Seite:Aachener Stadtrechnungen aus dem XIV. Jahrhundert.djvu/20

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und Tod, und an dieses Schöffengericht konnte man aus dem ganzen römischen Reiche diesseits der Alpen gegen alle von Schöffengerichten oder Stadtrichtern ergangene Urtheile appelliren. (Dipl. Karls IV. 1356.) Alle diese und noch manche andere Privilegien und Freiheiten verdankte Aachen der Vorliebe und Vorsorge Karls des Großen, der vom hiesigen Palaste aus das große Reich regierte, und hier das noch vorhandene Liebfrauen-Münster erbaute, worin die Gebeine des Helden, nachdem er sein thatenreiches Leben heilig beschlossen, erst in geweihter Gruft, dann in kostbarem Goldschreine ihre Ruhestätte fanden. Voll Ehrfurcht thun alle spätern deutschen Könige und Kaiser ihres großen Vorgängers im Eingang der Bestätigungen unserer Stadtprivilegien schier übereinstimmend mit folgenden Worten Erwähnung, wie sie in der schon angeführten Urkunde Friedrichs des Rothbarts vom Jahre 1166 vorkommen: „Quum Aquisgranum locus regalis tum pro sanctissimo corpore beati Karoli Imperatoris inibi glorificato, quod solus ipse fovere cernitur, tum pro sede regali in qua primo Imperatores Romanorum coronantur, omnes provincias et civitates dignitatis & honoris praerogativa precellit, congruum & racionabile est, ut exemplo domini & sancti Karoli aliorumque precessorum nostrorum eundem locum imperialis defensionis et nostre clemencie privilegiis et libertatis institutione quasi muro et turribus muniamus“ „Da Aachen, der königliche Ort, sowohl wegen des dort verherrlichten Leibes des seligen Kaisers Karl, den es allein bewahrt, als auch wegen des königlichen Stuhls, auf welchem zuerst die römischen Kaiser gekrönt werden, alle Provinzen und Städte an Vorrang der Würde und Ehre überstrahlt, so ist es passend und vernünftig, daß wir nach dem Beispiel, des Herrn, und Heiligen Karl und unserer andern Vorgänger[1] denselben Ort mit den Vorrechten unseres kaiserlichen Schutzes und unserer Huld und mit Freiheiten gleichwie mit Mauern und Thürmen befestigen.“

     Von Dankbarkeit gegen den h. Karl, den ersten aller christlichen Kaiser und den größten aller Fürsten durchdrungen, ließen unsere Vorfahren es sich nicht nehmen, seine Feste aus öffentlichen Mitteln zu verherrlichen. Wie die Stadtbehörde am Frohnleichnamstage,


  1. Leider besitzt unser Stadtarchiv die Privilegiums-Urkunden der hier erwähnten früheren Kaiser nicht mehr.