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der Grundgleichungen für ruhende Körper reduzieren kann, wenn man statt den durch (241) definierten Vektor und gleichzeitig durch

(242)
(243)

zwei neue Vektoren und einführt. Kennt man für das ruhende Hilfssystem den Verlauf eines elektromagnetischen Vorganges und der mit ihm verbundenen Elektronenbewegung, so geben (242) und (243) die Werte der elektromagnetischen Vektoren und in dem bewegten Systeme an, welche sich der durch (241a, b) dargestellten Elektronenbewegung zuordnen. Durch

(244)

ist dann der relative Strahl in (vgl. 213b, S. 341) dem absoluten Strahle des ruhenden Hilfssystemes zugeordnet.

Dieser Satz von H. A. Lorentz, auf dessen Beweis wir hier verzichten, beruht allein auf den allgemeinen Grundhypothesen der Elektronentheorie, welche in den Grundgleichungen (I bis V) ihren Ausdruck finden. Er gestattet es, die Lösung eines Problemes der Optik des gleichförmig bewegten Systemes zurückzuführen auf die Lösung des entsprechenden Problemes für das ruhende System . Diese Zurückführung ist auch dann möglich, wenn man die besonderen Hypothesen von H. A. Lorentz fallen läßt. Gibt man die Kontraktionshypothese auf, so ist das ruhende Hilfssystem eben nicht mehr dasjenige, in welches der bewegte Körper, zur Ruhe gebracht, übergehen würde. Gibt man die Lorentzsche Hypothese betreffs der Bewegung der Elektronen auf, so sind und nicht mehr die Geschwindigkeiten und Beschleunigungen, welche die Elektronen in dem bewegten Körper, wenn er zur Ruhe gebracht wäre, bei dem betreffenden Strahlungsvorgange wirklich annehmen würden. Alsdann wird eben ein Einfluß der Bewegung auf die Erscheinungen im Prinzip nicht ausgeschlossen sein. Die Kontraktionshypothese besagt nun gerade, daß das bewegte System, zur Ruhe gebracht,