Seite:1872 Concession für den Betrieb der Tauschleppschifffahrt auf dem Rhein.pdf/2

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unter dem 31. Juli d. J.

an Albert Ungerer aus Pforzheim, zur Zeit in Wien, für den von ihm erfundenen, durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten Apparat zur chemischen Vorbereitung des Holzes bei der Papierzeugfabrikation;

an Dreher, Rosenkranz und Droop in Hannover für die von ihnen erfundenen, durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten Flüssigkeitsmesser, sämmtliche auf die Dauer von drei Jahren.

Karlsruhe, den 1. August 1872.

Großherzogliches Handelsministerium.
von Dusch.
Vdt. Buchenberger.




Die Einführung der Drahtseilschleppschifffahrt auf dem Rhein betreffend.

Die der unter der Firma „Central-Actien-Gesellschaft für Tauerei“ in Cöln gebildeten Actien-Gesellschaft unter dem 6. August d. J. ertheilte Concession für den Betrieb der Tauschleppschifffahrt mittelst Dampfkraft auf der unter Badischer Landeshoheit stehenden Rheinstromstrecke wird in Nachstehendem zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Karlsruhe, den 14. August 1872.

Großherzogliches Handelsministerium.
Für den Präsidenten:
Muth.
Vdt. Buchenberger.
Concession
für den Betrieb der Tauschleppschifffahrt auf dem Rhein.

Der unter der Firma „Central-Actien-Gesellschaft für Tauerei“ in Cöln gebildeten Actien-Gesellschaft wird unter nachstehenden Bedingungen die Erlaubniß ertheilt, auf dem Rhein von der Hessischen Grenze bis Kehl innerhalb der zwischen der Bayerischen Pfalz und dem Elsaß belegenen zum Großherzoglich Badischen Gebiet gehörenden Rheinstromstrecke die Tauschleppschifffahrt (Touage) mittelst Dampfkraft zu betreiben, und zu diesem Zweck auf das Bett des Stromes ein Tau zu legen.