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|
XII.
Verordnungen.
1.
Brandenburg-Onolzbachische Verordnung wegen Behandlung der Selbstmörder.
Ein Hochfürstl. Consistorium dahier, entnimmt aus abschriftlicher Anzeige der beiden Regierungs Senaten, dann der darüber erfolgten höchsten Willensmeynung Serenissimi, die hinlängliche Gründe, warum die allgemeine ehrliche, obgleich gemeinste ohnausgezeichnete Beerdigung mit den Leichnamen der Selbstmörder (jedoch mit Ausnahme |
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Anonym: Brandenburg-Onolzbachische Verordnung wegen Behandlung der Selbstmörder. Raw, Nürnberg 1791, Seite 118. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Brandenburg-Onolzbachische_Verordnung_wegen_Behandlung_der_Selbstm%C3%B6rder.pdf/1&oldid=1761004 (Version vom 28.01.2012)