Seite:Brandenburg-Onolzbachische Verordnung wegen Behandlung der Selbstmörder.pdf/1

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Wechseln zu: Navigation, Suche
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.


XII.
Verordnungen.
1.
Brandenburg-Onolzbachische Verordnung wegen Behandlung der Selbstmörder.

Ein Hochfürstl. Consistorium dahier, entnimmt aus abschriftlicher Anzeige der beiden Regierungs Senaten, dann der darüber erfolgten höchsten Willensmeynung Serenissimi, die hinlängliche Gründe, warum die allgemeine ehrliche, obgleich gemeinste ohnausgezeichnete Beerdigung mit den Leichnamen der Selbstmörder (jedoch mit Ausnahme