Großherzogliches Handelsministerium (Hrsg.): Die Einführung der Drahtseilschleppschifffahrt auf dem Rhein betreffend: Concession für den Betrieb der Tauschleppschifffahrt auf dem Rhein | |
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an Albert Ungerer aus Pforzheim, zur Zeit in Wien, für den von ihm erfundenen, durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten Apparat zur chemischen Vorbereitung des Holzes bei der Papierzeugfabrikation;
an Dreher, Rosenkranz und Droop in Hannover für die von ihnen erfundenen, durch Zeichnung und Beschreibung erläuterten Flüssigkeitsmesser, sämmtliche auf die Dauer von drei Jahren.
Karlsruhe, den 1. August 1872.
Die der unter der Firma „Central-Actien-Gesellschaft für Tauerei“ in Cöln gebildeten Actien-Gesellschaft unter dem 6. August d. J. ertheilte Concession für den Betrieb der Tauschleppschifffahrt mittelst Dampfkraft auf der unter Badischer Landeshoheit stehenden Rheinstromstrecke wird in Nachstehendem zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Karlsruhe, den 14. August 1872.
Der unter der Firma „Central-Actien-Gesellschaft für Tauerei“ in Cöln gebildeten Actien-Gesellschaft wird unter nachstehenden Bedingungen die Erlaubniß ertheilt, auf dem Rhein von der Hessischen Grenze bis Kehl innerhalb der zwischen der Bayerischen Pfalz und dem Elsaß belegenen zum Großherzoglich Badischen Gebiet gehörenden Rheinstromstrecke die Tauschleppschifffahrt (Touage) mittelst Dampfkraft zu betreiben, und zu diesem Zweck auf das Bett des Stromes ein Tau zu legen.
Großherzogliches Handelsministerium (Hrsg.): Die Einführung der Drahtseilschleppschifffahrt auf dem Rhein betreffend: Concession für den Betrieb der Tauschleppschifffahrt auf dem Rhein. Walsch & Vogel, Karlsruhe 1872, Seite {{{pagenum}}}. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:1872_Concession_f%C3%BCr_den_Betrieb_der_Tauschleppschifffahrt_auf_dem_Rhein.pdf/2&oldid=- (Version vom 15.8.2018)