RE:Bosporos 3

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Gr. Name d. Stadt Pantikapaion am Asowschen Meer
Band III,1 (1897) S. 757 (IA)–789 (IA)
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Name

3) Der griechische Name der gewöhnlich und meist Pantikapaion genannten Stadt am Asowschen Meer (heute Kertsch). Da Pantikapaion schon wegen seines völlig ungriechischen Namens auf eine Ansiedlung hinweist, die die Milesier, als sie dieselbe eroberten und dort eine griechische Colonie anlegten, vorfanden, so hat es nichts Überraschendes, dass zwar diese neue milesische Colonie auch einen griechischen Namen (nämlich Bosporos) bekam, dass aber der alte Name (Pantikapaion) auch auf die Griechenstadt überging und jedenfalls in vorchristlicher Zeit der vorherrschende war. Dass aber die Stadt Pantikapaion wirklich B. genannt wurde, beweisen Demosthenes (XX 27. 29) und die in Olbia gefundene Inschrift (Latyschew I 22), wo deutlich aus der Überschrift: ὅσαι πόλεις ἐστεφάνωσαν hervorgeht, dass mit dem nun folgenden Βόσπορος die Stadt gemeint ist. Auch den gelehrten Geographen des Altertums (s. Plin. n. h. IV 78. Steph. Byz.) war dieser Name für die sonst Pantikapaion genannte Stadt bekannt. In byzantinischer Zeit ist B. der übliche Name, wogegen der Name Pantikapaion verschwindet. Über die Inschriften mit ἄρχοντες Βοσπόρου καὶ Θευδοσίης etc., wo m. Ε. Βόσπορος auch die Stadt dieses Namens bezeichnet, wird weiter unten gesprochen werden. Da aber B. unter der Hand kräftiger, zielbewusster Archonten sowohl auf europäischer als auch auf asiatischer Seite der Meerenge sein Gebiet bedeutend ausdehnte und bald der Mittelpunkt einer ansehnlichen Herrschaft wurde, so ging der Name B. oder Β. Κιμμέριος auch auf diese über, so dass B. oder Β. Κιμμέριος auch das bosporanische Reich bedeutete. Von diesem soll im folgenden gehandelt werden.

I. Archaianaktiden

Diodor (XII 31) ist der einzige, der uns berichtet, dass die Archaianaktiden am kimmerischen B. geherrscht haben; die Dauer ihrer Herrschaft giebt er auf 42 Jahre (480–438 v. Chr.) an; aber weder die Namen noch die Regierungsdauer der einzelnen Mitglieder dieses Hauses – denn dass die Archaianaktiden nach einem Archaianax, der, man weiss nicht auf welche Weise, in den erblichen Besitz des kimmerischen B. kam, sich nannten, erscheint klar – noch den Umfang ihrer Macht giebt er an. Aus dem, was wir weiter unten ausführen werden, wird erhellen, dass Pantikapaion der Hauptsitz ihrer Macht und dass sie im wesentlichen auf diese [758] Stadt und deren Gebiet beschränkt waren. Schon aus diesem Grunde und weil für Pantikapaion milesischer Ursprung bezeugt und von irgend welcher Hülfe anderer griechischer Staaten bei dieser Gründung nirgendwo die Rede ist, erscheint es mir nicht richtig, mit Boeckh (in der introduct. zu den inscriptiones Sarmatiae im CIG II p. 90ff.) für die Archaianaktiden mytilenaeischen Ursprung anzunehmen; Boeckh stützt sich bei seiner Annahme wesentlich auf die Überlieferung, wonach bei der Gründung der Stadt Hermonassa auf der asiatischen Seite des kimmerischen B. Mytilenaeer beteiligt waren (Eustath. ad Dionys. Perieg. 549) und wonach ein Archaianax aus Mytilene als Gründer der Stadt Sigeion galt, aber der Name Archaianax ist doch nicht specifisch mytilenaeisch, und die Stadt Hermonassa gehörte keinesfalls zum Reich der Archaianaktiden. Sie waren ein Geschlecht, welches in Pantikapaion in den erblichen Besitz der obersten Macht gekommen war, das ist alles, was wir von ihnen wissen; es liegt doch näher, sie für ein pantikapaitisches, als ohne ein bestimmtes Zeugnis für ein fremdes und auswärtiges Geschlecht zu halten.

II. Spartokiden

Von den Archaianaktiden ging die Regierung auf Spartokos und dessen Nachkommen über. Ob dieser Wechsel in Ruhe sich vollzog oder Kämpfe in seinem Gefolge hatte, ob Spartokos in verwandtschaftlichen Beziehungen zu seinen Vorgängern im Amte stand oder ob er, wie man aus seinem Namen hat schliessen wollen, thrakischen Ursprungs war und als Führer thrakischer Truppen in den Besitz der obersten Macht zu Pantikapaion sich setzte (s. Perrot Revue historique IV 31ff.), wissen wir nicht und haben bei dem Mangel an Nachrichten auch keine Mittel, diese sich aufdrängenden Fragen der Entscheidung näher zu bringen. Aber dem ersten Spartokos und seinen Nachfolgern verdankt Pantikapaion seine Machterweiterung und Vergrößerung; erst von dieser Zeit an kann man von einem bosporanischen Reich sprechen, welches weit über das Gebiet der Stadt Pantikapaion hinausgriff und eine Macht repräsentierte, welche die umwohnenden Skythen und andere Barbaren im Zaume hielt und ebenso im Verkehrs- und Erwerbsleben des griechischen Mutterlandes eine bedeutende Rolle spielte.

1. Die einzelnen Regenten

Die Namen sowohl als die Regierungszeiten der ersten Spartokiden hat uns Diodor überliefert. Zum J. 438 erzählt er das Aufhören der Herrschaft der Archaianaktiden und den Regierungsantritt der Spartokiden mit Spartokos (ΧII 31), zum J. 433 den Tod des Spartokos und den Regierungsantritt des Seleukos (XII 36), zum J. 393 den Tod des Satyros, des Sohnes des Spartokos, und den Regierungsantritt des Leukon, des Sohnes des Satyros (XIV 93). Spartokos regiert 7 Jahre (so XII 31; XII 36 hat cod. Patm. ἑπτακαίδεκα, die übrigen δεκαεπτά), Seleukos (XII 36) bezw. Satyros (so XIV 93) 40 (XII 36 cod. Patm. τετταράκοντα; die übrigen τέσσαρα; XIV 93 cod. Patm. τετταράκοντα τέτταρα, die übrigen: δεκατέσσαρα). Da Diodor in diesen Partien keine Lücke hat und da die von der besten und ältesten Hs. (P) gebotenen Zahlen der einzelnen Regierungen nämlich für Spartokos 7, für Seleukos bezw. Satyros [759] 40, genau die Zeiträume füllen, welche man nach den den erzählten Ereignissen vorgesetzten Jahreszahlen (438–433/432; 433/432–393/392) als ihre Regierungsdauer voraussetzen muss, so scheint mir kein Grund vorhanden, von der Reihenfolge sowohl als von der Regierungsdauer dieser ersten Spartokiden, wie sie Diodor bietet, abzuweichen. Allerdings ist dann anzunehmen, dass XII 36 Σέλευκος für Σάτυρος verschrieben ist. Hält man gegenüber den vom cod. Patm. gebotenen Zahlen an den Zahlen der Vulgata fest, so folgt auf Spartokos I. (438/37–433/32) Seleukos (433/32–429/28), zwischen Seleukos und Satyros (407/06–393/92) aber ist dann eine Lücke von 22 Jahren. Diesen Zeitraum pflegt man nach dem Vorgange de Βοzes gewöhnlich durch Annahme eines Spartokos II. auszufüllen, was mir aus den oben entwickelten Gründen ganz verkehrt zu sein scheint. Vielmehr regierte Spartokos I. von 438–433/32 und Satyros I. von 433/32–393/92; ihm folgte Leukon I. mit einer Regierungszeit von 40 Jahren (Diodor XIV 93. XVI 31), also 393/92–354/53, ihm sein Sohn Spartokos II. mit 5 Jahren, also 354/53–349/48, ihm wiederum sein Bruder Pairisades I. mit 38 Jahren, also 349/48–310/09 (Diodor XVI 31. 52. XX 22). Dass in diesen Zahlen des Diodor ein Fehler steckt, ist erst durch die Auffindung des Psephismas der Athener zu Ehren von Leukons Söhnen, Spartokos und Pairisades aus dem April des J. 346 v. Chr. (Schäfer Rh. Mus. ΧΧΧΙII 418; jetzt CIA IV 2, 109 b) klar geworden. Dasselbe lehrt uns, dass nach Leukons Tode seine beiden Söhne zusammen regierten und dass im Frühling 346 Spartokos noch lebte, der nach Diodor schon ein oder zwei Jahre vorher gestorben sein müsste. Es kommt hinzu, worauf A. Schäfer hinwies, dass die von den Söhnen Leukons zur Erneuerung und Bestätigung des Freundschaftsbundes, der schon ihren Vater und Grossvater mit Athen verband, entsandte Gesandtschaft nicht so lange nach Leukons Tode stattgefunden hat, wie sie stattgefunden haben müsste, wenn wir seinen Tod mit Diodor ins J. 354/53 setzen. Der bei Diodor jetzt offenbare Fehler ist jedenfalls dadurch entstanden, dass die uns inschriftlich bezeugte Zusammenregierung der Brüder Spartokos und Pairisades in zwei nach einander erfolgte Regierungen zerlegt wurde. Solange für die Bücher Diodors von XVI an die Lesarten des trefflichen cod. Patm. uns unbekannt sind, die ja vielleicht in den Zahlen, wie oben, wesentlich von der Vulgata abweichen, erscheint mir durch die Annahme, dass die der Einzelregierung des Spartokos gegebenen fünf Jahre dem Leukon genommen sind, dass also Leukon nicht 40, sondern 45 Jahre, nicht von 393/92–354/53, sondern von 393/92–349/48 regierte, am einfachsten dieser Widerspruch zwischen Diodor und den inschriftlich bezeugten Thatsachen beseitigt zu werden. Darnach also regierte Leukon von 393/92–349/48, Spartokos II. von 349/48–344/43 und Pairisades von 349/48–310/09.

Nach Pairisades I. Tode übernahm Satyros II. des Vaters Herrschaft, aber sein Bruder Eumelos machte ihm dieselbe streitig. In dem darauf ausbrechenden Kriege, woran barbarische Stämme als Hülfstruppen auf beiden Seiten teil nahmen, blieb Eumelos Sieger, während Satyros an den [760] Folgen einer Wunde starb. Nach seinem Tode übernahm der dritte Sohn des Pairisades, Prytanis mit Namen, des verstorbenen Satyros Heeresmacht und Regierung, aber auch er unterlag bei einem feindlichen Zusammenstoss seinem Bruder Eumelos, der von nun an alleiniger und unbestrittener Beherrscher des kimmerischen B. war, aber schon nach sechs Jahren im J. 304/03 starb (Diodor XX 22f. und 100). Auf den Eumelos folgt mit einer Regierungszeit von 20 Jahren (also von 304/03–284/83) sein Sohn Spartokos III. (Diodor XX 100). Von dem J. 284/83 ab ist die Reihenfolge der bosporanischen Regenten nicht mehr sicher festzustellen; auf Spartokos III. folgte Pairisades II. (Latyschew 35. 16. 15); dieses Pairisades Sohn war Leukon (Latyschew 15), aber auch ein Spartokos, des Pairisades Sohn, wird als König des B. erwähnt[WS 1] (Latyschew 18). Wenn wir diesen Pairisades für einen und denselben König halten, so hatte er zwei Söhne, Spartokos und Leukon; auf diese Brüder hat Latyschew Introd. XXVII gewiss richtig die Verse des Ovid (Ibis 309 aut pia te caeso dicatur adultera, sicut qua cecidit Leucon vindice, dicta pia est) mit dem Scholion (in der Ausgabe von Ellis): Leucon unus ex Ponticis regibus Spartacon fratrem suum interfecit, qui cum Alcathoe uxore sua solebat adulterari. Postea idem Leucon interfectus est ab uxore sua bezogen. Darnach folgten sich Spartokos ΙII., Pairisades II., Spartokos IV. und Leukon II. Ihre Regierungsjahre sind gänzlich unbekannt.

Aus einer pantikapaïtischen Inschrift (Latyschew 19) ist noch ein König Pairisades, der Sohn des Königs Pairisades Philometor und der Königin Kamasarye, bekannt geworden; dass diese beiden gleichnamigen bosporanischen Könige von dem vorhin erwähnten Pairisades II. verschieden sind, ist sehr wahrscheinlich; ob sie aber dem Leukon II. folgten oder ob zwischen diesem letzteren und Pairisades Philometor noch ein anderer Regent einzuschieben ist, wissen wir nicht. Dass der letzte Spartokide auch Pairisades hiess, wissen wir aus Strabon (s. weiter unten). Über die erhaltenen Münzen mit den Aufschriften βασιλέως Λεύκωνος, βασιλέως Σπαρτόκου und βασιλέως Παιρισάδου herrscht unter den Numismatikern so wenig Einigkeit, dass wir bei der Reconstruierung der Regentenliste von Spartokos III. ab keinen Nutzen daraus zu ziehen vermögen; dass aber in derselben trotz der inschriftlich feststehenden und eben besprochenen Königsnamen Lücken sind, die wir mit Hülfe der Münzen auszufüllen hätten, ist möglich, aber keineswegs sehr wahrscheinlich, denn der Zeitraum von Spartokos III. (also von 284) bis auf den letzten Pairisades (wohl V., stirbt etwa 114 v. Chr.) von 170 Jahren auf sechs Regenten verteilt, ergiebt einen Durchschnitt von 28 Jahren für jede Regierung, der nicht so gross ist, dass dadurch notwendig die Annahme, dass zwischen 284 und etwa 114 v. Chr. Namen von bosporanischen Königen uns verloren gegangen wären, empfohlen würde.

2. Titel und Machtbefugnisse der Spartokiden

Die mit den älteren Spartokiden gleichzeitigen athenischen Redner wie Lysias (XVI 4) und Isokrates (XVII 3) nennen den Namen des Satyros ohne einen Zusatz, der auf seine Würde [761] schliessen liesse. Wenn Lysias zu ὡς Σάτυρον zur Unterscheidung etwa gleichnamiger Männer τὸν ἐν Πόντῳ hinzusetzt, so bedarf es bei Isokrates dessen nicht einmal, da die Rede von einem Unterthan des Satyros gehalten wurde, wodurch von vornherein jeder Zweifel, welcher Satyros gemeint sei, ausgeschlossen war. Demosthenes dagegen nennt Leukon ἄρχοντα Βοσπόρου (XX 29). Und dass ἄρχων die offizielle und richtige Bezeichnung ihrer Würde war, lehren die Inschriften, auf denen die Spartokiden ἄρχοντες Βοσπόρου καὶ Θεοδοσίης und βασιλεύοντες Σινδῶν Μαιτῶν u. s. f. beissen. Diesen Zeugnissen gegenüber kommen die Bezeichnungen späterer Schriftsteller, die sie bald δυνάσται, bald τύραννοι, bald βασιλεῖς nennen, nicht in Betracht. Aber diese bei den älteren Spartokiden übliche Titulatur wich seit Anfang des 3. Jhdts. immer mehr der ausschliesslichen Bezeichnung βασιλεύς, wie nach dem Muster von Alexanders Nachfolgern die späteren Spartokiden sich selbst nannten und auch in Volksbeschlüssen von anderen Staaten genannt wurden (Belege s. bei Latyschew Introduct. XXVf.). In der älteren Titulatur: ἄρχοντες Βοσπόρου καὶ Θεοδοσίης καὶ βασιλεύοντες Σινδῶν Μαιτῶν u. s. f. ist also deutlich die verschiedene Stellung der bosporanischen Regenten ihren Unterthanen gegenüber ausgesprochen, und zugleich hegt darin der deutliche Hinweis, dass das Archontat im B. der Erwerbung der Königswürde über die verschiedenen barbarischen Stämme voranging, über das Archontat selbst, das für die griechischen Städte und die zu ihnen gehörigen Gebiete Geltung hatte, lässt sich zunächst sagen, dass es lebenslänglich und erblich war, also schon hierin von allen aus anderen Städten bekannten Ämtern dieses Namens sich wesentlich unterschied. In der Lebenslänglichkeit und Erblichkeit dieses bosporanischen Amtes lag aber weiter, dass seine Träger weit grössere Machtbefugnisse, als sonst mit dem Archontat verbunden zu sein pflegten, wenn nicht von Anfang an schon hatten, so doch im Laufe der Zeit bekamen. Einen Einblick in die allmähliche Entwicklung dieses Amtes zu thun ist uns versagt; aber schon die älteren Spartokiden haben Machtbefugnisse, die in anderen griechischen Staaten der βουλή und dem δῆμος zustehen: so erteilen Pairisades und seine Söhne Proxeniedecrete (Latyschew nr. 1f.), so erneuern Leukons Söhne Spartokos und Pairisades nach dem Tode ihres Vaters mit Athen den Freundschaftsbund und gewährleisten von neuem die von ihren Vorfahren Athen schon zugestandenen Privilegien (CIA IV 2, 109 b), und dasselbe thut Spartokos III. (CIA II 311); und folgerichtig gesteht Athen seinerseits die Atelie für Ausfuhrwaren nach dem B. nur Leukon und seinen Kindern zu (Demosth. XX 31).

Auch die Verfügung über Land steht ihnen zu: Satyros vergiebt an Gylon, den athenischen Commandanten von Nymphaion, als Dank für dessen Übergabe dieser Stadt Kepoi (Aischines III 171) und ebenso an Sopaios Ländereien, die er später noch durch ein neues Geschenk vergrössert, und dass diese nicht gering waren, erhellt raus, dass Sopaios zwei mit Getreide beladene Schiffe seinem Sohn nach Athen mitgiebt, was wir alles aus Isokrates Trapezitikos (XVII) erfahren; [762] hierher gehört auch, dass Eumelos den aus ihrer Vaterstadt geflohenen Kallatianern nicht nur eine Stadt als Zufluchtsstätte anwies, sondern auch τὴν ὀνομαζομένην Ψόαν καὶ τὴν χώραν κατεκληρούχησεν (Diodor XX 25). Wie Pairisades durch ein κήρυγμα zollfreie Ausfuhr von Getreide nach dem Peiraieus anordnete (Demosth. XXXIV 36), so gestand Eumelos den Bewohnern von Pantikapaion die Atelie, die sie schon unter seinen Vorfahren hatten, von neuem zu und verkündete τῶν εἰσφορῶν ἅπαντας ἀφήσειν, wo Atelie offenbar Zollfreiheit für Ein- und Ausfuhr, die εἰσφοραί aber die ad hoc auferlegten Steuern bedeutet (Diod. XX 24). Und wenn derselbe Eumelos in derselben Volksversammlung, worin er Atelie und Steuerfreiheit zugestand, τὴν πάτριον πολιτείαν ἀποκατέστησε, so kann das nichts anders bedeuten, als dass er die von seinen Vorfahren geübte Regierungsweise nun auch seinerseits beobachten wollte und Atelie und Steuerfreiheit den Pantikapaiten wiederschenkte, während er durch den Bruderkrieg gezwungen aus Mangel an Geldern Zölle und Steuern eingeführt hatte. Latyschews (Introd. XXVI) Erklärung des τὴν πάτριον πολιτείαν ἀποκατέστησε trifft offenbar nicht das Richtige.

Dieser Machtstellung der bosporanischen Archonten entsprechend finden wir sie auch überall bei kriegerischen Unternehmungen an der Spitze des Heeres. Alle diese Züge, so vereinzelt sie auch überliefert sein mögen, geben uns doch ein Bild ihrer Machtbefugnisse, die gross genug waren, um die spätere ausschliessliche Bezeichnung als βασιλεῖς berechtigt erscheinen zu lassen. Den barbarischen Stämmen, die sie sich unterworfen hatten, gegenüber nannten sie sich ja von Anfang an βασιλεῖς, wodurch deutlich ihre Stellung zu ihnen zum Ausdruck kam. Dagegen scheint das Recht, ihre Namen auf die Münzen schlagen zu lassen, erst den späteren Spartokiden verliehen zu sein; denn die Münzen mit der Aufschrift βασιλέως und dem betreffenden Namen des Königs sind sicher alle späteren Ursprungs, sicher nach Alexander dem Grossen geprägt, während Münzen mit der Aufschrift ἄρχοντος und dem betreffenden Namen gänzlich fehlen; dass dies auch für die Münzen in der Zeit vor Alexander dem Grossen die richtige Titulatur wäre, erhellt aus dem oben Gesagten. In der älteren Zeit ist auf den Münzen der Name Pantikapaions die übliche Legende.

3. Umfang und Grenzen des Reiches

Dass die Archaianaktiden und auch anfangs die Spartokiden jedenfalls auf der europäischen Seite des B. auf Pantikapaion und dessen Gebiet beschränkt waren, ist sicher; wir können noch die Etappen nachweisen, auf denen sie nach Westen ihre Macht ausbreiteten. Die erste Erwerbung war Nymphaion, eine athenische Besitzung, deren Commandant Gylon diese durch ihren Hafen und ihre Lage ausgezeichnete Stadt dem Satyros I. übergab (Aischines III 171), was, wie alle annehmen, erst gegen das Ende des peloponnesischen Krieges geschah, als Athens Macht zerstört und das Festhalten eines so entfernten Besitzes unmöglich geworden war. Mit der Thatsache, dass Nymphaion ursprünglich nicht zum bosporanischen Reiche gehörte, steht im Einklang, dass westlich von Kertsch (dem alten Pantikapaion) sich ein noch deutlich erkennbarer, teilweise gut [763] erhaltener Wall mit Graben hinzieht, der nördlich die Maiotis, südlich den B. berührt, hier aber so läuft, dass er Nymphaion ausschliesst (s. C. Neumann Hellenen im Skythenlande 499, der auf Dubois de Montpéreux Voyage autour de Caucase V 186 sich bezieht, und Mac Pherson Antiquities of Kertsch 10). Dass dieser Wall die ursprüngliche Grenze des bosporanischen Reiches bezeichnet, kann füglich nicht bezweifelt werden. Vollzog sich die Erwerbung Nymphaions auf friedlichem Wege, so verwickelte die Spartokiden das weitere Vorschreiten nach Westen in Kriege. Die nächste für uns erkennbare Etappe ihrer Machterweiterung ist bezeichnet durch den Ort, der später Theodosia, jetzt Kaffa heisst. Mussten schon die Milesier, als sie sich in Pantikapaion niederliessen und dort eine Colonie gründeten, Schritt für Schritt mit dem Schwerte in der Hand den Landeseinwohnern den Boden entreissen, so wiederholte sich dieser stete Kampf und das Zurückdrängen der Skythen naturgemäss, sobald Satyros nach der Einverleibung Nymphaions an die Eroberung Theodosias ging: er musste doch notwendigerweise das zwischen seiner Hauptstadt und dem letzteren Orte gelegene Land sich unterworfen haben, wenn er ihn nicht nur erobern, sondern auch behaupten wollte. Gegenüber Νeumann (Hellenen im Skythenlande 201) muss betont werden, dass die Landeseinwohner auch dieser östlichen Halbinsel der Krim Skythen waren, dieselben Skythen, die damals das ganze weite Gebiet zwischen Don und Donau besassen. Dies bezeugt ausser Herodot (IV 99. 100) namentlich Strabon (XI 494 vgl. mit VII 310); wenn letzterer sagt, dass die griechischen Colonisten die Skythen zurückdrängten und hinauswarfen aus dem Ort Pantikapaion, wo sie eine griechische Colonie anlegten, so stimmt hierzu Steph. Byz. s. Παντικάπαιον: λαβόντες τὸν τόπον παρὰ Ἀγαήτου Σκυθῶν βασιλέως. Und an der Südost- und an der Südküste bis über Theodosia hinaus bezeugt auch der Anonymus (peripl. Pont. Eux. 50) ausdrücklich Skythen: ἀπὸ οὖν Ἀθηναιῶνος μέχρι Κυτῶν Σκύθαι κατοικοῦσιν – eine Bemerkung, die sicher auf alte Quellen, die in dieser Gegend noch keine griechischen Emporien kannten, zurückgeht. Hält man hiemit Harpokration: Θευδοσία χωρίον κείμενον ἐγγὺς τῶν Σκυθῶν ὃ Σάτυρος πολιορκῶν ἐτελεύτησε zusammen, so wird es klar, dass der Ort, der später Theodosia hiess, eine skytische Ansiedlung war gerade wie Pantikapaion, dessen ungriechischer Name doch schon auf eine Ansiedlung hier vor der Ankunft der Milesier schliessen lässt. Zwar sagen die Periplen des Arrian und des Anonymos, dass Theodosia eine milesische Colonie sei; aber Theodosia verdankt seinen Namen sowohl als seine Einrichtung zu einem Emporion dem Leukon (Demosth. XX 33 mit den Scholien). Und giebt es irgendwo eine griechische Colonie, die nicht zugleich Emporion gewesen wäre? Und musste sie nicht einen griechischen oder mindestens graecisierten Namen haben? Die Angabe der Periplen ist so zu verstehen, dass Theodosia insofern eine milesische Colonie genannt wird, als ihre Anlage als Emporion von Pantikapaion, der bekannten milesischen Colonie und zugleich Hauptstadt Leukons, ausging. Und wenn nun des Anonymus Periplus [764] für Theodosia als Namen Ardabda, was er mit ἑπτάθεος übersetzt, angiebt, so wird dieser Name alt sein, und nicht erst alanisch, wie der Anonymus glaubt, und wenn darin das Etymon für ‚Gott‘ steckte, so ist die Umtaufung in Theodosia um so begreiflicher. Also Satyros I. hat mit den Skythen Kämpfe ausgefochten und ist sogar nach der Überlieferung bei der Belagerung einer ihrer Ansiedlungen gefallen; erst seinem Sohne Leukon gelang die Eroberung dieses Platzes, der seitdem Theodosia hiess und zu einem blühenden Handelsplatze sich entwickelte. Aber diese Ausdehnung des bosporanischen Reiches nach Westen musste auch die Aufmerksamkeit der auf der Westküste gegründeten herakleotischen Colonie Chersonesos auf sich ziehen: Chersonesos, selbst im Aufblühen begriffen und naturgemäss auch auf Ausdehnung seines Gebietes bedacht, sah die Bosporaner sich immer näher kommen.

Die später oft hervortretende Rivalität zwischen Pantikapaion und Chersonesos, die wiederholt zu blutigen Kämpfen zwischen beiden Staaten führte (s. Konst. Porphyr. de adm. imp. c. 53, dessen Erzählungen im einzelnen stark ausgeschmückt sein mögen, die aber nicht gemacht werden konnten, wenn eben nicht wirklich Kriege geführt wurden), scheint alt zu sein und in eine Zeit zurückzugehen, wo der Spartokiden Zuwachs an Land und Macht den Chersonesiten bedrohlich und gefährlich erschien. Wie gesagt, Chersonesos war die Tochterstadt Herakleias, der blühenden Handelsstadt am bithynischen Ufer des Pontos. Dass letztere der ersteren sogar noch in der römischen Kaiserzeit sich annahm, lehrt die von Latyschew S.-Ber. Akad, Berl. 1895, 505 nr. 1 herausgegebene Inschrift. Sollte sie nicht auch schon früher für Chersonesos eingesprungen sein? Polyaen (V 23) berichtet von einer Kriegslist eines herakleotischen Nauarchen Tynnichos: Τύννιχος Θευδοσίας τῆς ἐν τῷ Πόντῳ πολιορκουμένης ὑπὸ τῶν πλησίον τυράννων καὶ κινδυνευούσης ἁλῶναι τὴν πολιορκίαν ἔλυσεν. Die οἱ πλησίον τύραννοι sind doch offenbar die Spartokiden, die gerade bei griechischen Schriftstellern so oft τύραννοι genannt werden; Aristoteles (oecon. II 2, 8) erwähnt eine Expedition der Herakleoten ἐπὶ τοὺς ἐν Βοσπόρῳ τυράννους; ob es diejenige des Tynnichos oder eine spätere war, ist nicht zu entscheiden. Wenn aber die τύραννοι die Spartokiden sind, dann ist man doch auch sehr geneigt anzunehmen, dass die Belagerung des Platzes diejenige ist, bei welcher Satyros ums Leben kam. Denn von einer Belagerung Theodosias, nachdem es spartokidisch geworden, durch ihre eigenen Herren weiss man nichts, auch ist eine solche von vornherein sehr unwahrscheinlich, da immer die Spartokiden auf den Inschriften ἄρχοντες Βοσπόρου καὶ Θεοδοσίης sich nennen, also von einer auch nur zeitweisen Lostrennung Theodosias vom Reich nirgends eine Spur sich findet. Also scheint es mir sehr wahrscheinlich, dass in der oben ausgehobenen Stelle des Polyaen die Belagerung Theodosias durch Satyros gemeint ist; freilich hebt Tynnichos dieselbe auf. Aber das stimmt ja auch, da Satyros nicht in den Besitz dieses Platzes kam sondern erst sein Sohn und Nachfolger Leukon. Und daran, dass Herakleia, um Satyros an der Ausbreitung seiner Macht zu hindern, die Skythen [765] unterstützt, denen er diesen Platz nehmen wollte, wird wohl niemand Anstoss nehmen. Etliche Jahrzehnte später hören wir abermals von einem Krieg Herakleias mit Leukon I. Die Ursache dieses Krieges werden wir wohl auch richtig in der fortschreitenden und Chersonesos bedrohlich werdenden Macht der Spartokiden suchen, gerade wie früher; über seinen Verlauf und sein Ende wissen wir wenig, Polyaen (VI 9, 4) erzählt von einer seitens der Herakleoten versuchten Landung, die Leukons Hopliten verhindert haben, und (V 44, 2) von einer Schlappe, die Memnon, der Rhodier, durch eine Kriegslist dem Leukon beibrachte; denn dass Memnons Zug gegen den B. mit dem Krieg, welchen Herakleia gegen Leukon führte, zusammenhängt, scheint mir sicher (vgl. Droysen Hellenism. I 58); ob dagegen der schliessliche Ausgang für Leukon glücklich oder unglücklich war, ist aus Polyaen. VI 9, 3 nicht zu ersehen; dass er aber nicht ganz unglücklich war und ihn weder Thron noch Land kostete, lehrt der weitere Verlauf der bosporanischen Geschichte. Dieser Krieg, der wegen der Beteiligung Memnons etwa 355 v. Chr. fällt, ist schon aus diesem Grunde von dem Zuge des Tynnichos zu trennen.

Fortan blieb Theodosia im Besitz der bosporanischen Regenten, und eine Mauer von Theodosia bis zur Landzunge Arabat bezeichnet die Grenze ihres Reiches gegen Westen. Innerhalb dieses Gebietes war die skythische Bevölkerung nicht blos unterworfen, sondern auch sesshaft geworden, was Strabon VII 311 bezeugt, der die im Striche zwischen Theodosia und Pantikapaion wohnenden Γεωργοί den über ihnen hausenden Νομάδες gegenüberstellt. Mit den ausserhalb der Grenze wohnenden oder streifenden Skythen war das Verhältnis je nach den Zeiten verschieden: am Ende der Regierung des Leukon im Kriege gegen Memnon fochten Skythen auf bosporanischer Seite (Polyaen. VI 9, 4), gerade wie einige Jahrzehnte später im Bruderkriege Skythen die Hauptmacht des Satyros ausmachten (Diod. XX 22), aber andererseits musste schon Leukons Nachfolger Pairisades Krieg gegen die Skythen führen (Dem. XXXIV 8). Aber es vermochten die ersten Spartokiden doch diese Barbaren soweit im Zaume zu halten, dass Pantikapaion, Theodosia und die anderen Empörten gedeihen und Handel und Wandel in denselben blühen konnten.

So gut wie auf der europäischen Seite können wir auf der asiatischen die allmähliche Ausbreitung der Macht der bosporanischen Regenten nicht verfolgen. Strabon (XI 495) sagt uns, dass wie Pantikapaion ihre Hauptstadt auf der europäischen, so Phanagoria auf der asiatischen gewesen ist, aber das gilt für die Zeit des Schriftstellers und für die Zeit der grössten Ausdehnung des bosporanischen Reiches. Für uns fragt es sich, wann Phanagoria, eine um die Mitte des 6. Jhdts. gegründete Colonie der Teïer, bosporanisch geworden ist! Man nimmt gewöhnlich an, dass schon die Archaianaktiden mit über Phanagoria geherrscht und also schon damals beide Städte, Pantikapaion und Phanagoria, einen Staat unter einem Archonten gebildet haben. Aber ein bestimmtes Zeugnis dafür fehlt. Hekataios, der erste, der für uns über Phanagoria sprach, sagt nichts, als dass diese [766] Stadt von Phanagoras gegründet ist (Steph. Byz. s. Φαναγόρεια), also dasselbe, was Arrian (bei Eust. zu Dion. Perieg. 549) berichtet, ausser dass bei letzterem der Gründer Φαιναγόρας heisst und ein Teïer ist, der vor der Macht der Perser mit seinen Genossen aus Teos floh. Und wenn Diodor bei der Erzählung des Übergangs der Macht aus den Händen der Archaianaktiden an die Spartokiden sagt: Κατὰ δὲ τὴν Ἀσίαν οἱ τοῦ Κιμμερίου Βοσπόρου βασιλεύσαντες .... ἦρξαν (ΧII 31), so darf man hier sicher nicht aus dem Ausdruck κατὰ δὲ τὴν Ἀσίαν schliessen, dass auch die asiatische Seite des B. zu ihrem Machtbereich gehört habe. Denn κατὰ δὲ τὴν Ἀσίαν bildet den Gegensatz zum vorhergehenden κατὰ μὲν τὴν Ἰταλίαν, und eine geographisch genaue Ausdrucksweise, wonach die linke Seite des kimmerischen B. zu Europa, die rechte dagegen zu Asia gerechnet wurde, ist bei Diodor nicht vorauszusetzen, gerade wie er οἱ τοῦ Κιμμερίου Βοσπόρου βασιλεύσαντες sagt, obgleich, wie wir gesehen haben, die Regenten zu der Zeit noch den Titel βασιλεύς nicht führten. Und dürfte auf den Ausdruck κατὰ δὲ τὴν Ἀσίαν besonderer Nachdruck gelegt werden, so müsste man doch schliessen, dass der Archaianaktiden bezw. Spartokiden Reich auf der asiatischen Seite gelegen habe, während doch bei den den ersten Spartokiden gleichzeitigen attischen Rednern Pantikapaion – also auf der europäischen Seite – ihr Hauptsitz und ihre Hauptstadt ist. Satyros I. scheint auf der asiatischen Seite des B. Besitzungen gehabt zu haben; nach Aischines (III 171) schenkt er dem Athener Gylon τοὺς ὠνομασμένους Κήπους, wo man allgemein Κῆποι für identisch mit dem von Strabon (XI 455) erwähnten, in der Nähe Phanagorias gelegenen Ort ansieht; auch Prytanis flieht εἰς τοὺς καλουμένους Κήπους (Diod. XX 24). Auch ein Σατύρου μνῆμα … ἀνδρὸς τῶν ἐπιφανῶς δυναστευσάντων τοῦ Βοσπόρου befand sich auf der Halbinsel Taman (Strab. XI 494), das man gewöhnlich für dasjenige des Satyros I. erklärt, aber das ist ja nicht sicher, da in der grossen Lücke zwischen Spartokos III. und dem letzten Pairisades gut ein Satyros regiert haben kann, dem das bei Strabon erwähnte Grabmal gehörte. Aber selbst wenn schon den ersten Spartokiden auf der Halbinsel Taman Kepoi gehörte, so folgt daraus noch nicht, dass ihnen auch Phanagoria unterthan war; wann es unterthan wurde, was es in Strabons Zeiten sicher war, und wie es dies wurde, ob mit Gewalt oder anders, wissen wir nicht. Die gewöhnliche Annahme, dass beide Städte, Pantikapaion und Phanagoria, schon im 5. Jhdt. oder noch früher vor den stets drohenden Barbaren zu einem Staat unter einem Oberhaupt sich zusammengeschlossen, um so mit vereinten Kräften besser den Feinden Widerstand zu leisten, ist mir sehr unwahrscheinlich, weil mir jedes analoge Beispiel zu fehlen scheint; dass zwei oder mehrere Städte ein κοινόν bilden konnten, wissen wir, aber da blieb jede Stadt, was sie war, und behielt ihre Magistrate; auch konnte eine Stadt durch Synoikismos sich mit einer anderen verschmelzen und so aus zwei Städten eine einzige werden. Aber hier bei Pantikapaion und Phanagoria blieben ja beide, wo sie waren, und wenn beide ein κοινόν bildeten so verzichtete die eine auf die Besetzung [767] ihrer obersten Behörde. Oder war das Amt, das erst die Archaianaktiden, später die Spartokiden bekleideten, ursprünglich ein solches, welches dem Vorsteher der κοινά der anderen griechischen Staaten analog war und ursprünglich abwechselnd von den Teilnehmern besetzt wurde? Hat sich aus einem solchen Vorsteheramt der beiden zu einem κοινόν verbundenen Städte am B. die lebenslängliche und erbliche Würde der ἄρχοντες Βοσπόρου herausgebildet? Auch für einen solchen Vorgang fehlt jedes Analogon. Mir ist es das Wahrscheinlichste, dass unter den Spartokiden überhaupt Phanagoria noch nicht zu ihrem Reiche gehörte. Eine Bestätigung dafür finde ich in dem officiellen Titel der Spartokiden; auf Inschriften nennen sie sich ἄρχοντες Βοσπόρου καὶ Θεοδοσίης und βασιλεύοντες Σινδῶν und anderer barbarischer Völker. Hier wird B. als Ausdruck für ihr Reich erklärt, nicht als Bezeichnung der gewöhnlich Pantikapaion genannten Stadt (s. ο.); Β. wird bei Schriftstellern kurzweg das Reich der Spartokiden genannt, das ist nicht zu leugnen. Aber wenn dies auch in dem Titel der Fall war, was soll da neben Βοσπόρου Θεοδοσίης, das doch seit Leukon I. ein integrierender Bestandteil desselben war? Aus Demosthenes, der (XX 27. 29) B. und Theodosia gegenüberstellt, hat man lange geschlossen, dass schon im 4. Jhdt. wie später allgemein der griechische Name für das offenbar barbarische Pantikapaion B. war. Und wenn im Titel Βοσπόρου καὶ Θεοδοσίης sich gegenüberstehen, liegt es doch auch näher, unter Βοσπόρου die Stadt und nicht das ganze Reich zu verstehen. Jedenfalls bleibt es doch auffallend, dass, wenn Theodosia im Titel erscheint, die doch immerhin bedeutende und namentlich für den Handel aus der Maiotis und den angrenzenden Barbarenländern wichtige Stadt Phanagoria immer hier ausgelassen wird. Das erklärt sich, meine ich, leicht, wenn Phanagoria überhaupt nicht den Spartokiden unterthan war. Allerdings kommt Phanagoria auch im Titel des Aspurgos, zu dessen Zeit es nach Strabon doch sicher zum bosporanischen Reich gehörte, nicht vor (Latyschew 36); aber das erklärt sich so, dass die alte von den Spartokiden recipierte und officielle Titulatur ἄρχοντες Βοσπόρου καὶ Θεοδοσίης in ihren Grundzügen beibehalten, doch aber der Zeit entsprechend umgeändert ist in βασιλεύοντα παντὸς Βοοσπόρου Θεοδοσίης u. s. w., wo παντὸς Βοοσπόρου dem alten Βοσπόρου gegenüber neu ist und den Zuwachs an Gebiet ausdrücken soll; in der Kaiserzeit finden sich Ausdrücke wie κύριον oder βασιλέα τοῦ σύμπαντος Βοοσπόρου (Latyschew 355. 358); aber gerade der Zusatz σύμπας oder πᾶς zu Βόσπορος beweist doch, dass man hiermit etwas anderes ausdrücken will, als mit dem einfachen Βόσπορος. So fasse ich auch das im Proxeniedecret des Pairisades I. (Latyschew nr. 1) stehende ἐν παντὶ Βοσπόρωι auf, dass es sein ganzes Gebiet bedeutet, während das in der Titulatur stehende einfache B., wie der Gegensatz zu Theodosia lehrt, sicher ursprünglich die Stadt allein bedeutet. Ist dies richtig, dann war Phanagoria den Spartokiden nicht unterthan, sondern bestand als griechische Stadt und Colonie selbständig neben Pantikapaion. Wir haben von Phanagoria bis ins 1. Jhdt. v. Chr. reichende [768] Münzen (s. Wroth Coins of Pontos p. 3), ein Umstand, der nicht gerade zu Gunsten der gewöhnlichen Annahme spricht. Von Kepoi, einer Besitzung des Satyros auf der asiatischen Seite des B., haben wir schon gesprochen; Kepoi lag auf der nordwestlichen Halbinsel, die heute Fontan heisst, ebenda lag auch Kimmeris, bei Strabon κώμη Κιμμερική, eine Ansiedlung, die nach Skymnos (v. 896) von den bosporanischen Regenten herrührte und am στόμα τῆς Μαιώτιδος lag. Diese und ähnliche Besitzungen der Spartokiden hat Strabon im Sinne, wenn er sagt (VII 310) ἐμοναρχεῖτο δὲ πολὺν χρόνον ὑπὸ δυναστῶν τῶν περὶ Λεύκωνα καὶ Σάτυρον καὶ Παρισάδην αὕτη τε (nämlich Pantikapaion) καὶ αἱ πλησιόχωροι κατοικίαι πᾶσαι αἱ περὶ τὸ στόμα τῆς Μαιώτιδος ἑκατέρωθεν μέχρι Παρισάδου τοῦ Μιθριδάτῃ παραδόντος τὴν ἀρχήν; was Strabon mit στόμα της Μαιώτιδος meint, lehren deutlich seine eigenen Worte in XI 2 § 6 vgl. mit § 8 u. 10: Phanagoria lag jedenfalls nicht am στόμα τῆς Μαιώτιδος. Aber ebenso wichtig wie für den Handel nach und von der Maiotis waren diese asiatischen Besitzungen auch als Stützpunkte für die Bekriegung der längs der Maiotis wohnenden Barbaren, die Μαῖται hiessen. Zeigt schon die Gewinnung von Kepoi und die Anlage von Kimmeris, die doch ursprünglich nach Lage der Sache zum Gebiet der Maiten gehören mussten, denselben Process, den wir von Pantikapaion aus auf der europäischen Seite beobachten konnten, nämlich die Zurückdrängung der Barbaren, so dürfen wir aus den seit Leukon I. in der Titulatur gewöhnlichen Zusätzen καὶ βασιλεύοντες Σινδῶν καὶ Μαιτῶν oder Μαιτῶν πάντων schliessen, dass die Spartokiden die asiatischen Barbaren in ein anerkanntes und festes Abhängigkeitsverhältnis zu bringen verstanden, was ihnen mit den europäischen Skythen nicht gelang. Aber wechselnd waren die Verhältnisse auch hier; neben den Sindern und Maiten, die fast constant in der vollen Titulatur stehen, kommen darin noch Thater, Doscher, Toreten, Psesser, Dandarier vor; aber schon der Umstand, dass diese letzteren Völker bald in der Titulatur aufgeführt werden, bald in derselben fehlen, zeigt, dass es zu dauernden Verhältnissen auf der asiatischen Seite nicht gekommen ist. Und die Wechselfälle hier zu verfolgen, zu fragen, welche Völker dem oder jenem Herrscher unterthan waren und welche nicht, sind wir ganz ausser stande; nur ganz vereinzelt hören wir ausser in den Titeln der Spartokiden auf Inschriften von einem dieser Völker; aber doch nicht ohne Interesse lesen wir jenen Grabstein eines Mannes aus Paphlagonien aus dem 4. Jhdt. v. Chr., der μαχόμενος ἐμ Μαΐταις fiel. Das einzige Volk, von dem wir etwas mehr als den blossen Namen kennen, sind die Sinder, die von der Kubanmündung gegen den Kaukasos hin an der Küste des Pontos sassen; von ihnen giebt es aus dem 5. oder 4. Jhdt. Münzen mit der Aufschrift Σινδῶν (Wroth Coins of Pontos p. 4), und ihren dem Satyros I. gleichzeitigen König Hekataios kennen wir aus Polyaen. VIII 55. Seit Leukon sind die Sinder in einem festen und dauernden Abhängigkeitsverhältnis zu den Spartokiden, denen man es nachrühmen muss, dass sie die Barbaren auf europäischer sowohl als auch auf asiatischer Seite im [769] Schach zu halten verstanden und dadurch eine gedeihliche Entwicklung der griechischen Colonien beförderten. So wenig wir im einzelnen darüber wissen und nur gelegentlich davon hören, so dürfen wir doch wohl annehmen, dass die Spartokiden es auch für ihre Pflicht erkannten, die See von Seeräubern frei zu halten; die Tauren in den Bergen an der südwestlichen Küste der Krim, wie die Achaeer und Heniocher an der Ostküste des Pontos waren seit den ältesten Zeiten verrufene und berüchtigte Seeräuber. Dass Eumelos sie bekriegte und καθαρὰν λῃστῶν ἀπέδειξε τὴν θάλατταν, erzählt uns Diodor (XX 25); wie oft seine Vorgänger und Nachfolger dasselbe thaten, ist nicht überliefert, aber der unter ihnen blühende Handel mit dem Mutterland zeigt doch, dass sie auch in diesem Punkte ihrer Aufgabe gewachsen waren und ihrer Pflicht genügten.

4. Beziehungen zu Athen

Unter den Beziehungen zu auswärtigen Staaten, welche von den Spartokiden unterhalten wurden, waren für sie selbst sicher die wichtigsten und bedeutsamsten und für uns die best gekannten diejenigen zu Athen. Athen war nach den Perserkriegen durch die Gründung des attisch-delischen Seebundes eine Macht geworden; und wenn auch dieser Bund in erster Linie zur Abwehr persischer Übergriffe gestiftet war, so lag es doch nahe, auch die im Osten, Norden und Westen des Pontos Euxeinos gelegenen griechischen Colonien zum Bunde heranzuziehen und ihnen thatkräftig bei der Abwehr der sie umwohnenden wilden Völkerschaften beizustehen. So werden uns mehrfach Expeditionen Athens in den Pontos berichtet; Aristeides soll auf einer solchen gestorben sein (Plut. Arist. 26), von Perikles wird erzählt, dass er den griechischen Städten am Pontos sich freundlich und gefällig erwiesen und ihnen, worum sie baten, gewährt, den umwohnenden Barbaren und deren Königen aber die Grösse seiner Kriegsmacht gezeigt und ihnen so die meerbeherrschende Macht Athens zu Gemüte geführt habe (Plut. Perikl. 20). Zwar werden Städte am kimmerischen B. nicht namentlich hiebei genannt; dass aber die freundlichen Beziehungen Athens und der bosporanischen Regenten, die von Satyros I. an nachweislich von Vater auf Sohn sich vererben, schon in diese Zeit zurückgehen, und dass schon vor Satyros die Archaianaktiden Anschluss an Athen suchten und fanden, scheint mir Duncker (S.-Ber. Akad. Berl. 1885, 533ff.) mit Recht bemerkt zu haben. Auch verfolgte Athen hier am B. neben einer die griechischen Colonien in ihrem Kampfe mit den Barbaren stärkenden und fördernden Politik eigene Interessen. Die südlich von Pantikapaion liegende Stadt Nymphaion war nach der Aussage des Aischines (III 171, vgl. die Scholien) eine athenische Besitzung mit einem athenischen Commandanten, die erst gegen das Ende des peloponnesischen Krieges in die Hände der Spartokiden überging. Dazu stimmt, dass nach Krateros bei Harpokr. s. Νύμφαιον diese Stadt den Athenern jährlich einen Tribut von einem Talent zahlte; hiernach hat U. Köhler (Urkunden zum att.-del. Bund, Abh. Akad. Berl. 1869 = CIA I 37) in der Schätzungsurkunde vom J. 425 frg. 27 das erhaltene ΝΥ zu Νύμφαιον ergänzt. Nymphaion [770] war hier zu zwei Talenten eingeschätzt. Schäfers Vermutung (Demosthenes I 237), dass Nymphaion ursprünglich zum bosporanischen Reich gehört habe und erst beim Übergang der Obergewalt von den Archaianaktiden auf die Spartokiden in die Gewalt der Athener geraten sei, findet nirgendwo in unserer Überlieferung eine Stütze; die vorher erwähnten pontischen Expeditionen der Athener fallen beide vor diesen Zeitpunkt, also in die Zeit der Archaianaktiden. Mir scheint es viel wahrscheinlicher, zumal im Hinblick auf das oben über die Grenzen des bosporanischen Reiches Gesagte, dass die Athener in Nymphaion ein Emporion anlegten, um auch ihrerseits von diesem festen Punkte aus die gegebenen, für den Handel so günstigen Bedingungen auszunützen, vielleicht auch, um von hier aus, was später die Spartokiden thaten, selbst zu thun, nämlich aus der kornreichen Krim sich die nötige Zufuhr zu verschaffen. Jedenfalls erhält das eben Gesagte eine Stütze, wenn U. Köhlers Ergänzung des in derselben Schätzungsurkunde frg. 25 erhaltenen Restes ΚΙM zu Κιμμερικόν das Richtige trifft, woran um so weniger zu zweifeln ist, wenn derselbe Gelehrte in demselben Fragment mit Recht pontische Städte vermutet; darnach ergänzt er die Reste ΝΙΚ ΠAT ΚΕΡ zu Νικωνία Πατρασεύς Κερασοῦς. Nikonia und Kerasus können wir hier beiseite lassen, da sie nicht auf oder in der Nähe der Krim lagen, Patraseus (oder nach Hekataios bei Steph. Byz. s. v. Patrasys) ist nach Strabon (XI 494) eine κώμη, wogegen Steph. Byz. allerdings sie πόλις nennt; in den Periplen kommt dieser Ort nicht vor; jedenfalls scheint er sehr unbedeutend gewesen zu sein; war er aber eine κώμη, so kann die Ergänzung von ΠAT zu Πατρασεύς nicht richtig sein, da solche Dörfer immer einer Stadt attribuiert, aber nicht selbständig waren. Dagegen gab es, um auf Kimmerikon zurückzukommen, mehrere nach den Kimmeriern benannte Ortschaften; auf der europäischen Seite des B., südlich von Nymphaion, eine Stadt Kimmerikon mit einem gegen Westwind geschützten Hafen (Anon. peripl. Pont. Eux. 50), auf der asiatischen Seite an dem Einfluss der Maiotis in den B. eine Ortschaft Κιμμερίς (Skymn. 896), eine Gründung der bosporanischen Regenten, offenbar die κώμη Κιμμερική des Strabon (XI 494). Diese letztere Ortschaft Kimmeris oder Kimmerike ist offenbar nicht in dem ΚΙM der athenischen Schätzungsurkunde enthalten, sondern das auf der europäischen Seite gelegene Kimmerikon. Ist dies richtig, so kann es keinem Zweifel unterliegen, dass wie Nymphaion so auch Kimmerikon den Athenern gehörte, und dass letztere mit Absicht sich im Südosten der Krim festgesetzt hatten. Allerdings zu dauerndem Besitz sind sie hier nicht gelangt. Wie Nymphaion muss auch Kimmerikon gegen Ende des peloponnesischen Krieges in die Hände der Spartokiden übergegangen sein. Bestanden schon vorher zwischen ihnen und Athen freundliche Beziehungen, so wurden dieselben natürlich noch viel freundlichere, seitdem Athen seinen eigenen Besitz auf der Krim aufzugeben gezwungen war und die Spartokiden hierin ihre Nachfolger wurden. Von Satyros I. an können wir dieselbe Politik verfolgen; Athen genoss am B. das Meistbegünstigungsrecht, [771] seine Schiffe durften zuerst ihre Fracht einnehmen, was bei Kornmangel, wo die Schiffe anderer Staaten leer nach Hause zurückkehren mussten, wesentlich war, und die Kornladungen nach Athen waren von dem sonst erhobenen Ausfuhrzoll befreit (Demosth. XX 31. XXXIV 36. Isokr. XVII 57; die athenischen Volksbeschlüsse für Leukons Söhne CIA IV 2, 109 b und für Spartokos CIA II 311). Da Attika bei weitem nicht so viel Getreide producierte, als seine Hauptstadt bedurfte, war das bosporanische Reich die Hauptkornkammer für Athen, das seinerseits wieder den Spartokiden Begünstigungen und Vorrechte einräumte, ihnen wie ihren Kindern Zollfreiheit für die nach dem B. gehenden Ausfuhrwaren aus Athen zugestand, ihnen die Anwerbung von Seeleuten gestattete und ihnen mancherlei Aufmerksamkeiten, wie die Bekränzung mit goldenem Kranze an den grossen Panathenaeen, erwies, die um so wichtiger für alle Ausländer waren, je mehr Athen immer noch als Mittelpunkt des Hellenismus galt (vgl. die oben angeführten Zeugnisse und dazu Perrot Le commerce des céréales en Attique, Revue historique IV 1).

5. Handel

Wir haben eben gesehen, dass das bosporanische Reich für Athen eine Hauptkornkammer war; die jährliche Ausfuhr an Getreide dahin betrug nach Demosthenes (XX 32) 400 000 Medimnen. Wenn derselbe Demosthenes (XX 33) sagt, dass einmal bei einer allgemeinen Teuerung Leukon nicht blos das für Athen notwendige Getreide, sondern so viel dahin gesandt habe, dass die Athener durch Verkauf des Entbehrlichen an andere Staaten noch 15 Talente daran profitierten, und wenn Strabon (VII 311) berichtet, dass derselbe Leukon von Theodosia nach Athen 2 100 000 Medimnen Getreide geschickt habe, so sieht man, dass die Getreideproduction weit über das gewöhnlich von Athen gebrauchte und bezogene Mass hinausging, und dass auch andere Staaten ihren Bedarf aus dem B. sich holten, was auch schon aus Demosthenes Worten (XX 31) καὶ κηρύττειν πρώτους γεμίζεσθαι τοὺς ὡς ὑμᾶς πλέοντας hervorgeht, wo die nach Athen bestimmten Frachtschiffe anderen anderswohin bestimmten gegenübergestellt werden. Also die Getreideausfuhr war bedeutend; dass dasselbe nicht von den eingewanderten Griechen allein produciert werden konnte, sondern dass an seiner Production wesentlich die alteinheimische skythische Bevölkerung, von der Strabon (VII 311) berichtet, dass sie sesshaft und ackerbautreibend geworden sei, beteiligt gewesen, versteht sich wohl von selbst; die Griechen waren wohl im wesentlichen die Händler, durch deren Vermittlung das Getreide an die auswärtigen Emporien gelangte; aber offenbar mussten die Produzenten wie in Athen von ihrem Ölertrag, so im bosporanischen Reich von ihrem Getreideertrag gewisse Procente an den Staat, oder wenn man lieber will an die Krone, abliefern, denn ohne diese übrigens auch in anderen antiken Staaten nachweisbare Einrichtung wäre es ja unverständlich, wie Leukon, wie wir oben sahen, auf einmal eine so grosse Menge Getreide nach Athen liefern konnte. Diese colossale Menge konnte er doch nur Magazinen entnehmen, worin das an den Staat zu liefernde Getreide aufgespeichert wurde. Neben [772] dem Getreide waren Felle ein Exportartikel (Demosth. XXXIV 10), die wohl nicht ausschliesslich dem Vieh des eigenen Landes abgezogen wurden, sondern zum grössten Teil von den Nomaden der Steppe herkamen und nur über Pantikapaion weiter nach dem Süden gingen. Auch Pelzwerk bezogen die Griechen des Mutterlandes aus dem Skythenland, ebenso wie Schafwolle; es ist doch anzunehmen, dass auch an diesem Exportzweig die Einwohner des bosporanischen Reiches beteiligt waren. Auch der in der Maiotis schwungvoll betriebene Fischfang und Export von Salzfischen muss den Bosporanern Vorteile gebracht haben; die Anlage von Kimmeris oder der κώμη Κιμμερική durch die Spartokiden (s. o.) ist sicher auch im Hinblick auf den lohnenden Fischfang der Maiotis erfolgt. Dieser Ausfuhr steht eine Einfuhr von mannigfachen Waren gegenüber, vor allem von Wein und Öl, denn der Weinstock und der Ölbaum gediehen an den Nordufern des Pontos gar nicht oder nur dürftig. Neben anderen griechischen Staaten kam Wein und Öl viel aus Rhodos, denn rhodische Amphorenhenkel mit Inschriften finden sich vielfach in Kertsch, dem alten Pantikapaion. In den seit Anfang dieses Jahrhunderts in und um Kertsch aufgedeckten Gräbern hat man eine Menge Gold- und Silberschmuck und andere Luxuswaren gefunden, wovon ein grosser Teil aus dem Mutterland importiert ist. Man wird leicht einsehen, dass, solange die kräftige Hand der Herrscher die Einfälle der barbarischen Umwohner abzuwehren verstand, gerade die Griechenstädte des bosporanischen Reichs sich einer ausgezeichneten Blüte erfreuten, und dass in ihnen Handel und Wohlfahrt gedieh, dass aber auch die Griechen nicht blos die Erzeugnisse des eigenen Landes verwerteten, sondern auch aus dem benachbarten Skythenlande Handelsartikel bezogen, die dann weiter nach dem Mutterlande verfrachtet und verkauft wurden.

III. Mithradates Eupator und seine Nachfolger

Seit Spartokos II. kennen wir, wie gesagt, nicht einmal genau die Reihenfolge der bosporanischen Könige, und ebenso wenig wissen wir über die inneren und äusseren Verhältnisse ihres Reiches in dieser Zeit. Erst mit Mithradates Eupator von Pontos kommt auch der B. wieder in unseren Gesichtskreis. Aber die Verhältnisse müssen gegen früher sich stark verändert haben; aus den Münzen und Inschriften kennen wir eine Reihe skythischer Könige, die östlich von Olbia sassen und jedenfalls die nordkrimsche Steppe mit beherrschten. Skiluros, dessen Regierungsende in die erste Zeit des Mithradates Eupator fällt, scheint mit kräftiger Hand seine Skythen zusammengefasst und mit Umsicht weitere Pläne verfolgt zu haben – in seiner Gewalt befinden sich Karkinitis und Kalos Limen, zwei Ansiedlungen, die früher den Chersonesiten gehörten (s. Chersonesos Taurike), und seinem Andrängen vermag Chersonesos selbst nicht mehr standzuhalten. So ein Gegner war auch dem letzten Spartokiden, Pairisades mit Namen, äusserst gefährlich; was früher sicher nicht vorkam, geschah jetzt: die Skythen verlangten und erhielten Tribut, wenn sie ihn aber nicht erhielten, machten sie plünderische und räuberische Einfälle ins bosporanische Gebiet. Und wenn Strabon (VII [773] 311) am Schluss dieser ganzen Erzählung von dem Tribut an die Skythen sagt: οὐκ ἀπευτακτοῦσι δ’ οἱ δυνάμει πεποιθότες und dabei auf den später zu erwähnenden Asander exemplificiert, so dürfen wir daraus den Schluss ziehen, dass gerade die Schwäche der letzten Spartokiden und ihr verlorenes Vertrauen auf ihre δύναμις diesen Zustand mit herbeiführen halfen, der uns die Skythen als Herren, die Bosporaner als mehr oder weniger von ihnen abhängig zeigt. Denn dass unter den ersten Spartokiden, einem Satyros, Leukon oder Pairisades, die Skythen der Steppe – Strabon spricht ausdrücklich von den Νομάδες im Gegensatz zu den Γεωργοί; die letzteren können nur die den Spartokiden schon unterworfenen und ansässig gewordenen Skythen der kleinen Halbinsel zwischen Theodosia und Arabat einerseits und dem kimmerischen B. andererseits sein – dafür, dass sie das Land zu bebauen gestatteten – und das Land, um dessen Bebauung es sich handelt, kann nach dem ganzen Zusammenhang bei Strabon wieder nur die eben erwähnte kleine Halbinsel sein – eine Abgabe fordern konnten, scheint mir nach dem, was wir oben ausgeführt haben, ausgeschlossen; solche Zustände, dass fremde Stämme im eigenen Gebiet der Bosporaner für Bebauung des Landes Abgaben erheben, sind doch nur unter schwächlichen Regenten denkbar, nicht unter solchen, die wie die ersten Spartokiden zu Lande sowohl als zu Wasser ihr Schwert zu gebrauchen und ihrer Macht Anerkennung zu verschaffen verstanden. Also die Schwäche der letzten Spartokiden und die wachsende Macht der Skythen, an deren Spitze Skiluros stand, der die Stadt Chersones so arg bedrängte, dass sie dem Mithradates Eupator sich übergab (Strab. VII 309 und die Inschrift des Diophantos, Latyschew I 185 = Dittenberger Syll. 252), führte auch im bosporanischen Reich die Wendung herbei, dass fortan Mithradates Eupator hier der Herr wurde und mit dem letzten Pairisades die Spartokiden zu herrschen aufhörten, ein Ereignis, das nach Iustin (XXXVII 2, 7. 3, 1. XXXVIII 7, 4) bald nach Mithradates Regierungsantritt, d. h. bald nach 114 oder 113 v. Chr. fällt (vgl. dazu Niese Rh. Mus. XLII 567). Strabon (VII 310) erzählt, Pairisades habe seine Herrschaft dem Mithradates übergeben; nach der eben angezogenen Inschrift zieht Diophantos, der Feldherr des Mithradates, gleich bei seinem ersten Aufenthalt in Chersones nach dem B. und führt auch dort in kurzer Zeit grosse und bedeutende Thaten aus. Worin diese bestanden, sagt die Inschrift, die von Chersonesos ausgeht und daher die diese Stadt berührenden Ereignisse hervorhebt, die bosporanischen Angelegenheiten dagegen nur kurz streift, nicht; damals kann Pairisades des Mithradates Hülfe wohl angerufen, aber wohl noch nicht ihm eine Herrschaft übergeben haben, denn auf dem zweiten Zug, den Diophant nach kurzer Rückkehr nach dem Pontos wieder in die Krim unternahm und worauf er nach Besiegung der mit den Rhoxolanen verbundenen Skythen abermals an den B. kommt, war noch Pairisades in seiner Hauptstadt. Bei dieser zweiten Anwesenheit des Diophant in Pantikapaion wird Pairisades dem Mithradates seine Herrschaft übergeben haben, wie Strabon sich ausdrückt; die Inschrift meldet: καὶ [774] καταστασάμενος καὶ τὰ ἔνθινα καλῶς καὶ συμφερόντως βασιλεῖ Μιθραδάτηι Εὐπάτορι, was deutlich genug sagt, dass auch τὰ ἔνθινα, d. h. die Verhältnisse in Pantikapaion fortan der Sorge des Mithradates, nicht mehr der des Pairisades einheimfallen sollten. Aus dem, was in der Inschrift auf die letzten eben citierten Worte folgt: τῶν περὶ Σαύμακον Σκυθᾶν νεωτεριξάντων καὶ τὸν μὲν ἐκτρέψαντα αὐτὸν βασιλέα Βοσπόρου Παιρισάδαν ἀνελόντων, αὐτῶι δ’ ἐπιβουλευσάντων (αὐτῶι ist Diophantos) geht hervor, dass ausser dem Drängen der Steppenskythen, dem der schwache Pairisades nicht standzuhalten vermag, auch im Innern des Reiches sich Tendenzen geltend machten, die dessen Auflösung beschleunigten. Saumakos war vom letzten König aufgezogen, also doch wohl ein Anverwandter des Königshauses, jedenfalls jemand, der sich benachteiligt fühlte, sobald ein fremder König am B. herrschte; nur aus diesem Gesichtspunkt versteht man seinen Aufstand und seine feindlichen Anschläge gegen Diophantos. Die Skythen, die ihn bei seinem Aufstand unterstützten, sollen nach Niese (Rh. Mus. a. a. O.) und anderen dieselben sein, die unter Skiluros und seinem Sohne Palakos Chersonesos und das bosporanische Reich bedrängten; aber diese Skythen waren zweimal von Diophant in kurzer Zeit aufs Haupt geschlagen und auch ihre festen Burgen waren von ihm genommen. Ist es glaublich, dass sie unmittelbar darauf wieder in Pantikapaion auftreten und dem Saumakos bei seinem Aufstand hülfreiche Hand leisten? Wenn Saumakos als in irgend einer näheren Beziehung zum bosporanischen Königshaus stehend für uns zu gelten hat, ist es nicht recht glaublich, dass dieselben Skythen, die vorher feindlich dem B. gegenüberstanden, jetzt auf einmal freundlich zu ihm sich stellen sollten. Und ist denn ein Aufstand, der anfangs so glücklich verläuft, dass Diophant aus Pantikapaion weichen muss, so rasch ins Werk gesetzt und so rasch aus der Ferne unterstützt? Ich glaube, dass gerade der anfängliche Verlauf dieses Aufstandes dafür spricht, dass Saumakos genügend Zündstoff vorfand, dass er nicht an die Skythen der Steppe, die Nomadenskythen Strabons, erst sich zu wenden brauchte, dass er vielmehr an den in und um Pantikapaion wohnenden Skythen willfährige Werkzeuge zur Ausführung seiner Pläne fand. Dass Saumakos sich auf die Skythen, die Georgoi des Strabon, wie der historische Zusammenhang meines Erachtens lehrt, stützt, lässt vermuten, dass eine vorwiegend auf die ländliche Bevölkerung der skythischen Ackerbauer sich stützende Partei einer anderen wesentlich auf die griechische Stadtbevölkerung angewiesenen gegenüberstand; wenn diese Parteiungen schon länger andauerten und schon unter Pairisades für oder gegen die Annexion durch Mithradates Stellung nahmen, begreift man leicht die Schnelligkeit, mit der Saumakos seinen Aufstand zu stande brachte, mit der er den König tötete, den siegreichen Feldherrn Diophant zur Flucht nötigte und sich selber auf den Thron setzte. Wir besitzen noch eine Münze mit der Aufschrift βασι. Σαυμ. (Weil Ztschr. f. Num. VIII 329). Allerdings dauerte des Saumakos Herrlichkeit nicht lange: mit neuen Hülfskräften erschien im nächsten Frühjahr Diophant abermals am B., eroberte [775] Pantikapaion, bestrafte die Schuldigen am Aufstand, nahm Saumakos gefangen, der in die Residenz des Mithradates geschickt wurde, und stellte definitiv die Ordnung der Dinge so her, dass sein Herr fortan König des B. war. Von jetzt an ist für die folgende Zeit der Pontos und B. unter einem König; das alte Spartokidenreich blieb nicht auf seine alten Grenzen beschränkt, sondern Chersones und die ganze Krim bis zur Landzunge werden damit vereinigt (Strab. VII 309ff.) und sicher auch auf der asiatischen Seite einige griechische Colonien, die bisher noch nicht den Spartokiden unterthan waren, wie Phanagoria, hinzugefügt. Denn in Mithradates Zeit war Phanagoria dem bosporanischen Reich unterthan (Appian. Mithr. 108). War der Zuwachs an Land, das Mithradates seinem angestammten pontischen Reich hinzufügte, bedeutend, so waren andererseits auch die Hülfsmittel, die ihm daraus zuflossen, ansehnlich: 18 Myriaden Medimnen Getreide und 200 Talente Silbers war der jährliche Tribut, der den neuen Landesteilen auferlegt wurde (Strab. VII 311). Auch unter den Truppen des Mithradates finden wir in dem bald darauf ausbrechenden ersten Krieg mit den Römern Bosporaner.

Näheres über den B. hören wir erst wieder nach dem Ausgang dieses ersten Krieges; als Murena den sog. zweiten Krieg mit Mithradates begann, war letzterer mit der Ausrüstung einer Expedition gegen den B. beschäftigt, wo Aufstand herrschte. Wir haben eine Münze mit der Aufschrift: ἄρχοντος Ὑγιαίνοντος (Bull. hell. VI 211); in diesem Hygiainon erkannte gewiss richtig Th. Reinach (Mithradat Eupator, deutsche Ausg. 184) einen bosporanischen Statthalter, den die Erfolge der Römer bei Chaironeia und Orchomenos ermutigten, die Fahne der Empörung aufzupflanzen und unter seinem eigenen Namen und unter dem Titel eines Archonten, demselben Titel, unter dem auch einige Jahrzehnte später der aufrührerische Asander prägen liess, bevor er den Königstitel annahm, Münzen schlagen zu lassen. Aber erst nach Beendigung des Krieges mit Murena kam Mithradates dazu, den B. wieder zu unterwerfen; die von Strabon erwähnten (VII 307) Schlachten des mithradatischen Feldherrn Neoptolemos, der im Winter auf dem festgefrorenen B. Kimmerios eine Land- und im Sommer ebenda eine Seeschlacht schlug, gehören in diese Zeit (s. Niese a. a. O.). Jedenfalls gelang Mithradates die Unterwerfung des B.: im J. 81 v. Chr. setzte er dort seinen Sohn Machares als König ein (Appian. Mithrad. 67). Damit ist gewiss nicht gesagt, dass der B. vom Pontos losgetrennt war und ein selbständiges Königreich bildete, vielmehr war Machares nur Vicekönig und blieb seinem Vater für seine Handlungen verantwortlich, ähnlich wie schon Mithradates seinen gleichnamigen Sohn zum Vicekönig über Kolchis gemacht hatte; jedenfalls betrachtete er sich selbst bis an sein Ende als rechtmässigen König und Herrscher des B. Machares musste dies Verhältnis weniger zusagen; nach einer lauen Unterstützung seines Vaters während des bald darauf erfolgenden dritten Krieges mit den Römern trat er nach den ersten grossen Niederlagen des Mithradates, als Lucullus selbst Sinope belagerte, auf die Seite der Römer, unter deren Freunde und Bundesgenossen er aufgenommen [776] wurde unter der Bedingung, dass er die von den Befehlshabern in Sinope ihm anvertrauten Schätze ausliefere und die Getreidesendungen, die er bisher der belagerten Stadt zugeschickt hatte, von jetzt ab dem Belagerungsheere zusenden sollte, wodurch er die Eroberung der einer Hungersnot ausgesetzten Stadt wesentlich erleichterte. Für diese Verräterei ereilte ihn bald genug die Strafe. Es ist ja bekannt, wie der alte Mithradates von Pompeius, dem Nachfolger des Lucullus, aus seinem angestammten Reich vertrieben, unter unglaublichen Mühsalen längs der Ostküste des schwarzen Meeres floh und auf diesem Wege endlich an den B. Kimmerios kam. Machares versuchte gar keinen ernstlichen Widerstand; als sein Vater vor den Mauern Pantikapaions erschien, stürzte er sich in sein Schwert, während die Thore der Stadt dem Könige sich öffneten (65 v. Chr.). Hier am B. fasste Mithradates den kühnen Plan, wie einst Hannibal nach Italien zu marschieren, um Roms Macht an Ort und Stelle zu zertrümmern: stand doch Pompeius, sein grösster Gegner und Roms ruhmvollster Feldherr, fern in Syrien, und glaubte er doch bei Ausführung dieses Planes auf die Beihülfe der Kelten in Oberitalien und an der mittleren Donau rechnen zu können. Sein geretteter Schatz von 6000 Talenten (30 Millionen Mark) wurde mit freigebiger Hand an die nahen und fernen Dynasten barbarischer Völker verteilt, bei denen ohnehin sein Name noch viel galt und die ihm bereitwillig Zuzug und Hülfe versprachen. In seinem eigenen Lande rüstete Mithradates ein Heer, in das er Freie und Sclaven einreihte und das er in kurzer Zeit auf 36 000 Mann brachte, er liess Holzungen fällen, um aus dem Holz Wurfgeschosse und Kriegsmaschinen zu machen, und Pflugochsen töten, um aus ihrer Haut Bogensehnen herzustellen, dazu wurden Kriegssteuern ausgeschrieben und selbst der geringste Besitz als steuerungspflichtig herangezogen (Appian. Mithr. 107); und um das Unglück für die bosporanischen Städte voll zu machen, lähmte die von Pompeius angeordnete Blockade des Pontos Euxeinos völlig den Handel (Plut. Pomp. 39) und wurden schliesslich alle diese Leiden durch ein Erdbeben vermehrt, das sich im J. 64 v. Chr. ereignete (s. Reinach Mithr. Eupator 401). Man begreift leicht, dass die Unzufriedenheit von Tag zu Tag wuchs, und dass es nur eines Funkens bedurfte, um dies Heer, das zum grössten Teil aus bosporanischen Landeskindern bestand, die lieber ihren friedlichen Beschäftigungen nachgingen – dies folgt klärlich aus Appian (Mithr. 108) καὶ τὸν στρατὸν ἐν ὑποψίᾳ ἔχων μὴ οὐ βέβαιος ᾖ διὰ τὴν ἀνάγκην τῆς στρατείας καὶ δι’ ἐσφορῶν βαρύτητα – zum Aufruhr und Abfall zu bewegen. Und ebenso waren die zahlreichen römischen Emigranten und Überläufer, die bei Mithradates sich aufhielten und zu einer Truppe vereint waren – sie haben jedenfalls ein eigenes Lager, s. Appian. Mithr. 110 – ein unzuverlässiges Element und leicht zum Abfall zu bewegen, wenn ihnen statt des ihnen jedenfalls unsympathischen Kriegszuges nach Italien andere Hoffnungen gemacht wurden. Pharnakes, des Mithradates eigener Sohn, benutzte diese überall sich kundgebende Gährung, fiel mit dem Heer von seinem Vater ab und liess auch von dem Heere zum König sich ausrufen, während [777] Mithradates nach einem vergeblichen Versuch, seine eigene Autorität herzustellen, von einem seiner Leibwächter sich töten liess. Pharnakes sandte den Leichnam seines Vaters an Pompeius und wurde zum Freund und Bundesgenossen Roms erklärt und als König von B. anerkannt; das Königreich Pontos dagegen gab man ihm nicht zurück (Frühjahr 63 v. Chr.).

63–47 v. Chr. Pharnakes. Was er gethan, um die schweren Wunden, die sein Vater dem Handel und Wohlstand des B. geschlagen, zu heilen, wissen wir nicht; den äusseren Umfang des Reiches, wie er zu Zeiten des Mithradates gewesen, behielt er nicht blos bei, sondern dehnte ihn bis an den Don aus, wo das griechische Emporion Tanais fortan den bosporanischen Herrschern unterthan blieb (Strab. XI 495); auf einem dieser Züge, deren Frucht die Unterwerfung der Maïten bis an den Don war, wird er auch mit den Dandariern feindlich zusammengestossen sein und ihnen ihr Land durch Ableitung des Hypanis (jetzt Kuban) überschwemmt haben. Nach aussen tritt Pharnakes kraftvoll auf. Man versteht es vollkommen, dass er auch die Stadt Phanagoria, die seinem Vater unterthan, von Pompeius aber für frei und autonom erklärt war, sich wieder unterwarf; dass er dabei so human wie möglich verfuhr und die Stadt vor Schaden zu bewahren suchte, macht ihm nur Ehre (Appian. Mithr. 113. 120). Aber sein Ehrgeiz liess ihn nicht mit der Herrschaft über das bosporanische Reich zufrieden sein.

Der mit dem Beginn des J. 48 v. Chr. in Rom sich entwickelnde Bürgerkrieg zwischen Caesar und Pompeius, der zu des letzteren Niederlage bei Pharsalos führte, liess auch Pharnakes die Gelegenheit günstig erscheinen, um die pontischen Provinzen, das alte Reich seines Vaters Mithradates, wiederzuerobern: er brach mit seinem Heere nach Kleinasien auf und unterwarf sich ausser der Landschaft Kolchis viele Städte Kappadokiens und des Pontos, schlug den ihm entgegengeschickten römischen Feldherrn Domitius Calvinus und war auf dem Marsche nach Asia und Bithynia, als die Botschaft von dem Abfall seines Feldherrn Asander, den er am B. als Statthalter zurückgelassen hatte, ihn zum Rückmarsch bewog. Die am 2. August 47 geschlagene Schlacht bei Zela, worin Pharnakes von Caesar völlig besiegt wurde, vernichtete mit einem Schlage alle Hoffnungen des Königs: nur mit wenigen Leuten rettete er sich nach dem B., bemächtigte sich zwar der Städte Pantikapaion und Theodosia, wurde aber von Asander besiegt und in der Schlacht getötet (Cass. Dio XLII 45f.). Auch der von Caesar zum König des B. ausersehene und mit der Bekriegung des Asander betraute Mithradates von Pergamon, der auf seinem Zug dorthin, offenbar um sich Geld zu verschaffen, das Heiligtum der Leukothea im Moscherlande ausraubte (Strab. XI 498), wurde von Asander besiegt und getötet (Dio XLII 48. Strab. ΧIIΙ 625). Somit blieb Asander Herr des B., den er 29 Jahre lang beherrschte, die Münzen mit seinen Regierungsjahren, die vom 2. bis zum 29. reichen, hat v. Sallet (Beiträge zur Geschichte u. Numism. d. Könige des kimmerischen B., Berlin 1866) zusammengestellt. Sallet lägst den Asander von 46–18/17 regieren. [778] Zwar ist er erst seit der Besiegung des Mithradates, die nicht vor Ende 47, wahrscheinlich aber erst im J. 46 stattfand, im dauernden und, so viel wir wissen, ungestörten Besitz des B.; aber seine Erhebung zum Herrscher des Reiches anfangs unter dem Titel ἄρχων, erst später als βασιλεύς, und sein Abfall von Pharnakes fällt sicher ins J. 48. Denn wenn die Schlacht bei Zela am 2. August 47 geschlagen wurde, so fiel der Sieg über Domitius gegen das Ende des J. 48, was unzweifelhaft aus Cassius Dios Worten (XLII 46) ὁ χειμὼν προσῄει hervorgeht, und damit der Aufbruch des Pharnakes nach Kleinasien wenn nicht in den Anfang, so doch vor die Mitte desselben Jahres. Dass aber Asander bald nach der Abreise seines Königs sich empörte, lehrt uns derselbe Dio. Und ich sehe gar keinen Grund gegen die Annahme, dass er, sobald er die Fahne der Empörung aufpflanzte, auch den Titel Archon, womit er zuerst auf seinen Münzen erscheint, annahm und auf seinen Münzen von diesem Zeitpunkte an, also vom J. 48/47 an, seine Regierungsjahre rechnete. Nun bezeichnet er sich auf Münzen aus seinem vierten Regierungsjahr als βασιλεύς, und dies vierte Regierungsjahr fiele bei der obigen Annahme in das J. 45/44, also noch vor oder unmittelbar nach Caesars Tod. Dass aber Asander bei Caesars Lebzeiten sich König habe nennen können, hält Sallet für unmöglich, der sogar die Annahme dieses Titels erst, seitdem M. Antonius zum Machthaber nach der Schlacht bei Philippi sich aufgeschwungen, für möglich hält. Aber eine Abhängigkeit Asanders von Rom, wie bei seinen Nachfolgern, ist nicht aus den Denkmälern ersichtlich; auf seinen Münzen erscheint sein eigenes Bildnis, nicht das von Caesar oder Antonius. Warum sollte er also nicht aus eigener Machtvollkommenheit sich König genannt haben? War ihm aber an der Bestätigung dieses Titels von Seiten Roms gelegen, warum sollte er sie nicht auch sei es durch Fürsprache einflussreicher Freunde, sei es durch eigenes Bitten von Caesar bekommen haben? Das steht doch fest, dass Caesar nach dem Untergang des Mithradates von Pergamon nichts unternahm, um dafür an Asander sich zu rächen und ihn aus dem B. zu vertreiben, vielmehr ungestört ihn im Besitz desselben liess. Das weist doch darauf hin, dass es irgendwie zu einer Verständigung zwischen Caesar und Asander gekommen ist. Fällt also Asanders erstes Regierungsjahr ins J. 48/47, so fällt sein letztes ins J. 20/19, da auf den Münzen als höchstes das 29. Regierungsjahr sich findet. So lange nicht andere mit höheren Daten sich finden, müssen wir hierbei stehen bleiben. Aus Asanders langer Regierung erfahren wir nicht viel; Strabon berichtet von seiner Befestigung des Isthmos zwischen Theodosia und dem maiotischen Meer, um die Einfälle der Skythen besser abwehren zu können (VII 311), und von der Ausbreitung seiner Macht bis zum Tanais (XI 495), wie in gleicher Weise schon Pharnakes die ganze asiatische Seite der Maiotis einschliesslich der Stadt Tanais sich unterworfen hatte.

Dass Asander im J. 281 der bosporanischen Aera, das dem J. 17/16 v. Chr. entspricht, tot war, beweist eine Goldmünze mit dem Brustbild der Königin im Diadem und der Aufschrift; βασιλίσσης Δυνάμεως (s. v. Sallet Beiträge 15), denn [779] zu Asanders Lebzeiten konnte diese Münze nicht geschlagen werden. Sie beweist aber ferner, dass Dynamis, die Gattin Asanders, der die Regierung von ihrem sterbenden Gatten übertragen war, eine Zeit lang allein regierte und erst einige Jahre nach Asanders Tod einem Mann Scribonius, der des grossen Mithradates Enkel zu sein – Dynamis war die richtige Enkelin desselben – und von Augustus das Königreich bekommen zu haben behauptete, ihre Hand reichte. Scribonius bemächtigte sich so des bosporanischen Reiches; dass er nach Asanders Tod in den B. gekommen, geht deutlich aus Cassius Dios Worten hervor (LIV 24). Ihm gegenüber verdient die Erzählung von einer Schlacht zwischen Scribonius und Asander und von des letzteren durch Hunger herbeigeführten Tode, die in den pseudolukianischen Makrobioi c. 17 sich findet, keinen Glauben.

IV. Römische Kaiserzeit

Aber in Rom war man mit dieser Entwicklung der bosporanischen Angelegenheiten keineswegs zufrieden; Augustus entsandte Agrippa, der seinerseits den König Polemo vom Pontos in den B. einzurücken beauftragte. Als dann im Frühjahr 15 v. Chr. Agrippa selbst in Sinope eintraf, war Scribonius von den Bosporanern getötet, und diese selbst hatten dem Polemo sich ergeben, nachdem sie vorher Widerstand versucht, aber auf die Kunde von Agrippas Nahen davon Abstand genommen hatten (Cass. Dio a. a. O. Joseph. ant. Iud. XVI 12ff.; über die Zeit vgl. W. v. Voigt Quo anno Agrippa expeditionem Bosporanam fecerit in Griech. Studien für H. Lipsius 134).

Polemo erhielt zu seinem früheren Besitz jetzt noch das Königreich B. und heiratete die Dynamis; beides mit Zustimmung des Augustus. Dies fällt gewiss noch ins J. 15 v. Chr.; v. Voigt hat a. a. O. mit Recht darauf aufmerksam gemacht, dass Cassius Dio alle die bosporanischen Ereignisse, die nicht gleichzeitig sein können, deshalb zum J. 14 v. Chr. erzählt, weil der vom Senat dem Agrippa angetragene Triumph und dessen Ablehnung in dies Jahr gehört. Zwischen diesem Ereignis und der Einrichtung des B. muss aber eine geraume Zeit liegen, da Augustus in Gallien war und Agrippa an ihn, nicht an den Senat, über seine Massnahmen berichtete, letzterer also erst wieder auf Augustus Meldung den Triumph gewähren konnte.

Dynamis muss bald gestorben sein; nach ihr heiratete Polemo die Pythodoris, deren Hochzeit Mommsen in die J. 12–8 v. Chr. setzt (Ephem. epigr. I p. 270); aus dieser Ehe stammten, wie Strabon uns mitteilt, drei Kinder, zwei Söhne und eine Tochter. Von den Söhnen lebte Polemo bei der Mutter als Privatmann, bis er nach deren Tod König vom Pontos und, wie wir später sehen werden, auch vorübergehend vom B. wurde.

Von Polemos I. Regierung im B. wird uns nur durch Strabon (XI 493) berichtet, dass er die am Fluss gleichen Namens gelegene Stadt Tanais wegen ihrer Unbotmässigkeit zerstörte; da dies νεωστί geschehen war, als Strabon schrieb – und das 12. Buch schrieb er wegen der Erwähnung des Polemoniden Zeno als König von Klein-Armenien nach 18 n. Chr. –, so ist hieraus ein Anhaltspunkt für das Todesjahr des Polemo zu gewinnen. Wenn er, wie man gewöhnlich annimmt, [780] bereits im J. 8 v. Chr. starb, so konnte schwerlich nach dem J. 18 n. Chr. Strabon von seiner Zerstörung der Stadt Tanais als von einer νεωστί geschehenen sprechen, und wo sonst νεωστί von ihm gebraucht wird (vgl. XII 556), bezieht es sich auf Ereignisse, die vom Standpunkt des Schriftstellers der jüngsten Vergangenheit angehören. Man wird geneigt sein, das Todesjahr des Polemo näher an das J. 18 n. Chr. heran als weiter davon abzurücken; aber genau kennen wir dasselbe nicht. Er fiel im Kampfe gegen die Aspurgianer, die Strabon (XI 495. XII 556) für einen Volksstamm, der auf einem Raume von 500 Stadien zwischen Phanagoria und Gorgipia wohnte, hält. Niemand sonst erwähnt diese Aspurgianer und die Endung -ιανοί ist auch bei einem Volksstamme nicht gerade gewöhnlich; ausserdem ist dieser Landstrich zwischen Phanagoria und Gorgipia seit alters von Sindern bewohnt (vgl. Strabons Worte τελευτήσαντος [sc. Πολέμωνος] ἐν τοῖς Ἀσπουργιανοῖς καλουμένοις τῶν περὶ τὴν Σινδικὴν βαρβάρων) und seit mehreren Jahrhunderten bereits dem bosporanischen Reich einverleibt, was Strabon (XI 495) noch ausdrücklich für seine Zeit bezeugt. Aber Strabon irrte sich mit der Behauptung, dass die Aspurgianer ein Volksstamm waren, es waren vielmehr Freunde und Anhänger eines Mannes Namens Aspurgos. Dieser Eigenname kommt in diesen Gegenden nachweislich vor, s. Wilmanns Exempla 535, Auch das auf Inschriften des 2. und 3. Jhdts. n. Chr. vorkommende ὁ ἐπὶ τῶν Ἀσπουργιανῶν (Latyschew 29. 431) beweist nicht, dass Ἀσπουργιανοί ein Volk sind; der Nominativ ist nicht οἱ Ἀσπουργιανοί, sondern τὰ Ἀσπουργιανά, womit ein Ort, ein Schloss oder ähnliches, das nach einem Aspurgos genannt ist, gemeint sein wird. In den mancherlei uns erhaltenen mit ὁ ἐπὶ gebildeten Titeln bosporanischer Beamter bezeichnet das auf ἐπὶ folgende Wort nie einen Volksstamm, dem der Betreffende vorgesetzt ist. Nun ist es doch sicher kein Zufall, dass die strabonischen Aspurgianoi zeitlich zusammentreffen mit der Regierung eines Königs Aspurgos (Latyschew 36. 304), von dem eine Inschrift aus dem bosporanischen J. 313 ([γ]ιτ’), das, wenn der Einer richtig ergänzt ist, dem J. 16 n. Chr. entspricht, das aber auch, wenn der Einer niedriger oder höher sein sollte, ungefähr der Zeit entspricht, die wir oben nach Strabon für Polemos Tod in Ansprach nahmen, erhalten ist (Latyschew 364). Dieser König Aspurgos heisst auf einer Inschrift (Latyschew 36) τὸν ἐκ βα̣σιλέως Ἀσανδρόχου, also Sohn eines Königs Asandrochos, der bisher vollkommen unbekannt ist. Da aber der Zeit nach Aspurgos dem König Asander nahe steht, hat man gewiss mit Recht in dem Ἀσανδρόχου der Inschrift diesen Asander erkennen wollen und die sonst nicht übliche Form Ἀσανδρόχου für Steinmetzfehler statt Ἀσάνδρου erklärt. Jedenfalls an der Existenz eines Königs Namens Aspurgos bald nach Augustus Tode ist nicht zu zweifeln; ist dieser aber ein Sohn des Asander, so erklärt sich vollkommen, wie er durch die Heirat seiner Mutter Dynamis mit Polemo und durch des letzteren Erhebung auf den Thron des bosporanischen Reiches in seinen Rechten und Erwartungen auf die Erbfolge sich betrogen und getäuscht fand, wie er eine Partei [781] um sich bildete, die nach ihm Ἀσπουργιανοί hiessen und wie Polemo unter der Maske der Freundschaft (ἐπὶ προσποιήσει φιλίας), aber mit bösen Gedanken im Hintergrunde sich ihnen näherte, von Aspurgos und seinen Genossen aber in seinen wahren Absichten erkannt, angegriffen und getötet wird. Also dem Polemo folgte Aspurgos; Polemos Witwe Pythodoris beherrschte fortan nur das Königreich Pontos (Strab. XII 556 u. ö.). In Rom that man nichts, soviel wir erfahren, um Polemo, den Schützling des Augustus und des Agrippa zu rächen; vielmehr muss Aspurgos irgendwie seine Anerkennung durchzusetzen verstanden haben, denn auf den Inschriften (Latyschew 36. 304) heisst er φιλορώμαιος und φιλόκαισαρ, der beste Beweis, dass er mit Rom in Frieden lebte und mit Roms Zustimmung im B. herrschte. So wenig wir von seiner Regierung auch wissen, so lehrt doch die eine Inschrift (Latyschew 36), dass er ein kriegerischer Fürst war, der nicht blos jenseits der Meerenge auf der asiatischen Seite die Herrschaft über die Sinder und Maiten, wie schon die Spartokiden, und auch über die Tanaiten, wie seine unmittelbaren Vorgänger, aufrecht erhält, sondern auch neue Volksstämme wie die Tarpeitai und die Toretai, die vorher, wie es scheint, nicht dem bosporanischen Reich unterthan waren, sich unterwirft und auch auf der taurischen Halbinsel die alten Feinde, die Skythen und Taurer, zurückdrängt und zur Unterordnung unter seine Oberherrschaft zwingt; der hier vorkommende Ausdruck ὑποτάξαντα (der Stein ὑποτασαντα) Σκύθας καὶ Ταύρους ist bestimmt genug, um daraus zu entnehmen, dass jedenfalls unter Aspurgos von den unter den letzten Spartokiden üblichen Tributgeldern an die Skythen keine Rede war. Das Todesjahr des Aspurgos ist völlig unbekannt; es steht aber nichts der Annahme entgegen, dass er die ganze Regierung des Tiberius hindurch regierte und erst am Ende derselben oder zu Anfang der Regierung des Gaius starb; von letzterem hören wir, dass er im J. 38 n. Chr. den Polemo II., den Sohn des Polemo I. und der Pythodoris, als König über den B. einsetzte (Cass. Dio LVIIII 12).

Wegen der Münzen aus den bosporanischen J. 289–335 = 8 v. Chr.–38 n. Chr. mit verschiedenen Monogrammen verweise ich auf Latyschews Einl. XL f., der wohl endgültig die alte Annahme, dass zwischen Polemo I. und Polemo II. drei, ja sogar 4 verschiedene Könige, die man Rheskuporis oder Sauromates nannte, über den B. geherrscht hätten, beseitigt hat. Aber auch heute noch sind manche Monogramme nicht aufgelöst; oder wer glaubt, dass das Monogramm , das auf Münzen aus den J. 289–304 (8 v. Chr.–8 n. Chr.) vorkommt, richtig in Aspurgos, der Sohn der Dynamis, der Enkelin des Mithradates, aufgelöst ist? Auf Münzen der J. 305 und 306 = 9 und 10 n. Chr. erscheint das Monogramm ; das soll heissen Τιβέριος Κλαύδιος Νέρων und eine Schmeichelei für den damals mit dem pannonischen Kriege beschäftigten Tiberius sein. Man begreift nicht, warum dann nicht Tibers Name voll auf die Münze geprägt und der Anlass dazu gesetzt wurde. Das Monogramm war doch sicher schon den Zeitgenossen ein Rätsel, wenn die obige Auflösung richtig wäre. Solange nicht [782] diese und ähnliche[WS 2] Monogramme sicher aufgelöst und gedeutet sind, können wir diese Münzen für die Geschichte nicht verwerten.

Also im J. 38 n. Chr. wurde Polemo II. König des B. Aber die Umtriebe der Achaimeniden, denn als solche fühlten sich die Brüder Mithradates und Kotys, die Söhne des Aspurgos (Latyschew 32. 37. Köhne Musée Kotschoubey II 218), müssen anhaltend gewesen sein, jedenfalls waren sie erfolgreich. Denn der Kaiser Claudius zeigte sich ihren Ansprüchen geneigt, rief im J. 42 den Polemo II. aus dem B. ab und machte Mithradates zum Herrscher desselben (Cass. Dio LX 8).

Mit diesem Mithradates kommt die Herrschaft wieder an die Familie des Aspurgos, in deren Besitz der bosporanische Thron für lange Jahre bleibt. Da, wie wir sahen, Aspurgos ein Sohn des Asander und durch Asanders Frau Dynamis ein Grosssohn des Pharnakes ist, so fallen damit alle Hypothesen von einer aspurgianischen und, weil man die Aspurgianer für Sarmaten hielt, von einer sarmatischen Dynastie, die nach Polemo I. den B. beherrscht haben soll. Unzweifelhaft galten Aspurgos und seine Nachfolger als Nachkommen der Dynamis für Achaimeniden, wie schon die Anwendung der pontischen Aera auf ihren Münzen beweist; vgl. Cass. Dio LX 8. Tac. ann. XII 18.

Mithradates II. (oder, wenn man den von Caesar zum König von B. ausersehenen, aber von Asander, bevor er nur die Herrschaft antrat, getöteten Mithradates von Pergamon mitzählt, III.) muss dem Vertrauen, das Claudius in ihn setzte, nicht entsprochen und als König von B. die Zufriedenheit des Kaisers sich nicht erworben haben. Denn ohne dass wir genau die Gründe wissen (wenn man nicht aus Tacitus Worten: frater Cotys, proditor olim deinde hostis metuebatur Umtriebe und Verdächtigungen des Kotys in Rom annehmen will), wurde Mithradates durch Claudius wieder mit Waffengewalt seiner Herrschaft entsetzt und an seine Stelle sein Bruder Kotys zum König des B. ernannt. Kaum hatten aber die römischen Legionen unter Didius Gallus die Krim verlassen, als Mithradates, der vor der römischen Übermacht geflohen war und zwar zu den barbarischen Stämmen auf der asiatischen Seite der Maiotis, von diesen letzteren einige in sein Interesse zu ziehen wusste und hauptsächlich auf die Stämme der Dandarier und Siraker sich stützend in den B. einzufallen sich anschickte. Kotys und der Commandeur der wenigen zurückgebliebenen römischen Truppen, Iulius Aquila, fühlen sich allein dem drohenden Ansturm gegenüber zu schwach und verbinden sich mit Eunones, dem König der den Sirakern benachbarten Aorsen. So kommt es zum Kampf zwischen den Brüdern. Die Stadt der Dandarier, die Mithradates verlassen, wird ohne Schwertstreich genommen und die Hauptstadt der Siraker im Sturm erobert – diesen glücklichen Thaten des Kotys gegenüber machten die Verbündeten des Mithradates ihren Frieden mit Rom, und Mithradates selbst suchte durch Eunones die Verzeihung des Claudius nach, die er auch erhielt. Unter Eskorte wurde er nach Rom gebracht, wo er noch lange lebte und erst unter Galba als Mitschuldiger des Nymphidius Sabinus getötet wurde. Mithradates kam im J. 49 n. Chr. nach Rom, [783] darnach fällt der Krieg mit ihm wohl ins J. 47 oder 48 (Tac. ann. ΧII 15f. Plut. Galba 13. 15). Seine Entfernung vom Throne muss aber noch früher, wohl im J. 46 n. Chr., stattgefunden haben, denn die erste Münze seines Bruders und Nachfolgers Kotys ist aus dem J. 342 = 46 n. Chr. (Köhne Musée Kotsch. II 221).

Kotys I. regierte also von 46 n. Chr. an bis wenigstens zum J. 69 n. Chr., aus dem seine letzte Münze datiert ist (Köhne a. a. O. 227). Im J. 71 n. Chr. lernen wir durch eine Inschrift (Latyschew 355) Tib. Iulius Rheskuporis als König des B. kennen; ob dieser der Nachfolger des Kotys ist oder ob zwischen beide noch ein König Iulius … eingeschoben werden muss, ist um so schwerer zu entscheiden, als wir hier und in der Folge fast ausschliesslich auf die Inschriften und Münzen angewiesen und der Schriftstellerzeugnisse fast ganz beraubt sind. Auf der angezogenen, leider sehr verstümmelten Inschrift lesen wir: … τοῦ ἐκ προ[γόνων βασιλέως Τιβερίου Ἰουλίου Ῥ]ησκουπ[όρι]δος βασιλέως Ἰουλίου […] υἱοῦ. Allerdings hielt man früher gestützt auf CIA III 552 diesen Rheskuporis für den Sohn des Kotys, aber diese Inschrift gehört dem thrakischen König gleichen Namens, s. Mommsen Ephem. epigr. II p. 253. Wenn wir also nicht einen bisher unbekannten König Iulius … annehmen und ihm die gerade fehlenden zwei Jahre zwischen dem letzten datierten Monument des Kotys und dem ersten des Rheskuporis zuweisen wollen, werden wir annehmen müssen, dass Kotys I. schon den Namen Iulius trug, der von Rheskuporis an von allen bosporanischen Königen getragen wird; dann ist er natürlich der Sohn und Nachfolger des Kotys. Rheskuporis I. regiert von spätestens 71–92, ihm folgt von 92–124 Tiberius Iulius Sauromates I.

Von 124–131/2 regierte Tiberius Iulius Kotys II.

Kotys II. starb im 428. Jahre der bosporanischen Aera; vom selben Jahre datiert auch die erste Münze des Tib. Iulius Rhoimetalkes (Köhne Musée Kotsch. II 256. 263). In der unter Arrians Namen gehenden Küstenbeschreibung heisst es: ἐπεὶ δὲ ἐπυθόμην Κότυν τετελευτηκέναι, τὸν βασιλέα τοῦ Βοσπόρου τοῦ Κιμμερίου καλουμένου, ἐπιμελὲς ἐποιησάμην καὶ τὸν μέχρι τοῦ Βοσπόρου πλοῦν δηλῶσαί σοι, ὡς εἴ τι βουλεύοιο περὶ τοῦ Βοσπόρου ὑπάρχει σοι καὶ τόνδε τὸν πλοῦν μὴ ἀγνοοῦντι βουλεύεσθαι. Dass dieser einem echten Briefe Arrians angehängte Periplus nicht von Arrian selbst herrührt, habe ich gezeigt (Rh. Mus. LI 1f.); der Name dieses oder auch eines anderen bosporanischen Kotys ist benutzt, um die Fälschung glaubhafter zu machen und um vom ächten Briefe eine passende Überleitung zu dem dürren und mageren, im grössten Contrast zu dem lebendigen und anschaulichen Schriftchen Arrians stehenden Periplus um die Nordküste des schwarzen Meeres zu gewinnen. Also aus dieser Stelle kann man nicht, wie man gethan hat, auf Erschütterungen im bosporanischen Reiche nach Kotys Tode schliessen, welche die Anwesenheit Arrians, der damals Statthalter Kappadokiens war, notwendig gemacht hätten, um dem Kaiser über das, was im B. geschah, zu berichten. Wäre dieser Schluss richtig, so wäre wohl auch Arrians [784] Bericht anders ausgefallen; nicht mit einem Worte werden im fraglichen Schriftstück die bosporanischen Angelegenheiten berührt, nicht einmal der Nachfolger, den wir aus den Münzen und Inschriften kennen, Tib. Iulius Rhoimetalkes, genannt. Und dass dieser sofort folgte, lehren die oben angezogenen Münzen. Auch die von Rhoimetalkes bald nach seinem Regierungsantritt im J. 430 = 133 n. Chr. dem Hadrian gesetzte Inschrift (CIG 2108 f = Latyschew 33) enthält nicht den Namen des Flavius Arrianus, wie Doulcet Quid Xenophonti debuerit Fl. Arrianus, Paris 1882, dem Nissen Rh. Mus. ΧLΙII 238, 5 beistimmt, meint; denn …λιου Φ////ιανου enthält einen Namen Ἰουλίου Φλαουιανοῦ, aber nicht ..Φ[λ. Ἀρρ]ιανοῦ, abgesehen davon, dass ein römischer Statthalter als Epimelet einer vom bosporanischen König dem Hadrian zu Ehren gesetzten Inschrift nicht genannt werden konnte und durfte. So gern wir auch näheres über die Geschichte des B. wüssten, die obige dem Arrian fälschlich zugeschriebene Notiz ist nicht derart, um darauf Schlüsse zu bauen, vielmehr lehren die Münzen, dass Rhoimetalkes sofort dem Kotys folgte.

Tib. Iulius Rhoimetalkes regierte von 131/132–153/154; er muss jung nach dem Tode seines Vaters zur Regierung gekommen sein und anfangs unter einem Vormund regiert haben, denn das ist doch wohl der Sinn der Worte der Historia augusta (Anton. 9): Rimetalcen in regnum Bosforanum audito inter ipsum et curatorem negotio remisit, wo curator meines Erachtens nur ‚Vormund‘ heissen kann. Latyschews neueste Erklärung (S.-Ber. Akad. Berl. 1895, 510), wonach curator soviel als ‚römischer Curator wahrscheinlich des Legaten von Bithynien oder Kappadokien‘ sei, ist mir unverständlich; da müsste es doch mindestens procurator heissen, und wenn nicht der Name des Mannes, so doch wenigstens sein Amtsbezirk hinzugesetzt sein. Gerade wegen der engen Verbindung von inter ipsum et curatorem empfiehlt sich die Übersetzung ‚zwischen ihm selbst und seinem Vormund‘ von selbst. Nach Rhoimetalkes, über dessen Beziehungen zur Stadt Chersonesos ich auf den Artikel Chersonesos verweise, herrscht Tib. Iulius Eupator 154/55– wenigstens 170/71 – aus diesem letzteren Jahre (= 467 der bosporanischen Aera) stammt die letzte Münze, welche wir von ihm haben. Wer Eupators Vater war, ist nicht überliefert, daher wissen wir auch nicht, in welchem Verhältnis er zu Rhoimetalkes stand; da aber nach Eupator Tib. Iulius Sauromates II. regierte, der des Rhoimetalkes Sohn war, also mit Sauromates II. wieder die alte Dynastie fortgesetzt wird, gehörte sicher auf irgend eine Weise dieser Dynastie auch Eupator an.

Des Tib. Iulius Sauromates II. Münzen reichen von 471–507 = 174/75–210/11 n. Chr. (s. Latyschew XLIX); es fehlen also datierte Münzen aus den J. 468–470; daher ist das Todesjahr des Eupator und der Regierungsanfang des Sauromates II. nicht genau festzustellen; auch die neue, aus Tanais stammende Inschrift des Eupator mit der Jahreszahl .ξυ’ (wo also der Einer weggebrochen ist), nützt uns hier nichts (Materialy po arch. Rossij VIIII 63). Auf Sauromates II. folgt sein Sohn Tib. Iulius Rheskuporis II., der von 508–525 = 211/12–228/29 [785] n. Chr. regierte (Latyschew XLIX. Wroth Coins of Pontus etc. 70f.), auf Rheskuporis II. sein Sohn Tib. Iulius Kotys III. von 525–530 = 228/29–233/34 n. Chr. (Wroth 72), gleichzeitig herrschte aber Sauromates III., von dem Münzen aus den J. 526–529 = 229/30–232/33 existieren. Rheskuporis III., von dem Münzen aus den J. 530 und 531 = 234/35–235/36 n. Chr. erhalten sind, kann dem Kotys III., Tib. Iulius Ininthimaios, von dem Münzen aus den J. 531–536 = 234/35–239/40 n. Chr. vorliegen, dem Rheskuporis III. gefolgt sein. Von 536–572 = 239/40–275/76 n. Chr. sind Münzen mit dem Namen Rheskuporis erhalten, des Königs Tib. Iul. Rheskuporis der Inschriften aus dem J. 546 und 547 (Latyschew 44. 46).

Für uns ist dieser Rheskuporis der IV. seines Namens. Aber während des Rheskuporis IV. Regierung erscheinen in den J. 550 und 551 = 253/54–255 Münzen mit der Aufschrift βασιλέως Φαρσάνζου. Den Namen, der früher Φαρεάνζης gelesen wurde, hat v. Sallet (Ztschr. f. Numism. IX 154) zuerst richtig Φαρσάνζης gelesen, sonst ist absolut nichts über diesen König Pharsanzes bekannt. Es ist nun aber gewiss kein Zufall, dass gerade in dieselbe Zeit, wo Pharsanzes nach den Münzen geherrscht hat, der Zug der Boraner nach Asien, wozu die Bosporaner ihnen die Schiffe gaben, fällt. Zosimus, der uns dies erzählt (I 31), fügt hinzu, dass solange βασιλεῖς αὐτοῖς ἦσαν παῖς παρὰ πατρὸς ἐκδεχόμενοι τὴν ἀρχήν, dieselben, vorwiegend auf Roms Freundschaft gestützt und durch Roms Jahresgelder unterstützt die Gothen von einem Übergang nach Asien abgehalten hätten; ἐπεὶ δὲ τοῦ βασιλείου γένους διαφθαρέντος ἀνάξιοί τινες καὶ ἀπερριμμένοι τῆς ἡγεμονίας κατέστησαν κύριοι, sei der längst geplante Übergang der Barbaren nach Asien endlich erfolgt. An dieser Erzählung des Zosimus zu zweifeln sehe ich keinen Grund; Pharsanzes müssen wir als Usurpator des bosporanischen Thrones betrachten, der, man weiss nicht wie, den Rheskuporis verdrängte. Aber allerdings ganz wörtlich sind Zosimus Worte τοῦ βασιλείου γένους διαφθαρέντος nicht zu nehmen; denn des Pharsanzes Regierung kann nicht lange gedauert haben, und Rheskuporis muss wieder auf den Thron gekommen sein – denn seine Münzen reichen bis 572 = 275/76 n. Chr.

Aber das ist jedenfalls in Zosimus Erzählung richtig, dass innere Unruhen im B. und der vorübergehende Verlust des Thrones von seiten der alten Dynastie, wozu auch noch die mangelhafte Unterstützung Roms durch Geld und Truppen kam, da es beides selbst zur Verteidigung seiner Donauprovinzen, die fortwährend den Einfällen der Gothen ausgesetzt waren, gebrauchte, den Boranern es erleichterte, von den Bosporanern Schiffe zu bekommen, auf denen sie nach Asien übersetzten. Dauernd haben sich die Boraner aber nicht im B. festgesetzt; denn nach Rheskuporis haben wir noch folgende Königsreihe: 572 = 275/76 n. Chr. Sauromates IV., aber schon vom selben Jahr haben wir Münzen des Tib. Iulius Teiranes, die bis 575 = 278/79 n. Chr. reichen; 575–604 = 278/79–307/8 n. Chr. Thothorses; 605–619 = 308/09–322/23 Rhadamsadius; gleichseitig mit Rhadamsadius regierte auch Rheskuporis V., von dem wir Münzen von 608–631 = 311/12–334/35 n. Chr. haben; ihre gemeinsame [786] Regierung ist auch auf einer allerdings sehr schlecht erhaltenen Inschrift bezeugt (Latyschew 312¹ = CIG II 2108 dd) Seit dieser Zeit sind keine Münzen bosporanischer Könige weiter erhalten; aber neuere Funde sind wohl geeignet, die alte Annahme, dass schon um die Mitte des 4. Jhdts. das bosporanische Reich zertrümmert und die alte Dynastie des Thrones beraubt wäre, zu erschüttern. Die Inschriften einer christlichen Katakombe in Kertsch (Materialy po arch. Rossij VI = Röm. Quartalsschrift VIII 19f.) aus dem J. 788 = 491 n. Chr. beweisen doch, wie der Herausgeber Κulakοwsky mit Recht bemerkt, dass die Existenz der einheimischen Bevölkerung fortdauerte, wobei diese ihre alte Kultur beibehielt, und dass dieselbe gewiss überwiegend christlich war. Wichtiger ist noch eine andere Inschrift, von deren Jahreszahl leider nur der Einer θ erhalten ist, und die abgefasst ist ἐπὶ Τιβερίου Ἰουλίου Δοιπτούνου βασιλέως (Latyschew 49¹ vgl. Kulakowsky Röm. Quartalsschrift VIII 316). Also damals herrschte über den B. ein einheimischer König, der, wie schon sein Name Tiberius Iulius zeigt, direct von den uns bisher bekannten bosporanischen Königen abstammt; dieser Tib. Iulius Doiptunes war Christ, wie die Inschrift beweist. Aber in die Geschichte des B. seit der Mitte des 4. Jhdts., die uns so gut wie unbekannt ist, werfen diese neuen Funde wohl ein spärliches Licht, erhellen sie aber nicht, was nur von weiteren Funden erwartet werden kann. Prokop (bell. pers. I 12) berichtet, dass die Bosporaner engen Anschluss an den Kaiser Iustinus von Byzanz gesucht, und Iustinianus war bestrebt, die unmittelbare Macht des Kaisers am B. geltend zu machen (Malalas chron. 430 B. = Theophanes chron. 175 de Boor): dass der letztere nach Unterwerfung des B. Könige da eingesetzt, zu denen Tib. Iulius Doiptunes gehörte, wie Latyschew a. a. O. will, ist mir sehr unwahrscheinlich; davon weiss kein Schriftsteller etwas. Die Inschrift des Doiptunes ist sicher weit älter.

Das für diese ganze Zeit und für alle bosporanischen Könige seit Polemo I. charakteristische Merkmal ist die Abhängigkeit von Rom: zwar prägen sie Münzen mit ihren Bildnissen und seit Rheskuporis I. auch mit ihren vollen Namen, zwar erbt der Thron, soweit wir verfolgen können, wenigstens bis ins 3. Jhdt. hinein vom Vater auf den Sohn oder er bleibt, wo dies nicht der Fall ist, wenigstens in derselben Dynastie, aber was sie sind, sind sie doch im Grunde genommen durch Roms Gnade. Wie Polemo I. und II. von Augustus und Gaius als Könige des B. eingesetzt, wie Mithradates II. von Claudius eingesetzt und bald darauf abgesetzt wurden, wie Kotys I. durch Hadrian das Diadem trägt, was Phlegon Trallianus ausdrücklich hervorhebt (FHG III 602), wie Rhoimetalkes I. von Antoninus Pius nach Rom berufen und, offenbar weil bei der Untersuchung seine Sache als die bessere befunden wurde, wieder in sein Reich zurückgeschickt wurde, alles das zeigt doch, wie abhängig von Rom die bosporanischen Könige waren. Sie selbst nennen sich auf den Inschriften constant φιλορώμαιος und φιλόκαισαρ, sie selbst sind seitdem der Kaiserkult auch in ihrem Fürstentum eingeführt war, die Oberpriester, die ἀρχιερεῖς [787] τῶν Σεβαστῶν, und wo sie den Kaisern Ehrendenkmäler mit Inschriften errichten, nennen sie die letzteren τὸν ἴδιον κτίστην oder τὸν ἴδιον καὶ τῆς ἑαυτοῦ βασιλείας εὐεργέτην (Latyschew 33. 34) oder τὸν ἑαυτοῦ σωτῆρα καὶ εὐεργέτην (Latyschew 32. 354). Das Verhältnis, in dem die bosporanischen Könige zu Rom stehen, findet auch darin seinen prägnanten Ausdruck, dass sie Jahresgelder beziehen (Lukian. Pseudomant. 57. Zosim. I 31: καὶ τὰ παρὰ τῶν βασιλέων αὐτοῖς ἔτους ἑκάστου πεμπόμενα δῶρα); hiefür übernahmen sie es als besondere Pflicht, die wilden Horden der Steppe, erst die Skythen, dann die seit Ende des 2. oder Anfang des 3. Jhdts. bis an die Küsten des schwarzen Meeres und bis an die Landenge, welche die taurische Chersones vom Festland trennt, vorgedrungenen Gothen im Zaume zu halten. Dass die vom Dnieper bis in die Steppe der Krim hinein wohnenden Skythen gerade wie zu Mithradates Zeiten, so noch in der römischen Kaiserzeit gefährliche Nachbarn und kampfeslustige Leute waren, lehrt die Thatsache, dass gerade mit ihnen wiederholt gekämpft wurde. Zu Anfang der Regierung des Nero muss Plautius Silvanus, der Statthalter von Untermoesien, die von den Skythen belagerte Stadt Chersones befreien (CIL XIV 3608); diese in der Inschrift ausdrücklich von den Sarmaten unterschiedenen Skythen sind doch dieselben, die schon Diophantos in derselben Gegend bekriegte und besiegte, es sind die Reste der Skythen, die einst zu Herodots Zeiten ganz Südrussland vom Don bis zur Donau besetzt hielten. Hier zu Neros Zeit gerade, wie später noch einmal zu den Zeiten des Kaisers Antoninus Pius (Hist. Aug. Ant. 9), werden diese Skythen von römischer Seite bekriegt und zur Ruhe gebracht; ob die bosporanischen Könige hieran beteiligt waren, erfahren wir nicht. Auch für sie war die Gefahr vor den Skythen vorhanden, und wahrscheinlich sahen die Römer bei ihren Kämpfen mit denselben auch die Bosporaner an ihrer Seite; jedenfalls fochten sie aber auch allein gegen diese ihre uralten Feinde. Von Kotys II. aus dem J. 123 und von Sauromates II. aus dem J. 193 n. Chr. erfahren wir, dass sie die Skythen bekämpften und besiegten (Latyschew 27 [hiernach 26 zu verbessern]. 423). Sonst hören wir wenig von Kriegen: Sauromates II. bekämpft ausser den Skythen noch die Siracher zwischen der Maiotis und dem kaspischen Meer, die schon zu Strabons Zeiten (XI 492. 506) ein mächtiges Volk, später in den Bruderkrieg zwischen Mithradates II. und Kotys I. verwickelt waren (Tac. ann. XII 15). Dass die bosporanischen Könige aber, wie die Inschriften lehren, die Stadt Tanais seit Pharnakes fortdauernd besassen, und dass diese letztere unter ihrem Scepter blühte und gedieh, zeigt doch, dass wie Sauromates II. die dieser Stadt benachbarten Siracher, so andere Könige jedenfalls andere Völker dieser Gegend bekämpft haben; denn ohne eine kräftige Hand und ohne Vertrauen auf ihre Macht hätten sie dieses weit im Norden gelegene und rings von Barbaren umgebene griechische Emporion wohl nicht so lange halten können.

Der Umfang des Reiches wurde, soweit wir sehen, nicht verringert; die Halbinsel Taman und die Küste an der Maiotis bis zur Stadt Tanais [788] hinauf und von der Krim jedenfalls die östliche Halbinsel von der Meerenge bis zur Landenge zwischen Kaffa und Arabat – das war im grossen und ganzen der Umfang des bosporanischen Reiches während der Kaiserzeit. Nur Chersonesos, die Stadt an der Westküste, welche Mithradates d. Gr. seinem Reiche einverleibte, ging seinen Nachfolgern verloren: unter Antoninus Pius wurde sie eine freie und autonome Stadt (näheres s. im Artik. Chersonesos Taurike). Dass das Reich aber in dem Umfang, wie wir ihn eben angegeben haben, in den Gothen- und Hunnenstürmen nicht bestehen blieb, versteht sich wohl von selbst. Dass dasselbe aber wohl länger, als man gewöhnlich annimmt, wenn auch in verringertem Umfang bestand, darauf haben wir oben bei Gelegenheit der Inschrift des Königs Tib. Iulius Doiptunes aufmerksam gemacht. Es ist eine gerade in den letzten Jahren öfter hervorgehobene Thatsache, dass nach dem Abzuge der Gothen nach Westen sich Teile derselben auf der Krim ansiedelten und dort bis ins 17. Jhdt. hinein nachweisbar sind, s. Tomaschek Gothen in der Krim, Wien 1873. Braun Die Krimgothen, St. Petersburg 1890. Wenn ihnen auch, soweit wir wissen Pantikapaion nie gehörte, so verschob sich doch vielleicht durch ihre Ansiedlung die frühere Westgrenze des bosporanischen Reiches und jedenfalls erstand in ihnen an Stelle der Skythen, die seit dieser Zeit entweder vernichtet oder von anderen Völkern aufgesogen nicht mehr in der Geschichte auftreten, ein neuer und keineswegs bequemerer Feind. Erst durch die Hunnen trat ein grösserer und für uns auch nachweisbarer Umschwung in den bosporanischen Verhältnissen ein: die Halbinsel Taman und die Küste der Maiotis fiel in ihre Hände, und auch die Krim geriet in ihre Botmässigkeit, bis dann Iustinian Pantikapaion, Cherson und die nicht von den Gothen besiedelten Teile der Krim sich unterwarf.

Es scheint mir beachtenswert, dass von einer σπεῖρα Θρακῶν sowohl, als von einer σπεῖρα Κύπρια (Latyschew 290. 293) Soldaten in Pantikapaion begraben liegen; das sind natürlich auch sonst nachweisbare römische Truppen. Ich möchte daraus nicht auf eine dauernde Besatzung durch römische Truppen schliessen, wohl aber auf ein vorübergehende Unterstützung des bosporanischen Heeres durch römische Abteilungen; wann solch Unterstützungen sich notwendig machten, entzieht sich vollkommen unserer Kenntnis. Ich erinnere aber daran, dass bei der Einsetzung des Kotys I. zum König römische Truppen im B. anwesend waren (Tac. ann. ΧII 15f.).

So dürftig auch die uns erhaltenen Nachrichten über den Handel des B. in der Kaiserzeit sind, so dürfen wir doch mit gutem Grunde annehmen, dass, solange die bosporanischen Könige durch ihre eigene Macht und durch Rom unterstützt die rings umwohnenden Barbaren von räuberischen Einfällen abhielten und sie ihre Macht fühlen lassen konnten, auch der Handel blühte. Bot doch das Land selbst wie auch das Hinterland einen Reichtum an Producten und Erzeugnissen, die, wie einst in Athen und dem griechischen Mutterland, so jetzt in der neuen Weltstadt Rom eifrig begehrt und gekauft wurden. Ich brauche hier nur an die Fische der Maiotis [789] die Pelzwaren zu erinnern, um von dem von den Ufern des Rha (heute Wolga) kommenden und in der Kaiserzeit zuerst berühmt gewordenen Rhabarber und anderen Producten zu schweigen.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. korrigiert: erwänt
  2. korrigiert: ähliche