompeii standen sie schon vor dem Bundesgenossenkrieg, dazu an letzterem Orte in eigentümlicher, von der Regel abweichender und daher besondere Traditionen voraussetzender Form. Freilich kann dem gegenüber angeführt werden, dass die griechische Stadt in Campanien, in der das Gastmahl der Trimalchio [84] stattfindet, erst relativ spät eine B. erhalten hat (Petron. 57).

In Rom baute 184 v. Chr. Cato die nach ihm genannte B. Porcia (s. d.), an der Westseite des Comitiums; dass es 210 v. Chr. noch keine B. in Rom gab, bezeugt Liv. XXVI 27, 3. Zwar wird bei Plaut. Curc. 472 (Cap. 815 bezieht sich nicht auf Rom) eine B. erwähnt, doch wird die betreffende Stelle für späteren Zusatz gehalten; gemeint ist wahrscheinlich die B. Fulvia (Ritschl Parerga I 207. Jordan Herm. XV 116. G. Friedrich Jahrb. f. Philol. CXLIII 1891, 708. Hülsen Röm. Mitt. VIII 1893, 282). Schon 179 v. Chr wurde an der Nordseite des Forums die B. Fulvia (Fulvia et Aemilia? hierüber und über ihre weiteren Schicksale s. Aemilia basilica) erbaut; dann 170 an der Südseite des Forums die B. Sempronia (s. d.), 121 an der Nordwestseite die Opimia (s. d.). Im J. 46 begann dann Caesar auf der Südseite des Forums den Bau der grossen B. Iulia (s. d.), welche sich auch auf den Platz der früheren B. Sempronia erstreckte. Von Augustus vollendet, brannte sie ab und war in den letzten Jahren des Augustus noch im Neubau begriffen; später ist sie dann zwischen 283 und 305 noch zweimal abgebrannt und wieder hergestellt, im J. 377 ausgebessert worden.

Damit war der Basilikenbau am alten Forum abgeschlossen. Schon zu Caesars Zeit muss an ganz anderer Stelle die B. Iulia Aquiliana (Vitr. V 1, 4) entstanden sein, nach dem Namen zu schliessen von einem Aquilius (vielleicht C. Aquilius Gallus, Freund Ciceros) zu Ehren Caesars errichtet. Unbekannt ist auch die Lage der nach den beiden Töchtern der Octavia und des M. Antonius benannten B. Antoniarum duarum, CIL VI 5536. Der nächste Basilikenbau war der Traians, um 112 n. Chr., die B. Ulpia (s. d.) an seinem Forum. Bald nachher müssen auch die B. Marcianes und Matidies (s. d.) entstanden sein, genannt nach Traians Schwester und deren Tochter, doch wissen wir von ihnen nur die Namen und dass sie in der IX. Region (Circus Flaminius) lagen. Severus Alexander fing an, im Marsfeld, westlich von den Saepta, die riesenhafte Β. Alexandrina (s. d.) zu bauen. Ebenfalls im Marsfelde plante Gordian IIΙ. grosse Anlagen, zu denen auch eine B. gehören sollte, Hist. Aug. Gord. 32. Endlich baute Maxentius an der Via sacra, die dann (nach 312) nach Constantin benannte B. Von späteren Basilikenbauten in Rom haben wir keine Kenntnis. Wann die im Regionenverzeichnis genannten B. argentaria (VIII. Region), vestilia, vascolaria, floscellaria entstanden sind, ist unbekannt. Wie sehr es schon in augusteischer Zeit Regel war, dass jedes Municipium seine B. hatte, zeigt der Bericht bei Suet. Aug. 100 über den Transport der Leiche des Augustus, welche in basilica cuiusque oppidi aufgestellt wurde. Aus späterer Zeit werden auch durch die Inschriften, namentlich für Süditalien, zahlreiche B. bezeugt: so in Abellinum, Abella, Nola, Puteoli (B. Alexandriana und B. Augusti Anniana), Cubulteria, Sora, Ferentinum, Setia, Velitrae (CIL X 1120. 1208. 1782–84. 1838. 4622. 5670. 5902. 6462. 6588. 8164), Benevent (zwei B.), Caudium, Telesia, Fagifulae, Iuvanum, Corfinium, Carsioli, Septempeda (CIL IX 1596. 1666. 2174. 2259. 2557. 2961. [85] 3162. 4063. 5576), Praeneste (? s. die Litteratur bei Lange Haus und Halle 236), Tibur, Ostia (CIL XIV 3671. 352), Caere (CIL XI 3164), Spoletium (Grut. 171, 1), Cingulum (CIL I 1424), Veleia (CIL XI 1185), Altinum, Verona (CIL V 2157. 3446). Ferner in Aquae Sextiae, Nemausus (Hist. Aug. Hadr. 12), Narbo (CIL XII 530. 3070. 4342; vgl. auch 2332. 2533), Trier, Vesuna in Aquitanien (Grut. 171, 4), Abdera und Illiberis in Spanien (CIL II 1979. 2083). In Africa sind erhalten die Ruinen der B. von Theveste in Numidien (Recueil de Constantine 1866, 186, Grundriss bei Graham Remains of the roman occupation of North-Africa with special reference to Tunisia, p. 22 des Sep.-Drucks aus Transactions of the roy. inst. of brit. architects, new ser. II), inschriftlich bezeugt die von Septimia Vaga, Cirta, Cuicul (CIL VIII 1219. 7017. 7037–38. 8318–19. 8324; vgl. auch 9997).

Als die Hauptstadt nach Constantinopel verlegt wurde, wurden auch hier B. gebaut, Cod. Iust. VIII 11, 21. Agath. p. 138, 15 ed. Bonn. Procop. de aed. p. 206, 12 ed. Bonn. Chron. Pasch. I p. 528, 22 ed. Bonn. Zos. III 11, 3. Urlichs Die Apsis 9.

Ob etwa in Süditalien namentlich die griechischen Colonien und die von ihnen beeinflussten Städte schon früher als Rom B. hatten, wissen wir nicht. Die älteste Nachricht über eine B. ausserhalb Roms ist die Inschrift CIL X 5807 (= I 1166), nach welcher jedenfalls vor 90 v. Chr. (s. Mommsen a. O.) in Aletrium die B. neu getüncht wurde. In Thurii (Copia) wurde auch, wie es scheint, schon vor dem Bundesgenossenkriege eine B. erbaut, CIL X 123. In Pompeii stand die B. schon im J. 78, CIL IV 1842. In Herculaneum wurde zur Zeit des Augustus eine B. gebaut, CIL X 1425. In dieselbe Zeit, oder etwas früher, fällt auch der Bau der B. der campanischen Stadt, in der das Gastmahl des Trimalchio stattfindet, Petron. 57. Eine B. in Oea (Tripolis) erwähnt Apul. apol. 519.

Im Orient ist die älteste bekannte B. das von Caesar 47 v. Chr. erbaute Καισάριον in Antiochia (Malal. p. 216 ed. Bonn.), wo später noch zahlreiche B. erbaut wurden (K. O. Müller Antiqu. Antioch. 115). Seit 19 v. Chr. baute dann Herodes seine βασίλειος στοά auf der Südseite des Tempelplateaus von Jerusalem (Joseph. ant. XV 411). Sonst wissen wir aus dem Orient nur von B. späterer Zeit; so in Ephesos (Falkener Ephesus 94. 98), Smyrna (zwei B., CIG 3148). Über die sog. B. in Pergamon ist die Untersuchung noch nicht abgeschlossen (Lange Haus und Halle 239).

Nach Vitruvs (V 1, 4) Anweisung zum Bau einer B. soll der Grundriss länglich sein, 1:3 bis 1:2; wenn die gegebenen Raumverhältnisse eine grössere Länge erfordern, so soll man an den Schmalseiten Vorhallen, chalcidica, vorlegen (eine solche findet sich in der B. von Pompeii und in der Constantins-B.). Das Innere ist geteilt in einen höheren Mittelraum und einen niedrigeren, durch Säulen von ihm getrennten Umgang (porticus), dessen Breite ⅓ der Breite des Mittelraumes ist. Dieser Breite ist die Höhe der Säulen gleich; über diesen und ihrem Gebälk steht eine zweite Säulenordnung, ¾ so hoch wie die untere; [86] zwischen beide aber ist eine Aufmauerung, pluteus, eingeschoben, die wieder ¾ so hoch ist wie die oberen Säulen. Die porticus sind bedacht durch eine von dem Gebälk der unteren Säulen und andererseits von den Aussenmauern getragene flache Decke, contignatio, die als Spaziergang diente, der Mittelraum durch ein grosses Sattel- oder Walmdach, die zwar nicht hier aber V 1, 6 erwähnte mediana testudo, so dass die Intercolumnien der über den Umgang aufragenden oberen Säulenstellung die Stelle der Fenster vertreten. Für den Mittelraum ergiebt sich so eine Höhe von ca. ⅞ seiner Breite. Über die Lage des Tribunal giebt Vitruv keine Vorschrift.

Hiermit stimmt das VI 5, 9 über den oecus Aegyptius Gesagte: auch hier sind, an den Wänden entlang, zwei Säulenordnungen über einander, in der Höhe des Gebälks der ersten eine contignatio und auf dieser ein oberer circuitus sub diu; die oberen Intercolumnien dienen als Fenster. Der pluteus fällt hier weg, sonst ist die Anordnung der oben beschriebenen durchaus gleichartig. Und Vitruv fügt hinzu: ita basilicarum ea similitudo, non corinthiorum tricliniorum, videtur esse.

Dieses offenbar von Vitruv als das gewöhnliche und normale betrachtete Schema ist aber keineswegs immer strenge festgehalten worden. Schon die älteste und zugleich am besten erhaltene der noch vorhandenen B., die von Pompeii, weicht wesentlich ab. Dieselbe ist nach einer in die Wand eingekratzten Inschrift (CIL IV 1842) älter als das J. 78 v. Chr. und gehört auch ihrer Bauart nach in die vorrömische Zeit Pompeiis, vermutlich ins 2. Jhdt. v. Chr. Auch die Bezeichnung als B. ist durch eine Wandinschrift (CIL IV 1779) gesichert. Das Gebäude liegt am Forum, diesem eine Schmalseite zuwendend, und hat hier eine wahrscheinlich unbedeckte Vorhalle (chalcidicum), aus der man in der Mitte durch drei Intercolumnien, rechts und links durch je eine Thür in das Innere tritt, welches auch durch zwei Thüren in der Mitte der Langseiten zugänglich ist. Das Innere, circa 55×24 m. gross, zerfällt auch hier in Mittelraum und Umgang, doch war dieser wesentlich eben so hoch wie jener, und fiel also das charakteristische Motiv der Überhöhung des Mittelraumes sowie die doppelte Säulenordnung um denselben fort. Eine einzige Ordnung mächtiger Säulen, etwa 10 m. hoch, trug das (Sattel- oder Walm-) Dach des Mittelraumes und trennte diesen von dem Umgange. Die Rückwände des letzteren zerfielen der Höhe nach in zwei stockwerkartige Teile; der untere war auf der dem Forum zugewandten Schmalseite durch die schon erwähnten Eingangsmotive, auf der gegenüberliegenden Seite durch Front und Eingang anderer gleich zu erwähnender Räume eingenommen, auf den Langseiten durch Halbsäulen, den grossen Säulen entsprechend, geteilt; der obere dagegen wurde auf den Langseiten durch je eine nur auf ganz kurze Strecken von festen Wandstücken unterbrochene Säulenreihe (je eine Säule über jeder Halbsäule und über den Zwischenräumen derselben) gebildet, deren Intercolumnien also als Fenster dienten, während er auf den Schmalseiten etwas abweichend mit Halbsäulen und Fenstern in deren Zwischenräumen behandelt [87] war. In dieser zweistöckigen Anordnung der Aussenwände darf eine Erinnerung an das ursprüngliche und normale Grundmotiv, von dem das hier vorliegende abgeleitet ist, erkannt werden: die Überhöhung des Mittelraumes ist nicht unterdrückt, sondern erweitert worden zu einer Erhöhung des ganzen Innenraumes einschliesslich der Umgänge; indem das von der oberen, gleichsam als Fensterwand dienenden Säulenstellung gebildete Rechteck erweitert und dieselbe von ihrer ursprünglichen Stelle, über den Mittelraum und Umgang trennenden Säulen, verlegt wurde in die Aussenwand des (ursprünglich niedrigeren) Umganges, wurde für Mittelraum und Umgang die gleiche grössere Höhe hergestellt. Fraglich bleibt die Art der Bedachung des Umganges; doch ist es nicht unwahrscheinlich, dass er eine flache Terrasse trug (wie in Vitruvs Normal-B.), die hier freilich, da kein Aufgang vorhanden ist, nicht als Spaziergang dienen konnte. In der Mitte der dem Eingang gegenüberliegenden Schmalseite liegt das Tribunal in Gestalt einer um 1,65 m. erhöhten, durch zwei seitliche Treppen zugänglichen Exedra, die sich mit vier Säulen und zwei Ecksäulen auf den Umgang öffnet, in den hinein sie etwas vortritt. Es war zweistöckig, den beiden Ordnungen der Umgangswand entsprechend. In Betreff des Oberstocks, der sich mit Fenstern zwischen Halbsäulen auf den Umgang öffnet, ist nicht ersichtlich, zu welchem Gebrauch er dienen konnte; vermutlich ist er nur zu decorativem Zweck gemacht worden. Neben dem Tribunal liegen noch zwei Räume unbekannter Bestimmung, die im Grundriss das Rechteck voll machen; sie waren nicht höher als das Untergeschoss der Umgangswand und wurden von dem oberen, hier durch je ein Fenster durchbrochenen Teil derselben überragt.

Die älteren Reconstructionen der pompeianischen Β., von Mazois Ruines de Pompéi IIΙ pl. 17. 18 (wesentlich wie oben) und Canina Architettura antica III 93 (mit überhöhtem Mittelraum) sind unbrauchbar, weil sie die erhaltenen Fragmente nicht berücksichtigen. Obige Reconstruction ist ausführlich begründet bei Mau Pompeian. Beitr. 156; Röm. Mitt. III 14. VI 67. VIII 166, an letzteren Stellen auch mit Rücksicht auf die von K. Lange Haus u. Halle 351 vertretene Reconstruction mit überhöhtem Mittelraum.

In ganz anderer Richtung ist Vitruv selbst (V 1, 6) beim Bau der B. in Fanum von dem Normalschema abgewichen. Zwischen dem 120×60 Fuss grossen Mittelraum und den Umgängen stand nur eine Säulenordnung, auf deren Gebälk die mediana testudo ruhte; diese Säulen, vier an den Schmal-, acht an den Langseiten, waren fünfzig Fuss hoch, so dass im Mittelraum die Breite sich zur Höhe etwa wie 10:9 verhielt. Der Umgang war zweistöckig: Zwischenboden und Dach desselben ruhten auf Pilastern, welche in zwei Ordnungen über einander, zwanzig und achtzehn Fuss hoch, an die Säulen angelehnt waren, so dass diese sich noch über das Dach der Portiken erhoben und ihre Zwischenräume hier als Fenster dienten. So war hier das Grundmotiv des überhöhten Mittelraumes festgehalten und nur zur Verwirklichung desselben eine eigentümliche, wenig künstlerische Anordnung verwandt worden. Da [88] Vitruv das Motiv des zweistöckigen Umganges schwerlich erfunden hat, so werden wir annehmen dürfen, dass solche Empore auch in künstlerischer ausgebildeten Basiliken nicht ungewöhnlich waren. Eine Langseite war dem Forum zugewandt, und hier war der Haupteingang. Diesem gegenüber, auf der dem Forum abgewandten Langseite, fehlten von den acht Mittelraum und Umgänge trennenden Säulen die beiden mittelsten, und die B. war hier erweitert durch den sich mit seiner ganzen Frontbreite in sie öffnenden Tempel des Augustus, der mit der B. dergestalt unter einem Dache lag, dass der First des Tempeldaches sich fortsetzte bis an den der mediana testudo und mit ihm rechtwinklig zusammenstiess. Die Breite des Tempels entsprach jenem dreifachen Intercolumnium; seine Tiefe wird nicht angegeben. Natürlich war vor ihm der zweistöckige Umgang unterbrochen. Wenn nun Vitruv sagt, dass in diesem Tempel das Tribunal in Form einer gerundeten, 46 Fuss breiten und 15 Fuss tiefen Nische enthalten war, so hat er sich ohne Zweifel unpräcis ausgedrückt. Denn einerseits ist es selbstverständlich und ergiebt sich auch aus der Berechnung der Höhenverhältnisse, dass der Tempel auf einem erhöhten Unterbau lag, andererseits motiviert Vitruv die Grösse der Tribunalnische damit, dass die sich um den rechtsprechende Beamten sammelnden Menschen den Handelsverkehr in der B. nicht stören sollten: von einer solchen Störung konnte gar nicht die Rede sein, wenn das Tribunal wirklich im Tempel, d. h. auf einem Unterbau lag. Vielmehr ist obige Angabe folgendermassen zu verstehen. Der Augustustempel war ein templum in antis. Seine Front lag nicht in einer Linie mit der Wand der B., sondern mehr als 15 Fuss weiter zurück; die Seitenmauern des Pronaos waren über die Front hinaus verlängert, und zwar vermutlich, da diese Verlängerungen als antae bezeichnet werden, nicht nur bis an die Β., sondern noch etwas in sie hinein. Ebenso weit sprang auch der Unterbau vor, und in ihn war, von der B. aus in fast seiner ganzen Breite, eine gerundete Nische (nicht eine Apsis in modernem Sinn, sondern oben offen) von 15 Fuss Tiefe eingeschnitten, deren Fussboden entweder mit dem der B. in gleichem Niveau lag, oder nur wenig über ihn erhöht war. Dies war das Tribunal, welches also im Unterbau des Tempels lag, nicht in diesem selbst, aber zwischen den Verlängerungen seiner Seitenmauern. Der Unterbau konnte also nicht von der Frontseite aus erstiegen werden, sondern musste seitliche Zugänge haben von seitlichen Erweiterungen des Unterbaues aus, welche vermutlich auch von der B. aus durch Treppen neben den antae erstiegen werden konnten.

Obiger Darstellung kommen am nächsten Zestermann Basiliken 81 und Tf. 5. Quicherat Rev. arch. N. S. XXXV 1878, 23. 65. S. auch ausser den Vitruvausgaben und Übersetzungen, Messmer Über den Ursprung der B. 30. Die ältere, neuerdings von K. Lange Haus u. Halle 191 vertretene Auffassung, welche das Tribunal an die Rückseite des Tempels verlegt, ist weder mit der erhöhten Lage des Tempels, noch mit dem Wortlaut des Vitruv vereinbar.

Eine Erweiterung und Modifikation des normalen B.-Typus zeigt die B. Ulpia (s. d.), indem [89] hier nicht nur der Umgang um den grossen 25 m. breiten Mittelraum verdoppelt war, sondern, nach einem Fragment des capitolinischen Stadtplanes zu schliessen, auf den Schmalseiten zu der zwei Säulenreihen dieser beiden Umgänge noch eine dritte hinzukam, deren Enden durch kurze Mauern mit den Langwänden verbunden waren, so dass die B. im Querschnitt fünfschiffig, im Längenschnitt siebenschiffig war. Auf jede Schmalseite öffnete sich eine halbkreisförmige Apsis so gross, dass ihre Öffnung fast die ganze Schmalseite einnahm, mit einer inneren Säulenstellung verziert und mit einer Aedicula im Hintergrunde. Drei Eingänge mit Säulenportalen führten vom Forum (Süd) in das Innere. Dass der Mittelraum über die Umgänge, deren Säulen 8,85 m. hoch waren, erhöht war, kann bei seiner grossen Breite nicht bezweifelt werden. Ob die Umgänge zweistöckig waren, und eventuell ob beide oder nur der innere, ob etwa über dem inneren ein nach innen, über dem äusseren ein nach aussen geöffneter oberer Säulengang vorhanden war, über alles dies sind nur Vermutungen gestattet. Den einzigen Anhalt bieten die an den vier Ecken durch die schon erwähnten kurzen Mauerstücke gebildeten Abteilungen, welche möglicherweise Treppen enthalten konnten.

Eine wesentlich andere Form vertritt die B. Iulia (s. d.), in der an die Stelle der Aussenwände offene Arkaden getreten sind; durch Arkaden sind auch die beiden Umgänge von einander und von dem verhältnismässig schmalen Mittelraum getrennt. Die gewölbten Umgänge waren zweistöckig, auch ihr Obergeschoss sowohl nach aussen wie nach innen geöffnet; über demselben eine Terrasse. Der 16×82 m. grosse Mittelraum war in der letzten Zeit überwölbt, vermutlich durch vier Kreuzgewölbe mit offenen Lünetten, um Licht einzulassen; für die Zeit der ursprünglichen Erbauung wird mit mehr Wahrscheinlichkeit ein Dach anzunehmen sein, entweder über einer Wand mit Fenstern, oder mit Fenstergiebeln (etwa vier) auch an den Langseiten. Ein Tribunal war nicht vorhanden; Sitz des Gerichtsverfahrens war der durch Marmorschranken gegen die Umgänge abgesperrte Mittelraum, was damit zusammenhängt, dass für das Centumviralgerichtsverfahren ein grösserer Raum nötig war.

Offene Arkaden statt der Aussenwände hatte auch die B. Aemilia an der Nordseite des Forums nach ihrem Neubau infolge des Brandes vom J. 14 v. Chr., bei welchem wohl Gleichmässigkeit mit der B. Iulia erstrebt wurde. Dies ergiebt sich aus Plut. Galba 26, nach dem Truppen, auch Reiter, durch sie durchziehen, und wird bestätigt durch die Darstellung auf den Marmorschranken vom Forum. Ob sie ein Tribunal hatte, wissen wir nicht.

In dieselbe Reihe gehört auch die στοὰ βασίλειος des Herodes. Nach der ausführlichen Beschreibung Jos. ant. XV 412ff. war sie eine sehr langgestreckte B. mit überhöhtem Mittelraum; sie hatte eine geschlossene, mit Halbsäulen verzierte Wand nur an der dem Abhang zugewandten Seite, an den anderen Seiten aber nur Säulenreihen. Die Umgänge waren einstöckig, mit flacher, zugänglicher Decke. Ein Tribunal war nicht vorhanden, da die Halle nur dem Handels- und sonstigen [90] Verkehr, nicht dem Gerichtsverfahren diente. Lange Haus u. Halle 201.

Der B. des Herodes würde sehr ähnlich geworden sein die B. Alexandrina des Alexander Severus: eine 1000 Fuss lange, 100 Fuss breite Halle, nur von Säulen getragen, ohne feste Wände, Lange a. O. 213. Als Säulen- oder Pfeiler-B. wird auch die zur Zeit des Jüngern Theodosius in Antiochia erbaute βασιλικὴ διάφωτος (Malal. p. 360) zu verstehen sein.

Eine ganz besondere Gestalt und die grossartigste Entwicklung des B.-Baues zeigt die Constantins.-B. (s. d.) an der Via sacra. Charakteristisch ist hier, dass der hohe, 25 m. breite, von drei Kreuzgewölben mit offenen Lünetten bedeckte Mittelraum sich durch das ganze Gebäude der Länge nach erstreckt, vom Eingang (dem ein Chalcidicum vorgelegt ist) bis zur Rückseite, wo er durch eine Apsis abgeschlossen wird. Es ist also hier nicht ein Mittelraum mit Umgang, sondern ein Mittelschiff mit Seitenschiffen. Letztere können aber auch mit diesem Namen nur uneigentlich bezeichnet werden: sie bestehen jedes aus drei nur durch Thüren mit einander verbundenen Räumen, deren jeder von einem Tonnengewölbe überspannt war, dessen Axe zu der des ganzen Gebäudes senkrecht stand. Indem nun von diesen sechs Seitenräumen je zwei sich gegenüberliegende gewissermassen ein Querschiff bildeten, konnten die beiden mittleren auch als Mittelschiff behandelt und ihre Aussenwände auf der einen Seite (nach der Via sacra) als Eingang mit Säulenportal, auf der anderen als Apsis (diese freilich ein etwas späterer Zusatz) ausgebildet werden. Im übrigen waren diese Aussenwände von je sechs gewölbten Fenstern durchbrochen.

Die eben erwähnte, für den christlichen Kirchenbau vorbildlich gewordene Eigentümlichkeit des Grundrisses, dass nämlich statt des Umganges nur zwei Seitenschiffe an den Langseiten vorhanden sind, kommt auch sonst vor, und ohne die übrigen, durch die Anwendung des Gewölbebaues bedingten Besonderheiten der Constantins-B. Das beste Beispiel ist die B. von Theveste (s. o. S. 85): der Innenraum, 65×22 m., war durch zwei Reihen Arkaden, vor deren Pfeilern je eine Säule von 0,50 m. Durchmesser und 4,70 m. Höhe stand, in zwei 5,30 m. hohe Seitenschiffe und ein höheres Mittelschiff geteilt. Jedem der drei Schiffe entsprach an der einen Schmalseite ein Eingang, dem Mittelschiff an der andren Schmalseite eine halbkreisförmige Apsis, deren Öffnung 7,90 m. weit war. Recueil de Constantine 1860—61, 209 pl. 5. 1866, 186. Ferner ist hier zu nennen ein in Ephesos (Falkener Ephesus 98) ausgegrabenes, durch zwei Reihen von je sieben Pfeilern in drei Schiffe geteiltes, an beiden Schmalseiten durch je vier Thüren zugängliches Gebäude, welches K. Lange (Haus und Halle 200) nicht ohne Wahrscheinlichkeit für eine B. hält, wenn auch bei der gänzlichen Unbekanntheit des Aufbaues einiger Zweifel bleibt. Auch die kleine, eigentümlich gebaute B. von Chaqqa in Syrien (Vogüé Syrie centrale I pl. 15, danach Lange a. O. 223) hat nur Seitenschiffe neben dem Hauptraum. Die gleiche Art Grundriss zeigen auch die weiterhin zu erwähnenden Palast-B.

Angesichts der vielen Variationen, deren, wie [91] aus dem Gesagten hervorgeht, diese Gebäudeform fähig war, darf es nicht wundernehmen, dass auch die Teilung in Mittelraum und Umgang oder Seitenschiffe nicht unverbrüchlich festgehalten wurde, und es auch B. mit ungeteiltem, von einem grossen Dache überspanntem Innenraum gab. Ein ganz sicheres Beispiel dieser Form ist die B. von Timgad in Africa (s. das noch unvollendete Werk: Cagnat et Boeswillwald Timgad). Das Gebäude, mit der Langseite an das Forum stossend und von diesem aus zugänglich, hat an der einen Schmalseite eine Apsis, an der andern ein exedraförmiges Tribunal; es kann nicht wohl bezweifelt werden, dass ihm der Name B. zukommt. Ferner gehört hierher die B. von Trier. Es scheint nämlich unvermeidlich, in diesem Gebäude, welches isoliert stand und daher nicht, wie man gemeint hat, einer Thermenanlage angehören kann, und für welches auch sonst schwerlich eine andere Benennung zu finden sein dürfte, eine B. zu erkennen, und zwar die, welche nach Paneg. VII 22 Baehr. von Constantin in Trier erbaut wurde und sich durch ihre ausserordentliche Höhe auszeichnete. Der Name B. haftete naturgemäss nicht an einem bestimmten Schema, sondern an der Bestimmung des Gebäudes. Der Innenraum ist ein ungeteiltes Rechteck von 56,20×27,70 m., ca. 30 m. hoch, mit einer etwas erhöhten halbkreisförmigen Apsis von 19,05 m. Öffnung an der einen, drei Eingängen auf der andern Schmalseite, vor welcher eine Vorhalle lag, und je einem Eingange an den Langseiten in der Nähe der Apsis. Die Wände sowohl des Hauptraumes als der Apsis waren durch zwei Reihen grosser durch Glas geschlossener Fenster durchbrochen, denn dem rauheren Klima entsprechend war das Gebäude mittels eines hohlen Fussbodens heizbar; da Hohlwände, wie es scheint, fehlten, so konnte die Wärme nur eine sehr mässige sein. Da die Wände für ein Tonnengewölbe zu schwach sind, muss der Bau durch ein Dach gedeckt gewesen sein. F. Hettner Westd. Zeitschr. X 1891, 223, wo die ältere Litteratur.

Es ist gestritten worden (Zestermann Basiliken 72ff. Urlichs Die Apsis der alten Basiliken), ob die B. regelmässig ein Tribunal, sei es in Form einer Apsis, sei es in anderer Form, hatten. Die Apsis ist erhalten in der Constantins-B. und in der B. in Trier, das Tribunal in anderer Form in Pompeii, beides in Timgad. Die Apsis ist bezeugt für Vitruvs B. in Fanum (wo auch gesagt wird, dass sie zu Gerichtsverhandlungen bestimmt war), für die B. Ulpia, für das Καισάριον in Antiochia (Malal. 287. 338), das Tribunal für eine B. in Turris Libisonis auf Sardinien (CIL X 7946). Die Nichterwähnung in der Anweisung Vitruvs V 1, 4 kann nichts beweisen. Für das Fehlen des Tribunal ist die B. Iulia das einzige ganz sichere Beispiel, und hier erklärt es sich durch die Bestimmung für die Centumviralgerichte. Indes ist es wahrscheinlich, dass die offenen B. nach Art der B. Iulia, namentlich wenn sie nicht am Forum lagen, in der Regel ohne Tribunal waren, wenn gleich es möglich war, ihnen an einer Seite eine geschlossene Wand mit Apsis zu geben. Dagegen wird anzunehmen sein, dass die geschlossenen und namentlich die am Forum gelegenen B. regelmässig [92] ein Tribunal, meist wohl in Apsisform, hatten wenn auch in diesem wie in andern Punkten aus besonderen Gründen von der Regel abgewichen werden konnte.

Die Verbindung der B. mit einem Kaisertempel findet sich ausser in der B. des Vitruv noch in der B. Augusti Anniana in Puteoli, wo der Tempel zugleich als Curie diente, CIL X 1783, 84. Mit andern Räumen nicht näher bekannten Charakters stand auch das oben erwähnte Gebäude in Ephesos (Falkener Ephesus 98) in Verbindung; vgl. auch CIG 3148 τὴν β. τὴν πρὸς τῷ βουλευτηρίῳ.

Ohne genügenden Grund ist ein Gebäude in Otricoli als B. bezeichnet worden. Es ist ein quadratischer Saal mit Apsis, 18 m. lang und breit, dessen Decke durch zwei Reihen von je drei Säulen gestützt wurde, deren aus dem Durchmesser zu erschliessende Höhe eine Überhöhung des Mittelschiffes ausschliesst. Der Innenraum ist nur durch eine nicht sehr breite Thür zugänglich und von kleineren Räumen umgeben. Es fehlen also alle charakteristischen Eigentümlichkeiten der B. Guattani Mon. ined. 1774 Apr. Guattani Roma I 68. Zestermann Basiliken 114. Zweifelhaft ist auch die Bezeichnung eines Gebäudes in Saepinum als B. Es ist, wie es scheint, ein etwa 25×18 m. grosser Saal, dessen Decke durch Säulen von 0,45 m. Durchmesser gestützt wurde, welche im Rechteck standen, vier auf den Schmal-, acht auf den Langseiten. Und zwar war durch die Säulen auf drei Seiten ein 3,50 m. breiter Umgang abgeteilt, während die vier Säulen der einen Schmalseite die Front und den Eingang des Gebäudes bildeten. Eine Apsis oder Tribunal war nicht vorhanden; die in dem Gebäude gefundene, den Bau eines tribunal columnatum bezeugende Inschrift, CIL IX 2448, kann sich also nicht auf dasselbe beziehen, es sei denn, dass der ganze Bau als Tribunal bezeichnet wäre. Nach der aus dem Durchmesser sich ergebenden Höhe der Säulen müssen die Umgänge ebenso hoch wie der Mittelräume gewesen sein; wenn also das Gebäude eine Β. ist, so schliesst es sich dem in Pompeii tretenen Typus an. Not. d. Scavi 1877, 280. 1880, 179. Ganz ohne Grund ist der Name B. auf das 317 n. Chr. erbaute, dann in die Kirche St. Andrea in Catabarbara verwandelte Gebäude auf dem Esquilin angewandt worden: es war ein grosser, reich mit opus sectile verzierter Saal mit Apsis, unbekannter Bestimmung. De Rossi Bull. di archeol. crist. 1871, 1, 40. Dehio u. Bezold Kirchl. Baukunst Tf. 15, 10, S. 82. Lange Haus u. Halle 283. 296. Gänzlich unbegründet ist die Benennung B. für ein in Herculaneum gefundenes Gebäude; dasselbe ist ein Porticus mit offenem Raum in der Mitte.

Die B. waren, ihrer Bestimmung nach, Erweiterungen des Forums durch einen bedeckten Raum und sollten vor allem einen Teil des sonst auf dem Forum sich bewegenden Handels- und Gerichtsverkehrs aufnehmen. Die negotiatores, negotiantes erwähnt Vitruv V 1, 4. 5. 8. In Rom gab es in späterer Zeit B., die für den Handel mit bestimmten Gegenständen reserviert waren: B. vestilia, vascolaria, floscellaria werden im Regionsverzeichnis genannt; dass die B. argentaria [93] in der achten Region mit der B. vascolaria identisch sei, wie Preller (Reg. Roms 145) auf Grund der Inschrift CIL XI 3821 (aurarius et argentarius de b. vascularia) vermutet, ist doch sehr unsicher. Verkauf goldener und silberner Schmucksachen in der B. auch Dig. XXXIV 2, 32, 4. In der B. Iulia hatten Geldwechsler, numularii, ihren Stand, CIL VI 9709, 9711, 9712; ein nugarius de b. Antoniarum duarum CIL VI 5536. Die Händler schlugen in den B. Bretterbuden auf, Cod. Iust. VIII 11 (12), 21. Als Local für Geschäfte überhaupt erwähnt die B. Sen. brev. Vit. 12, 1.

Über Gerichtsverhandlungen s. Sen. controv. IX praef. 3. Quint. inst. or. X 5, 18. Sen. de ira III 33, 2. Dass hierzu besonders die Apsis (tribunal) bestimmt war, sagt ausdrücklich Vitr. V 1, 8. Die B. Iulia war der Sitz der Centumviralgerichte (Plin. ep. II 14, 1. 4. V 9, 1. VI 33, 3), welche wegen ihrer grossen Zahl im Mittelraum (in media b. a. O. II 14, 4) sassen. Gerichtsverhandlungen in der B. Ulpia Gell. ΧIIΙ 25 (24), 2. Für Constantinopel Agath. 138, 15 ed. Bonn.

Als öffentliche Gebäude konnten die B. aber auch sonst von verschiedenen Behörden oder zu andern Zwecken dauernd oder gelegentlich benutzt werden. In Rom hatten eine Zeit lang die Volkstribunen ihren Sitz in der B. Porcia, Plut. Cato min. 5. Commodus praesidierte in der B. Ulpia einer Kornverteilung, Hist. Aug. Comm. 2, 1. In Caere hatten die Augustalen ihr phetrium in der B., CIL XI 3614. In den Municipien tagte gelegentlich der Decurionenrat in der Β., so in Abella, Puteoli, Sora, CIL X 1208. 5670 (107 n. Chr.). 1782. In Oea (Tripolis) wurden in der B. öffentliche Vorträge gehalten, Apul. apol. c. 73, und nach Cod. Iust. VIII 11 (12), 21 kam es sogar vor, dass daselbst Hochzeiten gefeiert wurden. Überhaupt aber erstreckte sich der ganze Verkehr des Forums in die anliegenden B.; daher die häufige Verbindung forum et b.. Cic. Verr. V 152. Tac. ann. XVI 27. Suet. Calig. 41. Paull. sent. IV 6, 2. Dig. XLV 1, 83, 5. 137, 6; ähnlich basilicis ac templis, Tac. hist. I 40. Die in den Basiliken beschäftigten servi publici (CIL VI 1067. 1068) hatten wohl für Reinigung, Reparaturen u. dgl. zu sorgen.

Ausser den Basiliken am Forum, auf deren Benutzung sich in erster Linie das eben Gesagte bezieht, gab es auch Basiliken in Verbindung mit andren öffentlichen Bauten. So sollten die von Gordian (Hist. Aug. 32) geplanten Anlagen ausser Spaziergängen und Bädern auch eine B. enthalten. Basiliken in Verbindung mit Bädern kommen noch vor in Narbo CIL XII 4342 und zwei britannischen Inschriften CIL VII 287. 445. Mehrere Basiliken in Verbindung mit Theatern in Nicaea (Phin. et Trai. ep. 39) und wahrscheinlich in Iguvium (Bull. d. Inst. 1863, 228); in Verbindung mit einem Macellum in Corfinium, CIL IX 3162. Es ist anzunehmen, dass solche Basiliken vorwiegend zum Aufenthalt des Publicums, daneben, namentlich beim Macellum, auch für den Handel dienten, während Gerichtsverhandlungen dort wohl nicht stattfanden. In der Regel scheinen die nicht am Forum liegenden B. mit einem von Portiken umgebenen Platze verbunden gewesen zu sein. So [94] wird erwähnt das ἐξάερον des Καισάριον in Antiochia (Malal. p. 287), mit dem zu vergleichen die B. cum hypaethro in Abdera in Baetica, CIL II 1979; so auch die von Gordian geplanten Anlagen. Portiken in Verbindung mit B. CIL IX 1596 (Benevent). 2557 (Fagifulae). V 3446 (Verona). VIII 7037f. (Constantine).

Besondere Erwähnung verdienen noch die Exercierbasiliken der Truppen, CIL VII 965, aus England, b. equestrem exercitatoriam, und IIΙ 6025, aus Assuan, auch diese für eine cohors equitata; also Reitbahnen. Ferner Henzen 6811, aus Mainz.

Dass auch nichtchristliche Kultgemeinschaften Versammlungsräume hatten, die den Namen B. führten, wird bewiesen durch die im J. 1890 auf dem Caelius gefundene Mosaikinschrift des Vorraumes der B. Hilariana der dendrophori matris deum magnae Ideae et Attis. Die Inschrift lautet: Intrantibus hic deos propitios et basilic(ae) Hilarianae. Zweifelhaft bleibt, ob die B. in dem anstossenden nur 7,30×3,50 m. grossen Raum zu erkennen ist, Bull. com. 1890, 18. 78. Not. d. Scavi 1889, 398. 1890, 79. 113. Röm. Mitt. VI 1891, 109.

Endlich gab es auch Basiliken in grösseren Privathäusern und namentlich in den Kaiserpalästen. Nach Vitr. VI 8, 1 dienten dieselben für publica consilia et privata iudicia arbitriaque. Von zu solchem Gebrauche geeigneten und offenbar dazu bestimmten Palastbasiliken sind zwei sichere Beispiele erhalten: im Flavierpalast auf dem Palatin und in der Villa des Hadrian bei Tibur; über beide, sowie über andere weniger sicher als Basiliken zu benennende Räume s. Lange Haus und Halle 255. Es sind längliche Säle; das dem Eingang gegenüberliegende Tribunal hat im Flavierpalast die Form einer Apsis, in der Hadriansvilla die einer viereckigen Exedra; der Saal selbst hat keinen Umgang, sondern nur Seitenschiffe, welche durch zwei über einander stehende Säulenordnungen vom Mittelschiff getrennt waren. Überhöhung des Mittelschiffes scheint nicht stattgefunden zu haben. Das Fehlen des Umganges war durch die Bestimmung solcher Basiliken bedingt, welche nicht dem Handel und Verkehr, sondern nur einer in dem Tribunal stattfindenden Handlung dienten. Dagegen ist kein Grund zu leugnen, dass die Überhöhung des Mittelschiffes stattfand, wo sie nicht durch besondere Umstände, z. Β. durch ein Obergeschoss, verhindert war.

Derartiger, einer hauptsächlich in der Apsis stattfindenden Handlung dienender Basiliken gab es vermutlich nicht eben viele; wenigstens scheint es nach Tac. dial. 39 nicht, dass die privata iudicia in Basiliken stattzufinden pflegten. Dagegen gab es in späterer Zeit Hausbasiliken zum Spazierengehen, Hieron. ep. 18: instar palatii privatorum extructae basilicae, ut vile corpusculum hominis pretiosius inambulet. Und wenn in der Villa der Gordiane drei B. centenariae (d. h. wohl 100 passus lange Basiliken) waren, so werden wir uns diese, ähnlich wie die von Gordian im Marsfeld beabsichtigte eben so lange Β., als zum Spazierengehen bestimmte bedeckte Erweiterungen des grossen Porticus (tetrastylum) zu denken haben. Derart mochte auch die B. im Palast der Laterani sein, welche durch Constantin in die Laterankirche verwandelt wurde (Hieron. [95] ep. 30: Β. quondam Laterani), und eine solche ist auch gemeint, wenn in den Pseudociement. Recogn. X 71, also um Mitte des 2. Jhdts., erzählt wird, dass in Antiochia Theophilos domus suae ingentem basilicam als Kirche geweiht habe.

Wenn Palladius I 18 den die Kelter enthaltenden Teil der cella vinaria B. nennt, so wird daraus zu schliessen sein, dass dieser Raum mit dem erhöhten calcatorium zwischen den beiden lacus eine der B. ähnliche Form hatte.

Nach dem über die verschiedenen Formen und den verschiedenen Gebrauch der B. Gesagten ist klar, dass das Wort B. weder ausschliessliche Formbezeichnung, noch ausschliessliche Zweckbezeichnung geblieben ist. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Gebrauch desselben sich derart ausdehnte, dass einerseits am Forum gelegene und demselben Zweck dienende, aber anders geformte, andererseits gleichgeformte aber anderswo gelegene und andern Zwecken dienende Gebäude mit demselben Namen benannt wurden.

Auf die Entstehung der B. als christlicher Kirche kann hier nicht näher eingegangen werden. Das gesamte Material mit Angabe der Litteratur findet sich bei F. X. Kraus Realencykl. d. christl. Altert. s. v.; dazu Dehio und Bezold Christl. Baukunst des Abendlandes 62. Lange Haus und Halle 270. Die vielbesprochene Frage, ob die öffentliche oder die Haus-B. das Vorbild abgegeben habe, kann nicht im einen oder andern Sinne ausschliessend beantwortet werden. Den Namen B. für christliche Kirchen braucht schon Constantin in dem den Bau der Kirche des heiligen Grabes betreffenden Brief vom J. 326 (Euseb. v. Const. III 31) als selbstverständlich; danach kann es schwerlich blos anachronistische Ausdrucksweise sein, wenn Optatus von Mileve für diocletianische Zeit stets von B. spricht (s. d. Index der Wiener Ausg.), und ebenso verschiedene Märtyreracten. Dass gelegentlich Hausbasiliken reicher Gemeineglieder zum Gottesdienst hergegeben wurden, ist hinlänglich bezeugt, s. o. S. 94. Ob dem dort Erwähnten auch die B. in palacio Sosoriano (Lib. pontif. Silvester) hinzuzufügen ist, bleibt zweifelhaft, da der betreffende Raum keinen deutlich basilicalen Charakter hat. Es ist möglich, aber nicht erweislich, dass es die öftere Überweisung von Hausbasiliken war, welche Anlass gab, auch neu erbauten Kirchen, nachdem man angefangen hatte, sie grossartiger zu gestalten, die Form der B. zu geben. Der Grundriss der christlichen B., mit Seitenschiffen statt des Umganges, findet sein Vorbild sowohl in den beiden Basiliken im Flavierpalaste und in der Villa Hadrians, als auch in der oben erwähnten B. von Theveste; aus ihm kann also nichts geschlossen werden, um so weniger, als von den Palastbasiliken vermutlich nur die wenigsten – diejenigen, welche zu Gerichtsverhandlungen und ähnlichen gewissermassen öffentlichen Acten bestimmt waren – diese Form hatten, während kein Grund vorliegt, sie auch da vorauszusetzen, wo die B. als Erweiterung von Portiken u. dgl. zum Spazierengehen diente. Es wird also nur im allgemeinen daran festzuhalten sein, dass die B. dem christlichen Kirchenbau, als dieser anfing sich grossartiger zu entwickeln als Vorbild [96] diente. Verwandlung öffentlicher Basiliken in Kirchen ist nicht nachgewiesen.

Litteratur. Von Quast Die Basilika der Alten, Berlin 1845. Zestermann Die antiken und die christl. Basiliken, Leipzig 1854. Messmer Über den Ursprung, die Entwicklung und Bedeutung der Basilika in der christl. Baukunst, Leipzig 1854. W. Weingärtner Über Ursprung und Entwicklung des christl. Kirchenbaus, Leipzig 1858. Mothes Die Basilikenform, Leipzig 1865. Dehio und v. Bezold Die kirchl. Baukunst des Abendlandes, Stuttgart 1884. Lange Haus und Halle, Leipzig 1885.

[Mau.]

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S. 83, 3 zum Art. Basilica:

Die Königshalle in Athen glaubt Dörpfeld (Athen. Mitt. XXII 1897, 225) gefunden zu haben. Das betreffende Gebäude hat mit einer B. keine Ähnlichkeit, vielmehr einen tempelartigen Grundriss: ein Saal von ca. 9 m. im Quadrat mit sechssäuliger Vorhalle.

Ein inschriftlich ßaoilixn otoa genanntes Gebäude ist auf Thera an der Agora ausgegraben worden, Dörpfeld bei Hiller v. Gärtingen Thera I 217ff. Es war ein 41,50 m. langer Saal, mit einer inneren, den Langwänden parallelen Säulenreihe, der an den Wänden Pliaster entsprachen, zugänglich durch zwei Türen in der der Agora zugewandten Langseite. In einer auf eine Erneuerung um 150 n. Chr. bezüglichen Inschrift wird der Bau egyov agxaiov genannt, doch [244] kann nicht sicher entschieden werden, ob er aus hellenistischer Zeit stammt und nach einem Ptolemaeerkönig genannt ist, oder in die Zeit der theraeischen Könige hinaufreicht. Für letztere Ansicht Hiller v. Gärtingen zu IGIns. III 594; Arch. Anz. 1899, 184. Studniczka Gött. gel. Anz. 1901, 548) kann gelten gemacht werden, dass, wenn auch die vorhandenen Reste nicht über die hellenistische Zeit hinaufführen, doch nach freilich schwachen Anzeichen die aus eben dieser Zeit stammenden Innensäulen vielleicht später Zusatz sind. In diesem Falle würde anzunehmen sein, dass es Basiliken schon in altgriechischer Zeit gab, wenn auch das später gewöhnliche Schema derselben im hellenistischen Ägypten entstanden sein dürfte. Andeutungen hierüber bei Studniczka a. O. Ist der theraeische Bau hellenistischen Ursprung, so muss er als eine den kleinstädtischen Verhältnissen entsprechende Vereinfachung des üblichen Schemas betrachtet werden.

[Mau.]
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