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im Würtembergischen zu beginnen, und dabei seine Gedichte für 24 kr. selbst zu Markte zu tragen. Fast fürchte ich, der sonst wackere junge Mann überschätzt sein Talent, wozu Blinde leicht verleitet werden können durch das unmäßige und unvorsichtige Lob, das Sehende in der Regel jedem Blinden spenden, der Kopf und Hand nur einigermaßen rühren kann. Bei allgemeinerer Ausbildung aller Blinden wird dieß allmählich aufhören, und man wird vielmehr jedem Blinden zurufen: Lerne etwas Nützliches für dich und Andere, so sollst du uns willkommen seyn als Glied in Familie und Gemeinde. Die Zahl aller Taubstummen im Königreiche Würtemberg beträgt 1200, dieß gibt bei 1,500,000 Einwohnern 1 Taubstummen unter 1250 Bewohnern, was mit dem Ergebnisse der Zählung in Preußen ziemlich stimmt. Blinde sollen dagegen nach Jägers Versicherung im Würtembergischen nur 360, und unter diesen bloß 63 im bildungsfähigen Alter vorgefunden worden seyn, wornach auf 4000 Bewohner nur Ein Blinder käme. So gern ich diesen günstigen Umstand glauben möchte, fühle ich mich doch bewogen, ihn zu bezweifeln, da nach der Beobachtung des gleich näher anzuführenden Hrn. Wagner zu Stuttgart in einigen Gegenden fast immer auf zwei Landgemeinden ein Blinder kommt – ungefähr 1 auf 1500 Bewohner.[1] – Ueber die Gmünder Anstalt sind
- ↑ Vielleicht verhält es sich mit dieser würtembergischen Zählung der Blinden und Taubstummen im Lande wie mit derjenigen, welche im Königreiche Sachsen im Dec. des Jahres 1834 stattgefunden hat, welche alle Taubstummen, von den Blinden aber nur die Blindgebornen in sich begreift. Sie lieferte folgendes Resultat:
| Königreich Sachsen. |
Zahl aller Einwohner. |
Blindgeborne |
Taubstumme |
|
|
m. |
w. |
Summe |
m. |
w. |
Summe |
| In den Städten |
508473 |
78 |
57 |
135 |
179 |
121 |
300 |
| Auf dem Lande |
1071897 |
98 |
91 |
189 |
375 |
334 |
709 |
| Zum Militair geh. |
15298 |
– |
– |
– |
– |
1 |
1 |
| Summa |
1595668 |
176 |
148 |
324 |
555 |
455 |
1010 |
(Entnommen aus den Nachrichten des statistischen Vereins zu Dresden S. 38 und 39.)
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