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am folgenden Tage reisten zwei Kanoniker nach Köln ab. Der Erzbischof stellte ihnen zwar einen Geleitsbrief aus, durch welchen er alle Pilger, die nach Xanten kämen, in seinen Schutz nahm, aber auf die Einladung, persönlich nach Xanten zu kommen, gab er noch keine Antwort. Als das Kapitel weiter in den Erzbischof drang, erhielt es gegen Ende Juli von Wilhelm von Breitbach, der Abt von Deutz und Propst von St. Georg in Köln war, einen Brief mit dem Bescheid, Ihre Erzbischöflichen Gnaden hätten zwar gerne kommen wollen, seien aber durch die Verhältnisse gehindert, Ihr Vorhaben auszuführen[1]. Das hieß auf gut Deutsch: Der Erzbischof kann doch unmöglich in seine Stadt kommen, die ihm widerrechtlich entzogen ist, und über die er noch vor den päpstlichen Bevollmächtigten einen Prozeß führt, welchen er auch zu gewinnen hofft. Er bleibt aber der Geistlichkeit und den Bürgern gewogen und versichert sie seiner Huld.

     Inzwischen versäumte das Kapitel nichts von dem, was dienen konnte, sein Fest zu einem glänzenden zu machen. Schon am 6. Mai war Dechant Arnold Heimerich mit vier Kanonikern nach Arnheim gereist. Herzog Arnold von Geldern hatte ihn freundlich aufgenommen und ihm durch den Grafen Wilhelm von Egmont, den Präsidenten des Staatsrathes, die günstigsten Versprechen machen lassen. Ein Geleitsbrief, der alle Wallfahrer des besonderen Schutzes des genannten Herzoges versicherte, wurde leicht erlangt. Ja einige Zeit nachher fragte Herzog Arnold an, ob vielleicht Herzog Johann, sein Schwager, und die Bischöfe von Köln und Münster oder wenigstens einer von den letzteren zur Victortracht komme. In diesem Falle wolle er der Vierte sein, der den Schrein auf seine Schultern nehme und tragen helfe.

     Dechant Heimerich antwortete, der Herzog von Cleve habe sein Erscheinen zugesagt und sei gesonnen, seinem Versprechen treu zu bleiben; der Erzbischof von Köln habe aber leider abgeschrieben. Darauf hin habe das Kapitel den Bischof von Münster nicht einladen können. Es sei also beschlossen worden, vier weltliche Fürsten zu bitten, daß sie den Reliquienschrein des hl. Victor trügen. Da nun der Herzog von Cleve

  1. Baurechnung von 1463: Item dominis portario et Jo. Moer equitantibus Coloniam ad habendum responsum a domino electo et ad habendum salvum conductum consumpserunt III mrc. II sol. III den. incluso vino in reditu bibito. Item scriptoribus domini electi propinati sunt in cancellaria II flor. Arnhem. fac. I mrc. VII sol. IX den. (Kanzleigebühren für den Geleitsbrief). Item pro equo domini portarii quinque diebus habito I mrc. XIII½ den.
Empfohlene Zitierweise:
Stephan Beissel: Die Victortracht des Jahres 1464 In: Die Bauführung des Mittelalters. Studie über die Kirche des hl. Victor zu Xanten. Freiburg im Breisgau: Herder, 1889, Seite 58. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Beissel_%E2%80%93_Die_Victortracht_des_Jahres_1464.djvu/10&oldid=- (Version vom 31.7.2018)