RE:Bienenzucht
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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| Band III,1 (1897), Sp. 450–457 | |||
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Bei der Wahl des Bienenstandes (μελισσουργεῖον Aesop. 289 Η; μελισσών oder μελιττών Varr. III 16, 12, vgl. Gell. II 20, 9. Col. VIII 1, 4. [453] Geop. XV 2, 37 u. sonst; μελιτροφεῖον Varr. a. a. Ο.; μελισσαῖον Corp. gloss. lat. III 357, 64; alvarium Varr. III 2, 11. 3, 5. 12, 2. 16, 10. 11. 15. Plin. XII 98. XXI 70. 80; alvare CIL II 2242, was auch den Bienenstock bezeichnen kann; apiarium Col. VIII 1, 4. IX 3, 4. 5, 2. 7, 1. 4. 12, 4. Plin. XVIII 338. Gell. II 20, 8; mellarium Varr. III 16, 12, vgl. 3. Gell. a. a. O. 9) bevorzugte man einen nach Südosten gelegenen Ort (Varr. a. a. O. 12. Col. IX 5, 1. 7, 5. Plin. XVIII 338. XXI 80. Geop. XV 2, 1), der im Sommer kühl und im Winter warm war (Arist. h. a. IX 40, 20. Varr. Geop. aa. OO.), der den Stürmen nicht ausgesetzt war, wohin kein Vieh, keine Eidechsen noch Vögel gelangten (Verg. g. IV 9f.; vgl. Col. IX 4, 1. Pall. I 37, 1. 4), der auch möglichst fern vom Geräusch der Menschen lag (Col. IX 5, 1. Geop. XV 2, 9). Einen solchen boten besonders Felsenhöhlen (Alciphr. ep. III 23), Wildgehege (Varr. III 12, 2), die Dachvorsprünge (Varr. III 3, 5. 16, 16) oder Mauerlöcher des Landhauses, Säulenhallen, Gärten (Col. IX pr. 2. Pall. I 37, 1) oder Thalgründe, welche zugleich den Vorteil gewährten, dass die Bienen leichter mit ihrer Last heimkehren konnten (Col. IX 5, 1. 2). Doch durfte die Stelle von keinem Echo getroffen werden (Varr. III 16,12. Verg. g. IV 50. Col. a. a. O. 6. Plin. XI 65. Pall, a. a. O.5). Von Nebeln freie Luft (Plin. a. a. O.), klares (Ar. VIII 11. Varr. a. a. O. 27. Verg. g. IV 18. Geop. XV 2, 2–4), fliessendes (Ar. IX 40, 21. Col. IX 5, 5), aber seichtes Wasser (Varr. a. a. O.) waren den Bienen zuträglich. Wo das letztere fehlte, musste es künstlich zugeleitet (Varr. Col. aa. OO.) oder aus Brunnen in seichte Tröge geschöpft werden (Geop. a. a. O. 4), unter Umständen den Bienen durch hineingelegte Steinchen oder anderes der Art das Trinken erleichtert werden (Varr. Verg. g. IV 25f.). Wenn auch der Stand möglichst nahe der Villa (Varr. a. a. O. 15) nnd so der Aufsicht des Herrn möglichst leicht zugänglich sein sollte (Col. IX 5, 2. Pall. I 37, 1), so musste doch übler oder starker Geruch, der Geruch der Küchen, Bäder, Düngerhaufen (Col. a. a. O. 1. Pall. a. a. O. 4), gebrannter Krebse (Verg. g. IV 48. Col. a. a. O. 6. Plin. XI 62) u. dergl. von ihnen fern gehalten werden, ebenso Wolle (Ar. IX 40, 25), da sie sich leicht in diese verwickeln konnten (Plin. a. a. O.). Die Umgebung musste möglichst reich an Honig spendenden Pflanzen sein (Col. IX 4), daher solche auch angepflanzt werden mussten (Ar. IX 40, 26. Varr. III 16, 10. 13. Verg. g. IV 30f. Plin. XXI 70. Pall. I 37), namentlich solche, welche der Gesundheit der Bienen förderlich waren (Col. IX 5, 6). Für die Stände der einzelnen Besitzer bestimmte Solon (Plut. Sol. 23) eine Entfernung von mindestens 300 Puss. Columella (IX 7) zog durch seinen Bienenstand eine 3 Fuss hohe und ebenso dicke Mauer, auf welcher die Stöcke zu stehen kamen, damit die Eidechsen, Schlangen und andere schädliche Tiere nicht zu diesen gelangen könnten; zwischen die Stöcke legte er Ziegel- oder Bruchsteine oder liess dazwischen kleine Zwischenräume, damit man in jeden einzelnen hineinsehen könne, ohne die nebenstehenden zu erschüttern. Auf dieser Mauer sollten die Stöcke in höchstens drei Stockwerken übereinander stehen (vgl. Varr. III [454] 16, 16), weil der Wärter die dritte Reihe nur noch mit Mühe besorgen könne. Zum Schutze gegen den Regen sollte darüber ein Dach oder wenigstens eine mit Lehm beworfene Decke von Zweigen, welche zugleich auch gegen die Hitze und Kälte schätzte, angebracht werden (Col. IX 14, 14). Eventuell sollte der Stand so angelegt sein, dass er durch ein Gebäude vor Nordwinden geschützt war, jedenfalls so, dass die Stöcke von der Morgensonne beschienen wurden, also nach Südosten lagen (vgl. S. 458). Auch konnte der Bienengarten zum Schutze gegen Feuer und Diebe von einer Mauer umgeben sein (Col. IX 6, 4; Varr. III 8, 5. Col. IX 5, 1. Geop. XV 2, 9), welche in einer Höhe von 3 Fuss über der Erde eine Reihe kleiner Öffnungen zum Durchfluge für die Bienen hatte (Col. a. a. O. 3). An diese konnte sich auf Herrengütern eine Hütte anlehnen, in welcher der Aufseher wohnte, Gerate, heilsame Kräuter und, was sonst zur Pflege kranker Bienen notwendig war, aufbewahrt wurden (ebd.). Wie sehr die Bienenstände dem Diebstahle ausgesetzt waren, geht aus Aisops Erzählungen (288 u. 289 H.) und Theokrits ‚Eros, der Honigdieb‘ (19) und andern Stellen der alten Schriftsteller hervor (Col. IX 6, 4. Pall. I 37, 1), wenn sie auch unter dem Schutze des Pan (Nikias Anth. Pal. XVI 189. Theokr. V 59), des Priapus (Verg. g. IV 111) und der Mellona (August, de c. d. IV 84. Arnob. IV 7. 8) standen. Wo die Gegend nur Nahrung bis zur ersten Honigernte bot, versetzte man die Stöcke in ergiebigere Gegenden, so in Achaia auf die athenische Weide, von Euboia und den Kykladen nach Skyros, aus ganz Sicilien nach Hybla (Col. IX 14, 19), auch am Po und in Spanien auf andere Weiden (Plin. XXI 78. 74), ein Verfahren, dessen Nachahmung Celsus den Römern empfahl (Col. a. a. O.). Für den Bienenzüchter oder -wärter finden sucn die verschiedensten Bezeichnungen: ἐσμοφύλαξ (Geop. XV 2, 9), μελισσεύς (Arist. IX 40,16), μελισσοκόμος (Apoll. Rhod. II 131. Etym. M. 577 41. Suid. s. v.), μελισσοπόνος (Apollonides Anth. Pal. VI 239), μελισσοτρόφος (Jos. b. Iud. IV 8, 8), μελιττουργός (Ar. V 22, 4. IX 40, 2. 3. 16. 19. 26. Theophr. h. pl. VI 2. 3. Plat. leg. VIII 842 d. Varr. III 16, 3. Aesop. 289 H. Ael. n. a. 19 Geop. XV 3, 7. Etym. M. 458, 44. 577, 41), μελιττοπόλος (Arist. mir. ausc. 64). σμηνουργός (Ael. n. a. V 13. Poll. VII101), apiarius (Plin. XXI 56), mellarius (Varr. a. a. O. 17), auch curator und custos. Derselbe musste nach Varro (III 16, 17) dreimal monatlich im Frühling und Sommer die Stöcke reinigen und nachsehen, ob sie in gutem Zustande seien. Eingehender waren die Vorschriften Hygins (bei Col. IX 14) über die Wartung der Bienen. In der Zeit vom Frühlingsaequinoctium bis zum 11. Mai sollte der Unrat aus den Stöcken entfernt und diese mit Rindermist, der den Bienen besonders zuträglich sei, geräuchert, dem Mist auch Rindermark zugesetzt werden, um die Rankmaden und Wachsmotten durch den Rauch zu vertreiben (vgl. Pall. IV 15, 4). In der bis zum Solstitium folgenden Zeit des Schwärmens musste darauf geachtet werden, dass die jungen Schwärme sich nicht verflogen (vgl. Col. 1X9). In den nächsten 30 Tagen erfolgte nach ihm die erste Honigernte (vgl. Pall. IV 15, 1); dann sollten auch bis zum [455] Herbstaequinoctium jeden zehnten Tag die Stöcke geräuchert und die leeren Stellen darin mit kaltem Wasser zur Kühlung besprengt, der Unrat entfernt und die Rankmaden und Wachsmotten vernichtet werden. Das letztere wurde dadurch bewerkstelligt, dass ein hohes und enges Gefäss des Abends zwischen die Stöcke gestellt wurde, auf dessen Grunde sich ein Licht befand, durch dessen Glut die Motten angelockt und getötet wurden (vgl. Pall. V 8, 7). Zwischen Ende Juli und Anfang September musste dafür Sorge getragen werden, dass die Honig sammelnden Bienen nicht von Hornissen belästigt würden. Um das Herbstaequinoctium sollte die zweite Honigernte vor sich gehen. Anfangs November mussten die Stöcke abermals gereinigt, alle Ritzen und Löcher derselben mit einem aus Lehm und Kuhmist hergestellten Kitt verstrichen (vgl. Pall. XII 8, 2) und nur die Fluglöcher offen gelassen werden, zugleich auch durch einen beweglichen Deckel jeder Stock bis an den Wabenbau verengert werden, damit die Bienen denselben leichter im Winter durchwärmen könnten, und zugleich auch mit Stroh und Laub bedeckt werden. Wenn die Bienen im Winter Hunger litten, sollten an die Fluglöcher zerstossene und in Wasser eingeweichte getrocknete Feigen, eingekochter oder Rosinen-Wein u. dergl. in kleinen Trögen dargereicht werden. Besonders gegen Ende des Winters bis in die Mitte des Februar, wann der Honigvorrat verbraucht war, sollten in die Fluglöcher süsse Flüssigkeiten eingespritzt werden. So oft der Wärter an die Arbeit ging, sollte er schon am vorhergehenden Tage sich des Liebesgenusses, des Trunks und des Genusses stark oder übel riechender Speisen u. dergl. enthalten (§ 3; vgl. Pall. 137, 4). Eine besondere Sorgfalt war bei der Versetzung der Bienen an einen andern Ort oder in einen andern Stock zu beobachten (Varr. III 16, 21. Geop. XV 2, 11). Celsus (bei Col. IX 14, 20) verlangt vor Beginn der von ihm empfohlenen Wanderung in andere Gegenden eine sorgfältige Durchsicht der Stöcke, nur die besten Waben zu belassen und den Transport, ohne die Stöcke zu erschüttern, nur in der Nacht vorzunehmen. Mit diesen Vorschriften war natürlich die Thätigkeit des Wärters nicht erschöpft, vielmehr durfte die Beaufsichtigung der Stöcke zu keiner Zeit ausgesetzt werden (Col. IX 9, 1). Wie Hygin und Columella sprechen auch Vergil (Georg. IV 231) und Palladius (VII 7. XI 13) nur von einer zweimaligen Zeidelung, jener im Mai und November, dieser im Juni und October; doch wurde sie auch dreimal vorgenommen, nämlich das erstemal im Mai (Varr. III 16, 33. Plin. XI 34. 35. Geop. XV 5, 1), dann um den 12. September und 11. November (Varr. a. a. O.), das zweitemal in den 30 Tagen nach der Sonnenwende (Varr. a. a. O. Plin. XI 36) oder um den 12. September (Plin. XI 41; vgl. Geop. a. a. Ο.), das dritte Ende October (Geop. a. a. O.) bis etwa Mitte November (Varr. Plin. aa. OO.); in Attika sollte die Sommerernte nach dem 7. Juli oder 23. August vorgenommen werden (Plin. XI 40), was heute bei der hymettischen B. im August geschieht; sehr unbestimmt giebt Aristoteles (V 22, 6) dafür die Zeit an, wann sich die Frucht des wilden Feigenbaumes zeige. Im allgemeinen [456] schien die Zeit dafür gekommen, wenn die Zellen mit Wachs zugedeckelt waren (Varr. II 16, 32), so Ende Juni (Col. XI 2. 50), wenn auch das Geräusch im Stocke schwächer war und die Drohnen vertrieben wurden (Pall. VII 7, 1). Bei der Zeidelung sollte man den Bienen weder zu wenig noch zu viel Waben (Ar. IX 40, 24. Plin. XI 35), jedenfalls Honig (Ar. ebd. 15) oder Bienenbrot (Plin. XI 42) zur Nahrung für den Winter lassen. Bei der zweimaligen Zeidelung wurde ihnen das erstemal der fünfte (Col. IX 15, 8, Pall. VII 7, 2), das zweitemal der dritte Teil (Col. a. a. O.) oder die Hälfte (Pall. XI 13), bei der dreimaligen die beiden ersten Male Der Ertrag an Honig, wohl bei der Zeidelung im Sommer, sollte sich für den Stock auf 1–1½ χοῦς, bei sehr wohlbestandenen Stöcken auf 2–2½, selten 3 χοῦς (Ar. IX 40, 24), d. h. 3, 283–9,85 1. = ca. 5–15 kg. belaufen. Merula (bei Varr. III 16, 10) kannte jemand, der seine Stöcke für 5000 Pfund = 1637 kg. jährlich verpachtete, und Varro selbst (a. a. O.) spricht davon, dass zwei Brüder bei Falerii in Etrurien auf einem iugerum = 0,252 ha. sich jährlich durch Verkauf ihres Honigs 10000 Sest. = ca. 2280 Μ. verdient hätten. Dabei ist zu berücksichtigen, das der Maximalpreis des Honigs im J. 301 n. Chr., dem heutigen ziemlich entsprechend, für 1 Sextar = ½ l., abgesehen von dem billigen Dattelhonig, 20–40 Denare = 37–74 Pf. betrug (Edict. Diocl. III 10–12). Das Wachs wurde schlecht bezahlt (Col. IΧ 16, 1), was vielleicht der Grund war, warum der pecuniäre Erfolg nicht ganz so bedeutend gewesen zu sein scheint wie heute, wenn auch die Zucht heute rationeller und daher mit grösserem Erfolge betrieben werden kann. Jedenfalls bildete die B. einen wesentlichen Bestandteil der Landwirtschaft (Cic. sen. 56) und war selbst auf sterilem Lande lohnend und hier besonde empfehlenswert (vgl. Verg. g. IV 125f.). [457] In juridischer Hinsicht galten die Bienen, die nicht in einen Stock eingeschlossen waren, für herrenlos (Gaius Dig. XXXXI 1, 5, 2. Iust. inst. II 1, 14); als eine Eigentümlichkeit für die Honigwaben wild lebender Bienen in den Bergen Corsicas betrachtet dies Diodoros V 14. Litteratur s. unter Biene oben S. 450, vgl. auch Haberland Biene und Honig im Volksglauben, Globus XXXI 1881, 220. 235. 268. |
(Varr. III 16, 33. Geop. XV 5, 4) oder das erstemal
(Plin. XI 35), das zweitemal