Seite:Abhandlung des Daseyns der Gespenster.djvu/194

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Es ist wahr der Commissarius von Olmütz hat nicht jederzeit einen Bader zur Untersuchung dieser Sache, der genug geschickt wäre. Man brauchte nur zween geistliche Commissarien, welche über den Vampyrismus ganz rittermäßig ihren Ausspruch thaten, dann es erhellet aus den Anteactis, daß man im Jahre 1723. den Körper eines Menschen 13. Tage nach seinem Hinscheiden verbrennen lassen, und im Urtheile gab man dieses für die Ursache an, weil seine Großmutter bei der Gemeinde in keinem guten Ruf gewesen sey.

Im Jahre 1724. verbrennte man den Körper eines Menschen 18. Tage nach dessen Tode, weil er mit dem Vorigen befreundet gewesen. Es war genug, wann man nur von der Freundschaft eines angegebenen Vampyrs gewesen, so hatte der Proceß bald ein Ende.

Man verbrennte den Körper eines Menschen zween Tage nach seinem Absterben aus keiner anderen Ursache, ohne weiterer Zeugenschaft, als weil der Körper nach dem Tode noch wohl und gut ausgesehen, und die Gliedmassen noch bügsam gewesen.

Aus allen dem, was oben angeführet worden, läßt sich klar abnehmen, daß die Erhaltung eines Körpers ohne Fäulung aus ganz natürlichen Ursachen geschehen könne; daß die Fäulung gemeiniglich eine lange Zeit erfordere, welche sich nach der vorgehenden Krankheit, nach der Wärme oder Kälte der Luft, nach der Beschaffenheit der Erde, und noch vielen anderen zufälligen Nebensachen veränderen. Daß das Consistorium von Olmütz den Körpern die erforderliche Zeit der Fäulung nicht gelassen, mithin dieses Zeichen einer Zauberey der Todten grundfalsch sey.

Aus diesem falschen Grund hat man die abgeschmacktesten Folgen gezogen. Denn man hat geschlossen, daß ein angegebener Vampyre seine Bosheit allen den Körpern einflösse, welche


 Mithin habe er erkennet, was man davon aussprenget, sey ein leeres Geschrey, eine bloße Einbildung, die die Furcht in solchen einfältigen Leuten verursache.
Empfohlene Zitierweise:
Gerard van Swieten: Vampyrismus von Herrn Baron Gerhard van Swieten verfasset, aus dem Französischen ins Deutsche übersetzet, und als ein Anhang der Abhandlung des Daseyns der Gespenster beigerücket. In: Abhandlung des Daseyns der Gespenster, nebst einem Anhange vom Vampyrismus (Andreas Ulrich Mayer), Augsburg 1768, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Abhandlung_des_Daseyns_der_Gespenster.djvu/194&oldid=- (Version vom 31.7.2018)