Seite:Beschreibung der Gewohnheiten bey den im Eichstättischen üblichen Heyrathspacten.pdf/3

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Ehepacten vorhanden sind, schon präsumiret wird.


§. 6.

Der gute Zweck dieser Art von Heyrathen ist, durch das ungetheilte Interesse die Herzen des Ehepaars näher zusammen zu rücken, und enger zu verbinden. Sehen aber die Eltern dieser Eheleute, daß entweder Unglücksfälle, oder Verschwendung und schlechte Wirthschaft, für ihre Kinder traurige Aussichten öffnen, so ist es eine löbliche Sorgfalt, wenn sie in ihrem letzten Willen ihren Kindern nur den Pflichttheil, ihren Enkeln aber das übrige Vermögen vermachen, und deren Eltern nur die Nutznießung von demselben lassen.


§. 7.

Wenn hingegen das junge Ehepaar glücklich und wirthschaftlich forthauset, und ihre mißtrauischen Eltern sich doch des nämlichen Kunstgriffes bedienen, welchen doch nur Verschwendung und üble Wirthschaft rechtfertigen können: so wird die schöne Absicht gerönnter Heyrathen schändlich vereitelt, und rechtschaffene Gatten durch einen solchen Betrug wahrhaft beleidiget. Denn ein Mißtrauen dieser Art ist dem Charakter dieser