Seite:AbrahamElektromagnetismus1905.djvu/391

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von selbst in übergeht. Die Lorentzsche Hypothese über die Bewegung der Elektronen besagt ferner, daß und gerade diejenigen Geschwindigkeiten und Beschleunigungen sind, welche die Elektronen bei dem betreffenden Strahlungsvorgange in dem zur Ruhe gebrachten Körper besitzen würden. Für die relative Strahlung durch entsprechende Flächenelemente in und folgt aus (239) und (244) alsdann

(244a)

Nach H. A. Lorentz ist die relative Strahlung, welche zur Ortszeit auf ein gegebenes Flächenelement von fällt, nur durch den Faktor von der absoluten Strahlung verschieden, welche zur allgemeinen Zeit auf das entsprechende Flächenelement in fällt. Hierdurch ist ausgesprochen, daß nach den Lorentzschen Hypothesen ein Einfluß der Erdbewegung auf die Richtung des relativen Strahles, sowie auf Interferenzerscheinungen auch bei Verwendung lichtbrechender Körper ausgeschlossen ist. Auch eine Doppelbrechung der Körper infolge der Erdbewegung kann dann nicht stattfinden, so daß das negative Ergebnis der auf die Entdeckung einer Doppelbrechung der Ordnung hinzielenden Versuche von Rayleigh[1] und Brace[2] mit dem Lorentzschen Hypothesensystem vereinbar ist. Die Verringerung der Intensität der relativen Strahlung, welche durch (244a) angezeigt wird, würde sich völlig der Beobachtung entziehen.

Wir wollen die Lorentzschen Sätze zu einem Probleme der Optik bewegter Körper in Beziehung bringen, welches wir gelöst haben (§ 14), nämlich dem Probleme des bewegten leuchtenden Punktes. Wir haben dort hauptsächlich die absolute Strahlung zum Gegenstand der Betrachtungen gemacht, welche sowohl für die ausgestrahlte Energie, wie für die ausgestrahlte Bewegungsgröße maßgebend ist. Wir wollen jetzt einige Bemerkungen über die relative Strahlung und über den


  1. Rayleigh. Phil. Mag. 4, S. 678, 1902.
  2. D. B. Brace. Phil. Mag. 7, S. 317, 1904.