Seite:Constitution der europaeischen staaten 128.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

zu correspondiren, welches letztere mit den Ständen die Correspondenz mit Noten zu führen hat.

19. Uebrigens bewilligen Wir den adelichen ständischen Mitgliedern als Merkmal Unsrer besondern Gnade, zu ihrer Auszeichnung dieselbe Uniform sammt dem Matrikelzeichen wieder, welche ihnen bereits vor der Abtretung des Landes zugestanden war.

Da Wir durch die obigen Bestimmungen in ihren Hauptzügen Unsre Willensmeinung über die hergestellte ständische Verfassung von Tyrol zu erkennen gegeben haben; so erklären Wir zugleich, daß Wir den großen Ausschußcongreß, sobald die Wahl der Mitglieder desselben nach den gegebenen Vorschriften beendigt seyn wird, des ehestens zur feierlichen Huldigung, und zur Antretung seiner Functionen zusammen berufen, und demselben das Landhaus und das ständische Archiv, so wie dem Landmarschalle das Matrikelarchiv gehörig einräumen lassen werden.

Gegeben in Unsrer k. k. Haupt- und Residenzstadt Wien, den vier und zwanzigsten Monatstag März, im eintausend achthundert und sechszehnten, Unsrer Reiche im fünf und zwanzigsten Jahre.

Franz.
Aloys Graf von und zu Ugarte, königlich-böhmischer oberster und erzherzoglich-östreichischer erster Kanzler.
Prokop Graf v. Lazanzky, Hofkanzler.

Auf ausdrücklichen allerhöchsten Befehl:

Karl v. Eiberg.




Nach dem Zeugnisse der Geschichte beruhte die Stellvertretung der Nation in Teutschland von jeher auf der ständischen Verfassung, welche von einem Repräsentativsysteme, wie es in Frankreich, in den Niederlanden etc. gilt, gar sehr verschieden ist. Abgesehen davon, daß beide Systeme, das ständische und das rein repräsentative, ihre Licht- und ihre Schattenseite haben,

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren (Band 2). F. A. Brockhaus, Leipzig und Altenburg 1817, Seite 110. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Constitution_der_europaeischen_staaten_128.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)