Seite:Geheimnisse eines wirtembergischen Staatsmannes.djvu/60

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zur Last fallen mußte. Und nun maaßte er sich gar das Besteuerungsrecht, und zwar nach einem neuen Fusse an, um seine Forderungen an das Land vollends bis in das Unendliche spannen zu können. Die Stände die schon so viel aus unterthänigster Devotion hingegeben, und bey den frechsten Schritten des Despotismus so feige geschwiegen hatten, erhuben sich endlich, brachten ihre Sache bey dem Reichsgerichte in Wien klagbar an, und – so kam jener merkwürdige Zeitpunkt herbey, da Wirtemberg der Welt das schöne Schauspiel gab, in dem ein Volk den gesellschaftlichen Vertrag mit seinem Fürsten, nachdem er von demselben war gebrochen worden, aufs Neue errichtete. Die Landschaft übernahm einen großen Theil der herzoglichen Schulden; erhielt aber dagegen in dem Erbvergleiche, eine wiederholte Bestätigung ihrer alten Privilegien, und aller derjenigen Rechte, welche aus dem Geiste derselben fliessen. Damit gewann der Herzog die Befreyung von der drückenden Last, die auf