Seite:Blinden- und Taubstummenanstalt Gmünd.djvu/3

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Johann Georg Knie: Blinden- und Taubstummenanstalt Gmünd. In: Pädagogische Reise durch Deutschland im Sommer 1835, S. 162–172

und sämmtliche vorhandene Lehrmittel während der zwei folgenden Tage kennen. Die hiesige Doppelanstalt ist in folgender Art entstanden: im Jahr 1807 begann der nun verstorbene katholische Dekan und Stadtpfarrer Krazer zu Gmünd den Unterricht von drei taubstummen zu seiner Gemeinde gehörigen Kindern. Seine amtlichen Geschäfte erlaubten ihm jedoch bald nicht mehr die Fortsetzung dieses Unterrichts. Hierdurch bewogen, brachte er die Errichtung einer Taubstummenanstalt in Vorschlag. Sein Antrag wurde höhern Orts genehmigt, und auf seine Empfehlung Leonhard Alle, der als Lehrer in einer deutschen Schule in Gmünd angestellt war, nach Freysing in Bayern geschickt, um sich in der dort befindlichen Taubstummenanstalt zum Taubstummenlehrer zu bilden. Alle that dieß mit glücklichem Erfolg, und wurde nach seiner Zurückkunft als Taubstummenlehrer mit einem Gehalt von 300 fl. angestellt. Doch bestand die Anstalt nur als Privatunternehmung unter Oberaufsicht des Staates, und erst seit 1817, namentlich aber nach einem Besuche des Königs, 1822, wurde mehr als bis dahin für sie gethan. Sie erhielt ein eigenes Haus, und im Jahr 1823 durch das Ministerium des Innern förmliche Statuten. Nach diesen ist es ihr Zweck eine Anzahl von Taubstummen und Blinden zu erziehen, und zugleich als Musteranstalt zur Bildung von Taubstummen- und Blindenlehrern zu dienen. Einige Jahre später wurde das frühere Gebäude der Anstalt gegen das noch bequemere jetzige vertauscht, und der geniale, aber kränklich gewordene Alle pensionirt. Der Staat verwendet gegenwärtig circa 5000 fl. auf die Anstalt. Die Commission für Erziehungshäuser in Stuttgart, zusammengesetzt aus Mitgliedern des Ministeriums, des evangelischen Consistoriums und des katholischen Kirchenrathes, hat die Oberaufsicht; die nähere Aufsicht eine örtliche Commission. Sie besteht aus dem evangelischen und dem katholischen Stadtpfarrer, und dem jedesmaligen Oberamtmann zu Gmünd, dem die Cassenverwaltung obliegt.

Seit Alle’s Abtreten wurde das Amt des unmittelbaren

Empfohlene Zitierweise:
Johann Georg Knie: Blinden- und Taubstummenanstalt Gmünd. In: Pädagogische Reise durch Deutschland im Sommer 1835, S. 162–172. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1837, Seite 164. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Blinden-_und_Taubstummenanstalt_Gm%C3%BCnd.djvu/3&oldid=- (Version vom 31.7.2018)