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Ferner lehrt der Vergleich von (Id, IIId) mit den Gl. (I, III) des § 48, daß in diesen Gleichungen den Vektoren dort, hier die Vektoren und entsprechen. Es liegt somit nahe, diese Vektoren beim Übergang zu folgendermaßen zu transformieren:

(265)

Nimmt man dies an, so gehen die Gleichungen (Id, IIId) durch die Lorentzsche Transformation in die Grundgleichungen für ruhende Körper über:

(I’d)
(III’d)

falls beim Übergang von dem gleichförmig bewegten System zum ruhenden System sich noch die Größen in so umrechnen, wie gemäß (257, 257a, b) in §48 die Größen und in und sich transformierten:

(266)
(266a)
(266b)

da das ganze System sich mit der Geschwindigkeit parallel der -Achse bewegt, so kann man einfacher schreiben:

(267)
(267a)

In dem ruhenden System gelten nun die Feldgleichungen, die aus (I’d bis IV’d) durch Einführung der Beziehungen

(268)

hervorgehen. Die ersten beiden dieser Beziehungen ergeben