Seite:Aachener Stadtrechnungen aus dem XIV. Jahrhundert.djvu/37

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sagen. Leider sind diese höchst dürftig. Der Überlieferung nach wurde der Bau unter dem Bürgermeister Ritter Grh. Chorus begonnen, ich sage der Überlieferung nach, die Jahrhunderte hindurch sich erhaltend gewiß ihre historische Berechtigung hat, aber einen authentischen Beweis dafür zu führen ist bis jetzt Keinem gelungen. Auch Quix hat in seiner mit anerkennungswerthem Fleiße geschriebenen „Biographie des Ritters Gerh. Chorus“ die Überlieferung nicht „mit Urkunden belegen“ können. „Zu Chorus Zeit,“ sagt Quix, „wird in Aachen wohl eine Steinmetzhütte oder Baubruderschaft gewesen sein, gleichwie in Köln und andern Städten Deutschlands waren. Gerh. Chorus wird gewiß deren Vorsteher oder Obermeister gewesen sein, der die Pläne des vorhandenen Baues entwarf und anfertigte und die Bauarbeit leitete.“ Das kann allerdings so gewesen sein, aber daß es gewiß so gewesen sei, dafür bleibt man den Beweis schuldig und möchte ihn schwerlich erbringen können. Noppius setzt die Grundsteinlegung des Rathhauses in das Jahr 1353 (S. 102), in welchem Jahre auch der Münsterchor „als schon längst dabevorn die fundamente gelegt gewesen, auf direction und Anweisung H. Bürgermeisters Gerardi Chorus oder Coris gebawet worden.“ (S. 21). Er schöpft seine Angabe „auß hinderlassener Verzeichnuß E. E. Raths Secretarii sel. Huberti Munsteri.“ Wo dieser Hubertus Munsterus, der im Jahre 1579 gestorben, seine Angabe hergenommen, wissen wir wieder nicht. Quix verlegt den Anfang des Rathhausbaues in die vorhergehenden Jahre, und stützt seine Meinung auf die bedeutenden, in den Rechnungen der damaligen Zeit vorkommenden Ausgaben für Steinbrechen, Kalkbrennen, Holzankäufe u. s. w. zu den Häusern auf dem Markt, wobei er annimmt, daß das Rathhaus „nach dem damaligen Sprachgebrauch“ aus 5 Häusern unter einem gemeinschaftlichen Dache bestanden habe, weil der Sitzungssaal des Schöffengerichts domus bruxella (das Haus Brüssel) genannt wird. Zum Beweis führt Quix bloß an: „in domo bruxella Stadtrechnung.“ Diese Stadtrechnung ist aber aus dem Jahre 1338; die betreffende Stelle ist bereits bei Gelegenheit der Händel mit dem Hrn. Schoynnecken, wo von den Kämpen und Kampkluppeln Rede war, erwähnt worden und lautet vollständig: Quum reconciliatum fuerit, illo die domini nostri diu fuerunt invicem et tunc congregati comederunt cum scabinis in domo Bruxella.