Seite:AbrahamElektromagnetismus1908.djvu/378

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die Kontraktionshypothese zu, so ist auch jetzt noch eine jede elektrische oder optische Regulierung einer Messung der Zeit durch die Differenz der Ortszeiten äquivalent. Dann bleibt einem mitbewegten Beobachter, selbst wenn er Größen zweiter oder höherer Ordnung messen kann, die durch die Erdbewegung bedingte Vorzugsrichtung verborgen, wenn er mit dem Lichte irdischer Lichtquellen Lichtzeiten oder Lichtgeschwindigkeiten bestimmt.

Wir denken uns jetzt die Dauer irgendeines Vorganges das eine Mal in allgemeiner Zeit gemessen, das andere Mal in der Skala der Ortszeit . Aus (245) folgt

(246)

dabei ist das mit der ruhenden Uhr gemessene Zeitintervall, das entsprechende Zeitintervall, gemessen in der Ortszeitskala an einem bestimmten Punkt des bewegten Systemes.

Man ist also gezwungen, wenn man für die Lichtfortpflanzung im Raume die hier zugrunde gelegten Annahmen macht, entweder die Lichtgeschwindigkeit , gemessen im bewegten Systeme , als verschieden von der Lichtgeschwindigkeit in einem ruhenden Systeme anzunehmen, oder einen Unterschied in der Zeitdauer eines Vorganges, wenn sie das eine Mal auf die Skala der allgemeinen Zeit, das andere Mal auf die Ortszeitskala eines mit dem Systeme bewegten Beobachters bezogen wird, zuzulassen.

A. Einstein[1] stellt die Forderung auf, daß die Lichtgeschwindigkeit denselben Wert haben soll, sei es, daß sie im ruhenden oder im bewegten Systeme gemessen wird:

Diese Forderung führt ihn dazu, zu verlangen, daß die Dauer irgendeines, etwa periodischen Vorganges eine verschiedene sei, je nachdem sie in der Skala der allgemeinen Zeit oder in der Skala der Ortszeit eines bewegten Beobachters gemessen wird:

(246a)

  1. Einstein, A. Ann. d. Phys. 17, S. 891; 18, S. 369, 1905.