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der Elektrizität im Verhältnis beim Übergang zum bewegten Systeme zu ändern ist. In beiden Theorien beeinflußt, wie aus (267a) bzw. (270a) hervorgeht, ein der Bewegungsrichtung paralleler Leitungsstrom die Beziehung zwischen den Dichten der Elektrizität in und . H. A. Lorentz spricht in diesem Falle von einer „Kompensationsladung“ des stromführenden Drahtes, da jene Ladung die in vom Magnetfeld des Stromes auf mitbewegte elektrische Ladungen ausgeübte Kraft gerade aufhebt.

Die Feldgleichungen (I’e bis IV’e), welche aus den Cohnschen Feldgleichungen durch die Transformation (270) hervorgehen, stimmen nun in der Tat mit den Maxwell-Hertzschen Feldgleichungen für ruhende Körper überein. Es genügt also die Theorie von E. Cohn dem Postulate der Relativität, ohne daß sie eine Deformation der bewegten Körper anzunehmen hat, oder eine Änderung im Werte der Lichtgeschwindigkeit oder gar ein spezifisches Zeitmaß im bewegten Systeme. Hier findet also das negative Ergebnis der Versuche, welche über den Einfluß der Erdbewegung auf die elektromagnetischen und optischen Erscheinungen angestellt worden sind, eine in mancher Hinsicht einfachere Deutung als in der Lorentzschen Theorie.

Die Cohnschen Feldgleichungen für bewegte Körper gehen nicht wie die Minkowskischen dadurch in die Feldgleichungen für den Äther über, daß man setzt. Dieser Umstand bringt Schwierigkeiten mit sich, wenn es sich um Vorgänge handelt, bei deren Deutung man von dem Einfluß der wägbaren Materie abzusehen pflegt. Hierher gehört der Versuch von Michelson, dessen Theorie wir, vom Lorentzschen Standpunkte aus, in § 45 gegeben haben. Dabei wurde von dem Einfluß der atmosphärischen Luft abgesehen und nur von der Lichtfortpflanzung im leeren Raume gesprochen; das negative Ergebnis des Versuches wurde durch die Kontraktion der Materie erklärt. Nach E. Cohn dagegen soll eine Kontraktion der Steinkonsole, welche die Spiegel trägt, nicht stattfinden. Es soll der Einfluß der Luft es bedingen, daß hier nicht die